Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste hinterfragt die aktuellen Fahrpreiserhöhungen bei Bus und Bahn. Dazu erhielt der Landrat eine entsprechende Anfrage. Hier ein Auszug aus dem Schreiben der SBL:
Nach den offiziellen Verlautbarungen sollen die Fahrpreise für Bus und Bahn im Kreisgebiet am 1. August um 5,5 Prozent gestiegen sein.
Eine derartige Preiserhöhung würde bereits eine sehr hohe Belastung der Fahrgäste bedeuten.
Nach unseren Berechnungen sind die tatsächlichen Mehrbelastungen für die Fahrgäste jedoch noch deutlich höher. Die Einzelfahrkarten sind in den oft benötigten Preisstufen 2 bis 3 um etwa 7% teurer geworden, die 4er-Karten sogar um etwa 8%. Zwar stieg der Tarif in der Preisstufe 1 nur um 0,05 Euro bzw. 3,5%, aber diese Preisstufe kommt nur sehr selten zur Anwendung. Die Preisanhebungen in den Preisstufen 4 und 5 belaufen sich auf etwa 5,4%.
Die Erhöhungen für Einzelfahrten bzw. 4er-Karten in den genannten Preisstufen betragen:
*Preisstufe 2* (z.B. Meschede-Bestwig, Oeventrop-Freienohl, Arnsberg Neumarkt-Niedereimer): von 2,10 auf 2,25 Euro (7,1%) bzw. von 7,50 auf 8,10 Euro (8,0%);
*Preisstufe 3* (z.B. Meschede-Freienohl, Altenbüren-Olsberg, Bestwig-Brilon, Arnsberg Neumarkt- Hüsten): von 2,90 auf 3,10 Euro (6,9%) bzw. von 10,30 auf 11,10 Euro (7,8%);
Die Preise je gefahrenen Kilometer liegen in diesen typischen Beispielen nun zwischen etwa 0,50 und 0,60 Euro. Damit leistet der RLG-Tarif (der auch für Bahnfahrer gilt) einen sehr unerfreulichen Beitrag zur Anhebung der Preissteigerungsrate und zur erhöhten finanziellen Belastung der Haushalte.
Die Preisanhebungen in den ebenfalls viel genutzten Preisstufen 4 und 5 belaufen sich auf etwa 5,4%, können den durchschnittlichen Erhöhungssatz also nicht wesentlich senken.
Daher fragt die SBL-Fraktion:
· Wie wurde der bekannt gegebene Erhöhungssatz von 5,5 Prozent ermittelt?
· Wie viele Fahrkarten wurden im Kreisgebiet im Jahr 2008 in jeder der 9 Preisstufen des Ruhr-Lippe-Tarifs verkauft?
· Welcher realistische Erhöhungssatz errechnet sich daraus für die Fahrpreiserhöhung zum 01. August für Einzelfahrscheine und für 4er-Karten, wenn die Preisstufen nach ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme gewichtet werden?