Schulsozialarbeiter regt Anfrage an
Ein Schulsoziarbeiter machte die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) darauf aufmerksam, dass es an Schulen im Hochsauerlandkreis durchaus ein Problem mit rechtsradikalem Gedankengut geben könnte.
Die Annahme, dass auch bei uns einige junge wie ältere Menschen „rechts ticken“, ist unseres Erachtens nicht einfach von der Hand zu weisen. Dafür sprechen allein schon die vielen fremdenfeindlichen und hasserfüllten Sprüche und Kommentare in den sogenannten sozialen Medien.
Rechtsradikale Tendenzen an den kreiseigenen Schulen?
Der Hochsauerlandkreis ist Träger von fünf Berufskollegs. Zwei sind in Arnsberg (Am Eichholz und Berliner Platz), die anderen drei in Brilon, Meschede und Olsberg. Zudem ist der HSK Träger von sieben Förderschulen.
Wer hat sich schon laut und öffentlich Gedanken darüber gemacht, ob es an den kreiseigenen Schulen Schülerinnen und Schüler und ggf. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Vorliebe für „Nazi-Ideen und -Sprüche gibt“? Bisher doch offenbar niemand?
Anfrage der SBL/FW
Also richtete sich die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 07.11.2017 mit folgenden Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:
1. Welche Möglichkeiten sehen Sie, aufkeimendem oder bereits bestehendem Rechtspopulismus und Rassismus an Schulen – speziell an den kreiseigenen Schulen – vorzubeugen und aktiv und möglichst effizient gegen derartige Einstellungen, sowohl bei Schüler/innen und ggf. auch bei Lehrer/innen, zu handeln?
2. Sind an den kreiseigenen Schulen „Projekte gegen Rechts“ (z. B. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“) Bestandteil themenaffiner Unterrichtsfächer? Oder sind diese Angebote in entsprechenden Fächern wie Gesellschaftslehre, Politik, Geschichte oder Erdkunde entlang der Kernlehrpläne durch gezielte Unterrichtseinheiten integriert?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, welche konkreten Angebote gibt es an welcher Schule? Mit welchem personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand und über welche Zeiträume laufen diese Maßnahmen an den einzelnen Schulen oder an außerschulischen Lernorten?
5. Lehrerinnen und Lehrer haben eine Vorbildfunktion. Gibt es für die Pädagoginnen und Pädagogen an den kreiseigenen Schulen Verhaltensanweisungen bzw. schulinterne Fortbildungen hinsichtlich der Thematisierung von AfD und anderen rechtspopulistischen Gruppen?
6. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Neutralitätsgebot?
7. Wie gehen die Lehrerinnen und Lehrer auf Schülerinnen und Schüler ein, deren rechtspopulistische Haltung offensichtlich ist?
Antwort ist wenig konkret
Kurz gefasst heißt die Antwort aus dem Kreishaus: „Nicht zuständig“!
Die Aufsichtsbehörde sei die Bezirksregierung.
Und das Ministerium lege die Inhalte der Bildungsgänge und Unterrichtsfächer fest.
Die Schulen bestimmten dann die schuleigenen Unterrichtsvorgaben.
Dem HSK sei allerdings bekannt, dass sich das Berufskolleg am Eicholz in Arnsberg an dem Projekt „Schule ohne Rassismus“ beteilige.
Das Antwortschreiben des Hochsauerlandkreises mit Datum vom 12.12.2017 komplett:
„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Gem. §§ 78 ff des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRWSchulG) gehört zu den Aufgaben der öffentlichen Schulträger u.a. die Einrichtung von Schulen, der Bau, die Unterhaltung, Erweiterung und Instandsetzung der Schulgebäude und die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schulen.
Zu den Aufgaben der Schulaufsicht gehören gern. §§ 86 ff SchulG u.a.:
die Sicherung und Weiterentwicklung eines qualitativ hochwertigen, zukunftsgerichteten, international konkurrenzfähigen Bildungsangebotes in Schulen, die Sicherung der Bildungschancen bei Stärkung der Selbstverantwortung des Einzelnen.
Unmittelbare Aufsichtsbehörden über die Schulen sind die Bezirksregierungen und die staatlichen Schulämter.
Die Bezirksregierungen nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Realschulen, die Gesamtschulen, die Gymnasien, die Sekundarschulen, die Berufskollegs und die Weiterbildungskollegs sowie Förderschulen u. a. im Bildungsbereich dieser Schulformen wahr. Die Bezirksregierungen sind zugleich obere Schulaufsichtsbehörde. Die staatlichen Schulämter nehmen die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen und die Fachaufsicht über Hauptschulen und bestimmte Förderschulen wahr. Das staatliche Schulamt wird als untere Schulaufsichtsbehörde von den Kreisen getragen.
Gem. 5 29 SchulG erlässt das Ministerium schulformspezifische Vorgaben für den Unterricht. Diese legen insbesondere die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge, Unterrichtsfächer und Lernbereiche fest und bestimmen die erwarteten Lernergebnisse. Die Schulen bestimmen auf der Grundlage dieser Unterrichtsvorgaben in Verbindung mit Ihrem Schulprogramm schuleigene Unterrichtsvorgaben.
Der Hochsauerlandkreis ist Träger von 5 Berufskollegs und 7 Förderschulen. Wie dargestellt, liegt die Zuständigkeit für den Unterricht an den kreiseigenen Schulen bei der Bezirksregierung bzw. beim Schulamt für den Hochsauerlandkreis. Die Schulen bestimmen dann die schuleigenen Unterrichtsvorgaben.
Die von Ihnen unter den Fragen 1— 7 angefragten Informationen zum Unterricht und der Gestaltung des Schulalltags beziehen sich auf Bereiche in denen der Hochsauerlandkreis nicht zuständig ist.
Allerdings ist mir bekannt, dass sich das Berufskolleg am Eichholz an dem von Ihnen unter Punkt 2 aufgeführtem Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ beteiligt.“
Auf der Suche im „www“ stießen wir auf einen 2 Jahre alten Artikel der „Zeit“ über „Rechtsradikalismus an Schulen“. Der Autor stellt die Frage: „Wie sollen Lehrer mit Neonazis im Klassenzimmer umgehen?“ Wir meinen, unsere Behörden sollten sich diese Frage auch stellen!
Klick:
http://www.zeit.de/2015/45/lehrer-schule-rechtsextremismus-rassismus