Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kinderfrühförderung im Hochsauerlandkreis – Wie klappt die Umsetzung?

By admin at 10:22 am on Saturday, July 30, 2011

Und hier unser Text:

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) macht, genau wie in den letzten Jahren, nur wenig Sommerpause. SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos schaut zu Beginn der großen Ferien in die Zukunft. Sein Anliegen dreht sich um die (immer weniger werdenden) Kinder, die in den nächsten Jahren im Hochsauerland eingeschult werden. Loos fragte beim Landrat schriftlich nach, wie die Umsetzung der Kinderfrühförderung klappt. Hier der Text seines Schreibens vom 26.07.2011:

Der Hochsauerlandkreis bietet in Zusammenarbeit mit dem AWO-Unterbezirk Hochsauerland/Soest und den Caritas-Verbänden Arnsberg, Brilon und Meschede die Kinderfrühförderung (KFF) an. Auf den Internet-Seiten des HSK-Bürgerservices ist umfangreich erläutert, an welche Kinder und
Familien sich die KFF richtet. Sicherlich ist der Förderbedarf recht groß, und es ist wünschenswert, dass allen in ihrer Entwicklung verzögerten oder in ihrem Sozialverhalten beeinträchtigten Kindern diese Förderung möglichst frühzeitig und bedarfsgerecht zukommt.

Die SBL erhielt am 03.07.2011 per Email das Schreiben einer besorgten Mutter, deren Kind im Anschluss an eine heilpädagogische Therapie-Einheit (die Ende 2010 auslief) eine motopädische Förderung erhalten sollte. Die Eltern bemühen sich nun seit Anfang 2011 um einen Therapie-Platz für ihren vierjährigen Sohn. Trotz mehrerer Telefonate mit der Frühförderstelle, der AWO und dem Kreisgesundheitsamt verliefen ihre Bemühungen bisher ergebnislos. Als Grund wurde ihnen u.a. angegeben, der HSK hätte nicht genügend Therapie-Einheiten eingekauft.

Der SBL-Kreistagsabgeordnete bittet den Landrat u.a. um die Beantwortung der Fragen, wie viele Kinder im Jahr 2010 und im laufenden Jahr für die Kinderfrühförderung angemeldet wurden, ob es eine Warteliste gibt, wie lange die durchschnittliche Wartezeit bis zu Beginn der Fördermaßnahmen ist und ob Land und Bund für diese Programme Zuschüsse an den Hochsauerlandkreis zahlen.

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Migranten und Kommunalpolitik – SBL fragt nach

By admin at 9:27 pm on Tuesday, July 26, 2011

Wie verheerend sich tief verwurzelte Fremdenfeindlichkeit auswirken kann, zeigt sich in diesen Tagen auf grauenvolle Weise in dem so weltoffenen und freundlichen Land Norwegen.

Wir stellen uns die Frage nach dem WARUM. Was ist in dem Kopf und im Leben des Attentäters aus Oslo vor sich gegangen, was ist da so total schief gelaufen? Mit dem beklemmenden Gefühl, das könnte jederzeit auch bei uns geschehen, fragen wir uns schon wieder, wie können wir Amokläufe verhindern? Was können wir tun, dass Menschen nicht durchknallen und sinnlos töten?

Nach dem schrecklichen Morden kamen schnell Spekulationen auf, die Anschläge hätten einen islamistischen Hintergrund. Es wurde bald klar, dem ist so, nur ganz anders als anfänglich vermutet. Der Terrorist ist kein Muslim, sondern ein Hasser des Islam.

Kein Geheimdienst dieser Welt, keine Vorratsdatenspeicherung kann leider solche irrsinnigen Taten ein für alle Mal verhindern. Wir müssen andere, vielfältige und zum Teil mühselige Wege gehen. Integration ist „alternativlos“. Sie darf sich nicht nur auf nette Worte und medienwirksame Ausstellungen beschränken. Integration muss sich endlich z.B. auch in öffentlichen Gremien wiederspiegeln. Auch Ausschüsse, Stadträte und Kreistage sind Foren für ein besseres gegenseitiges Kennen und Verstehen lernen.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte am 26.07.2011 eine Anfrage an den Landrat, die sie schon einige Tage vor dem Attentat in Norwegen ausgearbeitet hatte. Es geht dabei um die „Strukturelle Einbindung von Migrantinnen und Migranten“. Der Denkanstoß für diese Anfrage: Im Oktober letzten Jahres wurden im Rat der Stadt Meschede durch eine Mitarbeiterin des Instituts für Landes- und Stadtentwicklung die Zwischenergebnisse einer Integrationsstudie für Meschede vorgestellt. Frau Dr. Weck listete dabei einige verbesserungswürdige Punkte auf; u.a. erwähnte sie die „geringe strukturelle Einbindung“ von Migrantinnen und Migranten.
SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos ist der Auffassung, diese Feststellung des Instituts für Landes- und Stadtentwicklung sei sicherlich nicht nur für die Stadt Meschede zutreffend. Auch in den politischen Gremien auf Kreisebene sind Migrantinnen und Migranten kaum bis gar nicht vertreten. Die beiden Anträge der Sauerländer Bürgerliste (SBL), je einen nicht stimmberechtigten Vertreter der türkischen Gemeinden in den Schulausschuss und in den Kreisjugendhilfeausschuss zu entsenden, wurden bekanntlich nach mehreren Sitzungen der Ausschüsse und des Kreistags von der Mehrheit abgelehnt.
Reinhard Loos stellte nun an den Landrat die Frage:
„Welche geeigneten Maßnahmen kommen Ihrer Meinung nach in Betracht, das Interesse von Migrantinnen und Migranten an Kommunalpolitik zu stärken und die „strukturelle Einbindung“ unserer MitbürgerInnen nichtdeutscher Herkunft in unsere kommunalpolitischen Gremien zu fördern und zu unterstützen?“

Filed under: Bleiberecht für Flüchtlinge,Internationale PolitikComments Off on Migranten und Kommunalpolitik – SBL fragt nach

Gefährliche Stoffe auf Deponie Bestwig?

By admin at 6:55 am on Tuesday, July 26, 2011

Die WP/WR griff erfreulicherweise eine Pressemitteilung der Sauerländer Bürgerliste (SBL) auf. In der Zeitungsausgabe vom 08.07.2011 fanden wir einen Beitrag mit der prägnanten Überschrift „EHEC-Spuren im Bauschutt von Bestwig? – „SBL“-Anfrage liegt beim Landrat“.

Allerdings wurde dem Leser/der Leserin schnell klar, dass „sogar“ die SBL die Ursachen dieser Krankheit nicht unbedingt im Hochsauerland sucht, sondern dass es dem SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos bei der Anfrage um mögliche Ablagerungen gefährlicher Stoffe wie z.B. unbehandelter Klärschlämme auf der Boden- und Bauschuttdeponie Bestwig geht. Die Betreiberin der Deponie, die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH (MHI), ist ja schließlich mit ihrer früheren Bauschutt-Deponie „Am Meisterstein“ in Winterberg-Siedlinghausen mehrfach in die Schlagzeilen geraten. „Am Meisterstein“ sind zum Nachteil von Mensch und Umwelt größere Mengen Klärschlamm, vor allem aus der Kläranlage Winterberg-Züschen, abgekippt worden.

Nun aber wieder zum WP-Artikel. Die WP-Redaktion machte sich die Mühe, bei der Kreisverwaltung in Meschede nachzufragen, ob und wie sich der HSK mit den Fragen der SBL beschäftigen wird. Der Pressesprecher der Kreisverwaltung wird mit dem Satz zitiert: „Wir sind tätig, der Betreiber wurde bereits befragt, Herr Loos erhält fristgerecht Antworten“.

Hoffen wir, dass sich die Tätigkeit des HSK in Sachen Anfrage zur Deponie Bestwig nicht nur auf die Befragung des Betreibers, also der MHI, beschränken wird!? Was soll denn wohl dabei heraus kommen?

Ansonsten hoffen wir, dass sich ganz viele akribisch recherchierende Journalisten auf Themen wie dieses stürzen!

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Wirtschaftswege statt Energiesparen

By admin at 1:27 am on Sunday, July 24, 2011

Eine bemerkenswerte Abstimmung fand am Donnerstag im Rat der Stadt Brilon statt. 158.000 Euro aus Mitteln des Konjunkturpakets II (KP2) waren “frei” geworden, weil das Kreisgesundheitsamt mit sehr seltsamen Auflagen Investionen im Waldfreibad Brilon-Gudenhagen verhindert. Die Briloner Stadtverwaltung hatte in ihren Sitzungsvorlagen für Bauausschuß, Hauptausschuß und Rat behauptet, diese nun verfügbaren Mittel könnten nur für allgemeine Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden, nicht für Ausgaben im Bildungsbereich. Folglich schlug die Verwaltung vor, die Mittel aus dem KP2 für die Erneuerung von Wirtschaftswegen auszugeben, obwohl für diesen Zweck bereits ca. 160.000 Euro Verwendung gefunden hatten.

Die Briloner Bürgerliste (BBL) fragte jedoch selbst bei der Bezirksregierung nach und fand ihre Auffassung bestätigt, dass ca. 140.000 Euro auch für die energetische Sanierung von Schulen verwendet werden könnten. Dies mußte in der Ratssitzung dann auch die Stadtverwaltung einräumen.

Bereits im Mai 2009 hatte die Stadtverwaltung dem Briloner Rat mitgeteilt, dass für energetische und Beton-Sanierungen im Schulzentrum an der Jakobuslinde (Verbundschule, Gymnasium und Sporthalle) 1,67 Mio Euro ausgegeben werden sollten. Davon sind aber bisher Maßnahmen für 0,6 Mio Euro nicht umgesetzt worden. Es hätte also sehr nahe gelegen, dieses Programm aus den nun neu verfügbaren Mitteln fortzusetzen.

Aber nein: Der Stadtbaudirektor erklärte in der Ratssitzung doch tatsächlich, die Verwaltung könne es nicht schaffen, einen Austausch von weiteren Fenstern und Lampen im Schulzentrum von Mitte Juli bis Ende Dezember (dann müssen die KP2-Maßnahmen abgerechnet sein) durchzuführen??? Ungläubiges Erstaunen ob dieser bemerkenswerten fachlichen “Kompentenz” und eine mehr als einstündige Debatte sowie eine Sitzungsunterbrechung waren die Folge…

Doch in der anschließenden Abstimmung scheiterte die BBL mit ihrem Antrag. Außer ihren 3 Ratsmitgliedern stimmten nur 3 Mitglieder der SPD-Ratsfraktion gegen die weitere Mittelverwendung für die Wirtschaftswege. Die CDU, die Mehrheit der SPD und die FDP stimmten einträchtig für die Wirtschaftswege und damit gegen die energetische Sanierung.

Fazit: Das Kreisgesundheitsamt hatte (sicherlich unbeabsichtigt!!) die Gelegenheit eröffnet, dass die Stadt Brilon weitere Energiesparmaßnahmen durchführt, aber CDU, SPD und FDP haben dies verhindert. So wird das nichts mit der Energiewende…

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Nächtliche Abschiebung einer Roma-Familie – Antwort des HSK auf die SBL-Anfrage kam nach zwei Monaten

By admin at 7:50 am on Thursday, July 21, 2011

In der Nacht vom 18. zum 19. Mai 2011 schob der Hochsauerlandkreis eine Roma-Familie aus Meschede in den Kosovo ab. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte daraufhin am 24. Mai 2011 der Kreisverwaltung etliche Fragen zum Abschiebevorgang und den Gründen für die behördliche Maßnahme und wartete und wartete und wartete … auf die Antwort.

Am 17. Juli, also nach 8 Wochen, war es soweit. Da fand die Mitarbeiterin der Sauerländer Bürgerliste (SBL) die Antwort des Hochsauerlandkreises in dem virtuellen SBL-Briefkasten vor. Bis dato hatte die Kreisverwaltung der SBL lediglich schriftlich den Eingang des Schreibens bestätigt und erklärt, dass, aufgrund der umfangreichen Fragestellungen und personeller Engpässe es leider nicht möglich sei, termingerecht – innerhalb von 2 Wochen – vollumfänglich zu antworten.

Wir fassen einige Punkte aus dem Antwortschreibens eines Mitarbeiters der Organisationseinheit Integrations- und Ausländerangelegenheiten hier nun – fast kommentarlos – zusammen:

An der Abschiebe-Maßnahme, waren, wir zitieren: “… zunächst 6 Bedienstete des Hochsauerlandkreises, 2 ehemalige Polizeibeamte (Fahrer) und ein Arzt beteiligt. Nach aggressivem Auftreten einiger Familienangehöriger wurden zudem 3 Polizeibeamte hinzugezogen.“ -Folglich waren 12 Leute an der „Überfall-Kommando“ (so der Eindruck der Betroffenen) beteiligt!-
Der Familie sei mit 1 ½ Stunden „auf eigenen Wunsch ausreichend Zeit gewährt“ worden, „um u.a. diverse Telefonate mit Rechtsanwälten zu führen, Koffer zu packen und Abschied zu nehmen.“

Die Frage der SBL, ob sich der HSK in diesem Fall des umstrittenen Gutachters Michael K. aus Bonn bediente, ist so beantwortet worden:
„Ihre einleitende Bewertung hinsichtlich des „Gutachters Michael K. aus Bonn“ teile ich nicht. Der Innenminister hat bestätigt, dass dieser bundesweit als objektiv und sorgfältig prüfender Arzt bekannt ist. Es ist richtig, dass dieser Arzt die Rückführung begleitet hat.“
Zur Frage nach weiteren Abschiebefällen, bei denen der besagte Gutachter beteiligt war, heißt es in der „Antwort“: „Hierüber wird keine Statistik geführt.“ Es würden unterschiedliche Gutachter eingesetzt, ausgewählt nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Die SBL hatte auch gefragt, ob der HSK dem „Gutachter“ für seine Dienste jeweils rund 470,- Euro bezahlt. Die Antwort: “Nein, das Honorar richtet sich jeweils nach dem entstandenen Aufwand und ist von Fall zu Fall völlig unterschiedlich.“ Auf die Frage nach den Kosten für das „Fit for Fly“-Gutachten ging der HSK nicht ein, sondern verwies auf die Antwort zum Honorar. -„Fit for Fly“, der Begriff steht für Ärzte, die kranke Flüchtlinge „flugtauglich“ schreiben. So ein Gutachten soll den Ausländerämtern jeweils 470,- Euro kosten.-

Eine Vereinbarung zwischen dem HSK und dem Evangelischen Kirchenkreis, wonach aus humanitären Gründen nachts keine Abschiebemaßnahmen erfolgen sollen, besteht laut der HSK-Ausländerbehörde nicht. „Nein“, schreibt der Kreismitarbeiter auf diese Frage der SBL, „vielmehr mündete ein gemeinsames Gespräch mit dem evangelischen Kirchenkreis im Jahr 2005 nicht mit der Zusage, auf nächtliche Abschiebungen zu verzichten. Die Zusicherung des HSK, dass keine nächtlichen Abschiebungen stattfinden, stand und steht noch unter dem Vorbehalt, dass der Abflugtermin in den Mittagsstunden liegt, sodass ein betreten der Wohnung vor fünf Uhr vermieden werden kann. Der Hochsauerlandkreis hat sich beim Land NRW wiederholt dafür eingesetzt, dass die Abflugzeiten für Charterflüge in die Mittagszeit verlegt werden.

Zu den Abschiebegründen von S.Z., seiner Ehefrau und seiner 19jährigen Tochter gibt der HSK an, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels seien nicht erfüllt worden.

Humanitäre und gesundheitliche Aspekte hätte der HSK bei seiner Entscheidung nicht außer Acht gelassen, schreibt uns der Kreisbedienstete. Zweifel an der Reisefähigkeit von Herrn und Frau Z. und deren Tochter hätten zu keinem Zeitpunkt bestanden. (Der SBL ist bekannt, dass die Tochter T.Z. mit einem schweren Herzfehler geboren wurde und, dass sowohl Mutter als auch Vater ebenfalls in schlechter gesundheitlicher Verfassung waren und sind.)

Familie Z. lebte übrigens seit 20 Jahren in Meschede. Die jüngste und jetzt abgeschobene Tochter T. ist in Deutschland geboren. Der Vater soll trotz etlicher Bemühungen seinerseits nie eine Arbeitserlaubnis bekommen haben. Gilt immer noch die Regel: Ohne Arbeit keinen Aufenthaltstitel, ohne Aufenthaltstitel keine Arbeitserlaubnis? Vielleicht ist die Chance, einen Sechser im Lotto zu haben größer, als im HSK einen Aufenthaltstitel erteilt zu bekommen, zumindest wenn Mann/Frau ein/e Roma ist?

Auf Nachfrage der SBL teilte der HSK auch mit, dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Antwortschreibens (es trägt das Datum vom 12.07.2011), sechzehn Angehörige von Minderheiten der Roma und Ashkali oder anderer Minderheiten, die unter den Kosovo-Erlass fallen, noch im Bereich des Kreisausländeramtes leben. „Jeweils drei Personen leben in Eslohe und Brilon, jeweils zwei in Meschede und Bestwig, fünf in Schmallenberg und eine Person in Olsberg.“ Wie viele von ihnen der HSK noch beabsichtige abzuschieben, fragte die SBL. Die eindeutig uneindeutige Antwort des HSK: „Die Entscheidung erfolgt jeweils im Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung.“

Der letzte denkwürdige Satz im Schreiben des HSK ist dieser: „Ich bitte, die personenbezogenen Daten in diesem Schreiben vertraulich zu behandeln.“ Das tun wir selbstverständlich. Wenigstens der Datenschutz wird im Ausländeramt wohl noch beachtet ….

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Auf zur Sekundarschule – auch im HSK?

By admin at 9:30 am on Wednesday, July 20, 2011

Was im HSK bishe nicht möglich war, ist gestern in der Landespolitik gelungen: Es gibt Fortschritte in der Schullandschaft der Sekundarstufe I. Wir dokumentieren im Folgenden Auszüge aus dem von CDU, SPD und Grünen verabredeten Schulkonsens, der gleichzeitig Planungssicherheit für mehr als ein Jahrzehnt bietet. Es wäre sehr erfreulich, wenn sich nun auch in den Gemeinden des HSK Aufbruchstimmung ergeben würde!!

“Der Schülerrückgang und das veränderte Elternwahlverhalten zwingen zu Veränderungen der Schulstruktur. Trotz guter Arbeit wird die Hauptschule vielfach nicht mehr angenommen. Sie spiegelt daher den Verfassungsanspruch nicht mehr wider. Die Hauptschulgarantie der Verfassung wird daher gestrichen. Stattdessen wird eingefügt: “Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs-und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst.” Von Landesseite wird keine Schulform abgeschafft.

Das Schulangebot in NRW soll zukünftig bestehen aus:
• Grundschule
• Gymnasium
• Realschule
• Hauptschule
• Sekundarschule
• Gesamtschule
• Berufskollegs mit allgemeinbildenden und berufsbildenden Bildungsgängen
• Weiterbildungskollegs sowie
• Förderschulen, soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind.

Eckpunkte der neu zu schaffenden Sekundarschule sind:
• Als Schule der Sekundarstufe I umfasst sie die Jahrgänge 5 bis 10.
• Sie ist mindestens dreizügig. Horizontale Teilstandortbildungen sind möglich. Bei vertikalen Lösungen kann der Teilstandort einer mindestens dreizügigen Stammschule zweizügig geführt werden, wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde gesichert wird. Weitere Ausnahmen bei vertikalen Lösungen sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn das fachliche Angebot und die Qualitätsstandards nicht eingeschränkt werden.
• Der – in der Regel 9-jährige – Bildungsgang zum Abitur wird durch verbindliche Kooperation/en mit der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs gesichert. Wenn der Bedarf für eine mindestens vierzügige integrierte Schule mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe besteht, ist eine Gesamtschule zu gründen, für deren Errichtungsgröße der Wert 25 Kinder pro Klasse gilt.
• Die Sekundarschule bereitet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufliche Ausbildung als auch auf die Hochschulreife vor. Die neu zu entwickelnden Lehrpläne orientieren sich an denen der Gesamtschule und der Realschule. Dadurch werden auch gymnasiale Standards gesichert.
• In den Jahrgängen 5 und 6 wird gemeinschaftlich und differenzierend zusammen gelernt, um der Vielfalt der Talente und Begabungen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
• Ab dem 7. Jahrgang kann der Unterricht auf der Grundlage des Beschlusses des Schulträgers unter enger Beteiligung der Schulkonferenz integriert, teilintegriert oder in mindestens zwei getrennten Bildungsgängen (kooperativ) erfolgen.
• Die zweite Fremdsprache im 6. Jahrgang wird fakultativ angeboten; ein weiteres Angebot einer zweiten Fremdsprache ab Jahrgang 8 sichert die Anschlussfähigkeit für das Abitur.
• Der Klassenfrequenzrichtwert beträgt 25.
• Die Lehrkräfte unterrichten 25,5 Lehrerwochenstunden.
• Die Sekundarschule wird in der Regel als Ganztagsschule geführt, und zwar mit einem Zuschlag von 20 Prozent.

Die Gründung einer Sekundarschule, die in der Regel aus der Zusammenführung verschiedener Schulformen erfolgt, ist möglich, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht (Schülerzahlentwicklung und Befragung der Grundschuleltern). Sekundarschulen können auch durch den Zusammenschluss von Schulen benachbarter Schulträger entstehen. Die Sekundarschule wird vom kommunalen Schulträger unter Einbindung der Schulkonferenzen und in Abstimmung mit ggf. betroffenen benachbarten kommunalen Schulträgern beschlossen. Die Regelungen zur Findung eines regionalen Konsenses orientieren sich am Modell des Städte-und Gemeindebundes NRW. Die kommunalen Schulträger und die Träger von privaten Ersatzschulen informieren sich gegenseitig über ihre Planung.

Diese Leitlinien bilden die Grundlagen für eine gemeinsame Schulgesetznovelle der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Sie werden für den Zeitraum bis 2023 verabredet und nicht einseitig aufgekündigt.”

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Fracking – Was tut sich im HSK?

By admin at 9:49 am on Saturday, July 16, 2011

Nachdem wir das www. sondiert haben, verstärkt sich die Erkenntnis:
Beim Fracking liegt vieles im Nebel, auch der Hochsauerlandkreis. Doch so viel wissen wir jetzt, Wintershall hat das Recht, in Arnsberg, Sundern und „angrenzenden Orten“ Erdgas zu fördern! Allerdings wissen wir nicht, ob auch im Hochsauerlandkreis schon in diesem Jahr Fracking-Probebohrungen durchgeführt werden.

In der Capital-Ausgabe vom 05.03.11 steht:
„BASF-Tochter Wintershall, Inhaberin von zwei Erkundungslizenzen, will im Sommer geologische Untersuchungen an bis zu fünf Stellen starten. “Tiefbohrungen sind dabei nicht geplant”, wiegelt ein Sprecher ab. Die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf zwingt der Wettlauf um das Erdgas zum Handeln, noch ehe der erste Kubikmeter gefördert ist. So prüft Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger eine Bundesratsinitiative, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung schon bei Probebohrungen zur Pflicht zu machen.“

DerWesten veröffentlicht am 01.07.2011: „Die BASF-Tochter Wintershall setzt seine Suche nach nicht-konventionellen Erdgasvorkommen in NRW fort und will dazu „im Spätsommer“ mit Hilfe von Kernbohrungen Gesteinsproben im Feld Ruhr entnehmen. Mit diesen Proben könne im Labor ermittelt werden, „ob das Gestein Potenzial“ habe, erklärte Unternehmenssprecher Stefan Leunig gegenüber dieser Zeitung. Anhand dieser Daten würden die Orte für weiter- (und tiefer-)gehende Probebohrungen festgelegt, so der Sprecher weiter. Diese seien für „Ende dieses, Anfang nächsten Jahres geplant“.

Das Erlaubnisfeld Ruhr räumt allein Wintershall das grundsätzliche Recht ein, dort Erdgas zu fördern. Es umfasst weite Teile des Ennepe-Ruhr-Kreises, Hagen, den nördlichen Märkischen Kreis, Ense,
Möhnesee, Arnsberg und Sundern sowie teils angrenzende Orte. Im Westen reicht es bis an die holländische Grenze. Die Kernbohrungen können nach Angaben von Leunig bis zu 200 Meter ins Erdreich führen.

Beantragt sind sie bei der Bezirksregierung Arnsberg noch nicht. Die Proben haben einen Durchmesser von 10 Zentimetern. Das vom NRW-Wirtschaftsministerium und Exxon-Mobil vereinbarte Moratorium für die Fracking-Probebohrungen betrifft nach Ansicht von Wintershall die Kernbohrungen nicht. Das vom NRW-Umweltministerium geplante Gutachten zu den Auswirkungen des Fracking-Bohrverfahrens soll bis Ende dieses Monats vergeben werden. In der nächsten Woche erst werde die Ausschreibung veröffentlicht, kündigte das Ministerium an.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) wartet gespannt auf weitere offizielle Informationen! Als wir das Thema als erste Gruppe im HSK aufgriffen, stießen wir noch auf völliges Desinteresse. Das scheint sich mittlerweile zu ändern…

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Notfallambulanz in Meschede?

By admin at 11:32 pm on Wednesday, July 13, 2011

Seit Februar ist die Neuregelung des zentralen hausärztlichen Notdienstes in Kraft. Schon im Vorfeld gab es viel Kritik an den Plänen der Funktionäre der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), sowohl von Patienten als auch von Politikern als auch von Hausärzten im HSK. Nach 5 Monaten Erfahrung mit der Neuregelung sind die Bedenken nicht kleiner geworden. Die Hausärzte aus dem HSK haben einen Forderungskatalog aufgestellt, den sie am 13. Juli im Mescheder Kreishaus den Vertretern der KV vorgetragen haben.

Darin wird u.a. die Einrichtung einer zentralen Notfallambulanz am St. Walburga-Krankenhaus in Meschede gefordert – wie bereits in den Monaten vor dem Start der “Reform” vielfach geäußert wurde. Derzeit müssen die Patienten aus dem Raum Meschede abends und am Wochenende nach Arnsberg, Fredeburg oder Brilon fahren. Am Wochenende ist auch in Warstein eine Ambulanz geöffnet.

Der Zahl der Diensthabenden im Fahrdienst soll deutlich eingeschränkt werden. Bisher hat jeder diensthabende Arzt nur alle 3 bis 4 Stunden einen Einsatz. Das führt dazu, dass die Kosten bei weitem nicht gedeckt werden können; bei mehr als 75% der Fahrdienste mußte die KV zuzahlen, im Durchschnitt etwa 150 Euro je Dienst. Außerdem fallen noch die Kosten für die Fahrzeuge der Johanniter-Unfallhilfe und für die Fahrer an, wobei die Fahrer mit weniger als 7 Euro je Stunde sehr schlecht bezahlt werden. Es kam schon öfters vor, dass ein Fahrzeug samt Fahrer 60 km Anfahrt hatte, dann 7 Stunden vor der Haustür des Arztes vergeblich auf einen Einsatz wartete und etwa eine Stunde vor Ende des Dienstes wieder 60 km zum Fahrerwechsel fuhr. Da erscheint es den Hausärzten sinnvoller, die Zahl der diensthabenden Ärzte (und Fahrzeuge) im Fahrdienst zu reduzieren. Die Kosten für die Fahrdienste müssen letztlich von den Krankenversicherten getragen werden.

Von der KV wurden auch Zahlen über die bisherige Inanspruchnahme der Notfallpraxen genannt: Im Juni kamen in die Ambulanz des Marienkrankenhauses Anrbserg 612 Patienten; darunter sollen aber nur relativ wenige aus Neheim-Hüsten gewesen sein. Die Notfallpraxis in Brilon suchten mit 571 fast genau so viele Patienten auf. Marsberg und Schmallenberg hatten jeweils etwa 420, Sundern 375, und in der Teilzeit-Ambulanz in Warstein waren es nur etwas über 200 zu behandelnde Patienten. Im benachbarten Lippstadt, das zum selben Notdienstbezirk wie Brilon gehört, wurden im Juni 828 Patienten in der Notfallambulanz behandelt.

Das Gespräch zwischen den Hausärzten und der KV brachte noch keine konkreten Ergebnisse. Die SBL wird beantragen, dass sich der Gesundheitsausschuß des Kreistages erneut mit dem Thema befaßt.

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Antwort zur Abschiebung einer Roma-Familie steht immer noch aus

By admin at 1:10 pm on Wednesday, July 13, 2011

Wie wir berichteten, hat der Hochsauerlandkreis im Mai 2011 wieder drei Menschen in den Kosovo abgeschoben.
Der „Rauswurf“ traf eine Roma-Familie, die seit über 20 Jahren in Meschede wohnte. Vater, Mutter und jüngste Tochter Tatjana (19 Jahre) wurden für sie selbst und für ihre Angehörigen völlig überraschend spät abends aus ihrer Wohnung geholt und zum Flughafen Baden-Baden gefahren. Rund 15 Mitarbeiter vom Ausländeramt und Polizeibeamte hätten sich gegen 23.00 Uhr Zutritt zur Wohnung verschafft. Die Drei hätten kaum Zeit gehabt, das Nötigste für die Reise, für ihr zukünftiges Leben im Kosovo zu packen, berichteten die Verwandten.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte am 24.05.2011 an den Landrat eine Anfrage zu den Gründen und zum Hergang der Abschiebung gestellt. Laut Geschäftsordnung des Hochsauerlandkreises muss die Verwaltung Anfragen von Fraktionen und Kreistagsmitgliedern innerhalb von zwei Wochen beantworten. Doch bis heute (13.07.2011, also nach mehr als sieben Wochen) kam kein inhaltliches Antwortschreiben. Zwischenzeitlich schickte die Kreisverwaltung der SBL lediglich einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zu (wir berichteten). Darin wird aber nur über die formale Zulässigkeit und nicht über die humane Rechtfertigung der Abschiebung entschieden. Als Grund für die „Noch-Nicht-Beantwortung“ der Anfrage hieß es auf telefo-nische Nachfrage der SBL, das Ausländeramt hätte personelle Engpässe und andere wichtige Aufgaben, z.B. im Bereich Integration.
„Integration“ ist ein gutes Stichwort. Warum hat der Hochsauerlandkreis der in Meschede geborenen und aufgewachsenen Tatjana Z. im Mai alle Wege zur endgültigen Integration abgeschnitten? „Integration“ sollte nicht nur öffentlich ausgestellt, sie sollte viel mehr gelebt werden! Gleichzeitig rühmt sich die Kreisverwaltung dafür, in ijrer Ausstellung „positive Seiten von Integration“ zu präsentieren (siehe: http://www.hochsauerlandkreis.de/presse/2008/presseservice800269.php)??

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Boden- und Bauschuttdeponie Bestwig – Welche Abfälle werden da entsorgt?

By admin at 4:30 pm on Monday, July 11, 2011

In Bestwig betreibt die Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH (MHI) eine Boden- und Bauschuttdeponie mit Bauschuttrecyclinganlage. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) erhielt den Hinweis, dass auf dieser Deponie womöglich nicht nur mineralische Abfälle abgelagert werden.

SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos wandte sich daher Anfang Juli 2011 mit einer Anfrage an den Landrat und fragt, welche Abfälle mineralischer und organischer Art bei der Deponie in Bestwig abgelagert werden und in welchen Mengen. Loos möchte auch wissen, wie der Hochsauerlandkreis sicher stellt, dass die MHI dort keine unbehandelten Klärschlämme oder andere hochgefährliche Stoffe deponiert und ob irgendwelche Probleme mit dieser Deponie oder aus ihrem Umfeld bekannt geworden sind. Der Kreistagsabgeordnete weist in seiner Erläuterung darauf hin, dass im HSK mehrfach einschlägige Erfahrungen durch unsachgemäßen Umgang mit hoch belasteten Abfällen gemacht worden sind.

Die MHI ist für die Sauerländer Bürgerliste (SBL) keine Unbekannte. Die GmbH war zwischen 1982 und 1992 Betreiber der Deponie „Am Meisterstein“ in Siedlinghausen. Die „Meisterstein-Kippe“ geriet immer mal wieder in die Schlagzeilen. Der Grund: Es sind dort erhebliche Mengen Klärschlamm vor allem aus der Kläranlage Winterberg-Züschen abgekippt worden. Ein Bürger der Stadt Winterberg hatte sich deswegen vor einigen Jahren an die Sauerländer Bürgerliste gewandt. Im Jahr 2008 beantragte die SBL beim Landrat, die stillgelegte Boden- und Bauschuttdeponie in Siedlinghausen auf Giftstoffe hin untersuchen zu lassen, zumal der Deponiekörper nach unten nicht abgedichtet ist. Daraus wurde nichts. Der Antrag der SBL fand im Kreistag bei keiner der anderen Fraktionen Unterstützung. Also bleibt der „Meisterstein“ weiter unter Verdacht, einen Gift-Cocktail zu beherbergen.

Es wäre gut, wenn dieser Verdacht für die Deponie in Bestwig schnell und umfassend ausgeräumt wird!

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Miethöchstwerte …

By admin at 9:10 am on Tuesday, July 5, 2011

… die für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) im Hochsauerlandkreis gelten

Im Mai 2011 hatte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) beim Hochsauerlandkreis nach den aktuellen Miethöchstwerten für SGB II-Empfänger gefragt. Das Jobcenter antwortete, die Miethöchstwerte würden von den 12 Städten und Gemeinden im HSK auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten individuell festgelegt. Dabei orientiere sich die angemessene Wohnungsgröße an der Arbeitshilfe des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW.

Wir schauten uns damals die beigefügte Tabelle „Miethöchstwerte im HSK“ an und entdeckten ein „Durcheinander“ bei den Mietbeträgen. Beispiele: In Olsberg darf eine 45 qm große „Single-Wohnung“ maximal 5,64 Euro pro Quadratmeter kosten, in Bestwig aber höchstens 4,20 Euro und in Eslohe sogar nur 4,00 Euro. Auch bei größeren Haushalten und Wohnungen sind die Differenzen von Ort zu Ort teils erheblich. Laut der Tabelle soll in Medebach eine Unterkunft für 5 Personen, Maximalgröße 95 qm, nicht teurer als 3,80 Euro pro Quadratmeter sein. Eine entsprechende Mietwohnung in Sundern darf aber bis zu 4,43 Euro kosten. Die Wohnung einer fünfköpfigen Familie, die von SGB II-Leistungen lebt, darf also in Medebach 361,00 Euro kalt kosten, in Sundern 420,85 Euro, in Winterberg 380,00 (4,- Euro pro qm), in Meschede 399,- Euro (4,20 Euro pro qm) und so weiter….

Besonders auffällig: In Brilon, Marsberg und Schmallenberg dürfen 4-Personen-Haushalte eine höhere Miete ausgeben als 5-Personen-Haushalte!!???
Wie kommt der Kuddelmuddel zustande? Die SBL hatte den HSK auch gefragt: „Wie wurden diese Miethöchstwerte ermittelt? Die Kreisverwaltung schickte dazu diese Erläuterung: „Die Ermittlung der Miethöchstwerte obliegt den Städten und Gemeinden auf der Basis einer Marktanalyse.“ Als Analyse-Methoden sind u.a. aufgeführt:
Auswertung des Wohnungsangebotes, Auswertung der Wohnungsinserate, Auswertung der Mietbescheinigungen von laufenden SGB II-, SGB XII- und Wohngeldfällen.
Die Daten wären zuletzt im März 2011 aktualisiert worden, schrieb das Jobcenter des Hochsauerlandkreises.

Die Tabelle „Miethöchstwerte im HSK“ ist laut Kreisverwaltung online nicht abrufbar. Die Angaben seien bei den jeweiligen Städten und Gemeinden zu erfragen.
Als Anhaltspunkt, und um interessierten Menschen den ein oder anderen Anruf zu ersparen, stellten wir am 30.05.2011 die Tabelle „Miethöchstwerte im HSK“ (Stand 01.03.2011) online auf der SBL-Homepage ein und vermerkten dazu: „Zwischenzeitlich können sich allerdings Änderungen ergeben haben!!!“
„Änderungen“ haben sich zwischenzeitlich allerdings tatsächlich eingestellt!!!

Ein Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises teilte der SBL am 15.06.2011 mit, dass ihnen ein Fehler unterlaufen sei. Und zwar stehen einem Haushalt mit fünf Personen nicht, wie seinerzeit von der Verwaltung angegeben, 95 qm Wohnfläche zur Verfügung, sondern 105 qm. So erklärt sich auch, warum es rechnerisch in einigen Kommunen zu der kuriosen Situation kam, dass einem vierköpfigen Haushalt angeblich mehr Wohnkosten gewährt werden als einem fünfköpfigen.
Rechnen wir also noch einmal:
Arnsberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,80 Euro pro qm, maximale Miete also 216,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 270,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,28 Euro pro qm, maximale Miete also 321,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,28 Euro pro qm, maximale Miete also 385,20 Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,14 Euro pro qm, maximale Miete also nicht 393,33 Euro, sondern 434,70 Euro
Bestwig:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 189,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 252,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 3,78 Euro pro qm, maximale Miete 396,90 Euro
Brilon:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,60 Euro pro qm, maximale Miete also 207,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,34 Euro pro qm, maximale Miete also 260,40 Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,31 Euro pro qm, maximale Miete also 332,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,29 Euro pro qm, maximale Miete also 386,10 Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,03 Euro pro qm, maximale Miete also 423,15 Euro
Eslohe:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 180,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 240,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 300,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 360,- Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 420,-Euro
Hallenberg:
1 P. – 45 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 180,- Euro
2 P. – 60 qm, Preis maximal 3,90 Euro pro qm, maximale Miete also 234,- Euro
3 P. – 75 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 285,- Euro
4 P. – 90 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 342,- Euro
5 P. – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 3,60 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
Marsberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,40 Euro pro qm, maximale Miete also 198,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 252,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 3,95 Euro pro qm, maximale Miete also 414,75 Euro
Medebach:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 171,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 228,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 285,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 342,- Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 399,- Euro
Meschede:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 5,- Euro pro qm, maximale Miete also 225,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,35 Euro pro qm, maximale Miete also 261,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,35 Euro pro qm, maximale Miete also 326,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,35 Euro pro qm, maximale Miete also 391,50 Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 441,- Euro
Olsberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 5,64 Euro pro qm, maximale Miete also 253,80 Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 5,12 Euro pro qm, maximale Miete also 307,20 Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,95 Euro pro qm, maximale Miete also 371,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,16 Euro pro qm, maximale Miete also 374,44 Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,14 Euro pro qm, maximale Miete also 434,70 Euro
Schmallenberg:
1 P. – 45 qm, Preis maximal 4,60 Euro pro qm, maximale Miete also 207- Euro
2 P. – 60 qm, Preis maximal 4,30 Euro pro qm, maximale Miete also 258,- Euro
3 P. – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 P. – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 P. – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 3,96 Euro pro qm, maximale Miete also 415,80 Euro
Sundern:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 5,37 Euro pro qm, maximale Miete also 241,65 Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,69 Euro pro qm, maximale Miete also 281,40 Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,51 Euro pro qm, maximale Miete also 338,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,43 Euro pro qm, maximale Miete also 398,70 Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,43 Euro pro qm, maximale Miete also 465,15 Euro
Winterberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 189,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 252,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 Personen – nicht 95 qm, sondern 105 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 420,- Euro

Und was ist, wenn die Familie größer ist? Dazu steht im Schreiben des Hochsauerlandkreises:
„Da lediglich die Stadt Sundern für die darüber hinausgehenden Haushaltsgrößen abweichende Richtbeträge festgesetzt hat, wird auf eine Darstellung an dieser Stelle verzichtet. Die übrigen Städte und Gemeinden haben für Haushalte mit 6 Haushaltsangehörigen und mehr jeweils den Quadratmeterpreis festgelegt, der auch schon für 5 Personen berücksichtigt wird.“ Folgerichtig wäre, dass für jede weitere Person zusätzliche 15 qm Wohnraum veranschlagt werden. In Winterberg ergäbe das beispielsweise für eine 6-köpfige Familie den Miethöchstwert von 480,- Euro (120 qm x 4,- Euro), für eine 7-köpfige Familie 540,- Euro (135 qm x 4,- Euro) usw.

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55 Prozent Förderung für Regionale-Projekte?

By admin at 9:46 pm on Saturday, July 2, 2011

In der Kreistagssitzung am 01. Juni gab es auch einen Bericht über die Regionale 2013. Eine der spannenden Fragen ist immer noch, welchen Förderungssatz es denn tatsächlich für genehmigte Regionale-Projekte geben wird. Die SBL fragte daher in der Sitzung nach, was es denn nach der Erstellung des schriftlichen Berichts (am 15. Mai) an neuen Entwicklungen gebe. Der Landrat wußte nichts, aber der zuständige Fachbereichsleiter rückte mit der Information raus, dass im Laufe der Woche 4,2 Mio Euro aus Städtebauförderungsmitteln für die Erweiterung der Musikakademie in Fredeburg bewilligt worden seien. Dieses Projekt des Kreises hat zwar noch keinen 3. Stern, aber das Geld scheint schon zu fließen…
Der Fachbereichsleiter meinte außerdem, für dieses Projekt würden 70 Prozent Förderung gewährt. Dagegen wendete die SBL in der Sitzung ein, dass das Projekt in Fredeburg mit 7,9 Mio Euro Brutto-Kosten veranschlagt sei. 4,2 Mio Euro entsprächen nur ca. 55 Prozent Fördersatz. Auf Klärung wird gewartet!

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Bildungspaket: nur jeder 6. Antrag bearbeitet

By admin at 8:59 am on Saturday, July 2, 2011

Der “Bericht über die Ausführung des Haushalts” stand am 01.07. auf der Tagesordnung des Kreistags. Im Rahmen dieses Berichts gab es auch Informationen zum Bildungspaket. Bis zum Juni hat der HSK vom Bund bereits 1,37 Mio Euro für das Bildungspaket erhalten, aber nur 72.000 Euro (also etwa 5%) wurden davon bisher ausgegeben.
Dafür gibt es vor allem zwei Gründe: Bis Ende Mai gingen 2.343 “Leistungsanträge” ein; das ist nur etwa ein Viertel der möglichen Anträge.
Noch schlechter war allerdings die Quote der bearbeiteten Anträge: Bis zum Datum der Erstellung des Berichts (22.06.2011, also knapp einen Monat nach dem Stichtag für die Zählung der eingetragenen Anträge), hatten nur 411 Antragsteller von der Verwaltung einen Bescheid erhalten, das ist nur etwa ein Sechstel!!! Darunter waren 360 Bewilligungen und 51 Ablehnungen.
Der Bearbeitungsstand muß sich dringend ändern!

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Keine “dauernde Wertminderung” bei RWE?

By admin at 8:44 am on Saturday, July 2, 2011

Im Kreistag am Freitag ging es auch um den Jahresabschluß des Betriebs “Schul- und Bildungseinrichtungen” des HSK. Dazu gehören die Betriebszweige Kreis-VHS, Sauerlandmuseum, Musikschule, Medienzentrum, Bildungszentrum Sorpesee und Lehranstalt für Pharmazeutisch-technische Assistenten. Dies scheint auf den ersten Blick wenig mit der RWE zu tun zu haben. Aber weil ein großer Teil der RWE-Aktien des Kreises bei der Regionalverkehr Ruhr-Lippe (RLG) eingelegt ist, und die Beteiligung des Kreises an der RLG im Jahr 2008 an den Betrieb “Schul- und Bildungseinrichtungen” übertragen wurde, besteht ein wichtiger Zusammenhang. Denn diese Beteiligung ist mit 357,7 Mio Euro bilanziert, bei einem damaligen Kurswert der RWE-Aktie von 81,87 Euro. Zum Bilanzstichtag 31.12.2009 war die RWE-Aktie nur noch 68,58 Euro wert. Es wurde in der Bilanz aber keine Wertberichtigung vorgenommen; im Anhang zur Bilanz heißt es: “Die Betriebsleitung geht nicht von einer dauernden Wertminderung aus”. Diese Einschätzung dürfte sich mittlerweile für jeden erkennbar als falsch herausgestellt haben: der Schlußkurs der RWE-Aktie am Tag vor der Kreistagssitzung (30.06.2011) lag bei nur noch 38,24 Euro, also bei weniger als der Hälfte des in die Bilanz eingeflossenen Kurses. Dieser aktuelle Kurswert würde zu einer Abwertung von 191 Mio Euro führen!!!

Auf Nachfrage der SBL zeigte sich der Landrat etwas ratlos. Eine Abwertung hätte erhebliche Folgen für die Ergebnisrechnungen des Kreises.

Interessant in diesem Zusammenhang: Ende 2009 hatte der Kreistag des HSK mit den Stimmen von CDU und SPD noch beschlossen, weitere 30 Mio Euro für RWE-Aktien auszugeben, gegen erhebliche Bedenken der SBL. Diese Anlagestrategie hat sich nicht als erfolgreich herausgestellt; die Kursverluste übersteigen die Dividenden bei weitem. Diese “strategische Anlage” führte im Ergebnis zu einer Entlastung der maroden WestLB und hat erhebliche negative Folgen für die Kreisfinanzen. Sogar ein FDP-Kreistagsmitglied kritisierte erneut im Kreistag, dass es falsch gewesen, alles auf die Aktien nur eines Unternehmens zu setzen.

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