Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Ammoniak-Belastung und andere Auswirkungen der Massentierhaltung

By adminRL at 11:03 am on Friday, May 29, 2015

Vorab
Vorab und kurz und knapp, der Hochsauerlandkreis hat offenbar nur wenige Erkenntnisse über die Auswirkungen von Massentierhaltung. Das gilt auch für mögliche Schäden durch Ammoniak-Belastung.

Lang und breit, die Fragen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) und die Antworten der Kreisverwaltung inklusive „Vorwort“ der SBL-Fraktion:

Vorrede I
Das Umweltministerium hat neue Erkenntnisse zu Umweltbelastungen durch Ammoniak (einer chemischen Verbindung von Stickstoff und Wasserstoff). Demnach ist die Ammoniak-Menge, die in die  Umwelt freigesetzt wird, deutlich höher als bisher bekannt. Das Problem  resultiert zum großen Teil aus der Tiermast. Die Chemikalie gelangt durch die Verwertung von Gülle in die Umwelt, bildet Feinstaub und belastet das Trinkwasser. Die bisherige Angabe der Bundesregierung zur Ammoniak-Belastung müsse nach oben korrigiert werden. Sie liege wahrscheinlich um bis zu 22 % höher als bisher angenommen. Das berichtete der NDR am 11.04.2015.
Siehe:
http://www.focus.de/finanzen/news/lage-dramatisch-landwirtschaft-belastet-umwelt-massiv_id_4605766.html

Unter diesem Gesichtspunkt muss u.E. auch die Tiermast/Massentierhaltung in unserem Kreisgebiet neu betrachtet und die Genehmigungspraxis hinterfragt werden. Tierfabriken sind offenbar „Ammoniak-Hotspots“ und somit eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt.

Vorrede II
Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die  Anfrage der SBl/FW „Neuer Putenmastbetrieb in Schederberge“ vom 09.09.2014. Mit dem Antwortschreiben vom 23.09.2014 teilte die Kreisverwaltung der SBL/FW die aktuelle Anzahl der Putenmastbetriebe im Hochsauerlandkreis mit. Nach diesen Angaben handelte es sich im September letzten Jahres um sechs Putenmastbetriebe, davon zwei „Kleinbetriebe“ mit bis zu 2.000 Puten und vier weitere Betriebe mit zwischen 7.000 und 25.000 Masttieren. Wir können also davon ausgehen, dass in den Ställen im HSK hier und heute bis zu 100.000 Puten gehalten werden. Die Masttiere hinterlassen tagtäglich große Mengen von Exkrementen, die als Dünger entsorgt werden. Wir stellen uns die Frage, ob die Böden im Hochsauerlandkreis mit Dünger überfrachtet werden. Das Freisetzen größerer Mengen Ammoniak kann z.B. Waldschäden zur Folge haben; denn Stickstoff versauert die Böden. Aus diesem Grund müssen in Niedersachsen Tierhaltungsanlagen in die Betrachtung möglicher Waldschäden einbezogen werden. Zudem besteht die Gefahr, dass Ammoniak in die Luft entweicht und aufgrund seiner toxischen Wirkung nicht nur die Natur, sondern auch Menschen und Tiere schädigt, z.B. durch seine ätzende Wirkung auf Augen, Haut, Schleimhäute und Atemwege.

SBL-Anfrage und Antworten des HSK
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bat daher die Kreisverwaltung erneut  um Antworten auf mehrere Fragen. Im Folgenden veröffentlichen wir sowohl die Fragen der SBL/FW wie die Antworten der Verwaltung:

1.) Gülle und Biogasanlagen

Laut Ihrem Antwortschreiben vom 23.09.2014 soll der zukünftig in Meschede-Schederberge anfallende Putenmist nach den Angaben in den Bauantragsunterlagen in die Biogasanlage von Herrn Heinemann verbracht, dort verwertet, gelagert und dann zur landwirtschaftlichen Düngung ausgebracht werden. Biogasanlagen arbeiten bekanntlich nicht immer einwandfrei. Daher fragen wir:
a)      Wie viele Biogasanlagen zur Verwertung von Gülle betreibt Herr Heinemann? Antwort: Herr Heinemann betreibt am Standort Horbach eine Biogasanlage, in der Gülle bzw. Festmist aus der Tierhaltung vergoren werden.
b)      Über welche Kapazität verfügen die Anlagen von Herrn Heinemann? Antwort: Die Anlage verfügt über eine Kapazität von 290 KW.
c)      Wie groß ist die Menge Mist, die im letzten Jahr in der oder den Biogasanlagen des Betriebs Heinemann verwertet wurden? Antwort: Hierzu liegen der Kreisverwaltung keine Erkenntnisse vor; möglicherweise kann die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer entsprechende Zahlen liefern.
d)      Wie viele weitere Biogasanlagen zur Verwertung von Gülle aus der Tiermast werden im HSK betrieben? Antwort: Neben der Anlage von Herrn Heinemann werden nach hiesigem Kenntnisstand 14 weitere Biogasanlagen im Hochsauerlandkreis betrieben, in denen Gülle und / oder Festmist verwertet werden.
e)      Wie viele Tonnen Mist, Gülle etc. sind im letzten Jahr in allen im HSK betriebenen Biogasanlagen verwertet worden? Antwort: Hierzu liegen der Kreisverwaltung keine Erkenntnisse vor; möglicherweise kann die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer entsprechende Zahlen liefern.
f)       Mit wie vielen Tonnen verwertbarem Mist/Gülle pro Jahr ist nach Inbetriebnahme der neu genehmigten sowie der derzeit eventuell neu beantragten Mastanlagen insgesamt zu rechnen? Antwort: Hierzu liegen der Kreisverwaltung keine Erkenntnisse vor; möglicherweise können die Baugenehmigungsbehörden der Städte bzw. die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer entsprechende Zahlen liefern.
g)      Sind Ihnen Berechnungen oder realistische Schätzungen bekannt, wie viel Ammoniak täglich aus allen Biogasanlagen im HSK entweicht? Wenn ja, wie ist das Ergebnis? Antwort: Zahlen zur täglichen Ammoniakemission aller Biogasanlagen im Hochsauerlandkreis sind der Kreisverwaltung nicht bekannt.
h)      Ist Ihnen bekannt, ob es in den letzten Jahren im HSK zu Umweltbeeinträchtigungen durch nicht störungsfrei laufende Biogasanlagen gekommen ist? Wenn ja, wann und wo gab es derartige Probleme?  Antwort: Diese Frage entspricht der Frage 6 der SBL-Anfrage zu Biogasanlagen vom 21.04.2015. Daher wird auf das Antwortschreiben vom 04.05.2015 verwiesen, in dem diese Frage ausführlich beantwortet wird.

Hier tragen wir die entsprechende Frage (vom 21.04.2015) und die Antwort des HSK (vom 04.05.2015) nach:
zu 6. Kam es Ihres Wissens in den letzten 5 Jahren bei Biogasanlagen im HSK zu Störungen und Unfällen? Besteht eine Meldepflicht für Störfälle?

Antwort:
Bei der Unteren Wasserbehörde des HSK sind seit 2010 vier Störfälle bzw. Unfälle an Biogasanlagen im HSK registriert. Ein Störfall ist der zuständigen Behörde, bei Austritt von wassergefährdenden Stoffen der Untere Wasserbehörde zu melden.

2.) Düngeplan des Betriebs Heinemann

Sie antworteten der SBL-Fraktion am 23.09.2014, Herr Heinemann bewirtschafte rund 110 ha. Davon lägen rund 18,8 ha im Wasserschutzgebiet „Stockhausen”, Schutzzone III B. Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung sei das Ausbringen von Nährstoffträgern wie Gülle, Jauche und Stallmist erlaubt, wenn die Düngung auf der Grundlage eines Düngeplans erfolge, der alle Nährstoffeinträge berücksichtige und auch die den wasserwirtschaftlichen Belangen angepassten Empfehlungen der Beratung durch die Landwirtschaftskammer entspräche. Der Düngeplan würde vom Betrieb Heinemann angefordert.

Unsere Frage:
a)      Liegt der Düngeplan des Betriebs Heinemann jetzt vor?
b)      Wenn ja, welche Mengen Dünger (unbehandelt wie aus Biogasanlagen) beabsichtigt Herr Heinemann in diesem Jahr auf seinen Flächen insgesamt und welche speziell im Wasserschutzgebiet „Stockhausen“ aufzubringen?
c)      Wann und wie oft erfolgt der Nährstoffeintrag?

Antwort:
Zu den Frage a) bis c): Diese Fragen können von der Unteren Wasserbehörde nicht beantwortet werden; es ist die Zuständigkeit der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer gegeben.

3.) Antibiotika-Datenbank

In unserer Anfrage vom 09.09.2014 fragten wir:
„Wie genau finden die arzneimittelrechtlichen Änderungen, die auf Bundesebene beschlossen wurden und seit Mitte dieses Jahres gelten sollen, im Hochsauerlandkreis Berücksichtigung?“

Dazu antworteten Sie:
„Halter von Masttieren sind ab einer bestimmten Bestandsgröße verpflichtet, die Anwendung von Antibiotika an eine Datenbank zu melden, die online im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) zur Verfügung steht. Diese Meldungen sind jeweils für ein Halbjahr (Erhebungszeitraum) abzugeben und müssen spätestens am 14. Tag desjenigen Monats, der auf den letzten Monat des Halbjahres folgt, im System vorliegen. Der erste Erhebungszeitraum begann am 01.07.2014 und endete am 31.12.2014, so dass z. Zt. noch keine Ergebnisse vorliegen können.“

Dazu unsere Fragen:
a)      Liegen Ihnen die Ergebnisse zwischenzeitlich vor?
b)      Wenn ja, welche Mengen Antibiotika wurden im Erhebungszeitraum vom 01.07.2014 bis 31.12.2014 im HSK insgesamt in der Tiermast eingesetzt?

Antwort:
Die Ergebnisse des Erhebungszeitraumes vom 01.07. bis 31.12.2015 liegen vor. Hierbei handelt es sich um die betriebsspezifische Therapiehäufigkeit (Anzahl der Behandlungen mit Antibiotika) der hiesigen Betriebe im Vergleich zur bundesdurchschnittlichen Therapiehäufigkeit. Hieraus lässt sich jedoch nicht ablesen, in welchen Mengen Antibiotika im Erhebungszeitraum in den meldepflichtigen Betrieben des Hochsauerlandkreises eingesetzt wurden.

4.) Zoonosen-Monitoring

Abschließend möchten wir noch einige Fragen zum Zoonosen-Monitoring stellen:
a)      Liegt die abschließende wissenschaftliche Bewertung der Proben auf Handelsebene zu multiresistenten Keimen in der Tiermast für das Jahr 2014 jetzt vor?
b)      Wenn ja, wie sind die Ergebnisse?

Antwort:
Die wissenschaftliche Bewertung des Zoonosen-Monitoring 2014 liegt noch nicht vor. Erfahrungsgemäß ist damit erst im I. Quartal 2016 zu rechnen (die Erkenntnisse aus dem Monitoring 2013 wurden Anfang April 2015 veröffentlicht).

c)      Welche Vorgaben hat der HSK für das laufende Jahr?
Wird er 2015 Proben auf Erzeugerebene durchführen?

Antwort:
Im Rahmen des Zoonosen-Monitoring 2015 sind Probenahmen bei Erzeugern von Ziegenmilch und Wildschweinefleisch vorgesehen. In beiden Fällen steht nicht die bakterielle Resistenzlage im Fokus.

Weitere Antwort des HSK

Auch die Kreistagsfraktion „Die Linke“ hatte im April dem HSK einige Fragen zur Massentierhaltung und Ammoniakemissionen gestellt. Ihre Anfrage vom 14.04. beantwortete die Verwaltung mit Schreiben vom 27.04.2015 dahingehend:
„Es existiert keine Definition, ab welcher Anzahl gehaltener landwirtschaftlicher Nutztiere ein Haltungsbetrieb als „Massentierhaltung” einzustufen ist. Daher kann keine Aussage getroffen werden, ob und ggf. wie viele Haltungsbetriebe im Hochsauerlandkreis hierzu zu rechnen sind. Zum Ammoniakausstoß der Tierhaltungsbetriebe im Hochsauerlandkreis liegen keine Zahlen vor.
Eine Erhebung zum Ammoniakausstoß ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
Über die Genehmigung größerer Tierhaltungsanlagen in Gebieten mit Mischbebauung entscheiden die Baugenehmigungsbehörden, die sowohl bei den Städten als auch bei der Kreisverwaltung angesiedelt sind. Sofern bei derartigen Bauvorhaben die gesetzlichen Vorgaben  eingehalten werden, sind diese genehmigungsfähig.“

Unser Resümee
Siehe oben unter „Vorab“!

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Massentierhaltung – Wer haftet für die Folgen?

By adminRL at 12:56 am on Tuesday, April 21, 2015

Der Hochsauerlandkreis antwortete auf die SBL-Anfrage, der Schuldner sei der Betreiber.

Aber nun etwas genauer….
Zunächst unser „Vorsatz“: Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hält den Bau eines neuen Putenmastbetriebs in Meschede-Schederberge aus verschiedenen Grün-den für unverantwortlich, zumal der Stall mitten im Dorf, in weniger als 10 Metern Entfernung vom nächsten Wohnhaus, steht!

Jetzt zum Ratsbeschluss:
Leider stimmte der Stadtrat Meschede Ende März 2015 dem Bauvorhaben mehrheitlich zu, trotz erheblicher Bedenken und Protesten aus der Bevölkerung, von Umwelt- und Tierschützern und einigen Kommunalpolitikern. Doch der Bürgermeister und die großen Stadtratsfraktionen argumentierten, baurechtlich sei das Vorhaben korrekt. Der Rat müsse daher dem Bauvorhaben zustimmen. Nicht alle votierten mit „Ja“. Leider waren aber die „Widerständler“ deutlich unterrepräsentiert.

Resümee
Es gibt meist gute Gründe, an Behauptungen zu zweifeln. Wir glauben längst nicht alles! Wir fragen deswegen auch gerne immer wieder nach.

Anfrage
Die SBL/FW schrieb am 24. März 2015 einmal wieder den Landrat an und stellte diese zwei Fragen:

• Wie stellt der HSK sicher, dass es zu keinerlei Beeinträchtigungen, Schäden und Folgeschäden von Menschen, Tieren, Böden und Gewässern (z.B. durch Freisetzung multiresistenter Keime und die Einleitung von Antibiotika in die Gewässer) durch Putenmastanlagen kommen wird?

• Falls es kurz- oder langfristig zu Beeinträchtigungen, Schäden und Folgeschäden (z.B. durch Überdüngung der Böden/zu hohe Nitratkonzentration) kommen sollte, wer haftet dafür?
Wer trägt die finanziellen Folgen?

Antwort der Kreisverwaltung

„Die von Ihnen unter Gliederungspunkt 1 angesprochenen Gesichtspunkte sind mit in das Baugenehmigungsverfahren der Stadt Meschede eingeflossen. Die Stadt Meschede ist für die Überwachung der Einhaltung der Baugenehmigung und deren Nebenbestimmungen zuständig. Ansonsten unterliegt die Putenmastanlage wie andere Betriebe auch der Regelüberwachung durch das Veterinäramt. Dazu ist Ihnen bereits mit Schreiben vom 23.09.2014 und 11.08.2014 Auskunft erteilt worden. Die Überwachung von Luft, Boden und Gewässern in der Umgebung von Anlagen durch die Umweltschutzbehörden findet i.d.R. nur anlassbezogen statt.

Schuldner von evtl. Haftungsansprüchen ist der Betreiber der Anlage.“

Ätzend
Zwischenzeitlich gibt es neue Hiobsbotschaften über gravierende Folgen und Schäden „Dank“ Massentierhaltung. Die Bundesregierung gab zu, dass viel mehr Ammoniak in die Umwelt gelangt als bisher bekannt war. Ammoniak ist sozusagen ein Nebenprodukt der industriellen Massentierhaltung. Es gelangt durch zu Mist und Gülle in Form von Dünger in die Umwelt, ist klima- und umweltschädlich und hat in großer Konzentration eine ätzende Wirkung. Schlimmstenfalls kann das Einatmen von Ammoniak zu Lungenschädigungen führen.

Klick:
http://www.focus.de/finanzen/news/lage-dramatisch-landwirtschaft-belastet-umwelt-massiv_id_4605766.html

Damit sind wir schon wieder bei der Frage: „Wer haftet für die Folgen?“

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Multiresistente Keime: Kreisverwaltung kann keine Aussage zur Belastung von Putenfleisch im Handel machen

By adminRL at 1:59 pm on Friday, February 20, 2015

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte zu dem Thema „Multiresistente Keime in der Putenmast” am 23. Januar 2015 eine Anfrage an den Landrat des HSK. Hier der Anfrage-Text:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

der Bericht des BUND über die Ergebnisse der stichprobenweisen Überprüfung von Putenfleisch auf multiresistente Keime ist nicht wirklich eine Überraschung. Er zeigt aber einmal mehr das Ausmaß und die Brisanz des Problems, das Mensch, Tier und Umwelt durch die Massentierhaltung „in Kauf nehmen“.

Eindrucksvoll ist folgender Absatz eines Berichts des SWR aus dem Jahr 2013:

‘Industrielle Fleischproduktion schafft resistente Keime
Das Problem stammt aus der Fleischproduktion. Wo Tiere auf engstem Raum ohne ausrei-chend Bewegung in Rekordzeit bis zur Schlachtreife gemästet werden, sind Krankheiten an der Tagesordnung. Die Infektion ganzer Bestände ist eine allgegenwärtige Gefahr. Liebstes Mittel der Tierärzte und Landwirte ist bislang der massive Einsatz von Antibiotika. So wird billiges Fleisch letztlich erst möglich – aber um einen hohen Preis in der Humanmedizin. Denn, so warnt Professor Dettenkofer eindringlich, “für die Menschen brauchen wir dringend Antibiotika”. Sie seien eine der ganz großen Entwicklungen des Jahrhunderts gewesen, die wirklich viele Menschenleben gerettet hätten. Wenn sie jetzt stumpf würden, nur um einige Tiere oder Bestände zu schützen, sei das völlig unangemessen.’
Klick:
http://www.swr.de/odysso/tierhaltung-oft-keime-auf-fleisch-und-gefluegel/-/id=1046894/nid=1046894/did=11409228/1bedon2/index.html

Wir fragen Sie daher:

• Zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen hinsichtlich der Belastung mit multiresistenten Keimen kam das Kreisveterinäramt bei Kontrollen von Tiermastbetrieben sowie bei den Lebensmittelproben in den vergangenen 12 Monaten? (Wir bitten um detaillierte Angaben.)”

Der Hochsauerlandkreis antwortete daraufhin mit Datum vom 06.02.2015:

„Sehr geehrter Herr Loos,

das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises beteiligt sich alljährlich am bundesweiten Zoonosen-Monitoring und entnimmt hierfür Proben auf Erzeuger und/
oder Handelsebene. Welche Proben zu entnehmen sind und worauf diese untersucht werden sollen, fällt nicht in die Entscheidungsbefugnis des FD 36 sondern wird zentral vorgegeben.

Für das Jahr 2014 waren für den Hochsauerlandkreis nur Proben auf Handelsebene vorgesehen, so dass Aussagen zu einer evtl. Belastung von Mastbetrieben nicht gemacht werden können.

Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse aus dem Jahre 2014 erfolgt ebenfalls zentral, die abschließende wissenschaftliche Bewertung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Insofern können keine Aussagen zu einer evtl. Belastung von Putenfleisch im hiesigen Handel gemacht werden.“

Ein ganz starkes Interesse der Kreisverwaltung an den Ergebnissen aus dem eigenen Kreisgebiet läßt sich aus der Antwort nicht herauslesen…

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Multiresistente Keime und Putenmast

By adminRL at 11:28 pm on Monday, February 9, 2015

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte dazu am 23. Januar 2015 eine Anfrage. Hier ist sie:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

der Bericht des BUND über die Ergebnisse der stichprobenweisen Überprüfung von Putenfleisch auf multiresistente Keime ist nicht wirklich eine Überraschung. Er zeigt aber einmal mehr das Ausmaß und die Brisanz des Problems, das Mensch, Tier und Umwelt durch die Massentierhaltung „in Kauf nehmen“.

Eindrucksvoll ist folgender Absatz eines Berichts des SWR aus dem Jahr 2013:
Industrielle Fleischproduktion schafft resistente Keime
Das Problem stammt aus der Fleischproduktion. Wo Tiere auf engstem Raum ohne ausreichend Bewegung in Rekordzeit bis zur Schlachtreife gemästet werden, sind Krankheiten an der Tagesordnung. Die Infektion ganzer Bestände ist eine allgegenwärtige Gefahr. Liebstes Mittel der Tierärzte und Landwirte ist bislang der massive Einsatz von Antibiotika. So wird billiges Fleisch letztlich erst möglich – aber um einen hohen Preis in der Humanmedizin. Denn, so warnt Professor Dettenkofer eindringlich, “für die Menschen brauchen wir dringend Antibiotika”. Sie seien eine der ganz großen Entwicklungen des Jahrhunderts gewesen, die wirklich viele Menschenleben gerettet hätten. Wenn sie jetzt stumpf würden, nur um einige Tiere oder Bestände zu schützen, sei das völlig unangemessen.

Klick:
http://www.swr.de/odysso/tierhaltung-oft-keime-auf-fleisch-und-gefluegel/-/id=1046894/nid=1046894/did=11409228/1bedon2/index.html

Wir fragen Sie daher:

• Zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen hinsichtlich der Belastung mit multiresistenten Keimen kam das Kreisveterinäramt bei Kontrollen von Tiermastbetrieben sowie bei den Lebensmittelproben in den vergangenen 12 Monaten? (Wir bitten um detaillierte Angaben.)“

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Antibiotika-Datenbank – Kontrolle der Einhaltung der Meldepflicht der Mastbetriebe

By adminRL at 2:37 pm on Thursday, February 5, 2015

„Heißes Eisen“
Am Ende unseres kleinen Berichts über das Konzept des Hochsauerlandkreises im Fall des Ausbruchs der Vogelgrippe sprachen wir auch kurz ein anderes „heißes Eisen“ an. Es heißt „Antibiotika in der Tiermast“ und füllt in den letzten Wochen Schlagzeilen und Artikel in den Zeitungen. Meldungen wie „Deutschland ist Spitzenreiter im Antibiotika-Einsatz“ und „Massenhafter Einsatz von Antibiotika in der Tiermast“ lassen nichts Gutes ahnen.

Die Anfrage
Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist bekanntlich kein Eisen zu heiß. Am 22. Dezember 2014 stellte der Fraktionsvorsitzende Reinhard Loos dem Landrat daher drei Fragen. Hier seine Anfrage im Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
am 25. November erinnerte das Kreisveterinäramt die Verantwortlichen in den Mastbetrieben an ihre Meldepflicht zur Antibiotika-Datenbank. Die Aufforderung betraf alle Betriebe, die pro Jahr mehr als 20 Rinder, 250 Schweine, 1.000 Puten oder 10.000 Hühner halten.
Wir bitten Sie zu beantworten:
1. Sind Betriebe, die weniger als die oben erwähnte Anzahl von Tieren mästen, ebenfalls verpflichtet, Angaben über ihren Antibiotika-Einsatz zu machen? Wenn ja, wie und wo werden die Angaben erfasst, und wie wird deren Richtigkeit kontrolliert?
2. Wie, mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang überprüft das Kreisveterinäramt, ob alle Betriebe ihrer Meldepflicht vollständig und korrekt nachkommen?
3. Wie viele Mitarbeiter/innen standen dem Kreisveterinäramt im laufenden Jahr für die Kontrolle der Mastbetriebe zur Verfügung?
Reichen die personellen Kapazitäten aus?“

Antwort der Kreisverwaltung vom 15.01.2015

„Sehr geehrter Herr Loos,

Die in der o. a. Anfrage enthaltenen Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1.:
Betriebe, die weniger als die im Arzneimittelgesetz genannten Anzahlen an Masttieren halten, unterliegen nicht der Meldepflicht in der Tierarzneimittel-Datenbank.
Diese Betriebe müssen den evtl. Einsatz von Antibiotika und anderen Tierarzneimitteln allerdings in einem sog. Arzneimittel-Bestandsbuch dokumentieren. Die Einhaltung dieser Dokumentationspflicht wird stichprobenartig im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft.

Zu Frage 2.:
Ob die meldepflichtigen Mastbetriebe im Hochsauerlandkreis ihrer Verpflichtung tatsächlich nachkommen, wird durch Abgleich der in der Tierarzneimittel-Datenbank vorhandenen Meldungen mit der Liste der meldepflichtigen Mastbetriebe durchgeführt.

Zu Frage 3.:
Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Dokumentation des Tierarzneimitteleinsatzes in den landwirtschaftlichen Betrieben des Hochsauerlandkreises ist Teilaufgabengebiet eines Tierarztes im Fachdienst 36. Die für diesen Teilbereich der Veterinäraufsicht zur Verfügung stehenden Personalressourcen sind ausreichend.“

Beruhigt Sie das?
Uns nicht! Wir sind zwar keine Fachleute, aber könnte es nicht sein, dass eine „Dokumentationspflicht“ durch „stichprobenartige Überprüfungen“ „schwarze Schafe“ zum „Schummeln“ einlädt? Papier ist bekanntlich geduldig …

Warum beschäftigt der HSK nicht mehr Veterinäre?
Die SBL/FW ist schon seit Jahren der Auffassung, der Hochsauerlandkreis sollte mehr Veterinäre einstellen. Die SBL-Fraktion stellte dazu auch schon mehrere Anträge und Anfragen an den Landrat. Leider scheiterten sie aber alle an den Mehrheitsverhältnissen im Kreistag, sowohl die Anträge von der SBL/FW, wie die von den Grünen. Scheint so, dass bei uns die Gesundheitsvorsorge für uns Menschen nicht viel kosten soll!? Schließlich wird das Geld ja dringend für „zukunftsweisende“ Bauwerke gebraucht.

Der „nächste Akt“ der SBL/FW ist eine Anfrage zu „Multiresistenten Keimen in der Putenmast“. Wir berichten …

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Vogelgrippe – Welches Konzept hat im Fall des Falles der Hochsauerlandkreis?

By adminRL at 8:47 am on Monday, February 2, 2015

Bei den Vogelgrippe-Fällen Ende letzten Jahres in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und in Großbritannien handelte es sich um den hoch gefährlichen Erreger H5N8. Als Folge mussten allein im Kreis Cloppenburg 130.000 Tiere gekeult werden. Um den betroffenen Mastbetrieb wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1.000 Metern gezogen. In allen im Umkreis von 3.000 Metern befind¬lichen Geflügelställen fanden Kontrollen statt. Außerdem galt ein Transportverbot. In einem anderen Fall im Emsland wurde laut einer Meldung des NDR ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Hof angeordnet. Darunter fielen mehr als 200 Betriebe mit rund vier Millionen Tieren.
Die Lage war also sehr brisant. Hoffen wir, dass das Problem ausgestanden ist!?

Anfrage der SBL/FW
Doch wer weiß, wann und wo wieder die Vogelgrippe auftritt? Und nach welchem Plan verfahren dann die Behörden? Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wollte genau das wissen und stellte dem Hochsauerlandkreis am 22. Dezember 2014 diese beiden Fragen:

„1. Über welches Konzept und über welche personelle Ausstattung verfügt der Hochsauerlandkreis für den Fall, dass in unserem Kreisgebiet die Vogelgrippe auftritt, zumal dann, wenn Betriebe betroffen sind, die sich in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung befinden (so wie das nach den jetzigen Planungen in Meschede-Schederberge der Fall sein wird)?

2. Nach Meinung von Fachleuten können bestimmte Stämme des Vogelgrippe-Erregers auch bei Menschen Erkrankungen auslösen. Ist angesichts dieser und anderer Gefahren und Beeinträch¬ti¬gungen Ihrer Meinung nach ein größerer Geflügelmastbetrieb/Massentierhaltung in unmittelbarer Siedlungsnähe sinnvoll und verantwortbar?
Wenn „Ja“, warum?“

Antwort der Kreisverwaltung
Mit Schreiben vom 15.01.2015 antwortete der Landrat wie folgt:

„Zu Frage 1.:
Im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest sind die einzuleitenden Bekämpfungsmaßnahmen in der Geflügelpest-Verordnung vom 08.05.2013 abschließend geregelt. Die konzeptionelle Umsetzung der Bekämpfungsvorgaben erfolgt im Hochsauerlandkreis im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest auf Grundlage des Tierseuchen-Handbuchs des Hochsauerlandkreises, das für alle Fälle, in denen eine hochkontagiöse Tierseuche auftritt, gilt.

Im Falle des Auftretens einer hochkontagiösen Tierseuche im Hochsauerlandkreis wird ein „Lokales Tierseuchen-Krisenzentrum” eingerichtet. Während der Phase der Seuchenbekämpfung fungiert es als ständige Einrichtung, entscheidet auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben über alle fachlichen Notwendigkeiten und setzt die sich daraus ableitenden Maßnahmen um.

Das „Lokale Tierseuchen-Krisenzentrum” setzt sich zusammen aus dem Krisenstab, der bei Bedarf zusammentritt, und dem operativen Stab, der die lageabhängigen Entscheidungen trifft und eigenständig umsetzt sowie die Beschlüsse des Krisenstabes in die Seuchenbekämpfung einbindet. Der operative Stab stellt eine ständige Einrichtung während des Seuchengeschehens dar. Das „Lokale Tierseuchen-Krisenzentrum” steht in direktem Kontakt mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum, das im Krisenfall auf Landesebene beim LANUV eingerichtet wird und die landesweiten Maßnahmen in Abhängigkeit von der Seuchenlage koordiniert.

Des Weiteren wurde für die Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen, wie z.B. der Geflügelpest, im Hochsauerlandkreis ein Tierseuchen-Logistikzentrum im Kreisstraßenbauhof am Standort in Eslohe eingerichtet. Im Tierseuchen-Logistikzentrum erfolgt im Krisenfall die Einweisung, Ausstattung und Dekontamination der Einsatzkräfte und die Desinfektion der Fahrzeuge und eingesetzten Materialien.

Bereits aus der Organisationsform ergibt sich, dass es sich um personalintensive Strukturen handelt, die allein mit dem Personal aus dem FD 36 nicht betrieben werden können. Aus diesem Grunde werden Dienstkräfte aus anderen Fachdiensten des Hochsauerlandkreises, wie z. B. FD 12, FD 14 und FD 38 in Abhängigkeit von der Seuchenlage eingesetzt. Hinzu kommen die Fachberater und Einsatzkräfte aus den Bereichen Polizei, Feuerwehr, THW, DRK und MHD.

Beim Auftreten einer hochkontagiösen Tierseuche können die tierärztlichen Personalressourcen des Kreises schnell überfordert werden. Aus diesem Grunde ist der Hochsauerlandkreis dem „Rahmenübereinkommen über die gegenseitige Unterstützung im Tierseuchenkrisenfall” beigetreten. In dem Rahmenübereinkommen ist die gegenseitige Unterstützung der Veterinärbehörden in NRW durch Bereitstellung von Tierärzten und auch Verwaltungspersonal im Tierseuchenkrisenfall geregelt.

Zu Frage 2.:
Entscheidungen über die Errichtung von Stallgebäuden zur Geflügelhaltung erfolgen auf Grundlage des geltenden Rechts. Die gestellte Frage kann daher nicht weiter beantwortet werden, da es nicht Aufgabe der Kreisverwaltung ist, politische Meinungen zu äußern.“

Resümee
Ob die „Antwort“ auf die zweite Frage zur Beruhigung der Bewohner von Meschede-Schederberge beitragen wird, lassen wir mal dahingestellt. Zwischen den Wohnhäusern mitten in dem Dörfchen soll ein riesiger Putenmastbetrieb entstehen. Die Rede ist von 10.000 Tieren. Die Mitglieder der SBL/FW – und nicht nur die – halten dieses Vorhaben aus mehreren Gründen für unverantwortlich. Wer garantiert, dass in Schederberge nicht gefährliche Seuchen wie die Vogelgrippe ausbrechen!? Dann helfen wahrscheinlich auch keine Antibiotika mehr!? Aber das ist ein anderes Thema …

Filed under: TierschutzComments Off on Vogelgrippe – Welches Konzept hat im Fall des Falles der Hochsauerlandkreis?

Maßnahmen zur Minimierung des Antibiotika-Einsatzes in der Massentierhaltung

By adminRL at 12:48 am on Thursday, January 22, 2015

Der Kreis Kleve hat Hinweise zur Antibiotika-Datenbank ins Netz gestellt.
Die Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hähnchen und Puten) sind demnach seit dem 01.07.2014 verpflichtet, Tierzahlen und eingesetzte Antibiotika-Anwendungen halbjährlich zu melden. Ziel sei die Auswertung und Umsetzung von Maßnahmen und die Minimierung des Antibiotika-Einsatzes.

Termine
Dazu veröffentlichte die Kreisverwaltung Kleve diesen Terminplan:
14.01.2015 Meldung von Bestandsveränderungen (Tierhalter)
14.01.2015 Meldung der Antibiotikaverwendung (Tierhalter)
31.03.2015 Bekanntgabe der Kennzahlen 1 und 2 der bundesweiten halbjährlichen Thera-piehäufigkeit (BVL)
31.03.2015 Mitteilung der betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeit an Tierhalter (Abtl. Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung)
31.03.2015 Selbsteinschätzung zur Einstufung nach Kennzahl 1 und 2 (Tierhalter)
31.03.2015 Kennzahl 2: Vorlage des Maßnahmenplanes zur Antibiotika-Minimierung beim Veterinäramt (Tierhalter)
30.11.2015 Kennzahl 1: Ursachenergründung, Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Antibiotika-Minimierung (Tierhalter)

Meldepflicht
Meldepflichtig ist jeder Betrieb mit eigener HIT-Registriernummer. Meldepflichtig sind unter Berücksichtigung der Untergrenzen die Tierhalter, die folgende Tiere durchschnittlich im Kalenderhalbjahr halten:
Mastrinder ab 8 Monate > 20 Tiere
Mastkälber bis 8 Monate > 20 Tiere
Mastschweine ab 30 kg > 250 Tiere
Mastferkel bis 30 kg > 250 Tiere
Mastputen > 1.000 Tiere
Masthühner > 10.000 Tiere

Puten und Hühner
Meldepflicht besteht ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens der Tiere.

Schweine
Meldepflicht besteht ab dem Absetzen vom Muttertier. Die Grenze von 30 kg dient der Tren-nung von Aufzucht und Mast. Eine Schwankung von +/- 5 kg kann akzeptiert werden.

Rinder
Meldepflicht besteht ab dem Absetzen vom Muttertier. Bei Milchviehbetrieben gelten männli-che abgesetzte Kälber auf dem Geburtsbetrieb älter als 4 Wochen als Mastkälber. Bei Mut-terkuhbetrieben gelten die Kälber als abgesetzt, wenn sie vom Muttertier räumlich getrennt werden, spätestens mit 8 Monaten.
Klick: http://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/antibiotika-datenbank/

WDR-Bericht
Hoffentlich zeigen diese Maßnahmen ganz schnell eine durchschlagende Wirkung!!! Hoffentlich werden so auch „Schlupflöcher“ geschlossen!? Denn wahrscheinlich ist der WDR-Bericht vom 29.05.2014 über den Spitzenplatz Deutschlands in Sachen Antibiotika-Verbrauch in der Tierhaltung nicht an den Haaren herbei gezogen. Durchschnittlich 211 Milligramm pro Kilo Fleisch essen wir demnach bei jedem Rinderbraten, jedem Schweineschnitzel, jeder Putenkeule, jedem Brathähnchen mit. Der WDR, und nicht nur der WDR, informierte mehrfach über die möglichen Folgen und Gefahren:
„Durch den verstärkten Einsatz in den Ställen entwickeln sich Resistenzen – Keime lassen sich nicht mehr abtöten. Über den Fleischkonsum gelangen diese multiresistenten Keime in den menschlichen Körper. Dort können sie Infektionen verursachen, die sich nicht mehr behandeln lassen – und tödlich sein können.“
Klack:
http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/antibiotika-tiermast100.html

Genügen diese Maßnahmen?
Die Antibiotika-Datenbank ist ein u.E. ein erster Schritt, um den massenhaften Gebrauch von Antibiotika in der Massentierhaltung zu minimieren. Ob er ausreicht? Wohl kaum! Weitere und viel tief greifende Maßnahmen müssen Folgen, zum Wohle der Tiere und der Menschen. Wir, die Verbraucher, müssen weiter Druck machen! Und der Gesetzgeber muss handeln!

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Antibiotika-Datenbank, Massentierhaltung/Geflügelmast – Hat der Hochsauerlandkreis ein Konzept für den Fall des Auftretens der Vogelgrippe?

By adminRL at 2:05 am on Tuesday, December 23, 2014

Bei den Vogelgrippe-Fällen in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und in Großbritannien handelt es sich um den hoch gefährlichen Erreger H5N8. Als Folge mussten allein im Kreis Cloppenburg 130.000 Tiere gekeult werden. Um den betroffenen Mastbetrieb ist ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1.000 Metern gezogen worden, und alle im Umkreis von 3.000 Metern befindlichen Geflügelställe wurden untersucht. Außerdem galt ein Transportverbot. Bei dem neuesten Fall im Emsland ist laut einer Meldung des NDR ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Hof angeordnet worden. Darunter fallen mehr als 200 Betriebe mit rund vier Millionen Tieren.

Hat der Hochsauerlandkreis ein Konzept für den Fall des Auftretens der Vogelgrippe?
Danach erkundigte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit Schreiben vom 22.12.2014 beim Landrat. Hier die Fragen der SBL/FW:
• Über welches Konzept und über welche personelle Ausstattung verfügt der Hochsauerlandkreis für den Fall, dass in unserem Kreisgebiet die Vogelgrippe auftritt, zumal dann, wenn Betriebe betroffen sind, die sich in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung befinden (so wie das nach den jetzigen Planungen in Meschede-Schederberge der Fall sein wird)?
• Nach Meinung von Fachleuten können bestimmte Stämme des Vogelgrippe-Erregers auch bei Menschen Erkrankungen auslösen. Ist angesichts dieser und anderer Gefahren und Beeinträchtigungen Ihrer Meinung nach ein größerer Geflügelmastbetrieb/Massentierhaltung in unmittelbarer Siedlungsnähe sinnvoll und verantwortbar?
Wenn „Ja“, warum?

In einer weiteren schriftlichen Anfrage vom gleichen Datum fragt die Bürgerliste, wie der Hochsauerlandkreis sicher stellen will, dass alle Mastbetriebe ihrer Meldepflicht zur Antibiotika-Datenbank korrekt und vollständig nachkommen. Die SBL/FW stellte dazu folgende Fragen:
1. Sind Betriebe, die weniger als die oben erwähnte Anzahl von Tieren (20 Rinder, 250 Schweine, 1.000 Puten oder 10.000 Hühner) mästen, ebenfalls verpflichtet, Angaben über ihren Antibiotika-Einsatz zu machen? Wenn ja, wie und wo werden die Angaben erfasst, und wie wird deren Richtigkeit kontrolliert?
2. Wie, mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang überprüft das Kreisveterinäramt, ob alle Betriebe ihrer Meldepflicht vollständig und korrekt nachkommen?
3. Wie viele Mitarbeiter/innen standen dem Kreisveterinäramt im laufenden Jahr für die Kontrolle der Mastbetriebe zur Verfügung?
Reichen die personellen Kapazitäten aus?

Der Hintergrund: Am 25. November erinnerte das Kreisveterinäramt die Verantwortlichen in den Mastbetrieben an ihre Meldepflicht zur Antibiotika-Datenbank. Die Aufforderung betraf alle Betriebe, die pro Jahr mehr als 20 Rinder, 250 Schweine, 1.000 Puten oder 10.000 Hühner halten.

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Fünf tödliche Pannen in Schweinezuchtanlagen

By adminRL at 2:41 pm on Tuesday, November 25, 2014

Durch einen Stromausfall und einen technischen Defekt an der Alarmierungsanlage kam es in einer Schweinezuchtanlage in der Gemeinde Mörsdorf in Thüringen im Juni 2014 zum Tod von ca. 2.000 Tieren. Aufgrund des Ausfalls der Lüftungsanlage sind die Schweine qualvoll erstickt.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte daraufhin am 21.10.2014 schriftlich beim Hochsauerlandkreis an, ob es derartige Vorkommnisse auch in unserem Kreisgebiet gab. „Ja“ antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. In den Jahren 2011 bis 2013 sind demnach in verschiedenen Betrieben im HSK insgesamt 415 Schweine aufgrund von fünf Stromausfällen verendet.

Wer mehr darüber wissen möchte, hier die komplette Antwort:

„Sehr geehrter Herr Loos,

in Ihrer Anfrage sprechen Sie das Thema der sog. technikbedingten Havarien in Tierhaltungseinrichtungen an. Hierzu antworte ich wie folgt:

In den vergangenen 5 Jahren kam es auch im Hochsauerlandkreis zu Havarien, in deren Folge Tiere verendeten. Betroffen waren ausschließlich Betriebe, in denen Schweine gehalten wurden.

Im Jahre 2011 war ein Betrieb im Bereich der Stadt Marsberg betroffen, wobei es zum Verlust von 25 Schweinen kam. Im Jahre 2012 waren zwei Betriebe im Bereich der Stadt Marsberg (Verluste von 80 bzw. 100 Schweinen) sowie ein Betrieb im Bereich der Stadt Meschede (Verlust von 60 Schweinen) betroffen. Im vergangenen Jahr meldete ein Betrieb im Bereich der Stadt Schmallenberg eine Havarie (Verlust von 150 Schweinen).
In allen aufgeführten Fällen führte jeweils ein stromausfallbedingter Ausfall der elektrischen Lüftungsanlage zu den genannten Tierverlusten.

Nach § 3 Absätze 5 und 6 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss in allen Haltungseinrichtungen, in denen bei Stromausfall eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere nicht sichergestellt ist, eine Ersatzanlage vorhanden sein. Für Ställe, in denen eine elektrische Lüftungsanlage betrieben wird, ist zusätzlich eine Alarmanlage zu Meldung eines Lüftungsausfalles vorgeschrieben.

Alle oben aufgeführten Betriebe, in denen es zu Havarien gekommen ist, verfügen über ein Notstromaggregat und eine Alarmanlage. Die Alarmanlage ist jeweils so ausgelegt, dass die Meldung über einen Stromausfall direkt auf dem Handy des Betriebsleiters landet.

Da sich die Betriebsleiter während des Eintritts eines Strom- und Lüftungsausfalles jedoch nicht immer auf ihrem Betrieb befinden, sind zwischen Eingang der Fehlermeldung und Inbetriebnahme des Notstromaggregates Verzugszeiten zu verzeichnen. Hierdurch sind auch die genannten Tierverluste eingetreten.“

Da zeigt sich noch eine weitere negative Seite der Massentierhaltung: Tödliche „Havarien“, Qualmast von „Nutz“-Tieren, Antibiotika-Einsatz, multiresistente Keime, viel zu viel Gülle, Nitrat belastete Böden und Gewässer, … Was ist uns Fleisch wert?

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SBL/FW stellt Anfrage zur Massentierhaltung

By adminRL at 1:13 am on Saturday, October 25, 2014

Immer wieder erreichen uns Meldungen über grauenvolle Zustände in der industriellen Massentierhaltung. So kam es beispielsweise durch einen Stromausfall und einem technischen Defekt an der Alarmierungsanlage in einer Schweinezuchtanlage in der Gemeinde Mörsdorf in Thüringen im Juni 2014 zum Tod von ca. 2.000 Schweinen. Aufgrund des Ausfalls der Lüftungsanlage sind die Tiere qualvoll erstickt.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte daher mit einem Schreiben vom 21.10.2014 beim Landrat des Hochsauerlandkreises nach, ob es in Zucht- und Mastbetrieben im HSK zu ähnlichen Vorfällen gekommen ist. Hier die drei Fragen:

• Kam es auch im Hochsauerlandkreis in den vergangenen 5 Jahren zu technischen Defekten in Schweine-, Puten- und Hühnerzuchtbetrieben, in deren Folge Tiere verendeten oder beeinträchtigt wurden?

• Wenn ja, wann, wo und wie kam es dazu, und wie groß waren die Folgen (Dauer der Störung, ggf. Anzahl der verendeten und/oder gekeulten Tiere und der Tiere mit Fol-geschäden)?

• Sind alle oder zumindest einzelne Tierhaltungsanlagen im HSK mit einer Notstrom-versorgung ausgestattet?

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Mast-Knast für Puten III

By adminRL at 9:46 am on Sunday, October 5, 2014

Und nun der letzte Teil unseres Beitrags mit der Antwort der Kreisverwaltung auf unsere Anfrage zur geplanten Mega-Putenmastanlage in Meschede-Schederberge:

Punkt 4 – Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer

Die SBL-Fraktion wollte hiermit die Kreisverwaltung fragen, ob sie so freundlich ist – die entsprechenden Auskünfte, die bei der SBL-Anfrage vom 22.07.2014 mit Verweis auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer unbeant¬wortet blieben – bei der Land¬wirtschaftskammer Meschede einzuholen?

Frage a – Trifft es zu, dass im näheren und weiteren Umfeld des bestehenden wie des geplanten Puten¬mastbetriebs im Stadtgebiet Meschede von dem Betreiber der Mastanlage(n) landwirtschaftliche Flächen aufgekauft oder gepachtet werden, um dort Mais für die Geflügelmast anzubauen?

Frage b – Wenn ja, wie groß sind die Maisanbauflächen für die Putenmast im Stadtgebiet Meschede? In welchen Ortschaften befinden sich größere Maismonokulturen?

Frage c – Trifft es zu, dass diese Maisflächen mit Gülle aus der Putenmast und/oder den restlichen Substraten aus den Biogasanlagen des Geflügelmästers „gedüngt“ werden? Was geschieht mit der Gülle, die aufgrund der großen Menge nicht direkt als Dünger oder als Biogas¬anlagen-Substrat verwendet werden kann?

Antwort der Kreisverwaltung auf die Fragen 4 a, b, c: Die unter diesem Punkt gestellten Fragen betreffen nicht den Aufgabenkreis der Kreisverwaltung sondern, wie Sie durchaus richtig bemerken, den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages beschränkt das Anfragerecht eines jeden Kreistagsmitglieds jedoch ausdrücklich auf Angelegenheiten des Kreises. Folgerichtig muss es diesbezüglich bei dem Verweis auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer bleiben.

Punkt 5 – Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen

Frage a – Wird der im Herbst letzten Jahres vom NRW-Landtag angenommene Antrag zu den Mindest¬standards in der Putenmast – wie das Ende des Schnäbelkürzens – in allen Betrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird überprüft ob sich die Betriebe an die Regelungen halten? Wie hoch ist in den Sauer¬länder Mastbetrieben zurzeit der Prozentsatz der Puten mit nicht gekürzten Schnäbeln?
Antwort zur Frage a – Bei dem von Ihnen zitierten Beschluss des NRW-Landtages, handelt es sich um eine Aufforderung an die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass bundeseinheitliche Mindeststandards für die Mastputenhaltung in Form einer zukünftigen speziellen Haltungsverordnung eingeführt werden. Insofern existieren keine neuen gesetzlichen Bestimmungen, die von den Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten werden müssen.

Frage b – Wird der Beschluss des NRW-Landtags, eine strengere Regelung im BauGB zu erreichen, damit die negativen Folgen des Baus von Großmastanlagen minimiert werden, bereits bei allen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zur Frage b – In den Genehmigungsverfahren der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde des Hochsauerlandkreises werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 Ziff. 4 bei der Errichtung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen geprüft und beachtet.

Frage c – Wie genau finden die arzneimittelrechtlichen Änderungen, die auf Bundesebene beschlossen wurden und seit Mitte dieses Jahres gelten sollen, im Hochsauerlandkreis Berücksichtigung?
Antwort zur Frage c – Halter von Masttieren sind ab einer bestimmten Bestandsgröße verpflichtet, die Anwendung von Antibiotika an eine Datenbank zu melden, die online im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) zur Verfügung steht.
Diese Meldungen sind jeweils für ein Halbjahr (Erhebungszeitraum) abzugeben und müssen
spätestens am 14. Tag desjenigen Monats, der auf den letzten Monat des Halbjahres folgt, im
System vorliegen. Der erste Erhebungszeitraum begann am 01.07.2014 und endet am 31.12.2014, so dass z. Zt. noch keine Ergebnisse vorliegen können.

Siehe auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=4753

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Mast-Knast für Puten II

By adminRL at 9:59 am on Tuesday, September 30, 2014

Und hier die Fortsetzung unseres Beitrages http://sbl-fraktion.de/?p=4886, mit den Antworten der Kreisverwaltung zu den Punkten 2 und 3 unserer Anfrage:

Punkt 2 – Kontrollen

Frage a – Nach welchen Kriterien erfolgen die Kontrollen in Geflügelmastbetrieben im Hochsauer¬land¬kreis? Wie viele Kontrollen erfolgten im Jahr 2013 und im laufenden Jahr pro Betrieb und insgesamt?
Antwort zur Frage a – Diese Einzelfragen wurden bereits im Rahmen der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.07.2014 in gleicher Angelegenheit (Antwort zu Frage 2a in meinem Schreiben vom 18.08.2104) hinlänglich beantwortet.
Hier Frage und Antwort auf die sich die Kreisverwaltung in obiger Antwort bezieht:
Frage a) Wie häufig, zu welchem Zwecke, mit welcher Intensität und durch wen erfolgten im Zeitraum von 2012 bis heute Kontrollen in Geflügelmastbetrieben? Wann und wo und mit welchen Ergebnissen wurden die Überprüfungen durchgeführt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?
Antwort a) Die Geflügelmastbetriebe im Hochsauerlandkreis werden durch die Tierärzte des FD 36 regelmäßig anlässlich der Ausstallung zur Schlachtung kontrolliert. Das bedeutet, dass Putenmastbetriebe etwa vierteljährlich, Hähnchenmastbetriebe etwa alle 6 – 8 Wochen amtlich überprüft werden. Dabei werden neben der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen auch die Gesundheit der Tiere sowie der Einsatz von Arzneimitteln beurteilt. Außerdem werden in den Geflügelmastbetrieben des Hochsauerlandkreises im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes regelmäßig Proben von Tränkwasser und Geflügelfleisch auf evtl. vorhandene Rückstände von Arzneimitteln untersucht.

Frage b – Welche Bakterien und Keime wurden und werden in welcher Häufigkeit nachgewiesen? Zu welchen Untersuchungen, außer der Salmonellen-Untersuchung, ist der Tierhalter sonst noch verpflichtet (z.B. MRSA)?
Antwort zur Frage b – Außer den regelmäßigen Untersuchungen auf Salmonellen bestehen keine weiteren mikrobiologischen Untersuchungspflichten für den Tierhalter. Innerhalb der letzten 2 Jahre wurden dabei keine Salmonellen nachgewiesen.

Frage c – Wie häufig kam es in diesen Betrieben in den Jahren 2013 und 2014 zu geringfügigen bis erheblichen Beanstandungen seitens Ihrer Behörde? Um welche Mängel handelte es sich? Wie wurden sie behoben? Wie und wo werden die Kontrollen und die Ergebnisse doku¬mentiert?
Antwort zur Frage c – Diese Einzelfragen wurden bereits im Rahmen der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22.07.2014 in gleicher Angelegenheit (Antworten zu den Fragen 2b bis 2d in meinem Schreiben vom 18.08.2104) hinlänglich beantwortet.
Hier die Fragen und Antworten auf die sich die Kreisverwaltung in obiger Antwort bezieht:
Frage b) Wie oft kam es in dieser Zeit zu Beanstandungen seitens des Kreisveterinäramtes oder anderer Kontrollinstanzen?
Frage c) Welche Mängel wurden im Einzelnen festgestellt (z.B. beim Putenmastbetrieb in Meschede-Horbach)?
Antwort b) Zu den Fragen b) und c) Beanstandungen wurden bei den in der Antwort zu Frage a) dargelegten Kontrollkriterien nicht festgestellt.

Frage d – Zu welchen Ergebnissen führten die von Ihnen erwähnten regelmäßigen Proben von Tränk¬wässern und Geflügelfleisch auf Art und Menge evtl. vorhandener Arzneimittelrück¬stände? Waren multiresistente Keime nachweisbar? Wenn ja, wann, wo und in welchem Ausmaß?
Antwort zur Frage d – Bei den Untersuchungen von Tränkwasser und Geflügelfleisch wurden bisher keinerlei Arzneimittelrückstände festgestellt. Eine mikrobiologische Untersuchung erfolgt dabei nicht, da es sich um reine Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes, wie bereits in der Antwort zu Frage 2a in meinem Schreiben vom 18.08.2014 erläutert wurde.

Frage e – Wie müssen wir uns die Kontrollen vorstellen? Werden alle schlachtreifen Tiere einzeln überprüft oder erfolgen die Kontrollen stichprobenweise? Falls nur Stichproben genommen werden, wie viel Prozent der Schlachttiere werden auf Krankheitserreger und ihren Allgemein- bzw. Gesund¬heitszustand (wie Herz/Kreislauf- und Skelett- und Gelenkerkrankungen) untersucht?
Antwort zur Frage e – Im Rahmen der Ausstallungsuntersuchung erfolgen keine Einzeltieruntersuchungen. Vielmehr wird der aktuelle Gesundheitszustand der gesamten Herde begutachtet.

Frage f – Wer kontrolliert ob die Tier-Transporte 1. hin zu den Putenmastbetrieben und 2. weg in die Schlachtereien den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen? Wie und unter welchen Bedingungen erfolgt der Transport der Schlachttiere? Wie viel Platz steht den Puten (pro Tier) während der Beförderung zum Schlachtbetrieb zur Verfügung? Wo und wie werden die Ergebnisse dokumentiert?
Antwort zur Frage f – Die Anforderungen an den Transport von Eintagsküken und Mastputen sind in der Tierschutztransportverordnung festgelegt. Für den Transport von Eintagsküken gilt eine Mindestfläche von 35 qcm pro Tier, wobei maximal 40 Küken pro Behältnis transportiert werden dürfen. Für den Transport von Schlachtputen gilt eine Mindestfläche von 105 qcm pro kg Lebendgewicht, was etwa 7 Hennen und 4 Hähnen pro qm entspricht. Der Transport von Eintagsküken erfolgt in klimatisierten Spezial-LKW mit automatischer, kontinuierlicher
Erfassung und elektronischer Steuerung der Klimabedingungen. Der Transport der Schlachtputen erfolgt in Boxen aus Kunststoffgeflecht in Spezial-LKW, die über Kühlluftgebläse verfügen. Die Kontrolle der Putentransporte erfolgt ebenso wie die Kontrolle anderer Tiertransporte schwerpunktmäßig auf Autobahnen und Fernstraßen. Diese Kontrollen werden durch die Veterinärämter durchgeführt, in deren Zuständigkeitsbereich sich entsprechende Verkehrsverbindungen befinden.

Frage g – Weshalb erfasst Ihre Behörde nicht kontinuierlich, detailliert und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar alle Angaben über die durch Krankheit und Verletzung gestorbenen bzw. getöteten Mastvögel, auch um festzustellen, wie viele Putenkadaver in der/den Tierkörperbeseitigungsanstalt/en entsorgt werden? Schließlich lassen sich aus diesen Informationen Rückschlüsse auf die Haltungsbedingungen ziehen!
Antwort zur Frage g – Eine Kontrolle der Verlustrate erfolgt anlässlich der Ausstallungsuntersuchungen durch Einsichtnahme in die entsprechenden Dokumentationen des Mastbetriebes. Die Verlustrate lässt insbesondere Rückschlüsse auf den Gesundheitsstatus der Herde zu, der einen maßgeblicher Parameter für die Ausstallungsuntersuchung darstellt.

Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser

Frage a – In welcher Größenordnung ist im letzten und im laufenden Jahr Gülle aus der Geflügelmast in den Betrieben im HSK angefallen? Was geschah mit dem Material? Wie viel Geflügelmist wurde in Form von Gülle auf Wiesen, Äcker und Felder im HSK verteilt? Wie viel davon wird irgendwo im HSK zwischengelagert? Wie viel davon wurde und wird in Biogasanlagen verwertet und später auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen und in den Einzugsbereichen von Wasserschutzgebieten im HSK verteilt?
Antwort zur Frage a – Der unteren Wasserbehörde liegen diesbezüglich keine Daten- und Mengenangaben vor.

Frage b – Ist wissenschaftlich gesichert, dass Keime wie MRSA durch die Behandlung in Biogasanlagen abgetötet werden?
Antwort zur Frage b – Es ist nachgewiesen, dass in thermophil betriebenen Biogasanlagen eine signifikante Reduktion bakterieller, viraler- und parasitärer Erreger erfolgt (vgl. hierzu Rösler, Universität Berlin).

Frage c – Hat die Untere Wasserbehörde Anhaltspunkte dafür, dass Gewässer und Trinkwasser durch ein Zuviel von Düngermaterial sowie Schadstoffen (Medikamentenrückstände etc.) aus der Tiermast belastet sind, wie z.B. Hinweise auf hohe Nitrat-Konzentrationen? Wenn ja, in welchen Orten und Bereichen gibt es dafür Anhaltspunkte? Wenn ja, wie geht die Untere Wasserbehörde mit der Problematik um, und lassen sich Ihrer Meinung nach mögliche Beeinträchtigungen vollständig ausschließen?
Antwort zur Frage c – Mit Ausnahme des Grundwasserkörpers 44_03 Trias Nordhessens (Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck) weisen alle anderen Grundwasserkörper im Hochsauerlandkreis keine kritischen Nitratwerte auf. Im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck betreiben die Stadtwerke Marsberg im Rahmen der langjährigen Kooperation zwischen Land- und Wasserwirtschaft eine Biogasanlage, die ein gezieltes Management der anfallenden Nährstoffe im Kooperationsgebiet ermöglicht. Die Nitratwerte sind in diesem Gebiet von 50 mg/I auf bis zu 40 mg/I zurückgegangen. Eine Darstellung zur Belastung der Oberflächengewässer im Hochsauerlandkreis ist mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. In diesem Zusammenhang wird auf die Informationsplattform
ELWASWEB des Landes NRW verwiesen. Über den Link www.elwasweb.nrw.de kann das Informationsportal aufgerufen werden.
Inwieweit gemessene Medikamentenrückstände in Oberflächengewässern auf menschliche und/oder tierische Anwendung zurückzuführen sind, kann gegenwärtig nicht ausreichend sicher quantifiziert werden.

Frage d – Wie und wo und durch wen kann der Düngeplan vom Betrieb Heinemann eingesehen werden?
Antwort zur Frage d – Der Düngeplan des Betriebs Heinemann liegt der Landwirtschaftskammer vor. Die Modalitäten einer etwaigen Einsichtnahme wären mit der Landwirtschaftskammer oder dem Betriebsinhaber abzustimmen.

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Mast-Knast für Puten I

By adminRL at 12:07 am on Monday, September 29, 2014

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste stellte dem Hochsauerlandkreis am 09.09.2014 erneut mehrere Fragen zu den Zu- und Umständen in den Putenmastbetrieben im HSK.
Die Antwort des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts (vom 23.09.2014) zeigt u.E. deutlich, dass Tierschutz und mit Tiermast, so wie sie hier und heute betrieben wird, in keiner Weise vereinbar ist. Es ist einfach nur schrecklich was in den Putenmastställen geschieht!

Eine Zusammenfassung des Grauens:

Grob (anhand der Zahlen der Kreisverwaltung) geschätzt vegetieren in Sauerländer Putenställen heute rund 200.000 Mastputen, fast ausschließlich Tiere des Typs Hybridpute „B.U.T. Big 6″. Bald werden es wohl noch einige 1.000 mehr sein!?

Hennen erreichen in 16 Wochen die Schlachtreife. In den 4 Monaten wurden sie auf
10 – 11 kg „genudelt“. Hähne „dürfen“ 21 oder 22 Wochen „dem irdischen Dasein frönen“. Sie bringen bei der Schlachtung ca. 19 – 21 kg auf die Waage.

97 % der Hennen und 93 % der Hähne überleben diese Prozedur bis zu ihrem Transport zum weit entfernten Schlachtort. Mit anderen Worten: 3 % der Hennen und 7 % der Hähne sterben im Mast-Knast einen vermutlich qualvollen Tod.

In dem Gefängnis scheint Geschlechtertrennung zu herrschen. Es gibt für jeweils 4,7 Hennen mit 1 m2 nicht die geringste Bewegungsfreiheit. Für die Hähne scheint es nur auf den ersten Blick besser zu sein. Jeweils 2,7 Hähne teilen sich 1 m2.

Außerhalb des Stalles sind die Tiere nie!

Etwas anderes als den Maststall sehen die armen Kreaturen nur zu Beginn und zu Ende ihres Lebens und zwar die Transportfahrzeuge und die Aufzucht- und Schlachtbetriebe. Der Reise zur Schlachtung ist eine längere Tour/Torture. Es geht in die Landkreise Vechta, Oldenburg, Cloppenburg, Diepholz, Steinfurt, Schwalm-Eder und nach Leipzig.

Und nun noch einmal zum Anfang des Lebens und Leidens der Mastputen: Wir folgern aus der Antwort der Kreisverwaltung, dass allen Küken vor dem Transport in die Mastställe die Schnäbel gekürzt werden. Das soll eine sehr schmerzliche Prozedur sein.

Aber lesen Sie selbst! Hier unsere Fragen und die Antworten des Kreisveterinäramts:

Punkt 1 – Massentierhaltung

Frage a – Wie viele Putenmastbetriebe gibt es derzeit im HSK? Wie viele weitere sind neu beantragt bzw. wie viele durchlaufen derzeit das Genehmigungsverfahren, z.B. in Meschede-Schüren?
Antwort zur Frage a – Im Hochsauerlandkreis existieren z. Zt. 6 Putenmastbetriebe. Es handelt sich um 2 „Kleinbetriebe” mit bis zu 2.000 Puten und 4 weitere Betriebe die zwischen 7.000 und 25.000 Puten halten. Außer dem laufenden Genehmigungsverfahren für den Putenmaststall in Schederberge, der jedoch zu einem der bestehenden 6 Mastbetriebe gehört und somit keinen neuen Betrieb darstellt, sind dem Veterinäramt keine weiteren Neu-Anträge bekannt.

Frage b – Was genau sagen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen aus, deren Anforderungen bestehenden und geplanten Putenmastanlagen im Hochsauerlandkreis genügen müssen?
Antwort zur Frage b – Für die Haltung von Mastputen wurden bisher keine konkreten, rechtsverbindlichen Spezialnormen festgelegt. Daher gelten lediglich der § 2 des Tierschutzgesetzes (allgemeinen Grundsätze für die Haltung von Tieren) sowie die §§ 3 und 4 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Nutztiere und deren Fütterung und Pflege).
Auf Initiative des Verbands Deutscher Putenerzeuger (VDP) wurden allerdings gemeinsam mit Vertretern des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), den Fachministerien mehrerer Bundesländer sowie Vertretern von Wissenschaft, anerkannten Tierschutzorganisationen und dem Deutschen Bauernverband (DBV) „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen” erarbeitet (letzte Aktualisierung im Jahre 2013). Bis zur Verabschiedung einer Spezial-Verordnung dient diese freiwillige Vereinbarung der Sicherstellung einer dem § 2 TierSchG konformen Putenhaltung.

Frage c -Wie hoch ist die Zahl aller Puten-Küken mit denen die Mastställe im Hochsauerlandkreis im letzten und im laufenden Jahr besetzt wurden? Wie schwer und wie alt sind die Tiere im Durchschnitt zum Zeitpunkt der Schlachtung? Wie viele dieser Puten kamen/kommen später zur Schlachtung bzw. in den Handel?
Antwort zur Frage c – Im Jahre 2013 wurden in den beiden „Kleinbetrieben” bis zu 1.950 Puten pro Mastdurchgang eingestallt, in den übrigen Betrieben zwischen 4.000 und 13.500 Hennen erreichen im Alter von ca. 16 Wochen die Schlachtreife mit einem Gewicht von ca. 10 – 11 kg, Hähne m Alter von 21 oder 22 Wochen mit einem Gewicht von ca. 19 – 21 kg. Von den eingestallten Hennen kamen im Durchschnitt rund 97% zur Schlachtung, bei den Hähnen betrug dieser Wert 93%.

Frage d – Um welche Putenrassen/-arten mit welchen Eigenschaften handelt es sich?
Antwort zur Frage d – In den Betrieben des Hochsauerlandkreises wird fast ausschließlich die Hybridpute „B.U.T. Big 6″ (British United Turkeys, Zuchtlinie Big 6) gemästet.

Frage e – Wie viel Platz steht dem einzelnen Tier während der Lebens- und Mastphase im Stall zur Verfügung? Halten sich die Tiere – wenigstens zeitweise – im Freien auf?
Antwort zur Frage e – Die „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen” sehen eine maximale Besatzdichte von 52 kg Lebendgewicht pro m2 bei Hennen und 58 kg bei Hähnen vor; das entspricht 4,7 Hennen bzw. 2,7 Hähnen pro m2. Die Puten werden in Offenställen ohne Auslauf gehalten.

Frage f – Wo befinden sich die Betriebe, in denen die im HSK aufgezogenen Puten geschlachtet werden?
Antwort zur Frage f – Die Schlachtbetriebe, in denen die im Hochsauerlandkreis gemästeten Puten geschlachtet werden, befinden sich in den Landkreisen Vechta, Oldenburg, Cloppenburg, Diepholz, Steinfurt, Schwalm-Eder und Leipzig.

Als Fortsetzung folgen in den nächsten Tagen in zwei weiteren Beiträgen noch die kompletten Antworten zu den Themenbereichen:
Punkt 2 – Kontrollen
Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser
Punkt 4 – Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer
Punkt 5 – Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen

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Weitere Fragen zur Putenmast

By adminRL at 8:23 am on Thursday, September 11, 2014

Die Kreisverwaltung beantwortete in den letzten Wochen mehrere Anfragen der SBL/FW- und der Grünen-Fraktion zur Putenmast. Doch einiges blieb nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) unklar. Daher stellte der Fraktionsvorsitzende der SBL, Reinhard Loos, am 09.09.2014 eine neue Anfrage an den Landrat. Die zusätzlichen Fragen entstanden auch aus vielen Gesprächen mit direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Hier sind sie:

Punkt 1 – Massentierhaltung
a) Wie viele Putenmastbetriebe gibt es derzeit im HSK? Wie viele weitere sind neu beantragt bzw. wie viele durchlaufen derzeit das Genehmigungsverfahren, z.B. in Meschede-Schüren?
b) Was genau sagen die tierschutzrechtlichen Bestimmungen aus, deren Anforderungen bestehenden und geplanten Putenmastanlagen im Hochsauerlandkreis genügen müssen?
c) Wie hoch ist die Zahl aller Puten-Küken mit denen die Mastställe im Hochsauerlandkreis im letzten und im laufenden Jahr besetzt wurden? Wie schwer und wie alt sind die Tiere im Durchschnitt zum Zeitpunkt der Schlachtung? Wie viele dieser Puten kamen/kommen später zur Schlachtung bzw. in den Handel?
d) Um welche Putenrassen/-arten mit welchen Eigenschaften handelt es sich?
e) Wie viel Platz steht dem einzelnen Tier während der Lebens- und Mastphase im Stall zur Verfügung? Halten sich die Tiere – wenigstens zeitweise – im Freien auf?
f) Wo befinden sich die Betriebe, in denen die im HSK aufgezogenen Puten geschlachtet werden

Punkt 2 – Kontrollen
a) Nach welchen Kriterien erfolgen die Kontrollen in Geflügelmastbetrieben im Hochsauer¬land¬kreis? Wie viele Kontrollen erfolgten im Jahr 2013 und im laufenden Jahr pro Betrieb und insgesamt?
b) Welche Bakterien und Keime wurden und werden in welcher Häufigkeit nachgewiesen? Zu welchen Untersuchungen, außer der Salmonellen-Untersuchung, ist der Tierhalter sonst noch verpflichtet (z.B. MRSA)?
c) Wie häufig kam es in diesen Betrieben in den Jahren 2013 und 2014 zu geringfügigen bis erheblichen Beanstandungen seitens Ihrer Behörde? Um welche Mängel handelte es sich? Wie wurden sie behoben? Wie und wo werden die Kontrollen und die Ergebnisse doku¬mentiert?
d) Zu welchen Ergebnissen führten die von Ihnen erwähnten regelmäßigen Proben von Tränk¬wässern und Geflügelfleisch auf Art und Menge evtl. vorhandener Arzneimittelrück¬stände? Waren multiresistente Keime nachweisbar? Wenn ja, wann, wo und in welchem Ausmaß?
e) Wie müssen wir uns die Kontrollen vorstellen? Werden alle schlachtreifen Tiere einzeln überprüft oder erfolgen die Kontrollen stichprobenweise? Falls nur Stichproben genommen werden, wie viel Prozent der Schlachttiere werden auf Krankheitserreger und ihren Allgemein- bzw. Gesund¬heitszustand (wie Herz/Kreislauf- und Skelett- und Gelenkerkrankungen) untersucht?
f) Wer kontrolliert ob die Tier-Transporte 1. hin zu den Putenmastbetrieben und 2. weg in die Schlachtereien den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen? Wie und unter welchen Bedingungen erfolgt der Transport der Schlachttiere? Wie viel Platz steht den Puten (pro Tier) während der Beförderung zum Schlachtbetrieb zur Verfügung? Wo und wie werden die Ergeb¬nisse dokumentiert?
g) Weshalb erfasst Ihre Behörde nicht kontinuierlich, detailliert und für die Öffentlichkeit nach¬vollziehbar alle Angaben über die durch Krankheit und Verletzung gestorbenen bzw. getöteten Mastvögel, auch um festzustellen, wie viele Putenkadaver in der/den Tierkörperbeseitigungs¬anstalt/en entsorgt werden? Schließlich lassen sich aus diesen Informationen Rückschlüsse auf die die Haltungsbedingungen ziehen!

Punkt 3 – Auswirkungen auf Landwirtschaft, Umwelt und Wasser
a) In welcher Größenordnung ist im letzten und im laufenden Jahr Gülle aus der Geflügelmast in den Betrieben im HSK angefallen? Was geschah mit dem Material? Wie viel Geflügelmist wurde in Form von Gülle auf Wiesen, Äcker und Felder im HSK verteilt? Wie viel davon wird irgendwo im HSK zwischengelagert? Wie viel davon wurde und wird in Biogasanlagen verwertet und später auf land- oder forstwirtschaftlichen Flächen und in den Einzugsbereichen von Wasserschutz¬gebieten im HSK verteilt?
b) Ist wissenschaftlich gesichert, dass Keime wie MRSA durch die Behandlung in Biogasanlagen abgetötet werden?
c) Hat die Untere Wasserbehörde Anhaltspunkte dafür, dass Gewässer und Trinkwasser durch ein Zuviel von Düngermaterial sowie Schadstoffen (Medikamenten¬rückstände etc.) aus der Tiermast belastet sind, wie z.B. Hinweise auf hohe Nitrat-Konzentrationen? Wenn ja, in welchen Orten und Bereichen gibt es dafür Anhaltspunkte? Wenn ja, wie geht die Untere Wasserbehörde mit der Problematik um, und lassen sich Ihrer Meinung nach mögliche Beeinträchtigungen vollständig ausschließen?
d) Wie und wo und durch wen kann der Düngeplan vom Betrieb Heinemann eingesehen werden?

Punkt 4 – Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer
Wir möchten Sie hiermit auch fragen, ob die Kreisverwaltung so freundlich ist bzgl. der Fragen, die bei unserer Anfrage vom 22.07.2014 mit Verweis auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer unbeant¬wortet blieben, die entsprechenden Auskünfte für uns, vor allem aber für die Öffentlichkeit bei der Land¬wirtschaftskammer Meschede einzuholen? Dabei handelt es sich um folgende Punkte:
a) Trifft es zu, dass im näheren und weiteren Umfeld des bestehenden wie des geplanten Puten¬mastbetriebs im Stadtgebiet Meschede von dem Betreiber der Mastanlage(n) landwirtschaftliche Flächen aufgekauft oder gepachtet werden, um dort Mais für die Geflügelmast anzubauen?
b) Wenn ja, wie groß sind die Maisanbauflächen für die Putenmast im Stadtgebiet Meschede? In welchen Ortschaften befinden sich größere Maismonokulturen?
c) Trifft es zu, dass diese Maisflächen mit Gülle aus der Putenmast und/oder den restlichen Substraten aus den Biogasanlagen des Geflügelmästers „gedüngt“ werden? Was geschieht mit der Gülle, die aufgrund der großen Menge nicht direkt als Dünger oder als Biogas¬anlagen-Substrat verwendet werden kann?

Punkt 5 – Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen
a) Wird der im Herbst letzten Jahres vom NRW-Landtag angenommene Antrag zu den Mindest¬standards in der Putenmast – wie das Ende des Schnäbelkürzens – in allen Betrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird überprüft ob sich die Betriebe an die Regelungen halten? Wie hoch ist in den Sauer¬länder Mastbetrieben zurzeit der Prozentsatz der Puten mit nicht gekürzten Schnäbeln?
b) Wird der Beschluss des NRW-Landtags, eine strengere Regelung im BauGB zu erreichen, damit die negativen Folgen des Baus von Großmastanlagen minimiert werden, bereits bei allen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
c) Wie genau finden die arzneimittelrechtlichen Änderungen, die auf Bundesebene beschlossen wurden und seit Mitte dieses Jahres gelten sollen, im Hochsauerlandkreis Berücksichtigung?

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Mehrheit im Kreistag ignoriert Naturschutzgebiete und Kormoranerlass

By adminRL at 12:20 pm on Monday, September 8, 2014

In der letzten Kreistagssitzung ging es auch – mal wieder -um „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaften …. ; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates (Vorlage 9/57)”
Zwei Skandale auf einmal! So sehen wir von der SBL das jedenfalls. Der eine „Hit“ ist, dass zum wiederholten Mal eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss von Vögeln in Naturschutzgebieten!!! erteilt worden ist. Der andere, dass der offenbar missliebige weil gegenteilige Beschluss des Landschaftsbeirats mal eben durch den Kreistag (mit großer Mehrheit) kassiert wurde. Über das Thema haben wir uns schon öfters ausgelassen. Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=4733

Doch seit Mai gibt es einen neuen Erlass der Landesregierung, der sich speziell mit dem Schutz sowohl der Äschen als auch der Kormorane befasst. Diesen Erlass haben Landrat, Kreisverwaltung und CDU/SPD offensichtlich missachtet.
Daher hat die SBL-Fraktion kurz nach der Kreistagssitzung den Landrat aufgefordert, den Beschluss des Kreistags zu beanstanden:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Kreistags am 29.08.2014 ging es in TOP 7.2 um die “Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen der Fischereigenossenschaft Diemel in Marsberg sowie des Sportfischervereins “Gut Wasserwaid” in Neheim; hier: Entscheidung über den Widerspruch des Landschaftsbeirates gem. § 69 Landschaftsgesetz NRW (LG)”.

Dazu wurden von der Kreisverwaltung die Drucksachen 9/57 und 9/37 erstellt.

Der Kormoran ist als europäische Vogelart „besonders geschützt“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 13 BNatSchG).

Relevant ist für die Entscheidung ist jetzt auch der „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran (Runderlass vom 09.05.2014 – III-6 -765.21.10)“, veröffentlicht u.a. unter http://www.lfv-westfalen.de/images/pdf/aeschenhilfsprogramm_nrw.pdf.

Auf Nachfrage unserer Fraktion bestätigte die zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreistagssitzung, dass das Gebiet an der Diemel, für das die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll, teilweise außerhalb der Äschenschutzkulisse liegt. Aus Anlage 2 des o.g. Erlasses ergibt sich, dass die Äschenschutzkulisse an der Diemel erst bei Fluss-Kilometer 37,4 beginnt.

Gemäß Absatz II. des o.g. Erlasses können Ausnahmegenehmigungen zur Vergrämung von Kormoranen außerhalb der Äschenschutzkulisse „nur nach Maßgabe folgender Rahmenbedingungen“ zugelassen werden:
Es muss sich um einen erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schaden handeln. „In die Regelung ist nur die ‚Fischereiwirtschaft’ einbezogen, so dass die Beeinträchtigung des Aneignungsrechtes von Nichterwerbsfischern durch fischfressende Vögel keinen Ausnahmegrund darstellt. Freizeitaktivitäten in Form von hobbymäßig betriebener Fischerei (z.B. Sportfischerei) können keine Ausnahme begründen.“

Nach den Darstellungen in den o.g. Drucksachen handelt es sich um Anträge von Angelsportvereinen und nicht von fischwirtschaftlichen Betrieben. Damit ist eine zwingend notwendige Bedingung für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Äschenschutzkulisse nicht gegeben und der anders lautende Beschluss des Kreistags rechtswidrig. Darauf hat unsere Fraktion bereits während der Kreistagssitzung hingewiesen.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass auch ein Beschluss, der eine Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der Möhne betroffen hätte, rechtswidrig gewesen wäre. Denn nach Ziffer I. 1.1. des o.g. Erlasses sind Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete „von der Vergrämung grundsätzlich auszunehmen“. Anlage 1 zum o.g. Erlass enthält eine Karte. In dieser Karte ist für alle Äschenschutzkulissen in NRW eingezeichnet, ob dort „1. Priorität (rückläufige Äschenbestände)“ oder „2. Priorität (nur abschnittsweise gute Äschenbestände)“ oder FFHGebiet und/oder Naturschutzgebiet gelten. Aus dieser Karte ist zu entnehmen, dass der gesamte Verlauf der Möhne im Gebiet des HSK nicht unter die Äschenschutzkulisse 1. oder 2. Priorität fällt, aber zu den FFH- und Naturschutzgebieten zählt.

Daher fordere ich Sie auf, den Beschluss des Kreistages, den Widerspruch des Landschaftsbeirates zu überstimmen und die von den Anglervereinen beantragten Befreiungen bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, unverzüglich zu beanstanden. Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb von maximal drei Arbeitstagen erfolgt, da die Sachlage eindeutig ist und
außerdem dringlich wegen der sonst bevorstehenden Abschüsse der Kormorane. Nach diesem Termin würde eine externe Klärung erforderlich werden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Fraktionssprecher der Fraktion SBL/FW”

Bisher gibt es nur eine Zwischennachricht des Landrats. Danach beabsichtige er keine Beanstandung des Beschlusses. Die Begründung werde folgen. Bis dahin werde aber keine Genehmigung erteilt.
DAs Thema wird damit wahrscheinlich noch nicht zu Ende sein…

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