Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Das Märchen von der „Besserstellung der Asylsuchenden im Gesundheitssystem“ …

By adminRL at 11:07 am on Thursday, December 24, 2015

…. hält sich anscheinend hartnäckig.

Reinhard Loos, Fraktionssprecher der SBL-Kreistagsfraktion, erlebte das in der letzten Sit-zung des Gesundheits- und Sozialausschusses. Da sollte über einen im Vergleich zu ande-ren Maßnahmen relativ kleinen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro entschieden werden, den der Caritas-Verband Paderborn für die Arbeit eines Psychosoziales Zentrums für traumati-sierte Asylsuchende und Flüchtlinge beim Hochsauerlandkreis beantragt hatte. Der Antrag auf den kleinen Zuschuss wurde sowohl im Gesundheits- und Sozialausschuss als auch im Kreistag (nur) gegen die Stimmen der SBL/FW und der LINKEN abgelehnt.
Die Argumentation ärgerte Reinhard Loos sehr. Er veröffentliche dazu auf den SBL-Seiten einen Beitrag …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6328

… und stellte eine Anfrage an die Kreisverwaltung.

Die Antwort aus dem Kreishaus ist da. Sie liest sich so:

“Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
Antrag des Caritas Verbands zum Psychosozialen Zentrum für traumatisierte Asylsuchende;
hier: Aussage in der Drucksache 9/380 zur „möglichen Besserstellung von … und Asylsuchenden im Gesundheitssystem”
Ihr Schreiben vom 08.12.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich hiermit wie folgt:

Frage 1:
Auf welchen Erkenntnissen bzw. Quellen basiert die Behauptung des Kreisgesundheitsamtes am Ende der Drucksache 9/380: “Weiterhin wird bereits jetzt von gesetzlich Krankenversicherten eine mögliche Besserstellung von Privatversicherten und Asylsuchenden im Gesundheitssystem gesehen.?

Eine gesamtgesellschaftliche Diskussion, die u.a. auch in den Medien stattfindet, zeigt die Sorge der Bevölkerung vor einer möglichen „Besserstellung” von Leistungen für Flüchtlinge, die auch die Krankenversicherung betrifft oder betreffen könnte. (Siehe u.a. Bericht aus der „Zeit” vom 18.06.2015: „Fünf vor acht / Flüchtlingsgipfel – Eine Gesundheitskarte schürt Neid”.
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-06/fluechtlinge-krankenversicherung-gesundheitskarte)

und Bericht des Westdeutschen Rundfunks, WDR 2;
http://www.wdr2.de/aktuell/fluechtlinge-fragen-antworten-100.html

Auf diese Diskussion wird in der Drucksache lediglich hingewiesen.

Frage 2:
Ist der Landrat der Ansicht, dass es im Gesundheitssystem eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gibt, bestehend aus Gesetzlich Krankenversicherten einerseits und Privatversicherten sowie Asylbewerbern andererseits?

Nein, zudem ist die Frage inhaltlich nicht Gegenstand der Vorlage.“

Schaut man sich den Beitrag in der “Zeit” an, so steht dort u.a.:
“Sicher ist bisher nur, dass sich etwas ändern muss. Momentan bekommen Flüchtlinge, deren Asylbewerbungsverfahren noch läuft, nur eine Notfallversorgung. Oft bekommen sie nicht einmal die, weil im konkreten Fall oft unklar ist, was ein Notfall ist.”
Darüber, dass es bisher schon eine Besserstellung für Flüchtlinge im Gesundheitswesen gebe, steht dort nichts…

Und aus Arztpraxen wird uns berichtet, dass die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen mitunter wegen der sprachlichen Verständigungsprobleme sehr zeitaufwendig ist, aber die Abrechnungsmodalitäten sehr schwierig sind. Auch das wird nicht zu einer Besserstellung von Flüchtlingen führen…

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Keine einzige Abschiebung in Arnsberg, diverse im „restlichen“ HSK

By adminRL at 11:04 pm on Tuesday, December 8, 2015

In letzter Zeit berichten die Medien häufig über Abschiebungen und Ausreisen von Flüchtlingen und Asylbewerbern.
Aus einem Beitrag der WP vom 23.11.2015 geht hervor, dass im Jahr 2015 bisher 250 Asylbewerber aus Südwestfalen abgeschoben worden sind.
In dem WP-Bericht ist auch die Rede von „niedrigen Abschiebezahlen“ im HSK. Der Pressesprecher des HSK wird mit den Aussagen zitiert, Abschiebungen seien vor allem „personalintensiv“ und „ein immenser Aufwand“. Um eine vierköpfige Familie zum Flughafen zu bringen, benötige man 6 Mitarbeiter der Ausländerbehörde sowie zusätzlich Polizeibeamte.
Im selben Artikel wird geschildert, dass die Stadt Arnsberg in diesem Jahr noch keinen einzigen Asylbewerber abgeschoben hat. 56 abgelehnte Asylbewerber habe die Stadt aber davon überzeugen können „freiwillig“ in ihre Herkunftsländer zurück zu kehren. Arnsberg kooperiere mit der Rückkehrerberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamm, die Flüchtlingen finanzielle Hilfen und auch Anlaufstellen und Kontakte in der alten Heimat vermittelt. Dadurch wären nach Aussage der Arnsberger Stadtsprecherin die Kosten und der Aufwand einer zwangsweisen Rückführung vermieden worden, schreibt die WP.

„Kosten und der Aufwand einer zwangsweisen Rückführung“, das sind unsere Stichwörter.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) griff das Thema also auf und wandte sich am 8. Dezember 2015 mit diesen Fragen an den Landrat:
1. Wie viele Abschiebungen hat die Kreisausländerbehörde 2015 „erfolgreich“ durchgeführt?
2. Wie viele Abschiebeversuche sind in diesem Zeitraum gescheitert? Welche Gründe führten hauptsächlich zum Scheitern?
3. Zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschiebungen durchgeführt bzw. versucht?
4. Wie viele Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bzw. Heranwachsende (unter 21 Jahren) waren von den Abschiebungen betroffen?
5. Wie hoch sind die Kosten für die durchgeführten Abschiebungen? Wie hoch sind die Kosten für die (nicht geglückten) Abschiebeversuche?
6. Wie viele Mitarbeiter aus Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde waren bei den Abschie-bungen bzw. Abschiebeversuchen im Einsatz, für welche Dauer?
7. In welche Länder wurden jeweils wie viele Personen abgeschoben? Welches wären die Ziel-länder bei den nicht “erfolgreichen” Abschiebungsversuchen gewesen?
8. Wie viele Menschen sind 2015 „freiwillig“ aus dem HSK in ihr Herkunftsland oder in ein anderes Land ausgereist?
9. Welche Unterstützung erhalten „freiwillig“ Ausreisende durch den HSK?
10. Kooperiert die Ausländerbehörde des HSK – so wie die Stadt Arnsberg – mit der Rückkehrerberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamm oder einer anderen Rückkehrerberatungsstelle oder –organisation? Wenn nein, warum nicht?

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“Tatort” Amtsgericht

By adminRL at 10:08 am on Wednesday, November 11, 2015

Wie können Ausländerbehörden eine inhaltliche Befassung mit Asylanträgen “vermeiden”? Indem man Flüchtlinge nur wegen ihrer Einreise zu Straftätern “macht”, mit Unterstützung der Justiz. Dann ist die Abschiebung leichter durchzuführen, denn angebliche Straftäter genießen ja keinen Schutz, und die Kriminalitätsstatistik über Flüchtlinge wird auch “gestaltet”.

So etwas war am Montag (09.11.) wieder beim Amtsgericht Brilon zu beobachten, in einer Strafverhandlung gegen einen Flüchtling, unter Vorsitz von Richter X.
Der Flüchtling aus dem Kosovo war im April 2015 mit Ehefrau und 4 Kindern (im Alter von 14 – 19 Jahren) nach Deutschland eingereist, ohne Zwischenaufenthalt in einem anderen Land, und hatte hier umgehend für sich und die Familie Asyl beantragt. Die Familie wird im Kosovo verfolgt, weil sie einer Minderheitsgruppe angehört.

Doch die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte gegen den Familienvater ein Strafverfahren eingeleitet, wegen illegaler Einreise und illegalen Aufenthalts. Der Flüchtling und seine Familie seien im April 2015 ohne Visum eingereist (kein Witz, das wurde ihm tatsächlich vorgehalten!). Wichtige Daten hatte die Staatsanwaltschaft zudem falsch dargestellt.
Die Informationen zu Einreise und Aufenthalt hat die Staatsanwaltschaft mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Ausländeramt des HSK erhalten.

Zur Gerichtsverhandlung hatte der Familienvater als Dolmetscherin seine 18jährige Tochter mitgebracht, die hervorragend Deutsch spricht. Die Tochter hatte sich bereits mehr als eine Woche vorher beim Gericht angemeldet und wurde von der Geschäftsstelle des Amtsgerichts darauf hingewiesen, dass sie in der Verhandlung zur wahrheitsgemäßen Übersetzung verpflichtet würde. Sie konnte also davon ausgehen, dass sie vor Gericht für ihren Vater übersetzen dürfe – bis zur Verhandlung. Dort stellte sich dann heraus, dass der Richter X selbst eine Dolmetscherin hatte bestellen lassen. Die Tochter wurde nicht zugelassen und auf die Zuhörerplätze verwiesen. Die “amtliche” Dolmetscherin machte einen völlig überforderten Eindruck, was die als Zuhörerin anwesende Tochter fast zur Verzweiflung brachte. Jedenfalls war über diese “amtliche” Dolmetscherin keine effektive Kommunikation zwischen Gericht und angeklagtem Flüchtling möglich.

Nun gibt es für die angeblich illegale Einreise von Flüchtlingen die “Genfer Flüchtlingskonvention” (GFK) aus dem Jahr 1951 und ein dazu gehöriges Protokoll aus dem Jahr 1967, “über die Rechtsstellung der Flüchtlinge”. 145 Staaten sind beigetreten, darunter auch Deutschland.
In Artikel 31 der GFK heißt es u.a.:
“Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.”
All diese Voraussetzungen hatte der angeklagte Flüchtling erfüllt.

Doch Richter X behauptete, die GFK sei für den Flüchtling nicht gültig, da er vor seiner Flucht aus dem Kosovo nach Deutschland “freiwillig” aus Deutschland ausgereist sei. Tatsächlich hatte sich der Flüchtling bereits früher in Deutschland aufgehalten. Im Juli 2012 wurde er in einem Büro der Ausländerbehörde in Meschede (wo er zur Verlängerung seiner Duldung erschienen war) verhaftet und in Handschellen für 2 Wochen in die Abschiebehaftanstalt in Büren gebracht. Dann wurde er (wie viele andere Flüchtlinge aus dem Kosovo, die sich im HSK aufhielten) zwangsweise abgeschoben. Ihm dann vorzuhalten, er sei “freiwillig” ausgereist, wirkt als Hohn. Weiß Richter X, was eine Abschiebehaft bedeutet??

Das Verfahren endete damit, dass Richter X die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe verhängte: 90 Tagessätze zu je 15 Euro. Tatsächlich erhält der Flüchtling jedoch keine 15 Euro, sondern nur 6,38 Euro am Tag ausgezahlt (gemäß § 3 Abs. 2 Asylbewerberleistungsgesetz). Zusammen mit den Verfahrenskosten soll der Flüchtling für die angeblich illegale Einreise nun eine Strafe in Höhe von mehr als acht Monatseinkommen bezahlen, so will es Richter X. Dass dieser Richter X in der Verhandlung behauptete, der Flüchtling erhalte “Hartz IV”, läßt auf hohe Inkompetenz dieses Richters in finanziellen und sozialrechtlicben Angelegenheiten schließen. Denn nach § 7 Abs. 1 SGB II können geeduldete Asylbewerber kein Arbeitslosengeld II erhalten!

Beobachter hatten im Gerichtssaal den Eindruck, dass Richter X den Flüchtling nach der Urteilsverkündung auch noch zu einem “Rechtsmittelverzicht” verleiten wollte. Dann wäre eine Berufung gegen das (aus Sicht von Zuhörern skandalöse) Urteil nicht mehr möglcih gewesen. Doch das verhinderte die Tochter durch Zwischenruf.

Auffällig war auch, dass Richter X direkt nach der Verhandlung alle Personen außer dem Staatsanwalt aus dem Gerichtssaal verwies, obwohl sowohl dieser als auch der folgende Verhandlungstermin öffentlich waren. Ein Bekannter des Staatsanwalts wurde dagegen herein gelassen…

Nach so einem Urteil können einschlägige Gruppen wieder behaupten, Flüchtlinge seien straffällig und müssten deswegen abgeschoben werden… Anschließend nehmen dieselben Personen vielleicht an einem St. Martins-Zug teil?

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Kreisvolkshochschule plant weitere Integrationskurse

By adminRL at 3:57 pm on Tuesday, November 10, 2015

„Sprachkursus für Flüchtling fast wie ein Sechser im Lotto?“ hatten wir kürzlich etwas provokant getitelt und dazu gleichzeitig eine Anfrage an den Landrat gestellt.

Warum diese Anfrage?
Bei der Veranstaltung „Asyl ist Menschenrecht“ am 5. Oktober 2015 in Meschede gewannen wir den Eindruck, die angebotenen Sprachkurse für Flüchtlinge reichen quantitativ nicht aus.

Klick auf unsere PM mitsamt Anfrage-Text:
http://sbl-fraktion.de/?p=6147

Antwort aus dem Kreishaus
Die Kreisverwaltung reagierte schnell. Ein Mitarbeiter der Organisationseinheit Weiterbildung listete die laufenden und die geplanten Sprachkurse auf. Demnach bot oder bietet die Kreisvolkshochschule im laufenden Jahr für nicht anerkannte Flüchtlinge
2 Sprachkurse in Meschede und
4 Sprachkurse in Schmallenberg
an.
In Winterberg ist ab November 2015 ein VHS-Sprachkurs für nicht anerkannte Flüchtlinge geplant.

Dazu kommen noch die Integrations- und Alphabetisierungskurse.
1 abgeschlossener, 1 laufender und 2 an 10/2015 geplante Alphabetisierungskurse in Meschede
2 abgeschlossene und 1 seit 09/2015 laufender Integrationskurs in Schmallenberg
1 geplanter Kurs (Beginn noch nicht bekannt) in Winterberg.

Das klingt mager und ist es wohl auch ….

Zukunftspläne
Die Planungen für 2016 sehen demnach (zunächst?) so aus. Wir zitieren aus dem Schreiben des HSK:
„Zunächst ist geplant, alle in 2015 begonnenen Integrationskurse in 2016 weiterzuführen. Ab 02/2016 ist in Meschede der nächste Integrationskurs geplant, bei entsprechender Nachfrage wird er auch früher starten können. Sobald das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz durch den Bundesrat verabschiedet wurde und den Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive das Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem Einstiegskurs der Bundesagentur für Arbeit eingeräumt wird, werden wir auch hier tätig werden.
Außerdem hat die vhs Hochsauerlandkreis für den gesamten HSK 6 Sprachkurse à 300 Unterrichtsstunden nach dem Modellprojekt Early Intervention „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen” beantragt. Über diesen Antrag entscheidet das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW. Bei einem positiven Bescheid werden die Kurse in Kooperation mit den beiden VHS-Zweckverbänden durchgeführt.“

Gut, nun wissen wir wie viele Sprachkurse es waren und sind und evtl. werden sollen. Aber wie viele Menschen absolvier(t)en sie im gesamten HSK bei der Kreisvolkshochschule? Da-zu liegen aus dem Kreishaus folgende Angaben vor:
Teilnehmende am Deutschtest mit Abschluss eines Integrationskurses: 32 Personen
Derzeit Teilnehmende in Integrationskursen: 44 Personen
Gemeldete Teilnehmende an Sprachkursen für Flüchtlinge: 35 Personen

111 Flüchtlinge und Asylsuchende waren oder sind also im Jahr 2015 in einem Sprachkursus der VHS!? Um es mal positiv auszudrücken, da ist sicher noch Luft nach oben!?

Damit erschöpft sich die Antwort der Kreisverwaltung aber noch nicht.

Wer ALLES lesen möchte, bitte hier:

“Sehr geehrter Herr Loos,

auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt antworten:

1. Derzeitige Sprachkurse (Angaben beziehen sich auf das gesamte Jahr 2015):
a. Sprachkurse für nicht anerkannte Flüchtlinge:
Meschede: 2
Schmallenberg: 4
iii. Winterberg: 1 geplant ab 11/2015
b. Integrationskurse:
Meschede:
1. Alphabetisierungskurse: 1 abgeschlossener, 1 laufender, 2 geplant
ab 10/2015
2. Integrationskurse: 2 abgeschlossene, 1 laufender (seit 09/2015)
Schmallenberg: 1 geplanter ab 10/2015
Winterberg: 1 geplanter Kurs, Beginn noch nicht bekannt.

2. Planungen für 2016:
Zunächst ist geplant, alle in 2015 begonnenen Integrationskurse in 2016 weiterzuführen. Ab 02/2016 ist in Meschede der nächste Integrationskurs geplant, bei entsprechender Nachfragewird er auch früher starten können. Sobald das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz durch den Bundesrat verabschiedet wurde und den Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive das Recht zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem Einstiegskurs der Bundesagentur für Arbeit eingeräumt wird, werden wir auch hier tätig werden.
Außerdem hat die vhs Hochsauerlandkreis für den gesamten HSK 6 Sprachkurse ä 300 Unterrichtsstunden nach dem Modellprojekt Early Intervention „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen” beantragt. Über diesen Antrag entscheidet das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW. Bei einem positiven Bescheid werden die Kurse in Kooperation mit den beiden VHS-Zweckverbänden durchgeführt.

3. Anzahl der Absolvent(inn)en und Teilnehmenden:
Die Sprachkurse, die für die Flüchtlinge angeboten werden, haben nicht zum Ziel ein bestimmtes Sprachniveau zu erreichen. Außerdem unterliegen diese Kurse einer starken Fluktuation. Demnach gibt es nur für die Integrationskurse verlässliche Zahlen über diejenigen, die den Kurs abgeschlossen haben. Jeder Integrationskurs wird unterteilt in Abschnitte: 6 Kursabschnitte à 100 Unterrichtsstunden, 1 Kursabschnitt Orientierungskurs ä 60 Unterrichtsstunden, abschließender Deutschtest für Zuwanderer. Die Zahl der Abschlüsse bezieht sich auf die Teilnehmenden beim Deutschtest.
a. Abschlüsse in Integrationskursen: 32
b. Derzeit Teilnehmende in Integrationskursen: 44
c. Gemeldete Teilnehmende in Sprachkursen für Flüchtlinge: 35
Personen, die die abschließende Sprachprüfung nicht bestehen, haben die Möglichkeit 300 Unterrichtsstunden zu wiederholen und auch den Sprachtest erneut abzulegen.

4. Maximale Teilnehmerzahl
In den Integrationskursen beträgt die maximale Teilnehmerzahl 20, in Alphabetisierungskursen 12. In den Sprachkursen für Flüchtlinge hängt die maximale Teilnehmerzahl von den räumlichen Gegebenheiten ab.
Wir achten sehr darauf, gerade auch unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, dass die Kurse maximal ausgelastet sind. Es kann vorkommen, dass der erste Kursabschnitt mit weniger als 20 TN beginnt, aber im Laufe des Kurses weitere TN hinzukommen, die aufgrund vorhandener Grundkenntnisse nicht im ersten Abschnitt anfangen.

5. Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an lntegrations- und Alphabetisierungskursen sind in der Integrationskursverordnung (IntV) geregelt.
In den Sprachkursen für die Flüchtlinge gibt es keine Voraussetzungen.

6. Umgang mit unbesetzten Plätzen
Wenn in einem Integrationskurs ein Platz unbesetzt ist, bleibt er unbesetzt, wenn zu einem später beginnenden Kursabschnitt weitere Teilnehmende erwartet werden. Bei frei werdenden Plätzen (durch Abbruch) wird zunächst geprüft, ob ein/e weitere/r nach der Integrationskursverordnung zugelassene/r Teilnehmer/in diesen Platz besetzen kann. Ist dies nicht der Fall, bleibt er in der Regel vakant. Die Anzahl der unbesetzten Plätze liegt im unteren einstelligen Bereich.

7. Ablehnungen
Die vhs Hochsauerlandkreis spricht keine Ablehnungen aus. Es wird lediglich geprüft, ob ein/e potenzielle/r Teilnehmer/in nach der derzeit gültigen Integrationskursverordnung berechtigt ist, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Die letzte Entscheidung über die Zulassung zu einem Integrationskurs trifft das BAMF. Die vhs Hochsauerlandkreis ist auf die kommenden Möglichkeiten, Flüchtlinge in Sprachkursen unterzubringen sehr gut vorbereitet. In den vergangenen Monaten konnten mehrere neue Integrationskursleiter/ innen gewonnen werden. Somit stehen der vhs Hochsauerlandkreis für 2016 deutlich mehr Personen zur Verfügung, die in Integrationskursen unterrichten können.”

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Hilfsangebote statt Brandbrief

By adminRL at 11:41 pm on Sunday, November 1, 2015

Den “Brandbrief” von 214 der 396 Bürgermeister aus NRW hat der Arnsberger Bürgermeister nicht unterschrieben.
Aber er hat einen lesenswerten Aufruf verfasst und veröffentlicht.
https://secure.kdvz.de/arnsberg/formulare/wohnraum.php
Auf dieser Seite steht auch ein Formular, mit dem man Wohnraum in Arnsberg anbieten kann.

Solide Informationen zur Situation der Flüchtlinge und zu den einschlägigen Verfahren finden sich hier auf den Internetseiten der Stadt Arnsberg:
http://www.arnsberg.de/zuwanderung/arnsberg-hilft/faq.php

Dort steht auch der Satz:
“Die Stadt Arnsberg ist nicht nur rechtlich zur Aufnahme von Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz verpflichtet, sondern es ist auch ein ethisches Anliegen, Flüchtlinge aufzunehmen und Hilfe zu leisten.”

Der Kontrast:
Am Freitag (30.10.) lehnte es der Landrat im Kreistag ab Stellung zu nehmen, wie die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises nun mit Flüchtlingen aus dem Westbalkan umgeht, ob sie umstrittene “Abschiebegutachter” zur Bescheinigung von angeblicher Reisetauglichkeit einsetzt und ob sie sich an die Zusicherung der Ministerpräsdentin hält, Familien nicht unangekündigt und nicht nachts abzuschieben.
Die Stadt Arnsberg hat ein eigenes Ausländeramt. Für die anderen 11 Städte und Gemeinde im HSK ist die Ausländerbehörde in Meschede zuständig.

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Unüberlegte Formulierungen

By adminRL at 12:27 pm on Thursday, October 22, 2015

215 (von 396) Bürgermeistern aus NRW haben einen Brief zur aktuellen Flüchtlingssituation an die Bundeskanzlerin geschrieben, mit anhängendem Forderungskatalog. Übrigens sind es eigentlich nur 214, denn für Hemer und Verl hat dieselbe Person ihre eingescannte Unterschrift an die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes geschickt, obwohl Herr E. normalerweise zu einem Zeitpunkt nur Bürgermeister in einer Stadt sein kann…

Die Texte sind hier nachzulesen:
http://www.rp-online.de/polopoly_fs/brief-1.5486460.1445422593!file/brief.pdf
http://www.rp-online.de/polopoly_fs/forderungen-1.5486468.1445422902!file/2015-10-19_FluechtlingskriseForderungskatalog_Anlage.pdf

Nun ist es ja gut verständlich, dass sich BÜrgermeister Gedanken über die Situation in den Städten und Gemeinden machen; das ist ihre Aufgabe. Es darf aber bezweifelt werden, ob die von der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes erdachten Formulierungen wirklich alle gut überlegt sind.

Einige Auszüge aus den beiden Texten:

Brief:
“Die am 15.10.2015 vom Bundestag verabschiedeten Regelungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sind ein erster Schritt in die richtige Richtung.”
“… sind über die in dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossenen Maßnahmen noch weitere Schritte notwendig. Von daher möchte wir Sie bitten, die in dem als Anlage beigefügten Forderungskatalog aufgelisteten Maßnahmen umzusetzen.”

Forderungskatalog:
“Der Bund muss … Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten an der deutschen Außengrenze abweisen. Dazu sind die bestehenden Grenzkontrollen auszuweiten und zu intensivieren.”
“Das Asylverfahrensrecht für Flüchtlinge aus sog. sicheren Herkunftsländern muss geändert werden. Die Flüchtlinge aus diesen Ländern dürfen nicht mehr einreisen …”
“… setzt zwingend voraus, dass der Zustrom nach Europa Obergrenzen kennt, die im Rahmen von jährlichen Kontingenten durch die EU festgelegt werden.”
“Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern, die ebenfalls von der EU festzulegen sind, werden in diesen Hot-Spots untergebracht und in kurzer Zeit nach einem negativen Bescheid in ihre Herkunftsländer zurückgeführt.”

Dazu einige persönliche Anmerkungen:
1. Integrationspaten mit intensiven Kontakten zu Flüchtlingen aus dem Westbalkan haben Probleme zu glauben, dass z.B. der Kosovo pauschal als “sicheres Herkunftsland” gelten kann! Nicht ohne Grund ist z.B. die Bundeswehr als “Kosovo Force” (KFOR) dort seit 16 Jahren präsent und versucht bisher vergeblich für stabile Verhältnisse zu sorgen. Roma und Frauen werden verfolgt, das Land versinkt im Korruptionssumpf, und es gibt weder ein funktionierendes Rechtssystem noch ein funktionierendes Gesundheitssystem.
2. Die Erfahrungen der letzten Monate belegen deutlich, dass z.B. Ungarn keinerswegs als “sicherer Drittstaat” gelten kann. Zahlreiche Verwaltungsgerichte haben wegen der menschenverachtenden Zustände in diesem Land in den letzten Woochen Abschiebungen nach Ungarn für nicht durchführbar erklärt; sogar die Bundeskanzlerin und CDU-Bundesvorsitzende hat Züge mit Flüchtlingen aus Ungarn nach Deutschland durchfahren lassen.
3. Und ist es wirklich ein “Schritt in die richtige Richtung”, dass Flüchtlinge aus dem Westbalkan, die zum Teil schon seit Jahren hier sind und gut Deutsch sprechen, aufgrund des “Asylkompromisses” nun für mindestens 24 Monate in den Kosovo zurück sollen, bevor sie hier (vielleicht) wieder arbeiten dürfen?
4. Und wollen wir wirklich ca. 3.757 km “deutscher Außengrenze” (durch Zaun, Mauer, Stacheldraht, bewaffnete Grenzpolizei mit Schießbefehl, oder wie?) so abriegeln, dass die Einreise gesetzlich unerwünschter Flüchtlinge verhindert wird? Das wäre aber erforderlich, um Flüchtlinge, die aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten oder über angeblich sichere Drittstaaten zu uns kommen, an den Grenzen wirklich zurückhalten zu können, unter Aushöhlung des Grundrechtes auf Aysl.

Was die Bürgermeister hier unterschrieben haben, bedeutet – bei allem verständlichen Eifer der Stadtoberhäupter – eine andere, hermetisch abgeriegelte Republik. Wollen wir so etwas in Deutschland wieder einführen (auch wenn das Bollwerk dieses Mal nach außen zeigen würde)?

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Wer kann wie Integrationshelfer/in werden? Da gibt es immer noch ein paar Fragezeichen.

By adminRL at 11:48 pm on Friday, October 16, 2015

Integrationshelfer/innen unterstützen Kinder mit Handycaps im Kita- und Schulalltag. Sie sind sozusagen Dienstleister im Bereich der Eingliederungshilfe. Ihre Aufgabe ist eine sehr ver-antwortungsvolle. Nur, wer Integrationshelfer/in werden kann und welche Aufgaben sie oder er wahrnehmen, das war uns nicht wirklich ganz klar. Darum schickte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in den letzten Wochen mehrere Anfragen an den Landrat.
Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=6068
Klack: http://sbl-fraktion.de/?p=6136

Per Anfrage vom 22.09.2015 fragte die SBL-Fraktion dann noch explizit nach den Leistungsanbietern, die – laut Auskunft der Kreisverwaltung – die Integrationskräfte einstellen. Die SBL wollte wissen:

• Wer sind die erwähnten 14 Leistungsanbieter mit denen der Hochsauerlandkreis kooperiert und der die Integrationshelfer/innen einstellen?

• Was genau beinhalten die Rahmenvereinbarungen die der HSK mit den Leistungs-anbietern abgeschlossen hat?

• Ist Ihnen bekannt nach welchen Kriterien Ihre Kooperationspartner bei der Auswahl der Bewerber/innen um die Stellen als Integrationshelfer/in verfahren? Werden Bewerber/innen aus bestimmten Berufsgruppen – z.B. Erzieher/innen – ggf. bevorzugt eingestellt?

• Handelt es sich bei den Jobs/Stellen im Bereich „Integration“, die diese 14 Leistungsanbieter vergeben, vorwiegend um prekäre und/oder befristete Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs)? Wie viele der über die 14 Leistungsanbieter eingestellten Integrationskräfte sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt und wie viele als Minijobber/in?

Mit Schreiben vom 05.10.2015 erhielt die SBL zur ersten Frage die Antwort, die Anzahl der Leistungsanbieter variiere, insbesondere der Anbieter mit Sitz außerhalb des HSK. Eine Übersicht der 14 Leistungsanbieter (mit Stand 01.09.2015) wurde als Anlage beigefügt.
Ein Muster der Vereinbarung des HSK mit den 9 Leistungsanbietern im HSK wurde ebenfalls als Anlage angehängt (siehe zweite Frage der SBL!).
Bezüglich der Kriterien bei der Auswahl der Bewerber/innen konnte der HSK leider keine Auskunft geben. Denn die Kriterien sind der Kreisverwaltung „nicht bekannt“.
Die Frage nach den Beschäftigungsverhältnissen der Integrationskräfte konnte ebenfalls nicht beantwortet werden („Nicht bekannt.“). Aus dem Vertragstext der „Vereinbarung über die Durchführung von Aufgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ geht aber u.a. hervor, dass die Vergütung je Arbeitsstunde (Zeitstunde) 19,66 Euro beträgt. Zitat: „Darin eingeschlossen sind Overheadkosten sowie auch die Kosten für den Aufwand nach Abs. 3“ (Kosten bei Krankheit und Unterrichtsausfällen etc.).

In den Listen der „Träger (mit Sitz innerhalb und mit Sitz außerhalb des Hochsauerlandkreises) mit Vergütungsvereinbarungen bezüglich der Integrationshilfe in Schulen“ führt die Kreisverwaltung diese Leistungsanbieter auf:

Innerhalb des HSK:
• Caritas-Verband Arnsberg-Sundern e.V., Hellefelder Straße 27-29, 59821 Arnsberg
• Caritasverband Brilon e.V., Scharfenberger Straße 29, 59929 Brilon
• Caritasverband Meschede e.V., Steinstraße 12, 59872 Meschede
• Convida gemeinnützige GmbH, Rumbecker Straße 9, 59821 Arnsberg
• Diakonie Ruhr-Hellweg e.V., Clemens-August-Straße 10, 59821 Arnsberg
• Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. Hochsauerlandkreis, Gartenstraße 47, 59929 Brilon
• Lebenshilfe Wohnen NRW gGmbH, Gutenbergplatz 32, 59821 Arnsberg
• Sozialwerk für Bildung und Jugend gGmbH, Hauptstraße 62, 59939 Olsberg
• Verein zur Betreuung der Kinder der Norbertusschule e.V. (VBKN), Klosterstraße 12, 59821 Arnsberg

Außerhalb des HSK:
• die Brücke Südwestfalen gGmbH, Bruchstraße 5, 57462 Olpe
• lntegra Schulbegleitung, Feldstraße 6, 58708 Menden
• Ergotherapeutische Praxis, An den Dominikanern 3, 59494 Soest
• frida gGmbH, Bleichstraße 185, 33607 Bielefeld
• Lebenshilfe Paderborn e.V., Rolandsweg 47, 33102 Paderborn

Wie läuft die Arbeit der Integrationskräfte in der Praxis? Wir würden gerne mehr darüber erfahren. Falls zufällig eine Integrationshelferin (oder ein Integrationshelfer) diesen Text liest, bitte melden!

Unsere Kontaktdaten stehen auf der SBL-Homepage:
http://sbl-fraktion.de/?page_id=79

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Sprachkursus für einen Flüchtling fast wie ein Sechser im Lotto?

By adminRL at 10:17 pm on Tuesday, October 6, 2015

Sie werden von behördlicher Seite wärmstens empfohlen, die Deutsch- und Integrationsangebote für Flüchtlinge. Nur scheint es gar nicht so ganz kundenfreundlich zu sein, in so einem Kursus unterzukommen. Das wurde bei der Veranstaltung „Asyl ist Menschenrecht“ am 5. Oktober 2015 in Meschede ziemlich deutlich. Ein junger Asylbewerber berichtete (in beinahe fließendem Deutsch) von seiner Odyssee auf der Suche nach Deutschunterricht. Er ist mit diesen Erfahrungen anscheinend nicht alleine. Eine ehrenamtliche Betreuerin erzählte von ähnlichen Erlebnissen anderer Flüchtlinge.

Eine entscheidende Rolle, ob die Teilnahme an einem Deutschkurs ermöglicht wird oder nicht, kann der Aufenthaltsstatus des Asylsuchenden spielen. Nicht jede/r hat einen Anspruch. Dazu mehr auf den Seiten des BAMF. Da sieht man dann auch, der Weg dahin ist gespickt mit Anträgen und Formularen. Das ist alles nicht so einfach.
Klick:
http://www.bamf.de/DE/Migration/migration-node.html

Anspruch hin, Anspruch her, so schnell wie möglich Sprachkenntnisse zu erlangen ist das Beste, was ein Flüchtling für sich und die aufnehmende Gesellschaft tun kann! Dabei sollten ihm nicht unnötig Steine in den Weg gelegt werden, meinen wir. Dabei scheint auch eine Rolle zu spielen, an welchen Kursveranstalter der Flüchtling gerät: die Kreis-VHS scheint mit der Vergabe ihrer Plätze wesentlich restriktiver umzugehen als andere Volkshochschulen.

Die SBL wäre nicht die SBL, hätte sie nicht gleich am Tag nach der oben erwähnten Veranstaltung eine Anfrage an den Landrat geschickt. Sie liest sich so:

„Arnsberg, 06.10.2015
Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Sprachkurse für Flüchtlinge

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge empfiehlt Flüchtlingen und Asylsuchenden möglichst schnell Deutsch zu lernen und Integrationskurse zu besuchen. Wir meinen, das ist ein guter Ratschlag. Nur leider scheint die praktische Umsetzung offenbar oft mit großen Schwierigkeiten verbunden zu sein. Lange Wartezeiten von bis zu 2 Jahren sind offenbar keine Ausnahme. Viele Flüchtlinge wollen und können nicht so lange warten. Manche entwickeln daher viel Eigeninitiative und nehmen dafür hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand (z.B. für Busfahrten in andere Städte) in Kauf.
Hier ein Beispiel: Ein vor 9 Monaten aus seinem Heimatland geflohener junger Mann bemühte sich bei der Kreisvolkshochschule in Meschede um die Teilnahme an einem Integrationskursus. Leider durfte er nicht teilnehmen, obwohl mehrere Plätze frei wurden. Der Flüchtling gab aber nicht auf. Es gelang ihm, einen Sprachkursus in Olsberg zu besuchen. Den schloss er zwischenzeitlich mit Erfolg ab.
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bittet daher Landrat Dr. Schneider um folgende Auskünfte:
1. Wie viele und welche Sprach- und Integrationskurse für Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten/innen bietet die Kreisvolkshochschule derzeit an?
2. Wie sind die Planungen für das nächste Jahr?
3. Wie viele Sprachschülerinnen und –schüler absolvierten in diesem Jahr erfolgreich Deutsch- und Integrationskurse? Wie viele besuchen derzeit die Kurse?
4. Wie hoch ist jeweils die maximale Teilnehmerzahl? Wird sie immer voll ausgeschöpft?
5. Welche Voraussetzungen müssen die Teilnehmer erfüllen?
6. Wie verfährt die Kreis-VHS mit nicht genutzten und/oder frei werdenden Plätzen? Werden sie an andere Interessent/innen vergeben?
7. Wie viele potentielle Teilnehmer/innen mussten abgelehnt werden? Was waren die Gründe?“

Wir bringen wieder etwas „zu Papier“ sobald wir die Antwort „schwarz auf weiß“ haben.

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SBL/FW stellt Fragen zur Verteilung der Flüchtlinge im HSK

By adminRL at 11:25 am on Sunday, September 27, 2015

Wir alle kennen die Presse-Meldungen über die hohe Zahl der nach Deutschland strömenden Flüchtlinge und wissen wie groß die Aufgaben sind, die alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und -helfer und die Kommunen leisten.

Auch darum stellte Kreistagsmitglied Stefan Rabe von der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 22.09.2015 an den Landrat folgende Anfrage:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

wir möchten Sie bitten, einige Fragen zum Themen-Komplex Flüchtlinge und Asylsuchende zu beantworten:

1. Wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende wurden seit 01.01.2015 bis heute im gesam-ten Kreisgebiet aufgenommen und wie genau verteilen sie sich auf die einzelnen Städte und Gemeinden, auch in Relation zur Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune? (Bitte um Auflistung der einzelnen Städte und Gemeinden mit der jeweiligen Flüchtlingszahl möglichst an einem Stichtag, getrennt nach zentralen Notunterkünften wie z.B. Haus Meschede sowie Briloner Schulzentraum und nach Zuweisungen an die Kommunen!)

2. In welchem Monat und wo genau erfolgte die aktuell höchste Zuweisung von Flüchtlingen und Asylbewerber/Innen?

3. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich unter den zugewiesenen Menschen?

4. Welche unbürokratischen Hilfestellungen und Dienstleistungen stellt der Hochsauerlandkreis Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie hauptberuflichen und ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuerinnen und -betreuern zur Verfügung?“

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Landrat hält Besuch der Flüchtlingsunterkunft für unangemessen

By adminRL at 9:43 pm on Wednesday, September 23, 2015

Stefan Rabe, stellvertretender Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hält es für richtig und wichtig, wenn sich Kommunalpolitiker/innen über die Situation und die Schicksale von Flüchtlingen, z.B. in der Notunterkunft „Haus Dortmund“ in Meschede, direkt vor Ort informieren, so wie das ja auch beispielsweise der zukünftige Bürgermeister von Meschede, Christoph Weber, gemeinsam mit dem CDU-Europa-Abgeordneten Dr. Peter Liese, kurz vor der Bürgermeisterwahl getan hat.

Das Kreistagsmitglied Rabe fragte daher den Landrat Dr. Karl Schneider mit Schreiben vom 8. September 2015 um seine Meinung zu einem Besuch der Flüchtlingsunterkunft Haus Dortmund durch Mitglieder des Kreisausschusses. Dem Kreisausschuss hat übrigens (einschließlich Landrat) 17 Mitglieder, ist also viel kleiner als der Kreistag mit 55 Mitgliedern. Wir berichteten schon über die Anfrage …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6108

Hier noch einmal die Frage an den Landrat:
„Halten Sie es für richtig und gut und würden Sie es unterstützen, wenn die Mitglieder des Kreisausschusses den Flüchtlingen und Asylsuchenden im ‘Haus Dortmund’ sowie ihren Betreuerinnen und Betreuern einen offiziellen Willkommensbesuch abstatten?“

Ergänzend dazu schrieb das SBL-Kreistagsmitglied: „Der Besuch der Flüchtlingsunterkunft sollte selbstverständlich nur in vorheriger Absprache mit den Flüchtlingen und dem Malteser-Hilfsdienst erfolgen. Er könnte beispielsweise auf den Tag der nächsten Kreisausschuss-Sitzung terminiert werden.”

Die Antwort aus dem Kreishaus (mit Datum vom 15.09.2015) ließ diesmal nicht lange auf sich warten. Eindeutiger kann eine Ablehnung wohl kaum sein!? Aber lesen Sie selbst:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Abs. 1 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 08. September 2015;
hier: Besuch der Flüchtlingssammelunterkunft im Haus Dortmund in Meschede durch die Mitglieder des Kreisausschusses

Sehr geehrter Herr Rabe,

bevor ich auf Ihre oben genannte Schreiben vom 08. September 2015 eingehe, erlauben Sie mir Folgendes zu bemerken: Die aktuell hohe Zahl an Asylbewerbern stellt alle Kommunen vor schwierige nicht nur finanzielle sondern auch gesellschaftliche Herausforderungen. Mein Dank gilt allen freiwilligen und stillen Helfern sowie den Kommunen, die sich für die Unter-bringung und Versorgung der Asylbewerber über die Grenzen des Leistbaren hinaus einsetzen.

Eine von Ihnen angeregte Besichtigung der Notunterkunft „Haus Dortmund” in Meschede durch den gesamten Kreisausschuss halte ich unter humanitären Gesichtspunkten, aber auch aus Rücksicht auf die Privatsphäre und Achtung der persönlichen Schicksale der Asylsuchenden für unangemessen.“

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Besuchen die Mitglieder des Kreisausschusses die Flüchtlingsunterkunft in Meschede?

By adminRL at 9:35 pm on Sunday, September 20, 2015

Der Hochsauerlandkreis ist nicht direkt zuständig für die rund 120 Asylsuchenden in der ehemaligen Jugendherberge in Meschede. Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg. Trotzdem meint Stefan Rabe, der stellvertretende Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), ein offizieller Besuch einer Gruppe von Kreistagsmitgliedern in der Flüchtlingssammelunterkunft „Haus Dortmund“ in Meschede sei richtig und wichtig und mehr als eine höfliche Geste.

Die SBL/FW schickte daher am 8. September an Landrat Dr. Karl Schneider ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Besuch der Flüchtlingssammelunterkunft im Haus Dortmund in Meschede durch die Mitglieder des Kreisausschusses

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

vor mehr als 2 Monaten richtete der Malteser Hilfsdienst in der ehemaligen Jugendherberge „Haus Dortmund“ in Meschede eine Notunterkunft für rund 140 Flüchtlinge ein. „Haus Dortmund“ ist unseres Wissens als Übergangsbleibe konzeptioniert. Denn von hier aus sollen die Flüchtlinge und Asylbewerber/innen innerhalb weniger Wochen auf die Kommunen verteilt werden. Doch wie klappt das? Und wie funktioniert das Zusammenleben der vielen Menschen auf so engem Raum? Was benötigen sie am dringlichsten? Wie können wir ihnen helfen?

Die SBL/FW findet es wichtig, den Menschen im „Haus Dortmund“ als Zeichen unseres Respekts und unserer Akzeptanz einen offiziellen Willkommensbesuch abzustatten. So wäre es auch möglich, die Männer, Frauen und Kinder in der Notunterkunft ein wenig kennen zu lernen, ggf. mit ihnen ins Gespräch zu kommen und sich über ihre Situation zu informieren. In erster Linie sollte es aber darum gehen, den Flüchtlingen und Asylsuchenden zu zeigen, dass sie in Deutschland geachtet werden und wir an ihrem Schicksal ernsthaft Anteil nehmen.

Die SBL-Fraktion möchte Sie daher fragen,
• Halten Sie es für richtig und gut und würden Sie es unterstützen, wenn die Mitglieder des Kreisausschusses den Flüchtlingen und Asylsuchenden im „Haus Dortmund“ sowie ihren Betreuerinnen und Betreuern einen offiziellen Willkommensbesuch abstatten?

Der Besuch der Flüchtlingsunterkunft sollte selbstverständlich nur in vorheriger Absprache mit den Flüchtlingen und dem Malteser-Hilfsdienst erfolgen. Er könnte beispielsweise auf den Tag der nächsten Kreisausschuss-Sitzung terminiert werden.”

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Gesundheitskarte für Flüchtlinge – Ratsfraktionen im Hochsauerlandkreis stellen Anträge

By adminRL at 10:49 pm on Saturday, September 12, 2015

Beispiel Antrag der UWG-Fraktion in Schmallenberg
„Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge/Beitritt zur Rahmenvereinbarung zwischen NRW und den Krankenkassen“
– Diesen Antrag stellte die UWG Schmallenberg
am 30.08.2015.

Der UWG-Fraktionsvorsitzende Stefan Wiese schrieb:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Halbe,

Die UWG-Fraktion beantragt, der Rat der Stadt möge beschließen,

1. der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §2 64 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen beizutreten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten.

Begründung:
Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen.“

Anträge anderer Ratsfraktionen
Auch die Briloner Bürger-Liste (BBL) beantragte mit Schreiben vom 01.09.2015 an Bürgermeister Dr. Bartsch der Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge beizutreten.

Ein ebensolcher Antrag liegt unseres Wissens von B 90/Die Grünen im Stadtrat Meschede vor. Er wird unterstützt vom MbZ-Ratsmitglied Lutz Wendland.

Und in Arnsberg beantragten die Fraktionen von SPD und Die Linke gemeinsam die Gesundheitskarte für Flüchtlinge.

Warum dieses etwas umständlich wirkende Procedere?
Das Land NRW schloss kürzlich eine Rahmenvereinbarung mit acht großen Krankenkassen. Dieser Vertrag ermöglicht jeder Kommune, den Flüchtlingen in ihrer Stadt oder Gemeinde einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung zu schaffen, indem die Flüchtlinge quasi krankenversichert werden. Die Kosten für die Versicherung übernimmt die jeweilige Stadt bzw. die Gemeinde. Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie der Regelung beitreten will. Darum ist es wichtig, dass mindestens eine Fraktion im Rat den Antrag auf Einführung der Gesundheitskarte stellt. Denn ohne Antrag kann darüber nicht entschieden werden.

Welche Vorteile bringt das?
Damit können alle Flüchtlinge eine Versichertenkarte einer Krankenkasse erhalten – wie alle anderen Versicherten auch. Die Flüchtlinge können dann – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – direkt zu dem Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl gehen und dort die notwendige Behandlung erhalten. Damit entfällt ein Riesenwust an Verwaltungsbürokratie. Erfahrungen aus Hamburg und Bremen zeigen, dass dadurch nicht nur die medizinische Versorgung der Flüchtlinge erheblich erleichtert wird, sondern auch noch Kosten gespart werden. Nach Bremen und Hamburg ermöglicht Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland den Städten und Gemeinden eine Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge einzuführen.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
Voraussetzung ist, dass die jeweilige Gemeinde ihren Beitritt erklärt. Der Beitritt ist mit einer Frist von zwei Monaten zum nächsten Quartalsbeginn schriftlich gegenüber dem Landesgesundheitsministerium (MGEPA) zu erklären. Die Regelungen der Vereinbarungen gelten dann mit Beginn des Folgequartals nach Eingang der Erklärung beim MGEPA. Bis zum 31.10.2015 kann also durch jede Gemeinde der Beitritt mit Wirkung zum 01.01.2016 erklärt werden. In der Auswahl der für sie zuständigen Krankenkasse ist jede Gemeinde frei.

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Keine Arbeitserlaubnisse für Flüchtlinge und Asylbewerber – Können wir uns „den Luxus“ überhaupt leisten?

By adminRL at 11:20 am on Friday, September 4, 2015

Nach Schätzungen des Arbeitskreises Asyl (AK Asyl) beträgt die Summe der zusätzlichen Kosten für Asylsuchende und Flüchtlinge, die keinen Arbeitsmarktzugang erhalten, in einem einzigen Landkreis rund 3,8 Millionen Euro pro Jahr. Eine beachtliche Ausgabe … und in vielen Fällen sicher ganz unnötig!?

Daher bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) den Landrat um die Beantwortung dieser beiden Fragen:
• Wie viele Menschen im Bereich Ihrer Kreisausländerbehörde dürfen aufgrund einer fehlenden Arbeitserlaubnis derzeit nicht arbeiten?
• Wie hoch sind die aus öffentlichen Finanzmitteln zu tragenden Mehrausgaben für die im Bereich des Kreisausländeramts lebenden Menschen mit Duldung, die wegen einer fehlenden Arbeitserlaubnis nicht arbeiten dürfen im Vergleich dazu, dass sie eine Erwerbstätigkeit ausüben würden?
Welche Position vertritt der Hochsauerlandkreis dazu? Wir werden berichten …

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Der Weg zur Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist frei

By adminRL at 12:00 am on Saturday, August 29, 2015

Das NRW-Gesundheitsministerium hat mit 8 Krankenkassen (darunter auch die für Westfalen zuständige AOK NordWest) eine “Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1,1a Asylbewerberleistungsgesetz” abgeschlossen. Damit können nun alle Flüchtlinge eine Versichertenkarte einer Krankenkasse erhalten – wie alle anderen Versicherten auch. Die Flüchtlinge können dann wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch direkt zu dem Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl gehen und dort die notwendige Behandlung erhalten. Der Weg zum Sozialamt zur Ausstellung eines Behandlungsscheines entfällt, und damit auch ein Riesenwust an Verwaltungsbürokratie. Erfahrungen aus Hamburg und Bremen zeigen, dass dadurch nicht nur die medizinische Versorgung der Flüchtlinge erheblich erleichtert wird, sondern auch noch Kosten gespart werden. Nach Bremen und Hamburg ermöglicht Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland den Städten und Gemeinden eine Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge einzuführen

Voraussetzung ist, dass die jeweilige Gemeinde ihren Beitritt erklärt. Der Beitritt ist mit einer Frist von zwei Monaten zum nächsten Quartalsbeginn schriftlich gegenüber dem Landesgesundheitsministerium (MGEPA) zu erklären. Die Regelungen der Vereinbarungen gelten dann mit Beginn des Folgequartals nach Eingang der Erklärung beim MGEPA. Bis zum 31.10.2015 kann also durch jede Gemeinde der Beitritt mit Wirkung zum 01.01.2016 erklärt werden.

In den nächsten Wochen wird es Aufgabe der Stadt- und Gemeinderäte sein, für die Menschen in ihrem Gebiet den Beschluss zum Beitritt zu dieser Rahmenvereinbarung zu fassen.

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Schlimmer als gedacht

By adminRL at 12:32 pm on Monday, August 17, 2015

Die Klausurtagung der SBL/FW

Nein, damit keine Missverständnisse aufkommen, nicht die Klausurtagung war schlimmer als gedacht. Im Gegenteil, sie verlief harmonisch und war hoch interessant. Und nun zum Anfang:
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lud am Wochenende 15./16. August 2015 zu ihrer jährlichen Klausurtagung nach Sundern-Stockum ein. Dabei sollte sich nicht alles nur um Ereignisse im Kreishaus Meschede drehen. Schließlich gerät die Welt um uns herum gerade in beängstigender Weise aus den Fugen. Hintergründe, Erklärungen und Einschätzungen tun da gut, und sie haben Auswirkungen auf unsere Fraktionsarbeit.

Die Gastreferentin
Darum, aber nicht nur darum, hatte die SBL/FW die Fernsehpreisträgerin Martina Kast für Samstag als Referentin eingeladen. Sie arbeitet als freie Journalistin seit vielen Jahren unter anderem für das Fernsehmagazin Monitor und die WDR-Sendereihe Cosmo-TV. Cosmo-TV produziert z.B. Beiträge für Menschen mit Migrationshintergrund, zu politischen Entscheidungen, über die rechte Szene und über Flüchtlingsschicksale.
Klick: https://de.wikipedia.org/wiki/Cosmo_TV
und http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/cosmo_tv/filterseite-cosmo-tv100.html

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SBL-Geschäftsführerin Gabi Joch-Eren und Martina Kast bei der Fraktionsklausurtagung

Viele Drehs im Ausland
Während ihrer langen Zeit als Fernsehfrau hielt und hält sich Martina Kast häufig im Ausland auf, auch in den Balkan-Ländern. Die Kölnerin dreht(e) dort wichtige und spannende und mitunter nicht folgenlos bleibende Reportagen. Menschen, die nicht auf der Sonnenseite leben, liegen ihr besonders am Herzen. Die Journalistin dokumentiert immer wieder Einzel- und Familienschicksale, häufig das Leben und Leiden ehemaliger Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem früheren Jugoslawien. Wie sie uns glaubhaft schilderte, ist alles viel schlimmer und dramatischer als wir angenommen haben.

Was in Deutschland ganz im Geheimen geschieht
Menschen werden nachts aus dem Schlaf gerissen, überfallartig aus ihren Wohnungen geholt und mit ihren nötigsten Utensilien zum Flughafen verfrachtet. Es ist mindestens einmal passiert, dass eine Frau nur mit Nachthemd bekleidet in das Abschiebeflugzeug einsteigen und am Zielort auch so aussteigen musste.

Dubiose Gutachter
Medizinische Gutachter, die in Abschiebefällen zum Einsatz kommen, sind nicht selten unqualifiziert und/oder erstellen „Gefälligkeitsgutachten“ nach der Devise: Wenn anzunehmen ist, dass die Person den Flug überlebt, ist sie für diese Gutachter reisefähig.

Was im sogenannten Heimatland geschieht oder nicht geschieht
In der sogenannten Heimat sind die Abgeschobenen oft vollkommen sich selbst überlassen und erfahren wenig bis gar keine Unterstützung durch Behörden und Einrichtungen vor Ort. In diesen Ländern herrscht ein hohes Maß an Gewalt und Korruption. (Deutsche) Hilfsgelder gelangen zumeist in falsche Kanäle. Also stehen die Menschen vor solch existenziellen Problemen wie: Wo kann ich wohnen? Wovon soll ich mich ernähren? Wo kann ich meine Zahnschmerzen kurieren lassen und wovon kann ich die Behandlung bezahlen?

Menschen ohne Lobby
Besonders hart trifft es die Roma, egal ob in Serbien oder im Kosovo oder in einem anderen Südosteuropäischen Land. Sie sind eine Bevölkerungsgruppe ohne Lobby und Chancen und fast immer ohne Arbeits- und Existenzmöglichkeit. Losgelöst von gewachsenen, familiären Strukturen können sie sich kaum selbst ernähren. Medizinische Versorgung ist daher für sie unbezahlbar. Roma-Kinder bleiben größtenteils von schulischer Bildung ausgeschlossen, u.a. auch aus sprachlichen Gründen (sie sprechen nicht Albanisch), vor allem aber, weil kaum ein Lehrer in Serbien oder im Kosovo bereit ist, sich um sie zu kümmern und sie zu unterrichten. Es ist wie es ist, Roma (und andere ethnische Minderheiten) sind und bleiben ausgegrenzt und diskriminiert. Da hilft es nicht, die Lage schön zu reden und auch nicht, den im Dritten Reich verfolgten und ermordeten Sinti und Roma Denkmäler zu setzen und Trauerreden zu widmen.

Im Sauerland und anderswo
Martina Kast begleitete auch einige Jahre zwei aus dem Hochsauerlandkreis (aus Marsberg und aus Meschede) nach Serbien bzw. Kosovo abgeschobene Familien. Mehrmals war sie vor Ort und dokumentierte mit ihrer Kamera die für uns unvorstellbaren Wohn- und Lebensumstände der in Deutschland aufgewachsenen Kinder und ihrer Mutter bzw. ihrer Eltern. Das grausame Schicksal der Marsberger Familie Rustemi berührte damals auch einige Politiker und die Medien.
Klick: http://www.juramagazin.de/196792.html
Klack: http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=nr&dig=2007/02/07/a0025&cHash=7898d53529

Glückliche Wendung
Nicht zuletzt aufgrund des Engagements und der Berichterstattung von Cosmo-TV nahm das Familiendrama nach fast 2 Jahren endlich eine glückliche Wendung. Mutter und Kinder durften wieder legal aus dem Kosovo nach Marsberg einreisen. Der größte Teil der Familie lebt heute noch dort.

Wenig Aussicht auf Glück
So viel Glück haben leider längst nicht alle in Deutschland sozialisierten und aufgewachsenen Roma und auch nicht viele andere Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und -bewerber. Und es wird weiter abgeschoben. Der Eindruck, es gebe bei einigen Ausländerämtern einen internen Wettkampf nach dem Motto „Wie schiebe ich am effektivsten ab?“ kommt nicht von ungefähr.

Ausländerbehörde ist nicht gleich Ausländerbehörde
Nach den Erfahrungen von Martina Kast zeigen sich dabei vor allem die Kreisausländerbehörden besonders rigoros und gnadenlos. Im Vergleich zu ihnen sind städtische Ausländerbehörden in der Regel viel näher am Menschen. Und das spiegelt sich oft in den Entscheidungen wider. Klar im Vorteil ist also, wer in einer Stadt mit eigenem Ausländeramt lebt. Ausnahmen bestätigen die Regel. Allerdings liegt der Hochsauerlandkreis im Ranking der „schlimmen“ Ausländerämter schon seit vielen Jahren ganz weit oben. Leider haben Flüchtlinge und Asylbewerber meist nicht die Wahl ob sie beispielsweise nach Meschede, Arnsberg oder Dortmund ziehen.

Grübeln über die Sinnhaftigkeit
Und wir fragen uns immer wieder, welchen Sinn macht es, seit vielen Jahren in Deutschland lebende und oft sehr gut integrierte Menschen abzuschieben. Das Mirakel erschließt sich nicht unbedingt jedem (uns jedenfalls nicht), zumal in Zeiten von Bevölkerungsrückgang, viel beschworenem Fachkräftemangel und Überalterung! Aber das ist das nächste Thema … denn, alles ist schlimmer als gedacht!

Abgesang und Neuanfang
Noch eins: Wir danken Martina Kast für die spannenden drei Stunden, in denen sie uns an ihren Erlebnissen, Reportagen und Plänen teilhaben ließ, und wünschen ihr viel Erfolg und viel Glück für ihren weiteren berufliche und privaten Weg. Denn der WDR will zu unserem großen Bedauern die Sendung Cosmo-TV wahrscheinlich noch in diesem Jahr einstellen. Dass wir diese Entscheidung falsch finden, müssen wir hier wohl nicht ausdrücklich betonen!

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