Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

MobiTicket soll weiter angeboten werden …

By adminRL at 11:30 pm on Wednesday, May 31, 2017

… trotz aufgebrauchter Fördermittel!

Gute Nachricht
In zwei Ausschuss-Sitzungen (Gesundheits- und Sozialausschuss am 12.06.2017 und Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Verkehr am 19.06.2017) werden sich die Kommunalpolitiker wieder mit dem MobiTicket befassen. Einiges dazu steht in der Verwaltungsvorlage 9/753 vom 23.05.2017.

Der vorläufige „Fahrplan“:
Das Ticket soll bis Dezember 2017 angeboten werden (obwohl die Fördermittel des Landes NRW knapp werden).
Für 2018 soll erneut ein Antrag beim Land auf Förderung des Sozialtickets gestellt werden (unter Vorbehalt einer Verlängerung der Förderrichtlinie des Landes NRW).

HSK sieht positive Aspekte …
… wie ein wesentlich erleichterter Zugang zu Mobilität
… wie Nachfragezuwächse beim ÖPNV
… wie die Stabilisierung der Erlöse im ÖPNV.

Die Nutzer
Im Mai 2017 sind erstmals mehr als 2.000 MobiTickets verkauft worden und zwar genau 2.097. Im gesamten Kreisgebiet steigt weiterhin die Nachfrage an.

Nach Auswertung der Verkaufszahlen für Januar 2017 und Februar 2017 wird das MobiTicket
zu 50,84 Prozent von SGB II-Leistungsempfänger/innen (Sozialgeld)
zu 8,08 Prozent von SGB XII-Leistungsempfänger/innen (Sozialhilfe)
zu 0,04 Prozent von BVG-Leistungsempfänger/innen (Kriegsopferfürsorge)
zu 41,04 Prozent von AsylBLG-Leistungsempfänger/innen (Asylbewerber)
genutzt.

Weniger gute Nachricht
Ab 1. August 2017 soll der Verkaufspreis für das kreisweite MobiTicket von 30,- auf 32,50 Euro erhöht werden.
Der Preis für das Ticket, mit dem der Fahrgast nur den ÖPNV in seiner Stadt oder Gemeinde nutzen kann, soll unverändert bei 25,00 Euro bleiben.

Chronologie
Jahrelang hatte sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) für die Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV im HSK eingesetzt. Jahrelang wurden die Anträge der SBL/FW immer wieder im Kreistag abgelehnt.

Ende letzten Jahres obsiegte endlich die Einsicht. Am 28.10.2016 sagten die Kreistagsmitglieder mehrheitlich „Ja“.

Seit 01.01.2017 können nun die Bezieher von Sozialleistungen Monatskarten für Bahn und Bus zu ermäßigten Preisen erwerben können. Die Fahrscheine erhielten den knackigen Namen „MobiTicket“.

Doch schon wenige Monate später sah die Kreisverwaltung offenbar ein Problem. Der Grund der Besorgnis: Das MobiTicket ist viel erfolgreicher als erwartet.

Zitat aus der Verwaltungsvorlage 9/666 vom 22.02.2017: „Nach bereits zwei Monaten zeigt sich, dass die Annahmen zur Nachfrage deutlich übertroffen werden. Im Januar wurde mit 688 ausgegebenen Tickets eine Nutzerquote von 4,2% erreicht. Im Februar haben sich die Werte mit 1.384 MobiTickets mehr als verdoppelt und die Nutzerquote liegt nunmehr bei 8,1%. Das Kreisticket erreichte mit 1.079 Kunden einen Marktanteil von 78%.“

Die Kreisverwaltung sah zu dem Zeitpunkt anscheinend die Gefahr, dass die Fördergelder des Landes nicht ausreichen und Mittel aus dem Kreishaushalt zugeschossen werden müs-sen. Deswegen beabsichtigte sie, im März Gespräche mit den Verkehrsunternehmen bzgl. einer Anpassung der Ticketpreise aufnehmen.

Aufatmen
Zwischenzeitlich haben laut Angaben der Kreisverwaltung mehrere Gespräche bzw. Verhandlungsrunden mit den anderen Beteiligten, wie z.B. mit der RLG, stattgefunden. Die Kuh scheint ja nun vorerst vom Eis!?

Bleibt noch anzumerken, dass wir hier im HSK das Sozialticket schon seit 6 Jahren hätten haben können. Aber besser spät als nie!

Filed under: Soziales,VerkehrspolitikComments Off on MobiTicket soll weiter angeboten werden …

HSK wendete im Jahr 2016 über 1,1 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket auf

By adminRL at 5:06 pm on Tuesday, May 30, 2017

Wirkungsvolles Instrument?
Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT, ist in Verruf geraten. Seine Kritiker meinen, es sei viel zu bürokratisch und erreiche nur einen kleinen Teil seiner Zielgruppe.
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) geht davon aus, dass diese Einwände berechtigt sind, und startete am 09.05.2017 den Versuch zu erfahren, wie sich die Situation im HSK darstellt
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7509

Die Kreisverwaltung antwortete sinngemäß „alles gut“.

Hier der Wortlaut des Schreibens aus dem Kreishaus mit Datum vom 22.05.2017:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 09.05.2017;
hier: Bildung- und Teilhabepaket

Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

wie in meinem o. g. Schreiben bereits erläutert, lässt sich bezüglich der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) EDV-technisch lediglich die Anzahl der bewilligten Anträge auswerten. Ein Rückschluss auf die Anzahl der geförderten Kinder lässt sich daraus nur bedingt ableiten, da die Leistungsberechtigten für die verschiedenen Leistungskomponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes mehrere Anträge stellen können.

Die Zuständigkeit für die Bewilligung und Finanzierung von BuT-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsbeLG) liegt bei den Städten und Gemeinden in der Region. Aus diesem Grund habe ich keine Informationen über das vor Ort verausgabte Mittelvolumen. Mir liegen lediglich die Zahlen der bewilligten Anträge vor, die ich nachrichtlich in die nachfolgende tabellarische Übersicht eingearbeitet habe:

Jahr
Bewilligungen SGB II/SGB XII/BKGG
Aufwendungen SGB II/SGB XII/BKGG
Bewilligungen AsylblG

1. Für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
2016
1.930
225.039,58 Euro
276
Jan. bis März 2017
552
74.875,93 Euro
47

2. Für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
2016
4.678
386.804,32 Euro
297
Jan. bis März 2017
3.111
116.529,77 Euro
20

3. Für Schülerbeförderungskosten
2016
95
21.169,99 Euro
10
Jan. bis März 2017
69
19.340,40 Euro
5

4. Für zusätzliche außerschulische Lernförderung
2016
195
63.243,78 Euro
20
Jan. bis März 2017
49
19.651,29 Euro
0

5. Für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
2016
3.643
404.744,12 Euro
523
Jan. bis März 2017
852
130.653,89 Euro
85

6. Für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
2016
1.427
76.358,75 Euro
124
Jan. bis März 2017
462
24.247,26 Euro
30

7. In den Rechtsgebieten des SGB II gnd BKGG werden derzeit vom Hochsauerlandkreis und den Delegationskommunen 7,5 VZA für die Erbringung der BuT-Leistungen eingesetzt. Für die anderen Rechtsgebiete liegen dem Hochsauerlandkreis keine Zahlen vor.

8. Dem Hochsauerlandkreis wurden durch den Bund im Jahr 2016 folgende Pauschalen für die Umsetzung des BuT im Bereich SGB II und BKGG zur Verfügung gestellt:

Jahr 2016: BuT-Leistung SGB II u. BKGG / BuT-Verwaltung
Zuweisung: 1.137.759,68 Euro / 334.806,63 Euro
Aufwendungen: 1.160.770,65 Euro / 334.806,63 Euro
Differenz: -23.010,97 Euro / 0 Euro

Die zur Verfügung gestellten Mittel für Verwaltungskosten werden entsprechend der Anteile des eingesetzten Personals auf den Hochsauerlandkreis und die Delegationskommunen verteilt.

9. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wirkungsvolles Instrument, um Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien den Zugang zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.

Wie Sie den vorherigen Antworten entnehmen können, werden im Hochsauerlandkreis alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes von den Berechtigten in Anspruch genommen und mehr Mittel verausgabt, als seitens des Bundes zur Verfügung gestellt wurden.“

Weitere Infos, auch darüber, dass das BuT kaum eine Chance auf Gerechtigkeit bietet, hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/73906?view=DEFAULT
http://www.deutschlandfunk.de/bildungs-und-teilhabepaket-keine-chance-auf-gerechtigkeit.724.de.html?dram:article_id=359230

Filed under: Grundsicherung,Schulpolitik,SozialesComments Off on HSK wendete im Jahr 2016 über 1,1 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket auf

WDR 2 auf dem Weg zum Dudelfunk

By adminRL at 12:02 am on Saturday, May 27, 2017

Wie lange dauert es, ein renommiertes öffentlich-rechtliches Hörfunkprogramm so umzugestalten, dass es nicht mehr vom Privatfunk unterscheidbar ist? Jetzt kennen wir die Antwort: 3 Jahre. Denn seit 3 Jahren ist beim WDR eine Hörfunkdirektorin tätig, die zuvor 10 Jahre lang bei “Antenne Bayern” gewirkt hatte.

Über ihre dortige Tätigkeit lesen wir bei Wikipedia:
“Bei Antenne Bayern gelang Weber eine deutliche Steigerung der Hörerzahlen[5], wenn auch dies durch Maßnahmen erreicht wurde, die gerade alt eingesessene Hörer mit gewissem Niveauanspruch ablehnten. So wurde durch Valerie Webers Wirken Antenne Bayern in ein gängiges Radioformat gepresst. Die musikalische Vielfalt wurde stark reduziert, die journalistische Freiheit der Moderatoren drastisch eingeschränkt. Vielmehr wurde es gang und gäbe, dass die Moderatoren von der Redaktion vorbereitete Beiträge verlesen mussten und nun nicht mehr Themen selbst erarbeiten durften.
Webers Erfolg geht auf eine strenge Kommerzialisierung ihrer Sender zurück: Große Marketingaktionen reichten vom Abwerfen von Duftstoffen aus einem Flugzeug über dem Stuttgarter Sendegebiet bis zum Ausbau von eng mit der Werbeindustrie verknüpften Telefon-Gewinnspielen in Livesendungen.”

Wer im HSK bisher Radio hörte und sich nicht so viele Gewinnspiele, Werbung, getürkte Interviews und zu 95% Programm aus Oberhausen anhören wollte, sondern vor allem an Informationen und zwischendurch Musik sowie an qualitativ hochwertigen Sendungen interessiert war, konnte meist WDR 2 hören. Das scheint ab nächste Woche vorbei zu sein. Denn mit eienr weiteren Reform des Programmschemas ist der Sender endgültig auf Privatfunkniveau angekommen. Viele anspruchsvolle Sendungen wurden bereits im letzten Sommer gestrichen, und die wenigen, die damals noch im Programm bleiben durften, werden nun auch abgeschafft. Montalk und Servicezeit sind markante Beispiele. Viele angesehene Moderatoren haben den Sender verlassen, wie in diesen Tagen Uwe Schulz und Sigrid Fischer, Gisela Steinhauer und Horst Kläuser. Wie “aufregend” das Programmschema dann noch ist, steht für den 29.05.2017 (und die folgenden Tage) hier.

Besonders auffällig ist die Entwicklung des politischen Satire-Magazins “Zugabe“. 22 Jahre lang wurde es bisher mindestens einmal wöchentlich ausgestrahlt, gelegentlich sogar live. Im Oktober 2012 kam die “unterirdischte” Sendung aller Zeiten live aus dem Erzbergwerk in Ramsbeck, mit Grubeneinfahrt und Suppe aus dem Henkelmann. Vor 3 Jahren wurde die “Zugabe” noch 3 Stunden lang an jedem Samstag Abend gesendet. Daraus wurden dann 2 Stunden, seit letztem Jahr blieb noch eine einzige Stunde am Freitag Abend übrig, und heute wurde die letzte Sendung ausgestrahlt. Die Politiker der großen Parteien können sich freuen… Und Radio Sauerland wird wohl kaum ein politisches Satire-Magazin produzieren!

Comedian Rene Steinberg hat die Situation zurückhaltend – aber zwischen den Zeilen treffend – auf Facebook beschrieben.
Und der Weg zum Dudelfunk war absehbar, wie sich aus einem Beitrag des Kölner Stadtanzeigers aus dem Jahr 2015 ergibt.

Eine 4minütige Collage aus der Zugabe lässt sich hier nachhören.

Filed under: MedienComments Off on WDR 2 auf dem Weg zum Dudelfunk

Versuch eines Faktenchecks

By adminRL at 11:52 pm on Tuesday, May 23, 2017

März 2016
„Egal wie lange es dauert, die SBL/FW wird auf jedem Fall über das Resultat des „Faktencheck-Versuchs“ berichten. Wir bitten um etwas Geduld.” Das schrieben die SBL/FW im März 2016.

Der Anlass …
war ein WP-Artikel vom 17.03.2016 zum Thema „Asylbewerber“ mit der Überschrift „Ungeklärte Identität“.
Klick: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/ungeklaerte-identitaet-id11657991.html

Die Informationen, auf denen dieser Bericht basiert, erhielt der Redakteur offenbar von Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung.
Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) – und anscheinend nicht nur ihr – stellten sich zu den im Artikel dargestellten „Fakten“ etliche Fragen. Der Chef der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises, Landrat Dr. Karl Schneider, erhielt deswegen vor weit über einem Jahr, genauer gesagt am 22.03.2016, vom SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos mehrere schriftlich formulierte Fragen.

Mai 2017
Die Fragen wurden jetzt endlich vom Ausländeramt mit einem Schreiben datiert auf den 17.05.2017 beantwortet.
Zum besseren Verständnis zitieren wir hier die im WP-Artikel vom 17.03.2016 gemachten Aussagen, auf die die Anfrage Bezug nimmt (Hervorhebungen stammen von uns). Gleich dazu bzw. dahinter stehen die sich auf die jeweiligen Aussagen beziehenden Fragen der SBL/FW und last not least die Antwort aus dem Kreishaus vom 17.05.2017.

Los geht`s:

Frage 1 der WP:
„Die ungeklärte Identität von Asylbewerbern ist ein Massen-Phänomen“
Dazu die Frage der SBL/FW:
„Auf welchen Fakten basiert die Erkenntnis, dass es sich um ein Massen-Phänomen handelt?“
Die Antwort des HSK:
„Ein Großteil der Asylsuchenden reiste und reist ohne gü|tige Dokumente in das Bundesgebiet ein und stellt einen Asylantrag. Die im Asylverfahren verwandten Daten basieren bei diesem Personenkreis auf eigenen Angaben und sind nicht durch offizielle Dokumente belegt. Teilweise werden Reisepässe und sonstige Dokumente unterdrückt um die Ausreise nach einem abgelehnten Asylantrag zu erschweren oder zu verhindern. Die Reisepässe werden dann vorgelegt, wenn die Ausländer aus anderen Gründen ein Aufenthaltsrecht bekommen können.
Als Beispiel mag das Ihnen bekannte kosovarische Ehepaar dienen. Die Eheleute sind im Februar 2015 erneut in das Bundesgebiet eingereist und hatten nach eigenen Angaben keine gültigen Pässe. Die Pässe, ausgestellt im Jahr 2011, wurden Anfang April 2017, 15 Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht vorgelegt, da inzwischen ein Ersuchen der Härtefallkommission vorliegt.“

Frage 2 der WP:
„Von den aktuell 3509 Asylbewerbern im Hochsauerlandkreis stehen bei einem Großteil die Personalien nicht sicher fest.“
Dazu die Frage der SBL/FW:
„Was sind in erster Linie die Gründe dafür, dass die Personalien einiger Geflüchteter und Migranten noch nicht sicher feststehen?“
Die Antwort des HSK:
„Siehe Antwort zu Frage 1.“

Frage 3 der WP:
„2400 von ihnen hatten noch keine Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, von ihnen sind noch keine Fingerabdrücke genommen worden.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Warum hatten 2.400 Flüchtlinge noch keine Anhörung beim Bundesamt, aufgeteilt nach Gründen und Herkunftsland?
Wie viele Flüchtlinge warten schon länger als 3, 6, 9, 12, 15, 18 Monate auf ihre Anhörung beim Bundesamt?“
Die Antwort des HSK:
„Wie Sie in der Vergangenheit der Presse entnehmen konnten, war es, insbes. Im Herbst 2015/Anfang 2016, nicht möglich an den deutschen Staatsgrenzen von allen einreisenden Asylsuchenden Fingerabdrücke zu nehmen. Es war auch dem BAMF nicht möglich vor der Zuweisung in den Kommunen den Teil I der Asylanträge aufzunehmen. Da andererseits nicht genügend Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorhanden waren, wurden die Personen ohne erkennungsdienstliche Behandlung und ohne formelle Asylantragstellung den Kommunen zugewiesen.
Da die Asylantragstellung beim BAMF erfolgt, liegen mir keine Übersichten hinsichtlich der Herkunfts-länder sowie Wartezeit vor.
Der Anlage können Sie die Entwicklung der hier erfassten Asylbewerber sowie die TOP-10-Nationen entnehmen.“
Anmerkung der SBL/FW:
Dazu schreiben wir einen separaten Kurz-Bericht.

Frage 4 der WP:
„117 Abschiebungen sind 2015 durchgeführt worden, vor allem nach Serbien, Albanien und Kosovo.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Wie teilen sich die 117 Abschiebungen des Jahres 2015 auf die einzelnen Zielländer auf, wie im laufenden Jahr?
Wie viele sogenannte freiwillige Rückreisen gab es, und wie teilen sie sich auf?
Welche Hilfen und Unterstützung erhielten „freiwillig“ Ausreisende im letzten und in diesem Jahr durch den HSK und/oder in dessen Auftrag?
Wie viele Abschiebungen sind gescheitert, und aus welchen Gründen?“
Welche Kosten sind in diesem Zeitraum für durchgeführte und geplante Abschiebungen entstanden?
Die Antwort des HSK:
„Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf mein Schreiben vom 27.04.2017 zu Ihrer An-frage vom 08.12.2015.“
Anmerkung der SBL/FW – Klick zu unserem Artikel „Anfrage zu Abschiebungen und „freiwilligen Aus-reisen“ : http://sbl-fraktion.de/?p=7502

Frage 5 der WP:
„Im Kreishaus kennt man die besondere Problematik straffällig gewordener Asylbewerber.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber erhielten im Jahr 2015 bis heute ein Strafverfahren wegen angeblich illegaler Einreise?
Wie viele dieser Verfahren wurden von der Ausländerbehörde des HSK initiiert?“
Die Antwort des HSK:
„Eine statistische Auswertung hinsichtlich der Delikte und dem Strafmaß wird nicht geführt. Es ist nicht möglich zu ermitteln, wie viele Strafanzeigen von Dritten (Bundespolizei, Landespolizei, andere Ausländerbehörden) gefertigt wurden. Seitens meiner Ausländerbehörde werden Strafanzeigen, im geringen Umfang wegen illegaler Einreise, wegen Passlosigkeit, fehlender Mitwirkung bei der Identitätsklärung sowie mittelbarer Falschbeurkundung erstattet. Insgesamt waren dies
2015 58 Strafanzeigen
2016 42 Strafanzeigen
2017 25 Strafanzeigen (bis 30.04.)“

Die WP zu 6.:
„Einige, ….., fallen durch Eigentumsdelikte, Körperverletzungen und Dealen auf – allerdings nicht hier in der Region, wo sie sich eigentlich aufhalten müssten, sondern in den Großstädten. Die Ausländerbehörde erfährt nur über Strafanzeigen davon. Delikte wie Schwarzfahren seien ‘an der Tagesordnung’.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„In wie vielen Fällen von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, Dealen und Schwarzfahren durch im HSK gemeldete Asylbewerber und Migranten kam es 2015 und 2016 zu einer rechtskräftigen Verurteilung?
Wie oft wurden tatverdächtige Asylbewerber frei gesprochen?
Wo ereigneten sich die Straftaten?
Welche Strafmaßnahmen wurden verhängt?
Wie viele verurteilte Asylbewerber und Migranten gingen in Berufung?“
Die Antwort des HSK:
„Wie bereits unter Ziffer 5 ausgeführt werden die Delikte und das Strafmaß nicht statistisch erfasst. Anhand der eingehenden rechtskräftigen Strafbefehle und Urteile ergibt sich ein Gesamtbild.“

Die WP zu 7.:
„Abgelehnte Asylbewerber werden im Kreishaus auf ihre Passpflicht hingewiesen: Sie müssen mithelfen, ihre Identität zu klären, indem sie Geburtsurkunden oder Schulbescheinigungen besorgen.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Welche Anhaltspunkte hat die Kreisausländerbehörde dafür, dass Behörden und Verwaltungen in Kriegs- und Krisengebieten – wie beispielsweise Syrien und Mali – so gut und effektiv funktionieren und arbeiten, um ihren im Ausland befindlichen Staatsbürgern innerhalb bestimmter Fristen die von deutschen Behörden verlangten ErsatzDokumente auszustellen?“
Die Antwort des HSK:
„Abgelehnte Asylbewerbern, denen nach der Entscheidung des BAMF keine Verfolgung im Heimat-land droht, sind verpflichtet sich gültige Dokumente bei ihrer Botschaft zu beschaffen.
Hinsichtlich Syriens gibt es einschlägige Erlasse des Bundes und des Landes, wonach die syrische Botschaft in Berlin Reisepässe ausstellt und verlängert. Dies ist durch meine Erfahrungen bestätigt.
Auch bei den Botschaften anderer Länder ist es möglich entsprechende Unterlagen zu bekommen. Sofern eine Botschaft keine Dokumente ausstellt oder ausstellen kann, ist eine Negativbescheinigung, die auf Wunsch ausgestellt wird, hilfreich.
Sofern glaubhaft nachgewiesen wird, dass Unterlagen bei den Botschaften oder im Heimatland beantragt wurden, und sich die Ausstellung verzögert, wird die eingeräumte Frist verlängert.“
Anmerkung der SBL/FW: Das zur Theorie. Wie ist die Praxis?

Die WP zu 8.
„Neben der unklaren Identität sind medizinische Gründe das zweite Haupt-Hindernis gegen Abschiebungen. … Zuletzt wurde einer serbischen Asylbewerberin in Hallenberg ärztlich bescheinigt, sie sei depressiv geworden, weil sie auf die Sauerländer Berge starren musste – die Kreisverwaltung musste daraufhin ein Gegen-Gutachten in Auftrag geben, um die Reisefähigkeit zu beweisen.“
Dazu die Fragen der SBL/FW:
„Ist es rechtens und zulässig, dass die Ausländerbehörde öffentlich aus Krankenakten von Asylbewerbern zitiert?
Wir möchten Sie auch bitten zu beantworten, ob bei der Patientin aus Hallenberg, abgesehen von dem in der WP erwähnten Anblick der Sauerländer Berge, weitere und schwerwiegendere Gründe für eine Depression vorliegen, ob die Asylbewerberin aus Hallenberg entsprechend ihrer Diagnosen behandelt wurde und wird, welcher Arzt für welches Honorar im Auftrag der Kreisverwaltung das Gegen-Gutachten „Fit für Abschiebung“ erstellt hat und ob sich die Frau noch in Deutschland aufhält oder ob sie zwischenzeitlich abgeschoben oder zur “freiwilligen” Ausreise veranlasst worden ist?“
Die Antwort des HSK:
„Es wurde nicht konkret aus der Krankenakte zitiert. Es wurde lediglich die sehr ungewöhnliche Begründung einer ärztlichen Bescheinigung (insgesamt 3 Zeilen) zitiert, ohne dass es möglich ist die Person zu identifizieren.
Das BAMF hat sich in seiner Entscheidung mit der vorgetragenen Erkrankung auseinandergesetzt und die Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland bejaht. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Entscheidung des BAMF bestätigt und den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt.
Gem. § 42 AsylG bin ich an die Entscheidung des BAMF und der dazu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gebunden. Da die Ausländerin ihrer gesetzlichen Ausreisepflicht, § 50 AufenthG, nicht nachgekommen ist wurde sie zwischenzeitlich abgeschoben. Am Tag der Abschiebung wurde tagesaktuell die Reisefähigkeit überprüft und bestätigt.
Aus Gründen des Datenschutzes wird auf die namentliche Nennung des Arztes verzichtet. Dem Hochsauerlandkreis sind keine Kosten entstanden.“

Anmerkungen der SBL/FW:
Die scheidende NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft antwortete kürzlich anlässlich des Landtagswahlkampfes in einer Diskussions-Sendung im WDR-Fernsehen sinngemäß, ob eine Abschiebung durchgeführt werde, entscheide letztlich die zuständige Ausländerbehörde. Es scheint, als wolle letztlich niemand für diese Tragödien verantwortlich sein. Alle Beteiligten schieben offenbar den Ball anderen Beteiligten zu!? Auf der Strecke bleiben Menschlichkeit und Menschen.

Faktencheck gescheitert?
Die Gründe:
Die Kreisverwaltung ließ sich über ein Jahr Zeit für die Antwort.
Die Kreisverwaltung antwortet unseres Erachtens in weiten Teilen nebulös und verschanzt sich notfalls hinter Datenschutz.
Die Kreisverwaltung geht unseres Erachtens weniger von der Praxis als von der Theorie aus. Wer einmal Migranten zwecks Beschaffung von Dokumenten in ihr Konsulat begleitet hat, weiß wovon wir sprechen.

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Versuch eines Faktenchecks

Weitere Verzögerungen beim Sauerlandmuseum

By adminRL at 11:32 pm on Saturday, May 20, 2017

Ursprünglich sollten Umbau und Erweiterung des Sauerlandmuseums bereits im Jahr 2017 abgeschlossen sein. Zwar ist das Museum in der Arnsberger Altstadt seit August 2014 und damit mittlerweile fast 3 Jahre geschlossen, aber die Fertigstellung liegt noch in weiter Ferne.

20170520_192555

Für den Erweiterungsbau begannen Anfang November 2016 die Arbeiten für das Erstellen der Baugrube und die Errichtung der Baugrubenwände. Sie sollten laut Ausschreibung bis zum 28.03.2017 abgeschlossen sein. Doch auch daraus wurde nichts, das Gewerk dauerte etwa 7 Wochen länger.
Erst am 17.05. begannen mit dem Aufstellen eines Baukrans die Arbeiten für den Rohbau.

20170520_192543

In der Drucksache 8/824 für die Kreistagssitzung am 21.06.2013 hatten Landrat und Kreisverwaltung noch diesen Zeitplan angekündigt:
“1. Quartal 2014: Errichten der Baugrube
Sommer 2014: Beginn Rohbau
Sommer 2015: Abschluss Rohbau (Richtfest)
Ende 2016: Abschluss der Baumaßnahme
1. Quartal 2017: Einweihung / Auftaktausstellung, zum Beispiel August Macke-Ausstellung”

Damit beträgt der Rückstand nun schon fast 3 Jahre. Zuletzt war die Eröffnung des dann fertig gestellten Sauerlandmuseums für Frühjahr 2019 angekündigt worden. Zum 31.10.2020 endet die Wahlperiode des aktuellen Kreistags. Ob die Fertigstellung noch in diese Wahlperiode fällt?

20170520_192431

Filed under: Kultur im SauerlandComments Off on Weitere Verzögerungen beim Sauerlandmuseum

Insgesamt 4.548 Rettungsdiensteinsätze im 1. Quartal 2017

By adminRL at 9:48 am on Thursday, May 18, 2017

Wann der Rettungsdienstbedarfsplan endlich auf den aktuellen Stand gebracht wird, das fragte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht nur sich selbst, sondern mit Schreiben vom 25.04.2017 auch Landrat Dr. Karl Schneider.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7473

Die SBL/FW hatte also die Verwaltung nach der Anzahl der Einsätze der Rettungswachen
Arnsberg, Sundern, Brilon, Olsberg und Marsberg
im 1. Vierteljahr 2017, aufgeteilt nach Wochentagen und Früh-, Spät- und Nachtschicht gefragt,

und danach
wie hoch ist im gleichen Zeitraum und bei gleicher zeitlicher Aufteilung in diesen Rettungswachen die Anzahl der Einsätze der zweiten Rettungswagen gewesen ist
und
wie oft es in diesen 3 Monaten in den Rettungswachen im HSK Anlässe für den Einsatz und für den Nicht-Einsatz von Sondersignalen (Sirene, Blaulicht) gab.

Die Kreisverwaltung antwortete mit Schreiben vom 08.05.2017

… auf die erste Frage:
„Die Auswertung der Einsätze ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Vor dem Hintergrund, dass es beim Betrieb Rettungsdienst des HSK keine Früh-,
Spät— und Nachtschicht gibt, wurden für die Datenauswertung als Auswahlfilter die Zeitintervalle 07:00 — 15:00 Uhr, 15:00 — 23:00 Uhr und 23:00 bis 07:00 Uhr gesetzt.“

Zu den Zahlen:
Die Gesamtzahl der Einsätze der Rettungswachen Arnsberg, Sundern, Brilon, Olsberg und Marsberg lag im ersten Quartal 2017 – laut Anlage 1 – bei
4.548 Rettungsfahrten.
Davon
749 in Arnsberg
946 in Brilon
886 in Marsberg
1.115 in Olsberg
852 in Sundern
Davon fielen insgesamt
1.105 Einsätze
auf Samstage und Sonntage

… auf die zweite Frage:
„Die Auswertung der Einsätze ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Der nach Bedarfsplan vorgesehene Einsatz eines 2. RTW an der Rettungswache Arnsberg konnte seitens der Stadt Arnsberg bisher aus personellen Gründen sowie aufgrund fehlender Unterbringungsmöglichkeiten nicht umgesetzt werden. An einer Lösungsmöglichkeit wird gearbeitet. Der 2. RTW der Rettungswache Arnsberg wurde daher in der Aufstellung nicht mit aufgelistet.

Hinsichtlich der Aussagekraft der ausgewerteten Einsatzzahlen des 2. RTW ist grundsätzlich anzumerken, dass bei mehreren gleichen Einsatzmitteln auf einer Rettungswache
seitens der Leitstelle der 2. RTW mit der kürzeren Besetzungszeit dem 1. RTW mit dem 24-Stunden-Dienst disponiert wird.“

Die Zahlen der Einsätze des 2. Rettungswagens:
Gesamt
1.849
Davon
525 in Brilon
492 in Marsberg
404 in Olsberg
428 in Sundern

… auf die dritte Frage (die nach Anlässen für den Einsatz und für den Nicht-Einsatz von Sondersignalen):
„Die Auswertung der Einsätze ist der Anlage 3 zu entnehmen.“

Die Zahlen:
Insgesamt
10.704 Einsätze
Davon mit Sondersignal
4.353
Davon ohne Sondersignal
6.351
(Darin eingerechnet sind auch die nicht vom HSK betriebenen NEF`s (INM Neheim und Verein Sundern).

Das sind die aktuellen Zahlen.

Nach wie vor würde die SBL/FW eine grundlegende Überarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplans begrüßen, weil der im Herbst 2016 vorgelegte Plan auf veraltetem Zahlenmaterial aus dem Jahr 2013 basiert. Den Beschluss für einen neuen, dem aktuellen Bedarf angepassten Rettungsdienstbedarfsplan müsste der Kreistag treffen. Leider wurde ein entsprechender Änderungsantrag der SBL/FW- Fraktion Ende 2016 im Kreistag mehrheitlich abgelehnt.

Filed under: GesundheitspolitikComments Off on Insgesamt 4.548 Rettungsdiensteinsätze im 1. Quartal 2017

Bobbahn braucht neuen Geschäftsführer

By adminRL at 11:31 am on Monday, May 15, 2017

Die Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH (ESZW) hat heute Vormittag bekannt gegeben, dass sie und Geschäftsführer Rainer Nittel sich ab sofort “im gegenseitigen Einvernehmen” trennen. Rainer Nittel war in seiner Funktion seit dem 1. November 2015 u.a. für die Durchführung der Weltcups in der VELTINS-EisArena verantwortlich. Der Vertrag des Geschäftsführers wäre Ende Oktober 2017 ausgelaufen. Die Geschäftsführerstelle soll kurzfristig neu besetzt werden, auch im Hinblick auf die RennrodelWM im Januar 2019 in Winterberg, deren Vorbereitungen bereits begonnen haben.

Die ESZW hat 2 Geschäftsführer: Einen Beamten aus der Kreisverwaltung und einen von außen kommenden Experten. Die Vorgängerin von Herrn Nittel hatte zum 30.09.2015 von sich gekündigt.

Die Geschäftsführung der Bobbahn-Gesellschaft ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Real betrachtet, entsteht pro Jahr mehr als 1 Mio Euro Defizit, das vom Hochsauerlandkreis und von der Stadt Winterberg je zur Hälfte zu tragen ist. Daneben bestehen (laut Beteiligungsbericht 2015) noch ca. 2,9 Mio Euro Verbindlichkeiten, die abgebaut werden müssen. Außerdem standen und stehen diverse Saneirungen und Baumaßnahmen an.

Filed under: Kommunale Finanzen,SportComments Off on Bobbahn braucht neuen Geschäftsführer

„Bildungs- und Teilhabepaket“ ist wohl kein Renner – SBL/FW stellt erneut Anfrage zum „BuT“

By adminRL at 12:42 am on Saturday, May 13, 2017

Schlechtes Zeugnis
Dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wird allgemein kein gutes Zeugnis ausgestellt. Es soll zu bürokratisch und zu ineffektiv sein und nur einen kleinen Teil seine Zielgruppe nicht erreichen. Die Medien berichteten, ein Großteil der bereit gestellten Gelder würde nicht abgerufen. Und fast die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel sollen Verwaltungskosten sein.
Klick:
https://www.wp.de/politik/hartz-iv-bildungspaket-ein-fehlschlag-id210389579.html

Entwicklung zeichnete sich schon länger ab
Eine geringe und dazu noch weiter sinkende Inanspruchnahme des BuT lässt sich z.B. auch aus der Antwort des Landrats vom 07.03.2016 auf die Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 19.01.2016 folgern. Die SBL/FW hatte seinerzeit nach der Zahl der bewilligten Leistungen und den verausgabten Mitteln z.B. für Schulausflüge, Schülerbeförderung etc. gefragt. Die Tendenz war deutlich. Die Zahl der bewilligten Leistungen und der in Anspruch genommenen Mittel stieg zwischen 2013 und 2015 nicht an, im Gegenteil.

BuT bindet viel Personal
Wie aus dem Antwortschreiben der Kreisverwaltung auch hervorging, stellten im März 2016 allein die Kreisverwaltung und seine Delegationskommunen 7,5 Vollzeitstellen, im Fachjargon VZÄ, für die Bearbeitung des BuT zur Verfügung. Konkret lautete die Information so: „In den Rechtsgebieten des SGB II und BKGG werden derzeit vom Hochsauerlandkreis und den Delegationskommunen 7,5 VZÄ für die Erbringung der BuT-Leistungen eingesetzt. Für die anderen Rechtsgebiete liegen dem Hochsauerlandkreis keine Zahlen vor.“

Die aktuelle Entwicklung im HSK?
Wie stellt sich die Situation im Hochsauerlandkreis jetzt dar? Wir wissen es nicht. Darum stellte Fraktionssprecher Reinhard Loos von der SBL/FW im Mai 2017 erneut eine Anfrage an Landrat Dr. Karl Schneider. Er bat ihn darzustellen, wie sich die Zahlen im vergangenen Jahr bis heute entwickelt haben.
Hier die Fragen, die annähernd übereinstimmen mit denen in dem Fragenkatalog der SBL/FW vom Januar 2016:

1. Schulausflüge – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten eine finanzielle Förderung aus dem BuT für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge im Jahr 2016 und im ersten Quartal 2017?

2. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten eine finanzielle Förderung aus dem BuT für ihren persönlichen Schulbedarf? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum?

3. Schülerbeförderung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten für diesen Zweck eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum?

4. Schulische Angebote für ergänzende Lernförderung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten aus diesem Grund eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge im Jahr 2016 und im ersten Quartal 2017?

5. Teilnahme an gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten dafür eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in den letzten 1 ¼ Jahren?

6. Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie Vereinsmitgliedschaften und Musikunterricht – Wie viele Kinder und Jugendliche im HSK erhielten aus diesem Anlass eine finanzielle Förderung aus dem BuT? Wie hoch waren die aus dem BuT dafür verausgabten Beträge in diesem Zeitraum pro Jahr?

7. Wie groß ist der Verwaltungsaufwand für die Umsetzung des BuT in Ihrem Hause (Anzahl Mitarbeiter/innen/monatliche Arbeitszeit)?

8. Wie viel Geld stand Ihnen für die Umsetzung des BuT im letzten Jahr zur Verfügung? Wie viel davon wurde abgerufen? Was geschah/geschieht mit den nicht verausgabten Fördermitteln?

9. Wir stellen hier auch (wieder) die Frage, ob Ihre Behörde der Ansicht ist, dass das Bildungs- und Teilhabepaket ein Erfolg ist? (Sie hatten uns im März 2016 auf diese Frage geantwortet, das Bildungs- und Teilhabepaket sei ein erfolgreiches und wir-kungsvolles Instrument, Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien den Zugang zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.)

Filed under: SozialesComments Off on „Bildungs- und Teilhabepaket“ ist wohl kein Renner – SBL/FW stellt erneut Anfrage zum „BuT“

Bildungs- und Teilhabepaket ein Flop?

By adminRL at 8:52 am on Thursday, May 11, 2017

Offenbar ist das von der damaligen Bundesarbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen vor 6 Jahren eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) alles andere als ein Erfolg.

Zu kompliziert, zu bürokratisch, zu ineffektiv …
Das Geld kommt anscheinend nicht da an wo es gebraucht wird, nämlich bei den Kindern aus einkommensschwachen Familien.
Dazu schrieb die WP in ihrer Ausgabe vom 28.04.2017, nicht einmal zehn Prozent der Kinder von Hartz IV-Empfängern würden die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. Das Geld sei da, würde aber von den Leistungsberechtigten nicht ausgeschöpft. Bundesweit lägen Beträge im dreistelligen Millionenbereich brach, berichtet die WP!
Und noch ein Ausrufezeichen gebührt der Meldung, dass knapp die Hälfte dieser Mittel in der Bürokratie versickere.
Klick:
https://www.wp.de/politik/hartz-iv-bildungspaket-ein-fehlschlag-id210389579.html

… und teuer
Wir zitieren hier wieder die WP. Summa summarum soll das BuT ein monatliches Budget von 54,4 Millionen Euro haben. Davon zehren die Verwaltungskosten 25,7 Millionen Euro auf, also fast die Hälfte. Bei der Zielgruppe, also bei den sozial benachteiligten Kindern, kommen noch 28,7 Millionen an.
Wenn es denn so ist, könnte man glauben, das BuT hat außer der Förderung von „Hartz IV-Kindern“ noch ein weiteres wichtiges Ziel, nämlich Arbeitsbeschaffung für Behörden.

Bitte nicht meckern
Nun dürfen aber ausgerechnet wir von der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nicht über Arbeitsprogramme beklagen. Schließlich behaupten Landrat und Kreisverwaltung, sie hätten mit unseren Anfragen auch viel Arbeit…
So stellten wir z.B. am 19. Januar 2016 der Kreisverwaltung eine Anfrage zum Bildungs- und Teilhabepaket.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6416

Zahlen der Kreisverwaltung für 2013, 2014 und 2015
Auch wenn das fast schon Schnee von gestern ist, fassen wir hier einige Antworten aus dem Schreiben des HSK vom 07. März 2016 kurz zusammen:

Bewilligte Schulausflüge/mehrtägige Klassenfahrten
2013 = 1938 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 239.021,39 Euro
2014 = 1803 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 208.017,64 Euro
2015 = 1608 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 198.967,17 Euro

Bewilligte Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
2013 = 4622 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 435.261,33 Euro
2014 = 4387 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 411.968,32 Euro
2015 = 4032 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 383.859,89 Euro

Bewilligte Schülerbeförderungskosten
2013 = 55 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 14.695,25 Euro
2014 = 53 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 13.806,71 Euro
2015 = 67 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 16.510,63 Euro

Bewilligte zusätzliche außerschulische Lernförderung
2013 = 391 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 332.303,23 Euro
2014 = 394 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 255.281,53 Euro
2015 = 252 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 80.808,06 Euro

Bewilligte gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
2013 = 2693 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 365.277,28 Euro
2014 = 3044 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 368.383,70 Euro
2015 = 3325 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 389.223,72 Euro

Bewilligte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
2013 = 1622 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 82.063,74 Euro
2014 = 1456 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 79.112,87 Euro
2015 = 1489 – Die Aufwendungen dafür beliefen sich auf 83.140,76 Euro

Tendenz erkennbar
Die Zahl der bewilligten Leistungen insgesamt und somit auch die Ausgaben für das BuT sind in diesen 3 Jahren kontinuierlich gesunken. Wurden 2013 11.321 Anträge bewilligt, waren es 2015 noch 10.773 (minus 548).
Beliefen sich die Aufwendungen 2013 auf 1.468.642,22 Euro, lag der Betrag 2015 noch bei 1.152.519,23 Euro und war somit um 315.122,99 Euro geringer, also um ein 21%.

Resümee des Hochsauerlandkreises
Damals stellte die Kreisverwaltung in ihrer Antwort auf die Anfrage der SBL/FW fest:
„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wirkungsvolles Instrument, um Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien den Zugang zu Bildung und Teilhabe am
sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Es liegen mir keine Rückmeldungen darüber vor, dass die verausgabten Mittel nicht ausreichend sind.“

Resümee der SBL/FW
Die letztere Aussage des HSK trifft zu. Doch die Hauptursachen für die geringen Inanspruchnahmen der Leistungen und Mittel sind wahrscheinlich die hohen bürokratischen Hürden.
Was die andere Aussage des HSK betrifft, da werden wir uns erkundigen, ob der Landrat das Bildungs- und Teilhabepaket auch heute noch für ein „wirkungsvolles Instrument“ hält.

Filed under: SozialesComments Off on Bildungs- und Teilhabepaket ein Flop?

Anfrage zu Abschiebungen und “freiwilligen” Ausreisen

By adminRL at 10:28 pm on Sunday, May 7, 2017

2015, und doch kein Schnee von gestern
„Keine einzige Abschiebung in Arnsberg, diverse im restlichen HSK“, schrieb die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 8. Dezember 2015 auf ihrer Internetseite.

Warum?
Ende 2015 berichteten die Medien häufig über Abschiebungen und Ausreisen von Flüchtlin-gen und Asylbewerbern. Aus einem Beitrag der WP vom 23.11.2015 ging hervor, dass bis zu diesem Zeitpunkt 250 Asylbewerber aus Südwestfalen abgeschoben worden sind.

Immenser Aufwand im HSK?
In dem WP-Bericht war auch die Rede von „niedrigen Abschiebezahlen“ im HSK. Der Pres-sesprecher der Kreisverwaltung wurde mit den Aussagen zitiert, Abschiebungen seien vor allem „personalintensiv“ und „ein immenser Aufwand“. Um eine vierköpfige Familie zum Flughafen zu bringen, benötige man 6 Mitarbeiter der Ausländerbehörde sowie zusätzlich Polizeibeamte.

Wenig Aufwand in Arnsberg?
Im selben Artikel wurde geschildert, dass die Stadt Arnsberg im Jahr 2015 noch keinen einzigen Asylbewerber abgeschoben habe. 56 abgelehnte Asylbewerber hätte die Stadt aber davon überzeugen können „freiwillig“ in ihre Herkunftsländer zurück zu kehren. Arnsberg kooperiere mit der Rückkehrerberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamm, die Flüchtlingen finanzielle Hilfen und auch Anlaufstellen und Kontakte in der alten Heimat vermittelt. Dadurch wären nach Aussage der Arnsberger Stadtsprecherin die Kosten und der Aufwand einer zwangsweisen Rückführung vermieden worden, schrieb die WP.

Fast eine halbe Ewigkeit
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) griff das Thema damals sofort auf und wandte sich am 8. Dezember 2015 mit diesen 10 Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:

1. Wie viele Abschiebungen hat die Kreisausländerbehörde 2015 „erfolgreich“ durchgeführt?
2. Wie viele Abschiebeversuche sind in diesem Zeitraum gescheitert? Welche Gründe führ-ten hauptsächlich zum Scheitern?
3. Zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschiebungen durchgeführt bzw. versucht?
4. Wie viele Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bzw. Heranwachsende (unter 21 Jah-ren) waren von den Abschiebungen betroffen?
5. Wie hoch sind die Kosten für die durchgeführten Abschiebungen? Wie hoch sind die Kos-ten für die (nicht geglückten) Abschiebeversuche?
6. Wie viele Mitarbeiter aus Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde waren bei den Abschie-bungen bzw. Abschiebeversuchen im Einsatz, für welche Dauer?
7. In welche Länder wurden jeweils wie viele Personen abgeschoben? Welches wären die Zielländer bei den nicht “erfolgreichen” Abschiebungsversuchen gewesen?
8. Wie viele Menschen sind 2015 „freiwillig“ aus dem HSK in ihr Herkunftsland oder in ein anderes Land ausgereist?
9. Welche Unterstützung erhalten „freiwillig“ Ausreisende durch den HSK?
10. Kooperiert die Ausländerbehörde des HSK – so wie die Stadt Arnsberg – mit der Rück-kehrerberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamm oder einer anderen Rückkehrerbe-ratungsstelle oder –organisation? Wenn nein, warum nicht?

…. Dann begann das große Warten ….

Ende April 2017 war es dann soweit. Endlich – also nach fast 1 ½ Jahren – erhielt die SBL/FW Antwort aus dem Kreishaus! Wir möchten niemandem das Schreiben des HSK-Ausländeramts vorenthalten.

Die Antworten komprimiert:
In den Jahren 2015 und 2016 wurden insgesamt 217 Menschen aus dem Bereich des Kreisausländeramts (also ohne Stadt Arnsberg) abgeschoben.

„Freiwillig“ sind aus dem HSK (ohne Stadt Arnsberg) in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 593 Männer, Frauen und Kinder ausgereist.

Ausreise- und Startbeihilfen für „freiwillig“ Ausreisende gewährt der HSK nicht. Er verweist stattdessen auf das Förderprogramm „Starthilfe Plus“, auf die „Internationale Organisation für Migration“ und die örtlichen Sozialämter.

Der HSK kooperiert nicht mit der Rückkehrerberatung des Deutschen Roten Kreuzes.

Unbeantwortet blieben die Fragen nach
• der Zahl der gescheiterten Abschiebeversuche
• der Zahl der abgeschobenen Kinder und Jugendlichen (unter 18 Jahren)
• den Kosten für die durchgeführten Abschiebungen und Abschiebeversuche
• dem Personalaufgebot bei den Abschiebungen (Mitarbeiter des Ausländeramts und der Kreispolizeibehörde)
• wie viele Menschen in welche Länder abgeschoben worden sind bzw., bei einem missglückten Versuch abgeschoben werden sollten

Nicht unterschlagen wollen wir das komplette Schreiben des Hochsauerlandkreises. Hier ist es:

“Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre o.g. Anfrage sowie auf meine Zwischennachricht vom 30.12.2015.

Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1 – Wie viele Abschiebungen hat die Kreisausländerbehörde 2015 „erfolgreich“ durchgeführt?

Gem. 5 58 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist der Ausländer abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eine Ausreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint.

Abgelehnte Asylbewerber werden vom BAMF zur Ausreise ausgefordert. Für den Fall, dass die Personen nicht innerhalb der gesetzten Frist ausreisen, wird ihnen vom BAMF die Abschiebung in den konkret bezeichneten Heimatstaat angedroht.

Wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, wird die ausreisepflichtige Person von der Auslän-derbehörde vorgeladen. Es wird ihr die freiwillige Ausreise, mit einer entsprechenden finanziellen Förderung, die vom jeweiligen Heimatstaat abhängig ist, empfohlen. Wenn die freiwillige Ausreise nicht erfolgt, ist die ausreisepflichtige Personen entsprechend § 58 Abs. 1 AufenthG abzuschieben.

In den Jahren 2015 und 2016 wurden folgende Abschiebungen und Rücküberstellungen im Rahmen des Dublin-Abkommens durchgeführt:
2015: 117
2016: 100

Zu Frage 2 – Wie viele Abschiebeversuche sind in diesem Zeitraum gescheitert? Welche Gründe führten hauptsächlich zum Scheitern?

Die Zahlen können statistisch nicht ausgewertet werden. Folgende Gründe können z.B. zum Scheitern einer Abschiebung führen:

• die Person wird nicht in der Wohnung angetroffen
• tagesaktuell festgestellte Reiseunfähigkeit
• Widerstandshandlungen am Flughafen oder im Flugzeug vor dem Start
• Fluchtversuch mit Eigenverletzung am Flughafen

Zu Frage 3 – Zu welchen Uhrzeiten wurden die Abschiebungen durchgeführt bzw. versucht?

Die Flüge werden von der Zentralstelle für Flugabschiebungen NRW (ZFA) gebucht. Auf die Flugzeiten hat die Ausländerbehörde insoweit keinen Einfluss.

Sammelcharter, z.B. in die Westbalkan-Staaten, werden von der ZFA so geplant, dass im Regelfall eine Abschiebemaßnahme nicht vor 6.00 Uhr begonnen werden muss. Soweit Abschiebungen von Familien mit Kindern früher erfolgen müssen, wird der entsprechende Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW beachtet.

Bei Rücküberstellungen in einen anderen EU-Staat im Rahmen des Dublin-Abkommens sind die Flugzeiten von den Vorgaben des aufnehmenden Staates abhängig.

Zu Frage 4 – Wie viele Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) bzw. Heranwachsende (unter 21 Jahre) waren von den Abschiebungen betroffen?

Die Zahlen lassen sich mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermitteln.

Kinder und Jugendliche sind von Abschiebungen nur dann betroffen, wenn die Eltern das Angebot der geförderten freiwilligen Ausreise ausgeschlagen haben.

Zu Frage 5 – Wie hoch sind die Kosten für die durchgeführten Abschiebungen? Wie hoch sind die Kosten für die (nicht geglückten) Abschiebeversuche?

Die Kosten bei den einzelnen Maßnahmen sind von verschiedenen Faktoren abhängig.
Die Gesamtkosten lassen sich mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermitteln.

Zu Frage 6 – Wie viele Mitarbeiter aus Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde waren bei den Abschiebungen bzw. Abschiebeversuchen im Einsatz, für welche Dauer?

Entsprechend den Regelungen in Nordrhein-Westfalen sind die Ausländerbehörden für die Durchführung der Abschiebung zuständig. Der Personaleinsatz und die Dauer werden individuell geplant.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Einzelfällen von Beamten der Kreispolizeibe-hörde unterstützt, sofern vorab von einer besonderen Gefahrensituation auszugehen ist, z.B. wenn die ausreisepflichtige Person wiederholt wegen Körperverletzung verurteilt wurde oder Widerstandshandlungen bereits vorher angekündigt wurden.

Zu Frage 7 – In welche Länder wurden jeweils wie viele Personen abgeschoben? Welches wären die Zielländer bei den nicht „erfolgreichen“ Abschiebeversuchen gewesen?

Die einzelnen Zahlen lassen sich mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermitteln.

Neben den Rücküberstellungen in andere EU-Staaten erfolgten Abschiebungen u.a. nach Afghanistan, Algerien, Armenien, Georgien, Guinea, Kosovo, Mazedonien, Russland, Pakistan, Serbien.

Zu Frage 8 – Wie viele Menschen sind 2015 „freiwillig“ aus dem HSK in ihr Herkunftsland oder in anderes Land ausgereist?

In den Jahren 2015 und 2016 sind ausreisepflichtige Personen wie folgt ihrer Ausreisepflicht nachgekommen und ausgereist:
2015: 190
2016: 403

Zu Frage 9 – Welche Unterstützung erhalten „freiwillig“ Ausreisende durch den HSK?

Seitens des Hochsauerlandkreises werden keine Ausreise- oder Startbeihilfen gewährt.

Freiwillige Ausreisen werden von IOM (Internationale Organisation für Migration) gefördert. Die Förderung umfasst, abhängig vom Heimatland, Reisekosten und Startbeihilfen. I.d.R. wird die Förderung nur einmal gewährt. Personen .die zur erneuten AsylantragstelIung wieder einreisen, sind nicht mehr anspruchsberechtigt.

Daneben gibt es seit dem 01.02.2017 das neue Förderprogramm „Starthilfe Plus“ des Bundes. Das Förderprogramm beinhaltet hinsichtlich der finanziellen Förderung ein Stufensystem.

Für beide Programme sind die Anträge bei den örtlichen Sozialämtern zu stellen.

Zu Frage 10 – Kooperiert die Ausländerbehörde des HSK — so wie Stadt Arnsberg — mit der Rückkehrberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamm oder einer anderen Rückkehrberatungsstelle oder —organisation? Wenn nein warum nicht?

Mit der Rückkehrberatung des Deutschen Roten Kreuzes arbeitet die Ausländerbehörde nicht zusammen.

Im Rahmen eines Letter of lntent war im Jahr 2014 eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Flüchtlingsberatungsstellen im HSK, dem Kommunalen Integrationszentrums und der Ausländerbehörde vereinbart worden. Die FlüchtlingsberatungsstelIen hatten sich auch zu einer Rückkehrberatung verpflichtet. Tatsächlich konnte, so die Mitteilung, dies aber aus personellen Gründen nicht umgesetzt werden.

Wie Sie den Zahlen unter Ziffer 8 entnehmen können, hat sich das hiesige Konzept (Bera-tung durch die Ausländerbehörde, Antragstellung beim örtlichen Sozialamt) bewährt.

Abschließend noch eine Anmerkunq:

Mit der Wortwahl Ihrer Anfrage, wollen Sie offensichtlich die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Frage stellen.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist ein Ausländer, der keine Aufenthaltserlaub-nis hat und auch nicht erhalten kann, zur Ausreise verpflichtet. Kommt der Ausländer der gesetzlichen Ausreisepflicht trotz Empfehlung der Ausländerbehörde freiwillig auszureisen nicht nach, ist er, s. meine Ausführungen zu Ziffer 1, abzuschieben.

Diesen gesetzlichen Auftrag setzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbe-hörde um. Die Entscheidungen der Ausländerbehörde werden, sofern entsprechende Anträ-ge gestellt werden, durch das VerwaItungsgericht Arnsberg überprüft und auch bestätigt. Seit 2015 musste eine Abschiebung aufgrund einer Entscheidung des VG Arnsberg gestoppt werden. Bei den anderen Abschiebemaßnahmen wurden die Entscheidungen der Auslän-derbehörde vom VG Arnsberg bzw. OVG Münster bestätigt.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Schneider“

Abschließend noch Anmerkungen der SBL und zwar erst mal nur speziell zu minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern:

Einige Fragen läßt der HSK ja weiterhin unbeantwortet, u.a. die, wie viele Kinder und Ju-gendliche aus dem Bereich des Kreisausländeramts abgeschoben worden sind.
Kann oder will uns die Behörde das nicht beantworten? Ist es vielleicht daran begründet, dass sie sich das Ausländeramt bei der Abschiebung Minderjähriger auf dünnem Eis bewegt?
Denn
in solchen Fällen kann Art. 6 GG der Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) greifen.
Weil
„eine Abschiebung zum Schutz der Familie und minderjähriger Kinder ausgeschlossen wer-den kann. Einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann es dann aus § 25 Abs. 5 AufenthG geben.
Ein Abschiebeverbot folgt dann aus dem Schutz der Familie, Art. 6 GG und der Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK), so genanntes inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis.“

Im Klartext:
Für minderjährige Kinder abgelehnter Asylbewerber hat der Gesetzgeber – sofern die Kinder gut integriert sind – ein eigenständiges Aufenthaltsrecht geschaffen, mit der Folge, dass auch ihren Eltern eine Duldung gewährt werden muss. Schließlich kann man Minderjährige nicht alleine in Deutschland lassen!

Wäre interessant zu wissen, wie Hochsauerlandkreis diese Regelung umsetzt!?

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Anfrage zu Abschiebungen und “freiwilligen” Ausreisen

Zu viel Nitrat in der Ruhr?

By adminRL at 5:05 pm on Friday, May 5, 2017

Die Frage stellte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 18. April 2017 dem Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7457

Die Antwort aus dem Kreishaus ist auf den 28.04. datiert. Zuerst das Resümee, weiter unten dann das Schreiben des HSK im vollen Wortlaut.

Resümee:
• Die Landwirtschaftskammer ist für die Einhaltung des Düngegesetzes zuständig.
• Seit Mai 2016 wird ein spezielles Überwachungskonzept angewandt.
• Mit diesem Konzept ist kein Messprogramm für den Eintrag landwirtschaftlicher Abwässer bzw. Sickersäften und Jauche in das Grundwasser und in Oberflächengewässer verbunden, sondern nur eine Überwachung des baulichen Zustands der Anlagen zur Lagerung von Gülle etc.
• Die dem HSK vorliegenden Nitrat-Messwerte im Wasser der Ruhr entsprechen annähernd denen des VRS-Gewässerschutzes.
• Der HSK konstatiert, dass es im Hinblick auf Nitrat im Bereich des Hochsauerlandkreises weder in Oberflächengewässern noch im Grundwasser Probleme gibt.

Letzteres sieht der VRS-Gewässerschutz e.V. offenbar anders. Denn seine Fachleute stellten bei aktuellen Messungen fest, dass das Ruhrwasser bereits in Meschede eine erhöhte Nitrat-Belastung aufweist. Den Wert geben sie mit 13,4 Milligramm pro Liter an. In Neheim liege der Wert sogar bei 15,4 Milligramm pro Liter und sei somit in Meschede wie in Arnsberg zu hoch. Denn nach den Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sollte der Nitratwert 11 Milligramm pro Liter nicht überschreiten.
Klick:
https://kommunalwirtschaft.eu/tagesanzeiger/detail/i19247/c137.html

Und jetzt die Antwort des HSK completo tutto:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Welche Überwachungsmöglichkeiten eröffnet Ihres Erachtens das neue Düngegesetz, um Überdüngung landwirtschaftlicher Flächen effektiv zu überprüfen und zu vermeiden, damit auch die Belastung der Gewässer reduziert werden kann?

Antwort: Der Vollzug düngemittelrechtlicher Vorschriften ist Aufgabe der Landwirtschaftskammer. Welche Überwachungsmöglichkeiten der Landwirtschaftskammer hierzu im Einzelnen auf der Grundlage des Düngegesetzes zur Verfügung stehen, ist mir nicht bekannt. Ich bitte Sie, sich dieserhalb an die Landwirtschaftskammer zu wenden.

Frage 2: Wurde zwischenzeitlich die Erarbeitung Ihres speziellen Überwachungskonzeptes abgeschlossen? Wenn ja, seit wann wird das Konzept angewandt?

Antwort: Das Überwachungskonzept ist fertiggestellt und wird seit dem 16.05.2016 angewandt.

Frage 3: Welche Daten werden nach diesem Verfahren erhoben bzw. welche sollen erhoben werden?

Antwort: Das Konzept sieht vor dem Hintergrund des Eintrages landwirtschaftlicher Abwässer bzw. von Sickersäften und Jauche in das Grundwasser/in Oberflächengewässer eine Überwachung des baulichen Zustandes der Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silage (JGS-Anlagen) vor. Mit dem Konzept ist kein Messprogramm verbunden.

Frage 4: Gibt es erste Ergebnisse? Wenn ja, konkret welche?

Antwort: Aus der Gesamtschau durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen von JGS-Anlagen hat sich herausgestellt, dass der Schwerpunkt der festgestellten Mängel bei den Anlagen zur Silagelagerung und zur Festmistlagerung liegt. Hervorzuheben sind hier falscher Betrieb, bauliche Mängel, fehlende Abdichtung und fehlende Auffangmöglichkeit für austretende Sickerstoffe.

Frage 5: Welche Erfahrungen haben Sie ggf. hinsichtlich der Wirksamkeit des neuen Überwachungskonzepts gemacht?

Antwort: Im Nachgang zu den Vor-Ort-Kontrollen werden die betroffenen Landwirte durch den Fachdienst Wasserwirtschaft auf festgestellte Mängel aufmerksam gemacht und zur Abstellung dieser Mängel aufgefordert. Erfahrungsgemäß werden die gerügten Mängel durch die Landwirte überwiegend zeitnah abgestellt.

Frage 6: Wann und wie oft sind im Jahr 2016 und in den ersten Monaten 2017 auf Veranlassung des HSK oder anderer Behörden die Nitratwerte des Ruhrwassers gemessen worden?

Antwort: Ich verweise diesbezüglich auf meine Antwort zu Frage 1 und 2 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016. (Anmerkung der SBL: Gemeint ist hier der Hinweis auf das Portal ELWAS WEB)

Frage 7: Weichen diese Messergebnisse von denen des VSR-Gewässerschutzes ab? Wenn ja, inwieweit?

Antwort: Die amtlichen Ergebnisse der Gütemessstellen an der Ruhr weisen im Vergleich zu den angegeben Werten des VRS-Gewässerschutzes nur Messwerte für Nitrat-Stickstoff aus. Nitrat-Stickstoff ist ein Bestandteil des Nitrats mit einem fest umrissenen Faktor (0,2259). Die amtlich gemessenen Werte für Nitrat-Stickstoff entsprechen unter Einbeziehung des zugrundezulegenden og. Faktors annähernd den gemessenen Nitrat—Werten des VRS-Gewässerschutzes.
Die Einstufung des chemischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers richtet sich gem. § 6 Oberflächengewässerverordnung nach den in Anlage 8 Tabelle 2 aufgeführten Umweltqualitätsnormen (UQN). Erfüllt der Oberflächenwasserköper diese UQN, wird der chemische Zustand als gut eingestuft.
Die Umweltqualitätsnorm für den guten chemischen Zustand für Nitrat liegt nach der dafür maßgeblichen OGewV bei 50 mg/I. Die gemessenen Werte liegen also deutlich darunter. Im Bereich des Hochsauerlandkreises sind in den Oberflächengewässern und auch im Grundwasser keine Probleme im Hinblick auf Nitrat vorhanden.

Frage 8: Welche anderen Gewässer im HSK wurden in diesem Zeitraum aufgrund Ihrer Veranlassung oder der anderer Behörden auf Nitratbelastung hin beprobt? Wie waren die Ergebnisse?

Antwort: Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 3 Ihrer Anfrage vom 5.01.2016.“
(Anm.: Damals – am 05.01.2016 – schrieb die Kreisverwaltung: „Auch im Bewirtschaftungszeitraum 2009 – 2015 wurde der chemische Zustand der berichtspflichtigen Oberflächengewässer im HSK hinsichtlich des Parameters Nitrat als „gut“ eingestuft. Zu einem generellen Anstieg der Nitratwerte in Richtung der UQN-Norm liegen mir für die Oberflächengewässer im HSK keine belastbaren Werte vor. Lediglich an drei Gütemessstellen liegt der gemessene Nitratwert zwischen 25 und 50 mg/l.“)

Filed under: GewässerComments Off on Zu viel Nitrat in der Ruhr?

Richtige Ansätze – aber weit entfernt von einer Lösung

By adminRL at 9:40 am on Wednesday, May 3, 2017

Am 1. Mai hatte der DGB im HSK wieder zu seiner zentralen Mai-Veranstaltung in die Kulturschmiede in der Arnsberger Altstadt eingeladen. Es ging dieses Mal um die Sicherheit der Renten. Auf dem Podium saßen 2 MdB, 1 MdL und eine Landtagskandidatin. Ein Sozialexperte des DGB aus Bochum hielt ein Einführungsreferat.

20170501_114653

Die Ansätze waren ja richtig. So wurde eine Stabilisierung des Rentenniveaus auf 50% gefordert (derzeit liegt es bei 48%). Zur Verdeutlichung: Das rechnerische Rentenniveau beschreibt das Verhältnis der sog. Standardrente zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten, und zwar nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, aber vor Abzug der Einkommensteuer. Für die “Standardrente” von 1.370 Euro pro Monat muss man allerdings 45 Versicherungsjahre mit Durchschnittsverdienst (derzeit ca. 3.092 Euro pro Monat) aufweisen, so dass sie sehr viele Rentner nicht erreichen!

Auffällig: Allen Podiumsteilnehmern schien entweder die Dimension der Problems nicht bewußt zu sein, oder sie redeten es klein. Die realen Verhältnisse werden am folgenden Schaubild des Statistischen Bundesamtes deutlich. Es zeigt den Altenquotienten, also die Anzahl der ab 65-Jährigen im Verhältnis zu 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren. Dieser Altenquotient lag im Jahr 2000 bei 27, derzeit bei 36 und wird 2035 (in weniger als 2 Jahrzehnten!) 56 betragen. Es findet also von 2000 bis 2035 mehr als eine Verdoppelung statt.

AQ-Stabua-2015

Wenn man (richtigerweise) verhindern will, dass das Rentenniveau weiter absinkt, wäre die Konsequenz eine Verdoppelung des Beitragssatzes, wenn sich sonst nichts ändert. Das will niemand, aber ohne deutliche Beitragserhöhungen wird es nicht gehen. Und es gibt weitere wesentliche Stellschrauben: das durchschnittliche Renteneintrittsalter, die Höhe des Bundeszuschusses (real derzeit ca. 90 Mrd Euro bzw. 30% der Ausgaben der Rentenversicherung) und die Beitragsbasis, also welche Bevölkerungsgruppen von welchen Einkommensarten Beiträge zahlen.

Vor diesem Hintergrund ist es völlig unrealistisch anzunehmen, dass eine Erhöhung der Rentenbeiträge um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte (DGB) oder durchschnittlich 32 Euro Monatsbeitrag (Die Lnke) ausreichen könnte. Auch die sehr allgemeine Forderung der “Stärkung” der Rentenversicherung (SPD) hilft nicht weiter. Vom Vertreter der CDU kam überhaupt nichts Konkretes; er kennt sich bei anderen Themen besser aus.

Interessant war allerdings die Ankündigung des SPD-MdB, dass sich die SPD in der neuen Wahlperiode nicht an einer Bundesregierung beteiligen würde, wenn diese nicht die Bürgerversicherung einführen würde, also die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen in die Gesetzliche Rentenversicherung. Ob das auch im Herbst 2017 noch gilt?

20170501_101311

Leider durften die Zuhörer sich dieses Mal – anders als in den Vorjahren – nicht an der Diskussion beteiligen.

Filed under: SozialesComments Off on Richtige Ansätze – aber weit entfernt von einer Lösung