Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

14 Windräder im HSK sollen schon vor ihrer Errichtung “repowert” werden?!

By admin at 9:31 am on Sunday, July 28, 2024

Die SBL-Kreistagsfraktion hatte beim Landrat eine schriftliche Anfrage eingereicht, in der es um das vorzeitige Repowering von Windenergieanlagen (WEA) geht. Zunehmend sollen WEA repowered werden, bevor sie überhaupt errichtet worden sind. Das könnte dazu dienen, die normal üblichen Genehmigungsverfahren (z.B. mit Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfung) zu umgehen.
Der komplette Text der Anfrage steht hier: https://sbl-fraktion.de/?p=11508

Am 24.07. ging die Antwort des Landrats ein:
“zu Frage 1:
Im Kreisgebiet wurden seit Januar 2020 keine WEA vor Ablauf des 15. Jahres ihrer Nutzungszeit repowered.

Zu Frage 2:
Es wurden 14 Anträge für das Repowering von WEA vor deren Errichtung (§ 16b Abs. 7 BImSchG) eingereicht, 13 genehmigt, keine der Anlagen wurde bisher errichtet.

Zu Frage 3:
Es wurden 14 Anträge für das Repowering von WEA vor deren Errichtung (§ 16b Abs. 7 BImSchG) eingereicht, 1 Antrag ist noch nicht entschieden

Zu Frage 4:
Im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens werden nur Anforderungen geprüft, sowie durch das Repowering im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können, die für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 BImSchG erheblich sein können, dies gilt auch für die Artenschutzprüfung. Bei der Umweltverträglichkeit wird eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt. Auf Antrag des Vorhabenträgers ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG, mit Öffentlichkeitsbeteiligung, oder das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG durchzuführen.”

Immerhin 13mal wurde also das Repowering für gar nicht errichtete WEA bereits genehmigt, über einen weiteren derartigen Antrag wurde noch nicht entschieden. Da stellt sich die Frage, warum nicht gleich die Anträge für die tatsächlich geplanten WEA gestellt werden?
Die Antwort des Landrats zum veränderten Genehmigungsverfahren beim Repowering ist sehr vage. Es ergibt sich aber indirekt, dass der Antragsteller bei einem derartigen Schein-Repowering des vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG wählen kann, in dem viele Prüfungen entfallen, insbesondere auch Veröffentlichungen und Beteiligungen.

Aus der Antwort geht übrigens nicht hervor, wie viele Anträge auf Repowering für fast neue Anlagen gestellt wurden.

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Vorzeitiges Repowering?

By admin at 7:03 am on Monday, July 15, 2024

Zum Repowering von Windenergieanlagen (WEA) hat die SBL-Kreistagsfraktion die folgende schriftliche Anfrage an den Landrat gestellt:

“Das Repowering von WEA ist eigentlich dazu gedacht, alte WEA nach Ablauf ihrer Nutzungsdauer von ca. 20 Jahren durch neue und leistungsfähigere Modell zu ersetzen, am selben Standort.
In jüngerer Zeit scheinen sich jedoch die Fälle zu mehren, in denen ein Repowering von WEA bereits wenige Jahre nach Beginn ihres Betriebs oder sogar vor der Errichtung stattfindet. Beim Repowering nach wenigen Jahren müssen tausende von Tonnen Beton und Stahl abgerissen und entsorgt werden. Dadurch kann sich die Umweltbilanz von WEA erheblich verschlechtern. Außerdem stellt sich bei einem solchen „unechten“ Repowering immer die Frage, welche Teile des sonst erforderlichen Genehmigungsverfahrens für eine gleichartige Neuanlage sich dadurch umgehen lassen.

Daher stellen wir folgende Fragen:
1. Wie viele WEA im Kreisgebiet wurden seit Januar 2020 repowered:
a) vor ihrer Errichtung
b) in den ersten 5 Jahren ihrer Nutzungszeit,
c) zwischen dem 6. und 10. Jahr ihrer Nutzungszeit,
d) zwischen dem 11. und 15. Jahr ihrer Nutzungszeit?
2. Wie viele derartige Anträge wurden im selben Zeitraum und nach den gleichen Nutzungsdauern gestellt und genehmigt, aber noch nicht ausgeführt?
3. Wie viele derartige Anträge wurden im selben Zeitraum und nach den gleichen Nutzungsdauern gestellt, ohne dass bisher darüber entschieden wurde?
4. Welche Unterschiede wendet die Kreisverwaltung bei derartigen Repoweringanträgen gegenüber gleichartigen Neuanträgen an, insbesondere hinsichtlich Artenschutzprüfung, Umweltverträglichkeit, Standortauswahl und Beteiligung von Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange (TÖB)?”

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Die Kommunalpolitik vergibt durch die Ablehnung eines Nationalparks Chancen für den Wald

By admin at 8:06 am on Friday, June 7, 2024

In der letzten Umweltausschusssitzung des Hochsauerlandkreises wurde noch einmal über einen Nationalpark beraten. Hintergrund: Die nordrhein-westfälische Landesregierung beabsichtigt, neben dem Nationalpark Eifel einen 2. Nationalpark in NRW zu errichten. Dafür wurden 6 geeignete Räume in NRW ausgesucht und in die regionale Diskussion gegeben. Zielsetzung eines Nationalparks ist es, auf einer möglichst großen unzerschnittenen Fläche einen Wildnessbereich zu entwickeln. Touristische Nutzung und Umweltpädagogik sind ausdrücklich erlaubt.

Im Bereich des Hochsauerlandkreises sind es: der Arnsberger Wald (der auch im Kreis Soest liegt) und ein Nationalpark Eggegebirge, der überwiegend in den Kreisen Paderborn und Höxter liegt, aber mit 800 ha in den HSK hineinreicht.

Ein Nationalpark Arnsberger Wald wurde bereits von den Kreistagen in Meschede und Soest abgelehnt. Ein initiiertes Bürgerbegehren scheiterte im Hochsauerlandkreis an der nötigen Stimmenzahl. Die Kreistage in Paderborn und Höxter haben sich ebenfalls gegen einen Nationalpark Eggegebirge ausgesprochen. Allerdings war dort ein Bürgerbegehren erfolgreich und es findet noch bis zum 12.6. ein Bürgerentscheid statt.

Aus diesem Grunde hatte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) für den Kreisumweltausschuss nochmal eine Diskussion zum Thema beantragt, um sich positiv zur Ausweisung eines NP Egge im Gebiet des HSK auszusprechen, bzw. eine Informationsveranstaltung zum Thema NP Egge durchzuführen. Beide Ansinnen wurden im Umweltausschuss mit Stimmen von CDU, SPD und FDP abgelehnt. Am 21. Juni wird sich der Kreistag mit dem Thema beschäftigen.

Die weiteren Flächen für einen NP, die in Westfalen liegen, sind: Ebbegebirge (südlich Lüdenscheid) und der Rothaarkamm nördlich von Bad Berleburg. Der NP Ebbegebirge wurde von den betroffenenen Gemeinden Herscheid und Meinerzhagen abgelehnt. Gegen einen Nationalpark Rothaarkamm hat sich der Kreistag in Siegen ausgesprochen.

Somit stehen die Chancen derzeit schlecht, dass ein Nationalpark in Westfalen errichtet wird. Dabei würde es gerade der Region Westfalen gut anstehen, einen Nationalpark, neben dem NP Eifel, zu entwickeln. Westfalen ist eine touristisch gut entwickelte Region, die einige Vorteile dadurch hätte.

Zudem ist Westfalen auch eine alte (Ur)waldregion: Schon Tacitus beschrieb 100 nach Christus die Region als eine aus undurchdringlichen Wäldern bestehenden Landstrich. Die Römer scheiterten an diesen Wäldern. Aus dem Mittelalter gibt es viele Sagen und Märchen aus diesem dunklen westfälischen Wald. Auch das Nibelungenlied weiss davon zu berichten.

Was ist aus diesem Wald geworden? Eine rein ökonomische Forstwirtschaft mit absterbenden Fichtenwäldern, Weihnachtsbaum- und Schnittgrünkulturen. Zukünftig überwachsen von Windkraftanlagen. Alte ursprüngliche Wälder gibt es so gut wie kaum noch. Und Urwälder die ihren Namen verdienen gar nicht.

Dem Privatbesitz kann diese ökonomische Betrachtungsweise niemand verwehren, doch bei den Flächen, die vom Land als Nationalpark vorgeschlagen wurden, handelt es ausschließlich um Landesflächen. Privater Grundbesitz ist nicht betroffen.

Ein Nationalpark in der Region Westfalen wäre hervorragend geeignet, ein Gegenstück zu der überwiegend gescheiterten ökonomischen forstwirtschaftlichen Entwicklung zu geben. Von daher ist es vollkommen unverständlich, wie die Kreistage und Kommunalparlamente in der Region bisher mit dem Thema umgegangen sind. Statt sich fachkundig zu machen wird es abgelehnt sich mit dem Thema zu beschäftigen. Es werden lediglich Scheinargumente wiedergegeben, die vor allem von Lobbyverbänden der Jagd kommen. Eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Thema findet nicht statt. Die Chance einen Nationalparks in Westfalen für die Region werden gar nicht gesehen. Schade für die Region, schade für Westfalen.

Matthias Schulte-Huermann (Vertreter der SBL im Umweltausschuss des HSK)

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Exkursion in den Nationalpark Kellerwald

By admin at 9:45 am on Saturday, June 1, 2024

In NRW wird derzeit viel über die Einrichtung eines zweiten Nationalparks diskutiert, nachdem der Nationalpark Eifel gerade seinen 20. Geburtstag feierte und sich als Erfolgsstory erwiesen hat. Die SBL hatte mehrfach Anträge zu einem Nationalpark im Arnsberger Wald gestellt, die aber Landrat, CDU und FDP mit ihrer knappen Mehrheit im Kreistag ablehnten. In den Nachbarkreisen Paderborn und Höxter finden derzeit Bürgerentscheide zum Nationalpark Egge statt.

Im nahen Nordhessen gibt es bereits den Nationalpark Kellerwald, am Edersee. Auch er ist jetzt 20 Jahre alt.

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(Bildquelle: https://nationalpark-kellerwald-edersee.de/schuetzen/der-nationalpark, Manfred Bauer)

Dorthin bietet der Verkehrsclub Deutschland (VCD) eine Exkursion an. Start ist am Sonntag, 30. Juni, um 07:52 Uhr ab Bahnhof Neheim-Hüsten, mit Zustiegsmöglichkeit in allen Unterwegsbahnhöfen bis Brilon-Wald, z.B. um 08:16 Uhr ab Meschede. Nach Umstieg in Brilon-Wald ist die Ankunft in Vöhl-Herzhausen für 10:13 Uhr vorgesehen. Von Brilon-Stadt erfolgt die Abfahrt (ohne Umstieg) um 08:56 Uhr. Vom Bahnhof Vöhl-Herzhause wird nach einem Fußweg von etwa einer Viertelstunde das Nationalparkzentrum erreicht, wo ein Vortrag für die Teilnehmer stattfindet. Darin werden der Nationalpark und seine 20jährige Geschichte vorgestellt. Es schließt sich eine etwa dreistündige Führung mit einem Ranger durch einen Teil des Nationalparks an, mit Gelegenheit zum Picknick.

Gegen 15 Uhr geht es dann per Bus zur Talstation der Peterskopfbahn, bei Hemfurth. Oben auf dem Peterskopf befinden sich die Hochspeicherbecken für das Pumpspeicherkraftwerk Waldeck und es gibt von dort einen beeindruckenden Ausblick. Vom Peterskopf wandern die Teilnehmer etwa eine Stunde bergab in Richtung Sperrmauer der Edertalsperre. Die Rückfahrt erfolgt per Bus bis Korbach und von dort weiter per Zug zurück ins Sauerland. Die Ankunft in Neheim-Hüsten ist für 20.39 Uhr oder für 22:39 Uhr geplant.

Anmeldungen bitte per Mail an hochsauerland@vcd.org oder in der Bahnagentur Globrailer im Bahnhof Arnsberg. Telefonische Auskünfte sind auch unter 0157-73888051 erhältlich. Anmeldeschluss ist der 18.06.2024. Frühere Anmeldungen erleichtern die Planungen für die Rangertour.

Für die Teilnahme entstehen Kosten von 19 Euro (ohne Deutschland-Ticket) bzw. 5 Euro (falls ein Deutschland-Ticket vorhanden ist). VCD-Mitglieder zahlen nur 13 bzw. 0 Euro. Hinzu kommen die Kosten der Seilbahnfahrt zum Peterskopf.

Bitte an bequeme Schuhe, wetterfeste Kleidung, Getränke und Verpflegung denken!

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Ca. 5.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren zum Naturpark Arnsberger Wald

By admin at 8:41 pm on Tuesday, April 16, 2024

Nach vier intensiven Wochen haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am gestrigen Abend dem Landrat des Hochsauerlandkreises fast 500 Unterschriftenlisten übergeben.

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Leider konnte die erforderliche Zahl von Unterschriften in der kurzen Zeit nicht ganz erreicht werden. Dabei spielten auch die große Fläche des Hochsauerlandkreises eine Rolle und die Tatsache, dass die Mehrzahl der Städte und Gemeinden des HSK relativ weit von der für den Nationalpark vorgesehenen Fläche entfernt ist.

Aus Sicht der Verantwortlichen waren die Aktivitäten der letzten Wochen aber trotzdem ein Erfolg. Viele der direkt angesprochenen Bürgerinnen und Bürger waren bereit, für den Nationalpark Arnsberger Wald zu unterschreiben.

Wie groß der Wunsch nach einem Nationalpark Arnsberger Wald in der unmittelbaren Umgebung ist, konnte man daran erkennen, dass auch viele Menschen aus dem Kreis Soest sich gerne an dem Bürgerbegehren beteiligt hätten. Dieser Wunsch wird von den Vertretungsberechtigten in den nächsten Wochen auch an die politisch Verantwortlichen im Nachbarkreis herangetragen.

Viele Menschen im Kreisgebiet, die zum ersten Mal mit einem Bürgerbegehren die Möglichkeiten der direkten Demokratie nutzen konnten, waren begeistert.

Die Vertretungsberechtigten bedanken sich bei allen, die unterschrieben haben, und vor allem bei den vielen aktiven Helferinnen und Helfern, die andere über das Vorhaben informiert und Stimmen gesammelt haben.

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Gibt es den ersten Bürgerentscheid im HSK?

By admin at 10:51 pm on Tuesday, April 9, 2024

In den Endspurt geht das Bürgerbegehren „JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald“. Am Montagabend (15. April) werden die gesammelten Unterschriften im Kreishaus in Meschede an den Landrat übergeben.

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Unterstützen kann man das Bürgerbegehren z.B. in den 42 Sammelstellen im Kreisgebiet, mindestens bis einschließlich Samstag. Eine aktuelle Liste der Sammelstellen findet sich hier: http://sbl-fraktion.de/?p=11376

Außerdem gibt es am Samstag auf am Markt in Neheim (8:30 bis 14 Uhr) und am Markt in Brilon (8 bis 13 Uhr) Informationsstände, an denen ebenfalls Unterschriftslisten ausliegen. An allen diesen Stellen lassen sich auch bereits ausgefüllte Unterschriftslisten abgeben.

Die allerletzte Chance zum Unterschreiben und zur Abgabe von Unterschriftslisten besteht noch am Montag (15. April) von 19:00 bis 21:00 Uhr am Kreishaus in Meschede. Dort hängt dann am Haupteingang eine Telefonnummer, die man anrufen kann, und es kommt jemand heraus.

Bis zur Übergabe an den Landrat wird fleißig weiter gesammelt. Mitmachen dürfen alle ab 16 Jahren, die im HSK wahlberechtigt für Kommunalwahlen sind. Falls die erforderliche Zahl von 8.614 Unterschriften zusammen kommt, würde anschließend erstmals im HSK ein Bürgerentscheid stattfinden. Dann können die Bürgerinnen und Bürger selbst darüber abstimmen, ob ein Teil des Arnsberger Waldes (und zwar ausschließlich Staatsforst, kein Privatwald) zum Nationalpark weiterentwickelt wird. Damit würde der Koalitionsvertrag der NRW-Landesregierung umgesetzt. Er sieht vor, dass neben dem Nationalpark Eifel ein weiterer Nationalpark im Land eingerichtet wird. In der Eifel wurde gerade das 20jährige Jubiläum gefeiert: Der dortige Nationalpark hat sich als großer Erfolg für die Natur und den Tourismus erwiesen.

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Bildquelle: BUND HSK

Parallel zum Bürgerbegehren gibt es auch digitale Petitionen für den Nationalpark Arnsberger Wald. Für das Bürgerbegehren zählen aber nur persönlich geleistete Unterschriften.

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Mehr als 30 Sammelstellen

By admin at 11:25 pm on Wednesday, March 27, 2024

Mittlerweile gibt es mehr als 30 Sammelstellen für Unterschriften für das Bürgerbegehren “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald).

Hier kann man vor Ort unterschreiben:

Arnsberg:

Altstadtcafé Krengel, Alter Markt 4, 59821 Arnsberg

Biomarkt und Reformhaus Mommertz, Mendener Str. 2, 59755 Arnsberg

Bioladen „Regenbogen“, Gutenbergplatz 33/34, 59821 Arnsberg

Bioladen „Regenbogen“, Engelbertstr. 9, 59755 Arnsberg-Neheim

Braubrüder Arnsberg, Neumarkt 6, 59821 Arnsberg

Buchhandlung Sonja Vieth, Alter Markt 10, 59821 Arnsberg

Buch-Café Galli Cantu, Kirchplatz 4, 59759 Arnsberg-Hüsten

DAL – Der Andere Laden, Marktstraße 21, 59759 Arnsberg-Hüsten

DAL – Der Andere Laden, Mendener Str. 4, 59755 Arnsberg-Neheim

Eiscafé Venezia, Steinweg 9, 59821 Arnsberg

Fisch Spa, Voßwinkeler Straße 21a, 59757 Arnsberg-Voßwinkel

Lotto Wagener, Arnsberger Straße2, 59759 Arnsberg-Hüsten

Physiotherapie Haase, Stembergstraße 37a, 59755 Arnsberg-Neheim

Physio Klemann, Engelbertstraße 91, 59755 Arnsberg-Neheim

Raiffeisen-Markt, Am Siegenbittel 1, 59759 Arnsberg-Hüsten

Reise-Agentur El Mundo, Apothekerstraße 55, 59755 Arnsberg-Neheim

Tabakstore & more Lübben, Engelbertstraße 11, 59755 Arnsberg-Neheim

Wind und Wetter, Neheimer Markt 4, 59755 Arnsberg-Neheim

Verkehrsverein Arnsberg, Neumarkt 6, 59821 Arnsberg

Bestwig:

Foto Team Hilburg, Bundesstraße 169, 59909 Bestwig

Brilon:

Bioladen am Tor, Derkere Straße 22, 59929 Brilon

Damenmoden Alexander Otto, Am Markt 15, 59929 Brilon

m-zwo, Derkere Straße 2, 59929 Brilon

Prange – Ihre Buchhandlung, Friedrichstr 2, 59929 Brilon

Hallenberg:

Landgasthaus Zum wilden Zimmermann, Nuhnestraße 25, 59969 Hallenberg

Pizzeria “Lo Stivale”, Merklinghauser Straße 12, 59969 Hallenberg

Marsberg:

Biolädchen, Bahnhofstraße 5, 34431 Marsberg

Regenbogenladen „Eine Welt“, Kirchstraße 5, 34431 Marsberg

Meschede:

Cafe Bistro Schröjahrs, Ruhrstraße 25, 59872 Meschede

Copyshop Yazar, Ruhrstraße 13, 59872 Meschede

Forever Fitnessstudio, Emhildisstraße 16, 59872 Meschede

Gerstgarbe Tabak-Presse-Lotto, Kaiser-Otto-Platz 2, 59872 Meschede

Haus Gierse, Winterberger Straße 20, 59872 Meschede-Remblinghausen

Meier’s Dorfladen, Dorfstraße 28, 59872 Meschede-Wennemen

Metzgerei Brüggemann, Warsteiner Straße 10, 59872 Meschede

Sundern:

Büchereck Engelbertz, Settmeckestraße 1, 59846 Sundern

Feyne Droappen – Genuss – Galerie, Hauptstraße 59, 59846 Sundern

Fachfußpflege Kock, Hauptstraße 34, 59846 Sundern

Schauerte Männer Mode, Unter der Hardt 4, 59846 Sundern

Unser Dorfladen, Hagener Straße 32, 59846 Sundern-Hagen

Winterberg:

MomentMal Kiosk, Weberstraße 6, 59955 Winterberg-Siedlinghausen

Die Liste wird regelmäßig ergänzt.

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Flyer zum Nationalpark

Der Flyer des BUND im HSK und anderer Naturschutzverbände mit Informationen zum Nationalpark kann hier heruntergeladen werden:
https://www.bund-hochsauerlandkreis.de/fileadmin/hochsauerland/Dokumente/Flyer_Nationalpark_Arnsberger_Wald.pdf

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Warum die Bewerbung für einen Nationalpark im Arnsberger Wald sinnvoll wäre

By admin at 1:29 am on Monday, March 18, 2024

Für die Sitzung des Kreistags hatte die SBL-Fraktion den Antrag eingebracht, dass sich der HSK beim Landesumweltministerium darum bewerben soll, dass in einem Teil des Arnsberger Waldes ein Nationalpark entsteht. Die folgende Karte vom BUND im HSK zeigt, um welches Teilgebiet des Arnsberger Waldes es geht.

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Quelle: https://www.bund-hochsauerlandkreis.de/fileadmin/hochsauerland/Dokumente/Flyer_Nationalpark_Arnsberger_Wald.pdf

Durch die Annahme des Antrags hätte sich das Bürgerbegehren vermeiden lassen. Doch im Kreistag stimmten nur Linke/FW und Grüne für den Antrag. Nun kommt es also zur Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren.

Hier die im Kreistag vorgetragene Begründung unseres Antrags:

“Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Sie haben die Chance, heute etwas Positives für unsere Region zu bewirken, indem Sie die Bewerbung des HSK für den National­park unterstützen. Dadurch würde sich das Bürgerbegehren erledigen. Und wir sind nicht der einzige Kreis, der für einen Nationalpark infrage kommt, denn in den Nachbar­kreisen Paderborn und Höxter gab es bereits erfolgreiche Bürger­begehren, für einen Nationalpark Egge. Im Regionalrat in Detmold am 31.01. hat sogar die CDU gegen den Antrag der FDP gestimmt, diesen Nationalpark abzulehnen. In unserer Nachbarschaft haben also viele Menschen schon den Wert eines National­parks erkannt. Dabei ist das Gebiet für einen möglichen Nationalpark Egge sehr stark zergliedert, der Arnsberger Wald bietet viel bessere räumliche Voraussetzungen für einen Nationalpark.

Wir wissen: Es gibt mächtige Lobbygruppen, vor allem aus der Jägerschaft, die gerne fast unbegrenzt weiter jagen können möchten. Aber das sollte nicht Maßstab unseres Handelns sein. Auch in einem Nationalpark darf gejagt werden, aber nur einmal in Jahr, an mehreren Tagen.

In den letzten Tagen konnten wir zahlreiche Berichte zum 20jährigen Jubiläum des Nationalparks Eifel sehen, hören und lesen. Außer dem großen Gewinn für die Natur gibt es durch diesen Nationalpark auch sehr positive wirtschaftliche Entwicklungen. So berichtete der WDR am 08.03. über eine aktuelle Studie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Nationalparks: „Demnach besuchten rund 1,38 Millionen Menschen zwischen April 2022 und April 2023 das Schutzgebiet. Sie sorgten für einen Bruttoumsatz von rund 76 Mio. Euro. In der Studie wurden auch Anwohner befragt. Für fast 90 % der Bürgerinnen und Bürger war die Existenz des National­parks wichtig; die Akzeptanz ist demnach in den letzten 10 Jahren weiter gestiegen.“

Der Landesumweltminister hat dem Kreis Siegen-Wittgenstein schriftlich mitgeteilt, dass Bewerbungen für einen Nationalpark auch nach dem 31. März noch eingereicht werden können. Wir haben also noch Zeit und könnten daher die Chance nutzen, uns zunächst näher zu informieren, z.B. im Austausch mit Befürwortern und Gegnern aus der Eifel. So ein inhaltlicher und fundierter Ablauf wäre sinnvoll. Die pauschale Ablehnung ohne gründliche Information, wie wir sie hier bisher von der Mehrheit erlebt haben, ist eine reine Anti-Haltung, die unserer Verantwortung nicht gerecht wird.”

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Unterschriften sammeln für den Nationalpark Arnsberger Wald!

By admin at 9:57 am on Saturday, March 16, 2024

Gestern hat der Kreistag die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald” beschlossen. Damit beginnt jetzt das Sammeln der Unterschriften!

Weitere Informationen zum Bürgerbegehren finden sich auf unserer Seite  https://sbl-fraktion.de/?page_id=11347, die auch in der rechten Spalte unter “Pages” verlinkt ist!
Dort lassen sich auch die Unterschriftenlisten herunterladen.

Zum Nationalpark bieten mehrere Umweltverbände weitere Informationen an, unter https://nationalpark-arnsberger-wald.de

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Bildquelle: https://www.bund-hochsauerlandkreis.de/themen-und-projekte/nationalpark-arnsberger-wald/

Falls 4% des Wahlberechtigten im HSK das Bürgerbegehren unterstützen, muss entweder der Kreistag das Anliegen des Bürgerbegehrens übernehmen, oder es kommt zum Bürgerentscheid, also einer Abstimmung aller Wahlberechtigten.

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Bürgerbegehren “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald” im Kreistag

By admin at 12:14 pm on Sunday, March 10, 2024

Am Freitag (15.03.) findet die erste Sitzung des HSK-Kreistags in diesem Jahr statt. Er wird sich auch wieder mit dem Theme Nationalpark befassen. Bekanntlich hatten Landrat, CDU und FDP mit ihrer knappen Mehrheit bei der letzten Sitzung des Kreistags am 08.12.2023 es abgelehnt, dass sich der HSK darum bewirbt, dass aus einem Teil des Arnsberger Waldes ein Nationalpark wird. Noch nicht einmal zu einer Informationsphase waren sie bereit (War der Lobbyismus von einigen Jägern und Waldbesitzern wichtiger als die Bereitschaft, sich vor einer endgültigen Entscheidung wenigstens zu informieren?).

Nun haben drei Einwohner des HSK die Durchführung eines Bürgerbegehrens initiiert. Die ersten Hürden sind genommen. Denn bevor die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden können, sind viele formale Anforderungen zu erfüllen. Es muss von den Vertretungsberechtigten eine Kostenschätzung angefordert werden, welche Kosten bei einer Umsetzung des Bürgerbegehrens entstehen würden. Und dann müssen mindestens 25 weitere Wahlberechtigte beim Landrat beantragen, dass die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft wird. Und darüber entscheidet dann der Kreistag. In der Beschlussempfehlung heisst es: “Im Rahmen der Vorprüfung gemäß § 23 Absatz 2 Satz 7 KrO NRW wird die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt.”

Danach beginnt dann die Unterschriftensammlung. Falls innerhalb der Frist mindestens 4% der Wahlberechtigten das Bürgerbegehren unterzeichnen, ist wieder der Kreistag an der Reihe. Er kann entweder dem Anliegen des Bürgerbegehrens folgen, oder es kommt zum Bürgerentscheid. Wie bei einer Wahl entscheiden dann die Bürgerinnen und Bürger darüber, ob der HSK die Einrichtung eines Nationalparks beantragen soll.

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Aber nicht nur im HSK werden die Bürgerinnen und Bürger aktiv. Im Nachbarkreis Höxter hatte der Kreistag ebenfalls mehrheitlich den Antrag für einen Nationalpark Egge abgelehnt, und das dort eingeleitete Bürgerbegehren war bereits erfolgreich: Die erforderliche Unterschriftenzahl ist rechtzeitig erreicht worden. Auch im Sioegerland könnte das Thema demnächst anstehen, falls der dortige Kreistag gegen einen Nationalpark entscheidet.

Am Ende wird es nur einen weiteren Nationalpark in NRW geben, neben dem seit 20 Jahren bestehenden Nationalpark Eifel. Dort wurde in diesem Monat Jubiläum gefeiert, und es zeigte sich wieder einmal, dass dieser Nationalpark sowohl ökologisch als auch touristisch eine Erfolgsgeschichte ist. Leider ist das bei einigen Politikern im HSK noch nicht angekommen…
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/jubilaeum-nationalpark-eifel-100.html

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Nationalpark: Landrat/CDU/FDP verhindern Informationsphase

By admin at 12:47 am on Wednesday, December 13, 2023

Eine der wichtigen Entscheidungen, die am Freitag (08.12.2023) in Kreistag anstanden, war eine Abstimmung zum Thema Nationalpark. Wie bereits berichtet, hat die aktuelle Landesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass es in NRW – neben dem Nationalpark Eifel – einen weiteren Nationalpark geben soll. Bisher gibt es in Deutschland insgesamt 16 Nationalparke, alle sind Erfolgsgeschichten. Sie haben sowohl für die Erhaltung von naturbelassenen Gebieten als auch für den Tourismus großen Nutzen.

Die NRW-Landesregierung hat 6 Gebiete definiert, die sich als Nationalpark eignen. Eines davon ist der Arnsberger Wald. Er liegt in den Kreisen HSK und Soest, im HSK in den Städten Arnsberg und Meschede. Dieser Nationalpark wäre etwa 7.500 ha groß und würde ausschließlich staatliche Flächen betreffen: privater Grund und Boden würde nur dann einbezogen, wenn die Eigentümer dies ausdrücklich wünschen.

Die Kreise in NRW sind nun aufgefordert, sich bei Interesse bis zum 31.03.2024 für den Nationalpark in ihrem Bereich zu bewerben. Wenn man vorher eine unverbindliche Interessenbekundung abgibt, bietet die Landesregierung ein umfangreiches Informationsprogramm: Erkundung im Nationalpark Eifel, Info-Veranstaltungen vor Ort im eigenen Kreis mit Experten, u.v.m., und das ohne Kosten für die Kreise.

Im Kreishaus in Meschede ging es nun darum, ob – wie von Landrat, CDU und FDP gewünscht – sofort die Ablehnung einer Bewerbung beschlossen wird oder ob zunächst die Informationsmöglichkeiten genutzt werden, um sich umfassend über Vor- und Nachteile zu informieren. Die Entscheidung über eine Bewerbung hätte dann in der nächsten Kreistagssitzung am 15.03.2024 erfolgen können. Schon vor der Sitzung hatte die SBL-Fraktion den Antrag gestellt, sich zunächst umfassend zu informieren; während der Kreistagssitzung beantragte dann auch die SPD-Fraktion, die endgültige Entscheidung zu verschieben.

Viele Naturschutzverbände, der SGV Soest, der SGV Arnsberg, die IHK, die Städte Arnsberg und Meschede sprachen sich deutlich dafür aus, zunächst vielfältige Informationen zu sammeln. Auch die Landrätin des Kreises Soest hatte für ihren Kreistag, der am 14.12.2023 tagt, eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten lassen. Doch all dies interessierte die Mehrheit im HSK-Kreistag überhaupt nicht. Ohne jede Rücksicht auf die Interessen der anderen Beteiligten beschloss der Kreistag mit 28 : 22 Stimmen die sofortige und endgültige Ablehnung jeder Bewerbung. Dies stieß bei vielen Verbänden auf völliges Unverständnis. Anscheinend haben Gruppen wie z.B. eine Lobby von Jägern hier einen sehr großen Einfluss, und bevor sich durch Informationsveranstaltungen möglicherweise ein anderes Bild hätte ergeben können, sollte das Thema schnell “erledigt” werden.

Auffällig dabei waren die vielen falschen Behauptungen wie z.B., dass auch Privatgrund betroffen sei, dass in einem Nationalpark überhaupt nicht gejagt werden dürfe, dass der heimische Holzmarkt erheblich gestört würde oder dass die IHK als Vertreterin der Wirtschaft den Nationalpark ablehnen würde. Aufschlussreich in diesem Zusammenhang war auch die Antwort des Landrats in der Einwohnerfragestunde auf die Frage eines BUND-Mitglieds, aus der sich ergab, dass ihn die Meinungen der beteiligten Städte überhaupt nicht interessieren, weil nur der Kreis zuständig wäre?!

Es ist sehr schade, dass durch diese Ignoranz eine große Chance für die Region vergeben wurde. Wir brauchen bei der nächsten Kommunalwahl im September 2025 im Kreistag eine andere Mehrheit – die (aktuell noch) der Block CDU/FDP hat!

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Fundamentalopposition gegen den Nationalpark?

By admin at 11:54 pm on Tuesday, November 14, 2023

Die NRW-Landesregierung hat dazu aufgerufen, dass in NRW ein zweiter Nationalpark eingerichtet werden soll. Eine der sechs Regionen, die dafür in Frage kommen, ist der Arnsberger Wald. Dieses Gebiet liegt teilweise im HSK, teilweise im Kreis Soest. Zuständig für einen möglichen Antrag sind die Kreistage.

Nun steht das Thema am Mittwoch (15.11., 17 Uhr, im Kreishaus in Meschede) im Umweltausschuss auf der Tagesordnung, am 08.12. dann im Kreistag. Landrat und Kreisverwaltung empfehlen in ihrer Sitzungsdrucksache 10/821 den Gremien “nicht am Aufruf der Landesregierung NRW zur Nationalpark-Bewerbung teilzunehmen.” Dies würde eine endgültige Ablehnung bedeuten. Bemerkenswert: Irgendeine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen eines Nationalparks hat bisher nicht stattgefunden.

Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion für die Sitzungen des Umweltausschusses und des Kreistags am 02.11.2023 folgenden Änderungsantrag gestellt:
“Sehr geehrter Herr Landrat,
zum Beschlussvorschlag von Landrat und Kreisverwaltung in der Drs. 10/821 stellt die SBL-Kreistagsfraktion folgenden Änderungsantrag:
„Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, eine Exkursion in den Nationalpark Eifel zu organisieren, zu der die Mitglieder des Kreistags, des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und des Naturschutzbeirats eingeladen werden. Im Rahmen dieser Exkursion soll es vor Ort Gespräche mit verschiedenen Gruppen von Beteiligten geben, um sich über deren Erfahrungen mit dem und Bewertungen des Nationalparks Eifel zu informieren. Nach Auswertung der Ergebnisse dieser Exkursion in den Gremien treffen die Gremien eine abschließende Entscheidung, ob der HSK am Aufruf der Landesregierung NRW zur Nationalpark-Bewerbung teilnimmt.“

Begründung und Erläuterung:
Die Landesregierung hat angekündigt, dass NRW neben dem Nationalpark Eifel einen weiteren Nationalpark erhalten soll. Dadurch erwartet die Landesregierung positive ökologische und wirtschaftliche Effekte.
Der Arnsberger Wald ist eine der etwa sechs Flächen in NRW, die für die Ausweisung als Nationalpark geeignet sein könnten. Bei der Bewerbung um einen Nationalpark handelt es sich um eine weitreichende Entscheidung. Sie sollte daher gründlich vorbereitet werden. Über die Bewerbung muss vom HSK erst bis zum 31.03.2024 entschieden werden. Es bleibt also ausreichend Zeit für eine umfassende Information. In diesem Fall ist dafür ein Austausch mit Befürwortern und Gegnern des bereits in NRW bestehenden Nationalparks Eifel sehr sinnvoll.
Pauschale Bewertungen, wie sie die Kreisverwaltung in der Drs. 10/821 vornimmt („würde durch die neue Schutzkategorie „Nationalpark“ Ablehnung in der Bevölkerung entstehen, weil auch bereits in den vergangenen Jahren vorgegebene naturschutzfachliche Einschränkungen der Landnutzung (z.B. Baumartenauswahl, Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln) nicht die Zustimmung aller fand“), sind dagegen als alleinige Entscheidungsgrundlage nicht geeignet. Acht Umweltorganisationen (einschl. des SGV, Abt. Soest) schreiben dagegen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung:
„Wir rufen die Politik des Kreises Soest und des Hochsauerlandkreises auf, dieses Angebot der Landesregierung anzunehmen – zum Wohle unserer Natur, zum Nutzen für die Bewohner im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest, als großartiges Angebot zur Naherholung und zur Umweltbildung an viele naturinteressierte Menschen im weiteren Umkreis. Der Nationalpark Eifel hat sich als großer Erfolg erwiesen, ein Nationalpark Arnsberger Wald hat das Potential es auch zu werden!“
Bereits für den 20.10.2023 hatte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW die Kreise in den Nationalpark Eifel eingeladen, um sich vor Ort über die Vor- und Nachteile eines Nationalparks informieren zu können. Dieser Termin fand parallel zur letzten Kreistagssitzung statt, so dass nach unserer Kenntnis keine Beteiligung des HSK erfolgte.

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“Geheime” Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan

By admin at 10:08 am on Saturday, August 12, 2023

Die Landesregierung hat ihre Vorschläge zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) veröffentlicht. Ziel ist es, zusätzliche Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) verfügbar zu machen. Dies ist wichtig für die Energiewende.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21086&ver=8

Bis zum 28.07.2023 konnten u.a. die Gebietskörperschaften (wie der HSK) Stellungnahmen zur Änderung des LEP abgeben. Weil aus dem Kreishaus in Meschede dazu nichts bekannt gegeben wurde und dieses Thema auch nicht in der Tagesordnung irgendeines Gremiums vorkam (anders als in Städten und Gemeinden), stellte die SBL-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat. Dabei kam heraus, dass die Kreisverwaltung doch eine Stellungnahme abgegeben hat, aber leider ohne jede Beteiligung oder Information der Gremien.

Aus der Antwort des Landrats:
“Frage 3: Von wem und wann wurde sie erarbeitet?”
“Erarbeitet wurde die Stellungnahme von Mitte Juli an; konnte aufgrund zahlreicher ausstehender Rückmeldungen jedoch erst am Stichtag 28.07.2023 final erstellt und über das Beteiligungsportal versendet werden.”

“Frage 4: Warum erfolgte keine Beteiligung der Gremien des Kreises?”
“Ziel der LEP-Änderung ist die zügige Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie in NRW vorgibt. Im Rahmen der Gesetzesbegründung wird deutlich, dass die Flächenbeitragswerte ebenso wie die Umsetzungsfristen Mindestvorgaben sind. Die Änderung des LEP schafft durch die textlichen Änderungen der Ziele und Grundsätze damit die Grundlage für die parallel dazu stattfindenden Regionalplanänderungen.
Auf dieser Planungsebene werden somit die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst. Eine Flächenbetroffenheit des HSK und seiner Städte und Gemeinden findet erst auf der nachfolgenden Regionalplanebene statt.
Die Stellungnahme des Hochsauerlandkreises kann damit nur auf die fachliche Ebene einwirken. Dies wird in der Stellungnahme zu den konkreten Zielen und Grundsätzen deutlich. Die dort aufgeführten Anregungen und Bedenken wurden von der UNB verfasst oder auf Anregung anderer Träger öffentlicher Belange aufgenommen. Sie sind also als Geschäft der laufenden Verwaltung zu sehen.”

In der Stellungnahme der Kreisverwaltung heisst es u.a. zu den “Bereichen für den Schutz der Natur (BSN)”:
“Die Öffnung der BSN bei der Festlegung von Windenergiebereichen wird äußerst kritisch gesehen. Als BSN werden Flächen dargestellt, die für den Naturschutz gesichert oder entwickelt werden sollen, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung wertvoller Biotope sowie zum Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes. Dementsprechend kommen sie auch nach Nr. 3.2.4.1 des Windkrafterlasses nicht als Fläche für die Windenergienutzung in Betracht (Tabubereich). Laut Umweltbericht haben BSN aufgrund ihrer im Allgemeinen höheren Strukturvielfalt häufig auch eine besondere Boden- und Landschaftsqualität sowie einen hohen Erholungswert.
Die vorgetragene Argumentation, dass mit diesem Ziel die Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Flächenziele zum Ausbau der Windenergie ermöglicht bzw. erleichtert werden soll, ist nicht nachvollziehbar, da gemäß Flächenanalyse des LANUV auch ohne Einbeziehung der fraglichen BSN-Teilflächen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Laut LANUV beträgt das landesweite Gesamtpotenzial 106.802 ha (=3,1 % der Landesfläche) ohne Beanspruchung der BSN, und gemäß gesetzlicher Vorgaben müssen 1,8 % der Landesfläche (= 61.402 ha) planerisch für die Windkraftnutzung festgelegt werden, so dass bereits auf dieser Basis ausreichend Spielräume zur Ausweisung von Windenergiebereichen bestehen, mit denen die festgesetzten Flächenbeitragswerte erreicht werden können. Hiervon geht auch der Umweltbericht in Tab. 8 aus.
Die im Umweltbericht bei der Betrachtung der Nullvariante vorgetragene Begründung, dass ohne das Ziel 10.2-8 in einigen Bereichen WEA näher an Siedlungen oder andere schutzwürdige Nutzungen heranrücken würden, ist aus Sicht von Natur- und Landschaftsschutz nicht stichhaltig.
Immissionsschutzrechtliche Vorgaben gewährleisten bereits jetzt, dass die erforderlichen Schutzabstände eingehalten werden müssen. In der Flächenanalyse Windenergie wurden sachgerechte Mindestabstände zu Wohnnutzungen/schutzwürdigen Nutzungen ermittelt und angewendet, mit denen die einzuhaltenden Vorgaben hinsichtlich Immissionsrichtwerten μnd optisch bedrängender Wirkung sicher eingehalten werden können. Eine teilweise Beanspruchung der BSN, welche per Definition für den Naturschutz gesichert und entwickelt werden sollen, zugunsten größerer Mindestabstände zu Siedlungen / schutzwürdigen Nutzungen führt zu einer doppelten Berücksichtigung bzw. Begünstigung der Siedlungsräume zulasten der Naturschutzbelange und ist nach Einschätzung der UNB nicht sachgerecht, da die ermittelte Flächenkulisse auch ohne Beanspruchung der BSN ausreichend groß ist und nicht plausibel erläutert wird, warum eine Vergrößerung der bestehenden Spielräume für erforderlich gehalten wird. Es wird im Umweltbericht auch nicht dargelegt, warum die teilweise Beanspruchung der BSN aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar wäre, sondern es wird nur auf die Flächenanalyse des LANUV verwiesen. Aber auch dort findet sich keine naturschutzfachliche Analyse oder Begründung, warum die Beanspruchung der nicht streng geschützten BSN-Teilflächen naturschutzfachlich vertretbar sei. –
Diese Vorgehenswejse verwundert auch vor dem Hintergrund, dass im Ziel 10.2-14 eine Inanspruchnahme von BSN durch raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlangen pauschal ausgeschlossen wird und somit der Umgang mit BSN im Zusammenhang mit Windkraft einerseits und Freiflächenphotovoltaik andererseits deutlich voneinander abweicht bzw. sich widerspricht.
Im HSK liegen die BSN-Teilflächen, die nicht auch als NSG, Nationales Naturmonument oder Natura 2000-Gebiet ausgewiesen sind, i.d.R. im unmittelbaren Umfeld der jeweiligen NSG oder FFH-Gebiete oder als Inseln innerhalb dieser Schutzgebiete. Sie stellen somit wichtige Pufferbereiche für die.Schutzgebiete bzw. Entwicklungsflächen innerhalb der Schutzgebiete dar und sollten entsprechend der o.g. Definition von BSN (u.a. Entwicklung wertvoller Biotope) dazu genutzt werden, durch entsprechende Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Richtung der angrenzenden ökologisch hochwertigen NSG-Flächen optimiert zu werden und so auch den landesweiten Biotopverbund zu stärken- und auszubauen.”

Schade, dass in der Stellungnahme zwar viel über “BSN” geschrieben wird, aber nicht konkret auf erforderliche Mindestabstände zu Naturschutzgebieten eingegangen wird. Und um ein “Geschäft der laufenden Verwaltung” – wie vom Landrat behauptet – handelt es sich sicherlich nicht…

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Genehmigung eines Windrads am Naturschutzgebiet?

By admin at 9:42 pm on Saturday, July 15, 2023

Windenergieanlagen (WEA) leisten einen wesentlichen Beitrag für die Umstellung der Stromversorgung auf regenerative Energien. Im HSK bestehen durch die große Fläche und die Höhenlage sehr gute Voraussetzungen, zahlreiche weitere WEA zu errichten.

Es gibt jedoch Bereiche, die sich nicht für WEA eignen. Dazu gehören insbesondere Naturschutzgebiete. Gemäß § 23 BNatSchG handelt es sich hier um
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Mit einem am 23.06.2023 im Amtsblatt veröffentlichen Genehmigungsbescheid hat die Kreisverwaltung des HSK den Antrag auf Errichtung einer WEA direkt am NSG Goldbachtal bei Brilon-Scharfenberg genehmigt; die Entfernung zum NSG beträgt weniger als 100 Meter. Das beantragte Windrad ist zudem vom NSG “umzingelt”.

NSG-Goldbachtal-mitWEA
(Kartenmaterial aus: https://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK_484; rot schraffierte Fläche = NSG Goldbachtal)

Besonders auffällig ist diese Genehmigung auch deshalb, weil das für die WEA vorgesehene Areal bis vor kurzem als Teil des neuen Vogelschutzgebietes bei Brilon und Marsberg vorgesehen war, jetzt aber genau diese Fläche mit erstaunlicher Präzision aus dem Vogelschutzgebiet herausgeschnitten wurde. Dabei ist bekannt, dass hier insbesondere Rotmilan und Mäusebussard brüten.

Zu berücksichtigen ist auch, dass es in der Stadt Brilon derzeit keine gültigen Windvorrangzonen gibt, denn gegen die vom Rat zu diesem Zweck beschlossene 97. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde ausgerechnet von der nun antragstellenden GbR erfolgreich Klage beim OVG eingereicht. Und die bereits früher erfolgten Festlegungen im FNP sind infolge des grundlegenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2018 (4 CN 3/18) unwirksam, weil sie nicht die Anforderungen an die vor der Festlegung erforderlichen Abwägungen erfüllen. Der Kreisverwaltung obliegt daher für das Stadtgebiet Brilon eine besondere Verantwortung, ob es naturschutzfachliche Hindernisse gibt, die einer Genehmigung von WEA entgegenstehen. Übrigens hatten Bürgermeister, CDU und SPD im Rat der Stadt Brilon den im Jahr 2021 gestellten Antrag der BBL abgelehnt, einen sog. Aufstellungsbeschluss über eine neue Änderung des FNP zu fassen. Denn dann hätte die Stadt eine ‘Veränderungssperre’ erlassen und dadurch selbst das Grundstück am NSG schützen können. Angeblich hätte die Stadt andere Planungen für die Festlegung von Windvorrangzonen, aber passiert ist bis heute: Nichts.

Bei diesem NSG handelt es sich um das Goldbachtal und Nebenbäche. Das NSG geht von der Quelle des Goldbachs bis zum Einfluss in die Möhne.
Zu diesem NSG führt der Landschaftsplan “Briloner Hochfläche” aus: „Somit sind das Goldbachtal und seine Nebentäler im höchsten Maße strukturreich und beherbergen zahlreiche zum Teil gefährdete Lebensräume. Vor allem das Nebeneinander feuchtnasser sowie magerer und trockenwarmer Standorte macht ihn zu einem außergewöhnlichen Lebensraumkomplex der im höchsten Maße erhaltens- und schützenswert ist. Die Fläche wird vor allem durch die Aufgabe der Bewirtschaftung sowie die Düngung und Düngedrift gefährdet. Daher sollten Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen werden. Zudem ist eine Einstellung weiterer Unterhaltungsmaßnahmen an den Bachläufen anzustreben.
(zitiert nach https://de.wikipedia.org/wiki/Naturschutzgebiet_Goldbachtal )

Die von einer Bürgerin zu diesem Standort und zum Abstand vom NSG gestellten Fragen wurden in der Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung am 02.06.2023 von Landrat und Kreisverwaltung inhaltlich nicht beantwortet. Und der Erörterungstermin zu dieser WEA wurde Anfang März nach einer Ankündigung erst wenige Tage zuvor (und nur im Amtsblatt) nachgeholt, nachdem er zwei Jahre lang ausgesetzt war; dies führte dazu, dass nur etwa 20 der 302 Einwender daran teilnehmen konnten. Es drängt sich daher der Eindruck auf, dass in diesem Fall eine oder mehrere Personen der antragstellenden GbR z.B. aufgrund ihrer besonderen Überzeugungskraft einen sehr großen Einfluss auf das Ergebnis des Genehmigungsverfahren genommen haben könnten. Bemerkenswert ist, dass zu dieser GbR mehrere prominente CDU-Mitglieder gehören…

Im Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung wird überhaupt nicht auf die Nähe zum NSG eingegangen. Und das, obwohl ein Bürger in seiner Einwendung geschrieben hatte: “Der für die beantragte WEA vorgesehene Standort ist an 3 von 4 Seiten vom Naturschutzgebiet (NSG) “Goldbachtal” umgeben, mit weniger als 100 Meter Abstand zum Rotor.
Daher ist DIESER Standort ungeeignet für eine WEA. Denn für Naturschutzgebiete gilt nach § 23 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz: ‘Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.’
Nähere Infos zu diesem NSG gibt es hier:
https://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK_484
Vor allem beim Bau der WEA, für den auch nach den Antragsunterlagen ein erheblicher Flächenbedarf mit einem sehr hohen Eingriffspotential besteht, wären die Belastungen für das umgebende NSG zu groß.”

Die SBL wird in den Umweltausschuss und in den Kreistag einen Antrag einbringen, dass Naturschutzgebiete künftig besser vor allen für sie schädlichen Einflüssen geschützt werden. Es gibt im Kreisgebiet sehr viele andere Flächen, die sich für die Genehmigung von WEA eignen.

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Vogelschutzgebiet wird größer

By admin at 11:50 pm on Saturday, February 18, 2023

Am 08.11.2022 hatten wir bereits berichtet: “Die Bemühungen des Briloner und des Marsberger Bürgermeisters, unterstützt vom Landrat und von CDU und SPD im HSK, das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg zu verhindern, sind gescheitert.”
https://sbl-fraktion.de/?p=10809

Nun wurde im Amtsblatt Nr. 3/2023 der HSK die Ankündigung über die erneute Auslegung der Unterlagen zum Vogelschutzgebiet veröffentlicht; sie erfolgt vom 27.02.2023 bis zum 27.03.2023 im Internet und in mehreren Behörden. Die Bekanntmachung enthält auch eine Karte, aus der sich die Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Planungen der zuständigen Landesbehörde LANUV für das Vogelschutzgebiet (VSG) bei Brilon und Marsberg ergeben.

Karte-202301-AendVSG-AmtsblattHSK
(Durch Anklicken läßt sich die Karte vergrößert anzeigen)

Die grünen Flächen kommen neu hinzu, die hellgelben bleiben wie bisher geplant, und die hellrot markierten Flächen entfallen. Das bedeutet, dass die Stadt Olsberg nun fast nicht mehr am Vogelschutzgebiet beteiligt ist; aber sie hatte bisher schon nur einen sehr geringen Anteil. In Marsberg gibt es mehr zusätzliche als entfallende Flächen, in Brilon ist die Veränderungsbilanz fast ausgeglichen, und aus den Stadtgebieten von Büren und Bad Wünnenberg kommen große Flächen hinzu. In allen Städten bleiben aber zahlreiche und große Flächen (vor allem in den Zentren und deren Umfeld), die nicht zum neuen VSG gehören.

In der Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg heißt es u.a.:
“Für das zu meldende VSG Gebiet ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt. Hierunter werden Gebiete verstanden, die im ursprünglichen Meldeprozess vor 2004 nicht als VSG ausgewiesen wurden, obwohl sie aufgrund der Datenlage hätten ausgewiesen werden müssen, weil sie ebenfalls zu den für den Vogelschutz „geeignetsten Gebieten“ gehören. Dort gilt das Schutzregime gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Vogelschutz-Richtlinie. Aus diesem Grunde können sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Auswirkungen auf Pläne und Projekt ergeben.

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt aus diesem Grunde, gemäß § 32 Abs. 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) i.V.m. § 51 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz NRW – LNatSchG NRW), in der geltenden Fassung, der Europäischen Kommission – über die Bundesrepublik Deutschland – ein weiteres Gebiet nach der Richtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30.11.2009 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten zu melden.

Das LANUV hat das Gebiet nach den in Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang III FFH-RL bzw. nach den in Art. 4 Abs. 1 und 2 V-RL genannten naturschutzfachlichen Kriterien entsprechend den Vorgaben der Natura 2000-Richtlinien und der ständigen Rechtsprechung auf europäischer und Bundesebene geprüft und ermittelt.”

Der vollständige Text des Amtsblattes Nr. 3/2023 des HSK steht hier:
https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Fachbereich_1/FD_11/Amtsblaetter/Amtsblaetter_2023/00_Amtsblatt_3_2023.999.pdf

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