Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

„CETA ist mitnichten die süße, kleine Schwester von TTIP und…

By adminRL at 10:17 pm on Saturday, September 3, 2016

…TTIP ist erst tot, wenn die EU-Kommission das Thema zu den Akten legt“.

So äußerte sich am vergangenen Mittwoch der Sozialwissenschaftler und NRW-Geschäftsführer der Initiative “Mehr Demokratie e.V.”, Alexander Trennheuser, bei einer Info-Veranstaltung der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in Meschede.

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Wie passt seine Aussage zu den Meldungen der letzten Tage? Frankreich erklärte TTIP doch für gestorben. Und Sigmar Gabriel sang ebenfalls den Abgesang auf das geplante Freihandelsabkommen mit den USA. Alexander Trennheuser hat dafür eine einleuchtende Erklärung. Die Verkündung: „TTIP ist tot“ sei dem Wahlkampf geschuldet.
Logisch! In Frankreich sitzt der Front National in den Startlöchern. Und ein großer Teil der SPD-Basis hat die transatlantischen Handelsabkommen nicht wirklich ins Herz geschlossen. Der wahrscheinliche Kanzlerkandidat möchte seinen kritischen Genossen nun wohl etwas entgegen rudern – notgedrungen?

Von Mutmaßungen zu den Fakten. Fangen wir bei dem naheliegenden an, mit CETA, dem Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada und Europa. Bei CETA gibt`s nicht mehr viel zu retten. Das Abkommen ist ausgehandelt. Basta! Sigmar Gabriel will es uns als „ausgewogen“ schmackhaft machen. Basta? Nein! „Ausgewogen“? Das Adjektiv nehmen dem Wirtschaftsminister mindestens 125.000 Bürgerinnen und Bürger nicht ab. Ungefähr so viele reichten letzte Woche eine gemeinsame Verfassungsklage gegen CETA ein. Ein Novum! Es ist die größte Bürgerklage in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts.
Klick:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ceta-aktivisten-reichen-verfassungsklage-mit-125-000-unterstuetzern-ein-a-1110284.html

Was wird uns CETA bringen, wenn denn?
Alexander Trennheuser zählt beispielhaft auf:
• Sonderklagerechte für Investoren
• Absicherung von Investitionen der Unternehmer, z.B. für den Fall, dass deren Gewinne nicht in dem Maße fließen wie gewünscht
• Alles ist handelbar
• Keine gegenseitige Anerkennung von Standards, z.B. im Verbraucher- und Umweltschutz
• Abbau von Schutzrechten
• Eingriffe in die autonomen Gesetzgebungsrechte der EU-Staaten

Was bringt uns TTIP, wenn denn?
Siehe oben! Mit dem Unterschied, dass TTIP noch nicht ausgehandelt ist.
Alexander Trennheuser macht sich – im Gegensatz zur CDU – keine Illusionen. Die CDU verbreitet seiner Meinung nach „Blödsinn“ über das (angebliche) große Wirtschaftswachstum durch TTIP. „Niemand kann Wachstum ernsthaft prognostizieren, zumal niemand weiß, was in den Verträgen steht“, kritisiert der Sozialwissenschaftler. Er kritisiert auch den intransparenten Verhandlungsprozess und den Zugang der Lobbyisten zu politischen Entscheidungen. „Der Entstehungsprozess von CETA und TTIP war nicht demokratisch!“. Der Verlauf würde umgedreht, was bedeute:
Erst wird eingeführt, dann wird abgestimmt! (CETA soll vorläufig angewendet werden – ohne Ratifizierung!)
Ein weiterer Kritikpunkt: Die Freihandelsabkommen räumen den Investoren weitreichende Klagerechte vor undurchsichtigen, privaten Schiedsgerichten ein, sogar Klagen auf entgangene Gewinne.

Erklärtes Ziel der Freihandelsabkommen ist, Investoren investitionsfreundlich zu behandeln. Was das praktisch bedeutet, können wir uns mit etwas Fantasie ausmalen. Nehmen wir an, Coca Cola möchte das Trinkwasser von Brilon oder Meschede aufkaufen, in Flaschen abfüllen und als „Sauerländer Edelwasser naturrein“ teuer vermarkten. Vermutlich kann der Konzern das dann tun? Angenommen, der bisherige Wasserversorger, die Stadt, der Rat und die Bürger wehren sich gegen dieses Vorhaben und verzögern oder verhindern das Projekt, dann kann der Coca Cola-Konzern die Kommune wahrscheinlich spielend vor einem privaten Schiedsgericht auf Zahlung entgangener Gewinne verklagen? Da kämen dann womöglich ein paar Millionen Euro oder Dollar Schadensersatzzahlung auf die betreffende Stadt und ihre Bürger zu. Falls meine Fantasie nun mit mir durch geht, bitte melden und richtig stellen!

Was nun? Was tun?
Protestieren, wehren, nicht aufgeben, zusammen mit Mehr Demokratie, Compact, Foodwatch, Greenpeace und anderen Organisationen und Millionen von Menschen.
Gute Gelegenheit dazu ist am Samstag dem 17. September 2016 in Köln und 6 anderen Städten bei der bundesweiten Großdemonstration „STOP CETA TTIP“.
http://ttip-demo.de/bundesweiter-demo-tag/koeln/

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TTIP und CETA stoppen – für einen gerechten Welthandel

By adminRL at 9:29 am on Monday, August 1, 2016

Am 22. und 23. September findet in Bratislava ein Treffen der EU-Handelsminister statt. Direkt vor diesem Treffen werden wieder – wie bereits im vergangenen Oktober in Berlin – viele Menschen ihren Protest gegen TTIP und CETA äußern. Am 17. September sollen parallel in 7 großen deutschen Städten Demonstrationen stattfinden. Die Bewegung nimmt zu: Mittlerweile wendet sich auch die SPD auf Bundesebene von diesen sog. Freihandelsabkommen ab. Im Kreistag des HSK haben leider nur die SBL/FW, die Linke, der Pirat und ein einzelnen weiteres Kreistagsmitglied den Protest unterstützt.
Die Zeit drängt, denn die EU-Kommission und der EU-Rat wollen jetzt schnell Fakten schaffen. Beim Ministertreffen in Bratislava soll der Weg für die Unterzeichnung von CETA und für eine vorläufige Anwendung frei gemacht werden.

Hier einige Infos der Veranstalter (Quelle: http://ttip-demo.de) zum Ziel der Demonstrationen:

“Warum soll ich gegen CETA demonstrieren? Was ist daran zu kritisieren?

Als Handelsabkommen neuen Typs zielt CETA nicht nur auf den Abbau von Zöllen, sondern auch darauf, sogenannte “nichttarifäre Handelshemmnisse” zu beseitigen. Darunter fallen zum Beispiel Umweltschutzbestimmungen, bewährte Standards des Verbraucherschutzes oder auch die Kulturförderung. CETA und TTIP greifen so tief in den Alltag der Menschen und in die politischen Prozesse in den beteiligten Staaten ein, dass sie nicht einfach über die Köpfe der Menschen und der gewählten Parlamente hinweg beschlossen werden können.

Die Hauptprobleme:

Internationale Schiedsgerichte: Mit CETA können Großunternehmen über kanadische Tochtergesellschaften EU-Mitgliedsstaaten auf Schadensersatz verklagen, wenn neue Gesetze ihre Profite schmälern. Auch das von der EU-Kommission als Verbesserung verkaufte ICS (Investment Court System) lässt wesentliche Probleme ungelöst: Es schafft eine Paralleljustiz für ausländische Konzerne, aus der diesen nur Vorrechte, keine Pflichten erwachsen. Zudem bleibt unklar, warum ausländische Investoren in der EU oder in Kanada sich nicht einfach an die dortigen Gerichte wenden und den normalen Rechtsweg beschreiten sollen wie alle anderen auch.

Regulatorische Kooperation: Hinter diesem Begriff versteckt sich ein Verfahren, in dem Interessengruppen, die mehrheitlich aus Lobbyisten einflussreicher Konzerne bestehen, Einfluss auf die Gesetzgebung bekommen sollen. Die Regulatorische Kooperation stellt letztlich jede bestehende und künftige Regelung auf den Prüfstand. Einziges Kriterium dabei ist der freie, möglichst unbeschränkte Handel. Nachhaltigkeits- oder Menschenrechtsfragen werden im Rahmen der regulatorischen Kooperation nicht geprüft.

Liberalisierung im Dienstleistungssektor: Der Druck zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen würde mit CETA steigen, die Gemeinden in ihrer Entscheidungshoheit über öffentliche Belange eingeschränkt. Als erstes EU-Abkommen überhaupt verfolgt CETA einen Negativlistenansatz: Für alle Dienstleistungsbereiche, die in der Negativliste nicht aufgelistet sind, werden Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen. Im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg hat der Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Nettesheim ein Gutachten über die Auswirkungen von CETA auf die Länder und Kommunen verfasst. Er kommt zum Schluss, dass die kommunale Daseinsvorsorge durch CETA gefährdet ist.”

Die Demonstration am 17. September in Köln startet um 12 Uhr an der Deutzer Werft, ca. 1 km vom Bahnhof Köln Messe/Deutz entfernt.

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Freihandelsabkommen CETA – Welchen Entscheidungsspielraum behalten unsere Kommunen?

By adminRL at 11:56 am on Tuesday, June 28, 2016

Geheimniskrämerei?
CETA, das Handelsabkommen mit Kanada, steht vor der Abstimmung. Von den einen bejubelt, von den anderen verdammt, fragen wir uns: „Was kommt da auf uns zu?“ Sonderlich transparent ist das ja alles nicht. Genau wie bei TTIP gibt es viel Geheimniskrämerei … und Schiedsgerichte.

Müssen auch Kommunen haften?
Nicht ganz klar scheint uns beispielweise zu sein, ob und wie CETA die Handlungsspielräume von Städten, Gemeinden und Kreisen einschränkt. Die Tageszeitung „Die Welt“ veröffentlichte Ende letzten Jahres dazu einen Artikel, der aufhorchen lässt. Demnach hat eine Anfrage der Linkspartei an das Ministerium von Dietmar Gabriel ergeben, dass nach Inkrafttreten des Abkommens für Schadensersatzzahlungen schlimmstenfalls auch Kommunen aufkommen müssen und zwar dann, wenn eine Entscheidung auf Länderebene oder kommunaler Ebene gegen CETA-Bestimmungen verstößt und ein Investor mit einer Klage Erfolg hat.
Klick:
http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article149883280/CETA-Laender-und-Kommunen-haften-mit.html
Ernüchterndes Ergebnis einer Studie
Das ist aber womöglich nur ein negativer Gesichtspunkt von CETA! Auf der Homepage der SBL/FW sind noch weitere „unschöne“ Aspekte des Abkommens nachzulesen.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=6683

Kommunen im Zugzwang?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragt sich nicht erst seit gestern, warum nicht alle Kommunen und Kommunalpolitiker gegen CETA und TTIP auf die Barrikaden gehen!? Schließlich laufen die Abkommen doch womöglich darauf hinaus, dass Politik weniger zu entscheiden hat und Politiker ein Stück weit „arbeitslos“ werden?

Die Hoffnung stirbt zuletzt
Noch besteht Hoffnung. Nicht jede Kommune, nicht jedes Ratsmitglied lässt sich widerspruchslos zur Schlachtbank führen. „Attac“ notierte im April 2015: „Allein in Deutschland haben inzwischen 200 Städte, Gemeinden und Landkreise kritische Stellungnahmen zu TTIP, CETA und dem Dienstleistungsabkommen TiSA verabschiedet – darunter elf Landeshauptstädte sowie die Millionenstadt Köln. Sie befürchten eine massive Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung. In vielen Kommunen wurden die kritischen Beschlüsse fraktionsübergreifend und mit breiter Mehrheit gefasst.“
Da nachzulesen:
http://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/200-staedte-und-gemeinden-gegen-ttip-ceta-und-tisa

Wie reagiert der Landrat?
Und was sagt der Landrat des Hochsauerlandkreises zu CETA?
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hat ihn gefragt. Hier die Anfrage der SBL/FW-Fraktion vom 31.05.2016:
„Wir möchten Sie um Ihre Einschätzung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen CETA auf die Belange der kommunalen Daseinsfürsorge bitten und fragen Sie daher:
1. Erwarten Sie, dass die Handlungsspielräume des Hochsauerlandkreises und seiner Städte und Gemeinden durch das Freihandelsabkommen beeinträchtigt werden (z.B. im Gesundheits- und Bildungswesen und in Belangen des Umwelt- und Naturschutzes)?
2. Inwieweit könnte die kommunale Selbstverwaltung durch CETA eingeschränkt werden?
3. Auf welche kommunalen Dienstleistungen könnte sich CETA mittelbar oder unmittelbar auswirken, z.B. auch durch die Investorenschutzklausel?
4. Welche Veränderung erwarten Sie durch CETA bei der Vergabe von kommunalen Aufträgen?
5. Wird eine Rekommunalisierung von Dienstleistungen, beispielsweise der Müllabfuhr, noch möglich sein?
6. Wie wird sich CETA Ihrer Einschätzung nach auf demokratische Entscheidungsprozesse im Kreistag und in den Stadt- und Gemeinderäten auswirken? Welche Fragen entscheiden die Parlamente dann überhaupt noch?
7. Beabsichtigen Sie, eine Resolution gegen CETA und andere Freihandelsabkommen wie TTIP zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht?“

Die Antwort ist da. Der Landrat reagierte bzw. ließ reagieren (mit Datum vom 14.06.2016) und zwar so:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Fragen 1, 4, 6 und 7 beziehen sich auf meine persönliche Einschätzung zu verschiedenen Aspekten von CETA. Die persönliche Meinung des Landrats ist jedoch vom Fragerecht aus § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags nicht umfasst.

Die Fragen 2, 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Die EU Kommission führt auf ihrer Homepage
http:l/ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/guestions-and-answers/index de.htm
zur Frage der Auswirkungen von CETA auf öffentliche Dienste aus, dass sich CETA, wie alle Handelsabkommen der EU nicht auf öffentliche Dienstleistungen auswirke. Insbesondere wird dort ausgeführt, dass
die EU-Länder staatliche Monopole für bestimmte Dienste beibehalten können,
CETA nicht zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen verpflichtet
und dass
die EU-Länder weiterhin selbst entscheiden können, in welchen Bereichen sie einen öffentli-chen Universaldienst —ggf. auch mit staatlicher Förderung- wünschen.“

Eine Anmerkung zur “Nicht-Antwort” auf die Fragen 1, 4, 6, und 7:
Der Landrat wurde nicht als Privatperson gefragt, sondern er selbst ist die Behörde. Deswegen steht auf vielen Bescheiden des HSK als Absender auch “Der Landrat”! Man könnte also den Eindruck gewinnen, dass die Fragen aus anderen Gründen nicht beantwortet wurden…
Und zu den übrigen Antworten:
Ausgerechnet die EU zu zitieren, also eine Verursacherin der jetzt vorliegenden Abkommen, ist genau so, als wenn man einen Finanzminister fragen würde, ob die Steuern gerecht sind…

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Freihandelsabkommen CETA – Welchen Entscheidungsspielraum behalten unsere Kommunen?

By adminRL at 7:11 am on Thursday, June 23, 2016

Geheimniskrämerei?
CETA, das Handelsabkommen mit Kanada, steht vor der Abstimmung. Von den einen bejubelt, von den anderen verdammt, fragen wir uns: „Was kommt da auf uns zu?“. Sonderlich transparent ist das ja alles nicht. Genau wie bei TTIP gibt es viel Geheimniskrämerei … und Schiedsgerichte.

Müssen auch Kommunen haften?
Nicht ganz klar scheint uns beispielweise zu sein, ob und wie CETA die Handlungsspielräume von Städten, Gemeinden und Kreisen einschränkt. „Die Welt“ veröffentlichte Ende letzten Jahres dazu einen Artikel, der aufhorchen lässt. Demnach hat eine Anfrage der Linkspartei an das Ministerium von Siegmar Gabriel ergeben, dass nach Inkrafttreten des Abkommens für Schadenersatzzahlungen schlimmstenfalls auch Kommunen aufkommen müssen und zwar dann, wenn eine Entscheidung auf Länderebene oder kommunaler Ebene gegen CETA-Bestimmungen verstößt und ein Investor mit einer Klage Erfolg hat.
Klick:
http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article149883280/CETA-Laender-und-Kommunen-haften-mit.html

Ernüchterndes Ergebnis einer Studie
Das ist aber womöglich nur ein negativer Gesichtspunkt von CETA! Auf der Homepage der SBL/FW sind noch weitere „unschöne“ Aspekte des Abkommens nachzulesen.
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=6683

Kommunen im Zugzwang?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragt sich nicht erst seit gestern, warum nicht alle Kommunen und Kommunalpolitiker gegen CETA und TTIP auf die Barrikaden gehen!? Schließlich laufen die Abkommen doch womöglich darauf hinaus, dass Politik weniger zu entscheiden hat und Politiker ein Stück weit „arbeitslos“ werden?

Die Hoffnung stirbt zuletzt
Noch besteht Hoffnung. Nicht jede Kommune, nicht jedes Ratsmitglied lässt sich widerspruchslos zur “Schlachtbank” führen. „Attac“ notierte im April 2015: „Allein in Deutschland haben inzwischen 200 Städte, Gemeinden und Landkreise kritische Stellungnahmen zu TTIP, CETA und dem Dienstleistungsabkommen TiSA verabschiedet – darunter elf Landeshauptstädte sowie die Millionenstadt Köln. Sie befürchten eine massive Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung. In vielen Kommunen wurden die kritischen Beschlüsse fraktionsübergreifend und mit breiter Mehrheit gefasst.“
Da nachzulesen:
http://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/200-staedte-und-gemeinden-gegen-ttip-ceta-und-tisa

Wie reagiert der Landrat?
Und was sagt der Landrat des Hochsauerlandkreises zu CETA?
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hat ihn gefragt. Hier die Anfrage der SBL/FW-Fraktion vom 31.05.2016:
„Wir möchten Sie um Ihre Einschätzung der Auswirkungen des Freihandelsabkommen CETA auf die Belange der kommunalen Daseinsfürsorge bitten und fragen Sie daher:

1. Erwarten Sie, dass die Handlungsspielräume des Hochsauerlandkreises und seiner Städte und Gemeinden durch das Freihandelsabkommen beeinträchtigt werden (z.B. im Gesundheits- und Bildungswesen und in Belangen des Umwelt- und Naturschutzes)?

2. Inwieweit könnte die kommunale Selbstverwaltung durch CETA eingeschränkt werden?

3. Auf welche kommunalen Dienstleistungen könnte sich CETA mittelbar oder unmittelbar auswirken, z.B. auch durch die Investorenschutzklausel?

4. Welche Veränderung erwarten Sie durch CETA bei der Vergabe von kommunalen Aufträgen?

5. Wird eine Rekommunalisierung von Dienstleistungen, beispielsweise der Müllabfuhr, noch möglich sein?

6. Wie wird sich CETA Ihrer Einschätzung nach auf demokratische Entscheidungspro-zesse im Kreistag und in den Stadt- und Gemeinderäten auswirken? Welche Fragen entscheiden die Parlamente dann überhaupt noch?

7. Beabsichtigen Sie, eine Resolution gegen CETA und andere Freihandelsabkommen wie TTIP zu unterstützen? Wenn nein, warum nicht?“

Die Antwort ist da. Der Der Landrat reagierte bzw. ließ reagieren (mit Datum vom 14.06.2016) und zwar so:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Fragen 1, 4, 6 und 7 beziehen sich auf meine persönliche Einschätzung zu verschiedenen Aspekten von CETA. Die persönliche Meinung des Landrats ist jedoch vom Fragerecht aus 5 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags nicht umfasst.

Die Fragen 2, 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Die EU Kommission führt auf ihrer Homepage
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ceta/questions-and-answers/index_de.htm

zur Frage der Auswirkungen von CETA auf öffentliche Dienste aus, dass sich CETA, wie alle Handelsabkommen der EU nicht auf öffentliche Dienstleistungen auswirke. Insbesondere wird dort ausgeführt, dass

die EU-Länder staatliche Monopole für bestimmte Dienste beibehalten können,

CETA nicht zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen verpflichtet

und dass

die EU-Länder weiterhin selbst entscheiden können, in welchen Bereichen sie einen öffentlichen Universaldienst —ggf. auch mit staatlicher Förderung- wünschen.“

Das Thema wird auf Antrag der SBL/FW-Fraktion am Freitag (24. Juni) auch auf der Tagesordnung des Kreistags stehen.

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Freihandelsabkommen CETA – Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragt ablehnende Resolution

By adminRL at 10:48 pm on Tuesday, June 7, 2016

Eingeschränkter Handlungsspielraum

Die Möglichkeit bzw. das Risiko, dass Landkreise, Städte und Gemeinden durch das mit Kanada geplante Freihandelsabkommen CETA einen wesentlichen Teil ihrer politischen Gestaltungsmöglichkeiten verlieren, besteht ganz offensichtlich. Das zeigt z.B. auch das aktuelle Gutachten des Europarechtlers Prof. Dr. Martin Nettesheim, das dieser im Auftrag einer Landesregierung erstellt hat. Gleichzeitig wird durch dieses Gutachten der kommunale Bezug der sog. Freihandelsabkommen deutlich.

Wir zitieren einige Sätze aus der Zusammenfassung des Gutachters:
“CETA lässt den politischen Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland nicht unberührt.”
“Die Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, wird durch die in CETA begründete Freiheit zur Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt.”
“Zu verhindern ist, dass die Gestaltungsspielräume, die den Ländern und Gemeinden nach innerstaatlichem Recht zustehen, über die Anforderungen an die Objektivität der ergriffenen Regelungen übermäßig eingeschränkt werden.”
“Die Handlungsfreiheit der Länder und Gemeinden kann auch durch die Öffnung grenzüberschreitender Dienstleistungsmärkte berührt werden.”
“Auch im Dienstleistungsbereich … darf es nicht zu einer Aushöhlung der Gestaltungsbefugnis kommen.”
Das gesamte Gutachten kann hier nachgelesen werden:
https://stm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160524_Nettesheim-CETA-Gutachten.pdf .

Geheime Schiedsgerichte

Ein nicht kalkulierbares Risiko für die Kommunen besteht offenbar auch durch die Investorenschutzklauseln, die es ermöglichen werden, dass kanadische Firmen vor internationalen Schiedsgerichten gegen den deutschen Staat und auch gegen deutsche Kommunen klagen.

Kommunen wehren sich

Der Hochsauerlandkreis wäre nicht die erste Kommune, die eine Resolution gegen CETA auf den Weg bringt. München und Köln und viele andere Städte haben es schon lange getan. Ein weiteres Beispiel: Am 09.03.2016 beschloss der Rat der Stadt Bergisch Gladbach mit großer Mehrheit eine Resolution gegen TTIP und CETA.
Klick: http://gl-gegen-ttip.de/2016/03/rat-bergisch-gladbach-beschliesst-resolution-zu-ttip-ceta

SBL/FW beantragt Resolution

SBL/FW-Sprecher Reinhard Loos sandte am 07.06.2016 – unter Hinweis auf die oben zitierten Informationen – diesen Antrag an Landrat Dr. Karl Schneider:

„Unsere Fraktion beantragt folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistags aufzunehmen:
Der Kreistag des Hochsauerlandkreises spricht sich gegen die Ratifizierung des Freihandelsabkommens CETA aus.“

Filed under: TTIPComments Off on Freihandelsabkommen CETA – Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragt ablehnende Resolution

CETA schränkt kommunalen Handlungsspielraum ein

By adminRL at 9:20 am on Sunday, May 29, 2016

Der (konservative) Europarechtler Prof. Dr. Martin Nettesheim hat im Auftrag der baden-württembergischen Landesregierung ein Gutachten über die Auswirkungen des mit Kanada geplanten Freihandelsabkommens CETA auf Länder und Gemeinden erstellt. Es wurde zunächst unter Verschluss gehalten, aber nun – nach mehr als vier Monaten – doch veröffentlicht, nachdem der Verein “Mehr Demokratie” auf dieses Gutachten aufmerksam geworden war. CETA ist das Pendant zum mit den USA geplanten Freihandelsabkommen TTIP.

In der Zusammenfassung von Nettesheim steht u.a.:
“CETA lässt den politischen Gestaltungsspielraum der Länder und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland nicht unberührt.”
“Die Freiheit der Länder und Gemeinden, den Bürgerinnen und Bürgern umfassende, effiziente und kostengünstige Leistungen der Daseinsvorsorge zu erbringen, wird durch die in CETA begründete Freiheit zur Niederlassung kanadischer Unternehmen berührt.”
“Zu verhindern ist, dass die Gestaltungsspielräume, die den Ländern und Gemeinden nach innerstaatlichem Recht zustehen, über die Anforderungen an die Objektivität der ergriffenen Regelungen übermäßig eingeschränkt werden.”
“Die Handlungsfreiheit der Länder und Gemeinden kann auch durch die Öffnung grenzüberschreitender Dienstleistungsmärkte berührt werden.”
“Auch im Dienstleistungsbereich … darf es nicht zu einer Aushöhlung der Gestaltungsbefugnis kommen.”

Das gesamte Gutachten kann hier nachgelesen werden: https://stm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160524_Nettesheim-CETA-Gutachten.pdf .
Interessant ist auch der Bericht der taz: http://www.taz.de/!5304561/

Bisher haben im Kreistag des HSK die CDU- und die SPD-Fraktion jeden Protest gegen die Auswirkungen der sog. Freihandelsabkommen abgelehnt, trotz der eindeutig ablehnenden Haltung z.B. der kommunalen Spitzenverbände. Ist hier vielleicht die Bindung an die eigenen Bundestagsfraktionen höher als das kommunale Interesse?

Die SBL/FW-Fraktion wird das Gutachten aus Baden-Württemberg zum Anlass nehmen, das Thema im HSK erneut aufzugreifen.

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Kurzinfo zu “Stop TTIP”

By adminRL at 10:30 pm on Tuesday, May 3, 2016

An einem Stand der Briloner Bürger-Liste wurde am 23.04.2016 – parallel zur großen Demo in Hannover – ein Flugblatt mit folgendem Inhalt verteilt. Es ist noch vor der Veräffentlichung von Greenpeace Niederlande entstanden.

Diese Kurzinfo fasst die wichtigsten Gründe gegen TTIP und CETA zusammen und erklärt, warum sie eine Bedrohung für so viele wichtige Errungenschaften sind – in weniger als fünf Minuten. Los geht’s:
Die EU plant, bald zwei weitreichende Handelsabkommen zu unterzeichnen: Eines mit Kanada (CETA = Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) und eines mit den USA (TTIP = Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft). Offiziell geht es darum, neue Arbeitsplätze zu schaffen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Es ist aber sehr viel wahrscheinlicher, dass nur große Konzerne von diesen Abkommen profitieren werden – auf Kosten der Bürger. Warum? Hier sind die wichtigsten Gründe:

Investoren werden Staaten verklagen können.
Das sogenannte Investor-State-Dispute-Settlement (ISDS, Schiedsgerichts¬verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten) – selbst in seiner neuen Verpackung als „Investment Court System“ (ICS, Investitionsgerichtshof) – gesteht ausländischen Investoren das Recht zu, europäische Staaten zu verklagen, wenn sie der Ansicht sind, dass Gesetze oder sonstige Maßnahmen der EU oder einer ihrer Mitgliedsstaten ihre Investitionen geschädigt und ihren erwarteten Gewinn geschmälert haben. Dies wird auch Gesetze und Maßnahmen beeinflussen, die im Sinne des Gemeinwohls erlassen wurden, z.B. zum Umweltschutz und Verbraucherschutz.

Unternehmen werden eingeladen, an neuen Gesetzen mitzuschreiben.
Die sogenannte „Regulatorische Kooperation“ wird es den Vertretern großer Firmen und Bürokraten von beiden Seiten des Atlantiks erlauben, auf Gesetz¬entwürfe in Expertengruppen Einfluss zu nehmen, schon bevor diese in gewählten Parlamenten diskutiert wurden. Dies untergräbt die Demokratie!

Großunternehmen haben übermäßigen Einfluss auf die Geheimverhandlungen zu CETA und TTIP.
Bei 92% aller Treffen, die die EU-Kommission mit Interessenvertretern im Vorfeld der TTIP-Verhandlungen durchführte, wurden lediglich Firmenvertreter gehört. Nur in sehr wenigen Fällen wurden Verbraucherschützer und Gewerkschaftsvertreter eingeladen, um ihre Standpunkte vorzutragen. Der Einfluss der Unternehmen setzt sich in den Verhandlungen fort: Selbst einige Formulierungen in durchgesickerten Entwurfstexten stammen unmittelbar von Firmenlobbyisten.

Die Verhandlungen werden im Geheimen geführt.
Unsere Volksvertreter wissen wenig über deren Fortgang, und der Öffentlichkeit ist es nicht gestattet, irgendwelche Texte der offiziellen Abkommen vor Ende der Verhandlungen einzusehen. Parlamentariern ist es lediglich erlaubt, diese langen juristischen Texte (das CETA-Abkommen beispielsweise umfasst etwa 1500 Seiten) in speziellen Leseräumen ohne Expertenunterstützung zu lesen, und es ist ihnen untersagt, die Öffentlichkeit über das zu informieren, was sie gelesen haben. Sind die Verhandlungen dann abgeschlossen, bleibt ihnen lediglich, die Vereinbarungen zu akzeptieren oder abzulehnen, ohne die Möglichkeit, Änderungen einzufordern.

Die Standards bezüglich der Qualität von Lebensmitteln und des Verbraucherschutzes könnten abgeschwächt werden.
Durch die Angleichung der Vorschriften, auf die TTIP hinzielt, sind die euro¬päischen Standards gefährdet, denn US-Standards sind oft wesentlich niedriger. Zudem möchte die US-Seite, dass die EU ihren Ansatz bei der Risikobewertung anerkennt, welcher es erlauben würde, ein jegliches Produkt in den Verkehr zu bringen, bis der Staat den Beweis erbringen kann, dass es schädlich ist. Bislang müssen in Europa Firmen die Unschädlichkeit ihrer Produkte belegen, bevor sie diese auf den Markt bringen dürfen.

Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze sind in Gefahr.
Die USA weigern sich nach wie vor, elementare Arbeitnehmerrechte anzu¬erkennen (sie haben nur zwei der acht Kernarbeitsnormen der ILO ratifiziert), und die durch TTIP hervorgerufene „Abwärtsspirale“ könnte auch zu einer Gefahr für die Rechte von Beschäftigten in der EU werden. Zudem könnte eine Verschärfung der Konkurrenz von außerhalb zu massiven Arbeitsplatzverlusten führen. Einer Studie der Tufts University (USA) zufolge könnten 600.000 Arbeitsplätze durch TTIP verloren gehen.

Europäische Länder kämen unter Druck, Hochrisiko-Technologien wie Fracking oder Gentechnik zuzulassen.
Als Bestandteil von TTIP und/oder CETA könnten Firmen das Recht bekommen, Regierungen vor Schiedsgerichten zu verklagen, falls diese Hochrisikotechnologien einschränken oder verbieten. Im Jahr 2013 reichte die Öl- und Gasfirma Lone PIne eine 250-Millionen-Dollar-Klage gegen Kanada ein, nachdem der Staat Quebec ein Memorandum zum Fracking erlassen hatte. TTIP und CETA werden den Weg für eine stetig zunehmende Zahl solcher Klagen ebnen.

CETA und TTIP werden bestehende Ungleichheiten weiter vergrößern.
Die bereits jetzt Wohlhabenden werden am meisten von CETA und TTIP profitieren. Transnationale Großkonzerne werden noch mehr Vorteile gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen und den Bürgern gewinnen. Die Wirtschaftskrise in der EU könnte sich noch verschärfen, da die wett¬bewerbsfähigsten Staaten vom potentiellen BIP-Wachstum mit Abstand am meisten profitieren werden. Länder in der Peripherie der EU, die bereits jetzt sehr abhängig von ausländischem Kapital sind, werden weiter gute Jobs verlieren und weniger von nachhaltigen Investments profitieren. Global gesehen wird die Ungleichheit zwischen entwickelten Ländern und des Ländern des globalen Südens weiter zunehmen, was durch verschiedene Studien belegt wurde, die dramatische BIP-Verluste und Jobverluste für Drittstaaten prognostiziert haben.

Liberalisierung und Privatisierung werden zu Einbahnstraßen.
CETA und TTIP werden es schwieriger machen – und vielleicht sogar unmöglich – Versorgungsbetriebe, Krankenhäuser oder die Müllabfuhr wieder in öffentlichen Besitz zurückzuführen, nachdem sie einmal privatisiert wurden.
CETA und TTIP wollen die Macht multinationaler Unternehmen auf Kosten der Demokratie und des Gemeinwohls stärken. Wir dürfen nicht erlauben, dass es so weit kommt! Bitte unterstützt unsere europäische Initiative!
Zusammen können wir TTIP und CETA stoppen!

Quelle: https://stop-ttip.org/de/wo-liegt-das-problem/

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