Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Warum die Bewerbung für einen Nationalpark im Arnsberger Wald sinnvoll wäre

By admin at 1:29 am on Monday, March 18, 2024

Für die Sitzung des Kreistags hatte die SBL-Fraktion den Antrag eingebracht, dass sich der HSK beim Landesumweltministerium darum bewerben soll, dass in einem Teil des Arnsberger Waldes ein Nationalpark entsteht. Die folgende Karte vom BUND im HSK zeigt, um welches Teilgebiet des Arnsberger Waldes es geht.

Karte-NPAW
Quelle: https://www.bund-hochsauerlandkreis.de/fileadmin/hochsauerland/Dokumente/Flyer_Nationalpark_Arnsberger_Wald.pdf

Durch die Annahme des Antrags hätte sich das Bürgerbegehren vermeiden lassen. Doch im Kreistag stimmten nur Linke/FW und Grüne für den Antrag. Nun kommt es also zur Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren.

Hier die im Kreistag vorgetragene Begründung unseres Antrags:

“Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Sie haben die Chance, heute etwas Positives für unsere Region zu bewirken, indem Sie die Bewerbung des HSK für den National­park unterstützen. Dadurch würde sich das Bürgerbegehren erledigen. Und wir sind nicht der einzige Kreis, der für einen Nationalpark infrage kommt, denn in den Nachbar­kreisen Paderborn und Höxter gab es bereits erfolgreiche Bürger­begehren, für einen Nationalpark Egge. Im Regionalrat in Detmold am 31.01. hat sogar die CDU gegen den Antrag der FDP gestimmt, diesen Nationalpark abzulehnen. In unserer Nachbarschaft haben also viele Menschen schon den Wert eines National­parks erkannt. Dabei ist das Gebiet für einen möglichen Nationalpark Egge sehr stark zergliedert, der Arnsberger Wald bietet viel bessere räumliche Voraussetzungen für einen Nationalpark.

Wir wissen: Es gibt mächtige Lobbygruppen, vor allem aus der Jägerschaft, die gerne fast unbegrenzt weiter jagen können möchten. Aber das sollte nicht Maßstab unseres Handelns sein. Auch in einem Nationalpark darf gejagt werden, aber nur einmal in Jahr, an mehreren Tagen.

In den letzten Tagen konnten wir zahlreiche Berichte zum 20jährigen Jubiläum des Nationalparks Eifel sehen, hören und lesen. Außer dem großen Gewinn für die Natur gibt es durch diesen Nationalpark auch sehr positive wirtschaftliche Entwicklungen. So berichtete der WDR am 08.03. über eine aktuelle Studie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Nationalparks: „Demnach besuchten rund 1,38 Millionen Menschen zwischen April 2022 und April 2023 das Schutzgebiet. Sie sorgten für einen Bruttoumsatz von rund 76 Mio. Euro. In der Studie wurden auch Anwohner befragt. Für fast 90 % der Bürgerinnen und Bürger war die Existenz des National­parks wichtig; die Akzeptanz ist demnach in den letzten 10 Jahren weiter gestiegen.“

Der Landesumweltminister hat dem Kreis Siegen-Wittgenstein schriftlich mitgeteilt, dass Bewerbungen für einen Nationalpark auch nach dem 31. März noch eingereicht werden können. Wir haben also noch Zeit und könnten daher die Chance nutzen, uns zunächst näher zu informieren, z.B. im Austausch mit Befürwortern und Gegnern aus der Eifel. So ein inhaltlicher und fundierter Ablauf wäre sinnvoll. Die pauschale Ablehnung ohne gründliche Information, wie wir sie hier bisher von der Mehrheit erlebt haben, ist eine reine Anti-Haltung, die unserer Verantwortung nicht gerecht wird.”

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Unterschriften sammeln für den Nationalpark Arnsberger Wald!

By admin at 9:57 am on Saturday, March 16, 2024

Gestern hat der Kreistag die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald” beschlossen. Damit beginnt jetzt das Sammeln der Unterschriften!

Weitere Informationen zum Bürgerbegehren finden sich auf unserer Seite  https://sbl-fraktion.de/?page_id=11347, die auch in der rechten Spalte unter “Pages” verlinkt ist!
Dort lassen sich auch die Unterschriftenlisten herunterladen.

Zum Nationalpark bieten mehrere Umweltverbände weitere Informationen an, unter https://nationalpark-arnsberger-wald.de

Nationalpark_Kulisse
Bildquelle: https://www.bund-hochsauerlandkreis.de/themen-und-projekte/nationalpark-arnsberger-wald/

Falls 4% des Wahlberechtigten im HSK das Bürgerbegehren unterstützen, muss entweder der Kreistag das Anliegen des Bürgerbegehrens übernehmen, oder es kommt zum Bürgerentscheid, also einer Abstimmung aller Wahlberechtigten.

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Fundamentalopposition gegen den Nationalpark?

By admin at 11:54 pm on Tuesday, November 14, 2023

Die NRW-Landesregierung hat dazu aufgerufen, dass in NRW ein zweiter Nationalpark eingerichtet werden soll. Eine der sechs Regionen, die dafür in Frage kommen, ist der Arnsberger Wald. Dieses Gebiet liegt teilweise im HSK, teilweise im Kreis Soest. Zuständig für einen möglichen Antrag sind die Kreistage.

Nun steht das Thema am Mittwoch (15.11., 17 Uhr, im Kreishaus in Meschede) im Umweltausschuss auf der Tagesordnung, am 08.12. dann im Kreistag. Landrat und Kreisverwaltung empfehlen in ihrer Sitzungsdrucksache 10/821 den Gremien “nicht am Aufruf der Landesregierung NRW zur Nationalpark-Bewerbung teilzunehmen.” Dies würde eine endgültige Ablehnung bedeuten. Bemerkenswert: Irgendeine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen eines Nationalparks hat bisher nicht stattgefunden.

Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion für die Sitzungen des Umweltausschusses und des Kreistags am 02.11.2023 folgenden Änderungsantrag gestellt:
“Sehr geehrter Herr Landrat,
zum Beschlussvorschlag von Landrat und Kreisverwaltung in der Drs. 10/821 stellt die SBL-Kreistagsfraktion folgenden Änderungsantrag:
„Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, eine Exkursion in den Nationalpark Eifel zu organisieren, zu der die Mitglieder des Kreistags, des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und des Naturschutzbeirats eingeladen werden. Im Rahmen dieser Exkursion soll es vor Ort Gespräche mit verschiedenen Gruppen von Beteiligten geben, um sich über deren Erfahrungen mit dem und Bewertungen des Nationalparks Eifel zu informieren. Nach Auswertung der Ergebnisse dieser Exkursion in den Gremien treffen die Gremien eine abschließende Entscheidung, ob der HSK am Aufruf der Landesregierung NRW zur Nationalpark-Bewerbung teilnimmt.“

Begründung und Erläuterung:
Die Landesregierung hat angekündigt, dass NRW neben dem Nationalpark Eifel einen weiteren Nationalpark erhalten soll. Dadurch erwartet die Landesregierung positive ökologische und wirtschaftliche Effekte.
Der Arnsberger Wald ist eine der etwa sechs Flächen in NRW, die für die Ausweisung als Nationalpark geeignet sein könnten. Bei der Bewerbung um einen Nationalpark handelt es sich um eine weitreichende Entscheidung. Sie sollte daher gründlich vorbereitet werden. Über die Bewerbung muss vom HSK erst bis zum 31.03.2024 entschieden werden. Es bleibt also ausreichend Zeit für eine umfassende Information. In diesem Fall ist dafür ein Austausch mit Befürwortern und Gegnern des bereits in NRW bestehenden Nationalparks Eifel sehr sinnvoll.
Pauschale Bewertungen, wie sie die Kreisverwaltung in der Drs. 10/821 vornimmt („würde durch die neue Schutzkategorie „Nationalpark“ Ablehnung in der Bevölkerung entstehen, weil auch bereits in den vergangenen Jahren vorgegebene naturschutzfachliche Einschränkungen der Landnutzung (z.B. Baumartenauswahl, Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln) nicht die Zustimmung aller fand“), sind dagegen als alleinige Entscheidungsgrundlage nicht geeignet. Acht Umweltorganisationen (einschl. des SGV, Abt. Soest) schreiben dagegen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung:
„Wir rufen die Politik des Kreises Soest und des Hochsauerlandkreises auf, dieses Angebot der Landesregierung anzunehmen – zum Wohle unserer Natur, zum Nutzen für die Bewohner im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest, als großartiges Angebot zur Naherholung und zur Umweltbildung an viele naturinteressierte Menschen im weiteren Umkreis. Der Nationalpark Eifel hat sich als großer Erfolg erwiesen, ein Nationalpark Arnsberger Wald hat das Potential es auch zu werden!“
Bereits für den 20.10.2023 hatte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW die Kreise in den Nationalpark Eifel eingeladen, um sich vor Ort über die Vor- und Nachteile eines Nationalparks informieren zu können. Dieser Termin fand parallel zur letzten Kreistagssitzung statt, so dass nach unserer Kenntnis keine Beteiligung des HSK erfolgte.

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“Geheime” Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan

By admin at 10:08 am on Saturday, August 12, 2023

Die Landesregierung hat ihre Vorschläge zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) veröffentlicht. Ziel ist es, zusätzliche Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) verfügbar zu machen. Dies ist wichtig für die Energiewende.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21086&ver=8

Bis zum 28.07.2023 konnten u.a. die Gebietskörperschaften (wie der HSK) Stellungnahmen zur Änderung des LEP abgeben. Weil aus dem Kreishaus in Meschede dazu nichts bekannt gegeben wurde und dieses Thema auch nicht in der Tagesordnung irgendeines Gremiums vorkam (anders als in Städten und Gemeinden), stellte die SBL-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat. Dabei kam heraus, dass die Kreisverwaltung doch eine Stellungnahme abgegeben hat, aber leider ohne jede Beteiligung oder Information der Gremien.

Aus der Antwort des Landrats:
“Frage 3: Von wem und wann wurde sie erarbeitet?”
“Erarbeitet wurde die Stellungnahme von Mitte Juli an; konnte aufgrund zahlreicher ausstehender Rückmeldungen jedoch erst am Stichtag 28.07.2023 final erstellt und über das Beteiligungsportal versendet werden.”

“Frage 4: Warum erfolgte keine Beteiligung der Gremien des Kreises?”
“Ziel der LEP-Änderung ist die zügige Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie in NRW vorgibt. Im Rahmen der Gesetzesbegründung wird deutlich, dass die Flächenbeitragswerte ebenso wie die Umsetzungsfristen Mindestvorgaben sind. Die Änderung des LEP schafft durch die textlichen Änderungen der Ziele und Grundsätze damit die Grundlage für die parallel dazu stattfindenden Regionalplanänderungen.
Auf dieser Planungsebene werden somit die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst. Eine Flächenbetroffenheit des HSK und seiner Städte und Gemeinden findet erst auf der nachfolgenden Regionalplanebene statt.
Die Stellungnahme des Hochsauerlandkreises kann damit nur auf die fachliche Ebene einwirken. Dies wird in der Stellungnahme zu den konkreten Zielen und Grundsätzen deutlich. Die dort aufgeführten Anregungen und Bedenken wurden von der UNB verfasst oder auf Anregung anderer Träger öffentlicher Belange aufgenommen. Sie sind also als Geschäft der laufenden Verwaltung zu sehen.”

In der Stellungnahme der Kreisverwaltung heisst es u.a. zu den “Bereichen für den Schutz der Natur (BSN)”:
“Die Öffnung der BSN bei der Festlegung von Windenergiebereichen wird äußerst kritisch gesehen. Als BSN werden Flächen dargestellt, die für den Naturschutz gesichert oder entwickelt werden sollen, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung wertvoller Biotope sowie zum Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes. Dementsprechend kommen sie auch nach Nr. 3.2.4.1 des Windkrafterlasses nicht als Fläche für die Windenergienutzung in Betracht (Tabubereich). Laut Umweltbericht haben BSN aufgrund ihrer im Allgemeinen höheren Strukturvielfalt häufig auch eine besondere Boden- und Landschaftsqualität sowie einen hohen Erholungswert.
Die vorgetragene Argumentation, dass mit diesem Ziel die Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Flächenziele zum Ausbau der Windenergie ermöglicht bzw. erleichtert werden soll, ist nicht nachvollziehbar, da gemäß Flächenanalyse des LANUV auch ohne Einbeziehung der fraglichen BSN-Teilflächen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Laut LANUV beträgt das landesweite Gesamtpotenzial 106.802 ha (=3,1 % der Landesfläche) ohne Beanspruchung der BSN, und gemäß gesetzlicher Vorgaben müssen 1,8 % der Landesfläche (= 61.402 ha) planerisch für die Windkraftnutzung festgelegt werden, so dass bereits auf dieser Basis ausreichend Spielräume zur Ausweisung von Windenergiebereichen bestehen, mit denen die festgesetzten Flächenbeitragswerte erreicht werden können. Hiervon geht auch der Umweltbericht in Tab. 8 aus.
Die im Umweltbericht bei der Betrachtung der Nullvariante vorgetragene Begründung, dass ohne das Ziel 10.2-8 in einigen Bereichen WEA näher an Siedlungen oder andere schutzwürdige Nutzungen heranrücken würden, ist aus Sicht von Natur- und Landschaftsschutz nicht stichhaltig.
Immissionsschutzrechtliche Vorgaben gewährleisten bereits jetzt, dass die erforderlichen Schutzabstände eingehalten werden müssen. In der Flächenanalyse Windenergie wurden sachgerechte Mindestabstände zu Wohnnutzungen/schutzwürdigen Nutzungen ermittelt und angewendet, mit denen die einzuhaltenden Vorgaben hinsichtlich Immissionsrichtwerten μnd optisch bedrängender Wirkung sicher eingehalten werden können. Eine teilweise Beanspruchung der BSN, welche per Definition für den Naturschutz gesichert und entwickelt werden sollen, zugunsten größerer Mindestabstände zu Siedlungen / schutzwürdigen Nutzungen führt zu einer doppelten Berücksichtigung bzw. Begünstigung der Siedlungsräume zulasten der Naturschutzbelange und ist nach Einschätzung der UNB nicht sachgerecht, da die ermittelte Flächenkulisse auch ohne Beanspruchung der BSN ausreichend groß ist und nicht plausibel erläutert wird, warum eine Vergrößerung der bestehenden Spielräume für erforderlich gehalten wird. Es wird im Umweltbericht auch nicht dargelegt, warum die teilweise Beanspruchung der BSN aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar wäre, sondern es wird nur auf die Flächenanalyse des LANUV verwiesen. Aber auch dort findet sich keine naturschutzfachliche Analyse oder Begründung, warum die Beanspruchung der nicht streng geschützten BSN-Teilflächen naturschutzfachlich vertretbar sei. –
Diese Vorgehenswejse verwundert auch vor dem Hintergrund, dass im Ziel 10.2-14 eine Inanspruchnahme von BSN durch raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlangen pauschal ausgeschlossen wird und somit der Umgang mit BSN im Zusammenhang mit Windkraft einerseits und Freiflächenphotovoltaik andererseits deutlich voneinander abweicht bzw. sich widerspricht.
Im HSK liegen die BSN-Teilflächen, die nicht auch als NSG, Nationales Naturmonument oder Natura 2000-Gebiet ausgewiesen sind, i.d.R. im unmittelbaren Umfeld der jeweiligen NSG oder FFH-Gebiete oder als Inseln innerhalb dieser Schutzgebiete. Sie stellen somit wichtige Pufferbereiche für die.Schutzgebiete bzw. Entwicklungsflächen innerhalb der Schutzgebiete dar und sollten entsprechend der o.g. Definition von BSN (u.a. Entwicklung wertvoller Biotope) dazu genutzt werden, durch entsprechende Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Richtung der angrenzenden ökologisch hochwertigen NSG-Flächen optimiert zu werden und so auch den landesweiten Biotopverbund zu stärken- und auszubauen.”

Schade, dass in der Stellungnahme zwar viel über “BSN” geschrieben wird, aber nicht konkret auf erforderliche Mindestabstände zu Naturschutzgebieten eingegangen wird. Und um ein “Geschäft der laufenden Verwaltung” – wie vom Landrat behauptet – handelt es sich sicherlich nicht…

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Eng verbunden mit RWE?

By admin at 12:35 am on Friday, March 17, 2023

Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Struktur standen auch Überlegungen zur Gründung eines kommunalen Unternehmens des Hochsauerlandkreises mit der Aufgabenstellung, Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien auf Flächen im Hochsauerlandkreis zu erzeugen. Die Idee war bereits im Herbst 2022 in den Ausschuss eingebracht worden, im Kreistag erfolgte noch keine inhaltliche Beratung.

Der Sitzungsdrucksache 10/680 der Kreisverwaltung war zu entnehmen, dass der Landrat und der Kreiskämmerer am 23.11.2022 ein Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden der RWE AG geführt hatten, inwieweit seitens der RWE AG Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen besteht. Dabei sei seitens RWE eine große Bereitschaft bekundet worden, gemeinsam mit dem Hochsauerlandkreis und den Städten/Gemeinden des Kreises Windenergieprojekte im Hochsauerlandkreis umzusetzen.

Im Ausschuss stellten nun drei Vertreter der RWE ihr Konzept vor. Sie denken an die Gründung einer Gesellschaft namens “EEH” (Erneuerbare Energien HSK). Pikant: Die RWE erwartet, dass ihr Anteil an dieser EEH mindestens 51% beträgt, während Kreis und Kommunen zusammen “bis zu 49%” halten dürfen.

In der Ausschusssitzung gab es viele kritische Fragen (außer von der CDU-Fraktion!). Von mehreren Fraktionen wurde vor allem die angestrebte Mehrheitsbeteiligung der RWE kritisch gesehen. Die Vertreter der RWE konnten oder wollten jedoch nicht die Frage beantworten, wie hoch der RWE-Anteil mindestens sein müsse. Auch auf die weitere Frage der SBL, bis wann der Kreis denn diese wichtige Information von der RWE erhalten könne, gaben die Herren der RWE keine Antwort.

Mehrere Ausschussmitglieder wiesen darauf hin, dass das Vorhaben grundsätzlich begrüßenswert sei, kritisierten aber, dass die Kreisverwaltung mit keinem anderen Partner gesprochen hatte. Angeblich – so die Verwaltung – hätte das zu lange gedauert… Auch die zu erwartenden hohen “Overhead-Kosten” der RWE wurden kritisch hinterfragt.

Als die SBL dann konkret beantragte die Verwaltung aufzufordern, dem Ausschuss bis zur nächsten Sitzung im Mai zwei konkrete Alternativen vorzustellen, lehnten die CDU- und SPD-Ausschussmitglieder dies ab. Das sind diejenigen Fraktionen, die die Sitze in den RWE-Gremien inne haben…
So kam es, dass der Ausschuss mehrheitlich “sein Einverständnis” erklärte, “dass die Verwaltung gemeinsam mit der RWE AG das vorgestellte Projekt weiterverfolgt”.

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Verkehrswende als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz

By admin at 12:11 am on Thursday, February 9, 2023


In einem weiteren Teil der Haushaltsrede der SBL ging es am 10.12.2022 im Kreistag um die Verkehrswende im Zusammenhang mit dem Klimaschutz:

“Ein weiterer wichtiger Bereich des Klimaschutzes, meine Damen und Herren, ist der Verkehr. Ich denke, es wissen alle, dass der individuelle motorisierte Verkehr erheblich zur CO2-Emission beiträgt. Nun ist auch klar, wir werden auf lange Sicht im Sauerland nicht ohne Autos auskommen. Wir brauchen auch Flugzeuge für internationale Strecken. Aber wir müssen versuchen, eine Verkehrswende zu erreichen. Da gab es gestern in Arnsberg im Rat einen kleinen erfreulichen Schritt, als der Rat mit über 60 % beschlossen hat, diese Autobahnplanung am Luerwald vorbei abzulehnen – sehr schön! Aber hier im Kreis setzt man offenbar immer noch auf dieses Autobahnstück und auf das Autobahnstück bei Brilon. Obwohl die Landesstraßenbauverwaltung seit Ende März – wo sie die Route bekannt geben wollte – nichts mehr von sich hören lässt. Wahrscheinlich ist ihr auch bewusst geworden, dass ihre ganzen Rechnungen nicht reell waren. Wenn man eine Kosten-Nutzen-Rechnung macht, aber man bei Straßenbauprojekten alle Planungskosten außen vor lässt, die aber ein Sechstel der Baukosten betragen, und gleichzeitig die Unterhaltskosten für die Brücke vernachlässigt, dann kann das Ganze nicht aufgehen.

Wir würden uns freuen, wenn es hier im Kreis gelingen würde, auch mehr zur Umsetzung dieser Verkehrswende zu tun. Da sind zum einen die Preise und zweitens die Qualität des Angebots im ÖPNV ganz wichtig. Unser Antrag Nr. 3 enthält den Vorschlag, für die Anschlussverbesserung etwas zu tun. Wer sich mit der RLG befasst, weiß, dass die RLG vor einigen Jahren die Anzeigen an den Bahnhöfen übernommen hat. Ich möchte Ihnen das kurz erklären. Da passiert immer weniger. Wenn Sie in Meschede oder Neheim-Hüsten aus dem Zug aussteigen, dann gucken Sie auf den Bus, und gerade wenn Sie auf den Bus zugehen, fährt er los. Der Zug hat fünf Minuten Verspätung. Der Busfahrer fährt strikt nach Fahrplan und manchmal auch eher ab, und dann ist er weg. Dann warten Sie hier im Sauerland – anders als in Berlin – eine Stunde, oder wenn Sie Pech haben, zwei Stunden auf den nächsten Bus. Nun kann natürlich der Bus nicht 20 Minuten warten, aber wenn er ein, zwei Minuten warten würde, wäre das Problem gelöst. Nun gibt es an vielen Bahnhöfen große schwarze Kästen. Dort waren früher mal rote einstellige Ziffern zu sehen. Das waren die Minuten – für jede Richtung -, wo die Zeit bis zur nächsten reellen Ankunft des Zuges angezeigt wurde. Wenn der Busfahrer sah, in einer Minute kommt der Zug, dann hat er gewartet und er hat die Fahrgäste mitgenommen. Die RLG hat seit zwei Jahren den Auftrag, das wieder in Betrieb zu setzen, und sie schafft es nicht, warum auch immer. Sie schafft manches nicht. Also schlagen wir vor, die WFG damit zu beauftragen. Das wäre ein kleiner Beitrag, dieses für Fahrgäste – die meisten von Ihnen kennen das wahrscheinlich nicht so sehr – sehr ärgerliche Erlebnis abzuschaffen. Sie kommen am Bahnhof an und genau in dem Moment fährt der Bus los. Das, meine Damen und Herren, muss nicht sein. Vielleicht haben Sie andere Vorschläge, wie man das Problem lösen kann. Aber es muss gelöst werden, weil es ein wichtiger Beitrag zur Qualität des ÖPNV ist.

Ich glaube, die RLG macht uns ziemlich viel Kummer. Wenn der Geschäftsführer der RLG im September im Wirtschaftsausschuss auftritt und in einem vorbereiteten Vortrag erklärt, eine Fahrt von Brilon nach Soest würde 10 € kosten – wie gesagt, nicht auf spontane Fragen hin – und tatsächlich kostet das 18,80 €, dann zeigt das doch, dass die Bewusstseinslage dort in der Spitze der RLG über die tatsächlichen Fahrpreise nicht besonders ausgeprägt ist. Wenn das nicht genau stimmt, wäre es ja egal, aber sich um das Zweifache zu vertun, ist kein gutes Zeichen.

Noch ein letztes Thema zum Bereich Verkehrswende. Ende August, meine Damen und Herren, gab es in Menden das Südwestfalen-Festival, veranstaltet von der Südwestfalen-Agentur. Sie wissen alle, in den Gremien der Südwestfalen-Agentur sitzen fast nur Abgeordnete einer Partei. Wir sitzen nicht drin. Die Südwestfalen-Agentur hat den Professor Knie nach Menden eingeladen – ein renommierter Wissenschaftler, der auch in Funk und Fernsehen zu sehen ist – mit Ideen zur Verkehrswende. Außer, dass er am Wissenschaftszentrum Berlin tätig ist – was auch renommiert ist – hat er noch die gute Eigenschaft, aus Südwestfalen zu stammen. Er kennt sich also hier hervorragend aus. Nachdem wir den Vortrag gehört haben, haben wir beantragt: Lasst uns den Mann doch mal in den Ausschuss einladen. Nur zur Diskussion neuer Ideen zur Verkehrswende, was der Mann auf wissenschaftlicher Basis in vielen anderen Bereichen auch diskutiert. Aber die Verwaltung gibt sich alle Mühe, das zu verhindern, warum auch immer. Es geht nur um Diskussion, nicht um konkrete Beschlüsse von Maßnahmen. Und dann lässt man sogar im Ausschuss den Antrag ablehnen, obwohl der Ausschuss gar nicht dafür zuständig ist, über Tagesordnungsanträge einer Fraktion zu entscheiden. Das geht nicht! Wir haben dem Landrat das vor zwei Wochen noch mitgeteilt. Wir warten noch auf die Antwort. Nur, es muss klar sein, wir müssen bereit sein, weiterzudenken und uns andere Meinungen anzuhören. Und wenn der Mann vorher von der Südwestfalen-Agentur eingeladen wurde, dann kann es ja nicht ganz so schlimm sein. Wer hat panische Angst vor so einem Vortrag?”

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Online-Umfrage zur Vorbereitung des neuen Klimaschutzkonzepts des HSK

By admin at 3:21 pm on Monday, August 8, 2022

Im Jahr 2013 wurde das aktuell gültige Klimaschutzkonzept des HSK beschlossen. Leider wurde davon fast nichts umgesetzt. So enthielt dieses Klimaschutzkonzept z.B. die Festlegung, Strom für die kreiseigenen Gebäude nur aus erneuerbaren Energie zu beschaffen. Und als die SBL dann bei der Vergabe der Stromlieferungen im Kreistag beantragte, die Ausschreibung entsprechend zu gestalten, lehnte der Kreistag das mit großer Mehrheit ab…

Nun gibt es einen neuen Anlauf. Zwar wurde leider der Antrag der SBL abgelehnt, die Stelle für einen “Klimaschutzbeauftragten” in der Kreisverwaltung einzurichten. Aber immerhin wurde ein externes Büro mit der Erstellung eines neuen Klimaschutzkonzepts beauftragt.

Zur Vorbereitung und Bürgerbeteiligung läuft derzeit eine Umfrage, in drei Versionen:
für Jugendliche:
https://app.umfrageonline.com/s/hskjugend
für Unternehmen:
https://app.umfrageonline.com/s/hskwirtschaft
für die anderen Bürgerinnen und Bürger:
https://app.umfrageonline.com/s/hskbuerger .

UmfrageKlimaschutzkonzept-2

Bis zum 21. August kann man sich dort beteiligen und die Online-Fragebögen ausfüllen.

Gefragt werden die Bürgerinnen und Bürger u.a. nach der Postleitzahl des Wohnortes und Veränderungen im eigenen Verhalten in den Bereichen “Energie/ Klimaschutz/ Mobilität” in den letzten drei Jahren. Nennen kann man Hindernisse für die Umsetzung von mehr Klimaschutz und für verstärkte Nutzung von Bahn, Bus und Fahrrad. Für die Verkehrsinfrastruktur im Hochsauerlandkreis können konkrete Verbesserungswünsche geäußert werden. Die persönliche Einstellung zu den verschiedenen Erneuerbaren Energien kann jeweils mit positiv, negativ oder neutral bewertet werden. Nutzen sollte man vor allem die Fragen 14 “Was müsste sich an der Verkehrsinfrastruktur im Hochsauerlandkreis verbessern, damit Sie zukünftig klimafreundlicher unterwegs sind?” und 17 “Was kann der Kreis tun, um mehr für das Thema Erneuerbare Energien zu sensibilisieren?” . Dabei kann man daran erinnern, dass der Kreis eine Vorbildfunktion im Energiesektor hat und für den Nahverkehrsplan zuständig ist, mit dem die Rahmenbedingungen für den ÖPNV festgelegt werden.
Mehrere Fragen wiederholen sich fast identisch, so dass sich die Antworten mehrfach verwenden lassen.

Beim Fragebogen für Unternehmen muss – anders als bei der Version für die Bürger*innen – der Name des Unternehmens angegeben werden. Es wiederholen sich noch mehr Fragen als beim Fragebogen für die Bürger*innen. Und einige Bezüge auf vorhergehende Fragen sind unsinnig, weil offensichtlich nicht die Fragenummern der aktuellen Version verwendet werden. Trotzdem bleiben aber noch viele Möglichkeiten, Vorschläge einzubringen.

Wenn sich vom selben PC aus mehrere Teilnehmer*innen nacheinander an der Umfrage beteiligen möchten, funktioniert das nur, wenn zwischendurch die “Cookies” von “umfrageonline.com” gelöscht werden. Denn sonst meldet das System, dass man sich bereits an der Umfrage beteiligt habe.

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Schlechte Bilanz beim Klimaschutzkonzept im HSK

By admin at 12:04 pm on Saturday, October 30, 2021

Bereits im Jahr 2013 wurde vom Kreistag des HSK ein “Integriertes Klimaschutzkonzept” beschlossen. Dazu gehört ein Maßnahmenkatalog, der aus insgesamt 84 Punkten besteht.
Hier ist er nachzulesen:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUhEz96kpnTyI3AAXKhAOHQH4y_gpIeJWzlf81pUPQC0/Anhang_C.pdf

Auf der Tagesordnung der Kreistagssitzung am 29.10.2021 stand auch der Punkt: “Bericht über die Umsetzung” dieses Klimaschutzkonzepts. Auf den ersten Blick hört sich die Bilanz ganz gut an. So stehen in der Drucksache 10/267 die Sätze: “Die Kreisverwaltung hat inzwischen eine Vielzahl konkreter Einzelmaßnahmen mit vorhandenem Personal dezentral in den verschiedenen Organisationseinheiten realisiert und zum Teil abgeschlossen… Der aktuelle Stand der Maßnahmen ist der tabellarischen Übersicht der Anlage 1 zu entnehmen.”

Doch bei näherer Betrachtung ergibt sich ein völlig anderes Bild.
In der “Anlage 1” für die aktuelle Kreistagssitzung werden von den 84 im Jahr 2013 vorgelegten Maßnahmen nur 35 überhaupt erwähnt, 49 kommen gar nicht vor. Und umgeesetzt (ganz oder teilWeise) wurden nur 21 Maßnahmen-Punkte, das ist nach 8 Jahren gerade mal nur ein Viertel!

Besonders bedenklich: Auch bei Maßnahmen, bei denen es nur auf eine Entscheidung des Kreistags ankam, erfolgte keine Umsetzung. So stand im Katalog aus dem Jahr 2013 auch der Punkt 3.1: “Für den Stromeinkauf wird für alle kommunalen/kreiseigenen Liegenschaften und Verbraucher Öko-Strom gewählt.”
Als die Entscheidung über den Strombezug im Jahr 2019 anstand, beantragte die SBL sowohl bei der Ausschreibung als auch bei der Vergabe den Bezug von Ökostrom. Die große Mehrheit im Kreistag stimmte dagegen…

Untergegangen sind z.B. auch die Punkte Nutzung von Abwärme, Abfallvermeidung, Kraft-Wärme-Kopplung, Zentrale Energieversorgung von Neu- und Umbauprojekten, Ausbau und Attraktivierung von Rad- und Fußwegen, Elektrorollerprogramm, ÖPNV–Umstellung auf Betrieb mit Erneuerbaren Energien und viele weitere konkrete Maßnahmenvorschläge.

Als der Landrat in der Sitzung am 29.10.2021 von der SBL darauf angesprochen wurde, warum etwa 60% der geplanten Maßnahmenpunkte in der Sitzungsvorlage gar nicht erwähnt werden und nur ein Viertel umgesetzt wurde, gab es keine inhaltiche Antwort. Stattdessen wurden die Zahlenangaben bezwifelt. Dabei kann man die leicht nachprüfen und nachrechnen…

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“Die Erde wird ein anderer Planet werden”

By admin at 12:07 pm on Thursday, August 19, 2021

Sogar die wirtschaftsnahe FAZ hat jetzt einen Kommentar veröffentlicht, in dem der Autor sich kritisch mit den Aussichten, das “1,5-Grad-Ziel” zu errreichen, auseinandersetzt.
https://www.faz.net/aktuell/wissen/erde-klima/klimawandel-das-1-5-grad-ziel-ist-praktisch-schon-verfehlt-17483586.html

Dort heisst es u.a.:
“Das 1,5-Grad-Ziel ist praktisch schon verfehlt. Die Erde wird ein anderer Planet werden. Besser, wir stellen uns jetzt schon darauf ein.
Der sechste Sachstandsberichts des Weltklimarats IPCC
https://www.ipcc.ch/report/ar6/wg1/downloads/report/IPCC_AR6_WGI_SPM.pdf
ist keine erfreuliche Lektüre, insbesondere, wo es um das Ziel geht, die von der fossil befeuerten Industrialisierung hervorgerufene Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Gelänge das, blühte dem Planeten lediglich eine dauerhaft etwas höhere Rate extremer Wetterereignisse, und vielleicht würden sogar einige tropische Korallenriffe überleben.
Doch so glimpflich kommen wir nicht davon. Die 1,5 Grad sind faktisch nicht zu schaffen.”

“Nur wird das ungern kommuniziert. Lieber operieren Aktivisten und Politiker mit den verbleibenden weniger als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit und rufen, es sei zu schaffen – wenn man nur sofort damit beginne, sich bei der Senkung der CO₂-Emissionen ganz doll anzustrengen. Das verkennt, was SSP1-1.9 voraussetzt: Nettoemissionen von exakt null Tonnen CO₂ von dem Jahr 2055 an.
Danach muss für jeden neuen Sack Zement und jeden Flug eines kerosinbetriebenen Rettungshubschraubers der dabei frei gewordene Kohlenstoff wieder aus der Luft entfernt werden – durch Aufforsten von Flächen, von denen nicht klar ist, ob sie zur Verfügung stehen, oder mit Technologien, die bislang nicht praktikabel sind.”

Was bedeutet das für uns im HSK?
Wir erleben aktuell im Bundestagswahlkampf, dass die SPD auffällige rote Plakate klebt, auf denen sie verspricht, sich für den Klimaschutz einzusetzen. Und auch der CDU-Kandidat behauptet, dass der Klimaschutz für seine Partei jetzt ein wichtiges Thema sei.

Aber die Praxis ist eine andere. Bei zahlreichen für das Klima relevanten Entscheidungen hat die GroKo aus Landrat/CDU/SPD/FDP im Kreistag in den letzten Jahren Anträge abgelehnt, die uns weiter gebracht hätten, z.B.
– Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten, der erst das Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2013 aktualisiert und dann – mit PersonalkostenfFörderung durch die Bundesregierung! – Maßnahmen umsetzt,
– Bezug von Strom für die Gebäude des Kreises und der kreiseigenen Schulen aus regenerativen Energien,
– keine großflächige Waldrodung und Anschüttung für die Verlängerung der Start- und Landebahn am Verkehrsflugplatz Arnsberg/Menden
– Unterstützung für das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon/Marsberg,
– Ausstieg aus dem Flughafen Paderborn/Lippstadt,
– Ergänzung des Nahverkehrsplans um zahlreiche konkrete Maßnahmen, die z.B. die Anschlüsse zwischen Bahn und Bus verbessern,
– konkrete Maßnahmen zur Sicherung des Umstiegs aus dem Sauerland am Bahnhof Warburg, damit der Fernverkehr sicherer erreichbar wird
– keine Autobahn A46 zwischen Menden und Neheim, parallel zu vorhandenen Autobahnen.

Wann endlich führen die Ankündigungen dieser Parteien auch zu entsprechendem Verhalten in Abstimmungen?

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Änderungsantrag der SBL zur Stellungnahme zum Vogelschutzgebiet

By admin at 12:09 pm on Friday, June 18, 2021

Der Kreistag soll in seiner Sitzung am 18.06.2021 die Stellungnahme des HSK zum „Vogelschutzgebiet (VSG) Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ beschließen. Der Beschlussvorschlag von Landrat und Verwaltung sieht eine Ablehnung der Planungen vor, wegen angeblicher rechtlicher Fehler.
Dazu hat die SBL-Kreistagsfraktion am 14.06.2021 den folgenden Änderungsantrag gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

die SBL-Kreistagsfraktion hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung den folgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag in Drs. 10/190 beschlossen:
„Der Kreistag beschließt, dass der Hochsauerlandkreis im Verfahren ‚Beteiligung der Träger öffentlicher Belange …’ zu der beabsichtigten Gebietsmeldung DE-4517-401 ‚Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg’ keine Stellungnahme abgibt und damit dem Votum das Naturschutzbeirats folgt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bitte um Initiierung von Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses einer Vereinbarung nach dem Muster der ‚Medebacher Vereinbarung’ bzw. der ‚Hellwegbördevereinbarung’ an die höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg heran zu treten.“

Begründung
1.
Der von der Kreisverwaltung vorgelegte Entwurf hat offensichtlich das Ziel, das geplante Vogelschutzgebiet (VSG) zu verhindern. Damit wird er den Belangen des Natur- und Artenschutzes nicht gerecht, insbesondere nach dem am 29.04.2021 verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.
Die vorliegenden Daten zeigen eindeutig, dass eine Fläche mindestens in der vom LANUV vorgeschlagenen Größe als Europäisches VSG ausgewiesen werden muss.
Auch Landesumweltministerin Heinen-Esser hat in der Videokonferenz am 17.05.2021 ausdrücklich die fachliche Kompetenz von LANUV und VNV, auf deren fachlicher Arbeit die nun vorgelegten Ergebnisse beruhen, hervorgehoben.

2.
Darüber hinaus ist der Entwurf der Stellungnahme auch unter juristischen Gesichtspunkten ungeeignet.
Als zentraler Kritikpunkt wird in dem von der Kreisverwaltung vorgelegten Entwurf genannt: „das bisherige Verfahren zur Festlegung der Gebietskulisse … entspricht nicht gesetzlichen Vorgaben des § 51 Landesnaturschutzgesetz NRW.
Danach ist die Ermittlung der Gebiete … ausdrücklich und ausschließlich Aufgabe des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Es handelt sich insoweit um eine hoheitliche Aufgabe, die nicht von einer Privatperson – mag sie oder ihre Mitarbeiter, Mitglieder etc. noch so qualifiziert und integer sein – anstelle der Behörde übernommen werden darf.“
Konkret heißt es dazu in § 51 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz jedoch:
„(1) Die Gebiete, die der Europäischen Kommission von der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.06.2013, S. 193) geändert worden ist, zu benennen sind, werden nach den in dieser Vorschrift genannten naturschutzfachlichen Maßgaben durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ermittelt.“ (Unterstreichungen hinzugefügt, wie auch unten)
Nur die Ermittlung der Gebiete ist also allein dem LANUV übertragen, nicht aber die Beschaffung von Informationen, die zur Ermittlung der Gebiete führen. Das LANUV ist somit frei, auf welche fachlichen Quellen es sich bei der Ermittlung dieser Gebiete stützt, und es ist nirgendwo festgelegt, dass nur Beamtinnen und Beamte schützenswerte Vögel beobachten, zählen und kartieren dürfen, weil bereits dies eine hoheitliche Aufgabe sei.
Im konkreten Fall hat das LANUV aufgrund von Unterlagen des VNV, die dieser in jahrelanger fachlicher Arbeit erstellt hat und die vom LANUV überprüft wurden, die Gebietsabgrenzung vorgeschlagen. Damit sind alle gesetzlichen Anforderungen nach § 51 LNatSchG zweifelsfrei erfüllt.
Auch die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung macht keine Einschränkungen, wer an der Zählung der Vögel mitwirken darf, sondern betont die fachlichen Kriterien:
„Gehört ein Gebiet nach dem naturschutzfachlichen Vergleich zu den für den Vogelschutz ‚geeignetsten’ Gebieten, ist es zum Vogelschutzgebiet zu erklären… Die Identifizierung Europäischer Vogelschutzgebiete hat sich ausschließlich an ornithologischen Kriterien zu orientieren. Eine Abwägung mit anderen Belangen findet nicht statt.“ (BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 – 4 A 15/02)
Im selben Urteil des BVerwG wird außerdem klar gestellt, dass wirtschafts- und verkehrspolitische Gründe keine Rolle spielen dürfen:
„Der erkennende Senat hat … die Überzeugung gewonnen, dass die Nichtmeldung des Nassanger-Gebiets maßgeblich auf wirtschafts- und verkehrspolitische Gründe zurückzuführen ist. Der Kl. hat in seiner dem Senat vorgelegten Stellungnahme zur bayerischen Gebietsauswahl von FFH- und Vogelschutzgebieten … substanziiert unter Heranziehung von Veröffentlichungen und Pressemitteilungen der Staatsregierung dargelegt, dass Gebiete aus der ursprünglichen „Prüfliste” des LfU unter anderem deshalb gestrichen wurden, weil sie Flächen für Straßenbauprojekte im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthielten.“ (ebenda)
So äußert sich auch die Fachliteratur:
„Ob ein bestimmtes Gebiet als Schutzgebiet auszuweisen ist, bleibt im Einzelfall oftmals politisch umstritten. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Entscheidung, die nicht im Ermessen der zuständigen Behörde steht, denn bei der Auswahlentscheidung ist diese an ornithologische Kriterien gebunden.“ (Koch/Hofmann/Reese, Umweltrecht, Rn 91 zu § 7 Naturschutzrecht).

3.
Die Einleitung von Gesprächen, die zu einer Vereinbarung wie beim VSG „Medebacher Bucht“ führen, ist dagegen ein sinnvoller Ansatz. Gerade dieses ebenfalls im HSK gelegene VSG zeigt, dass die Ausweisung eines VSG viele Chancen nicht nur für den Artenschutz, sondern auch für die Landwirtschaft und den Erholungswert der Landschaft bietet.”

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Klimaschutzkonzept auf Umwegen?

By admin at 8:32 pm on Friday, March 12, 2021

Es ist schon merkwürdig, welche Umwege manchmal Anträge der SBL nehmen müssen.
Im Februar fanden im Kreisausschuss die Beratungen über den Kreishaushalt 2021 statt. Dafür hatte die SBL u.a. den folgenden Antrag eingebracht:
“In der Kreisverwaltung wird die Stelle einer/eines Klimaschutzbeauftragten neu eingerichtet.
Begründung und Erläuterung:
Das 2013 vom Kreistag beschlossene Klimaschutzkonzept wurde leider bisher nur zu kleinen Teilen umgesetzt. Andere damals ausdrücklich beschlossene Maßnahmen (wie z.B. der Strombezug für kreiseigene Gebäude aus regenerativen Energien) wurden sogar vom Kreistag ausdrücklich abgelehnt.
Der Klimaschutzbeauftragte soll die Aufgabe erhalten, bis Ende des Jahres das Klimaschutzkonzept zu aktualisieren und dann 3 Jahre lang (mit 50% Förderung nach der Kommunalrichtlinie des BMU) Maßnahmen umzusetzen.”

Auf Vorschlag des Landrats wurde der Antrag der SBL mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nur die Fraktion B90/Die Grünen unterstützte ihn.
Nun aber feiert er nach kurzer Zeit offensichtlich eine Auferstehung. In der heutigen Ausgabe der WP für den Altkreis Brilon lesen wir einen Bericht über die Sitzung des Hauptaussschusses der Stadt Olsberg, mit der Überschrift “Breite Basis für HSK-Klimaschutz”.

Daraus erfahren wir interessante Entwicklungen. Der Olsberger Bürgermeister wird dort so zitiert: „Das bestehende Klimaschutzkonzept, das 2013 vom Hochsauerlandkreis für alle Kommunen ausgearbeitet hatte, ist nicht mehr aktuell und daher nicht Förderungswürdig.“
Weiter heisst es in dem Bericht: “Auch eine Überarbeitung sei nicht möglich. Daher müsse völlig neues Konzept her, so Bürgermeister Wolfgang Fischer … Da auch die anderen Städte und Gemeinden im HSK vor einer ähnlichen Situation stehen, habe er sich mit bereits einigen Bürgermeisterkollegen … in Verbindung gesetzt. Auch sie hätten sich für ein gemeinsames Konzept wie 2013 ausgesprochen, dem Landrat Dr. Karl Schneider nicht ablehnend gegenüber stehe. Auf der Bürgermeisterkonferenz im Mai sollen weitere Einzelheiten besprochen werden. …
Immerhin besteht die Möglichkeit 50 Prozent Fördermittel für die Stelle eines Klimaschutzmanagers zu erhalten. Voraussetzung ist allerdings, ein Klimakonzept, das auf eigene Kosten erstellt werden muss, und nicht älter als 36 Monate ist.”
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/vorstoss-aus-olsberg-breite-basis-fuer-klimaschutz-im-hsk-id231775997.html

Schön, dass der Landrat nun dem Vorschlag seines Parteikollegen aus Olsberg “nicht ablehnend gegenübersteht”. Nachdem sich die Bürgermeister Anfang Mai darüber verständigt haben, könnte der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 18. Juni den Beschluss über Klimaschutzbeauftragten und Klimaschutzmanager fassen. Das hätte auch etwa vier Monate eher gelingen können, wenn das Kommunalparlament den Antrag der SBL gleich angenommen hätte…

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Klimaschutz – nicht mit der GroKo im HSK!

By admin at 11:32 pm on Thursday, March 4, 2021

Für die Haushaltsberatung im Kreisausschuss hatte die SBL auch einen Antrag zum Klimaschutz gestellt.

“In der Kreisverwaltung wird die Stelle einer/eines Klimaschutzbeauftragten neu eingerichtet.

Begründung und Erläuterung:
Das 2013 vom Kreistag beschlossene Klimaschutzkonzept wurde leider bisher nur zu kleinen Teilen umgesetzt. Andere damals ausdrücklich beschlossene Maßnahmen (wie z.B. der Strombezug für kreiseigene Gebäude aus regenerativen Energien) wurden sogar vom Kreistag ausdrücklich abgelehnt.
Der Klimaschutzbeauftragte soll die Aufgabe erhalten, bis Ende des Jahres das Klimaschutzkonzept zu aktualisieren und dann 3 Jahre lang (mit 50% Förderung nach der Kommunalrichtlinie des BMU) Maßnahmen umzusetzen.”

Das 2013 vom Kreistag des HSK beschlossene Klimaschutzkonzept wurde bisher zu weniger als einem Viertel umgesetzt. Mittlerweile sind viele Basisdaten überholt.
Der HSK könnte nun einen Klimaschutzmanager einstellen, der zunächst das Klimaschutzkonzept des HSK aktualisiert. Dafür müsste der Kreis die Personalkosten alleine tragen. Anschließend könnte der Klimaschutzmanager 3 Jahre lang Vorhaben umsetzen, und das mit Personalkostenförderung.

Schade, dass im Kreisausschuss nur SBL und Grüne für die Einstellung des Klimaschutzmanagers gestimmt haben (die Linke ist im Kreisausschuss nicht stimmberechtigt). Die GroKo (CDU/SPD/FDP) sowie die AfD stimmten dagegen. So wird das nichts mit dem Klimaschutz im HSK!
Die AfD stimmte übrigens bei allen Abstimmungen der Haushaltsberatung zusammen mit der CDU.

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Warum so wenig Begeisterung für Vogelschutz und Schutzgebiete?

By admin at 9:58 pm on Wednesday, January 20, 2021

Weniger Vögel in unseren Gärten!
Die jüngste vom NABU initiierte Vogelzählung zeigt, die Vielzahl der Vögel in den heimischen Gärten ist deutlich rückläufig. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen scheinbar auf der Hand. War der Lebensraum der Gartenvögel früher nicht erheblich größer und waren die Flächen und die Gewässer längst nicht so übermäßig mit „Pflanzenschutzmitteln“ etc. vergiftet? Die aktuelle Situation wirkt besorgniserregend. Sie ruft nach Konsequenzen!

Uneinigkeit und parteipolitisches Geplänkel?
Eine Konsequenz könnte die Ausweisung von Vogelschutzgebieten sein. Genau dafür gibt es im Raum Brilon/Marsberg auch handfeste Pläne. Das Vorhaben ist so real, dass es die Lokalpolitik auf den Plan gerufen hat. Die Wellen schlagen jetzt hoch, so dass die SPD-Kreistagsfraktion aktiv geworden ist.

Vorausgegangen war dieser Bericht in der WP im Dezember:
„Das Verfahren zu dem Vogelschutzgebiet Brilon-Marsberg läuft an. In die Sorgen vor Ort mischen sich Abgeordnete mit gegenseitigen Vorwürfen ein.
Am Dienstag, 22. Dezember, läuft das Anhörungsverfahren zur Ausweisung eines EU-Vogelschutzgebietes im Raum Brilon und Marsberg an. Während Politik und Verwaltung vor Ort noch dabei sind, überhaupt Informationen zu dem 120 Quadratkilometer umfassenden Planungsbereich zu bekommen, ist auf höherer Ebene ein politischer Schlagabtausch entbrannt.
Die Protagonisten: SPD-Bundestagsabgeordneter Dirk Wiese aus Brilon und CDU-Landtagsabgeordneter Matthias Kerkhoff aus Olsberg. Auslöser: Der Vorwurf von Dirk Wiese an die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung, „solch ein Vorhaben still und heimlich einer Region aufs Auge zu drücken und ihr damit Fesseln für die Zukunft anzulegen“. Demgegenüber ruft Matthias Kerkhoff in Erinnerung, dass es schließlich die SPD-geführte Landesregierung gewesen sei, „die den ländlichen Raum mit einem Landesentwicklungsplan beglücken wollte, der die Entwicklung der Region massiv verschlechtert hätte ….“
Klick: https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/vogelschutzgebiet-brilon-marsberg-loest-zank-in-politik-aus-id231199926.html

Antrag der HSK-SPD
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Reinhard Brüggemann schrieb offenbar daraufhin am 04.01.2021 den Landrat an:
„Die SPD-Fraktion im Kreistag des Hochsauerlandkreises beantragt, für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sowie des Kreisausschusses und Kreistages folgenden TOP aufzunehmen:
Vogelschutzgebiet DE-4517-401

Wir bitten um Stellungname bzw. Beantwortung der nachfolgenden Fragen und ausführliche Beratung in den Sitzungen:
• Wann genau und mit welchem Inhalt lag die Abschrift des VNV-Antrags auf Ausweisung des Vogelschutzgebietes dem Hochsauerlandkreis vor?
• Warum wurde weder der Kreistag noch der zuständige Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten bisher über diesen Antrag informiert?

Begründung:

Seit einigen Wochen beunruhigt die geplante Ausweisung eines EU-Vogelschutzgebietes auf der Fläche der Städte Marsberg, Brilon und Olsberg die betroffenen Land- und Forsteigentümer sowie die Menschen im Hochsauerlandkreis.

Der Presse konnten wir entnehmen, dass dies weder ein Vorhaben der Landesregierung noch der Ministerien oder der Fraktionen von CDU und FDP sei.

Der Presseartikel suggeriert, dass auch heimische Vertreter der an der Landesregierung beteiligten politischen Parteien offensichtlich von dem Antrag auf Ausweisung des Vogelschutzgebietes überrascht worden seien. Zumindest werfen sie dem Verein für Natur- und Vogelschutz im HSK vor, das Verfahren ohne Beteiligung der lokalen Akteure durchgezogen zu haben.

Nach uns vorliegenden Informationen ist der Antrag des VNV auf Einrichtung des EU-Vogelschutzgebietes bereits im Dezember 2019 abschriftlich auch der Bezirksregierung und dem Landrat des HSK übermittelt worden.

Die in der Präsentation des LANUF beigefügte Karte aus 12/2019, die den Vorschlag des VNV mit einer Fläche von 28.000 ha zeigt, bestätigt die Antragstellung bereits im Dezember 2019.“

Antwort der Kreisverwaltung in Kurzform
• In der Antwort aus dem Kreishaus mit Datum vom 06.01.2021 heißt es, der Antrag der SPD würde – wie auch der Antrag der FDP – auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft und Forsten (voraussichtlich am 11.02.2021) und der nächsten Kreisausschuss- und Kreistagssitzung (voraussichtlich am 26.02.2021) aufgenommen.

• Mittlerweile sei der Hochsauerlandkreis beteiligt. Die Frist für die Stellungnahme ende am 12.02.2021.

• Ein Antrag des VNV auf Ausweisung eines Vogelschutzgebietes sei im Dezember 2019 an die EU-Kommission, das NRW-Umweltministerium, das Landesamt für Natur- und Verbraucherschutz, die Bezirksregierung und an den HSK gerichtet worden.

• Der HSK habe die Eingabe nicht bearbeitet, da er nicht zuständig gewesen sei. Darüber habe er den VNV in Kenntnis gesetzt.

• Vor diesem Hintergrund hätte im Dezember 2019 keine Notwendigkeit bestanden, die Gremien über das Schreiben vom VNV zu informieren.

• Die Untere Naturschutzbehörde und die Städte Marsberg und Brilon seien im November 2020 erstmalig über den Verfahrensstand informiert worden.

• Der HSK wäre dann mit Schreiben der Bezirksregierung vom 18.12.2020 als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Schlussbemerkungen
Die Presse wird hoffentlich über die weitere Entwicklung berichten!? Die SBL-Fraktion bleibt jedenfalls am Ball.
Auch uns interessiert, wer, wann, wie und von wem über den Antrag des VNV informiert wurde. Besonders spannend: Waren vielleicht einige Personen schon lange einbezogen, die nun gegen den Plan, das Vogelschutzgebiet auszuweisen, schimpfen??

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„Armutszeugnis“ – NABU NRW kritisiert die Landesregierung

By admin at 5:52 pm on Sunday, November 1, 2020

Gerne veröffentlichen wir hier folgende PM des Naturschutzbundes (NABU) vom 29.10.2020 zum Entwurf des Landeshaushaltes 2021

„Landesregierung kommt ihrer Verantwortung für den Schutz der Natur und Umwelt nicht nach”

NABU NRW: Land muss zur Zukunftssicherung mehr in den Erhalt der Artenvielfalt investieren

Düsseldorf – Ein Armutszeugnis, das sich die Landesregierung da selbst ausstelle, angesichts des anerkannten, besorgniserregenden Artenschwundes, so bewertete der NABU NRW heute den Entwurf des Landeshaushaltes der Landesregierung für das Jahr 2021. Während in anderen Bundesländern die Naturschutzetats erhöht werden, um dem Artenverlust mit deutlichen Maßnahmen entgegen zu wirken, stagniere der Naturschutzhaushalt in Nordrhein-Westfalen. „Die zwingende Notwendigkeit unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren, wird von der Landesregierung schlichtweg ignoriert“, sagte Dr. Heide Naderer, Landesvorsitzende des NABU NRW. Der Naturschutzhaushalt des Landes müsse unbedingt und deutlich erhöht werden.
 
Während die Gesamtausgaben des Landes NRW seit 2013 um etwa 30% gestiegen seien, verharre der Naturschutzetat in NRW unverändert auf niedrigem Niveau. „In einer sich dramatisch verändernden Umwelt, kommt das faktisch einem Rückzug der Landesregierung aus der wachsenden Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt gleich“, so Naderer weiter. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung mit diesem viel zu geringen Ansatz für Umwelt und Natur sei genau das Gegenteil von dem, was heute notwendig ist. Der NABU erwarte von der Landesregierung deshalb nicht nur einen systematischen Politikansatz zur Prävention drohender, weiterer Krisen unserer natürlichen Umwelt, sondern die damit einhergehende, finanzielle Umsetzung vordringlicher Maßnahmen.
 
Eine der zentralen Aufgaben bestehe darin, die letzten Refugien für die Natur zu schützen. Es müsse eine deutliche Mittelerhöhung für die Ausweisung, die Pflege und den Erhalt von Schutzgebieten in NRW geben, forderte Naderer. Zudem sei die Einrichtung eines Sonderprogramms Biologische Vielfalt umgehend erforderlich, um Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt schnellstmöglich in die Praxis umsetzen zu können. Der NABU fordere die Landtagsfraktionen daher auf, den Ansatz für den Naturschutz beginnend mit dieser Legislaturperiode schrittweise um jährlich 30 Millionen Euro zu erhöhen, um den Bedrohungen durch den Artenverlust in NRW entgegenwirken zu können.
 
Der sich faktisch „im freien Fall“ befindende Naturschutzhaushalt des Landes passe jedoch zu den weiteren „Entfesselungs“-Vorhaben der schwarz-gelben Landesregierung, konstatierte die NABU-Landeschefin. Hier sei im Wesentlichen eine weitere Vereinfachung bei der Genehmigung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen verfügbarer Flächen vorgesehen, die zu einem weiteren, hemmunglosen Abbau der Naturressourcen führen wird.
 
Die auch vom NABU NRW initiierte und getragene Volksinitiative Artenvielfalt NRW will dieser organisierten Unverantwortlichkeit der Landesregierung entgegenwirken. Sie setzt sich unter anderem ein für mehr Artenvielfalt, Schutz von Freiflächen und Lebensräumen sowie einer nachhaltigen Nutzung von Ressourcen. Mehr Informationen finden sich unter
www.artenvielt-nrw.de

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Sind Schottergärten nur eine Geschmacksfrage oder haben sie sonst noch einen Wert?

By admin at 1:50 pm on Tuesday, October 6, 2020

Geschmack hin oder her. Bei Gärten und Parks gibt es viele andere und wichtigere Aspekte als Mode und Geschmack, meinen wir.

Welche?
Da können wir es uns ganz einfach machen. Es genügt schon, nachzugucken, was die Gestaltungssatzung vom Städte- und Gemeindebund NRW in den „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten“ sagt! Wegen Überlänge (24 Seiten) greifen wir hier unter bestimmten Gesichtspunkten nur einige markante und wichtige Aussagen und auch ein paar Paragraphen auf.

Flächenversiegelung
• Versiegelte Flächen schaden dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben.

• Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus.

• Sie verringern die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist.

• Bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und die öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Grundstücke werden überflutet.

Artenschutz, Klimaschutz
• Pflanzen senken Temperaturen durch Beschattung und Verdunstungskälte, filtern Staub und Lärm, nehmen Kohlendioxyd auf, spenden Sauerstoff, verbessern den Wasserhaushalt und dienen somit der Gesundheit aller Bürger.

• Zum Schutz des Artenreichtums und des Mikroklimas können die Gemeinden in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB für Vorgartenflächen die Bepflanzung und Begrünung vorschreiben.

• Nach Nr. 25a kann die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie sonstigen Bepflanzungen aus städtebaulichen Gründen, zu denen auch der Umweltschutz zählt, festgesetzt werden.

Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen
• Um die Versiegelung der besonders bei Starkregenereignissen zur Vermeidung von Hochwasserschäden benötigten Vorgärten zu verhindern, können die Kommunen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB im Bebauungsplan Flächen festsetzen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Niederschlagswasser freigehalten werden müssen, um Schäden durch Hochwasser und Starkregen vorzubeugen.

• Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Diese Abwägung, bei der nach § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB insbesondere auch die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen sind, wird hinsichtlich der Verhinderung von Schäden durch Starkregenereignisse regelmäßig zugunsten des Verbots der Verschotterung ausfallen.

§ 8 Abs. 1 S. 1 BauO NRW
• Ein weiterer Regelungsansatz ergibt sich für die Kommunen aus § 8 Abs. 1 BauO NRW. Diese Norm verpflichtet in Satz 1 den Grundstückseigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten eines bebauten Grundstücks, die nicht überbauten Flächen mit gewissen Einschränkungen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit nicht durch Bebauungspläne oder andere Satzungen bereits Festsetzungen getroffen sind.

• Die Zulässigkeit einer bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügung mit dem Inhalt, einen Vorgarten zu begrünen, wurde etwa durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 26.04.2017 (1 KO 347/14) bestätigt.

Bauordnungsverfügungen, Pflanzgebot und Baugenehmigungen
• Die Durchsetzung der bauplanerischen Festsetzungen und des § 8 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW können durch bauordnungsrechtliche Ordnungsverfügungen sichergestellt werden.

• Bereits der § 9 Abs. 1 BauO NRW a.F. verpflichtete zur Begrünung der unbebauten Flächen, sodass die in der Vergangenheit errichteten Schottervorgärten materiell rechtswidrig sind.

• Die Pflanzfestsetzungen in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGBsind von der Kommune vor Ort selbst zu kontrollieren.

Weitere Instrumente und gute Beispiele
• Die Bauberatung eignet sich, um die Bürger darüber aufzuklären, dass die Schottergärten tatsächlich nicht unbedingt pflegeleicht sind. Nach kurzer Zeit setzt sich Moos zwischen die Steinchen und müssen Gräser und Wildkräuter entweder kostenintensiv entsorgt oder die Steinchen aufwendig gereinigt werden.

• Die Stadt Korschenbroich hat ein Förderprogramm zur Entsiegelung von Vorgärtenflächen aufgelegt. Danach sollen ab dem Haushaltsjahr 2020 Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften finanziell unterstützt werden, die ihre Vorgärten durch Rückbau von versiegelten Flächen und Schotterflächen in Grünflächen (Wildblumenwiesen, Staudenbeete, Gehölzflächen mit naturnaher Bepflanzung) wieder naturnah gestalten. Es muss eine Mindestfläche von 10 m2 zurück gebaut werden, wobei sich die Eigentümer verpflichten müssen, die Begrünung mindestens 10 Jahre zu erhalten. Die Förderhöhe beträgt 2,50 €/m2 bei einem Höchstbetrag von 500 € je Maßnahme.

• Die Gemeinde Steinhagen hat in einem neuen Bebauungsplan folgende Festsetzungen getroffen: „Pflanzgebot in Vorgärten gemäß § 9(1) Nr. 25a BauGB: Die Vorgärten sind je Grundstück mit Einzel- und Doppelhäusern in den Teilflächen WA2, WA3, WA3 und WA4* zu mindestens 50 % und bei Reihenmittelhausgrundstücken in den Teilflächen WA2 zu mindestens 25 % als Vegetationsflächen (z. B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze) anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Kombinationen mit natürlich vorkommenden mineralischen Feststoffen (z. B. Kies, Bruchsteine, Bruchsteinmauer) sind bis zu einem Drittel der Vegetationsflächen zulässig. In den Vegetationsflächen ist nur die Verwendung von offen-porigen, wasserdurchlässigen Materialien zulässig. Dies gilt auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige Sperrschichten wie z. B. Abdichtbahnen sind unzulässig.“ *Die Beschränkung auf Teilflächen kann wahlweise vorgenommen werden.

• Die Stadt Xanten plant verstärkt Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB sowie nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, bei denen die Versiegelung der Vorgärten möglichst gering zu halten ist und jene gärtnerisch anzulegen sind. Befestigte und bekies-te Flächen sollen lediglich als notwendige Geh- und Fahrflächen zulässig sein und müssen sich in ihrer Ausdehnung auf das für eine übliche Nutzung angemessene Maß beschränken.

Das ist jetzt eine etwas selektive Auflistung. Alles andere ist nachzulesen
HIER:
https://www.gar-nrw.de/sites/default/files/redakteur/Dateien/Leitfaden-E_Vorgartengestaltung.pdf

Filed under: Klimaschutz,LandschaftsschutzComments Off on Sind Schottergärten nur eine Geschmacksfrage oder haben sie sonst noch einen Wert?
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