Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kreistag soll Einnahmeverzicht aus Gewerbemüll beschließen

By admin at 10:19 am on Thursday, October 19, 2023

Am Freitag (20.10.) um 15 Uhr trifft sich der Kreistag im Großen Sitzungssaal zu seiner 4. Sitzung in diesem Jahr. Zu Beginn findet (wie immer) einer Einwohnerfragestunde statt, in der alle Einwohnerinnen und Einwohner Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen können.

Ein wesentlicher Tagesordnungspunkt ist die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2024 durch den Landrat. Durch die Tagespresse ließ der Landrat bereits bekannt geben, dass er mit einem Rekorddefizit von 23,5 Mio Euro plant; die Mitglieder des Kreistags haben darüber noch keine Information erhalten.

In diesem Zusammenhang bedeutsam ist auch der Bericht des Kämmerers über die Ausführung des Haushalts für das laufende Jahr 2023. Dabei gibt er einen Überblick, welche wesentlichen Veränderungen es gegenüber dem beschlossenen Haushalt gibt. Im Ergebnis wird für das Jahr 2023 nun nur noch mit einem Defizit von 0,3 Mio gerechnet, 5 Mio Euro weniger als erwartet. Die dazu gehörige Sitzungsdrucksache 10/808 wurde übrigens erst verspätet vorgelegt.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes soll der Kreistag nach dem Vorschlag des Landrats zwei Beschlüsse zur Änderung des Haushalts 2023 fassen, die beide sehr diskussionsbedürftig sind.
Denn bisher war vorgesehen, dass die “Gesellschaft für Abfallwirtschaft
Hochsauerland mbH” (GAH) 1,5 Mio Euro aus ihren Einnahmen an die Kreiskasse abführt. Die GAH betreibt die Abfalldeponie in Frielinghausen (bei Meschede, in der Nähe des Hennesees). Dort werden seit 2005 nur noch Gewerbeabfälle abgelagert, keine Abfälle aus Haushalten. Diese Gewerbabfälle werden überwiegend von außerhalb des Kreisgebiets angeliefert und sind hochbelastet, denn diese Deponie ist in die Deponieklasse III eingestuft, kann also fast alle Abfallarten annehmen. Der Durchschnittserlös pro Tonne liegt bei nur etwa 40 Euro. Hausmüll wird vom anderen kreiseigenen Abfallbetrieb (AHSK) eingesammelt, sortiert, teilweise verwertet und der Restmüll dann in einer Müllverbrennungsanlage entsorgt. Für den Hausmüll müssen die Gemeinden 238 Euro je Tonne an den AHSK zahlen. GAH und AHSK sind eng verbunden; so beschäftigt die GAH z.B. kein eigenes Personal, sondern nutzt das Personal des AHSK und bezahlt dafür. Ob diese Erstattungen ausreichend sind, ist wegen der Intransparenz des Verfahrens nicht nachvollziehbar; die Vermutung liegt nahe, dass der sehr niedrige Preis für Gewerbemüll indirekt durch die Einnahmen aus dem Hausmüll subventioniert wird.
In die Deponie bei Frielinghausen wurden mehr als 90 Mio Euro investiert, die zum großen Teil vom HSK bereit gestellt wurden. Die Abführung von 1,5 Mio Euro von der GAH an den Kreishaushalt ist also nur eine (geringe) Verzinsung für den Kapitaleinsatz des Kreises. Sie soll nun nach dem Vorschlag von Landrat und Kämmerer für das laufende Jahr ganz entfallen. Angesichts des angekündigten Riesendefizits im nächsten Kreishaushalt ist dies nicht nachvollziehbar und bedeutet im Ergebnis, dass die Bürgerinnen und Bürger hochbelastete Gewerbeabfälle von außerhalb noch mehr subventionieren als bisher schon.

Auch der andere Beschlussvorschlag bedarf der näheren Betrachtung. Geplant ist, zusätzlich 85.000 Euro für Umbauarbeiten an Gebäuden des kreiseigenen Flugplatzes in Meschede-Schüren bereit zu stellen, vor allem damit dort ein Intensivttransporthubschrauber (ITH) stationiert werden kann. Im nächsten Jahr sollen weitere 30.000 Euro hinzukommen. Dieser ITH ist sehr strittig, weil damit ein hoher Aufwand an Fachpersonal und anderen Ressourcen verbunden ist, aber fast kein zusätzlicher Nutzen. Die von den Patienten und ihren Krankenkassen zu tragenden Kosten belaufen sich auf etwa 90 Euro pro Minute. Deutschlandweit sind bisher 16 ITH im Einsatz.
In Wikipedia werden ITH so beschrieben: “Der Intensivtransporthubschrauber (ITH) ist ein Luftrettungsmittel, dessen Einsatzschwerpunkt in der Verlegung von Intensivpatienten auf dem Luftweg liegt. Diese Verlegungen setzen voraus, dass der Patient bereits in klinischer Obhut in einer Intensivstation ist und ein schneller Transport in ein Spezialklinikum aus medizinischer Sicht dringend erforderlich ist. Das unterscheidet ihn vom Rettungshubschrauber (RTH), der für sogenannte Primäreinsätze, also die Notfallrettung eingesetzt wird. Verlegungen nennt man daher im Rettungsdienst allgemein Sekundäreinsatz.”
Solche Hubschrauber haben also nur sehr begrenzte Einsatzmöglichkeiten (viel geringer als bei einem Rettungshubschrauber) und dürfen z.B. nur bei Tageslicht fliegen. Betreiber des ITH ist eine Gesellschaft aus Arnsberg, die vom HSK bereits zahlreiche Aufträge für die Gestellung von Notärzten erhalten hat, teilweise ohne Ausschreibung. Noch im März war von der Kreisverwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss versichert worden, dass für den ITH kein Geld aus Mitteln des Kreises fließen würde. Aber schon damals hatte die SBL-Kreistagsfraktion Bedenken geäußert, ob das so bleiben würde. Die Wende kommt nun sehr schnell. Geschäftsführender Gesellschafter des Betreibers des ITH ist übrigens der Arnsberger CDU-Stadtverbandsvorsitzende…

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Erweiterung der Abfalldeponie: teuer und sinnlos?

By admin at 10:23 pm on Sunday, December 22, 2019

Für die Haushaltsberatungen am 20. Dezember in Kreistag hatte die SBL/FW-Fraktion auch den folgenden Antrag gestellt:

“Die Erweiterung der Zentralen Reststoffdeponie in Frielinghausen durch den 4. Deponieabschnitt
erfolgt nicht.

Begründung und Erläuterung:

Dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 für die GAH ist zu entnehmen, dass im Jahr 2020 etwa 2,63 Mio Euro für die Erweiterung der ZRD durch die Errichtung des 4. Deponieabschnitts aufgewendet werden sollen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung ist bis 2023 von Investitionen in Höhe von insgesamt etwa 13 Mio Euro auszugehen.

Erläutert wird dieses Vorhaben nicht. Insbesondere liegt keine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Zum Zeitpunkt des Baus der ZRD Mitte und Ende der 1990er-Jahre war bereits bekannt, dass die ZRD für ihren ursprünglichen Zweck auf Dauer keine Verwendung finden konnte, weil Hausmüll seit Juni 2005 nicht mehr auf Deponien abgelagert werden darf.

Trotzdem wurden bisher ca. 90 Mio Euro in die ZRD investiert.

Derzeit dient die ZRD vor allem dazu, giftige Abfälle, die von außerhalb des Kreisgebiets angeliefert werden, aufzunehmen und zu deponieren. Dafür müssen die Anlieferer häufig nur relativ geringe Preise zahlen. Es ist davon auszugehen, dass die im HSK ansässigen Haushalte und Unternehmen indirekt über ihre Abfallgebühren an den AHSK diese giftigen Gewerbeabfälle aus anderen Kreisen subventionieren und außerdem der “Mülltourismus” gefördert wird. Zudem drohen für die Zukunft Umweltrisiken und Kosten, falls sich Undichtigkeiten in der Abdichtung unter der Deponie ergeben sollten und dadurch Giftstoffe z.B. in die Henne gelangen sollten. Daher sollte keine Erweiterung der ZRD mehr erfolgen, sondern die noch vorhandenen Kapazitäten sollten für die heimischen Anlieferer genutzt und dann der Betrieb der ZRD beendet werden.”

Der Antrag wurde vom Kreistag abgelehnt, mit den Stimmen der “GaGaGroKo” (CDU/Landrat/SPD/FDP/Grüne). Aber es gibt weiteren Aufklärungsbedarf. Denn auf mehrmalige Nachfrage im Kreistag erfuhren wir von der Verwaltung, dass für den nun geplanten 4. Deponieabschnitt tatsächlich 11 Mio Euro investiert werden sollen, plus Ingenieurkosten. Mit dem Aufwand für die Finanzierung entstehen mindestens 15 Mio Euro an Kosten.

Das Volumen des neuen Deponieteils soll etwa 1 Mio Kubikmeter betragen. Ende 2018 standen auf def bisher ausgebauten Deponieteilen noch 280.000 Kubikmeter Volumen für die Verfüllung zur Verfügung.

Somit es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich der neue Deponieabschnitt wirtschaftlich rechnen wird. Bei geschätzten Einnahmen von 35 Euro je Kubikmeter angelieferten Abfalls an den Abfallbetrieb würde alleine etwa die Hälfte dieser Einnahmen für die Abschreibung auf den Bau des neuen Abschnitts entfallen. Die restlichen Kosten (Personal, Maschienen, Energie, Verwaltung, Rekultivierung usw.) sind dann nicht mehr zu decken.

Ein sehr teures “Hobby”. Denn dann müssten die Haushalte und Unternehmen im Kreisgebiet über ihre Abfallgebühren die ungedeckten Kosten für den Gewerbeabfall, der zum weit überwiegenden Teil von außerhalb angeliefert wird, subventionieren!

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Haus- und Sperrmüll und andere Abfälle und die Bilanzen

By admin at 12:15 am on Sunday, May 5, 2019

Der Betriebsausschuss des Hochsauerlandkreises – er beschäftigt sich mit Abfall, Müll und fast allem was sonst noch legal entsorgt wird – tagte am 12.03.2019 öffentlich und doch nicht öffentlich; denn von der Öffentlichkeit war leider niemand da.
Jetzt ist die öffentliche Niederschrift da. Gucken wir doch da mal rein!

Stichworte und Zitate
Bio-Abfall
Die Menge fiel geringer aus. Die Kreisverwaltung erklärt das mit dem sehr trockenen Jahr 2018. In den ersten zwei Monaten 2019 wurden 3.786 t Biomüll entsorgt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeute dies eine Zunahme um rund 10 %.

Haus- und Sperrmüll
In den ersten zwei Monaten 2019 wurden 5.913 t Haus- und Sperrmüll entsorgt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum bedeute dies ein nahezu gleich hohes Aufkommen.

Strukturmaterial
In den ersten zwei Monaten 2019 wurden 197 t Strukturmaterial entsorgt. (Mit „Strukturmaterial“ könnten z.B. Strauch- und Heckenschnitt und Häckselgut gemeint sein.)

Altpapier
Die Gründe für die Mindereinnahmen beim Altpapier erklärt die Betriebsleitung mit dem deutlich gesunkenen Papierpreis. „Er lag früher häufig über 100 € die Tonne während zurzeit lediglich 50 bis 70 € pro Tonne zu erzielen sind.“

Entsorgung von Leichtverpackungen etc.
Da laufen Verhandlungen „mit der DSD GmbH bzw. der BellandVision GmbH hinsichtlich der zum 01.01.2020 abzuschließenden Abstimmungsvereinbarungen für die Entsorgung für Leichtverpackungen (LVP), Papier, Pappe, Karton (PPK) und Glas. Wie bereits 2 Gespräche mit DSD gezeigt haben liegen die Vorstellungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Systembetreiber hinsichtlich der Kosten- und Erlösanteile für PPK und der Nebenentgelte für Glas bzw. Abfallberatung weit auseinander. Es wurde für PPK eine Abrechnung entsprechend dem kommunalen Gutachten von INFA gefordert. Danach würde sich die Kostenerstattung der Systembetreiber an die Städte und Gemeinden deutlich erhöhen. Ein Angebot der Systembetreiber steht noch aus. Noch im April soll ein weiteres klärendes Gespräch geführt werden.“

Gelber Sack oder Gelbe Tonne?
„Bei der Erfassung der Leichtverpackungen (LVP) haben sich die Städte und Gemeinden zwischen der Gelben Tonne und dem Gelben Sack entschieden. Lediglich die Städte Hal-lenberg und Medebach wechseln zur Gelben Tonne und die Stadt Meschede und die Gemeinde Eslohe behalten die Gelbe Tonne. Für die übrigen Kommunen bleibt es bei den Gelben Säcken.“

Gebühreneinnahmen vom Abfall insgesamt (bezogen auf die ersten zwei Monate 2019)
„Die aus diesen Mengen resultierenden Gebühreneinnahmen lagen in 2019 bei 1.576.853 € gegenüber 1.541.009 € im Vorjahreszeitraum. Diese Mehrerlöse bei den Gebühreneinnah-men wurden jedoch wieder aufgezehrt durch Mindereinnahmen beim „Altpapier“.
Bei Gesamterträgen von rd. 1.972 T€ und Gesamtausgaben von 1.892 T€ ergibt sich für die ersten zwei Monate des Jahres ein Überschuss von 80 T€ gegenüber rd. 135 T€ im Vorjah-reszeitraum. In den ersten zwei Monaten dieses Jahres wurden keine Investitionsausgaben getätigt.“

Verlustgeschäft?
Im Jahr 2018 „erwirtschaftete“ der AHSK (Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises) einen Verlust von rd. 1.151.000 Euro. Im Wirtschaftsplan war mit Schlimmeren gerechnet worden und zwar mit einer Unterdeckung von 1.223.500 Euro.
Die Rückstellungen waren um 1.834.000 Euro zu erhöhen und damit um 1,1 Mio Euro höher als erwartet. „Die Ursache hierfür liegt darin, dass die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze für die Abzinsung deutlich gesenkt wurden. Bei Laufzeiten von über 30 Jahre führt eine Zinssenkung dann zu deutlich höheren Rückstellungsbeträgen. …“

Ausleihen des AHSK an andere Gesellschaften des HSK (Das gibt es auch!)
„Die Ausleihen an andere Gesellschaften oder Einrichtungen des Kreises liegen mit Stand 28.02.2019 bei 2.850.000 € für die WFG, 1.834.000 € für die Bobbahn und 1.000.000 € für den Rettungsdienst.“

Sorgen um Abfallentsorgungsanlagen?
Sickerwasser bei der Deponie Halbeswig bei Bestwig
„Die starken und langanhaltenden Niederschläge haben zu einem hohen Sickerwasseranfall auf der Deponie Halbeswig geführt. Das weitgehend unbelastete Grundwasser wird derzeit mit wasserrechtlicher Erlaubnis in die Valme eingeleitet. Wegen einer weiteren Verbesse-rung der Wasserproblematik auf dieser Deponie müssen noch bezüglich einer Indirekteinlei-tung Gespräche mit der Gemeinde Bestwig und dem Ruhrverband geführt werden.“

Standsicherheit bei der Deponie Ochsenkopf bei Sundern
„Auf der Deponie Ochsenkopf ist es das Ziel, die Deponie in die Nachsorgephase zu über-führen. Die von der Bezirksregierung verlangten Nachweise für die Standsicherheit der Bö-schungen wurden der Bezirksregierung vorgelegt.“

Sickerwasser bei der Deponie Müschede bei Arnsberg
„Wie immer im Winter ist die Sickerwasserableitung in Müschede problematisch. Da die ent-sprechende Leitung dem Ruhrverband gehört, ist es primär Aufgabe dieses Verbandes, das Problem zu lösen.“

Sickerwasser bei der ZRD (Zentrale Reststoff-Deponie) bei Meschede
„Auch hier hat der starke Niederschlag zu hohen Sickerwassermengen geführt, die Situation ist aber weiter entspannt. Das BKW läuft noch, die Gasentsorgung muss aber in absehbarer Zeit auf eine Fackel umgerüstet werden. Es ist vorgesehen, für die Juni-Sitzung des Be-triebsausschusses eine Vorlage für den Ausstieg aus der Deponiegasverwertung zu fertigen.
Die Folie hat bei den starken Stürmen der letzten Tage keinen Schaden genommen. Auf dem Bodenlangzeitlager gibt es keine Veränderungen.“

Schwierige rechtliche Verhältnisse bei der Boden- und Bauschuttdeponie Wülfte bei Brilon
Der Verpächter hätte gekündigt. Die Gesamtgemengelage führe zu schwierigen rechtlichen Verhältnissen. Die Fronten wären verhärtet. Es könnte passieren, dass die Deponie ab dem 01.08.2019 nicht mehr für eine Entsorgung zur Verfügung steht.

Betreiberwechsel bei der Boden- und Bauschuttdeponie Halbeswig bei Bestwig?
Hier handele es sich um eine von drei Deponien der Deponieklasse I im HSK. Sie habe ei-nen Betreibervertrag mit dem AHSK, „in der die MHI (MHI Naturstein GmbH) sich verpflichtet, im Auftrag des Hochsauerlandkreises verschiedene Abfallstoffe anzunehmen. Die MHI möchte diesen Vertrag zum 01.04.2019 kündigen und führt wirtschaftliche Gründe für die Kündigung an. Laut Betreibervertrag ist sie verpflichtet, bei heutiger Kündigung den Weiter-betrieb der Deponie bis Ende 2021 zu gewährleisten. …“

Adieu R.A.B.E. in Meschede?
„Der Vertrag mit der R.A.B.E.-Anlage war seinerzeit bis zum 30.06.2020 geschlossen, wurde aber im Rahmen eines Änderungsvertrages bis zum 31.12.2022 verlängert. Um die Entsorgung der Restabfälle nach diesem Datum zu gewährleisten, ist die Entsorgungsleistung der R.A.B.E.-Anlage ab dem 01.01.2023 auszuschreiben. Der Auftrag für die Vorbereitung der Ausschreibung soll an ein Ingenieurbüro vergeben werden.“

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Fakt oder Fake? – SBL/FW fragt nach Gießereialtsanden

By admin at 3:13 pm on Monday, October 22, 2018

Gießereialtsande an der B 7 angeschüttet?
Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erhielt Informationen wonach seit über 10 Jahren in Meschede an der B 7 geschätzt mehr als 20.000 Kubikmeter möglicherweise kontaminierte Gießereialtsande an der äußeren Grundstücksfläche der Firma Martinrea Honsel bis hoch zur B 7 angeschüttet worden sein sollen. Die Sicht auf die Anschüttung soll durch einen Zaun eingeschränkt sein.

Mittlerweile soll auch ein kleiner Fichtenbereich in der Nachbarschaft (in der Nähe eines Discounters) gerodet worden sein. Es gibt Mutmaßungen darüber, ob die Fläche von der Firma Martinrea Honsel zwecks Erweiterung der „Werksdeponie“ erworben worden ist bzw. noch gekauft werden soll.

Unseres Wissens war vor einigen Jahren von dem Unternehmen eine Werkszufahrt zur oberhalb vorbeiführenden B 7 geplant.

Schriftliche Fragen der SBL/FW vom 16.10.2018 an den Landrat:

1. Ist die Information richtig, dass Gießereialtsande in der Nähe der B 7 aufgeschüttet worden sind und immer noch aufgeschüttet werden?

2. Um welche Mengen handelte es sich im Jahr 2017 und voraussichtlich im laufenden Jahr?

3. Wenn ja, ist das Material standfest? (Bergrutsch in Bestwig an der Stelle des neuen Sportplatzes im Jahr 2013!)

4. Trifft es zu, dass der Bereich des ehemaligen Fichtenwäldchens von der Firma Martinrea Honsel Germany GmbH erworben wurde bzw. vermutlich in absehbarer Zeit erworben werden soll?

5. Über welches Fassungsvermögen verfügt die Werksdeponie an der Waldstraße derzeit noch?

6. Wurde und wird das auf dieser Deponie gelagerte Material anderweitig für Verfüllungen eingesetzt?

7. Wenn ja wo und in welchen Mengen (nur bezogen auf die Jahre 2017 und 2018)?

8. Werden die Gießereialtsande (Aufschüttungen an der B 7 und der Werksdeponie) regelmäßig auf Kontaminationen hin überprüft und analysiert?

9. Wenn ja, wer führt(e) die Untersuchungen und Analysen in welcher Häufigkeit und mit wel-chen Resultaten durch (nur bezogen auf die Jahre 2017 und 2018)?

Mehr dazu, sobald die Antwort da ist.

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Mülltourismus in den HSK

By admin at 11:43 am on Saturday, May 26, 2018

Daran, dass die Abfalldeponie (“ZRD”) des HSK in Frielinghausen (in der Nähe von Bödefeld) eine Fehlplanung ist, besteht kein Zweifel. Geplant wurde sie für eine Hausmüll-Jahresmenge von 190.000 Tonnen und ist nun seit zwei Jahrzehnten in Betrieb. Aber bereits zum 01.06.1993 – also vor dem Bau! – trat die “Tchnische Anleitung Siedlungsabfall” in Kraft. Sie wurde übrigens von der damaligen Bundesumweltministerin namens A. Merkel erlassen. Damit war eindeutig klar, dass ab 01.06.2005 Hausmüll nicht mehr auf derartigen Deponien abgelagert werden dürfte, sondern in Sortieranlagen behandelt und der nicht verwertbare Restmüll danach verbrannt wird.

Seitdem dient die ZRD der Entsorgung von Gewerbeabfällen, was zu einem Anliefervolumen von etwa einem Viertel der ursprünglich geplanten Jahresmenge führt. In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses wurde auf Nachfrage bestätigt, “dass 31% des Abfalls aus dem HSK und 69% von außerhalb auf der ZRD abgelagert werden”. Mehr als zwei Drittel der Abfälle für die Abfalldeponie des HSK werden also extra in das Kreisgebiet transportiert.

Damit das funktioniert, muss dieser Transport für die Anlieferer preislich attraktiv sein. Wer sich über die Preise der Deponie informieren möchte, erhält auf der Internetseite “Entgeltordnung” des kreiseigenen Abfallbetriebs GAH keine konkrete Auskunft: http://www.hochsauerlandkreis.de/ahsk/2gh/entgeldordnung/index.php .
Es findet sich dort allerdings der vielsprechende Satz: “Unter bestimmten Vorraussetzungen können mit den Geschäftsführern der GAH, Herrn P. und Herrn G., besondere Preise verhandelt werden” …

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WDR kritisiert laxen Umgang mit Altdeponien. Was passiert im HSK?

By admin at 10:50 pm on Saturday, March 24, 2018

Problem bekannt
Mit der Industrialisierung wurden Müllkippen zu einem Problem. Der Grund: Der Einsatz von gefährlichen Chemikalien in der Produktion. Und weil es offenbar kein Problembewusstsein gab, entsorgte man die Chemikalien oft einfach in die Landschaft. Quelle: WDR-Bericht vom 06.12.2017
Wir zitieren weiter aus der WDR-Reportage:
„Aber nicht nur Schadstoffe gelangten so in den Boden. Viele Kommunen kippten ihren Müll auf sogenannten “Bürgermeisterkippen” einfach vor der Stadt ab, Schrottautos und Bauschutt inklusive. Erst 1972 wurde ein erstes Abfallbeseitigungsgesetz verabschiedet, das ungeregelte Deponien verbot. …“

Problem noch nicht gebannt
„ … Die Bestimmungen waren aber auch nach dem Verbot noch ziemlich lax: Viele der neuen Großdeponien waren nicht nach unten abgedichtet, so dass Schadstoffe ins Erdreich und dann ins Grundwasser austraten. Das Gesetz wurde als “Kreislaufwirtschaftsgesetz” immer wieder nachjustiert, auch wegen neuer EU-Vorgaben: Seit 2005 müssen Siedlungsabfälle thermisch und mechanisch behandelt werden. So sollen die Mengen reduziert und Schadstoffe beseitigt werden: Organische Abfälle werden verbrannt, Schwermetalle landen in den Filterstäuben und dann auf der Sondermülldeponie. …“
Kick:
https://www1.wdr.de/wissen/technik/muell-deponie-nrw-100.html

Vor 9 Jahren
In einem Schreiben vom Juli 2009 teilte der Hochsauerlandkreis aufgrund einer Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit, dass es im Hochsauerlandkreis 265 alte Deponien gibt!

Vor 1 ½ Jahren
Aufgrund einer Gefahrensituation ordnete das NRW-Umweltministerium Ende 2016 den Rückbau der Alt-Deponie „Lattenberg“ im Stadtgebiet Arnsberg an!
Klick:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/alt-deponie-lattenberg-fruehwarnsystem-installiert/

Vor knapp einem ¾ Jahr
Mit Schreiben vom 22.08.2017 griff die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) einmal mehr das Thema Altdeponien auf. SBL-Sprecher Reinhard Loos schickte Landrat Dr. Karl Schneider folgende Fragen:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?

4. Wenn ja, welche?

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?

Vor ein paar Tagen
Die Antwort aus dem Kreishaus ließ dann mehr als ein halbes Jahr (!) auf sich warten. Sie ist datiert auf den 13.03.2018 und erreichte uns vor wenigen Tagen.

Kernaussagen des HSK
Bei den 265 Altdeponien im HSK handele es sich überwiegend um Altablagerungen, die nicht dem Deponierecht, sondern dem Bodenschutzrecht unterliegen.
Eine regelmäßige Überwachung erfolge daher nicht.
Zu gegebener Zeit würden die Altablagerungen im Detail betrachtet.
Danach würde über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungsmaßnahmen entschieden.
(Die bereits im Jahr 2009 genannte Zahl 265 trifft also offenbar noch zu.)

Die Erstbewertung erfolge an Hand einer Prioritätenliste.
Erstbewertet wären in 6 Jahren (seit Anfang des Jahres 2012) 29 Ablagerungen.
Bei allen 29 Ablagerungen sei keine Beprobung erfolgt.
Der Abfallentsorgungsbetrieb des HSK beprobe jährlich die Altdeponien in Schmallenberg (Wormbacher Berg), Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße)
(Altdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Im HSK befänden sich derzeit 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase.
Weitere 6 Bauschuttdeponien seien in der Stilllegungsphase.
Weitere 5 Bauschuttdeponien wären in der Nachsorgephase.
(Summa summarum handelt es sich also um 24 Boden- und Bauschuttdeponien im HSK.)
Boden- und Bauschuttdeponien der Deponieklasse (DK) 0 würden auch in der Stilllegungsphase vom Fachdienst 34 regelmäßig überwacht.
Diese Überwachungen erfolgten jedoch bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.
(Boden- und Bauschuttdeponien werden also offenbar so gut wie gar nicht beprobt? Insofern erübrigte sich auch die Frage nach Auffälligkeiten.)

Für Detail-Versessene die Antwort der Kreisverwaltung komplett
„Ihre Anfrage gern. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;

hier: Beprobung von Alt-Deponien, Anfrage vom 22.08.2017

Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?
Um die Zahlen und Entwicklungen einordnen zu können, ist es notwendig, strikt zwischen bodenschutzrechtlich relevanten Altablagerungen und tatsächlichen Deponien zu unterscheiden.

Wie bereits seinerzeit erläutert, handelt es sich bei den von Ihnen angeführten 265 „Altdeponien“ überwiegend um Ablagerungen (Bürgermeisterkippen, kleine Werkskippen), die nicht dem Deponierecht in seiner heutigen Form unterlagen bzw. unterliegen, sondern als Altablagerungen dem Bodenschutzrecht unterfallen. Eine regelmäßige Überwachung dieser Ablagerungen, die allesamt vollständig abgedeckt und rekultiviert wurden, erfolgt daher nicht.

Im Rahmen der von hier bodenschutzrechtlich durchzuführenden Erstbewertungen aller Altlastenverdachtsflächen werden auch diese Altablagerungen zu gegebener Zeit im Detail betrachtet. Danach wird entschieden, ob weitere Untersuchungsmaßnahmen notwendig sind. Hier ist allerdings zu berücksichtigen, dass auf Grund der Vielzahl der im Hochsauerlandkreis erfassten Altstandorte und Altablagerungen die Erstbewertungen an Hand einer Prioritätenliste erfolgen. Daher sind in der Vergangenheit zunächst die Ablagerungen im Bereich von Kindergärten, Spielplätzen, etc. (erste Prioriät) betrachtet worden. Zu den seit 2012 erfolgten Bewertungen dieser bodenschutzrechtlich zu betrachtenden „Altdeponien“ verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragen 2 und 3.

Auch nach einer Erstbewertung verbleiben diese Ablagerungen zunächst im Altlastenkataster, so dass sich ihre Anzahl nicht verringert.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz i.V.m. der Deponieverordnung (§ 2 Nr. 3) sind Altdeponien Deponien, die sich am 16. Juli 2009 in der Ablagerungs-, Stilllegungs- oder Nachsorgephase befinden.

Derzeit befinden sich im Hochsauerlandkreis 13 Boden- und Bauschuttdeponien in der Ablagerungsphase (9 DK 0-Deponien und 4 DK I-Deponien). Der Hochsauerlandkreis ist für die DK 0-Deponien und die Bezirksregierung Arnsberg für die DK l-Deponien zuständig. Weitere 6 Boden- und Bauschuttdeponien befinden sich in der Stilllegungsphase und 5 in der Nachsorgephase. Auch für die Überwachung dieser Deponien ist der Hochsauerlandkreis zuständig.

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?
Im Bereich des Bodenschutzes wurden in diesem Zeitraum 29 der hier relevanten Ablagerungen erstbewertet, eine Beprobung erfolgte hierfür nicht.

Der Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger beprobt seit Jahren die von ihm ehemals betriebenen Altdeponien in SchmalIenberg (Wormbacher Berg). Marsberg (Jittenberg), Brilon (Am Östenberg) und Meschede (Waldstraße). Die Untersuchungen finden jährlich statt.

Die Boden- und Bauschuttdeponien (DK 0) werden – auch in der Stilllegungsphase – vom FD 54 regelmäßig überwacht (siehe auch Beschluss des Kreistags vom 08.10.2010). Diese Uberwachungen erfolgen jedoch im Hinblick auf die abgelagerten Stoffe und das damit verbundene geringe Gefährdungspotential bis auf wenige Ausnahmen ohne Beprobungen.

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?
Besondere Auffälligkeiten wurden dabei bisher nicht festgestellt.

4. Wenn ja, welche?
Siehe Antwort zu Frage 3.

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Deponien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?
Bei der ehemaligen Deponie Lattenberg handelt es sich um eine Altablagerung, die dem Bodenschutzrecht und nicht mehr dem Deponierecht unterliegt. Der Rückbau der ehemaIigen Deponie erfolgt nur im Hinblick darauf, dass die Standsicherheit nicht zu 100 % gewährleistet werden kann. Es handelt sich somit um einen Sonderfall, der keine Auswirkungen auf die Betrachtung der übrigen Deponien im Kreisgebiet hat.

Die übrigen aktiven und ehemaligen Deponien werden vom FD 34 und vom Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises entsprechend der gesetzlichen Anforderungen überwacht. Auffälligkeiten oder Gefährdungen für Mensch und Natur sind mir dabei bisher nicht bekannt geworden.

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?
Siehe Antwort zu Frage 5.“

Wenn es passiert, passiert`s. Wenn nicht, dann nicht. Hoffen wir das Beste!

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Schrumpft der HSK in den nächsten 7 Jahren um 20.000 Einwohner?

By admin at 11:58 pm on Friday, March 16, 2018

Das nimmt wohl fast niemand an, aber die GaGaGroKo (GanzGanzGroßeKoalition) im Kreistag, bestehend aus CDU, SPD, FDP und Grünen, hat es heute beschlossen. Es ging um den Abfallwirtschaftsplan des Kreises, der nach etwa einem Jahrzehnt nun erneuert wird. Dabei werden für die einzelnen Abfallarten die voraussichtlichen Mengen festgelegt, und die werden aus der für jede Abfallart erwarteten Menge je Einwohner und aus der Einwohnerzahl errechnet. Die angenommenen Mengen je Einwohner sind korrekt, aber die Einwohnerzahl??

Da geht der Beschlussvorschlag von Landrat und Kreisverwaltung davon aus, dass im HSK zum 01.01.2026 für die “Mengenbetrachtungen” nur noch “242.513 Einwohner zugrunde gelegt werden”. Quelle sind Uralt-Vorausberechnungen auf der Basis des Jahres 2006. Nach den letzten vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Daten hatte der HSK am 31.12.2016 jedoch 262.269 Einwohner. Aktuell hat sich diese Zahl kaum verändert. Die Einwohnerzahl wird mittelfristig auch im HSK deutlich zurückgehen, aber erst nach 2025. Der Bevölkerungsrückgang hat sich durch die Zuzüge der letzten Jahre um etwa ein Jahrzehnt verschoben, darüber bestand in dieser Woche auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Demographie Einigkeit.

Aber die “Demographie-Experten” der GaGaGroKo im HSK sehen das offenbar anders. Der Änderungsantrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion, die Berechnungsgrundlagen zu aktualisieren, wurde von der GaGaGroKo abgelehnt. Im Ergebnis werden nun viel zu geringe Abfallmengen für den HSK geplant. Das könnte dann z.B. als Rechtfertigung dienen, zu niedrigen Gebühren Abfallmengen aus anderen Regionen Deutschlands “einzukaufen” und Mülltourismus zu betreiben?

Die heutige Sitzung des Kreistags dauerte nur etwa 75 Minuten. Wohl selten dürfte der Kreistag so viele abstruse Beschlüsse pro Sitzungsstunde gefaßt haben wie heute. Wir berichten darüber noch…

Filed under: Abfallwirtschaft,Aus Kreistag und KreishausComments Off on Schrumpft der HSK in den nächsten 7 Jahren um 20.000 Einwohner?

Verwaltungs-Logik??

By admin at 11:08 pm on Monday, November 6, 2017

Die Abfallbeseitigung ist eine gemeinsame Aufgabe von Kreis und Gemeinden. Die Gemeinden sind für das Einsammeln des Mülls zuständig, der Kreis für die Verwertung und Entsorgung. In den letzten Jahren wurde bundesweit viel Wert auf Wiederverwertung gelegt. Ein wichtiger Schritt war die Inbetriebnahme der Sortieranlage in Meschede-Enste im Jahr 2005. Seitdem landet kein Hausmüll mehr auf der kreiseigenen Deponie in Frielinghausen bei Bödefeld, sondern der aussortierte und nicht verwertbare Restmüll wird zur Müllverbrennungsanlage nach Herford transportiert.

Ein weiterer Schritt war die Wiederverwertung von alten Elektrogeräten, denn in alten Geräten stecken viele wiederverwertbare Stoffe. Seit Juli 2016 ist das “Elektro- und Elektronikgerätegesetz” in Kraft.
Seitdem dürfen elektrische Geräte nicht mehr mit dem Hausmüll entsorgt werden. Die Händler haben eine Rücknahmepflicht, und die Kommunen sind für die Einrichtung und den Betrieb von Sammelstellen zuständig.

So ist es auch in Brilon, wo die Firma Stratmann eine große Niederlassung betreibt. Dort konnte man bisher problemlos große und kleine Elektrogeräte entsorgen. Die Annahme erfolgt im Auftrag der Stadt Brilon. Kosten für die Anlieferung entstanden nicht. In § 13 Abs. 4 ElektroG steht eindeutig: “Bei der Anlieferung von Altgeräten darf kein Entgelt erhoben werden.”

Doch seit September dieses Jahres scheint sich der Ablauf erheblich geändert zu haben. Auf dem Hof des Entsorgers lassen sich immer noch alte Elektrogeräte abstellen, aber das kostet, und zwar 12 Euro je Gerät. Diese “Annahmepauschale” wurde jedenfalls vor einigen Tagen erhoben.
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Kostenfrei ist dagegen weiterhin die Abholung von der Wohnung, nach Anmeldung. Wer die gelbe Karte ausfüllt und an die Firma Stratmann sendet, bekommt einen Abholtermin – und zahlt für das Abholen und die Entsorgung NICHTS.
Stratmann-Elektroschrott

Verstehen kann man kaum, was die Verwaltungen damit bezwecken!
Aber es gibt ja noch denkbare Szenarien für eine Ausweitung dieser Strategie. So könnte die Stadtverwaltung z.B. auch für die Ausgabe von Personalausweisen so ein Verfahren einführen. Wer auf dem Amt seinen neuen Personalausweis beantragt und abholt, zahlt weiterhin viel Geld dafür. Aber wer sich den Ausweis nach Hause liefern lässt, kommt kostenfrei davon? 😀
Vielleicht wäre auch ein entsprechender Service der Baugenehmigungsbehörde und des Standesamtes denkbar?

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Abrutschgefährdete Alt-Deponie „Lattenberg“ – Geht auch Gefahr von anderen Alt-Deponien aus?

By admin at 12:49 am on Wednesday, August 23, 2017

Der frühere Landesumweltminister Remmel reagierte
Aufgrund einer Gefahrensituation ordnete das NRW-Umweltministerium Ende letzten Jahres den Rückbau der Alt-Deponie „Lattenberg“ bei Oeventrop im Stadtgebiet Arnsberg an.
Die örtliche Presse berichtete bis heute mehrfach über die Situation bei der alten Kippe der Westfälischen Zellstoff AG und über die daraus gezogenen Konsequenzen, wie die Installation eines Frühwarnsystems, mit dem die Anwohner vor womöglich abrutschendem Material rechtzeitig gewarnt werden sollen.
Klick:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/alt-deponie-lattenberg-fruehwarnsystem-installiert/

SBL/FW fragt nach
Die Sauerländer Bürgerliste griff das Thema „Alt-Deponien“ ihrerseits erneut auf und schickte dem Landrat diese knapp gefasste schriftliche Anfrage:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Herren Ausschussvorsitzende,
in einem Schreiben vom Juli 2009 teilten Sie uns aufgrund einer unserer Anfragen mit, dass es im Hochsauerlandkreis 265 alte Deponien gibt.

Wir bitten daher um Antwort auf folgende Fragen:

1. Hat sich die Anzahl der Alt-Deponien zwischenzeitlich verändert?

2. Welche Alt-Deponien wurden seit Anfang des Jahres 2012 bis heute beprobt?

3. Wurden dabei Auffälligkeiten festgestellt?

4. Wenn ja, welche?

5. Gibt es außer der Deponie „Lattenberg“ weitere alte oder noch im Betrieb befindliche Depo-nien, von denen Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen?

6. Wenn ja, um welche Deponiestandorte handelt es sich?“

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Gülle kein Problem im Wasserschutzgebiet „Latroptal“?

By admin at 12:09 am on Wednesday, August 9, 2017

I
Fragen kann nicht schaden
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte Informationen über Gülle-Aufbringung im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ im Stadtgebiet Schmallenberg erhalten. Die SBL/FW berichtete über Auffälligkeiten wie „Coliforme Bakterien“ und „Nitrat“, die bei den Kontrollen im Latroptal festgestellt worden sind und richtete am 25.07.2017 eine Anfrage an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7706

Glaube ist gut, Kontrolle ist besser, keine Fäkalien im Wasser sind noch besser
Die Verwaltung des Hochsauerlandkreises antwortete daraufhin mit Schreiben vom 07.08.2017, bei der Wassergewinnungsanlage aus dem „Latroptal“ handele es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop. Trinkwasser würde hier also aus oberflächennahem Wasser aus dem Uferfiltrat gewonnen, das einer weitergehenden Aufbereitung bedürfe.
Das Ergebnis: Die am 08.06.2017 entnommenen Proben des Roh- und Trinkwassers aus dem „Latroptal“ seien in mikrobiologischer Hinsicht unauffällig und weiter, das Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeige auf, dass im „Latroptal“ keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Der Grenzwert für „Coliforme Bakterien“ sei 0.

Nitrat „nur“ bei 6,0 mg/l
Den Nitrat-Grenzwert lege die Trinkwasserverordnung bei 50 mg/l fest. Ein Wert von 6,0 mg/l, so wie im „Latroptal“ festgestellt, sei also aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich.

Die Landwirtschaftskammer empfiehlt
Der Landwirt, der das Wasserschutzgebiet „Latroptal“ gedüngt hat, habe eine ordnungsgemäße Düngung nachgewiesen, alles nach den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung und unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen des von der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplans. Die Düngung sei ausschließlich in der Schutzzone III erfolgt.

Keine Grenzwerte für Rohwasser
Roh- und Trinkwasser, so schreibt der Hochsauerlandkreis, würden regelmäßig durch eine zulässige Untersuchungsstelle untersucht. Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen seien seit 2015 unauffällig. (Nach dem Zeitraum vor 2015 hatte die SBL/FW nicht gefragt). Für Rohwasser gebe es weder Richt- noch Grenzwerte.

„Coliforme Bakterien“ etwa auch in anderen Wasserschutzgebieten?
Die Antwort des HSK erscheint uns etwas nebulös. Zitat: „Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 „Coliformen Bakterien“ im Rohwasser einer oberflächennahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.“

Gesetzgeber ist dringend gefragt
Nachdem sich in den letzten Tagen die Meldungen über ein Zuviel an Gülle, die möglichen gesundheitlichen Folgen und die deswegen wahrscheinlich bald explodierenden Trinkwasserkosten häufen, können wir gut verstehen, warum die Kreisverwaltung darauf verweist, dass die Wasserbehörde unter den gegebenen Umständen keinen Raum für ein unmittelbares gewässerschutzrechtliches Einschreiten habe.

II
Leseempfehlungen:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nitratwerte-im-grundwasser-gefahr-fuers-trinkwasser-1.3617856
http://www.deutschlandfunk.de/nitrat-im-grundwasser-trinkwasser-koennte-teurer-werden.1939.de.html?drn:news_id=777535

III
Die Antwort des HSK in voller Länge:

„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gülle im Wasserschutzgebiet Latroptal vom 25.07.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

zu den mit Ihrer Anfrage vom 25.07.2017 aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?

Die Stadtwerke Schmallenberg informierten mich am 06.06.2017 darüber, dass im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ in der Schutzzone llI Jauche ausgebracht worden wäre. Daraufhin wurden unmittelbar mikrobiologische Kontrolluntersuchungen des gewonnenen Rohwassers sowie des Trinkwassers veranlasst. Diese Proben wurden am 08.06.2017 entnommen. Das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung aus dem Ausgang des Wasseniverks Latroptal war in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht unauffällig. Das Ergebnis der Rohwasseranalyse — also das Wasser vor Eingang in das Wasserwerk — haben Sie in Ihrer Anfrage zum Teil zitiert. Dieses Ergebnis der Rohwasseranalyse ist ebenfalls als unauffällig anzusehen. Dieses Ergebnis möchte ich aus Sicht des Trinkwasserschutzes näher erläutern.

Bei der Wassergewinnungsanlage Latroptal handelt es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop, d.h. hier wird oberflächennahes Wasser aus dem Uferfiltrat des Gewässers entnommen und anschließend zu Trinkwasser aufbereitet. Aufgrund der unmittelbaren Beeinflussung durch das Gewässer bedarf das hier gewonnene Wasser (Rohwasser) einer weitergehenden Aufbereitung. Das oben zitierte Ergebnis der Wasseranalyse wurde vor Eingang in das Wasserwerk, also vor dieser Aufbereitung, entnommen (Rohwasser).

Coliforme Bakterien ist ein Sammelbegriff für mehrere verschiedene Bakterienarten. In der heute anzuwendenden Analytik werden nicht ausschließlich fäkalbürtige Coliforme Bakterien nachgewiesen, sondern auch Coliforme Bakterien erfasst, die natürlicher Weise in der Umwelt vorkommen. Das gleichzeitige Fehlen von E.coli oder auch intestinalen Enterokken, die im Gegensatz zu den Coliformen Bakterien auf einen unmittelbaren Zusammenhang einer vorherigen fäkalen Belastung schließen lassen würden, im Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeigt auf, dass dort keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Für coliforme Bakterien gilt im Trinkwasser ein Grenzwert von 0.

Für Nitrat legt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 50 mg/I im Trinkwasser fest. Dieser Grenzwert basiert toxikologisch begründet auf den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen durch eine erhöhte Nitrataufnahme bei der körperlich sensibelsten Bevölkerungsgruppe, den Säuglingen. Ein Wert von 6,0 mg/I Nitrat im Rohwasser oder Trinkwasser ist aus gesundheitlicher Sicht also unauffällig.

Die von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene Wasserschutzgebietsverordnung Latroptal vom 23. September 1988 regelt Vorgaben für die landwirtschaftliche Düngung. Danach ist in der Schutzzone III das Aufbringen von Nährstoffträgern zum Zwecke der Düngung nach einem unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplan zulässig. Der Landwirt hat die ordnungsgemäße Düngung anhand eines aktuellen Düngeplans nachgewiesen. Die Düngung erfolgte ausschließlich in der Schutzzone lll. Somit sind die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung eingehalten worden.

Frage 2: Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?

Sowohl Roh-, als auch Trinkwasser werden regelmäßig der geltenden Trinkwasserverordnung und den gesetzlichen Vorgaben der Rohwasserüberwachung entsprechend durch eine nach Trinkwasserverordnung zulässige Untersuchungsstelle untersucht.

Frage 3: Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?

Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen waren in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht in diesem Zeitraum unauffällig. Für Rohwasser gibt es weder Richt-, noch Grenzwerte.

Frage 4: Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?

Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 Coliformen Bakterien im Rohwasser einer oberflächen-nahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene
Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.

Frage 5: Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6: Welche Möglichkeiten hat lhre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Generell richtet sich das Vorgehen der Wasserbehörde nach dem jeweils geltenden Recht, also nach Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz und den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen. Sofern insbesondere die jeweilige Wasserschutzgebietsverordnung für das Aufbringen von Gülle, Jauche, Festmist etc. in der Schutzzone IlI kein Verbot enthält, ist für ein unmittelbares gewässeraufsichtliches Einschreiten der Wasserbehörde kein Raum gegeben.“

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Müllentgelte werden auch vom HSK geheim gehalten

By adminRL at 9:03 am on Monday, August 15, 2016

Neun Kreise und Kommunen verweigern Transparenz für die Abfallgebührenzahler

Das Transparenz-Bündnis „NRW blickt durch“ hat neun Kreise und kreisfreie Kommunen in NRW zu „Heimlichtuern des Monats“ ernannt. Das Bündnis aus Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen, Mehr Demokratie, NABU NRW und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland kritisiert die Weigerung der Kreise Heinsberg, Siegen-Wittgenstein, Steinfurt, Soest, Hochsauerland, Rhein-Kreis-Neuss sowie der kreisfreien Kommunen Bottrop, Essen und Gelsenkirchen, die Kosten für die Hausmüllentsorgung in den Verbrennungsanlagen zu nennen. Diese Entgelte zahlen die kreisfreien Städte und Kreise an die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen (MVA) und sie haben einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Gebühren.

Der Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass die Höhe der Verbrennungsentgelte klar aus der Kalkulation der Abfallgebühren hervorgehen sollte, denn nur so können die Verbraucher nachvollziehen, wie sich die Gebühren zusammensetzen.

Da die Kosten der Hausmüllentsorgung in den Verbrennungsanlagen einen überragenden Teil der Abfallgebühren ausmachen, fragt der Bund der Steuerzahler NRW seit Ende der 90er Jahre bei seinem jährlichen Gebührenvergleich ab, was die Entsorgung einer Gewichtstonne Hausmüll in einer der 16 Hausmüllverbrennungsanlagen in NRW bzw. einer der vier mechanisch-biologischen Anlagen (MBA) kostet.

Die Verweigerung der Auskunft zu den Verbrennungsentgelten wird unterschiedlich begründet. Allen Antworten ist jedoch eines gemeinsam: Für den Verbraucher wird keine Transparenz hergestellt. Einigen Kreisen will weder bekannt sein, in welchen Anlagen ihre Abfälle entsorgt werden, noch wie hoch der Entsorgungspreis ist. Der Hochsauerlandkreis antwortete lediglich, dass er einen Behandlungspreis entrichtet. Sehr vielsagend…

Nach dem Landesabfallgesetz müssen die Kreise und Kommunen wissen, wo ihre Abfälle entsorgt werden und dann auch zu welchem Preis. Diese Heimlichtuerei zeigt deutlich, wie dringend die Landesregierung ein Transparenzgesetz auf den Weg bringen muss, wie es das Transparenzbündnis „NRW blickt durch“ fordert. Seit April 2014 kürt das Bündnis regelmäßig öffentliche Stellen in NRW, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden. Seit dem Start der Initiative wurde die Negativauszeichnung bereits 24 Mal vergeben.

Mehr Informationen: www.nrw-blickt-durch.de

In einem Gebührenvergleich auf Gemeindeebene zeigt sich, dass 7 der 12 Kommunen von den Haushalten Abfallgebühren erheben, die deutlich über dem Landesdurchschnitt. Der liegt für eine (graue) 120-Liter-Restmülltonne mit 4-wöchentlicher Abfuhr bei 207,07 Euro pro Jahr. In Bestwig kostet diese Leistung aber 306,40 Euro, Hallenberg und Winterberg erreichen fast 300 Euro, und Medebach, Marsberg und Meschedeerhebn zwischen 244 und 268 Euro. In Arnsberg fallen nur 144,83 Euro an; dort besteht ein städtischer Entsorgungsbetrieb. Die vollständige Liste für den HSK steht hier (auf Seite 4):
http://www.steuerzahler-nrw.de/files/75620/7_Abfall_Spitzenreiter_kreisvergleich.pdf

Im Nachbarkreis Höxter fallen durchweg nur 177,60 Euro an. Dort beteiligen sich fast alle Gemeinde an einem kommunalen Zweckverband für die Ablfallentsorgung. Dagegen beauftragen fast alle Gemeinden im HSK private Entsorgungsbetriebe, und das ist – erwartungsgemäß – deutlich teurer, nicht nur wegen des zusätzlichen Aufwandes für die Mehrwertsteuer. Die muss ein kommunaler Zweckverband nicht zahlen.
Anträge auf Gründung eines Zweckverbandes hat auch die Bürgerliste in Brilon schon gestellt – bisher ohne Erfolg.

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Kein Bohrschlamm aus Erdgas- und Erdölindustrie im HSK? – SBL/FW fragt noch einmal nach

By adminRL at 9:11 am on Tuesday, April 12, 2016

Keine Bohrschlämme aus Niedersachsen im HSK

„Nach Kenntnis des Abfallentsorgungsbetriebes des Hochsauerlandkreises wurden und werden keine Bohrschlämme auf Deponien im Hochsauerlandkreis abgekippt und gelagert.
Dem Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises sind solche Transporte nicht bekannt.“

So steht es in der Antwort der Kreisverwaltung vom 17.03.2016 auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW).

So weit, so gut …
… oder auch nicht!?

Unterdessen wurden weitere Details zum Bohrschlamm-Skandal öffentlich. „taz.de“ schreibt am 29.03.2016 zu den Giftschlamm-Entsorgungs-Problem in Niedersachsen:
„Allein in Niedersachsen gibt es mehr als 500 „Verdachtsflächen“, auf denen die giftigen Bohrschlämme vergraben sein dürften, …. .
…. Deren Sanierung hat gerade erst begonnen – und mangels eigener Deponien bereits zu einem beispiellosen Sondermülltourismus geführt: Aus nur drei dieser Gruben wurden in den vergangenen zehn Jahren mehr als 700.000 Tonnen Schlamm geborgen und nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, ins Saarland und in die Niederlande gekarrt – das sind 18.000 Lkw-Ladungen.
Hauptabnehmer der giftigen Fracht war mit mehr als 330.000 Tonnen die vom Verwerter Remondis betrieben Sondermüll-Deponie in Hürth-Knapsack bei Köln. … „
Klick: http://www.taz.de/!5286864/

Die SBL/FW fragte also noch einmal im Kreishaus nach. Hier ist die Anfrage vom 05.04.2016:

„Thema: Giftige Bohrschlämme II

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Anfrage vom 08.03.2016 und möchten gleichzeitig einige ergänzende Fragen zum Thema „giftige Bohrschlämme“ stellen.
Im Abfallkatalog der Zentralen Reststoffdeponie Frielinghausen, gültig ab 01.02.2007, sind auch die (giftigen) Abfallarten 0105 05 (ölhaltige Bohrschlämme und –abfälle) und 0105 06 (Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) aufgeführt. Folglich wäre die Deponierung der Bohrschlämme dort rechtskonform.
Nach unseren Informationen müssen diese als gefährlich eingestuften Abfälle im Rahmen der Vorab- und Verbleibs-Kontrolle elektronisch über einen Entsorgungsnachweis und einen Begleitschein erfasst werden, sofern keine Änderung der Deklaration in einen nicht gefährlichen Abfall erfolgt ist.
Unsere Fragen lauten:
• Wurde und wird laut Dokumenten wie Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen toxisches Material eingestuft als Abfallart 0105 05 und 0105 06 in Deponien im HSK abgelagert?
• In welcher Größenordnung und über welchen Zeitraum wurden und werden Abfälle der oben genannten Abfallarten seit dem Jahr 2012 bis heute nachweislich zur dauerhaften oder vorrü-bergehenden Lagerung in die Zentrale Reststoffdeponie Frielinghausen und/oder in andere Deponien im HSK transportiert?
• Aus welchen Bundesländern und anderen Staaten kamen und kommen die im HSK gelagerten Abfälle der Abfallarten 0105 05 und 0105 06?“

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Abfallgesellschaft und/oder Kreditbank?

By adminRL at 1:05 pm on Wednesday, December 10, 2014

Der Betriebsausschuss des HSK ist für den kreiseigenen Abfallbetrieb des HSK (“AHSK”) zuständig. In der Ausschusssitzung am Dienstag berichtete die Betriebsleitung, dass der Betrieb derzeit Darlehen im Umfang von 3,175 Mio Euro vergeben habe, davon 2,275 Mio Euro an die Bobbahn-Gesellschaft ESZW.
Das ist überraschend, denn zunächst einmal stellt sich die Frage, warum der AHSK überhaupt Darlehen vergibt? Der AHSK hatte zum 31.12.2013 selbst Verbindlichkeiten in Höhe von 9,965 Mio Euro, darunter 3,656 Mio Euro Darlehen von Kreditinstituten. Zum letzten Jahreswechsel hatte der AHSK 3,435 Mio Euro Kredite an “verbundene Unternehmen” vergeben, darunter damals “nur” 1,885 Mio Euro an die Bobbahngesellschaft. Nachzulesen ist dies im Anfang Dezember veröffentlichten Beteiligungsbericht 2013, S. 9 und 10. Der Kredit der Bobbahngesellschaft ist also im Verlauf des Jahres um fast 400.000 Euro gestiegen; auch das muss hinterfragt werden.
Diese Zahlen erwecken den Eindruck, dass sich der AHSK Geld bei Kreditinstituten leiht, um diese Kredite dann in fast gleicher Höhe an Bobbahngesellschaft und andere Gesellschaften, an denen der HSK beteiligt ist, weiterzureichen.

Als ein Mitglied des Betriebsausschusses nach dem Zweck des Kredits an die Bobbahngesellschaft fragte, weigerte sich der Kreisdirektor, diese Frage im Betriebsausschuss zu beantworten.
Das geht so selbstverständlich nicht, und die SBL wird eine schriftliche Anfrage an den Landrat stellen. Denn falls der AHSK bei Kredit-Kettengeschäften draufzahlen würde, hätten die Einwohner im Kreisgebiet mit ihren zu hohen Abfallgebühren die finanziellen Folgen zu tragen.

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Müll-Mangel sozusagen amtlich bestätigt!

By adminRL at 1:28 pm on Friday, October 17, 2014

Weniger Müll
Ist das Geschäft mit dem Müll etwas ins Stottern geraten? Im Hochsauerlandkreis wird jedenfalls nicht mehr so viel Restmüll „produziert“ wie noch vor wenigen Jahren.

Antwort des HSK
Das geht aus der Antwort der Kreisverwaltung (mit Datum vom 30.09.2014) auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) (vom 09.09.2014) hervor. Wurden im Jahr 2006, dem Jahr mit dem höchsten Restmüllaufkommen, aus dem Hochsauerlandkreis noch
64.704 Mg /a Restmüll in die Sortieranlage der Firma R.A.B.E in Meschede-Enste geliefert, so waren es im laufenden Jahr bis einschließlich August „nur“ noch 29.032 Mg/a. Zur Erläuterung: 1 Mg entspricht 1 t.
Rechnen wir das mal auf das ganze Jahr hoch, so kommen wir auf eine Abfalljahresmenge von rund 43.548 Mg/a und wären somit deutlich unter der vom HSK der Firma R.A.B.E bis zum 31.05.2020 vertraglich garantierten Liefermenge in Höhe von 45.000 Mg/a jährlich.

Kleines Problem
Das kleine Problem verschärft sich nun auch noch durch das Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und zwar insofern, als dass die (endlich!) bevorstehende Einführung der Bio-Tonne in der Stadt Arnsberg die Müll-Lieferungen an R.A.B.E erheblich reduzieren wird. Wahrscheinlich fehlen der Sortieranlage in Enste dann round about 8.000 Mg/a Müll. Bisher hatten nur die 11 anderen Städte und Gemeinden im HSK eine Biotonne; die Stadt Arnsberg hatte sich beharrlich dagegen gesträubt.

Größeres Problem
Und nun haben wir ein dickes Problem; denn dann ist die Müllsortieranlage der Firma R.A.B.E in Meschede-Enste deutlich „unterversorgt“. Was nun?

Antwort des HSK komplett
Aber sehen Sie selbst. Hier die Antwort der Kreisverwaltung bzw. des Abfallentsorgungsbetriebs des Hochsauerlandkreises (AHSK) in voller Länge:

„Ihre Anfrage vom 09.09.2014
Thema: Anlage der Firma „R.A.B.E Aufbereitung GmbH” in Meschede-Enste

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Loos,

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Wie hoch ist im Jahr 2014 und in den folgenden Jahren die Mindestmenge, die aus dem HSK an die R.A.B.E-Anlage geliefert werden muss?
Der AHSK muss in 2014 und den Folgejahren bis zum 31.05.2020 mindestens 45.000 Mg/a an die R.A.B.E — Anlage liefern.

Frage 2: Welche Mengen an Hausmüll, Gewerbemüll und sonstigen Abfällen, die dazu beitrugen, die Mindestmenge zu erreichen, wurden seit 2005 pro Jahr an die Firma R.A.B.E geliefert?
Folgende Mengen wurden geliefert:
2005 37.982 Mg 7 Monate
2006 64.704 Mg
2007 53.889 Mg
2008 51.768 Mg
2009 49.416 Mg
2010 48.327 Mg
2011 47.778 Mg
2012 44.740 Mg
2013 44.169 Mg
2014 29.032 Mg bis einschließlich August 2014

Frage 3 Falls auch „sonstige Abfälle” an R.A.B.E geliefert worden sind, um welche Abfälle handelt es sich dabei ggf.?
Es wurden keine sonstigen Abfälle angeliefert.

Frage 4: Wurden vom HSK oder einem seiner Abfallbetriebe in einem der Jahre seit 2005 bereits Ersatzzahlungen für nicht gelieferte Mindestmengen geleistet;
wenn ja, in welcher Höhe?
Es wurden bisher keine Ersatzzahlungen geleistet.

Müll-Mangel III – Stadt Arnsberg möchte eigenen Müll energetisch verwerten

Bio-Müll für Energiegewinnung
Ergänzend zum Thema „Müll-Mangel“ möchten wir noch berichten, dass der Kreisverwaltung ein Antrag der Stadt Arnsberg vom 14.01.2014 „auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang für private und kommunale Baum- und Strauchabschnitte“ vorliegt. Er fußt offenbar auf einer gemeinsamen Idee der CDU- und der Grünen-Stadtratsfraktion und soll bezwecken, dass die Biomasse aus privaten und kommunalen Baum- und Strauchabschnitten für eine städtische Energiegewinnung erschlossen wird.

Das „Nein“ der Kreisverwaltung …
Die Kreisverwaltung sagt dazu „Nein!“ Denn Abfälle aus privaten Haushalten unterlägen grundsätzlich dem Anschluss- und Benutzerzwang und seien daher dem Hochsauerlandkreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger zu überlassen, auch wenn der Kreis gem. § 7 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Hochsauerlandkreis“ vom 19.02.2005 auf Antrag Ausnahmen erteilen könne. Also: „Nein!“

… und die Sorgen um ein ordnungsgemäße Kompostierung und um die Gebühren
Denn Sorgen macht sich der HSK in dem Zusammenhang um die Kompostierungsanlage der Fa. Klute auf der Hellefelder Höhe. Zitat aus der Verwaltungs-Vorlage 9/65: „Dort ist dieses Material als Strukturmaterial für eine ordnungsgemäße Kompostierung besonders wichtig. Eine teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang würde daher sowohl den technischen als auch den wirtschaftlichen Betrieb der Kompostierungsanlage stark beeinträchtigen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Kompostierungsanlage als öffentlich Anlage im Auftrag des AHSK betrieben wird und der Wegfall des strukturierten Materials aus der Stadt Arnsberg unmittelbare Auswirkungen auf die Gebührenhöhe im Hochsauerlandkreis bedingen würde.“

Betriebsausschuss und Kreistag entscheiden
Über den Antrag der Stadt Arnsberg entscheiden im Oktober 2014 Betriebsausschuss und Kreistag. Wir sind gespannt ob die Mehrheit der Ausschuss- und Kreistagsmitglieder dem Beschlussvorschlag des HSK mit dem kategorischen „Nein!“ folgen wird!? ….

…. Wobei es ja durchaus Sinn macht, aus Abfällen Energie zu erzeugen! Aber dann fehlt er ja leider woanders, der gute, teure Müll!

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Müll-Mangel?

By adminRL at 7:53 am on Saturday, September 13, 2014

Ein großer Teil der Abfälle aus dem Hochsauerlandkreis kommt zur Sortierung in die Abfall-aufbereitungsanlage der Firma R.A.B.E in Meschede-Enste, die von den Firmen Remondis und Stratmann betrieben wird. Von Meschede-Enste aus geht nicht verwertbares Material weiter in die Müllverbrennungsanlage (MVA) nach Bielefeld. Die Sortieranlage in Meschede hat eine sehr große Kapazität. Sie rechnet sich betriebswirtschaftlich nur, wenn sie eine bestimmte Menge Müll „behandelt“. Die vom HSK der Anlage vertraglich zugesicherten Abfallmengen kommen und kamen in den letzten Jahren nur zusammen, weil in es im Stadtgebiet Arnsberg keine Biotonne gibt. Das soll sich jetzt ändern, denn ab 2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine getrennte Sammlung von Bioabfällen vor. Alle anderen 11 Städte und Gemeinden praktizieren diese sinnvolle Mülltrennung schon seit Jahren.

Und da liegt nun das “Problem”.

Denn durch die bevorstehende Einführung der Biotonne in Arnsberg wird der Müll für R.A.B.E knapp. Als Ende August 2014 der Betriebsausschuss tagte, wurden seine Mitglieder darüber informiert, dass nach der Einführung der Bio-Tonne für die Stadt Arnsberg die an die Firma R.A.B.E vertraglich garantierte Mindestmüllmenge nicht mehr geliefert werden kann. Es sollen dann jährlich etwa 8.000 Tonnen Bioabfall sinnvollerweise direkt einer anderen Verwertung zugeführt werden.

Was nun?

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte am 09.09.2014 diese vier Fragen an den Landrat:

1. Wie hoch ist im Jahr 2014 und in den folgenden Jahren die Mindestmenge, die aus dem HSK an die R.A.B.E – Anlage geliefert werden muss?
2. Welche Mengen an Hausmüll, Gewerbemüll und sonstigen Abfällen, die dazu beitrugen, die Mindestmenge zu erreichen, wurden seit 2005 pro Jahr an die Firma R.A.B.E geliefert?
3. Falls auch „sonstige Abfälle“ an R.A.B.E geliefert worden sind, um welche Abfälle handelt es sich dabei ggf.?
4. Wurden vom HSK oder einem seiner Abfallbetriebe in einem der Jahre seit 2005 bereits Ersatzzahlungen für nicht gelieferte Mindestmengen geleistet; wenn ja, in welcher Höhe?

Wir berichten vom sich anbahnenden Müllproblem weiter, wenn wir die Antwort haben. Vielleicht wissen wir dann ja mehr!?

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