Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Unterkunftskosten – HSK verfährt (vorerst) weiter nach seinem nicht schlüssigen Konzept

By adminRL at 11:22 pm on Tuesday, March 29, 2016

Konsequenzen?

Nachdem das Sozialgericht Dortmund am 19.02.2016 das Mietkostenkonzept des HSK für „gescheitert“ erklärte hatte,
klick hier:
http://sbl-fraktion.de/?p=6550
und da:
http://sbl-fraktion.de/?p=6486
wollte sie SBL/FW wissen, wie es jetzt weiter geht. Welche Konsequenzen zieht nun der HSK aus dem Urteil?

Ganz kurz: Nein, (erst mal) keine!

Wenn es nach dem Hochsauerlandkreis geht, hat das Gerichtsurteil für ihn und für die betroffenen Empfänger von Grundsicherungsleistungen erst mal keine Konsequenzen, außer der Überlegung, ob der HSK in Berufung gehen soll. So geht es jedenfalls aus der Antwort der Kreisverwaltung (vom 17.03.2016) auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (vom 15.03.2016) hervor.

Fragen und Antworten

Die SBL/FW fragte:
Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
Der HSK antwortete:
„Aus dem noch nicht bestandskräftigen Urteil des Sozialgerichts Dortmund ergeben sich für den Hochsauerlandkreis als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie als Träger der Sozialhilfe derzeit keine Veranlassungen, die Vorgehensweise zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII zu ändern.
Aktuell liegt das Urteil des Sozialgerichts Dortmund noch nicht in ausformulierter Form vor. Sobald es zugestellt ist, wird von mir die Einlegung einer Berufungsklage geprüft.
Dabei werde ich die beiden Urteile des LSG NRW vom 27. Januar 2016, in denen der Ansatz von Analyse & Konzepte als schlüssig im Sinne der Rechtsprechung des BSG bewertet wurde, mit in meine Prüfung einbeziehen (L 12 AS 1180/12 und 673/14).“

Die SBL/FW fragte:
Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?
Der HSK antwortete:
„Weder der Hochsauerlandkreis noch seine Delegationskommunen haben Leistungsberechtigten nach dem SGB II oder SGB XII Umzugsaufforderungen zukommen lassen.“

Die SBL/FW fragte:
Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen als für das nun vom Sozialgericht für gescheitert erklärte Konzept?
Der HSK antwortete:
„Es ist nicht beabsichtigt, ein anderes Unternehmen mit der Aktualisierung des Schlüssigen Konzepts zu beauftragten.“

Konsequenzen für die SBL/FW?

Auf jeden Fall die, dass das nicht unser letzter Bericht über das Konzept des HSK zu den Kosten der Unterkunft (KdU) sein wird!

PS: Die Antwort der Kreisverwaltung nach dem Umgang mit den Grundsicherungsempfängern scheint uns übrigens nicht ganz schlüssig. Gab und gibt es tatsächlich seitens des HSK und seiner Delegationskommunen keine Umzugsaufforderungen an Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger?

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WP-Artikel „Ungeklärte Identität“ – Versuch eines Faktenchecks

By adminRL at 9:51 pm on Thursday, March 24, 2016

WP-Artikel und ein geteiltes Echo

Am 17.03.2016 veröffentlichte die Westfalenpost Meschede einen Artikel zum Thema „Asylbewerber“ mit der Überschrift „Ungeklärte Identität“.
Klick: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/ungeklaerte-identitaet-id11657991.html
Die Informationen auf denen dieser Bericht basiert erhielt der Redakteur offenbar von Mitarbeiter/Innen der Kreisverwaltung.

Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) – und anscheinend nicht nur ihr – stellen sich zu den im Artikel dargestellten „Fakten“ einige Fragen. Darum erhielt der Chef der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises, Landrat Dr. Karl Schneider, am 22.03.2016 vom SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos einige schriftlich formulierte Fragen.

SBL/FW (hinter)fragt

Zum besseren Verständnis zitieren wir hier die im WP-Artikel gemachten Aussagen, auf die die Anfrage Bezug nimmt. Gleich dazu bzw. dahinter stehen die sich auf die jeweiligen Aussagen beziehenden Fragen der SBL/FW. Los geht`s:
1. WP: „Die ungeklärte Identität von Asylbewerbern ist ein Massen-Phänomen“ –
Frage: Auf welchen Fakten basiert die Erkenntnis, dass es sich um ein Massen-Phänomen handelt?
2. WP: „Von den aktuell 3509 Asylbewerbern im Hochsauerlandkreis stehen bei einem Großteil die Personalien nicht sicher fest.“ –
Frage: Was sind in erster Linie die Gründe dafür, dass die Personalien einiger Geflüchteter und Migranten noch nicht sicher feststehen?
3. WP: „2400 von ihnen hatten noch keine Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, von ihnen sind noch keine Fingerabdrücke genommen worden.“ –
Fragen: Warum hatten 2.400 Flüchtlinge noch keine Anhörung beim Bundesamt, aufgeteilt nach Gründen und Herkunftsland?
Wie viele Flüchtlinge warten schon länger als 3, 6, 9, 12, 15, 18 Monate auf ihre Anhörung beim Bundesamt?
4. WP: „117 Abschiebungen sind 2015 durchgeführt worden, vor allem nach Serbien, Albanien und Kosovo.“
Fragen: Wie teilen sich die 117 Abschiebungen des Jahres 2015 auf die einzelnen Zielländer auf, wie im laufenden Jahr?
Wie viele sogenannte freiwillige Rückreisen gab es, und wie teilen sie sich auf?
Welche Hilfen und Unterstützung erhielten „freiwillig“ Ausreisende im letzten und in diesem Jahr durch den HSK und/oder in dessen Auftrag?
Wie viele Abschiebungen sind gescheitert, und aus welchen Gründen?
Welche Kosten sind in diesem Zeitraum für durchgeführte und geplante Abschiebungen entstanden?
5. WP: „Im Kreishaus kennt man die besondere Problematik straffällig gewordener Asylbewerber.“
Frage: Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber erhielten im Jahr 2015 bis heute ein Strafverfahren wegen angeblich illegaler Einreise?
Wie viele dieser Verfahren wurden von der Ausländerbehörde des HSK initiiert?
6. WP: „Einige, ….., fallen durch Eigentumsdelikte, Körperverletzungen und Dealen auf – allerdings nicht hier in der Region, wo sie sich eigentlich aufhalten müssten, sondern in den Großstädten. Die Ausländerbehörde erfährt nur über Strafanzeigen davon. Delikte wie Schwarzfahren seien ‘an der Tagesordnung’.“
Fragen: In wie vielen Fällen von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, Dealen und Schwarzfahren durch im HSK gemeldete Asylbewerber und Migranten kam es 2015 und 2016 zu einer rechtskräftigen Verurteilung?
Wie oft wurden tatverdächtige Asylbewerber frei gesprochen?
Wo ereigneten sich die Straftaten?
Welche Strafmaßnahmen wurden verhängt?
Wie viele verurteilte Asylbewerber und Migranten gingen in Berufung?
7. WP: „Abgelehnte Asylbewerber werden im Kreishaus auf ihre Passpflicht hingewiesen: Sie müssen mithelfen, ihre Identität zu klären, indem sie Geburtsurkunden oder Schulbescheinigungen besorgen.“
Frage: Welche Anhaltspunkte hat die Kreisausländerbehörde dafür, dass Behörden und Verwaltungen in Kriegs- und Krisengebieten – wie beispielsweise Syrien und Mali – so gut und effektiv funktionieren und arbeiten, um ihren im Ausland befindlichen Staatsbürgern innerhalb bestimmter Fristen die von deutschen Behörden verlangten Ersatz-Dokumente auszustellen?
8. WP: „Neben der unklaren Identität sind medizinische Gründe das zweite Haupt-Hindernis gegen Abschiebungen. … Zuletzt wurde einer serbischen Asylbewerberin in Hallenberg ärztlich bescheinigt, sie sei depressiv geworden, weil sie auf die Sauerländer Berge starren musste – die Kreisverwaltung musste daraufhin ein Gegen-Gutachten in Auftrag geben, um die Reisefähigkeit zu beweisen.“
Frage: Ist es rechtens und zulässig, dass die Ausländerbehörde öffentlich aus Krankenakten von Asylbewerbern zitiert?
Wir möchten Sie auch bitten zu beantworten, ob bei der Patientin aus Hallenberg, abgesehen von dem in der WP erwähnten Anblick der Sauerländer Berge, weitere und schwerwiegendere Gründe für eine Depression vorliegen, ob die Asylbewerberin aus Hallenberg entsprechend ihrer Diagnosen behandelt wurde und wird, welcher Arzt für welches Honorar im Auftrag der Kreisverwaltung das Gegen-Gutachten „Fit für Abschiebung“ erstellt hat und ob sich die Frau noch in Deutschland aufhält oder ob sie zwischenzeitlich abgeschoben oder zur “freiwilligen” Ausreise veranlasst worden ist?

Bitte warten ….
Abschließend erinnerte die SBL/FW die Kreisverwaltung an die nachfolgend aufgeführten, noch nicht beantworteten Anfragen der SBL/FW aus dem Jahr 2015.
• „Mehrausgaben für Menschen mit Duldung, die keine Arbeitserlaubnis erhalten“ vom 11.08.2015
• „Anzahl der im HSK bisher aufgenommenen Flüchtlinge“ vom 22.09.2015

Die Fraktion fragte auch nach, wann sie mit der Beantwortung rechnen kann.

Egal wie lange es dauert, die SBL/FW wird auf jedem Fall über das Resultat des „Faktencheck-Versuchs“ berichten. Wir bitten um etwas Geduld.

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Mit Wartelisten auf dem Weg zur Integration

By adminRL at 12:38 am on Tuesday, March 22, 2016

Welche Schul-, Ausbildungs- und Berufs-Angebote gibt es für junge Geflüchtete tatsächlich?

So soll es sein:
Nach Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden geflüchtete Kinder und Jugendliche über das Kommunale Integrationszentrum (KI) in Schulen vermittelt. Jugendliche, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, sollen über die Jugendämter Bildungs- bzw. Ausbildungsangebote erhalten.

Das NRW-Schulministerium informiert auf seiner Internetseite darüber, dass Berufskollegs, sofern sie über ausreichende personelle und räumliche Ressourcen verfügen, auch jugendliche Migrantinnen/Migranten aufnehmen, wenn sie nicht mehr schulpflichtig in der Sekundarstufe II sind.
Klick: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Fluechtlinge/index.html
Das sind die Vorhaben. Wie klappt die Umsetzung im Hochsauerlandkreis?

Fragen nach dem „Ist-Zustand“
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte dazu am 16.02.2016 an Landrat Dr. Karl Schneider diese 8 Fragen.

1. Gibt es bei den Deutsch- und Integrationskursen für junge Migrantinnen und Migranten genügend Kapazitäten? Wie viele Kinder und Jugendliche sind derzeit auf einer Warteliste für Deutsch- und Integrationskurse?

2. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden ab dem letzten Quartal 2015 bis jetzt vom KI in Schulen vermittelt und eingegliedert?
Bei wie vielen Kinder und Jugendlichen scheiterten die Bemühungen in diesem Zeitraum?
In wie vielen Fällen konnten keine Angebote erfolgen? Was waren die Gründe?

3. Wie viele junge Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, haben ab dem letzten Quartal 2015 bis jetzt vom Kreisjugendamt Bildungs- bzw. Ausbildungsangebote erhalten?
Wie vielen konnte bisher kein Schul-, Bildungs- und Ausbildungs-Angebot gemacht werden? Was waren die Gründe?

4. Wie viele jugendliche Geflüchtete besuchen derzeit Berufskollegs im HSK?

5. Welche Altersbegrenzung und welche anderen Zugangshürden gelten für Flüchtlinge an den Berufskollegs?

6. Wie viele junge Geflüchtete wurden Ihres Wissens in Berufspraktika vermittelt?

7. Wie viele junge Geflüchtete wurden Ihres Wissens in Ein-Euro-Jobs und Minijobs vermittelt?

8. Haben Ihres Erachtens Deutsch- und Integrationskurse, Berufspraktika, Schule und Ausbil-dung Priorität vor Ein-Euro- und Minijobs?

Antworten zum „Ist-Zustand“
Das Antwortschreiben trägt das Datum vom 29.02.2016, wurde am 09.03.2016 versandt und lautet so:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zu Ihren Fragen kann ich folgende Auskünfte geben:

1. Integrationskurse des BAMF richten sich an Migrantinnen und Migranten ab 18 Jahren.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche sind nach den Regelungen des BAMF von den Integrationskursen ausgeschlossen.

Im HSK bieten die drei Volkshochschulen sowie der IB Integrationskurse an. Mit den Einstiegskursen, einem bis Dezember 2015 befristeten Programm der Bundesagentur für Arbeit, konnte das Platzan-gebot erhöht werden. Dennoch sind die Kapazitäten an Deutsch-Kursen im gesamten HSK nicht aus-reichend.

2. In Arnsberg, Meschede und Sundern führte das KI Seiteneinsteigerberatungen durch. Dadurch wurden ab dem vierten Quartal 2015 207 Kinder und Jugendliche in Schulen vermittelt. Im vierten Quartal 2015 kam es in Arnsberg/Neheim bei ca 50 Schülerinnen und Schülern zu mehrwöchigen Wartezeiten. Grund dafür war, dass ursprünglich vor der Einschulung eine Untersuchung des Gesundheitsamtes verlangt war. Mit Schreiben vom Dezember 2015 legte die Bezirksregierung fest, dass die Gesundheitsuntersuchung auch später durchgeführt werden kann. Derzeit gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Wartelisten für die allgemeinbildenden Schulen der Sek I.
Die Warteliste für die internationalen Förderklassen an den Berufskollegs (siehe Frage 4) umfasst zum Stichtag 26.02.2016 mittlerweile 95 Schülerinnen und Schüler.

3. Die Antwort auf diese Frage wird nachgereicht.

4. Am BK Brilon startete im Dezember eine internationale Förderklasse mit 23 Schülerinnen, am BK am Eichholz eine mit 20 Schülerinnen (Drucksache 9/334 1. Ergänzung)

5. Die internationalen Förderklassen an den BKs nehmen alphabetisierte Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren auf. Das KI prüft in einer Seiteneinsteigerberatung die Eignung für diesen Bildungsgang.

6. Bislang wurden meines Wissens noch keine jungen Geflüchteten in Berufspraktika vermittelt.

7. Bislang wurden meines Wissens nach keine jungen Geflüchteten in Ein-Euro-Jobs und Minijobs vermittelt.

8. Angestrebt ist eine langfristige Integration der jungen Geflüchteten in Schule, Ausbildung und Be-schäftigung. Am Arbeitsmarkt sind Fachkräfte nachgefragt. Eine qualifizierte berufliche Tätigkeit verhindert und verringert dauerhaft den Bedarf an materieller Unterstützung.“

Komprimiert
Fassen wir mal einige Infos vom Kommunalen Integrationszentrum (KI) zusammen:

• Es gibt nicht genügend Deutsch-Kurse.

• Derzeit gibt es keine Warteliste bei den allgemeinbildenden Schulen.

• Die Warteliste für internationale Förderklassen an Berufskollegs ist lang. Am 26.02.2016 umfasste sie 95 Schülerinnen und Schüler.

• Im Dezember 2015 starteten 2 internationale Förderklassen (eine in Brilon und eine in Arnsberg) mit insgesamt 43 Schüler/innen.

• Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren können in internationale Förderklassen aufgenommen werden.

• Bis Februar 2016 wurden laut Informationen des Kommunalen Integrationszentrum (KI) noch keine jungen Geflüchteten in Berufspraktika, in Ein-Euro-Jobs und Minijobs vermittelt.

Die spannende Frage der SBL/FW nach eventuellen Bildungs- und Ausbildungs-Angeboten für nicht mehr schulpflichtige junge Flüchtlinge will die Kreisverwaltung später beantworten. Wir berichten ….

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LEADER-Projekte im HSK – Veröffentlichung der Richtlinie endlich erfolgt

By adminRL at 11:59 am on Sunday, March 20, 2016

Auf den Internetseiten der Bezirksregierung lesen wir zu den LEADER-Projekten, dass sich in NRW landesweit 43 Regionen beworben hatten. Von den 28 ausgewählten LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen liegen elf im Regierungsbezirk Arnsberg. Alleine hier stünden dem ländlichen Raum über das Förderprogramm LEADER rund 28 Millionen Euro zur Verfügung. LEADER ist ein euroäisches Programm; die Abkürzung steht für “Liaison entre actions de développement de l’économie rurale”.

Die Bewerbungsfrist der LEADER-Projekte für die Förderperiode 2014 – 2020 lief bis zum 16. Februar 2015. Alle Gemeinden im Hochsauerlandkreis sind nun bekanntlich mit von der Partie, in drei LEADER-Regionen. Nun liegt die Umsetzung der LEADER-Projekte an. Es geht vor allem um Projekte, an denen mehrere Orte gemein-sam beteiligt sind und die nachhaltig sind.

Konkrete Planungen setzen voraus, dass die Kriterien bekannt sind, nach denen sich die Förderfähig-keit der einzelnen Projekte richtet. Jedoch liegt die Richtlinie des Landes NRW, aus der sich die Krite-rien für die förderfähigen Projekte ergeben, immer noch nicht vor, trotz wiederholter Ankündigungen.

Daher bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Landrat Dr. Karl Schneider am 16.02.2016, diese 2 Fragen zu beantworten:
• Ist Ihnen bekannt, wann mit der Veröffentlichung dieser seit etwa einem Jahr überfälligen Richtlinie zu rechnen ist?
• Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, auf eine baldige Veröffentlichung dieser Richtlinie dieser Richtlinie Einfluss zu nehmen.

Aus dem Kreishaus kam am 02.03.2016 (mit Datum vom 26.02.2016) die Antwort, die Veröffentlichung der Richtlinie stünde unmittelbar bevor.

Hier die Antwort des Landrats komplett:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1 „Ist Ihnen bekannt, wann mit der Veröffentlichung dieser seit etwa einem Jahr überfälligen Richtlinie zu rechnen ist?”
Lt. telefonischer Auskunft des zuständigen Referates im Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom heutigen Tage steht die Veröffentlichung unmittelbar bevor. Eine Veröffentlichung im Ministerialblatt sei bereits veranlasst. Möglicherweise komme auch ein vorheriges In-Kraft-Setzen auf dem Erlasswege in Frage.

Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht der Landrat, auf eine baldige Veröffentlichung dieser Richtli-nie dieser Richtlinie Einfluss zu nehmen.”
Vor dem Hintergrund der unmittelbar bevorstehenden Veröffentlichung der Richtlinie ist eine Einflussnahme nicht erforderlich.“

Die Veröffentlichung der Richtlinie erfolgte dann tatsächlich am 29.02.2016. Sie ist auf den Internetseiten der LEADER-Region im Altkreis Meschede veröffentlicht: http://www.leader-sauerland.de/fileadmin/user_upload/LEADER_Richtlinie.pdf.

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Konzept zu Unterkunftskosten ist nicht schlüssig – Hat das Gerichtsurteil bald Konsequenzen?

By adminRL at 11:12 am on Thursday, March 17, 2016

Urteil mit Folgen?
Am 19. Februar 2016 erklärte das Sozialgericht Dortmund das Mietkostenkonzept des Hochsauerlandkreises für Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB XII für null und nichtig. Dasselbe Konzept wird auch für Leistungen nach SGB II angewandt. Der Richter wies es in seiner Urteilsbegründung als nicht schlüssig zurück. Denn der HSK habe bei der Datenerhebung und -verarbeitung schwerwiegende Fehler gemacht. Zudem sei veraltetes Datenmaterial aus 2009 in die Bemessung für 2014 eingeflossen.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6486
http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/politik/sg-dortmund-kein-schluessiges-konzept-zur-ermittlung-der-bedarfe-fuer-unterkunft-im-hochsauerlandkreis-d627568.html
http://www.t-online.de/regionales/id_77032402/gericht-kippt-mietobergrenze-fuer-sozialhilfe-empfaengerin.html

Das Urteil bedeutet auch eine weitere Niederlage für die „Analyse & Konzepte GmbH“. 2014 scheiterte die Hamburger Firma mit ihrem Konzept bei der Bemessung der Kosten der Unterkunft beispielsweise auch beim Sozialgericht Gießen.
Klack:
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/ratgeber/weitere-niederlage-fuer-analyse-und-konzepte-gmbh-bei-der-bemessung-der-kosten-der-unterkunft-d500985.html

Wenig Gesprächsbereitschaft?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) brachte daraufhin am 21.02.2016 zur Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA) am 24.02.2016 den Dringlichkeitsantrag „Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)” ein.

Leider kam der Antrag aber nicht auf die Tagesordnung der GSA-Sitzung. Die Verwaltung begründete ihren Entscheidungsvorschlag mit fehlenden „formellen und materiellen Voraussetzungen“. Stattdessen wies die Kreisverwaltung mit ihrem Schreiben vom 22.02.2016 darauf hin, dass sich der GSA voraussichtlich bei seiner nächsten Sitzung, die derzeit auf den 15.06.2016 terminiert ist, mit diesem Thema befassen wird und dass dann konkret auf den Antrag der SBL/FW eingegangen werden kann.

SBL/FW wiederholt die Fragen
Bis zum 15.06.2016 vergehen noch etwa 3 Monate. Aus diesem Grund bat SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos den Landrat, die von der SBL/FW im Antrag gestellten Fragen nicht erst in der Sitzung im Juni, sondern innerhalb der nächsten zwei Wochen zu beantworten.

Und das sind die Fragen:

• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten gekürzt worden sind?

• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungs¬empfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher Unterkunftskosten erhalten haben?

• Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen als für das nun vom Sozialgericht für gescheitert erklärte Konzept?

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Wo kommt der Wind unter die Räder?

By adminRL at 12:17 am on Wednesday, March 16, 2016

Vorweg: Im HSK wurden in den letzten 4 Jahren 11 Genehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen erteilt, im laufenden Jahr bisher 12. 18 der insgesamt 23 Genehmigungen betreffen das Gebiet der Stadt Marsberg.

SBL/FW stellt Anfrage
Weil es bis dato keine eindeutigen Informationen über die Zahl der im Hochsauerlandkreis beantragten Windparks und Windräder gab, bat Reinhard Loos, der Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), den Landrat am 1. März 2016 um die Beantwortung einiger Fragen.

Fragen und Antworten auf einen Blick
Hier die Fragen der SBL/FW (vom 01.03.2016) und die entsprechenden Antworten der Kreisverwaltung (Stand 09.03.2016, versandt am 15.03.2016):

Wie viele Anträge auf Genehmigung der Errichtung von Windkraftanlagen liegen dem Hochsauerlandkreis derzeit vor (Zahlen bitte über Antragsteller, Windparks und Windräder)?
„Anzahl der Antragsteller: 22; Anzahl der Windparks: 15; Anzahl der beantragten WEA: 76“

Wie teilen sich die Anträge auf die 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet auf?
„Stadt Arnsberg: 2 Anträge – 8 Anlagen
Gemeinde Bestwig: 2 Anträge – 6 Anlagen
Stadt Brilon: 6 Anträge – 20 Anlagen
Stadt Marsberg: 3 Anträge – 20 Anlagen
Stadt Meschede: 1 Antrag – 1 Anlage
Stadt Olsberg: 5 Anträge – 21 Anlagen
Stadt Sundern: 2 Anträge – 6 Anlagen
Stadt Winterberg: 1 Antrag – 3 Anlagen“

Demnach gab es bis zum 09.03.2016 in Eslohe, Hallenberg, Medebach, Schmallenberg keine aktuellen Anträge auf Genehmigung der Errichtung von Windkraftanlagen. Bei den „restlichen“ Kommunen lagen am 09.03.2016 22 Anträge auf insgesamt 76 Anlagen vor.

Wer sind die potentiellen Investoren?
„Private Investoren (z.B. Bürgerwindparks), öffentliche oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen (z.B. Stadtwerke), sowie klassische Projektentwickler.“

Wie viele Anträge wurden in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 genehmigt (Zahlen je Jahr, sonst aufgeteilt wie in Frage 1)?
Wie teilen sich die in den Jahren 2012 bis 2016 erteilten Genehmigungen insgesamt auf die einzelnen Städte und Gemeinden auf?
„Folgende Windenergieanlagen wurden genehmigt:
2012: 0
2013: Gemeinde Bestwig 3, Stadt Brilon 1, Stadt Marsberg 1, Stadt Sundern 1
2014: 0
2015: Stadt Marsberg 5
2016: Stadt Marsberg 12“

Ergo wurde im Hochsauerlandkreis in etwas mehr als 4 Jahren (seit dem 01.01.2012 bis zum 09.03.2016) die Errichtung von insgesamt 23 Windenergieanlagen genehmigt.

Die Kreisverwaltung ergänzte ihr Antwortschreiben um folgenden Hinweis:
Die öffentlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-lmmissionsschutzgesetz werden auf der Internet-Startseite des Hochsauerlandkreises bekannt gemacht.
Auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises werden alle im Kreisgebiet beantragten, genehmigten und errichteten Windenergieanlagen in einer aktuellen Kartendarstelllung mit Anlagenkenndaten aufgeführt. Diese Anwendung erreichen Sie unter der Rubrik Bürgerservice – Umwelt — Immissionsschutz oder unter dem Suchbegriff WKA sowie unter dem folgenden Link:
http://www.geoserver.hochsauerlandkreis.de/website/VVindV11/

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“Blumen” bekommen die Anderen

By adminRL at 12:08 am on Monday, March 14, 2016

Macht aber nix *.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bringt einen wichtigen Dringlichkeits-Antrag zur Kreistagssitzung ein und der Sprecher der SBL-Kreistagsfraktion beteiligt sich (nicht nur) während der Sitzung intensiv an Diskussionen und Debatten, hinterfragt Verwaltungshandeln und formuliert konstruktive Vorschläge.

Die SBL-Fraktion stellt – und zwar nicht nur so als Denkanstoß – immer wieder gezielt Anfragen und Anträge, z.B. zu sozialen Themen (wie den Kosten der Unterkunft für die Grundsicherungsempfänger nach SGB II und SGB XII oder zum Sozialticket).

Interessieren tut das die Print-Medien und einige Radiosender nicht? Macht aber nichts. Denn die “Blumen” bekommen ja sowieso die Anderen, nämlich die, die meist schweigen. Macht aber nix *.

Beispiel: Die *offiziellen“ Medien-Berichte über die Kreistagssitzung am 04. März 2016.

Wir könnten nun in unser Archiv steigen und zig weitere Beispiele für die Art und Weise der *Blumen-Verteilung“ zitieren. Machen wir aber nicht, weil *. macht ja nix.

Sollen wir uns Bemerkungen dieser Art sparen? Ja, Nein oder Jein? Schauen wir mal *.

Fortsetzung folgt *. oder auch nicht. Macht ja nix. Wir arbeiten weiter und hoffen darauf, dass die Blogs etwas zur Verbreitung unserer Aktivitäten beitragen!

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Jugendamtsleitung läßt viele Fragen offen

By adminRL at 2:36 pm on Thursday, March 10, 2016

Am Mittwoch (09.03.) tagte der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) fast drei Stunden lang im Mescheder Kreishaus. Das sonst sehr wichtige Thema der Festlegung der Kita-Gruppen für das kommende Kindergartenjahr spielte diesmal nur eine Nebenrolle. Vor allem ging es um „Maßnahmen des Kreisjugendamtes bei Kindeswohlgefährdungen“. Anlass war der Todesfall eines zweijährigen Kindes aus dem Raum Winterberg, das vor 2 Jahren infolge von Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorben war. Seine knapp einjährige Schwester war ebenfalls schwer geschädigt worden, ist mittlerweile aber genesen.

Drei Anträge lagen dem KJHA vor, darunter einer von der SBL/FW-Fraktion, einen
„Bericht über Sicherung der Fachlichkeit des Kreisjugendamts bei drohender
Gefährdung des Kindeswohls“ auf die Tagesordnung zu nehmen.

Darin hieß es:
“Das Kreisjugendamt (KJA) steht seit Eröffnung des Strafverfahrens beim Amtsgericht
Medebach gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Das Verfahren gegen die
Mutter ist noch nicht zu Ende. Es wurde vom Amtsgericht Medebach an das Landgericht
Arnsberg verwiesen.

In seiner Begründung für den Verweisungsbeschluss führt das Amtsgericht u.a. aus, dass
das Gericht die Schuld nicht allein bei der Kindsmutter sieht, sondern auch von einem
“massiven behördlichen Versagen” ausgeht. Denn das Kreisjugendamt in Meschede sei
beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum
Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die
Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes und der
erheblichen Gefährdung eines weiteren Kleinkindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder der Familie Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war.
Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf.

Diese Informationen hätten nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am
neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1
Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des
Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zu-sammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich offenbar nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngs-ten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, offensichtlich nicht registriert.

Die Versäumnisse sind gravierend. Wir halten es für unwahrscheinlich, dass dieses
„massive behördliche Versagen“ eine Mitarbeiterin des KJA allein zu verantworten hat.
Wichtig ist es, dass sich der Kreisjugendhilfeausschuss mit den Abläufen und Konzepten im
KJA befasst.

Daher bitten wir um einen Bericht, in dem u.a. Auskunft über folgende Sachverhalte gegeben
werden sollte:

1. Welche fachliche Begleitung gibt es für die SachbearbeiterInnen?
2. Wie sieht die kollegiale Fallberatung aus?
Wie wird die Einbeziehung mehrerer Fachkräfte gemäß § 8 SGB VIII gesichert?
3. Wie erfolgt die Sicherung der Fachlichkeit durch die Leitung des KJA?
4. In welchen Situationen gibt es Supervision für die SachbearbeiterInnen?
5. Welche standardisierten Abläufe gelten bei Kindeswohlgefährdung?
6. Welche Fluktuationen gab es bei den SachbearbeiterInnen in den Außenstellen in
den letzten drei Jahren?
7. Wie ist die Erreichbarkeit des KJA in Notfällen gesichert? Gab es in den letzten drei
Jahren Situationen, in denen das KJA nicht erreichbar war?
8. Welche Informationen erhalten Pflegeeltern über ihnen neu zugewiesene Pflegekinder,
bei Bereitschaftspflege und bei Dauerpflege?
9. Welche Informationen gibt das KJA an andere Jugendämter weiter, wenn gefährdete
Kinder in deren Zuständigkeit wechseln?“

Offen blieb z.B., wie oft tatsächlich “kollegiale Fallberatung” stattfindet. Die Leitung des Jugendamtes sprach zwar von Clearings, aber sind daran auch die örtlichen Sachbearbeiter beteiligt? Über die Fallberatungen wurde nur berichtet, dass sie “regelmäßig” stattfinden, aber das ist eine sehr unbestimmte Angabe.

Die Erreichbarkeit des Kreisjugendamtes außerhalb der Öffnungszeiten der Behörde ist offensichtlich schwierig. An Wochenenden existiert ein Notfalltelefon, über das man einen diensthabenden Mitarbeiter des Kreisjugendamts erreichen kann. Die Nummer hat die Leistelle der Feuerwehr. Unter der Woche liegt dort nur eine Liste mit 5 Handynummern vor, aber ob man dann im Bedarfsfall jemanden erreicht, ist ungewiss. Das Kreisjugendamt behauptete zwar in seiner Sitzungsvorlage, es sei in den letzten Jahren nie vorgekommen, dass es im Fall einer Kindeswohlgefährdung nicht erreichbar war. Ein Ausschussmitglied berichtete aber von einem Fall im September 2015, als wegen Nichterreichbarkeit des Kreisjugendamtes das (eigentlich nicht zuständige) Jugendamt der Stadt Arnsberg eingesprungen war und ein akut gefährdetes Kind aus einer Wohnung geholt hatte.

Offensichtlich unterschiedliche Wahrnehmungen bestehen darüber, was man aus den Informationen hätte machen können, die das Kreisjugendamt im Juni 2013 vom Jugendamt des Vogtlandkreises erhalten hatte, von wo aus die Familie nach Winterberg zugezogen war, und in welcher Intensität das Kreisjugendamt dann, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls droht, auf die Einhaltung von Termine für Vorsorgeuntersuchungen der Kinder achten soll und darf.

Dass das Kreisjugendamt sich vor allem um eines der älteren Kinder und nicht ganzheitlich um die Familie gekümmert hat, wurde auch aus den Schilderungen der Amtsleitung klar.

Deutliche Worte fand der Vorsitzende des KJHA gleich zu Beginn der Sitzung. Er zeigte sich sehr verwundert darüber, dass er Informationen zu diesem Fall nicht von der Verwaltung des Kreisjugendamtes, sondern aus der Presse und anderen Quellen erhalten hatte. Dabei hat der Kreisjugendhilfeausschuss eine besondere Stellung: Im Gegensatz zu anderen Ausschüssen ist er Teil des Amtes, für das er zuständig ist, und muss die Arbeit der hauptamtlichen MitarbeiterInnen mit verantworten.

Die Analyse der Arbeitsweise des Kreisjuegendamtes ist aber noch nicht beendet. Der Landrat hat sich an das Landesjugendamt gewandt. Es soll die Arbeitsweise und die Struktur des Kreisjugendamtes überprüfen und berichten, ob das Mescheder Amt richtig aufgestellt ist. Auch der KJHA wird sich danach noch mit dem Thema befassen.

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“Start der Ausbildung: 01.08.2016 um 7.00 Uhr”?

By adminRL at 1:36 am on Tuesday, March 8, 2016

Bisher unvorstellbar, aber aus aktuellem Anlass gibt es heute zwei Links zu Artikeln im Kölner Boulevardblatt “Express”. Denn dort finden wir Informationen zum aktuellen Abschiebefall der Mescheder Ausländerbehörde, die die heimische Tagespresse nicht berichtet.

http://www.express.de/koeln/flughafen-koeln-bonn-fluechtling–18–springt-aus-angst-vor-abschiebung-in-die-tiefe-23661280

http://www.express.de/koeln/edgar–18–stuerzte-sich-aus-angst-in-die-tiefe–abschiebung—trotz-ausbildungsplatz–23670644 (2 Seiten)

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Eine “Aktuelle Stunde” – nur für den Landrat

By adminRL at 4:20 pm on Sunday, March 6, 2016

Wie berichtet, hatte die SBL/FW-Fraktion für die Kreistagssitzung am Freitag wegen der Ereignisse rund um die Abschiebung des Geschwisterpaars aus Bestwig in dieser Woche den Dringlichkeitsantrag für eine “Aktuelle Stunde” zu diesem Thema eingebracht. Über diesen Antrag zur Tagesordnung wurde zu Beginn der Kreistagssitzung debattiert und abgestimmt. Er wurde von SBL/FW, Grünen, Linken, Pirat und einigen SPD-Kreistagsmitgliedern unterstützt, aber von der Mehrheit des Kreistags abgelehnt.

Der Landrat gab dann selbst eine lange Erklärung zu den Ereignissen vom Rednerpult ab, zu der kein Kreistagsmitglied Fragen stellen durfte. So hatte er seine persönliche “Aktuelle Stunde”, aber die notwendigen Fragen konnten nicht gestellt werden und die Antworten blieben aus. Dies betrifft z. B. die Kernfrage, warum die Ausländerbehörde in Meschede Edgar und Elina trotz gültiger Duldung und wenige Wochen vor ihren Schulabschlüssen abschob, obwohl die Behörde über die Schulausbildungen informiert war. Und warum die Ausländerbehöre behauptet, sie hätte nicht anders handeln können, obwohl sie bei solchen Maßnahmen über einen sehr großen Ermessenspielraum verfügt. Denn die Entscheidung über Durchführung und Zeitpunkt einer Abschiebung wird nur im Kreishaus getroffen, nirgendwo anders! Statt dessen wurde versucht, der Familie und der Flüchtlingsberatung in Meschede indirekt die Schuld für die Durchführung der Abschiebung in die Schuhe zu schieben, wegen angeblich mangelnder Mitwirkung… Hier sollte offensichtlich von der eigenen Verantwortung abgelenkt werden. Auch das Verhalten einiger Polizeibeamter während der Abschiebung gegenüber den beiden jungen Menschen bedarf noch der näheren Betrachtung.

Auf der Zuschauertribüne hatten sich zu Sitzungsbeginn zahlreiche MitschülerInnen von Edgar und Elina eingefunden. Sie machten mutig von ihrem Fragerecht in der Einwohnerfragestunde Gebrauch und äußerten ihr Unverständnis über die Vorgehensweise der Behörden. Auch bei den Schülern und mehreren weiteren Fragestellern wurde von der Sitzungsleitung versucht, ihr Fragerecht einzuschränken, z.B. mit falscher Zählung der gestellten Fragen. Als das Kreistagsmitglied der Piraten sich mit einer Frage selbst an der Einwohnerfragestunde beteiligen wollte, wurde ihm das verwehrt. Die Antworten auf die gestellten Fragen klangen wenig überzeugend und stellten die Schüler nicht zufrieden. Eines wurde aber deutlich: Edgar und Elina werden von ihren Mitschülern sehr geschätzt, und die Schüler werden weiter dafür kämpfen, dass die beiden Armenier ihre Ausbildungen fortsetzen können.

Nachdem die Kreistagsmitglieder zu diesem Thema zunächst schweigen mussten, stellte ein Kreistagsmitglied der SBL/FW-Fraktion wenig später bei dem Tagesordnungspunkt, in dem es um die Operativen Jahresziele der Kreisverwaltung für das laufende Jahr 2016 ging, den Antrag, als weiteres Ziel aufzunehmen: “Der Kreis ermöglicht allen Einwohnern den Abschluss von Schul- und Berufsausbildungen”. Als er in der Begründung des Antrags auf die aktuellen Ereignisse einging und erläuterte, dass sich so etwas nicht wiederholen dürfte, versuchten Zwischenrufer aus der CDU-Fraktion, diese Ausführungen zu verhindern. Auch das zeigt die mangelnde Sensibilität der Mehrheitsfraktion im Kreistag für die Betroffenheit vieler Menschen, die durch das Vorgehen der Ausländerbehörde in Meschede entstanden ist.

Aber es wurden auch Hoffnungsschimmer deutlich: Mittlerweile scheint im Kreishaus in Meschede die Bereitschaft gewachsen zu sein, dass unter bestimmten Umständen Edgar und Elina ihre Ausbildung fortsetzen können.

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Dringlichkeitsantrag zum Abschiebefall aus Bestwig gestellt

By adminRL at 1:32 am on Friday, March 4, 2016

Am Freitag, 04.03.2016, tagt der Kreistag ab 15 Uhr im Kreishaus in Meschede. Aus aktuellem Anlass hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion am 03.03. per Dringlichkeitsantrag einen weiteren Tagesordnungpunkt beantragt, und zwar eine “Aktuelle Stunde” mit Informationen und Fragen zum aktuellen Abschiebefall. Es geht um die von der Ausländerbehörde in Meschede am 01.03. eingeleitete Abschiebung eines Geschwisterpaars aus Bestwig nach Armenien. Beide lebten mit ihren Eltern seit über 3 Jahren in Deutschland; vor etwa einem Monat kam noch ein Baby in der Familie hinzu. Beide Schüler standen kurz vor dem Abschluss ihrer Schulausbildungen und hatten außerdem Zusagen für berufliche Ausbildungsplätze. Viele Menschen sind über den Umgang der Ausländerbehörde mit diesen sehr gut integrierten jungen Menschen fassungslos.

Am 03.03. berichteten diverse Medien außerhalb des Kreisgebiets über den Fall. Berichte sind z.B. hier zu lesen bzw. zu sehen und zu hören:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle-stunde/video-schueler-fluechtet-vor-abschiebung-100.html
http://www.ksta.de/koeln/verzweiflungstat-vor-abschiebung-fluechtling-stuerzt-sich-sieben-meter-in-die-tiefe-23661076
http://www.sauerlandkurier.de/hochsauerlandkreis/bestwig/armenier-edgar-haertefallantrag-eingegangen-vorwuerfe-gegen-bundespolizei-wegen-abschiebung-6179329.html
http://www.sat1nrw.de/aktuell/abschiebung-schueler-sprang-in-tiefe-155509/
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/abschiebung/bringt-jungen-armenier-zur-verzweiflung-44785180.bild.html

Hier der komplette Antrag:

“Dringlichkeitsantrag gemäß § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung
für die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 04.03.2016

Sehr geehrter Herr Landrat,

die SBL/FW-Fraktion beantragt aus aktuellem Anlass für die morgige Sitzung des Kreistags den folgenden Tagesordnungspunkt 1a wegen der Dringlichkeit zusätzlich aufzunehmen:
„Aktuelle Stunde zu den am 01.03.2016 von der Ausländerbehörde des HSK eingeleiteten Abschiebungen eines Geschwisterpaars aus Bestwig”

Begründung und Erläuterung:
Die Schüler Elina und Edgar wurden am 01.03.2016 auf Veranlassung der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises aus ihrer Wohnung abgeholt und zum Flughafen Köln/Bonn “transportiert”, um sie von dort nach Armenien abzuschieben. Beide waren seit über drei Jahren in Deutschland, sehr gut integriert und standen insbesondere kurz vor dem erfolgreichen Abschluss ihrer Schulausbildungen in Bestwig, was der Ausländerbehörde bekannt sein musste.
Über diesen Fall und über den Unfall, den Edgar bei der Aktion erlitt, wurde heute auch in diversen Medien außerhalb des Kreisgebiets berichtet. Es besteht ein erheblicher Informationsbedarf. Die Aussagen der Kreisverwaltung in der heutigen Ausgabe der NRW-weit ausgestrahlten WDR-Sendung “Aktuelle Stunde” zu diesem Fall geben Anlass für Nachfragen.
Gesetzliche Aufgabe des Kreistags ist es ausdrücklich, auch “den Ablauf der Verwaltungs¬angelegenheiten” zu überwachen (§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW). Daher soll der Kreistag aktuell über diesen Fall informiert werden und Fragen an Landrat und Kreisverwaltung stellen können.”

UPDATE 04.03.2016
Für diejenigen, die meinen, Armenien sei – wie offiziell behauptet – ein “sicheres Herkunftsland”:
In der “Süddeutschen Zeitung” ist in dieser Woche ein aktueller Beitrag erschienen, aus dem hervorgeht, dass Armenien von einer Demokratie noch weit entfernt ist und es dort nach wie vor Verfolgung von Oppostitionellen gibt:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/haft-abgeschoben-nach-armenien-maenner-acht-betten-kein-fenster-1.2886715

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Nitrat-Belastung – Im Hochsauerlandkreis gibt es keine Grenzwertüberschreitungen …

By adminRL at 11:02 am on Tuesday, March 1, 2016

… berichtete die Kreisverwaltung aufgrund einer Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW).

Die Lage in Deutschland
In vielen Gegenden Deutschlands steigt die Nitrat-Belastung im Grundwasser bedenklich an. Der Grund dafür liegt in der Überdüngung der Felder. Massentierhaltung produziert nicht nur Milch, Eier und Fleisch, sondern auch Gülle im Überfluss. Der Mist muss ja irgendwo hin. Im Zweifelsfall wird er als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen entsorgt.

Die Lage in NRW
Dieses Problem besteht, na klar, auch in NRW. Minister Remmel versucht gegen zu steuern. 2013 richtete es eine Datenbank ein. Hier soll nach entsprechender Meldung jeder, der or-ganische Düngemittel (Gülle, Mist, Gärreste) in Verkehr bringt, die Abnehmer dieses Materi-als und selbstverständlich auch die abgegebene Menge erfasst werden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeitete einen Nitrat-Bericht. Manche Ergebnisse stimmen nicht gerade optimistisch. So kam beispielsweise dabei heraus, dass in unserem Nachbarkreis Paderborn oberflächennahes Grundwasser eine sehr hohe Nitrat-Belastung von über 150 Milligramm pro Liter Grundwasser aufweist.
Der Grenzwert der deutschen Trinkwasserverordnung liegt bei 50 Milligramm pro Liter!

Die Lage in Hochsauerlandkreis
Dazu informieren wir hier und jetzt in Kurzform über das, was uns die Kreisverwaltung (mit Schreiben vom 25.01.2016) auf unsere schriftliche Anfrage (vom 05.01.2016) mitteilte:

• „Messwerte zur Nitrat-Belastung der Oberflächengewässer werden nach Auskunft des Landesamts für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW in der Regel 4- bis 6-mal pro Jahr beprobt.
• Auf der Basis der Messwerte in dem Monitoringzyklus 2009 – 2011 gibt es in den Oberflächengewässern im HSK keine Überschreitungen der Umweltqualitätsnorm für Nitrat. Mit Blick auf Nitrat wurde der chemische Zustand der berichtspflichtigen Ober-flächengewässer um HSK als „gut“ eingestuft.
• Auch im Bewirtschaftungszeitraum 2009 – 2015 wurde der chemische Zustand der berichtspflichtigen Oberflächengewässer im HSK hinsichtlich des Parameters Nitrat als „gut“ eingestuft. Zu einem generellen Anstieg der Nitratwerte in Richtung der UQN-Norm liegen mir für die Oberflächengewässer im HSK keine belastbaren Werte vor. Lediglich an drei Gütemessstellen liegt der gemessene Nitratwert zwischen 25 und 50 mg/l.
• Die UQN-Norm von 50 mg/l Nitrat wird an keiner im Hochsauerlandkreis gelegenen Messstelle überschritten.
• Die Überwachung der Messstellen obliegt dem Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. Die gewonnenen Messwerte werden in landeseigene Da-tenbanken eingepflegt und sind nach Freigabe über das Portal ELWAS WEB abruf-bar.“

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