Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Über Abschiebungen, Bürgermeister, Jobvermittler und Geld

By admin at 11:11 pm on Sunday, April 29, 2018

Kommen Jobvermittler bei Abschiebungen zum Einsatz? Wenn ja, aus welchem Etat werden sie dafür finanziert?
Mit dieser Frage setzt sich Reinhard Loos, der Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), wiederholt auseinander. Dafür hat er Grund und Anlass.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7792
und
http://sbl-fraktion.de/?p=8431

Mittlerweile liegen weitere Antwortschreiben vom Landrat des Hochsauerlandkreises und vom Bürgermeister der Stadt Brilon vor. Damit setzen wir uns jetzt auseinander.
U.E. ergeben sich die Gesichtspunkte sachfremder Personal-Einsatz ggf. mit der Folge von sachfremd verwendeten Mitteln und – zusammengefasst – folgendes Bild:

• Mitarbeiter/innen der Städte und Gemeinden „können im Einzelfall“ bei Abschiebungen mit „unterstützenden und begleitenden Tätigkeiten“ zum Einsatz kommen. (Die Stadt Brilon bedient sich dafür der Umschreibung: „… haben den Einsatz der HSK-Ausländerbehörde im Rahmen des Liegenschaftsmanagements begleitet bzw. im Rahmen der Aufgabenumsetzung nach dem PsychKG situativ ergänzt.“)

• Den Bürgermeistern steht frei, ob sie ihre Mitarbeiter/innen aus dem Aufgabenbereich Arbeitsvermittlung/Fallmanagement zu 100% im Jobcenter einsetzen.

• In Brilon wurde im vergangenen Jahr (mindestens) ein Arbeitsvermittler für das städtische Ordnungsamt mindestens 10mal im Bereitschaftsdienst eingesetzt. (Wird der betreffende Beschäftigte zu 100% aus Bundesmitteln bezahlt?)

• 18 von 88 bei den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen beschäftigten Mitarbeiter/innen im Aufgabenbereich Arbeitsvermittlung/Fallmanagement wurden im Jahr 2017 „mit einem anteiligen Stellenteil mit dem Bund abgerechnet“, die anderen 70 mit vollem Stellenanteil.

• Aus Sicht des Landrats gab es für Rückforderungsansprüche des Bundes keine Veranlassung.

Nun wird es ausführlicher und dementsprechend etwas mühseliger.

Landrat Dr. Schneider schreibt

Landrat Dr. Karl Schneider bzw. die Organisationseinheit Jobcenter des Hochsauerlandkreises beantwortete nun die Anfrage (siehe Link ganz oben!) der SBL/FW so:

„Ihre Anfrage vom 27.03.2018

I. Die Durchführung von Abschiebungen obliegt ausschließlich meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ausländerbehörde HSK. Unterstützende und begleitende Tätigkeiten können im Einzelfall vor Ort von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städte und Gemeinden erbracht werden.

II. Der Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jobcenter obliegt der Organisations- und Personalhoheit des Bürgermeisters in der entsprechenden Delegationskommune. Insoweit steht es dem Bürgermeister frei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu 100% oder mit bestimmten Stellenanteilen im Jobcenter einzusetzen. Sofern ein Einsatz im Jobcenter nicht zu 100% erfolgt, werden auch die individuellen Personalkosten mit dem Bund nur anteilig abgerechnet und refinanziert.

Die von Ihnen mit Anfrage vom 27.03.2018 aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:

1) Nach Auswertung der personellen Besetzungslisten der Städte und Gemeinden in der Region wurden im Jahr 2017 88 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Aufgabenbereich Arbeitsvermittlung/Fallmanagement beschäftigt. Davon wurden 70 Personen mit einem Stellenanteil von 100% und 18 Bedienstete mit einem anteiligen Stellenanteil mit dem Bund abgerechnet. …
4) Für Rückforderungsansprüche des Bundes gab es keine Veranlassung.
5) Die Einsätze sind mit der Delegationssatzung vereinbar, da diese keine entgegenstehenden Regelungen enthält.
6) Die Personalhoheit obliegt den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden, insofern besteht keine Verpflichtung zu vorherigen “Anmeldung“. Details zu der konkret von Ihnen angesprochenen Problematik haben Sie bereits mit der Antwort von Herrn Bürgermeister Dr. Bartsch am 11.01.2018 erhalten (vgl. Anlage). …”

Das war der erste Streich.

Rats- und Kreistagsmitglied Loos schreibt

Und jetzt die Anfrage, mit der sich Reinhard Loos als Ratsmitglied der Briloner Bürgerliste (BBL) am 18.11.2017 an den Bürgermeister der Stadt Brilon gewandt hatte:

“Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Antworten des Bürgermeisters vom 05.09.2017 auf die Anfrage des Unterzeichners vom 18.08.2017 haben sich als teilweise falsch herausgestellt. Denn der Arbeitsvermittler des Jobcenters der Stadt Brilon hat in einer öffentlichen Verhandlung beim Amtsgericht Brilon am 30.10.2017 selbst ausgesagt, dass er in der Nacht vom 15.05. auf den 16.05.2017 ab 03:50 Uhr bei einer Abschiebung in der Briloner Innenstadt im Einsatz war und er in dieser Nacht Bereitschaftsdienst für das Ordnungsamt hatte. Da er auch um 04:50 Uhr noch am Ort der Abschiebung gesehen wurde, muss er sich mindestens eine Stunde lang dort aufgehalten haben.

Der in derselben Gerichtsverhandlung ebenfalls als Zeuge geladene Hausmeister war mindestens ab 03:00 Uhr im Einsatz und wurde auch um 04:50 Uhr noch in dem Haus, in dem die abgeschobene Familie wohnte, gesehen. Es handelte sich also nicht “lediglich um das Aufschließen einer Tür” “im Vorfeld einer Abschiebung”.

Daraus ergeben sich folgende weitere Fragen zu diesem Fall:

2. Wie oft wurde dieser Arbeitsvermittler bereits als Bereitschaftsdienst für das städtische Ordnungsamt eingesetzt?
3. Wird der Arbeitsvermittler auch in Zukunft noch als Bereitschaftsdienst für das städtische Ordnungsamt eingesetzt werden?
4. Welche Tätigkeiten hat der Hausmeister während seines etwa zweistündigen Einsatzes bei der Abschiebeaktion am 15./16.05.2017 ausgeführt?
5. Der Arbeitsvermittler wird aus Bundesmitteln bezahlt. Im letzten Jahr wurden im HSK insgesamt etwa 1,7 Mio Euro den für die Vermittlung und Aktivierung von Arbeitslosen bestimmten Sachmitteln entzogen und für die Aufstockung des Teil-Etats für Personal und Verwaltungskosten verwendet. Durch sachfremde Einsätze von Mitarbeitern des Jobcenters steigt der Bedarf für diese sog. Umschichtung.
Welche Erstattung aus dem Etat des städtischen Ordnungsamtes an das SGB II-Budget erfolgt für sachfremde Einsätze des Arbeitsvermittlers?…”

Bürgermeister Dr. Bartsch schreibt

Was in unserer kleinen Doku jetzt noch fehlt, ist die Antwort aus dem Rathaus in Brilon. Hier ist sie:

„auf Ihre o. g. Anfrage erteile ich Ihnen hiermit folgende Informationen:

2. Die Person hat in 2017 zehnmal Rufbereitschaft für die Ordnungsbehörde abgeleistet.
3. Ja.
4. Der Hausmeister hat die Tür der Liegenschaft geöffnet. Auf Verlangen der Ausländerbehörde ist er weiter vor Ort geblieben und hat nach Beendigung der Maßnahme das Gebäude wieder abgeschlossen. Im Verlauf der Abschiebung ergab sich eine Gefahrensituation für ein Familienmitglied, der Hausmeister hat mit zwei Polizeibeamten versucht, einen möglichen Absturz zu verhindern. Aufgrund der besonderen Gefährdungslage wurde von der Polizei der Mitarbeiter der Rufbereitschaft des Ordnungsamtes im Rahmen der Aufgabenumsetzung nach dem PsychKG anlassbezogen hinzugezogen.
5. Die Personalkosten sind für das Jahr 2017 noch nicht mit dem Bund abgerechnet. Die Kosten der Rufbereitschaft werden darin auch nicht enthalten sein. Außerdem erfolgt die Abrechnung der SGB II-Stellenanteile lediglich mit pauschal 98 %‚ um ggf. angefallene Überstunden auszugleichen. Die Rufbereitschaft findet außerhalb der Dienstzeit statt. Während der Dienstzeit erfolgt keine Tätigkeit für die Ordnungsbehörde. Sämtliche für die Rufbereitschaft aufgewendeten Pauschalbeträge für die Abgeltung der Rufbereitschaft werden für alle im Bereich der Rufbereitschaft eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Produktgruppe 0201 Öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgewiesen.
…”

Die Antwort des Bürgermeisters enthält leider mehrere gravierende inhaltliche Fehler. So beginnt die “Dienstzeit” eines Beamten mit der ersten Berufung ins Beamtenverhältnis (§ 6 LBeamtVG) und dauert bis zur Pensionierung. Der Einsatz der Arbeitsvermittlers wurde also doch während der Dienstzeit ausgeführt. Und wenn während der Rufbereitschaft eines Beamten eine “Heranziehung zur Dienstleistung” erfolgt, wied diese Zeit sogar auf die wöchentliche “Arbeitszeit” des Beamten angerechnet (§ 6 AZVO). Soll hier vernebelt werden?
Tatsache ist, dass der Arbeitsvermittler, dessen Personalkosten mit dem Bund abgerechnet werden, während seiner Dienstzeit vom Briloner Bürgermeister für Bereitschaftsdienste des Ordnungsamtes eingesetzt wird und einen Teil seiner Arbeitszeit sogar für die Mitwirkung an der Abschiebung einer gerade aus einem Krankenhaus entlassenen Mutter und ihrer beiden Söhne erbracht hat!
Wenn sich weitere „Instanzen“ zu diesem unglaublichen Vorfall äußern sollten, schreiben wir gerne eine Fortsetzung.

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Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fordert Wiedereinsetzung der Stabsstelle für Umweltkriminalität

By admin at 10:47 pm on Wednesday, April 25, 2018

Landesumweltministerin Schulze-Föcking hat die vor 14 Jahren gegründete Stabsstelle für Umweltkriminalität aufgelöst. Dabei weist die polizeiliche Kriminalstatistik NRW für das Jahr 2017 3465 Straftaten im Umwelt- und Verbraucherschutzbereich auf. Dazu kommen noch die Straftaten nach dem Bundesnaturschutz-, Tierschutz-, Bundesjagd- sowie Pflanzenschutzgesetz.

Nach Recherchen des WDR ist die Stabsstelle für Umweltkriminalität – anders als behauptet – sehr wohl an der Aufklärung von Umweltverbrechen beteiligt gewesen. Als Beispiele nennt der WDR den Envio-Skandal in Dortmund, illegale Abfall-Importe, Dioxin in Futtermitteln und ein Kerosin-Leck bei Shell. Also befasste sich die Stabsstelle offenbar nicht nur mit „Kleinigkeiten“ wie dem Greifvogelschutz oder der Bekämpfung des illegalen Handels mit seltenen Arten.

Nach Auffassung der SBL/FW-Fraktion ist die Entscheidung der Ministerin, die Stabsstelle für Umweltkriminalität aufzulösen, falsch. Für ihre Kritik gibt es mindestens zwei Gründe:
1. Die Aufklärung von Umweltstraftaten wird jetzt womöglich nicht mehr mit dem bisherigen Nachdruck forciert.
2. Die Entscheidung für die Abwicklung der Stabsstelle kann als Zeichen gedeutet werden, dass unsere Landesregierung und unsere Behörden Umweltstraftaten nicht ernst genug nehmen oder sogar als nicht existent erachten.

Daher forderte die SBL-Fraktion am 24.04.2018 mit einem an Landrat Dr. Karl Schneider gerichteten Schreiben, der Kreistag des Hochsauerlandkreises solle bei seiner nächsten Sitzung (die voraussichtlich am 06.07.2018 ist) folgendes beschließen:
• Der Kreistag des Hochsauerlandkreises appelliert an die Landesregierung, die Stabsstelle für Umweltkriminalität mit allen bisherigen Mitarbeiter/innen und allen früheren Befugnissen und Zuständigkeiten umgehend wiedereinzusetzen

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„Rattenfänger“ auf Schulhöfen – Workshop der Sauerländer Bürgerliste lud zum Diskutieren ein

By admin at 10:42 pm on Saturday, April 21, 2018

Meschede. “Woran erkennen wir rechtsextremistische Parolen, Symbole und Positionen und wie gehen wir damit um?” war das Thema der beiden Workshops der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2018. Dr. Ahmet Arslan diskutierte im Kreishaus mit 20 Schülerinnen und Schülern verschiedener Schulformen sowie mehreren Lehrkräften über fremdenfeindliche Hetze und Vorurteile. Er gab den Teilnehmern Argumente und Tipps an die Hand, wie sie mit diesem „Krawall“ umgehen können.

„Rechtsextremistische Jugendliche, das sind doch die mit den kurz geschorenen Haaren, den Springerstiefeln und Bomberjacken, oder?“ fragte Dr. Arslan nach einer Einführung in die Thematik in die Runde. Weit gefehlt (!), waren sich die Besucher einig. Bomberjacken z. B. seien heute doch „in“. Doch wie erkennt man die rechte „Szene“ eigentlich?

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Die Szene ist sehr stark in Bewegung

Einerseits sind es die Parolen und Symbole mit denen sich die Rechtsextremisten outen, andererseits versuchen sie – wie Rattenfänger – mit Aktionen und Angeboten Schülerinnen und Schüler zu locken. „Die Szene ist sehr stark in Bewegung, sie verändert sich“, so Dr. Arslan. Diese Organisationen bemühen sich z. B. auf Schulhöfen um junge Erwachsene. „Vorwiegend wird dabei mit Musik gearbeitet“, weiß Dr. Arslan. Beispielsweise versuche die NPD über CDs Schüler zu ködern – denn das Gehör sei immer aktiv, Lesen sei „ausgelutscht“. Auch sei Musik ein Ausdruck des Lebensgefühls. „Konzerte stärken das Gemeinschaftsgefühl und sollen Kraft, Macht und Solidarität vermitteln. Im NS Black Metall sind Rassismus und Antisemitismus allgegenwärtig“, schilderte der Moderator, dem es wichtig ist, eine Sensibilität für rechtsradikales Gedankengut zu entwickeln und dieses zu erkennen.

Strafbare Symbole gibt es viele. Während der Hitler-Gruß oder die Hakenkreuz-Varianten den interessierten Teilnehmern bekannt waren, so waren für sie auch viele Symbole neu. Wie das Keltenkreuz. Erinnerte es doch einen Logistik-Auszubildenden an das Lastschwerpunktsymbol. Große Augen machten die aufmerksamen Gäste auch bei Klamottenmarken, welche die rechte Szene für sich einnimmt.

Radiobeitrag „Ausländer raus“ sorgt für Diskussion

Abgerundet wurde der Workshop mit einem Radiobeitrag von HR1. Was passiert, wenn nichts Ausländisches mehr im Land ist? Der Beitrag „Ausländer raus“ lieferte Argumente zum Diskutieren. Schließlich nahmen die interessierten Gäste eine Lektion mit nach Hause: „Wir müssen schnell wieder zur Besinnung kommen und die Verbindung zur Außenwelt hegen und pflegen“, war die einhellige Meinung. Im Anschluss an die Veranstaltung wurde noch weiter diskutiert. Es ging dabei um Integration und Inklusion allgemein – nicht nur von Ausländern.
Sowohl Lehrkräfte als auch Schüler wollen die Thematik nun im Religionsunterricht aufgreifen, um das neu erworbene Wissen weiterzugeben.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus sind Teil bundesweiter Aktionswochen, die rund um den 21. März, den Internationalen UN-Gedenktag gegen Rassismus, veranstaltet werden.

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Viel zu viele Gewässer in schlechtem Zustand

By admin at 11:09 pm on Saturday, April 14, 2018

Anfrage in Berlin bringt es ans Tageslicht
Aufgrund einer Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion an die Bundesregierung ist jetzt bekannt, wie schlecht es um die Gewässerqualität in Deutschland steht. Die Tagesschau und mehrere Zeitungen berichteten, u.a. die Frankfurter Rundschau.

Medien greifen es auf
Die FR schreibt in ihrer Online-Ausgabe vom 02.04.2018:
„Nur wenige Flüsse und Bäche in Deutschland sind nach EU-Kriterien ökologisch intakt“. Eines der Hauptprobleme sei der Einsatz von Düngern. „Die wenigsten Flüsse und Bäche in Deutschland sind ökologisch in gutem Zustand. In 93 Prozent der Fließgewässer leben nicht mehr die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren, die man dort eigentlich vorfinden müsste. Zudem seien 79 Prozent der Fließgewässer durch Ausbau „in ihrer Struktur deutlich bis vollständig verändert“, wie es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen heißt, die der dpa vorliegt. Nur 6,6 Prozent der bewerteten Fließgewässer-Abschnitte sind nach EU-Kriterien ökologisch in gutem Zustand, gerade mal 0,1 Prozent in sehr gutem Zustand. … Laut Umweltbundesamt (UBA) sind die häufigsten Gründe für einen mäßigen, unbefriedigenden oder schlechten Zustand Belastungen aus der Landwirtschaft, etwa mit Dünger oder Spritzmitteln, sowie eine Begradigung, Verbauung oder Unterbrechung durch Wehre. …”
Klick:
http://www.fr.de/panorama/anfrage-der-gruenen-deutsche-gewaesser-in-schlechtem-zustand-a-1478237
Ähnlich berichtet auch der Bayrische Rundfunk (BR 24) und zieht das Fazit:
„Zwar habe sich die Wasserqualität gebessert und Biber und Lachse seien beispielsweise zurückgekehrt. Dennoch gehören Gewässer in Deutschland zu den bedrohten Lebensräumen.“

Die Naturschutzorganisation WWF zitiert BR 24 mit der Aussage, Deutschland betreibe seit vielen Jahren Aderlass mit seinen Fließgewässern. „Es brauche deshalb mehr Geld, mehr Personal und politischen Willen, um Verstöße gegen die bestehende europäische Wasserrahmenrichtlinie etwa durch Industrie und Landwirtschaft zu ahnden.“
Mit Blick in die Zukunft berichtet der Bayrische Rundfunk, aus der Antwort der Bundesregierung ginge weiter hervor, dass beim Bundesumweltministerium derzeit die fachlichen Vorbereitungen liefen, um ein Förderprogramm für Auen zu etablieren. Es sollten dabei Verbundprojekte im Gewässer, am Ufer und an der Aue umgesetzt werden. Und weiter heißt es: „Die Förderrichtlinie solle im Herbst verabschiedet werden. In einer ersten Abschätzung sei von einem Investitionsbedarf von etwa 50 Millionen Euro jährlich über einen Zeitraum von 30 Jahren ausgegangen worden, also insgesamt etwa 1,5 Milliarden Euro.“
Klick:
https://www.br.de/nachrichten/gewaesser-in-deutschland-sind-in-schlechtem-zustand-100.html

Mögliche Gefahrenquellen für die Gewässer im HSK
Aus Sicht der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) gibt es sehr viele Gründe, sich Gedanken und Sorgen um die Qualität der Gewässer im Hochsauerlandkreis zu machen. Schließlich sind sie der Lebensbereich für teils sehr selten gewordene Tiere und Pflanzen. Zudem werden aus Fließgewässern und Grundwasser unsere Trinkwasser-Reservoirs gespeist.

Wo wir beispielsweise Probleme sehen:
Stichwort „Altdeponien“ – Alte Deponien sind in der Regel nicht nach unten abgedichtet. So besteht die Gefahr, dass entsorgte Chemikalien und andere Schadstoffe ins Grundwasser und in Gewässer austreten.

Stichwort „Antibiotika- und Arzneimittelrückstände“ – In den Oberflächengewässern in NRW finden sich neben Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln auch Röntgenkontrastmittel- und Arzneimittelrückstände u.a. auch aus dem Tierarzneimitteleinsatz in landwirtschaftlichen Betrieben wie Puten- und Schweinemästereien. Laut einer Publikation des NRW-Umweltministeriums wird rund
60 % des Trinkwassers direkt oder indirekt Oberflächengewässern entnommen!

Stichwort „Gülle/Nitrat-Belastung“ – Bei einer Leitungswasser-Probe aus Marsberg vom 24.10.2016 lag der Messwert für Nitrat bei 57,48 mg/l und somit über dem Grenzwert von 50 mg/l. Die Analyse erfolgte im Auftrag eines Privatmanns durch einen unabhängigen Labor-Service.

Stichwort „Pflanzenschutzmittel/Pestizide“ – Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) warnte im Dezember 2014 vor Rückständen von Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat oder Prosulfocarb in Weihnachtsbäumen. Diese Agrargifte seien starke Wasserschadstoffe und könnten auch beim Menschen gesundheitliche Auswirkungen hervorrufen. Glyphosat sei zudem akut toxisch für Wasserorganismen.

Stichwort „PFT“ – Wie im Hochsauerlandkreis ja hinreichend bekannt, soll nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) der PFT-haltige Klärschlamm-„Dünger“ der Firma „GW Umwelt“ auf rund 900 Flächen ausgebracht worden sein, besonders viel davon bekanntlich auf einem Acker bei Brilon-Scharfenberg, der von einem kleinen Nebenfluss der Möhne in den Möhnesee entwässert wird. Einzelne Fischproben wiesen erhöhte Gehalte an PFT auf.
Auf dem Höhepunkt des PFT-Skandals im Jahr 2006 empfahl das NRW-Umweltministerium Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern, die in Arnsberg wohnten, vorübergehend kein Leitungswasser zu trinken. Denn Bluttests von Bewohnern Arnsbergs wiesen eine im Vergleich zur Gesamtbevölkerung bis zu achtfach erhöhte PFT-Belastung auf.
Nach 8 Jahren, 2014, wurde die PFT-Belastung zweier privater Trinkwasserbrunnen in Olsberg-Elpe bekannt. Sie war nicht unerheblich. Aus den Brunnen darf unseres Wissens kein Trinkwasser mehr entnommen werden.

SBL/FW fragt bei der Kreisverwaltung nach
Die SBL/FW-Fraktion bat daher per Schreiben vom 10.04.2018 den Landrat bzw. die Kreisverwaltung um Antwort auf einige Fragen bezüglich des ökologischen Zustands der Gewässer im Hochsauerlandkreis:

1. Welche Erkenntnisse hat der Hochsauerlandkreis hinsichtlich des Artenreichtums von Tier- und Pflanzenwelt in Fließgewässern und Seen und Teichen? Hat sich die Anzahl der Tiere und Pflanzen reduziert? Wenn ja, in welchem Maße?

2. Gibt es Anzeichen und Hinweise, die für eine Verringerung der Artenvielfalt sprechen? Wenn ja, welche Tier- und Pflanzenarten in und um die Flüsse, Bäche und anderen Gewässern sind seltener geworden oder sogar nicht mehr nachweisbar?

3. Gibt es Ihres Wissens im HSK noch Fließgewässer, in denen noch die Gemeinschaften aus Fischen, Pflanzen und Kleintieren leben, die man dort eigentlich vorfinden müsste? Wenn ja, welche?

4. Wie ist die ökologische Verfassung von Seen und Stauseen? Wie viele und welche gelten in dieser Hinsicht als gut, als unbefriedigend und als schlecht?

5. Wie unterstützt und überwacht der Hochsauerlandkreis ggf. einschlägige Maßnahmen?

6. Gab es Ihres Wissens in den letzen 10 Jahren Hilfe und Unterstützung von Land, Bund und anderen Kostenträgern zum nachhaltigen Schutz von frei fließenden Gewässern? Wenn ja, welche?

7. In welcher Form unterstützt der HSK die Städte und Gemeinden bei ihren vielfältigen Aufgaben zur „Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen“? Wie läuft das in der Praxis? Erhält der HSK z.B. von den Kommunen Hinweise z.B. auf vermutete Gewässerverunreinigung oder ungewöhnliches Fischsterben?

8. Welche Erfolge hinsichtlich der ökologischen Wasserqualität wurden mit dem durch das Land NRW im Jahr 2008 aufgelegten Programm „Reine Ruhr“ bezogen auf unser Kreisgebiet erreicht?

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Amtssprache Deutsch – Daher kein Bedarf an Dolmetschern beim HSK-Ausländeramt?

By admin at 11:25 pm on Monday, April 2, 2018

Ein Unterschied zwischen Kreisverwaltung und Stadtverwaltung
Dank einer Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.02.2018 haben wir es jetzt Schwarz auf Weiß: Der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises stehen keine Dolmetscher zur Verfügung. Schließlich, so argumentiert die Kreisverwaltung, sei die Amtssprache bei Behörden im Bundesgebiet deutsch.

Die Stadt Meschede ist da unserer Meinung nach einen großen Schritt weiter. Unsers Wissens beschäftigt die Behörde an drei Tagen pro Woche eine Arabisch-Dolmetscherin. Das ist sicherlich kein rausgeschmissenes Geld und nicht nur für gut für Migranten mit gar keinen oder mäßigen Deutsch-Kenntnissen. Das auch ist sicherlich sehr hilfreich für alle Beschäftigten im städtischen Sozialamt und im Jobcenter.

Und nun gucken wir uns die Antwort der Kreisverwaltung vom 19.03.2018 einmal im Detail an. Also:

• „Amtssprache deutsch“ haben wir ja schon erwähnt

• Schriftsätze würden daher grundsätzlich in Deutsch verfasst

• Gespräche würden daher grundsätzlich in Deutsch geführt

• Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, seien verpflichtet, sich selbstständig um einen Dolmetscher zu bemühen

• Dem Kreisausländeramt sei bekannt, dass sich viele Ausländer bezüglich eines Dolmetschers an die Diakonie Ruhr-Hellweg oder andere ehrenamtliche Gruppierungen wenden

• In nur wenigen Einzelfällen erfolge die Bereitstellung eines Dolmetschers über ein anerkanntes Dolmetscher- oder Übersetzungsbüro

• Seitens der Ausländerbehörde seien zwei Möglichkeiten diskutiert bzw. getestet worden, um Ausländern, die ohne Dolmetscher vorsprechen, Hilfestellung anzubieten

• In dem Zusammenhang nennt der HSK das System Video-Dolmetscher und ein elektronisches Übersetzungsgerät

• Das erstere hätte zu erheblichen Kosten geführt, das andere erhebliche technische Mängel aufgewiesen. Darum sei weder das eine noch das andere eingeführt worden.

• Daher bestünde aktuell keine technische Möglichkeit, eine geeignete Übersetzungshilfe anzubieten.

• Gleichwohl würden diesbezüglich die weiteren Entwicklungen auf dem Markt ständig beobachtet.

Stellt sich die Frage, ob und was da ohne geeignete Übersetzer alles „in die Hose“ gegangen ist und geht!?

Und damit nichts falsch verstanden wird, hier noch die drei Fragen der Grünen und die Antwort des Hochsauerlandkreises in Reinform:

„1. Wie viele Dolmetscher in welchen Sprachen stehen zur Verfügung?

2. Woher kommen die Dolmetscher?

3. Wie ist ihre zeitliche Verfügbarkeit für die Arbeit beim HSK geregelt?

Gemäß 5 23 Abs. 1 des VerwaItungsverfahrensgesetzes ist die Amtssprache bei Behörden im Bundesgebiet deutsch. So werden bei meiner Ausländerbehörde Schriftsätze auch grundsätzlich in deutsch verfasst und Gespräche in deutscher Sprache geführt.

Sofern eine Person die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, um Schreiben meiner Ausländerbehörde verstehen zu können oder Gespräche mit meinen Mitarbeitern eigenständig zu führen, so ist diese Person dazu verpflichtet, sich selbständig um einen Dolmetscher zu bemühen, welcher bei der Übersetzung behilflich ist.

Vor diesem Hintergrund kann ich keine Angaben dazu machen, wie viele Dolmetscher für die hier wohnhaften Ausländer tätig sind, woher diese Dolmetscher kommen oder wie sich dessen zeitliche Verfügbarkeit ausgestaltet.

Aus Gesprächen mit der hiesigen Kundschaft ist jedoch bekannt, dass sich viele Ausländer bezüglich eines Dolmetschers an die Diakonie Ruhr-Hellweg oder an ehrenamtliche Gruppierungen im Hochsauerlandkreis wenden und von dort aus in dieser Angelegenheit auch stets Unterstützung erfahren.

Seitens meiner Ausländerbehörde werden nur in wenigen Einzelfällen, in welchen eine einwandfreie Verständigung und absolut neutrale Übersetzung erforderlich ist, z.B. bei einer Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen, externe Dolmetscher eingesetzt. In diesen Fällen erfolgt die Bereitstellung eines Dolmetschers in der Regel über ein anerkanntes Dolmetscher- und Übersetzungsbüro.

Darüber hinaus wurden bei meiner Ausländerbehörde zuletzt aber auch zwei Möglichkeiten diskutiert bzw. getestet, um Ausländern, welche ohne einen Dolmetscher vorsprechen, eine Hilfestellung bei der Verständigung zu geben.

Das von einem externen Anbieter vorgestellte System des sog. Video-Dolmetschens wurde aufgrund der hierdurch entstehenden erheblichen Kosten nicht eingeführt. Alternativ wurde ein elektronisches Übersetzungsgerät getestet. Es musste jedoch festgestellt werden, dass dieses elektronische Übersetzungsgerät noch erhebliche technische Mängel aufweist, so dass eine Verwendung im Gespräch mit der hiesigen Kundschaft nicht sinnvoll möglich war. Aus diesem Grunde wurde schließlich auch von der Anschaffung dieser elektronischen Übersetzungshilfe abgesehen.

Daher besteht aktuell seitens meiner Ausländerbehörde keine Möglichkeit, durch technische Mittel o.ä. eine geeignete Übersetzungshilfe anzubieten. Gleichwohl werden die diesbezüglichen weiteren Entwicklungen auf dem Markt ständig beobachtet und neu erscheinende technische Möglichkeiten auf ihre Verfügbarkeit, Praktikabilität, sowie Finanzierbarkeit hin überprüft.“

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