Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

So kann man eine Berufsausbildung kaputt machen…

By adminRL at 11:27 pm on Thursday, January 29, 2015

Am Dienstag, 3. Februar, tagt in Arnsberg der Schulausschuss des Kreises. Ein sehr wichtiges Thema sind die geplanten Änderungen in den an den Berufskollegs des HSK angebotenen Berufsausbildungen. Besonders betroffen sind die Elektrotechniker.

In einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung heißt es dazu: “Zum Schuljahr 2015/2016 sollen die ‘Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik’ und die ‘Elektroniker für Betriebstechnik’ im ersten Ausbildungsjahr an allen drei Schulorten (Berufskolleg Berliner Platz in Arnsberg, Berufskolleg Meschede und Berufskolleg Olsberg) gemeinsam beschult werden. Nach dem ersten Ausbildungsjahr wechseln alle ‘Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik’ an das Berufskolleg Meschede und alle ‘Elektroniker für Betriebstechnik’ an das Berufskolleg Berliner Platz.

Falls der Schulausschuss dem Vorschlag der Kreisverwaltung zustimmt, würde das bedeuten, dass im gesamten östlichen Kreisgebiet keine Elektroniker mehr ausgebildet werden, obwohl noch vor wenigen Jahren für sehr viel Geld neue Technik für das Berufskolleg Olsberg beschafft wurde (die genaue Höhe der Aufwendungen werden wir noch erfragen). Betriebstechniker aus Hallenberg oder Medebach müßten bis nach Arnsberg-Hüsten fahren.

Dieser Vorschlag löst bei betroffenen Unternehmen starke Proteste aus. Auch die SBL wurde von mehreren Unternehmen angeschrieben.
In einer Mail heisst es: “Der größte Teil der Auszubildenden in Olsberg stammt aus dem Raum Marsberg, Brilon, Medebach und Hallenberg. Von all diesen Standorten ist der Weg nach Olsberg wesentlich günstiger als nach Meschede. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren in Olsberg mit großem Finanziellen Aufwand optimale Bedingungen zur Beschulung unserer Auszubildenden geschaffen wurden. Die wenigen Auszubildenden im Bereich Elektrotechnik in Meschede können eher auf die Standorte Olsberg und Arnsberg verteilt werden.”
Ein anderes Unternehmen schreibt zum BKO (Berufskolleg Olsberg): “Als einziges Berufskolleg im Hochsauerlandkreis bietet das BKO, eine durchgehende Bildungskette im Bereich Elektrotechnik an. Mit der Berufsgrundschule, der dualen Ausbildung, der Fachoberschule, der Fachschule und dem beruflichen Gymnasium ist die Elektrotechnik hier sehr gut repräsentiert. Alleine im Bereich der dualen Ausbildung besuchen die Unterstufe der aktuellen Berufsschulklasse 27 Auszubildende. Davon kommen 18 Azubi’s – also 2/3 – aus den Städten Marsberg, Medebach und Hallenberg. Welche Begründung kann es geben, dieser Mehrheit eine Verlagerung zu einem entfernteren und schlechter erreichbaren Standort zuzumuten?

Wie viele Azubis sind denn tatsächlich an den drei Berufskollegs mit elektrotechnischer Ausbildung?
Darüber gibt eine Anlage zur Sitzungsvorlage Auskunft, die wie hier abbilden:
Schuelerzahlen_Elektroausbildungen_Stand_20150109

Von den immerhin 265 Azubis in diesem Berufsfeld gehen 137 zum Berufskolleg in Arnsberg-Hüsten, 78 in Olsberg und nur 50 in Meschede. Von den 78 Olsberger Schülern kommen nur 8 aus Olsberg selbst, aber 28 aus den noch viel weiter von Arnsberg entfernt liegenden Orten Winterberg, Medebach und Hallenberg sowie zusammen 34 aus Brilon und Marsberg.
Hinzu kommt, dass die Berufskollegs in Hüsten und Olsberg in unmittelbarer Nähe von Bahnhöfen liegen, das Berufskolleg Meschede dagegen weit vom Bahnhof entfernt ist.
Wo ist da die Logik, die Berufsausbildung in Olsberg einzustellen?

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Wie klappt die Inklusion im HSK? Wie ist die Qualität der sonderpädagogischen Förderung?

By adminRL at 2:11 am on Wednesday, January 28, 2015

Schulschließungen
Am Ende des letzen Schuljahres sind im Hochsauerlandkreis bis auf zwei Schulen alle kleinen Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Lernen“ aufgelöst worden. Die Schüler/innen besuchen seitdem allgemeinbildende Schulen. Dort sollen sie von ihren Lehrerinnen und Lehrern bzw. von Sonderpädagoginnen und -pädagogen ihrem Förderbedarf entsprechend un-terrichtet und unterstützt werden.

Lob und Kritik
Einerseits gibt es viel Lob, auf welchem guten Weg die Inklusion ist; andererseits hören wir aber auch kritische Stimmen, z.B. die vom Lehrerverband GEW. Er ließ Anfang Januar in einer Sendung des WDR verlauten, es seien viele Schulen nicht gut genug vorbereitet, die Klassen seien zu groß und es gäbe zu wenig Stunden von Sonderpädagogen. Laut WDR sind auch nicht alle Eltern behinderter Kinder zufrieden. Sie würden beklagen, dass sie und ihre Kinder durch das Inklusionsgesetz eher mehr als weniger Schwierigkeiten hätten.
Klick:
http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/nrwkompakt/nrwkompakt35542.html

Wie klappt`s im HSK?
Wie ist die Situation speziell im Hochsauerlandkreis? Dazu stellte die Kreistagsfraktion Sau-erländer Bürgerliste (SBL/FW) am 23. Januar dem Landrat folgende Fragen:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf besuchen derzeit die allgemein-bildenden Schulen im Hochsauerlandkreis?
2. Wie sind die Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf auf die einzelnen Schulen verteilt, wie auf die einzelnen Schulklassen?
3. Wie viele Stunden pro Woche erhalten sie Förderunterricht durch eine Sonderpädagogin bzw. einem Sonderpädagogen?
4. Wie viele Stunden sonderpädagogischer Förderunterricht waren im letzten Jahr (je Schule und insgesamt) geplant? Wie viele wurden tatsächlich geleistet?
5. Wie ist derzeit die Relation „normale“ Schüler/innen / Förderschüler/innen in den Schulen, den einzelnen Klassen und im Durchschnitt im HSK?
6. Wie hoch ist Ihres Erachtens der Bedarf für die Beschaffung von Fördermaterial, z.B. für Förderhefte und Arbeitsblätter (insgesamt und pro Schule)?
7. Wie hoch waren die Mittel, die im Jahr 2014 für die Anschaffung von Fördermaterial verausgabt wurden?
8. Welche Beträge stehen im laufenden Jahr zur Verfügung?
9. Wie genau und mit welchem Zeitaufwand wurden und werden Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinbildenden Schulen mittels Fortbildung oder durch andere geeignete Maßnahmen auf die neuen Anforderungen durch Schüler/innen mit Förderbedarf vorberei-tet?
10. Wie sind die räumlichen Bedingungen für den sonderpädagogischen Förderunterricht? Gibt es in allen Schulen genügend geeignete Räume?
11. Wann soll die Einführung der Ausleih-Zentrale für pädagogische Tests abgeschlossen sein?
12. Gelingt die Inklusion?
Wurden und werden Ihnen Beschwerden oder Verbesserungswünsche vorgetragen?
Wo sehen Sie noch Handlungsbedarf?

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Fortsetzung erwünscht! Beteiligung auch?

By adminRL at 4:26 am on Tuesday, January 27, 2015

Am Sonntag nachmittag fanden an der Winterberger Bobbahn die Siegerehrungen des Rodel-Weltcups statt. Die deutschen Athleten waren an diesem Tag sehr erfolgreich: Platz 1 bis 3 bei den Damen im Einsitzer, Platz 1 im Teamwettbewerb. Die heimischen Organisatoren hatten sich viel Mühe gegeben.

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Als Redner bei der Siegerehrung traten auch ein Mitglied des Landtags MRW und ein Mitglied des Präsidiums des Rodel-Weltverbandes auf. Beide wünschten sich weitere Rodel-Weltcup-Wettbewerbe auf dieser Bahn und erinnerten daran, dass es bereits der 25. Rodel-Weltcup in Winterberg war.

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Ob sie auch bereit sind, zu besseren Einnahmen bzw. zur Kostenentlastung für die Bahn beizutragen, sagten sie nicht…

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Nicht alle Miesbacher sind Miesmacher…

By adminRL at 1:44 pm on Sunday, January 25, 2015

Heute steht auf der Internetseite der Winterberger Bobbahn zu lesen:
Bobbahn-20150125

Das ist sicherlich nicht so gemeint, denn die Olympiasiegerin Natalie Geisenberger startet für den ASV Miesbach und ist nicht als Miesmacherin bekannt…

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In der HSK-CDU rumort es

By adminRL at 4:39 pm on Saturday, January 24, 2015

Heute werfen wir zwei Blicke in den “Blickpunkt Arnsberg-Sundern”. Dieser sehr CDU-nahe Blog hat heute mittag zwei bemerkenswerte Beiträge veröffentlicht:

Um 14:11 Uhr:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/stimmung-in-cdu-ortsverbaenden-fuer-comeback-von-friedrich-merz

Und um 14:28 Uhr:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/mdb-sensburg-als-cdu-kreischef-zurueckgetreten

Wir erfahren daraus nicht nur, dass der CDU-Kreisvorsitzende heute mittag bei einer Sondersitzung des Geschäftsführenden Kreisvorstandes seinen Rücktritt erklärt hat. Dort steht auch, dass es bereits vorher in der HSK-CDU rumorte. Grund sei u.a., dass bereits seit über einem halben Jahr der Kreisvorstand nicht mehr getagt habe. Die inhaltliche Arbeit im Kreisverband werde vernachlässigt (Diesen Eindruck haben auch wir von der CDU!!).

Bereits gut eine Viertelstunde vor der Rücktrittsmeldung wurde vom “Blickpunkt” der Name eines ehemaligen CDU-Funktionärs ins Spiel gebracht. Der wurde mal von der Bundesvorsitzenden der CDU als Fraktionsvorsitzender “abgesägt”, aber das ist nicht weiter bemerkenswert, weil ähnliches mit vielen anderen CDU-Funktionären auch geschah, nachdem ihnen die Bundesvorsitzende kurz vorher das “vollste Vertrauen” bekundet hatten – jeweils ein sicherer Hinweis auf das baldige politische Aus.
Auffälliger ist dagegen, dass dieser ehemalige MdB vor einigen Jahren ein Buch mit dem Titel “Mehr Kapitalismus wagen” veröffentlichte. Ist das die inhaltliche Ausrichtung, die die CDU im HSK nun stärker betonen möchte?

UPDATE:
Auch 4 Stunden nach den Meldungen im “Blickpunkt” ist auf
http://www.cdu-hsk.de
und auf
http://www.patrick-sensburg.de
noch nichts über die wichtigen Neuigkeiten zu lesen.

UPDATE 2:
Der Link zum Beitrag über das angeblich geforderte Comeback des Herrn F.M. führte wenige Stunden nach der Veröffentlichung im “Blickpunkt” nur noch zu folgender Auskunft:
Fehler 404 – Nicht gefunden
Die von Ihnen angeforderte Seite wurde nicht gefunden.

Der Beitrag scheint wohl rein zufällig verloren gegangen zu sein – oder sollte nicht jeder lesen dürfen, dass es eine “Krise” in der Spitze der CDU-HSK gibt…

Daher hier ein Screenshot des vom “Blickpunkt” heute mittag veröffentlichten Textes (Anklicken vergrößert die Ansicht):
Blickpunkt-ComebackMerz-20150124

UPDATE 3:
Kurz nachdem in diesem Blog und bei “zoom” darauf aufmerksam gemacht wurde, dass der CDU-kritische Beitrag im “Blickpunkt” verschwunden war, ist er dort wieder aufgetaucht, mit 7 dazu eingegangenen Kommentaren:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/stimmung-in-cdu-ortsverbaenden-fuer-comeback-von-friedrich-merz#comment-206713

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Lobbyismus

By adminRL at 4:18 pm on Friday, January 23, 2015

In diesen Tagen erhielten die Kreistagsmitglieder Post vom “Kreisjagdberater”. Es geht um das neue Jagdgesetz in NRW.

Gleich in den ersten Absätzen wird die Intention des Schreibers deutlich: “Herr Minister Remmel versucht in seinem Gesetzentwurf eine Reihe von bewährten Artikeln und Paragraphen auszuhebeln und mit ideologischen Ideen der Grünen Partei die bewährten, seit Jahrzehnten ausgeübten, Jagdmethoden zu verändern. Der Grund meines Schreibens ist die geplante Wiedereinführung der Jagdsteuer auf kommunaler Ebene.”

Das Hauptargument des Schreibers ist, dass “das durch Verkehrsunfälle auf unseren Straßen getötete Wild von den Jägern beseitigt und ordnungsgemäß entsorgt” werde.

Bei einer Wiedereinführung der Jagdsteuer müsste der HSK “pro Jahr mit etwa 1400 – 1500 Einsätzen rechnen um diese Tiere von den Straßen zu holen und der Tierkörperbeseitignug zuzuführen. Die Sach- und Personalkosten wären enorm.”

Zunächst einmal fällt auf, dass die Zahl erheblich überhöht ist, denn der Kreis wäre nur für das sog. Fallwild zuständig, das auf Kreisstraßen verunglückt. Außerdem trifft es nicht zu, dass das Unfallwild immer zur Tierkörperbeseitigung gebracht werden muss. Teilweise darf der Jäger, der das Wild findet, es auch ganz legal selbst verwenden.

Und wegen der angeblich hohen Kosten für den HSK ist es sinnvoll, sich dort zu informieren, wo ein Kreis bereits selbst für die Beseitigung des Fallwilds zuständig ist. Diese Situation besteht im Landkreis Plön.

Gute Informationen liefern die Kieler Nachrichten in ihrem Bericht “Damwild ist jetzt blind vor Liebe” vom 17.09.2014. Dort lesen wir: “„Während in den anderen Kreisen die Jäger das Fallwild einsammeln, lehnen das die Jäger im Kreis Plön ab, weil sie seit zwei Jahren eine Jagdsteuer zahlen müssen. Zuständig für die Kadaver ist seitdem der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr in Rendsburg (LBV)… Die Kosten für den Abtransport toter Tiere von den Kreisstraßen beliefen sich im vergangenen Jahr auf 17000 Euro. „Die Fallwildentsorgung von Bundes- und Landestraßen belastet unseren Haushalt nicht“, sagte Kreissprecher Horst Freitag. Die Einnahmen durch die Jagdsteuer spülten 2013 etwa 127000 Euro in die Kreiskasse.

Der Landkreis Plön ist 1.083 km2 groß und musste 13% der Einnahmen aus der Jagdsteuer für die Fallwildentsorgung aufwenden. Der HSK hat eine Fläche von 1.960 km2 und bis 2009 jährlich 800.000 Euro aus der Jagdsteuer eingenommen. Geht man von gleich hohen Kosten je km2 wie im Kreis Plön aus, müsste der HSK für die Fallwildentsorgung jährlich ca. 31.000 Euro aufwenden. Selbst wenn die Kosten wegen etwaiger höherer Wilddichte dreimal so hoch wären, blieben netto durch die Jagdsteuer immer noch mehr 700.000 Euro für den HSK übrig.

Was bleibt: Ein durchsichtiger Lobbyismus. Wir sind gespannt, ob sich die Mehrheit des Kreistags an den einstimmigen Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 2005 erinnert. Danach müßte der Kreistag des HSK die Wiedereinführung der Jagdsteuer unterstützen…

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Maßnahmen zur Minimierung des Antibiotika-Einsatzes in der Massentierhaltung

By adminRL at 12:48 am on Thursday, January 22, 2015

Der Kreis Kleve hat Hinweise zur Antibiotika-Datenbank ins Netz gestellt.
Die Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hähnchen und Puten) sind demnach seit dem 01.07.2014 verpflichtet, Tierzahlen und eingesetzte Antibiotika-Anwendungen halbjährlich zu melden. Ziel sei die Auswertung und Umsetzung von Maßnahmen und die Minimierung des Antibiotika-Einsatzes.

Termine
Dazu veröffentlichte die Kreisverwaltung Kleve diesen Terminplan:
14.01.2015 Meldung von Bestandsveränderungen (Tierhalter)
14.01.2015 Meldung der Antibiotikaverwendung (Tierhalter)
31.03.2015 Bekanntgabe der Kennzahlen 1 und 2 der bundesweiten halbjährlichen Thera-piehäufigkeit (BVL)
31.03.2015 Mitteilung der betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeit an Tierhalter (Abtl. Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung)
31.03.2015 Selbsteinschätzung zur Einstufung nach Kennzahl 1 und 2 (Tierhalter)
31.03.2015 Kennzahl 2: Vorlage des Maßnahmenplanes zur Antibiotika-Minimierung beim Veterinäramt (Tierhalter)
30.11.2015 Kennzahl 1: Ursachenergründung, Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen zur Antibiotika-Minimierung (Tierhalter)

Meldepflicht
Meldepflichtig ist jeder Betrieb mit eigener HIT-Registriernummer. Meldepflichtig sind unter Berücksichtigung der Untergrenzen die Tierhalter, die folgende Tiere durchschnittlich im Kalenderhalbjahr halten:
Mastrinder ab 8 Monate > 20 Tiere
Mastkälber bis 8 Monate > 20 Tiere
Mastschweine ab 30 kg > 250 Tiere
Mastferkel bis 30 kg > 250 Tiere
Mastputen > 1.000 Tiere
Masthühner > 10.000 Tiere

Puten und Hühner
Meldepflicht besteht ab dem Zeitpunkt des Schlüpfens der Tiere.

Schweine
Meldepflicht besteht ab dem Absetzen vom Muttertier. Die Grenze von 30 kg dient der Tren-nung von Aufzucht und Mast. Eine Schwankung von +/- 5 kg kann akzeptiert werden.

Rinder
Meldepflicht besteht ab dem Absetzen vom Muttertier. Bei Milchviehbetrieben gelten männli-che abgesetzte Kälber auf dem Geburtsbetrieb älter als 4 Wochen als Mastkälber. Bei Mut-terkuhbetrieben gelten die Kälber als abgesetzt, wenn sie vom Muttertier räumlich getrennt werden, spätestens mit 8 Monaten.
Klick: http://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/antibiotika-datenbank/

WDR-Bericht
Hoffentlich zeigen diese Maßnahmen ganz schnell eine durchschlagende Wirkung!!! Hoffentlich werden so auch „Schlupflöcher“ geschlossen!? Denn wahrscheinlich ist der WDR-Bericht vom 29.05.2014 über den Spitzenplatz Deutschlands in Sachen Antibiotika-Verbrauch in der Tierhaltung nicht an den Haaren herbei gezogen. Durchschnittlich 211 Milligramm pro Kilo Fleisch essen wir demnach bei jedem Rinderbraten, jedem Schweineschnitzel, jeder Putenkeule, jedem Brathähnchen mit. Der WDR, und nicht nur der WDR, informierte mehrfach über die möglichen Folgen und Gefahren:
„Durch den verstärkten Einsatz in den Ställen entwickeln sich Resistenzen – Keime lassen sich nicht mehr abtöten. Über den Fleischkonsum gelangen diese multiresistenten Keime in den menschlichen Körper. Dort können sie Infektionen verursachen, die sich nicht mehr behandeln lassen – und tödlich sein können.“
Klack:
http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/antibiotika-tiermast100.html

Genügen diese Maßnahmen?
Die Antibiotika-Datenbank ist ein u.E. ein erster Schritt, um den massenhaften Gebrauch von Antibiotika in der Massentierhaltung zu minimieren. Ob er ausreicht? Wohl kaum! Weitere und viel tief greifende Maßnahmen müssen Folgen, zum Wohle der Tiere und der Menschen. Wir, die Verbraucher, müssen weiter Druck machen! Und der Gesetzgeber muss handeln!

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Gegenseitig achten und respektieren!

By adminRL at 1:42 pm on Monday, January 19, 2015

Am Freitag (16.01.2015) fand in Meschede eine eindrucksvolle Mahnwache statt, für Toleranz und Pressefreiheit, auf Einladung des muslimischen Gemeinde. Anlass waren die Anschläge in Paris. Dr. Ahmet Arslan, Dialogbeauftragter der türkisch-islamischen Gemeinde in Meschede, hielt dabei die folgende Ansprache. Ahmet Arslan ist auch als Sachkündiger Bürger für die SBL im Schulausschuss des HSK tätig.

“Bismillahirrahmanirrahim.
Mit dem Namen Allahs, des Barmherzigen, des Gnädigen.

So beginnt jedes unserer Gebete. So begann heute auch unser Freitagsgebet, nach dessen Verrichtung wir jetzt hier stehen. Wir richten diese Gebete an Allah, auf dass er uns – wie es im Freitagsgebet und in jedem Gottesdienst wiederholt wird – auf den geraden, auf den rechten Weg führe. Auf den Weg derer, denen er Gnade erwiesen hat. Nicht den Weg derer, die dem Zorn anheimfallen und die irregehen.

Es quält unser Herz und unser Gewissen, wenn Menschen den Namen unseres Schöpfers missbrauchend morden, während wir Vergebung, Rechtleitung und die Gnade Allahs erbitten.

Während wir Allah anrufen, mit seinen Attributen: El Halık, den Leben erschaffenden, El Mü‘min, den Wahrer der Sicherheit, El Muhaymin, den Beschützenden, El Halim, den Mitfühlenden, El Berr, den Guten, El Sabur, den Geduldigen, El Rauf, den Fürsorglichen und schließlich El Selam, den Friedensstiftenden.

Unserem Glaubensbekenntnis nach, hat niemand das Recht, an Stelle Allahs zu handeln, geschweige denn über das Leben anderer zu richten. Allah gebietet uns in der Sure Maide, im Guten zu wetteifern und nicht darüber zu streiten, worüber wir uneins sind.

Wir Muslime glauben und leben nach diesen Überzeugungen. Wir müssen jedoch miterleben, dass es Menschen gibt, die die Offenbarung Allahs und das Wesen des Islam als Religion des Friedens nicht erkennen. Deshalb reicht es nicht aus, Verbrechen aufs Schärfste zu verurteilen. Unsere Verantwortung als Religionsgemeinschaft ist ernster und geht wesentlich weiter, als die wohlklingenden aber letztlich sehr allgemeinen Aufforderungen zu mehr Weltoffenheit und Toleranz.

Wir dürfen solchen Angriffen auf unsere Werte nicht nur mit Worten begegnen.

Wir müssen als Religionsgemeinschaft deutlich machen, dass wir uns mit unserem Glauben und unseren Gemeinden für die Freiheiten und das Leben eines Jeden einsetzen. Denn der freie Wille und die Freiheit danach zu handeln, ist ein Geschenk Allahs an die Menschheit.
Uns als Muslimen ist es deshalb wichtig, in gegenseitiger Achtung der Würde des jeweils Anderen diese Freiheit eines jeden Menschen zu schützen.
Wir sind der Überzeugung, dass der Terroranschlag auf das Leben von Medienschaffenden ein Anschlag auf die tragenden Pfeiler nicht nur der französischen sondern auch unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung ist.
Auch für uns Muslime sind Meinungsfreiheit und Pressefreiheit Fundamente unserer bürgerlichen Grundrechte, ebenso wie die Religionsfreiheit. Jeder muss glauben, sagen und veröffentlichen dürfen, was er denkt, ohne um sein Leben fürchten zu müssen.

Wir mögen Meinungsverschiedenheiten haben. Wir mögen debattieren, gar uns streiten. Wir mögen die Berichterstattung über den Islam in Deutschland kritisieren oder als diffamierend verurteilen, ja sogar uns darüber gerichtlich auseinandersetzen. Rechtswidrigen Äußerungen kann aber nur mit den dafür angemessenen Mitteln des Rechts begegnet werden. Niemals jedoch darf das Leben eines Menschen wegen seines Glaubens oder wegen seiner Meinung angetastet werden!

Der Schutz des Lebens ist ein unveräußerliches Recht des Menschen im Islam.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Freiheit und die Vielfalt in unserer Gesellschaft und das Leben eines Jeden unangetastet bleiben.
Wir erleben mit großer Erleichterung, wie in den letzten Wochen zehntausende Menschen für uns, mit uns, für diese Werte in unserer Gesellschaft demonstrieren. Sie setzen damit in Zeiten, in denen Hassprediger und Provokateure uns zu spalten versuchen, ein deutliches Zeichen. Dies gibt unseren Gemeinden Hoffnung, in einer Zeit, in der sich Angriffe auf Muslime bis hin zu Brandanschlägen auf Moscheen noch einmal dramatisch gesteigert haben.

Wir stehen hier aber nicht als Gruppe die demonstriert, nur weil sie Angst um ihr eigenes Wohl hat. Wir stehen hier vielmehr für unsere religiösen Tugenden und unsere gemeinsamen gesellschaftlichen Werte ein. Es geht uns nicht darum, dass wir uns nur gegenseitig ertragen. Es geht uns darum, deutlich zu machen, dass wir uns gegenseitig achten und respektieren: Denn wir gehören zusammen!”

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Darlehnsvergabe zwischen kreiseigenen Gesellschaften

By adminRL at 12:45 am on Friday, January 16, 2015

Ein Mitglied der Kreistagsfraktion der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wunderte sich in der Sitzung des Betriebsausschusses am 09.12.2014 darüber, dass eine seiner Meinung nach für den Kreishaushalt bedeutsame Frage nicht beantwortet wurde, und zwar die, warum der (selbst hoch verschuldete) kreiseigene Abfallbetrieb Darlehen vergibt.

Die Fraktion stellte daher am 22.12.2014 die Anfrage „Vergabe von Darlehen durch den Abfallbetrieb des Hochsauerlandkreises (AHSK)“ schriftlich an den Landrat. Das ist der Wortlaut:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Sitzung des Betriebsausschusses am 09.12.2014 wurde eine für die Finanzen und den Haushalt relevante Frage nicht beantwortet, die wir daher nun in ähnlicher Fassung als schriftliche Anfrage stellen:

• Warum vergibt der Abfallbetrieb des HSK Darlehen?
Dabei ist zu beachten, dass der AHSK laut Beteiligungsbericht 2013 zum Jahresende 2013 3,435 Mio “Ausleihungen an verbundene Unternehmen” vergeben hatte, aber selbst 3,686 Mio Euro “Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten” aufgenommen hatte.”

Und hier das komplette Antwortschreiben des Landrats mit Datum vom 06.01.2015:

“Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Loos,

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage: Warum vergibt der Abfallbetrieb des HSK Darlehen?

Der AHSK erwirtschaftet liquide Mittel, die er vorübergehend bei Banken zinsbringend anlegt und/oder an andere Gesellschaften/Einrichtungen des Kreises gegen Zahlung eines Zinses verleiht. Der mit den Gesellschaften/Einrichtungen vereinbarte Zins liegt höher als der bankenübliche Zins für angelegte Gelder und niedriger als bankenübliche Kreditzinsen. Dadurch kommt es zu einer win-win-Situation bei den Gesellschaften/Einrichtungen des Kreises und dem AHSK.
Die in Ihrem Schreiben genannte Tatsache, dass der AHSK gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausweist, hat keinen sachlichen Zusammenhang mit den hingegebenen Darlehen.”

Die Erklärung über den nicht vorhandenen sachlichen Zusammenhang lassen wir nun mal sacken …

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Wie viel Sprachförderung erhalten Kita-Kinder ohne Deutschkenntnisse?

By adminRL at 9:10 pm on Tuesday, January 13, 2015

Diese Frage stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wiederholt der Kreisverwaltung.

Mit Schreiben vom 29.12.2014 listete der Hochsauerlandkreis diejenigen Kitas im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts auf, die als so genannte Sprachförderkitas anerkannt sind. Alle 18 Einrichtungen erhalten speziell für die Sprachförderung bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 einen jährlichen Förderbetrag in Höhe von 5.000 Euro.

Hier die Auflistung der Sprachförderkitas:

1. Kath. Kindergarten Christkönig Bestwig
2. Kath. Kindergarten St. Petrus und Andreas Brilon
3. Städt. Kindergarten Altenbüren
4. AWO Kindergarten Lummerland Brilon
5. Kath. Kindergarten St. Peter und Paul Eslohe
6. Kath. Kindergarten Maria Königin Hallenberg
7. Ev. Jona Kindergarten Marsberg
8. Kath. Kindergarten Christkönig Bredelar
9. Kindergarten Essentho
10. Kindergarten Maris Stella Medebach
11. Kath. Kindergarten St. Raphael Meschede
12. AWO Kindergarten Mikado Meschede
13. AWO Kindergarten Kleine Wolke, Meschede
14. Filippo-Neri Kindergarten Meschede
15. Kath. Kindergarten St. Martinus Bigge
16. Städt. Kindergarten Olsberg
17. DRK Kindergarten Winterberg
18. Kath. Kindergarten St. Marien Siedlinghausen

Im Unterschied zu den anderen Kindertageseinrichtungen beschäftigten sie eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfüge, teilt der HSK mit. Weiter heißt es in der Antwort, der Träger stelle sicher, dass die vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Landeszuschüsse zur Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden eingesetzt werde. Er sorge außerdem dafür, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichere und weiter entwickele. Zudem erkläre das Jugendamt gemäß § 21 Abs. 3 Satz 4 KiBz gegenüber dem Land die zweckentsprechende Verwendung der an die Träger geleisteten Zuschüsse und lege diese durch vereinfachten Verwendungsnachweis nach Ablauf des Kindergartenjahres dar.

Die Frage der SBL, wie und mit welchem (Zeit-)Aufwand die pädagogische Fachkraft neben ihren zahlreichen anderen wichtigen arbeitsintensiven Aufgaben auch noch Sprachförderung leisten soll, kann der HSK nicht beantworten, „weil“, so berichtet die Verwaltung, „die Arbeitsorganisation innerhalb einer Kita zur Trägerhoheit gehört und der Hochsauerlandkreis keine Kindertageseinrichtungen betreibt.“

Das Ministerium für Familie, Kinder und Jugend schreibt auf seiner Homepage:
„Sprache ist eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Bildungserfolg. Die Förderung der sprachlichen Bildung und die kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung des Kindes stellt daher eine zentrale Bildungsaufgabe im pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtungen dar.“

Da fragen wir uns, wie können unsere Kitas mit so geringen Mitteln und Möglichkeiten diesem wichtigen Bildungsauftrag gerecht werden?

Abgesehen davon, erhalten ja auch nur 18 von insgesamt 85 Kindertagesstätten im Bereich des Kreisjugendamtes des HSK jährlich je 5.000 Euro Fördermittel für die Sprachförderung von Kindern ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen. Das ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein!

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Widerspruchsverfahren teilweise wieder eingeführt

By adminRL at 11:56 pm on Sunday, January 11, 2015

Zum 01.11.2007 wurde eine für viele Bürgerinnen und Bürger ärgerliche Neuregelung wirksam: Die damals in NRW noch regierende CDU/FDP-Landesregierung schaffte für fast alle “Verwaltungsakte” nach Landesrecht das Widerspruchsverfahren ab. Betroffene, die mit einem Bescheid nicht einverstanden waren und sich dagagen wehren wollten, mussten gleich den Weg zum Verwaltungsgericht wählen. Bequem für die Behörden, aber sehr aufwendig und mit hohen Kostenrisiken verbunden für die Bürgerinnen und Bürger. Ausnahmen gab es nur wenige, z.B. Bescheide von Schulen und Hochschulen in Prüfungsverfahren.

Seit 01.01.2015 hat sich das geändert: In vielen Bereichen können die Betroffenen jetzt wieder zunächst bei der für den Bescheid verantwortlichen Behörde Widerspruch einlegen. Dies betrifft z.B. Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe, Unterhaltsvorschuss, Pflegewohngeld, Wonhraumförderung, Verbraucherinformationen und Tierschutzgesetz.

Diese Bescheide müssen seit Anfang des Jahres eine “Rechtsbehelfsbelehrung” enthalten, in der die Empfänger ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sie beim Landrat des HSK Widerspruch einlegen können. Die Frist für den Widerspruch muss auch mitgeteilt werden; sie beträgt meistens einen Monat.

Falls in der Rechtsbehelfsbelehrung nicht auf die Widerspruchsmöglichkeit beim Landrat hingewiesen wird (und der Bescheid korrekt erstellt wurde), bleibt nach wie vor nur der Gang zum Verwaltungsgericht.

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Aus 3 mach 4 …

By adminRL at 12:16 am on Friday, January 9, 2015

Wir hatten bereits mehrfach über die anstehende drastische Erhöhung der Teilnehmergebühren für die Kreismusikschule berichtet. 12% mehr werden ab August 2015 verlangt. Die letzte Entgelterhöhung hatte es im August 2012 gegeben.

Zur Begründung hatte das Kreiskulturamt in der Sitzungsvorlage 9/145 für den Kreistag nur die Tariferhöhungen der Musiklehrer genannt. Die SBL rechnete nach und fand heraus, dass in der für die Lehrer der Kreismusikschule relevanten Entgeltgruppe die Gehälter seit der letzten Entgeltanhebung um 8,4% gestiegen sind, also weit weniger als die nun erfolgende Gebührenerhöhung.

Also fragten wir nach, wie dieser große Unterschied denn zu erklären sein. Erst in der Kreistagssitzung am 19.12.2014; dort bekamen wir keine Antwort. 3 Tage danach per schriftlicher Anfrage an den Landrat.

Am 07.01.2015 ging die Antwort ein. Und siehe da: die Kreisverwaltung kam auf tarifliche Gehaltserhöhungen von sogar 12,4%, die dann auf 12% abgerundet worden seien. Wie das kommt? Ganz einfach: Wir waren so naiv anzunehmen, dass nur die Tariferhöhungen seit der letzten bis zur nächsten Anhebung der Musikschulentgelte relevant seien. Denn vorher erfolgte Tariferhöhungen sind ja schon bei der letzten Erhöhung der Musikschulentgelte berücksichtigt worden.
Der Trick des Kreiskulturamtes: Es nahm die Tariferhöhungen aus 4 Jahren und begründete damit die Entgelterhöhung nach 3 Jahren! In der Drucksache 9/145 stand zwar der eigentlich eindeutige Satz “Das sind seit der letzten Entgeltanhebung 12% Steigerung der Personalkosten”, aber so genau darf man das nicht nehmen, wenn auch noch die Tarifanhebung vor der letzten Entgelterhöhung wieder mit eingerechnet wird…

Diese Methode der “Wiederverwendung” eröffnet interessante Perspektiven. Z.B. könnte das Kreiskulturamt demnächst auch gleich die geschätzten Gehaltstariferhöhungen der nächsten 5 Jahre mit einrechnen, dann “lohnt” sich die Gebührenanhebung noch mehr. Sicherlich können auch andere Behörden und Dienstleister die Übernahme dieser genialen Rechenkünste prüfen. So könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, die Einkommen aus den letzten beiden Kalenderjahren zu versteuern, und das jedes Jahr aufs Neue. Oder die Deutsche Bahn könnte bei der jährlich zum Fahrplanwechsel anstehenden Anhebung der Fahrpreise die Kostenerhöhungen aller GDL-Streiks aus den letzten 5 Jahren mit einrechnen. Es eröffnen sich völlig neue Perspektiven!

Schade nur, dass sich bereits nach den letzten Anhebungen der Musikschulentgelte viele Schülerinnen und Schüler vom Musikunterricht abgemeldet haben und sich das bei 12% Verteuerung im Sommer voraussichtlich wiederholen wird – trotz der kreativen Begründung des Kreiskulturamtes…

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Kirchenasyl

By adminRL at 1:44 pm on Wednesday, January 7, 2015

Einem jungen Mann, der unter abenteuerlichen Umständen aus Eritrea nach Deutschland geflüchtet ist, droht die Abschiebung durch die Ausländerbehörde des HSK. In Marsberg-Bredelar hat er jetzt Kirchenasyl erhalten. Die WDR-Lokalzeit hat – passend zum Drei-Königs-Tag – über den Fall berichtet:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-suedwestfalen/videokirchenasylinmarsberg100_size-L.html?autostart=true#banner

Die im Filmbeitrag gezeigte Pressemitteilung der Kreisverwaltung ist leider nicht auf den Internetseiten des HSK aufzufinden und auch unserer Fraktion bisher nicht bekannt.

Der Kirchenkreis hatte bereits kurz vor Weihnachten über das Kirchenasyl informiert:
http://www.kirchenkreis-arnsberg.de/index.php?id=97&tx_ttnews[tt_news]=571&cHash=518772a064dcb1a75c47dca2e0814ad4

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Schwerlastbegegnungsverkehr: Beim Kreis sind keine Beschwerden bekannt …

By adminRL at 4:54 pm on Saturday, January 3, 2015

Am 2. Dezember stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) noch einmal eine Anfrage zur Verkehrsinfrastruktur im Hochsauerlandkreis.
Dazu:
http://sbl-fraktion.de/?s=verkehrsinfrastruktur

Der Einfachheit halber veröffentlichen wir hier die Antwort der Verwaltung vom 15.12.2014 in voller Länge und ohne Kommentar:

„Sehr geehrter Herr Loos,
in Abstimmung mit der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Teil 1
Frage 1.1
An welchen Stellen kommt es auf einspurigen oder weniger als 5 Meter breiten Straßen zu Unfallhäufungen? (Angabe des Ortes und der genauen Lage)

Vorbemerkungen zu Unfallhäufungen – Unfallhäufungsstellen
Die Identifizierung und Auswertung der Unfälle erfolgt in NRW nach Erlassvorgaben des Landes.
Unfallhäufungsstellen werden anhand vorgegebener Kriterien von der Polizei ermittelt und festgelegt. Kriterien sind Anzahl, Schwere und Ursächlichkeit der Unfälle.
Ist eine Unfallhäufungsstelle festgelegt, werden die Unfälle durch die Unfallkommission (Straßenbaubehörde, Polizei und Straßenverkehrsbehörde sowie gfls. örtliche Ordnungsbe-hörde) analysiert und die Ursachen ermittelt. Der Zustand der Straße und die Erkennbarkeit der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind hierbei wichtige Beurteilungskriterien. Sofern die Verkehrssicherheit verbessert werden kann, entwickelt die Unfallkommission Si-cherheitsmaßnahmen bzw. schlägt sie vor. Dies können sowohl Verbesserungen bei Beschilderung oder Markierungen sein, als auch Maßnahmen zur besseren Erkennbarkeit der Straßen und bauliche Veränderungen (Anlage von Kreisverkehren, Schutzstreifen o.ä.) sein. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Finanzierungsvorbehalt der jeweiligen Straßenbaubehörde.
Die Eigenschaften „Straßenbreite” oder „Einspurigkeit” stellen keine erlasskonformen Erfassungsparameter für die Unfalluntersuchungen dar.

Antwort
Die aktuellen Unfallhäufungsstellen im Hochsauerlandkreis liegen überwiegend im überörtlichen Straßennetz, deren Regelbreite den Anforderungen des Straßenrechts entsprechen. Bei den wenigen Kommunalstraßen sind die Straßenbreiten ebenfalls nicht unfallursächlich.

Teil 2
Im Bereich der Stadt Medebach gab es wiederholt Beschwerden wegen des Schwerlastbegegnungsverkehrs auf der L 872 zwischen den Orten Küstelberg und Deifeld sowie auf der L 854 zwischen Oberschledom und Usseln.
Frage 2,1
• Sind Ihnen diese Beschwerden bekannt?

Antwort
Beim Kreis und der Direktion Verkehr der Polizei sind keine Beschwerden über Schwerlast-begegnungsverkehr bekannt. Inwieweit derartige Beschwerden beim Landesbetrieb als der zuständigen Straßenbaubehörde eingegangen sind, ist hier nicht bekannt.

Frage 2.2
• Werden diese Straßenbereiche als Unfallschwerpunkte geführt?

Antwort
Auf den beiden Landesstraßen 872 und 854 im Stadtgebiet Medebach sind keine Unfallhäufungsstellen verzeichnet. Bekannt ist jedoch, dass sich im laufenden Jahr einige Bagatellunfälle ereignet haben, die jedoch mit zwei Ausnahmen alle der Unfallkategorie 5 (leichte Sachschäden) angehören und somit für Erfassung von Unfallhäufungsstellen nicht relevant sind. Lediglich in zwei Fällen waren Personenschäden zu beklagen (PKW/Motorrad und Alleinunfall PKW).

Frage 2.3
• Trifft es zu, dass die Verwaltung in diesen beiden Bereichen sowie in anderen ähnlichen, einspurigen Straßenabschnitten keinerlei Handlungsspielraum sieht? Wenn ja, warum?

Antwort
Bei gewidmeten Bundes- und Landesstraßen obliegen der Bau, die Unterhaltung und die Instandsetzung den Dienststellen des Landes. Vor dem Hintergrund der finanziellen Mög-lichkeiten erstellt das Land Prioritätenlisten für Instandsetzungs- und Baumaßnahmen ihres Straßennetzes und setzt sie um. Der Hochsauerlandkreis hat keine Möglichkeiten, Einfluss auf diese durchaus sachlichen und nachvollziehbaren Kriterien zu nehmen.
Bei den Kreisstraßen besteht sehr wohl Handlungsspielraum. Ähnlich wie beim Land erstellt der Kreis unter Mitwirkung der politischen Gremien eine Prioritätenliste und führt die Maß-nahmen —wenn die Finanzmittel vorhanden sind- zeitnah durch.

Teil 3
Das Verkehrskonzept des Kreises beinhaltet bekanntlich nicht nur die Kreisstraßen mit mar-ginaler Bedeutung im Bereich der Stadt Medebach!
Frage 3.1
• Ist die Verwaltung der Ansicht, dass der wachsende Schwerlastverkehr auch weiterhin auf den vorhandenen einspurigen bzw. schmalen, kurvenreichen Straßen des Hochsauerland-kreises zu bewältigen ist?

Antwort
Ja. Bundes- und Landesstraßen sind durch das Land NRW verkehrssicher ausgebaut und bei ihrer Widmung nach dem Straßenrecht für den überörtlichen Verkehr freigegeben worden — so auch die Landesstraßen in der Stadt Medebach. Bundesstraßen sind hier nicht vorhanden. Die Entwurfselemente (Lage- und Höhenplan sowie Querschnitt) sind auf die Funktion einer Landstraße planerische ausgelegt und in der Örtlichkeit entsprechend umgesetzt. Hierzu gehören auch die Nutzungsmöglichkeiten für den Schwerlastverkehr.
Die Ausführungen über die Widmungsgrundlagen für Landesstraßen gelten auch für die Kreisstraßen. Sollten Teilbereiche aufgrund von Straßenschäden für LKW vorübergehend nicht geeignet sein, werden diese Straßenzüge in dieser Zeit für den Schwerverkehr ge-sperrt.

Frage 3.2
• Wenn ja, aus welchem Grund kommt Ihre Behörde zu dieser Einschätzung?

Antwort
Siehe 3.1.“

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