Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Flughafen kriselt – Landkreis Gütersloh verlangt Ausstiegsklausel

By admin at 12:21 am on Saturday, December 29, 2012

Der Paderborner CDU-MdB und der Bezirkschef der CDU Ostwestfalen haben in einem Brief an die IHK Ostwestfalen gefordert, regionale Unternehmen sollten mehr Einsatz zeigen “für den kriselnden Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden“. So berichtete die “Neue Westfälische” im Dezember. Darauf hat die IHK aber skeptisch reagiert.

Noch weiter gehen Landrat und Kreistag des Landkreises Gütersloh, eines der Mitgesellschafter am Flughafen. In einer Meldung von “Radio Gütersloh” heißt es: “Der Kreis Gütersloh möchte eine Ausstiegsklausel für die Beteiligung am Flughafen Paderborn/Lippstadt. Der Kreistag hat am Abend entschieden, über ein mögliches Sonderkündigungsrecht auf den nächsten Gesellschaftersitzungen zu diskutieren.” Die “Neue Westfälische” zitiert den Gütersloher Landrat, es “müsse ein Weg gefunden werden, wie es einem Gesellschafter ermöglicht werden kann, bei exorbitanten Verlusten aus der Gesellschaft auszusteigen“. Nach dem Bericht der Zeitung hat die Flughafengesellschaft kürzlich beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit dem Thema Ausstiegsoption befassen soll. Der Arbeitsgruppe gehören die Vertreter von vier Gesellschaftern an, darunter auch der Hochsauerlandkreis!

Von diesen Entwicklungen wollen der Landrat des HSK und die Kreisverwaltung offiziell allerdings nichts wissen, siehe unseren Bericht vom 15.11.2012 über die Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL. Der Kreistag des HSK hat bisher mit großer Mehrheit allen geplanten Großinvestitionen des Flughafens in Büren-Ahden zugestimmt.

Da ist sogar der Kreistag des Mehrheitsgesellschafters Landkreis Paderborn zurückhaltender geworden. Bei der Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2013 am 18. Dezember wurde die von der Verwaltung vorgeschlagene “Anschubfinanzierung” für den Flughafen von 1,0 auf 0,5 Mio Euro halbiert. Dies beschloß die CDU mit ihrer Mehrheit; die anderen Fraktionen wollten sogar nur 0,0 bis 0,3 Mio Euro bewilligen.

Währenddessen steuert der teure Neubau des benachbarten Flughafens Kassel-Calden auf seine Eröffnung am 4. April 2013 zu; die Bauabnahmen sind bereits gelaufen (klick, klack). Die Baukosten sind mittlerweile von 151 Mio Euro auf 271 Mio Euro gestiegen, und bis zur Eröffnung wird außerdem ein Betriebskostendefizit von 17 Mio Euro entstanden sein (klick). Bemerkenswert: Für den sehr fragwürdigen neuen Flughafen werden 12 Windräder weit vor Ende ihrer geplanten Nutzungsdauer abgebaut (klick) und ins Ausland verkauft, “weil die Genehmigung für neue Standorte in Deutschland drei Jahre dauern würde“.

Es sieht so aus, als ob das Sauerland demnächst zwei verlustträchtige Regionalflughäfen in der Nähe hat, mit nur 70 km Entfernung zwischen den Start- und Landebahnen.

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Zukunftsprogramm vertagt

By admin at 11:45 am on Tuesday, December 25, 2012

Der Kreistag hat die Beschlussfassung über das “Zukunftsprogramm” vertagt, wie von der SBL beantragt.

In den letzten Tagen vor der Kreistagssitzung waren noch mehrere hundert Änderungsvorschläge eingegangen, die sich bis zur Sitzung nicht mehr angemessen beraten und einbringen ließen. Nun sollen das Programm und die Änderungsvorschläge in den Ausschüssen, Fraktionen und Gruppen diskutiert werden. Die Beschlussfassung ist nun entweder für die Kreistagssitzung am 22.02.2013 (in der gleichzeitig der Kreishaushalt 2013 beschlossen werden soll) oder für eine Sondersitzung im März/April vorgesehen.

Die Änderungsvorschläge der SBL enthalten Ergänzungen zu den “Aufgabenkatalogen” der bisher im Entwurf des Zukunftsprogramms genannten Handlungsfelder für den Hochsauerlandkrei:

Bildung
o ungleiche Startbedingungen und soziale Ungleichheiten überwinden
o alle Schulformen im Kreisgebiet anbieten, insbesondere auch die bisher nicht im Kreisgebiet vorhandene Gesamtschule
o Abitur nach 9 Jahren (innerhalb einer Schule) im Kreisgebiet anbieten
o Vielseitige Weiterbildungsmöglichkeiten anbieten

Energie und Klima
o 100% der im Kreisgebiet verbrauchten Energie aus Windkraft erzeugen (weil der HSK aufgrund seiner Flächengröße und Topographie hervorragende Standortbedingungen für Windenergie bietet)
o Kreis übernimmt Vorbildfunktion und bezieht für seine Gebäude Strom nur aus erneuerbaren Energien

Familie und Jugend
o Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten (z.B. Früh-, Spät-, Samstags- und Ferienöffnung, U3, Buchung wechselnder Zeiten) aktuell durch Abfragen bei den Eltern ermitteln.
o Einheitliche Kindergartenbeiträge im Kreisgebiet anstreben.
o Seit mehreren Jahrzehnten erfolgreich arbeitende Einrichtungen (wie z.B. Kinderhorte) erhalten.

Integration
o Neuausrichtung des Ausländeramtes, damit die Zielsetzung „Abschiebung“ durch das Ziel „Möglichkeiten zum Verbleib finden“ ersetzt wird und die Qualifikationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutlich erhöht werden.
o Beauftragung und Schulung eines/r MitarbeiterIn des Ausländeramtes als SozialbetreuerIn für Migranten, zur Unterstützung z.B. für Behördenangelegenheiten
o Werben um Fachkräfte und potentielle Fachkräfte aus dem Ausland

Kultur
o Günstige Teilnehmergebühren für alle statt hohe Teilnehmergebühren für immer weniger Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule
o Förderung lokaler Kulturangebote und Kulturinitiativen
o Kulturangebote „für alle“ im Kreisgebiet

Land- und Forstwirtschaft
o Senkung des Flächenverbrauchs durch Rücknahme von vorhandenen und durch sehr stark eingeschränkte Ausweisung von neuen Baugebieten
o Förderung der Sanierung von Bestandsbauten, z.B. durch kostenlose Erstberatung
o Maßnahmen zur Schließung von Baulücken in den Ortskernen

Soziales
o Sicherstellung ausreichender Wohnbedingungen, durch Anerkennung angemessener Unterkunftskosten, für Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII
o Überprüfung der Qualität durch Evaluation der Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern auch mittels Befragung der Leistungsempfänger
o Sicherstellung der Mobilität, durch Einführung eines kreisweiten Sozialtickets
o Verbesserung der Bildungsvoraussetzungen, durch aktive Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets und durch Mitarbeit an dessen Verbesserung.
o Wiedereinführung eines offenen, trägerunabhängigen Pflegestützpunktes mit Beratungsangeboten in 6 Gemeinden des Kreisgebiets
o Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Fachkräften für Aufgaben in der Pflege

Tourismus
o Erweiterung des ÖPNV-Angebotes, z.B. durch Reaktivierung der Röhrtalbahn, Rufbuslinien und Einführung von „Mobil4You“ in allen Teilen des Kreisgebiets

Sport
o Verbesserung der Situation der Sportvereine durch Alternativen zum G8-Gymnasium

Umwelt, Landschaftsentwicklung
o Ausgleichsmaßnahmen nah an den geschädigten Flächen durchführen
o Vergiftungen (z.B. durch Stoffe wie PFT) verhindern, Folgen umfassend beseitigen, Verursacher zur Verantwortung ziehen
o keine vergifteten Böden durch Weihnachtsbaumkulturen
o kein „Flächenfraß“ durch nicht erforderliche Baugebiete

Umwelt, Ressource Wasser
o Überwachung der Fließgewässerqualität, um Giftstoffe wie z.B. PFT frühzeitig entdecken und eindämmen zu können

Umwelt, Ressource Boden
o Senkung des Flächenverbrauchs durch Rücknahme von vorhandenen und durch sehr stark eingeschränkte Ausweisung von neuen Baugebieten
o Förderung der Sanierung von Bestandsbauten, z.B. durch kostenlose Erstberatung
o Maßnahmen zur Schließung von Baulücken in den Ortskernen

Verkehr
o Sicherstellung der Zweigleisigkeit aller Bahnstrecken im Kreisgebiet
o Weitere Reaktivierungen von Bahnstrecken, z.B. Röhrtalbahn
o Elektrifizierung der Bahnstrecken
o Qualitätsverbesserungen bei Neuausschreibungen von Bahnstrecken
o Maßnahmen zur Sicherung von Umstiegen, Anschlüssen und Verknüpfungen, z.B. zwischen Bahn und Bus

Verwaltung
o Keine Erhöhung des Anteils der Kosten der Verwaltung am Kreishaushalt
o Verzicht auf Projekte mit Erhöhung der Verwaltungskosten ohne Nutzen für die Menschen im Kreisgebiet (z.B. Verzicht auf Projekt „ambulant vor stationär“ in seiner jetzigen Form, Verzicht auf Gutachten zur Mietwerterhebung)

Wirtschaft, Wirtschaftsförderung
o Kreisweite Verfügbarkeit schneller Internetzugänge (für Upload und Download)
o Senkung des Bürokratieaufwandes in Bereichen, die nicht für das Wohl der Menschen wesentlich sind

Wirtschaft, Fachkräftesicherung
o Alternativen zur Bildungswanderung aus dem Kreisgebiet schaffen, z.B. durch weitere Bildungsangebote im tertiären Bereich, günstige Bahnverbindungen in benachbarte Hochschulstädte (Dortmund, Paderborn, Kassel, Marburg, Münster),
o umfassende und bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote.

Einige bisher nicht im Programm enthaltene Handlungsfelder sollen neu aufgenommen werden:

Inklusion
(wird bisher nur einmal erwähnt, in der Einleitung auf S. 6, aber ohne jede Aufgabe)

Kommunale Finanzen, mit u.a. folgenden Aufgaben:
o Kein weiterer Anstieg des Hebesatzes der Kreisumlage
o Effektive Mitwirkung der Städte und Gemeinden am Kreishaushalt sichern
o Überprüfung der Notwendigkeit aller Großprojekte
o Effektives Controlling aller Großprojekte
o Wahrnehmung eigener Einnahmemöglichkeiten, z.B. Forderung an das Land NRW nach Wiedereinführung der Jagdsteuer.

Außerdem werden von der SBL Mängel in den im Programmentwurf enthaltenen Daten und Beschreibungen angesprochen. Z.B. ist in der Karte der Schienenstrecken die seit mehr als einem Jahr wiedereröffnete Bahnverbindung nach Brilon-Stadt bisher nicht enthalten.

Auch 8 der 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet haben Stellungnahmen mit eigenen Vorschlägen abgegeben, die die Diskussion bereichern werden. Nur Brilon, Eslohe, Marsberg und Sundern sahen keine Veranlassung für inhaltliche Stellungnahmen.

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Windenergie – Wer will sie? Wo will er sie nicht?

By admin at 12:05 am on Wednesday, December 19, 2012

Nachdem die brisante Frage, ob sich Windräder hoch oben auf den Höhen im Hochsauerland drehen sollen oder weiter unten an den Hängen oder lieber gar nicht, viele Emotionen, empörte Schreiben und Untergangs- und Verspargelungsszenarien ausgelöst hat, wurde sie auf besondere Weise vertagt. Bei der Kreistagssitzung in Meschede am 14.12.2012 einigten sich die Fraktionen, die berühmt berüchtigte Verwaltungsvorlage 8/670 – „Nutzung der Windenergie in Landschaftsschutzgebieten des Hochsauerlandes“ sozusagen erstmal „in sich ruhen zu lassen“. Die Städte und Gemeinden hätten die Planungshoheit und sollen entscheiden. Jede nach ihrem Gusto. Dabei sollten nach der Vorlage der Kreisverwaltung bereits zahlreiche große Gebiete allein aus Gründen des Landschaftsbildes zu Tabuzonen für Windräder erklärt wordeen, u.a. fast alle Höhenzüge.

Der Antrag dazu kam am 27.11.2012 von der CDU. Einigen aufmerksamen Lesern dieses Antrags wurde die Intention des Schreibens nicht so wirklich klar. Es sollte wohl irgendwie keinem weh tun!?

Zitat „Die CDU-Kreistagsfraktion setzt sich nachdrücklich für die Umsetzung der Energiewende auch im Hochsauerlandkreis ein. Sie ist sich dabei der Bedeutung von Landschafts,- Natur-, und Artenschutz bewusst und teilt die Sorgen weiter Teile der Bevölkerung vor erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.“ Erwähnt wird u.a. noch die Stellungnahme des „Sauerländer Heimatbunds“ und dass ein fairer Interessenausgleich gelingen müsse. „Die CDU-Kreistagsfraktion versteht die Vorlage der Verwaltung als ein nicht bindendes Arbeitspapier, dass ein mögliches Szenario beschreibt ….“ Zudem stellt die CDU in ihrem Antrag fest, sie erkenne ausdrücklich die Planungshoheit der Städte und Gemeinden bei der Ausweisung von Vorrang- und Konzentrationszonen an.

Und das ist der Punkt. Vielleicht plant und baut die Stadt Marsberg zu ihren 45 schon bestehenden bald viele weitere Windkraftanlagen auf luftigen Höhen? Vielleicht bleibt es in Eslohe, Olsberg und Winterberg noch lange bei O Windrädern?

Der meiste Gegenwind beim Windkraftausbau scheint aus dem Raum Schmallenberg zu blasen. Wie angesichts der großen Bedenkenträger die Stadt Schmallenberg wohl mit ihrer Planungshoheit umgeht?

Eigentlich sollte der Hochsauelandkreis Vorreiter bei der Nutzung der Windkraft sein. Mit einer Fläche, die nur etwa 20% kleiner ist als das gesamte Saarland, und sehr günstigen Höhenlagen bietet das Kreisgebiet ideale Vorausswtzungen, weit mehr als 100% der hier verbrauchten Strommenge aus Windenergie zu erzeugen. Viele andere Kreis können mit der derzeitigen Technik kaum 15% erreichen. Das Ausbauziel in NRW, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung zu verfünffachen, kann daher nur dann erreicht werden, wenn Kreis wie der HSK einen weit überproportionalen Anteil durch Windenergie liefern. Aber manch eine(r) scheint zu denken, “so lange der Strom noch aus der Steckdose kommt…“, müsse er/sie sich keine Gedanken über die Umsetzung der Energiewende machen!

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6 Städte und Gemeinden sollen ihre Kreisumlage um mehr als eine halbe Mio Euro erhöhen

By admin at 12:49 pm on Saturday, December 15, 2012

Verschiedentlich wurde in kreisangehörigen Gemeinden in den letzten Tagen der Eindruck erweckt, dass im Jahr 2013 die Zahlungen an den Hochsauerlandkreis gegenüber dem Jahr 2012 sinken würden. Wie nicht anders zu erwarten, kommt es anders. Gestern wurde vom Landrat der Entwurf des Kreishaushalts 2013 in den Kreistag eingebracht. Der Hochsauerlandkreis plant eine Anhebung des Hebesatzes für die von den Gemeinden zu entrichtenden Kreisumlage um 1,5 Prozentpunkte, von 36,55 auf 38,05 Prozent. Daraus soll der Kreis 4,34 Mio Euro Mehreinnahmen erzielen. Hinzu kommen 1,98 Mio Euro Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Bemessungsgrundlagen bei den Gemeinden, so dass die Gemeinden im Jahr 2013 insgesamt 6,32 Mio Euro mehr an den HSK entrichten sollen als im Vorjahr.

Hier die Erhöhungsbeträge für die Allgemeine Kreisumlage der 12 Städte und Gemeinden (auf Tausend Euro gerundet):
Arnsberg 1.567.000
Olsberg 940.000
Sundern 710.000
Meschede 673.000
Schmallenberg 644.000
Brilon 560.000
Winterberg 310.000
Marsberg 299.000
Medebach 237.000
Eslohe 175.000
Bestwig 109.000
Hallenberg 94.000

Bei der Jugendamtsumlage gibt es für 8 Städte und Gemeinden relativ geringe Einsparungen, zwischen 5.000 Euro (Medebach) und 146.000 Euro (Marsberg). Olsberg soll auch an das Jugendamt mehr Umlage zahlen: +143.000 Euro.

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Sauerlandmuseum wird immer teurer

By admin at 12:39 am on Saturday, December 15, 2012

Bis zum 21. November konnte man davon ausgehen, dass der Kreistag in seiner heutigen Sitzung über den Anbau an das Sauerlandmuseum in der Arnsberger Altstadt entscheiden sollte und dass es um Kosten von insgesamt ca. 12 Mio Euro geht. Dann wurde kurzfristig die am 28. November vorgesehene Sitzung des Kulturausschusses abgesagt und die Entscheidung der Kreistags für Februar 2013 angekündigt, wegen der unklaren Finanzierung des Großprojekts. Siehe unseren Bericht.

Seit heute (14. Dezember) ist das alles schon wieder veraltet. Denn der Landrat sprach in seiner Rede zur Einbringung des Haushalts im Kreistag von einem aktuellen Kostenstand von 15 Mio Euro. Und er kündigte an, dass die Entscheidung wahrscheinlich im Februar nicht mehr zu schaffen sei. Also wird das Großprojekt frühestens am 21. Juni 2013 auf der Tagesordnung des Kreistags stehen, und um welche Kosten soll es dann gehen??

Das gigantische Projekt mit der gigantischen Kostenentwicklung und der mehr denn je unklaren Finanzierung sollte schleunigst beendet werden. Stattdessen sollte überlegt werden, welche Baumaßnahmen am Sauerlandmuseum wirklich unbedingt erforderlich sind. Das Ergebnis wird dann mehrere Nummern kleiner ausfalllen, aber realisierbar sein! Leider hat der Hochsauerlandkreis derzeit viele aktuelle großen Bauprojekte nicht wirklich im Griff – und die Städte und Gemeinden bzw. die Bürgerinnen und Bürger müssen dafür zahlen.

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Landkreis Soest senkt Kreisumlage

By admin at 11:19 pm on Thursday, December 13, 2012

Einen Tag bevor der Landrat des HSK den Haushaltsentwurf in den Kreistag einbringt, hat der Soester Kreistag hat 13. Dezember 2012 nach einer zweieinhalbstündigen Debatte den Haushalt 2013 verabschiedet. Gegen das Zahlenwerk votierten die Grünen und die gemeinsame Fraktion Die Linke/Die SO. Aus den Reihen der BG gab es drei Enthaltungen.

Der Kreistagsbeschluss enthält den Kompromiss, dass 300.000 Euro, und damit ein Teil der zu erwartenden Verbesserungen bei der Landschaftsverbandsumlage, durch eine Absenkung der Kreisumlage an die Kommunen weitergereicht werden. Vor diesem Hintergrund sieht der Etat Aufwendungen von 323,6 Mio. Euro (2012: 309,1 Mio. Euro) und Erträge von 318,7 Mio. Euro (2012: 309,1 Mio. Euro) vor. Es wird also ein Fehlbetrag von ca. 5 Mio Euri eingeplant.

Die bilanztechnische Ausgleichsrücklage, die nach den Spielregeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) einmalig im Rahmen der Eröffnungsbilanzierung ermittelt wurde, ist von ursprünglichen 50 Mio. Euro bis auf einen geringen Restbetrag von 6,1 Mio. Euro verbraucht. Der HSK verfügt dagegen noch über seine ursprüngliche Ausgleichsrücklage von ca. 40 Mio Euro.

Für die Allgemeine Kreisumlage wurde eine Senkung des Hebesatzes um 1,45 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr beschlossen; der Hebesatz liegt aber noch über dem des HSK. Der Zahlbetrag bei der allgemeinen Kreisumlage im Kreis Soest ist im Vergleich zu 2012 um 300.000 Euro auf 147,4 Mio. Euro gesunken, die Summe der Jugendamtsumlage ist auf 34 Mio. Euro gestiegen (2012: 32,8 Mio.). Im HSK plant die Verwaltungsleitung dagegen ca. 6 Mio Mehreinnahmen von den Gemeinden.

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Müllgebühren sinken – aber zu spät und zu wenig

By admin at 5:29 pm on Saturday, December 8, 2012

Eigentlich sollte man annehmen, dass sich jede(r) darüber freut: Ab Janaur 2013 sollen die vom Abfallbetrieb des Hochsauerlandkreises (AHSK) erhobenen Gebühren für Hausmüll sinken. Viele Jahre lang betrugen sie 251 Euro je Tonne, künftig sollen es nur noch 215 Euro sein. Das hört sich doch gut an!? Diese Gebühr zahlen übrigens nicht die Haushalte direkt an den AHSK, sondern die Städte und Gemeinden für den in ihrem Gebiet angefallenen “Siedlungsabfall”. Die Städte und Gemeinden sind für das Einsammeln des Abfalls der Haushalte zuständig und müssen aus den Abfallgebühren der Bürgerinnen und Bürger auch noch die Abfalltonnen sowie die Müllfahrzeuge und deren Personal finanzieren.

Aber es lohnt sich eine vertiefende Befassung mit den Daten (wie übrigens in vielen anderen Regionen auch; Abfall scheint ein sehr komplexes Thema zu sein…). Denn es gibt im HSK zwei Abfallbetriebe: einen für den Hausmüll (AHSK), einen für Gewerbeabfälle (GAH). Der AHSK hat seit Juni 2005 fast keine Aufgaben mehr. Denn aufgrund einer Änderung der Gesetzgebung wird seitdem der Hausmüll aus dem gesamten Kreisgebiet direkt zur Sortieranlage in Meschede-Enste geliefert. Dort werden die verwertbaren Reststoffe rausgezogen; der Rest geht zur Müllverbrennungsanlage in Bielefeld. Dafür zahlt der AHSK ca. 130 Euro an den Betreiber der Anlage in Meschede-Enste. Genau erfährt das derzeit niemand; dazu unten mehr. Für den Hausmüll fallen außerdem noch relativ geringe Transport- und Verwaltungskosten an. Aber da der AHSK aus dem Verlauf von Altpapier noch fast eine Million Euro pro Jahr erlöst, dürften normalerweise pro Tonne Hausmüll nicht mehr als 150 Euro erhoben werden; vielleicht würden auch schon 130 Euro ausreichen.

Wo bleibt das restliche Geld von bisher ca. 100 – 120 Euro je Tonne und ab Januar immer noch ca. 65 – 85 Euro je Tonne? Darüber kann man spekulieren, genaues wissen zumindest wir bei der SBL nicht. Zuletzt hat die SBL bei der Sitzung des Betriebsausschusses am Donnerstag (06.12.) versucht, Licht ins Dunkel zu bringen, aber die im Ausschuss gestellten Fragen wurden zum größten Teil gar nicht oder unvollständig beantwortet.

Allgemein bekannt ist, dass der Hochsauerlandkreis eine Mülldeponie (“ZRD”) in Meschede-Frielinghausen unterhält. Die wurde Ende der 1990er Jahre gebaut, zu einem Zeitpunkt, als bereits bekannt war, dass dort ab Juni 2005 keine Siedlungsabfälle mehr abgelagert werden dürfen. Sie hat wahrscheinlich bisher ca. 75 – 80 Mio Euro verschlungen. Genutzt werden darf sie seit mehr als Jahren nur noch für Gewerbemüll. Also könnte man annehmen, dass die Anlieferer von Gewerbemüll auch alle Kosten der Deponie tragen. Doch das scheint weit gefehlt zu sein. Denn im am Nikolaustag im Betriebsausschuss beratenen Wirtschaftsplan 2013 des AHSK sind u.a. 1,16 Mio Euro Abschreibungen, 1,74 Mio Euro für Personalkosten, 0,8 Mio Euro für Abwasserbeseitung (von Deponien), 0,20 Mio Euro Energiekosten, 0,48 Mio Euro Beiträge an den Ruhrverband u.a.m. enthalten. Alles in allem mindestens 4,5 Mio Euro, bei denen sich annehmen läßt, dass diese Aufwendungen mit dem aktuellen Hausmüll nichts (oder im Falle der Personalkosten fast nichts) zu tun haben. Und für die Rekultivierung der Altdeponien wurden jahrzehntelang Rückstellungen angesammelt, so dass diese Aufgaben auch nicht aus den aktuellen Abfallgebühren finanziert werden müssen.

Beim Gewerbeabfallbetrieb GAH ist es leider mit der Transparenz noch schlechter bestellt als beim AHSK. Denn die Gesellschafterversammlung der GAH tagt immer nicht öffentlich; Inhalte und Ergebnisse dürfen daher nicht berichtet werden. Und der Wirtschaftsplan 2013 der GAH, den der Kreistag am 14.12.2012 in öffentlicher Sitzung beschließen soll, enthält zwar eine geplante Einnahme von 4,12 Mio Euro, aber keine einzige Mengenangabe, so dass sich nicht nachvollziehen läßt, was pro Tonne Gewerbeabfall eingenommen wird. Wird dort vielleicht Gewerbeabfall unter den tatsächlichen und realistischen Grenzkosten (anteilige Baukosten der Deponie, weitere Abschreibungen, Personal, Maschinen, Energie, Sickerwasserableitung usw.) angenommen, um die Deponie zu füllen? Der Wirtschaftsplan der GAH weist zwar eine Null als Ergebnis aus, aber ob die nur 2,32 Mio Euro Kostenerstattung an den AHSK wirklich alle dort für den Gewerbemüll entstehenden Kosten abdecken, ließe sich nur dann klären, wenn die gestellten Fragen auch beantwortet würden.

Übrigens: Im Nachbarkreis Paderborn beträgt die Gebühr des Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetriebs AVE für Hausmüll aus kommunaler Sammlung seit März 2010 nur 100 Euro je Tonne (klick), liegt also auch in 2013 noch immer um mehr als die Hälfte niedriger als im HSK. Im Entsorgungszentrum “Alte Schanze” in Paderborn-Elsen fallen auch keine hohen Kosten für eine fehlgeplante riesige Deponie an…

Die SBL wird weiterhin versuchen, die noch offenen Fragen zu den Abfallbetrieben und -gebühren zu klären – trotz aller im Betriebsausschuss zu beobachtenden persönlichen Anfeindungen des Ausschussvorsitzenden und eines leitenden Beamten der Kreisverwaltung!

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Städte und Gemeinden sollen 6,3 Mio Euro mehr Kreisumlage zahlen

By admin at 11:54 am on Friday, December 7, 2012

Am 14. Dezember steht im Kreistag auch die Einbringung des Kreishaushalts an. Die Kreistagsmitglieder haben vorher noch keine Informationen erhalten, aber die Städte und Gemeinden im Kreisgebeit wurden bereits informiert. Danach soll die Kreisumlage um 1,5 Prozentpunkte steigen, von 36,55 auf 38,05 Prozent. Das bringt dem HSK ca. 4,3 Mio Euro Mehreinnahmen. Weitere 2,0 Mio Euro fließen zusätzlich in die Kassen des Kreises, weil die Bemessungsgrundlagen, also die Einnahmen der Gemeinden, steigen. Das nennt man Mitnahmeeffekt, der vom Kreis abgeschöpft wird.
Aufgrund von Änderungen im Kommunalrecht erhalten die Städte und Gemeinden erstmals für den Kreishaushalt 2013 mehr Mitwirkungsrechte. Sie können sich nun ihre Bedenken sogar im Kreistag einbringen. Vielleicht traut sich ja der eine oder andere Bürgermeister, die Großprojekte des Kreises (Sauerlandmuseum Arnsberg, Musikakademie Fredeburg, Deuerwehrzentrale Meschede-Enste), die jeweils mehr als 10 Mio Euro kosten sollen, in Frage zu stellen?

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“Zukunftsprogramm” noch nicht beschlussreif

By admin at 12:51 am on Thursday, December 6, 2012

Bisher war vorgesehen, dass der Kreistag in seiner Sitzung am Freitag, 14. Dezember, ein “Zukunftsprogramm” für den Hochsauerlandkreis beschliessen soll. Die Verwaltung hatte einen Entwurf vorgelegt. In den letzten Tagen sind jedoch mehrere hundert Änderungsanträge eingegangen bzw. sind angekündigt worden. Die können in der verbleibenden Zeit bis zur Kreistagssitzung nicht angemessen beraten und bearbeitet werden.

Daher hat SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos einen Geschäftsordnungsantrag eingebracht:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

zum Zukunftsprogramm stelle ich den Antrag, die Beschlussfassung erst auf der nächsten Sitzung des Kreistags im Februar 2013 vorzunehmen.

Begründung und Erläuterung zum Antrag:
In den letzten Tagen sind bereits umfangreiche Änderungs- und Ergänzungsanträge eingegangen, z.B. gestern Nachmittag von der SPD-Fraktion mit mehr als 30 Vorschlägen. Auch die SBL wird nach den Ausschusssitzungen noch zahlreiche Vorschläge einbringen. Von vielen kreisangehörigen Städten und Gemeinden sind Stellungnahmen angekündigt, liegen den Kreistagsmitgliedern aber bisher nicht vor.
Der von der Kreisverwaltung erstellte Programmentwurf ist an vielen Stellen nicht zukunftsorientiert und/oder nicht konkret genug. Außerdem fehlen wichtige Handlungsfelder.
Daher besteht weiterer Bedarf für eine Überarbeitung und Beratung des Entwurfs des Zukunftsprogramms und Einarbeitung der Änderungs- und Ergänzungsanträge. Dies ist bis zum 14.12.2012 nicht sinnvoll zu leisten.
Da die nächste Sitzung des Kreistags nur etwa 2 Monate später stattfindet, würde durch eine Vertagung der Beschlussfassung keine große Verzögerung eintreten. Es handelt sich zudem nicht um eine dringliche Angelegenheit, die einen sofortigen Beschluss erfordert. Daher sollte in der Kreistagssitzung am 14.12.2012 nur eine „Zwischenbilanz“ gezogen werden.”

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Will der HSK durch die Mietwerterhebung Kosten sparen – oder wird erneut viel Geld in Bürokratie gesteckt?

By admin at 9:06 am on Wednesday, December 5, 2012

Der Hochsauerlandkreis beauftragte im Herbst 2012 das Unternehmen „Analyse und Konzepte“ aus Hamburg mit der Durchführung der Befragung zur „Mietwerterhebung im Hochsauerland 2012“. Mit der Bitte um die Beantwortung diverser Fragen wurden 11.000 Haushalte angeschrieben.

Der Grund: Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße für Empfänger von Sozialleistungen ist ab dem 01.01.2010 eine Wohnfläche von 50 qm für einen Ein-Personen-Haushalt zu berücksichtigen. Tatsächlich ist aber vielen Menschen nicht der Wohnraum zugebilligt worden, der ihnen per Gesetz zusteht. Vielen wurden die Mietzahlungen gekürzt oder erst gar nicht ausgezahlt. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 16.05.2012 (B 4 AS 109/11 R) entschieden, dass die bisherige Vorgehensweise der Jobcenter und Sozialämter in NRW, die bei der Bemessung der Kosten für die Unterkunft lediglich 45 qm (plus 15 qm je weiterem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft) zugrunde legten, rechtswidrig ist.

In einer weiteren Entscheidung vom 22.03.2012 (B 4 AS 16/11 R) hatte das Bundessozialgericht entschieden, wie die zu erstattenden Mietkosten nach dem SGB II und SGB XII zu ermitteln sind, solange kein schlüssiges Konzept vorliegt. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II erbracht, soweit diese angemessen sind. Das Gericht stellte heraus, dass Begriff der “Angemessenheit” als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten richterlichen Kontrolle unterliegt. Das Gericht stellte klar, dass ohne ein vorliegendes schlüssiges Konzept, die Tabellenwerte des § 8 WoGG, zuzüglich eines Zuschlags von 10% zu berücksichtigen seien. Ds Sozialgericht Dortmund hat seitdem in mehreren Verfahren festgestellt, dass der HSK bisher über kein schlüssiges Konzept verfügt.

Das bedeutet, Betroffene können Nachzahlungsansprüche auf ihnen vorenthaltene Mietkosten geltend machen. Dies kann sowohl die Wohnungsgröße als auch die Miete pro Quadratmeter betreffen. Jobcenter und Sozialämter sehen nun weitere Kosten auf sich zukommen. Sozialkosten werden gerne gedeckelt. Darum möchte der HSK dem „unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit im § 22 Abs. 1 SGB II“ auf die Schliche kommen. Die Mietwerterhebung scheint der Behörde dafür das geeignete Instrument zu sein.
Reinhard Loos, das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), hatte dem Landrat am 06.11.2012 zur Mietwerterhebung eine schriftliche Anfrage mit 18 Fragen geschickt. Beantwortet wurde sein Schreiben am 26.11.2012. Hier eine Zusammenfassung der Antwort des HSK:

Als angemessene Unterkunftskosten gelten aktuell die Tabellenwerte plus 10 %
„Um weitere Streitverfahren zu vermeiden wird die Angemessenheit der Unterkunftskosten in
den Städten und Gemeinden des Hochsauerlandkreises daher aktuell einheitlich anhand der Tabellenwerte zu § 12 WoGG zzgl. 10 % beurteilt.“

11.000 Haushalte angeschrieben
„Neben einer Befragung von Großvermietern (Wohnungsbaugenossenschaften u.a.) wurden im Rahmen einer Mieterberfragung 11.000 Haushalte angeschrieben.“

Adressen wurden bei der Deutschen Post AG gekauft
„Die Adressen der Haushalte wurden von der Deutschen Post Direkt angekauft, da eine Nutzung eigener kommunaler Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zulässig ist. Dabei wurden per Zufallsstichprobe 11.000 Adressen im Kreisgebiet ausgewählt.“

Teilnahme ist freiwillig und anonymisiert
„Die Teilnahme an der Mieterbefragung ist freiwillig. Die Anonymität der Teilnehmerinnen wird dadurch sichergestellt, dass ein anonymer Erhebungsbogen ausgefüllt wird, der lediglich Rückschluss auf den Wohnort, nicht jedoch auf die konkrete Wohnung (Straße und Hausnummer) gibt. Die Übersendung erfolgt ebenfalls anonym durch einen frankierten Rückumschlag direkt an Analyse & Konzepte. Zudem garantiert Analyse & Konzepte eine strikte Trennung von personenbezogenen Daten und Erhebungsdaten durch eine getrennte Erhebung von Adress- und Mietdaten.“

Ermittlung der Richtwerte für die Wohnungsgröße
„Im Ergebnis werden Richtwerte für verschiedene Wohnungsgrößenklassen, ausgehend von den unterschiedlichen Haushaltsgrößen der Bedarfsgemeinschaften ermittelt (Richtwert für 1 Person bis 50 m2 Wohnungsgröße, Richtwert für 2 Personen bis 65 m2 etc.). Ausgangspunkt ist dabei die sog. Produkttheorie, wonach das Produkt aus Wohnungsgröße und Quadratmeterpreis angemessen sein muss. Um den regionalen Unterschieden gerecht zu werden, werden unterschiedliche Wohnungsmarkttypen ermittelt, wobei vergleichbare Gemeinden zusammengefasst werden, die sich strukturell nur geringfügig unterscheiden.“

Ergebnis soll spätestens bis Ende Juni 2013 vorliegen
„Mit einem Ergebnis der Untersuchung wird im ersten Halbjahr 2013 gerechnet. Der Hochsauerlandkreis erhält dann eine Richtwerttabelle sowie einen Methodenbericht, der Konzeption, Methode und Herleitung der Richtwerte mit allen erforderlichen Berechnungen und Ergebnissen dokumentiert.“

Kosten liegen bei über 52.000 Euro
„Für die Erstellung einer Vergleichsmietenübersicht durch die Firma Analyse & Konzepte werden in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 Kosten von insgesamt ca. 45.000 € kalkuliert. Für den Zukauf der Adressdaten sowie die damit verbundene Auswertung einer größeren Zahl von Stichproben fallen Kosten von 8.211 € an.“

In 2 Jahren die nächste Erhebung
„Eine Fortschreibung ist in 2 Jahren angedacht.“

Warum der HSK ein externes Unternehmen beauftragt hat
„Analyse & Konzepte zeichnet sich dadurch aus, dass bundesweit zahlreiche Leistungsträger erfolgreich mit ihnen zusammenarbeiten. In Nordrhein-Westfalen haben sich die Jobcenter der Stadt Hamm, des Kreises Unna, des Kreises Minden Lübbecke sowie des Märkischen Kreises ebenfalls für eine Zusammenarbeit bei der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes entschieden.
Nach dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung orientiert sich der Hochsauerlandkreis an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und ist damit verpflichtet, ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten vorzulegen. Insoweit hat sich der Hochsauerlandkreis entschieden, ein externes Unternehmen mit der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes zu beauftragen, weil davon ausgegangen werden kann, dass der Mitteleinsatz von ca. 45.000 € langfristig zu deutlichen Einsparungen führt.“

HSK befürchtet, generelle Festlegung der Richtwerte auf die Tabellenbeträge belaste die kommunalen Haushalte höher
„Darüber hinaus ist es im Rahmen der Gleichbehandlung nicht gerechtfertigt, einkommensschwachen
Haushalten nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes geringere Beträge zu gewähren als Haushalten, die bedürftig im Sinne des SGB 111 SGB XII sind. Eine entsprechende generelle Festlegung der Richtwerte auf die Tabellenbeträge nach § 12 WoGG zzgl. 10 % würde unweigerlich zu einer Fallzahlsteigerung im SGB II und SGB XII führen und insoweit die kommunalen Haushalte nachhaltig höher belasten.“

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Demographie-Check

By admin at 12:19 pm on Sunday, December 2, 2012

Sehr kurzfristig hat die Kreisverwaltung den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses eine weitere Sitzungsvorlage zukommen lassen. Am Freitag hatten die Ausschussmitglieder den Beschlussvorschlag im Briefkasten, die Einführung eines “Demographie-Check” zu begrüßen. Darüber soll der Ausschuss in seiner nächsten Sitzung, die am kommenden Montag (03.12.) ab 17 Uhr im Holz-Informationszentrum in Olsberg-Steinhelle stattfindet, beraten.

In der Sitzungsvorlage wird darauf hingewiesen, dass der Demographische Wandel eine große Herausforderung für die Kommunalpolitik und (fast) alle Aufgabenbereiche des Kreises sei. Das Thema „Demographischer Wandel“ solle nunmehr nachhaltig in den Verwaltungs- und Entscheidungsablauf implementiert werden. Die Verwaltungsleitung habe sich im Rahmen ihrer Klausurtagung dazu entschieden, ein bei der Stadt Potsdam angelehntes und erfolgreich umgesetztes Steuerungs- und Evaluationsinstrument zukünftig in den Verwaltungsablauf zu integrieren: den sogenannten „Demographie-Check“.
Der Demographie-Check finde in den Fachdiensten der Verwaltung statt. Durch die regelmäßige Auseinandersetzung mit dem Thema „Demographischer Wandel“ entstehe ein noch intensiveres Bewusstsein für nachhaltige, zukunftsorientierte Entscheidungen der Mitarbeiter. Diese sollen sich (subjektiv) an den von der erweiterten Fachbereichsleiterkonferenz noch zu erarbeitenden „demographischen Leitzielen“ orientieren.

Dazu hat das Kreistagsmitglied der SBL einen Änderungsantrag eingebracht.
Der Demographie-Check sei wünschenswert. Aber die Verwaltung soll beauftragt werden, dem Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus sowie dem Kreistag Vorschläge für Handlungsfelder, davon abgeleitete Leitziele und geeignete Prüfungskriterien (3 – 5 strategische demographische Ziele) zur Beschlussfassung vorzulegen, anstatt die Ziele alleine festzulegen.
Zur Begründung schreibt Reinhard Loos:
“Die Einführung eines Demographie-Ckecks ist grundsätzlich zu begrüßen. Bei einem Demographie-Checks nach dem Vorbild der Landeshauptstadt Potsdam
[http://www.potsdam.de/cms/dokumente/10052748_838177/c61e4587/Demografiekonzept2008.pdf] kommt es darauf an, Handlungsfelder, davon abgeleitete Leitziele und geeignete Prüfungskriterien (3 – 5 strategische demographische Ziele, die kommunal beeinflussbar und messbar sind) festzulegen.
Potsdam hat eine völlig andere demographische Situation als der Hochsauerlandkreis (z.B. hinsichtlich Bevölkerungsentwicklung, Schülerzahlen, medizinischer Versorgung, Mobilitätsangeboten). Für den Erfolg des Konzepts “Demographie-Check” müssen also für unseren Landkreis geeignete und operationalisierbare Ziele festgelegt werden. Diese wichtige und wegweisende Aufgabe sollte nicht alleine der “erweiterten Fachbereichsleiterkonferenz” überlassen bleiben (wie in der Verwaltungsvorlage auf Seite 2 vorgeschlagen), sondern von den politischen Gremien entschieden werden.”

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