Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Flüchtlinge und Asylbewerber – Kreisausländeramt nur bedingt zuständig?

By adminRL at 9:54 am on Wednesday, February 11, 2015

Am 15. Dezember 2014 schrieb die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) den Landrat in seiner Funktion als Chef des Ausländeramts an mit der Bitte, sechs Fragen zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu beantworten. Nach mehr als 1 ½ Monaten erhielt die SBL ein Antwortschreiben datiert auf den 4. Februar 2015. Darin gibt sich die Kreisausländerbehörde nicht sehr mitteilungsfreudig.

Hier nun der vollständige Wortlaut …

„Zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele Flüchtlings- und Asylbewerberkinder (bis zum Alter von 18 Jahren) halten sich aktuell im Bereich des Kreisjugendamtes auf?
158

2. Wie und durch wen genau stellt der HSK eine regelmäßige medizinische Betreuung und die Akutversorgung von Flüchtlingskindern sicher?
Die Aufnahme, Unterbringung und die Betreuung zugewiesener Asylbewerber und Flüchtlinge obliegt den Kommunen. Auch medizinische Leistungen für Flüchtlings- und Asylbewerber werden als eigene originäre Aufgabe von den Städten und Gemeinden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht. Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung Ihrer Frage an die Städte und Gemeinden zu wenden.

3. Wie viele von ihnen sind derzeit so genannte „unbegleitete Minderjährige”?
Wer betreut diese Kinder und Jugendlichen generell und im Krankheitsfall?

Die Vertretung der Mündel obliegt einem Vormund. Bei Bedarf werden Beratungsstellen/Rechtsanwälte mit einbezogen.

4. Bestehen für Asylbewerber und Flüchtlinge (Kinder wie Erwachsene) auch bei chronischen Krankheiten und bei nicht unmittelbar lebensbedrohlichen Erkrankungen Anspruch und Möglichkeit auf eine angemessene medizinische Versorgung?
Entfällt mit Blick auf die Antwort zu Frage 2.

5. In welcher geeigneten Form informiert der HSK Migrantinnen und Migranten über ihre Ansprechpartner und ihre Rechte im Krankheitsfall?
Es besteht keine Zuständigkeit des HSK (vgl. Antwort zu Frage 2).

6. Gibt es beim HSK Überlegungen, diese Personengruppe über Krankenkassen zu versichern?
Nein, es besteht keine Zuständigkeit des HSK (vgl. Antwort zu Frage 2).“

Dazu wenigstens drei kleine Anmerkungen der SBL/FW:

Frage/Antwort 3 – Das ist die nach der Zahl der „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“. Sie wurde im Wesentlichen nicht beantwortet. „Unbegleitete minderjährigen Flüchtlinge“ sind Kinder oder Jugendliche, die ohne ihre Eltern oder andere erwachsene Angehörige nach Deutschland gekommen sind. Für sie gelten besondere Regelungen; denn sie haben internationalen Konventionen und nationalen Regelungen zufolge Anspruch auf besonderen Schutz. Das HSK-Ausländeramt blieb uns also ausgerechnet diese Antwort schuldig. Die SBL/FW wird noch einmal nachfragen.

Frage/Antwort 6 – Keine Zuständigkeit? Das sehen wir anders. Die SBL/FW-Fraktion und die Fraktion der Grünen im Kreistag des Hochsauerlands stellten daher beide Anfang Februar einen Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses. Da soll diskutiert werden, ob in Kooperation mit einer Krankenkasse die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerber nach dem „Bremer Modell“ in Betracht kommt. Mit dieser Chip-Karte könnten zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Zum einen ließe sich so der Zugang der Flüchtlinge zur medizinischen Versorgung verbessern, zum anderen spart dieses Verfahren Verwaltungskosten. In Hamburg und Bremen klappt das prima. Andere Kommunen, wie die Stadt Münster, sind dem Beispiel gefolgt.

Generell: Im HSK gibt es zwei Ausländerämter: Eines in der Stadt Arnsberg, das nur für das Stadtgebiet zuständig ist, und eines im Kreishaus in Meschede, das für die anderen 11 Städte und Gemeinden zuständig ist. Alle allgemeinen Fragen zu Flüchtlings- und Ausländerangelegenheiten sollten daher im Kreishaus beantwortet werden können…

Über den SBL-Antrag zum “Bremer Modell” – und was daraus wird – werden wir berichten.

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