Termin beim Verwaltungsgericht mit Spannung erwartet
Lange hatte die Dorfgemeinschaft Schederberge auf die Verhandlung beim Verwaltungsgericht Arnsberg über die Klage gegen die Genehmigung der Putenmastanlage gewartet. Am 07. März 2017 war es endlich soweit.
Starkes Aufgebot aus Schederberge
Die Klägerin ist diejenige Hauseigentümerin, der die Massen-Mastanlage mit etwa 6,40 Metern Abstand zwischen ihrem Haus und einer Stallung am engsten auf die Pelle rückt. Sie kam in Begleitung vieler Dorfbewohner. Der Gerichtssaal beim Verwaltungsgericht Arnsberg wurde erstaunlich voll.
Die anderen Beteiligten
Die Beklagte, es handelte sich um die Stadt Meschede, wurde durch den Leiter des Bauordnungsamts und eine Rechtsanwältin vertreten. Die weiteren Akteure möchten wir auch erwähnen. Es waren zwei sogenannte Beigeladene, der eine ein Vertreter der Landwirtschaftskammer, der andere der Putenmastbetreiber himself sowie ihr gemeinsamer (!) Anwalt. Klar, auch der Klägerin stand ein Rechtsbeistand zur Seite.
Der Verhandlungsauftakt
Nachdem alle Platz gefunden hatten, ging die Verhandlung mit wenigen Minuten Verspätung los, zunächst mit einem kleinen Geplänkel wegen eines angeblich verspätet bei der Landwirtschaftskammer eingetroffenen Schriftsatzes. Es folgte das Vorlesen der Klageschrift inklusive eines umfangreichen, von den Schederbergern in Auftrag gegebenen Gutachtens. Der Gutachter stellt darin ausführlich dar, dass die Putenmastanlage die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Als Beispiele nennen wir hier Mängel bei der Abluft und unzureichende Berücksichtigung betrieblicher Transporte. Auch den Brandschutz bezeichnete der Gutachter als unzulänglich. Die schriftliche Erwiderung der Stadt Meschede wurde anschließend vorgetragen.
Landwirtschaftskammer und Landwirt einig
Der Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer und der Putenmastbetreiber waren sich offenbar einig. Das von der Klägerin in Auftrag gegebene Gutachten wird von beiden in Frage gestellt. Alle Vorgaben, z.B. für Geruchsgutachten, seien hinlänglich berücksichtigt worden.
Klage zulässig / Rechtslage für Klägerin ungünstig
Der Vorsitzende Richter ging nun auf die Ortsbesichtigung vom 16.02.2016 ein und äußerte, an der Zulässigkeit der Klage bestünde kein Zweifel. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der durch die Stadt Meschede erteilten Baugenehmigung gebe es keine Bedenken. Der Richter sprach die planungsrechtliche Situation an. Es handele sich hier um eine Planung im Außenbereich; das Dorf Schederberge zähle nur als “Splittersiedlung”. Somit bestünde keine Schutzwürdigkeit. Die Kammer ließ es nicht bei diesen wenigen Sätzen bewenden, sondern erläuterte die für die Klägerin ungünstige Rechtslage. Demnach geht der Gesetzgeber z.B. auch nicht von einer Beeinträchtigung beim Wert des Hauses der Klägerin aus. Einwände gegen Luft- und Geruchsimmissionen, Befüllung der Güllebehälter, Brandschutz, Verkehrsbelastung, Ammoniak, Stickstoffe etc. würden nicht greifen. Alles in allem gelte die Massentierhaltung vor der eigenen Haustür für die Menschen in Schederberge als zumutbar. Geschuldet sei das u.a. auch den fehlenden Vorschriften. So gebe es beispielsweise keine Vorgabe, die zwingend einen Abstand von über 10 Metern vorschreibe.
Wohnen neben einer Mastanlage ist kein Vergnügen
Der Anwalt der Klägerin erläuterte daraufhin, wie sich die „Tuchfühlung“ zum Putenmastbetrieb ganz praktisch darstellt. Er gab zu bedenken, dass das ganze Grundstück der Klägerin belastet ist. Besonders sichtbar würde das durch die Putenfedern, die auch oft das Auto der Klägerin bedecken und verschmutzen. Auf das Brandschutzkonzept ging die Klägerseite auch ein. Das Konzept ginge im Falle eines Brandes von der Freilassung der Tiere aus. In so einer Situation wäre unter den gegebenen Umständen die Brandlöschung gar nicht möglich. Die Straße sei zu schmal für einen Begegnungsverkehr und somit auch für die Löschfahrzeuge.
Keine gesonderte Berücksichtigung von Einzelfällen
Die Anwältin der Stadt Meschede beeindruckte dieses Statement nicht. Sie schloss sich den Ausführungen des Gerichts an und äußerte, Extremfälle seien berücksichtigt und Einzelfälle müssten nicht gesondert berücksichtigt werden. Dass die Rettung nicht möglich sei, wäre eine Behauptung an der man zweifeln könne. Der Brandfall sei ein Ausnahmerisiko, das ein Nachbar habe.
Nur Spekulation?
Der gemeinsame Rechtsbeistand von Putenmastbetreiber und Landwirtschaftskammer äußerte, er habe keine weiteren Anmerkungen. Nachbarschaftliche Rechte würden nicht verletzt. Es gebe ein Brandschutzkonzept. Der Anwalt der Klägerin bewege sich im Rahmen von Spekulationen. Es gebe keine Ansatzpunkte, die die Baugenehmigung in Frage stellen.
Lebensqualität ade?
Die Klägerin schilderte daraufhin noch einmal selbst die unangenehmen Auswirkungen, mit denen sie alle vor Ort konfrontiert sind. So hätte es im vergangenen Januar und Februar bei der vorherrschenden Nordwindlage bis auf ganz wenige Tage unablässig „gestunken“.
Dynamik und Rechtsprechung
Der Vorsitzende Richter ging auf die persönlichen Ausführungen der Klägerin ein und erklärte, die Klägerin habe rechtlich eine schlechte Situation. Hinsichtlich der früheren, eher kleinlandwirtschaftlichen Nutzung des Hofes konstatierte er: „Landwirtschaft ist dynamisch“. Die Rechtsprechung sei so.
Vorschlag zur Güte
Zudem erkundigte er sich bei dem Putenmäster, ob er bei der Ausstallung etwas verbessern könne und ob es die Möglichkeit gebe, die Abluftkamine zu erhöhen. Außerdem gab der Richter zu bedenken, dass eine Berufung möglich sei. Bis zur Verhandlung könnten 2 Jahre ins Land gehen. Er wolle aber das Verfahren am selben Tag in einer wirtschaftlich vertretbaren Form zu Ende bringen. Aus seiner Sicht wäre das möglich, wenn sich derHofbesitzer mit der Erhöhung der Kamine um jeweils 1 Meter einverstanden erkläre und im Gegenzug die Klägerin die Klage zurückziehe.
Pause
Der Anwalt der Klägerin begrüßte diesen Vorschlag. Aus seiner Sicht hätten höhere Kamine einen guten Effekt. Der Vorsitzende Richter schlug eine Beratungspause vor. Alle Beteiligten waren damit einverstanden und die Vertreter von Stadt, Landwirtschaftskammer und der Putenmäster verließen gemeinsam den Sitzungssaal. Die Schederberger blieben derweil im Saal.
Fragen bleiben
Zwischenzeitlich war auch – anlässlich der nachfolgenden Verhandlung – der Gutachter, der im Auftrag der Dorfgemeinschaft Schederberge die besagte Studie erstellt hatte, eingetroffen. Auch er riet dazu, den Vergleich anzunehmen. Die Klägerin stellte sich allerdings laut die Frage, ob nach Verfahrensabschluss womöglich weitere Putenmastställe in Schederberge genehmigt werden.
Die Dorfgemeinschaft geht mit, die anderen nicht
Trotzdem, die Dorfgemeinschaft erklärte, sie gehe den Schritt mit und nehme den Vergleich an. Nicht so der Anwalt von Landwirtschaftskammer und Putenmäster. Er äußerte, der Vorschlag würde nicht zum Rechtsfrieden beitragen und wieder einen Klagegegenstand schaffen. Sein Mandant hätte im Verfahren entsprechende Vorschläge gemacht. Das wiederum ließ die Schederberger aufhorchen. Offenbar war ihnen von den gerade erwähnten Vorschlägen des Putenmästers bis dato nichts bekannt?
Entweder … oder
Der Richter versuchte zu vermitteln und erklärte, dass er für die Erhöhung der Kamine keine rechtlichen Hindernisse sieht. Der so angesprochene Anwalt reagierte mit dem Einwand, es wisse doch hier niemand, was die Erhöhung der Kamine bringe. Daraufhin argumentierte der Vorsitzende mit einer „Verbesserung der Atmosphäre“. Entweder das Verfahren werde heute beendet oder es gehe weiter und gab zu Bedenken, dass man sich in den 2 Jahren bis zur nächsten Verhandlung mit Unwägbarkeiten rumschlagen müsse. Wenn der Hofbesitzer den Vorschlag jetzt annehmen würde, wäre die Baugenehmigung rechtskräftig. Ansonsten bestünde ein gewisses Risiko. Die Stadt Meschede solle heute erklären, dass sie die Baugenehmigung für die Erhöhung der Kamine erteilt.
Pause(n)
Dann kam noch einmal zur Rede, dass der Putenmäster keinen neuen Klagegegenstand schaffen will. Es wurden auch noch Bedenkpausen speziell für Landwirtschaftskammer und Putenmäster eingelegt.
Langer Atem
Der Richter blieb hartnäckig und forderte die „unwillige Partei“ erneut auf, der Beigeladene solle erklären, dass er alle Kamine um 1 Meter erhöht. Um Gegenzug nähme die Klägerin die Klage zurück.
Kurzer Behördengang
Der Vertreter der Stadt gab auf Nachfrage an, für die Prüfung der Baugenehmigung benötige seine Behörde 2 Wochen.
Ein Hoch auf den Pragmatismus
Kammer und Vorschlagsgegner traten noch einige Zeit auf der Stelle. Und es gab wieder eine Beratungspause. Die für die Verhandlung angesetzte Zeit war schon deutlich überschritten. Letztlich obsiegte dann doch der Pragmatismus. Der Vergleich wurde – auch im Einvernehmen mit der Stadt – angenommen. Hurra!
Ergebnis
Noch einmal zum Mitschreiben: Die Klägerin nimmt die Klage zurück. Die Stadt erteilt innerhalb von 2 Wochen die Baugenehmigung. Der Beigeladene erhöht alle Abluftkamine seiner Putenmaststallungen um jeweils 1 Meter.
Hoffnung
Der Vorsitzende Richter äußerte die Hoffnung, man möge sich in dieser Angelegenheit hier nicht wiedersehen.
Nachtrag I
Bleibt noch nachzutragen: Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Nachtrag II
Bleibt noch anzumerken: Die Puten spielten bei dieser Verhandlung so gut wie gar keine Rolle. Sie waren ja auch nicht Gegenstand der Klage. So bleibt nur die Hoffnung auf die Einsicht der Verbraucher. Tiere sind kluge und gefühlvolle Geschöpfe. Sie leben und leiden wie wir! Wenn wir sie züchten, halten und töten, nur um sie zu essen, sollten wir ihnen wenigsten ein einigermaßen erträgliches Leben gönnen! Ob das Wohl der Tiere in der drangvollen Enge einer Massenmastanlage wie in Schederberge gegeben ist, zweifeln wir an!