Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Neue Möglichkeiten in der Pflegeplanung

By adminRL at 9:11 pm on Friday, November 28, 2014

Mitte Oktober hat der Landtag in Düsseldorf das neue “GEPA” beschlossen.
Daraus ergeben sich viele neue Möglichkeiten und Aufgaben für den Kreis, sich an der Pflegeplanung zu beteiligen. Damit die Umsetzung im HSK zügig erfolgt, hat die SBL-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, die am 10. Dezember stattfindet, setzen lassen. Dann läßt sich das Thema sicherlich nicht abschließend behandeln, aber ein Einstieg sollte schon möglich sein.

Hier der komplette Antrag:

“Antrag für die Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses
gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialschusses beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

Möglichkeiten im HSK durch das neue „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen“ (GEPA).

Innerhalb des TOP soll insbesondere auf mögliche Auswirkungen des GEPA eingegangen werden in Bezug auf:
• Stärkung der kommunalen Verantwortung für die Pflege
• gemeinsame, unabhängige Beratungsangebote von Kreis und Pflegekassen
• künftige qualitative und quantitative Angebotsplanung des HSK
• neue Aufgaben für die “Kommunale Konferenz Alter und Pflege”
• Zugriff der Kommunen auf planungsrelevante Daten
• Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen die Investitionskosten-Förderung für neue Pflegeheime zu verweigern
• Verantwortung der Kommunen für die Unterstützung der Angehörigen
• Stärkung von niedrigschwelligen, pflegevermeidenden Angeboten”

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Totalsperrung der L 743

By adminRL at 1:55 pm on Thursday, November 27, 2014

Die L 743 soll ab April nächsten Jahres wegen Bauarbeiten für ca. ein halbes Jahr zwischen Olsberg-Bruchhausen und der B 251 bei Brilon-Wald komplett gesperrt werden. Von den Auswirkungen sind vor allem die Anwohner aus Bruchhausen, Elleringhausen und den anderen angrenzenden Ortschaften betroffen, erst recht, wenn sie Berufspendler sind. Denn als Folge müssen sie pro Weg einen ca. 26 Kilometer langen Umweg in Kauf nehmen und haben dadurch erheblich mehr Zeitaufwand und höhere Kosten. Den großen Ärger der Betroffenen können wir gut nachvollziehen.

Der Fraktionsvorsitzende der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), Reinhard Loos, stellte daher am 27.11.2014 folgende Anfrage an den Landrat Dr. Schneider:

• War die Kreisverwaltung in die Planungen der Landesstraßenbauverwaltung einbezogen?
• Welche Möglichkeiten sieht der Landrat die Planungen zu ändern?
• Welche zwingenden Hindernisse bestehen gegen eine einspurige Verkehrsführung anstatt ei-ner Vollsperrung?
• Wie lässt sich notfalls wenigstens die Bauzeit verkürzen?

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Nicht lernfähig: Preistreiber Kreismusikschule

By adminRL at 12:09 am on Wednesday, November 26, 2014

Mittlerweile ist sie ein regelmäßig wiederkehrendes Ritual, die Anhebung der Entgelte für die Kreismusikschule.

1. Alle 2 bis 3 Jahre beginnt der Ablauf damit, dass das Kulturamt in der Kreisverwaltung eine Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss und für den Kreistag erstellt. Darin heißt es, dass eine Anhebung der Musikschulentgelte erforderlich wäre, um den angestrebten Kostendeckungsgrad von 50% zu erreichen.

2. Die neue Entgelttabelle wird anschließend in den Gremien diskutiert, und die (kleine) Opposition weist darauf hin, dass die letzte Entgeltanhebung nichts gebracht habe. Denn die erwarteten Einnahmesteigerungen seien nicht eingetreten, stattdessen habe sich im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wirksamwerden der höheren Preise die Schülerzahl deutlich vermindert. Da auch die Ausgaben unverändert blieben, habe sich die Situation verschlechtert: die Musikschule erreiche weniger Schüler, und das Defizit nähme zu.
Die Kreismusikschule solle besser ihre Einnahmen durch zusätzliche Angebote erhöhen, z.B. durch Blockkurse in den Ferien, wenn die Schüler mehr Zeit haben.

3. Die GaGaGroKo nickt trotzdem die von der Kreisverwaltung vorgeschlagene Entgeltanhebung ab, die somit in Kraft tritt, und alle Vorschläge der Opposition werden abgelehnt.

4. Es kommt wieder zu zahlreichen Abmeldungen von Schülern, und die Einnahmen sinken statt dass sie steigen. Dies wird auch durch die Jahresrechnung der Musikschule dokumentiert.

5. (wie 1.). Das Kreiskulturamt stellt fest, dass die Einnahmen der Kreismusikschule erhöht werden müssen, und erstellt eine Sitzungsvorlage mit der nächsten Entgelterhöhung.

6. usw usf …

Derzeit befinden wieder uns wieder am Anfang eines neuen Durchlaufs. Für die Sitzung des Kulturausschusses am 03.12.2014 hat die Kreisverwaltung die Drucksache 9/145 erstellt. Darin wird die nächste Entgeltanhebung vorgeschlagen. Neu: Nachdem die letzten Entgelterhöhungen bei jeweils etwa 5% lagen, werden diesmal gleich 12 (zwölf!) Prozent mehr gefordert. Der ultimative Härtetest für die Kreismusikschule? Immerhin wird sogar in der Vorlage darauf hingewiesen, dass in den Jahren 2010 und 2012, als die letzten Entgelterhöhungen wirksam wurden, die Abmeldezahlen deutlich höher als in den anderen Jahren lagen: “Die Zahl der Abmeldungen zum jeweiligen Schuljahresende beträgt beträgt seit 2009 in der Regel etwa 7%, in den Jahren 2010 und 2012 mit Entgeltanhebungen 10%.” Diese Zahlen sind wahrscheinlich noch etwas günstiger dargestellt als in der Realität; z.B. fehlen die Auswirkungen der Preiserhöhungen auf die Zahl der Neuanmeldungen.

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang ein Blick in die Jahresrechnung 2013 der Kreismusikschule (Drucksache 9/89 vom 15.10.2014). Geplant waren Einnahmen aus “privatrechtlichen Leistungsentgelten” in Höhe von 1.588 TEuro, 96 TEuro mehr als im Vorjahr. Tatsächlich betrugen diese Einnahmen jedoch nur 1.482 TEuro. Das waren sogar noch 10 TEuro weniger als im Jahr 2012. Und im Jahr 2013 wurde die zum 01.08.2012 eingeführte Entgeltanhebung erstmals in einem vollen Jahr wirksam… Deutlicher kann das Misslingen der Preiserhöhungen kaum sichtbar werden!

Diesmal versucht man es also mit einer besonders drastischen Verteuerung. Die jährlichen Kosten für Früherziehung und Grundausbildung sollen von 276 Euro auf 312 Euro steigen. Wer in einer Gruppe von 3-4 Jugendlichen wöchentlich (außer in den Schulferien und an Feiertagen) 60 Minuten Unterricht erhält, soll künftig 624 Euro statt bisher 552 Euro zahlen. Das sind dann pro Stunde (wenn man immer teilnimmt) 16 Euro! 45 Minuten wöchentlicher Einzelunterricht sollen von 1.452 Euro auf 1.632 Euro steigen.
Ob das einen Sinn gibt?? Wir befinden uns auf dem Weg zu einer Kreismusikschule, die mit immer weniger Schülern bei immer höheren Entgelten immer höhere Defizite erzielt.

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Fünf tödliche Pannen in Schweinezuchtanlagen

By adminRL at 2:41 pm on Tuesday, November 25, 2014

Durch einen Stromausfall und einen technischen Defekt an der Alarmierungsanlage kam es in einer Schweinezuchtanlage in der Gemeinde Mörsdorf in Thüringen im Juni 2014 zum Tod von ca. 2.000 Tieren. Aufgrund des Ausfalls der Lüftungsanlage sind die Schweine qualvoll erstickt.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte daraufhin am 21.10.2014 schriftlich beim Hochsauerlandkreis an, ob es derartige Vorkommnisse auch in unserem Kreisgebiet gab. „Ja“ antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. In den Jahren 2011 bis 2013 sind demnach in verschiedenen Betrieben im HSK insgesamt 415 Schweine aufgrund von fünf Stromausfällen verendet.

Wer mehr darüber wissen möchte, hier die komplette Antwort:

„Sehr geehrter Herr Loos,

in Ihrer Anfrage sprechen Sie das Thema der sog. technikbedingten Havarien in Tierhaltungseinrichtungen an. Hierzu antworte ich wie folgt:

In den vergangenen 5 Jahren kam es auch im Hochsauerlandkreis zu Havarien, in deren Folge Tiere verendeten. Betroffen waren ausschließlich Betriebe, in denen Schweine gehalten wurden.

Im Jahre 2011 war ein Betrieb im Bereich der Stadt Marsberg betroffen, wobei es zum Verlust von 25 Schweinen kam. Im Jahre 2012 waren zwei Betriebe im Bereich der Stadt Marsberg (Verluste von 80 bzw. 100 Schweinen) sowie ein Betrieb im Bereich der Stadt Meschede (Verlust von 60 Schweinen) betroffen. Im vergangenen Jahr meldete ein Betrieb im Bereich der Stadt Schmallenberg eine Havarie (Verlust von 150 Schweinen).
In allen aufgeführten Fällen führte jeweils ein stromausfallbedingter Ausfall der elektrischen Lüftungsanlage zu den genannten Tierverlusten.

Nach § 3 Absätze 5 und 6 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss in allen Haltungseinrichtungen, in denen bei Stromausfall eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere nicht sichergestellt ist, eine Ersatzanlage vorhanden sein. Für Ställe, in denen eine elektrische Lüftungsanlage betrieben wird, ist zusätzlich eine Alarmanlage zu Meldung eines Lüftungsausfalles vorgeschrieben.

Alle oben aufgeführten Betriebe, in denen es zu Havarien gekommen ist, verfügen über ein Notstromaggregat und eine Alarmanlage. Die Alarmanlage ist jeweils so ausgelegt, dass die Meldung über einen Stromausfall direkt auf dem Handy des Betriebsleiters landet.

Da sich die Betriebsleiter während des Eintritts eines Strom- und Lüftungsausfalles jedoch nicht immer auf ihrem Betrieb befinden, sind zwischen Eingang der Fehlermeldung und Inbetriebnahme des Notstromaggregates Verzugszeiten zu verzeichnen. Hierdurch sind auch die genannten Tierverluste eingetreten.“

Da zeigt sich noch eine weitere negative Seite der Massentierhaltung: Tödliche „Havarien“, Qualmast von „Nutz“-Tieren, Antibiotika-Einsatz, multiresistente Keime, viel zu viel Gülle, Nitrat belastete Böden und Gewässer, … Was ist uns Fleisch wert?

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Rechnungsprüfungsausschuss soll tagen

By adminRL at 1:51 am on Sunday, November 23, 2014

Wir haben in den letzten Wochen schon öfters über die unglaublichen Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen berichtet. Doch bisher gab es bei Landrat und Kreisverwaltung nur das große Schweigen und bei CDU- und SPD-Fraktion nur das stetige Abnicken. Dies ist bei dem sehr hohen Auftragsvolumen (insgesamt über 6,4 Mio Euro) und den vielen und gravierenden Merkwürdigkeiten nicht aktzeptabel.

Auf eine weitere schriftliche Anfrage von SBL- und Linken-Fraktionen gingen mal wieder nichtssagende Antworten auf die gestellten Fragen ein.
Ein Beispiel:
Auf eine erste Anfrage, warum denn wegen erheblicher Überschreitung der zu erwartenden Preise keine Aufhebung einiger Lose erfolgt sei, wie es die einschlägigen gesetzlichen Regelungen möglich machen, hatte die Kreiwerwaltung geantwortet, man habe gemäß § 3 Vergabeverordnung nur einen voraussichtlichen Gesamtpreis geschätzt. Also fragten SBL und Linke nun nach: “Ist dem Landrat und dem Vergabeamt bekannt, dass der § 3 der Vergabeverordnung (VgV) ausschließlich dafür Bedeutung hat, vor der Veröffentlichung der Ausschreibung festzustellen, welche Schwellenwerte erreicht werden und welches Ausschreibungsverfahren daher zu wählen ist?”
Ein Auszug aus der Antwort: “Vergabeverfahren können gem. § 20 EG Abs. 1 lit. C) VOL/A aufgehoben werden, wenn sie kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt haben. Das Ergebnis eines Vergabeverfahrens ist dann nicht wirtschaftlich, wenn keines der Angebote ein günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis bietet… Die VOL/A verlangt keine Kostenschätzung und definiert demzufolge auch nicht, wie diese Kostenschätzung vorzunehmen ist… Bei der Ausschreibung der Schülerbeförderung waren die neuen Lose nur schwer mit den im letzten Verfahren gebildeten Losen vergleichbar.”
Das bedeutet im Klartext: Das Vergabeamt scheint offensichtlich kein Interesse daran gahebt zu haben, die Angebote auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Denn diese Angebote lassen sich sehr gut anhand der Preise je Kilometer bewerten, viel besser als durch Vergleich mit irgendwelchen alten Aufträgen, die bereits viel zu teuer vergeben worden waren. Wenn der angebotene Preis etwa das Dreifache des zu erwartenden Preises beträgt, dann ist es sehr seltsam zu erklären, man sei ja gesetzlich nicht zur Aufhebung der Ausschreibung verpflichtet gewesen. Wenn das bei solch extremen Preisen nicht erfolgt, wann denn sonst? Wie geht das Vergabeamt mit unserem Geld um??

Immerhin wird nun in der Antwort auf eine weitere Frage erstmals zugegeben: “Außerdem sind in der Berechnung der Werte in der Vorlage und Bekanntgabe bedauerlicherweise Fehler gemacht worden…”. Damit werden die wesentlichen Probleme dieses Vergabeverfahrens aber nicht gelöst.

Nun haben die beiden Fraktionen der SBL und der Linken und das Kreistagsmitglied der Piraten die Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses verlangt. Ein Ausschuss muss unverzüglich tagen, wenn mindestens eine Fraktion dies unter Angabe des Beratungsgegenstandes beantragt. Diese formale Voraussetzung ist nun erfüllt. Im Antrag heißt es u.a.:

“Unsere Fraktionen und das Kreistagsmitglied Wagner stellen den Antrag, unverzüglich den Rechnungsprüfungsausschuss einzuberufen, mit folgendem Tagesordnungspunkt:
Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014;
hier: Aufträge an das Rechungsprüfungsamt für die Prüfung der Vergabe der Schülerfahrten 2014 – 2019 zu den kreiseigenen Förderschulen

Begründung und Erläuterung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist also auch für die Vorbereitung der Prüfung zuständig, und die liegt jetzt an. Im Sitzungskalender des Kreistags ist bisher weder im Jahr 2014 noch im 1. Halbjahr 2015 eine weitere Sitzung des RPA vorgesehen. Beschlüsse zur Vorbereitung der Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2014 müssen aber bald erfolgen, damit sie wirksam umgesetzt werden können.
Gegenstand der Rechnungsprüfung sind ausdrücklich auch die Vergaben (§ 103 Abs. 1 Ziffer 8 GemO NRW).
Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen waren bereits Beratungsgegenstand in den letzten beiden Sitzungen des Kreistags und mehrerer Anfragen. Nach wie vor sind viele Fragen offen und es liegt der Eindruck nahe, dass hier im Vergabeamt nicht korrekt gearbeitet wurde und dass dem Kreis dadurch möglicherweise ein Schaden entstanden sein könnte.
Die Rechnungsprüfung sollte ihr Augenmerk in diesem Zusammenhang insbesondere richten auf:
– Auswertungsverfahren für die eingegangenen Angebote
– Festlegung von Schätzpreisen für die einzelnen Lose
– Beachtung der Grundsatzes, dass nach § 16 Abs. 6 VOL/A Aufträge bei unangemessen teuren oder billigen Angeboten nicht vergeben werden sollen
– außergewöhnliche hohe Einzelpreise bei mehreren Losen, für die es nur einen Bieter gab
– Auswertung der Angebote unter Beachtung eines realistischen Anteils an begleiteten Fahrten
– tatsächliche Einhaltung des Tariftreuegesetzes durch alle Auftragnehmer
– Beachtung des Verbots der Mischkalkulation (vgl. z.B. BGH X ZB 7/04 vom 18.05.2004) durch alle Bieter
– Informationen vom Vergabeamt und vom Schulamt an die am Dringlichkeitsentscheid mitwirkenden Kreistagsmitglieder und an den Kreistag
– divergierende Angaben über die gesamte Auftragssumme

Das Rechnungsprüfungsamt sollte in der von uns beantragten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuss konkrete Vorschläge für den Ablauf der Prüfung zu dieser Angelegenheit unterbreiten, die Grundlage für einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Auftragserteilung an das Rechnungsprüfungsamt sein können.”

Dem Buchstaben nach ist das Rechnungsprüfungamt keinerlei fachlichen Weisungen der Leitung der Kreisverwaltung unterworfen. Man wird sehen, ob dies auch in diesem Fall gilt …

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Verkehrsinfrastruktur des Kreises – Der Landrat sieht keinen Handlungsbedarf

By adminRL at 12:00 am on Friday, November 21, 2014

Im Hochsauerlandkreis gibt es viele einspurige und zusätzlich auch gebirgige Straßenabschnitte. Sie sind von ihrem Aufbau her für den Schwerlast-Begegnungsverkehr größtenteils ungeeignet. Entsprechend hoch ist das Gefahrenpotential.
Ein Mitglied der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) formulierte daher Anfang November 2014 eine Anfrage zur Verkehrsinfrastruktur des Hochsauerlandkreises. Hier zunächst eine Zusammenfassung der Antwort und – für alle, die sich ausführlicher informieren möchten – anschließend die komplette Antwort der Kreisverwaltung.

Los geht`s:
Nach Auffassung der Kreisverwaltung sind „gefährliche Begegnungen“ in erster Linie Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
In den Jahren 2011, 2012 und 2013 ereigneten sich im Kreisgebiet insgesamt 21.919 Verkehrsunfälle, davon 2.423 mit Personenschaden.
Es liegen keine Beschwerden und/oder Anregungen zur Lösung der Problematik von seitens der Bürger, der Kommunen und des Kreises vor.
Die Kreisverwaltung sieht keine Notwendigkeit hier aktiv zu werden.
Nicht ausgebaute, periphere Straßen haben für den lokalen Güterverkehr keine bzw. allen-falls marginale Bedeutung.
Im Rahmen der Kreisstraßenbereisung am 28.04.2015 wird der Kreisausschuss über weitere Ausbaumaßnahmen beraten.

Weiter geht`s:
„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 04.11.2014;
hier: Verkehrsinfrastruktur des Kreises

Sehr geehrter Herr Loos,
in Abstimmung mit der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

zu Frage 1:
Wie viele Unfälle auf schmalen Straßen (Breite < 5m) wurden in den letzten 3 Jahren gemeldet? Vorbemerkung: Auf die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, hier insbesondere die Inhalte der §§ 1 bis 3 StVO, wird hingewiesen. Danach hat der Teilnehmer am Straßenverkehr u.a. die aus den genannten Bestimmungen sich ergebenden Pflichten zu beachten. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden diese Pflichten als bekannt vorausgesetzt. Daher sind „gefährliche Begegnungen” im Sinne der Fragestellung in erster Linie als Verstöße gegen die genannten Vorschriften anzusehen. Antwort: Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sind die polizeilichen Erfassungs- und Auswer-tesysteme, z.B. die Verkehrsunfalldatei „VUD” und die elektronische Unfalltypensteckkarte „EUSka” auf a) die Analyse und Erforschung von Unfallursachen und b) die Beseitigung von sogenannten Unfallhäufungsstellen ausgerichtet. zu a) Elektronisch unterstützte Auswertungen nach den Kriterien „gefährliche Begegnungen”, „gefährliche Begegnungen im Zusammenhang mit Schwerlastverkehr” und „Unfälle auf schmalen Straßen (Breite < 5 m)” sind nicht vorgesehen und nicht möglich. Eine Auswertung „von Hand” zur Ermittlung der Unfälle auf schmalen Straßen (Breite <5 m) würde die Einzelbefas-sung mit allen Verkehrsunfällen (VU) der letzten drei Jahre bedeuten. In den Jahren 2011, 2012 und 2013 ereigneten sich im Kreisgebiet des Hochsauerlandkreises insgesamt 21.919 VU, davon 2.423 VU mit Personenschaden. Der Aufwand der Einzelauswertung von 21.919 Verkehrsunfällen kann nicht geleistet werden. zu b) Bei Unfallhäufungsstellen gehört die Analyse der örtlichen Gegebenheiten zu den Standardaufgaben der Unfallkommission. Die Unfallhäufungsstellen werden laufend dem Leiter der Unfallkommission des HSK (Fachdienst 47 des HSK) gemeldet. zu Frage 2: Liegen Beschwerden oder Anregungen zur Lösung der Problematik von Seiten der Bürger, der Kommunen oder des Kreises vor? Antwort: Nein zu Frage 3: Welcher Art sind diese, nach Hauptkategorien? Antwort: -entfällt zu Frage 4: Sieht die Verwaltung irgendeine Notwendigkeit hier aktiv zu werden, und wenn ja, welche Maßnahmen werden erwogen, um dem lokalen Güter- und Busverkehr nicht zu schaden? Antwort: Nein zu Frage 5: Wird eine Notwendigkeit gesehen, das Problem der schmalen Straßen in das Verkehrskon-zept des Kreises aufzunehmen? Antwort: Von den 421 km Kreisstraßen sind rd. 400 km auf eine Breite von 5,50 m — 6,50 m ausgebaut. Die bisher nicht ausgebauten peripher liegenden Straßen haben für den lokalen Güter- und Busverkehr grundsätzlich keine, allenfalls marginale Bedeutung. Im Rahmen der Kreisstraßenbereisung am 28.04.2015 wird der Kreisausschuss über weitere Ausbaumaßnahmen beraten.“

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Weihnachtsbaum- und Schnittgrün-Flächen im Hochsauerlandkreis – Exakte Größenangabe ist dem HSK nicht bekannt

By adminRL at 2:22 am on Wednesday, November 19, 2014

Größtes Anbaugebiet in Europa?
Etwa 30 Prozent der Weihnachtsbäume in Deutschland werden im Sauerland angebaut. Das schreibt der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) auf seinen Web-Seiten. Weiter heißt in der Veröffentlichung, Südwestfalen sei mit schätzungsweise 18.000 ha Anbaufläche vermutlich das größte Anbaugebiet für Weihnachtsbäume und Schmuckreisig in Europa.

Anfrage der Sauerländer Bürgerliste
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sieht die fortlaufende „Monokultisierung“ des Sauerlands mit Sorgen. Nicht nur das eintönige Landschaftsbild, auch Umweltschäden sind die Folge des Weihnachtsbaum-Booms.
Darum richtete die SBL/FW am 30. Oktober 2014 einen Fragenkatalog zu den „Weihnachtsbaum- und Schnittgrün-Flächen im Hochsauerlandkreis“ an Landrat Dr. Schneider. Die Antwort mit Datum vom 07.11.2014 liegt der SBL nun vor.

Zusammenfassung der Antwort des HSK
Die Untere Landschaftsbehörde kann die Größe der gesamten Weihnachtsbaum- und Schnittgrün-Flächen nicht exakt benennen.
Im Gegensatz zu den Schätzungen der LWL geht der HSK von „nur“ rund 15.000 ha und nicht von 18.000 ha Anbaufläche aus.
Kleinere Flächen mit einem Gesamtumfang von weniger als 2 ha Waldfläche bedürfen laut dem im Jahr 2013 geänderten Landesforstgesetz NW – im Gegensatz zu größeren Flächen – keiner Waldumwandlungsgenehmigung durch das zuständige Forstamt.
Die „Hotspots“ der Weihnachtsbaumkulturen liegen in der Stadt Schmallenberg und in den Gemeinden Bestwig und Eslohe.
Seit 2011 ist eine Fläche von rund 50 ha für Weihnachtsbäume und Schnittgrün außerhalb des Waldes neu genehmigt worden.
Im Raum Nuttlar ist aktuell eine weitere Fläche (nicht benannter Größe) geplant.
Zur Anzahl der produzierenden Betriebe und der Arbeitskräfte macht der HSK keine Angaben.
Zur Frage nach den im HSK angebauten „Öko-Weihnachtsbäumen“ verweist der HSK an die Landwirtschaftskammer.

Die Antwort des HSK komplett
Und für alle die das Schreiben der Unteren Landschaftsbehörde von A bis Z lesen möchten, hier die Antwort vom 07.11.2014 in voller Länge:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage beantworte ich nachfolgend wie folgt:

1. Wie groß sind die Flächen für den Weihnachtsbaum— und Schmuckreisig-Anbau im HSK insgesamt? Wie groß sind die Flächen in den einzelnen Städten und Gemeinden?

Die Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen unterlag vor 1980 keiner Genehmigungspflicht. Im Zeitraum von 1980 bis zum 28.02.1987 wurde die Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes forstrechtlich genehmigt. Zum 01.03.1987 ging die Zuständigkeit für die Genehmigung von außerhalb des Waldes liegenden Flächen auf die Untere Landschaftsbehörde (ULB) des HSK über. Bei der Neuanlage von Weihnachtsbaum- und Schmuck-reisigkulturen im Wald, die keiner Genehmigung bedurften, wurde der HSK nicht beteiligt. Im Dez. 2013 wurde das Landesforstgesetz NW in der Form geändert, dass nunmehr Weihnachtsbaumkulturen nicht mehr als Wald im Sinne des Gesetzes gelten und somit die Anlegung von Weihnachtsbaumkulturen im Wald einer Waldumwandlungsgenehmigung durch das Forstamt bedürfen (Ausnahme: Gesamtumfang von weniger als 2 ha Waldfläche eines Waldbesitzers).
In dieser mehrfach veränderten Genehmigungspraxis für Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkultu-ren sowie vieler Rückführungen in andere Nutzungsformen ist letztendlich
begründet, dass eine exakte Größenangabe für die Gesamtfläche aller im HSK bestehenden Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen nicht vorliegt. Nach Kenntnis der Unteren Landschaftsbehörde dürfte sich die Gesamtgröße der Weihnachtsbaum und Schmuckreisigkulturen im HSK außerhalb des Waldes insgesamt auf ca. 10.000 ha belaufen. Ca. 2.500 ha dieser Flächen wurden landschaftsrechtlich genehmigt. Etwa 4.000 ha der Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen liegen im Wald. Die Flächen im Wald sind in erster Linie auf Kyrill-Flächen angelegt worden. Weihnachtsbaumkulturen sind kreisweit anzutreffen; in der Stadt Schmallenberg bzw. den Gemeinden Bestwig und Eslohe ist der Anteil aber deutlich erhöht. Informationen über die genaue Flächeninanspruchnahme in den jewei-ligen Kommunen liegen dem HSK nicht vor.

2. Wie groß sind die Anbauflächen, die in den Jahren 2011, 2012, 2013 bis heute dazu gekommen bzw. neu ausgewiesen worden sind, und wo sind weitere Weihnachtsbaum und Schnittgrün-Plantagen in Planung?

Von Beginn 2011 bis heute wurden landschaftsrechtlich rund 50 ha neue Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen außerhalb des Waldes genehmigt und aktuell ist eine Kulturfläche im Raum Nuttlar geplant.

3. Wie viel Prozent der bestehenden und der neu hinzukommenden Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Flächen befinden sich in Wäldern bzw. auf früheren Waldflächen, wie viele auf Flächen ehemaliger Wiesen und Äcker?

s. Frage 1

4. Wie viele Weihnachtsbaum-Betriebe bzw. -Unternehmer produzieren im HSK? Wo sind diese Betriebe ansässig?
und
5. Wie viele Arbeiter und Angestellte beschäftigen diese Unternehmen sozialversicherungspflichtig und dauerhaft, wie viele als Minijobber oder Saison-Arbeiter aus Deutschland
oder dem Ausland?

Zu diesen Fragen liegen dem HSK keine Informationen vor
.
6. Wie hoch ist der Prozentsatz der Bäume, die im HSK als „Bio-Bäume” angebaut und verkauft werden?
Welchen Kriterien müssen die „Öko-Bäume” entsprechen?
Wie wird sichergestellt, dass sie nicht doch mit Chemikalien behandelt werden?

Über die Anteile von Biobäumen an der Gesamtproduktion liegen der Unteren Landschaftsbehörde des HSK keine Daten vor, ebenso wenig über die Kriterien der Erzeugung von Biobäumen und über die Verhinderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in diesen „Biokulturen”. Für weitere Infor-mationen zu Bio- bzw. Ökoweihnachtsbäumen steht die Landwirtschaftskammer als Ansprechpartner zur Verfügung.“

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“Reduzierung der Unterkunftskosten … ist rechtswidrig”

By adminRL at 12:53 am on Tuesday, November 18, 2014

Im August 2013 haben Landrat und Kreisverwaltung ein neues Konzept für die Höchstmieten für die Empfänger von Grundsicherungsleistungen in Kraft gesetzt. Dadurch wurden die bisher zulässigen Höchstmieten teilweise drastisch gesenkt, z.B. für 1- und 2-Personen-Haushalte in Bestwig, Marsberg und Olsberg um jeweils etwa 16%. Das Kreisgebiet wurde anhand von zweifelhaften Kriterien und sog. Clusterung in drei “Wohnungsmarkttypen” aufgeteilt, für die jeweils gleich hohe Mietobergrenzen gelten:
1. Arnsberg
2. Brilon, Marsberg, Olsberg, Hallenberg, Medebach, Bestwig, Eslohe
3. Meschede, Schmallenberg, Sundern, Winterberg

Mit der Erstellung des Konzepts war ein Unternehmen aus Hamburg beauftragt worden.

Das neue Konzept stieß nicht nur im HSK auf Kritik. Mittlerweile haben mehrere Sozialgerichte festgestellt, dass von diesem Unternehmen erstellte Konzepte rechtswidrig sind. Einige Zitate:

“Die vom Beklagten vorgenommene Reduzierung der Unterkunftskosten auf die von ihm als angemessen angesehenen Werte ist rechtswidrig…
Das vorgelegte Konzept ist bezüglich der gebildeten Vergleichsräume unschlüssig…
Da es bei der Festlegung des Vergleichsraumes um die Ermittlung einer (angemessenen) Referenzmiete am Wohnort oder im weiteren Wohnumfeld des Hilfebedürftigen geht, sind die
Grenzen des Vergleichsraumes insbesondere nach folgenden Kriterien abzustecken: Es geht darum zu beschreiben, welche ausreichend großen Räume (nicht bloße Orts- oder Stadtteile) der Wohnbebauung aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander, ihrer Infrastruktur und insbesondere ihrer verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden…
Sinn und Zweck der Vergleichsraumbildung ist es aber nicht vordergründig, eine valide Datengrundlage zur Ermittlung des angemessen Mietpreisniveaus zu erhalten, auch wenn dies bei der Vergleichsraumbildung mit zu berücksichtigen ist. Die wichtigeren Kriterien sind Erreichbarkeit, verkehrstechnische Verbundenheit und Homogenität. Diese Kriterien sind durch A. aber weder geprüft noch anderweitig berücksichtigt worden.”
(SG Magdeburg)

“Die zulässige Klage ist begründet…
Datenerhebung… Es stellt sich jedoch die Frage, ob der Gegenstand der Beobachtung richtig gewählt wurde…
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass für die kleineren Wohnungen üblicherweise ein höherer Quadratmeterpreis verlangt wird. Dieser Teuerungsfaktor … ist in dem Konzept des Beklagten unberücksichtigt geblieben, da er diese Wohnungen ausgeschieden hat…
Die Kammer hält die in die Ermittlung der Angemessenheitsgrenze einbezogenen Daten nicht für repräsentativ, soweit es sich um die Ermittlung der Bevölkerungsentwicklung, -dichte, Siedlungsstruktur und Einkommenssteuereinnahmen handelt…
Dabei ist für das Gericht jedoch nicht erkennbar, ob und inwieweit Mehrfachinserate (Angebote über mehrere Zeitintervalle) und Doppelinserate (Angebote geleichzeitig auf mehreren Plattformen) berücksichtigt wurden.
Damit basieren die vom Beklagten gebildeten Angemessenheitsgrenzen für die von ihm gebildeten Wohnungsmarkttypen und Wohnungsgrößen nicht auf einem schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG.”
(SG Dresden)

“Die Klage hat Erfolg. Sie ist zulässig und begründet…
Bedenken der Kammer bestehen hier bereits gegen den methodischen Ansatz der Clusterbildung. In den Ausarbeitungen über die Mietwerterhebungen ist dazu ausgeführt, die ‘Gemeinden eines Wohnungsmarkttyps müss[t]en dabei nicht zwingend räumlich nebeneinander liegen, sondern könn[t]en sich über das Untersuchungsgebiet (Kreisgebiet) verteilen.’ Dies widerspricht nach Auffassung der Kammer der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Bestimmung des Vergleichsraums. Danach muss der Vergleichsraum aufgrund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur, insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit, einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bilden…
Zweifelhaft ist darüber hinaus, ob das Gericht die Mietwerterhebungen einer Entscheidung überhaupt zugrunde legen kann. Zwar hat der Beklagte zwischenzeitlich den Bedenken der Kammer … dahingehend Rechnung getragen, dass ein Arbeitsplatz eingerichtet wurde, an dem Interessierte die Daten einsehen können, freilich ohne diese aus dem Raum mitzunehmen. Ob dies den Anforderungen des § 128 Abs. 2 SGG entspricht, kann letztlich dahinstehen. Die Kammer hat diesbezüglich aber Bedenken. Denn es ist den Klägern wegen der Komplexität des Sachverhalts nicht möglich, die gesammelten Daten einer intensiven Prüfung zu unterziehen…
Jedenfalls ist nach Auffassung der Kammer der Umfang der erhobenen Daten nicht dazu geeignet, die Mietverhältnisse im Landkreis Wittenberg zuverlässig abzubilden…
Daraus lässt sich erkennen, dass schon zum Erhebungszeitpunkt strukturell nicht ausreichend Wohnraum zu den festgelegten Preisen verfügbar war und damit der Markt für Neuvermietungen nicht zutreffend abgebildet wurde.”
(SG Dessau-Roßlau)

Eine Entscheidung des für den HSK örtlichen zuständigen Sozialgerichts Dortmund ist uns bisher nicht bekannt.

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Rechnungsprüfungsausschuss soll Licht ins Dunkel bringen

By adminRL at 1:39 pm on Thursday, November 13, 2014

Wie berichtet, brach im Kreistag bei Landrat, CDU-Fraktion und Mehrheit der SPD-Fraktion das große Schweigen aus, als es in der Sitzung am 31.10.2014 um die Vergabe der Schülerfahrten ging. Immerhin beträgt das Auftragsvolumen mehr als 6,4 Mio Euro, und zahlreiche Merkwürdigkeiten sind bisher nicht aufgeklärt. Der Kreistag lehnte mehrheitlich die Einrichtung einer Untersuchungskommission ab. Die Leiterin des Vergabeamtes kann derzeit nicht befragt werden, weil sie mehrere Monate lang nicht im Kreishaus anwesend ist. Antworten des Landrats auf Anfragen von SBL und Linken waren nichtssagend oder stehen noch aus.

Daher haben SBL-Fraktion, Linke-Fraktion und das Kreistagsmitglied der Piraten nun einen gemeinsamen Antrag eingebracht, in dem sie die Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses fordern. Dessen nächste Sitzung war zunächst für den 27.11.2014 vorgesehen, wurde dann aber ohne Angabe von Gründen abgesagt.

Hier der gemeinsame Antrag:

“Antrag gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 32 Abs 1 KrO NRW zur Einberufung des Rechnungsprüfungsausschuss

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!

Unsere Fraktionen und das Kreistagsmitglied Wagner stellen den Antrag, unverzüglich den Rechnungsprüfungsausschuss einzuberufen, mit folgendem Tagesordnungspunkt:

Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014;
hier: Aufträge an das Rechungsprüfungsamt für die Prüfung der Vergabe der Schülerfahrten 2014 – 2019 zu den kreiseigenen Förderschulen

Begründung und Erläuterung:

Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 GemO NRW ist der Rechnungsprüfungsausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 Satz 1 GemO NRW), also des Rechnungsprüfungsamtes. Das Rechnungsprüfungsamt hat somit im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses zu handeln.

‘Will man den Erfolg der Prüfung nicht dem Zufall überlassen, ist Planung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht erforderlich… Der Prüfungsvorgang selbst beginnt mit vorbereitenden Maßnahmen. Zunächst sind der Prüfungsgegenstand und das Prüfungsziel ausreichend zu konkretisieren. Sodann sind die Maßstäbe festzulegen, anhand derer die spätere Beurteilung bzw. Wertung stattfinden soll… Für den Erfolg der Prüfung und die Reibungslosigkeit ihres Ablaufs ist eine sorgfältige Vorbereitung der Prüfung wichtig.’ (Held u.a., Kommentar zur GemO NRW, Vor §§ 101-106, Ziffer 2).

Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist also auch für die Vorbereitung der Prüfung zuständig, und die liegt jetzt an. Im Sitzungskalender des Kreistags ist bisher weder im Jahr 2014 noch im 1. Halbjahr 2015 eine weitere Sitzung des RPA vorgesehen. Beschlüsse zur Vorbereitung der Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2014 müssen aber bald erfolgen, damit sie wirksam umgesetzt werden könne Gegenstand der Rechnungsprüfung sind ausdrücklich auch die Vergaben (§ 103 Abs. 1 Ziffer 8 GemO NRW).

Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen waren bereits Beratungsgegenstand in den letzten beiden Sitzungen des Kreistags und mehrerer Anfragen. Nach wie vor sind viele Fragen offen und es liegt der Eindruck nahe, dass hier im Vergabeamt nicht korrekt gearbeitet wurde und dass dem Kreis dadurch möglicherweise ein Schaden entstanden sein könnte.

Die Rechnungsprüfung sollte ihr Augenmerk in diesem Zusammenhang insbesondere richten auf:
• Auswertungsverfahren für die eingegangenen Angebote
• Festlegung von Schätzpreisen für die einzelnen Lose
• Beachtung der Grundsatzes, dass nach § 16 Abs. 6 VOL/A Aufträge bei unangemessen teuren oder billigen Angeboten nicht vergeben werden sollen
• außergewöhnliche hohe Einzelpreise bei mehreren Losen, für die es nur einen Bieter gab
• Auswertung der Angebote unter Beachtung eines realistischen Anteils an begleiteten Fahrten
• tatsächliche Einhaltung des Tariftreuegesetzes durch alle Auftragnehmer
• Beachtung des Verbots der Mischkalkulation (vgl. z.B. BGH X ZB 7/04 vom 18.05.2004) durch alle Bieter
• Informationen vom Vergabeamt und vom Schulamt an die am Dringlichkeitsentscheid mitwirkenden Kreistagsmitglieder und an den Kreistag
• divergierende Angaben über die gesamte Auftragssumme (in der Drucksache 8/1044 wurden bereits 2 unterschiedliche Summen genannt, eine dritte wesentlich höhere steht unter http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:325135-2014:TEXT:DE:HTML&src=0)

Im Übrigen verweisen wir zum Sachverhalt auf unseren Antrag vom 01.10.2014 (s. Drucksache 9/99) und auf die einschlägigen Anfragen.

Das Rechnungsprüfungsamt sollte in der von uns beantragten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuss konkrete Vorschläge für den Ablauf der Prüfung zu dieser Angelegenheit unterbreiten, die Grundlage für einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Auftragserteilung an das Rechnungsprüfungsamt sein können.

Die Sitzung könnte z.B. am ursprünglich für den Ausschuss vorgesehenen Sitzungstermin am 27.11.2014 stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Daniel Wagner
Dietmar Schwalm”

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on Rechnungsprüfungsausschuss soll Licht ins Dunkel bringen

Nutzlose Bahnverlängerung am Flughafen

By adminRL at 10:45 am on Monday, November 10, 2014

Der Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden bereitet weiterhin Sorgen. Mehrheitsgesellschafter ist der Kreis Paderborn mit ca. 56% Beteiligung; der HSK hält ca. 4% der Anteile. In der letzten Woche hat der Landrat der Kreises Paderborn im dortigen Kreistag den Entwurf des Kreishaushalts 2015 eingebracht. Daraus geht hervor, dass dieser Kreis nun 700.000 Euro zusätzlich für die Abdeckung des Betriebsverlustes der Flughafens einplant. Denn die bisher beschlossene Verlustobergrenze von 1,25 Mio Euro soll auf 2,5 Mio Euro verdoppelt werden. Das bedeutet, dass sich der HSK jährlich mit ca. 100.000 Euro am Betriebsverlust beteiligen muss – wenn sich der Betriebsverlust an den Beschluss der Politiker hält und nicht noch höher ausfällt …

Das vor 3 Jahren beschlossene Investitionsprogramm stockt. Von den damals vorgesehenen 18,5 Mio Euro sind bisher erst weniger als die Hälfte umgesetzt oder in konkreter Ausführungsplanung.

Auch vor diesem Beschluss aus dem Jahr 2011 gab es bereits größere Investitionen. Eine besonders auffällige erweist sich derzeit als nutzlos. Denn für ca. 1 Mio Euro wurde im Jahr 2009 eine Verlängerung der Start- und Landebahn um 400 Meter gebaut. Sie ist aber immer noch nicht in Betrieb. Auf einer Informationsveranstaltung der Leitung des Flughafens am 27.10.2014 hatte die SBL bereits nach diesem Problem gefragt. Nun hat die Geschäftsführung des Flughafens die Information selbst an die Presse gegeben: Die Bahnverlängerung wird auf absehbare Zeit nicht genutzt werden. Denn für die Inbetriebnahme müßten weitere 0,8 – 1,0 Mio Euro in eine sogenannte “Landeschwelle” investiert worden, zu der u.a. aufwändige elektronische Einrichtungen gehören. Diese Mittel stehen dem Flughafen derzeit nicht zur Verfügung, und der Bedarf für die Bahnverlängerung ist derzeit nicht erkennbar. Näheres steht z.B. in der “Glocke”: http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/regionales/Startbahn-Verlaengerung-bleibt-ungenutzt-dc5f749a-5f7d-4e6f-8ce5-f93d2e60b403-ds

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Anfrage der SBL/FW zur Verkehrsinfrastruktur des Kreises

By adminRL at 3:01 pm on Friday, November 7, 2014

Ganz ohne Straßen ist der Personen- und Güterverkehr im flächengroßen HSK nicht denkbar. Viele Kreis- und Landstraßen im HSK sind aber sehr schmal. Auf ihnen kommt es aufgrund des steigenden Verkehrsaufkommens immer häufiger zu gefährlichen Begegnungen, besonders im Zusammenhang mit dem Schwerlastverkehr.

Der Landkreis verfügt über viele einspurige und zusätzlich auch gebirgige Straßenabschnitte, die von ihrem Aufbau her im Grunde keinen Schwerlast-Begegnungsverkehr zulassen. Neben dem enormen Gefahrenpotential besteht eine ständige Beeinträchtigung des Personen- und Güterverkehrs. Die Bankette, Straßenränder und die Beschilderung werden ge- und beschädigt. Hier war bisher beim Kreis keine öffentlich geäußerte Sensibilität und Problemlösungsbereitschaft erkennbar.

Zum dargestellten Sachverhalt bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 04.11.2014 den Landrat um Antwort auf folgende Fragen:
• Wie viele Unfälle auf schmalen Straßen (Breite < 5m) wurden in den letzten 3 Jahren gemeldet? • Liegen Beschwerden oder Anregungen zur Lösung der Problematik von Seiten der Bürger, der Kommunen oder des Kreises vor? • Welcher Art sind diese, nach Hauptkategorien? • Sieht die Verwaltung irgendeine Notwendigkeit hier aktiv zu werden, und wenn ja, welche Maßnahmen werden erwogen, um dem lokalen Güter- und Busverkehr nicht zu schaden? • Wird eine Notwendigkeit gesehen, das Problem der schmalen Straßen in das Verkehrskon-zept des Kreises aufzunehmen?

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Aussitzen und Schweigen

By adminRL at 12:30 am on Wednesday, November 5, 2014

War es Schlamperei, Inkompetenz, hat einer dran “gedreht”, oder ist das doch eine ganz harmlose Angelegenheit? Die Frage stellt sich die SBL wegen der vielen und gravierenden Merkwürdigkeiten bei der Vergabe der Schülerfahrten zu den Förderschulen des Kreises. An eine Verkettung von Zufällen mag man kaum glauben…

Bereits die Vorgeschichte erweckt einen sehr seltsamen Eindruck.
Die Ausschreibung erfolgte für 5 Schulen in insgesamt 57 einzelnen Losen, wobei ein Los einer Bustour entspricht. Bieter konnten sich für ein oder mehrere oder alle Lose bewerben. Am 26.03.2014 wurde die Ausschreibung veröffentlicht, am 30.04.2014 fand die Submission statt, also die Öffnung der Angebote. Am 05.06.2014 trafen dann der Landrat und ein weiteres einzelnes Kreistagsmitglied eine einsame Dringlichkeitsentscheidung und vergaben Aufträge im Gesamtwert von 6,415 Mio Euro (laut Veröffentlichung in http://ted.europa.eu, als Dokument-Nr 325135-2014), ohne Beteiligung des Kreistags und des Kreisausschusses.
Solche Dringlichkeitsentscheidungen sind gesetzlich nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn dem Kreis sonst ein erheblicher Schaden drohen würde und noch nicht einmal der Kreisausschuss rechtzeitig einberufen werden könnte. Das wäre hier aber problemlos möglich gewesen, denn der Termin für diese Ausschreibung war ja seit 5 Jahren absehbar…
Im Jahr 2009 lief das Vergabeverfahren für die Schülerfahrten noch anders: da wurde für diese Vergaben, die ein sehr großes finanzielles Volumen haben, eigens der Kreisausschuss einberufen, und 3 Wochen später standen sie im Kreistag auf der Tagesordnung.
Jetzt aber kam es noch schlimmer: Die gesetzlich erforderliche Information des Kreistags für dessen nächste Sitzung unterblieb. Zwar wurde bereits am 05.06.2014 eine Sitzungsvorlage erstellt, aber sie verschwand in den Schubladen der Kreisverwaltung. Der Kreistag tagte am 27.06.2014, ohne irgendetwas von diesem Thema zu wissen. Erst am 18.07.2014 – also nach 43 Tagen!! – wurde die Vorlage an die Kreistagsmitglieder versandt. Auf der Tagesordnung des Kreistags stand die Angelegenheit erst am 29.08.2014, also nach fast einem Vierteljahr und als das Schuljahr bereits begonnen hatte! Wie nicht anders zu erwarten, wurde von der Mehrheit des Kommunalparlaments die Dringlichkeitsentscheidung genehmigt.

Wegen der sehr auffälligen Merkwürdigkeiten hatten je ein Kreistagsmitglied von SBL und Linken am 19.08.2014 Akteneinsicht im Vergabeamt der Kreisverwaltung genommen und anschließend eine schriftliche Anfrage an den Landrat mit 2 Fragen gestellt, darunter eine Tabelle mit den Einzelpreisen je Angebot. Die Anfrage wurde erst nach einem Monat beantwortet, nachdem die beiden Kreistagsmitglieder die Antwort angemahnt und angekündigt hatten, bei einer weiteren Akteneinsicht die Fragen selbst zu beantworten.
Was die beiden Kreistagsmitglieder im Vergabeamt sahen bzw. nicht sahen, löste bei ihnen großes Erstaunen aus. Es gab – vor ihrer Anfrage – keine transparenten Auswertungen der Angebote und außerdem einen völlig unverständlichen Umgang mit dem Vergaberecht. Das sieht z.B. vor, dass eine Ausschreibung aufgehoben werden kann, wenn das günstigste Angebot mehr als 20% vom vorher für diesen Auftrag festgelegten Schätzpreis abweicht. Hier gab es Lose, wo der Auftrag an Bieter ging, deren Preis je gefahrenen Kilometer sogar beim 2 1/2- bis 3fachen des üblichen lag, also ganz weit über der Grenze, wo normalerweise keine Vergabe ohne Nachverhandlungen oder neue Ausschreibung erfolgen sollte. Aber niemand hatte sich darum gekümmert, niemand hatte die Preise je Kilometer ausgewertet. Es waren auch gar keine Schätzpreise je Angebot festgelegt worden; so ersparte sich das Vergabeamt eine Auswertung, ob die Angebote wirtschaftlich waren…
Besonders hohe Preise gab es mehrfach genau dann, wenn für ein Los nur ein Bieter ein Angebot eingereicht hatte. War da vielleicht jemand sehr gut informiert oder waren es hellseherische Fähigkeiten oder erfolgreiche Spekulation??

Dem Kreistag wurde vom Landrat in der Vorlage für die Ende August stattfindende Sitzung nur der Gesamtpreis je Angebot mitgeteilt. Bei dessen Ermittlung erfolgte der nächste gravierende Fehler. Denn die angebotenen Leistungen setzen sich aus Preisen je gefahrenen Kilometer x Strecke x Anzahl der Schultage und aus den Kosten für eine Begleitperson zusammen. Bei der Auswertung im Vergabeamt wurde so getan, als ob diese Begleiterkosten bei jeder Fahrt anfallen. Das ist aber nicht der Fall, denn bei 3 der 5 Schulen werden nur zwischen 25%, 33 % bzw. 60% der Fahrten begleitet. Die unrealistische Auswertung durch das Vergabeamt hatte zur Folge, dass Bieter mit besonders günstigen Kosten für ihre Begleiter zum Zuge kamen. Wenn dann später nur bei einem geringen Teil der Fahrten tatsächlich ein Begleiter eingesetzt wird, sind diese Bieter teurer als ihre Wettbewerber, die realistische Kosten für die Begleiter, aber günstigere Fahrtkosten je Kilometer angesetzt hatten.

Überhaupt hätten die Begleiterkosten einer näheren Betrachtung durch das Vergabeamt bedurft. Denn jeder Bieter muss schriftlich versichern, dass er das Tariftreuegesetz einhält, also mindestens 8,62 Euro Bruttostundenlohn zahlt. Um diesen Mindestlohn zahlen zu können, muss das Busunternehmen mindestens etwa 13 Euro je Mitarbeiterstunde einnehmen, wegen der diversen Personalnebenkosten. Bereits auf den ersten Blick war aber erkennbar, dass der tatsächlich gezahlte Bruttostundenlohn bei einigen Bietern unter 6 Euro liegen muss, doch nichts geschah. Trotzdem waren viele der erteilten Aufträge nicht günstig, wegen der hohen Kosten je gefahrenen Kilometer.

Um diese und weitere Ungereimtheiten aufzuklären, beantragten SBL und Linke am 01.10.2014 die Einsetzung einer Untersuchungskommission. Wieder ließ sich die Kreisverwaltung mit ihrer Sitzungsvorlage sehr viel Zeit. Die beiden Fraktionen hatten ihren Antrag an den Kreistag bereits 30 Tage vor der Kreistagssitzung, die am 31.10.2014 stattfand, gestellt. Laut Geschäftsordnung hätte die Kreisverwaltung die Sitzungsvorlage mit ihrer Stellungnahme spätestens am 20.10.2014 an die Kreistagsmitglieder versenden müssen, und sie hätte dabei 20 Tage Zeit für die Erstellung der Vorlage gehabt. Das hätte ausreichen müssen! Doch die Post mit der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ging erst am vorletzten Tag vor der Kreistagssitzung bei den Kreistagsmitgliedern ein, teilweise sogar erst am Tag vor der Sitzung. So konnte die Drucksache 9/99 nicht mehr in den Fraktionssitzungen verwendet werden. Die in der Kreistagssitzung von SBL und Linken gestellt Frage, warum die Vorlage erst so spät kam, blieb bis heute unbeantwortet.

Auch der Inhalt dieser Drucksache 9/99 steckt voller Merkwürdigkeiten. Einige Beispiele:
So erklärt die die Verwaltung zum Hinweis der Antragsteller, dass keine transparenten Auswertungen der Angebote erfolgten, dass im Fachdienst “ein Verfahren entwickelt (wurde), um die unterschiedlichen Angebote im Sinne dieser Ausschreibung bestmöglich vergleichen zu können.”
Es scheint sich um ein höchst geheimes Verfahren zu handeln, denn bei ihrer Akteneinsicht haben die beiden Kreistagsmitglieder keinen Hinweis darauf gefunden; auch der anwesende Mitarbeiter des Vergabeamtes konnte auf ausdrückliche Nachfrage keine weiteren Auswertungen als die den beiden Kreistagsmitgliedern vorgelegten Unterlagen benennen…

Die Kreisverwaltung erwähnt aus einem Angebot, das den Zuschlag erhielt, den Einzelpreis von 9,85 Euro (je Kilometer!) und begründet ihn so: “Die hohen Preise sind in der Besonderheit des Einzelfalls (großer Bus/wenig Kilometer) begründet.”
Auch das geht völlig an der Realität vorbei. Denn ein Blick auf 4 andere Lose zeigt, dass dort Aufträge für fast gleich lange Fahrtrouten und für ähnlich große Fahrzeuge zu Preisen unter 3 Euro je Kilometer vergeben wurde, in einem weiteren Fall für ein größeres Fahrzeug bei fast gleicher Distanz für unter 4 Euro.

Auf den Hinweis der Antragsteller, dass die Notwendigkeit des Dringlichkeitsentscheids, der nur durch den Landrat und ein weiteres Kreistagsmitglied getroffen wurde, nicht erkennbar war, schreibt die Kreisverwaltung:
“Das Vorgehen entsprach der bisherigen, jahrzehntelangen und vom Kreistag gebilligten Praxis.”
Auch das trifft nicht zu. Denn bei der letzten Vergabe der Schülerfahrten wurde der Kreisausschuss einberufen (s. oben), und bei anderen Dringlichkeitsentscheidungen wurde bisher der Kreistag umgehend informiert und sie standen in der nächsten Sitzung auf der Tagesordnung.

Weitere Einzelheiten über die Angebote und Lose können wir hier wegen der Nichtöffentlichkeit der Vergabe nicht berichten.

In der Kreistagssitzung wurde zu diesem Thema keine einzige Frage beantwortet, und eine Stellungnahme des Landrats gab es auch nicht. Man kann den Eindruck gewinnen, dass Landrat, Kreisverwaltung und die GroKo-Fraktionen darauf setzen, die Angelegenheit durch Aussitzen und Schweigen erledigen zu können. Für den Antrag, eine Untersuchungskommission einzurichten, stimmten nur SBL, Linke, der Pirat und ein SPD-Kreistagsmitglied.
Die Fraktionen von SBL und Linken werden das Thema weiter verfolgen! Denn bereits bei einer Überschreitung der realistischen Auftragssummen von durchschnittlich nur 8% würde ein Verlust von ca. 500.000 Euro entstehen.

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Aktien-Märchen

By adminRL at 11:10 pm on Saturday, November 1, 2014

Am Freitag, 31. Oktober, hat der Kreistag den Jahresabschluss 2013 beschlossen, und in diesem Rahmen auch die Wertberichtigung der 5,92 Mio RWE-Aktien um 266,8 Mio Euro. Die einzelne Aktie ist jetzt nur noch mit 29,46 Euro bewertet, dem Kurs zum 31.03.2014.
Das Thema scheint bei CDU und SPD keine große Begeisterung auszulösen. So wollte der stellvertretende Landrat (CDU), der bei diesem TOP den Vorsitz des Kreistags innehatte, nach Aufruf des TOP ohne Aussprache direkt zur Abstimmung übergehen. Das aber verhinderte die SBL, und einige andere Kreistagsmitglieder beteiligten sich auch noch an der Diskussion.

Im Zusammenhang mit dem Wertverfall der RWE-Aktien und den daraus entstehenden Folgen für den HSK wurden von der Leitung der Kreisverwaltung falsche Eindrücke erweckt, so auch in einem von der Westfalenport am Tag der Kreistagssitzung veröffentlichten fünfspaltigen Artikel “RWE-Wertberichtigung beschäftigt Kreistag”.

In mindestens 5 wesentlichen Fällen sind die Botschaften aus dem Kreishaus falsch:

1. Die Bewertung der RWE-Aktien war bereits in der Eröffnungsbilanz zu hoch, es gab eine “Überbewertung”.
Nein, die Bewertung war sogar um etwa 10 Euro pro Stück zu niedrig! Die Eröffnungsbilanz des HSK im Rahmen des “Neuen Kommunalen Finanzmanagements” wurde zum 01.01.2008 aufgestellt. Der Schlusskurs der RWE-Aktie am 28.12.2007 betrug 95,19 Euro, der Eröffnungskurs am 02.01.2008 sogar 96,68 Euro (nachzulesen unter: http://www.finanzen.net/historische-kurse/RWE). Bewertet waren die RWE-Aktien in der Eröffnungsbilanz dagegen nur mit 86,69 Euro, dem Kurs vom 16.11.2007.

2. Die RWE-Aktien waren bis zur jetzt beschlossenen Wertberichtigung immer noch mit dem Wert aus der Eröffnungsbilanz bewertet.
Nein, denn tatsächlich fand bereits im Jahr 2008 eine Abwertung auf 81,87 Euro pro Aktie statt. Das war der am 04.04.2008 gültige Kurswert, also mehr als ein Vierteljahr nach dem Stichtag der Eröffnungsbilanz. Diese erste Abwertung führte damals dazu, dass die “Ausgleichsrücklage” des HSK von ursprünglich 40,8 Mio Euro um ca. 24,3 Mio Euro sank, also um etwa 60% ihres Volumens. Die Ausgleichsrücklage dient sonst dazu, Schwankungen der Kreisumlage abzufangen. Diese Reserve ging nun im Umfang der Wertberichtigung verloren, etwa 9 Euro pro Einwohner des HSK!

3. Die RWE-Aktien haben de Kreis hohe Dividenden gebracht.
Nein, denn in den letzten 20 Jahren lag die Dividende nur 5mal bei mehr als 2 Euro. Bezogen auf den Wert der Aktie zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz ist das eine sehr mäßige Rendite!

4. Die Abwertung konnte nicht eher erfolgen, weil erst jetzt eine vom Landtag beschlossene Gesetzesänderung die Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage anstatt gegen die Ausgleichsrücklage zuließ.
Nein, denn der Landtag hat bereits am 13.09.2012 das “1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz” beschlossen. Darin ist ausdrücklich vorgesehen, dass auch im Jahresabschluss 2012 bereits eine Wertberichtigung mit Verrechnung gegen die Allgemeine Rücklage erfolgen durfte, also ohne Auswirkungen auf die für die Kreisumlage wichtige Ausgleichsrücklage. Der Jahresabschluss des “Betriebs Schul- und Bildungseinrichtungen”, dem ein großer Teil der RWE-Aktien zugeordnet ist, stand erst am 21.06.2013 auf der Tagesordnung des Kreistags, der Jahrerabschluss des HSK selbst sogar erst am 13.12.2013. Es wäre also reichlich Zeit gewesen, die Wertberichtigung bereits in den Abschlüssen für das Jahr 2012 vorzunehmen (und damit noch vor der Kommunalwahl am 25.05.2014…). Ohne erkennbaren Grund haben Landrat und Kämmerer die überfällige Wertberichtigung um ein Jahr verzögert!

5. Es gibt keine Auswirkungen auf die Kreisumlage, denn bei den Aktien handelt es sich um Altbestände.
Doch, es gibt erhebliche Auswirkungen! 24,3 Mio Euro Reserve für die Senkung der Kreisumlage gingen bereits 2008 verloren (s. Punkt 2).
Besonders bedenklich: Wegen der RWE-Aktien sind seit 2009 weitere etwa 13 Mio Euro an echter Liquidität verloren gegangen. Denn im Juni 2009 beschloss die Mehrheit des Kreistags (gegen den Widerstand der SBL), aus frei verfügbaren Finanzmitteln für ca. 30 Mio Euro weitere 572.700 RWE-Aktien von der WestLB zu kaufen (auch das hat die WestLB nicht saniert…). Damals betrug der Aktienkurs 56,50 Euro. Mehr als 15 Mio Euro der Wertberichtigung betreffen also diese hinzugekauften Aktien. Für jede dieser Aktien hat der Kreis bei 5 Dividendenausschüttungen insgesamt 12 Euro Dividende erhalten.
Nimmt man als Alternative zunächst an, dass der Landrat die 30 Mio Euro in seiner (gesicherten) Schreibtischschublade deponiert hätte, dann wären sie heute noch in Höhe von 30 Mio Euro vorhanden. So aber verbleibt ein echter Verlust (Differenz zwischen Kursverlust seit Kauf und erhaltenen Dividenden) in Höhe von ca. 15 Euro je Aktie, also von insgesamt bereits fast 9 Mio Euro. Das würde sich nur ändern, wenn der Wert der RWE-Aktien in den nächsten Jahren wieder deutlich steigen würde, aber damit rechnet niemand…
Nimmt man an, dass die 30 Mio Euro in einer anderen Anlageform 3% Zinsen pro Jahr gebracht hätten, beträgt der reale Verlust aus diesem Aktiennachkauf sogar 13 Mio Euro!!
Damit hätte man viele Sozialtickets einführen, Schulsozialarbeiter finanzieren, kulturelle Prokekte starten und/oder die Kreisumlage senken können.
Viele Städte an Rhein und Ruhr (z.B. Düsseldorf) haben zu der Zeit, als der HSK weitere 30 Mio Euro für RWE-Aktien ausgab, ihre RWE-Aktien verkauft. Das ist ihnen finanziell sehr gut bekommen. Der HSK hat aber seine Finanzmittel nur in Aktien eines einzigen Konzerns angelegt, der sich absehbar auf dem absteigenden Ast befand. Das Ergebnis sehen wir nun in der Wertberichtigung der Bilanz.

Aufschlussreich war auch der Wortbeitrag eines FDP-Parlamentariers in der Debatte. Er bezeichnete das Verhalten des Kreises in dieser Angelegenheit als “stümperhaft”. Dafür wird er seine Gründe haben…

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