Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Was ist im Kreisjugendamt des HSK los?

By admin at 9:53 am on Wednesday, July 26, 2023

Um die aktuelle Situation des Kreisjugendamts des HSK muss man sich Sorgen machen.

Keine Leitung

Der bisherige Amtsleiter ist in den Ruhestand getreten. Bereits im September 2022 wurde die Nachfolge ausgeschrieben. Doch mehr als 10 Monate nach dieser Ausschreibung wurde immer noch keine neue Amtsleitung eingesetzt. Es wurde offensichtlich noch nicht einmal wirksam entschieden, wer künftig die Leitung übernehmen soll. Denn aus § 71 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ergibt sich, dass der Kreisjugendhilfeausschuss vor der Entscheidung über die Leitung zu beteiligen ist. Diese Anhörung ist bisher nicht erfolgt.

Verzicht auf mehrere Millionen Euro von Bund und Land

Im Kreisgebiet wurden in den letzten Jahren mehrere neue Kindertagesstätten errichtet. Dafür kann der Träger der Kita Bundes- und Landesmittel von 33.000 Euro pro neu geschaffenem Betreuungsplatz erhalten. Stattdessen wird ein anderes Modell praktiziert: Eine Investorgesellschaft baut das Gebäude für die Kita. Und eine Betreibergesellschaft mietet anschießend das Gebäude von der Investorgesellschaft und zahlt dafür Miete. Diese Miete erhöht dann die laufenden Betriebskosten. Aber der Anspruch auf die finanzielle Förderung der neuen Plätze entfällt komplett. Das macht bis zu 3,5 Mio Euro pro neuer Kita aus.
Noch toller für die Betreiber bvei diesem sog. Investorenmodell ist, dass das Kreisjugendamt eine Mietgarantie über 20 Jahre übernimmt, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Gebäudes. Am Ende werden die kommunalen Kassen und damit die Bürgerinnen und Bürger finanziell erheblich belastet, da sie zum großen Teil die zusätzlichen Mietkosten refinanzieren müssen. Begonnen mit diesem Modell hatte ein mit der CDU personell verflochtener Träger in Brilon, andere folgten dem für sie lukrativen Modell, denn es garantiert 20 Jahre lang sichere Mieteinnahmen.

Dubioser Investorenwechsel

Noch viel seltsamer wurde dies Modell bei der neuen Kita “Wassermühle” in Brilon gestaltet. Bereits bei der Beschlussfassung des Kreisjugendhilfeausschusses im November 2021 über den Neubau gab es mehrere Auffälligkeiten in der Kreisverwaltung. Eine Bedarfsrechnung wurde nicht vorgelegt, und das Votum des zuständigen Ausschusses der Stadt Brilon wurde missachtet. Wir hatten hierüber bereits berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=10309 .
Besonders “pikant” ist aber der später erfolgte dubiose Wechsel des Investors. In allen Beschlussunterlagen war im Herbst 2021 nur eine auf Kitabau spezialisierte Gesellschaft aus Brilon-Madfeld als Investor genannt worden; sogar in der eingreichten Bewerbung erschien nur sie als einziges Investor. Dies wurde auch bei späteren Informationen des Kreisjugendamtes an den Kreisjugendhilfeausschuss nicht korrigiert. Doch als dann im Juni 2023 im Kreistag der Beschluss über die 20jährige Mietgarantie anstand (im Wert von mehreren Mio Euro), wurde auf einmal von der Kreisverwaltung ein ganz anderer Investor genannt. Dabei handelt es sich um eine “Gesellschaft bürgerlichen Rechts” (GbR), gegen deren Gesellschafter bzw. deren direktes Umfeld mehrere Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität anhängig sind bzw. waren. Es ging bzw. geht dabei um insgesamt mehr als 100 Mio Euro. In einem Fall erfolgte bereits eine Verurteilung wegen Betrugs.
Als die SBL-Kreistagsfraktion dann schriftlich beim Landrat anfragte, wann und warum der Wechsel des Investors erfolgt und warum darüber von Landrat und Verwaltung nicht informiert worden sei, kam die überraschende Antwort, es habe keinen Wechsel des Investors gegeben…
Das verlangt nun nach weiterer Auflärung. Hat hier jemand dran “gedreht”???

Verweigerung von Akteneinsicht

Auch mit Transparenz scheint sich dieses Amt derzeit schwer zu tun. Nach § 25 SGB X hat das Jugendamt “den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist“. Das wird vom Kreisjugendamt aber öfters abgelehnt. Beim Verwaltungsgericht Arnsberg wurde nun am 25.07.2023 über die Klage eines Elternpaares verhandelt. Ihnen war zu Unrecht auf Veranlassung des Kreisjugendamtes für ihr jetzt 5jähriges Kind das Sorgerecht entzogen worden, wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung. Das wurde erst vom Oberlandesgericht Hamm korrigiert. Im Zusammenhang mit mehreren anderen Maßnahmen des Kreisjugendamtes hatten die Eltern ihre Rechtsanwältin mit der Akteneinsicht beauftragt. Doch trotz des eindeutigen gesetzlichen Anspruchs weigerte sich das Kreisjugendamt. Erst die beim Verwaltungsgericht eingereichte Klage führte nun nach fast einem Jahr dazu, dass die Akte eingesehen werden kann.

Wir werden die Situation weiter aufmerksam beobachten, denn der Kreistag “überwacht die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten“; so lautet gemäß § 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW seine gesetzliche Kontrollaufgabe gegenüber dem Landrat und der Verwaltung. Ein Fall ist bereits beim Regierungspräsidenten als “Obere Kommunalaufsicht” anhängig.

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Warum gibt es im HSK noch kein günstiges Monatsticket für SchülerInnen?

By admin at 11:51 pm on Wednesday, June 21, 2023

Vor fast zwei Monaten wurde deutschlandweit das 49-Euro-Ticket eingeführt. Und bereits seit mehr als einem Jahr läuft in NRW das Pilotprojekt “SchülerTicket Westfalen”.
Da liegt es sehr nahe, dass diese günstigen Angebote auch für Schülerinnen und Schüler genutzt werden, die Anspruch auf Schülerfahrkarten für ihren Schulbesuch haben. Im HSK ist das leider noch nicht angekommen.

deutschland-ticket-2023

Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion jetzt eine schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
im Schulausschuss einer kreisangehörigen Kommune gab am 13.06.2023 auf die Frage eines Sachkundigen Bürgers die Verwaltung die Auskunft, das 49-Euro-Ticket werde für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Schülerfahrkarten erst zum 01.08.2023 eingeführt und werde diesen dann nur als digitales Ticket zur Verfügung gestellt, weil die Einführung einer anderen Ticketversion erst für einen späteren Zeitpunkt geplant sei. Dies sei vom HSK so beschlossen worden.
Beim Nachhaltigkeitsfestival in Arnsberg am 17.06.2023 wurde auf Nachfrage am Stand der RLG sogar die Auskunft erteilt, dass die Einführung erst nach dem 01.08.2023 erfolgen soll.

Dazu stellen wir folgende Fragen:
1. Stimmt die Information aus dem städtischen Schulausschuss? Falls nicht, was trifft zu und was nicht?
2. Stimmt die Information vom RLG-Stand? Falls nicht, was trifft zu?
3. Woraus ergibt sich eine Zuständigkeit des HSK für Schülerfahrkarten zu und von städtischen Schulen?
4. Von welchem Gremium des HSK und wann wurde ein entsprechender Beschluss gefasst?
5. Welche Schülerfahrkarten erhalten die GrundschülerInnen, die bereits ab Juli eine OGS besuchen?
6. Wie hält es der HSK mit Schülerfahrkarten zu kreiseigenen Schulen?
7. Warum wurde die Nutzung des 49-Euro-Tickets für Schülerfahrkarten nicht bereits zum 01.05.2023 eingeführt, wodurch sowohl die Schulträger erhebliche Kosteneinsparungen erzielt hätten als auch die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Fahrtmöglichkeiten erlangt hätten?
8. Welchen Einfluss nimmt der HSK auf die RLG (deren Mitgesellschafter er ist), damit auch Grundschü-lerinnen und -schüler, die kein Smartphone besitzen oder es nicht in die Schule mitnehmen, und/oder die Tickets im DIN A4-Format nur schlecht verwenden können, das 49-Euro-Ticket ab Einführung als Schüler¬fahrkarte nutzen können, und die Einführung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgt?”

Außerdem könnten die Schulträger (Gemeinden und Kreis) Vereinbarungen mit der WB Westfalenbus oder einem anderen regionalen Verkehrsunternehmeb zur Einführung des Pilotprojekts „SchülerTicket Westfalen“ abschließen. Durch eine solche Vereinbarung könnte den Schülerinnen und Schülern eine weitere preisgünstige Ticketvariante angeboten werden (33 Euro pro Monat für alle Nahverkehrsmittel in ganz Westfalen). Aber auch dies ist bisher im HSK nicht umgesetzt worden.

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Wer leitet das Kreisjugendamt des HSK?

By admin at 10:52 am on Thursday, May 11, 2023

Am 5. März wurde in der öffentlichen Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses bekannt gegeben, dass der bisherige Leiter des Kreisjugendamtes Ende April in den Ruhestand geht. Wie es mit der Leitung weiter gehen soll, dazu wurde nichts gesagt. Nun haben wir bereits Mitte Mai, und noch immer ist nicht bekannt, wer künftig das Kreisjugendamt (JA) leiten soll. Im auf den Internetseiten des HSK veröffentlichten Organisationsplan steht noch das bisherige „Organigramm“:
https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Fachbereich_2/FD_26/Organigramm/Organigramm_Jugendamt_25.01.2022__2_.pdf

Wichtig: Vor der Auswahlentscheidung über die neue Jugendamtsleitung ist der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) zu beteiligen. Das ergibt sich aus § 71 Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII. Der Jugendhilfeausschuss hat aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine besondere Stellung, die ihn von allen anderen Ausschüssen unterscheidet: Zusammen mit der Verwaltung bildet er das Jugendamt, ist also Teil dieses Amtes.

Erläuterungen zum Bewerbungsverfahren gibt das Landesjugendamt Düsseldorf in einem Handbuch: “Die Anhörung des JHA vor Berufung der Jugendamtsleitung soll ihm die Möglichkeit geben, Bewerberinnen und Bewerber für die Leitung der Jugendamtsverwaltung hinsichtlich ihrer persönlichen und fachlichen Eignung beurteilen zu können. Dies setzt voraus, dass ihm Informationen der Bewerberinnen und Bewerber, etwa in Form der Bewerbungsunterlagen, zur Verfügung gestellt werden. Zugleich muss ihm genügend Zeit eingeräumt werden, sich die Unterlagen anzusehen.”

Und der „Frankfurter Kommentar“ führt dazu aus: „Das bedeutet, dass die vorherige Anhörung des JHA hinsichtlich dieser Personalentscheidung immer erforderlich ist. Sinn der Vorschrift ist, dem JHA Gelegenheit zu geben, Bewerber für die Leitung der Verwaltung des JA hinsichtlich ihrer persönlichen und fachlichen Eignung beurteilen zu können… Angesichts der engen Zusammenarbeit zwischen Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem JHA ist dies auch eine zwingende Regelung.“

Bisher fand aber noch keine Beteiligung des Kreisjugendhilfeausschusses statt. Dessen nächste Sitzung soll am 16.05.2023 im Kreishaus in Meschede stattfinden.
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdNJBBisZOP6L_g67JVlADA
Die SBL-Kreistagsfraktion hat daher für diese Sitzung den Tagesordnungspunkt „Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Leitung des Kreisjugendamtes und Abgabe eines Votums durch den Kreisjugendhilfeausschuss“ beantragt.

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Nicht auf Zuschüsse für Kitas verzichten!

By admin at 12:38 am on Friday, December 10, 2021

Bei mehreren Neubauten von Kitas im HSK wurde in den letzten Jahren beschlossen, auf die Bundes- und Landesmittel für neue Kita-Plätze komplett zu verzichten. Stattdessen entstanden zusätzliche Mietkosten, und dafür erklärte der HSK sogar seinen Beitritt zum Mietvertrag, für 20 Jahre. Im Ergebnis müssen dann die ausfallenden Zuschüsse von bis zu 4 Mio Euro je neuer Kita durch kommunale Mittel ersetzt werden. Das ist eine für den Kreis und die Gemeinden sehr teure Lösung.

Einer von 6 Anträgen, die die SBL-Kreistagsfraktion für die morgen im Kreistag stattfindende Haushaltsberatung eingebracht hat, betrifft daher dieses sog. Investorenmodell. Unser Antrag:

“Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, dem Kreistag und dem Kreisjugendhilfe¬ausschuss bis zum März 2022 ein Konzept vorzulegen, das bei künftigen Neu- und Erweiterungsbauten von Kindertagesstätten das „Investorenmodell“ ausschließt.

Begründung und Erläuterung:
Bei der Neueinrichtung von Kita-Plätzen werden pro Platz bis zu 33.000 Euro Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln gewährt.
Neuerdings versuchen Kita-Träger jedoch den Einsatz des sog. Investorenmodells. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft mit dem Bau der Kita und mietet das Gebäude nach Fertigstellung von dieser Gesellschaft an. Dabei wird komplett auf die Investitionszuschüsse von Bund und Land verzichtet. Die laufenden Betriebskosten erhöhen sich dann durch die Mietzahlungen. Da bei diesem Modell vom Kreis ein Beitritt zum Mietvertrag mit einer Mietgarantie für 20 bis 25 Jahre verlangt wird, sind die erhöhten Betriebskosten zu einem großen Teil aus kommunalen Mitteln zu refinanzieren. Für die Träger ist dieses Modell sehr attraktiv, aber es führt zu einer „Plünderung“ der kommunalen Kassen.
Allein für die Stadt Brilon wurden seit 2017 dreimal solche Modelle beschlossen. Dafür fallen etwa 8 Mio Euro Bundes- und Landesmittel aus, die nun in andere Regionen verteilt werden.
Sinnvoller sind eine Ausschöpfung der vorhandenen Bundes- und Landesmittel und eine Ergänzung durch kommunale Zuschüsse, um Lücken, die die Träger bei der Finanzierung haben, zu schließen. Dadurch werden mittel- und langfristig für jede neu errichtete Kita mehrere Millionen Euro eingespart.”

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Kreisjugendhilfeausschuss übergeht Briloner Votum

By admin at 9:30 am on Tuesday, November 23, 2021

Am Montag (22.11.) stand im Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) eine wichtige Entscheidung an: Es ging um die Entscheidung, wer Träger des neuen Kindergartens (mit 6 Gruppen) in Brilon werden soll. Nach einem “Interessenbekundungsverfahren” lagen 4 Bewerbungen vor, ein fünfter Interessent hatte in der Kürze der Zeit (den Bewerbern stand nur gut ein Monat zur Verfügung) noch kein geeignetes Grundstück gefunden. Über die Vorgeschichte hatten wir bereits hier berichtet.

Am Ende gab es eine Entscheidung für die Berliner Gesellschaft “Stepke Kids”. 9 von 15 stimmbechtigten Ausschussmitgliedern stimmten dafür. Stepke wirbt u.a. damit: “Besondere Merkmale unseres Konzeptes sind ein hoher Personalschlüssel, frisch gekochtes Essen vom eigenen Koch, englischsprachige Angebote, Schwimmen sowie Waldtage & Waldwochen” [https://www.stepke-kitas.de/]. In Arnsberg unterhält Stepke bereits 2 Kitas. Die Fertigstellung der neuen Briloner Kita sagte Stepke für Mai 2023 zu.

Damit wurde das Votum des Briloner Sozialausschusses nur teilweise berücksichtigt. Denn der hatte empfohlen, 2 Träger zu beauftragen: Stepke sollte eine neue Kita mit 5 Gruppen errichten, und die Katholische Kita gGmbH eine weitere Kita mit 4 Gruppen. Denn deren Kita-Gebäude neben der Propsteikirche mit bisher 3 Gruppen hat so hohen Sanierungsbedarf, dass es bald ersetzt werden muss. So hätte man eine komplette Lösung bekommen.

Im Ablauf gab es viele Fehler beim Kreisjugendamt, aber auch bei der Ausschussvorsitzenden (SPD) und beim Briloner Bürgermeister (SPD) und der Briloner Stadtverwaltung.

Einige dieser gravierenden Mängel:

1. Es fing damit an, dass das Kreisjugendamt erst in der Sitzung des KJHA am 11.10.2021 – also 6 Wochen vor der Entscheidung über die Trägerschaft – im KJHA mündlich den Bedarf für 6 zusätzliche Kita-Gruppen in Brilon nannte. Eine Sitzungsdrucksache gab es dazu nicht, und bis heute liegt noch nicht einmal ein Protokoll der Sitzung des KJHA vom 11.10. vor. Es gibt also keine prüfbaren Daten. Dass in Brilon weitere Kita-Plätze benötigt werden, ist unstrittig. Aber Demographie-Experten bezweifeln, dass es sich um 6 Gruppen mit etwa 120 Plätzen handeln sollte. Eine so große neue Kita gefährdet auch andere Kitas, vor allem auf den Briloner Orsteilen. Dort werden derzeit z.B. 3 andere Kitas ausgebaut, und die Kinderzahl geht aktuell in Brilon wieder zurück.

2. Alle 4 Bewerber wollen nur nach dem sog. Investorenmodell bauen. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft, das Kita-Gebäude für ihn zu errichten, und mietet es dann an. Es wird dabei auf alle Investitions-Zuschüsse von Bund und Land verzichtet, die bis zu 33.000 Euro pro neuem Kita-Platz ausmachen, hier also 2 bis 4 Mio Euro. Dafür zahlt der Träger Miete an die Investoren-Gesellschaft, etwa 200.000 Euro pro Jahr. Die zahlt der Träger aber letztlich nicht selbst, sondern lässt er sich von Kreis und Stadt erstatten. Dafür muss sich der HSK verpflichten, für mindestens 20 Jahre, möglichst sogar für 25 Jahre dem Mietvertrag beizutreten. Die nicht genutzten Zuschüsse von Bund und Land müssen also durch kommunale Mittel ersetzt werden, und belasten am Ende die Bürgerinnen und Bürger. Viel sinnvoller wäre es, wenn alle möglichen Zuschüsse von Bund und Land genutzt werden und – falls diese Finanzmittel für den Bau nicht ausreichen – nur der Rest durch kommunale Mittel abgedeckt wird. In anderen Kreisen funktioniert dieses Modell, warum gibt es das Kreisjugendamt des HSK nicht vor? Der 5. Bewerber war übrigens bereit, dies Modell durchzuführen…

3. Für die Einwohner*innen der Stadt Brilon ist es eine sehr wichtige Entscheidung, von wem und wo eine neue Kita gebaut wird, auch für die Stadtentwicklung. Die Stadt Brilon war vom Kreis aufgefordert worden, eine Empfehlung abzugeben. Der Briloner Bürgermeister wollte jedoch keinen transparente Diskussion, sondern hatte nur die Fraktionsvorsitzenden zu einer “vertraulichen” Sitzung eingeladen und stellte ihnen kaum Unterlagen zur Verfügung. Das erfolgte zu einem Zeitpunkt, als vom Kreis die Bewerbungen der potentiellen Träger bereits veröffentlicht waren. Die Bürgerliste war mit dieser Geheimdiplomatie nicht einverstanden. Erst auf ihre Forderung hin stellten sich die Bewerber im Sozialausschuss öffentlich vor, und es gab dort eine ausführliche Beratung. Die Geheimkonferenz für die Fraktionsvorsitzenden wurde abgesagt …

4. Ein sehr gut geeignetes Grundstück in der Nähe des Briloner Kurparks wurde von der Briloner Stadtverwaltung faktisch ausgeschlossen, so dass dieser Bewerber damit nicht mehr planen konnte. In einer Stellungnahme behauptete die Stadtverwaltung, dass für diese Fläche am Hellenteich planungsrechtlich “eine kurz- bis mittelfristige Realisierung … nicht möglich” sei, denn die Fläche liege “nicht im Bebauungszusammenhang”. Das ist Unsinn, denn vor 4 Jahren wurde an derselben Straße direkt gegenüber der für die Kita gewünschten Fläche ein Wohnheim realisiert, im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB. Durch dessen Errichtung hat der “Babauungszusammenhang” noch zugenommen…

5. Der Briloner Sozialausschuss beschloss eine wohl überlegte Empfehlung. Er berücksichtigte dabei, dass eine der zentral gelegenen bestehenden Kitas nur noch für kurze Zeit Bestand haben wird. Daher beschloss der Ausschuss, den anstehenden Ersatz dieser Kita mit in die Planungen einzubeziehen. Da eine Einrichtungsgröße mit 4 Gruppen organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoller ist als nur 3 Gruppen, sollte diese jetzt durch die Katholische Kita gGmbH verwirklicht werden. Die verbleibenden 5 Gruppen sollten von Stepke errichtet werden. Doch die Vorsitzende des KJHA war nicht dazu bereit, darüber abstimmen zu lassen, weil die Verwaltung des Kreisjugendamtes das nicht wollte. Zwingende Hindernisse wurden dabei nicht genannt. Es gibt auch keinen rechtlichen Grund dafür, denn das vorher durchgeführte “Interessenbekundungsverfahren” bindet niemanden hinsichtlich der angefragten Massnahmen; es ist – anders als ein Vergabeverfahren – unverbindlich https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/informationen/glossar/interessenbekundungsverfahren/

Dietmar Schwalm, der auch für die SBL stimmberechtigtes Mitglied im KJHA ist, sprach in der Sitzung die Probleme an, z.B. die hohen Kosten durch das Investorenmodell, die Vorteile der gesplitteten Beauftragung und die fehlenden Daten zur Größe des Bedarfs. Leider entschied der Ausschuss – beeinflusst von der Verwaltung und der durch die Vorsitzende eingeschränkten Abstimmung – anders.

Es bleibt der Verdacht, dass es Absprachen im Vorfeld und im Hintergrund gegeben haben könnte …

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Wie über neue Kitas entschieden wird

By admin at 11:57 am on Saturday, November 20, 2021

Der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) tagt am Montag (22.11.) um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede. Er ist zuständig für die 9 Gemeinden im Kreisgebiet, die über kein eigenes Jugendamt verfügen, also etwa die Hälfte der Einwohner*innen im HSK. In Arnsberg, Sundern und Schmallenberg gibt es städtische Jugendhilfeausschüsse.

Eine im KJHA nun anstehende Entscheidung findet viel Aufmerksamkeit:
In Brilon soll eine neue Kita mit 6 zusätzlichen Gruppen errichtet werden: wer betreibt die, und wo?
Bei einem sog. Interessenbekundungsverfahren haben sich 4 potentielle Träger beworben, jeweils mit konkreten Grundstücken. Sie stellen ihre Konzepte im Ausschuss vor.

Von der Stadt Brilon wird dazu eine Stellungnahme erwartet. Nachdem für den KJHA 228 Seiten Unterlagen veröffentlicht worden waren, lud der Briloner Bürgermeister die Fraktionsvorsitzenden zu einer vertraulichen Sitzung ein, um dort die Stellungnahme der Stadt Brilon abzusprechen.
Mit dieser Vorgehensweise war die Bürgerliste nicht einverstanden und beantragte die Ergänzung der Tagesordnung des Sozialausschusses für dessen Sitzung am 18.11.2021. Bereits dort stellten sich nun alle Bewerber ausführlich und öffentlich vor, mit ihren Konzepten und Grundstücken.
Nach einer ausführlichen Beratung wurde die Empfehlung beschlossen, dass statt einer 2 Kitas mit zusammen 9 Gruppen neu gebaut werden. Die neuen Standorte sollen an der Oststraße (Ecke Keffelker Str) und am Sintfeldweg liegen. Den Zuschlag als Träger sollen die Katholische Kita gGmbH und das Unternehmen Stepke aus Berlin erhalten. Gleichzeitig soll der katholische Petrus und Andreas-Kindergarten (neben der Propsteikirche) aufgegeben werden, da das Gebäude extrem sanierungsbedürftig ist. Diese Empfehlung wird nun in den KJHA eingebracht.
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/unerwartetes-votum-in-brilon-es-soll-zwei-neue-kitas-geben-id233891823.html

Sehr bedenklich ist, dass nun alle 4 Bewerber für die Trägerschaft nur noch im sog. Investorenmodell bauen wollen. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft, das Kita-Gebäude für ihn zu errichten und nach Fertigstellung an ihn zu vermieten. Das führt für den Kreis und die Gemeinden zu Mehrkosten von 2 bis 3 Mio Euro pro Kita. Denn wenn der künftige Träger die Kita selbst bauen lassen würde, erhielte er für jeden neuen Platz pro Kind bis zu 33.000 Euro Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln. Das macht bei 120 Plätzen bis zu 3,96 Mio Euro. Realistisch wäre hier ein Zuschuss von 2 bis 3 Mio Euro. Beim Investorenmodell wird auf diese Zuschüsse ganz verzichtet. Sie müssen dann durch Mietkosten ersetzt werden. Und die zahlt letztlich nicht der Träger, sondern in den Bewerbungen ist der Anspruch enthalten, dass der HSK den Mietverträgen für mindestens 25 Jahre beitritt. Diese Mieten müssen dann aus der Jugendamtsumlage finanziert werden – und die zahlen die Gemeinden und damit die Bürgerinnen und Bürger. Es findet also eine Umverteilung statt: Die bereit stehenden Bundes- und Landesmittel gehen in andere Regionen, und die Jugendamtsumlage im HSK erhöht sich. Das ließe sich z.B. dadurch verhindern, dass die Stadt Brilon selbst als Träger auftritt. Aber obwohl es bisher keine einzige städtische Kita in der Briloner Kernstadt gibt, war der Bürgermeister dazu nicht bereit. Die freien Träger leisten sicherlich gute Arbeit, aber bei demnächst 12 Kindergärten in der Briloner Kernstadt wäre es sehr wünschenswert, wenn im Sinne der Pluralität auch ein kommunaler Kindergarten darunter wäre.

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Bericht aus der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 11.10.2021

By admin at 1:45 pm on Wednesday, October 13, 2021

Am Montag tagte in Meschede der Kreisjugenhilfeausschuss. Ihm gehört – auch für die SBL – Dietmar Schwalm als stimmbrechtigtes Mitglied an. Hier sein Bericht:

Wer soll das bezahlen?

Das war die erste Frage der CDU-Fraktion in der Jugendhilfeausschuss-Sitzung, in der das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgestellt wurde.
Anstatt sich als Vertretung in einem Fachgremium erst einmal zu freuen, dass es tatsächlich gesetzliche Verbesserungen im Sinne der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern gibt, wurde die Frage gestellt, ob die Neuerungen denn tatsächlich 1:1 umgesetzt werden müssen.

Das neue KJSG im SGB VIII ist über viele Jahre politisch diskutiert worden, bis dieser Kompromiss in diesem Sommer verabschiedet wurde. Es wurde aus meiner Sicht ein Gesetz mit positiven Veränderungen aber auch mit „Schwachstellen“, bei denen ich in der Sitzung mit konkreten Fragen an die Jugendamtsverwaltung „meine Finger auf die Wunden gelegt“ habe.
• Wie sieht es z.B. konkret mit der Beteiligung der Eltern aus, die aus einem bildungsfernen Milieu stammen?
• Was ist der aktuelle Sachstand bei der Einrichtung der nun gesetzlich festgeschrieben Ombudsstelle?
• Habe betroffene Familien neben den niederschwelligen Angeboten im Sozialraum trotzdem noch den Anspruch auf eine erzieherische Hilfe? Eine Mitgliedschaft in einem örtlichen Fußballverein kann aus meiner Sicht nicht eine notwendige Erziehungsbeistandschaft ersetzen.
• Darf ein Heranwachsender, der mit 17 Jahren die erzieherische Hilfe abgebrochen hat, mit 19 Jahren wiederkommen und Hilfe für junge Volljährige auch in stationärer Form beantragen oder gibt es für ihn nur noch ein Beratungsangebot?

Als Kreistagsmitglied mit gewerkschaftlichem Hintergrund habe ich zuletzt dann auch noch auf den neuformulierten § 79 hingewiesen. In diesem Paragrafen wurde jetzt eine verbindliche Verpflichtung des Jugendamtes für eine Personalbemessung festgeschrieben, damit immer ausreichend sozialpädagogisches Fachpersonal vorhanden ist, um die Menge und Vielfalt der Aufgaben in der Jugendhilfe zu bewältigen.

Die Kreisverwaltung wartet jetzt auf das Landesjugendamt, das Instrumente für diese Personalbemessung erarbeiten und zur Verfügung stellen will. Wie lange das dauern könnte, wollte die Verwaltung nicht beantworten. Mein Hinweis, dieses im Sinne der Beschäftigten doch schon heute mit vorhanden Personalbemessungs-Instrumenten anzugehen, stieß auf wenig Gegenliebe.
Unsere Fraktion wird die aufgeworfenen Fragen zum neuen KJSG in den nächsten Monaten regelmäßig im Ausschuss hinterfragen.
Und die Frage „Wer soll das bezahlen“ habe ich mit „Der das bestellt hat“ beantwortet. Darum kann sich ja dann die zukünftige Bundesregierung Gedanken machen und die Mehrausgaben für dieses in großen Teilen gute Gesetz den Kommunen erstatten.

Beim Tagesordnungspunkt „Kooperationsmodellprojekt – Begleitung von Anfang an durch Gesundheitsförderung und Lebensweltorientierung-BEAGLE-“ am Klinikum Hochsauerlandkreis sollte die Maßnahme verlängert werden. Hier haben speziell ausgebildete Lots*innen die Aufgabe, den Übergang von der Geburtsstation in den Lebensalltag zu begleiten. Die Maßnahme wurde von allen Beteiligten im Ausschuss als positiv und wichtig angesehen. Deshalb kam auch die Frage auf, warum man dieses nicht auch an anderen Geburtsstationen ansiedeln könne.

Da dieses wegen der fehlenden Landesförderung bei der Jugendamtsverwaltung auf etwas Widerstand stieß, habe ich den Vorschlag gemacht, sich in einer der nächsten Sitzungen konkret über die Arbeit dieser Lots*innen zu informieren. Gleichzeitig sollte es aber über die Arbeit der auch neueingerichteten Familienhebammen berichtet werden, um dann evt. aus beiden Projekten auch zufriedenstellende Lösungen für den östlichen Teil des Hochsauerlandkreises zu erarbeiten.

Bei der Diskussion über das aufgrund eines neu berechneten höheren Bedarfs fehlende Kita-Angebot in Brilon wurde auch wieder das „leidige“ Thema der Überprüfung des konkreten Bedarfs bei den Eltern andiskutiert. Dieses wird aber weiterhin von unserer Fraktion abgelehnt, da der Staat nicht den individuellen unterschiedlichen Bedarfsgrund bewerten sollte.

Die Einführung der digitalen Kita-Card wird sich verzögern, da gerade die Frage geklärt werden muss, ob es nicht sinnvoll ist, ein einheitliches System in der Region Südwestfalen über die SIT (Südwestfalen-IT) einzuführen. Das ist aus meiner Sicht ein sinnvoller Weg, der aber im Sinne der betroffenen Verwaltungen, Kitas und Eltern schnell zu einem Ziel führen sollte.

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Neue Herausforderungen an das Kreisjugendamt – auch im HSK?

By admin at 5:00 pm on Thursday, September 23, 2021

“Das neue Bundesgesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen stellt die Jugendämter vor neue Herausforderungen: „Bis spätestens 2028 werden wir unser Jugendamt qualitativ und personell neu aufstellen müssen“, erklärte Meinolf Hammerschmidt, Fachdienstleiter Soziale Dienste, im Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises in Iserlohn. Ziel des Gesetzes ist, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Ein besserer Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, mehr Prävention vor Ort sowie mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien sind die fünf Bausteine des neuen Gesetzes.

Mit der Verantwortung für die Planung und Ausgestaltung von Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen betritt das Kreisjugendamt in vielen Bereichen Neuland. Bisher waren die Sozialämter Bewilligungsbehörde von inklusiven Unterstützungsleistungen. Nun soll die Kinder- und Jugendhilfe perspektivisch die alleinige Zuständigkeit für junge Menschen mit Behinderungen übernehmen. Gemeinsam mit den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses werden die Leitungskräfte des Jugendamtes in einer Klausurtagung die notwendigen Zielvorgaben entwickeln. Die inklusive Ausgestaltung soll laut Gesetz in drei Stufen erfolgen:

Ab 2021 soll „die Verankerung des Leitgedankens einer inklusiven Kinder und Jugendhilfe und Schnittstellenbereinigung“ erfolgen. Das Kreisjugendamt soll dabei Inklusion als Zielvorgabe und Qualitätsmerkmal für alle Angebote der Kinder und Jugendhilfe etablieren. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung sollen unter anderem bei der gemeinsamen Förderung, bei der Tagesbetreuung und bei Vereinbarungen mit ambulanten Trägern mitberücksichtigt werden. Eine Fachkraft soll eine qualitative Beratung sicherstellen.
Stufe zwei sieht ab 2024 die Einführung eines Verfahrenslotsen mit doppelter Funktion vor. Zum einen soll er bei Leistungen der Eingliederungshilfe junge Menschen und ihre Familien durch das Verfahren führen (vermitteln, unterstützen, begleiten). Die zweite Aufgabe liegt in der Unterstützung des Jugendamtes bei der Zusammenführung der Zuständigkeiten.
Ab 2028 startet die dritte Stufe mit der einheitlichen sachlichen Zuständigkeit der Kinder und Jugendhilfe auch für Kinder mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung.”

Anmewrkung:
Es handelt sich hier um eine Pressemitteilung des Märkischen Kreises vom 23.09.2021. Im HSK scheint man noch nicht so weit zu sein…
Noch schlimmer: Erst vor wenigen Tagen hat der Kreistag einen Antrag der SBL abgelehnt, ins Zukunftsprogramm die Forderung aufzunehmen, dass jederzeit ein(e) Ansprechpartner*in des Kreisjugendamtes für Kriseninterventionen erreichbar sein soll!

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Gedanken über die Zeit nach Corona: Wird es wohl besondere Angebote für Kinder und Jugendliche mit sozialen und psychischen Problemen geben?

By admin at 8:51 am on Sunday, June 13, 2021

Kinder, Jugendliche und Lehrer/innen in den Zeiten der Pandemie
Im Anschluss an die seit über einem Jahr geführte Debatte über Schulöffnungen und Schulschließungen machen sich nun Lehrerverbände Gedanken darüber, wie man Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen stärker in den Blick nehmen kann. Diese Aufgabe kann nicht allein durch Eltern und Lehrkräfte geleistet werden, meint der Vertreter der SBL im Schulausschuss. Er geht auch davon aus, dass darüber hinaus leistungsschwache Schülerinnen und Schüler durch den Distanz- und Wechselunterricht zusätzliche kognitive Nachteile erlitten haben, die dringend aufgehoben werden müssen.

Anfrage
Ergo wandte sich die SBL-Fraktion am 21.05.2021 mit diesen Fragen an den Landrat Dr. Schneider:

1. Wird es im HSK für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen die Möglichkeit eines Sozialcoachings oder Telefoncoachings geben?
2. Wird es im HSK für förderbedürftige Kinder und Jugendliche Mentoring- oder Coachingangebote geben?
3. Besteht für förderbedürftige Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, dass sie sich während der Sommerferien in digitaler oder analoger Form an kostenlose Nachhilfeinstanzen wenden können?

Antwort
Die Anfrage der SBL-Fraktion wurde mit Schreiben datiert auf den 07.06.2021 so beantwortet.

„Sehr geehrter Herr Loos,

nach interner Abstimmung mit den Fachdiensten 21 (Schulverwaltung), 23 (Schulaufsicht, Medienzentrum, Regionales Bildungsnetzwerk), 26 (Jugendhilfe) und 28 (Regionale Schulberatung) beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

1. Wird es im HSK für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen die Möglichkeit eines Sozialcoachings oder Telefoncoachings geben?

Gem. § 8a SGB VIII haben Kinder und Jugendliche das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Das Jugendamt sowie ansässige Beratungsstellen (u.a. Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes) halten unabhängig von Corona jederzeit entsprechende Beratungsangebote vor.
Im Rahmen der Jugendarbeit stehen die Jugendfreizeitstätten auch während der Pandemie für persönliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung

Die Regionale Schulberatung fokussiert als psychologischer Fachdienst für Schule die schulischen Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Beratung und Unterstützung der vor Ort tätigen Lehr- und Fachkräfte, sowie der Eltern als Bezugspersonen.
Bei zahlreichen Themen wie Ängsten, sozioemotionalen Auffälligkeiten und Schulvermeidung ist eine coronazeitbedingte Intensivierung auf Seiten der Kinder zu beobachten und weiter zu erwarten. Für sie sind verlässliche Strukturen, ein strukturgebender Schulalltag stabile Beziehungen und gestärkte Bezugspersonen von größter Bedeutung. Hier setzt schulpsychologische Arbeit an und bietet eine Unterstützung der vielfach selbst belasteten Bezugspersonen, die tagtäglich vor Ort mit diesen Herausforderungen umgehen (müssen), Stabilität geben und Lern- und Entwicklungsprozesse begleiten – unabhängig davon, ob die Kinder auch mögliche zusätzliche außerschulische Maßnahmen wahrnehmen oder in Therapien angebunden sind.
Vor diesem Hintergrund finden Lehr- und schulische Fachkräfte sowie Eltern und Schülerinnen und Schüler Unterstützung im Umgang mit diesen Herausforderungen in der Regionalen Schulberatungsstelle. Dabei ersetzt schulpsychologische Beratung keine Psychotherapie; Schulpsychologinnen und -psychologen haben keinen therapeutischen Auftrag. Auch längerfristige Förderungen und die Aufarbeitung von Lerndefiziten können hier nicht geleistet werden.

2. Wird es im HSK für förderbedürftige Kinder und Jugendliche Mentoring- oder Coachingangebote geben?

Für die Beantwortung der Fragen 2 und 3 wird davon ausgegangen, dass mit „förderbedürftig” die „leistungsschwachen“ Kinder und Jugendliche im Sinne der Anfrage gemeint sind.

Eine trennscharfe Differenzierung zwischen förderbedürftigen Kindern und Jugendlichen und solchen mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen ist nicht möglich. Bei einigen Kindern und Jugendlichen liegen sicherlich auch beide Formen der Beeinträchtigung vor.

Von daher gelten die Ausführungen zu Frage 1 auch für die förderbedürftigen Kinder und Jugendlichen.

3. Besteht für förderbedürftige Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, dass sie sich während der Sommerferien in digitaler oder analoger Form an kostenlose Nachhilfeinstanzen wenden können?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ aufgelegt. Das Programm hat das Ziel, mit außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten die individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler gezielt auszugleichen.

Das Programm beinhaltet folgende Förderbereiche:
a) Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen,
b) Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen,
c) Individuelle Bildungs -und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF.

Die Laufzeit des Programms wurde bis zum Sommer 2022 ausgedehnt. Die Angebote können auch außerhalb der Ferienzeiten durchgeführt werden.
Die kommunalen Schulträger im Hochsauerlandkreis haben im Rahmen einer Schulträger-Dienstbesprechung am 28.04.2021 ohne Ausnahme die Bereitschaft erklärt, bei entsprechenden Bedarfen und Angeboten vor Ort die notwendigen Eigenanteile, die die Förderrichtlinien vorsehen, zur Verfügung zu stellen. Als Initiatoren werden hier die außerschulischen Partner (z.B. OGS-Träger‚ Träger der freien Jugendhilfe) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen gesehen.

Die Träger der freien Jugendhilfe haben gegenüber dem Hochsauerlandkreis als Schulträger erklärt, dass sie mit den kreiseigenen Schulen Kontakt aufnehmen werden mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler für eine Teilnahme an den geplanten Maßnahmen zu motivieren. Darüber hinaus ist geplant,dass z.B. mit Zustimmung der Eltern die Lehrkräfte Förderempfehlungen zur Verfügung stellen, damit die Lernangebote passgenau auf die einzelnen Schüler zugeschnitten werden können.

Neben diesen Angeboten bieten einzelne Jugendfreizeitstätten Nachhilfe in unterschiedlicher Form an.“

Filed under: Familien- und Kinderpolitik,JugendpolitikComments Off on Gedanken über die Zeit nach Corona: Wird es wohl besondere Angebote für Kinder und Jugendliche mit sozialen und psychischen Problemen geben?

7 lange Jahre …

By admin at 12:17 pm on Saturday, June 5, 2021

Es ist ja schon öfters vorgekommen, dass die GroKo (CDU/SPD) Anträge der SBL zunächst vehement abgelehnt hat und diese dann nach 2 bis 3 Jahren als eigene Anträge neu eingebracht und vom Kreistag und dessen Ausschüssen beschlossen wurden. Dieses Mal scheint die “Lernkurve” besonders langwierig verlaufen zu sein.

Denn am 11.03.2014 hat der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) erstmals über einen Antrag der SBL beraten, das Anmeldeverfahren für die Kindergartenplätze zentral und mit digitaler Unterstützung einzuführen. Auch in den Folgejahren hatte die SBL mehrfach solche Anträge gestellt, mit Unterstützung der Fraktion Die Linke. Alle wurden abgelehnt.

In der aktuellen Sitzungsdrucksache 10/187 der Kreisverwaltung vom 18.05.2021 für den KJHA vom liest sich die Entwicklung der letzten Jahre so:
“Seit 2014 war die Frage der Einführung eines digitalen Anmeldeverfahrens mehrfach Gegenstand der Erörterungen im Kreisjugendhilfeausschuss (Drcks. 8/1037, 8/1048, 9/108, 9/794, 9/926, 9/977). Aus verschiedenen Gründen hat der Ausschuss in den Jahren 2014 und 2018 einen Wechsel zu einem elektronisch basierten Kita-Anmeldeverfahren nicht befürwortet. Die nunmehr angeregte erneute Prüfung wird damit begründet, dass ein digitales Anmeldeverfahren
– die Transparenz erhöht
– Doppelanmeldungen vermeidet
– Verwaltungsprozesse vereinfacht
– die Kommunikation zwischen Jugendamt und den Städten und Gemeinden (als Eltern-beitragsfestsetzungsstellen) verbessert
– dem vielseitig geäußerten Wunsch nach Fortschritt der Digitalisierung nachkommt.”

Die Gründe sind übrigens nicht neu, aber jetzt kamen sie ja von einer anderen Fraktion…
Und, wie nicht anders zu erwarten, hat der KJHA am 31.05.2021 beschlossen:
“Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag die Verwaltung mit der beantragten Prüfung derEinführung eines digitalen Anmeldeverfahrens zu beauftragen.”

Wenn sich der Kreistag am 18.06.2021 diesem Votum anschließt, bestehen sehr gute Aussichten, dass auch im Bereich des Kreisjugendamtes des HSK ein digitales Anmeldeverfahren eingeführt wird. Viele andere benachbarte Kreise und Städte sowie die Stadt Arnsberg (mit eigenem Jugendamt) haben das bereits seit Jahren…

Warum dauert so etwas im HSK sooo lange, trotz vom Kreistag beschlossener “Digitalisierungsstrategie”?

Filed under: JugendpolitikComments Off on 7 lange Jahre …

Versuch einer Analyse der Kosten und Qualität der vier Jugendamtsbezirke im HSK

By admin at 11:18 pm on Monday, August 12, 2019

Am 08.01.2018, also vor über eineinhalb Jahren, beantragte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Kreisverwaltung mit einem detaillierten Vergleich der Kostenstruktur und der Angebotsqualität zwischen dem Kreisjugendamt (zuständig für Brilon, Marsberg, Olsberg, Winterberg, Bestwig, Meschede, Hallenberg, Medebach und Eslohe) und den drei städtischen Jugendämtern im Kreisgebiet (Arnsberg, Schmallenberg und Sundern) zu beauftragen. Der Kreistag ist dem Antrag am 12.01.2018 gefolgt und hat die Verwaltung entsprechend beauftragt. (Antrag)

Identische Leistungen bei extrem unterschiedlich hohen Kosten?

Begründung und Erläuterung: Die Einwohnerzahlen der Städte Brilon und Schmallenberg unterscheiden sich nur um 2%. Die Stadt Brilon ist allerdings dem Kreisjugendamt angeschlossen und zahlt laut Haushaltsplan 2018 9,09 Mio. € Jugendamtsumlage, die Stadt Schmallenberg hat ein eigenes städtisches Jugendamt und zahlt dafür nur 5,36 Mio. €. Die Stadt Brilon zahlt also für dieselben Aufgaben (Kosten des Jugendamtes einschließlich Kindertagesstätten und Spielplätze) etwa 70% mehr.

Viel Arbeit aber keine Ergebnisse?

Das Resultat wurde dem Kreisjugendhhilfeausschuss (KJHA) fast eineinhalb Jahre später – und nach umfangreichen Recherche- und Auswertungsarbeiten der Kreisverwaltung – am 04.06.2019 vorgelegt. (Klick)

Im Ergebnis sollen demnach keine plausiblen und vergleichbaren Daten vorliegen. „So liefern die rein rechnerischen Zahlen für die Verwaltung nicht nachvollziehbare Werte, da z. B. Aufwendungen für die Grundlage der Kennzahlen HzE/EWO (Hilfen zur Erziehung, externes Wohnen) bzw. HzE/EWO U21 ganz wesentlich voneinander abweichen.“

1,5-jährige Arbeit der Kreisverwaltung doch nicht ganz unnütz – Tendenzen feststellbar

Nach diesem Ergebnis und Akteneinsicht stellte ein SBL-Kreistagsmitgiled am 16.07.2019 eine erneute Anfrage. Die Antwort vom 23.07.2019 enthält nun sehr wohl rechnerische Ergebnisse für bestimmte Bereiche.

Hilfen zur Erziehung (HzE):
Verteilung der Ausgaben in € bei den HzE in den vier Jugendamtsbezirken je Einwohner und je Einwohner unter 21 Jahren sowie die Personalausstattung für HzE
Um noch einen Durchblick zu haben, werden die Kosten für 2018 (ohne die Kosten der unbegleiteten minderjährigen Ausländer) auf die Einwohnerzahl (bzw. Einwohner unter 6 und unter 21 Jahren) im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes sowie der jeweiligen Kommune heruntergebrochen.

Zu den Hilfen der Erziehung zählen
– ambulante Hilfen wie z. B. begleiteter Umgang, Erziehungsbeistandschaften, sozialpädagogische Familienhilfe
– teilstationäre Hilfen, z. B. Tagesgruppen
– stationäre Hilfen, z. B. gemeinsame Wohnformen, sozialpäd. Einzelbetreuung, Leistungen der Vollzeitpflege, der Heimerziehung, Krisenintervention

Silke-KdU-Abb1
(alle Aufwendungen in Euro)

Auffällig ist, dass Schmallenberg vergleichsweise geringe Kosten pro Einwohner für HzE aufzuweisen hat. Stellenmäßig ist insbesondere Sundern sehr gut ausgestattet. Gemessen an den Gesamtkosten des Kreisjugendamtes hat Sundern über 100 Prozent mehr Personalstellen zur Verfügung – was sich auch auf die Kosten je Einwohner auswirkt. Oder anders herum: Das Kreisjugendamt, Arnsberg und Schmallenberg haben nur rund die Hälfte der Stellen für HzE wie Sundern zur Verfügung.

Kitas:
Verteilung der angebotenen Plätze auf die Trägerarten (kommunal, kirchlich, Elternvereine, freie Träger), auf die drei Gruppenformen nach KiBiz und auf die drei zeitlichen Betreuungsvolumina
Anmerkung der Kreisverwaltung: Eine Berechnung des Aufwands für die Kitas je Einwohner ist aufgrund nicht plausibler Angaben nicht möglich und kurzfristig nicht zu leisten, da die Stadtjugendämter nicht zwischen den Jugendamtsaufgaben und dem für die Trägerschaft von Kitas anfallenden Personalaufwand unterscheiden.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nur die Zusammenfassung der Anteile der Gruppenformen (GF) und Stundenbuchungen an den jeweiligen Gesamtplätzen:

Silke-KdU-Abb2

Gruppenformen nach KiBiz (NRW-Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern):
I: 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
II: 10 Kinder U3 (unter 3 Jahre)
III: bis zu 25 Kinder Ü3 (über 3 Jahre)
Den stärksten Anteil haben demnach in allen vier Jugendamtsbezirken die Gruppenform I, den geringsten Anteil die Gruppenform II. Auffällig ist, dass die Stadt Schmallenberg den geringsten Anteil an den Gesamtplätzen mit 45 Stunden einnimmt:

Silke-KdU-Abb3

Personalaufwand der Jugendämter für Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Hierzu zählen z. B. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit einschl. Treffpunktarbeit, deutsch-internationale Jugendbegegnungen, Ferienfreizeiten und Familienerholungsmaßnahmen, Fortbildung von Mitarbeitern in Jugendverbänden und Vereinen, Durchführung von Maßnahmen, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz oder außerschulische Jugendbildung sowie die Durchführung von sozialen Trainingskursen.

Silke-KdU-Abb4

Auffallend sind der geringe Personalschlüssel in Schmallenberg sowie die geringen Kosten und ein Überschuss bei der Jugendarbeit in Sundern.

Fazit
Auch wenn die heruntergerechneten Daten zu den Rückmeldungen der Kommunen zu den Aufgabenbereichen „Hilfen zur Erziehung“, „Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ und „Kitas“ nicht im Kreisjugendhilfeausschuss dargestellt wurden, so können die ermittelten und teilweise nicht nachvollziehbaren Werte einen Impuls für weitere Fragen geben welche wiederum für eine plausiblere und gerechtere Jugendamtsumlage ausschlaggebend sein können. Dazu bedarf es der Mitwirkung aller Jugendämter. So könnte beispielsweise eine einheitliche Dokumentation der von den vier Jugendämtern wahrzunehmenden Aufgaben erreicht werden, so dass ein aussagekräftiger Vergleich möglich wäre.

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Wie läuft das mit den Kita-Anmeldungen?

By admin at 9:41 am on Wednesday, January 31, 2018

Kreisjugendhilfeausschuss tagt am 06.03.2018
Regelmäßig in der ersten März-Hälfte tagt der Kreisjugendhilfeausschuss, um den sog. Planungsbeschluss zu fassen. Damit werden die aus Sicht des Kreises erforderlichen Gruppen der einzelnen Kitas für das nächste Kita-Jahr festgelegt. Dieser Planungsbeschluss wird dann dem Landesjugendamt mitgeteilt, und erst im Mai steht fest, welche Gruppen (Anzahl, Typ, Plätze) in den einzelnen Einrichtungen angeboten werden können. Die meisten Kita-Träger warten daher mit ihren Zusagen an die Eltern der neu aufzunehmenden Kita-Kinder bis zum Mai oder Juni ab.

Verträge werden offenbar früher ausgestellt als in den Vorjahren
Einige Träger scheinen dies jedoch nun anders zu handhaben. Von ihnen wurden bereits Verträge für neu aufzunehmende Kinder erstellt und den Eltern ausgehändigt. Da in diesem Jahr auf Wunsch der Kreisverwaltung die Anmeldungen noch einmal 2 Monate eher als bisher im HSK und sogar 3 Monate eher als in anderen Jugendamtsbezirken erfolgen mussten, sind die Auswirkungen dieser unter¬schiedlichen Verfahrensweisen besonders gravierend.

Irritationen bei den Eltern
Dieses Vorpreschen einiger Träger betrachten andere Träger als ungerecht und es irritiert die Eltern.

Anfrage der SBL/FW
Das ist der Grund, warum sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer Anfrage an den Landrat veranlasst sah.

Die Fragen
1.) Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Zeitpunkt und Art der Rückmeldungen, der Aufnahme-Zusagen und der Ausgabe der Betreuungsverträge an die Eltern neu ange¬meldeter Kinder?

2.) Welche Empfehlungen bzw. welche Vorgaben des Landesjugendamtes gibt es dazu?

3.) Sind mit einem oder mehreren Trägern abweichende Vereinbarungen getroffen worden?
Falls JA: mit wem, wann und warum? Spielten dabei politische Gründe eine Rolle?

4.) Welche Informationen hat das Kreisjugendamt über von den getroffenen Vereinbarungen abweichende Verhaltensweisen einiger Träger?

5.) Welche Reaktionen des Kreisjugendamtes erfolgen darauf?

6.) Hat das Kreisjugendamt das Ziel, einen einheitlichen Ablauf in allen 9 ihm angeschlossenen Städten und Gemeinden zu erreichen?
Falls JA: Wie soll das erfolgen?
Falls NEIN: Warum nicht?

Die Anfrage wurde am 17.01.2018 an die Kreisverwaltung abgeschickt.

Antwort des Kreisjugendamts
Mit Schreiben vom 24.01.2018 antwortete die Kriesverwaltung folgendermaßen:

Zu Frage 1: „Es gibt keine Vereinbarungen zwischen dem Kreisjugendamt und den Kita-Trägern über Aufnahme-Zusagen. Die zeitliche Abfolge ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig davon können die Kita-Träger den Eltern vorläufige Aufnahme-Zusagen erteilen.“

Zu Frage 2: „Die zeitliche Abfolge des Anmeldeverfahrens ergibt sich aus der Vorschrift des § 19 Abs. 4 KiBiz, die festlegt, dass die Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget) bis 15. März eines jeden Jahres durch den Kreisjugendhilfeausschuss getroffen werden muss. Es ist beabsichtigt, dass dieser Planungsbeschluss in der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 06.03.2018 gefasst wird.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses erteilt das LWL-Landesjugendamt einen Bewilligungsbescheid, mit dem die im HSK Jugendamtsbezirk ab 01.08.2018 zugewiesenen Kindpauschalen zugeteilt werden. In den vergangenen Jahren erfolgte die Bescheiderteilung jeweils im Mai.
Unmittelbar nach Eingang dieses Bewilligungsbescheides erhalten alle Träger einen Bescheid vom Jugendamt über die Anzahl und die Höhe der bewilligten Kindpauschalen. Erst nach dieser Bescheiderteilung haben die Träger eine rechtssichere Zusage, über die Anzahl und Höhe der Kindpauschalen.“

Zu Frage 3: „Es wurden keine Vereinbarungen getroffen.“

Zu Frage 4: „Vereinzelt wird von Eltern nachgefragt, warum einzelne Träger bereits vor der formellen Kindpauschalen-Zuweisung, die in der Regel im Mai eines Jahres erfolgt, vorläufige Zusagen erteilen.“

Zu Frage 5: „Es wird regelmäßig darauf verwiesen, dass das Jugendamt vor der Bescheiderteilung des LWL keine endgültigen Angaben darüber machen kann, ob die in dem Planungsbeschluss des Kreisjugendhilfeauschusses beantragten Kindpauschalen auch tatsächlich bewilligt werden.“

Zu Frage 6: „Ja. Das Jugendamt hat aber nur bedingt Einfluss auf die Kommunikation zwischen Eltern und Kitas (siehe Antwort zur Frage 1).“

Die Kreisverwaltung macht dazu noch folgende Anmerkung:
„Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es insbesondere in den Kernstädten für Eltern und Kita-Träger von Vorteil sein kann, wenn bei Mehrfach-Anmeldungen in verschiedenen Kitas eine frühe Zuordnung der Kinder zu den Kindertageseinrichtungen erfolgt. Dadurch kann ein Kind, das z.B. in der Einrichtung A aufgenommen wird, von der Warteliste der Kita B gestrichen werden.“

Eine Anmerkung zur Anmerkung:
Die beste Lösung zum Problem der Mehrfach- und Vielfach-Anmeldungen wäre die Einführung der Kita-Card, wie sie seit mehreren Jahren z.B. beim Stadtjugendamt Arnsberg, beim Kreisjugendamt Soest und beim Stadtjugendamt Soest schon existiert; wir haben öfters darüber berichtet. Damit könnte gleichzeitig der Anmeldeschluss um ein Vierteljahr nach hinten verlegt werden!
Dagegen ist es sehr merkwürdig, wenn das Kreisjugendamt es nun indirekt begrüsst, dass einige Träger (die ihm vielleicht besonders nahe stehen??) vorzeitig Betreuungsverträge erstellen, während andere Träger – wie bisher üblich – den Bewilligungsbescheid des Landesjugendamtes abwarten.

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Wie langsam darf eine Verwaltung arbeiten?

By admin at 7:19 pm on Monday, September 18, 2017

Diese Frage konnte man sich heute im Kreisjugendhilfeausschuss stellen. Es ging – mal wieder – um die Einführung der sog. Kita-Card. Sie wurde von der SBL/FW-Fraktion wiederholt beantragt und soll das Anmeldeverfahren für die Kitas wesentlich einfacher und transparenter machen. Alle Eltern, die ein Kind in einer Kita anmelden möchten, erhalten vom Jugendamt eine Karte, auf der sie die 1., 2. und 3. Priorität angeben. Es kommt also nicht mehr zu Vielfach-Anmeldungen, es gibt einen einheitlichen Anmeldetermin, und auch für die Kitas entfällt enormer Aufwand beim Abgleich der Anmeldungen. Zunächst werden die Plätze der als erstes von den Eltern genannten Kitas verteilt, und dann gehen die Karten nach wenigen Tagen weiter an die anderen genannten Kitas. Das Jugendamt mus dafür sorgen, dass alle Kinder einen Platz erhalten.

Nun endlich hatte das Mescheder Kreisjugendamt am 03.08.2017 die Drucksache 9/794 für die heutige Sitzung des KJHA erstellt, in der die Einführung der Kita-Card befürwortet wird.
Aber wann kommt die Kita-Card?

Die Kreisverwaltung erklärte, dass sie eine Online-Lösung anstrebt. Die sei für das nächste Kita-Jahr (das erst am 01.08.2018 anfängt!) noch nicht realisierbar???
Für SBL und Linke schlug ein Ausschussmitglied vor, doch zunächst eine Kita-Card in Papierform einzuführen und später auf eine Online-Lösung umzusteigen, wie andere Jugendämter auch.
Aber was macht das Kreisjugendamt des HSK? Es zieht den Anmeldeschluss noch weiter vor, von bisher 31.01.2018 auf 30.11.2017. Es sollen also alle Anmeldelisten bereits 8 Monate vor Beginn des neuen Kita-Jahres im Kreisjugendamt vorliegen!
Und warum sollen die Anmeldungen so früh erfolgen? Weil sogar für das Kreisjugendamt das jetzige Anmeldeverfahren so aufwendig ist… Und (erst) bis zum 15.03. müssen die Anmeldeergebnisse dem Landesjugendamt vorgelegt werden. Die bisherige Zeitspanne sei für die Kreisverwaltung für die Auswertungen zu knapp gewesen. Also plant man jetzt mehr als 3 Monate für die Kreisverwaltung ein, um die Anmeldungen auszuwerten!?

Das verstehe wer will: Statt das Anmeldeverfahren durch die Einführung der Kita-Card ab sofort zu vereinfachen, wird der Anmeldeschluss noch weiter vorgezogen, und das dient dann gleichzeitig als Argument, dass die Kita-Card noch nicht eingeführt werden kann, weil nicht genug Zeit bis zum Beginn des Anmeldeverfahrens bleibt???
Die Stadt Siegen hat übrigens bereits einen Kita-Navigator eingeführt, in dem Eltern online eine Kita vormerken können. Auch Siegen gehört zu SÜdwestfalen…

Das sehr frühe Anmeldeverfahren bringt für viele Eltern Nachteile mit sich. Sie müssen sich nun sehr früh entscheiden und gleichzeitig in vielen verschiedenen Kitas anmelden. Das müsste nicht sein, wenn sich das Kreisjugendamt in der Lage sähe, den Vorschlag von SBL und Linken umzusetzen.

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“Die Kleinen hängt man”

By adminRL at 12:58 am on Saturday, January 7, 2017

Gemeinsame Stellungnahme der Kreistagsmitglieder von SBL/FW, Linke und Piraten zur Anklage gegen eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes

Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen?

Dieses Sprichwort scheint beim Lesen der Pressemitteilungen bezüglich der Anklage gegen die Sozialarbeiterin, die mit dem Fall des später gestorbenen Kindes aus Winterberg betraut war, wieder einmal zu stimmen.

Wie die Staatsanwaltschaft richtig feststellt, ist keine ganze Behörde haftbar zu machen. Das stimmt, man kann aber die Leitung einer Behörde zur Verantwortung ziehen.

Wenn schon keine juristische Verfolgung der Führungsebene erfolgt, so hat die Behördenleitung zumindest politisch die Verantwortung zu übernehmen.
Die Behördenleitung wurde aber erst nach Bekanntwerden der Fehler ihres Jugendamtes tätig und veranlasste u.a. erhebliche organisatorische Veränderungen in der Behörde. Z.B. wurden die vorher viel zu kleinen Einheiten zu größeren Arbeitsgruppen zusammengelegt, in denen nun ein fachlicher Austausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser möglich ist. Zuvor hatte unser stimmberechtigter Vertreter im Kreisjugendhilfeausschuss, Dietmar Schwalm, der selbst bereits seit vielen Jahren hauptberuflich in der Jugendhilfe tätig ist, die personellen und finanziellen Defizite im Jugendamt zum wiederholten Male anprangert. Lässt sich diese – viel zu späte – Reaktion der Behördenleitung nicht als Eingeständnis werten, dass vorher die Abläufe nicht in Ordnung waren?

Die Diskussion über die Fallzahlen im Allgemeinen Sozialdienst hat unser Vertreter immer wieder auf die Tagesordnung des Fachausschusses setzen lassen. Aus seiner Arbeit in der ver.di-Bundesfachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe ist ihm bekannt, dass es wichtig ist, ähnlich wie im Bereich Vormundschaften auch für diesen Bereich eine Fallzahlobergrenze einzuführen.

Wir, die 5 Vertreter der Oppositionsfraktionen im Kreistag, bedauern, dass bei der Aufarbeitung der Versäumnisse der letzten Jahre, die Fehler nur bei einer Person aus der “unteren” Ebene festgemacht werden. Solche tragischen Ereignisse wie der Tod eines Kleinkindes müssen Anlass sein, auch die Versäumnisse aufzuzeigen, die die Führungskräfte zu verantworten haben.

Das Jugendamt des Hochsauerlandkreises war in gewerkschaftlichen Fachkreisen schon vor 2014 dafür bekannt dafür, dass es bei gleicher Einwohnerzahl viel weniger Personal und Finanzen eingesetzt hat als andere kommunale Jugendämter in der Region.

Auch den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ist daher der Vorwurf zu machen, für sie bekannte oder erkennbare Missstände dauerhaft ignoriert zu haben, anstatt beim Landrat auf Abhilfe zu drängen, wie es ihre Aufgabe gewesen wäre.

Interessant wäre auch zu erfahren, warum durch den Inhalt der Aussagen der jungen Sozialarbeiterin in der Gerichtsverhandlung Anfang 2016 beim Amtsgericht Medebach der Eindruck entstehen kann, dass sie weitgehend Schuld auf sich nahm und sich so schützend vor ihre Vorgesetzten und den Landrat gestellt hat?

Es ist bekannt, dass gerade in Berufen, die mit Menschen arbeiten, junge MitarbeiterInnen gar nicht mehr merken, unter welchen extremen Arbeitsbedingungen sie arbeiten und daher bei Befragungen keine Rede von Überlastung ist.

Da die meisten von ihnen ihren Arbeitsplatz gern behalten wollen, gestehen sie sich dauerhaften Stress durch fehlendes Personal, fehlende Finanzen für geeignete Hilfsangebote und mangelnde Unterstützung oft nicht ein.

Sozialpädagogische Kräfte haben in früheren Jahren viel eigenständiger arbeiten können. Heute werden ihnen wegen der Budgetierung von Amtsleitungen stringent die einzelnen Arbeitsschritte vorgegeben. Wenn nur für ein Kind aus einer Familie Hilfen bewilligt werden, dann bleibt oft keine Zeit bzw. wird auch nicht gewünscht, dass sich der/die operativ Beauftragte auch noch um das weitere familiäre Umfeld kümmert.
Abschließend möchten wir aber darauf hinweisen, dass wir ausdrücklich die personellen, organisatorischen und finanziellen Entscheidungen der letzten Monate aufgrund der erfolgten Vorgaben des Landesjugendamtes begrüßen. Sie werden die Qualität der Arbeit des Kreisjugendamtes langfristig verbessern.

Filed under: Familien- und Kinderpolitik,JugendpolitikComments Off on “Die Kleinen hängt man”

„Jugendkultur“ im HSK ist Thema beim Arbeitskreis LEADER

By adminRL at 7:02 pm on Wednesday, January 4, 2017

2016
Ärger über das Aus der Kult-Disco „Lichtwerk“
Viele – jüngere und nicht mehr ganz so junge – Leute bedauerten das Ende des „Lichtwerks“ in Schmallenberg. Ein Insider der Sauerländer Unterhaltungsszene machte Ende Mai 2016 in der WP per Leserbrief seinem Ärger über die Schließung der weit über Schmallenberg hinaus bekannten Disco Luft. Drastisch stellte er dar, dass das Sauerland in Sachen Jugendkultur nicht gut aufgestellt sei. Weiter schrieb er sogar von „Beklemmungen“ beim Gedanken an die Zukunft. Von den Kommunalpolitikern wünschte er sich ein klares “Ja“ zu Musikclubs und Jugendpartys.

Stichwort „Kommunalpolitik“
Der Leserbrief war sozusagen der Weckruf für die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), zumal auch ein SBL-Fraktionsmitglied ein begeisterter Stammgast im „Lichtwerk“ war. Die SBL/FW formulierte also im Juli 2016 einen Antrag, der dann auch am 25.10.2016 als Vorlage 9/576 auf der Tagesordnung der Sitzung des Kulturausschusses stand.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6836

Studie über das Kulturverständnis
In der Kulturausschuss-Sitzung im Oktober stellte zunächst ein Mitarbeiter der Verwaltung, so wie von der SBL/FW beantragt, die Ergebnisse einer Befragung von Jugendlichen vor. Die Studie war vom Kulturbüro Sauerland im Frühjahr 2015 beauftragt und von der Fachhochschule Südwestfalen durchgeführt worden. Dabei ging es u.a. um das Kulturverständnis sowie die Nutzung und die Wünsche kultureller Angebote in Südwestfalen. Die Studie steht seit Mai 2016 auf der Internetseite
www.kulturregion-sauerland.de
zum Download zur Verfügung.

Wer interessiert sich für Kultur?
Zitat aus dem Sitzungsprotokoll: „Die Clusteranalyse zeigt, dass Kulturliebhaber eher weiblich sind und mit den Angeboten eher auch unzufrieden sind während die Kulturbanausen eher männlich und mit dem kulturellen Angebot zufrieden sind.”
Immerhin, 51,5 Prozent der Befragten hatten sich die Mühe gemacht, die Frage zu beantworten, was sie unter Kultur verstehen. 48,5 Prozent taten es nicht.
„Was wurde falsch gemacht, dass fast 50 % der Jugendlichen nicht wissen, was „Kultur“ ist?“ hieß es im Kultur-Ausschuss. Die Mitglieder sahen aber nicht nur ein Verständnis-, sondern auch ein Kommunikationsproblem. Kulturelle Angebote seien oft nicht bekannt. Helfen könnten Facebook und Twitter.

Und nun?
Also, wir machen es kurz, der Antrag der SBL/FW fand im Ausschuss offenbar viel Interesse und bot reichlich Diskussionsstoff. Ergebnis: Es geht weiter. Das Thema „Jugendkultur soll 2017 wieder aufgegriffen werden.
Wer alles lesen möchte, das Sitzungsprotokoll der Kulturausschuss-Sitzung vom 25.10.2016 hat der Hochsauerlandkreis auf seinen Internetseiten online gestellt.

2017
Schneller als gedacht
Wir von der SBL/FW hätten nicht gedacht, dass wir mit dem Antrag „Jugendkultur im HSK“ bei den Kommunalpolitikern einen Nerv so mittig treffen!
Denn im Januar geht es tatsächlich schon weiter. Da trifft sich am 17.01.2017 um 18.00 Uhr im „Kloster Bredelar“ in Marsberg_Bredelar der LEADER-Arbeitskreis. Diesmal liegt offenbar sein wichtigster Schwerpunkt bei der „Jugendkultur“. In dem Arbeitskreis soll „über mögliche weitere Ideen für eine Entwicklung und langfristige Etablierung einer Jugendkultur im Hochsauerlandkreis diskutiert werden“. Akteure und Interessierte seien sehr willkommen, ihre Meinung und Ideen mit in den Prozess einzubringen und das Hochsauerland gemeinsam für junge Menschen attraktiver zu machen, heißt es in dem Einladungsschreiben zu der gemeinsa-men LEADER-Arbeitskreissitzung!

Ja, wir freuen uns. Endlich bewegt sich was. Und das ist die Hauptsache.

Übrigens, auch wir greifen Anregungen und Ideen immer gerne auf!

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wünscht ALLEN ein in jeder Hinsicht freundliches und friedliches neues Jahr!

Filed under: Jugendpolitik,Kultur im SauerlandComments Off on „Jugendkultur“ im HSK ist Thema beim Arbeitskreis LEADER
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