Kinder, Jugendliche und Lehrer/innen in den Zeiten der Pandemie
Im Anschluss an die seit über einem Jahr geführte Debatte über Schulöffnungen und Schulschließungen machen sich nun Lehrerverbände Gedanken darüber, wie man Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen stärker in den Blick nehmen kann. Diese Aufgabe kann nicht allein durch Eltern und Lehrkräfte geleistet werden, meint der Vertreter der SBL im Schulausschuss. Er geht auch davon aus, dass darüber hinaus leistungsschwache Schülerinnen und Schüler durch den Distanz- und Wechselunterricht zusätzliche kognitive Nachteile erlitten haben, die dringend aufgehoben werden müssen.
Anfrage
Ergo wandte sich die SBL-Fraktion am 21.05.2021 mit diesen Fragen an den Landrat Dr. Schneider:
1. Wird es im HSK für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen die Möglichkeit eines Sozialcoachings oder Telefoncoachings geben?
2. Wird es im HSK für förderbedürftige Kinder und Jugendliche Mentoring- oder Coachingangebote geben?
3. Besteht für förderbedürftige Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, dass sie sich während der Sommerferien in digitaler oder analoger Form an kostenlose Nachhilfeinstanzen wenden können?
Antwort
Die Anfrage der SBL-Fraktion wurde mit Schreiben datiert auf den 07.06.2021 so beantwortet.
„Sehr geehrter Herr Loos,
nach interner Abstimmung mit den Fachdiensten 21 (Schulverwaltung), 23 (Schulaufsicht, Medienzentrum, Regionales Bildungsnetzwerk), 26 (Jugendhilfe) und 28 (Regionale Schulberatung) beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
1. Wird es im HSK für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen die Möglichkeit eines Sozialcoachings oder Telefoncoachings geben?
Gem. § 8a SGB VIII haben Kinder und Jugendliche das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Das Jugendamt sowie ansässige Beratungsstellen (u.a. Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes) halten unabhängig von Corona jederzeit entsprechende Beratungsangebote vor.
Im Rahmen der Jugendarbeit stehen die Jugendfreizeitstätten auch während der Pandemie für persönliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung
Die Regionale Schulberatung fokussiert als psychologischer Fachdienst für Schule die schulischen Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Beratung und Unterstützung der vor Ort tätigen Lehr- und Fachkräfte, sowie der Eltern als Bezugspersonen.
Bei zahlreichen Themen wie Ängsten, sozioemotionalen Auffälligkeiten und Schulvermeidung ist eine coronazeitbedingte Intensivierung auf Seiten der Kinder zu beobachten und weiter zu erwarten. Für sie sind verlässliche Strukturen, ein strukturgebender Schulalltag stabile Beziehungen und gestärkte Bezugspersonen von größter Bedeutung. Hier setzt schulpsychologische Arbeit an und bietet eine Unterstützung der vielfach selbst belasteten Bezugspersonen, die tagtäglich vor Ort mit diesen Herausforderungen umgehen (müssen), Stabilität geben und Lern- und Entwicklungsprozesse begleiten – unabhängig davon, ob die Kinder auch mögliche zusätzliche außerschulische Maßnahmen wahrnehmen oder in Therapien angebunden sind.
Vor diesem Hintergrund finden Lehr- und schulische Fachkräfte sowie Eltern und Schülerinnen und Schüler Unterstützung im Umgang mit diesen Herausforderungen in der Regionalen Schulberatungsstelle. Dabei ersetzt schulpsychologische Beratung keine Psychotherapie; Schulpsychologinnen und -psychologen haben keinen therapeutischen Auftrag. Auch längerfristige Förderungen und die Aufarbeitung von Lerndefiziten können hier nicht geleistet werden.
2. Wird es im HSK für förderbedürftige Kinder und Jugendliche Mentoring- oder Coachingangebote geben?
Für die Beantwortung der Fragen 2 und 3 wird davon ausgegangen, dass mit „förderbedürftig” die „leistungsschwachen“ Kinder und Jugendliche im Sinne der Anfrage gemeint sind.
Eine trennscharfe Differenzierung zwischen förderbedürftigen Kindern und Jugendlichen und solchen mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen ist nicht möglich. Bei einigen Kindern und Jugendlichen liegen sicherlich auch beide Formen der Beeinträchtigung vor.
Von daher gelten die Ausführungen zu Frage 1 auch für die förderbedürftigen Kinder und Jugendlichen.
3. Besteht für förderbedürftige Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, dass sie sich während der Sommerferien in digitaler oder analoger Form an kostenlose Nachhilfeinstanzen wenden können?
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ aufgelegt. Das Programm hat das Ziel, mit außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten die individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler gezielt auszugleichen.
Das Programm beinhaltet folgende Förderbereiche:
a) Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen,
b) Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen,
c) Individuelle Bildungs -und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF.
Die Laufzeit des Programms wurde bis zum Sommer 2022 ausgedehnt. Die Angebote können auch außerhalb der Ferienzeiten durchgeführt werden.
Die kommunalen Schulträger im Hochsauerlandkreis haben im Rahmen einer Schulträger-Dienstbesprechung am 28.04.2021 ohne Ausnahme die Bereitschaft erklärt, bei entsprechenden Bedarfen und Angeboten vor Ort die notwendigen Eigenanteile, die die Förderrichtlinien vorsehen, zur Verfügung zu stellen. Als Initiatoren werden hier die außerschulischen Partner (z.B. OGS-Träger‚ Träger der freien Jugendhilfe) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen gesehen.
Die Träger der freien Jugendhilfe haben gegenüber dem Hochsauerlandkreis als Schulträger erklärt, dass sie mit den kreiseigenen Schulen Kontakt aufnehmen werden mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler für eine Teilnahme an den geplanten Maßnahmen zu motivieren. Darüber hinaus ist geplant,dass z.B. mit Zustimmung der Eltern die Lehrkräfte Förderempfehlungen zur Verfügung stellen, damit die Lernangebote passgenau auf die einzelnen Schüler zugeschnitten werden können.
Neben diesen Angeboten bieten einzelne Jugendfreizeitstätten Nachhilfe in unterschiedlicher Form an.“