Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wer informiert hier falsch: Kreis oder Stadt?

By admin at 5:59 pm on Thursday, July 29, 2021

Wie mehrfach berichtet
http://sbl-fraktion.de/?p=10100 ,
wurde am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden (FAM) unter merkwürdigen Umständen 1,7 ha Fläche, auf denen bisher ein wertvoller alter Buchen- und Eichenwald stand, gerodet. Und es wurden umfangreiche Erdanschüttungen vorgenommen. Zweck ist der Verlängerung der Start- und Landebahn dieses FAM, den übrigens auch der CDU-Bundestagskandidat für seine Flugzeuge nutzt. Mittlerweile hat auch der “Spiegel” über das Thema berichtet: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/sauerland-flugplatz-arnsberg-menden-friedrich-merz-und-die-schnecken-a-0c0edcab-0002-0001-0000-000178494503
In der Sitzung des Naturschutzbeirats des HSK am 20. Juli war kristisiert worden, dass die Stadt Arnsberg eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt hatte, obwohl die Untere Naturschutzbehörde (UNB) noch keine Befreiung von im im Landschaftsschutzgebiet (LSG) geltenden Auflagen ausgesprochen hatte, und dass die Naturschutzverbände nicht beteiligt worden waren.

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Daraufhin stellte Gerrd Stüttgen, für die SBL Mitglied im Rat der Stadt Arnsberg, eine schriftliche Anfrage an den Arnsberger Bürgermeister.
Die Antwort aus dem Rathaus kam bereits nach einem Tag und enthält Überraschungen.

Denn zur Erteilung der Baugenehmigung heisst es dort, dass der Bauaufsicht der Stadt Arnsberg alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung des beantragten Vorhabens vorgelegen hätten. “Dass darüber hinaus noch zusätzlich eine Befreiung vom Landschaftsplan erforderlich ist, ist vom Kreis nicht gefordert und ist für die Bauaufsicht dementsprechend nicht relevant für die Erteilung der Baugenehmigung.”
Die zuständige Kreisbehörde habe auch nicht auf eine Befreiung von § 75 Abs. 1 NatSchG NRW hingewiesen.
Vom HSK seien diverse Gutachten und Nachweise angefordert worden und dort nicht beanstandet worden: “Baugrunderkundung, landschaftpflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Fachbeitrag Artenschutz.”
Der HSK sei telefonisch bereits am 24.02.2021 informiert worden, dass der Erteilung der Baugenehmigung seitens der Bauaufsicht nichts mehr im Wege steht. Am 26.04.2021 (also dem Tag, an dem die Baugenehmigung erteilt wurde) “gab es noch eine weitere Information an die zuständige Behörde beim HSK.”
Der Stadtverwaltung lägen positive Stellungnahmen des HSK-Fachdienstes Abfallwirtschaft/Bodenschutz vom 15.04.21 und der UNB vom 26.04.21 vor.

Die Kreisverwaltung hatte mehrfach im Naturschutzbeirat erklärt, dass sie über die Erteilung der Baugenehmigung nicht informiert worden sei. Dies sei auch der Grund dafür gewesen, dass sie den Naturschutzbeirat in dessen Sitzung am 4. Mai falsch über die geplanten Maßnahmen informiert habe.

Die Darstellungen von Kreis und Stadt widersprechen sich also erheblich. Wir werden eine weitere Anfrage an den Landrat stellen und sind auf die “Auflösung” sehr gespannt.

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Zoff im Naturschutzbeirat

By admin at 11:36 pm on Friday, July 23, 2021

Seine 3. Sitzung innerhalb von 11 Wochen hatte der Naturschutzbeirat des HSK am 20. Juli.

Wie bereits in den beiden vorhergehenden Sitzungen, ging es erneut um die erheblichen Eingriffe in die Natur für die Verlängerung der Startbahn am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden. Hierzu hatte die Kreisverwaltung den Naturschutzbeirat in dessen Sitznug am 4. Mai falsch informiert: Entgegen den Auskünften der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) waren zum Zeitpunkt des Sitzung doch schon erhebliche Eingriffe in das Naturschutzgebiet erfolgt. Auf etwa 1,7 ha Fläche neben der Start- und Landebahn waren wertvolle etwa 150 Jahre alte Buchen- und Eichenbestände gerodet worden, und es wurden mehr als 100.000 m3 Erde angeschüttet. Dadurch sind die Wasserverhältnisse erheblich verändert worden, was sich besonders bei den starken Regenfällen in der vergangenen Woche erheblich bemerkbar machte: Viele weitere wertvolle Pflanzen wurden einfach weggeschwemmt, und ein 400 Meter langes Kerbtal wurde erheblich geschädigt.

Die Kreisverwaltung machte im Naturschutzbeirat darauf aufmerksam, dass die Stadt Arnsberg bereits am 26. April eine Baugenehmigung für die Anschüttungen erteilt hatte, ohne den HSK darüber zu informieren. Diese Baugenehmigung wurde im Naturschutzbeirat als rechtswidrig eingeschätzt, denn die Stadt Arnsberg hätte zunächst abwarten müssen, ob durch den HSK die gemäß Landesnaturschutzgesetz erforderliche Befreiung für die Ausführung derartiger Maßnahmen in einem Naturschutzgebiet erteilt wird. Auch die Naturschutzverbände hätten vorher beteiligt werden müssen.

Es wird nun ein Arbeitskreis gebildet mit mehreren besonders ortskundigen Mitgliedern des Naturschutzbeirats. Der AK hat die Aufgabe, die Folgen vor allem für den Wasserhaushalt zu betrachten und Vorschläge für geeignete Maßnahmen zu machen.

Zuvor lehnte es der Naturschutzbeirat ab, eine Ausnahmegenehmigung für die Errichtung eines Umspannwerkes zu erteilen.
Das Umspannwerk Himmelreich soll in einem Landschaftsschutzgebiet bei Marsberg-Essentho errichtet werden. Der Nabu hat bereits gegen die Baugenehmigung Klage erhoben und deren Aufhebung beantragt. Als Begründung wird u.a. vorgetragen, dass der Vorhabenstandort im faktischen Vogelschutzgebiet „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ liegt und zudem ein Schwerpunktvorkommen des Mornellregenpfeifers im fraglichen Bereich vorliegt. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet und geht davon aus, dass eine Entscheidung der Naturschutzbehörde über eine Befreiung von für das LSG geltenden Auflagen erforderlich ist.

Auffällig war das Verhalten der Kreisverwaltung zu Beginnn dieses Tagesordnungspunktes. Sie behauptete, dass Vertreter des VNV und des NABU sich im Naturschutzbeirat für befangen erklären sollten, weil der NABU gegen die Baugenehmigung geklagt habe. Die Verbände hatten ihrerseits eine Stellungnahme eines Jura-Professors vorgelegt, nach der hier keine Befangenheit besteht. Niemand folgte der Aufforderung der Vertreterin des Rechtsamtes.
Auch die einschlägigen Fachkommentare sind eindeutig: Eine Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn die betreffenden Mitglieder einen unmittelbaren Vorteil haben könnten. Hier hat die Empfehlung des Naturschutzbeirats aber keinen endgültigen Charakter, und die Beiratsmitglieder wie auch die Vereine, in denen sie mitarbeiten, können dadurch keinen finanziellen Vorteil erlangen. Es schien hier der Kreisverwaltung eher darum zu gehen, ein für sie “günstiges” Abstimmungsergebnis zu erhalten, in dem sie einige Beiratsmitglieder mit zu erwartender “falscher” Stimmabgabe dazu drängen wollte, nicht abzustimmen… Diesen Eindruck hatten jedenfalls mehrere Teilnehmer. Besonders bedenklich ist, dass bereits in den vorhergehenden Sitzungen das Rechtsamt der Kreisverwaltung eine merkwürdige Rolle spielte, als es um das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg ging: Hier wurde in der Stellungnahme der Verwaltung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts völlig ignoriert, nach der die Ausweisung von VSG nur nach ornithologischen und nicht nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgen darf. Ein im Herbst anstehender personeller Wechsel wird hoffentlich dazu führen, dass auch im Rechtsamt die Belange des Naturschutzes künftig einen anderen Stellenwert erhalten…

Bereits zu Sitzungsbeginn gab es unterschiedliche Auffassungen zwischen der Kreisverwaltung und der deutlichen Mehrheit der Beiratsmitglieder. Zu den Protokollen der beiden vorhergehenden Sitzungen, die von der Kreisverwaltung erstellt worden waren, wurden vom Beirat nach kontroverser Diskussion Änderungen beschlossen. Denn in beiden Protokollen fehlten kritische Äußerungen.

Und auch das Verhalten der Stadtverwaltung Arnsberg wird noch näher betrachtet: Das Arnsberger SBL-Ratsmitglied Gerd Stüttgen hat am 22. Juli eine schriftliche Anfrage an den Bürgermeister gerichtet. Darin geht es um die Hintergründe für die Erteilung der vermutlich rechtswidrigen Baugenehmigung am Verkehrsflughafen Arnsberg-Menden.

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“Kreative” Problemlösung: Keine Messwerte = keine erhöhten Nitrat-Werte?

By admin at 10:41 pm on Thursday, July 8, 2021

Immer wieder nachfragen …
Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) hat sich wegen des Gülle/Nitrat-Problems im Stadtgebiet Marsberg schon mehrfach mit Anfragen und Anträgen an die HSK-Kreisverwaltung gewandt. Ein Beispiel ist die Anfrage vom 04.08.2020. Sie bezog sich in erster Linie auf die großen Gülle-produzierenden Schweinemastanlagen im Raum Marsberg. Ob dort auch aktuell die Nitrat-Werte über den zulässigen Grenzwert liegen, wissen wir nicht.

Aber …
Doch erst kürzlich wurde die SBL-Fraktion darauf aufmerksam gemacht, dass im Stadtgebiet Marsberg die Nitrat-Belastung wahrscheinlich ähnlich hoch ist wie im angrenzenden Paderborner Kreisgebiet. Im gesamten Grundwasserkörper Nordhessisches Trias soll die Nitratbelastung bedenklich ausgeufert sein.

Reinwaschung durch Sachverständigengutachten? …
Laut Westfälisch-Lippischem Landwirtschaftsverband e. V. (WLV) soll nur Marsberg (angeblich) eine positive Ausnahme darstellen. In einer Publikation des WLV-Kreisverbands Hochsauerland heißt es: „…Bekanntlich haben der WLV und für Marsberg der Landw. Kreisverband zusammen mit dem Stadtverband vehement darum gekämpft, dass die roten Grundwasserkörper reduziert werden. Für Marsberg ist es uns nunmehr gelungen, dass alle ehemaligen roten Grundwasserkörperflächen verschwunden sind. Demzufolge gilt Marsberg im Sinne der Düngeverordnung nicht mehr als nitratgefährdetes Gebiet! Bekanntlich hatten wir für Marsberg ein Sachverständigengutachten eingeholt und konnten belegen, dass mindestens eine Messstelle nicht den gesetzlichen Kriterien für die technische Beschaffenheit entspricht. …“

Klick:
https://wlv.de/kv-aktuell/hochsauerland/2021/02/MarsbergNitrat.php?fbclid=IwAR1IoMhaHV6QbgXWw7tPT5Rhdw-Z8YefOmu9OAQnwIkiOlLKYyzjuxEPTZ

Fragen, Fragen, Fragen, …
Die Aussage des WLV-Kreisverbands Hochsauerland kommt der SBL etwas seltsam vor. Am 03.07.2021 stellte die Kreistagsfraktion dem Landrat dazu mehrere Fragen:

1. Anhand wie vieler und welcher Messstellen werden die Nitratwerte im Raum Marsberg ermittelt?

2. Wie oft und in welchen Abständen wurden die Werte ermittelt?

3. Warum ist im Raum Meerhof, trotz Verkarstung und starker Gülleausbringung, ein guter chemischer Grundwasserkörper vermerkt, obwohl dort keine Messstellen angegeben werden und somit gar keine Daten erhoben werden konnten? (Nach unseren Informationen weist das Beispiel Essenthoer Mühle (Quelle der Rummecke) Anhaltspunkte dafür auf, dass der Wasserkörper stark mit Nitrat belastet ist.)

4. Aus welchem Grund und nach welchen Kriterien wurde durch ein Sachverständigengutachten mindestens eine der Messstellen als „nicht den gesetzlichen Kriterien für die technische Beschaffenheit“ abqualifiziert?

5. Wann wurde das Sachverständigengutachten erstellt? Wer sind seine Urheber? Wo können wir das Gutachten ggf. einsehen?

6. Wird bzw. werden von dieser oder diesen „nicht den gesetzlichen Kriterien für die technische Beschaffenheit“ entsprechenden Messstellen noch Daten genommen und ausgewertet?

7. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?8.Wenn nein, seit wann ist an dieser Stelle bzw. diesen Stellen der Nitratgehalt nicht mehr überprüft worden?

Antworten …
… folgen (sobald sie der SBL-Fraktion vorliegen).

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“Zukunftsprogramm 2025″ wird erneut im Kreistag beraten

By admin at 3:24 pm on Wednesday, July 7, 2021

Wie berichtet, hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 18. Juni das von der Kreisverwaltung vorgelegte “Zukunftsprogramm 2025 beschlossen. Allerdings ließ der Landrat keinen einzigen der von der SBL fristgerecht eingebrachten Änderungsanträge zur Beratung zu. Gleiches galt für die von den Grünen eingebrachten Änderungsänträge. Nach der Geschäftsordnung des Kreistags hätte der Landrat zunächst über die von den beiden Fraktionen eingebrachten Anträge abstimmen lassen müssen; es wurde aber über keinen einzigen dieser Änderungsanträge abgestimmt.

Daher forderten alle Kreistagsmitglieder der Kreistagsfraktionen von SBL und Linke/FW den Landrat kurz nach der Sitzung des Kreistags auf, den Beschluss des Kreistags zu beanstanden und die Beratung sowie die Abstimmungen zu wiederholen, wie hier http://sbl-fraktion.de/?p=10088 berichtet.

Heute mittag hat der Landrat den beiden Fraktionen schriftlich mitgeteilt, dass er beabsichtigt, “die Thematik in der nächsten Kreistagssitzung erneut auf die Tagesordnung zu nehmen und den Kreistag neu beraten und beschließen zu lassen.”

Dann wird hoffentlich die Gelegenheit bestehen, über die Inhalte des Programmentwurfs und der Änderungsanträge zu diskutieren!
Über den Inhalt unserer Anträge haben wir hier http://sbl-fraktion.de/?p=10081 berichtet.

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Alte Bäume im Sauerland – Ist das Natur oder kann das weg?

By admin at 6:07 pm on Sunday, July 4, 2021

Vielleicht interessieren Sie sich für Naturschutzgebiete oder für eher unbedeutende kleine Verkehrsflugplätze oder für beides? Dann könnte auch folgende Anfrage der SBL-Fraktion und die Antwort aus dem Kreishaus für Sie interessant sein.

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Zuerst die Anfrage einer kleinen Kreistagsfraktion …
Am 19.06.2021 schrieb Reinhard Loos, Sprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL), an den Landrat des HSK:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Naturschutzbeirats (NB) am 04.05.2021 stand als TOP 8 die „Geländeanfüllung an der Westseite des Verkehrsflugplatzes Arnsberg-Menden (FAM)“ auf der Tagesordnung. Damals wurde von der Kreisverwaltung berichtet, dass dort keine Baumfällungen anstünden.

In der Sitzung des NB am 31.05.2021 berichteten jedoch mehrere Teilnehmer, dass – entgegen der Auskünfte der Kreisverwaltung in der vorherigen Sitzung des NB – bereits zahlreiche alte und wertvolle Laubbäume neben der Start- und Landebahn gefällt worden sind, im Kreisgebiet des HSK.

Dies wird auch durch einen Bericht des „Soester Anzeiger“ vom 10.05.2021 bestätigt, in dem u.a. steht: „Tatsächlich wurden am Rand des Naturschutzgebietes auf einer Fläche von rund 1,7 Hektar mächtige Buchen und Eichen gefällt, die dort bereits wuchsen, als es den Flugplatz noch nicht gab… Als Ausgleich für den Eingriff in die Natur, die dort den Rand des Naturschutzgebietes Luerwald markiert, werde von den Fachbehörden ein ökologischer Ausgleich festgesetzt“
Klick: https://www.soester-anzeiger.de/lokales/wickede/wald-soll-fuer-flieger-des-flugplatzes-arnsberg-menden-weichen-90528166.html

Daher stelle ich nun folgende Fragen:
1. Welche Baumfällungen wurden am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden vorgenommen?
2. Von wem und wann wurden dafür welche Genehmigungen erteilt, und für welchen Zeitraum?
3. Welche Beteiligungen der Kreisverwaltung gab es?
4. Welchen Einfluss haben Mitglieder von überregionalen Parlamenten bzw. Kandidat*innen für ein solches Parlament genommen?
5. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden festgelegt, und wann werden sie umgesetzt?
6. Warum wurden die Naturschutzverbände nicht beteiligt?
7. Für wie viele Flugbewegungen im Jahr ist die Verlängerung der Start- und Landebahn notwendig?”

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… und nun die Antwort aus dem großen Kreishaus
Sie ist datiert auf den 22.06.2021. Der Wortlaut:

„in Ihrer Anfrage wird angeführt, dass die Kreisverwaltung in der Naturschutzbeiratssitzung am 04.05.2021 berichtet hätte, dass auf dem Flugplatzgelände keine Baumfällungen anstehen. Diese Aussage hat offensichtlich zu Irritationen geführt.

Die für die Räumung des Arbeitsbereiches erforderlichen Baumfällungen waren zum Zeitpunkt der Naturschutzbeiratssitzung bereits vom Landesbetrieb Wald und Holz genehmigt und auch vom Eigentümer durchgeführt worden. Für darüber hinaus gehende Maßnahmen lag die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde noch nicht vor; dies wurde in der Beiratssitzung berichtet.

Ihre zusätzlichen Detailfragen beantworte ich wie folgt:

1. Welche Baumfällungen wurden am Verkehrsflugplatz Arnsberg-Menden vorgenommen?
und
2. Von wem und wann wurden dafür welche Genehmigungen erteilt, und für welchen Zeitraum?

Mit Bescheid des Landesbetriebs Wald und Holz wurde am 30.03.2021 eine Genehmigung von der Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart nach § 39 LfoG NRW erteilt. Es wurden im Bereich der geplanten Anschüttung für ca. 7.500 qm eine vollständige Waldumwandlung und für zusätzlich ca. 17.500 qm eine befristete Umwandlung von Wald genehmigt. Die Maßnahmenumsetzung hat bis zum 31.12.2022 zu erfolgen.

3. Welche Beteiligungen der Kreisverwaltung gab es?
Bei dem Verfahren für die Waldumwandlung handelt es sich um ein selbstständiges Genehmigungsverfahren des Landesbetriebs Wald und Holz. Lediglich bei der Festlegung der Ausgleichs- und Erstatzvornahmen war ich eingebunden und habe den Vorschlägen zugestimmt.

4. Welchen Einfluss haben Mitglieder von überregionalen Parlamenten bzw. Kandidat*innen für ein solches Parlament genommen?
keinen

5. Welche Ausgleichsmaßnahmen wurden festgelegt, und wann werden sie umgesetzt?
Die Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen sind von der Unteren Naturschutzbehörde des HSK genehmigten Kompensationsflächenpool Ketteler-Boeselager aufgeführt. Es handelt sich um die im Landschaftspflegerischen Begleitplan aufgelisteten Maßnahmen. Die Maßnahmen werden kurzfristig bzw. wurden tlw. bereits umgesetzt. Alle Maßnahmen dienen den dortigen Schutzgebieten (VSG, FFH, NSG), bei den Umbestockungsmaßnahmen werden FFH-Lebensraumtypen neu entwickelt, die übrigen Flächen sind bereits Lebensraumtypen und werden durch die Maßnahmen optimiert. Sie sind in funktionaler Hinsicht gut geeignet, um den Eingriff vollständig zu kompensieren.

6. Warum wurden die Naturschutzverbände nicht beteiligt?
Die Naturschutzverbände wurden von der Unteren Naturschutzbehörde Anfang Juni beteiligt; eine abschließende Stellungnahme steht noch aus.

7. Für wie viele Flugbewegungen im Jahr ist die Verlängerung der Start- und Landebahn notwendig?
Die eigentliche asphaltierte bzw. betonierte Start- und Landebahn wird nicht verändert; lediglich der Ausrollbereich (bestehende Rasenfläche) wird aus Sicherheitsgründen vergrößert. Über die Anzahl der Flugbewegungen liegen der Unteren Naturschutzbehörde keine Angaben vor.”

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(Fotos: Gerd Kistner)

Fazit:
1. Die durch die Kreisverwaltung erfolgte Falschinformation des Naturschutzbeirats wird auch vom Landrat bestätigt.
2. Die Falschinformation hat dazu geführt, dass der Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 04.05.2021 kein Veto gegen die Maßnahmen am Verkehrsflugplatz eingelegt hat.
3. Wenige Tage nach der Sitzung des Beirats wurde wertvoller alter Baumbestand in großem Umfang gerodet.
4. Die Naturschutzverbände erhielten keine Gelegenheit, vor der Rodung eine Stellungnahme abzugeben; ihre Beteiligung wurde erst NACH der Rodung eingeleitet.
5. Der Zweck der Maßnahme rechtfertigt nicht den Verlust des wertvollen alten Baumbestandes.
6. Außerdem wird die Waldlandschaft durch die sehr umfangreichen Auschüttungen erheblich verändert.
7. An diesem Verkehrsflugplatz sind laut mehrerer Presseberichte auch die FLugzeuge des CDU-Bundestagskandidaten stationiert; gibt es da einen Zusammenhang?

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