Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Welche Miethöchstwerte gelten …

By admin at 2:47 pm on Tuesday, May 31, 2011

… für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“)?

Danach fragte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) im Mai 2011 den Hochsauerlandkreis, der als “Optionskommune” für die Auszahlung der Leistungen verantwortlich ist.

Das Jobcenter antwortete, die Miethöchstwerte würden von den 12 Städten und Gemeinden im HSK auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten individuell festgelegt. Dabei orientiere sich die angemessene Wohnungsgröße an der Arbeitshilfe des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW.

Wir gucken auf die beigefügte Tabelle „Miethöchstwerte im HSK“ und entdecken ein „Durcheinander“ bei den Mietbeträgen. Beispiele: In Olsberg darf eine 45 qm große „Single-Wohnung“ maximal 5,64 Euro pro Quadratmeter kosten, in Bestwig aber höchstens 4,20 Euro und in Eslohe sogar nur 4,- Euro. Auch bei größeren Haushalten und Wohnungen sind die Differenzen von Ort zu Ort teils erheblich. Laut der Tabelle soll in Medebach eine Unterkunft für 5 Personen, Maximalgröße 95 qm, nicht teurer als 3,80 Euro pro Quadratmeter sein. Eine entsprechende Mietwohnung in Sundern darf aber bis zu 4,43 Euro kosten. Die Wohnung einer fünfköpfigen Familie, die von SGB II-Leistungen lebt, darf also in Medebach 361,- Euro kalt kosten, in Sundern 420,85 Euro, in Winterberg 380,- (4,- Euro pro qm), in Meschede 399,- Euro (4,20 Euro pro qm) und so weiter….
Besonders auffällig: In Brilon, Marsberg und Schmallenberg dürfen 4-Personen-Haushalte eine höhere Miete ausgeben als 5-Personen-Haushalte!!???

Wie kommt der Kuddelmuddel zustande? Die SBL hatte auch gefragt: „Wie wurden diese Miethöchstwerte ermittelt? Die Kreisverwaltung schickte dazu diese Erläuterung: „Die Ermittlung der Miethöchstwerte obliegt den Städten und Gemeinden auf der Basis einer Marktanalyse.“ Als Analyse-Methoden sind u.a. aufgeführt:
Auswertung des Wohnungsangebotes, Auswertung der Wohnungsinserate, Auswertung der Mietbescheinigungen von laufenden SGB II, SGB XII und Wohngeldfällen.
Die Daten wären zuletzt im März 2011 aktualisiert worden, schreibt das Jobcenter des Hochsauerlandkreises.

Die Tabelle „Miethöchstwerte im HSK“ ist laut Kreisverwaltung online nicht abrufbar. Die Angaben sind bei den jeweiligen Städten und Gemeinden zu erfragen.

Als Anhaltspunkt, und um interessierten Menschen den ein oder anderen Anruf zu ersparen, stellen wir hier und jetzt (am 30.05.2011) die Tabelle „Miethöchstwerte im HSK“ Stand 01.03.2011 ein. Zwischenzeitlich können sich allerdings Änderungen ergeben haben!!!

Arnsberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,80 Euro pro qm, maximale Miete also 216,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 270,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,28 Euro pro qm, maximale Miete also 321,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,28 Euro pro qm, maximale Miete also 385,20 Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,14 Euro pro qm, maximale Miete also 393,33 Euro

Bestwig:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 189,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 252,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 3,78 Euro pro qm, maximale Miete also 393,33 Euro

Brilon:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,60 Euro pro qm, maximale Miete also 207,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,34 Euro pro qm, maximale Miete also 260,40 Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,31 Euro pro qm, maximale Miete also 332,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,29 Euro pro qm, maximale Miete also 386,10 Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,03 Euro pro qm, maximale Miete also 382,85 Euro

Eslohe:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 180,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 240,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 300,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 360,- Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 380,- Euro

Hallenberg:
1 P. – 45 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 180,- Euro
2 P. – 60 qm, Preis maximal 3,90 Euro pro qm, maximale Miete also 234,- Euro
3 P. – 75 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 285,- Euro
4 P. – 90 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 342,- Euro
5 P. – 95 qm, Preis maximal 3,60 Euro pro qm, maximale Miete also 342,- Euro

Marsberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,40 Euro pro qm, maximale Miete also 198,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 252,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 3,95 Euro pro qm, maximale Miete also 375,25 Euro

Medebach:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 171,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 228,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 285,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 342,- Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 3,80 Euro pro qm, maximale Miete also 361,- Euro

Meschede:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 5,- Euro pro qm, maximale Miete also 225,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,35 Euro pro qm, maximale Miete also 261,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,35 Euro pro qm, maximale Miete also 326,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,35 Euro pro qm, maximale Miete also 391,50 Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 399,- Euro

Olsberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 5,64 Euro pro qm, maximale Miete also 253,80 Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 5,12 Euro pro qm, maximale Miete also 307,20 Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,95 Euro pro qm, maximale Miete also 371,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,16 Euro pro qm, maximale Miete also 374,44 Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,14 Euro pro qm, maximale Miete also 393,33 Euro

Schmallenberg:
1 P. – 45 qm, Preis maximal 4,60 Euro pro qm, maximale Miete also 207- Euro
2 P. – 60 qm, Preis maximal 4,30 Euro pro qm, maximale Miete also 258,- Euro
3 P. – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 P. – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 P. – 95 qm, Preis maximal 3,96 Euro pro qm, maximale Miete also 376,20 Euro

Sundern:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 5,37 Euro pro qm, maximale Miete also 241,65 Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,69 Euro pro qm, maximale Miete also 281,40 Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,51 Euro pro qm, maximale Miete also 338,25 Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,43 Euro pro qm, maximale Miete also 398,70 Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,43 Euro pro qm, maximale Miete also 420,85 Euro

Winterberg:
1 Person – 45 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 189,- Euro
2 Personen – 60 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 252,- Euro
3 Personen – 75 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 315,- Euro
4 Personen – 90 qm, Preis maximal 4,20 Euro pro qm, maximale Miete also 378,- Euro
5 Personen – 95 qm, Preis maximal 4,- Euro pro qm, maximale Miete also 380,- Euro

Und was ist, wenn die Familie größer ist? Dazu steht im Schreiben des Hochsauerlandkreises:
„ Da lediglich die Stadt Sundern für die darüber hinausgehenden Haushaltsgrößen abweichende Richtbeträge festgesetzt hat, wird auf eine Darstellung an dieser Stelle verzichtet. Die übrigen Städte und Gemeinden haben für Haushalte mit 6 Haushaltsangehörigen und mehr jeweils den Quadratmeterpreis festgelegt, der auch schon für 5 Personen berücksichtigt wird.“

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Ein kleines Biotop in Gefahr?

By admin at 5:12 pm on Monday, May 30, 2011

In Meschede befinden sich an der Ruhr Überschwemmungsgebiete, die zum Teil als FFH-Gebiete ausgewiesen sind. Zu diesen Flächen in den Ruhrwiesen zählt auch das Biotop mit dem Namen „Hechtekümpe“ in Wennemen. Bei den „Kümpen“ handelt es sich um seit jeher bestehende grundwassergespeiste Tümpel. Von Zeit zu Zeit werden sie durch Ruhr-Hochwasser überspült. Das Gelände ist mit Bäumen bewachsen. In den Tümpeln leben Fische und Amphibien. Dank dieser günstigen Bedingungen sind hier verschiedene Vogelarten heimisch.

Das Areal der „Hechtekümpe“ liegt neben der Autobahnbrücke zum Ebbeltunnel. Es soll im Zusammenhang mit dem Ausbau der Autobahn in seinen Grenzen neu bestimmt worden sein. Das Gelände war seitdem vollständig eingezäunt und von Menschen unberührt.

Laut Informationen von Anwohnern aus Wennemen ist jetzt aber der Zaun zur angrenzenden Wiese teilweise zerstört und ein bisher außerhalb der Biotopfläche verlaufender Weg auf die Biotopfläche verlegt worden. Die bisher dort angesiedelte Krautflora soll praktisch zerstört sein, die Biotopfläche um die Wegbreite verkleinert und außerdem in ihrer Ruhe gestört. Auf dem Gebiet des Biotops ist zudem ein bisher offener Graben verrohrt worden. Weitere Rohre liegen auf dem Gelände. Offenbar sind dort auch kürzlich einige Bäume gefällt worden.

Was ist der Grund für diese Zerstörungen? Das fragen sich Anwohner aus Wennemen und die Sauerländer Bürgerliste (SBL). Das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos stellte daher Ende April 2011 eine schriftliche Anfrage an die Kreisverwaltung.

Die beim Hochsauerlandkreis angesiedelte Untere Landschaftbehörde (ULB) blieb in Sachen „Hechtekümpe“ nicht untätig. Ein Mitarbeiter sondierte die Lage vor Ort. In der Antwort der ULB auf die Anfrage der SBL steht u.a.:

„Der Bereich „Hechtekümpe“ wurde in den 1990er Jahren als Teil-Ausgleichsmaßnahme für den Bau der A46 festgesetzt, indem, neben – einigen konkret vollzogenen Optimierungen – ein Erhaltungsgebot im Grundbuch eingetragen wurde. Dessen Gegenstand ist allerdings nur die Erhaltung des ausgebaggerten Ruhr-Altarms, eine Vorgabe zur Erhaltung der umgebenden Brachfläche gibt es nicht.“

Die SBL hatte in ihrem Schreiben darauf hingewiesen, dass ein Weg, der im letzten Jahr neben der Biotop-Fläche verlief, im Frühjahr 2011 offenbar auf die Biotop-Fläche verlegt worden ist. Dazu heißt es im Schreiben der ULB vom 16.05.2011, es sei einige Male ein Trecker am Rand der Fläche entlang gefahren, um die dahinter liegende Grünfläche zu erreichen. Dadurch sei kein neuer oder befestigter Weg entstanden, sondern lediglich eine Fahrspur, die im Laufe des neuen Wirtschaftsjahres nur vereinzelt vom Eigentümer selbst genutzt würde.

Fotos von aufmerksamen Bürgern aus Wennemen belegen allerdings, dass im Frühjahr die bisherige Fahrspur außerhalb des Biotop-Geländes kaum noch erkennbar war. Die neue Spur war hingegen deutlich zu sehen.

Die ULB vermerkt in ihrer Antwort auf die SBL-Anfrage, dass der Eigentümer soweit wie möglich ein Befahren der angrenzenden Mähwiese, also der bisherigen Fahrspur, vermeidet, um den Aufwuchs fachgerecht ernten zu können. Nach der Ernte könne auch wieder über diese Wiese gefahren werden. Demnach ist die Beobachtung der Wennemer Naturfreunde also richtig!?

Auf die Frage, ob der ULB bekannt sei, dass auf dem Gelände des Biotops ein bisher offener Graben verrohrt worden ist, weitere Rohre auf dem Gelände liegen und, dass offensichtlich kürzlich einige Bäume gefällt worden sind, antwortet die ULB, die am Rand der Fläche liegenden drei ca. 1m langen Betonröhrenelemente gehörten nicht dem Eigentümer des Geländes. Die Rohre hätten keinerlei Funktion. Der Pflegetrupp der Unteren Landschaftsbehörde würde die Rohre beizeiten von der Fläche entfernen. Eine Grabenverrohrung sei dem Eigentümer nicht bekannt und sei bei der Ortsbesichtigung auch nicht festgestellt worden. Das Fällen von Bäumen sei in aller Regel zulässig, Ausnahme: besondere Schutzzuweisung oder sehr spezielle Artenschutzbelange.

Die SBL hatte zudem gefragt, ob das Biotop mit der Nummer 4615-008 in den Ausmaßen und in der Art, die es vor der teilweisen Zerstörung hatte, bestehen bleiben soll oder ob Veränderungen geplant wären. Die Antwort der ULB: „ Das Biotop bleibt vollständig erhalten.“ Die ULB berichtetet außerdem, es sei vereinbart, dass die Zufahrt zum Grundstück mit Stacheldraht abgezäunt wird, um ein Befahren durch Dritte zu unterbinden.

Gefahr erkannt – Gefahr gebannt! So können hoffentlich Fische, Vögel und sonstige Wesen in und um die „Hechtekümpe“ in ihrem kleinen Biotop an der Ruhr ungestört von menschlichen Eingriffen leben!?

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Die unvollendete …

By admin at 9:47 am on Saturday, May 28, 2011

… Schulentwicklung im HSK

Zur Diskussion über das Thema „Zukunft der Schulen im ländlichen Raum“ am 27.05.2011 im Kreishaus in Meschede waren u.a. Landesschulministerin Löhrmann und die SPD-Bildungsexpertin Stotz MdL sowie der Bildungsforscher Rösner gekommen.

Die Veranstaltung war mehr als 150 TeilnermerInnen gut besucht (u.a. von vielen Lehrerinnen und Lehrern aus verschiedenen Orten im HSK). Dem Moderator Dr. Karsten Rudolph, SPD-Unterbezirksvorsitzender, gelang es, das kontroverse Thema mit einem Schuss Heiterkeit „rüber zu bringen“.

Schulministerin Löhrmann sagte zu Beginn ihres einführenden Referats klipp und klar, durch die Vorgängerregierung seien 5 Jahre Schulpolitik verloren gegangen. Die gute Entwicklung der SchülerInnen solle im Mittelpunkt stehen. Das Wohl der Gesellschaft sei eng verbunden mit der Entwicklung der Bildung. Der Aufstieg der Kinder dürfe nicht weiter vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Die pädagogische Arbeit müsse zu den Kindern passen. Es dürfe nicht so sein, dass, was nicht passt, passend gemacht wird. Es müsse umgekehrt sein. Sie forderte eine andere Schulkultur und: „Über den Tellerrand gucken!“

Der Bildungsexperte Dr. Rösner wurde sehr konkret und erklärte, das Potential der Hauptschule sei erschöpft. In Meschede verlor die Hauptschule 21 % SchülerInnen, die Realschule 20 %, das Gymnasium 5 % und er fragte, wo hier die Verbundschulen mit gymnasialen Standards wären. Dr. Rösner sprach sich für eine Elternbefragung aus (genau das fordert ja die Sauerländer Bürgerliste (SBL) schon seit Jahren).

Die NRW-Landtagsabgeordnete und ehemalige stellvertretende Bürgermeisterin von Lippstadt, Marlies Stotz, malte düstere Zahlen an die fiktive Wand. Bis 2019 würden sich die Schülerzahlen im Hochsauerlandkreis um 26 % reduzieren. Das bedeute auch einen Druck auf die Wirtschaftsregion HSK. Unzureichende Bildung ziehe eine gigantischen Zahl Transferleistungen nach sich. Noch eine nachdenklich stimmende Aussage der MdL aus Lippstadt über die Schulentwicklung in NRW: „Über 11.000 Kinder fanden in diesem Jahr keinen Platz in der Gesamtschule.“

Frau Bartsch erläuterte in ihrer Funktion als Vertreterin der Stadt Meschede die Schullandschaft in der Kreisstadt. 4.500 Kinder besuchten in Meschede die Schulen. Die Stadt sei bestens auf die Demographie vorbereitet, auch Dank der Unterstützung von Dr. Rösner. Der Rat setze auf Bildung als oberste Priorität. Es seien Schulentwicklungspläne erarbeitet worden. Auf neue Situationen sei Meschede vorbereitet. Die Maßnahmen wären immer einstimmig und friedfertig im Rast beschlossen worden. Frau Bartsch stellte dann die Prognose-Zahlen im Vergleich zu den tatsächlichen Zahlen wie folgt vor:

Prognose Hauptschule: 104 SchülerInnen tatsächlich: 89 SchülerInnen
Prognose (städtische) Realschule: 94 tatsächlich: 102
Prognose (städtisches) Gymnasium 103 tatsächlich: 123

Es schloss sich eine Diskussionsrunde mit zahlreichen Wortmeldungen verschiedener Lehrerinnen und Lehrer an.

Der Lehrer eines Arnsberger Berufskollegs brachte zuzüglich zum Thema Inklusion noch einen weiteren Aspekt ins Gespräch ein. Er vermisse Sozialarbeiter und Psychologen an den Schulen. Vor langer Zeit wäre ein entsprechender Antrag im HSK-Schulausschuss gestellt worden. Doch Sozialarbeiter würden vom Land nicht bezahlt.

Ein anderer Diskussionsteilnehmer fragte kritisch nach, warum man in NRW das viergliedrige Schulsystem eingeführt habe und es nicht bei der Dreigliedrigkeit belassen habe, wobei er mit „Vier“ nicht etwa die Förderschule, sondern die Gesamtschule meinte. Die Schulministerin wies in ihrer Antwort darauf hin, dass die Gesamtschule keine eigene Schulform darstelle, sondern die anderen 3 Schulformen zusammenfasse. Zwei Drittel der Abiturienten an den Gesamtschulen (mit Zentralabitur, wie in den Gymnasien!) hätten von der Grundschule keine Empfehlung für den Übergang zum Gymnasium gehabt.
Außerdem fand der Herr, ein Vergleich der Ministerin sei unangebracht, der Vergleich Deutschland – Finnland. Die Zahl der MigrantInnen wäre dort längst nicht so hoch wie in Deutschland.

Eine Lehrerin aus Arnsberg fragte, wieso zukünftig alle Hauptschulen in Meschede katholische Hauptschulen sind. Wer keine katholische Schule besuchen wolle, müsse 10 km weiter fahren.

Ministerin Löhrmann sagte u.a. dazu, Finnland hätte eine andere Haltung. Dort sei jedes Kind willkommen. „Hoffnungslose Fälle können wir uns nicht leisten!“ Sie betonte, die Landesregierung wolle keine absolutistischen Ansätze. „Der Elternwille zählt!“. Die Kommunalpolitiker entscheiden!“ (Bemerkung der SBL: Wenn sie denn mal gefragt würden, die Eltern!)
Die Ministerin ging dann auf das Thema „Inklusion“ ein. Inklusion sei eine Jahrhunderaufgabe. Der Plan würde auf Landesebene ausgearbeitet. „Wir brauchen multiprofessionelle Teams!“

Dr. Rösner berichtete (für den der es nicht wusste) Erstaunliches. Nur drei Kreise in NRW hätten keine Gesamtschule. Zu denen gehören außer dem HSK Höxter und Olpe. Sinngemäß meinte Dr. Rösner, da nütze es wohl auch nicht, günstige Baugebiete auszuweisen. Eltern fragten attraktive Bildungsangebote nach. Wo die nicht vorhanden seien, gebe es keine Anreize für junge Familien. Bildung sei mittlerweile kein weicher, sondern ein harter Standortfaktor. Die NRW-Zahlen seien sehr bedrückend was den Übergang zu höherer Bildung betrifft. Des Weiteren machte Herrn Rösner an Beispielen deutlich, dass die Zukunft nicht in einer Verbundschule liegen könne. Dort wo sie eingerichtet wurden, stünden sie meist schon wieder vor dem Aus, wie z.B. in Langenberg. Da wünschten die Bürgermeister jetzt Gemeinschaftsschulen.

Das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos erinnerte daran, dass SPD und Grüne im Kreistag des HSK offenbar an einer gemeindeübergreifenden Schulplanung nicht sonderlich interessiert gewesen sind. Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?s=gemeinschaftsschule

Eine Lehrerin aus Olsberg erwartet nicht, dass Eltern zu einer Infoveranstaltung kommen und fragte in die Runde: „Wie komme ich zu einem unverfälschten Meinungsbild der Eltern?“

Einer ihrer Berufskollegen aus Arnsberg geht davon aus, dass 12 % der SchülerInnen nicht ausbildungsfähig sind und fragte: „Was wird aus den Rückläufen?“ Er beklagte dann die Unfähigkeit der Schüler z.B. in Mathe und Deutsch.

Ein Realschullehrer aus Meschede ging auf die Übergangsquote zum Gymnasium ein. In Meschede liege sie bei 30 %, in größeren Städten bei 50 %.

Ein ehemaligen SPD-Kreistagsmitglied reagierte auf die Aussage des SBL-Kreistagsmitglieds mit der Bemerkung, er wolle sich vom HSK nicht vorschreiben lassen, was wir in der Stadt machen sollen. (Das hatte die SBL mit ihren Anträgen und Anfragen zur Schulentwicklung auch gar nicht beabsichtigt. Die SBL wünscht, wie Ministerin Löhrmann und Dr. Rösner, eine Elternbefragung und zwar für den gesamten Hochsauerlandkreis, und die Verpflichtung der Städte und Gemeinden zur gemeinsamen Planung! Der Kreis als Koordinator, nicht als „Vorschreiber“!)

Ein Lehrer aus Schmallenberg kam auf „Demographie“ zu sprechen. Es schmecke ihm nicht, dass die Demographie über Eingliedrigkeit oder Dreigliedrigkeit entscheide. Warum sollte Schmallenberg ein Monstrum Gemeinschaftsschule einrichten, fragte er.

MdL Stotz gab zu Bedenken, jedes Jahr verließen in Deutschland über 600.000 Kinder die Schule ohne Abschluss. Unser System sei an Defiziten orientiert. „Wir gucken, was das Kind nicht kann. Wir organisieren zu früh die Bildungsläufe.“ Bis zu 40 % der Prognosen seien falsch.

Dr. Rösner ging noch einmal auf die Elternbefragungen ein. Die Stadt mache die Befragungen und kommuniziere sie. Der Fragebogen zur Gemeinschaftsschule stünde im Netz. Zu den „Rückläufern“ erwähnte Herr Rösner, die Sitzenbleiberquote liege bei höheren Übergangsquoten zu besseren Bildungsabschlüssen sogar niedriger. Also, je mehr Kindern bessere Bildungsabschlüssen ermöglicht werden, desto geringer ist die Sitzenbleiberquote. Er machte in die Schmallenberger Richtung auch deutlich, dass eine dreigliedrige Gemeinschaftsschule nicht monströser ist als ein Gymnasium.

Resümee: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt! Oder: Wer nicht bereit ist, in der Schulentwicklung neue Wege zu gehen verliert … Menschen!

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Tiefbrunnen Burhagen – Trinkwasser nur noch für Notzeiten

By admin at 9:46 pm on Thursday, May 26, 2011

Auf Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) vom 01.02.2011 bzgl. der neuen B7n bei Brilon und der Auswirkungen der Stilllegung des Tiefbrunnens Burhagen in Brilon teilte der Hochsauerlandkreis u.a. mit, die Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser und damit zum Betrieb des Trinkwasserbrunnens Burhagen sei zum 30.06.2007 durch Zeitablauf erloschen. Weiter stand in dem Schreiben: „Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich keine Prognose zur Wiederinbetriebnahme des Tiefbrunnens Burhagen abgeben. Der Betreiber der Wassergewinnungsanlage, die Stadtwerke Brilon AöR, befindet sich derzeit noch in der Phase der Entscheidungsfindung.“

Das war der Stand im Februar 2011. Anfang Mai 2011 fragte das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos erneut beim HSK nach:
• Ist Ihnen bekannt, ob der Betreiber der Wassergewinnungsanlage Burhagen zwischenzeitlich zu einer Entscheidung gekommen ist? Wenn ja, zu welcher?
• Bestehen aus Sicht der Kreisverwaltung irgendwelche Hindernisse, den Tiefbrunnen wieder in Betrieb zu nehmen, wenn der Betreiber dies möchte? Wenn ja, welche Hindernisse bestehen?

Die Kreisverwaltung antwortete Mitte Mai 2011, der Betreiber (die Stadtwerke Brilon) hätte den Tiefbrunnen Burhagen aus dem Regelbetrieb genommen. Er möchte die Wassergewinnungsanlage nur noch in wasserwirtschaftlichen Notzeiten zur Deckung von Bedarfsspitzen nutzen. Ein entsprechender Antrag sei gestellt und von der Unteren Wasserbehörde am 06.05.2011 genehmigt worden. Die Erlaubnis gewähre das Recht, in wasserwirtschaftlichen Notzeiten Wasser aus dem Brunnen Burhagen bis zu einer festgelegten Menge zu entnehmen und unter Einhaltung von Nebenbestimmungen für die Trinkwasserversorgung zu verwenden. Die seinerzeit durch das Gesundheitsamt verhängte Verfügung zur vorübergehenden Stilllegung des Brunnens würde kurzfristig aufgehoben.

Zum Hintergrund der SBL-Anfrage: Der Brunnen Burhagen bei Brilon wurde verunreinigt. Die Vergiftung des Trinkwassers resultiert aus den Folgen einer sehr umstrittenen Baugenehmigung. Ein Immobilienmakler und Nebenerwerbslandwirt erhielt 2005 vom Bauamt der Stadt Brilon die Genehmigung für die Errichtung eines Stalles für ca. 40 Rinder direkt im Einstrombereich dieses Tiefbrunnens, ohne irgendwelche Auflagen. Wegen der Verschmutzung verfügte die Kreisverwaltung die Stillegung des Tiefbrunnens. Der Tiefbrunnen Burhagen konnte vorher Trinkwasser für den Bedarf von mehr als 4.000 Menschen liefern.

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Nächtliche Abschiebung in Meschede

By admin at 8:45 pm on Tuesday, May 24, 2011

„Abschiebung auf die Müllkippe“, diese eindringliche Überschrift fanden wir bei der Suche nach Berichten über Abschiebungen in den Kosovo.

Ob der Begriff „Müllkippe“ für den Kosovo zutrifft, kann nur beurteilen, wer dort lebt oder wer in letzter Zeit vor Ort war, so wie einige Journalisten. In zahlreichen Publikationen bestätigen sie, das Leben dort ist für viele Menschen alles andere als traumhaft schön. Vor allem ethnische Minderheiten wie Roma und Ashkali haben offenbar im Kosovo „Null Chance“. Wir zitieren aus dem Artikel aus TERZ mit der Müllkippen-Überschrift:

“Die einzige Möglichkeit für die Roma im Kosovo ihren Lebensunterhalt zu verdienen, ist das Sammeln von Altmetall auf den Müllkippen”, berichtet Eva Weber von der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM) aus Berlin auf der Pressekonferenz am Flughafen. “Sie können das gesammelte Metall dann auf den Basaren für einen sehr geringen Preis verkaufen. Und selbst dieser Markt ist hart umkämpft”, so die Journalistin, die im letzen Jahr mehrmals im Kosovo war. Auch das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hatte im Besuchsbericht 2009 wegen drohender Verelendung und möglicher ethnischer Konflikte von Abschiebungen abgeraten.“

Das Schicksal „Müllkippe“ bereiten die deutschen Ausländerbehörden vielen ehemaligen Bürgerkriegsflüchtlingen aus Ex-Jugoslawien. Gut 20 Jahre sind diese Menschen oft schon ununterbrochen in Deutschland, haben zwischenzeitlich Kinder die in Deutschland geboren sind und deren Muttersprache Deutsch ist. Nichts desto trotz will der deutsche Staat viele dieser Ex-Jugoslawen los werden – notfalls per Abschiebung.

In der letzten Woche kam es im Hochsauerlandkreis, genauer gesagt in Meschede, wieder zu einer Abschiebung. Die Fakten soweit sie uns bekannt sind:

In der Nacht vom 18. zum 19.05.2011 sind drei Mitglieder einer Roma-Familie von mehr als zehn Beamten in einer „Nacht- und Nebel-Aktion“ in ihrer Wohnung mit Handschellen festgenommen und sofort zum Flughafen Baden-Baden verbracht worden. Bereits am Vormittag des 19. Mai wurden sie in den Kosovo ausgeflogen. Ein einschlägig bekannter „Gutachter“ aus Bonn hatte am Flughafen Vater, Mutter und Tochter die Reisefähigkeit bescheinigt.

Der Familienvater und seine Ehefrau lebten schon seit ca. 20 Jahren in Deutschland. Die ebenfalls abgeschobene 19jährige Tochter ist in Deutschland geboren, hat einen Schulabschluss und stand in einem festen Arbeitsverhältnis. Sozialleistungen wurden laut unseren Informationen von keinem der drei Familienmitglieder mehr in Anspruch genommen. Ungewöhnlich ist, dass der Familie letztmalig im Jahr 1999 eine Abschiebung angekündigt worden sei. Die Abschiebung kam also für die drei Menschen vollkommen überraschend.

Die ausführende Behörde, der Hochsauerlandkreis, ist nach Meinung der Sauerländer Bürgerliste (SBL) wieder einmal in einem Abschiebefall unverhältnismäßig und inhuman vorgegangen. Der HSK hat offenbar einen Paragraphen im Ausländerrecht bewusst nicht beachtet, der regelt: „Ist die Abschiebung länger als ein Jahr ausgesetzt, ist die durch Widerruf vorgesehene Abschiebung mindestens einen Monat vorher anzukündigen, die Ankündigung ist zu wiederholen, wenn die Aussetzung für mehr als ein Jahr erneuert wurde.“

Die Familie hatte im Bürgerkrieg im früheren Jugoslawien alles, was sie besaß, verloren. Sie steht im neuen Staat Kosovo also vor dem Nichts. Aufgrund der nicht angekündigten Abschiebung, bestand auch gar keine Möglichkeit, im Kosovo Voraussetzungen für einen erträglichen Aufenthalt zu organisieren. Ein weiteres Problem ergibt sich durch die unzureichende medizinische Versorgung in dem Balkanland. Der Gesundheitszustand von Mutter und Tochter ist sehr besorgniserregend. Ob sie im Kosovo entsprechend ihrer Erkrankungen behandelt werden können, ist ungewiss.

Die Sauerländer Bürgerliste appelliert an den Hochsauerlandkreis, die Familie umgehend wieder zu ihren Verwandten nach Meschede einreisen zu lassen. Außerdem stellte die SBL eine umfangreiche Anfrage zum Abschiebevorgang an den Landrat.

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on Nächtliche Abschiebung in Meschede

Zahl der Menschen aus Ex-Jugoslawien im HSK ist rückläufig

By admin at 4:02 pm on Saturday, May 21, 2011

Zum 31.03.2011 lief der befristete Abschiebestopp (“Kosovo-Erlass”) für ethnische Minderheiten aus dem ehemaligen Jugoslawien aus. Dies nahm die Sauerländer Bürgerliste (SBL) zum Anlass, beim Ausländeramt des Hochsauerlandkreises nach der Zahl der im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde lebenden Menschen aus Ex-Jugoslawien zu fragen.

Vor 1 ½ Jahren hatte die SBL bereits schon einmal solch eine Anfrage gestellt. Hier die Angaben des HSK im Vergleich zu den damaligen Daten:

Ende September 2009 lebten im Bereich des HSK-Ausländeramtes 1.146 Personen aus den Herkunftsländern Serbien, Montenegro, Kosovo und Ex-Jugoslawien. Aktuell sind es 1.072, also 74 Menschen (über 6 Prozent) weniger.

Im September 2009 verfügten laut Ausländeramt 1.071 der 1.146 Personen über eine unbefristete bzw. befristete Aufenthaltserlaubnis, 75 über eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Diese Zahlen haben sich geändert. Laut Antwort des Ausländeramtes vom April 2011 hatten von den 1.072 Personen 996 einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel, 14 eine Aufenthaltsgestattung und 62 eine Duldung.

Eine kleine Statistik:
Menschen aus Ex-Jugoslawien
Sept. 2009 1.146 /
März/April 2011 1.072 = -74
davon mit befr./unbefr. Aufenthaltstitel
Sept. 2009 1.071 /
März/April 2011 996 = -75
davon mit Duldung oder Gestattung
Sept. 2009 75 /
März/April 2011 76 = +1

Weitere Auskünfte des HSK aufgrund einer SBL-Anfrage ergaben, dass im Jahr 2009 10 kosovarische Staatsangehörige ausgewiesen bzw. nach Frankreich überstellt worden sind, und, dass im Jahr 2010 bis zum 03.11.2010 22 Männer, Frauen und Kinder „freiwillig“ oder gezwungenermaßen Deutschland verlassen haben.

Auf die neuerliche Anfrage der SBL teilte die Ausländerbehörde im April 2011 mit, im Jahr 2010 sei noch eine fünfköpfige Familie nach Ungarn über-stellt worden, und eine weitere Person sei freiwillig ausgereist. (Anmerkung bzw. Frage der SBL: Was bedeutet in so einem Fall wohl „freiwillig“?) Im Jahr 2011 seien keine Ausreisen in den Kosovo erfolgt. (Anmerkung der SBL: Dank des Kosovo-Erlasses!)

Rechnen wir wieder:
10 ausgewiesene Personen (im Jahr 2009 bis Oktober 2010)
22 „freiwillig“ ausgereiste Personen (im Jahr 2009 bis Oktober 2010)
5 nach Ungarn überstellte Personen (im Jahr 2010)
1 „freiwillige“ ausgereiste Person (im Jahr 2010)
38 Menschen aus Ex-Jugoslawien die den Hochsauerlandkreis verlassen mussten

74 – 38 = 36 – Was geschah mit den 36 Menschen? Sind sie verstorben, in Nachbarkreise verzogen oder nach Amerika ausgewandert? Oder wurden sie eigebürgert und sind nun Deutsche?

Zum Kosovo-Erlass schrieb das HSK-Ausländeramt im November 2010, der Erlass sei für 22 Geduldete relevant, darunter drei minderjährige Kinder und vier Jugendliche sowie eine Person über 65 Jahren. Vor allem für die Kinder gilt per Erlass ein besonderer Schutz! Diesen Erlass will der HSK durch eine „sorgfältige Einzelfallprüfung“ umsetzen, so jedenfalls steht es in der Antwort des HSK vom April 2011.

Anmerkung der SBL: Zum Bereich des HSK-Ausländeramtes gehören außer der Stadt Arnsberg sämtliche Städte und Gemeinden des Hochsauerlandkreises. Obige Zahlen und Angaben beziehen sich also nur auf den Bereich der Kreisausländerbehörde.

Fazit: Wir stellen hier die blanken Zahlen vor und wundern uns auch ein wenig, wieso 2011 im Vergleich zu 2009 weniger Menschen aus Ex-Jugoslawien mit!!! einem Aufenthaltstitel im Hochsauerlandkreis leben. Einige Kinder sind vermutlich zwischenzeitlich auch geboren? Aber die eigentliche Frage ist doch, wie es den betroffenen Menschen geht, den schon abgeschobenen und denjenigen, die Tag für Tag mit einer Abschiebung rechnen müssen.

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Bildungspaket 2011 – Fragen der SBL sollen im Ausschuss beantwortet werden

By admin at 8:21 pm on Friday, May 20, 2011

Rückwirkend zum 1. Januar 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen (Hartz IV) Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, die Leistungen werden von ihren Eltern beantragt. Die Frist für rückwirkende Anträge ist mittlerweile auf den 30. Juni 2011
verlängert worden.

Die praktische Umsetzung des Gesetzes obliegt dem Hochsauerlandkreis. Laut Medienberichten ist diese Aufgabe für die lokalen Verwaltungen nicht einfach und problemlos. Theorie und Praxis klaffen wie bei vielen Gesetzen auseinander.

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) fragte deshalb am 03.05.2011 bei der Kreisverwaltung nach, wie die Umsetzung des Bildungspakets klappt. U.a. möchte er erfahren, wie viele Anträge bisher eingegangen und wie viele bewilligt worden sind. Am 09.05.2011 antwortete die Verwaltung, die Fragen der SBL würden in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 08.06.2011 entsprechende Berücksichtigung finden.

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Kritik an fürstlichem Honorar für Merz (CDU)

By admin at 11:13 am on Wednesday, May 18, 2011

Die Grünen haben das hohe Tageshonorar von Friedrich Merz als Veräußerungsbeauftragter der WestLB scharf kritisiert. „Die Bundesregierung muss jetzt die Honorarkosten, die Beratungsaufträge und ihre konkrete Vergabepolitik offenlegen und der Öffentlichkeit gegenüber die hohen Kosten für Beratung rechtfertigen“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Gerhard Schick, Handelsblatt Online. „Zumindest stellt sich jetzt die Frage, ob die Beratungsaufgabe von Merz angesichts der Entscheidungslage nicht abgebrochen werden muss, um unnötige Kosten zu Lasten des Steuerzahlers zu sparen.“

Der ehemalige CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz bekommt als Veräußerungsbeauftragter der WestLB offenbar ein Tageshonorar in Höhe von 5.000 Euro. Das berichtete das Onlineportal “stern.de” unter Berufung auf interne Unterlagen des staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin, und Handelsblatt sowie Financial Times Deutschland griffen die Berichte auf. Der Tagessatz für Merz und seine Kanzlei wurde Handelsblatt Online aus dem Umfeld der West LB bestätigt. Er sei im “Rahmen des üblichen” hieß es. Da Merz laut Presseberichten fast in Vollzeit für den Verkauf der WestLB tätig sein soll, scheint er dafür ein monatliches Honorar von ca. 100.000 Euro zu beziehen! (siehe: Handelsblatt und FTD)

Neuerdings sieht es so aus, dass Merz mit seinem Auftrag scheitert, die gesamte WestLB an einen privaten Investor zu verkaufen . Aber Merz wird weiterhin Geld mit der WestLB verdienen, denn nun soll er mit dem Verkauf einzelner Teile beauftragt werden… (s. FTD)

Bis zur letzten Bundestagswahl saß Merz als CDU-Abgeordneter für den Hochsauerlandkreis im Deutschen Bundestag und hatte erheblichen Einfluß auf die Politik des CDU-Kreisverbandes. Er wohnt in Arnsberg-Niedereimer.
Im August 2007 wollte die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) die marode WestLB übernehmen. Die Aktion scheiterte am Veto des damaligen NRW-Ministerpräsidenden Rüttgers. Diese Blockade des CDU-Landesvorsitzenden – gegen den Rat seines eigenen Finanzministers – hat die Bürgerinnen und Bürgern unseres Bundeslandes und die Sparkassen bereits sehr viel Geld gekostet – und ein CDU-Funktionär aus dem HSK verdient nun viel Geld damit…

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Zensus mit Tücken

By admin at 3:11 pm on Tuesday, May 17, 2011

Einige „Auserkorene“ sind nicht sonderlich erfreut, wenn sie Post vom Zensus-Beauftragten in ihren Briefkasten finden. Fragen zu beantworten ist ja eher eine lästige, zeitaufwändige und mitunter auch komplizierte Angelegenheit. Damit wir Menschen in den ausgewählten Haushalten uns den Kopf über die Zensus-Fragen nicht zu sehr zerbrechen müssen, können wir uns von Erhebungsbeauftragten beim Ausfüllen der Formulare unterstützen lassen. Der Erhebungsbeauftragte steckt uns auch freundlicherweise eine Besuchsankündigung mit Terminvorschlag in den Briefkasten. Aber schon stellen sich uns da einige Fragen!

Müssen wir ihn (oder sie) rein lassen?
Müssen wir die Zensus-Fragen im eigenen Wohnzimmer beantworten oder dürfen wir das Formular auch mit ihm (oder ihr) in der Kneipe um die Ecke ausfüllen?
Und müssen wir überhaupt den Fragebogen mit der (oder dem) Beauftragen zusammen beantworten oder können wir das auch alleine erledigen?
Können wir die Antworten auch online absenden?

Die Antwort:
Wir können, aber wir müssen nicht! Denn, die für die Beantwortung ausgewählten Bürgerinnen und Bürger können sich mit der/dem Erhebungsbeauftragten auch außerhalb ihrer Wohnung treffen und/oder den Fragebogen ohne die/den Erhebungsbeaufragten
ausfüllen und per Post zurückschicken oder online ausfüllen.

Auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausfüllung der Fragebögen für die Haushaltsbefragung wird in dem Schreiben der Kreisverwaltung, das die Erhebungsbeauftragten an die ausgewählten Haushalte verteilt haben, aber leider nicht eingegangen.

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) schrieb nun an den Landrat des Hochsauerlandkreis, er hielte es für erforderlich, die unter dem Briefkopf des Landrats verbreiteten Informationen umgehend zu korrigieren und die für die Erhebung ausgewählten Bürgerinnen und Bürger auf geeignete Weise über ihre Möglichkeiten für die Ausfüllung des Fragebogens zu informieren.

P.S.: Jedes „auserwählte“ Haushaltsmitglied hat eigene Zugangsdaten für die Online-Meldungen, mit denen sie/er sich unter
www.zensus2011.de
einloggen kann, und das ganz ohne Erhebungsbeauftragten. Die nötigen Zugangsdaten findet man auf dem jeweiligen Fragebogen.

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Fragen zum Mietspiegel

By admin at 9:15 pm on Friday, May 13, 2011

Klare und verständliche Antworten zum „Mietspiegel“ finden wir auf den Internetseiten der Stadt Münster:
„Der Mietspiegel ist gesetzlich definiert als eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, die für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen der Betriebskosten abgesehen, geändert worden sind. Im Sinne dieser gesetzlichen Voraussetzungen liefert der Mietspiegel sowohl die sich im Einzelfall ergebende durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete als auch die Mietwerte, die im Bereich von Mietspannen um diesen Durchschnittswert als ortsüblich gelten.“

„Ortsübliche Vergleichsmiete“ bedeutet, für jede Stadt, für jede Gemeinde ist anderer Mietspiegel festgelegt, eben der „ortsübliche“. Der jeweilige Mietspiegel resultiert daraus, dass in Düsseldorf die ortsüblichen Mieten erheblich höher sind als zum Beispiel in Dorlar bei Schmallenberg. Aber wie hoch liegt nun der Mietspiegel in Schmallenberg, in Meschede oder in Marsberg?

In Münster kann jeder diese Infos auf die Schnelle über`s Internet abrufen. Die Stadtverwaltung bietet auf ihrer Internetseite einen tollen Service. Der potenzielle Mieter gibt Straße und Hausnummer der Wohnung für die er sich interessiert ein und ein paar weitere Daten zur Wohnungsgröße und Ausstattung, und in Windeseile spuckt das www die Angabe über die Basismiete aus. Für eine nicht sonderlich luxuriöse 60 qm Altbauwohnung veranschlagt der Rechner beispielsweise 5,91 Euro Basismiete.

Und wie komme ich im Sauerland an diese Angaben? Bei der Stadtverwaltung Meschede scheint das nur telefonisch machbar zu sein. Der zuständige Ansprechpartner Fachbereich 50 Soziales Wohnungswesen ist „…“. Ansonsten findet sich über MIET-CHECK.DE der inoffizielle Mietspiegel für Meschede – Kaltmiete pro qm 4,56 Euro. Ein Versuch über die Internetseite des Hochsauerlandkreises ergab „Keine Treffer“ zum Begriff „Mietspiegel“.

Wie die Mietspiegel im Sauerland aussehen, scheint uns nun alles andere als glasklar zu sein. Und im Nebel liegen auch die Miethöchstwerte für Empfänger für Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Daher schickte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) a 10.05.2011 an den Landrat folgende Anfrage:

1. Welche Miethöchstwerte (je qm) werden für Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger in den einzelnen Städten undGemeinden im HSK jeweils zugrunde gelegt?

2. Wie wurden diese Miethöchstwerte ermittelt?

3. Wann wurden die Miethöchstwerte zuletzt aktualisiert?

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Auf die lange Bank …

By admin at 1:15 am on Thursday, May 12, 2011

… schieben wollen offensichtlich Landrat, CDU und SPD die Neuwahl des Kreisdirektors. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Mittwoch wurde darüber berichtet, dass der Kreistagsbeschluß vom April, die Neuwahl Anfang Juli durchzuführen, im Nachhinein durch anderslautende Absprache des Landrats mit den Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD faktisch aufgehoben worden ist. Nun ist die Neuwahl der/des KD durch den Kreistag erst für Mitte Oktober vorgesehen. Daher ist nicht damit zu rechnen, dass die/der neue KreisdirektorIn noch in diesem Jahr ihre/seine Stelle antritt.

Bekanntlich endet die (dritte) achtjährige Amtszeit des bisherigen Kreisdirektors Stork zum 30. Juni. Für eine weitere Amtsperiode steht Stork nicht mehr zur Verfügung.

Im HSK steht also mindestens ein halbes Jahr ohne Kreisdirektor bevor. Das ist für die Kreisverwaltung überhaupt nicht gut, weil in der Leitung des Hauses ein entscheidungsfreudiger und durchsetzungsfähiger Kopf mit Verwaltungserfahrung dringend benötigt wird. Der fehlt nun vorerst!
In den letzten Wochen hat sich herausgestellt, dass insbesondere im Sozialamt und Jugendamt des HSK so einiges schief läuft. Darüber wird demnächst noch zu berichten sein… Wer soll dort nun für eine Verbesserung der Qualität sorgen?? KD Stork hat sich auch intensiv um die Förderung öffentlicher Verkehrsmittel und um die kreiseigenen Gesellschaften gekümmert.

Vielleicht hat die Fraktionsspitze der CDU-Fraktion noch keinen ihr genehmen Kandidaten gefunden, den sie ins Rennen schicken kann, und spielt deshalb auf Zeit??? Oder mahlen die Mühlen der Entscheidungsträger nur sehr langsam?

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Überraschungspost

By admin at 12:58 pm on Tuesday, May 10, 2011

Sollten Sie in diesen Tagen eines Abends in Ihrem Briefkasten einen Brief vorfinden, unfrankiert, Ihre Adresse in krakeliger Handschrift auf den Umschlag geschrieben, so muß es sich nicht um eine Danksagung des Nachbarn für die Glückwünsche zur Erstkommunion seines Kinder oder ähnliches handeln. Nein, es könnte auch die Benachrichtigung der/des für Sie zuständigen “Interviewerin/s” für den “Zensus 2011″ sein!

Im Umschlag befinden sich eine Briefkarte mit vielen weiteren handschriftlichen Eintragungen des Interviewers, mit denen der Interviewer u.a. einen Besuchtstermin ankündigt, an dem er den Fragebogen mit Ihren Daten für den Zensus2011 ausfüllt. Etwa jeder 10. Haushalt im HSK wird in den nächsten Wochen besucht. Außerdem liegen im Briefumschlag ein kopiertes Musterschreiben mit Unterschrift des Leiters der Erhebungsstelle, in der Sie u.a. auf Ihre Mitwirkungspflicht aufmerksam gemacht werden, und ein Prospekt des Statistischen Landesamtes.

Leider fehlt in dem Musterbrief des Kreises jeder Hinweis darauf, dass Sie statt den Interviewer zu empfangen Ihre Antworten auch per Internet oder per Post abgeben können. Auch der Fragebogen oder ein Muster werden nicht vorab verteilt. Bei der Befragung der Wohnungsbesitzer ist der Ablauf ein anderer als jetzt bei der Befragung der Haushalte gewesen: Hier wurden die Fragebögen zentral verschickt.

Fazit: Eine Datenerhebung ist jetzt, 24 Jahre nach der letzten Volkszählung, sicherlich sinnvoll. Die Statistiker wissen, dass es z.B. bei den Einwohnerzahlen erhebliche Differenzen zwischen den “amtlichen Statistiken” und den tatsächlichen Verhältnissen gibt. Die Durchführung im HSK macht allerdings einen dilettantischen Eindruck. Wieso z.B. schickt man den ausgewählten Haushalten nicht einen Brief der Erhebungsstelle, mit persönlicher Anrede, aus dem hervorgeht, dass sie für die Befragung ausgewählt wurden? Wieso macht die Kreisverwaltung in ihrem Brief die Haushalte nicht auf die anderen Antwortmöglichkeiten außer durch das Gespräch mit dem Interviewer aufmerksam? Nicht jede(r) möchte seine Daten gegenüber fremden Personen offenbaren, von denen man nicht weiß, ob sie ordentlich mit den Daten umgehen. Bei der ganz großen Mehrheit der Interviewer wird dies sicherlich der Fall sein, aber es ist z.B. auch bekannt, dass die NPD ihre Mitglieder aufgerufen hat, sich als Interviewer zu bewerben… Und so können die Empfänger der handschriftlichen Mitteilung den Eindruck haben, dass es vom Interviewer abhängt, wer für die Befragung ausgewählt wurde, und Zweifel hegen, ob die Auswahl richtig umgesetzt wurde.

Wer sich über die Inhalte der sog Haushaltebefragung näher informieren möchte, kann dies übrigens hier tun.

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Wie sind die Erfahrungen mit der Umsetzung des Bildungspakets im HSK?

By admin at 7:44 am on Sunday, May 8, 2011

Offensichtlich ist das eingetreten, was viele Skeptiker befürchtet haben: Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung erweist sich als äußerst schwierig. Bisher haben laut Pressemeldungen auch in Südwestfalen nur wenige Anspruchsberechtigte den Kampf mit den bürokratischen Hürden des Gesetzes aufgenommen. Die Förderung kommt also bei den Kindern, die sie am nötigsten haben, nicht an. Ministerin von der Leyen reagierte inzwischen mit einer Fristverlängerung bis

Ende Juni 2011

für die rückwirkende Antragsstellung auf Zuschüsse und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ab Januar 2011.

Auf den Internetseiten des Hochsauerlandkreises steht allerdings heute (am 08.05.2011) immer noch:

„Das Bildungspaket gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2011. Auch Leistungen, die schon in Anspruch genommen wurden, können erstattet werden, dann muss von Ihnen jedoch bis zum 30. April 2011 ein Antrag gestellt werden.“

Auf telefonische Nachfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) antwortete eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung am 03.05., die Angabe „30. April“ resultiere daraus, dass dem HSK zu den verlängerten Antragsfristen noch nichts Offizielles von der Bundesregierung vorliege…

Nichts desto trotz sollten alle Betroffenen wissen, die Frist für rückwirkende Anträge auf Zuschüsse und Leistungen ist vom 30. April 2011 auf den 30. Juni 2011 verlängert worden!

Weitere Infos gibt es beispielsweise unter:

www.hochsauerlandkreis.de

Die Sauerländer Bürgerliste nimmt nun die zahlreichen Presseberichte über den Fehlstart des
Bundesgesetzes zum Bildungs- und Teilhabepaket zum Anlass, sich schriftlich beim Hochsauerlandkreis nach der Umsetzung vor Ort zu erkundigen. Die SBL fragt nach, wie hoch die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen im HSK sind und wie viele Anträge bisher eingegangen und wie viele bewilligt wurden. Außerdem möchte die SBL in Erfahrung bringen, wie viele und welche Leistungen bisher gewährt wurden und wie hoch die Ausgaben dafür sind, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung für diese Aufgabe zur Verfügung stehen, in welcher Form (außer auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises) die Anspruchsberechtigten auf ihren Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket hingewiesen werden und welche praktische Unterstützung sie seitens der Kreisverwaltung erhalten und ob weitergehende Informationen der Öffentlichkeit geplant sind.

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Regionale 2013 – für oder gegen die Mescheder Bürger?

By admin at 1:19 am on Friday, May 6, 2011

Ein viel diskutiertes Thema auf Kreisebene ist die Regionale 2013. Schließlich ist der HSK einer der fünf südwestfälischen Kreise, die die für die Durchführung der Regionale in Olpe eingerichtete Agentur finanzieren. Und der HSK beabsichtigt, sich selber mit 2 Projekten an der Regionale zu beteiligen: dem Ausbau der Musikakademie in Fredeburg und dem Bau eines unterirdischen Ausstellungssaals am Sauerlandmuseum in Arnsberg. Beide Projekte zusammen sollen etwa über 20 Mio Euro kosten…

In Meschede fand am 5. Mai eine Sonderratssitzung zur Regionale statt. Eine Ratssitzung, in deren Vorfeld sich die Stadtverwaltung sowie die Wählerinitiative Meschede braucht Zukunft (MbZ) viele Gedanken und viel Arbeit gemacht und eine Menge Papier bedruckt haben.

In erster Linie beschäftigte sich der Stadtrat an diesem Tag mit etlichen Änderungen der Bebauung in der Innenstadt, mit Straßenführungen und einem Brückenneubau und mit dem geplanten Abriss eines alt gedienten Vereinsheims, alles im Zusammenhang mit der Regionale 2013.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende stellte fest, es würde für die nächsten Generationen gebaut. Aus finanzieller Sicht sei das alles vertretbar. Die deutliche Mehrheit der Bürger dieser Stadt sehe das so.

Mindestens 141 Bürgerinnen und Bürger hatten allerdings einige Wochen zuvor mit schriftlichen Widersprüchen gegen die Änderung des Bebauungsplans „Mühlenweg“ deutlich gemacht, dass sie mit gewissen Planungen der Stadt ganz und gar nicht einverstanden sind. Diese Bürger-Widersprüche und z.B. auch Schreiben mit Hinweisen des Ruhrverbands, der Thyssengas GmbH und der Kreisverwaltung waren u.a. Thema der Sonderratssitzung. Die Einwände der Bürger bezogen sich beispielsweise auf die enormen Kosten der Bauvorhaben, auf die größere Verkehrs- und Anwohnerbelastung durch Schwerlastverkehr und auf die Entwertung des Grundstücks „Rinschen Park“.

Besonders betroffen vom Bau der geplanten zweispurigen Ruhrbrücke ist neben den Anwohnern der portugiesische Verein. Sein Vereinshaus, das im Besitz der Stadt ist, soll einem Kreisverkehr weichen. Eine neue Vereinsunterkunft ist derzeit nicht in Sicht. Daher reagierte die portugiesische Gemeinde und legte dem Bürgermeister ein Kaufangebot für das Gebäude des jetzigen Vereinsheim vor. Am Abend vor der Ratssitzung demonstrierten 70 Bürgerinnen und Bürger gegen den Abriß des Vereinsheims. In der Ratssitzung wurde aber deutlich, die Stadt wird auf das Angebot wohl nicht eingehen.

Außer der MbZ-Fraktion machten alle Fraktionen mit viel Nachdruck deutlich, sie wollen die zweispurige Brückenlösung. Zuvor war ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung in einer Präsentation auf die von Mitgliedern des Wählerbündnisses MbZ ausgearbeitete einspurige Brückenlösung eingegangen. Die Behörde kam zu dem Ergebnis, die Kostenersparnis bei dem Bau einer einspurigen Brücke rechtfertige nicht die Realisierung einer preiswerteren Lösung, auch nicht, wenn das von den Portugiesen genutzte Gebäude wegen des dann nicht erforderlichen Kreisels vor der Brückenauffahrt stehen bleiben könne. Die Ersparnis liege lediglich bei ca. 460.000 Euro. Der Kosten-Anteil der Stadt beliefe sich auf 30 %. Also spare Meschede nur rund 140.000 Euro. Diese Berechnung bezieht sich allerdings auf die Brücken-Variante 3, einer Variante der Stadt. Für den wesentlich gradliniger und bescheidener geplanten und somit sicherlich deutlich preiswerteren Vorschlag von MbZ stellte der Verwaltungsmitarbeiter leider keine Vergleichsberechnung vor.

Manch Zuhörer, manche Zuhörerin oben auf der Zuschauer-Tribüne hatte sicherlich zu dem ein oder anderen Punkt eine andere Meinung als der Bürgermeister und die große Koalition der Ratsmitglieder!? Aber, wie sagte ein Ratsherr, die Regionale 2013 hätte nur so einen großen Erfolg, weil alle Bürger rechtzeitig eingebunden wurden.

Die diversen Abstimmungen über die Ratsvorlagen spiegelten die große Einigkeit im Stadtrat Meschede wieder. Bei den meisten lautete das Ergebnis: 2 Gegenstimmen, keine Enthaltung.

Filed under: Andere Parteien,Kommunale Finanzen,RegionaleComments Off on Regionale 2013 – für oder gegen die Mescheder Bürger?

Gab es verstärkte Auswaschungen von PFT bei Tauwetter?

By admin at 12:08 am on Thursday, May 5, 2011

Die Öffentlichkeit erfährt derzeit kaum noch etwas über die aktuellen PFT-Messwerte. Die Hochsauerlandwasser GmbH bestätigte jetzt auf Nachfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL), dass sie bereits seit über einem Jahr aus verschiedenen Gründen die Messwerte nicht mehr auf ihren Internet-Seiten veröffentlicht. Das solle sich aber sobald wie möglich wieder ändern. Vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW sind online die PFT-Werte der Trinkwasserwerke an Ruhr und Möhne veröffentlicht. Auch hier sind offenbar noch keine Ergebnisse für das Jahr 2011 eingestellt.

Da das Tauwetter des letzten Winters zu hohen Wasserständen geführt hat, stellt sich die Frage, ob es zu der Zeit zu erhöhten PFT-Ausschwemmungen und –Frachten gekommen sein könnte.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) griff daher das Thema PFT erneut auf und fragte am 03.05.2011 schriftlich den Landrat des Hochsauerlandkreises:
1. Wann, wo und wie häufig wurden im Winter 2010/2011 PFT-Messungen in Fluss- und See-Gewässern, im Rohwasser, im Trinkwasser und von Bodenproben vorgenommen und ausgewertet?
2. Wie sind die Ergebnisse? Welche Belastungen wurden wann und wo und in welcher Höhe festgestellt?
3. In welchen Laboren wurden die Proben ausgewertet?
4. Welche Erfahrungen wurden in den letzten Monaten mit der PFT-Sanierung in Brilon-Scharfenberg gemacht? Wie hoch wird aktuell die Wirksamkeit der Anlage eingeschätzt?
5. Wie ist der Stand der verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen den Pächter der PFT-belasteten Flächen in Brilon-Scharfenberg und gegen den mutmaßlichen Verursacher?

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