Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

„Mein Freund der Baum ist tot“ – Fortsetzung

By admin at 11:46 pm on Thursday, April 28, 2022

Die geschützte Eiche bei Meschede-Enste ist (angeblich) unrettbar krank gewesen. So jedenfalls sieht es (angeblich) der Hochsauerlandkreis.
Hier die Antwort der Kreisverwaltung datiert (auf den 26.04.2022) auf die zweite Anfrage der SBL-Fraktion (vom 08.04.2022) zur Fällung der ca. 200 Jahre alten Eiche bei Enste im Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. Par. 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Fällung einer alten Eiche in Meschede-Enste

Sehr geehrter Herr Wendland,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1
Wurde die vermutlich über 200 Jahre alte Stieleiche von einem unabhängigen Baumsachverständigen begutachtet? Wenn ja‚ von wem und wenn?
und
Frage 2
Oder wurde der Wurzelpilzbefall ausschließlich von einem zuständigen Mitarbeiter Ihrer Behörde attestiert? Welche fachlichen Qualifikationen hat dieser Mitarbeiter?
Der Wurzelpilz wurde vom Baumkontrolleur des HSK und dem Baumkontrolleur der Stadt Meschede attestiert. Beide Baumkontrolleure sind zertifiziert, werden jährlich weitergebildet, üben diese Tätigkeit seit vielen Jahren aus und besitzen aufgrund dieser längjährigen Tätigkeit genügend Erfahrungen und Kenntnisse. Zudem besitzt mein Baumkontrolleur ein abgeschlossenes forstwirtschaftliches Studium. Ein externer Baumsachverständiger wurde nicht eingeschaltet.

Frage 3
Falls der Baum lediglich von Ihrem Mitarbeiter für nicht mehr rettbar erklärt worden ist, warum haben Sie nicht zusätzlich einen unabhängigen Baumsachverständigen zu Rate gezogen?
Aufgrund des massiven und fortgeschrittenen Befalls durch diesen aggressiven Wurzelpilz wurden die zusätzlichen Kosten für eine Begutachtung durch einen Baumsachverständigen nicht für gerechtfertigt gehalten.

Frage 4
Um welche Pilzart handelte es sich hier?
Es handelt sich um den Riesenporling.

Frage 5
Welche Arten von Fäule durch Pilzbefall wurden an dieser Eiche festgestellt (z.B. Braunfäule oder Weißfäule), und in welchen Regionen des Baumes?
und
Frage 6
Wie genau äußert sich ein „aggressiver Wurzelpilzbefall“ bei einer kerngesund wirkenden Eiche? Das Auftreten der Pilzfruchtkörper ist ein Zeichen für eine bereits vorliegende intensive Weißfäule mit zerstörten Wurzeln. Zunächst werden tiefer gelegenen Wurzeln befallen und zersetzt. Im weiteren Verlauf setzt sich der Befall bis zu den oberflächennahen Wurzeln fort und zersetzt dort zuerst nur die Unterseite. Die im vorliegenden Fall aufgetretenen Vitalitätseinbußen durch vermehrte Totholzbildung zeigte eine weit fortgeschrittene Wurzelzersetzung an. Bis dahin konnten noch die intakten Wurzelbereiche die Krone ausreichend versorgen. Die einjährigen Pilzfruchtkörper erscheinen nicht in jedem Jahr und nicht schon bei beginnendem Befall, sondern erst in einem späteren Stadium.

Frage 7
Woran kann man (ggf. auch als Laie) diese Krankheit erkennen?
Als Laie kann man den Pilz über den Pilzfruchtkörper erkennen, indem dieser mit Hilfe ein- schlägiger Literatur bestimmt wird.

Frage 8
Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, etwas gegen den „aggressiven Wurzelpilzbefall” zu unternehmen?
Möglichkeiten zur Verhinderung eines Befalls oder zu einer Bekämpfung dieses Pilzes am lebenden Baum gibt es leider nicht.”

Über unsere erste Anfrage hatten wir hier berichtet:
a) http://sbl-fraktion.de/?p=10482
b) http://sbl-fraktion.de/?p=10524
c) http://sbl-fraktion.de/?p=10552
Wir werden an dem Thema dran bleiben, da uns mehrere Sachverständige bestätigt haben, dass die alte Eiche gesund war!

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Außer Tätigkeitsverbot noch Bußgeld?

By admin at 8:29 am on Tuesday, April 26, 2022

Seit 15.03.2022 gilt in medizinischen Einrichtungen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Alle Mitarbeiter*innen in solchen Einrichtungen mussten ihren Arbeitgebern bis zu diesem Datum einen Impfnachweis gegen Covid-19 oder einen Genesenennachweis vorlegen. Falls dies nicht erfolgt ist, musste der Arbeitgeber diese Mitarbeiter*innen bis zum 31.03.2022 an das Kreisgesundheitsamt melden. Das Kreisgesundheitsamt kann dann ein Tätigkeitsverbot gegen diese Mitarbeiter*innen aussprechen; darüber entscheidet alleine das Amt.

Betroffene legten nun Briefe vor, die sie vom Kreisgesundheitsamt erhalten haben. Darin wird ihnen neben dem Tätigkeitsverbot ein Bußgeld angedroht, wenn sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Diese Androhung erfolgte unabhängig von der Einhaltung eines Tätigkeitsverbots.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat am 22.04.2022 folgende Anfrage beim Landrat eingereicht:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
in aktuellen Schreiben des Kreisgesundheitsamtes an ungeimpfte Mitarbeiter*innen von medizinischen Einrichtungen wird diesen – neben dem sich aus der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG ergebenden Betretungsverbot für die Räume ihres Arbeitgebers – außerdem ein Bußgeld von 2.500 Euro angedroht, wenn sie keinen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen. Dies entsteht unabhängig von der Einhaltung des Tätigkeitsverbots.
1. Wie rechtfertigt der Landrat diese zusätzliche „Strafe“ neben dem Tätigkeitsverbot (das das Kreisgesundheitsamt im Rahmen seines Ermessensspielraums verhängen kann), und was soll damit bezweckt werden?
Warum reicht das Tätigkeitsverbot nicht aus?
2. Wie ist es mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, dann nicht mehr in medizinischen Einrichtungen tätige Mitarbeiter*innen zusätzlich noch mit einem Bußgeld zu belegen?
3. Wie viele Bußgelder wurden in solchen Fällen bereits verhängt und/oder angekündigt?”

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„Mein Freund der Baum ist tot“

By admin at 10:26 pm on Friday, April 15, 2022

Eine Woche ist es schon wieder her, dass die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) die Anfrage Nr. II zum Thema „alte Eiche“ an den Landrat gestellt hat.

Warum die Anfrage?
Weil es den bis dato als Naturdenkmal ausgewiesenen stattlichen Baum nicht mehr gibt. Bis vor kurzem säumte er bildschön und offensichtlich kerngesund und zur Freude der Spaziergänger*innen einen schmalen Weg in der Nähe des Industriegebiets von Meschede-Enste. Im März 2022 wurde die Eiche sang- und klanglos gefällt.

Weshalb die Fällung?
Danach hatte sich die SBL mit Schreiben vom 18.03.2022 bei der HSK-Kreisverwaltung erkundigt.
Hier die zwei kürzlich von der Fraktion veröffentlichten Beiträge a) zur Anfrage, b) zur Antwort:
a) http://sbl-fraktion.de/?p=10482
b) http://sbl-fraktion.de/?p=10524

Fortsetzung
Sowohl die Anfrage als auch die Antwort sind bei mehreren an Umwelt- und Naturschutz interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf lebhaftes Interesse gestoßen.

Verwunderung
Die Überbleibsel des im März gefällten Naturdenkmals (ND) wurden von einigen Bürger*innen in Augenschein genommen, fotografiert und vermessen. Etliche Fotos der 1994 in die Liste der Naturdenkmale aufgenommenen Stileiche sind der SBL-Fraktion zur Verfügung gestellt worden. So gesund und vital, wie der Baum im lebenden Zustand offensichtlich war, so gesund und stabil sehen auch seine Überreste aus. Umso überraschender erscheint daher die Aussage der Unteren Naturschutzbehörde: „Die Eiche wurde von einem aggressiven Wurzelpilz befallen“.

Anfrage II
Nicht zuletzt im Namen der interessierten Bürger*innen bat die SBL-Fraktion am 08.04.2022 die HSK-Kreisverwaltung um Antwort auf diese Fragen:

1. Wurde die vermutlich über 200 Jahre alte Stileiche von einem unabhängigen Baumsachverständigen begutachtet? Wenn ja, von wem und wann?

2. Oder wurde der Wurzelpilzbefall ausschließlich von einem zuständigen Mitarbeiter Ihrer Behörde attestiert? Welche fachlichen Qualifikationen hat dieser Mitarbeiter?

3. Falls der Baum lediglich von Ihrem Mitarbeiter für nicht mehr rettbar erklärt worden ist, warum haben Sie nicht zusätzlich einen unabhängigen Baumsachverständigen zu Rate gezogen?

4. Um welche Pilzart handelte es sich hier?

5. Welche Arten von Fäule durch Pilzbefall wurden an dieser Eiche festgestellt (z.B. Braunfäule oder Weißfäule), und in welchen Regionen des Baumes?

6. Wie genau äußert sich ein „aggressiver Wurzelpilzbefall“ bei einer kerngesund wirkenden Eiche?

7. Woran kann man (ggf. auch als Laie) diese Krankheit erkennen?

8. Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, rechtzeitig etwas gegen den „aggressiven Wurzelpilzbefall“ zu unternehmen?

Fortsetzung folgt.

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Radfahr- und Nahmobilitätskonzept des HSK in Vorbereitung

By admin at 1:00 pm on Saturday, April 9, 2022

Im Juni 2021 hat der Kreistag beeschlossen, dass für den HSK ein Nahmobilitäts- und Radverkehrskonzept erstellt werden soll. Damit wurde nun ein Büro aus Kassel beauftragt, für mehr als 150 TEuro (statt – wie von der SBL beantragt – es mit eigenen Mitarbeiter*innen und Verbandsvertreter*innen zu erstellen). Die Arbeiten begannen im Februar 2022.

Auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion wurde nun im Wirtschafts- und Strukturausschuss über den aktuellen Stand berichtet.

Dabei war auch zu erfahren, dass eine “Lenkungsgruppe” eingerichtet wurde, der bisher 14 Verwaltungsbeamte (oder in ähnlichen Funktionen tätige Personen) und ein Vertreter des ADFC angehören. Er wird nun um einen weiteren Verbandsvertreter erweitert: auch der VCD kann ein Mitglied entsenden. Ziel ist die Fertigstellung der Fahrrad- und Nahmobilitätskonzeption bis zum Jahresende.

Im ersten Arbeitspaket soll eine Bestandsanalyse erfolgen:
– Erhebung von Grundlagedaten, Sichtung vorhandene Radnetzdaten
– Abstimmung mit den Kommunen
– Unfallanalyse
– ADFC- Klimatest
– Analyse nichtmotorisierter Individualverkehr
– Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
– Zielnetze erstellen
– Integration überregionaler Netze

Die weiteren Arbeitspakete betreffen Potentialabschätzung, Maßnahmenentwicklung, Akteursbeteiligung und den Abschlussbericht.

Als Beteiligungsmöglichkeit für die Bürger*innen wurde eine Dialogseite https://www.hsk-mobil.de und https://www.hsk-mobil.de/public/p1_00_login.php eingerichtet, die seit Anfang April online ist. Mehrere aktive Mitglieder des VCD haben sie bereits genutzt; allen erschienen die Fragen im “Dialog 1″ sehr unprofessionell. Im “Dialog 2″ kann man auf einer Karte Stellen eintragen, an denen die Rad-Infrastruktur verbessert werden muss.

DiakogHSK-202204

Außerdem stellte sich im Ausschuss der neue Radverkehrsbeauftragte vor, der seit März 2022 berufen ist. Herr Hester hat sich in der Kreisverwaltung bisher um Naturschutzgebiete gekümmert und ist selbst aktiver Radfahrer.

Die gesamte Sitzungsdrucksache 10/436 ist hier zu lesen.

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RP: “Der Ausbau Erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse”

By admin at 11:54 pm on Wednesday, April 6, 2022

Regierungspräsident Vogel hat im März in einem Brief an die Landrät*innen und an die Bürgermeister*innen im Regierungsbezirk Arnsberg eine radikale Wende in der kommunalen Energiepolitik gefordert.

Er schreibt:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem menschenverachtenden Angriffskrieg des russischen Präsidenten Putin sehen wir uns alle vor außerordentliche Herausforderungen gestellt. Diese liegen kommunal und regional vor allem in der bestmöglichen Gestaltung der Flüchtlingsaufnahme und in der Mitgestaltung der schnellstmöglichen dauerhaften Wiederherstellung der Energieversorgungssicherheit unseres Landes.

In seiner Regierungserklärung vom 27.02.2022 betont der Bundeskanzler die Notwendigkeit, den Ausbau Erneuerbarer Energien schnell voranzutreiben und umzusteuern, um die gegenwärtige Importabhängigkeit insbesondere vom Putin-Regime zu überwinden. Deutschland bezieht derzeit 35 % seiner Rohölimporte, 50 % seiner Steinkohleimporte und 55 % seiner Erdgasimporte aus Russland. Die Drohungen von Russland mit einem Lieferembargo bzw. die mögliche Erweiterung der wirtschaftlichen Sanktionen der demokratischen europäischen Staaten auf die Energielieferungen verstärken zusätzlich den zeitlichen Druck für ein Handeln auf allen Ebenen.

Eine Neuausrichtung des § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG) wird es bereits im „Osterpaket“ der Bundesregierung geben. Vor dem Hintergrund gilt es, die in unserem Regierungsbezirk vorhandenen Potenziale Erneuerbarer Energien schnellstmöglich zu heben.

Es können und sollten schon jetzt alle bestehenden Handlungs- und Entscheidungsspielräume genutzt werden. Die kurzfristige Realisierung sämtlicher Formen Erneuerbarer Energien sollten kommunal ermöglicht bzw. unterstützt werden. Bereits aufgegleiste Projekte im Rahmen Ihrer Genehmigungszuständigkeiten sollten prioritärzum Abschluss kommen, damit die Anlagen schnellstmöglich errichtet werden können.

Denn: Der Ausbau Erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient – das ist durch den Angriffskrieg auf die Ukraine allen deutlich geworden – der öffentlichen Sicherheit. Sicherheitspolitik ist „grüne“ Energiepolitik.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die unterschiedlichen Formen der Erneuerbaren Energien nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir brauchen wirklich alles:
• Windkraftanlagen auch im Wald, auch in Landschaftsschutzgebieten
• Solaranlagen auf geeigneten Freiflächen und Dächern
• Wasserkraftanlagen mit ökologischer Fischdurchgängigkeit an vorhandenen Querbauwerken
• Biogaserzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen
• Oberflächennahe ebenso wie Tiefengeothermie
• Grubengasnutzung

Zudem besitzen alle Vorhaben der Energieeinsparung höchste Priorität.

Ich versichere Ihnen, dass wir Sie im Rahmen der Fachaufsicht u.a. als obere Immissionsschutz-, Bauaufsichts-, Wasser- und Naturschutzbehörde bei der Realisierung dieser Ziele bestmöglich unterstützen werden.

Deshalb an dieser Stelle zwei kurze Hinweise auch für gegenwärtig rechtlich notwendige Abwägungsprozesse beim Ausbau Erneuerbarer Energien.

1. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem historischen Klimaschutzbeschluss vom 24.03.2021 festgestellt, dass Klimaschutz ein verfassungsrechtlich gegebenes Staatsziel ist und in diesem Zusammenhang ein verfassungsrechtlich gebotenes „Recht auf Rechtzeitigkeit“ besteht.

2. Hinzu kommen jetzt die herausragenden Belange der kurzfristigen und dauerhaften Versorgungssicherheit und damit der Sicherheit des Landes insgesamt.

Ich freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam diese große Herausforderung zu gestalten, die auch unsere Freiheit und Demokratie zu sichern hilft, da wir für alles – auch für die kommunale Daseinsfürsorge – kurzfristig und dauerhaft bezahlbare Energie und Energiesicherheit benötigen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Josef Vogel”

Ob diese Ziele nun auch im HSK und in seinen 12 Kommunen schnell umgesetzt werden??

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Kreistag berät über Finanzierungsmodell für Kindergärten

By admin at 8:29 am on Friday, April 1, 2022

Am Freitag, 1. April, um 15 Uhr findet eine Sitzung des Kreistags statt. Das Kommunalparlament trifft sich in der Konzerthalle in Olsberg. Auf der Tagesordnung steht u.a. ein Antrag der SBL-Kreistagsfraktion, Neubauten für Kindergärten im sog. Eigentümermodell statt wie zuletzt im sog. Investorenmodell zu errichten. Letzteres führte dazu, dass die Kita-Träger auf 33.000 Euro Landeszuschuss pro neuem Platz verzichteten und stattdessen Miete gezahlt werden musste. Diese ist überwiegend aus den kommunalen Kassen zu leisten, mit einer Mietgarantie für 20 Jahre. Dies führt zu einer erheblichen Belastung der kommunalen Haushalte.

Weitere Themen sind u.a. geplante Gebührenerhöhungen in der Kreismusikschule und der Beteiligungsbericht, in dem der Kreis über die Gesellschaften informiert, an denen er beteiligt ist.

Die vollständige Tagesordnung des öffentlichen Sitzungsteils steht hier:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWpWCrT3lZP4e0pbayVhJFs

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