Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Bewegung bei der Oberen Ruhrtalbahn

By admin at 8:01 am on Thursday, September 30, 2021

Nun scheint sich doch etwas zu tun für die Weiterentwicklung der Bahnstrecken im Hochsauerlandkreis. Seit Jahren setzt sich die SBL intensiv dafür ein, aber noch bei der Kreistagssitzung im August lehnte die GroKo aus CDU/SPD/FDP erneut einen Antrag ab, die durchgehende Zweigleisigkeit und die Elektrifizierung zu fordern. Diese sind sowohl ökologisch als auch verkehrstechnisch wichtig: Denn bisher sind die Übergangszeiten in den Bahnhöfen Warburg (zur Linie RE 11 und zu den ICs nach Kassel) und Schwerte (zur Linie RE 7 nach Münster) sehr knapp und funktionieren oft nicht. Zwischen Brilon-Wald und Warburg ist die Bahnstrecke auf 50 km Länge nur eingleisig mit einem Kreuzungsbahhof in Marsberg, so dass sich jede Verspätung auch auf die Gegenrichtung überträgt.

Für die Organisation des Schienpersonenverkehrs gibt es Zweckverbände. Zuständig für den HSK sind der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL) und dessen Dachverband NWL. Am 29.09.2021 tagte in Unna die Verbandsversammlung des ZRL und hat beschlossen, eine “Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung und Elektrifizierung der Oberen Ruhrtalbahn” zu erstellen.

In der Sitzungsvorlage heisst es weiter:
“Die Strecke im Sauerlandnetz ist von grundlegender Bedeutung für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger insb. im Hochsauerlandkreis (HSK) und stellt die SPNV Anbindung sowohl ans Ruhrgebiet als auch nach Kassel sicher. Insoweit erscheint eine grundsätzliche Betrachtung der Strecke sehr sinnvoll, um weitergehende Möglichkeiten und Varianten zur Ertüchtigung des 2-gleichsigen Ausbau und/ oder Elektrifizierung der Strecke zu untersuchen. In den kommenden Jahren sind bereits umfangreiche Sanierungen der Tunnel geplant, für die der ZRL bereits im Jahr 2015 rund 17 Mio. € zur Verfügung gestellt hat.

Mit einer Machbarkeitsstudie könnten nunmehr, ohne zeitlichen Verzug, im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse verschiedene Varianten zur Ertüchtigung der Strecke geprüft werden. Insofern könnten unterschiedliche Möglichkeiten durchdacht, analysiert und bewertet werden, um für divergierende Betriebsleistungen und Konzeptionen Aussagen zu deren Umsetzbarkeit und den damit verbundenen Kosten zu erhalten.”

Die komplette Drucksache ist hier einsehbar.

Die Machbarkeitsstudie soll etwa 120.000 Euro kosten. Auf Nachfrage eines Versammlungsteilnehmers war zu erfahren, dass der Auftrag für die Studie in 6 bis 9 Monaten vergeben werden soll und mit den Ergebnissen in zwei bis vier Jahren zu rechnen ist. Es dauert also noch, aber immerhin ist ein Anfang gemacht.

Bedenklich: Außer dem HSK gehören dem ZRL noch vier weitere Kreise an. Der HSK hat in der Verbandsversammlung des ZRL 5 Sitze; die Versammlung tagt viermal im Jahr. Es werden jeweils Mitglieder und Stellvertreter*innen gewählt, so dass für den HSK 5 von gewählten 10 Personen teilnehmen können, damit er vollständig vertreten ist. In der gestrigen Versammlung waren aber nur 2 der 5 Sitze des HSK besetzt, die anderen 3 blieben frei. Das ist sehr ärgerlich, denn die GroKo beansprucht die Sitze für sich und lehnt es konsequent ab, Fachverbände und andere Expert*innen zu entsenden. Wenn dann nur 2 Personen erscheinen und die 8 anderen keine Lust oder keine Zeit haben, unterscheidet sich das Interesse an den Posten erheblich von der Bereitschaft zur tatsächlichen Mitwirkung.
Es gab viele Fragen, die aus Sicht des HSK in der Verbandsversammlung hätten geklärt werden können, die aber nicht gestellt wurden…

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Bewegung bei der Oberen Ruhrtalbahn

Neue Herausforderungen an das Kreisjugendamt – auch im HSK?

By admin at 5:00 pm on Thursday, September 23, 2021

“Das neue Bundesgesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen stellt die Jugendämter vor neue Herausforderungen: „Bis spätestens 2028 werden wir unser Jugendamt qualitativ und personell neu aufstellen müssen“, erklärte Meinolf Hammerschmidt, Fachdienstleiter Soziale Dienste, im Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises in Iserlohn. Ziel des Gesetzes ist, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Ein besserer Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, mehr Prävention vor Ort sowie mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien sind die fünf Bausteine des neuen Gesetzes.

Mit der Verantwortung für die Planung und Ausgestaltung von Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen betritt das Kreisjugendamt in vielen Bereichen Neuland. Bisher waren die Sozialämter Bewilligungsbehörde von inklusiven Unterstützungsleistungen. Nun soll die Kinder- und Jugendhilfe perspektivisch die alleinige Zuständigkeit für junge Menschen mit Behinderungen übernehmen. Gemeinsam mit den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses werden die Leitungskräfte des Jugendamtes in einer Klausurtagung die notwendigen Zielvorgaben entwickeln. Die inklusive Ausgestaltung soll laut Gesetz in drei Stufen erfolgen:

Ab 2021 soll „die Verankerung des Leitgedankens einer inklusiven Kinder und Jugendhilfe und Schnittstellenbereinigung“ erfolgen. Das Kreisjugendamt soll dabei Inklusion als Zielvorgabe und Qualitätsmerkmal für alle Angebote der Kinder und Jugendhilfe etablieren. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung sollen unter anderem bei der gemeinsamen Förderung, bei der Tagesbetreuung und bei Vereinbarungen mit ambulanten Trägern mitberücksichtigt werden. Eine Fachkraft soll eine qualitative Beratung sicherstellen.
Stufe zwei sieht ab 2024 die Einführung eines Verfahrenslotsen mit doppelter Funktion vor. Zum einen soll er bei Leistungen der Eingliederungshilfe junge Menschen und ihre Familien durch das Verfahren führen (vermitteln, unterstützen, begleiten). Die zweite Aufgabe liegt in der Unterstützung des Jugendamtes bei der Zusammenführung der Zuständigkeiten.
Ab 2028 startet die dritte Stufe mit der einheitlichen sachlichen Zuständigkeit der Kinder und Jugendhilfe auch für Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung.”

Anmewrkung:
Es handelt sich hier um eine Pressemitteilung des Märkischen Kreises vom 23.09.2021. Im HSK scheint man noch nicht so weit zu sein…
Noch schlimmer: Erst vor wenigen Tagen hat der Kreistag einen Antrag der SBL abgelehnt, ins Zukunftsprogramm die Forderung aufzunehmen, dass jederzeit ein(e) Ansprechpartner*in des Kreisjugendamtes für Kriseninterventionen erreichbar sein soll!

Filed under: JugendpolitikComments Off on Neue Herausforderungen an das Kreisjugendamt – auch im HSK?

Rettungsdienstplan beschlossen – weitere Verkürzung der Hilfsfrist angestrebt

By admin at 11:12 am on Sunday, September 12, 2021

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Freitag mit großer Mehrheit dem neuen Rettungsdienstbedarfsplan zugestimmt. Damit werden im Kreisgebiet 10 neue Rettungswachen gebaut; insgesamt wird es künftig 14 Rettungswachen (statt bisher 12) geben. Die neuen Standorte sind eine wichtige Voraussetzung, dass bisher schlecht erreichbare Ortsteile künftig schneller angefahren werden können. In der Vergangenheit wurde bei der Planung der Standorte zu wenig auf die Verkehrsanbindung geachtet. Das führte z.B. für die Briloner Ortsteile Alme und Madfeld dazu, dass bei Notfällen doe vorgegebene Zeitspanne zwischen Alarmierung und Eintreffen nicht einzuhalten war. Der ganz neue Standort Westernbödefeld ermöglicht die Versorgung mehrerer bisher nur ganz schlecht erreichbarer Orte.

Auch bei der Vorhaltung der Rettungsfahrzeuge (RTW) gibt es an vielen Stellen deutliche Verbesserungen: So sah der alte Bedarfsplan für den Standort Brilon nur an 8 Stunden pro Woche einen zweiten RTW vor, künftig gilt dies täglich von 7 bis 19 Uhr, also 84 Stunden pro Woche. Damit sinkt das Risiko der “Duplizitätsfälle” deutlich. Diese treten dann auf, wenn an der dem Einsatzort nächst gelegenen Rettungswache kein RTW verfügbar ist.

Von mehreren Fraktionen, insbesondere auch von der SBL, wurde betont, dass die RTW mit den Notfallsanitätern der wichtigste Bestandteil der Rettungseinsätze sind. Die Notfallsanitäter, die seit 2014 die früheren Rettungsassistenten ablösen, dürfen und können fast alle bei einem Notfall erforderlichen medizinischen Tätigkeiten ausführen, z.B. intubieren, zentralen Zugang legen, Notfallmedikamente verabreichen, defibrillieren, eine Drainage legen bei Pneumothorax. Zudem bietet nur der RTW (anders als das Notarzteinsatzfahrzeug) die Möglichkeit, die Patientinnen und Patienten im Fahrzeug zu versorgen. Notärztinnen und Notärzte werden nur noch bei etwa jedem 4. Notfall benötigt, und die Zeitspanne bis zu ihrem Eintreffen ist nicht so kritisch wie für den RTW.

Vom Kreistag angenommen wurde auch der Antrag der SBL, dass bei der nächsten Auflage des Rettungsdienstbedarfsplans eine Hilfsfrist von 10 Minuten angestrebt werden soll. Der Landrat erhielt vom Kreistag einen entsprechenden Auftrag.
Die Hilfsfrist gibt die Zeitspanne an, in der in 90 % der Notfälle an öffentlichen Straßen der Rettungswagen (RTW) am Einsatzort eintreffen soll. Bisher liegt die tatsächliche Hilfsfrist im HSK bei fast 14 Minuten, Ziel sind derzeit 12 Minuten. Im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg gelten bereits 10 Minuten.
Das schnelle Eintreffen des RTW (mit hervorragender medizintechnischer Ausstattung und sehr gut ausgebildeten Notfallsanitätern) ist die wichtigste Maßnahme für die weitere Verbesserung der Qualität der Notfallrettung.

Filed under: GesundheitspolitikComments Off on Rettungsdienstplan beschlossen – weitere Verkürzung der Hilfsfrist angestrebt

Landrat: “Vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg getätigte Äußerung … ist nicht nachvollziehbar”

By admin at 6:39 pm on Tuesday, September 7, 2021

Am Flugplatz Arnsberg-Menden (FAM) ist ein großer Umweltschaden entstanden: ca. 1,7 ha Fläche mit wertvollem altem Baumbestand wurden gerodet, und es wurden umfangreiche Anschüttungen vorgenommen. Da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelte, wäre eine vorherige “Befreiung” von den damit verbundenen Auflagen durch die Untere Naturschutsbehörde erforderlich gewesen. Die liegt bis heute nach Angaben der Kreisverwaltung nicht vor. Vor allem für den Wasserhaushalt in benachbarten Biotopen sind die Anschüttungen sehr ungünstig. Der Naturschutzbeirat (NBR) hat sich seit Ende April dreimal mit der Angelegenheit befasst, und wurde von der Kreisverwaltung mehrfach falsch informiert.

Wie auch auf diesen Seiten berichtet [http://sbl-fraktion.de/?p=10180 und http://sbl-fraktion.de/?p=10136], hat die SBL-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Kreistags am kommenden Freitag einen Bericht des Landrats darüber beantragt.
Knapp 4 Tage vor der Sitzung wurde nun von der Kreisverwaltung die Sitzungsdrucksache 10/263 veröffentlicht. In ihr wird der Ablauf aus Sicht der Kreisverwaltung und des Landrats geschildert.

Besonders bemerkenswert ist die Schilderung des Ablaufs zwischen Ende April und Anfang Mai 2021:
“Bei der Prüfung des Vorgangs konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Stadt Arnsberg am 26.04.2021 eine Baugenehmigung für die Geländeanfüllung erteilt hat, obwohl die Untere Naturschutzbehörde bis heute keine abschließende Stellungnahme abgegeben hat und keine Befreiung ausgesprochen hat. Im Baugenehmigungsverfahren wurde die von der Unteren Naturschutzbehörde abgegebene Stellungnahme im Waldumwandlungsgenehmigungsverfahren an das Regionalforstamt irrtümlich von der Stadt Arnsberg als zustimmende Stellungnahme zur Gesamtmaßnahme gewertet. Die vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg getätigte Äußerung, wonach seitens der Kreisverwaltung keine Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplanes gefordert worden sei, ist nicht nachvollziehbar. Zum einen ist zu erwarten, dass eine Baugenehmigungsbehörde das Verfahren für die Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich und zudem noch im Naturschutz- und FFH-Gebiet liegenden Baugrundstücken hinreichend bekannt ist. Zum anderen ist es aus Sicht des HSK unverständlich, wie eine aus einem Satz bestehende E-Mail an das Regionalforstamt als zustimmende Stellungnahme zur Gesamtmaßnahme gewertet werden konnte. Üblicherweise wird in den naturschutzfachlichen Stellungnahmen eine Vielzahl von Nebenbestimmungen formuliert, die im Regelfall von den Baugenehmigungsbehörden als Auflagen übernommen werden. Gerade bei Baugenehmigungsverfahren im Außenbereich gehören Ausnahmegenehmigungen bzw. Befreiungen von den Bestimmungen des Landschaftsplanes zum üblichen Verfahrensablauf in den Baugenehmigungsverfahren und diese Verfahren dürften der Bauverwaltung der Stadt Arnsberg hinreichend bekannt sein.

Anmerkung:
Dass die Baugenehmigung für die Verfüllung der FAM Holding GmbH bereits erteilt worden war, war im Zeitpunkt der Sitzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt. Die von der Verwaltung in der NBR-Sitzung am 04.05.2021 getätigte Aussage, dass wegen der noch ausstehenden Stellungnahme der UNB sowie der erforderlichen Befreiung keine Baumaßnahmen vor Ort stattfinden können, war diesem Sachverhalt geschuldet.”

Vieles bleibt undurchsichtig und bedarf – auch im Hinblick auf künftige ähnliche Vorgänge – weiterhin der Klärung!
Wer hat wen wann und worüber informiert?
Wer hat wann und wie gegenüber wem welche Zustimmungen erteilt?
Wie geht es weiter?
Hat der CDU-Bundestagskandidat, der 2 Flugzeuge von diesem Flugplatz aus betreibt, irgendwelchen Einfluss ausgeübt?

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,LandschaftsschutzComments Off on Landrat: “Vom Bürgermeister der Stadt Arnsberg getätigte Äußerung … ist nicht nachvollziehbar”

Bürgermeister-Protest an der falschen Stelle

By admin at 9:09 pm on Sunday, September 5, 2021

Ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgung im Kreisgebiet ist die Notfallrettung. Sie ist sowohl bei Unfällen mit Verletzten als auch z.B. bei internistischen oder gynäkologischen Notfällen im Einsatz. Außerdem werden Verlegungsfahrten mit Krankentransportwagen durchgeführt.

Wichtigster Bestandteil der Notfallrettung sind die Rettungswachen; davon gibt es bisher 12. Sie sind jeweils mit mindestens 2 Notfallsanitätern besetzt, die im Bedarfsfall mit einem Rettungstransportwagen (RTW) ausrücken. Viele Rettungswchen verfügen sogar über je 2 RTW. Wichtig ist das schnelle Erreichen des Einsatzortes. Dafür ist eine Hilfsfrist definiert. Sie wird in NRW nicht vom Land festgelegt, sondern von den einzelnen Kreisen. Im HSK beträgt diese Hilfsfrist 12 Minuten: In 90% der Notfälle sollen an öffentlichen Straßen gelegene Notfälle innerhalb dieser Frist erreicht werden. Das klappt im HSK aber bisher nur unzureichend: Statt in 10% der Fälle wird diese Frist bisher in fast 16 % der Fälle überschritten. Das zeitliche Ziel wird also weit verfehlt. Mehr als 10 Minuten beträgt die Eintreffzeit bei sogar fast 27 % der Notfälle.

Anlage3-Hilfsfristen

Künftig soll es im HSK 14 Rettungswachen (mit insgesamt 23 RTW, davon 15 rund um die Uhr) und 7 Notarztstandorte mit insgesamt 8 NEF geben. Der von der Kreisverwaltung beauftragte Gutachter hatte vorgeschlagen, 10 Rettungswachen neu zu bauen: in Alt-Arnsberg, Hüsten, Meschede, Schmallenberg-Mitte und Westernbödefeld (als Ersatz für Fredeburg), Winterberg, Medebach-Ost und Hallenberg-Nord (als Ersatz für Medelon), Brilon und Olsberg. Nur 4 der bisherigen Standorte sollen unverändert erhalten bleiben: Neheim, Sundern, Eslohe und Marsberg. Nachdem sich Krankenkassen und Kreis nicht einigen konnten, hat die Bezirksregierung Anfang August eine verbindliche Entscheidung getroffen. Nun bleibt auch der alte Standort in Olsberg erhalten.
Sinn der Neubauten ist neben der Anpassung an veränderte räumliche und funktionale Anforderungen vor allem die Lage-Optimierung: Ohne diese ließe sich das Defizit bei der Einhaltung der Hilfsfristen nicht beseitigen. Außerdem werden die Besetztzeiten der RTW ausgeweitet: So wird in Brilon künftig (wie bisher) rund um die Uhr 1 RTW einsatzbereit sein, aber außerdem täglich von 7 bis 19 Uhr ein zweiter RTW.

RWneu

Die Veränderungen der Standorte sind dringend erforderlich. So steht z.B. zum Standort der Rettungswache Brilon im Gutachten:
„Vom gegenwärtigen Standort der Rettungswache Brilon besteht eine eingeschränkte Reichweite insbesondere in nordwestliche Richtung, da in Richtung der Einsatzschwerpunkte zunächst der innerstädtische Bereich durchfahren werden muss. Insbesondere für die Stadtteile Alme und Madfeld drück sich dies in einer erhöhten Anzahl an Hilfsfristüberschreitungen (zusammen etwa 30 Fälle) aus. Eine Verlegung des Standortes an den östlichen Ortsrand (Mündungsbereich B 7 / B 251) würde die Versorgung in nördliche und östliche Richtung ohne Einschränkungen der Versorgung in westliche und südliche Richtung deutlich verbessern.“

Für die Notarztstandorte sind 5 Neubauten geplant: In Hüsten (als Ersatz für Alt-Arnsberg und Neheim), Meschede, Schmallenberg-Mitte, Winterberg-Nord und Brilon-Altenbüren (als Ersatz für Brilon und Olsberg). Die Standorte Sundern und Marsberg bleiben unverändert.

Ausrueckbereiche-NotA-neu-2

Künftig kommt also rechnerisch auf 2 Rettungswachen ein Notarztstandort. Dies ist sinnvoll, denn RTW und NEF (mit dem Notarzt) fahren getrennt zum Einsatzort. Zudem wird nur in weniger als 30% aller Notfälle ein Notarzt bzw. eine Notärztin eingesetzt. Z.B. gab es innerhalb eines Jahres (von März 2019 bis Februar 2020) am Standort Brilon 2.212 Notfallrettungen durch einen RTW, aber nur 642 mit Einsatz eines Notarztes.

In den letzten Wochen gab es aus Reihen der GroKo (CDU/SPD) und von den Bürgermeistern in Brilon und Olsberg lautstarken Widerstand gegen die Ergebnisse des Gutachtens und die Entscheidungen der Bezirksregierung. Sie richten sich vor allem gegen die Standortverlagerungen im Raum Brilon. Die Herren Bürgermeister haben sich aber offensichtlich nicht hinreichend mit den fachlichen Grundlagen besetzt. Insbesondere schätzen sie die unterschiedliche Bedeutung der RTW und der Notärzte für die Notfallrettung völlig falsch ein. Spätestens seit im Jahr 2014 die Notfallsanitäter die früheren Rettungsassistenten ablösten, ist das schnelle Eintreffen des RTW in der Regel viel wichtiger als die möglichst frühe Ankunft eines Notarztes. Der RTW hat zudem eine viel bessere technische Ausrüstung als das NEF und ermöglicht es, die Patienten im Fahrzeug zu versorgen. Die Notärzte sind z.B. dann wichtig, wenn es um die Verabreichung von einigen Medikamenten oder Schmerzmitteln geht, die die Notfallsanitäter nicht anordnen dürfen.

Eine sinnvolle Verbesserung wäre dagegen eine Reduzierung der Hilfsfrist. Sie ist im HSK mit 12 Minuten ungewöhnlich lang. Z.B. im Ruhrgebiet liegt sie bei nur 8 Minuten. Im benachbarten – ebenfalls ländlichen – Landkreis Waldeck-Frankenberg beträgt sie aufgrund einer Vorgabe des Landes Hessen nur 10 Minuten. Daher hat dieser nordhessische Landkreis, der etwa halb so groß ist wie der HSK, mit 11 Rettungswachen eine viel höhere Dichte als der HSK.
Und dabei enthält die Hilfsfrist nur den “Zeitraum zwischen zwischen dem Eingang der Notfallmeldung in der zuständigen Leitstelle und dem Eintreffen des ersten (geeigneten) Rettungsmittels am an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort” (Orgakom, S. 23); die tatsächliche Zeit, bis die Notfallsanitäter den Patienten erreichen, dauert also noch länger.
Die Forderungen und Proteste sollten sich daher auf eine Verkürzung der Hilfsfrist konzentrieren. Das macht lokalpolitisch vielleicht weniger Eindruck. Es würde aber vielen Notfallpatient*innen wirklich helfen, wenn in 90% der Notfalleinsätze der RTW schon nach 10 Minuten statt – wie bisher – erst nach knapp 14 Minuten eintreffen würde.

Am Montag (6. Sept, ab 17 Uhr im Kreishaus in Meschede) steht der neue Rettungsdienstbedarfsplan auf der Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses. Am Freitag (10. Sept, ab 15 Uhr in der Schützenhalle in Olsberg-Bigge) erfolgt dann die abschließende Beschlussfassung durch den Kreistag.

Filed under: GesundheitspolitikComments Off on Bürgermeister-Protest an der falschen Stelle