Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Guter Ziegenhof? Schlechter Ziegenhof? – SBL/FW stellt wieder Fragen

By admin at 2:49 pm on Wednesday, August 29, 2018

Ansichtssache
Die Welt dreht sich schnell. Schlechte und gute Nachrichten überschlagen sich. Beachtung finden eher die schlechten. Sie geraten aber oft genauso schnell in Vergessenheit wie die guten. Was schlecht ist und was gut, was richtig und was falsch, liegt gewöhnlich im Auge des Betrachters und hat nicht selten was mit Interessenslagen zu tun.

Zu den schlechten (traurigen) Nachrichten gehören unserer Meinung nach die Meldungen über die unhaltbaren Zustände auf zwei Ziegenhöfen im Hochsauerlandkreis. Der eine (bei Medebach) ist mittlerweile geschlossen. Den anderen (bei Brilon) gibt es noch.
Klick:
https://www.focus.de/regional/nordrhein-westfalen/tierquaeler-skandal-in-medebach-peta-begruesst-gerichtsurteil-gegen-ehemaligen-ziegenhof-betreiber_id_8658767.html

Tatsache
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste nahm die Vorkommnisse in diesen Betrieben zum An-lass, sich mehrfach mit umfangreichen Fragenkatalogen bezüglich der offenbar tierquälerischen Zu-stände auf den Ziegenhöfen an die Kreisverwaltung zu wenden. Auf der Homepage der SBL/FW sind viele Fragen und Antworten dazu dokumentiert.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?s=Ziegen

Fragen
Aus Sicht der SBL/FW ist das Thema immer „noch nicht gegessen“. Daher schickte die Kreistagsfraktion dem Landrat diese 20 Fragen:

1. Wie viele Ziegen und wie viele Lämmer werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?

2. Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe der letzten 12 Monate kontrolliert?

3. Erfolgten auf dem Hof B. in den letzten 12 Monaten seitens Ihres Veterinäramtes ausschließlich angemeldete Kontrollen oder ist der Betrieb auch unangemeldet überprüft worden?

4. Sind in diesem Zeitraum auch andere Fachdienste und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?

5. Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?

6. Ist die schrittweise „Merzung“ der durchseuchten Herde jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, erkrankten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?

7. Erfolgte in den letzten 12 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?

8. Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?

9. Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Zie-gen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?

10. Wie ist der Zustand der Herde? Leidet auch derzeit ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten? (Im Februar 2017 sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)

11. Erfolgt eine konsequente Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert und mit welchen Ergebnissen?

12. Gibt es zwischenzeitlich ein oder mehrere Behandlungs- und Sanierungskonzepte? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

13. Wurden die Tiere in den letzten 12 Monaten regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll? (Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)

14. Leiden einige Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen? Wann und wie oft wurden seit August 2017 die Klauen der Tiere durch einen fachkundigen Klauenpfleger gereinigt und geschnitten?

15. Haben alle Ziegen regelmäßig Weidegang? Wenn nein, warum nicht? Wie oft und wie lange bedeutet in diesem Fall „regelmäßig“?

16. Wie hoch ist auf dem Hof B. in den letzten 12 Monaten die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?

17. Wie und unter welchem Label wurde und wird die Ziegenmilch vom Hof B. vermarktet? Gibt es Absatzprobleme?

18. Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. ausschließlich um geschultes und kor-rekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht und auf Misshandlungen vollständig verzichtet?

19. Hat der Hof B. auch im Fokus der Stabsstelle für Umweltkriminalität gestanden?

20. Sind hinsichtlich der Ziegenhöfe bei Brilon und Medebach weitere bzw. neue Verfahren anhängig?

Bericht
Folgt …

Filed under: TierschutzComments Off on Guter Ziegenhof? Schlechter Ziegenhof? – SBL/FW stellt wieder Fragen

SBL/FW fragt nach Zahl der Schulauspendler/innen aus Medebach und Hallenberg

By admin at 3:10 pm on Thursday, August 23, 2018

Notgedrungen mobil
Bald beginnt das neue Schuljahr. Viele Schülerinnen und Schüler werden dann (notgedrungen) wieder mobil.
Lange Schulwege sind keine Seltenheit mehr, vor allem für Kinder und Jugendliche aus dem Hochsauerlandkreis. Denn: Im HSK gibt es – im Gegensatz zu allen anderen 52 Landkreisen und kreisfreien Städten in NRW – immer noch keine einzige Gesamtschule! Nach dem Willen der hiesigen Kommunalpolitiker/innen von der CDU-Mehrheitsfraktion soll es auch auf unabsehbare Zeit bei diesem Mangelzustand bleiben.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8549

Wunsch und Wirklichkeit
Der Wunsch nach dieser Schulform scheint im HSK trotzdem zu bestehen. Warum sonst pendelten (nach Angaben der Kreisverwaltung) im vergangenen Schuljahr (2017/2018) allein aus Hallenberg 23 Schülerinnen und Schüler über die Landesgrenze nach Hessen zur (Gesamt-)Schule ihrer Wahl!?

Wie sieht es im Schuljahr 2018/2019 aus?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erfragte daher am 14.08.2018 per Schreiben an den Landrat die aktuellen Zahlen der Schulauspendler/innen aus Hallenberg und Medebach:
• Wie viele Schülerinnen und Schüler aus den oben genannten Städten werden ab Beginn des Schuljahres 2018/2019 Gesamtschulen oder andere allgemeinbildende Schulen außerhalb des Kreisgebiets und/oder außerhalb der Landesgrenze besuchen?
• Davon besuchen wie viele Schülerinnen und Schüler die Klasse 5?
• Um welche Schulen handelt es sich (Schulform, Standort)?
Bericht folgt sobald die Antwort des Landrats vorliegt.

Filed under: SchulpolitikComments Off on SBL/FW fragt nach Zahl der Schulauspendler/innen aus Medebach und Hallenberg

Der Hochsauerlandkreis und seine Ähnlichkeit mit einem bekannten Dorf in Gallien – Lektion II

By admin at 9:32 am on Sunday, August 19, 2018

oder:
HSK-Kreisverwaltung sieht (immer noch) „kein Bedürfnis“ für Errichtung einer Gesamtschule, Lektion II

Gesamtschule bleibt auf dem Index
Mit Schreiben vom 29.03.2018 wurde die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) „Auspendler zu Gesamtschulen in Nachbarkreisen“ von der Kreisverwaltung beantwortet. Für alle, die sie lesen möchten: Siehe weiter unten!

Vorab das Zitat der Kernaussagen von Landrat Dr. Karl Schneider:
• „Mir sind keine Planungen der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis zur Errichtung von Gesamtschulen bekannt.
• Ich muss davon ausgehen, dass die Kommunen als Schulträger im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung das jeweilige lokale Bedürfnis nach Errichtung einer Gesamtschule geprüft haben und damit ihrer Verpflichtung nach § 78 Abs. 4 Satz 2 SchulG nachgekommen sind.
• Angesichts der Tatsache, dass somit für die Errichtung einer Gesamtschule in Trägerschaft einer oder mehrerer Gemeinden oder des Hochsauerlandkreises mindestens etwa weitere 70 – 80 SchülerInnen je Jahrgang aus den übrigen Gemeinden des Hochsauerlandkreises hinzukommen müssten, vermag ich kein Bedürfnis für die Errichtung einer zentralen Gesamtschule in der Trägerschaft des Hochsauerlandkreises und damit keine Verpflichtung aus § 78 Abs. 4 Satz 4 SchulG erkennen.“

Wird nicht umgekehrt ein Schuh daraus?
Der Logik „Keine Schule weil kein Bedarf“ können wir nicht folgen. Wie sollen sich denn SchülerInnen an einer Schule anmelden, die gar nicht existent ist oder für die zumindest die Nachfrage abgefragt wird!? Diesem Dilemma können sie, wenn räumlich und zeitlich möglich, nur durch Pendeln in einen anderen Kreis entgehen. Für viele ist das nicht möglich, weil sie von ihrem Wohnort aus keine Gesamtschule in einem Nachbarkreis erreichen können. Einige pendeln doch aus, wie wir wissen und wie in dieser Antwort des Hochsauerlandkreises (vom 29.03.2018) offiziell bestätigt wird:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
Thema: Auspendler zu Gesamtschulen in Nachbarkreisen vom 13.03.2018

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 13.03.2018 beantworte ich wie folgt:

Zum ersten Fragenkomplex:

Die dem Hochsauerlandkreis zur Verfügung stehenden anonymisierten Daten von IT NRW geben nur Auskunft über SchülerInnen, die mit Wohnsitz im Hochsauerlandkreis am Ende der Grundschulzeit auf Schulen der Sekundarstufe I außerhalb des Kreisgebietes aber innerhalb von NRW wechseln. Nach den vorliegenden Daten wechselten danach zum Schuljahr 2016/2017 insgesamt 8 Schülerinnen aus dem HSK an Gesamtschulen in NRW, zum Schuljahr 2017/2018 waren es insgesamt 15. Diese verteilen sich wie folgt:

Schuljahr 2016/2017:
Stadt Arnsberg
1 Schülerin Stadt Witten
3 Schülerinnen Stadt Fröndenberg
1 Schülerin Stadt Köln
Gemeinde Bestwig
1 Schülerin Stadt Büren
Stadt Brilon 1 Schülerin Stadt Büren
1 Schülerin Stadt Bochum

Schuljahr 2017/2018:
Stadt Arnsberg 7 SchülerInnen Stadt Fröndenberg
Stadt Brilon 7 SchülerInnen Stadt Büren
Gemeinde Eslohe 1 Schülerln Gemeinde Finnentrop

Daten für weiter zurückliegende Schuljahre liegen hier nicht vor. Die notwendigen Datensätze müssten bei IT NRW kostenpflichtig beschafft werden.

Darüber hinaus hat mir das Land Hessen auf konkrete Nachfrage folgende Gesamtzahlen von SchülerInnen aus Gemeinden im Hochsauerlandkreis an hessischen Gesamtschulen übermittelt:

Schuljahr 2016/2017:
Stadt Brilon 98 SchülerInnen, davon 10 in Klasse 5,
Stadt Hallenberg 23 SchülerInnen, davon 4 in Klasse 5,
Stadt Marsberg 1 Schülerln,
Stadt Medebach 1 Schülerln,
Stadt Olsberg 1 Schülerln,
Stadt Winterberg 1 Schülerln.
(Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt)

Schuljahr 2017/2018:
Stadt Arnsberg 1 Schülerln,
Stadt Brilon 88 SchülerInnen, davon 12 in Klasse 5,
Stadt Hallenberg 26 SchülerInnen, davon 3 in Klasse 5,
Stadt Marsberg 4 Schülerln, davon 1 in Klasse 5,
Stadt Medebach 2 Schülerln, davon 1 in Klasse 5,
Stadt Olsberg 1 Schülerln.
(Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt)

Laut Mitteilung des Staatlichen Schulamtes Fritzlar, zuständig für den SchwaIm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg, besuchten im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 526 SchülerInnen mit Wohnsitz im Hochsauerlandkreis eine Schule im Landkreis Waldeck-Frankenberg, und zwar
255 SchülerInnen Berufliche Schulen,
15 SchülerInnen Förderschulen,
120 SchülerInnen Grund-, Haupt-, Realschulen,
15 SchülerInnen Gymnasien,
121 SchülerInnen Schulformbezogene Gesamtschulen.
(Quelle: Staatliches Schulamt Fritzlar, Datenbasis Hessisches Kultusministerium, Referat lI.3)

Die SchülerInnen aus Hallenberg besuchen die Gesamtschule in der Gemeinde Battenberg, die SchülerInnen aus den Städten Brilon, Marsberg, Medebach und Olsberg besuchen die Gesamtschule in Willingen. Der Schüler oder die Schülerin aus Arnsberg ist in der Aufstellung des Staatl. Schulamtes Fritzlar nicht erfasst.

Neben den SchülerInnen, die zu einer Gesamtschule außerhalb des Hochsauerlandkreises pendeln, wechselten zum Schuljahr 2017/2018 SchülerInnen der Klasse 4 auch an andere aIIgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe I in Nachbarkreisen innerhalb von NRW, und zwar
1 Schülerln an eine Hauptschule (Hagen)
1 Schülerln an eine Realschule (Hattingen)
19 Schülerinnen an eine Sekundarschule (Bad Wünnenberg, Anröchte, Soest, Wickede (Ruhr))
21 SchülerInnen an ein Gymnasium (Köln, Münster, Warburg, Büren, Lennestadt, Bönen)

Dabei dürften auch hier einige Wechsel mit einem tatsächlichen Wohnsitzwechsel verbunden sein.

Zum zweiten Fragenkomplex:

Mir sind keine Planungen der Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis zur Errichtung von Gesamtschulen bekannt. Ich muss davon ausgehen, dass die Kommunen als Schulträger im Rahmen ihrer Schulentwicklungsplanung das jeweilige lokale Bedürfnis nach der Errichtung einer Gesamtschule geprüft haben und damit ihrer Verpflichtung nach § 78 Abs. 4 Satz 2 SchulG nachgekommen sind.

Gem. § 82 Abs. 7 SchulG müssen Gesamtschulen bis Klasse 10 mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang haben. Bei der Errichtung gelten für Gesamtschulen 25 Schüler als eine Klasse (§ 82 Abs. 1 SchulG), d.h. dass pro Jahrgang (Klasse 5) mindestens 100 Schülerinnen vorhanden sein müssten.

Aus den oben für das Schuljahr 2016/2017 dargelegten Zahlen (Übergänge in Klasse 5 innerhalb NRW und Zahl der Schülerlnnen in Hessen in Klasse 5) sind insgesamt 22 Schülerinnen aus dem Hochsauerlandkreis an eine Gesamtschule außerhalb des Kreisgebietes gewechselt. Bei drei dieser SchülerInnen muss aufgrund der Gemeinde der Gesamtschule (Witten, Bochum, Köln) davon ausgegangen werden, dass ein Wohnsitzwechsel vorlag, so dass lediglich 19 Pendler zu Gesamtschulen außerhalb des Kreisgebietes verbleiben.

Im Schuljahr 2017/2018 lag die Gesamtzahl der Pendler in die Klasse 5 einer Gesamtschule außerhalb des Kreisgebietes bei 32 Schülerinnen.

Angesichts der Tatsache, dass somit für die Errichtung einer Gesamtschule in Trägerschaft einer oder mehrerer Gemeinden oder des Hochsauerlandkreises mindestens etwa weitere 70 – 80 SchülerInnen je Jahrgang aus den übrigen Gemeinden des Hochsauerlandkreises hinzukommen müssten, vermag ich kein Bedürfnis für die Errichtung einer zentralen Gesamtschule in Trägerschaft des Hochsauerlandkreises und damit auch keine Verpflichtung aus § 78 Abs. 4 Satz 4 SchulG erkennen.“

Dank an den Sachbearbeiter …
… er hat sich offenbar viel Mühe gegeben, die Fragen der SBL/FW-Kreistagsfraktion zu recherchieren!

Zwei Anmerkungen haben wir aber noch:

• Wieso werden nur die Schülerinnen und Schüler, die derzeit eine der weit entfernt liegenden Gesamtschulen außerhalb des Kreisgebiets besuchen, als potentielle Gesamtschulinteressenten im HSK gezählt? Wie ist das z.B. mit den Schülerinnen und Schülern aus Meschede und Sundern, für die diese Möglichkeit faktisch nicht besteht?
• Sind die Zahlen der Auspendler nach Büren zu niedrig angegeben? Wir wissen nämlich, dass aus dem Briloner Ortsteil Alme und Umgebung zahlreiche SchülerInnen nach Büren pendeln.

Gibt es bald eine neue Folge der Geschichte vom wehrhaften gallischen Dorf? Das sst sicher nur eine Frage der Zeit, warten wir ab ….

Filed under: SchulpolitikComments Off on Der Hochsauerlandkreis und seine Ähnlichkeit mit einem bekannten Dorf in Gallien – Lektion II

Der Hochsauerlandkreis und seine Ähnlichkeit mit einem bekannten Dorf in Gallien …

By admin at 8:30 am on Saturday, August 18, 2018

oder:
HSK-Kreisverwaltung sieht „kein Bedürfnis“ für Errichtung einer Gesamtschule, Lektion I

Alleinstellungsmerkmal
Den Sauerländern wird ja nachgesagt, sie seien traditionsbewusst und störrisch. Wir meinen, da könnte was dran sein. Wie lässt sich sonst die hartnäckige Verweigerung der führenden Einwohner (Landrat und Bürgermeister), endlich wenigstens eine Gesamtschule im Hochsauerlandkreis einzurichten, erklären? Ein Landkreis oder eine Stadt ohne (Gesamtschule) ist ja schließlich auch was ganz Besonderes. Das gibt es in ganz NRW nur einmal und zwar, na klar, im Hochsauerlandkreis!

SchülerInnen on Tour
Offenbar können sich etliche Schülerinnen und Schülern und ihre Eltern mit diesem Alleinstellungsmerkmal des HSK nicht so sehr anfreunden. Warum sonst nehmen sie Kosten, Zeit und Mühe auf, um täglich zu einer der diversen Gesamtschulen in den Nachbarkreisen zu pendeln?
Beispiele:
• Im Jahr 2011 fuhren mehr als 100 Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Brilon zur Uplandschule über die hessische Landesgrenze ins benachbarte Willingen.
• Aktuell pendeln auch Hallenberger Schülerinnen und Schüler nach Hessen.
• Aus dem Raum Arnsberg begeben sich täglich Schüler/innen auf den Weg zu Gesamtschulen in die Nachbarkreise, z.B. nach Fröndenberg.
• Und aus Brilon besuchen zahlreiche Schülerinnen und Schüler die Gesamtschule in Büren. Wen wundert`s? Denn in den angrenzenden Kreisen ist das Angebot an Gesamtschulen groß!

Klickliste
Ein Klick auf „SchulListe.eu“ zeigt, dass es im Märkischen Kreis mindestens sechs Gesamtschulen gibt. Die Standorte: Hemer, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Menden und Werdohl.
http://www.schulliste.eu/type/gesamtschulen/?bundesland=nordrhein-westfalen&kreis=markischer-kreis

Im Nachbarkreis Unna sind es sogar neun. Die Standorte: Bergkamen, Fröndenberg, Kamen, Lünen (mit zwei Gesamtschulen), Schwerte (mit zwei Gesamtschulen), Unna (mit zwei Gesamtschulen)
http://www.kreis-un-na.de/hauptnavigation/kreis_region/leben_im_kreis/bildung/schulwesen/schulverzeichnis/222/gesamtschulen.html

Im Kreis Paderborn sind es sieben. Die Standorte: Bad Lippspringe/Schlangen, Büren, Delbrück, Paderborn (mit 3 Gesamtschulen), Salzkotten
http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/geoportal/schulen/seiten/

Im Hochsauerlandkreis null!
http://www.schulliste.eu/type/gesamtschulen/?bundesland=nordrhein-westfalen&kreis=hochsauerlandkreis

Seitens der verantwortlichen Politikerinnen und Politiker im HSK besteht anscheinend weiterhin null Interesse an Gesamtschulen, und das trotz auspendelnder Schülerinnen und Schülern? Offenbar wird niemand aktiv?

Gesetz
An diesem Punkt möchten wir auf § 78 Abs. 4 Satz 4 Schulgesetz NRW eingehen.
Da steht:
“Werden die Voraussetzungen für die Errichtung und Fortführung einer Schule, für die die Träger-schaft der Gemeinde vorgesehen ist, nur durch Zusammenarbeit von Gemeinden gemäß § 80 Abs. 4 erreicht und führt diese Zusammenarbeit nicht zur Errichtung der Schule, so ist der Kreis verpflichtet, die Schule zu errichten und fortzuführen.”
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf

(Haus-)Aufgabe des Kreises
Der Kreis kann daher nicht nur auf die Gemeinden verweisen, sondern hat eine eigene Verpflichtung laufend zu prüfen, ob im Kreisgebiet ein Bedarf für allgemeinbildende Schulen besteht, weil die Ge-meinden sie nicht anbieten. Dazu gehört auch auf die Zahlen der Auspendler zu schauen, denn die sind ja ein Anhaltspunkt dafür, dass innerhalb des Kreisgebiets erforderliche Schulangebote nicht vorhanden sind.
Daher haben ja auch in Westfalen drei Kreise eigene Gesamtschulen errichtet. Es handelt sich um die Kreise Ennepe-Ruhr, Gütersloh und Lippe.

Sauerländer Bürgerliste fragt (Anfrage vom 13.03.2018 „Auspendler zu Gesamtschulen in Nachbarkreise“)
Hinsichtlich der auspendelnden Schülerinnen und Schüler:
• Wie viele Schüler/innen besuchen aktuell Gesamtschulen in den Nachbarkreisen?
• Aus welchen Städten und Gemeinden fahren Schüler/innen zu Gesamtschulen in Nachbarkreisen und sogar über die Landesgrenze?
• In welche Nachbarkreise und zu welchen Gesamtschulen pendeln Schüler/innen aus dem HSK?
• Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen andere allgemeinbildende Schulen außerhalb des Kreisgebiets, und um welche Schulen handelt es sich?
Hinsichtlich der Schulplanung unsere Städte und Gemeinden und des Hochsauerlandkreises:
• Gibt es aktuell Planungen und Überlegungen im Kreisgebiet eine oder mehrere Gesamtschu-len einzurichten?
• Wenn ja, wann ist mit der Realisierung zu rechnen?
• Wenn nein, warum nicht?
• Welche Planungen hat dann der Landrat, um seine Verpflichtung aus § 78 Abs. 4 Satz 4 Schulgesetz NRW zu erfüllen?
• Wenn nein, wie lange soll diese Verweigerungshaltung unserer Städte und Gemeinden und des Hochsauerlandkreises noch auf dem Rücken der Schülerinnen und Schülern und Eltern ausgetragen werden?
• Für welche weiteren Schulformen sieht der Landrat aufgrund der auspendelnden Schülerinnen und Schüler Handlungsbedarf?
Fortsetzung siehe:

Der Hochsauerlandkreis und seine Ähnlichkeit mit einem bekannten Dorf in Gallien
oder
HSK-Kreisverwaltung sieht (immer noch) „kein Bedürfnis“ für Errichtung einer Gesamtschule, Lektion II

Folgt morgen!

Filed under: SchulpolitikComments Off on Der Hochsauerlandkreis und seine Ähnlichkeit mit einem bekannten Dorf in Gallien …

Nachts kein Taxi? Ganz so dramatisch ist es nicht …

By admin at 10:57 am on Thursday, August 16, 2018

… meinen der Landrat und die Kreisverwaltung des HSK

Die Presse
Nachdem die WP Meschede Anfang Juni eindrucksvoll „Nachts kein Taxi mehr – der Anruf tutet durch“ getitelt hatte, griffen sowohl die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) als auch die FDP-Kreistagsfraktion das Thema „Taxi“ mit je einer Anfrage an den Landrat auf.

Die Anfrage
Hier der Bericht über die Anfrage der SBL/FW:
http://sbl-fraktion.de/?p=8574

Die Antwort
Kurz und bündig
• Der Hochsauerlandkreis sieht nach eigenen Angaben keine Problematik bei der Personenbeförderung während der Nacht.
• Der Bedarf an Taxifahrten des Nachts sei im Hochsauerlandkreis, mit Ausnahme von Winterberg, nicht gegeben.
• Von kleineren Unternehmen könne nicht unbedingt das Bereithalten von Fahrern und Taxen „rund um die Uhr“ verlangt werden.
• Von größeren Taxiunternehmen würde dies jedoch verlangt und auch eingehalten.
• Im Hochsauerland sei der Bedarf an Konzessionen für Taxen gedeckt, abgesehen von Eslohe, Marsberg, Medebach und Sundern. Hier liege die Taxendichte unter dem Durchschnitt.
• Die Vergabe und Erteilung von Taxikonzessionen sei im Hochsauerlandkreis nach wie vor begehrt.
• Eine Taxi-Unterversorgung bestehe nicht.

Die Antwort
Lang und vollständig
Mit Datum vom 30.07.2018 erhielt die SBL/FW-Kreistagsfraktion vom Landrat ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Taxi

Sehr geehrter Herr Loos,

Sie bitten um Beantwortung folgender Fragen:

Sind die in der WP beschriebenen Probleme mit dem Taxi-Service in Meschede Ihres Erachtens zutreffend?

Eine Problematik bei der Personenbeförderung während der Nacht besteht aus meiner Sicht nicht.

Hierbei ist zu bedenken. dass das Bereithalten von Fahrzeugen und Mitarbeitern während der Nacht für die Taxiunternehmen nicht annähernd kostendeckend ist, da der Bedarf an Taxifahrten des Nachts im eher ländlich strukturierten Hochsauerlandkreis, mit Ausnahme von Winterberg, nicht gegeben ist.

Von kleineren Unternehmen mit ein oder zwei Taxen kann nicht unbedingt das Bereithalten von Fahrern und Taxen „rund um die Uhr“ an 365 Tagen im Jahr verlangt werden, da dies zu einer Existenzgefährdung führen könnte. Von den größeren Taxiunternehmen, die sowohl in Arnsberg als auch in Meschede ansässig sind, wird dies jedoch verlangt und auch eingehalten.

Eine Beförderung in der Nachtzeit ist vor diesem Hintergrund in Meschede sichergestellt, allerdings nicht von*jedem gewünschten Unternehmen.

Abgesehen von der Berichterstattung in der WP sind hier keine Probleme beim Nachteinsatz von Taxen bekannt geworden. Beschwerden wurden hierzu bislang nie vorgetragen. Daher kann von einem problematischen Taxi-Service in Meschede nicht ausgegangen werden.

Ist diese Problematik auch aus anderen Städten und Kommunen im HSK bekannt? Aus welchen?

Eine solche Problematik ist auch aus dem übrigen Kreisgebiet hier nicht bekannt.

Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt der Hochsauerlandkreis auf eine bestehende oder drohende Taxi-Unterversorgung zu reagieren?

Bei der Vergabe von Konzessionen für Taxen werden die Anzahl der bereits zugelassenen Taxen und Mietwagen und die Einwohnerzahl derjeweiligen Gemeinde berücksichtigt.

Dieses Verfahren dient zur Sicherstellung des Bedarfes an Personenbeförderung und wird Iandesweit angewandt. In Orten wie Winterberg, in denen aufgrund des Fremdenverkehrsaufkommens ein erhöhter Bedarf besteht, wurden mehr Konzessionen vergeben, als allein aufgrund der Einwohnerzahl möglich wären.

lm Hochsauerlandkreis ist der Bedarf an Konzessionen in folgenden Orten gedeckt: Arnsberg, Bestwig. Brilon, Hallenberg‚ Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Winterberg.

In folgenden Orten können noch Konzessionen vergeben werden, da hier die Taxendichte unter dem Durchschnitt liegt: Eslohe, Marsberg, Medebach, Sundern.

Die Anmerkung in der WP „… denn die Unternehmer drehten mit dem Trick, das Taxi abzumelden und stattdessen auf einen Mietwagen-Service umzustelIen. So könnten sie weiterhin Kranken- und Dialysefahrten und auch bestellte Fahrten unternehmen”
ist insofern zwar zutreffend, als dass Mietwagen nicht der Beförderungspflicht unterliegen und mit diesen auch bestellte Fahrten durchgeführt werden können. Jedoch muss der Mietwagen zwingend nach einer durchgeführten Fahrt wieder zum Betriebssitz zurückfahren. Der Mietwagen darf nicht an Taxiständen oder öffentlichen Plätzen stehen und „auf Kunden warten”. Dies ist nur für Taxen zulässig und daher für die Unternehmen eher unattraktiv.

Diesbezügliche Wünsche oder Absichten der Taxiunternehmen wurden auch nicht vorgetragen. Die Vergabe und Erteilung von Taxikonzessionen ist im Hochsauerlandkreis nach wie vor begehrt und wird im Sinne der Unternehmen und der Bürger/innen auch wohlwollend gehandhabt.

Selbst in den o. g. Städten und Gemeinden Eslohe, Marsberg, Medebach und Sundern, in denen die Taxendichte unter dem Durchschnitt liegt, besteht keine Nachfrage der Unternehmen an weiteren Konzessionen, da der Bedarf an Fahrten nicht gegeben ist.

Insgesamt ist festzustellen, dass eine Taxi-Unterversorgung nicht besteht.“

Antwort an die FDP-Kreistagsfraktion
Falls Sie auch das Antwortschreiben des HSK an die FDP-Fraktion interessiert? Darin kommen einige andere Aspekte wie die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen zum Tragen.

Hier ist die Antwort des Hochsauerlandkreises an die FDP-Fraktion komplett:
„Ihre Anfrage vom 16.07.2018 gem. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises; hier: Nachteinsatz von Taxen

Sehr geehrter Herr Walter,

Sie fragen an. ob mit den Genehmigungen von Taxitarifen Einflussnahme auf die Beförderungsbedingungen besteht.

Dies ist zu bejahen, da der Kreistag die Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für die im Hochsauerlandkreis zugelassenen Taxen (Taxentarif) beschließt. Dies wurde zuletzt in der Fassung der 7. Änderungsverordnung vom 22. Dezember 2014, die am 01.01.2015 in Kraft trat beschlossen.

In der Verordnung über den Verkehr mit Taxen (Taxenordnung) für das Gebiet des Hochsauerlandkreises, die Bestandteil des Beschlusses über den Taxentarif durch den Kreistag ist, ist das Bereithalten von Taxen sowie der Dienstbetrieb geregelt. Danach kann das Bereitstellen und der Einsatz von Taxen durch einen vom örtlichen Taxengewerbe aufzustellenden Dienstplan geregelt werden, der jedoch dem Landrat des Hochsauerlandkreises zur Genehmigung vorzulegen ist. Im Übrigen kann vom Landrat des Hochsauerlandkreises jederzeit selbst ein Dienstplan aufgestellt werden, wenn dies im Interesse eines geordneten Taxenverkehrs oder zur Befriedigung der Verkehrsbedürfnisse notwendig erscheint.

Von dieser Möglichkeit musste jedoch bisher nie Gebrauch gemacht werden.

Zu den Fragen Nr. 1-3 aus Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wie ist die gültige Vertragsgestaltung mit Taxiunternehmen, insbesondere zum Einsatz bei Nacht?

Der Einsatz der Taxen ist gesetzlich im Personenbeförderungsgesetz sowie in dem 0.9. Taxentarif und Taxenordnung geregelt. Vertragsverhältnisse zwischen dem Hochsauerlandkreis und den Unternehmen bestehen hierzu nicht.

Im § 2 des 0.9. Taxentarifes ist auch die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr als beförderungspflichtige Zeit geregelt.

2. Gibt es seitens des Hochsauerlandkreises Kontrollen zur Einhaltung von diesen Verträgen?

Die Einhaltung der Pflichten zur Personenbeförderung wird sowohl bei Beschwerden als auch anlassunabhängig durch Kontrollen vor Ort überwacht.

So werden insbesondere unangekündigte Kontrollen durch den zuständigen Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Hierbei wird darauf geachtet, dass die Taxiunternehmer, die in dem jeweiligen Ort über entsprechende Konzessionen verfügen, auch entsprechende Fahrzeuge bereithalten und einsetzen.

Grundsätzlich dürfen Taxen nur in der Gemeinde eingesetzt werden, für die eine Konzession erteilt wurde. Bei größeren Veranstaltungen, wie z. B. Schützenfesten. werden auf Antrag auch weitere Taxen zur Sicherstellung der reibungslosen Personenbeförderung eingesetzt.

Hierbei können auch Unternehmer aus anderen Gemeinden und Kreisen entsprechende Anträge stellen. Dies wird von der Aufsichtsbehörde (Straßenverkehrsamt) geprüft, genehmigt und auch persönlich vor Ort überwacht.

3. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, nachdem die Probleme mit der Personenbeförderung insbesondere in Nachtzeiten bekannt geworden sind?

Nach der Veröffentlichung von Pressemitteilungen über die angeblichen Probleme mit der Personenbeförderung in der Nacht wurden mit den entsprechenden Taxiunternehmern Gespräche geführt.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass seitens einzelner Taxiunternehmer das Bereitstellen von Taxen in der Nacht nicht annähernd kostendeckend ist, da der Bedarf an Taxifahrten des Nachts im eher ländlich strukturierten Hochsauerlandkreis, mit Ausnahme von Winterberg, nicht gegeben ist.

Von kleineren Unternehmen mit ein oder zwei Taxen kann nicht unbedingt das Bereithalten von Fahrern und Taxen „rund um die Uhr” an 365 Tagen im Jahr verlangt werden, da dies zu einer Existenzgefährdung führen könnte, von den größeren Taxiunternehmen. die sowohl in Arnsberg als auch in Meschede ansässig sind, wird dies jedoch verlangt und auch eingehalten.

Eine Beförderung in der Nachtzeit ist vor diesem Hintergrund in Meschede sichergestellt, allerdings nicht von jedem gewünschten Unternehmen.

Verstöße gegen den Dienstbetrieb und somit gegen die Beförderungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz sowie dem Taxentarif und der Taxenordnung können gegenüber den Unternehmern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Diese Maßnahmen mussten jedoch bisher nicht ergriffen werden. Abgesehen von der Berichterstattung in der WP sind hier keine Probleme beim Nachteinsatz von Taxen bekannt geworden. Beschwerden wurden hierzu bislang nie vorgetragen.“

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Nachts kein Taxi? Ganz so dramatisch ist es nicht …

Ein Geisterflughafen zur Hauptreisezeit

By admin at 12:05 pm on Wednesday, August 15, 2018

Wohin verfehlte Regional- und Lokalpolitik führen kann, lässt sich in diesem Sommer wieder am Flughafen Kassel-Calden beobachten, nicht weit vom HSK entfernt. Mehr als 270 Mio Euro wurden in den Neubau investiert, der vor 5 Jahren in Betrieb genommen wurde. Der Hessische Landesrechnungshof rechnet damit, dass die Subventionssumme durch das Land bis zum Jahr 2024 auf 327 Mio Euro anwachsen wird:
https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/calden-ort74694/kassel-airport-auf-pruefstand-vertrauliche-informationen-hessischen-rechnungshofs-aufgetaucht-9372307.html

20180815_081610_resized-2

Der jährliche Betriebsverlust liegt bei über 6 Mio Euro. Der Haushalt der mit 6% beteiligten kleinen Gemeinde Calden wird dadurch gesprengt:
https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/calden-ort74694/caldener-haushalt-ausgleich-geht-nur-ohne-flughafen-10015961.html

20180815_081716_resized-2

Der Flugplan ist nach wie vor sehr dünn. In der laufenden Kalenderwoche (Mitte August) gibt es je 9 Starts und Landungen, nicht pro Stunde oder pro Tag, sondern in der gesamten Woche!
https://www.kassel-airport.aero/de/fluege-urlaubsangebote/flugplan
Der “Winterflugplan” kündigt keine Verbesserung an, im Gegenteil: 2 Monate lang verzeichnet er 4 Abflüge pro Woche, einen weiteren Monat lang sogar nur deren 3.

20180815_081953_resized-2

Ein Besuch an einem Mittwoch morgen erinnert an eine Geisterstadt: In der großen Freifläche in der Halle hält sich niemand auf, alle 10 Abfertigungsschalter sind geschlossen, ebenso wie fast alle Läden, außer dem einzigen Reiseveranstalter, der Flüge ab Kassel-Calden anbietet. Tageszeitungen (von heute!) werden dort auch angeboten. Die 2 Mitarbeiterinnen können sich aber nur miteinander unterhalten. In dem riesigen Cafe kümmert sich das aus einer Person bestehende Personal um den einzigen Gast. Und die Abflüge und Ankünfte passen bis einschließlich zum Wochenende auf die kleinen Anzeigetafeln. Draußen treffen allerdings stündlich mehrere Linienbusse von 4 Buslinien ein oder fahren los; auf jeden Abflug kommen somit etwa 40 Linienbusverbindungen …

20180815_081630_resized-Abflug

20180815_081931_resized-Ankunft

Filed under: Kommunale Finanzen,VerkehrspolitikComments Off on Ein Geisterflughafen zur Hauptreisezeit

Fraktionssitzung mit Sommerfest der SBL/FW

By admin at 11:25 pm on Sunday, August 12, 2018

Fraktionssitzung mit Sommerfest der SBL/FW

Beinahe hätten wir vergessen, über unser Sommerfest mit integrierter Fraktionssitzung und (neudeutsch) „Brainstorming“ zu berichten. Denn was im Kreistag auf Wunsch der CDU abgeschafft wurde, gibt es bei der SBL/FW noch: Einmal im Jahr kombinieren wir eine Fraktonssitzung mit dem Sommerfest unserer Fraktion.

Fassen wir uns kurz:

Tagungsort und Wetter waren bestens.

37326236_1076523242497451_3510476598669213696_o

Essen und Laune waren ebenso gut.

Infos, Einsichten und interessante Gespräche gab es reichlich.

Pläne und Beschlüsse gab es selbstverständlich auch, und viele Ideen für die nächsten Jahre haben wir gesammelt.

37298457_1076523222497453_7923642854944014336_o

Besonders erwähnenswert finden wir diese unsere Entscheidung:
WIR MACHEN WEITER, wenn es klappt, auch über 2020 hinaus!
(Im Oktober 2020 endet die laufende Wahlperiode des Kreistags)

Filed under: TermineComments Off on Fraktionssitzung mit Sommerfest der SBL/FW

Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen den HSK?

By admin at 11:09 pm on Wednesday, August 8, 2018

Frist verstrichen
Bereits 2010 lief eine Frist der EU-Kommission aus. Dabei ging es um die Kritik, dass ein großer Teil der FFH-Gebiete nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und keine Erhaltungsmaßnahmen, Entwicklungspläne etc. erarbeitet worden sind.

Thema im Umweltausschuss
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten am 28.06.2018 im Kreishaus in Meschede wurde das Thema beraten.
Die Kreisverwaltung berichtete aber leider nur mündlich darüber. Es hieß u.a., dass das Vertragsverletzungsverfahren Auswirkungen auf den Hochsauerlandkreis habe. Deswegen ist die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) auch der Meinung, die Verwaltung sollte diese Auswirkungen in einer Sitzungsvorlage konkreter darstellen.

SBL/FW stellt Antrag
Formal lautet der Antrag vom 31.07.2018 so:

“Antrag gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten Thema: Landschaftsplanung; hier: Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen den HSK

Sehr geehrter Herr Landrat,

unsere Fraktion beantragt für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Tagesordnungspunkt:

Schriftliche Vorlage über ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen den HSK sowie einen Bericht über den aktuellen Stand und ggf. eine Diskussion über die Handlungsoptionen. In dem Zusammenhang sind insbesondere sind folgende Fragestellungen wichtig:

• Wie groß sind die FFH-Flächen im Hochsauerlandkreis?
• Wie groß sind die Flächen der geschützten Lebensraumtypen?
• Liegen die Flächengrößen der unterschiedlichen Lebensraumtypen vor?
• Wie groß ist der Anteil der FFH-Flächen, die keinem besonderen Schutzstatus haben?
• Für welche Flächen wurden bereits Erhaltungsmaßnahmen, Entwicklungspläne etc. erarbeitet?
• Warum wurde bisher davon abgesehen, Schutzgebiete bzw. Entwicklungspläne in großen Teilen der FFH-Gebiete auszuweisen bzw. zu erarbeiten?
• Welche Auswirkungen hat das Vertragsverletzungsverfahren auf den beschlossenen LP Sundern?”

Vorfahrt für ökonomische Belange?
Die SBL/FW-Fraktion geht davon aus, dass die Kritikpunkte der EU-Kommission dem Hochsauerlandkreis im laufenden Aufstellungsverfahren (oder auch bereits vor der Aufstellung) bekannt waren und kritisiert, dass im Landschaftsplan Sundern wohl auf Drängen der Forst-behörden und des Stadtförsters erhebliche Aufweichungen im Schutz der überwiegend in der öffentlichen Hand befindlichen Lebensraumtypen *Buchenwald* erreicht, um ökonomischen Belangen Rechnung zu tragen. Gerade die naturnahen Buchenwälder sind nach Ansicht der SBL/FW ein wichtiger Lebensraumtyp. Deshalb bittet Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL(FW), den Landrat um Antwort auf einige Fragen:

Sie lauten:
• Welche Auswirkungen hat das Vertragsverletzungsverfahren auf die Festsetzungen im Landschaftsplan Sundern?
• Widersprechen die Festsetzungen im LP Sundern, die eine Erhöhung des Nadelholzanteils im Buchenwald ermöglichen, nicht grundlegend dem Schutz des Lebensraumtypus Buchenwald?

Wir werden berichten …

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen den HSK?

„Geduldete“ – Im HSK ist eine „statistische Auswertung nicht möglich“

By admin at 11:46 pm on Saturday, August 4, 2018

Zahl der „Geduldeten“ gestiegen
„Die Zahl der Menschen, die dem Personenkreis der Geduldeten zugerechnet werden, und ihre Verweildauer in NRW sind in den letzten Monaten stetig gestiegen“, heißt es in einer Information der Landtagsfraktion der Grünen NRW.

Vereinbarung und Crux
Weiter ist da zu lesen, die ehemalige rot-grüne Landesregierung hätte mit den kommunalen Spitzenverbänden im Herbst 2015 eine Vereinbarung getroffen, wonach die Kommunen seit dem 01.01.2017 eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale für sogenannte Geduldete sowie für die ihnen tatsächlich zugewiesenen Asylbewerber/innen erhalten. Die Crux: Aktuell wird die Pauschale für „Geduldete“ nur maximal 3 Monate gezahlt.

Kosten des Landes „gedeckelt“
Die Landtagsfraktion der Grünen weist zudem darauf hin, dass die landesseitigen Kosten für die In-tegration und die Unterbringung Geflüchteter in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen sei. Im gleichen Zeitraum seien die Steuereinnahmen des Landes NRW und somit die Mittel, die der Landesregierung zur Verfügung stünden, deutlich gestiegen. Trotzdem zahle das Land aber die Pro-Kopf-Pauschale für geduldete Geflüchtete weiterhin nur für einen Zeit-raum von maximal drei Monaten.

„Schwarzer Peter“ bei den Kommunen?
Die Kosten, die über diese drei Monate hinaus laufen, trügen die Kommunen. Daraus resultierten steigende kommunalen Aufwendungen. Kommunen mit angespannter Haushaltslage bereite das große Schwierigkeiten.
Das Land habe den Kommunen zwar in diesem Jahr mit einer Einmalzahlung für kommunale Integrationsmaßnahmen 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Doch bliebe diese Summe weit hinter dem zurück, was die Kommunalen Spitzenverbände gefordert hat-ten.

Forderung der Grünen
Die NRW-Grünen fordern angesichts der zurückgehenden Ausgaben und der hohen Steuereinnahmen, das Land müsse seine finanziellen Spielräume nutzen, um die Kommunen wirk-sam und dauerhaft zu entlasten.

Um wie viele „geduldete“ Menschen handelt es sich?
Insofern macht es Sinn zu wissen, wie viele „Geduldete“ der Kommune XY und/oder im Bereich des jeweiligen Ausländeramts wohnen!
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sah sich also aufgrund der oben beschriebenen Informationen zu einer entsprechenden Anfrage (mit Datum vom 24.07.2018) veranlasst.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8581

Reaktion aus dem Kreishaus
Eine knappe Woche später, mit Datum vom 30.07.2018, erfolgte eine knappe Antwort aus dem Kreishaus. Wir zitieren:

Frage 1: Wie viele Geduldete leben im Bereich des Kreisausländeramts?
Antwort: „Zum 01.07.2018 waren 378 Personen im Besitz einer Duldung.“

Frage 2: Wie lange leben die Menschen mit dem Status der Duldung im Bereich des Kreis-ausländeramts? (Bitte aufschlüsseln nach Aufenthaltsdauer: Unter 1 Jahr, 1-3 Jahre, 4-6 Jahre, 7-8 Jahre, länger als 8 Jahre)
Antwort: „Eine entsprechende statistische Auswertung ist nicht möglich.“

Offene Frage
Die SBL/FW hat also nicht in Erfahrung bringen können, in welchem Maße die HSK-Kommunen durch „geduldete“ Menschen finanziell belastet werden.
(Nächste Frage: Wollte oder konnte der Hochsauerlandkreis die Frage nicht beantworten?)

Perspektive?
Dabei könnte der Hochsauerlandkreis seine Daten zur Aufenthaltsdauer der „Geduldeten“ doch als Grundlage für eine Aufforderung an die NRW-Landesregierung nutzen. Gemeint ist die Aufforderung, umgehend eine gesetzliche Grundlage für die dauerhafte Entlastung der Kommunen von den Aufwendungen für Geduldete zu schaffen!

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on „Geduldete“ – Im HSK ist eine „statistische Auswertung nicht möglich“

SBL/FW beantragt Bericht über Nitratbealastung und Gülletransporte

By admin at 4:34 pm on Wednesday, August 1, 2018

Hochsauerlandkreis …
… überschüssige Gülle?

Immer häufiger erreichen uns Meldungen über Gülle-Transporte im und ins Sauerland. Sogenannte „Güllebörsen“ würden den Handel professionell organisieren. Angeblich wird überschüssige Gülle z.B. aus Niedersachsen bis ins Sauerland gebracht. Gülle-Fracht soll sogar aus den Niederlanden in unser Kreisgebiet gelangen. Es gibt Berichte, wonach Tanklastzüge aus Ostwestfalen und dem Münsterland „Gülle-Bunker“ zwischen den Windrädern auf dem Gut Almerfeld bei Brilon anfahren.
Die Folge eines Übermaßes an Gülle ist ein Übermaß an Nitrat. Was ein zu hoher Nitrat-Gehalt für Böden, Gewässer, Umwelt und Gesundheit bedeutet ist allgemein bekannt.

Bundestagsabgeordneter: „Gülletourismus Einhalt gebieten!“

MdB Dirk Wiese hat das Thema jüngst aufgegriffen und sich öffentlich dazu positioniert. Er äußerte: „Die Folgen der Überdüngung in den genannten Regionen merken wir auch bei uns vor im Sauerland. Mehr und mehr Gülletransporte erreichen auch unsere Region, was auch mittelbar negative Folgen bei uns haben wird. Diesem Gülletourismus muss Einhalt geboten werden.
Klick:
https://hsk-spd.de/wiese-nitratbelastung-ernst-nehmen/

Kreis Viersen …
… will Überdüngung nicht länger tolerieren …

Der Kreis Viersen hat ebenfalls ein erhebliches Problem mit Überdüngung durch Gülle. Der dortige Landrat wollte nicht weiter untätig bleiben. Er will jetzt Maßnahmen gegen zu hohe Gülle-Einträge ergreifen. Weil der Kreis aber keine eigenen Zuständigkeiten im Bereich der Kontrolle des Einsatzes von Gülle in der Landwirtschaft – abgesehen von Wasserschutzgebieten – hat (das ist Sache der Landwirtschaftskammer), will der Kreis Viersen prüfen, ob er nicht die Zuständigkeit erlangen kann.

… will striktere Regeln

Der Kreis Viersen will, dass Grundwasser-Schutzzonen eingerichtet werden, in denen das Düngen mit Gülle verboten ist. Außerdem will er striktere Regeln zur Kontrolle von Gülle-Importen aus dem Ausland erreichen und eine verbindliche Kooperation zwischen Landwirten und Wasserversorgern. Dazu wünscht sich der Kreis Einsicht in die Daten der Gülle-Ausbringung und Befugnisse in der Überwachung.

… beauftragte „Gülle-Studie“

Im Jahr 2017 beauftragte der Kreis Viersen das Ingenieurbüro ahu AG, Aachen mit der Studie „Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“. Die Studie steht offenbar kurz vor dem Abschluss.
Erste Ergebnisse zeigen, „dass für eine grundlegende Verbesserung der Grundwasserbelastung durch Nitrat ein Paradigmenwechsel insbesondere bei den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch bei konkreten behördlichen Zuständigkeiten im Vergleich zur heutigen Situation erforderlich ist.“
Quelle: Kreis Viersen

Hochsauerlandkreis …
… Antrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW)

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist der Auffassung, der Hochsauerlandkreis dürfe hinsichtlich von Gülletransporten und Nitrat-Belastung nicht untätig bleiben. Reinhard Loos, Sprecher der SBL/FW-Fraktion, beantragte daher am 24.07.2018 bei Landrat Dr. Karl Schneider, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten folgenden Punkt aufzunehmen:

„Bericht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Ingenieurbüros ahu AG, Aachen und/oder
einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kreises Viersen zur Studie „Nitratbelastung des
Grundwassers im Kreis Viersen – Rahmenbedingungen, Ist-Situation und Handlungsfelder“
(mit Nachfragemöglichkeit)“

Filed under: Gewässer,LandschaftsschutzComments Off on SBL/FW beantragt Bericht über Nitratbealastung und Gülletransporte