Zu viel Nitrat in der Ruhr?
Die Frage stellte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 18. April 2017 dem Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7457
Die Antwort aus dem Kreishaus ist auf den 28.04. datiert. Zuerst das Resümee, weiter unten dann das Schreiben des HSK im vollen Wortlaut.
Resümee:
• Die Landwirtschaftskammer ist für die Einhaltung des Düngegesetzes zuständig.
• Seit Mai 2016 wird ein spezielles Überwachungskonzept angewandt.
• Mit diesem Konzept ist kein Messprogramm für den Eintrag landwirtschaftlicher Abwässer bzw. Sickersäften und Jauche in das Grundwasser und in Oberflächengewässer verbunden, sondern nur eine Überwachung des baulichen Zustands der Anlagen zur Lagerung von Gülle etc.
• Die dem HSK vorliegenden Nitrat-Messwerte im Wasser der Ruhr entsprechen annähernd denen des VRS-Gewässerschutzes.
• Der HSK konstatiert, dass es im Hinblick auf Nitrat im Bereich des Hochsauerlandkreises weder in Oberflächengewässern noch im Grundwasser Probleme gibt.
Letzteres sieht der VRS-Gewässerschutz e.V. offenbar anders. Denn seine Fachleute stellten bei aktuellen Messungen fest, dass das Ruhrwasser bereits in Meschede eine erhöhte Nitrat-Belastung aufweist. Den Wert geben sie mit 13,4 Milligramm pro Liter an. In Neheim liege der Wert sogar bei 15,4 Milligramm pro Liter und sei somit in Meschede wie in Arnsberg zu hoch. Denn nach den Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sollte der Nitratwert 11 Milligramm pro Liter nicht überschreiten.
Klick:
https://kommunalwirtschaft.eu/tagesanzeiger/detail/i19247/c137.html
Und jetzt die Antwort des HSK completo tutto:
„Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
Frage 1: Welche Überwachungsmöglichkeiten eröffnet Ihres Erachtens das neue Düngegesetz, um Überdüngung landwirtschaftlicher Flächen effektiv zu überprüfen und zu vermeiden, damit auch die Belastung der Gewässer reduziert werden kann?
Antwort: Der Vollzug düngemittelrechtlicher Vorschriften ist Aufgabe der Landwirtschaftskammer. Welche Überwachungsmöglichkeiten der Landwirtschaftskammer hierzu im Einzelnen auf der Grundlage des Düngegesetzes zur Verfügung stehen, ist mir nicht bekannt. Ich bitte Sie, sich dieserhalb an die Landwirtschaftskammer zu wenden.
Frage 2: Wurde zwischenzeitlich die Erarbeitung Ihres speziellen Überwachungskonzeptes abgeschlossen? Wenn ja, seit wann wird das Konzept angewandt?
Antwort: Das Überwachungskonzept ist fertiggestellt und wird seit dem 16.05.2016 angewandt.
Frage 3: Welche Daten werden nach diesem Verfahren erhoben bzw. welche sollen erhoben werden?
Antwort: Das Konzept sieht vor dem Hintergrund des Eintrages landwirtschaftlicher Abwässer bzw. von Sickersäften und Jauche in das Grundwasser/in Oberflächengewässer eine Überwachung des baulichen Zustandes der Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silage (JGS-Anlagen) vor. Mit dem Konzept ist kein Messprogramm verbunden.
Frage 4: Gibt es erste Ergebnisse? Wenn ja, konkret welche?
Antwort: Aus der Gesamtschau durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen von JGS-Anlagen hat sich herausgestellt, dass der Schwerpunkt der festgestellten Mängel bei den Anlagen zur Silagelagerung und zur Festmistlagerung liegt. Hervorzuheben sind hier falscher Betrieb, bauliche Mängel, fehlende Abdichtung und fehlende Auffangmöglichkeit für austretende Sickerstoffe.
Frage 5: Welche Erfahrungen haben Sie ggf. hinsichtlich der Wirksamkeit des neuen Überwachungskonzepts gemacht?
Antwort: Im Nachgang zu den Vor-Ort-Kontrollen werden die betroffenen Landwirte durch den Fachdienst Wasserwirtschaft auf festgestellte Mängel aufmerksam gemacht und zur Abstellung dieser Mängel aufgefordert. Erfahrungsgemäß werden die gerügten Mängel durch die Landwirte überwiegend zeitnah abgestellt.
Frage 6: Wann und wie oft sind im Jahr 2016 und in den ersten Monaten 2017 auf Veranlassung des HSK oder anderer Behörden die Nitratwerte des Ruhrwassers gemessen worden?
Antwort: Ich verweise diesbezüglich auf meine Antwort zu Frage 1 und 2 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016. (Anmerkung der SBL: Gemeint ist hier der Hinweis auf das Portal ELWAS WEB)
Frage 7: Weichen diese Messergebnisse von denen des VSR-Gewässerschutzes ab? Wenn ja, inwieweit?
Antwort: Die amtlichen Ergebnisse der Gütemessstellen an der Ruhr weisen im Vergleich zu den angegeben Werten des VRS-Gewässerschutzes nur Messwerte für Nitrat-Stickstoff aus. Nitrat-Stickstoff ist ein Bestandteil des Nitrats mit einem fest umrissenen Faktor (0,2259). Die amtlich gemessenen Werte für Nitrat-Stickstoff entsprechen unter Einbeziehung des zugrundezulegenden og. Faktors annähernd den gemessenen Nitrat—Werten des VRS-Gewässerschutzes.
Die Einstufung des chemischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers richtet sich gem. § 6 Oberflächengewässerverordnung nach den in Anlage 8 Tabelle 2 aufgeführten Umweltqualitätsnormen (UQN). Erfüllt der Oberflächenwasserköper diese UQN, wird der chemische Zustand als gut eingestuft.
Die Umweltqualitätsnorm für den guten chemischen Zustand für Nitrat liegt nach der dafür maßgeblichen OGewV bei 50 mg/I. Die gemessenen Werte liegen also deutlich darunter. Im Bereich des Hochsauerlandkreises sind in den Oberflächengewässern und auch im Grundwasser keine Probleme im Hinblick auf Nitrat vorhanden.
Frage 8: Welche anderen Gewässer im HSK wurden in diesem Zeitraum aufgrund Ihrer Veranlassung oder der anderer Behörden auf Nitratbelastung hin beprobt? Wie waren die Ergebnisse?
Antwort: Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 3 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016.“
(Anm.: Damals – am 05.01.2016 – schrieb die Kreisverwaltung: „Auch im Bewirtschaftungszeitraum 2009 – 2015 wurde der chemische Zustand der berichtspflichtigen Oberflächengewässer im HSK hinsichtlich des Parameters Nitrat als „gut“ eingestuft. Zu einem generellen Anstieg der Nitratwerte in Richtung der UQN-Norm liegen mir für die Oberflächengewässer im HSK keine belastbaren Werte vor. Lediglich an drei Gütemessstellen liegt der gemessene Nitratwert zwischen 25 und 50 mg/l.“)