Die Lage in NRW
Jede 5. Messstelle in NRW verzeichne höhere Nitrat-Werte als erlaubt, berichtet RP-Online. Und das könne bald die Trinkwasserpreise steigen lassen. Denn Trinkwasser müsse mit immer größerem Aufwand aufbereitet werden.
Klick:
https://interaktiv.rp-online.de/nitrat-in-nrw/messstellen-in-nrw
Bundestagsabgeordneter fordert „Gülletourismus Einhalt gebieten!“
MdB Dirk Wiese griff im Sommer 2018 das Thema „Gülle“ auf und mahnte, die Nitrat-Belastung müsse ernst genommen werden. Mehr und mehr Gülletransporte erreichten auch unsere Region, was auch mittelbar negative Folgen bei uns haben würde. Klick:
https://hsk-spd.de/wiese-nitratbelastung-ernst-nehmen/
(Der Wortlaut der PM von Dirk Wiese ist zwischenzeitlich offenbar verändert worden?)
SBL/FW-Kreistagsfraktion stellte Antrag
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist und bleibt bei der Auffassung, dass auch der Hochsauerlandkreis hinsichtlich der Gülle-Problematik nicht untätig bleiben darf. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher bei Landrat Dr. Karl Schneider vor mehr als einem halben Jahr (genau am 24.07.2018) folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten aufzunehmen:
„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie ‘Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder’
(mit Nachfragemöglichkeit)“
Anlass für die Beantragung des Berichts ist der „Fünf-Punkte-Plan“ des Kreises Viersen, mit dem die dortige Kreisverwaltung das Gülle-Problem bekämpfen will.
Umweltausschuss soll Antrag der SBL/FW ablehnen
Am 14.03.2019 tagt der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten öffentlich im Kreishaus in Meschede. Auf der Tagesordnung steht dann auch als Drucksache 9/1165 der oben erwähnte Antrag der SBL/FW-Fraktion. Die Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung lautet:
„Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten nimmt die Vorlage zur Kenntnis und sieht davon ab, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen.
Die Erläuterung des HSK …
… ist fast 1½ Seiten lang. In erster Linie setzt der Autor darauf ab, dass
• „die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist“
• „lediglich in Wasserschutzgebieten die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen haben“
• „der Kreis Viersen das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar dieses Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten hat und, dass die Reaktion aber noch aussteht“
• „die Belastung der Grundwasserkörper im HSK mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist“
• „(im HSK) lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ wegen Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand ist“
• „im Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich wie im Kreis Viersen ist“
• „die Schutzbedürftigkeit im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck (Teilbereich des Grundwasserkörpers „Trias Nordhessen“) sich nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage orientiert, sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge“
• „das Handlungsfeld ‘Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten’ seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen wird“
Auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen könne verzichtet werden, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn genierbar sei, meint die HSK-Kreisverwaltung zum Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) „Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“
(mit Nachfragemöglichkeit)“
Mehr Details dazu in der Vorlage der Verwaltung, Drucksache 9/1165 mit Datum vom 26.02.2019.
PS: Die Sucherei können wir unseren Leserinnen und Lesern aber gerne ersparen. Hier der komplette Text der Verwaltungsvorlage:
„Erläuterung: Sachdarstellung, Begründung, Folgekosten
Ausgangslage
Ausgehend vom Antrag der Sauerländer Bürgerliste vom 24.07.2018 zur Nitratbelastung des Grundwassers hat sich der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung am 20.09.2018 mit dem Thema auseinandergesetzt und beschlossen, aktuell davon auszusehen, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ einzuladen (vgl. Drs. 9/1045 und Niederschrift zu TOP 9).
Das Thema Nitratstudie wird mit dieser Sitzungsvorlage erneut aufgegriffen.
Nitratstudie des Kreises Viersen
Die Studie des Kreises Viersen identifiziert als Hauptverursacher der erheblichen Nitratbelastung der Grundwasserkörper im Kreisgebiet die Landwirtschaft. Weiterhin wird festgestellt, dass die landwirtschaftliche Verwendung von Düngemitteln weitestgehend dem Zugriff der Wasserwirtschaftsbehörden entzogen ist. Lediglich in Wasserschutzgebieten haben die Wasserbehörden gewässeraufsichtliche Befugnisse hinsichtlich der Düngung landwirtschaftlicher Flächen.
Der Kreistag des Kreises Viersen hat deshalb einen „5-Punkte-Plan“ beschlossen, der folgende Handlungsfelder beinhaltet (vgl. zur weiteren Beschreibung auch Anlage 1):
1. Lückenlose Kontrolle des Umschlags und der Verwendung von Düngemitteln;
2. Vollständige Umsetzung der Düngeverordnung;
3. Ausweisung von Wasserschutzgebieten für durch Nitrat belastete Grundwasserbereiche;
4. Rückstände bei der Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten abarbeiten;
5. Ungehinderter Transfer wasserwirtschaftlich relevanter Daten.
Der Kreis Viersen hat das Gutachten einschließlich des „5-Punkte-Plans“ im Januar des Jahres dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegt und um entsprechende Unterstützung gebeten. Eine Reaktion von dort steht noch aus.
Situation im Hochsauerlandkreis
Bereits in der Drs. 9/1045 wurde umfassend dargestellt, dass die Belastung der Grundwasserkörper im Hochsauerlandkreis mit Nitrat mit der im Kreis Viersen nicht vergleichbar ist. Der chemische Zustand der Grundwasserkörper im HSK ist gut. Lediglich der Grundwasserkörper „Trias Nordhessen“ ist wegen der Überschreitung des Schwellenwerts von 50 mg/l Nitrat in einem schlechten chemischen Zustand. Der Gesetzgeber fordert Maßnahmen zur Trendumkehr ein, wenn im Grundwasserkörper ein Wert von drei Viertel des Schwellenwerts, also 37,5 mg/l Nitrat, gemessen wird (§ 10 Abs. 2 GrundwasserVO).
Im Bereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen ist allerdings die landwirtschaftliche Nutzung ähnlich der im Kreis Viersen. Im Kreis Viersen überwiegt die Ackerlandnutzung, während hier im Hochsauerlandkreis die Grünlandnutzung vorherrscht. Ackerlandnutzung begünstigt – abhängig von Bodenart und Bodenmächtigkeit – den Eintrag von Nitrat in den Grundwasserkörper. Dies gilt umso mehr, je geringer die natürliche Speicherkapazität des Ackerlandes für Nährstoffe ist. Die Wasserschutzzonen im Wasserschutzgebiet Marsberg-Vasbeck, gelegen in einem Teilbereich des Grundwasserkörpers Trias Nordhessen, wurden entsprechend diesen Kriterien ausgebildet. Die Schutzzone II markiert den Bereich mit einer geringmächtigen Bodenüberdeckung, während die Schutzzone III mächtigere Bodenüberdeckungen anspricht. Die Schutzbedürftigkeit orientiert sich hier nicht an der Nähe zur Wassergewinnungsanlage (sogenannte 50-Tage-Linie), sondern an der Mächtigkeit der Bodenauflage über dem Grundgebirge.
Die der Vorlage beigefügte Anlage 2 enthält eine Auflistung der Rohwasseruntersuchungen der Trinkwassergewinnungen der Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung im Jahr 2018. Anhand der gelisteten Untersuchungswerte für Nitrat ist festzustellen, dass die gemessenen Nitratwerte durchschnittlich unterhalb des hälftigen Grenzwerts für Nitrat nach TrinkwasserVO liegen.
Fazit:
Insbesondere die vom Kreis Viersen identifizierten Handlungsfelder zu 1., 2. und 5. erfordern gesetzgeberische Aktivitäten der Landesregierung. Den Wasserbehörden ist hier über das Wasserrecht keine unmittelbare Einwirkungs- bzw. Bewirtschaftungskompetenz eröffnet. Das Düngemittelrecht und die damit verbundene „Datenhoheit“ schließen die Wasserbehörden aus. Das Handlungsfeld „Rückstände bei der Festsetzung von Wasserschutzgebieten abarbeiten“ wird seitens des Fachdienstes Wasserwirtschaft aktiv angegangen. Das belegen die Festsetzungsverfahren der vergangenen Jahre. Den dazu erlassenen Schutzgebietsverordnungen ist gemein, dass die schutzzonenorientierte Zulassung von landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen überwiegend repressiv ausgestaltet wurde, um dem gebotenen Schutz des Grundwassers als Trinkwasserressource gerecht zu werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, auf einen Vortrag eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin des Ing-Büros ahu AG und/oder eines Mitarbeitere/einer Mitarbeiterin des Kreises Viersen für einen Vortrag zur Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen“ zu verzichten, da daraus kein weiterer Erkenntnisgewinn generierbar ist.“