Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wird die Jagdsteuer in NRW wieder eingeführt?

By admin at 1:47 am on Wednesday, October 30, 2013

Bis zum Jahr 2009 erzielte der Hochsauerlandkreis jährlich fast 800.000 Euro Einnahmen aus der Jagdsteuer. Sie war von den Pächtern der Jagdbezirke im Kreisgebiet zu zahlen. Doch dann kam die CDU/FDP-Landesregierung, die bis 2010 im Amt war, und ließ vom Landtag die schrittweise Abschaffung der Jagdsteuer beschließen. Seit diesem Jahr ist diese Steuer ganz entfallen, und der Kreis muß sich die fehlenden Einnahmen aus der Kreisumlage der Städte und Gemeinden holen.

Nun hätte die rot-grüne Landesregierung mit ihrer seit 2012 im Landtag vorhandenen Mehrheit die Möglichkeit, die Wiedereinführung der Jagdsteuer zu beschließen. Was wird daraus?

Das interessiert neben diversen anderen Interessensgruppen auch die Sauerländer Bürgerliste (SBL). Was ist da besser, als zum Telefonhörerzu greifen und in der Landeshauptstadt nachzufragen!? Gedacht – getan.

Nach einer kleinen, sicherlich durch die Schul-Herbstferien bedingten Odyssee war endlich *der Richtige“ am Apparat und erklärte, die Wiedereinführung der Jagdsteuer stünde im Koalitionsprogramm der jetzigen Landesregierung. Getan hätte sich allerdings bisher noch nichts. Federführend sei das Innenministerium.

Na, dann fassen wir uns in Geduld und fragen demnächst noch einmal nach…

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SBL wanderte zu geplanten Windkraft-Standorten am Heidkopf

By admin at 10:57 pm on Friday, October 25, 2013

Nachdem in der Ratssitzung in Olsberg am 17.10.2013 der „Teilflächennutzungsplan Windenergie“ mit großer Mehrheit befürwortet wurde, können potentielle Investoren vielleicht hoffen, dass sich die Umsetzung ihrer Windenergie-Vorhaben nicht weiter verzögert. Zu ihnen gehört auch die Waldinteressenschaft Forstinteressenschaft Assinghausen.

Schon ein Jahr vor dem erwähnten Beschluss im Olsberger Rat hatte der Vorsitzende der Assinghauser Waldinteressenschaft Forstinteressenschaft Bernd Simon die Mitglieder der im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertretenen Sauerländer Bürgerliste (SBL) zu einer Besichtigung der Windrad-Standorte am Heidkopf eingeladen. An einem freundlichen, warmen Oktober-Sonntag war es nun endlich soweit. Eine kleine Gruppe Wanderer aus Assinghausen, Brilon, Eslohe, Meschede und Siedlinghausen spazierte lebhaft diskutierend den vom Sturm Kyrill stellenweise leer gefegten Berg hinauf, genoss von fast jedem Standort aus eine beeindruckende Aussicht, stellte einmütig fest, dass am Heidkopf der Wind besonders kräftig pfeift und erfuhr viel Wissenswertes über die Chancen der Windkraftnutzung im Allgemeinen und speziell in Assinghausen.

5 Windräder sollen es sein. Ihr Preis ist heiß. Die Kalkulation beläuft sich auf 5 Millionen Euro pro Anlage, also insgesamt auf 25 Millionen Euro. Die Spaziergänger waren sich einig darin, dass Windkraft eine unentbehrliche, zeitgemäße Technologie ist und das nicht erst seit der Katastrophe in Fukushima. Ganz nebenbei erzählten die „Alteingesessenen“ ein paar Anekdoten, z.B. die von einem Forstbeamten, der sich mit seinem nagelneuen, teuren Auto auf einem nassen Waldweg am Heidkopf hoffnungslos festgefahren hatte. Zum krönenden Abschluss des Wander-Nachmittags gab es noch einen kleinen, teils umständehalber alkoholfreien Umtrunk beim Assinghauser Urgestein Reisen Fränzchen. Windenergie macht manches möglich!

Die Initiatoren vom Windpark Heidkopf geben nicht nur an Ort und Stelle und in Wanderkluft gerne Auskunft. Auf der „Heidkopf-Internetseite“ findet man detaillierte und fundierte Auskünfte über das Windpark-Projekt, z.B. zur Finanzierung, Bürgerbeteiligung und der lokalen Wertschöpfung:
http://www.windpark-heidkopf.de

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Rücksichtslose Terminplanung

By admin at 4:18 pm on Thursday, October 24, 2013

Ein Beispiel für bürgerfeindliche Terminplanung lieferten gestern der Landrat und die Kreisverwaltung. Am Mittwoch abend (23. Oktober) fand im Briloner Kolpinghaus eine Informationsveranstaltung zu den Bodenbelastungen in Brilon statt, mit den beiden Gutachtern. Die Einladung der Bürgerinnen und Bürger erfolgte erst am Morgen desselben Tages durch die Tageszeitung. Wobei die Briloner Ratsmitglieder den ganz großen “Vorteil” hatten, bereits einen Tag vorher, am Dienstag um 12:11 Uhr, eine Mail mit der Ankündigung der Veranstaltung zu erhalten…

Das Thema ist sicherlich sehr wichtig, und eine ausführliche Information sinnvoll. Aber die Ergebnisse waren nicht ganz frisch, denn sie waren bereits 2 Wochen vorher Thema nichtöffentlicher Sitzungen im kleinen Kreis im Rathaus und im Kreishaus. Zu diesem Zeitpunkt hätte man bereits einige grundlegende Informationen bekanntgeben und die Info-Veranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger ankündigen können. Warum dies nicht geschah??? Transparenz sieht anders aus. Hoffen wir, dass die/der am 25. Mai 2014 neu zu wählende Landrätin/Landrat anders mit solchen Aufgaben umgeht!

Wer sich für die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen interessiert, findet hier weitere Daten und Hinweise:
http://www.hochsauerlandkreis.de/bs/117180100000049543.php
http://www.hochsauerlandkreis.de/bs/FAQ_Internet_Stand_22_10_13.999.pdf

Die SBL konnte aufgrund der Kurzfristigkeit nicht teilnehmen. Wir werden daher die Studien anfordern und dann weiter darüber berichten.

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Schulentwicklungsplanung im HSK – Ausschließlich Experten aus dem Öffentlichen Dienst unter sich?

By admin at 10:54 pm on Wednesday, October 23, 2013

Am 14.11.2013 findet im Kreishaus die Auftaktveranstaltung zur Schulentwicklungsplanung des HSK statt. Dann sollen durch Herrn Dr. Garbe vom Beratungsbüro Garbe und Lexis erste Ergebnisse zum „Zeitplan Schulentwicklung“ vorgestellt werden. In dem Zusammenhang bat Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) mit Schreiben vom 02.10.2013 um die Beantwortung dieser Fragen:

• Wie ich erfuhr sind zu dieser Veranstaltung/Präsentation u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Berufskollegs, der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer sowie anderer Landkreise eingeladen. Schulentwicklungsplanung ist eine wichtige Aufgabe der Kommunalpolitik. Warum werden nicht auch alle im HSK-Kreistag vertretenen Gruppierungen eingeladen?

• Wird das Thema „Schulentwicklungsplanung“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses gesetzt?

• Wie lauten die vorläufigen Ergebnisse der Studie des Büros Garbe und Lexis?

Die Organisationseinheit Schulverwaltung beantwortete am 14.10.2013 die Anfrage der SBL dahingehend, dass zu der Auftaktveranstaltung zur Schulentwicklungsplanung des Hochsauerlandkreises die betroffenen Schulen, die sonstigen Berufskollegs im Hochsauerlandkreis, Vertreter der benachbarten Kreise, die im Rahmen der Berufsausbildung beteiligten Kammern, Unternehmensverband, der Personalrat des Hochsauerlandkreises, beteiligte Fachdienste des Hochsauerlandkreises, der zuständige Personalrat für die Lehrerinnen und Lehrer an den Berufskollegs, die obere Schulaufsicht und als Vertreter des Kreistages der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des Schulausschusses eingeladen wurden.

Vorgesehen sei, Dr. Garbe vom Büro Garbe und Lexis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses am 02.12.2013 einzuladen, um über den aktuellen Stand der Schulentwicklungsplanung zu berichten.

Vorläufige Ergebnisse der Studie des Büros Garbe und Lexis liegen laut Kreisverwaltung derzeit noch nicht vor.

Es scheint so, als seien zu der Auftaktveranstaltung zur Schulentwicklungsplanung ausschließlich Experten aus dem öffentlichen Dienst (und der Unternehmensverband) eingeladen. Ob und wer von ihnen ein Plädoyer für die einzig und allein im HSK so geschmähte, in allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten stark nachgefragte Schulform „Gesamtschule“ einlegen wird, werden wir vielleicht nie erfahren!? Schade!

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Überflüssiger Neubau

By admin at 1:07 am on Saturday, October 19, 2013

Aus dem neuen “Schwarzbuch” des Bundes der Steuerzahler: “Die öffentliche Verschwendung 2013″:

“Meschede. Das ehemalige Arbeitsamt in Meschede steht seit nunmehr 13 langen Jahren leer. Im November 2000 waren die Mitarbeiter in ein neues Gebäude umgezogen, das alte Haus sollte verkauft werden. Doch Käufer fanden sich nicht. Der Leerstand ist mittlerweile teuer geworden: Acht Jahre lang war die Heizung weiterbetrieben worden. Gut 42.000 Euro wurden dabei allein für das Heizöl ausgegeben. Inzwischen ist die Heizung abgestellt. Das spart zwar Geld, doch damit verfällt das Haus auch immer mehr – was mögliche Kaufinteressenten noch weiter abschrecken dürfte. Allerdings gibt es ohnehin immer noch keinen einzigen Kaufwilligen.
Hinzu kommt ein weiteres Ärgernis: Auch im neuen Arbeitsamt steht ein ganzer Flügel leer. Schuld daran ist allerdings keine überdimensionierte Planung, sondern ein Gesetz, das 2005 in Kraft trat. Seitdem werden Langzeitarbeitslose nicht länger vom Arbeitsamt betreut, sondern von den Städten. Die Folge für Meschede: Zahlreiche Stellen wurden im Arbeitsamt gestrichen, und leere Büros blieben zurück. Seit acht Jahren versucht die Arbeitsagentur, die überflüssigen Büroflächen im neuen Amt zu vermieten. Interessenten fehlen aber auch hier. Was den Steuerzahler der Leerstand im neuen Arbeitsamt eigentlich kostet, wird man wohl kaum exakt beziffern können. Doch eines ist sicher: Auch diese leeren Büroflächen wird man heizen und bei Bedarf sanieren müssen, damit die Bausubstanz nicht leidet.”

Fazit:
Im Kreisgebiet des HSK errichtet nicht nur der Kreis selbst teure und fragwürdige Neubauten… Das alte Arbeitsamtsgebäude hätte noch für sehr viele Jahre ausgereicht.

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Kreisausländeramt und der Fall Herceg

By admin at 10:29 am on Friday, October 18, 2013

In einem Schreiben vom 16.10.2013 an das SBL-Kreistagsmitglied hat das Ausländeramt die Veröffentlichung der Pressemitteilung des Solidaritätsgruppe Herceg auf den Internetseiten der SBL beanstandet. Dazu hat Reinhard Loos geantwortet:

“Sehr geehrte Damen und Herren des Kreisausländeramtes!

Ihr Schreiben vom 16.10.2013 haben wir erhalten. Uns liegen zum Fall Herceg einige Unterlagen vor (wenn auch bisher nicht alle), und wir haben selbst mit dem Ehepaar Herceg längere Gespräche geführt.
Aus den uns vorliegenden Informationen ergibt sich, dass Ihr Schreiben vom 16.10.2013 stellenweise unrichtig ist, dass einige Sachverhalte unrichtig dargestellt werden (z.B. hinsichtlich der Sprachkenntnisse von Frau Herceg), dass die Beurteilung der medizinischen Situation von Frau Herceg unrichtig ist, und dass außerdem aktuelle und wichtige Sachverhalte unerwähnt bleiben, z.B. die auch im WDR-Fernsehen vom Arbeitgeber geäußerte Absicht an einer Fortsetzung der unbefristeten Beschäftigung von Herrn Herceg.
Wie schon öfters in derartigen Fällen, läßt sich auch die Beurteilung der strafrechtlichen Relevanz nicht nachvollziehen, wenn man die näheren Umstände betrachtet.
Sehr irritierend ist weiterhin, dass sich die Argumentation mehrfach auf Aussagen der Polizei Brilon stützt. Die Beamten des Polizeidienststelle Brilon haben bekanntlich ein erhebliches Glaubwürdigkeitsproblem, das von ihnen selbst sowie von der Leitung der Kreispolizeibehörde verursacht wurde. Dazu verweise ich auf die umfangreiche Medienberichterstattung in den letzten Monaten.
Insbesondere können wir Ihrem Schreiben auch nicht entnehmen, welchen aktuellen Anlaß es gibt, das Ehepaar Herceg jetzt abzuschieben; uns ist bisher keiner bekannt.
Wir werden daher den Sachverhalt weiter prüfen.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Reinhard Loos”

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Videoüberwachung im öffentlichen Raum – sinnvoll oder sinnlos?

By admin at 9:59 am on Wednesday, October 16, 2013

Die Kreisstadt Meschede hat, um ihre Stadt attraktiver zu machen, viel Geld investiert. In diesem Zuge wurde z.B. in der Innenstadt die irgendwann in den 60er Jahren „zugedeckelte“ Henne zum Teil wieder „aufgedeckelt“ und mit einem neuen Geländer „gerahmt“. Der Fluss bekam neue Windungen, Treppen und Stege und wartet jetzt auf Besucherströme. Soweit, so gut.

Wären da nicht DIE, die es immer und überall gibt. DIE, die so gar kein Verhältnis haben zu dem was neu, schick und teuer ist, und DIE, die glauben mit ihren Graffitis Neues und Schickes weiter zu verschönern. DIE finden jetzt wohl, in Meschede befinde sich für sie ein großes Betätigungsfeld. Hier eine Aufzählung der Tätigkeiten, die DIE schon ausgeübt haben: (abgekupfert aus der Vorlage mit dem Aktenzeichen 32.042.50 der Stadt Meschede):
1. Zerstörung der Gläser der Bodenstrahler im Bereich der Bahnunterführung
2. Wiederholte Beschädigung der „Schilfkobolde“ im Hennepark
3. Graffitti an der Freitreppe am Winziger Platz
4. Graffitti am Widerlager der neuen Johannesbrücke
5. Graffitti an zahlreichen Stellen in der Innenstadt
6. Zerstörung sämtlicher Bodenleuchten im Bereich der Brücke beim Schwimmbad

Klack:
https://ris.meschede.de/buerger/vo020.asp?VOLFDNR=1683&options=4

Bürger und Bürgermeister sind verständlicherweise not amused. Die Stadtverwaltung überlegte: „Was ist zu tun?“ Des Rätsels Lösung fand sich schnell und heißt: „Video-Überwachung“! Die (meisten) Bürger reagieren mit Verständnis und freuen sich, dass DIE bald in die Falle laufen.

Soweit, so gut.

Wären da nicht die Bedenkenträger, z.B. die vom Datenschutz. Da schrieb beispielsweise Herr Dr. Thilo Weichert vom Unabhängigen Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein:
„Vorliegende Statistiken, wonach in beobachteten Gebieten Straftaten massiv zurückgegangen sein sollen, scheinen diese Vorteile zu bestätigen. Tatsächlich ist mir aber bis heute, trotz des seit über 30 Jahren erfolgenden Einsatzes dieser Technik, keine seriöse wissenschaftliche Studie bekannt, wonach Videoüberwachung im öffentlichen Raum durch die präventive und repressive Wirkung zu einer nachhaltigen Verbesserung der Sicherheitslage allgemein geführt hätte. Vielmehr sind folgende Wirkungen zu beobachten:
Videoüberwachung bringt wenig und wirkt oft kontraproduktiv:
• Straftäter weichen auf unbeobachtete Bereiche aus. Eine vollständige technische Überwachung sämtlicher möglicher Risikoorte ist nicht möglich.
• Durch Fehlalarme und unbegründete Interventionen können Sicherheitsrisiken erst ausgelöst werden.
• Die technische Kontrolle gewährleistet nicht, dass in Gefahrensituationen kurzfristig Hilfe kommt. Voraussetzung hierfür ist ein jederzeit verfügbares, personell aufwändiges Alarmsystem. Existiert dieses nicht, so erweist sich ein eventuell bestehendes subjektives Sicherheitsgefühl als trügerisch. Durch eine solche Fehleinschätzung können Risikosituationen erst provoziert werden.
• Der Eindruck, eine Gefahrensituation werde durch Videoüberwachung technisch kontrolliert, führt u.U. dazu, dass dringend notwendige, vor Ort verfügbare nichtprofessionelle Hilfe unterbleibt, auch aus Angst vor der Dokumentation unsachgemäßer Hilfeleistung.
• Der Beweiswert von (v.a. digitalen) Bildaufnahmen ist wegen der äußerst einfachen Manipulationsmöglichkeiten fragwürdig.
Die schädlichen Effekte der technischen Beobachtung liegen in der Beeinträchtigung der Unbefangenheit der Menschen und dem Eingriff in deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in deren sonstige Freiheitsrechte. Damit wird zugleich “eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens” beeinträchtigt.“
Klick:
https://www.datenschutzzentrum.de/video/videoibt.htm

Zugegeben, Dr. Weichert veröffentlichte den Text im Jahr 2000, also fast im letzten Jahrtausend. Sind seine und die Bedenken anderer kritischer Zeitgenossen eine unzeitgemäße Glaubenssache? Oder sind die, die DIE mit Hilfe von Überwachungskameras von den hellen Ecken in die dunklen Ecke vergraulen wollen, „up to date“ und damit auf „dem richtigen Weg“?

Zu guter letzt stellt sich noch die Frage danach, wie der Mescheder Stadtrat entscheidet.
Und noch eine Frage: Wenn denn die Entscheidung im Rat für die Videoüberwachung gefallen ist, werden dann DIE oder die oder andere gegen die Stadt Meschede (mit Erfolg) klagen? Was dann?

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Minderjährige Flüchtlinge – Endet ihre Flucht vor Gewalt und Tod in Abschiebung und Hoffnungslosigkeit?

By admin at 4:37 pm on Monday, October 14, 2013

Arbeitsunterlage zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Die Ministerien für Inneres und Kommunales und für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen gaben gemeinsam im März 2013 die „Handreichung im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen“ heraus. Diese Arbeitsunterlage enthält Hinweise und Empfehlungen für den Umgang der Behörden mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Ziel der „Handreichung“ ist es auch, die Probleme, die sich aus dem Aufenthalts- und Asylrecht ergeben, mit dem Kinder- und Jugendhilferecht besser in Einklang zu bringen.

SBL fragt nach
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) nahm diese Arbeitsunterlage zum Anlass, dem Hochsauerlandkreis einige Fragen zu stellen. Hier eine Zusammenfassung der Fragen und der Antworten der Ausländerbehörde des HSK:

Ein junger afghanischer Flüchtling in Olsberg
Die Frage der SBL, ob sich im Zuständigkeitsbereich des HSK-Ausländeramtes derzeit unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufhalten, wird in dem Antwortschreiben mit Datum vom 19.09.2013 bejaht. Der HSK schreibt dazu: „Im Januar 2013 ist ein 15jähriger Jugendlicher aus Afghanistan allein in das Bundesgebiet eingereist. Er wurde unmittelbar nach der Vorsprache beim Ausländeramt dem Jugendamt zugeführt. Es wurde ein Vormund bestellt; der Jugendliche lebt bei seinem Onkel in Olsberg und hat zwischenzeitlich einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Über den Antrag hat das Bundesamt noch nicht entschieden.“ Weiter geht aus der Antwort hervor, dass das Jugendamt des Hochsauerlandkreises den Vormund stellt.

Zwei weitere minderjährige Flüchtlinge irgendwo im HSK
Des Weiteren lässt uns die Kreisverwaltung wissen, dass im Jahr 2012 zwei Jugendliche in ihren Zuständigkeitsbereich eingereist sind. In beiden Fällen sei seitens des Kreisjugendamts ein Vormund oder Pfleger bestellt worden. „Die Jugendlichen halten oder hielten sich ausschließlich bei Verwandten auf.“ Infos über den Aufenthaltsort dieser zwei minderjährigen Flüchtlinge beinhaltet die Antwort leider nicht. Wir wissen also auch nicht, ob sie eine Schule besuchen oder ob sie nicht „freiwillig“ oder unfreiwillig ausgereist (worden) sind (Abschiebung???).

Detailfragen und -antworten
SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos fragte u.a.:
„Durch welche geeigneten Maßnahmen überprüft der Hochsauerlandkreis die Altersangaben der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, so dass sicher gestellt wird, dass das Kind oder der Jugendliche nicht fälschlicherweise als Erwachsener eingestuft und somit dem Jugendamt nicht zugeführt wird? Wie verhält sich Ihre Behörde im Zweifelsfall?“
Die Antwort:
„Die Sachverhalte werden, unter Beachtung der Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen, gewissenhaft geprüft. Bisher bestanden keine Zweifel an der vorgetragenen Minderjährigkeit.“

Die nächste Frage der SBL:
„Werden und wurden in aufenthaltsrechtlichen Fragen von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen seitens des Hochsauerlandkreises stets unabhängige Beratungsstellen und/oder Rechtsanwälte mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht?“
Die Antwort:
„Nein. Wie bereits in der Antwort zu Frage 8 dargelegt, werden die Sachverhalte unter Beachtung der ‘Handreichung’ beurteilt. Die Vertretung der Mündel obliegt einem Vormund. Bei Bedarf werden Beratungsstellen/Rechtsanwälte mit einbezogen.“

Grund zur Sorge?
Ja, die Sauerländer Bürgerliste macht sich Sorgen um die Zukunft der drei jungen Flüchtlinge. Denn ein minderjährig nach Marsberg eingereister unbegleiteter Iraker musste den Hochsauerlandkreis wieder Richtung Irak verlassen. Die SBL hatte mehrfach erfolglos versucht, vom Ausländeramt Informationen über den Jugendlichen und die Umstände, in denen er in Marsberg lebte, zu erhalten. Wir berichteten darüber. Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?s=minderj%C3%A4hriger+fl%C3%BCchtling

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Zukunft der PTA-Schule gesichert

By admin at 9:38 am on Saturday, October 12, 2013

Das Wichtigste vorweg: Der Kreistag hat am Freitag beschlossen: “Die pharmazeutisch-technische Lehranstalt des Hochsauerlandkreises in Olsberg wird weiter betrieben”. Bei der letzten Kreistagssitzung am 21. Juni 2013 war ein solcher Beschluss noch nicht gelungen, obwohl u.a. die SBL darauf hingewiesen hatte, wie wichtig die Planungssicherheit für die Schüler und Lehrer ist. Stattdessen wurde die Entscheidung auf den Herbst vertagt. Allerdings wurde bereits im Juni mehrheitlich beschlossen, die sog. Lehrgangsgebühr der Schüler von bisher 120 Euro auf 215 Euro pro Monat anzuheben.

Der entscheidende Schritt kam im Sommer von den Lehrerinnen und Lehrern der PTA-Schule (und nicht vom Schulamt des Kreises oder gar von Kreispolitikern): Sie klärten mit dem benachbarten Berufskolleg ab, dass die PTA-Schule zum Ende des laufenden Schuljahres ihr eigenes Labor aufgibt und künftig nur noch die Laborräume im Berufskolleg nutzt. Dadurch entfallen die Kosten für die Modernisierung des eigenen Labors und 0,6 Personalstellen, also ca. 50.000 Euro pro Jahr.

Wie war es überhaupt zur Gefährdung der PTA-Schule gekommen? Bisher zahlte die Landeregierung pro Schüler und Monat einen Zuschuss von 73 Euro. Das ist ein vergleichsweise geringer Betrag, denn z.B. die Schulausbildung von Medizinischen Fachangestellten (Arzthelferinnen) wird komplett von Land finanziert. Außer dem Land leisteten die PTA-Schüler einen Eigenbeitrag von 120 Euro je Monat, von den Apotheken kam ein geringer Zuschuss, und die restlichen Kosten übernahm der Kreis als Schulträger.

Nun hatte das Land im Rahmen seiner Sparbemühungen beschlossen, den Landeszuschuss schrittweise auslaufen zu lassen. Dies bedeutete für die PTA-Schule in Olsberg, dass im Jahr 2013 15.000 Euro fehlen, im Jahr 2014 32.000 Euro und (erst) ab dem Jahr 2015 jährlich 47.000 Euro.

Die Streichung der Landesmittel hat auch die SBL kritisiert. Aber kann das der Grund sein, die PTA-Schule ganz aufzugeben? Von Seiten der CDU wurde sehr heftig gegen die SPD/Grüne-Landesregierung gesprochen. So der CDU-Fraktionsvorsitzende in der Juni-Sitzung des Kreistags, “dass keine Bereitschaft besteht, als Ausfallbürge für das Land NRW herzuhalten”. Man konnte den Eindruck haben, dass es hier vor allem um die parteipolitische Auseinandersetzung ging und nicht um die Zukunft der Schüler, der Lehrer und der Fachausbildung.

In der Kreistagssitzung am 11. Oktober wies das Kreistagsmitglied der SBL erneut darauf hin, dass die Mehrheit des Kreistags sonst viel großzügiger mit weit höheren Beträgen umgehe. Wenige Minuten zuvor sei endgültig beschlossen worden, für das Grundstück für die Erweiterung des Sauerlandmuseums in Arnsberg 907 Euro pro Quadratmeter auszugeben, insgesamt 856.000 Euro und damit mindestens 600.000 Euro zu viel. 2009 habe die Mehrheit des Kreistags beschlossen, für 30 Mio Euro zusätzliche RWE-Aktien zu kaufen, trotz heftiger Kritik. Davon seien mittlerweile 17 Mio Euro durch (absehbare) Kursverluste verloren gegangen. Das hätte ausgereicht, die ausfallenden Landesmittel für die PTA-Schule für etwa 400 Jahre auszugleichen.

Außerdem wies die SBL darauf hin, dass die Kürzung der Landesmittel durch die Erhöhung der Beiträge der Schülerinnen und Schüler bereits überkompensiert sei. 73 Euro pro Schüler und Monat fielen aus, etwa 20 Euro kämen zusätzlich von den Apotheken. Der Beitrag der Schüler sei aber gleich um 95 Euro statt um 50 Euro erhöht worden, was eine erhebliche Überkompensation darstelle. Nun komme auch noch die erhebliche Einsparung der Personalkosten hinzu. Die SBL fordere daher, dass der Beitrag der Schüler umgehend wieder gesenkt werde.

Bedenklich waren die verbalen Ausfälle des Landrats bei diesem Tagesordnungspunkt. Wenn ein Landrat ein Kreistagsmitglied, das nüchterne Zahlen sachlich vorträgt, als “Agitator” bezeichnet, fehlt es an der für dieses Amt erforderlichen Argumentationsfähigkeit und Souveränität.

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Dienstaufsichtsbeschwerde wegen fehlender Bereitschaft zur Aufklärung

By admin at 12:31 am on Thursday, October 10, 2013

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung der Kreispolizeibehörde hat der Vorstand der Sauerländer Bürgerliste beim Innenminister des Landes NRW eingereicht. Chef der Kreispolizeibehörde ist der Landrat.

Anlass für die Dienstaufsichtsbeschwerde sind ein ungerechtfertigtes Strafverfahren wegen angeblicher falscher Verdächtigung, das von der Kreispolizeibehörde Meschede am 24.05.2012 gegen das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos eingeleitet worden war, sowie die fehlende Bereitschaft der Kreispolizeibehörde, die Hintergründe und Versäumnisse ihres Vorgehens aufzuklären.

Die Schriftstücke wurden auch den Mitgliedern des Kreispolizeibeirats zur Kenntnis gegeben.

Hier die Dienstaufsichtsbeschwerde an den Innenminister des Landes NRW Ralf Jäger im Wortlaut:

Dienstaufsichtsbeschwerde der Sauerländer Bürgerliste e.V. gegen die Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede

Sehr geehrter Herr Innenminister,

hiermit erhebt die Sauerländer Bürgerliste e.V. (SBL) Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leitung der Kreispolizeibehörde Meschede. Die SBL ist eine Wählergruppe, die seit 2006 im Kreistag des Hochsauerlandkreises vertreten ist.

Anlass für unsere Dienstaufsichtsbeschwerde sind ein ungerechtfertigtes Strafverfahren wegen angeblicher falscher Verdächtigung, das von der Kreispolizeibehörde Meschede am 24.05.2012 gegen unser Kreistagsmitglied Reinhard Loos eingeleitet worden war, sowie die fehlende Bereitschaft der Kreispolizeibehörde, die Hintergründe und Versäumnisse ihres Vorgehens aufzuklären.

Aus der Strafanzeige der Kreispolizeibehörde entstand zunächst ein Strafbefehl über 3.000 Euro, gegen den Reinhard Loos im August 2012 Widerspruch einlegte. Nach etwa einjähriger Verfahrensdauer wurde Reinhard Loos vom Amtsgericht Brilon im Juli 2013 frei gesprochen. Hauptgrund war das Überwachungsvideo einer Tankstelle, aus dem sich ergibt, dass kein Anlass besteht, Reinhard Loos wegen falscher Verdächtigung zu beschuldigen. Über das Verfahren wurde umfangreich in den Medien berichtet.

Nach dem Freispruch forderten wir den Landrat des HSK in seiner Eigenschaft als Leiter der Kreispolizeibehörde auf (Anlage 1), die Vorgänge lückenlos aufzuklären. Zunächst geschah gar nichts, schließlich erhielten wir nach einem Erinnerungsschreiben die sehr dürftige Antwort der Kreispolizeibehörde vom 28.08.2013 (Anlage 2). Der komplette Inhalt: „die Prüfung des Vorganges ist abgeschlossen. Die Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis ist nach eingehender Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen, keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen den Polizeibeamten zu treffen.“

Daraus ergibt sich, dass in der Leitung der Kreispolizeibehörde offenbar keinerlei Interesse besteht, die Vorgänge wirklich aufzuklären. Unklar bleibt z.B., auf welchen einzelnen der zahlreichen beteiligten Polizeibeamten sich die Antwort bezieht, und warum keine saubere Aufarbeitung des gesamten Ablaufes erfolgt.

Insbesondere bedürfen folgende Ereignisse und Vorgänge der Aufklärung:

1. Reinhard Loos hatte am 14.02.2012 Strafanzeige gegen den Polizeibeamten G gestellt, weil dieser ihn am Morgen desselben Tages anlässlich der Aufnahme eines Bagatellunfalls, an dem der Sohn von Reinhard Loos beteiligt war, so gestoßen hatte, dass Reinhard Loos zu Boden fiel. Die an der Unfallaufnahme beteiligten Polizeibeamten G und Frau W (früher R) haben jedoch durch unwahre schriftliche Aussagen Reinhard Loos beschuldigt, er sei bedrohend auf Frau R zugegangen und deswegen habe der Polizeibeamte G Frau R vor Herrn Loos schützen müssen; der Polizeibeamte G sei nicht auf Herrn Loos zugegangen und habe ihn nicht gestoßen, sondern nur seinen Arm ausgestreckt, vor den Reinhard Loos gelaufen sei. Tatsächlich wurde jedoch durch das Überwachungsvideo der Tankstelle in Brilon, auf deren Gelände sich der Vorfall ereignete, bestätigt, dass erst Frau R und dann Herr G auf Herrn Loos zugingen, während Herr Loos seinen Standort nicht änderte. Der schwergewichtige Beamte G streckte beide Arme mit Anlauf schwungvoll gegen Herrn Loos aus, so dass Herr Loos zu Boden ging. Damit wurde die Aussage von Herrn Loos vollauf bestätigt. Wieso erfolgen keine Konsequenzen gegen Polizeibeamte, die durch unwahre Aussagen Bürger zu Unrecht beschuldigen und damit Strafbefehle auslösen?

2. Das Überwachungsvideo der Tankstelle befindet sich seit dem Tag des Ereignisses in den Akten der Polizei. Wieso wurde es angeblich nicht ausgewertet, sondern von der Polizei wiederholt behauptet, der Vorgang sei auf dem Video nicht zu sehen?

3. Wieso erstellt die Leitung der Kreispolizeibehörde eine Strafanzeige gegen ein Kreistagsmitglied, ohne den Vorgang vorher genau zu prüfen? Gab es hier möglicherweise sogar besondere Interessenlagen?

4. Reinhard Loos hat den Polizeibeamten G (zutreffend) beschuldigt, dass dieser Polizeibeamte ihn so gestoßen hat, dass Reinhard Loos umfiel. Er hat den Polizeibeamten in seiner Aussage jedoch nicht des Vorsatzes oder der Absicht bezichtigt, es ging nur um den kausalen und zeitlichen Zusammenhang des Stoßens und Fallens. Dies ist leicht nachprüfbar durch Nachlesen der Aussage, die Reinhard Loos am 14.02.2012 in der Polizeiwache Brilon gemacht hat. In der vom Polizeidirektor unterzeichneten Strafanzeige der Kreispolizeibehörde gegen Reinhard Loos wird aber behauptet, Reinhard Loos hätte den Polizeibeamten G beschuldigt, dieser habe ihn vorsätzlich und absichtlich umgestoßen. Ob eine Tat aus direktem Vorsatz (Absicht) oder aus bedingtem Vorsatz oder aus Fahrlässigkeit begangen wurde, bedeutet juristisch einen großen Unterschied. Wieso erstellt ein Polizeidirektor eine Strafanzeige gegen ein Kreistagsmitglied, die selbst dann, wenn alle Aussagen der an dem Vorgang beteiligten Polizeibeamten wahr gewesen wären (was bekanntlich nicht der Fall ist), eine wesentliche falsche Verdächtigung enthält?

5. Hier wurde die Kreispolizeibehörde Meschede in Multi-Funktion tätig. Einer ihrer Beamten war der „Täter“, mehrere ihrer Beamten haben falsche Aussagen gemacht, sie hat die Strafanzeige gegen unser Kreistagsmitglied erstellt, sie hat im übrigen im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall des Sohnes von Reinhard Loos unwahre Protokolle erstellt, die angeblichen Zeugenbefragungen wurden ebenfalls von ihr durchgeführt und sie wollte angeblich den von ihr Beschuldigten Reinhard Loos sogar noch selbst vernehmen. Wieso werden Ermittlungsverfahren, in denen es auch um das Fehlverhalten von Polizeibeamten geht und die aufgrund einer Strafanzeige der Leitung der Kreispolizeibehörde eingeleitet wurden, nicht an eine andere Polizeibehörde abgegeben?

6. Das Antwortschreiben vom 28.08.2013 an die SBL wurde vom Abteilungsleiter Polizei, Petering, unterzeichnet. Dies ist derjenige Polizeibeamte, der auch die ungerechtfertigte Strafanzeige gegen Reinhard Loos unterschrieben hatte. Er hätte sich ja selbst belastet, wenn bei der “eingehenden Überprüfung” irgendein Fehler aufgefallen wäre. An seiner Befangenheit dürfte kein Zweifel bestehen. Die Kreispolizeibehörde versucht also nicht einmal den Anschein zu erwecken, dass eine unabhängige und neutrale Prüfung stattgefunden hat. Wieso wird die Aufforderung der SBL zur Aufklärung ausgerechnet vom für die ursprüngliche Aktion verantwortlichen Polizeidirektor Petering beantwortet? Wieso werden derartige Verfahren nicht an eine andere Polizeibehörde abgegeben?

7. In den Gerichtsakten ist ein Vermerk enthalten, aus dem sich eine Absprache zwischen Kreispolizei und Staatsanwaltschaft ergibt. Außerdem ist in den Akten eine Verfügung enthalten, dass der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vor der Verhandlung Rücksprache mit einem Oberstaatsanwalt, der gleichzeitig CDU-Kreistagsmitglied im HSK ist, zu nehmen hat. Es ist sehr auffällig, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren keine eigenen Ermittlungen angestellt hat und dass Reinhard Loos vor der Hauptverhandlung keinerlei rechtliches Gehör gewährt wurde. Wieso wird nicht aufgeklärt, welche verantwortlichen Beamten in der Leitung der Kreispolizeibehörde an welchen Vorgängen beteiligt waren und wer welche Absprachen mit der Staatsanwaltschaft Arnsberg getroffen hat?

8. Wieso wurde von der Kreispolizeibehörde über den Verkehrsunfall vom 14.02.2012 eine Presseerklärung verbreitet, die Unwahrheiten und (durch Weglassen wichtiger Informationen) Manipulationen enthält?

Eine CD mit der „Begegnung“ zwischen den Polizeibeamten und unserem Kreistagsmitglied sowie mit einer weiteren Szene, in der sich die beteiligten Personen besser erkennen lassen, liegt bei. Bei den beiden Szenen handelt es sich um Ausschnitte aus dem Überwachungsvideo, das sich in den Akten von Kreispolizei Meschede, Staats-anwaltschaft Arnsberg und Amtsgericht Brilon befindet.

Wir haben hier nur einen kleinen Teil der vielen Merkwürdigkeiten, die es in diesem Verfahren gab und gibt, dargestellt. Weitere Unterlagen stellen wir bei Bedarf gerne zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in jüngerer Zeit bereits bei einem weiteren Verfahren Anlass zu erheblicher Kritik am Verhalten der Kreispolizeibehörde Meschede bestand. Es geht darin um die Kündigung zweier Mitarbeiters der Kreispolizeibehörde, der angeblich illegale Downloads vorgenommen hatte. Das Arbeitsgericht Arnsberg erklärte eine der Kündigungen jedoch für unwirksam; der andere Mitarbeiter hatte nicht geklagt. In den von den Betroffenen erhobenen Vorwürfen gegen die Kreispolizeibehörde geht es hier u.a. um die Unterdrückung von Beweismitteln und um fragwürdige Ermittlungen der Kreispolizeibehörde in eigenen Angelegenheiten. Auch der Innenausschuss des Landtags hat sich in seiner 19. Sitzung am 06.06.2013 mit diesen Vorgängen befasst.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schulte-Hermann Vorsitzender SBL e.V.
Gabriele Joch-Eren Geschäftsführerin SBL e.V.
Lutz Wendland Kassierer SBL e.V.

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Sauerlandmuseum – Astronomischer Grundstückspreis

By admin at 11:12 am on Wednesday, October 9, 2013

Ein Tagesordnungspunkt in der Kreistagssitzung am Freitag dem 11.10.2013, ist der Kauf des Grundstücks für den Erweiterungsbau des Sauerlandmuseums in Arnsberg. Es soll sage und schreibe 856.000 Euro kosten, liegt am Hang und ist noch bebaut.

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) kritisiert diesen exorbitant hohen Preis, den der Hochsauerlandkreis offenbar bereit ist zu zahlen. Er fordert daher den Landrat auf, mit dem jetzigen Eigentümer des Grundstücks in neue Verhandlungen über den Kaufpreis zu treten. Hier der Wortlaut seines Antrags:

“Änderungsantrag gemäß § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags
für TOP 10.2.1 der Sitzung des Kreistags am 11.10.2013, zur Drucksache 8/916″

Sehr geehrter Herr Landrat,

zum Beschlussvorschlag in der Drucksache 8/916 stelle ich folgenden Änderungsantrag:

Der Kreistag beauftragt den Landrat, mit dem jetzigen Eigentümer des Grundstücks an der Ruhrstraße in Arnsberg, das für den Erweiterungsbau des Sauerlandmuseums vorgesehen ist, neue Verhandlungen über den Kaufpreis zu führen mit dem Ziel, den Kaufpreis gegenüber den bisherigen Planungen deutlich zu senken. Der Kreistag ist über das Ergebnis zu unterrichten und wird erst danach über einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2013 des Betriebs Schul- und Bildungseinrichtungen des Hochsauerlandkreises beschließen.

Erläuterung und Begründung
Aus der Drucksache 8/916 „Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen des Hochsauerlandkreises; Nachtrag zurm Wirtschaftplan 2013 im Rahmen des Regionale-Projektes “Museums- und Kulturforum Südwestfalen (Sauerland-Museum)“ ergibt sich, dass für das Grundstück insgesamt
856.000 Euro aufgewendet werden sollen. Das Grundstück hat – nach Auskunft der Verwaltung in früheren Sitzungen – eine Größe von
944 qm. Damit entstehen Kosten je Quadratmeter in Höhe von ca. 907 Euro. Davon fließen ca. 695 Euro je Quadratmeter an den jetzigen Eigentümer des Grundstücks. Der Bodenrichtwert liegt jedoch nur bei 160 Euro. Der reelle Kaufpreis müsste für dieses Grundstück noch erheblich unter dem Bodenrichtwert liegen, da es teilweise eine starke Hanglage aufweist und sich auf ihm eine „Schrottimmobilie“ befindet, die vor einer Nutzung des Grundstücks abgerissen werden muss.

Die Zahlung eines derartig überteuerten Grundstückskaufpreises ist den Bürgerinnen und Bürgern im Kreisgebiet nicht zuzumuten.

Der Kreistag hat die Durchführung der Erweiterung des Sauerlandmuseums grundsätzlich beschlossen. Dies schließt nicht aus, den Landrat und die Verwaltung zu beauftragen, den Preis für das Grundstück für das Grundstück auf ein vertretbares Maß zu senken. Vorsorglich wird
darauf hingewiesen, dass über den Grundstückskaufpreis vom Kreistag noch kein eigenständiger Beschluss gefasst worden ist.”

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Am Freitag,11. Oktober, ist Kreistagssitzung!

By admin at 7:00 pm on Tuesday, October 8, 2013

Auf der Tagesordnung ab 15 Uhr im Kreishaus in Meschede stehen u.a. folgende Punkte:

Haushaltsplan – Einbringungsrede des Landrats

Haushaltsangelegenheiten – Bericht über die Ausführung des Haushalts 2013

Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen I – Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2013. Es handelt sich dabei um die Finanzmittel aus dem Kreishaushalt für den Ausbau des Sauerland-Museums in Arnsberg.

Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen II – Finanzierung der PTA-Schule in Olsberg

Angelegenheiten der Abfallwirtschaft – Feststellung des Jahresabschlusses 2012

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Abschiebung nach 21 Jahren Aufenthalt in Brilon soll 32-jährige Ehe auseinander reißen

By admin at 5:08 pm on Monday, October 7, 2013

„Wenn die mich abschieben, bin ich innerhalb von 2 Monaten tot“, sagt Nazmi Herceg voller Verzweiflung. Dem 49-jährigen aus dem Kosovo stammenden Roma und seiner 47-jährigen Ehefrau droht nach 21 Jahren Duldung in Deutschland die Abschiebung in den Kosovo und nach Mazedonien.

Die Gewissheit, dass die Abschiebung die 32-jährige Ehe zerstören würde, raubt Herrn Herceg jeglichen Lebensmut. Seine Frau leidet an psychischen Erkrankungen, Diabetes und hat bereits zwei Suizidversuche hinter sich. Eine Abschiebung könnte sie in ihrem labilen psychischen Zustand das Leben kosten.

Herr Herceg arbeitete viele Jahre, beide sind Steuerzahler und leben trotz ihrer schwachen Gesundheit unabhängig vom Staat. Mit Schock in den Augen berichtet er über die Abschiebung seines Sohnes Adil vor einem Jahr: „In der Nacht stürmten vermummte Polizisten in die Wohnung meines Sohnes, der hier in Deutschland eine Frau und ein Kind hat, und schoben ihn ab“. Damals berichtete der WDR über die inzwischen als rechtswidrig anerkannte Abschiebung der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises. Auch dieses Mal leitete jene Ausländerbehörde den Abschiebeprozess ein. Nun liegt der Fall beim Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtages.

Die Hercegs leben seit 21 Jahren ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in Brilon und haben sich dennoch in ihr soziales Umfeld integriert. Auf Anfrage bestätigt Herr Hercegs Arbeitgeberin, dass sie mit seinen Arbeitsleistungen „überaus zufrieden“ ist. Seit 2012 ist er sogar unbefristet angestellt. Auch Frau Herceg arbeitet trotz Krankheiten in Teilzeit.

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Des Wassers Kraft und/oder: Ungeklärte Fragen zum Hang- bzw. Dreckrutsch in Bestwig

By admin at 8:31 am on Saturday, October 5, 2013

Wie wir aus der Zeitung erfuhren, geriet im August 2013 in Bestwig ein Hang heftig ins Rutschen. Der Grund war (angeblich) gleich klar. Schuld soll eine defekte Wasserleitung sein.
So weit, so (un)gut.

Etwas von Brisanz ist, dass die abgerutschte Masse aus Gießereiabfällen bestehen soll, die dort für den Bau eines neuen Sportplatzes eingesetzt worden sind. Liest man einschlägige Literatur, so findet man Hinweise darauf, wonach Gießereisande wegen ihrer Instabilität für derartige Baumaßnahmen nicht sonderlich geeignet sind.

Passiert ist passiert! Daher stellte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) der Kreisverwaltung bzw. ihrer Organisationseinheit Abfallwirtschaft/Bodenschutz schriftlich einige Fragen zur Instabilität des neuen Sportplatzes.
Hier die Fragen (vom 10.09.2013) und die Antworten (vom 16.09.2013):

Ist die Ursache des Hangrutsches ermittelt? Wenn ja, was ist der Grund des Ereignisses?
„Der Hangrutsch wurde durch Wasser ausgelöst, das aus einer defekten Druckwasserleitung in erheblichen Mengen unkontrolliert ausgetreten ist. Es handelte sich um Boden, der bis auf die darunterliegenden Flächen eines Tennis- und Sportplatzes geschwemmt wurde. Die eingebauten Gießereialtsande waren nicht betroffen.“

Wie groß ist nach derzeitigen Schätzungen die abgerutschte Masse (Kubikmeter / Tonnen)?“
„Die Menge der abgerutschten Massen wurde nicht ermittelt.“

Wer haftet für den „Unfall”? Wer trägt die Kosten für die Schadensbehebung?
„Schadenshaftung und Kostentragung sind ggf. zivilrechtlich zu klären. Sie tangieren nicht die öffentlich-rechtlichen Aufgaben des Hochsauerlandkreises.“

Soll das „Lawinen-Material” für den Bau des Sportplatzes Wiederverwendung finden?
Wenn nein, wie soll es entsorgt bzw. wofür soll es verwertet werden?

„Soweit das Bodenmaterial für die Wiederherrichtung benötigt wird, kann es wieder eingebaut werden. Überschussmassen sind vorrangig in anderen Baumaßnahmen zu verwerten oder auf einer dafür zugelassenen Boden- und Bauschuttdeponie im Hochsauerlandkreis zu beseitigen.“

Sind Abfälle aus Gießereisanden bereits auf anderen Baustellen im Kreisgebiet zum Einsatz gekommen? Wenn ja, gab oder gibt es dort ebenfalls Probleme mit der Stabilität?
„Die Gießereialtsande wurden auch bei der im Bau befindlichen Ostzufahrt der Martinrea Honsel Germany GmbH in Meschede eingesetzt.
Stabilitätsprobleme sind weder beim Einsatz der Gießereialtsande in der Ostzufahrt in Meschede noch beim Neubau des Sportplatzes in Bestwig bekannt geworden.“

PS I: Zwischenzeitlich ließ uns ein „Insider“ wissen, dass die Menge der abgerutschten Dreckmassen ca. 137.000 Tonnen betragen soll! Er geht davon aus, dass es die Gießereisande sind, die ins Rutschen gerieten.

PS II: Die „im Bau befindliche Ortszufahrt“ der Martinrea Honsel Germany GmbH befindet sich schon seit einer halben Ewigkeit in einem „ruhenden Bauzustand“. Ob sie jemals fertig wird, wissen wahrscheinlich nur die Götter und eventuell die Martinrea Honsel Germany GmbH?

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Legionellen: Verbreitung über Klimaanlagen

By admin at 6:50 pm on Wednesday, October 2, 2013

Landrat antwortet in seiner Funktion als Mitglied des Verbandsrats des Ruhrverbands

Das Legionellen-Problem in Warstein scheint ausgestanden. Trotzdem möchten wir den Interessierten die Antwort des Landrats des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage von SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos nicht vorenthalten. Das Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL) hatte dem Landrat in dessen Funktion als Mitglied des Verbandsrats des Ruhrverbands am 10.09.2013 einige Fragen zu den Legionellen-Erkrankungen gestellt. Die Antwort trägt das Datum vom 02.10.2013. Wir dokumentieren hier vollständig die Anfrage der SBL und die Antwort des Landrats.

Anfrage

„Sehr geehrter Herr Landrat,
seit nunmehr 4 Wochen erkranken immer wieder Menschen in Warstein an Legionellen. Mittlerweile ist eine Kläranlage des Ruhrverbands als Infektionsherd lokalisiert. Bis gestern wurde noch keine Entwarnung gegeben. Die Gefahr der Infektion mit den gefährlichen Krankheitserregern besteht also möglicherweise weiterhin.
Der Ruhrverband behauptet in einer Pressemitteilung vom 06.09.2013 [http://www.ruhrverband.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/datum/2013/09/06/pressemitteilung-des-ruhrverbands-zur-klaeranlage-warstein/ ]: „Aus den rund 90 Jahren … ist uns als Fachleuten weltweit kein Fall bekannt, in dem eine Legionelleninfektion von einer Kläranlage ausgegangen ist.“ Durch ganz simple Internetrecherche (Eingabe von „wastewater treatment plant“ und „legionella“ in irgendeine Internetsuchmaschine) lässt sich jedoch herausfinden, dass bereits im Jahr 2008 eine biologische Kläranlage in Norwegen geschlossen wurde, weil in der Stadt Sarpsborg drei Legionellen-Wellen aufgetreten waren und die Kläranlage als Verursacher ermittelt wurde.
Im Ruhrverband sind auch Gemeinden aus dem HSK Mitglied. Mindestens 16 Kläranlagen des Ruhr¬verbands liegen im HSK. Sie als Landrat gehören dem Verbandsrat des Ruhrverbands seit 2005 an und sind der einzige Vertreter des HSK in diesem Gremium. Hiermit frage ich Sie in Ihrer Funktion als Mitglied des Verbandsrats:
• Welche Risiken für ein Auftreten und eine Ausbreitung von Legionellen-Erkrankungen sehen Sie im Hochsauerlandkreis?
• Welche Vorsorgemaßnahmen und welche Veränderungen halten Sie für erforderlich bzw. würden Sie empfehlen, um die Gefahr eines Ausbruchs weiterer Legionellen-Erkrankungen wirksam und nachhaltig zu reduzieren?
• Welche Maßnahmen schlagen Sie der Verbandsversammlung vor, damit im Einzugsgebiet des Ruhrverbands der Ausbruch neuer Legionellen-Erkrankungen verhindert wird?
• Welche Maßnahmen schlagen Sie der Verbandsversammlung vor, damit der Ruhrverband seinen Wissensstand und seine Informationspolitik verbessert?“

Antwort

„Legionellen in einer Kläranlage des Ruhrverbands in Warstein;
Antwort zur Anfrage vom 10.09.2013 gern. § 11 Abs. 1 Gesch0 des Kreistages

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Anfrage vom 10.09.2013 richtet sich an mich in meiner Funktion als Mitglied des Verbandsrats des Ruhrverbands. Ich bin als Vertreter der im Verbandsgebiet liegenden Kreise in den Verbandsrat gewählt worden. Es handelt sich damit nicht um eine Angelegenheit des Hochsauerlandkreises,
sondern um eine Angelegenheit, die dem Aufgabenbereich des Ruhrverbands zugeordnet ist, so dass Ihre Fragen grundsätzlich an den Ruhrverband zu richten wären. Im Interesse einer offen geführten Information und Kommunikation beantworte ich Ihre Anfrage gleichwohl wie folgt:

Frage 1: Welche Risiken für ein Auftreten und ein Verbreiten von Legionellen-Erkrankungen sehen Sie im Hochsauerlandkreis?
In Deutschland erkranken nach Angaben des Umweltbundesamts’ jährlich mindestens 20.000 bis 32.000 Menschen an durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündungen. Eine Häufung von Krankheitsfällen wie jetzt in Warstein oder im Jahr 2010 in Ulm kann nie gänzlich ausgeschlossen werden.
Die Fälle in Warstein und Ulm haben gemeinsam, dass die Legionellen wohl über Klimaanlagen bzw. Kühltürme über die Stadt verteilt wurden. Dass kommunale Kläranlagen mit dem Ausbruch einer Legionellen-Epidemie in Zusammenhang stehen, ist weltweit in der Literatur nach Angaben der Expertenkommission nicht nie berichtet worden. Insofern ist das Risiko für eine derartige Infektionshäufung im Hochsauerlandkreis genauso hoch wie in allen anderen Städten und Landkreisen Deutschlands.

Frage 2: Welche Vorsorgemaßnahmen und welche Veränderungen halten sie für erforderlich bzw. würden Sie empfehlen, um die Gefahr eines Ausbruchs weiterer Legionellen-Erkrankungen wirksam und nachhaltig zu reduzieren?
Ich habe den Ruhrverband gebeten, baugleiche Kläranlagen bzw. Anlagen mit ähnlichen Randbedingungen auf Legionellen zu prüfen. In diesem Zusammenhang hatte der Ruhrverband ohnehin bereits freiwillig gegenüber dem Umweltministerium NRW erklärt, an einem entsprechenden landesweiten Untersuchungsprogramm teilzunehmen.

Frage 3: Welche Maßnahmen schlagen Sie der Verbandsversammlung vor, damit im Einzugsgebiet des Ruhrverbands der Ausbruch neuer Legionellen-Erkrankungen verhindert wird?
Ob und welche Maßnahmen vor diesem Hintergrund erforderlich sind, kann erst dann sicher beurteilt werden, wenn die Ergebnisse aus dem landesweiten Untersuchungsprogramm und der damit verbundenen Ursachenforschung vorliegen.

Frage 4: Welche Maßnahmen schlagen Sie der Verbandsversammlung vor, damit der Ruhrverband seinen Wissensstand und seine Informationspolitik verbessert?
Hierzu habe ich als Verbandsratsmitglied keine Veranlassung. Der Ruhrverband hat auf der Kläranlage Warstein die gebotenen Sofortmaßnahmen schnell und zielgerichtet umgesetzt. Die Öffentlichkeit wurde rechtzeitig, transparent und umfassend über seine Maßnahmen und seinen Kenntnisstand informiert. Darüber hinaus setzt sich der Ruhrverband ein, die Ursachen und Wirkungsketten zu ergründen.
Ausgehend von Ihrem Hinweis auf eine Legionellenauffälligkeit in einer norwegischen Kläranlage bei der Stadt Sarpsborg im Jahr 2008, muss an dieser Stelle klargestellt werden, dass es sich bei der norwegischen Anlage um eine Kläranlage einer Papierfabrik mit Abwassertemperaturen
von 37°C handelt, während Kläranlagen zur Reinigung kommunaler Abwässer maximale Abwassertemperaturen von 18- 21°C aufweisen.“

Anmerkung
Zum letzten Punkt möchten wir anmerken, dass die Temperatur in der Kläranlage Warstein wegen der Industrieabwässer bereits mehr als 20 Grad beträgt. Im August war sie wegen der hohen Außentemperaturen noch erheblich weiter angestiegen. Parallelen zu dem Legionellen-Aufkommen bei der Kläranlage in Norwegen im Jahr 2008 sind daher durchaus naheliegend.

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