Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Endlich kommt das “Deutschland-Ticket” für SchülerInnen im HSK

By admin at 11:46 pm on Tuesday, August 1, 2023

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte die Einführung schon mehrfach gefordert, und nun scheint es ab 01.10.2023 endlich Wirklichkeit zu werden: Das “Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler der kommunalen Schulträger” im HSK. So ist die Drucksache 10/750 überschrieben, die am 08.08. im Schulausschuss und am 30.08. in Kreisausschuss und Kreistag auf der Tagesordnung steht. Über das Thema hatten wir u.a. hier schon berichtet.

Der Beschlussvorschlag lautet:
“1. Der Hochsauerlandkreis beteiligt sich an einem kreisweit abgestimmten Modell zur Ausgabe eines preisreduzierten Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, die bisher keinen Anspruch auf Fahrkostenübernahme nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW haben.
Hierzu beschließt der Kreistag den Abschluss eines Vertrages mit den Verkehrsunternehmen, der die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von monatlich 20 Euro je abonniertes Deutschlandticket für diese Zielgruppe bestimmt.
2. Aus Gründen der Gleichbehandlung und Zweckmäßigkeit erhalten alle anspruchsberechtigen Schülerinnen und Schüler ein Schulwegticket als Deutschlandticket für 12 Monate anstelle von 11 Monaten beginnend mit dem Schuljahr 2023/24.”

Mit disem Ticket können alle Schülerinnen und Schüler in Vollzeit-Schulausbildungen ein Jahr lang in Deutschland alle Nahverkehrszüge und alle Busse nutzen. Die Eigenbeteiligung für SchülerInnen ohne Anspruch auf ein Schulwegticket beträgt 29 Euro pro Monat. Für diejenigen, die bisher wegen der Entfernung zur Schule schon als Schulwegticket erhielten, wird dies durch das neue Ticket ersetzt.

Und es kostet den Kreis kein Geld. Denn bezogen auf die bisherigen Schülerfahrkosten (Berechnungsgrundlage Schuljahr 2022/23) ergibt sich mit Einführung des 49 €-Deutschlandtickets für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler im Kreishaushalt eine Einsparung in Höhe von ca. 510.000 Euro. Nur die Hälfte dieser Einsparung benötigt der Kreis für den Zuschuss von 20 Euro pro Monat für die Verbilligung des 49-Euro-Tickets.

Auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben (laut Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung) erklärt, dass sie für ihre Schulen das gleiche Modell einführen.

Schade ist, dass die Einführung dieses Tickets im HSK erst nach 5 Monaten erfolgt. Wenn der Kreis das schon zum 01.05. geschafft hätte, hätten die Schülerinnen schon eher den Nutzen gehabt, und der Kreis hätte ca. 100.000 Euro eingespart. So hat der Kreis viel zu lange die zu teuren Schulwegfahrkarten bezahlt.

Noch klärungsbedürftig ist die äußere Form des Tickets. Die kreiseigene Busverkehrsgesellschaft RLG sieht sich immer noch nicht in der Lage, das Deutschland-Ticket als Chipkarte anzubieten, was in anderen Verkehrsgebieten längst eine Selbstverständlichkeit ist. Die RLG bevorzugt nur die digitale Variante, als Smartphone-App- Da aber vor allem jüngere Schülerinnen und Schüler mit dieser Variante nichts anfangen können, wird es für sie wohl einen DIN A4-Ausdruck mit einem QR-Code geben; sehr unhandlich. Die SBL wird daher erneut beantragen, auch andere Ticketvarianten anzubieten.

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2mal ein Vierteljahr lang Vollsperrung der Oberen Ruhrtalbahn

By admin at 9:35 am on Tuesday, March 28, 2023

Die Sanierung des ca. 1,4 km langen Bahntunnels bei Olsberg-Elleringhausen hat bereits begonnen. Ab 4. Mai wird deswegen die Bahnstrecke zwischen Bestwig und Brilon 3 Monate und 3 Wochen lang voll gesperrt.

Nach der ursprünglichen Planung waren sogar 4 Jahre Sperrung vorgesehen. Auf Antrag der SBL-Fraktion wurde jedoch im Kreistag beschlossen die Deutsche Bahn aufzufordern, die “Tunnel-in-Tunnel-Methode” anzuwenden. Sie hatte sich bereits im Lahntal bewährt. Dies hatten der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die SBL eruiert. So gibt es nur zu Beginn und zum Ende des Bauzeitraums Vollsperrungen von jeweils etwa einem Vierteljahr. In der anderen Zeit fahren die Züge eingleisig in der Mitte des Tunnels, und die Bauarbeiten finden über und neben den fahrenden Zügen statt.

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Kreistag trifft sich wieder im Kreishaus in Meschede

By admin at 6:19 pm on Thursday, March 23, 2023

Am Freitag (24.03.) findet die erste Sitzung des Kreistags in diesem Jahr statt. Nachdem diese Sitzungen pandemiebedingt in den letzten Jahren nach Olsberg oder Bigge verlegt wurden, trifft sich der Kreistag nun wieder im Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede. Beginn der öffentlichen Sitzung ist um 15 Uhr.

Wie immer beginnt die Sitzung mit einer Einwohnerfragestunde. Hier kann jeder Einwohner des HSK Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen.
Weitere wichtige Tagesordnungspunkte sind die “Örtliche Pflegebedarfsplanung 2021-2022 für den Hochsauerlandkreis” und die “Fortschreibung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Hochsauerlandkreis und elf kreisangehörige Städte und Gemeinden”. Zu beiden Punkten hat die SBL Änderungsanträge zu den Beschlussvorschlägen der Kreisverwaltung gestellt. U.a. soll für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ein standardisiertes Controlling eingeführt werden, in dem jährlich über den Stand der einzelnen Maßnahmen berichtet wird. Das letzte Klimaschutzkonzept (aus dem Jahr 2013) hat die Notwendigkeit dafür gezeigt. So war z.B. beschlossen worden, Strom für kreiseigene Gebäude nur aus erneuerbaren Energien zu beziehen; dies wurde dann in der Ausschreibung und Vergabe missachtet, und ein Antrag der SBL, dies umzusetzen, wurde nur von der Fraktion Die Linke unterstützt. Beim Bedarf an Pflegeplätzen kommt der Entwurf der Kreisverwaltung zu völlig unrealistischen Ergebnissen; so wird z.B. behauptet, dass in 6 Jahren ein Überhang von mehr als 300 stationären Pflegeplätzen entstehen würde.

Mit der Beschlusskontrolle befasst sich auch ein Antrag der Grünen Kreistagsfraktion. Sie fordert die “Einführung eines Informations-Tools ‚Beschlusskontrolle‘ in das Kreistagsinformationssystem”. Einen fast gleich lautenden Antrag hatte die SBL bereits im Dezember 2016 in den Kreistag eingebracht; vielleicht ist der Versuch dieses Mal erfolgreicher?

Die Kreisverwaltung wird über den “aktuellen Umsetzungsstand” des “Zukunftsprogramm Hochsauerlandkreis 2025″ berichten, wobei einige Aussagen in der dazu erstellten Drucksache sehr geschönt wirken…

Die Linke-Fraktion hat Anträge eingebracht zu “Ausbildungsmöglichkeiten nach § 66 BBiG für Menschen mit Behinderungen” und für eine “Resolution für eine bessere ärztliche Versorgung im ländlichen Raum”.

Hier steht die komplette Tagesordnung:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWLmaBFoFBDDVuyEi70OxWQ

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2.756 Flüchtlinge aus der Ukraine im HSK (ohne Stadt Arnsberg)

By admin at 5:24 pm on Tuesday, February 28, 2023

Aus Berichten, die die SBL-Kreistagsfraktion erhalten hat (und auch aus eigenen Erfahrungen von Mitgliedern der Fraktion) ergibt sich, dass es für einige Behörden zwei “Klassen” von Flüchtlingen aus der Ukraine gibt: Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und Menschen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen. Sie haben sehr unterschiedliche Rechte und Möglichkeiten.
Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion am 08.02.2023 eine schriftliche Anfrage an den Landtag gerichtet.

Am 27.02.2023 erhielten wir die Antwort, die wir hier dokumentieren:

“Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 07.02.2023 zu der Thematik „Flüchtlinge aus der Ukraine mit anderer Staatsangehörigkeit”. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Wie viele Menschen sind seit Februar 2022 aus der Ukraine in den HSK gekommen?

a) mit ukrainischer Staatsangehörigkeit?
Seit Februar 2022 haben 2.624 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen:

b) mit anderen Staatsangehörigkeiten?
Seit Februar 2022 haben 132 Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates ihren Wohnsitz im Hochsauerlandkreis (ohne die Stadt Arnsberg) genommen.

2. Inwiefern unterscheiden sich die Rechte beider Gruppen im HSK?

a) beim Aufenthaltsrecht?
Ukrainischen Staatsangehörigen wird gemäß der Richtlinie 2001/55/EG („Massenzustrom-Richtlinie”) und dem hierzu ergangenen Beschluss Nr. 2022/382 des Rates der Europäischen Union eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG erteilt.
Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, welche sich nachweislich am 24.02.2022 mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, erhalten ebenfalls eine solche Aufenthaltserlaubnis.
Sofern eine drittstaatsangehörige Person lediglich über einen Aufenthaltstitel mit einer befristeten Gültigkeit verfügt, hängt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis davon ab, ob der betroffenen Person eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist. Dieser Umstand wird in jedem Einzelfall von meiner Ausländerbehörde überprüft.

b) bei finanziellen Leistungen?
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden, kann sich für beide Gruppen ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II/SGB XII ergeben. Die Staatsangehörigkeit der Leistungsberechtigten hat keinen Einfluss auf die Höhe der gewährten Leistungen.

c) beim Schul- und Hochschulbesuch?
Für ukrainische Staatsangehörige gelten besondere Regelungen zur Schulpflicht. Die geflüchteten Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Ukraine haben ein sofortiges Aufenthaltsrecht in Deutschland und können im Folgenden eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erhalten.
Mit der Erteilung des Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG und der damit einhergehenden Zuweisung an eine Kommune wird der gewöhnlicher Aufenthalt in der Kommune begründet.
Für die Bestimmung der Schulpflicht der Kinder und Jugendlichen gelten aufgrund der Verweisvorschrift des 0 34 Absatz 6 Satz 3 Schulgesetz NRW die allgemeinen Bestimmungen in § 34 Absatz 1: Schulpflichtig ist, wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für Flüchtlinge aus der Ukraine mit fremder Staatsangehörigkeit gilt die unmittelbare Schulpflicht mit der Wohnsitzaufnahme aufgrund Zuweisung zu einer Gemeinde gemäß § 34 Abs. 1 SchulG.
Die Rechte zum Schulbesuch sind für ukrainische Staatsangehörige und Angehörige mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates gleich. Die Auswahl eines Bildungsganges hängt ausschließlich von Sprachkenntnissen und der Vorbildung (u.a. Schulabschlüsse) ab.

d) in der Berufsausbildung?
e) auf dem Arbeitsmarkt?
Zu jeder Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des § 24 Abs. 1 AufenthG ist die Auflage ,,Erwerbstätigkeit erlaubt” verfügt. Es besteht somit unter der Voraussetzung des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis für beide hier genannte Gruppen ein freier und unbeschränkter Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

f) in anderen Bereichen?

Es ist hier nicht bekannt, dass in etwaigen anderen Bereichen noch Unterschiede zwischen den beiden von Ihnen genannten Gruppen bestehen könnten.”

Fazit:
Die Flüchtlinge mit Drittstaatsangehörigkeit haben einen Anteil von 5% an allen Flüchtlingen aus der Ukraine. Ihr “Schicksal” hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland hängt vor allem davon ab, ob sie nachweisen können, dass sie zu Kriegsbeginn “mit einem unbefristet gültigen Aufenthaltstitel rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben”. Andernfalls (wenn z.B. Papiere fehlen oder bei Studenten) entscheidet die Ausländerbehörde, ob “eine sichere und dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland möglich und zumutbar ist”. Und da hat die Behörde einen großen Beurteilungsspielraum … (Antwort 2a).
Nicht Angelegenheit des Kreises sind Probleme bei der Anerkennung von Bildungsgängen und Bildungsabschlüssen und bei der Möglichkeit zur Fortsetzung von Ausbildungen; auch hier gibt es oft große Schwierigkeiten.

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Notfall Rettungsdienst?

By admin at 11:57 pm on Wednesday, March 3, 2021

Ein von der Kreisverwaltung beauftragter Gutachter hat den Entwurf für den Rettungsdienstbedarfsplan vorgelegt. Dazu gehört umfangreiches Datenmaterial, viel mehr als bei bisherigen Plänen für den Rettungsdienst.

Daran wird deutlich, dass im HSK die sog. Hilfsfrist bei weitem nicht eingehalten wird. Mit ihr wird definiert, wie lange es in 90% der Notfalleinsätze dauern darf, bis das “Rettungsmittel” (i.a. also der RTW) nach dem Einsatzbefehl die Einsatzstelle erreicht. Für den HSK ist diese Frist mit 12 Minuten definiert. Das ist bereits ungewöhnlich lang. In Städten gilt meist eine Hilfsfrist von 8 Minuten. Im benachbarten Landkreis Waldeck-Frankenberg (ebenfalls eine ländliche Region) sind es 10 Minuten.

Hilfsfristen

Selbst diese lange Hilfsfrist wird im HSK aber nur in 84,4% der Fälle eingehalten. Die Quote der Nichteinhaltung liegt mit 15,6% über die Hälfte höher als die zulässigen 10%. Erst bei einer Hilfsfrist von 14 Minuten würde die Hilfsfrist in 90% der Fälle eingehalten . Innerhalb von 10 Minuten wird das Ziel nur in 72,2% der Notfalleinsätze erreicht, in maximal 8 Minuten sogar nur in 52,2%. Zu beachten ist dabei auch, dass nur die 12.593 Notfalleinsätze (mit Blaulicht und/oder Sirene) innehalb eines Jahres ausgewertet werden; ihr Anteil an allen Einsätzen beträgt 28%.

Es besteht also Handlungsbedarf. Dafür sollen u.a. die Einsatzsstunden der Rettungstransaportwagen (RTW) erhöht werden. Und es soll nur für 3 von bisher 12 Rettungswachen keine räumlichen Veränderungen geben; die anderen sollen an verkehrsgünstigere Standorte verlegt werden:
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(“VB” steht für Versorgungsbereich)

Im Juni 2021 soll der neue Bedarfsplan vom Kreistag beschlossen werden.

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Wenn Behörden ganz besonders schnell arbeiten …

By admin at 11:19 pm on Sunday, December 8, 2019

… dann ist das verdächtig.

Das gilt auch im Falle einer bei Brilon-Petersborn geplanten Siedlung. Dort sollen 21 Häuser mit je 5 Betten und ein Hotel mit 60 weiteren Betten errichtet werden, außerdem ein Hotel mit etwa 60 Betten, außerdem eine Gastronomie mit fast 300 Plätzen. Ein Haus mit 102 qm Wohnfläche soll für die Käufer etwa 350.000 Euro kosten. Die Fläche gehört bisher der Stadt Brilon. Die Konditionen hinsichtlich des Kaufs sorgten bei Nachbarn, nachdem einer bei der Stadtverwaltung einen Vertragsauszug angefordert hatte, für großes Erstaunen. Auf einer Einwohnerversammlung wurde u.a. vorgetragen, dass der Grundstückskaufpreis erst nach Eintritt diverser Voraussetzungen zu zahlen ist.
http://www.gut-petershagen.de/

Nachdem der Rat der Stadt Brilon bereits einen Beschluss über einen Bebauungsplan für dieses Projekt gefasst hatte, untersuchte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die etwa 6 1/2 ha große Fläche. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um ein sehr wertvolles Biotop handelt. Etwa 90% der Fläche bestehen aus Magerrasen, Borstgraswiesen, Auenwald und Quellgebieten. Solche Biotope sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html
Auf ihnen darf normalerweise nicht gebaut werden. Unter ganz besonderen Umständen kann eine Ausnahmeregelung beantragt werden; dann aber muss das Biotop in der Nähe und gleichwertig ersetzt werden, sowohl hinsichtlich der Größe als auch der Beschaffenheit als auch des Untergrundes.

Mit einer derartigen Ausnahmeregelung müssen sich u.a. der auf Kreisebene bestehende Naturschutzbeirat und die Naturschutzbehörde in der Kreisverwaltung befassen. Letztendlich entscheidet die Bezirksregierung. Die Bedingungen für eine Ausnahme wurden bereits in der Sitzung des Naturschutzbeirates am 24. September erörtert.

Und nun ging es auf einmal ganz schnell. Der Investor reichte zwar erst etwa 5 Monate nach der Untersuchung durch das LANUV zwei Gutachten bei der Briloner Stadtverwaltung ein. Der Stadtverwaltung gelang es dann tatsächlich, innerhalb von weniger als einem Tag die beiden Gutachten auszuwerten und einen Antrag an die Kreisverwaltung auf Gewährung einer Ausnahmeregelung zu stellen. Dieselbe Stadtverwaltung benötigte übrigens in diesem Jahr 5 1/2 Monate, um einen Bescheid zu einem ihr vollständig vorliegenden Wohngeldantrag einer Rentnerin zu erstellen… Ob die besonders schnelle Bearbeitung damit zusammenhängt, dass der Investor ein Mitglied des Briloner CDU-Vorstandes ist??

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Auch die Kreisverwaltung des HSK entwickelte in diesem Fall eine atemberaubende Geschwindigkeit. Sie benötigte ebenfalls weniger als einen Tag, um die Sitzungsvorlage 9/1370 für den Naturschutzbeirat zu erstellen, mit der Beschlussempfehlung: “Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzlichen Biotopschutz für die Errichtung des Feriendorfes und des Hotels östlich „Am kahlen Hohl“ in Brilon Gudenhagen zu.”
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfC66x4C7c9W8gsvveNBRCRvx-9EQSXBtJ054a1lkw5H/Vorlage_9-1370.pdf
Trotz der Eile ging die Vorlage zwar mehrere Tage zu spät für die Sitzung am 5. Dezember beim Naturschutzbeirat ein, aber der Punkt stand selbstverständlich trotzdem auf der Tagesordnung. Was dazu führte, dass aus dem Beirat nachgefragt wurde, wieso die Bearbeitung anderer Anträge in der Kreisverwaltung ein halbes Jahr dauern würde…

Wie wurde die Ausnahme begründet? Auf etwa 40% des Grundstücks soll der Oberboden komplett entnommen werden, in Form von Soden. Die sollen dann auf einem etwa 2 km entfernten anderen Grundstück, das teilweise bereits dem Investor gehört, ausgelegt werden. Für diese “Sodenverpflanzung” sollen angeblich laut Sitzungsvorlage “gute Erfahrungen (bestehen), so dass von einem Erfolg der Ausgleichsmaßnahme ausgegangen werden kann.” Die restlichen 60% sollen durch den Bau nicht beeinträchtigt werden…

Doch in der Sitzung stellte sich das wesentlich anders dar. Sogar die Untere Naturschutzbehörde des HSK musste einräumen, dass es mit dem Verfahren der Sodenverpflanzung nur wenige positive Erfahrungen gibt. Im Zusammenhang mit dem Bau eines Deiches hat sie funktioniert, in anderen Fällen nicht.
Folglich gab es bei der Mehrheit der Mitglieder des Naturschutzbeirats erhebliche Bedenken. Es wurde u.a. darauf hingewiesen, dass das vorgesehen Verfahren mit erheblichen Risiken verbunden ist. “Wertvollste Flächen” sollten nicht für so ein Projekt “geopfert” werden.

Als die zuständige Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung merkte, wohin die Tendenz ging, brachte sie einen neuen Beschlussvorschlag ein. Eigentlich haben die Mitarbeiter der Kreisverwaltung in den Gremien zwar kein Antragsrecht, aber in so einem besonderen Fall…Offensichtlich sollte das zu erwartende negative Votum verhindert werden, in dem der NB nun beschließen sollte, er die Vorlage “zur Kenntnis nimmt” und “empfiehlt, die in der Diskussion gegebenen Anregungen und kritischen Anmerkungen mit der Bezirksregierung zu besprechen.” Unverbindlicher geht es kaum!

Dies nützte aber nichts. Der Naturschutzbeirat stimmte über die ursprüngliche Vorlage ab und lehnte es mit Mehrheit ab, seine Zustimmung zur beantragten Ausnahmeregelung zu geben.

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Verzögerungstaktik bei den Unterkunftskosten

By admin at 10:58 pm on Sunday, July 7, 2019

Empfänger von Grundsicherung nach SGB II (Alg 2 bzw. “Hartz IV”) oder SGB XII (Sozialhilfe) erhalten außer dem monatlichen Bedarfssatz noch die Kosten für ihre Unterkunft erstattet, sofern sie als “angemessen” gelten. Für diese Angemessenheitsgrenzen hat der HSK ein Konzept erstellt. Danach darf z.B. eine alleinstehende Person in Brilon maximal 231 Euro pro Monat an Kaltmiete zahlen – was bei vielen Betroffenen nicht ausreicht.

Am 30.01.2019 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass das Unterkunftskostenkonzept des Kreises Bad Segeberg rechtswidrig ist. Und zwar aus den gleichen Gründen, die die SBL seit Jahren beim Konzept des HSK kritisiert hat: Mit einer pseudo-wissenschftlichen Clusterung wurden Teilräume (“Wohnungsmarkttypen”) aus höchst unterschiedlich strukturierten und räumlich nicht zusammenhängenden Gemeinden gebildet. Für diese Teilräume wurden angeblich einheitliche Mitniveaus definiert, und das führte zu gravierenden Ungerechtigkeiten.

Das für NRW zuständige Landessozialgericht hat bereits im Februar 2019 bestätigt, dass auch das Konzept des HSK aus denselben Gründen rechtswidrig ist.

Doch statt dass Landrat und Kreisverwaltung nun zügig das Konzept des HSK ändern, geschah: NICHTS.

In der Kreistagssitzung am 22.03.2019 hatte der Landrat zwar zugesagt, dass in der nächsten Kreistagssitzung über die Neuregelung der Kosten der Unterkunft für die Empfänger von Grundsicherungsleistungen beraten wird. Doch für die Kreistagssitzung am 05.07.2019 wurde immer noch keine inhaltliche Vorlage erstellt, da angeblich “das BSG den Volltext der Urteile noch nicht veröffentlicht” habe.

Als die Sitzungsdrucksache am 14.06.2019 bei den Mitgliedern des zuständigen Fachausschusses einging, stand das Urteil jedoch bereits auf den Internetseiten des BSG. Schlimmer noch: Dem Rechtsanwalt, der den HSK in dieser Angelegenheit vertritt, war es bereits am 07.06.2019 zugestellt worden.

Die SBL/FW-Fraktion kündigte daraufhin die Einberufung einer zusätzlichen Sitzung des Fachausschusses an. Denn die Betroffenen brauchen sehr bald Klarheit, ob sie sich ihre Wohnung noch leisten können. Aber das scheint der Kreisverwaltung egal zu sein. Sie schrieb, “dass bei einer Korrektur der Mietpreisobergrenzen nach oben der Hochsauerlandkreis von Amts wegen die betreffenden Leistungsbescheide nach § 44 SGB X rückwirkend zu Gunsten der Leistungsberechtigten anpassen wird”. Daher bestünde “für eine außerordentliche Einberufung des Gesundheits- und Sozialausschusses keine Notwendigkeit.” Damit verkennt die Kreisverwaltung die Situation völlig. Viele Betroffene können sich die Ungewissheit finanziell schlicht nicht leisten!

In der Kreistagssitzung wurde es anscheinend sogar dem Landrat zu unangenehm. Am 04.09.2019 findet sowieso wegen der Sanierung des Berufskollegs in Arnsberg-Hüsten eine zusätzliche Kreistagssitzung statt. Dort soll es nun auch um die Mietpreisobergrenzen gehen. Vorher wird der Sozialausschuss zu einer zusätzlichen Sitzung einberufen. Ob es dann wohl einen inhaltlichen Vorschlag der Kreisverwaltung gibt?

Bekanntlich ist das

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Gebiet des Hessentickets ausdehnen

By admin at 8:53 am on Wednesday, June 26, 2019

In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Montag stand auch der Antrag der SBL/FW-Fraktion auf der Tagesordnung, die Städte Brilon und Medebach in den Geltungsbereich des Hessentickets aufzunehmen

Denn mehrere Bahn- und Buslinien nach bzw. aus Hessen beginnen und enden in Brilon bzw. Medebach. Während die ostwestfälische Stadt Warburg bereits zum Geltungsbereich des Hessentickets gehört, ist dies für Brilon und Medebach nicht der Fall. Dies führt z.B. dazu, dass 5 Personen für eine Bahnfahrt von Willingen nach Frankfurt a.M. und zurück insgesamt 36 Euro zahlen, einschließlich Nutzung der U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt. Die jeweils nur 7 Minuten dauernden Fahrten von Brilon-Wald nach Willingen und zurück kosten dagegen pro Person 11 Euro. Hinzu kommt, dass auf den Bahnhöfen Brilon-Stadt und Brilon-Wald keine Hessentickets erhältlich sind, so dass die Nutzung der von Brilon-Stadt nach Marburg durchgehenden Bahnlinie RB42 stark eingeschränkt ist, weil die Fahrgäste sich erst unterwegs ein Hessenticket besorgen können. Viele Fahrgäste fahren daher parallel zur Bahnlinie mit dem Auto von Brilon nach Willingen, um dort ein Hessenticket zu lösen und dann in den in Brilon abfahrenden Zug der Kurhessenbahn einzusteigen. Andere werden bei der Fahrt von Hessen nach Westfalen unfreiwillig zu Schwarzfahrern.

Ähnliches gilt für die zwischen Frankenberg bzw. Korbach und Medebach verkehrenden Buslinien 530 und 550.

Landrat und Kreisverwaltung sollen laut Antrag beauftragt werden, zielführende Gespräche mit den zu beteiligenden Institutionen einzuleiten.

Dies hat der Ausschuss so beschlossen, auch für die Buslininen aus Hessen in die Städte Marsberg und Hallenberg.

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„Rufer in der Wüste“ – Über einen Abend mit dem Pazifisten und Publizisten Peter Bürger

By admin at 11:37 pm on Tuesday, March 12, 2019

Er endet mit sowas wie einem „Paukenschlag“.
Warum? In der abschließenden Diskussionsrunde sprachen mehrere Gäste ein drängendes Problem der katholischen Kirche in Brilon an, das sie offenbar sehr umtreibt. Parallelen zu 1933? Peter Bürger bittet um weitere Informationen.

Aber fangen wir von vorne an.
Peter Bürger, geboren 1961 in Eslohe im Sauerland, studierte katholische Theologie, arbeitete als Krankenpfleger und ist seit vielen Jahren als freier Publizist tätig. Er ist Mundart- und Heimatforscher, Buchpreisträger und engagiert sich in der Friedensbewegung. Kurz: Er hat viel Elan, eine Menge Arbeit und ein volles Programm.

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Widrige Umstände
Auf Einladung der Kreistagsfrakion Sauerländer Bürgerliste reiste er am 11. März 2019 unter ziemlich ungünstigen Umständen von Düsseldorf mit der Bahn nach Brilon und kam – trotz scheußlichstem Wetter mit Wind und Graupelschauern, Zugausfällen und –verspätungen – pünktlich im „Tommy’s“ im Kolpinghaus an.

Auftakt zu den „Internationalen Wochen gegen Rassismus“
Bahnfahren ist ein Erlebnis! Am Montag dem 11. März, dem Auftakt der „Internationalen Wochen gegen Rassismus, war irgendwo zwischen Düsseldorf und Brilon-Wald Zivilcourage gefragt. Ein nicht gerade höflicher und netter Schaffner machte einen jungen Farbigen rassistisch an. Peter Bürger intervenierte und … hatte sofort fünf Unterstützer an seiner Seite. Passt das nicht wunderbar zum Beginn der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“!? Dazu Peter Bürger: „Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ (Anmerkung: Auch bei der Deutschen Bahn AG.)

Sauerländische Friedensboten
„Heimat“ ist nach Meinung der Verfasserin dieses kleinen Beitrags ein reichlich überstrapazierter oder oft nicht im passenden Kontext verwendeter Begriff.
Wohltuend ist dagegen der „Heimat“-Ansatz von Peter Bürger. Einen Teil seiner Forschung widmet er den „Friedensarbeitern, Antifaschisten und Märtyrern des kurkölnischen Sauerlands“. Zu ihnen zählt er den Propstdechant Joseph Böhmer, den Pfarrvikar Otto Günnewich, den Bauernsohn Carl Lindemann, Dr. Josef Kleinsorge, Bäckermeister Josef Quinke, die Brüder Josef und Theodor Rüther, Franz Stock und viele andere mutige Menschen.

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Deren gemeinsame Botschaft heißt:
„Versagt euch den völkischen Hetzern und der Kriegsmaschinerie! Sagt NEIN!“

Ob diese Aufforderung wohl den Anhängern der AfD und den anderen rechtslastigen und faschistischen Gruppierungen, den Lobbyisten der Waffenindustrie und mehr oder weniger hochrangigen Politiker/innen und anderen einflussreichen Kreisen gefällt?

Menschen und Bilder aus vergangener Zeit
Peter Bürger zeigt ein Foto eines „dekorierten“ jungen Militärseelsorgers aus der Zeit des I. Weltkriegs. „Der Krieg ist Wille Gottes“ hat er, hat der Klerus gepredigt. Und ganz perfide: „Wenn ihr betet, kommen die Soldaten zurück.“ Das bewahrheitete sich bekanntlich nicht. Nach dem WK I kam es zur ersten großen Kirchen-Austrittswelle. Der junge Seelsorger auf dem alten, vergrauten Bild wurde später Erzbischof von Paderborn. Das völkische Denken behielt er bei.

Mutige und Denunzianten
Von der Leinwand schaut jetzt ein selbstbewusst wirkender, gutaussehender junger Mann in gepflegtem Zivil: Josef Rüther, geboren 1881 in Assinghausen. Er war früh Halbwaise. Sein Vater, ein Wanderhändler, starb schon 1888. Josef wurde später Lehrer am Gymnasium Petrinum in Brilon.
Nach dem WK I gründete Rüther den „Friedensverband der Deutschen Katholiken“ und schrieb gegen das, was ihm missfiel, an: „Heimat ist kein Besitz!“.
Sein Bruder Theodor, ein katholischer Geistlicher, war Vorsitzender der Zentrumspartei im Sauerland.
Peter Bürger bezeichnet beide Brüder als „verblüffend hellsichtig“. Sie organisierten Veranstaltungen von bis zu 1.000 Leuten, wie 1931 eine große deutsch-französische Friedenskundgebung auf dem Borberg zwischen Brilon und Olsberg.
Das blieb nicht ohne Folgen. Bereits 1930 wurde Josef Rüther in seiner Schule bespitzelt. „1933 war er weg vom Fenster“. Bruder Theodor bekam Berufsverbot. Josef Rüther musste flüchten und sich zeitweise im Wald verstecken. Zum Glück überlebten beide Brüder und auch die Frau von Josef Rüther die Nazi-Zeit.
Noch lange nach dem Ende des Kriegs taten sich Sauerländer mit Josef Rüther schwer.
Vor ca. 15 Jahren hätte ihm gegenüber ein hier bekannter Heimatforscher geäußert, Rüther habe unverantwortlich gehandelt, erzählt Peter Bürger.

„Rufer in der Wüste“ …
… haben oft einen schweren Stand.
Viele Männer und Frauen, über die Peter Bürger und andere Historiker recherchierten, bezahlten ihren Friedenseinsatz sogar mit dem Leben. Beispielhaft erwähnen wir hier:
Angela Maria Autsch aus Finnentrop. Sie starb 1944 als „Nonne von Auschwitz“ im KZ.
Otto Günnewich, Vikar im Sauerland, wurde ins KZ abgeholt und später vergast.
Josef Hufnagel aus Dünschede bei Attendorn. Er wurde zum Tode verurteilt.
Ferdinand von Lüninck aus Ostwig wurde vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt.
Karl Petersen, Pfarrer in Reiste, wurde von der Gestapo abgeführt. Er starb 1944 in Dachau.

Einige mutige Fauen und Männer konnten nach Kriegsende ihre Friedensarbeit fortsetzen. Dafür ernteten sie zu ihren Lebzeiten nicht immer Anerkennung. Hier nur zwei Beispiele:
Georg D. Heidingsfelder, Nonkonformist aus Meschede
Irmgard Rode, Linkskatholikin und Pazifistin aus Meschede

Die andere Seite
Peter Bürger lässt auch die, die das alles zugelassen und/oder aktiv an den Verbrechen beteiligt waren, nicht unerwähnt, wie einen Nazi-Landrat aus Arnsberg, der das Hakenkreuz auf Kirchtürme platzierte. 1928 sei der Rechtsruck erfolgt.
Zu der Frage, wie viele von den Zentrums-Leuten umgefallen sind, fehlten noch Forschungsergebnisse. Es sei ein Märchen, dass die Zentrumsgesellschaft Widerstand geleistet hat. Eine Ausnahme sei der Arnsberger Propst Josef Bömer, der sich für Opfer der Zwangssterilasation einsetzte.
Nazis und Kirche im Sauerland hätten kooperiert, und zwar viel mehr als nach 1945 erzählt wurde. „Widerständler waren die Ausnahme. Die Mehrheit hat die Klappe gehalten. Die Massenmorde fanden vor der Haustür statt“.
Eine Widerstandsgruppe katholischer Pazifisten hätte es in Warstein gegeben. Sie nannte sich die „Warsteiner Kreuzfahrer“.

Die Frauen
Und auf die Frage, wie sich die weibliche Hälfte verhielt, ob sie sich nicht so schnell habe gleichschalten lassen, antwortet der Historiker: „Es war versteckte Subversion. Das ganze Ausmaß bekommen wir nicht mehr erforscht.“
Besser erforscht sei das Kapitel „Frauen als Mittäterinnen“. Exemplarisch nennt er die „schlimmste Nazi-Propagandistin“ Josefa Berens (auch bekannt als Josefa Berens-Totenohl.)

Wir, die Kirche und die AfD
Nach Meinung von Peter Bürger gibt es in der Sauerländischen Christdemokratie „Leute, die mit der AfD ins Bett gehen“.
Doch: „Gegen Rechts sind wir in der Mehrheit, immer noch. Wir haben mehr antifaschistische Substanz.“ Aber dass wieder braune Leute im Bundestag sitzen, bedeute, wir müssen wachsam sein! Das Rechte Denken ginge tief in das Bürgertum hinein. Entsetzt sei er über das, was wieder sagbar ist. Faschisten betitelt Peter Bürger als „verkappte Todesanbeter!“

Zurück in die Zukunft
„Die menschliche Zivilisation steht an der Scheide“, warnt der Historiker. „Die Schüler kapieren das, die Bundeskanzlerin nicht. Wir füttern die Rüstungsindustrie. Wir füttern die Mordlust in aller Welt.“
Und natürlich hätten Schülerinnen und Schüler ein Recht zu streiken und ein allgemein politisches Mandat.
Die entscheidende Frage laute: „Scheitert der Homo sapiens?“
Peter Bürger spricht von „der letzten Chance für eine Kehrtwende“ und, dass Frieden einer der Hauptzwecke deutscher Staatlichkeit ist. Das hätten seinerzeit Guido Westerwelle und die Liberalen richtig erkannt. Der Friedensforscher kritisiert heftig, dass Deutschland bei den Pro-Atomwaffen-Ländern steht. Und er warnt eindringlich vor dem Atom-Krieg-Argument „Die anderen haben ja auch …“, mit dem die deutsche Teilhabe begründet wird.

Der Pazifist Peter Bürger befürchtet:
„Die kommende Barberei wird das, was unter den Nazis möglich war, um ein Vielfaches überschreiten.“

Doch er meint auch:
„Mit Schwarzmalerei kann man keinen Widerstand erreichen. Wir können nur was mit Liebe am Leben erreichen!“

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Nachsatz I
Wer nun noch aus statistischen oder banaleren Gründen wissen möchte, wie viele Zuhörer/innen am 11. März im Restaurant „Tommy´s“ dabei waren, dem verraten wir das gerne. Schließlich war die Veranstaltung öffentlich. Also, wir zählten 25 Leute plus 3 junge Männer, die mal kurz von hinten in den Saal geguckt haben.
Ja, es hätten gerne mehr Gäste sein können. Das ist aber nicht das Ende der Fahnenstange. Peter Bürger kommt sicher gerne wieder zu einer Veranstaltung ins Sauerland, vielleicht auch noch einmal zu einer der Sauerländer Bürgerliste!? Wir würden uns jedenfalls sehr darüber freuen.

Nachsatz II und III
Unserem Gast und Referenten Peter Bürger vielen Dank für seine unermüdliche und wertvolle Forschungsarbeit, die Wissensvermittlung, für die Beantwortung etlicher Fragen und, last not least, für keine Sekunde Langeweile!

Bei der Stiftung „Internationale Wochen gegen Rassismus“ bedanken wir uns, dass wir diese Veranstaltung mit ihrem Label versehen durften!

PS: Literaturhinweise reichen wir nach.

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Auswirkungen des “Brexit” im HSK

By admin at 7:34 pm on Monday, March 4, 2019

Kommt er? Kommt er später? Kommt er gar nicht?

Egal! Gleichgültig was letztendlich passiert, der Hochsauerlandkreis sollte auf den Brexit vorbereitet sein!

Reinhard Loos, Sprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), beantragte daher am 23.02.2019 beim Landrat, das Thema „Brexit“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreis-tags am 22.03.2019 zu setzen.

Kreistagsmitglied Loos schrieb:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellt folgenden Antrag für die Tagesordnung:

Bericht über den Stand der Vorbereitungen auf den Brexit

Begründung und Erläuterung:
Am 29.03.2019 um 23 Uhr britischer Zeit soll der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wirksam werden. Auch im Fall einer Verschiebung des Wirksamwerdens des “Brexit” sind erhebliche Auswirkungen absehbar, sowohl für ArbeitnehmerInnen und StudentInnen als auch für Unternehmen im Kreisgebiet.
Landrat und Kreisverwaltung sollen über den Stand ihrer Vorbereitungen berichten, z.B. durch die Ausländerbehörde hinsichtlich des Aufenthaltsstatus von im Kreisgebiet arbeitenden und lebenden britischen Staatsbürgern.“

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Zehn Gründe für den Erhalt der Röhrtalbahn

By admin at 9:16 am on Wednesday, September 12, 2018

Den Entschluss der Kreistagsfraktion der CDU, die Röhrtalbahn aufzugeben, bedauert der Röhrtalbahn-AK der Lokalen Agenda 21 Arnsberg-Sundern, ein Zusammenschluss von verkehrspolitisch engagierten Bürgerinnen und Bürgern der beiden Städte. Die Lokale Agenda 21 hatte bislang mit der CDU konstruktive Gespräche. Arbeitsgrundlage war immer die Annahme, dass die Reaktivierung der Röhrtalbahn von einer breiten politischen Mehrheit getragen wird, was in verschiedenen Gremien (Kreistag, Stadträte Arnsberg und Sundern, Regionalrat) bestätigt wurde. Nun ist das anders, allerdings müssen seitens der Lokalen Agenda 21 einige Punkte klargestellt werden:

1. Die Reaktivierung der Röhrtalbahn ist nun in absehbarer Zeit möglich geworden, denn die Finanzierung des Nahverkehrs auf der Bahn ist bis 2031 gesichert und wichtige Planungsschritte wurden bereits genommen. Genau an dieser Stelle steigt die CDU aus. Schade und nicht zu verstehen!

2. Die Wirtschaftlichkeit der Röhrtalbahn ist klar gerechnet und nachgewiesen durch eine strenge, fachlich einwandfreie Begutachtung. Alle Verkehrsprojekte, ob Schiene oder Straße, werden ausschließlich nach dem volkswirtschaftlichen Nutzen bewertet. Der ist hier weit über der Kostendeckungsschwelle.

3. Die genannten 280.000 €, die angeblich derzeit die 14 km lange Röhrtalbahntrasse jährlich kosten soll, sind nicht nachvollziehbar und seitens der CDU nicht belegt. Es werden z.Zt. sicherlich keine 20.000 € pro km im Jahr investiert.

4. Die Fahrtzeit Sundern – Neheim-Hüsten beträgt mit der Bahn nur ca. 20 Minuten und ist viel kürzer als die Busfahrt. Außerdem ist der Komfort im Zug deutlich höher, und es lassen sich direkte Verbindungen ins Ruhrgebiet herstellen. Dortmund Hbf und Hagen Hbf liegen vor der Tür.

5. Die Straßenquerungen der Bahn mit Signalanlagen dauern nur solange wie die Schaltphase einer Fußgängerampel. Der Radweg erfordert bei der jetzigen Situation ebenfalls Ampeln, und das würde den Straßenverkehr wesentlich mehr behindern als der Zug. Und: Der Radweg kostet viel Geld für den Bau und in der Unterhaltung und Pfege. Die CDU hat bislang keinerlei Kostenabschätzung für den Radwegebau vorgelegt. Ebenso fehlt bislang jegliche Idee für die Finanzierung. Sollen das die Städte und der Kreis bezahlen? Die Bahnreaktivierung würde aus Landes- und Bundesmitteln fnanziert.

6. Der Zug fördert den Wander- und Radtourismus gleichermaßen. Mit der Bahn reisen viele Gäste zu diesen Zwecken an. Da entsteht viel Wertschöpfung in der Region. Bahn und Radweg ist die Kombination für den Erfolg, wie das Beispiel des Ruhrtalradwegs in Kombination mit der Oberen Ruhrtalbahn zeigt.

7. Natürlich kann Güterverkehr zusammen mit dem Personenverkehr geplant werden. Der Güterverkehr steht vor dramatischen Veränderungen, da die Straßen die prognostizierten Mengen nicht mehr fassen werden.

8. Die Bahn bietet ein modernes, klimafreundliches Mobilitätsangebot und ist unverzichtbarer Bestandteil der überfälligen Verkehrswende.

9. Für Fachkräfte von außerhalb sind Städte mit Bahnanschluss attraktiv. Städte ohne Bahnanschluss sind abseitige Provinz!

10.In Deutschland geht es um den Ausbau des ÖPNV mit Bahn und Bus, um Vernetzung der Verkehrsträger. Dazu trägt auch der demographische Wandel bei. Reaktivierungen von Bahnstrecken waren in den letzten Jahren sehr erfolgreich und ermöglichten vielen Orten einen Bahnanschluss. Soll Sundern nun außen vor bleiben?

Aber was schreiben wir das alles—die CDU nimmt anscheinend keine Fakten zur Kenntnis, verweigert eine öfentliche Diskussion, und man muss sogar um die Zukunft des gesamten Bahnverkehrs im HSK fürchten. Denn aus der CDU liest man die Ansicht, dass die Schiene keine Zukunft habe. Das ist Unsinn, denn der energieefziente Schienenverkehr ist das optimale Verkehrssystem für den Klimaschutz und für Lebens- und mehr Wohnqualität. Wenn die CDU die Röhrtalbahn aufgeben will, die wichtigste und zukunftsträchtigste Nebenbahn der Oberen Ruhrtalbahn, dann schwächt sie auch die Obere Ruhrtalbahn und bereitet schon den Ausstieg des HSK aus dem Schienenverkehr vor.
Dies wird die Lokale Agenda 21 Arnsberg-Sundern nicht hinnehmen und für die Übernahme der Röhrtalbahn durch ein anderes Eisenbahnunternehmen werben, denn dieser Schritt steht rechtlich vor der Stilllegung!

(Presseerklärung der Lokalen Agenda 21 Arnsberg-Sundern vom 11.09.2018)

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Verfassungsschutz im HSK offenbar total undercover

By admin at 9:24 pm on Monday, February 26, 2018

„Egal ob wir aus den Antworten der Kreisverwaltung Folgerungen werden ziehen können oder nicht, wir werden berichten.“
Das hatten wir (wir = SBL/FW-Kreistagsfraktion) versprochen!
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8323

… Und das machen wir hiermit!
Keine Sorge, es dauert auch nicht lange.

Also, der Hochsauerlandkreis antwortete mit Datum vom 22.02.2018:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Beobachtung von Gruppen und Personen durch den Verfassungsschutz

Sehr geehrter Herr Loos,

Kenntnisse über Beobachtungen des Verfassungsschutzes liegen nicht vor. Insofern können die Fragen 2 – 4 nicht beantwortet werden.

Anfragen zur Kreispolizeibehörde werden nicht beantwortet, da hier die Zuständigkeit des Kreistages nicht gegeben ist.“

PS: Die unbeantwortet gebliebenen Fragen der SBL/FW hießen/heißen:
1. Gibt es nach Ihrer Kenntnis im Hochsauerlandkreis Gruppierungen und Einzelpersonen (z.B. Reichsbürger), die vom Verfassungsschutz beobachtet werden?
2. Wenn ja, um wie viele Gruppierungen und Personen handelt es sich?
3. Wenn ja, um welche Parteien oder sonstige Vereinigungen handelt es sich konkret?
4. Wenn ja, in welchen Städten und Gemeinden sind die fraglichen Gruppen und Personen aktiv?
5. Hat Ihre Kreispolizeibehörde Kenntnis darüber, ob im HSK in den letzen zwei Jahren Straftaten begangen worden sind die extremistischen Gruppen und Personen zugeordnet werden?

Und das mit der angeblichen Nicht-Zuständigkeit des Kreistags für die Kreispolizeibehörde wird ja nach “Bedarf” gehandhabt. Z.B. sind diverse Personalstellen der Kreispolizeibehörde im Stellenplan der Kreisverwaltung enthalten und werden vom Kreistag beschlossen. Und an die Telefonanlage der Kreisverwaltung sind auch zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde angeschlossen…

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HSK hat offenbar keine Erkenntnisse über Rechtsradikalismus an kreiseigenen Schulen

By admin at 11:49 pm on Wednesday, December 20, 2017

Schulsozialarbeiter regt Anfrage an
Ein Schulsoziarbeiter machte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) darauf aufmerksam, dass es an Schulen im Hochsauerlandkreis durchaus ein Problem mit rechtsradikalem Gedankengut geben könnte.
Die Annahme, dass auch bei uns einige junge wie ältere Menschen „rechts ticken“, ist unseres Erachtens nicht einfach von der Hand zu weisen. Dafür sprechen allein schon die vielen fremdenfeindlichen und hasserfüllten Sprüche und Kommentare in den sogenannten sozialen Medien.

Rechtsradikale Tendenzen an den kreiseigenen Schulen?
Der Hochsauerlandkreis ist Träger von fünf Berufskollegs. Zwei sind in Arnsberg (Am Eichholz und Berliner Platz), die anderen drei in Brilon, Meschede und Olsberg. Zudem ist der HSK Träger von sieben Förderschulen.
Wer hat sich schon laut und öffentlich Gedanken darüber gemacht, ob es an den kreiseigenen Schulen Schülerinnen und Schüler und ggf. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Vorliebe für „Nazi-Ideen und -Sprüche gibt“? Bisher doch offenbar niemand?

Anfrage der SBL/FW
Also richtete sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 07.11.2017 mit folgenden Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

1. Welche Möglichkeiten sehen Sie, aufkeimendem oder bereits bestehendem Rechtspopulismus und Rassismus an Schulen – speziell an den kreiseigenen Schulen – vorzubeugen und aktiv und möglichst effizient gegen derartige Einstellungen, sowohl bei Schüler/innen und ggf. auch bei Lehrer/innen, zu handeln?

2. Sind an den kreiseigenen Schulen „Projekte gegen Rechts“ (z. B. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“) Bestandteil themenaffiner Unterrichtsfächer? Oder sind diese Angebote in entsprechenden Fächern wie Gesellschaftslehre, Politik, Geschichte oder Erdkunde entlang der Kernlehrpläne durch gezielte Unterrichtseinheiten integriert?

3. Wenn nein, warum nicht?

4. Wenn ja, welche konkreten Angebote gibt es an welcher Schule? Mit welchem personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand und über welche Zeiträume laufen diese Maßnahmen an den einzelnen Schulen oder an außerschulischen Lernorten?

5. Lehrerinnen und Lehrer haben eine Vorbildfunktion. Gibt es für die Pädagoginnen und Pädagogen an den kreiseigenen Schulen Verhaltensanweisungen bzw. schulinterne Fortbildungen hinsichtlich der Thematisierung von AfD und anderen rechtspopulistischen Gruppen?

6. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Neutralitätsgebot?

7. Wie gehen die Lehrerinnen und Lehrer auf Schülerinnen und Schüler ein, deren rechtspopulistische Haltung offensichtlich ist?

Antwort ist wenig konkret
Kurz gefasst heißt die Antwort aus dem Kreishaus: „Nicht zuständig“!
Die Aufsichtsbehörde sei die Bezirksregierung.
Und das Ministerium lege die Inhalte der Bildungsgänge und Unterrichtsfächer fest.
Die Schulen bestimmten dann die schuleigenen Unterrichtsvorgaben.
Dem HSK sei allerdings bekannt, dass sich das Berufskolleg am Eicholz in Arnsberg an dem Projekt „Schule ohne Rassismus“ beteilige.

Das Antwortschreiben des Hochsauerlandkreises mit Datum vom 12.12.2017 komplett:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Gem. §§ 78 ff des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRWSchulG) gehört zu den Aufgaben der öffentlichen Schulträger u.a. die Einrichtung von Schulen, der Bau, die Unterhaltung, Erweiterung und Instandsetzung der Schulgebäude und die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen.

Zu den Aufgaben der Schulaufsicht gehören gern. §§ 86 ff SchulG u.a.:
die Sicherung und Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen, zukunftsgerichteten, international konkurrenzfähigen Bildungsangebotes in Schulen, die Sicherung der Bildungschancen bei Stärkung der Selbstverantwortung des Einzelnen.

Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter.
Die Bezirksregierungen nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Realschulen, die Gesamtschulen, die Gymnasien, die Sekundarschulen, die Berufskollegs und die Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen wahr. Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde. Die staatlichen Schulämter nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen und die Fachaufsicht über Hauptschulen und bestimmte Förderschulen wahr. Das staatliche Schulamt wird als untere Schulaufsichtsbehörde von den Kreisen getragen.

Gem. 5 29 SchulG erlässt das Ministerium schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht. Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse. Die Schulen bestimmen auf der Grundlage dieser Unterrichtsvorgaben in Verbindung mit Ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben.

Der Hochsauerlandkreis ist Träger von 5 Berufskollegs und 7 Förderschulen. Wie dargestellt, liegt die Zuständigkeit für den Unterricht an den kreiseigenen Schulen bei der Bezirksregierung bzw. beim Schulamt für den Hochsauerlandkreis. Die Schulen bestimmen dann die schuleigenen Unterrichtsvorgaben.

Die von Ihnen unter den Fragen 1— 7 angefragten Informationen zum Unterricht und der Gestaltung des Schulalltags beziehen sich auf Bereiche in denen der Hochsauerlandkreis nicht zuständig ist.

Allerdings ist mir bekannt, dass sich das Berufskolleg am Eichholz an dem von Ihnen unter Punkt 2 aufgeführtem Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ beteiligt.“

Auf der Suche im „www“ stießen wir auf einen 2 Jahre alten Artikel der „Zeit“ über „Rechtsradikalismus an Schulen“. Der Autor stellt die Frage: „Wie sollen Lehrer mit Neonazis im Klassenzimmer umgehen?“ Wir meinen, unsere Behörden sollten sich diese Frage auch stellen!

Klick:
http://www.zeit.de/2015/45/lehrer-schule-rechtsextremismus-rassismus

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Landtagsmehrheit beim Landesverfassungsgericht gescheitert

By admin at 5:42 pm on Wednesday, November 22, 2017

Genau so klar wie die Mehrheit im Landtag, als dieser im Juni 2016 die Einführung einer 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen beschloss, war auch die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zu dieser Sperrklausel: Sie verstößt bei den Wahlen der Gemeinderäte und Kreistags gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit. Damit ist das Vorhaben der Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Grünen gescheitert, auf diese Weise den kleineren Parteien und Wählergruppen den Zugang zu den Kommunalparlamenten erheblich zu erschweren. An der Urteilsverkündung nahmen 6 Landtagsabgeordnete teil; das Landeskabinett war nicht vertreten.

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In der mündlichen Urteilsbegründung am 21. November stellte die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts klar, dass für die Einführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen sehr hohe Anforderungen gelten. Die seien bei weitem nicht erfüllt worden. Denn weder in der Gesetzesbegründung noch bei der Sachverständigenanhörung im Landtag noch bei der mündlichen Verhandlung beim Gericht in Münster sei es den Vertretern des Landtags gelungen deutlich zu machen, dass wegen der kleinen Fraktionen und Gruppen tatsächlich eine Funktionsunfähigkeit der Kommunalparlamente drohe. Bereits im Jahr 1999 sei die frühere 5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen abgeschafft worden. Für diesen langen Zeitraum hätte es möglich sein müssen, auf der Basis empirischer Daten eine eventuelle bestehende tatsächliche Funktionsunfähigkeit nachzuweisen. Dies sei aber nicht erfolgt. Die Gesetzesbegründung erschöpfe sich im Wesentlichen in abstrakten, schematischen Erwägungen zu möglichen negativen Folgen einer Zersplitterung der Kommunalvertretungen. Der Gesetzgeber dürfe sich nicht mit einer abstrakten, schematischen Beurteilung begnügen. Eine durch das vermehrte Aufkommen kleiner Parteien und Wählervereinigungen bedingte bloße Erschwerung der Meinungsbildung dürfe er nicht mit einer Funktionsstörung oder Funktionsunfähigkeit gleichsetzen. Die Präsidentin hob ausdrücklich positiv hervor, dass von kleinen Parteien öfters neue Themen in die Kommunalpolitik eingebracht würden.

Gescheitert ist damit auch das Vorhaben der Landtagsmehrheit, die Sperrklausel durch die Aufnahme in die Landesverfassung abzusichern. Denn Änderungen der Landesverfassung, die den Grundsätzen unter anderem des demokratischen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes widersprechen, seien unzulässig. Zu den zwingenden Vorgaben für die Ausgestaltung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern gehöre der Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen hinsichtlich ihres Erfolgswertes, da Stimmen für solche Parteien und Wählervereinigungen, die an der 2,5 %-Sperrklausel scheitern, verloren gehen.

Ausdrücklich negativ erwähnt wurde der vom Landtag beauftragte Gutachter Prof. Dr. Bogumil, dessen Gutachten nicht geeignet sei, diesen erheblichen Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit zu begründen. Auch der Verfahrensbevollmächtigte des Landtags, Prof. Dr. Michael, hatte nach Berichten von Teilnehmern unserer Fraktion an der mündlichen Verhandlung dort kein gutes Bild abgegeben.

Es waren insgesamt noch sieben Verfahren zu entscheiden. Das vollständige Urteil zur Klage der Piraten-Partei lässt sich hier nachlesen:
http://www.vgh.nrw.de/entscheidungen/171121_11-16.pdf

Die Pressemitteilung des Verfassungsgerichts und Antworten auf 10 häufig zum Verfahren gestellte Fragen („FAQ“) finden sich hier:
http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/10_171121/index.php
http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/11_171121/index.php

Die SBL gehörte selbst zu den ursprünglich 9 Klägern gegen die Sperrklausel. Ihr Antrag wurde aber vom Landesverfassungsgericht für unzulässig erachtet, denn die SBL ist keine landesweit tätige Partei, sondern eine regionale Wählergruppe. Folgt man dieser Begründung, könnten sich Wählergruppen nie gegen verfassungswidrige Entscheidungen des Landtags wehren; der Rechtsstaat wäre hier aufgehoben. Daher hat die SBL gegen diese Feststellung des Landesverfassungsgerichts bereits vor einem halben Jahr Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, über deren Zulassung bisher nicht entschieden wurde. Eine weitere in Kalrsruhe eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Sperrklausel kann die SBL nun für erledigt erklären.

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Was blasen die Firmen Egger und Martinrea Honsel in die Luft?

By admin at 10:57 am on Friday, August 25, 2017

Diese Frage stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 19.07.2017 dem Landrat. Die Formulierung hörte sich allerdings etwas gewählter an.

Die SBL/FW fragte so:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Herren Ausschussvorsitzende,

der Öffentlichkeit ist über Schadstoffemissionen größerer Industrieanlagen und deren mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt offenbar wenig bekannt.

„Unsere Fraktion bittet Sie um Antworten auf die Fragen:
1. Liegen Ihnen Messwerte von Luftschadstoff- und Abwasseremissionen sowie Bodenbelastungen bedingt durch die Industriebetriebe Egger in Brilon und Martinrea Honsel in Meschede vor?
2. Wenn ja, wie sind die Ergebnisse in diesem Jahr?
3. Sind in den letzen 3 Jahren von den beiden genannten Betrieben oder von anderen Unternehmen im Hochsauerlandkreis zulässige Emissionsgrenzwerte überschritten worden?
4. Wenn ja, wie häufig und in welcher Größenordnung? Um welche Schadstoffe handelt(e) es sich genau?
5. Falls Ihnen keine Messwerte vorliegen sollten: Wo sind die Messwerte abrufbar bzw. erhältlich?“

Messwerte für Luftschadstoff- und Abwasseremissionen liegen dem HSK nicht vor

Die Kreisverwaltung antwortete daraufhin mit einem Schreiben datiert auf den 04.08.2017 und verwies auf die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde. Dem Hochsauerlandkreis lägen die Messwerte für Luftschadstoff- und Abwasseremissionen nicht vor. Sie wären ggf. von der SBL/FW direkt beim zuständigen Dezernat bei der Bezirksregierung Arnsberg zu erfragen.

Messwerte für Bodenbelastung lassen keine erheblichen Bodenbelastungen erkennen

Weiter schreibt die Kreisverwaltung
a) Zu Martinrea Honsel:
„Der Hochsauerlandkreis ist zuständige Bodenschutzbehörde für das Betriebsgelände der Fa. Martinrea Honsel in Meschede. Die hier vorliegenden Messwerte aus einem Ausgangszustandsbericht des Jahres 2016 lassen jedoch keine erheblichen Bodenbelastungen erkennen, so dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht derzeit kein Handlungsbedarf besteht.“
b) Zu Egger:
„Auf dem Gelände der Fa. Egger befindet sich ein Sägewerk, bei dem es sich um eine nicht
genehmigungsbedürftige Anlage nach dem BlmSchG handelt. Entsprechend hat die Stadt Brilon hierfür eine Baugenehmigung erteilt. Emissionsproblematiken sind der Unteren Umweltschutzbehörde in diesem Unternehmensbereich nicht bekannt geworden und auch nicht zu erwarten.“

Kreistagsfraktion schrieb Bezirksregierung an

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat nun die das zuständige Dezernat bei der Bezirksregierung Arnsberg angeschrieben und die Regierungspräsidentin gebeten, die Fragen, zu denen die Kreisverwaltung keine Aussage machen konnte, zu beantworten.

Die SBL/FW wird weiter berichten.

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