Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Neue Willkommenskultur?

By admin at 12:06 am on Friday, December 27, 2013

Alljährlich bringt die Südwestfalen Agentur – im Auftrag der Landräte! – einen “Südwestfalen Kompass” heraus, in dem sie über den Stand der Regionale-Projekte berichtet. Er bezieht sich auf alle 5 südwestfälischen Landkreise. Hier läßt sich der aktuelle Kompass herunterladen (Achtung: Die Datei hat 9,1 MB).

In der kürzlich erschienenen Ausgabe “5.0” findet sich auch ein Kapitel mit der Überschrift “Beim Thema Willkommenskultur kann jeder helfen”. Darin erklärt eine Mitarbeiterin der Südwestfalenagentur u.a. (S. 168): “Es muss gelingen, gemeinsam mit Arbeitgebern, Einzelhandel sowie Bürgerinnen und Bürgern vor Ort so starke Netzwerke zu schaffen, dass jede Neubürgerin und jeder Neubürger sich tatsächlich willkommen fühlt“. Ob das wohl auch für das Ausländeramt des HSK in Meschede gilt, oder zählen dort nicht alle Flüchtlinge als “Neubürgerin” oder “Neubürger”?

Wir sind gespannt…

Übrigens: Auch Helene Fischer, deren Mega-Fernseh-Show am Abend des 1. Weihnachtstages sehr gefeiert wurde, ist Migrantin. Sie wurde in Sibirien geboren und wanderte mit ihren Eltern und ihrer Schwester nach Deutschland ein.

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Im Sinkflug

By admin at 6:43 pm on Thursday, December 26, 2013

Die schlechten Nachrichten für den Flughafen Kassel-Calden setzen sich fort. Seit Oktober startete und landete dort kein einziger Linienflug mehr. Und der nächste Abflug ist erst für Mai 2014 angekündigt: http://www.flughafenkassel.de/fluggaeste-besucher/flugplan/abfluege. Der neue Flughafen, für mehr als 270 Mio Euro gebaut und erst im April 2013 eröffnet, liegt tatsächlich ein halbes Jahr im Winterschlaf.

Aber auch der Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden befindet sich im Sinkflug. Der HSK ist dort mit knapp 4% Anteil Mitgesellschafter, als einer von 7 Kreisen. Hier erfährt man wenig über die aktuelle Lage. Aber im Nachbarkreis Paderborn fließen die Informationen nicht so spärlich. So wurden im Rat der Stadt Büren vor einigen Tagen vom Bürgermeister neue rückläufige Zahlen für die Linien- und Touristikflügen in den vergangenen drei Jahren vorgestellt: Sie sanken von 8.858 (2010) über 7.411 (2011) auf 6.514 im vergangenen Jahr 2012, also um mehr als ein Viertel innerhalb von zwei Jahren. Nach einer Mitteilung des Statistischen Landesamtes hatte dieser Flughafen in den ersten 9 Monaten des Jahres mit -10% den zweitstärksten Rückgang an Passagierzahlen, nach dem Flughafen Münster/Osnabrück (bei Greven) mit -17%. Im Jahr 2013 werden es – nach Angaben der Flughafensprecherin in der “Neuen Westfälischen” vom 23.12.2013 – nur noch etwa 800.000 Passagiere sein. Für das Jahr 2013 war ursprünglich mit 1,135 Mio und zuletzt mit 1,0 Mio Fluggästen kalkuliert worden.

Der Kreistag in Paderborn beschloss kurz vor Weihnachten den Haushalt 2014, in dem auch gut 700.000 Euro Verlustabdeckung für den heimischen Regionalflughafen vorgesehen sind. Und das ist nur der Verlustanteil dieses einen Gesellschafters. Damit aber nicht genug: Mit dem Paderborner Kreishaushalt wurde außerdem eine “Anschubfinanzierung” in Höhe von 500.000 Euro beschlossen. Damit erhöht sich der von den Gesellschaftern zu tragende Verlust faktisch erheblich. Der Landkreis Paderborn ist mit einem Anteil von 56% Mehrheitsgesellschafter des Flughafens. Die anderen Gesellschafter – und damit auch der Hochsauerlandkreis – werden nicht umhin kommen, ihrerseits weiteres Geld beizusteuern.

In den Flughafen Paderborn/Lippstadt werden in den Jahren 2008 bis 2016 fast 30 Mio Euro investiert, die von den Gesellschaftern aufgebracht werden müssen. Wofür? Auch die im Kreistag des HSK vom Landrat im Oktober 2011 gegebene Zusicherung, dass der Verlust des Flughafens pro Jahr insgesamt nicht mehr als 1,5 Mio Euro betragen würde, scheint nun – bei Betrachtung der Daten aus Paderborn und der Entwicklung der Passagierzahlen – Makulatur. Realitisch erscheint etwa der doppelte Betrag (einschließlich der “Anschubfinanzierung”).

Dabei verringert sich das Flugangebot weiter. Bisher gibt es 4 Flüge pro Woche nach London. Diese entfallen ab 1. April 2014 komplett, wie die Fluggesellschaft vor einigen Tagen angekündigt hat.

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Eklatante Berichts-Mängel

By admin at 12:22 pm on Sunday, December 22, 2013

Erhebliche Mängel gibt es in der Finanz-Berichterstattung des Hochsauerlandkreises. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss seit 2010 für jedes Geschäftsjahr ein “Gesamtabschluss” vorgelegt werden, in dem sowohl die eigentliche Kreisverwaltung als auch die Gesellschaften, an denen der Kreis eine Mehrheitsbeteiligung hält, zusammengefaßt werden. Daraus wird dann z.B. die Gesamtverschuldung deutlich. Ein solcher Gesamtabschluss ist mit der konsolidierten Bilanz in einem Unternehmenskonzern vergleichbar. Der Gesamtabschluss des Kreises sollte spätestens 9 Monate nach Ende eines Kalenderjahres vorgelegt und spätestens nach weiteren 3 Monaten vom Kreistag beschlossen werden. Doch nun geht das Jahr 2013 zu Ende, und weder für 2010 noch für 2011 noch für 2012 liegt der Gesamtabschluss bisher vor.

Außerdem muss – bereits seit mehr als einem Jahrzehnt – jährlich ein Beteiligungsbericht vorgelegt werden, in dem alle Beteiligungen des Kreises dargestellt werden, einschließlich der Vertreter des Kreises in den Gremien der Beteiligungen. Für das Jahr 2000 hatte der HSK einen Beteiligungsbericht erstellt, danach nur noch für die Jahre 2008 und 2010. Das sind nur 3 Berichte in 13 Geschäftsjahren – eine miserable Quote. Seit es die Verpflichtung zum Gesamtabschluss gibt, soll der Beteiligungsbericht als Anlage zu diesem Abschluss veröffentlicht werden.

Nachbarkreise sind da viel besser. Den Gesamtabschluss für 2010 hatte der Landkreis Paderborn bereits im Herbst 2011 fertig. Und der Landkreis Soest hat im November 2013 den Beteiligungsbericht 2012 veröffentlicht, ist damit also 2 Jahre weiter als der HSK.

Die Beteiligungsberichte dienen der Transparenz. Bedeutung haben sie beim HSK vor allem im Zusammenhang mit den umstrittenen Beteiligungen (z.B. RWE-Aktien mit mehreren zwischengeschalteten Gesellschaften, Flughafen Paderborn/Lippstadt, Bobbahngesellschaft mit Darlehen vom Abfallbetrieb des Kreises). Der letzte Beteiligungsbericht ist übrigens hier nachzulesen.

Mehrfach wurden vom Landrat Zusagen zum Zeitpunkt der Vorlage von Gesamtabschluss und Beteiligungsbericht gegeben, aber nicht eingehalten.

Trotz der sehr unbefriedigenden Situation wurde der Landrat in der Kreistagssitzung am 13.12.2013 mit großer Mehrheit vom Kreistag entlastet; in vielen Unternehmen hätte das anders ausgesehen… Dabei besteht keinerlei konkreter Hinweis, Gelder des Kreises könnten formal nicht ordnungsgemäß verwendet worden sein. Aber die gesetzlichen Regelungen über die Transparenz und die Art der Berichterstattung haben ja ihren Sinn und werden von anderen Kreisen und Gemeinden beachtet.

Zur Klärung der Situation hat SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 17.12.2013 eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

Sehr geehrter Herr Landrat,

in meiner Haushaltsrede am 13.12.2013 im Kreistag sprach ich bereits an, dass noch kein Gesamtabschluss des Hochsauerlandkreises vorliegt. Nach meinen Informationen soll der Gesamtabschluss jedoch bis zum 30.09. des Folgejahres vorgelegt und bis zum 31.12. beschlossen sein, erstmals für das Jahr 2010. Diese Fristen sind für die erstmalige Aufstellung sicherlich zu knapp; mittlerweile sind seit dem Ende des Jahres 2010 jedoch fast drei Jahre vergangen. Der Kreis Paderborn beispielsweise stellte seinen ersten Gesamtabschluss für den „Gesamtkonzern Kreis Paderborn“ zum 31.12.2010 bereits im Oktober 2011 auf.
Siehe: http://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aemter/21/entries/Neues-Kommunales-Finanzmanagement-NKF.php

Die drei letzten Beteiligungsberichte aus dem HSK beziehen sich auf die Jahre 2000, 2008 und 2010; auch hier besteht also erheblicher Nachholbedarf. Diese Berichte dienen vor allem der Transparenz der Beteiligungen des Kreises.

Nach § 116 (1) GO NW i.V.m. § 49 (1) und (2) GemHVO NRW und § 53 KrO NRW besteht der Gesamtabschluss des Kreises aus der Gesamtabrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht zu ergänzen.

Erinnert sei auch daran, dass der Landrat in der Drucksache 8/609 vom 04.06.2012 zugesagt hatte: “Die Feststellung des ersten Gesamtabschlusses durch den Kreistag erfolgt spätestens in der Juni-Sitzung 2013″. Und in der Drucksache 8/72 vom 04.02.2010 hatte es sogar noch geheißen: “Der erste Gesamtabschluss für den Hochsauerlandkreis wird voraussichtlich im Herbst 2011 dem Kreistag vorgelegt.” Zum Beteiligungsbericht stand dort: “Mit dem nunmehr vorgelegten Bericht wird der gesetzlich vorgegebene Jahresrhythmus wieder aufgenommen.” All diese Ankündigungen wurden nicht eingehalten.

Somit bitte ich die Frage zu beantworten, wann welche Gesamtabschlüsse für den Hochsauerlandkreis vollständig und mit allen Anlagen, insbesondere den Beteiligungsberichten, vorgelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Windkraftanlagen Online

By admin at 12:40 am on Friday, December 20, 2013

Heute veröffentlichen wir mal eine Pressemitteilung der Kreisverwaltung des HSK, original hier nachzulesen:

Windenergie: Daten jetzt online (19.12.2013)
Ab sofort stellt der Hochsauerlandkreis als Service Bestands- und Planungsdaten für Windenergieanlagen (WEA) für das Kreisgebiet im Internet unter http://www.geoserver.hochsauerlandkreis.de/website/WindV11 zur Verfügung. Dort können sich Interessierte über die Vorhaben im HSK informieren.

In der Karte sind die aktuell beantragten WEA (rot), die genehmigten, aber noch nicht errichteten WEA (orange) sowie die bereits errichteten WEA (grün) enthalten. Wird auf einen der farbigen Punkte geklickt, gibt es weitere Hinweise zu Hersteller oder Typ der jeweiligen Anlage. Weiterhin sind die von den Städten und Gemeinden geplanten oder ausgewiesenen Windvorrangzonen abgebildet. Der Datenbestand wird regelmäßig aktualisiert. Verbindliche Auskünfte zu den Genehmigungsverfahren erteilt die Untere Umweltschutzbehörde unter Telefon 02961/94-3155.

Die Lage der Standorte in der Karte ist nicht besonders gut erkennbar, aber mit etwas Ausdauer gelingt das.

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SBL hinterfragt ein Schreiben des Jobcenters

By admin at 9:57 am on Wednesday, December 18, 2013

44,50 Euro zahlt eine Empfängerin von Arbeitslosengeld 2 für ihre Wohnung monatlich zu viel, so behauptet das “JobCenter” in einem Schreiben. Deswegen soll die etwa 60-jährige Frau für Abhilfe sorgen, mit anderen Worten, sie soll in eine billigere Wohnung umziehen. Kosten dürfte ihre Bleibe maximal 285,50 Euro, einschließlich der Nebenkosten außer Heizung. Das ist nun wirklich nicht gerade üppig. Es ist fraglich, wo und wie man so eine preiswerte Wohnung in Brilon auftreiben kann?!

Hintergrund der Aktion des JobCenters sind erheblich reduzierte Mietobergrenzen, die die Kreisverwaltung im August 2013 für die Empfänger von Grundsicherung festgelegt hat. Sie wurden von einem beauftragten Hamburger Unternehmen im Rahmen eines angeblich “schlüssigen Konzepts” ermittelt.

Der krankheitsbedingt nicht arbeitsfähigen Frau wird nun ein Jahr Zeit eingeräumt, sich um einen Wohnungswechsel oder um eine Mietminderung seitens ihres Vermieters zu kümmern.
So steht es jedenfalls im Schreiben des Jobcenters Brilon. Das Schreiben der Behörde endet mit der Aussage, die Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten sei nach der Rechtssprechung des LSG NRW kein Verwaltungsakt. Daher wären Widerspruch und Klage nicht zulässig.

Doch genau diese Behauptung zweifelt Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) an, ebenso wie einige andere Aussagen in dem erwähnten Schreiben. Darum richtete er am 17.12.2013 an den Landrat eine Anfrage mit folgendem Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

mit einem mir vorliegenden Schreiben der Stadt Brilon, Fachbereich III, Abteilung für Sozialangelegen¬heiten, JobCenter, vom 05.12.2013 teilt das JobCenter einer Leistungsberechtigten mit, ihre bisher gezahlte monatliche Bruttokaltmiete sei um 44,50 Euro zu hoch. Sie müsse bis spätestens Ende 2014 ihre Aufwendungen für ihre Wohnung senken.
Weiter heißt es, Widerspruch und Klage gegen diese Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten seien unzulässig. Diese Behauptung im Schreiben des JobCenters der Stadtverwaltung Brilon halte ich für unzutreffend; denn die in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des LSG ist in diesem Fall nicht anwendbar. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass es in dem damals entschiedenen Fall um ein Eilverfahren ging und dass noch keine Aussage zur Zumutbarkeit getroffen worden war.

Zu dem Sachverhalt stelle ich folgende Fragen:
1. Wie viele derartige Schreiben mit Aufforderungen zur Senkung der Unterkunftskosten wurden bisher in den einzelnen Städten und Gemeinden verschickt, wie viele sind bis April 2014 noch absehbar oder geplant?
2. Wann und wie wurden die Mieterin und andere Betroffene von den JobCentern darüber informiert, welche neuen Höchstmietwerte gelten, wie sie ermittelt wurden, und wo sie die entsprechende Tabelle einsehen können? Wenn nein, warum nicht?
3. Wann und wie wurden die von solchen Schreiben betroffenen Leistungsberechtigten darauf hingewiesen, dass die zulässigen Höchstmietwerte bis 2015 möglicherweise an-gehoben werden könnten? Wenn nein, warum nicht?
4. Im Schreiben vom 05.12.2013 behauptet das JobCenter, für die leistungsberechtigte (kranke) Frau sei ein Wohnungswechsel bzw. eine Senkung ihrer Aufwendungen für die Wohnung zumutbar. Wie sind derartige Behauptungen in Schreiben der JobCenter be-gründet?
5. Wie überprüfen die JobCenter vor dem Versand von Aufforderungen zur Kostensenkung, ob in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde tatsächlich geeignete freie Wohnungen im Rahmen der neuen Miethöchstwerte angeboten werden?
6. Trifft es, zu, dass die tatsächliche Ermittlung der zulässigen Höchstmieten nur nach den Medianwerten der festgestellten Bestandsmieten (für derzeit vermietete Wohnungen) und nicht nach den wesentlich höheren Angebotsmieten (für verfügbare Wohnungen) erfolgte und dass – gemeindeübergreifend – etwa 80% der Angebotsmieten die Miethöchstwerte überschreiten?
7. Ist die Kreisverwaltung bereit, die Betroffenen darüber zu informieren, dass und wie diese gegen derartige Aufforderungen zur Kostensenkung doch Rechts¬mittel einlegen können?

Im übrigen soll es eine Endfassung des sog. „schlüssigen Konzepts“ für die Kosten der Un-terkunft vom 31.07.2013 geben, die uns bisher nicht vorliegt, Bitte stellen Sie uns – und allen anderen interessierten Fraktionen und Wählergruppen im Kreistag – diese Endfassung zur Verfügung.“

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Sauerland-Museum bleibt 3 Jahre lang geschlossen

By admin at 2:14 pm on Monday, December 16, 2013

Im Sauerland-Museum in der Arnsberger Altstadt steht eine Erweiterung an. Dass diese sehr teuer ist und außerdem große und zahlreiche finanzielle und technische Risiken enthält, haben wir bereits öfters angemerkt.

Nun steht auch fest, dass das Museum wegen der Baumaßnahmen drei Jahre lang geschlossen bleibt. Die Antwort auf unsere diesbezügliche Anfrage vom 17.11.2013 an den Landrat liegt uns zwar immer noch nicht vor, obwohl sie seit zwei Wochen überfällig ist.

Aber seit heute steht auf den Internetseiten des HSK eine Pressemitteilung mit der irreführenden Überschrift: “Sauerland-Museum in Arnsberg wird erst im Sommer 2014 geschlossen”. Dort wird verkündet, dass vom 23. März 2014 bis zum 13. Juli 2014 noch eine weitere Sonderausstellung mit dem Thema “Woher wir kommen – die lange Entwicklung des Menschen” zu sehen sein wird. Aber im Text heißt es weiter: “Danach wird das Hauptgebäude des Sauerland-Museums, der Landsberger Hof, komplett geräumt” und “Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird mit einer Fertigstellung des gesamten Projektes etwa im Frühjahr/Sommer 2017 gerechnet… Eine längerfristige Schließung des Museums lässt sich aber aufgrund des komplexen Vorhabens und der übergreifenden Arbeiten im Alt- und Neubau (zum Beispiel bei der Haustechnik) nicht vermeiden.

Also gibt es doch eine dreijährige Schließung des Sauerlandmuseums, wenn der Zeitplan eingehalten wird. Sonst dauert sie noch etwas länger…

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Papierflut

By admin at 12:22 am on Monday, December 16, 2013

2.518 Seiten, das ist der Gesamtumfang der Vorlagen für die letzte Kreistagssitzung am 13.12.2013. Davon umfassen der Haushaltsentwurf 800 Seiten und der Stellenplan 51 Seiten. Hinzu kamen noch mehrere hundert Seiten, die nur in den vor dem Kreistag tagenden Ausschüssen beraten wurden, so dass für diesen Sitzungszyklus insgesamt fast 3.000 Seiten zu bearbeiten waren. Kein Mensch kann das alles sorgfältig vorbereiten und diskutieren.

Da die Haushaltsdebatte am letzten Freitag im Vordergrund stand, kamen andere wichtige und umfangreiche Themen viel zu kurz, z.B. die Demographischen Leitziele, das Integrationskonzept und das Klimaschutzkonzept.

Es wäre sinnvoller gewesen, hierfür eine Sitzung mehr stattfinden zu lassen. Denn bis zur konstituierenden Sitzung des neuen Kreistags Ende Juni 2014 ist nur noch eine einzige Kreistagssitzung geplant, für den 21.03.2014. In der Haushaltsrede appellierte die SBL daher an den Ältestenrat, künftig eine etwas gründlichere Beratung der wichtigen Themen zu sicherzustellen.

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Kreishaushalt 2014 beschlossen

By admin at 12:11 pm on Saturday, December 14, 2013

Einige Ergebnisse aus der Kreistagssitzung am 13.12.2013:

Der Kreistag hat gestern in Meschede den Kreishaushalt 2014 beschlossen. Gegenüber dem vom Landrat eingebrachten Haushaltsentwurf gab es nur eine wesentliche Veränderung: Der Hebesatz für die Kreisumlage wird um 0,45 Punkte auf 37,20 Punkte gesenkt. SPD, Grüne und SBL hatten sich für eine Absenkung um weitere 0,3 Punkte ausgesprochen, fanden dafür aber keine Mehrheit.

Der Antrag der SBL, ein Sozialticket einzuführen, soll im Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Touristik weiter beraten werden. Dazu, dass des dieses Mal keine Ablehnung gab, trugen das positive Votum des Rates der Stadt Brilon und die Tatsache bei, dass mittlerweile 9 von 12 Landkreisen und kreisfreien Städten im Regierungsbezirk die Einführung eines Sozialtickets beschlossen haben.

Das Kreisfeuerwehrzentrum soll wie vorgeschlagen in Meschede-Enste gebaut werden, für bisher 14,1 Mio Euro. Der Antrag, auf einen externen Projektsteuerer zu verzichten und dies durch die Verwaltung selbst ausführenzu lassen, wurde abgelehnt. Auch der Antrag der SBL, die Baukosten auf 9 Mio Euro zu begrenzen, indem vorhandene Gebäude und Einrichtungen weiter genutzt und das Archiv künftig digitalisiert wird, wurde abgelehnt. Ob durch eine Koordination der Planungen mit der Stadt Meschede, die für 3 Mio Euro eine neue Feuerwache plant, Kosten gespart werden können, scheint noch niemand überlegt zu haben.

Für die außer von der SBL auch von anderer Seite angemahnte Entschuldung der Bobbahn hat der Landrat Gespräche und für Sommer 2014 konkrete Vorschläge zugesagt.

Über die Zukunft der Südwestfalen Agentur wird erst im März 2014 beraten und entschieden.

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Rat der Stadt Brilon fordert Sozialticket

By admin at 9:57 am on Friday, December 13, 2013

Auf Antrag der Briloner Bürgerliste (BBL) hat der Rat der Stadt Brilon gestern folgenden Antrag beschlossen:

Der Rat der Stadt Brilon fordert den Hochsauerlandkreis auf, umgehend ein Sozialticket für Bus und Bahn einzuführen.
Fast alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Arnsberg haben ein solches Ticket bereits eingeführt, z.B. die Landkreise Siegen-Wittgenstein, Olpe, Unna und Ennepe-Ruhr, die kreisfreie Stadt Hamm sowie der gesamte VRR-Tarifraum. Mit solch einem Ticket können Bezieher von Alg2, Sozialgeld, Sozialhilfe und Wohngeld sowie Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stark ermäßigte Monatstickets für den ÖPNV beziehen. Das Land NRW würde dafür einen jährlichen Zuschuss von etwa 300.000 Euro zahlen. Weitere Mehreinnahmen würden durch die Vergrößerung des Nutzerkreises entstehen.
Vor allem für Bewohner der Ortsteile der flächengroßen Stadt Brilon würden dadurch die Mobilitätsmöglichkeiten deutlich verbessert. Z.B. kostet eine Monatskarte zwischen Brilon-Stadt und Brilon-Wald (Preisgruppe 3) derzeit 86,30 Euro. Das ist für die Empfänger der genannten Sozialleistungen kaum zu bezahlen. Einkäufe oder Fahrten zum Arzt sind bisher für viele von ihnen ein großes Problem.

Erstaunlich war, dass ausgerechnet ein SPD-Ratsmitglied den Antrag in der Debatte als “Populismus” bezeichnete. Zum Regierungsbezirk Arnsberg gehören – außer dem HSK – 11 Landkreise und kreisfreie Städte. Wenn 9 von ihnen bereits ein Sozialticket beschlossen haben, sind die dann auch alle dem Populismus aufgesessen?

Der Beschluss des Briloner Rates kann somit noch in die heutige Sitzung des Kreistags eingebracht werden.

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Landrat sitzt in 5 RWE-Beteiligungs-Gremien

By admin at 10:51 pm on Thursday, December 12, 2013

Am 05.11.2013 hatte SBL-Kreistagsmitglied eine Anfrage in Zusammenhang mit den im Besitz des HSK befindlichen RWE-Aktien gestellt. Bekanntlich hält der HSK direkt und indirekt fast 6 Mio RWE-Aktien, von denen etwa ein Zehntel erst vor vier Jahren erworben wurde, für 30 Mio Euro.
Obwohl die Anfrage nur 3 kurze einzelne Fragen enthielt, benötigte die Kreisverwaltung 37 Tage für ihre Antwort, statt der maxinal zulässigen 14 Tage.

Und besonders erhellend sind die Antworten nicht:

Frage 1: Mit welchem Wert sollen die vom HSK direkt oder indirekt gehaltenen RWE-Aktien im Jahr 2014 bilanziert werden?

Antwort:
Die anstehende Wertberichtigung der Beteiligung des Hochsauerlandkreises an der RWE AG erfolgt im Zuge der Jahresabschlüsse zum 31.12.2013. Betroffen sind die Abschlüsse des Betriebes Schul- und Bildungseinrichtungen sowie des allgemeinen Kreishaushalts. In der Abschlussbilanz des Jahres 2014 werden damit ein geringerer Beteiligungswert und ein reduzierter Wert des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Höhe der Wertberichtigung ist abhängig vom Kurs der RWE-Aktie am Bilanzstichtag. Es ist von einer Reduzierung des Eigenkapitals in der Größenordnung von — 250 Mio. € auszugehen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um liquiditätsmäßige Auswirkungen, sondern um die Korrektur von Buchwerten, deren Höhe allein aus gesetzlichen Vorgaben resultierte und die nicht gleichzusetzen sind mit getätigten Anschaffungskosten.

Anmerkung der Redaktion: Die Neubewertung kostet direkt kein Geld. Sie reduziert aber die bilanziellen Reserven des Kreises erheblich, insbesondere auch die Möglichkeiten, Steigerungen der Kreisumlage abzumildern.

Frage 2: In welchen Gremien der RWE AG und der Gesellschaften, über die eine Beteiligung an der RWE AG erfolgt (wie z.B. KEB, RWEB, RW Holding AG), sind Kommunalpolitiker aus dem Hochsauerlandkreis vertreten bzw. ab dem Jahr 2000 vertreten gewesen? (Bitte um Nennung der Namen der Gesellschaften und der Namen der Vertreterinnen und Vertreter)

Antwort:
In Gremien im Zusammenhang mit der RWE-Beteiligung vertreten folgende Kommunalpolitiker den Hochsauerlandkreis:

RWE Deutschland AG (Aufsichtsrat)
Landrat Dr. Schneider

RWE AG, Essen (Hauptversammlung und Regionalbeirat)
Landrat Dr. Schneider

Kommunale Energiebeteiligungsgesellschaft (KEB) Holding AG, Dortmund (Aufsichtsrat)
Landrat Dr. Schneider
KTM L. Schulte
KTM H.W. Schneider

Vereinigung ehemaliger kommunaler Aktionäre der VEW GmbH, Dortmund (Gesellschafterausschuss)
Landrat Dr. Schneider

Anmerkung der Redaktion: Der Landrat hat Sitze in fünf Gremien der RWE oder der für ihre Beteiligung gegründeten Gesellschaften, die Fraktionsvorsitzenden der CDU und SPD haben je eine solche Gremienmitgliedschaft.

Frage 3: Wie hoch sind jeweils die Jahresbeträge, die diese Mitglieder der Aufsichtsräte, der Beiräte und der anderen Gremien für ihre Mitwirkung (also u. a. für Kontaktpflege und den Informationsaustausch) erhalten bzw. erhalten haben?

Antwort:
Der Unterzeichner zeigt die aus seinen Mitgliedschaften und Funktionen resultierenden Nebeneinkünfte einschließlich der damit verbundenen Abführungsverpflichtungen jährlich dem Kreistag an; vgl. hierzu Inhalt und Anlagen der (nichtöffentlichen) Vorlage 8/816.
Die Einkünfte der Kreistagsmitglieder L. Schulte und H.W. Schneider aus den vorstehend genannten Funktionen sind hier nicht bekannt. Anzeigepflichten dieses Personenkreises gegenüber dem Hochsauerlandkreis sind ebenfalls nicht bekannt.

Im Übrigen wird abschließend darauf hingewiesen, dass Grundlage für die Beteiligung des Hochsauerlandkreises die strategisch ausgerichtete Beschlusslage des Kreistages ist. Die in der Anfrage vorgenommene Verknüpfung der Einkünfte für die Vertreter des Hochsauerlandkreises aus dieser RWE-Beteiligung dürfte einer persönlichen Wertung geschuldet sein und wird insoweit zurückgewiesen.

Anmerkungen der Radaktion: Die Frage enthielt keine Verknüpfung von Mandaten und Beteiligung. Die erfolgte erst in der Antwort der Kreisverwaltung…
Und es gibt Politiker, die transparenter mit ihren “Nebeneinkünften” umgehen…

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13.12.13 – Jahresendspurt im Kreistag

By admin at 10:50 am on Wednesday, December 11, 2013

Es sieht so aus als hätten Verwaltung und Kreistagsmitglieder bei der letzten Kreistagssitzung dieses Jahres – am Freitag dem 13. Dezember 2013 – ein Mammut-Programm zu absolvieren. Die Sitzungsunterlagen umfassen mehr als 2.700 Seiten! Im Vordergrund stehen Haushaltsangelegenheiten. Wie immer beginnt die Sitzung im Großen Sitzungssaal im Kreishaus in Meschede um 15.00 Uhr; Ende offen. Hier eine kleine, unvollständige! „Programm-Vorschau“:

• Einwohnerfragestunde – Jede Bürgerin, jeder Bürger hat hier die Gelegenheit mündlich Fragen an den Landrat zu stellen. Das kann auch spontan erfolgen.

• Umsetzung des Demographiecheck – Änderungsantrag der Sauerländer Bürgerliste (SBL): Mit zahlreichen neuen Formulierungen sollen die Leitziele nachhaltiger werden.

• Haushaltsreden – Die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD, FDP und den Grünen sowie Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) und Beate Raberg, Einzelmitglied von Die Linke, nehmen die Gelegenheit wahr, ihre Meinung zum Kreishaushalt oder auch zu anderen politischen Themen zu erläutern. (Je nach Redner/in, kann das dauern …. trotzdem, je nach Redner/in auch sehr interessant!)

• Vorstellung des Jahresabschlusses des Hochsauerlandkreises zum 31.12.2012 – Entlastung des Landrats

• Bericht über die Ausführung des Haushalts 2013

• Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften des Hochsauerlandkreises wie Wirtschaftsplan des „Bergbaumuseums Ramsbeck GmbH“

• Abfallwirtschaft und Gebührenkalkulation 2014 (Kann spannend sein!)

• Jahresabschluss 2012 und Wirtschaftsplan 2014 des Rettungsdienstes

• Haushaltsplanentwurf 2014

• Neubau des Kreisfeuerwehrzentrums (Es wird mal wieder viel teurer als geplant) – Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) reichte zu dieser Verwaltungsvorlage, Drucksache 8/976, am 09.12.13 einen Änderungsantrag ein; hier der Wortlaut: „Der Kreistag beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro, die bisherigen Planungen so zu überarbeiten, dass die Gesamtkosten des Projekts 9 Mio Euro nicht überschreiten.“ Nach den bisherigen Planungen soll das Projekt mehr als 14 Mio Euro kosten.

• Wirtschaftspläne der Beteiligungsgesellschaften des Hochsauerlandkreises wie z.B. der Wirtschaftsplan der Erholungs- und Sportzentrum Winterberg GmbH (Bobbahn-Gesellschaft) – Sowohl SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos wie auch die FDP-Fraktion legten zu dieser Verwaltungsvorlage einen Änderungsantrag mit ähnlichem Tenor vor. Reinhard Loos beantragte, dass der Kreistag die Geschäftsführung der ESZW beauftragt, bis zur nächsten Kreistagsitzung ein Konzept für die Entschuldung der Gesellschaft vorzulegen. (Der Betrieb der Bobbahn-Gesellschaft ist höchst defizitär.)

• Bezuschussung der Schanzen in Winterberg

• Beteiligungsverfahren mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zum Haushaltsplanentwurf 2014 – An dieser Stelle haben alle Bürgermeister im Hochsauerlandkreis die Gelegenheit, ihre Meinung zum Haushaltsentwurf des Kreises zu äußern. Schließlich belastet der Kreishaushalt durch die Erhebung der Kreisumlage den Haushalt der Städte und Gemeinden in erheblichem Umfang. Vermutlich wird aber auch in diesem Jahr, so wie im letzten Jahr, kein Bürgermeister von seinem Rederecht Gebrauch machen? Schade!

• Integrationskonzept des Hochsauerlandkreises

• Gemeinsames Klimaschutzkonzept für den Hochsauerlandkreis und zehn kreisangehörige Städte und Gemeinden

• Neuordnung der Naturparke in Südwestfalen

Ende des öffentlichen Teils

Vorgesehen ist auch noch ein nicht öffentlicher Teil. Laut Einladung zur Sitzung geht es da um Beteiligungsangelegenheiten, genauer gesagt um eine Kapitalerhöhung des Hochsauerlandkreises an der Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerland mbH & Co. KG zum 31.12.2013.

Also bitte am Freitag Thermoskanne und Brötchen einpacken und nach Meschede ins Kreishaus fahren! Schnee und Glatteis dürfen uns gerne noch bis dahin verschonen!

PS: Außer den drei bereits erwähnten Änderungsanträgen zur Kreistagssitzung stellte Reinhard Loos von der SBL noch vier weitere:

• ÖPNV – Vorbereitung der Einführung eines kreisweiten Sozialtickets

• ÖPNV – Schrittweise Einführung eines Fahrgastinformationssystems an zentralen Bushaltestellen im Kreisgebiet.

• PTA- Schule – Die monatlichen Unterrichtsentgelte für die Schülerinnen und Schüler sollen ab dem Schuljahr 2014/15 auf 150,- Euro festgesetzt werden. Vor einigen Monaten hatte der Kreistag mit Mehrheit eine Erhöhung von 120 auf 215 Euro beschlossen.

• Südwestfalen Agentur GmbH – Die für die Fortsetzung der Tätigkeit der Südwestfalen Agentur GmbH ab 2015 vorgesehenen Aufgaben werden von den vorhandenen Einrichtungen z.B. Sauerland Tourismus, Wirtschaftsförderungsgesellschaft, Regionalagentur Hellweg-Hochsauerland) wahrgenommen. Denn die bisherige Hauptaufgabe der Südwestfalen Agentur, die Durchführung der Regionale 2013, endet im Jahr 2014.

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Landesarbeitsgericht: “unerklärlich” und “unverständlich”

By admin at 12:22 pm on Saturday, December 7, 2013

Mit einem Desaster endete gestern für die Kreispolizeibehörde ein von ihr selbst eingeleitetes Berufungsverfahren beim Landesarbeitsgericht in Hamm (Az: 13 Sa 596/13). Das Urteil bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013: Die beiden vor etwa einem Jahr gegen einen 45jährigen Informationstechniker ausgesprochenen fristlosen Kündigungen sind unwirksam. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Es geht immer noch um die sogenannte Download-Affäre. Bereits im Februar 2010 (!) war der Kreispolizeibehörde durch ein Schreiben eines Rechtsanwalts bekannt geworden, dass ausgerechnet auf einem ihrer Behörden-Rechner illegale Downloads erfolgt waren, u.a. von Musiktiteln der Gruppe “Ich und Ich” und von Videos. Die Kreispolizeibehörde verdächtigte 2 Mitarbeiter. Es wurden Strafverfahren eingeleitet, die aber – nach 2 1/2 jähriger Verfahrensdauer – zu keiner Verurteilung führten. Trotzdem wurde beiden Mitarbeitern gekündigt. Einer von ihnen klagte gegen die Kündigungen, und bekam in allen Instanzen Recht. Der Mitarbeiter ist bereits seit 1994 beim Land NRW beschäftigt, das formell Arbeitgeber der Kreispolizei ist, war Mitglied des Personalrats, und hat Ehefrau und 2 Kinder. Über die bisherigen Verfahren hatten wir mehrfach berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=2875, http://sbl-fraktion.de/?p=2895, http://sbl-fraktion.de/?p=2969

Die Verhandlung in Hamm deckte haarsträubende Zustände in der Kreispolizeibehörde auf. Der Vorsitzende Richter war sehr gut vorbereitet. Die Kreispolizeibehörde wurde durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und durch ihren “Direktionsleiter Zentrale Aufgaben” vertreten.

Im Laufe der Verhandlung mußten die beiden Vertreter der Kreispolizeibehörde schließlich zugeben, dass mindestens 16 Mitarbeiter auf den Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, zugreifen konnten, und zwar ohne Paßwort. Es handelte sich um einen Testrechner, der nicht mit dem Polizeinetz verbunden war. Er diente z.B. dazu, Software-Updates und neue Treiber aus dem Internet herunterzuladen, um sie zu testen und dann auf die Rechner im Netz der Polizeibehörde zu übertragen. Diese internen Rechner sind die Haupt-Arbeitsplätze der Behördenmitarbeiter und haben selbst keinen Zugang zum Internet.

Besonders pikant: Der Generalschlüssel zur Kreispolizeibehörde wurde in der Wache Meschede aufbewahrt, die sich im selben Gebäude befindet, in einem offenen Schlüsselkasten. Von dort holte sich z.B. “die Putzfrau” den Generalschlüssel, um die Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde zu reinigen; an den Schlüssel hätten so auch viele andere Personen kommen können.

Nicht mehr bestreiten konnte die Kreispolizeibehörde auch, dass der von ihr gekündigte Mitarbeiter zu den Zeiten, als die Downloads erfolgten, häufig nicht im Dienstgebäude in Meschede anwesend war. Er hielt sich dann entweder in auswärtigen Schulungen oder in anderen Polizeidienststellen im Kreisgebiet auf. Denn er war für die komplette Funk- und Telefontechnik aller Polizeidienststellen im Hochsauerlandkreis zuständig. Für die “kreative” Behauptung, der Mitarbeiter hätte die Downloads dann bereits vor seiner Abwesenheit (also mehrere Tage vorher) gestartet, blieb der Arbeitgeber jeden Beweis schuldig.

Besonderes Erstaunen löste beim Landesarbeitsgericht der Umgang der Kreispolizeibehörde mit dem Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, und einem möglicherweise ebenfalls betroffenen Notebook aus. Die Geräte blieben nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst an ihrem bisherigen Platz stehen, waren also für viele Personen zugänglich. Dann wurden sie in einer Garage abgestellt, weil das Büro, in dem sie vorher standen, renoviert wurde. Erst nach mehreren Wochen wurden sie “gesichert” untergebracht. In der Zwischenzeit wurden von dem Rechner zahlreiche Dateien gelöscht, und keiner konnte sagen, von wem und wann… Diesen Umgang mit dem verdächtigen Objekt ausgerechnet im eigenen Haus der Polizei bewertete das Landesarbeitsgericht als “unerklärlich”.

Im Laufe der Verhandlung stellte sich außerdem noch heraus, dass der von der Leitung der Kreispolizeibehörde bestellte Sachverständige, der ein Gutachten zu den Downloads erstellt hat, von der Behördenleitung falsche Informationen erhalten hatte. Und die damalige Verwaltungsleiterin der Kreispolizeibehörde hatte Informationen, die den gekündigten Mitarbeiter entlastet hätten, unterdrückt. Diese Juristin wurde übrigens kurz nach diesen Vorgängen wieder in die Kreisverwaltung zurück versetzt. Hoffentlich kommt niemand auf den Gedanken, sie dort zu befördern?

Erneut kritisierte der Rechtsanwalt des Mitarbeiters, dass die Kreispolizeibehörde in ihren eigenen Angelegenheiten selbst ermittelt hatte, statt die Angelegenheit an eine andere Polizeibehörde abzugeben, die vielleicht etwas neutraler wäre. Dieses Problem stellte sich in den letzten Monaten öfters bei der Kreispolizeibehörde des HSK.

Vom Landesarbeitsgericht wurden auch die umfangreichen Stellungnahmen des Personalrats, die den gekündigten Mitarbeiter ebenfalls entlasteten, einbezogen. Von der Behördenleitung waren sie weitgehend ignoriert worden.

Das Urteil war völlig eindeutig: Beide Kündigungen sind unwirksam, wie auch schon vom Arbeitsgericht Arnsberg festgestellt worden war. Es gäbe weder Anlaß für eine “Tatbestandskündigung” (dann müssen die behaupteten Gründe bewiesen werden) noch für eine “Verdachtskündigung” (wie sie in Vertrauensstellungen bereits bei einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit erfolgen kann). Ausdrücklich stellte das Gericht fest, dass die Kreispolizeibehörde bei den Ermittlungen “erhebliche” Fehler gemacht hat. Diese “Lücken” seien aber nicht dem Mitarbeiter vorzuwerfen. Insbesondere sei weder der Sachverhalt präzise an den Sachverständigen übermittelt worden noch seien die Geräte umgehend sichergestellt worden. Dies sei “unverständlich”.

Das Landesarbeitsgericht teilt auf seiner Internetseite das Ergebnis nur kurz und knapp mit:
13 Sa 596/13
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 23.04.2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 1. und 2. zusammenfassend wie folgt lautet:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 19.11.2012 noch durch die außerordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 03.12.2012 aufgelöst worden ist.
Das beklagte Land hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

UPDATE (09.12.2013)
Hier steht die etwas ausführlichere Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts zum Ergebnis des Berufungsverfahrens.

Fazit:

Die Kreispolizeibehörde des HSK hat mal wieder eklatante Mängel offenbart. Auffällig: Von den Vorgängen waren ein Mitglied des Personalrats und ein Kreistagsmitglied betroffen; Zufall? Wegen der engen Verflechtungen mit der Kreisverwaltung (u.a. häufiger Austausch von Führungskräften und der Landrat ist gemeinsamer Chef) haben diese Mängel auch Auswirkungen über die Kreispolizei hinaus.

Der Landrat hatte persönlich bereits im Juni 2010 entschieden, den Mitarbeiter von der Arbeit freizustellen. Der Informationstechniker erhält nun Gehalt für insgesamt mehr als 3 Jahre, die er – gegen seinen Willen – nicht arbeiten durfte. Dadurch sind Kosten für Gehalt, Personalnebenkosten und die Verfahren von mehr als 200.000 Euro entstanden!
Bleibt zu hoffen, dass die Leitung der Kreispolizeibehörde nun endlich einlenkt und der Informationstechniker wieder eine Tätigkeit aufnehmen kann.

UPDATE 19.06.2015

An den Landrat des HSK
als Vorsitzenden des Kreisausschusses
Steinstraße 27
59872 Meschede

Brilon, den 19.06.2015

Vergleich als Ergebnis des Verfahrens I-4 O 447/14 beim Landgericht Arnsberg

Sehr geehrter Herr Landrat,

wie im o.g. zivilrechtlichen Verfahren am 01.06.2015 als Vergleich festgelegt, gebe ich die folgende Erklärung ab und weise dabei darauf hin, dass ich diesen Brief an den Vorsitzenden des Kreisausschusses nur als Folge des von einer Kreisbeamtin gegen mich eingeleiteten Gerichts¬verfahrens schreibe, nicht aus eigener Initiative:
“Soweit ich in dem Internetartikel auf der Internetseite der Sauerländer Bürgerliste e.V. vom 07.12.2013 und nachfolgend in der Kreisausschusssitzung vom 13.12.2013 geäußert habe, die Klägerin habe als damalige Verwaltungsleiterin der Kreispolizeibehörde Informationen, die den gekündigten Mitarbeiter entlastet hätten, unterdrückt, ist dies nicht als Tatsachenbehauptung zu verstehen. Insbesondere der Ausdruck “unterdrücken” ist nicht so zu verstehen. Letztlich ist die Angabe lediglich Ausdruck des von mir aufgrund der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgerichts gewonnenen subjektiven Eindrucks. Dieser subjektive Eindruck geht dahin, dass – wie sich aus der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht meines Erachtens ergab -, Informationen, die für die Entscheidung erheblich sind, nicht angekommen sind.”

Ergänzend zu diesem im gerichtlichen Vergleich festgelegten Text gebe ich noch einige Erläuterungen, wobei hier nur Fakten und Zitate dargestellt werden, unter Verzicht auf eigene Wertungen:

Die Kreisbeamtin Frau Kißmer hat den Unterzeichner verklagt.
Anlass war ein Bericht auf den Internetseiten der SBL (www.sbl-fraktion.de) über ein Verfahren beim Landes¬arbeitsgericht (LAG) Hamm; die Hauptverhandlung fand am 06.12.2013 in Hamm statt.
Der Unterzeichner war bei der Verhandlung im LAG anwesend, die Klägerin nicht.
Es ging in dem arbeitsgerichtlichen Verfahren um Kündigungen, die die Kreispolizeibehörde gegenüber einem ehemaligen Personalratsmitglied ausgesprochen hatte, im Zusammenhang mit der sog. Download-Affäre auf Rechnern der Kreispolizeibehörde.
Chef der Kreispolizeibehörde ist der Landrat. Während der für den Ausspruch der ersten Kündigung relevanten Vorgänge war die Kreisbeamtin, die den Unterzeichner verklagt hat, in der Kreispolizeibehörde als Verwaltungsleiterin tätig.
Es gab im engen zeitlichen Abstand mehrere Kündigungen gegen das ehemalige Personalratsmitglied.
Gegen alle Kündigungen hat der gekündigte Mitarbeiter geklagt; sämtliche Verfahren beim Arbeitsgericht Arnsberg und beim LAG Hamm gingen zu seinen Gunsten aus.

In der Klageschrift der Klägerin gegen den Unterzeichner dieses Schreibens wurden sechs Anträge genannt, u.a. auf Unterlassung, auf Zahlung bei Zuwiderhandlung und auf Widerruf. Keiner war erfolgreich.
Das von der Kreisbeamtin gegen den Unterzeichner eingeleitete Verfahren lag zunächst beim Amtsgericht Meschede, dann beim Amtsgericht Brilon und wurde letztlich beim Landgericht Arnsberg verhandelt.
Die Klage erfolgte zunächst unter der Adresse einer Mescheder Videothek, dann unter der Adresse des Kreishauses.

“Dass für die vielen Downloads möglicherweise nicht … verantwortlich ist, sondern vielleicht jemand ganz anderes, das lässt ein Aktenvermerk der damaligen Verwaltungsleiterin der Polizei in Meschede vermuten. Das interne Papier liegt der Lokalzeit-Redaktion vor. Darin heißt es ‘Offenbar ist von dem dienstlichen Rechner des Herrn … aus kein illegaler Download erfolgt. Der Download muss von einem anderen Gerät aus erfolgt sein …’ ” (WDR-Lokalzeit Südwestfalen vom 28.03.2013)
Es gab einen “internen Vermerk, den die Klägerin seinerzeit zunächst gefertigt hatte, der aber, da er sich, wie die Klägerin selbst rechtzeitig erkannt hat, in seinen Schlussfolgerungen als nicht zutreffend erwies, im persönlichen Bereich der Klägerin nicht verlassen und im weiteren Bereich keine Verwendung gefunden hat.” (Klageschrift des Bevollmächtigten der Klägerin vom 06.02.2014)

In dem Artikel auf den Internetseiten der SBL wurde u.a. ausgeführt, ohne dass dies Gegenstand des von der Kreisbeamtin eingeleiteten Verfahrens wurde:
“Die Verhandlung in Hamm deckte haarsträubende Zustände in der Kreispolizeibehörde auf. …
Im Laufe der Verhandlung mussten die beiden Vertreter der Kreispolizeibehörde schließlich zugeben, dass mindestens 16 Mitarbeiter auf den Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, zugreifen konnten, und zwar ohne Paßwort…
Besonders pikant: Der Generalschlüssel zur Kreispolizeibehörde wurde in der Wache Meschede aufbewahrt, die sich im selben Gebäude befindet, in einem offenen Schlüssel¬kasten. Von dort holte sich z.B. “die Putzfrau” den Generalschlüssel, um die Räumlichkeiten der Kreispolizeibehörde zu reinigen; an den Schlüssel hätten so auch viele andere Personen kommen können.
Nicht mehr bestreiten konnte die Kreispolizeibehörde auch, dass der von ihr gekündigte Mitarbeiter zu den Zeiten, als die Downloads erfolgten, häufig nicht im Dienstgebäude in Meschede anwesend war. Er hielt sich dann entweder in auswärtigen Schulungen oder in anderen Polizeidienststellen im Kreisgebiet auf…. Für die “kreative” Behauptung, der Mitarbeiter hätte die Downloads dann bereits vor seiner Abwesenheit (also mehrere Tage vorher) gestartet, blieb der Arbeitgeber jeden Beweis schuldig.
Besonderes Erstaunen löste beim Landesarbeitsgericht der Umgang der Kreispolizei¬behörde mit dem Rechner, auf den die Downloads erfolgt waren, und einem möglicher¬weise ebenfalls betroffenen Notebook aus. Die Geräte blieben nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst an ihrem bisherigen Platz stehen, waren also für viele Personen zugänglich. Dann wurden sie in einer Garage abgestellt, weil das Büro, in dem sie vorher standen, renoviert wurde. Erst nach mehreren Wochen wurden sie “gesichert” untergebracht. In der Zwischenzeit wurden von dem Rechner zahlreiche Dateien gelöscht, und keiner konnte sagen, von wem und wann… Diesen Umgang mit dem verdächtigen Objekt ausgerechnet im eigenen Haus der Polizei bewertete das Landesarbeitsgericht als “unerklärlich”…
Erneut kritisierte der Rechtsanwalt des Mitarbeiters, dass die Kreispolizeibehörde in ihren eigenen Angelegenheiten selbst ermittelt hatte, statt die Angelegenheit an eine andere Polizeibehörde abzugeben, die vielleicht etwas neutraler wäre. Dieses Problem stellte sich in den letzten Monaten öfters bei der Kreispolizeibehörde des HSK.
Vom Landesarbeitsgericht wurden auch die umfangreichen Stellungnahmen des Personalrats, die den gekündigten Mitarbeiter ebenfalls entlasteten, einbezogen. Von der Behördenleitung waren sie weitgehend ignoriert worden.
Das Urteil war völlig eindeutig: Beide Kündigungen sind unwirksam, wie auch schon vom Arbeitsgericht Arnsberg festgestellt worden war. … Ausdrücklich stellte das Gericht fest, dass die Kreispolizeibehörde bei den Ermittlungen “erhebliche” Fehler gemacht hat. Diese “Lücken” seien aber nicht dem Mitarbeiter vorzuwerfen. Insbesondere sei weder der Sachverhalt präzise an den Sachverständigen übermittelt worden noch seien die Geräte umgehend sichergestellt worden. Dies sei “unverständlich”…”

In das von der Kreisbeamtin gegen den Unterzeichner eingeleitete Verfahren wurden von der Klägerin Inhalte aus dem nichtöffentlichen Teil einer Sitzung des Kreisausschusses eingebracht und damit zum Inhalt der öffentlichen Verhandlung.
Eine Mail des Beklagten an eine Abteilungsleiterin (FDL’in) der Kreisverwaltung wurde ebenfalls von der Klägerin in das Verfahren eingebracht.

Es ging in diesem Verfahren nicht um die Vergabe der Schülerfahrten (Schülerspezial¬verkehr) zu fünf kreiseigenen Förderschulen, die im Frühjahr/Sommer 2014 stattfand.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos

ø an die Mitglieder des Kreisausschusses

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Treffen der SBL in Nuttlar

By admin at 2:25 am on Saturday, December 7, 2013

Am Montag, dem 09.12.2013 um 19.00 Uhr, treffen sich die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) turnusmäßig im Gasthof Hester in Nuttlar.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. Berichte aus den Ausschuss-Sitzungen wie z.B. dem Umweltausschuss, sowie die Verwaltungsvorlagen, die bei der Kreistagssitzung am Freitag dem 13.12.2013 entschieden werden sollen.

SBL- Kreistagsmitglied Reinhard Loos lädt alle an der Kreispolitik interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu dieser Informations- und Gesprächsrunde ein.

Es stehen beispielsweise diese spannenden Punkte auf der TO der KT-Sitzung:
8/983
Änderungsantrag der Sauerländer Bürgerliste gem. § 10 Abs. 2 bzw. gemäß § 10 Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs.1 und 22 der Geschäftsordnung des Kreistags zur Drucksache 8/933 “Umsetzung des Demographiecheck”
8/982
Haushaltsplanentwurf des Hochsauerlandkreises für das Haushaltsjahr 2014 Erläuterungen der Haushaltsansätze im Bereich Gesundheit und Bevölkerungsschutz
8/976
Kreisfeuerwehrzentrum (Kosten von mehr als 14 Mio Euro!)
8/966
Wirtschaftsplan 2014 für den Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises – AHSK
8/959
Integrationskonzept des Hochsauerlandkreises
8/958
Bezuschussung des Betriebs der Schanzen in Winterberg für das Jahr 2014
8/935
Gemeinsames Klimaschutzkonzept für den Hochsauerlandkreis und zehn kreisangehörige Städte und Gemeinden
8/918
“Kein Abschluss ohne Anschluss” (bisher: Neues Übergangssystem Schule – Beruf in NRW)

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Nur Marsberg liegt gut im Rennen

By admin at 10:58 am on Friday, December 6, 2013

In den letzten Tagen wurde in den Sitzungen mehrerer Ausschüsse das neue “Integrierte Klimaschutzkonzept” vorgestellt. Es wurde im Auftrag des Kreises vom “Institut für Technologie- und Wissenstransfer Kreis Soest e.V.” erstellt. Viele interessante Vorschläge sind darin enthalten, u.a., dass der Kreis für seine eigenen Gebäude Strom aus erneuerbaren Energien beziehen soll. Dies wurde von der SBL bereits mehrfach beantragt, aber bisher von der Mehrheit im Kreistag abgelehnt.

Eine wesentlich Rolle in dem Klimaschutzkonzept spielt die Energieerzeugung im Kreisgebiet. Nach der Potentialabschätzung sei es bereits bei einem “Verhaltenen Zubau” an Windkraftanlagen, weit unter den bestehenden Möglichkeiten, möglich, dass in 10 Jahren nur noch 4% des im Kreisgebiet verbrauchten Stroms außerhalb des Kreises erzeugt würde (S. 139).

Aufschlussreich ist die Tabelle über die in den Städten und Gemeinden derzeit vorhandenen Windkraftanlagen (S. 115). Bis 2005 waren bereits 101 Windräder errichtet. Von 2006 bis 2012 sind nur noch 24 hinzugekommen, davon allein 17 in Marsberg. Die anderen 7 neuen Windräder in diesen Jahren wurden in Arnsberg (4), Bestwig (2) und Brilon (1) errichtet. Das ist ein sehr bedenkliches Ergebnis, denn die z.B. Stadt Brilon hat aufgrund ihrer sehr großen Fläche (mehr als Düsseldorf und Essen) und ihrer Höhenlage hervorragende Voraussetzungen für die Erzeugung von Windenergie. Die übrigen 8 Städte und Gemeinden haben in diesen 7 Jahren kein einziges neues Windrad vorzuweisen; das ist noch schlechter. In Olsberg, Winterberg und Eslohe stand Ende 2012 keine einzige Windkraftanlage, weil dort auch bis 2005 noch keine gebaut wurde.

Es kann nur besser werden…

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Wie groß ist der Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Hochsauerlandkreis?

By admin at 12:02 pm on Wednesday, December 4, 2013

Die Stadt Arnsberg, die als einzige Kommune im Hochsauerlandkreis eine eigene Ausländerbehörde hat, informierte im November 2013 im „Blickpunkt Arnsberg-Sundern“ über den großen Zustrom von Asylbewerbern in ihrem Stadtgebiet. Siehe:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/dramatischer-anstieg-bei-asylbewerbern-zwingt-zum-handeln

Besonders deutlich wird die Dimension an dem Beispiel des Übergangswohnheims auf der Hammerweide. Dort sei die Belegung in den letzten Monaten von 40 auf 93 Personen gestiegen. Damit sei die Kapazitätsgrenze erreicht. Spätestens im Januar könne die Stadt Arnsberg neu zugewiesene Menschen nicht mehr unterbringen. Darum suche eine Arbeitsgruppe nach Lösungen, möglicherweise auch durch Reaktivierung alter Unterkünfte.

Sicherlich stellt sich die Situation im Bereich des Ausländeramts des Hochsauerlandkreises, das für alle Städte und Gemeinden im HSK außer Arnsberg zuständig ist, ähnlich dar!? Darum bat Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber zogen in diesem Jahr in den Zuständigkeitsbereich unserer Ausländerbehörde bzw. wurden ihr zugewiesen? Wie viele Kinder waren darunter?

2. Wie viele erwarten Sie noch bis Ende 2013?

3. Aus welchen Ländern flohen diese Menschen?

4. Wie und wo sind sie untergebracht?

5. Wie ist die Belegungsdichte in den Unterkünften? Wie viele Menschen leben maximal in einem Raum, wie viele im Durchschnitt?

6. Wie gewährleistet der HSK (in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden) die Einhaltung von Mindeststandards bei den Anforderungen an den Wohnraum, sodass die Unterbringung –ausnahmslos- als menschenwürdig bezeichnet werden und ein Familienverband aufrecht erhal-ten werden kann?

7. An welche Alternativen denkt der HSK, falls die Kapazitätsgrenzen bei den Unterkünften überschritten sind?

8. Die Stadt Arnsberg verfährt nach dem sogenannten „Leverkusener Modell“, das das Ziel hat, Flüchtlinge in Privatwohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Beabsichtigt der Hochsauerlandkreis ebenfalls dieses Modell anzuwenden?

9. Bei der Unterbringung von Menschen aus verschiedenen Ländern und unterschiedlicher Ethnien können leicht Konflikte entstehen. Welche Strategien entwickelt der Hochsauerlandkreis bzw. welche Maßnahmen ergreift er, um der Gefahr etwaiger Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Flüchtlingen und Asylbewerbern oder Gruppen/Ethnien vorzubeugen bzw. sie zu minimieren?

10. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber im Jahr 2013? Welche Ausgaben wurden für 2014 im Haushalt veranschlagt?

11. Welche Aufwendungen hat der Hochsauerlandkreis zu tragen, welche die Städte und Gemein-den im HSK unter Berücksichtigung, dass für neu zugewanderte Flüchtlinge das Land NRW den Gemeinden ab dem Tag der Einreise für die Dauer von 2 Jahren eine Integrationspauschale gewährt, die abgesehen von einigen Ausnahmen, zwischen entweder 1.050 Euro oder 250 Euro pro Vierteljahr, je nachdem ob der Flüchtling/Asylbewerber eine Leistung nach SGB XII oder nach SGB II bezieht, variiert?

12. Liegen dem HSK Rückmeldungen von den freien Wohlfahrtsverbänden bzgl. der Inanspruchnahme der Migrationserstberatung vor? Wenn ja, wie groß ist der Beratungsbedarf und welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Ausländerbehörde aus den Informationen der freien Wohlfahrtsverbände?

13. Wie viele Menschen wurden im Jahr 2013 abgeschoben? Wie viele reisten „freiwillig“ aus?

14. Mit wie vielen Abschiebungen und „freiwilligen“ Ausreisen rechnet der HSK noch bis zum 31.12.2013?

15. In welche Länder erfolgten die Abschiebungen und „freiwilligen“ Ausreisen?

16. Wie hoch ist der Betrag, den der Hochsauerlandkreis im Jahr 2013 insgesamt an die „freiwillig“ Ausreisenden für das Verlassen der Bundesrepublik zahlte bzw. noch zahlt?

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Wie groß ist der Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Hochsauerlandkreis?
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