Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wie ist der Stand bei zukunftssicheren Mobilitätskonzepten im Hochsauerlandkreis?

By adminRL at 12:48 am on Saturday, February 28, 2015

Anfrage der SBL/FW und die Antwort der Kreisverwaltung

Auf Veränderungen frühzeitig reagieren
Wir wissen alle, dass sich der demografische Wandel in ländlichen Räumen wie dem Sauerland wahrscheinlich besonders gravierend auswirkt und weiterhin auswirken wird. Zu Recht stellt MdB Dirk Wiese auf seiner Homepage klar, dass wir für die Bewältigung der Veränderungen „realistische Bestandsaufnahmen, Weitsicht und pragmatische Schritte“ benötigen.

Neue Verkehrskonzepte
Dazu gehören sicherlich auch neue, zukunftssichere Mobilitätskonzepte, wie ein zeitlich und räumlich flexibler und für alle bezahlbarer ÖPNV.
Eine Möglichkeit, den ÖPNV wirtschaftlicher und flexibler zu gestalten, ist die Einführung von Rufbussen. Landkreise wie Lüchow-Dannenberg, Märkisch-Oderland und Unterallgäu haben anscheinend schon gute Erfahrungen mit den Rufbussen gemacht. Sinnvoll ist u.E. aber auch eine öffentliche Mitfahrzentrale, wie sie z.B. vom Landkreis Günzburg in Bayern unterstützt wird.

Beispiel
Ein interessantes Beispiel finden wir bei der Stadt Müncheburg in Brandenburg. Zusammen mit dem Landkreis und dem Amt Märkische Schweiz startete die Stadt im Dezember 2013 den „Patientenbus“ bzw. „Dienstagsbus“. Der Service richtet sich auch an Kranke und Be-hinderte. Er ist bietet die Möglichkeit, mit einem rollstuhlgerechten Kleinbus beispielsweise zu Arztbesuchen nach Buckow zu gelangen.
Klick:
http://www.lag-maerkische-seen.de/seite/151479/mobilit%C3%A4t.html

Was wurde aus „Mobil4You“?
Der Hochsauerlandkreis startete vor einigen Jahren gemeinsam mit dem Kreis Soest, der RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH und BRS Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH das Regionale-Projekt „Mobil4You“, zu dessen Konzept z.B. neben „Mobilitätspaten“ auch neue Fahrplanrouten und Haltewunschtasten an abseits der Buslinien gelegener Haltestellen gehören. Zu den Referenzräumen von „Mobil4You“ zählen in unserem Kreisgebiet die Städte Sundern, Schmallenberg und Winterberg/Medebach. Mit diesem flexiblen und nach Auskunft der RLG teils sehr erfolgreich laufenden Angeboten werden aber leider nur wenige Räume im Sauerland abgedeckt, wie z.B. innerstädtische Kurzstrecken in Winterberg und Medebach.

Anfrage der SBL/FW vom 10.02.2015
In diesem Zusammenhang bat der Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Reinhard Loos, den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen:
• Gibt es Überlegungen, das Projekt „Mobil4You“ auf den gesamten HSK auszuweiten? Wenn nein, warum nicht?
• Wenn ja, mit welchen Maßnahmen würde der HSK die flächendeckende Einführung von „Mobil4You“ unterstützen?
• Halten Sie – unabhängig von „Mobil4You“ oder zusätzlich – die flächendeckende Einführung von Rufbussen und/oder öffentlichen Mitfahrzentralen im Hochsauerlandkreis für sinnvoll und zeitnah umsetzbar? Wenn nein, warum nicht?
• Wenn ja, wie würden Sie die Einführung von Rufbussen und/oder öffentlichen Mitfahrzentralen im Hochsauerlandkreis vorantreiben und begleiten?

Antwort der Kreisverwaltung
Der Hochsauerlandkreis antwortete mit Schreiben vom 19.02.2015 folgendermaßen:

„Zu Frage 1:
Ziel des Modellprojektes ist es, in den Modellkommunen unterschiedliche ÖPNV-Projekte zu testen, die die Mobilität in der ländlichen Region erhalten bzw. verbessern.
Nach erfolgreicher Erprobung sollen ausgewählte Projekte in gesamten HSK umgesetzt werden. Um die notwendigen Erfahrungen zu sammeln und eine anschließende Erfolgskontrolle durchführen zu können ist ein Zeitraum von bis zu 4 Jahren eingeplant. Da noch nicht alle Projekte umgesetzt sind kann zu einem flächendeckenden Ausbau derzeit noch keine generelle Aussage getroffen werden.
Bei der Umsetzung des Teilprojektes MobilitätsPaten konnte eine Ausweitung bereits jetzt auf den gesamten Kreis umgesetzt werden, da es entsprechende Anfragen von Ehrenamtlichen gab und eine Ausweitung ohne einen erheblichen Mehraufwand möglich war. Mobili-tätsPaten gibt es aktuell in 11 der 12 HSK-Kommunen.

Zu Frage 2:
Der Hochsauerlandkreis würde eine flächendecke Einführung von Erfolg versprechenden Maßnahmen generell unterstützen. Wie und in welcher Form eine Unterstützung notwendig wird, ist von den einzelnen umzusetzenden Projekten abhängig.

Zu Frage 3 und 4:
Bedarfsgesteuerte Verkehre werden zu Zeiten und an Orten eingesetzt, in denen die Fahrgastnachfrage sehr gering ist. Analog zu einem Rufbus-System werden im Hochsauerlandkreis seit vielen Jahren TaxiBus-Linien betrieben.
Eine Einführung von Rufbus- bzw. TaxiBus-Systemen wird in der Praxis nur in Kombination mit dem klassischen Linienverkehr umgesetzt. In der mobil4you-Referenzkommune Schmallenberg wird der vorhandene Bürgerbus bedarfsgesteuert als „Anruf-BürgerBus” geplant. Ergebnisse sind abzuwarten.

Der Hochsauerlandkreis ist mit Abschluss der Kooperationsvereinbarung am 23.02.2011 dem Pendlernetz NRW beigetreten. Die Koordination erfolgt durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Die damalige Online-Mitfahrervermittlung „Mitpendler.de” hat sich seit dem 31. Januar 2014 der Internetplattform „Pendlerportal” angeschlossen.

Eine bereits im Hochsauerlandkreis vorhandene Mitfahrzentrale ist am Berufskolleg Berliner Platz in Arnsberg in Betrieb. Es handelt sich hierbei um eine Initiative der Schule zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und zur Verbesserung der Parkplatzsituation am Berufskolleg. Die Mitfahrzentrale ist unter http://berufskolleg-berlinerplatz.mifaz.de nutzbar.“

Sachstandsbericht „mobil4you“
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beabsichtigt, in den nächsten Tagen bei Landrat Dr. Schneider einen Sachstandsbericht zum Projekt „Mobil4you“ zu beantragen.

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Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) beantragt Resolution zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP)

By adminRL at 11:59 pm on Wednesday, February 25, 2015

Sorgen
In Deutschland und anderen europäischen Ländern befürchten viele Menschen, dass durch die Freihandelsabkommen CETA und TTIP deutsche bzw. europäische Standards herabgesetzt werden. Die intransparenten Vertrags-Verhandlungen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit in „Geheimen Zirkeln“ stattfinden, tragen auch nicht gerade zur Vertrauensbildung bei. Schließlich geht es ja bei TTIP nicht nur um freien Warenhandel, sondern auch um öffentliche Dienstleistungen.
Die SBL/FW ist der Meinung, TTIP und CETA sind in weiten Teilen nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger!

Position der Verbände
Auch der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) beziehen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen eindeutig Position. Die Verbände weisen darauf hin, dass das Freihandelsabkommen erhebliche Risiken für die Daseinsvorsorge bringen könnte und fordern, dass das Abkommen die für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistungen der Kommunen nicht beeinträchtigt und sogenannte Marktzugangsverpflichtungen im TTIP (und allen weiteren Freihandelsabkommen) nicht auf die kommunale Daseinsvorsorge an-gewendet werden dürfen. Sie befürchten, durch derartige Verpflichtungen im TTIP könnte die kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt werden und fordern deshalb, insbesondere die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge aus dem Abkommen zu nehmen.
Siehe: http://www.staedtetag.de/fachinformationen/wirtschaft/068853

Auswirkungen auf den Hochsauerlandkreis
Negativ auswirken kann sich TTIP z.B. bei der öffentlichen Auftragsvergabe, bei der Gestaltung der regionalen Energieversorgung, dem kommunalen Umweltschutz, der Förderung und Unterstützung der Kultur und der Erwachsenenbildung oder auch bei den Tarif- und Arbeitsbedingungen des Personals kreiseigener Gesellschaften.

Resolutionen in anderen Kreisen und Städten
Etliche Kreise und Städte, wie z.B. der Alb-Donau-Kreis, schlossen sich der Forderung des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städtetags an.
Hinsichtlich der Negativlisten im Freihandelsabkommen CETA schließen wir uns einer For-derung der Fraktion B´90/Die Grünen im Kreis Olpe an.
Die SBL-Kreistagsfraktion nimmt hiermit ausdrücklich Bezug auf ähnlich lautende Resolutionen, wie die der Fraktion B`90/Die Grünen im Kreis Olpe und auf die bereits Ende letzten Jahres mit großer Mehrheit im Rat der Stadt Saarbrücken beschlossene Resolution.

Forderungen der SBL/FW
So lautet unser Antrag an den Kreistag:

„Der Kreistag möge beschließen:
Der Hochsauerlandkreis fordert von der EU-Kommission, dem Europaparlament, der Bundesregierung und der Landesregierung, in den Verhandlungen darauf Einfluss zu nehmen, dass
1. die aktuellen Verhandlungen transparent und öffentlich geführt werden;
2. keinerlei Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen vorgenommen werden darf, die kommunale Selbstverwaltung auch nicht durch die Verwendung so-genannter Negativlisten eingeschränkt werden darf und, dass Spielräume für eine Auftragsvergabe nach sozialen, ökologischen oder regionalen Kriterien nicht verschlechtert werden dürfen;
3. die kommunale Daseinsvorsorge sowie Kultur und Bildung nicht Gegenstand der Verhandlungen sein dürfen;
4. Umwelt- und Sozialstandards und die Möglichkeiten politischer Gestaltung nicht durch intransparente Schiedsgerichtsverfahren gefährdet werden dürfen.
Außerdem fordert der Hochsauerlandkreis, dass die Anwendung von Negativlisten im bereits verhandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) nicht gebilligt werden darf. Hier muss nachverhandelt werden!”

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HSK-Ausländeramt will Sadik Zidi in wenigen Stunden in den Kosovo abschieben

By adminRL at 12:43 am on Tuesday, February 24, 2015

Sadik Zidi und seine Familie sind in einer ausweglosen Lage. Nach einer Entscheidung des Hochsauerlandkreises soll der 25-jährige am morgigen Dienstag, 24.02.2015, in seine “Heimat” (???) Kosovo abgeschoben werden.

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(Screenshot von “Zoom”)

Dabei ist Sadik in Deutschland aufgewachsen und fühlt sich hier Zuhause. Vor vier Jahren begann er, für sich, seine Lebensgefährtin und ihre gemeinsamen Kinder eine Existenz aufzubauen. Er war wirtschaftlich erfolgreich … bis zur Abschiebung seiner Eltern.

Nun soll Sadik in ein Land verfrachtet werden, das er als Baby mit seinen Eltern wegen des Bürgerkriegs im damaligen Jugoslawien verlassen hat. Er muss in ein Land, in dem Armut, Arbeitslosigkeit und Gewalt herrschen. Sadik wird dort keine Chance haben. Für ihn gibt es im Kosovo keinen Platz zum Wohnen, keine Arbeit, keinerlei Unterstützung, keine Behandlungsmöglichkeit für seine chronische Erkrankung, nichts und niemanden von dem er Hilfe erwarten kann.

Es gibt keinen Ausweg. Es gibt keinen Weg. Sadik wird fortan ein Gefangener in seinem fremden “Heimatland” sein.

Reicht unsere Fantasie aus, sich in seine Lage zu versetzen? Ich kann und will mir das nicht vorstellen.

Noch eine Anmerkung: Sadik ist völlig mittellos; denn in den letzten 1 1/2 Jahren verweigerte ihm das Ausländeramt des HSK die Arbeitserlaubnis.

cosmo tv berichtete im WDR-Fernsehen am 22.02.2015 unter dem Titel “Familie Zidi – Einmal Kosovo und zurück” über das Schicksal der Familie.

Gabi Joch-Eren

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Multiresistente Keime: Kreisverwaltung kann keine Aussage zur Belastung von Putenfleisch im Handel machen

By adminRL at 1:59 pm on Friday, February 20, 2015

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte zu dem Thema „Multiresistente Keime in der Putenmast” am 23. Januar 2015 eine Anfrage an den Landrat des HSK. Hier der Anfrage-Text:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

der Bericht des BUND über die Ergebnisse der stichprobenweisen Überprüfung von Putenfleisch auf multiresistente Keime ist nicht wirklich eine Überraschung. Er zeigt aber einmal mehr das Ausmaß und die Brisanz des Problems, das Mensch, Tier und Umwelt durch die Massentierhaltung „in Kauf nehmen“.

Eindrucksvoll ist folgender Absatz eines Berichts des SWR aus dem Jahr 2013:

‘Industrielle Fleischproduktion schafft resistente Keime
Das Problem stammt aus der Fleischproduktion. Wo Tiere auf engstem Raum ohne ausrei-chend Bewegung in Rekordzeit bis zur Schlachtreife gemästet werden, sind Krankheiten an der Tagesordnung. Die Infektion ganzer Bestände ist eine allgegenwärtige Gefahr. Liebstes Mittel der Tierärzte und Landwirte ist bislang der massive Einsatz von Antibiotika. So wird billiges Fleisch letztlich erst möglich – aber um einen hohen Preis in der Humanmedizin. Denn, so warnt Professor Dettenkofer eindringlich, “für die Menschen brauchen wir dringend Antibiotika”. Sie seien eine der ganz großen Entwicklungen des Jahrhunderts gewesen, die wirklich viele Menschenleben gerettet hätten. Wenn sie jetzt stumpf würden, nur um einige Tiere oder Bestände zu schützen, sei das völlig unangemessen.’
Klick:
http://www.swr.de/odysso/tierhaltung-oft-keime-auf-fleisch-und-gefluegel/-/id=1046894/nid=1046894/did=11409228/1bedon2/index.html

Wir fragen Sie daher:

• Zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen hinsichtlich der Belastung mit multiresistenten Keimen kam das Kreisveterinäramt bei Kontrollen von Tiermastbetrieben sowie bei den Lebensmittelproben in den vergangenen 12 Monaten? (Wir bitten um detaillierte Angaben.)”

Der Hochsauerlandkreis antwortete daraufhin mit Datum vom 06.02.2015:

„Sehr geehrter Herr Loos,

das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises beteiligt sich alljährlich am bundesweiten Zoonosen-Monitoring und entnimmt hierfür Proben auf Erzeuger und/
oder Handelsebene. Welche Proben zu entnehmen sind und worauf diese untersucht werden sollen, fällt nicht in die Entscheidungsbefugnis des FD 36 sondern wird zentral vorgegeben.

Für das Jahr 2014 waren für den Hochsauerlandkreis nur Proben auf Handelsebene vorgesehen, so dass Aussagen zu einer evtl. Belastung von Mastbetrieben nicht gemacht werden können.

Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse aus dem Jahre 2014 erfolgt ebenfalls zentral, die abschließende wissenschaftliche Bewertung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Insofern können keine Aussagen zu einer evtl. Belastung von Putenfleisch im hiesigen Handel gemacht werden.“

Ein ganz starkes Interesse der Kreisverwaltung an den Ergebnissen aus dem eigenen Kreisgebiet läßt sich aus der Antwort nicht herauslesen…

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Landrat sieht keinen Handlungsbedarf bei der Inklusion – Hochsauerlandkreis erreichten bisher keine Verbesserungswünsche und Beschwerden

By adminRL at 11:07 am on Wednesday, February 18, 2015

Schulschließungen
Am Ende des letzen Schuljahres sind im Hochsauerlandkreis bis auf zwei Schulen alle kleinen Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ aufgelöst worden. Die Schüler/innen besuchen seitdem allgemeinbildende Schulen. Dort sollen sie von ihren Lehrerinnen und Lehrern bzw. von Sonderpäda-goginnen und -pädagogen ihrem Förderbedarf entsprechend unterrichtet und unterstützt werden.

Lob und Kritik
Einerseits gibt es viel Lob, auf welchem guten Weg die Inklusion ist; andererseits hören wir aber auch kritische Stimmen, z.B. die vom Lehrerverband GEW. Er ließ Anfang Januar in einer Sendung des WDR verlauten, es seien viele Schulen nicht gut genug vorbereitet, die Klassen seien zu groß und es gäbe zu wenig Stunden von Sonderpädagogen. Laut WDR sind auch nicht alle Eltern behinderter Kinder zufrieden. Sie würden beklagen, dass sie und ihre Kinder durch das Inklusionsgesetz eher mehr als weniger Schwierigkeiten hätten.
Antwort der Kreisverwaltung zur Situation im Hochsauerlandkreis
Ob und wie gut Inklusion und sonderpädagogische Förderung im Hochsauerlandkreis gelingen, dazu stellte die SBL-Kreistagsfraktion (SBL/FW) am 23.01.2015 dem Landrat einige Fragen. Die Verwal-tung antwortete mit Schreiben vom 03.02.2015 folgendermaßen:

„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage zum Thema „Inklusion — Qualität der sonderpädagogischen Förderung” beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf besuchen derzeit die allgemeinbildenden Schulen im Hochsauerlandkreis?
2. Wie sind die Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
auf die einzelnen Schulen verteilt, wie auf die einzelnen Schulklassen?
3. Wie viele Stunden pro Woche erhalten sie Förderunterricht durch eine Sonderpädagogin bzw. einem Sonderpädagogen?
4. Wie viele Stunden sonderpädagogischer Förderunterricht waren im letzten Jahr (je Schule und insgesamt) geplant? Wie viele wurden tatsächlich geleistet?
5. Wie ist derzeit die Relation „normale” Schüler/innen / Förderschüler/innen in den Schulen, den einzelnen Klassen und im Durchschnitt im HSK?
6. Wie hoch ist Ihres Erachtens der Bedarf für die Beschaffung von Fördermaterial, z.B. für Förderhefte und Arbeitsblätter (insgesamt und pro Schule)?
7. Wie hoch waren die Mittel, die im Jahr 2014 für die Anschaffung von Fördermaterial verausgabt wurden?
8. Welche Beträge stehen im laufenden Jahr zur Verfügung? 9. Wie genau und mit welchem Zeitauf-wand wurden und werden Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinbildenden Schulen mittels Fortbildung oder durch andere geeignete Maßnahmen auf die neuen Anforderungen durch Schüler/innen mit Förderbedarf vorbereitet?
10. Wie sind die räumlichen Bedingungen für den sonderpädagogischen Förderunterricht?
Gibt es in allen Schulen genügend geeignete Räume?

Antwort zu Fragen 1-10:
Die angefragten Informationen liegen dem Hochsauerlandkreis nicht vor, weil dieser weder Schulträger der allgemeinen Schulen noch für die Lehrerversorgung zuständig ist. Die Zuständigkeit liegt hier bei den einzelnen Kommunen bzw. beim Schulamt für den Hochsauerlandkreis als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 11 Abs. 1 S. 2 Gesch0 für den Kreistag).

11. Wann soll die Einführung der Ausleih-Zentrale für pädagogische Tests abgeschlossen sein?

Der Hochsauerlandkreis unterhält keine Ausleih-Zentrale für pädagogische Tests. Die Einrichtung einer Ausleih-Zentrale ist derzeit auch nicht geplant.

12. Gelingt die lnklusion? Wurden und werden Ihnen Beschwerden oder Verbesserungswünsche vorgetragen? Wo sehen Sie noch Handlungsbedarf?

Der Hochsauerlandkreis ist Träger von 5 Berufskollegs und 7 Förderschulen. Für den Hochsauerlandkreis als Schulträger sind mir keine Beschwerden oder Verbesserungswünsche bekannt.
An den Berufskollegs besteht ein Anspruch auf inklusive Beschulung erst ab dem Schuljahr 2016/2017. Die Förderschulen des Hochsauerlandkreises verfügen derzeit über eine recht
stabile Schülerzahl. Derzeit sehe ich hier keinen inklusionsbedingten Handlungsbedarf.“

Alle sind zufrieden?
Sind tatsächlich alle Kinder und Eltern zufrieden? Die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sind sich da nicht so sicher. Denn bei der SBL meldeten sich kritische Stimmen aus allgemeinbildenden Schulen. Hier werden seit Auflösung der Förderschulen auch frühere Förderschüler unterrichtet. Diese Kinder in den Schulalltag zu integrieren scheint nicht immer ganz einfach zu sein. Ob und wann die inklusionsbedingten Probleme von den zuständigen Behörden wahrgenommen werden, ist vielleicht eine Frage der Zeit? Vielleicht werden sie aber auch ausgesessen? Wer weiß? So oder so vergeht wertvolle Zeit, Zeit, die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer leider nicht im Übermaß haben. Hoffentlich produziert die gut gemeinte Inklusion keine Verlierer!?

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SBL-Fraktionssitzung am Mi, 18.02., in Meschede

By adminRL at 4:01 pm on Sunday, February 15, 2015

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion lädt zur nächsten Fraktionssitzung ein. Sie findet statt am Mittwoch, dem 18.02.2015, ab 19.00 Uhr in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33, in Meschede.

Auf der Tagesordnung stehen ein Rückblick auf die Arbeit der SBL/FW im Jahr 2014, ein Bericht über das bisherige Jahr 2015, Berichte aus dem Schulausschuss und aus der Sitzung der Baukommission Kreisfeuerwehrzentrum und die Vorbereitung auf die Sondersitzung des Kreisausschusses am 19.02. und auf die Kreistagssitzung am 13.03. Außerdem sollen Anträge und Stellungnahmen für die in den nächsten Wochen stattfindenden Ausschusssitzungen vorbereitet werden.

Auch „Nicht-SBL-er“ sind selbstverständlich herzlich willkommen!

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WLAN-Haftung: Provider-Privileg gilt auch für Freifunk-Netzwerk

By adminRL at 1:13 pm on Wednesday, February 11, 2015

Immer wieder gibt es im HSK Verwaltungen, die der Meinung sind, das Anbieten eines öffentlich zugänglichen W-LAN sei wegen der damit verbundenen Hafttungsfolgen (“Störerhaftung”) problematisch. Erst in dieser Woche erklärte wieder ein Sozialamt im Kreisgebiet unter Berufung auf die hauseigene IT-Abteilung, dass dies nicht zu verantworten sei.

All diese Verwaltungen scheinen noch nichts vom “Provider-Privileg” mitbekommen zu haben, das in § 8 Telemediengesetz (TMG) definiert ist. Dessen Wortlaut steht hier.

In einem aktuellen Beschluss vom 17.12.2014 hat jetzt wieder das AG Berlin-Charlottenburg entschieden:
Wer ein öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen. Dieser ist […] für fremde Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich und deshalb auch nicht verpflichtet, Nutzer oder Kunden zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen […]. Der lediglich den Zugang zu fremden Informationen eröffnende Provider haftet nicht, wenn er die Übermittlung nicht veranlasst, den Adressaten nicht ausgewählt und die übermittelten Informationen weder ausgewählt noch verändert hat.
Der gesamte Fachbeitrag ist hier nachzulesen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/wlan-haftung-provider-privileg-gilt-auch-fuer-freifunk-netzwerk_066487.html. Ein weiterer Beitrag zu dieser Entscheidung steht hier: http://www.wlan-recht.de/tag/%C2%A7-8-tmg

Also spricht nichts dagegen, dass die Städte und Gemeinden öffentlich zugängliche W-LAN-Netze (z.B. “Freifunk”) und W-LAN-Netze in Unterkünften für Flüchtlinge unterstützen.

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Flüchtlinge und Asylbewerber – Kreisausländeramt nur bedingt zuständig?

By adminRL at 9:54 am on Wednesday, February 11, 2015

Am 15. Dezember 2014 schrieb die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) den Landrat in seiner Funktion als Chef des Ausländeramts an mit der Bitte, sechs Fragen zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu beantworten. Nach mehr als 1 ½ Monaten erhielt die SBL ein Antwortschreiben datiert auf den 4. Februar 2015. Darin gibt sich die Kreisausländerbehörde nicht sehr mitteilungsfreudig.

Hier nun der vollständige Wortlaut …

„Zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele Flüchtlings- und Asylbewerberkinder (bis zum Alter von 18 Jahren) halten sich aktuell im Bereich des Kreisjugendamtes auf?
158

2. Wie und durch wen genau stellt der HSK eine regelmäßige medizinische Betreuung und die Akutversorgung von Flüchtlingskindern sicher?
Die Aufnahme, Unterbringung und die Betreuung zugewiesener Asylbewerber und Flüchtlinge obliegt den Kommunen. Auch medizinische Leistungen für Flüchtlings- und Asylbewerber werden als eigene originäre Aufgabe von den Städten und Gemeinden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht. Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung Ihrer Frage an die Städte und Gemeinden zu wenden.

3. Wie viele von ihnen sind derzeit so genannte „unbegleitete Minderjährige”?
Wer betreut diese Kinder und Jugendlichen generell und im Krankheitsfall?

Die Vertretung der Mündel obliegt einem Vormund. Bei Bedarf werden Beratungsstellen/Rechtsanwälte mit einbezogen.

4. Bestehen für Asylbewerber und Flüchtlinge (Kinder wie Erwachsene) auch bei chronischen Krankheiten und bei nicht unmittelbar lebensbedrohlichen Erkrankungen Anspruch und Möglichkeit auf eine angemessene medizinische Versorgung?
Entfällt mit Blick auf die Antwort zu Frage 2.

5. In welcher geeigneten Form informiert der HSK Migrantinnen und Migranten über ihre Ansprechpartner und ihre Rechte im Krankheitsfall?
Es besteht keine Zuständigkeit des HSK (vgl. Antwort zu Frage 2).

6. Gibt es beim HSK Überlegungen, diese Personengruppe über Krankenkassen zu versichern?
Nein, es besteht keine Zuständigkeit des HSK (vgl. Antwort zu Frage 2).“

Dazu wenigstens drei kleine Anmerkungen der SBL/FW:

Frage/Antwort 3 – Das ist die nach der Zahl der „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“. Sie wurde im Wesentlichen nicht beantwortet. „Unbegleitete minderjährigen Flüchtlinge“ sind Kinder oder Jugendliche, die ohne ihre Eltern oder andere erwachsene Angehörige nach Deutschland gekommen sind. Für sie gelten besondere Regelungen; denn sie haben internationalen Konventionen und nationalen Regelungen zufolge Anspruch auf besonderen Schutz. Das HSK-Ausländeramt blieb uns also ausgerechnet diese Antwort schuldig. Die SBL/FW wird noch einmal nachfragen.

Frage/Antwort 6 – Keine Zuständigkeit? Das sehen wir anders. Die SBL/FW-Fraktion und die Fraktion der Grünen im Kreistag des Hochsauerlands stellten daher beide Anfang Februar einen Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses. Da soll diskutiert werden, ob in Kooperation mit einer Krankenkasse die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerber nach dem „Bremer Modell“ in Betracht kommt. Mit dieser Chip-Karte könnten zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Zum einen ließe sich so der Zugang der Flüchtlinge zur medizinischen Versorgung verbessern, zum anderen spart dieses Verfahren Verwaltungskosten. In Hamburg und Bremen klappt das prima. Andere Kommunen, wie die Stadt Münster, sind dem Beispiel gefolgt.

Generell: Im HSK gibt es zwei Ausländerämter: Eines in der Stadt Arnsberg, das nur für das Stadtgebiet zuständig ist, und eines im Kreishaus in Meschede, das für die anderen 11 Städte und Gemeinden zuständig ist. Alle allgemeinen Fragen zu Flüchtlings- und Ausländerangelegenheiten sollten daher im Kreishaus beantwortet werden können…

Über den SBL-Antrag zum “Bremer Modell” – und was daraus wird – werden wir berichten.

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Multiresistente Keime und Putenmast

By adminRL at 11:28 pm on Monday, February 9, 2015

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte dazu am 23. Januar 2015 eine Anfrage. Hier ist sie:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

der Bericht des BUND über die Ergebnisse der stichprobenweisen Überprüfung von Putenfleisch auf multiresistente Keime ist nicht wirklich eine Überraschung. Er zeigt aber einmal mehr das Ausmaß und die Brisanz des Problems, das Mensch, Tier und Umwelt durch die Massentierhaltung „in Kauf nehmen“.

Eindrucksvoll ist folgender Absatz eines Berichts des SWR aus dem Jahr 2013:
Industrielle Fleischproduktion schafft resistente Keime
Das Problem stammt aus der Fleischproduktion. Wo Tiere auf engstem Raum ohne ausreichend Bewegung in Rekordzeit bis zur Schlachtreife gemästet werden, sind Krankheiten an der Tagesordnung. Die Infektion ganzer Bestände ist eine allgegenwärtige Gefahr. Liebstes Mittel der Tierärzte und Landwirte ist bislang der massive Einsatz von Antibiotika. So wird billiges Fleisch letztlich erst möglich – aber um einen hohen Preis in der Humanmedizin. Denn, so warnt Professor Dettenkofer eindringlich, “für die Menschen brauchen wir dringend Antibiotika”. Sie seien eine der ganz großen Entwicklungen des Jahrhunderts gewesen, die wirklich viele Menschenleben gerettet hätten. Wenn sie jetzt stumpf würden, nur um einige Tiere oder Bestände zu schützen, sei das völlig unangemessen.

Klick:
http://www.swr.de/odysso/tierhaltung-oft-keime-auf-fleisch-und-gefluegel/-/id=1046894/nid=1046894/did=11409228/1bedon2/index.html

Wir fragen Sie daher:

• Zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen hinsichtlich der Belastung mit multiresistenten Keimen kam das Kreisveterinäramt bei Kontrollen von Tiermastbetrieben sowie bei den Lebensmittelproben in den vergangenen 12 Monaten? (Wir bitten um detaillierte Angaben.)“

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Schön gerechnet…

By adminRL at 10:10 pm on Sunday, February 8, 2015

Jetzt hat sich auch die Tagespresse an das Theme “RWE-Aktien” herangetraut.
In einem Beitrag der WP ist zu lesen, dass nur 10 Cent je Aktie weniger Dividende dem HSK 600.000 Euro Einnahmeausfall bringen. Es drohe eine weitere Erhöhung der Kreisumlage…

Aber alles halb so schlimm, denn:
“In den vergangenen zehn Jahren haben unsere RWE-Anteile 152 Mio. Euro Dividende für den Kreishaushalt gebracht”, so wird der Landrat in dem WP-Artikel zitiert. Das hört sich im ersten Moment doch sehr gut an, oder? Warum also dann die Kritik an der Anlagepolitik des Landrats und der Mehrheit im Kreistag?

Es fehlt leider die Gesamtbetrachtung: -24 Mio Euro Wertberichtigung im Jahr 2008, -267 Mio Euro Wertberichtigung im Jahresabschluss des HSK für 2013, der im Oktober 2014, kurz nach den Kommunalwahlen, beschlossen wurde. Gegenüber dem für die letzte Wertberichtigung maßgeblichen Kurs von 29,46 Euro ist die RWE-Aktie aktuell auf 23,29 Euro gesunken, um weitere 6,17 Euro je Stück. Daraus ergibt sich bei 5,973 Mio Aktien ein weiterer Wertberichtigungsbedarf von 36,6 Mio Euro.

Das bedeutet zusammen einen Wertverlust von über 327 Mio Euro. Nach Gegenrechnung der gesamten Dividenden bleibt immer noch ein Minus von 175 Mio Euro!
Kein gutes Geschäft…

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Gesamtschulen im Aufwind

By adminRL at 2:23 am on Sunday, February 8, 2015

Im Februar finden in den Städten und Gemeinden die Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen statt. In vielen Städten, in denen es Gesamtschulen gibt, wird für diese Schulen ein sogenannten vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt, z.B. in Soest, Lippstadt, Unna und Iserlohn. Das geschieht dann, wenn aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren damit zu rechnen ist, dass es für diese Schulen mehr Bewerber als Plätze gibt. So können die nicht aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber sich anschließend mit gleichen Chancen wie andere Schüler für andere Schulformen bewerben.

Ein bemerkenswertes Ergebnis gab es jetzt in Iserlohn. Dort fand ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für je eine “alte” und eine “neue” Gesamtschule und für eine “neue” Sekundarschule statt. Für die Sekundarschule gab es nur 51 Anmeldungen. Damit wurde die Mindestzahl von 75 weit verfehlt, und die Sekundarschule kommt nun nicht. Für die beiden Gesamtschulen gab es dagegen 172 bzw. 97 Anmeldungen, und das vorgezogene Anmeldeverfahren wurde um 2 Tage (10. und 11.02.) verlängert. Diejenigen, die sich bisher für die Sekundarschule beworben hatten, können sich nun auch noch für die Gesamtschulen oder später für eine Real- oder Hauptschule anmelden. Die gesamte Pressemitteilung der Stadt Iserlohn ist hier nachzulesen.

Fazit: Sehr großes Interesse für die Gesamtschulen, aber die Sekundarschule kommt (wie auch schon mehrfach im HSK) nicht an den Start.
Wann traut sich die erste Stadt im HSK, eine Gesamtschule anzubieten?
Nach wie vor ist der HSK der einzige aller 53 Landkreise und kreisfreien Städte in NRW, der über keine einzige Gesamtschule verfügt!

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Antibiotika-Datenbank – Kontrolle der Einhaltung der Meldepflicht der Mastbetriebe

By adminRL at 2:37 pm on Thursday, February 5, 2015

„Heißes Eisen“
Am Ende unseres kleinen Berichts über das Konzept des Hochsauerlandkreises im Fall des Ausbruchs der Vogelgrippe sprachen wir auch kurz ein anderes „heißes Eisen“ an. Es heißt „Antibiotika in der Tiermast“ und füllt in den letzten Wochen Schlagzeilen und Artikel in den Zeitungen. Meldungen wie „Deutschland ist Spitzenreiter im Antibiotika-Einsatz“ und „Massenhafter Einsatz von Antibiotika in der Tiermast“ lassen nichts Gutes ahnen.

Die Anfrage
Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist bekanntlich kein Eisen zu heiß. Am 22. Dezember 2014 stellte der Fraktionsvorsitzende Reinhard Loos dem Landrat daher drei Fragen. Hier seine Anfrage im Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
am 25. November erinnerte das Kreisveterinäramt die Verantwortlichen in den Mastbetrieben an ihre Meldepflicht zur Antibiotika-Datenbank. Die Aufforderung betraf alle Betriebe, die pro Jahr mehr als 20 Rinder, 250 Schweine, 1.000 Puten oder 10.000 Hühner halten.
Wir bitten Sie zu beantworten:
1. Sind Betriebe, die weniger als die oben erwähnte Anzahl von Tieren mästen, ebenfalls verpflichtet, Angaben über ihren Antibiotika-Einsatz zu machen? Wenn ja, wie und wo werden die Angaben erfasst, und wie wird deren Richtigkeit kontrolliert?
2. Wie, mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang überprüft das Kreisveterinäramt, ob alle Betriebe ihrer Meldepflicht vollständig und korrekt nachkommen?
3. Wie viele Mitarbeiter/innen standen dem Kreisveterinäramt im laufenden Jahr für die Kontrolle der Mastbetriebe zur Verfügung?
Reichen die personellen Kapazitäten aus?“

Antwort der Kreisverwaltung vom 15.01.2015

„Sehr geehrter Herr Loos,

Die in der o. a. Anfrage enthaltenen Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1.:
Betriebe, die weniger als die im Arzneimittelgesetz genannten Anzahlen an Masttieren halten, unterliegen nicht der Meldepflicht in der Tierarzneimittel-Datenbank.
Diese Betriebe müssen den evtl. Einsatz von Antibiotika und anderen Tierarzneimitteln allerdings in einem sog. Arzneimittel-Bestandsbuch dokumentieren. Die Einhaltung dieser Dokumentationspflicht wird stichprobenartig im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft.

Zu Frage 2.:
Ob die meldepflichtigen Mastbetriebe im Hochsauerlandkreis ihrer Verpflichtung tatsächlich nachkommen, wird durch Abgleich der in der Tierarzneimittel-Datenbank vorhandenen Meldungen mit der Liste der meldepflichtigen Mastbetriebe durchgeführt.

Zu Frage 3.:
Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Dokumentation des Tierarzneimitteleinsatzes in den landwirtschaftlichen Betrieben des Hochsauerlandkreises ist Teilaufgabengebiet eines Tierarztes im Fachdienst 36. Die für diesen Teilbereich der Veterinäraufsicht zur Verfügung stehenden Personalressourcen sind ausreichend.“

Beruhigt Sie das?
Uns nicht! Wir sind zwar keine Fachleute, aber könnte es nicht sein, dass eine „Dokumentationspflicht“ durch „stichprobenartige Überprüfungen“ „schwarze Schafe“ zum „Schummeln“ einlädt? Papier ist bekanntlich geduldig …

Warum beschäftigt der HSK nicht mehr Veterinäre?
Die SBL/FW ist schon seit Jahren der Auffassung, der Hochsauerlandkreis sollte mehr Veterinäre einstellen. Die SBL-Fraktion stellte dazu auch schon mehrere Anträge und Anfragen an den Landrat. Leider scheiterten sie aber alle an den Mehrheitsverhältnissen im Kreistag, sowohl die Anträge von der SBL/FW, wie die von den Grünen. Scheint so, dass bei uns die Gesundheitsvorsorge für uns Menschen nicht viel kosten soll!? Schließlich wird das Geld ja dringend für „zukunftsweisende“ Bauwerke gebraucht.

Der „nächste Akt“ der SBL/FW ist eine Anfrage zu „Multiresistenten Keimen in der Putenmast“. Wir berichten …

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Sauerlandmuseum: Luftschloss-Pläne gescheitert

By adminRL at 7:43 pm on Tuesday, February 3, 2015

Heute Nachmittag hat der Landrat des HSK eine Pressemitteilung “Kreisverwaltung schlägt Umplanung vor” zum Sauerlandmuseum in Arnsberg veröffentlicht. Damit wird dokumentiert, dass die Pläne des Landrats und der Mehrheit im Kreistag, einen Anbau an das Sauerlandmuseum direkt unterhalb des Museums etwa 20 Meter tief in den Hang zur Ruhstraße zu bauen, endgültig gescheitert sind. Vor wenigen Wochen erklärte der Landrat in seinem Neujahrsgrußwort noch: “Beispielhaft für diese positive Bilanz stehen unsere zahlreichen Bau-Projekte, die an den Start gegangen sind, so das Sauerland-Museum in Arnsberg.”

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Mit der heute veröffentlichten Pressemitteilung des Landrats ist eine seit 2 Jahren absehbare Entwicklung deutlich geworden. Bedauerlicherweise haben Landrat und Mehrheit im Kreistag die zahlreichen Warnungen gegen die Luftschloss-Pläne beharrlich ignoriert. Begrüßenswert ist nur, dass der Stopp der bisherigen Bauplanungen bereits vor der Vergabe der Arbeiten für die Baugrube erfolgt und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt, mit dann wahrscheinlich noch viel größerem Schaden. Die Kosten der Baugrube sollten ursprünglich 0.9 Mio Euro betragen und würden nach den nun vorliegenden Angeboten bei mehr als 3 Mio Euro liegen. Trotz der enormen Kosten würden erhebliche Risiken für den Hang bestehen bleiben.

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Dem Kreis ist durch die bisherigen Aktionen bereits ein sehr hoher finanzieller Schaden entstanden. Mehr als 800.000 Euro hat allein der Erwerb des Grundstücks an der Ruhrstraße verschlungen, auf dem früher ein Bank- und Wohngebäude stand. Außerdem sind Kosten für Gutachter, Wettbewerb, Planung, Statik und andere Vorbereitungen in bisher unbekannter Höhe entstanden, sie belaufen sich sicherlich auf weit mehr als 1 Mio Euro.

Nun gilt es, das Beste aus der verfahrenen Situation zu machen. Primäres Ziel sollte es sein, den Altbau des Sauerlandmuseums zu sanieren. Die SBL würde es begrüßen, wenn auf den Anbau in den Hang ganz verzichtet würde. Falls sich dafür keine Mehrheit im Kreistag findet, muss zumindest sichergestellt werden, dass der Hang unangetastet bleibt und etwaige Neubauten nicht im Hang, sondern neben und auf dem Hang erfolgen, ohne dass die Stabilität des Hanges in irgendeiner Weise gefährdet wird. Mehrere Beispiele von Abgrabungen an Hängen im Umkreis von ca. 5 km Entfernung vom Sauerlandmuseum belegen, dass das Gestein in dieser Gegend nicht besonders standfest ist. Die künftige Gestaltung eines Anbaus an das Sauerlandmuseum wird kaum Gemeinsamkeiten mit den bisher veröffentlichten Entwürfen aufweisen können.

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Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass sich die bisher vom Sommer 2014 bis Herbst 2017 geplante Schließungszeit des Sauerlandmuseums nicht noch mehr verlängert und dass der bisherige Kostenrahmen von 12,6 Mio Euro nicht überschritten, sondern deutlich unterschritten wird.

Wir appellieren an alle Beteiligten, künftige Planungen auf realistischer Grundlage vorzunehmen und sich von unrealistischen Träumen zu verabschieden. Der Kreistag muss spätestens in seiner nächsten regulären Sitzung am 13. März 2015 klare Signale setzen.

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Vogelgrippe – Welches Konzept hat im Fall des Falles der Hochsauerlandkreis?

By adminRL at 8:47 am on Monday, February 2, 2015

Bei den Vogelgrippe-Fällen Ende letzten Jahres in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, den Niederlanden und in Großbritannien handelte es sich um den hoch gefährlichen Erreger H5N8. Als Folge mussten allein im Kreis Cloppenburg 130.000 Tiere gekeult werden. Um den betroffenen Mastbetrieb wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1.000 Metern gezogen. In allen im Umkreis von 3.000 Metern befind¬lichen Geflügelställen fanden Kontrollen statt. Außerdem galt ein Transportverbot. In einem anderen Fall im Emsland wurde laut einer Meldung des NDR ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Hof angeordnet. Darunter fielen mehr als 200 Betriebe mit rund vier Millionen Tieren.
Die Lage war also sehr brisant. Hoffen wir, dass das Problem ausgestanden ist!?

Anfrage der SBL/FW
Doch wer weiß, wann und wo wieder die Vogelgrippe auftritt? Und nach welchem Plan verfahren dann die Behörden? Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wollte genau das wissen und stellte dem Hochsauerlandkreis am 22. Dezember 2014 diese beiden Fragen:

„1. Über welches Konzept und über welche personelle Ausstattung verfügt der Hochsauerlandkreis für den Fall, dass in unserem Kreisgebiet die Vogelgrippe auftritt, zumal dann, wenn Betriebe betroffen sind, die sich in unmittelbarer Nähe der Wohnbebauung befinden (so wie das nach den jetzigen Planungen in Meschede-Schederberge der Fall sein wird)?

2. Nach Meinung von Fachleuten können bestimmte Stämme des Vogelgrippe-Erregers auch bei Menschen Erkrankungen auslösen. Ist angesichts dieser und anderer Gefahren und Beeinträch¬ti¬gungen Ihrer Meinung nach ein größerer Geflügelmastbetrieb/Massentierhaltung in unmittelbarer Siedlungsnähe sinnvoll und verantwortbar?
Wenn „Ja“, warum?“

Antwort der Kreisverwaltung
Mit Schreiben vom 15.01.2015 antwortete der Landrat wie folgt:

„Zu Frage 1.:
Im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest sind die einzuleitenden Bekämpfungsmaßnahmen in der Geflügelpest-Verordnung vom 08.05.2013 abschließend geregelt. Die konzeptionelle Umsetzung der Bekämpfungsvorgaben erfolgt im Hochsauerlandkreis im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest auf Grundlage des Tierseuchen-Handbuchs des Hochsauerlandkreises, das für alle Fälle, in denen eine hochkontagiöse Tierseuche auftritt, gilt.

Im Falle des Auftretens einer hochkontagiösen Tierseuche im Hochsauerlandkreis wird ein „Lokales Tierseuchen-Krisenzentrum” eingerichtet. Während der Phase der Seuchenbekämpfung fungiert es als ständige Einrichtung, entscheidet auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben über alle fachlichen Notwendigkeiten und setzt die sich daraus ableitenden Maßnahmen um.

Das „Lokale Tierseuchen-Krisenzentrum” setzt sich zusammen aus dem Krisenstab, der bei Bedarf zusammentritt, und dem operativen Stab, der die lageabhängigen Entscheidungen trifft und eigenständig umsetzt sowie die Beschlüsse des Krisenstabes in die Seuchenbekämpfung einbindet. Der operative Stab stellt eine ständige Einrichtung während des Seuchengeschehens dar. Das „Lokale Tierseuchen-Krisenzentrum” steht in direktem Kontakt mit dem Landestierseuchenkontrollzentrum, das im Krisenfall auf Landesebene beim LANUV eingerichtet wird und die landesweiten Maßnahmen in Abhängigkeit von der Seuchenlage koordiniert.

Des Weiteren wurde für die Bekämpfung hochkontagiöser Tierseuchen, wie z.B. der Geflügelpest, im Hochsauerlandkreis ein Tierseuchen-Logistikzentrum im Kreisstraßenbauhof am Standort in Eslohe eingerichtet. Im Tierseuchen-Logistikzentrum erfolgt im Krisenfall die Einweisung, Ausstattung und Dekontamination der Einsatzkräfte und die Desinfektion der Fahrzeuge und eingesetzten Materialien.

Bereits aus der Organisationsform ergibt sich, dass es sich um personalintensive Strukturen handelt, die allein mit dem Personal aus dem FD 36 nicht betrieben werden können. Aus diesem Grunde werden Dienstkräfte aus anderen Fachdiensten des Hochsauerlandkreises, wie z. B. FD 12, FD 14 und FD 38 in Abhängigkeit von der Seuchenlage eingesetzt. Hinzu kommen die Fachberater und Einsatzkräfte aus den Bereichen Polizei, Feuerwehr, THW, DRK und MHD.

Beim Auftreten einer hochkontagiösen Tierseuche können die tierärztlichen Personalressourcen des Kreises schnell überfordert werden. Aus diesem Grunde ist der Hochsauerlandkreis dem „Rahmenübereinkommen über die gegenseitige Unterstützung im Tierseuchenkrisenfall” beigetreten. In dem Rahmenübereinkommen ist die gegenseitige Unterstützung der Veterinärbehörden in NRW durch Bereitstellung von Tierärzten und auch Verwaltungspersonal im Tierseuchenkrisenfall geregelt.

Zu Frage 2.:
Entscheidungen über die Errichtung von Stallgebäuden zur Geflügelhaltung erfolgen auf Grundlage des geltenden Rechts. Die gestellte Frage kann daher nicht weiter beantwortet werden, da es nicht Aufgabe der Kreisverwaltung ist, politische Meinungen zu äußern.“

Resümee
Ob die „Antwort“ auf die zweite Frage zur Beruhigung der Bewohner von Meschede-Schederberge beitragen wird, lassen wir mal dahingestellt. Zwischen den Wohnhäusern mitten in dem Dörfchen soll ein riesiger Putenmastbetrieb entstehen. Die Rede ist von 10.000 Tieren. Die Mitglieder der SBL/FW – und nicht nur die – halten dieses Vorhaben aus mehreren Gründen für unverantwortlich. Wer garantiert, dass in Schederberge nicht gefährliche Seuchen wie die Vogelgrippe ausbrechen!? Dann helfen wahrscheinlich auch keine Antibiotika mehr!? Aber das ist ein anderes Thema …

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