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In Kreishäusern und bei der Kreispolizeibehörde keine ungewöhnlich hohe Zahl von Krankheitsfällen … antwortet der Hochsauerlandkreis

By adminRL at 8:35 pm on Sunday, September 11, 2016

Vorrede:
Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung stellte Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Anfang August 2016 eine Anfrage an den Landrat. Dabei ging es in erster Linie um einen vermeintlichen Anstieg von Krankheitsfällen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hochsauerlandkreises im Zusammenhang mit Mobilfunkanlagen. Die SBL/FW dokumentiert ihre Anfrage hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6860

Antwort des HSK – Kurzform:
Entwarnung. Die Quote der Erkrankungen und Langzeiterkrankungen ist zwischen 2012 und 2015 zwar kontinuierlich gestiegen, liege aber unter den von den Krankenversicherungen veröffentlichten Zahlen.

Antwort des HSK completto tutto:
„Frage 1
Krankenstand allgemein
Jahr / Beschäftigte / Krankenquote
2012 / 1.195 / 3,73 %
2013 / 1.180 / 3,99 %
2014 / 1.186 / 4,26 %
2015 / 1.137 / 4,88 %

Langzeiterkrankte (über 6 Wochen und mehr)
Jahr / Beschäftigte / Krankenquote
2012 / 1.195 / 1,19%
2013 / 1.180 / 0,90%
2014 / 1.186 / 1,43%
2015 / 1.137 / 1,66%

Auf die Ermittlung der Zahlen der Jahre 2010 und 2011 habe ich verzichtet, da dies mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen wäre. Ebenso ist das Jahr 2016 nicht berücksichtigt worden, da erfahrungsgemäß die Krankenquote insbesondere im 1. Quartal überproportional hoch ist und keine Aussagekraft im Vergleich hat.

Rückschlüsse auf mögliche Ursachen lassen sich hierdurch nicht herleiten. Die Krankenquote liegt in jedem Jahr unter den von den Krankenversicherungen veröffentlichen Zahlen.

Frage 2
Betrieb von Mobilfunkanlagen
Auf den Kreishäusern in Arnsberg und Meschede werden keine Mobilfunkanlagen betrieben.

Auf dem Kreishaus Brilon ist eine Mobilfunkstation installiert. Vor Installation dieser Anlagen ist eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur (für HSK zuständig: Außenstelle Dortmund) vor-zulegen. Diese Bescheinigung weist den Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern aus.

Darin ist für den Gesamtstandort
° ein horizontaler Sicherheitsabstand von 13,23 m und
° ein vertikaler Sicherheitsabstand von 2,53 m
angegeben.

Diese Bescheinigung liegt vor. Daraus ergibt sich; dass sich die Mitarbeiter/innen im Kreishaus außerhalb des Sicherheitsbereichs aufhalten, so dass keine Gefährdung durch elektromagnetische Strahlungen zu erwarten ist.

Unter Beteiligung externer Gutachter ist das Gebäude der Kreispolizeibehörde einschließlich der technischen Einrichtungen im Jahr 2014 umfassend untersucht worden. Zusammenfassend ist festgestellt worden, dass keine oder zumindest keine gesundheitsgefährdenden Belastungen gemessen worden sind. Die ermittelten Messwerte lagen unterhalb der Grenzwerte. Von dem Gebäude und den Einrichtungen geht kein erhöhtes Gesundheitsrisiko aus.“

Nachsatz:
Wir hoffen, dass wir den Hinweisgebern so wenigstens ein wenig weiter helfen konnten!?
Selbstverständlich greifen wir gerne Ihre Fragen und Anregungen zu Belangen der Kommunalpolitik auf. Sie können uns gerne kontaktieren, telefonisch, per Briefpost, per Mail, persönlich, wie auch immer!

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