Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Land NRW fordert 2,33 Mio Euro Erstattung

By admin at 5:29 pm on Monday, October 4, 2010

Das ergibt sich aus der Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL vom 26.09.2010.

Es geht um die Berechnung der “Wohngeldentlastungszahlung” des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Mittel werden nach der individuellen Belastungssituation der Aufgabenträger des SGB II berechnet. Die exakte Berechnung blieb bisher allerdings im Dunkeln. Das entsprechende Gesetz wurde noch von der alten Landesregierung veranlaßt.

Wie sich die Rückzahlungsverpflichtung errechnet hat, ist bisher allerdings ebenfalls unbekannt. Die Forderung an das Land lautet daher, seine Berechnungen transparent zu machen. Erst dann wird sich beurteilen lassen, ob das nun angewandte Berechnungsverfahren Rückforderung gerechter als das alte ist und ob die Höhe der Rückforderung berechtigt ist.

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Droht HSK Millionen-Rueckzahlung?

By admin at 10:50 pm on Sunday, September 26, 2010

Das Kreistagsmitglied der SBL hat am 26.09.2010 für die kommenden Sitzungen des Kreistags (am 08.10.) und des Gesundheits- und Sozialausschusses (am 29.09.) aus aktuellem Anlaß folgenden zusätzlichen Tagesordnungspunkt beantragt:
Sachstandsbericht zur Rückzahlung von Leistungen für die Kosten der Unterkunft an das Land NRW

Erläuterung:
Laut Presseberichten aus den letzten Tagen gehört der Hochsauerlandkreis zu den 4 süd¬westfälischen Landkreisen, die insgesamt fast 34 Mio Euro angeblich zuviel erhaltener Leistungen an das Land NRW zurückzahlen sollen.
Dies scheint zurückzuführen sein auf das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs vom 26.05.2010 im Verfahren VerfGH 17/08. In dem vor 4 Monaten entschiedenen Verfahren hatten 5 Landkreise, 4 kreisfreie Städte und eine Städte¬region gegen die von der früheren Landesregierung vorgeschla¬gene und vom Landtag per Gesetz beschlossene Verteilung der Mittel für die Kosten der Unterkunft der Bedarfsgemeinschaften geklagt. 9 der 10 Kläger gehören zu den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, einer der klagenden Landkreise liegt im Regierungsbezirk Arnsberg. Das Urteil wurde vor allem mit der mangelnden Validität der von den Kommunen selbst gemeldeten Daten über die Anzahl und Kosten der Bedarfs¬gemeinschaften und dem veralteten Stand dieser Daten begründet.
Im Rahmen des beantragten Sachstandsberichts sollten – soweit es die dem Landrat bereits vorliegenden bzw. die bei der Landesregierung noch erhältlichen Informationen zulassen – u.a. folgende Fragen beantwortet werden:
1. Wie hoch ist der für den Hochsauerlandkreis zu erwartende Rückzahlungsbetrag?
2. Wie wurde dieser Betrag berechnet?
3. Wie sind die Zahlungsmodalitäten (z.B. Raten und Zeitraum)?
4. Ergeben sich dadurch direkte oder indirekte Auswirkungen auf irgendwelche anderen Haushaltspositionen?
5. Wie soll die Finanzierung erfolgen?
6. Welche Auswirkungen auf den Hebesatz für die Kreisumlage sind zu erwarten?
7. Welche Möglichkeiten sieht der Landrat zu Veränderungen zugunsten des Hoch¬sauerlandkreises (insbesondere zur Reduzierung der Rückzahlungsverpflichtung)?
8. Hätten aus heutiger Sicht irgendwelche Meldungen von für die Verteilung der KdU-Mittel relevanten Daten anders erfolgen können oder sollen, als dies im Rahmen der „Kommunalen Datenerhebung 2005“ erfolgt ist?

(Nur) für den Fall, dass der beantragte TOP keine Berücksichtigung finden sollte, bringe ich diese 8 Fragen gleichzeitig als Anfrage an den Landrat gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Kreistags ein.

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Teure Software

By admin at 8:11 am on Monday, September 13, 2010

“Sicherlich gab es zu Beginn des Produktionsbetriebes beim Hochsauerlandkreis Probleme”, so heißt es in einer Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL zur Software für die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in der Kreisverwaltung. Die Verwaltung hatte – trotz Bedenken aus der Politik – im Alleingang beschlossen, für die Einführung des NKF die Software “IVR” einzusetzen. Schon bald wurde deren Hersteller von der Firma “MACH AG” aus Lübeck übernommen. Ca. 300.000 Euro fielen seitdem an externen Schulungs- und Beratungskosten an. Darin sind die Personalkosten einer speziell für die Software-Einführung innerhalb der Verwaltung eingerichteten Stelle sowie die Hardware noch nicht enthalten. Die Wartung der Software kostet pro Jahr noch einmal mehr als 40.000 Euro.

Nicht beziffert werden in der Antwort die durch die Software-Einführung entstandenen Einnahmeausfälle des Kreises. Aus anderen Zusammenhängen ist bekannt, dass es mehrere Monate lang zu erheblichen Einnahmeausfällen bei Verwarn- und Bußgeldern sowie Teilnehmerbeiträgen kam. Diese Ausfälle dürften sich auf mehr als 100.000 Euro summieren.

Nachdem insgesamt mehr als eine Mio Euro investiert wurden, gibt es einen erfreulichen Ausblick: Laut Antwort des Landrats sollen jetzt “keine Hindernisse im täglichen Geschäftsablauf der Finanzwirtschaft des Kreises mehr bestehen”.

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3 Mio Euro sind verfallen

By admin at 10:11 am on Friday, August 27, 2010

20,7 Mio Euro standen dem HSK und seinen 12 Gemeinden im Jahr 2009 für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (“Hartz IV”) zur Verfügung. Darin nicht enthalten sind die finanziellen Leistungen, die direkt an die Bedarfsgemeinschaften gezahlt werden (Grundsicherung).

Aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage ergibt sich, dass 10,6 Mio Euro, also mehr als die Hälfte des Budgets, für Verwaltungskosten ausgegeben wurden.

Mit 7,1 Mio Euro wurden nur etwa ein Drittel für Eingliederungsleistungen aufgewendet.

Und 3 Mio Euro, also über 14 % der zur Verfügung stehenden Mittel, wurden nicht beim Bundesarbeits- und -sozialministerium abgerufen. Das wird den Finanzminister in Berlin freuen, führt aber nicht unbedingt dazu, die Situation auf dem Arbeitsmarkt im Kreisgebiet zu verbessern!

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Stadthalle Meschede – Rechenexempel der besonderen Art

By admin at 11:17 pm on Sunday, July 25, 2010

In Meschede fiel am 8. Juli 2010 im Stadtrat ein weitreichender und “zukunftsweisender” Beschluss.
Mitglieder der Wählerinitiative “Meschede braucht Zukunft” (MbZ) haben sich über das in den lokalen Medien so viel gepriesene Geschäft einige Gedanken gemacht und meinen:

Der Bürger ist bei dem “Stadthallengeschäft” wieder einmal der Dumme! Obwohl auch die SPD-Fraktion dem Inhalt der MbZ-Ratsvorlage folgte und ebenfalls das Vertragswerk zum Verkauf unserer Stadthalle ablehnte, hat es die Ratsmehrheit mal wieder geschafft, den Bürgern der Stadt Meschede und den kommenden Generationen eine neue große Bürde – von der wir noch lange etwas “haben” werden – auf zu drücken.

Als erstes drängt sich die Frage auf, warum die Verantwortlichen nur alleinig einen Investor aus der Heimatgegend unseres Bürgermeisters ausfindig machen konnten. (Vielleicht hätte hier jemand mit mehr Verantwortungsbewusstsein, Erfahrung und Kreativität beauftragt werden können.) Schlechter konnte das Ergebnis für die Bürger, die die Zeche zu zahlen haben, nicht ausfallen. Sollte sich tatsächlich niemand anderes für das größte, vor allem aber das einzige Kaufhaus in einer Kreisstadt interessieren, so bleiben die Fragen:
– Wer hat uns in den letzten 2 Jahrzehnten in diese katastrophale Ausgangssituation gebracht?
– Ist es nicht schlimm genug, dass die verantwortlichen Politiker der letzten 20 Jahre Meschede so ruiniert haben?
– Jetzt erklärt die Mehrheit des Rates auch noch, dass die einzige Chance für uns darin besteht einen Investor zu kaufen!?
– Hat Meschede in den Augen dieser Politiker wirklich keine andere Zukunft?
– Und wie teuer bezahlen wir diese Entscheidung?

Die Mietkosten die in den nächsten 2 Jahrzehnte für die Stadthalle anfallen, betragen bestimmt nicht nur 3,6 Mio. Euro für die Stadt Meschede, wie veröffentlicht wurde, da wohl keine Mietpreisbindung für 20 Jahre vereinbart werden wird. Der Investor, Herr Bövingloh, wäre dann auch der erste gewerbliche Vermieter, der über 20 Jahre lang an der vereinbarten Erstmiete festhält.

Üblicherweise werden Mietsteigerungen in derartigen gewerblichen Mietverträgen an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Die jährliche Steigerung in den letzten 19 Jahren betrug etwas mehr als 1,6%. Wenn also ein üblicher Mietvertrag geschlossen werden wird, summiert sich die Miete in 20 Jahren auf 4,2 Mio. € und nicht 3,6 Mio. € wie in den Zeitungen zu lesen war.

Gerade im Hinblick auf die Aussage, dass man für Kultur in unserer Kreisstadt mit ihren vielseitigen Veranstaltungsorten eine Stadthalle eigentlich nicht braucht, sollten mal alle Zahlen auf den Tisch.
Neben den Mietkosten, die also mit Sicherheit deutlich höher als 3,6 Mio. € ausfallen werden, sind da noch die Gebäudenebenkosten, die der Mieter – also die Bürger der Stadt Meschede – zu tragen haben werden.

Ein Investor wird so wenig wie möglich sanieren, weil er an seinen eigenen Einnahmen interessiert ist, aber keinesfalls an Ausgaben zur Senkung der Nebenkosten seiner Mieter, sprich – der Stadt Meschede. Die Art der Nutzung als Stadthalle führt zu höheren Nebenkosten als üblich.
Wir schätzen die Nebenkosten auf mindestens 16.500 € im Monat, also 198.000 € im ersten Jahr. Vergleicht man die Kosten aus dem Haushaltsplan, müssen die Nebenkosten noch darüberliegen. Diese Nebenkosten summieren sich über die 2 Jahrzehnte Vertragsbindung zu 4,6 Mio. € auf, geht man auch hier von einer Kostensteigerung nach dem Verbraucherindex aus.

Somit erwarten wir also für die 20 Jahre der vertraglich vereinbarten Mietzeit Kosten für die Bürger der Stadt Meschede in Höhe von 8,8 Mio. €, bestehend aus Miete und Nebenkosten. Bitte bedenken Sie, die anfallenden Kosten für Beleuchtungsanlage, Sound- und Bühnentechnik, Schönheitsreparaturen und Modernisierungen innerhalb dieser 20 Jahre! Sie müssen noch zusätzlich von uns Bürgern getragen werden!!!

Warum verschenken wir nicht die Stadthalle an Herrn Bövingloh und verzichten auf die 172.000 € Verkaufserlös, aber auch auf den Mietvertrag! Wenn der Investor so überzeugt von Meschede ist, müsste er sich darüber freuen. Oder sind wir doch bloß der „Ankermieter“? Diesen Anker werden wir noch lange mit uns rumschleppen.

Es ist um ein vielfaches preiswerter, gezielt für Veranstaltungen Hallen, Säle etc. anzumieten. Auch hier könnte es regionale Wertschöpfung geben und nicht die Wertschöpfung für einen Investor.

Was also bekommt Meschede dafür?
Die Reaktivierung eines Kaufhauses zuzüglich einer Erweiterung. Nimmt man dann den angekündigten Branchenmix, wie in der Lokalzeitung dargestellt, dann sollen dort Ketten angesiedelt werden, vor denen uns ein von der Stadt Meschede in Auftrag gegebenes Gutachten warnt. Diese Ketten sind überall in der Umgebung positioniert oder sind dabei, dies zu tun. Billigketten werden keinen Anlass bieten, zum Einkauf nach Meschede zu kommen. Der besondere Anreiz durch hochwertige Geschäfte fehlt weiterhin. Meschede braucht nicht das tausendste Einkaufcenter gleicher Machart!

Das Schlimmste was den Meschedern jetzt noch passieren kann, ist ein Weiterverkauf der Immobilie in naher Zukunft. Solch einen Vorgang bedauert die Stadt Meschede im Falle des Grundstücks am Bahnhof zwischen Aldi und Kaufpark. Nachdem dieses Grundstück weiterverkauft wurde, hat die Stadt nun jeden Einfluss dort verloren. Ähnliches geschah in Brilon. Hier wurde das neue Einkaufszentrum am Alten Bahnhof (“Brilon Arkaden”) gebaut; Einweihung war im Herbst 2008. Nach kurzer Zeit wurde es dann bereits weiter verkauft. Investor war unser Stadthallen-Investor Bövingloh.

Wenn die Mehrheit des Rates meint, sich nicht komplett von der Stadthalle verabschieden zu wollen, wäre eine Sanierung der Stadthalle in Eigenregie um ein Vielfaches günstiger, als der jetzt eingeschlagene Weg. Jetzt wird die Stadthalle verramscht, um sie dann im Anschluss teuer zurück zu mieten!

Zur Finanzierung einer Sanierung der Stadthalle in den Händen der Stadt Meschede:
Wenn, wie in der örtlichen Presse zu lesen war, der Investor die Stadthalle für 1,79 Mio. Euro kauft, der Stadt aber nur 172.000 Euro nach Abzug der Sanierungskosten auszahlt, dann belaufen sich die Sanierungskosten auf 1.618.000 Euro.
Laut Verbraucherportal www.biallo.de werden Kredite mit einer 20-jährigen Zinsbindung von 12 verschiedenen Anbietern für 3,82 % bis 4,0 % nominal angeboten.
Die Belastung der Stadt Meschede für einen Kredit über 1,618 Mio. € Auszahlungsbetrag (96% Auszahlung), der in 20 Jahren vollständig zurückgezahlt wird, beträgt monatlich ca. 10.215 Euro. Die Belastung über die vollständige Kaufsumme in Höh von 1,78 Mio. Euro zur Ablösung der bestehenden Altschulden beträgt monatlich ca. 11.300 Euro.

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Bildung in Langscheid, in Hüsten und in Fredeburg

By admin at 9:21 pm on Monday, July 5, 2010

Um mehrere Bildungsstätten ging es in der letzten Kreistagssitzung. Wie bereits berichtet, faßte der Kreitag mehrheitlich die Beschlüsse, das Bildungszentrum am Sorpesee zu schließen und die beiden Berufskollegs in Arnsberg-Hüsten zusammenhzulegen. Beides erfolgte im Hau-Ruck-Verfahren, mit sehr unklaren Perspektiven, gegen erhebliche Widerstände der Betroffenen und ohne echte Aussprache; es wurden lediglich Statements der Fraktionen und der SBL im Kreistag abgegeben und anschließend folgte gleich die Abstimmung.

Offiziell soll zwar in Langscheid nur der Hotelbetrieb geschlossen werden, aber die Absicht, das bisherige Bildungsangebot (das überwiegend aus mehrtägigen Veranstaltungen bestand) ohne Übernachtungsmöglichkeiten aufrecht zu erhalten, erscheint illusorisch.

Die echten Einsparungen am Sorpesee belaufen sich auf vielleicht etwa 100.000 Euro pro Jahr, in Hüsten sind sogar Mehrkosten zu erwarten.

Gleichzeitig wurde aber eine andere, neue und sehr teure Bildungsstätte forciert. In Fredeburg soll ein Musisches Bildungszentrum entstehen, im Rahmen der viel gehätschelten “Regionale”. Einen der drei für die Realisierung notwendigen Sterne hat dieses Projekt bereits von der “Regionale-Agentur” erhalten. Um den zweiten Stern zu erlangen, soll nun ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden. Dessen Kosten von 120.000 Euro teilen sich der HSK und die Stadt Schmallenberg.

Falls dieser Aufwand tatsächlich zum 2. Stern führt und anschließend – mit weiterem Aufwand – sogar noch der 3. Stern errungen werden sollte, dann wird es richtig teuer. Ging man bisher optimistisch davon aus, dass für die Realisierung von Regionale-Projekten 80% bis 90% Zuschuss aus Düsseldorf gezahlt würden, so mußte die Verwaltung in der Kreistagssitzung zugeben, dass nun nur noch 60% Zuschuss zu erwarten sind. Das hätte zur Folge, dass Kreis und Stadt alleine für dieses Projekt mit ca. 2,8 Mio Euro belastet würden; laufende Betriebskosten könnten noch hinzu kommen. Dabei wurde bereits sehr großzügig mit Sponsorengeldern und komplett ersparter Mehrwertsteuer kalkuliert. Und ob es wirklich bei 60% Zuschuß bleibt, erscheint bei der Finanzknappheit in Berlin und Düsseldorf sehr zweifelhaft.

Es wird also mal wieder viel Geld in ein Prestige-Projekt gepumpt. Günstigstenfalls scheitert es, anderenfalls kommen enorme Kosten auf den HSK und die Stadt Schmallenberg zu. Unter anderen finanziellen Rahmenbedingen wäre die Musikakademie sicherlich wünschenswert, aber so sind der Preis und die Auswirkungen auf andere, bisher gut funktionierende Einrichtungen viel zu hoch!

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19 Euro Verwaltungskosten je Übernachtung

By admin at 12:28 am on Sunday, June 20, 2010

Wird das Bildungszentrum am Sorpesee von viel zu hohen Verwaltungskosten finanziell “aufgefressen”, so dass ihm deswegen die Schließung droht? Dieser Eindruck entsteht bei näherer Analyse der jetzigen Kostenstruktur.

Aus der Vorlage für die nächste Kreistagssitzung ist zu entnehmen, dass das Bildungszentrum Sorpesee eine Verwaltungskostenpauschale an die Kreisverwaltung zahlt. Sie betrug in den Jahren 2000 bis 2009 jährlich 36.000 Euro. Aus dem im Februar 2010 vorgelegten Jahresabschluss für 2006 ergibt sich auch, dass diese Verwaltungskostenpauschale im Jahre 2006 erhöht wurde und zur Verschlechterung des finanziellen Ergebnisses des Bildungszentrums führte. Ob die 36.000 Euro für die Verwaltungskostenpauschale vor oder nach der Erhöhung gelten, bleibt bisher offen; möglicherweise liegt diese Pauschale mittlerweile noch höher.

Außerdem sind in den Personalkosten des Bildungszentrums weitere 69.000 Euro Personalkosten für Verwaltung enthalten. Zusammen mit der genannten Pauschale ergibt sich daraus eine Kostenbelastung von mindestens 19 Euro je Übernachtung – und das bei einer ausgewiesenen Auslastung von 70%! Damit kann kein Bildungshaus finanziell überleben.

Im Bericht über den Jahresabschluss wird auch erwähnt, dass Forderungen über mehr als 20.000 Euro abgeschrieben wurden, wegen überschrittener “Nettofälligkeit” und wegen Verjährung. Und das trotz des enorm hohen Verwaltungsaufwandes???

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Es gibt Alternativen zur Schließung des Bildungszentrums

By admin at 12:18 am on Sunday, June 20, 2010

Dass im Kreishaushalt gespart werden muss, ist unstrittig. Kontrovers wird aber darüber diskutiert, ob ausgerechnet das Bildungszentrum am Sorpesee geschlossen werden muss oder ob es sinnvollere Alternativen gibt. Im folgenden ein Auszug aus Leserbriefen in den Sunderaner Ausgaben der WR und WP:

Im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Zukunft des Bildungszentrums sollten auch alternative Sparmaßnahmen näher betrachtet werden.
Einige Beispiele:

* Muss der Kreis ein neues Medienzentrum im Garten des “Blauen Hauses” in der Arnsberger Altstadt errichten, statt das Medienzentrum in vorhandenen Räumen im Kreishaus in Arnsberg unterzubringen (Kosten ca. 1 Mio Euro)?
* Muss der Kreis über seine Vermögensbeteiligungsgesellschaft weiterhin (alleiniger) Gesellschafter des Flugplatzes Meschede-Schüren bleiben (850.000 Euro Verluste in 7 Jahren, plus Sanierungsstau)?
* Muss der Kreis eine schätzungsweise 15 bis 20 Mio Euro teure neue Leitstelle in Meschede-Enste planen?
* Muss der Kreis allein in diesem Jahr 6 Beförderungen in die Besoldungsgruppen des höheren Dienstes durchführen?
* Kann der Kreis seine Einnahmen durch Beibehaltung der Jagdsteuer verbessern (Einnahmeausfall sonst ca. 800.000 Euro pro Jahr)?
* Muss der Kreis fast 6 Mio Stück RWE-Aktien halten, im Wert von ca. 400 Mio Euro, mit mehr als 60 Mio Euro (!!) Kursverlusten seit dem 12.04.2010?

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Verschenkte Millionen?

By admin at 10:31 pm on Tuesday, June 15, 2010

Nicht immer ist es sinnvoll, bewilligte Fördergelder anzunehmen. Dies gilt vor allem dann, wenn damit erhebliche Eigenmittel oder Folgekosten verbunden wären. In einem jetzt bekannt gewordenen konkreten Fall geht es jedoch um mehrere Millionen, die der Hochsauerlandkreis zurückgegeben hat, ohne dass dafür bisher Gründe erkennbar sind. Dem Kreis und seinen Städten und Gemeinden könnte ein erheblicher Schaden entstanden sein. Daher hat SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos folgende Anfrage an den Landrat gestellt:

“Aus mehreren Veröffentlichungen in Medien war in den letzten Tagen zu entnehmen, dass die Kreisverwaltung im Jahr 2009 doppelt Fördergelder für dieselben Maßnahmen zur energetischen Sanierung von kreiseigenen Gebäuden beantragt hat: aus dem „Investitionspakt“ und aus dem „Konjunkturpaket II“. Es soll um mehr als 3,5 Mio Euro gehen. Nachdem beide Anträge genehmigt worden sein sollen, wurden die Mittel aus dem „Investitionspakt“ an das Land zurückgegeben. Die Bezirksregierung bemühte sich daher kurzfristig darum, andere Projekte aus diesen Finanzmitteln zu fördern, konnte aber ca. 600.000 Euro nicht mehr unterbringen, so dass dieser hohe Förderbetrag nicht für die Region verwendet werden konnte. Dies ist für die Region sehr ärgerlich, denn das Geld wird ja erfahrungsgemäß nicht gespart, sondern in anderen Regionen eingesetzt, und seine Verwendung hätte im Kreisgebiet erfolgen können, ohne dass Folgekosten entstehen.

Dazu stelle ich folgende Fragen:

1. Trifft diese Darstellung zu (z.B. in der WR vom 11.06.2010 und in den Regionalnachrichten des WDR) oder welche Abweichungen zur Sichtweise des Landrats bzw. der Kreisverwaltung gibt es?

2. Warum wurden nicht die Mittel aus dem „Investitionspakt“ antragsgemäß für die energetischen Gebäudesanierungen verwendet und die Mittel aus dem „Konjunkturpaket II“ für andere förderfähige Maßnahmen im Kreisgebiet eingesetzt? (Bekanntlich bestehen für Mittel aus dem KP2 zahlreiche Verwendungsmöglichkeiten, und es blieben zahlreiche Anregungen für durchzuführende Maßnahmen in der Kreistagssitzung am 24.04.2009 unberücksichtigt.)

3. Wer hat die Entscheidung über die Verwendung der Fördermittel getroffen, und wann und warum?

4. Welche Gremien waren einbezogen?

5. Warum wurde der Kreistag bisher nicht über diese Situation informiert?

6. Erfolgte bereits eine Reaktion des Landrats und/oder der Kreisverwaltung gegenüber der Bezirksregierung und/oder gegenüber dem Regionalrat bzw. einem seiner Gremien, und welchen Inhalt hat sie?”

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Großzügiger HSK

By admin at 1:19 am on Wednesday, April 28, 2010

Wie hier berichtet, stand am 27.04.2010 auch die Dringlichkeitsentscheidung über die Gewährung einer Bürgschaft für den Flughafen Paderborn/Lippstadt auf der Tagesordnung des Kreisausschusses. Erwartungsgemäß wurde diese Bürgschaft (einstimmig) beschlossen.

Der HSK ist neben 5 anderen Kreisen, der kreisfreien Stadt Bielefeld und den IHKs Bielefeld (die auch für Paderborn zuständig ist) und Detmold Gesellschafter des Flughafens bei Büren-Ahden. Die Anteile der 7 kommunalen Gesellschafter liegen zwischen 56,38% (Kreis Paderborn) und 3,29% (Kreis Höxter). Der HSK liegt mit 3,92% nur knapp darüber und bürgt jetzt für ca. 188.000 Euro.

Dass es auch anders geht, kann man am Kreis Soest beobachten. Er hält mit 12,26% den zweitgrößten Anteil, mehr als das Dreifache wie der HSK. Der Kreis Soest sollte für ca. 588.000 Euro bürgen. In der Kreisausschusssitzung im Mescheder Kreishaus wurde jedoch berichtet, dass der Kreis Soest voraussichtlich gar keine Bürgschaft übernehmen wird. Auch der Kreis Paderborn bürgt nur für einen etwas geringeren Betrag als geplant.

Im HSK wurde die Bürgschaft wie von der Verwaltung vorgeschlagen beschlossen, ohne jede Änderung.

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KiBiz – Mumpitz ist nix für Männer

By admin at 5:44 am on Tuesday, April 20, 2010

Am 19.04. fand abends im Kreishaus in Meschede auf Einladung der Kreistagsfraktion der Grünen eine Informationsveranstaltung zu „KiBiz“, dem umstrittenen Kinderbildungsgesetz der Schwarz-Gelben Landesregierung, statt.

Nicht das „Gelbe vom Ei“, das war der vorwiegende Tenor der 6 PodiumsteilnehmerInnen, darunter Andrea Asch von der Landtagsfraktion der Grünen, Gerd Stodollick von Ver.di und Stefan Goesmann von der AWO. Der größte Teil der Zuhörerinnen, die sich an der Diskussion beteiligten, teilte diese Meinung. Schade nur, dass außer einem Kreistagsmitglied der Grünen (Martina Wolf, die die Podiumsrunde moderierte) und einer Sachkundigen Bürgerin der Grünen (Eva Hoffmann/ Kreisjugendhilfeausschuss) ansonsten weder ein Kreistagsmitglied noch weitere Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschusses zu entdecken waren. MitarbeiterInnen des Jugendamtes waren auch nicht auszumachen, was aber nicht unbedingt was zu sagen hat; denn sie sind ja nicht alle bekannt. Überschlägig gezählt waren 50 bis 60 Frauen im Großen Sitzungssaal, offenbar vorwiegend Erzieherinnen und Tagesmütter. Ein einziger Mann saß etwas separiert von der Damenwelt in der ersten Reihe. Heiko Kosow, der ehemalige Regierungsvizepräsident und Landtagskandidat der HSK-Grünen, interessiert sich wohl auch für das klassische Frauenthema Kinderbetreuung. „Wenigstens einer!“ könnte frau bescheiden aber erfreut ausrufen!

Wie passend, dass Andrea Asch „KiBiz“ auch unter einem ganz besonderen frauenspezifischen Gesichtspunkt erläuterte, nämlich dem der schlecht bezahlten und unsicheren Arbeitsplätze. Auch das habe dieses unausgegorene Gesetz mit sich gebracht. Und postwendend erfuhren die in Sachen Arbeitswelt- und Lebenswirklichkeit weniger Bewanderten, das ist keine Theorie, sondern gängige Praxis. Eine Erzieherin erzählte, sie sei nach vielen Arbeitsjahren jetzt auf 27 Stunden Arbeitszeit herunter gestuft worden, und niemand interessiere sich dafür, wie es um ihre Existenz als Mutter von drei Kindern stünde. Die Grüne MdL meinte, das sei kein Zufall. Viele Erzieherinnen seien in Ängste versetzt worden. Sie selbst habe Minister Laschet auf dieses Problem angesprochen und hätte von ihm die Antwort bekommen, er mache kein Gesetz für Erzieherinnen, sondern für Kinder und Eltern.

Ja, wenn das Kinderbildungsgesetz wenigstens für Eltern und Kinder der große Wurf wäre! An diesem Abend im Kreishaus war der Eindruck ein anderer. Es wurde fast ausschließlich Negatives über „KiBiz“ berichtet. Hier eine Kostprobe:

Die Pro-Kopf-Finanzierung hat sich nicht bewährt.
ErzieherInnen haben keine Zukunftsperspektive (befristete Verträge).
Diese Unsicherheit wirkt sich auch auf die Kinder aus.
Der Erzieher-Kind-Schlüssel ist unzureichend.
Die Gruppen sind zu groß (es sollten nicht mehr als 20 Kinder pro Gruppe sein).
Die Eltern-Beiträge in NRW sind zu hoch und zu uneinheitlich.
In absehbarer Zeit fehlen ErzieherInnen, denn viele Träger bilden nicht mehr aus.
ErzieherInnen im Anerkennungsjahr erhalten keine Vergütung mehr.
Es fehlen zusätzliche Finanzmittel für Integration.
U3-Kinder mit Behinderung wurden bei „KiBiz“ vergessen. Sie sind nicht in der Kopfpauschale vorgesehen.
„KiBiz“ steckt voller handwerklicher Fehler und Interpretationsmöglichkeiten für die Jugendämter.
Die Kommunen haben für die Quantität zu sorgen, aber es sind ihnen enorme Mittel entzogen worden (z.B. durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz).
Das Bildungsverständnis von „KiBiz“ beinhaltet nur „Verwertbares Wissen“
Ganzheitlichen Bildungsprozessen und frühkindlicher Bildung wird „KiBiz“ nicht gerecht.
Zu erwarten ist der Ausbau der Billigvariante der Tagespflegezentren mit dem entsprechenden Billigpersonal.
Großpflegestellen haben weder den Vorteil einer Tagesbetreuung bei der Tagesmutter noch den Standard einer Kita.
30 % der U3-Betreuung will man über die Tagespflege abdecken.
Die Kita-Zeiten sind nicht immer bedarfsgerecht (Stichwort „Alleinerziehende“!).
Das Ausmaß der U3-Betreuung ist auch bezogen auf die Stundenzahl völlig falsch eingeschätzt worden (längere Betreuungszeiten, ja auch 45-Stunden-Betreuungen, sind häufig erforderlich).
Mit „Kibiz“ ist NRW beim Ausbau der U3-Betreuung vom vorletzten auf den letzten Platz in Deutschland gerutscht.

Und immer wieder und von verschiedenen Seiten hieß es, es ginge in erster Linie um`s Geld.

Aus den Reihen der Zuhörerinnen wurde gefragt, wie und was man an „KiBiz“ ändern könne. Eine Antwort lautete, es müsse ganz schnell nachgesteuert werden, damit nicht noch mehr Schaden entsteht.

Weitere Antworten fielen ganz eindeutig aus: Ver.di und die Grünen meinen, es muss ein neues Gesetz her. Daher sollen wir:
„Am 09. Mai nicht Schwarz oder Gelb wählen!“

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Kommunen im HSK: Einnahmen im Minus, Ausgaben im Plus

By admin at 4:02 pm on Sunday, April 18, 2010

Mit anderen Worten: Die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis sind pleite; die einen mehr, die anderen etwas weniger. Daraus resultiert u.a. eine fortschreitende Handlungsunfähigkeit der Kommunen.

„Finanzierung der Kommunen“ unter diesem Titel stand eine gemeinsame Veranstaltung von Ver.di und dem DGB, die am 13.04.2010 im Kreishaus in Meschede stattfand. Der Geschäftsführer des Ver.di Bezirks Hellweg-Hochsauerland Gerd Stodollick und der Vorsitzende der DGB Region Südwestfalen Willi Brase MdB begrüßten die ZuhörerInnen.
Leider hatten sich nur wenige LokalpolitikerInnen zu der Infoveranstaltung eingefunden. Unter den anwesenden 20 Frauen und Männer (einschließlich der Veranstalter und Gewerkschaftler) waren nicht einmal 10 PolitikerInnen (und die eher von der roten Couleur). Schade, das Thema wäre doch ihr Ureigenstes gewesen, quer durch alle Parteien und Fraktionen!

Gerd Stodollick stellte den bisher noch unvollständigen Gemeindefinanzierungsbericht 2009 vor und erläuterte wie dramatisch die Einnahmen der Kommunen im letzten Jahr einbrachen. Die Ausgaben hingegen explodierten. Diese Tendenz würde sich 2010 rasant fortsetzen. Das Wegbrechen der Einnahmen, die größtenteils aus Gewerbe- und Einkommensteuer sowie aus Zuweisungen von Land und Bund bestehen, seien das Hauptübel. Das Finanzdesaster der Öffentlichen Hand hätte auch unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaft, z.B. auf das Baugewerbe. Diese Branche sei auf öffentliche Investitionen angewiesen. Wenn geplante Investitionen zurück gefahren würden, könne das Konjunkturpaket nicht wirken. Bundesweit sei ein Einbruch der Gewerbesteuer um 17 % zu registrieren. In Lippstadt betrüge er sogar 50 %. Die Stadt Arnsberg habe Kassenkredite in Höhe von 110 Mio Euro. Selbst wenn der Bürgermeister das gesamte städtische Personal fristlos entließe und alle freiwilligen Leistungen sofort streichen würde, seien nicht einmal die Hälfte der Kassenkredite abgedeckt.

Auf der einen Seite stünden dramatisch sinkende Einnahmen, auf der anderen stark ansteigende Sozialausgaben z.B. bei der Jugendhilfe und der Grundsicherung. Gerd Stodollick kritisierte Land und Bund. Die hätten die hoffnungslose Situation der Kommunen (mit) zu verantworten. Der Anteil der Kommunen an der Grunderwerbssteuer sei gestrichen worden, und die Krankenhausinvestitionen hätten die Kommunen per Umlage übernehmen müssen. Der Fonds Deutsche Einheit belaste genau wie das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Sozialleistungen seien auf die Kommunen abgewälzt worden, und es gebe hausgemachte Defizittreiber, die auf die vorangegangenen Privatisierungsmaßnahmen zurück zu führen seien. Es fehle eine nachhaltige Konsolidierungsstrategie.

Der Ver.di-Geschäftsführer Stodollik und MdB Willi Brase setzten die Auflistung von Zahlen, Daten, Fakten, Gründen, Hintergründen und düsteren Zukunftsaussichten noch lange fort. Das reinste Horrorszenario, könnte man meinen. Nur leider handelt es sich nicht um Science Fiction sondern um unser aller Lebenswirklichkeit. Und uns in NRW trifft es nach Meinung des Ver.di-Geschäftsführers besonders hart; denn Städte und Gemeinden in unserem Bundesland seien seit Jahren schlechter gestellt als Kommunen in anderen Bundesländern. NRW habe im Gegensatz zu Bayern immer in den Länderfinanzausgleich gezahlt. Bayern habe bis 1992 nur genommen. Jede zweite Kommune würde bis 2012 weder über Vermögen noch über Rücklagen verfügen, sondern nur Verbindlichkeiten haben. Von einer aufgabengerechten Finanzverteilung könne keine Rede sein. Daher würden sich viele NRW-Kommunen den Ausbau der U3-Plätze gar nicht leisten können. 88 % der Städte und Gemeinden in unserem Bundesland hätten keinen ausgeglichenen Haushalt. Die voraussichtlichen Folgen: Weiterer Abbau von Arbeitsplätzen, Erhöhung von Eintrittspreisen bei den Bädern, Gebührenerhöhungen und so weiter und so fort. Schöne Aussichten!

Wer hat die Ausplünderung der Kommunen zu verantworten? Wie kann man umsteuern? MdB Willi Brase meinte dazu: „Die Kommunen haben auf Bundesebene keinen Anker“. Eine Förderalismusreform müsse her. Der Einfluss der Kommunen auf den Bund müsse gestärkt werden. Es wäre bisher von keiner Koalition eine sinnvolle Verwaltungsreform auf den Weg gebracht worden. Das Solidarprinzip sei Zug um Zug aufgelöst worden. Ein Blick in andere Länder, z.B. nach Skandinavien, könne helfen. Solidarität sei ein Gütezeichen. Das Übel müsse an der Wurzel gepackt werden.

Der DGB-Vorsitzende der Region Südwestfalen argumentierte, in England hätte der Mindestlohn keine Massen von Arbeitslosen produziert. Zuvor war bereits über den Zusammenhang von Niedriglohnsektor, Altersarmut und der Grundsicherung, die eine immer größer werdende finanzielle Belastung für die Kommunen darstellt, gesprochen worden. Frankreich kritisiere, so MdB Brase, dass Deutschland nichts für seine Binnennachfrage tut. Bei der Einkommensentwicklung belege Deutschland den letzten Platz; jedoch die Steuerbelastung von Vermögenden wäre gesunken. Brase machte deutlich, dass der DGB für eine Finanztransaktionssteuer sei sowie für eine Steigerung der öffentlichen Investitionen. „Die Sozialstaatsquote muss wieder hoch geschraubt werden. Sie muss wesentlich höher werden. Man denke z.B. an die Pflege im Alter. Auch da spielen die Kommunalfinanzen eine Rolle!“ Haushaltskonsolidierung gelinge nur mit Beteiligung der Bürger. Die Politiker sollten sich überlegen wie sie das erreichen. Willi Brase äußerte die Befürchtung, wenn es so weiter gehe wie bisher, gebe es in Zukunft einige wenige reiche Städte und ganz viele arme.

Als weitere Gründe für die Haushaltslöcher bei den Kommunen wurden auch die Privatisierungen genannt, die großen Steuerentlastungen, der Verzicht auf Vermögens- und Börsenumsatzsteuer sowie die Änderung des § 107 der NRW-Gemeindeordnung (Die Schwarz-Gelbe Regierungskoalition hatte vor 3 Jahren durch die Änderung dieses Paragraphen die Möglichkeiten für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen weitgehend eingeschränkt.).

Den Steuerplänen der FDP konnten die Gewerkschafter nichts Positives abgewinnen – im Gegenteil. „Neue Steuern sind der falsche Weg. Es muss ein anderes System her“, meinte ein Zuhörer.

Mit welchen Überraschungen wartet die FDP bald wohl wieder auf, fragt sich nun gerade das „Bericht erstattende“ Mitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL). Wie könnte ein neues Gelbes Heilmittel lauten? Vielleicht: “Arme Kommunen entweder abschaffen oder privatisieren”!? Schließlich können wir Sauerländer ja alle in die reichen Städte gen Süden ziehen! Wer weiter mit maroden Schulen und weit weg von jeglichen kulturellen Angeboten es mit den erfrischend kühlen Wassertemperaturen öffentlicher Schwimmbäder aufnehmen und daheim in seiner (unveräußerbaren) Immobilie leben will (oder muss), kann sich ja überlegen, ob er seiner Kommune eine ordentliche Kopfpauschale zukommen lassen will. Vielleicht findet sich, je nach Höhe der Kommunen-Kopf-Pauschale (KoKoPau), ein solventer Investor?!

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Unter der Lupe: Haushaltsreden

By admin at 10:59 am on Thursday, April 1, 2010

Sechs Parteien bzw. Wählergruppen sind seit Herbst 2009 im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertreten. Jede nutzte Ende Februar die Gelegenheit, die Leitlinien ihrer Politik in einer Haushaltsrede darzulegen. Das Themenspektrum der Reden war umfangreich und vielfältig. Klar, in der Kürze der Zeit konnten nicht von allen immer alle Bereiche der (Kreis-) Politik angesprochen werden. Aber gucken wir jetzt mal im Anhang zur Niederschrift der Kreistagssitzung nach, was die Redner z.B. zum Thema „Schule“ vorgetragen haben.

(Read on …)

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Gibt es Gegenmittel gegen den Einwohner- und Finanzmittelschwund?

By admin at 2:12 am on Thursday, March 18, 2010

Wie seit letztem Mittwoch zu erwarten, hat der Rat der Stadt Münster heute abend mit einer rot-schwarzen Koalition den städtischen Haushalt beschlossen, und damit auch die Zweitwohnsitzsteuer. Darüber und über die finanziellen Folgen wegen umgeleiteter Landeszuschüsse war auf diesen Seiten bereits berichtet worden.

Nun sind kreative Ideen gefragt. Im HSK existiert eine Zweitwohnsitzsteuer bisher nur in Winterberg; die Einführung im gesamten Kreisgebiet dürfte wenig erfolgreich sein. Aber vielleicht kommt ja jemand auf die Idee, eine “Studenten-Hauptwohnsitz-Ummelde-Strafsteuer” einzuführen, oder man verhandelt mit der Stadt Münster über “Ablösesummen” für jeden aus dem HSK nach Münster umgemeldeten Studenten…

Aber im Ernst: Das Problem ist nur unter Einbeziehung des Melderechts zu lösen. Wenn eine Studentin oder ein Student in allen Vorlesungswochen immer von Montag bis Freitag am Studienort anwesend ist, verbringt sie/er dort pro Jahr ca. 95 Nächte, also etwa 25%. Falls sie/er sich die restliche Zeit im Heimatort aufhält, wären das also fast dreimal so viele Übernachtungen. Selbst bei zahlreichen Studienreisen an Wochenenden und in den Semesterferien usw. wäre der Lebensmittelpunkt immer noch nicht im Studienort. Da können die Uni-Städte kaum beanspruchen, dass die Studenten sich deswegen ummelden müssen.

Es geht mal wieder nur ums Geld: Die Uni-Städte bekommen mehr sog. Schlüsselzuweisungen, den ländlichen Regionen gehen sie verloren. Vielleicht gelingt es ja, aus den Melderegistern zu ermitteln, wie viele Einwohner des HSK sich in den nächsten Monaten nach Münster ummelden?!

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Weiterer Einwohnerschwund vorprogrammiert

By admin at 4:23 am on Saturday, March 13, 2010

Am Mittwoch tagte der Finanzausschuß der Stadt Münster, um über den städtischen Haushalt zu beraten. Daraus könnten sich erhebliche Folgen für die Finanzen des HSK sowie der Städte und Gemeinden im Kreis ergeben. Denn die SPD beantragte, eine Zweitwohnsitz-Steuer für Münster einzuführen. „Wer die meiste Zeit in einer Stadt lebt und deren Infrastruktur intensiv nutzt, der sollte dort seinen Erstwohnsitz anmelden“. Da nach der Menge der gemeldeten Erstwohnsitze entscheidende Zuwendungen des Landes für eine Kommune ermittelt werden, „könnten hier neue Einnahmepotentiale erschlossen werden“, argumentierte die SPD.
Bei dem geplanten Satz von zehn Prozent der Netto-Kaltmiete würden vor allem Studenten zusätzlich belastet werden. Unter Zustimmung der Christdemokraten konnte die SPD ihr Anliegen durchbringen.

Erfahrungsgemäß werden aber viele Studenten der Zweitwohnsitzsteuer dadurch entgehen, dass sie ihren Hauptwohnsitz zum Studienort ummelden. Andere Uni-Städte, wie z.B. Bielefeld und Köln, konnten dadurch ihre Einwohnerzahl bereits um ca. 6.000 bzw. 15.000 erhöhen. Diese Einwohner fehlen dann in den ländlichen Kreisen wie dem HSK. Und jeder Einwohner weniger bedeutet ca. 1.400 Euro weniger Landesmittel pro Jahr… Die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer in Münster würde sich im HSK besonders stark bemerkbar machen, denn Münster ist einer der bevorzugtesten Studienorte der Abiturienten aus dem Kreisgebiet.

Am nächsten Mittwoch wird der Münsteraner Stadtrat endgültig über den SPD-Antrag und über den Haushalt entscheiden.

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