Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

“Kreative” Problemlösung: Keine Messwerte = keine erhöhten Nitrat-Werte?

By admin at 10:41 pm on Thursday, July 8, 2021

Immer wieder nachfragen …
Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat sich wegen des Gülle/Nitrat-Problems im Stadtgebiet Marsberg schon mehrfach mit Anfragen und Anträgen an die HSK-Kreisverwaltung gewandt. Ein Beispiel ist die Anfrage vom 04.08.2020. Sie bezog sich in erster Linie auf die großen Gülle-produzierenden Schweinemastanlagen im Raum Marsberg. Ob dort auch aktuell die Nitrat-Werte über den zulässigen Grenzwert liegen, wissen wir nicht.

Aber …
Doch erst kürzlich wurde die SBL-Fraktion darauf aufmerksam gemacht, dass im Stadtgebiet Marsberg die Nitrat-Belastung wahrscheinlich ähnlich hoch ist wie im angrenzenden Paderborner Kreisgebiet. Im gesamten Grundwasserkörper Nordhessisches Trias soll die Nitratbelastung bedenklich ausgeufert sein.

Reinwaschung durch Sachverständigengutachten? …
Laut Westfälisch-Lippischem Landwirtschaftsverband e. V. (WLV) soll nur Marsberg (angeblich) eine positive Ausnahme darstellen. In einer Publikation des WLV-Kreisverbands Hochsauerland heißt es: „…Bekanntlich haben der WLV und für Marsberg der Landw. Kreisverband zusammen mit dem Stadtverband vehement darum gekämpft, dass die roten Grundwasserkörper reduziert werden. Für Marsberg ist es uns nunmehr gelungen, dass alle ehemaligen roten Grundwasserkörperflächen verschwunden sind. Demzufolge gilt Marsberg im Sinne der Düngeverordnung nicht mehr als nitratgefährdetes Gebiet! Bekanntlich hatten wir für Marsberg ein Sachverständigengutachten eingeholt und konnten belegen, dass mindestens eine Messstelle nicht den gesetzlichen Kriterien für die technische Beschaffenheit entspricht. …“

Klick:
https://wlv.de/kv-aktuell/hochsauerland/2021/02/MarsbergNitrat.php?fbclid=IwAR1IoMhaHV6QbgXWw7tPT5Rhdw-Z8YefOmu9OAQnwIkiOlLKYyzjuxEPTZ

Fragen, Fragen, Fragen, …
Die Aussage des WLV-Kreisverbands Hochsauerland kommt der SBL etwas seltsam vor. Am 03.07.2021 stellte die Kreistagsfraktion dem Landrat dazu mehrere Fragen:

1. Anhand wie vieler und welcher Messstellen werden die Nitratwerte im Raum Marsberg ermittelt?

2. Wie oft und in welchen Abständen wurden die Werte ermittelt?

3. Warum ist im Raum Meerhof, trotz Verkarstung und starker Gülleausbringung, ein guter chemischer Grundwasserkörper vermerkt, obwohl dort keine Messstellen angegeben werden und somit gar keine Daten erhoben werden konnten? (Nach unseren Informationen weist das Beispiel Essenthoer Mühle (Quelle der Rummecke) Anhaltspunkte dafür auf, dass der Wasserkörper stark mit Nitrat belastet ist.)

4. Aus welchem Grund und nach welchen Kriterien wurde durch ein Sachverständigengutachten mindestens eine der Messstellen als „nicht den gesetzlichen Kriterien für die technische Beschaffenheit“ abqualifiziert?

5. Wann wurde das Sachverständigengutachten erstellt? Wer sind seine Urheber? Wo können wir das Gutachten ggf. einsehen?

6. Wird bzw. werden von dieser oder diesen „nicht den gesetzlichen Kriterien für die technische Beschaffenheit“ entsprechenden Messstellen noch Daten genommen und ausgewertet?

7. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?8.Wenn nein, seit wann ist an dieser Stelle bzw. diesen Stellen der Nitratgehalt nicht mehr überprüft worden?

Antworten …
… folgen (sobald sie der SBL-Fraktion vorliegen).

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Behörden und die Düngeverordnung – Auf Treu und Glauben?

By admin at 10:48 am on Friday, August 14, 2020

Nitrat belastet das Wasser
Vor wenigen Tagen schrieben wir auf unserer Homepage davon, dass die SBL-Kreistagsfraktion immer wieder von Bürgerinnen und Bürger auf die Nebenwirkungen der vielen großen Schweinemastanlagen im Marsberger Stadtgebiet aufmerksam gemacht wird. Denn zu den ungeliebten Begleiterscheinungen der Tiermast gehören offenbar Güllebelastung und hohe Nitratwerte.

Diese Problematik ist ja schon lange bekannt, auch dank des Öffentlich-Rechtlichen Rund-funks. So berichtete am 10.08.2020 das NDR-Fernsehen in der Sendung „Die Tricks mit un-serem Wasser“ u.a. ausführlich über den Zusammenhang „Tiermast – Gülle – Nitrat – Nitrit“.

Klick:
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/die_tricks/Die-Tricks-mit-unserem-Wasser,dietricks140.html

Grenzwertige Nitratwerte im Raum Marsberg?
Die SBL, die das „Gülle-Thema“ schon oft aufgegriffen hat, schickte aufgrund erneuter Hinweise aus Marsberg am 04.08.2020 wieder eine Anfrage an die Kreisverwaltung. Der Hochsauerlandkreis antwortete schnell, kurz und knapp mit einem Schreiben datiert auf den 10.08.2020. Wir zitieren:

Frage 1
Welche Schweinemastanlagen auf Marsberger Stadtgebiet sind in den letzten 5 Jahren ge-nehmigt worden, für jeweils wie viele Schweine, und wo befinden sich diese Mastanlagen?

Antwort zu 1.
Genehmigte Schweinemastanlagen in Marsberg von 2014 bis 2020:
a) Gemarkung Meerhof, Zugang: 679 Schweine, Gesamtzahl: 1997
b) Gemarkung Meerhof, Zugang: 1496 Schweine, Gesamtzahl: 1496
c) Gemarkung Udorf, Zugang: 504 Schweine, Gesamtzahl: 1960

Anmerkung der SBL:
Im Raum Marsberg stehen nach aktuellen Angaben der Kreisverwaltung über 30.400 Schweine in den Ställen. Und das offenbar mit steigender Tendenz.
Siehe http://sbl-fraktion.de/?p=9554

Frage 2
Im Einzugsbereich welcher natürlichen Gewässer in Marsberg sind die Schweinemastanlagen?

Antwort zu 2.
Die Schweinemastanlagen liegen im Einzugsgebiet folgender Gewässer:
Zu 1a): Wiele
Zu 1b) Schleiderbicke
Zu 1c) Piepenbach

Frage 3
Nach unserer Kenntnis gibt es im Gebiet der Stadt Marsberg nur eine einzige aktive Messstelle für Nitratbelastung im Grundwasser, die zudem weit entfernt von vielen Schweinemastanlagen liegt.
Welche Versuche der Kreisverwaltung gab es bisher, Messstellen in der Nähe der Schweinemastanlagen einzurichten, mit welchen Ergebnissen?
Welche weiteren Initiativen in dieser Richtung sind eingeleitet oder möglich?

Antwort zu 3.
Messstellen in der Nähe von Schweinemastanlagen wurden bislang nicht errichtet. Es gibt auch keinen vernünftigen Grund, über das Grundwassermessstellennetz des LANUV hinaus weitere Messstellen in der Nähe von Schweinemastanlagen anzulegen, da die Betreiber belegen müssen, dass die in den Anlagen anfallende Gülle entsprechend den Vorgaben der Düngeverordnung nach guter fachlicher Praxis aufgebracht werden kann. Diese Flächen haben oftmals keinen unmittelbaren Bezug zur Schweinemastanlage. Im Übrigen gibt es außerhalb des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen” keinen messbaren Anhalt für eine nachteilige Belastung des Grundwassers hinsichtlich des Parameters Nitrat, der zu einer Verfehlung des Bewirtschaftungsziels „guter chemischer Zustand“ führen könnte (vgl. insoweit auch Drucksache 9/1487)

Anmerkung der SBL:
Diese Antwort lässt eine sehr optimistische Betrachtung des Landrats und der Kreisverwaltung erkennen. Denn eine Dastellung, wo die Gülle “aufgebracht weredn kann”, sagt nichts darüber aus, wo sie dann tatsächlich landet…

Frage 4
Wird nach Kenntnis der Kreisverwaltung Gülle aus dem Inland und/oder Ausland nach Marsberg importiert, ggf. in welchen Mengen und wann?

Antwort zu 4.
Ein etwaiger Transfer von Gülle in den Hochsauerlandkreis ist dem wasserrechtlichen Regelungsregime entzogen. Diesbezügliche Anfragen sind an die Landwirtschaftskammer, Dünnefeldweg 13, 59872 Meschede, zu richten. Der Vollzug des Düngemittelrechts liegt in deren Zuständigkeit.

Das Schweigen der Lämmer
Über den Gülletourismus schweigt man sich aktuell anscheinend lieber aus?

Klick:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/guelle-tourismus-auch-ins-sauerland-id214703775.html

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Ist der PFT-Skandal nur noch Geschichte?

By admin at 2:30 pm on Tuesday, August 11, 2020

Im Jahr 2006 wurde durch den PFT-Skandal die Nutzbarkeit des Trinkwassers in Teilen des Kreisgebiets erheblich eingeschränkt. Damals waren zigtausende Tonnen von Industrieklärschlämmen aus Belgien und den Niederlanden illegal importiert und an mehreren Stellen des Kreisgebiets als angeblicher Dünger auf Felder gebracht worden.

Im Jahr 2007 wurde auf einer besonders belasteten Fläche bei Brilon-Scharfenberg eine Aktivkohlefilteranlage aufgestellt, um einen wesentlichen Teil des PFT herauszufiltern, bevor die Chemikalie in die Bäche und Flüsse gelangt.

Zuletzt wurde zum 10jähirgen “Jubiläum” im Jahr 2017 im Umweltausschuss über diese Anlage berichtet.

Bisher gelang es nicht, von Verursachern eine Erstattung auch nur eines Teils der Sanierungskosten zu erhalten.

Kurz vor dem 13jährigen „Jubiläum“ wandte sich die die SBL-Fraktion an den Landrat und stellte ihm mit Schreiben vom 04.08.2020 diese Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Wirksamkeit der Anlage?

2. Welche investiven Maßnahmen wurden seit 2017 durchgeführt?

3. Welche investiven Maßnahmen sind für die nächsten 5 Jahre geplant?

4. Welche Kosten für die Investition sind bisher entstanden?

5. Wie lange soll die Anlage voraussichtlich noch betrieben werden?

6. Wie hoch sind die Betriebskosten im laufenden Jahr, wie hoch in der bisherigen Laufzeit der Anlage?

7. Welche Möglichkeiten noch, eine Kostenerstattung von Verantwortlichen zu erhalten?

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Schweinemast und Gülle – Wie viel davon können Mensch, Tier und Natur verkraften?

By admin at 11:54 pm on Thursday, July 2, 2020

Regionaler Bezug
Schweinemast im Raum Marsberg
Im Stadtgebiet Marsberg machen sich ganz offensichtlich immer mehr Aus- und Nebenwirkungen der Massentierhaltung, speziell der Schweinemast bemerkbar. Der höchste im Hochsauerlandkreis (offiziell) gemessene und verkündete Nitratwert stammt aus dem „Schweineparadies“ Marsberg. Mit 47 mg/l liegt er nur ganz knapp unter dem Grenzwert von 50 mg/l.
Verwunderlich ist das nicht. Denn allein im Raum Marsberg stehen nach aktuellen Angaben der Kreisverwaltung über 30.400 Schweine in den Ställen. Und das offenbar mit steigender Tendenz. 2018 lag dort die Zahl der Mastschweine (laut Angaben des HSK) bei „nur“ rund 27.600 Tieren. Offenbar sind in den letzten Jahren immer mehr Ställe genehmigt und gebaut worden.

Arme Schweine
Die Marsberger Schweine sind im wahrsten Sinne des Wortes arme Schweine. Sie leben laut den uns vorliegenden Angaben allesamt in konventioneller Haltung, also auf Voll- oder Teilspaltenböden mit wenig Tageslicht und nicht mal ein Quadratmeter Platz pro Tier. So vegetieren sie rund 100 Tage. Dann haben sie die Schlachtreife von bis zu 125 kg erreicht. Zum krönenden Abschluss ihres bescheidenen Lebens werden sie dichtgedrängt zum Großschlachthof transportiert (vielleicht zu Tönnies)?

Wie viel Gülle „produziert“ ein Marsberger Schwein?
Rein rechnerisch ergibt sich ein Gülleanfall von 1,43 m³ pro Mastplatz und Jahr. Darin enthalten ist das Reinigungswasser von 0,507 m³ pro Tier pro Jahr.
Die Quelle für diese Angabe ist die Landwirtschaftskammer Niedersachen:
https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/1/nav/753/article/30422.html

Noch mehr Gülle von Irgendwo
Zu allem eigenen (Gülle-)Überfluss beobachten Marsberger Bürger/innen immer wieder Gülle-Importe per LKW. Woher genau die Fracht in den Hochsauerlandkreis kommt ist ungewiss, vielleicht u.a. aus der Weser-Ems-Region in Niedersachsen, die als „Kernland der deutschen Fleischindustrie“ gilt.

Diskussion um die Messwerte
Und weil die (offiziell bekannten) Nitratmesswerte im Raum Marsberg schon fast eine halbe Ewigkeit im kritischen Bereich liegen, misstrauen ihnen offenbar die Hauptverursacher, die Schweinemäster. Die Bauern zweifeln die Angaben offenbar an und rufen nach der Politik:
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/bauern-aus-marsberg-misstrauen-messung-zur-nitratbelastung-id228080847.html
Auf der anderen Seite stehen misstrauische Bürgerinnen und Bürger. Sie fragen sich nicht von ungefähr, ob es im Bereich Marsberg, im HSK und im benachbarten Hessen überhaupt ausreichend Messstellen gibt, um sich ein einigermaßen klares Bild über die Höhe der Nitratbelastung zu machen? Auch sie fragen sich ob die offiziellen Angaben über die Höhe der Nitratwerte realistisch oder vielleicht doch etwas (nach unten) geschönt sind?

Überregionaler Bezug
Schweinemast und Grundwasser
Eine Studie die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), die am 26.02.2020 veröffentlicht worden ist, hat einen klaren Zusammenhang zwischen der Grundwasserbelastung und der landwirtschaftlichen Nutzung der betroffenen Gebiete belegt. Grundlage sind Daten von 2012 bis 2016, die offenbar einen systematischen Zusammenhang zwischen Bodennutzung und Nitratbelastung aufweisen.

Es besteht ein Zusammenhang zwischen Bodennutzung und Nitratbelastung
Zitat „EurActiv“:
„Während der Nitratgehalt in Wald- und Grünlandflächen meist deutlich geringer ist, weisen Messstellen in landwirtschaftlichem Gebiet deutlich höhere Werte auf. Dort liegt der Durchschnitt bei etwa 28 Prozent im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt von nur 18 Prozent. In landwirtschaftlichen Regionen fanden die Forscher nicht nur häufiger, sondern dann auch deutlich stärkere Belastungswerte, welche den erlaubten Höchstwert von 50 Milligramm pro Liter um das bis zu siebenfache überschreiten. …
… Neu an den Ergebnissen des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist, dass es damit erstmals eine systematische Untersuchung zum Zusammenhang zwischen Bodennutzung und der Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland gibt.“

Ergebnis der Studie: Die Landwirtschaft bleibt der größte Verursacher des Nitratüberschusses
Zitat „EurActiv“:
„Die Konzentration von Nitrat ist besonders in jenen Bundesländern mit Schweinemast besonders hoch. Verursacht wird sie durch den Dung der Tiere, der auf die Felder ausgebracht und im Boden durch biochemische Prozesse in Nitrat umgewandelt wird, das sich wiederum in Grund- und Oberflächenwasser anreichert. Nach Erkenntnissen der Forscher geht deshalb auch eine höhere Dichte des Schweinebestandes mit einer erhöhten Nitratbelastung einher. Für Rinder und Schafe konnte dagegen keine solche Korrelation gefunden werden.“
Klick: https://www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/studie-zeigt-erstmals-zusammenhang-zwischen-landwirtschaft-und-nitratbelastung/

Gülle im Überfluss bedeutet eine Vielzahl ungünstiger und wahrscheinlich gesundheitsschädlicher Nebenwirkungen
Darum leitete die Europäische Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Und das ist gut so!
https://www.diw.de/de/diw_01.c.740783.de/publikationen/wochenberichte/2020_09_1/nitratbelastung_im_grundwasser_ueberschreitet_grenzwert_seit___mehr_transparenz_und_kontrolle_in_der_duengepraxis_notwendig.html

Fortsetzung folgt
Wir könnten hier noch seitenlang über die Aus- und Nebenwirkungen von Tiermast spekulieren und schreiben. Der nächste Skandal ist gewiss. Wir werden viel zu bald davon hören und lesen.

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SBL Arnsberg fordert Öffnung von Freibädern auch in Arnsberg

By admin at 12:14 pm on Saturday, May 30, 2020

Die Stadt Arnsberg hat gestern Abend angekündigt, dass in diesem Jahr beide Freibäder (in Alt-Arnsberg und in Neheim) ganz geschlossen bleiben sollen:
https://www.arnsberg.de/aktuell/presseservice.php?http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1045719.html

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) fordert die Verantwortlichen der Stadt Arnsberg auf, auch in diesem Sommer ein Freibad-Angebot vor allem für Familien, Kinder und Jugendliche bereitzustellen.

Jetzt zeigt sich zum ersten Mal, welche Folgen die Privatisierung von Gemeingut vor allem in Krisenzeiten haben kann.

Die SBL kann verstehen, dass man die ehrenamtlichen Aktiven der Fördervereine nicht „im Regen stehen“ lassen darf. Deren unermüdlicher Einsatz auch in krisenlosen Zeiten ist im höchsten Maße zu loben.
Aber für deren Unterstützung in der aktuellen Situation gibt es kurzfristige Lösungen. Die Stadt Arnsberg müsste wenigstens vorübergehend die Verantwortung übernehmen.

Zwar sind die Anforderungen, die sich aus der neuen Richtlinie über „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ ergeben, hoch, und der Mindestabstand zwischen den Besuchern in den Bädern muss eingehalten werden. Aber für Freibäder sind die Anforderungen leichter zu erfüllen als für Hallenbäder. Und zahlreiche andere Städte schaffen dies.
In Arnsberg sollte es möglich sein, dass vorübergehend Personal aus anderen Sporteinrichtungen den Freibädern zur Verfügung gestellt wird. Auch könnte man für einige Wochen noch zusätzlich Personal aus dem Rathaus gewinnen, wenn man wie andere Kommunen eine Aufgaben-Prioritätenliste erstellen würde. Dann werden halt bestimmte Aufgaben mit geringerer Priorität erst im Herbst erledigt.

Und die Haftungsverantwortung der Ehrenamtlichen kann in großen Teilen auch von der Stadtverwaltung abgesichert werden.

Die SBL in Arnsberg sieht mit diesen Vorschlägen eine große Chance, dass es doch noch zu einer Öffnung der Freibäder in diesem Sommer kommt. Das wäre vor allem eine große Erleichterung für die Familien, die entweder aus finanziellen Gründen oder wegen zu geringer Urlaubskapazitäten in Deutschland in diesem Jahr nicht eine Urlaubsreise antreten können.

Falls es nicht klappen sollte, sieht die SBL aber auch keinen großen Schaden, wenn natürliche Gewässer an geeigneten Stellen zum Baden benutzt werden.

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Landesdüngeverordnung ist Thema im Umweltausschuss am 27.05.2020

By admin at 12:24 am on Wednesday, May 27, 2020

Anpassung
Am 24.03.2020 ist die Landesdüngeverordnung (LDüngVO) geändert bzw., wie es im Fachjargon heißt, „angepasst“ worden.
Die „Anpassung“ hat auch Folgen im Hochsauerlandkreis. In der Verwaltungsvorlage 9/1487 vom 13.05.2020 erläutert die Kreisverwaltung um was es dabei geht.

Überschreitung
U.a. geht es um „Grundwasserkörper im schlechtem chemischen Zustand“ (= zu hohe Nitratwerte von über 37,5 mg/l bis hin zur Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l).

Differenzierung
Es geht auch um eine sogenannte Binnendifferenzierung und darum Flächen mit steigenden Nitratwerten „innerhalb des Grundwasserkörpers zu identifizieren“.
Mit der „Binnendifferenzierung“ soll aber wohl bezweckt werden, dass für bestimmte (belastete) Flächen die Anforderungen der § 4 LDüngVO nicht gelten?
Vielleicht eine Mogelpackung?
Ein Klick zur Vorlage 9/1487; denn da steht`s detailliert.
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUeV3rr7EQODePHLY6fMKsWA-uDrvWY8hlCbOvGep-eI/Vorlage_9-1487.pdf

Wirkung
Bekannt ist, dass im Raum Marsberg im großen Maße und auf konventionelle Weise Schweine gemästet werden. Allein in Marsberg-Meerhof sollen über 30.000 Tiere in den Ställen stehen. Neben einer Menge (Billig-)Fleisch wird so auch eine Menge Gülle produziert. Letzteres hat offenbar Auswirkungen auf die Nitratwerte und damit auf die Wasserqualität.

Mängel
Der SBL liegen Informationen vor, wonach der Grundwasserkörper im Nordwesten von Meerhof zu den grundwassergefährdeten Gebieten NRWs zählt. Die Annahme liegt nahe, dass hier sehr viel Gülle (aus den Massentierställen) aufgebracht wird. Der SBL liegen auch Hinweise vor, wonach in diesem Bereich schlicht und ergreifend Messstellen fehlen. Wenn es so ist, also, wenn es dort keine Messstellen gibt; kann der Grundwasserkörper westlich von Marsberg-Essentho ja gar nicht analysiert werden.

Frage
Insofern stellt sich die Frage, wie der HSK zu der Einschätzung kommt, dass hier der Grundwasserkörper in Ordnung ist?

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SBL-Kreistagsfraktion stellt Anfrage zu gesundheitlichen Risiken resultierend aus der Tiermast

By admin at 8:51 pm on Wednesday, May 6, 2020

Corona ist seit vielen Wochen das beherrschende Thema. Die Auswirkungen der Pandemie lähmen unser tägliches Leben und binden sehr viele Kräfte, auch bei den Behörden im Hochsauerlandkreis.

Andere drängende Probleme sind daher fast in Vergessenheit geraten. Dazu zählen leider auch solche, die ebenfalls gravierende weltweite Auswirkungen haben, nicht zuletzt auf die menschliche Gesundheit und die Gesundheitssysteme. Wenn wir nicht umgehend handeln, könnten die Folgen vergleichbar mit den Auswirkungen von der Corona-Pandemie sein.

Bei diesem Szenario denken wir an die zunehmenden Antibiotika-Resistenzen. Sie bergen bekanntlich erhebliche Risiken durch die Übertragung gefährlicher Keime auf den Menschen. Wissenschaftler gehen davon aus, dass durch die zunehmenden Resistenzen der Kampf gegen Pandemien erheblich erschwert wird. Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt vor einem “postantibiotischen Zeitalter”. Medikamente gegen bakterielle Infektionen würden auf breiter Front nicht mehr wirken.

Im Münsterland sind bekanntlich in vielen Gewässern in Bereichen mit intensiver Landwirtschaft und entsprechend hoher Gülleausbringung “multiresistente Keime” und Antibiotika festgestellt bzw. nachgewiesen worden. Vor allem Bakterien mit der Resistenz gegen den Wirkstoff “Colistin”, welcher als eines der letzten wirksamen Mittel gegen bestimmte Infektionskrankheiten beim Menschen gilt! Dieser eigentlich vorrangig für Menschen gedachte Wirkstoff wird häufig in der Tiermast (Rind, Huhn, etc.) vorbeugend eingesetzt und gelangt so in den Boden und in die Gewässer. Diese Entwicklung hält die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) für gefährlich und für nicht hinnehmbar.

Der landwirtschaftlich geprägte Hochsauerlandkreis kann nach Meinung der SBL einen Beitrag dazu leisten, die aus der Tiermast resultierenden gesundheitlichen Gefahren zu minimieren! Denn auch in den zahlreichen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis kommen wahrscheinlich größere Mengen Antibiotika zum Einsatz?

Aus der Antwort der HSK-Kreisverwaltung vom 31.01.2020 auf eine Anfrage der SBL zur Schweinehaltung vom 20.12.2019 geht hervor, dass im vergangenen Jahr allein im Stadtgebiet Marsberg 32.000 Schweine gemästet wurden, und zwar allesamt in konventioneller Haltung (= in engen Ställen und auf Spaltenböden). Bei dieser Haltungsform ist der Einsatz von Antibiotika sehr wahrscheinlich.

Die SBL/FW-Fraktion hatte im Dezember 2019 auch nach den aus den Schweinemastanlagen in Marsberg anfallenden Güllemengen und nach deren Verwertung gefragt. Leider machte der Hochsauerlandkreis dazu keine Angaben. Die SBL meint, Öffentlichkeit und Politik haben ein Recht darauf zu erfahren, wie viel Gülle im HSK anfällt, aus anderen Regionen (welchen?) eingeführt oder evtl. ausgeführt (wohin?) werden und auch, wie viel davon in unserem Kreisgebiet als “Dünger” verklappt wird.

Daher bat die SBL am 05.05.2020 Landrat Dr. Karl Schneider, folgende Fragen zu beantworten:

“1. Ist im 1. Quartal 2020 die Zahl der Mastschweine im Stadtgebiet Marsberg weiter gestiegen? Wenn ja, um wie viele Tiere?

2. Wie viele Mastschweine werden aktuell im gesamten Kreisgebiet gehalten? Wie verteilt sich der Tierbestand auf die einzelnen Städte und Gemeinden?

3. Welche Mengen Antibiotika mit welchen Wirkstoffen sind im Jahr 2019 und im ersten Quartal 2020 im HSK in der Schweinemast eingesetzt worden?

4. Wurden und wird Schweinen und anderen “Nutztieren” in den Mastbetrieben im HSK Präparate mit dem Wirkstoff „Colistin“ verabreicht, wenn ja, zu welchem Zweck und in welchem Umfang?

5. Wie häufig und wo genau wurden im ersten Quartal 2020 in unserem Kreisgebiet Nitratwerte gemessen?

6. Wie hoch sind aktuell die Nitratwerte im Trinkwasser in den einzelnen Städten und Gemeinden des HSK? Wie ist die Tendenz? Wir bitten um die Angaben für jede einzelne Kommune.

7. Werden im HSK mittlerweile Gewässer (Fließgewässer, Seen, Talsperren, Teiche, etc.) auf „multiresistente Keime“ und Antibiotika getestet? Wenn ja, wie sind die Ergebnisse im Einzelnen?

8. Für den Fall, dass bisher noch nicht nach „multiresistenten Keimen“ und Antibiotika in Gewässern gesucht wurde und wird, wie lautet Ihre Begründung? Warum erfolgten und erfolgen diese Untersuchungen trotz der bekannten Gesundheitsgefahren nicht? Wann ist mit der Durchführung zu rechnen?”

Wir halten Sie auf dem laufenden.

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“Vetternwirtschaft” bei der Wasserschutzzone Dörnholthausen?

By admin at 6:35 pm on Wednesday, July 3, 2019

Im Kreisumweltausschuss am 27. Juni wurde erneut über die Ausweisung der Wasserschutzzone Dörnholthausen beraten. Hintergrund war, dass der größte Grundbesitzer innerhalb der Wasserschutzzone seine Existenz bedroht sieht und einen finanziellen Ausgleich für die Ausweisung der Wasserschutzzone fordert. Mit dieser Forderung hatte er die CDU angesprochen, die daraufhin Gespräche mit den Stadtwerken Sundern initiierte. Die Wasserschutzzone Dörnholthausen besteht zu 85 % aus Waldfläche. Innerhalb dieser Waldfläche bewirtschaftet der Betrieb 121,25 ha überwiegend als Schnittgrün und Weihnachtsbaumkulturen. Der Forstbetrieb kritisiert unter anderem, dass er keine neuen intensiv genutzten Weihnachtsbaumkulturen innerhalb der Schutzzone anlegen dürfe und hält dies für einen enteignungsgleichen Eingriff. Er fürchtet erhebliche Nachteile und massive Beschränkungen in seiner bisherigen Bewirtschaftungsweise und fordert deswegen eine Entschädigung. Zudem habe er erhebliche Nachteile dadurch, dass keine Windenergieanlagen im Bereich der Wasserschutzzone errichtet werden dürfen. Die Stadtwerke Sundern haben ihm daraufhin angeboten, dass er ein Gutachten erstellen lassen solle, dass die Entschädigungspflicht belege. Die Stadtwerke würden sich eventuell finanziell an dem Gutachten beteiligen. Sollte das Gutachten zum Ergebnis kommen, dass eine Entschädigungspflicht vorläge, so würde die Entschädigung durch den Betriebausschuss geprüft.

Die Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL) findet es vollkommen unverständlich, dass die Stadtwerke Sundern eine finanzielle Mitbeteiligung an dem Gutachten in Aussicht stellen. Ein solches Gutachten (und eine mögliche Entschädigung) müßten alle Gebührenzahler über das Wassergeld finanzieren. Nach Ansicht der SBL liegt das Risiko einzig und allein bei dem forstwirtschaftlichen Betrieb, der seit mehreren Jahren alte Waldflächen in intensiv genutzte Schnittgrünkulturen umgewandelt hat und damit gegen die Bestimmungen des Landesforstgesetztes verstoßen hat. Das Landesforstgesetz schreibt den pfleglichen Umgang mit Bestand und Boden vor. Es fordert darüber hinaus, dass weitgehend auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten ist. Wären diese Bestimmungen im Einzugsbereich dieser alten Wassergewinnungsanlage eingehalten worden, so hätte die Ausweisung einer Wasserschutzzone in diesem Bereich keine Priorität. Erst der massive Einsatz von Chemikalien und die intensive Nutzung durch die Umwandlung von Wald in Schnittgrünkulturen haben die Ausweisung der Wasserschutzzone notwendig gemacht um zukünftig eine Belastung der Wassers zu verhindern und um die gute Wasserqualität im Bereich Stockum/Dörnholthausen auf Dauer zu gewährleisten. Zudem wird der Betrieb in der Nutzung der bestehenden Schnittgrünkulturen so gut wie gar nicht eingeschränkt. Warum dies entschädigungspflichtig sein sollte und warum sich der Gebührenzahler möglicherweise an den Kosten für Gutachten beteiligen soll, erschließt sich der SBL nicht.

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Neuer „Wolfgangsee“ kommt nicht so recht „aus dem Quark“ UND Landesmittel sind auch Steuergelder

By admin at 10:57 pm on Wednesday, May 1, 2019

Teich schreibt Geschichte
Die jüngste Geschichte eines kleinen, einstmals beschaulichen Teiches bei Brilon-Madfeld könnte man wohlmeinend als abwechslungsreich und spannend bezeichnen. Gewisse Ähnlichkeiten mit einer Provinzposse lassen sich mit etwas Fantasie vielleicht auch erkennen?

Was ist geschehen?
Im letzten Jahr wurde der Teich mit dem wohlklingenden (inoffiziellen) Namen „Wolfgangsee“ zugekippt. Als Grund für die aufwendige Verfüllung des etwa 1.000 qm großen Sees wurde eine invasive Krebsart genannt, der Signalkrebs. Seine Gattung hätte es sich in dem Weiher gemütlich gemacht. Für die Edelkrebse und für das Wasser in der 5 km entfernten Aabachtalsperre stelle der Einwanderer-Krebs im „Wolfgangsee“ eine Gefahr dar. So in etwa die offizielle Darstellung.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8893

Zweifler blieben chancenlos
Manche Madfelder zweifelten ob die Radikalkur „Teich verfüllen“ notwendig sei. Doch Kritiker blieben chancenlos. Der Hochsauerlandkreis verfügte „Tod dem Signalkrebs“ und das Ende des kleinen Sees. Der Wolfgangsee wurde und war dann für einige Monate Geschichte. Seit kurzem gibt es ihn wieder, teuer, braunbrühig und ziemlich „mickrig“.
Zustandsbeschreibung; WP vom 24.04.2019:
https://www.ikz-online.de/staedte/altkreis-brilon/wolfgangsee-bekommt-wegen-duerre-kaum-wasser-id217020285.html

Landesmittel und andere Töpfe
Im Moment sieht es also um See und Steuergelder nicht gut aus. Zitat aus obigem WP-Artikel:
„Damals waren, so der HSK, als Kostenrahmen rund 100.000 Euro angesetzt worden. In der jüngsten Sitzung des Kreis-Umweltausschusses war dagegen von rund 200.000 Euro die Rede. …“

Sauerländer Bürgerliste stellt Fragen (zum Hintergrund)
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hält auch rückblickend die im letzten Jahr von der Kreisverwaltung veranlasste und seinerzeit umstrittene Verfüllung des „Wolfgangsees“ für fragwürdig. Welche Rolle spielten dabei die vermuteten Signalkrebse, welche die Ersatzgelder für Windkraftanlagen, welche die Landesmittel?
Daher bat Fraktionssprecher Reinhard Loos am 30.04.2019 Landrat Dr. Karl Schneider, folgende Fragen zu beantworten:

Im Zusammenhang mit dem Fund der Signalkrebse:
• Wie kam es zu dem Fund der ersten sieben Signalkrebse im „Wolfgangsee“? Wurde seinerzeit in dem Teich speziell nach Signalkrebsen gesucht oder handelte es sich um einen Zufallsfund einer freiberuflich als Biologe und Fachberater beim Aabachverband tätigen Person?

• Gibt es zwischenzeitlich Erkenntnisse, wie die ursprünglich sieben Signalkrebse in den „Wolfgangsee“ gelangt sind?
Gibt es Anhaltspunkte für ein gezieltes Aussetzen?

• Gab und gibt es Kontakte zwischen dem „Entdecker“ der Signalkrebse (freiberuflich tätiger Biologe), dem weiteren „Zufalls“-Finder (Leiter des städt. Madfelder Forstreviers) und dem ursprünglichen Errichter, der Kreisverwaltung und den Bauunternehmen, die die Arbeiten rund um die Verfüllung und Wiederanlage des Teichs ausführten?
Wenn Ja, welche?

• Gibt es zwischenzeitlich Erkenntnisse, warum nach einem halben Jahr vergeblichen Suchens und 875 ergebnislosen Kontrollen dann doch noch zwei weitere Signalkrebse durch den Revierförster gefunden wurden?

• Durch welche Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass in den neuen „Wolfgangsee“ keine Signalkrebse einwandern?

Im Zusammenhang mit den Arbeiten am Teich:
• Von wie vielen Unternehmen wurden bei den Ausschreibungen für die Verfüllung und für die Wiederanlage des „Wolfgangsees“ Angebote angefordert?
Wie viele Unternehmen haben Angebote eingereicht?

• Welches/welche Unternehmen bekamen den Zuschlag?
Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl? Durch wen?

• Auf welche Maßnahmen teilen sich die rund 200.000 Euro Kosten auf?

• Kommen die 10 % der Kosten für die Bauarbeiten, die aus den Ersatzgeldern getragen werden sollen, aus dem Budget für den Ausgleich für Windenergieanlagen (WEA) im Stadtgebiet Brilon?

• Wenn Ja: Ist die Verwendung von Ersatzgeldern für die Rekonstruktion eines zuvor auf Veranlassung der Kreisverwaltung bewusst zerstörten Teichs im Sinne der Biologischen Station?

• Ist zu erwarten, dass die Landesregierung im „Fall Wolfgangsee“ überprüft, ob die zugesagten Landesmittel (ELER-Mittel) sinnvoll verwendet worden sind?
Wenn Nein, warum nicht?

(Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wird über die Antwort aus dem Kreishaus berichten.)

Aale mögen Krebse
In Berlin geht man eingewanderten Krebsen mit einer simplen Methode an den Kragen.
Auszug aus einem Bericht des Deutschlandfunks vom 28.08.2017, in dem es um die Dezimierung des amerikanischen Sumpfkrebses geht:
„Im letzten Jahr wurde die stärkste Waffe, die man gegen ihn einsetzen kann, auch angewandt: Aale. Aale wurden eingesetzt ganz speziell sogar im Tiergarten, junge Aale, die einen gesunden Appetit auf diese Krebse haben. Allerdings könne sie die nicht sofort fressen, die müssen warten bis sie sich häuten, in der Zeit wo sie sich häuten, sind sie angreifbar, verbreiten einen stark intensiven Geruch im Wasser und darauf haben es die Aale abgesehen.“
Klick: https://www.deutschlandfunk.de/eingeschleppte-tierarten-amerikanische-einwanderer-in.697.de.html?dram:article_id=394480

PS: Ein nicht der GroKo angehörender Kommunalpolitiker sieht das „Wolfgangsee-Dilemma“ so: „Es handelt sich bei den bisherige Aktionen nur um Aktionismus, um dem Vorwurf zu entgehen, man habe nichts getan, sofern der GAU von massenhaftem Krebsleichen im Trinkwasserreservoir der Aabachtalsperre aufträte“. Ob so ein GAU derart katastrophal ausfallen würde, ist seiner Meinung nach gar nicht sicher.

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Gülle-Lagerstätten und Biogas-Anlagen – Auszug aus dem Protokoll des Umweltausschusses im März 2019

By admin at 8:45 am on Saturday, April 20, 2019

Am 14.03.2019 tagte im Kreishaus in Meschede der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Bei zwei Tagesordnungspunkten ging es um das leidige Thema „Gülle“.

Das Sitzungs-Protokoll liegt jetzt vor.
Die Kurzform:

• Medien berichteten über Gülle-Importe in den HSK.

• Für die Regelungen zum Transport von Gülle und für ihr Aufbringen ist die Landwirtschaftskammer zuständig.

• Die wasserrechtliche Beurteilung von Jauche-, Gülle- und Silage-Anlagen richtet sich nach dem Regelungsregime der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).

• Vor-Ort-Kontrollen nimmt die Landwirtschaftskammer vor und anlassbezogen auch die Untere Wasserbehörde.

• Seit 2017 wurden 93 landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert.

• Bei den Kontrollen ergaben sich überwiegend Mängel bei der Lagerung von Silage.

Das komplette Protokoll zu diesem TOP:

„Genehmigung und Überwachung von Güllelagerstätten und Biogasanlagen; hier: mdl. Bericht der Verwaltung

Herr C. führt hierzu an, dass die Gülleimporte in den Hochsauerlandkreis in der vergangenen Woche breiten Raum in den Medien eingenommen (Berichterstattung WP, Lokalzeit u. Aktuelle Stunde im WDR) haben. Zudem hat die Landesregierung am 19.02.2019 eine LandesdüngeVO erlassen, die in Bereichen mit Grundwasserkörpern in schlechtem chemischen Zustand und Grundwasserkörpern mit steigendem Trend von Nitrat weitergehende Anforderungen an die gute fachliche Praxis beim Düngen festschreibt.

Regelungen zum Transport von Gülle wie auch Vorgaben für das Aufbringen von Gülle liegen in der Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer. Diese Thematik wird für die kommende Sitzung des Ausschusses aufbereitet. Hierzu wird ein Vertreter der Landwirtschaftskammer eingeladen.

Die wasserrechtliche Beurteilung von JGS-Anlagen (Jauche-, Gülle- u. Silageanlagen) orientiert sich seit dem ausschließlich an dem stringenten Regelungsregime der AwSV, die zum 01.08.2017 in Kraft getreten ist. Die Anforderungen an JGS-Anlagen beschreibt Anlage 7 zur AwSV. JGS-Anlagen haben nach ihrer Einbeziehung in das System der AwSV im wasser-rechtlichen Vollzug keinen Sonderstatus mehr.

Erfreulicherweise ist anzuführen, dass keine Unfälle an JGS-Anlagen seit der letzten Be-richterstattung im Ausschuss eingetreten sind. Vor-Ort-Kontrollen erfolgen von der Landwirtschaftskammer und anlassbezogen auch von der Unteren Wasserbehörde. Sollten im Rahmen dieser Kontrollen betrieb- und bauliche Mängel festgestellt werden, ergehen die entsprechenden Anordnungen. Es ist bei der Kontaktaufnahme mit den landwirtschaftlichen Betrieben feststellbar, dass die Betreiber über die Anforderungen an die JGS-Anlagen sehr gut informiert sind.

Seit Anfang 2017 bis heute wurden bei 93 landwirtschaftlichen Betrieben Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.

Dabei überwogen Mängel bei der Lagerung von Silage, die sich aufteilen in

• mangelhafte Entwässerung (fehlende oder unzureichende Auffangmöglichkeiten für austretende Sickersäfte) und

• unzureichender Bodenabdichtung (z.B. Pflaster, rissige Betonplatten) oder

• fehlerhafter Handhabung (Überfüllung).

Herr B. führt zu den Ausführungen von Herr C. an, dass die höchste Nitratbelastung im Grundwasser im Bundesgebiet im Randbereich zu den Niederlanden nachgewiesen wird. Es muss in geeigneter Form sichergestellt werden, dass zukünftig nicht der Endverbraucher die Mehrkosten für die Aufbereitung des Trinkwassers zu tragen hat.

Frau M. kündigt an, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses ein Vertreter der Landwirtschaftskammer zu der Gülleproblematik Stellung beziehen wird. Allerdings seien die Vorgaben der EU maßgeblich und Gülleanlieferungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.“

Aussichten
Wir sind ziemlich sicher, dass uns das Problem „Gülle“ noch länger beschäftigt.

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Signale vom Wolfgangsee

By admin at 7:47 pm on Thursday, April 18, 2019

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ging es auch um die „Wiederauferstehung“ des sog. Wolfgangsees bei Brilon-Madfeld.

Erinnern Sie sich?
Im letzten Jahr wurde der Teich zugekippt. Damit sollte einer Krebsart (dem Signalkrebs) das Garaus gemacht werden.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8893

Auf Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) gelangten nun Teich und Krebs wieder auf die Tagesordnung des Umweltausschusses. Die SBL/FW beantragte am 25.02.2019:

Einen aktuellen Bericht über die am “Wolfgangsee” bei Brilon-Madfeld (im Zusammenhang mit dem Fund von einzelnen Signalkrebsen) bereits durchgeführten und über die vermutlich noch erforderlichen Aktionen, über die Kosten und über den Nutzen.

Was ist daraus geworden?

• Ein Rückblick der Kreisverwaltung auf das Geschehen im, am und um den Wolfgangsee

• Die Aussicht auf den neuen Wolfgangsee

• Die Kostenrechnung: Gesamtkosten ca. 200.000 Euro, davon 80 % aus Landesmitteln.

Im Protokoll steht:
• „Herr D. berichtet, dass im Jahre 2017 im sog. Wolfgangsee Signalkrebse nachgewiesen worden sind. Seinerzeit habe man mit allen beteiligten Dienststellen entschieden, den See zuzuschütten, um die Population der Signalkrebse vollständig auszurotten. Es bestand dringender Handlungsbedarf wegen der in unmittelbarer Nähe befindlichen Aabachtalsperre sowie dem hier ansässigen Edelkrebsvorkommen. Das Edelkrebsvorkommen in der Aabachtalsperre (geschätzt mit 500.000 Exemplaren) und damit auch die Trinkwasserversorgung für weite Teile des Kreises Paderborn und Soest waren gefährdet. Alle möglichen Sanierungsvarianten wurden im Vorfeld erörtert. Unter den beteiligten Dienststellen wurde als Sanierungsvariante die Verfüllung des Sees festgelegt. Die jetzt von der Sauerländer Bürgerliste erneut ins Gespräch gebrachte Bekämpfung der Signalkrebse durch Aale wurde seinerzeit auch in Erwägung gezogen. Von den Beteiligten wurde aber angezweifelt, dass die Aale in einem über einen unterirdischen Zufluss gespeisten Teich aufgrund des geringen Sauerstoffanteils des zufließenden Wassers lebensfähig gewesen wären und zudem kann durch Aale wenn überhaupt nur eine Reduzierung des Bestandes, nicht aber eine gänzliche Ausrottung des Bestandes, erzielt werden. Ziel musste eine 100 %ige Beseitigung der Signalkrebse sein.

• Die Verfüllung des sog. Wolfgangsees wurde im Nov. – Dez. 2017 durchgeführt. Zwischenzeitlich ist der See ca. 15 Monate verschlossen gewesen. Mit der Wiederherstellung des Wolfgangsees ist im März dieses Jahres begonnen worden und die Maßnahme wird voraussichtlich bis Ende April abgeschlossen sein. Der „neue“ Wolfgangsee wird über größere Flachwasserbereiche verfügen und damit für diverse Amphibien, Libellen und andere Lebewesen einen hochwertigen Lebensraum bieten.

• Nach Abschluss der Maßnahme werden sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 200.000 € belaufen, wobei diese Kosten zu 80 % aus ELER-Mitteln (Land NRW) bezuschusst werden. Die nicht gedeckten Kosten werden zu gleichen Anteilen vom Wasserverband Aabachtalsperre und vom HSK aus Ersatzgeld getragen. Folgekosten für den HSK entstehen nicht.“

Die SBL/FW fragt sich immer noch, ob am Wolfgangsee nicht mit “Kanonen auf Spatzen geschossen” wurde und ob die Aktion „mit Aalen gegen Krebse“ nicht doch Sinn gemacht hätte!?

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Gülle und Nitrat – Auszug aus dem Protokoll des Umweltausschusses im März 2019

By admin at 4:06 am on Thursday, April 4, 2019

Antrag der SBL/FW vom Sommer 2018
Am 14.03.2019 tagte im Kreishaus in Meschede der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Auf der Tagesordnung stand auch dieser etwas „betagte“ Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW):
„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder (mit Nachfragemöglichkeit)“. (Der Antrag stammt 24.07.2018.)
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8583

Was wurde daraus?
Nichts; denn die Ausschuss-Mitglieder stimmten mit großer Mehrheit gegen den Antrag der SBL/FW.

Warum?
• Die Verwaltung stellt fest, es läge keine Vergleichbarkeit der Nitrat-Belastung des Grundwasserkörpers im HSK mit der im Kreis Viersen vor.

• Ein Ausschussmitglied äußert Kritik daran, dass die Nitrat-Werte im Bereich der Stadt Marsberg nicht spürbar zurückgegangen sind.

• Ein CDU-Kreistagsmitglied fordert das Zurückfahren der Bürokratisierung im Zusammenhang mit der Düngemittelverordnung.

• Ein Kreistagsmitglied der Grünen sieht den sich abzeichnenden Gülle-Tourismus kritisch.

• Die Verwaltung stellt klar, dass der HSK aufgrund der im HSK aktuell nicht ausgeschöpften Gülle-Aufbringungsmengen der Aufbringung gebietsfremder Gülle grundsätzlich nicht widersprechen kann.

Was steht im Protokoll?
Dazu hier der entsprechende Auszug aus dem Protokoll der Kreisverwaltung:
„Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 24.07.2018 zur Nitratbelastung – Drucksache 9/1165 –

Herr C. stellt kurz den Inhalt der Vorlage vor und erläutert die 5 Handlungsfelder der Nitratstudie des Kreises Viersen. Diese sind:

• Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitteln

• Vollständige Umsetzung der Düngeverordnung

• Ausweisung von Wasserschutzgebieten für durch Nitrat belastete Grundwasserbereiche

• Rückstände bei der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten abarbeiten

• Ungehinderter Transfer wasserwirtschaftlich relevanter Daten.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine Vergleichbarkeit der Belastung der Grundwasserkörper mit Nitrat im HSK und Kreis Viersen nicht vorliegt. Lediglich im Grundwasserkörper Trias Nordhessens konnte eine Nitratbelastung nachgewiesen werden. Hier allerdings ist die überwiegende landwirtschaftliche Nutzung mit der im Kreis Viersen vergleichbar (Ackerbau). Entsprechend dem Wunsch aus der Sitzung vom 20.09.2018 wurde der Vorlage eine Auflistung der Nitratwerte im Rohwasser der Wassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorger aus dem Hochsauerlandkreis bei-gefügt. Anhand dessen sind nur vereinzelt höhere Nitratwerte erkennbar.

Lt. Herrn S. ist es unverständlich, dass trotz der vielfältigen Bemühungen im Bereich der Stadt Marsberg die Nitratwerte nicht spürbar zurückgegangen sind. Des Weiteren ist für ihn nicht nachvollziehbar, dass Keime im Wasser nachgewiesen werden, obwohl eigentlich nur keimfreie Gülle abgegeben wird. Ferner müsste etwas gegen den „Gülletourismus“ unter-nommen werden.

Herr C. führt hierzu an, dass es vielfältige Eintragsmöglichkeiten gibt und die Gülleaufbringung nicht für alle Verunreinigungen im Trinkwasser verantwortlich ist. Zudem führt er an, dass bereits eine Überschreitung des zulässigen Nitratwertes im Grundwasserkörper zu einem schlechtem chemischen Zustand desselben führt.

Herr N. fordert, dass die Bürokratisierung im Zusammenhang mit der Düngemittel-verordnung zurückgefahren werden müsse und ein verstärkter Einsatz von Beratern bei der Landwirtschaftskammer erforderlich sei.

Herr B. sieht die Nitratwerte im Großen und Ganzen mit Ausnahme der Werte aus Marsberg nicht als kritisch an. Gleichwohl stuft auch er den sich abzeichnenden Gülletourismus wegen der bisher im Hochsauerlandkreis nicht vollständig ausgenutzten Gülleaufbringungsmengen als kritisch ein.

Da die Gülleaufbringungsmengen im HSK aktuell nicht ausgeschöpft werden, kann einer Aufbringung gebietsfremder Gülle laut Herrn C. grundsätzlich nicht widersprochen werden.

Nach Abschluss der Diskussion nimmt der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten die Vorlage zur Kenntnis und sieht bei einer Enthaltung davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen, bzw. einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen.“

Die aktuelle Situation – Was sagen die Medien?:
„Angst vor Gülletourismus im Sauerland“
Klick:
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/guelle-tourismus-brilon-100.html

„Was kann man gegen die Überdüngung mit Gülle tun?“
Klack:
https://www1.wdr.de/nachrichten/guelle-umgang-nrw-100.html

Interessant auch dieser Kommentar vom 09.03.2019 (unter dem WDR-Bericht):
„Ich arbeite bei einem Lohnbetrieb und wir haben einige Landwirte die 50 und mehr Kubikmeter pro Hektar ausbringen lassen. Einige lassen anschließend nach dem Pflügen nochmals Gülle ausbringen um anschließend Mais zu pflanzen. Bis eine Maispflanze diese Gülle aufnehmen kann, ist mindestens ein Drittel im Boden versickert und geht als Nitrat ins Grundwasser. Dafür braucht man keine Untersuchungen um letztendlich Zeit zu gewinnen, damit Gesetze und Strafen möglichst weit hinaus zu Schieben. Das kann jeder Leihe erkennen, dass in Deutschland zu viel Gülle gefahren wird. Besonders mit LKW wird die Gülle quer durch Deutschland gefahren. Selbstkontrolle der Landwirte ist völliger Quatsch. Welcher Landwirt zeigt sich selbst an. Da müssen regelmäßig Kontrollen von außen durchgeführt werden und ggf. mit Bodenproben. Auch die Strafen müssen durchgesetzt werden. Die Gülleverordnung und die Gesetze die wir haben sind eigentlich ausreichend.“

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Was passiert am „Wolfgangsee“ in Madfeld?

By admin at 3:57 pm on Monday, March 11, 2019

Gestern und heute
Im vergangenen Jahr wurde auf Anweisung der Kreisverwaltung der nordwestlich der Ortschaft Madfeld (bei Brilon) angelegte Teich, genannt „Wolfgangsee“, zugeschüttet. Dies ist eine sehr aufwendige und sehr umstrittene Maßnahme. Über sie wurde auch in der ZDF-Sendung “Terra Xpress” am 24.02.2019 berichtet, ebenso wie über die alternative Methode in einem kleinen Fluss bei Coesfeld, dort Aale auszusetzen.
Klick:
https://www.prisma.de/mediathek/zdf/report/terra-xpress/gefahr-aus-dem-see-und-das-bierfaesser-raetsel,21889986

Debatte vor mehr als einem Jahr
2017 berichtete die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) über die Maßnahme am „Wolfgangsee“:
„…Es ging um das von der Kreisverwaltung angeordnete Zuschütten des etwa 1.000 qm großen Teiches bei Madfeld, weil angeblich von den dort vorhandenen einzelnen Signalkrebsen eine Gefahr für die 5 km entfernte Aabachtalsperre ausgeht. Die Debatte zu diesem Thema hatte die Einwohnerin bereits einige Tage vorher als Zuhörerin im Kreisumweltausschuss verfolgt und war dort – wie auch viele andere Anwesende – von den Antworten der Kreisverwaltung nicht überzeugt worden. Die Einwohnerin fragte nun, welche “milderen” Mittel geprüft worden seien. Als Antwort wurden einige Alternativen aufgezeigt, aber warum die nicht umgesetzt werden können, blieb unklar. Auch die Nachfrage, warum denn nicht der nahe zur Aabachtalsperre gelegene Paddelteich am Barfußpfad in Wünnenberg zugeschüttet würde, blieb unbeantwortet….“

Neuer Antrag
Nachdem das Thema „Wolfgangsee“ also bereits vor über einem Jahr auf Antrag der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in der Ausschusssitzung am 30.11.2017 auf der Tagesordnung stand (TOP 8), soll nun über die durchgeführten Maßnahmen, deren Kosten und Ergebnisse sowie über die weiteren Planungen berichtet werden.

Daher beantragt die SBL- Fraktion (mit Schreiben vom 25.02.2019) für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Tagesordnungspunkt:
• Aktueller Bericht über die am “Wolfgangsee” bei Brilon-Madfeld (im Zusammenhang mit dem Fund von einzelnen Signalkrebsen) bereits durchgeführten und über die vermutlich noch erforderlichen Aktionen, über die Kosten und über den Nutzen

Erläuterung:
Im vergangenen Jahr wurde auf Anweisung der Kreisverwaltung der nordwestlich der Ortschaft Madfeld angelegte Teich zugeschüttet. Dies ist eine sehr aufwendige und sehr umstrittene Maßnahme. Über sie wurde auch in der ZDF-Sendung “Terra Xpress” am 24.02.2019 berichtet, ebenso wie über die alternative Methode in einem kleinen Fluss bei Coesfeld, dort Aale auszusetzen.
Nachdem dieses Thema auf Antrag unserer Fraktion bereits in der Ausschusssitzung am 30.11.2017 auf der Tagesordnung stand (TOP 8), soll nun über die durchgeführten Maßnahmen, deren Kosten und Ergebnisse sowie über die weiteren Planungen berichtet werden.
(Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten findet am Do 14.03.2019 ab 17 Uhr im Kreishaus in Meschede statt.)

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Nitrat im Leitungswasser – Umweltausschuss berät über Antrag der Sauerländer Bürgerliste

By admin at 8:44 pm on Friday, March 8, 2019

Die Lage in NRW
Jede 5. Messstelle in NRW verzeichne höhere Nitrat-Werte als erlaubt, berichtet RP-Online. Und das könne bald die Trinkwasserpreise steigen lassen. Denn Trinkwasser müsse mit immer größerem Aufwand aufbereitet werden.
Klick:
https://interaktiv.rp-online.de/nitrat-in-nrw/messstellen-in-nrw

Bundestagsabgeordneter fordert „Gülletourismus Einhalt gebieten!“
MdB Dirk Wiese griff im Sommer 2018 das Thema „Gülle“ auf und mahnte, die Nitrat-Belastung müsse ernst genommen werden. Mehr und mehr Gülletransporte erreichten auch unsere Region, was auch mittelbar negative Folgen bei uns haben würde. Klick:
https://hsk-spd.de/wiese-nitratbelastung-ernst-nehmen/
(Der Wortlaut der PM von Dirk Wiese ist zwischenzeitlich offenbar verändert worden?)

SBL/FW-Kreistagsfraktion stellte Antrag
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist und bleibt bei der Auffassung, dass auch der Hochsauerlandkreis hinsichtlich der Gülle-Problematik nicht untätig bleiben darf. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher bei Landrat Dr. Karl Schneider vor mehr als einem halben Jahr (genau am 24.07.2018) folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aufzunehmen:
„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie ‘Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder’
(mit Nachfragemöglichkeit)“
Anlass für die Beantragung des Berichts ist der „Fünf-Punkte-Plan“ des Kreises Viersen, mit dem die dortige Kreisverwaltung das Gülle-Problem bekämpfen will.

Umweltausschuss soll Antrag der SBL/FW ablehnen
Am 14.03.2019 tagt der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten öffentlich im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung steht dann auch als Drucksache 9/1165 der oben erwähnte Antrag der SBL/FW-Fraktion. Die Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung lautet:
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten nimmt die Vorlage zur Kenntnis und sieht davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen.

Die Erläuterung des HSK …
… ist fast 1½ Seiten lang. In erster Linie setzt der Autor darauf ab, dass

• „die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist“

• „lediglich in Wasserschutzgebieten die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen haben“

• „der Kreis Viersen das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar dieses Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten hat und, dass die Reaktion aber noch aussteht“

• „die Belastung der Grundwasserkörper im HSK mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist“

• „(im HSK) lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ wegen Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand ist“

• „im Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich wie im Kreis Viersen ist“

• „die Schutzbedürftigkeit im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck (Teilbereich des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen“) sich nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage orientiert, sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge“

• „das Handlungsfeld ‘Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten’ seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen wird“

Auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen könne verzichtet werden, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn genierbar sei, meint die HSK-Kreisverwaltung zum Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) „Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“
(mit Nachfragemöglichkeit)“

Mehr Details dazu in der Vorlage der Verwaltung, Drucksache 9/1165 mit Datum vom 26.02.2019.

PS: Die Sucherei können wir unseren Leserinnen und Lesern aber gerne ersparen. Hier der komplette Text der Verwaltungsvorlage:

„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten

Ausgangslage

Ausgehend vom Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 24.07.2018 zur Nitratbelastung des Grundwassers hat sich der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung am 20.09.2018 mit dem Thema auseinandergesetzt und beschlossen, aktuell davon auszusehen, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen (vgl. Drs. 9/1045 und Niederschrift zu TOP 9).

Das Thema Nitratstudie wird mit dieser Sitzungsvorlage erneut aufgegriffen.

Nitratstudie des Kreises Viersen
Die Studie des Kreises Viersen identifiziert als Hauptverursacher der erheblichen Nitratbelastung der Grundwasserkörper im Kreisgebiet die Landwirtschaft. Weiterhin wird festgestellt, dass die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist. Lediglich in Wasserschutzgebieten haben die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen.

Der Kreistag des Kreises Viersen hat deshalb einen „5-Punkte-Plan“ beschlossen, der folgende Handlungsfelder beinhaltet (vgl. zur weiteren Beschreibung auch Anlage 1):
1. Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitteln;
2. Vollständige Umsetzung der Düngeverordnung;
3. Ausweisung von Wasserschutzgebieten für durch Nitrat belastete Grundwasserbereiche;
4. Rückstände bei der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten abarbeiten;
5. Ungehinderter Transfer wasserwirtschaftlich relevanter Daten.

Der Kreis Viersen hat das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar des Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten. Eine Reaktion von dort steht noch aus.

Situation im Hochsauerlandkreis
Bereits in der Drs. 9/1045 wurde umfassend dargestellt, dass die Belastung der Grundwasserkörper im Hochsauerlandkreis mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist. Der chemische Zustand der Grundwasserkörper im HSK ist gut. Lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ ist wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand. Der Gesetzgeber fordert Maßnahmen zur Trendumkehr ein, wenn im Grundwasserkörper ein Wert von drei Viertel des Schwellenwerts, also 37,5 mg/l Nitrat, gemessen wird (§ 10 Abs. 2 GrundwasserVO).

Im Bereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen ist allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich der im Kreis Viersen. Im Kreis Viersen überwiegt die Ackerlandnutzung, während hier im Hochsauerlandkreis die Grünlandnutzung vorherrscht. Ackerlandnutzung begünstigt – abhängig von Bodenart und Bodenmächtigkeit – den Eintrag von Nitrat in den Grundwasserkörper. Dies gilt umso mehr, je geringer die natürliche Speicherkapazität des Ackerlandes für Nährstoffe ist. Die Wasserschutzzonen im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck, gelegen in einem Teilbereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen, wurden entsprechend diesen Kriterien ausgebildet. Die Schutzzone II markiert den Bereich mit einer geringmächtigen Bodenüberdeckung, während die Schutzzone III mächtigere Bodenüberdeckungen anspricht. Die Schutzbedürftigkeit orientiert sich hier nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage (sogenannte 50-Tage-Linie), sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge.

Die der Vorlage beigefügte Anlage 2 enthält eine Auflistung der Rohwasseruntersuchungen der Trinkwassergewinnungen der Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung im Jahr 2018. Anhand der gelisteten Untersuchungswerte für Nitrat ist festzustellen, dass die gemessenen Nitratwerte durchschnittlich unterhalb des hälftigen Grenzwerts für Nitrat nach TrinkwasserVO liegen.

Fazit:

Insbesondere die vom Kreis Viersen identifizierten Handlungsfelder zu 1., 2. und 5. erfordern gesetzgeberische Aktivitäten der Landesregierung. Den Wasserbehörden ist hier über das Wasserrecht keine unmittelbare Einwirkungs- bzw. Bewirtschaftungskompetenz eröffnet. Das Düngemittelrecht und die damit verbundene „Datenhoheit“ schließen die Wasserbehörden aus. Das Handlungsfeld „Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten“ wird seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen. Das belegen die Festsetzungsverfahren der vergangenen Jahre. Den dazu erlassenen Schutzgebietsverordnungen ist gemein, dass die schutzzonenorientierte Zulassung von landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen überwiegend repressiv ausgestaltet wurde, um dem gebotenen Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource gerecht zu werden.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder eines Mitarbeitere/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ zu verzichten, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn generierbar ist.“

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“Touristische Zwecke” statt “Aufwertung von Natur und Landschaft”?

By admin at 11:35 pm on Tuesday, September 4, 2018

Sogenannte Ersatzgelder fallen z.B. an, um damit beim Bau von Windrädern entstehende Eingriffe in die Natur ausgleichen zu können. Sie sind von den Investoren zu zahlen. Aus der Stadt Brilon sind dadurch 2,4 Mio Euro zusammen gekommen, die nach einem Grundsatzbeschluss des HSK auch im Stadtgebiet eingesetzt werden sollen.

Doch dabei gibt es in der Stadt Brilon derzeit größere Probleme: 2 Mio Euro konnten noch nicht verwendet werden, weil die Stadt Brilon dafür keine geeigneten Vorschläge gemacht hat, die bei der Unteren Landschaftsbehörde und der Biologischen Station auf Akzeptanz stoßen, und die Stadt ihrerseits die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Maßnahmen ablehnt.

In einer heute veröffentlichten Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss, der am 20. September tagt, schreibt die Kreisverwaltung:
“Ergänzend ist hierzu vorzutragen, dass eine von der Stadt Brilon erarbeitete Liste mit Vorschlägen für die Verwendung des Ersatzgeldes seitens der Unteren Naturschutzbehörde eingehend geprüft wurde. Einige Maßnahmen, insbesondere Renaturierungen und Maßnahmen an Gewässern, kommen für die Verwendung von Ersatzgeld in Betracht. Viele der angeführten Maßnahmen beinhalten jedoch keine Aufwertung von Natur und Landschaft, dienen vornehmlich touristischen Zwecken oder werden über andere Förderrichtlinien finanziell unterstützt (z.B. der Bau von Löschwasserteichen oder Waldaufforstungen mit Laubwald), so dass die Verwendung von Ersatzgeld ausgeschlossen ist.

Des Weiteren haben intensive Gespräche zwischen der Behördenleitung der Stadt Brilon und des Hochsauerlandkreises stattgefunden. Darüber hinaus wurde die Problematik auch mit Vertretern der Bezirksregierung abgestimmt. In diesen Gesprächen wurde die Rechtslage eingehend erörtert und zudem wurde der Umsetzung der Landschaftpläne als geltende Satzungen seitens des Hochsauerlandkreises große Bedeutung beigemessen. Die Bezirksregierung als höhere Naturschutzbehörde kommt wie der Hochsauerlandkreis als untere Naturschutzbehörde zu keiner anderen Einschätzung des Sachverhalts.

Die Stadt Brilon ist bisher nur in sehr geringem Umfang bereit, die von der Biologischen Station vorgeschlagenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Stadtforst mit Ersatzgeld umzusetzen. Die Stadt wurde deshalb gebeten darzulegen, wie und bis wann sie die Umsetzung der Landschaftspläne Briloner Hochfläche und Hoppecketal auf den stadteigenen Flächen sicherstellen will. Bisher liegt mir eine Rückmeldung nicht vor.
Die Untere Naturschutzbehörde ist weiterhin bemüht, konkrete Verwendungsvorschläge des Ersatzgeldes im Stadtgebiet Brilon zu prüfen.

Ungeachtet dessen bestehen für die Untere Naturschutzbehörde ausreichende Möglichkeiten außerhalb des Stadtgebietes Brilon, Ersatzgeld in Projekten zu verwenden …”

Die Briloner Stadtverwaltung scheint darauf hinzuarbeiten, dass sie 2 Mio Euro verschenkt?

Filed under: Gewässer,LandschaftsschutzComments Off on “Touristische Zwecke” statt “Aufwertung von Natur und Landschaft”?
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