Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Warum die Bewerbung für einen Nationalpark im Arnsberger Wald sinnvoll wäre

By admin at 1:29 am on Monday, March 18, 2024

Für die Sitzung des Kreistags hatte die SBL-Fraktion den Antrag eingebracht, dass sich der HSK beim Landesumweltministerium darum bewerben soll, dass in einem Teil des Arnsberger Waldes ein Nationalpark entsteht. Die folgende Karte vom BUND im HSK zeigt, um welches Teilgebiet des Arnsberger Waldes es geht.

Karte-NPAW
Quelle: https://www.bund-hochsauerlandkreis.de/fileadmin/hochsauerland/Dokumente/Flyer_Nationalpark_Arnsberger_Wald.pdf

Durch die Annahme des Antrags hätte sich das Bürgerbegehren vermeiden lassen. Doch im Kreistag stimmten nur Linke/FW und Grüne für den Antrag. Nun kommt es also zur Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren.

Hier die im Kreistag vorgetragene Begründung unseres Antrags:

“Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Sie haben die Chance, heute etwas Positives für unsere Region zu bewirken, indem Sie die Bewerbung des HSK für den National­park unterstützen. Dadurch würde sich das Bürgerbegehren erledigen. Und wir sind nicht der einzige Kreis, der für einen Nationalpark infrage kommt, denn in den Nachbar­kreisen Paderborn und Höxter gab es bereits erfolgreiche Bürger­begehren, für einen Nationalpark Egge. Im Regionalrat in Detmold am 31.01. hat sogar die CDU gegen den Antrag der FDP gestimmt, diesen Nationalpark abzulehnen. In unserer Nachbarschaft haben also viele Menschen schon den Wert eines National­parks erkannt. Dabei ist das Gebiet für einen möglichen Nationalpark Egge sehr stark zergliedert, der Arnsberger Wald bietet viel bessere räumliche Voraussetzungen für einen Nationalpark.

Wir wissen: Es gibt mächtige Lobbygruppen, vor allem aus der Jägerschaft, die gerne fast unbegrenzt weiter jagen können möchten. Aber das sollte nicht Maßstab unseres Handelns sein. Auch in einem Nationalpark darf gejagt werden, aber nur einmal in Jahr, an mehreren Tagen.

In den letzten Tagen konnten wir zahlreiche Berichte zum 20jährigen Jubiläum des Nationalparks Eifel sehen, hören und lesen. Außer dem großen Gewinn für die Natur gibt es durch diesen Nationalpark auch sehr positive wirtschaftliche Entwicklungen. So berichtete der WDR am 08.03. über eine aktuelle Studie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Nationalparks: „Demnach besuchten rund 1,38 Millionen Menschen zwischen April 2022 und April 2023 das Schutzgebiet. Sie sorgten für einen Bruttoumsatz von rund 76 Mio. Euro. In der Studie wurden auch Anwohner befragt. Für fast 90 % der Bürgerinnen und Bürger war die Existenz des National­parks wichtig; die Akzeptanz ist demnach in den letzten 10 Jahren weiter gestiegen.“

Der Landesumweltminister hat dem Kreis Siegen-Wittgenstein schriftlich mitgeteilt, dass Bewerbungen für einen Nationalpark auch nach dem 31. März noch eingereicht werden können. Wir haben also noch Zeit und könnten daher die Chance nutzen, uns zunächst näher zu informieren, z.B. im Austausch mit Befürwortern und Gegnern aus der Eifel. So ein inhaltlicher und fundierter Ablauf wäre sinnvoll. Die pauschale Ablehnung ohne gründliche Information, wie wir sie hier bisher von der Mehrheit erlebt haben, ist eine reine Anti-Haltung, die unserer Verantwortung nicht gerecht wird.”

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Unterschriften sammeln für den Nationalpark Arnsberger Wald!

By admin at 9:57 am on Saturday, March 16, 2024

Gestern hat der Kreistag die formelle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald” beschlossen. Damit beginnt jetzt das Sammeln der Unterschriften!

Weitere Informationen zum Bürgerbegehren finden sich auf unserer Seite  https://sbl-fraktion.de/?page_id=11347, die auch in der rechten Spalte unter “Pages” verlinkt ist!
Dort lassen sich auch die Unterschriftenlisten herunterladen.

Zum Nationalpark bieten mehrere Umweltverbände weitere Informationen an, unter https://nationalpark-arnsberger-wald.de

Nationalpark_Kulisse
Bildquelle: https://www.bund-hochsauerlandkreis.de/themen-und-projekte/nationalpark-arnsberger-wald/

Falls 4% des Wahlberechtigten im HSK das Bürgerbegehren unterstützen, muss entweder der Kreistag das Anliegen des Bürgerbegehrens übernehmen, oder es kommt zum Bürgerentscheid, also einer Abstimmung aller Wahlberechtigten.

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Bürgerbegehren “JA im HSK zum Nationalpark Arnsberger Wald” im Kreistag

By admin at 12:14 pm on Sunday, March 10, 2024

Am Freitag (15.03.) findet die erste Sitzung des HSK-Kreistags in diesem Jahr statt. Er wird sich auch wieder mit dem Theme Nationalpark befassen. Bekanntlich hatten Landrat, CDU und FDP mit ihrer knappen Mehrheit bei der letzten Sitzung des Kreistags am 08.12.2023 es abgelehnt, dass sich der HSK darum bewirbt, dass aus einem Teil des Arnsberger Waldes ein Nationalpark wird. Noch nicht einmal zu einer Informationsphase waren sie bereit (War der Lobbyismus von einigen Jägern und Waldbesitzern wichtiger als die Bereitschaft, sich vor einer endgültigen Entscheidung wenigstens zu informieren?).

Nun haben drei Einwohner des HSK die Durchführung eines Bürgerbegehrens initiiert. Die ersten Hürden sind genommen. Denn bevor die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden können, sind viele formale Anforderungen zu erfüllen. Es muss von den Vertretungsberechtigten eine Kostenschätzung angefordert werden, welche Kosten bei einer Umsetzung des Bürgerbegehrens entstehen würden. Und dann müssen mindestens 25 weitere Wahlberechtigte beim Landrat beantragen, dass die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft wird. Und darüber entscheidet dann der Kreistag. In der Beschlussempfehlung heisst es: “Im Rahmen der Vorprüfung gemäß § 23 Absatz 2 Satz 7 KrO NRW wird die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt.”

Danach beginnt dann die Unterschriftensammlung. Falls innerhalb der Frist mindestens 4% der Wahlberechtigten das Bürgerbegehren unterzeichnen, ist wieder der Kreistag an der Reihe. Er kann entweder dem Anliegen des Bürgerbegehrens folgen, oder es kommt zum Bürgerentscheid. Wie bei einer Wahl entscheiden dann die Bürgerinnen und Bürger darüber, ob der HSK die Einrichtung eines Nationalparks beantragen soll.

Öffentlichkeitsarbeit_Bürgerbegehren

Aber nicht nur im HSK werden die Bürgerinnen und Bürger aktiv. Im Nachbarkreis Höxter hatte der Kreistag ebenfalls mehrheitlich den Antrag für einen Nationalpark Egge abgelehnt, und das dort eingeleitete Bürgerbegehren war bereits erfolgreich: Die erforderliche Unterschriftenzahl ist rechtzeitig erreicht worden. Auch im Sioegerland könnte das Thema demnächst anstehen, falls der dortige Kreistag gegen einen Nationalpark entscheidet.

Am Ende wird es nur einen weiteren Nationalpark in NRW geben, neben dem seit 20 Jahren bestehenden Nationalpark Eifel. Dort wurde in diesem Monat Jubiläum gefeiert, und es zeigte sich wieder einmal, dass dieser Nationalpark sowohl ökologisch als auch touristisch eine Erfolgsgeschichte ist. Leider ist das bei einigen Politikern im HSK noch nicht angekommen…
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/jubilaeum-nationalpark-eifel-100.html

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Nationalpark: Landrat/CDU/FDP verhindern Informationsphase

By admin at 12:47 am on Wednesday, December 13, 2023

Eine der wichtigen Entscheidungen, die am Freitag (08.12.2023) in Kreistag anstanden, war eine Abstimmung zum Thema Nationalpark. Wie bereits berichtet, hat die aktuelle Landesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass es in NRW – neben dem Nationalpark Eifel – einen weiteren Nationalpark geben soll. Bisher gibt es in Deutschland insgesamt 16 Nationalparke, alle sind Erfolgsgeschichten. Sie haben sowohl für die Erhaltung von naturbelassenen Gebieten als auch für den Tourismus großen Nutzen.

Die NRW-Landesregierung hat 6 Gebiete definiert, die sich als Nationalpark eignen. Eines davon ist der Arnsberger Wald. Er liegt in den Kreisen HSK und Soest, im HSK in den Städten Arnsberg und Meschede. Dieser Nationalpark wäre etwa 7.500 ha groß und würde ausschließlich staatliche Flächen betreffen: privater Grund und Boden würde nur dann einbezogen, wenn die Eigentümer dies ausdrücklich wünschen.

Die Kreise in NRW sind nun aufgefordert, sich bei Interesse bis zum 31.03.2024 für den Nationalpark in ihrem Bereich zu bewerben. Wenn man vorher eine unverbindliche Interessenbekundung abgibt, bietet die Landesregierung ein umfangreiches Informationsprogramm: Erkundung im Nationalpark Eifel, Info-Veranstaltungen vor Ort im eigenen Kreis mit Experten, u.v.m., und das ohne Kosten für die Kreise.

Im Kreishaus in Meschede ging es nun darum, ob – wie von Landrat, CDU und FDP gewünscht – sofort die Ablehnung einer Bewerbung beschlossen wird oder ob zunächst die Informationsmöglichkeiten genutzt werden, um sich umfassend über Vor- und Nachteile zu informieren. Die Entscheidung über eine Bewerbung hätte dann in der nächsten Kreistagssitzung am 15.03.2024 erfolgen können. Schon vor der Sitzung hatte die SBL-Fraktion den Antrag gestellt, sich zunächst umfassend zu informieren; während der Kreistagssitzung beantragte dann auch die SPD-Fraktion, die endgültige Entscheidung zu verschieben.

Viele Naturschutzverbände, der SGV Soest, der SGV Arnsberg, die IHK, die Städte Arnsberg und Meschede sprachen sich deutlich dafür aus, zunächst vielfältige Informationen zu sammeln. Auch die Landrätin des Kreises Soest hatte für ihren Kreistag, der am 14.12.2023 tagt, eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten lassen. Doch all dies interessierte die Mehrheit im HSK-Kreistag überhaupt nicht. Ohne jede Rücksicht auf die Interessen der anderen Beteiligten beschloss der Kreistag mit 28 : 22 Stimmen die sofortige und endgültige Ablehnung jeder Bewerbung. Dies stieß bei vielen Verbänden auf völliges Unverständnis. Anscheinend haben Gruppen wie z.B. eine Lobby von Jägern hier einen sehr großen Einfluss, und bevor sich durch Informationsveranstaltungen möglicherweise ein anderes Bild hätte ergeben können, sollte das Thema schnell “erledigt” werden.

Auffällig dabei waren die vielen falschen Behauptungen wie z.B., dass auch Privatgrund betroffen sei, dass in einem Nationalpark überhaupt nicht gejagt werden dürfe, dass der heimische Holzmarkt erheblich gestört würde oder dass die IHK als Vertreterin der Wirtschaft den Nationalpark ablehnen würde. Aufschlussreich in diesem Zusammenhang war auch die Antwort des Landrats in der Einwohnerfragestunde auf die Frage eines BUND-Mitglieds, aus der sich ergab, dass ihn die Meinungen der beteiligten Städte überhaupt nicht interessieren, weil nur der Kreis zuständig wäre?!

Es ist sehr schade, dass durch diese Ignoranz eine große Chance für die Region vergeben wurde. Wir brauchen bei der nächsten Kommunalwahl im September 2025 im Kreistag eine andere Mehrheit – die (aktuell noch) der Block CDU/FDP hat!

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Fundamentalopposition gegen den Nationalpark?

By admin at 11:54 pm on Tuesday, November 14, 2023

Die NRW-Landesregierung hat dazu aufgerufen, dass in NRW ein zweiter Nationalpark eingerichtet werden soll. Eine der sechs Regionen, die dafür in Frage kommen, ist der Arnsberger Wald. Dieses Gebiet liegt teilweise im HSK, teilweise im Kreis Soest. Zuständig für einen möglichen Antrag sind die Kreistage.

Nun steht das Thema am Mittwoch (15.11., 17 Uhr, im Kreishaus in Meschede) im Umweltausschuss auf der Tagesordnung, am 08.12. dann im Kreistag. Landrat und Kreisverwaltung empfehlen in ihrer Sitzungsdrucksache 10/821 den Gremien “nicht am Aufruf der Landesregierung NRW zur Nationalpark-Bewerbung teilzunehmen.” Dies würde eine endgültige Ablehnung bedeuten. Bemerkenswert: Irgendeine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen eines Nationalparks hat bisher nicht stattgefunden.

Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion für die Sitzungen des Umweltausschusses und des Kreistags am 02.11.2023 folgenden Änderungsantrag gestellt:
“Sehr geehrter Herr Landrat,
zum Beschlussvorschlag von Landrat und Kreisverwaltung in der Drs. 10/821 stellt die SBL-Kreistagsfraktion folgenden Änderungsantrag:
„Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, eine Exkursion in den Nationalpark Eifel zu organisieren, zu der die Mitglieder des Kreistags, des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und des Naturschutzbeirats eingeladen werden. Im Rahmen dieser Exkursion soll es vor Ort Gespräche mit verschiedenen Gruppen von Beteiligten geben, um sich über deren Erfahrungen mit dem und Bewertungen des Nationalparks Eifel zu informieren. Nach Auswertung der Ergebnisse dieser Exkursion in den Gremien treffen die Gremien eine abschließende Entscheidung, ob der HSK am Aufruf der Landesregierung NRW zur Nationalpark-Bewerbung teilnimmt.“

Begründung und Erläuterung:
Die Landesregierung hat angekündigt, dass NRW neben dem Nationalpark Eifel einen weiteren Nationalpark erhalten soll. Dadurch erwartet die Landesregierung positive ökologische und wirtschaftliche Effekte.
Der Arnsberger Wald ist eine der etwa sechs Flächen in NRW, die für die Ausweisung als Nationalpark geeignet sein könnten. Bei der Bewerbung um einen Nationalpark handelt es sich um eine weitreichende Entscheidung. Sie sollte daher gründlich vorbereitet werden. Über die Bewerbung muss vom HSK erst bis zum 31.03.2024 entschieden werden. Es bleibt also ausreichend Zeit für eine umfassende Information. In diesem Fall ist dafür ein Austausch mit Befürwortern und Gegnern des bereits in NRW bestehenden Nationalparks Eifel sehr sinnvoll.
Pauschale Bewertungen, wie sie die Kreisverwaltung in der Drs. 10/821 vornimmt („würde durch die neue Schutzkategorie „Nationalpark“ Ablehnung in der Bevölkerung entstehen, weil auch bereits in den vergangenen Jahren vorgegebene naturschutzfachliche Einschränkungen der Landnutzung (z.B. Baumartenauswahl, Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln) nicht die Zustimmung aller fand“), sind dagegen als alleinige Entscheidungsgrundlage nicht geeignet. Acht Umweltorganisationen (einschl. des SGV, Abt. Soest) schreiben dagegen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung:
„Wir rufen die Politik des Kreises Soest und des Hochsauerlandkreises auf, dieses Angebot der Landesregierung anzunehmen – zum Wohle unserer Natur, zum Nutzen für die Bewohner im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest, als großartiges Angebot zur Naherholung und zur Umweltbildung an viele naturinteressierte Menschen im weiteren Umkreis. Der Nationalpark Eifel hat sich als großer Erfolg erwiesen, ein Nationalpark Arnsberger Wald hat das Potential es auch zu werden!“
Bereits für den 20.10.2023 hatte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW die Kreise in den Nationalpark Eifel eingeladen, um sich vor Ort über die Vor- und Nachteile eines Nationalparks informieren zu können. Dieser Termin fand parallel zur letzten Kreistagssitzung statt, so dass nach unserer Kenntnis keine Beteiligung des HSK erfolgte.

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“Geheime” Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan

By admin at 10:08 am on Saturday, August 12, 2023

Die Landesregierung hat ihre Vorschläge zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) veröffentlicht. Ziel ist es, zusätzliche Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) verfügbar zu machen. Dies ist wichtig für die Energiewende.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=21086&ver=8

Bis zum 28.07.2023 konnten u.a. die Gebietskörperschaften (wie der HSK) Stellungnahmen zur Änderung des LEP abgeben. Weil aus dem Kreishaus in Meschede dazu nichts bekannt gegeben wurde und dieses Thema auch nicht in der Tagesordnung irgendeines Gremiums vorkam (anders als in Städten und Gemeinden), stellte die SBL-Kreistagsfraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat. Dabei kam heraus, dass die Kreisverwaltung doch eine Stellungnahme abgegeben hat, aber leider ohne jede Beteiligung oder Information der Gremien.

Aus der Antwort des Landrats:
“Frage 3: Von wem und wann wurde sie erarbeitet?”
“Erarbeitet wurde die Stellungnahme von Mitte Juli an; konnte aufgrund zahlreicher ausstehender Rückmeldungen jedoch erst am Stichtag 28.07.2023 final erstellt und über das Beteiligungsportal versendet werden.”

“Frage 4: Warum erfolgte keine Beteiligung der Gremien des Kreises?”
“Ziel der LEP-Änderung ist die zügige Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie in NRW vorgibt. Im Rahmen der Gesetzesbegründung wird deutlich, dass die Flächenbeitragswerte ebenso wie die Umsetzungsfristen Mindestvorgaben sind. Die Änderung des LEP schafft durch die textlichen Änderungen der Ziele und Grundsätze damit die Grundlage für die parallel dazu stattfindenden Regionalplanänderungen.
Auf dieser Planungsebene werden somit die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst. Eine Flächenbetroffenheit des HSK und seiner Städte und Gemeinden findet erst auf der nachfolgenden Regionalplanebene statt.
Die Stellungnahme des Hochsauerlandkreises kann damit nur auf die fachliche Ebene einwirken. Dies wird in der Stellungnahme zu den konkreten Zielen und Grundsätzen deutlich. Die dort aufgeführten Anregungen und Bedenken wurden von der UNB verfasst oder auf Anregung anderer Träger öffentlicher Belange aufgenommen. Sie sind also als Geschäft der laufenden Verwaltung zu sehen.”

In der Stellungnahme der Kreisverwaltung heisst es u.a. zu den “Bereichen für den Schutz der Natur (BSN)”:
“Die Öffnung der BSN bei der Festlegung von Windenergiebereichen wird äußerst kritisch gesehen. Als BSN werden Flächen dargestellt, die für den Naturschutz gesichert oder entwickelt werden sollen, insbesondere zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung wertvoller Biotope sowie zum Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes. Dementsprechend kommen sie auch nach Nr. 3.2.4.1 des Windkrafterlasses nicht als Fläche für die Windenergienutzung in Betracht (Tabubereich). Laut Umweltbericht haben BSN aufgrund ihrer im Allgemeinen höheren Strukturvielfalt häufig auch eine besondere Boden- und Landschaftsqualität sowie einen hohen Erholungswert.
Die vorgetragene Argumentation, dass mit diesem Ziel die Erreichung der gesetzlich vorgegebenen Flächenziele zum Ausbau der Windenergie ermöglicht bzw. erleichtert werden soll, ist nicht nachvollziehbar, da gemäß Flächenanalyse des LANUV auch ohne Einbeziehung der fraglichen BSN-Teilflächen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Laut LANUV beträgt das landesweite Gesamtpotenzial 106.802 ha (=3,1 % der Landesfläche) ohne Beanspruchung der BSN, und gemäß gesetzlicher Vorgaben müssen 1,8 % der Landesfläche (= 61.402 ha) planerisch für die Windkraftnutzung festgelegt werden, so dass bereits auf dieser Basis ausreichend Spielräume zur Ausweisung von Windenergiebereichen bestehen, mit denen die festgesetzten Flächenbeitragswerte erreicht werden können. Hiervon geht auch der Umweltbericht in Tab. 8 aus.
Die im Umweltbericht bei der Betrachtung der Nullvariante vorgetragene Begründung, dass ohne das Ziel 10.2-8 in einigen Bereichen WEA näher an Siedlungen oder andere schutzwürdige Nutzungen heranrücken würden, ist aus Sicht von Natur- und Landschaftsschutz nicht stichhaltig.
Immissionsschutzrechtliche Vorgaben gewährleisten bereits jetzt, dass die erforderlichen Schutzabstände eingehalten werden müssen. In der Flächenanalyse Windenergie wurden sachgerechte Mindestabstände zu Wohnnutzungen/schutzwürdigen Nutzungen ermittelt und angewendet, mit denen die einzuhaltenden Vorgaben hinsichtlich Immissionsrichtwerten μnd optisch bedrängender Wirkung sicher eingehalten werden können. Eine teilweise Beanspruchung der BSN, welche per Definition für den Naturschutz gesichert und entwickelt werden sollen, zugunsten größerer Mindestabstände zu Siedlungen / schutzwürdigen Nutzungen führt zu einer doppelten Berücksichtigung bzw. Begünstigung der Siedlungsräume zulasten der Naturschutzbelange und ist nach Einschätzung der UNB nicht sachgerecht, da die ermittelte Flächenkulisse auch ohne Beanspruchung der BSN ausreichend groß ist und nicht plausibel erläutert wird, warum eine Vergrößerung der bestehenden Spielräume für erforderlich gehalten wird. Es wird im Umweltbericht auch nicht dargelegt, warum die teilweise Beanspruchung der BSN aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar wäre, sondern es wird nur auf die Flächenanalyse des LANUV verwiesen. Aber auch dort findet sich keine naturschutzfachliche Analyse oder Begründung, warum die Beanspruchung der nicht streng geschützten BSN-Teilflächen naturschutzfachlich vertretbar sei. –
Diese Vorgehenswejse verwundert auch vor dem Hintergrund, dass im Ziel 10.2-14 eine Inanspruchnahme von BSN durch raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlangen pauschal ausgeschlossen wird und somit der Umgang mit BSN im Zusammenhang mit Windkraft einerseits und Freiflächenphotovoltaik andererseits deutlich voneinander abweicht bzw. sich widerspricht.
Im HSK liegen die BSN-Teilflächen, die nicht auch als NSG, Nationales Naturmonument oder Natura 2000-Gebiet ausgewiesen sind, i.d.R. im unmittelbaren Umfeld der jeweiligen NSG oder FFH-Gebiete oder als Inseln innerhalb dieser Schutzgebiete. Sie stellen somit wichtige Pufferbereiche für die.Schutzgebiete bzw. Entwicklungsflächen innerhalb der Schutzgebiete dar und sollten entsprechend der o.g. Definition von BSN (u.a. Entwicklung wertvoller Biotope) dazu genutzt werden, durch entsprechende Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen in Richtung der angrenzenden ökologisch hochwertigen NSG-Flächen optimiert zu werden und so auch den landesweiten Biotopverbund zu stärken- und auszubauen.”

Schade, dass in der Stellungnahme zwar viel über “BSN” geschrieben wird, aber nicht konkret auf erforderliche Mindestabstände zu Naturschutzgebieten eingegangen wird. Und um ein “Geschäft der laufenden Verwaltung” – wie vom Landrat behauptet – handelt es sich sicherlich nicht…

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Genehmigung eines Windrads am Naturschutzgebiet?

By admin at 9:42 pm on Saturday, July 15, 2023

Windenergieanlagen (WEA) leisten einen wesentlichen Beitrag für die Umstellung der Stromversorgung auf regenerative Energien. Im HSK bestehen durch die große Fläche und die Höhenlage sehr gute Voraussetzungen, zahlreiche weitere WEA zu errichten.

Es gibt jedoch Bereiche, die sich nicht für WEA eignen. Dazu gehören insbesondere Naturschutzgebiete. Gemäß § 23 BNatSchG handelt es sich hier um
Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

Mit einem am 23.06.2023 im Amtsblatt veröffentlichen Genehmigungsbescheid hat die Kreisverwaltung des HSK den Antrag auf Errichtung einer WEA direkt am NSG Goldbachtal bei Brilon-Scharfenberg genehmigt; die Entfernung zum NSG beträgt weniger als 100 Meter. Das beantragte Windrad ist zudem vom NSG “umzingelt”.

NSG-Goldbachtal-mitWEA
(Kartenmaterial aus: https://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK_484; rot schraffierte Fläche = NSG Goldbachtal)

Besonders auffällig ist diese Genehmigung auch deshalb, weil das für die WEA vorgesehene Areal bis vor kurzem als Teil des neuen Vogelschutzgebietes bei Brilon und Marsberg vorgesehen war, jetzt aber genau diese Fläche mit erstaunlicher Präzision aus dem Vogelschutzgebiet herausgeschnitten wurde. Dabei ist bekannt, dass hier insbesondere Rotmilan und Mäusebussard brüten.

Zu berücksichtigen ist auch, dass es in der Stadt Brilon derzeit keine gültigen Windvorrangzonen gibt, denn gegen die vom Rat zu diesem Zweck beschlossene 97. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde ausgerechnet von der nun antragstellenden GbR erfolgreich Klage beim OVG eingereicht. Und die bereits früher erfolgten Festlegungen im FNP sind infolge des grundlegenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.12.2018 (4 CN 3/18) unwirksam, weil sie nicht die Anforderungen an die vor der Festlegung erforderlichen Abwägungen erfüllen. Der Kreisverwaltung obliegt daher für das Stadtgebiet Brilon eine besondere Verantwortung, ob es naturschutzfachliche Hindernisse gibt, die einer Genehmigung von WEA entgegenstehen. Übrigens hatten Bürgermeister, CDU und SPD im Rat der Stadt Brilon den im Jahr 2021 gestellten Antrag der BBL abgelehnt, einen sog. Aufstellungsbeschluss über eine neue Änderung des FNP zu fassen. Denn dann hätte die Stadt eine ‘Veränderungssperre’ erlassen und dadurch selbst das Grundstück am NSG schützen können. Angeblich hätte die Stadt andere Planungen für die Festlegung von Windvorrangzonen, aber passiert ist bis heute: Nichts.

Bei diesem NSG handelt es sich um das Goldbachtal und Nebenbäche. Das NSG geht von der Quelle des Goldbachs bis zum Einfluss in die Möhne.
Zu diesem NSG führt der Landschaftsplan “Briloner Hochfläche” aus: „Somit sind das Goldbachtal und seine Nebentäler im höchsten Maße strukturreich und beherbergen zahlreiche zum Teil gefährdete Lebensräume. Vor allem das Nebeneinander feuchtnasser sowie magerer und trockenwarmer Standorte macht ihn zu einem außergewöhnlichen Lebensraumkomplex der im höchsten Maße erhaltens- und schützenswert ist. Die Fläche wird vor allem durch die Aufgabe der Bewirtschaftung sowie die Düngung und Düngedrift gefährdet. Daher sollten Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen werden. Zudem ist eine Einstellung weiterer Unterhaltungsmaßnahmen an den Bachläufen anzustreben.
(zitiert nach https://de.wikipedia.org/wiki/Naturschutzgebiet_Goldbachtal )

Die von einer Bürgerin zu diesem Standort und zum Abstand vom NSG gestellten Fragen wurden in der Einwohnerfragestunde in der Kreistagssitzung am 02.06.2023 von Landrat und Kreisverwaltung inhaltlich nicht beantwortet. Und der Erörterungstermin zu dieser WEA wurde Anfang März nach einer Ankündigung erst wenige Tage zuvor (und nur im Amtsblatt) nachgeholt, nachdem er zwei Jahre lang ausgesetzt war; dies führte dazu, dass nur etwa 20 der 302 Einwender daran teilnehmen konnten. Es drängt sich daher der Eindruck auf, dass in diesem Fall eine oder mehrere Personen der antragstellenden GbR z.B. aufgrund ihrer besonderen Überzeugungskraft einen sehr großen Einfluss auf das Ergebnis des Genehmigungsverfahren genommen haben könnten. Bemerkenswert ist, dass zu dieser GbR mehrere prominente CDU-Mitglieder gehören…

Im Genehmigungsbescheid der Kreisverwaltung wird überhaupt nicht auf die Nähe zum NSG eingegangen. Und das, obwohl ein Bürger in seiner Einwendung geschrieben hatte: “Der für die beantragte WEA vorgesehene Standort ist an 3 von 4 Seiten vom Naturschutzgebiet (NSG) “Goldbachtal” umgeben, mit weniger als 100 Meter Abstand zum Rotor.
Daher ist DIESER Standort ungeeignet für eine WEA. Denn für Naturschutzgebiete gilt nach § 23 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz: ‘Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.’
Nähere Infos zu diesem NSG gibt es hier:
https://nsg.naturschutzinformationen.nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/HSK_484
Vor allem beim Bau der WEA, für den auch nach den Antragsunterlagen ein erheblicher Flächenbedarf mit einem sehr hohen Eingriffspotential besteht, wären die Belastungen für das umgebende NSG zu groß.”

Die SBL wird in den Umweltausschuss und in den Kreistag einen Antrag einbringen, dass Naturschutzgebiete künftig besser vor allen für sie schädlichen Einflüssen geschützt werden. Es gibt im Kreisgebiet sehr viele andere Flächen, die sich für die Genehmigung von WEA eignen.

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Vogelschutzgebiet wird größer

By admin at 11:50 pm on Saturday, February 18, 2023

Am 08.11.2022 hatten wir bereits berichtet: “Die Bemühungen des Briloner und des Marsberger Bürgermeisters, unterstützt vom Landrat und von CDU und SPD im HSK, das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg zu verhindern, sind gescheitert.”
https://sbl-fraktion.de/?p=10809

Nun wurde im Amtsblatt Nr. 3/2023 der HSK die Ankündigung über die erneute Auslegung der Unterlagen zum Vogelschutzgebiet veröffentlicht; sie erfolgt vom 27.02.2023 bis zum 27.03.2023 im Internet und in mehreren Behörden. Die Bekanntmachung enthält auch eine Karte, aus der sich die Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Planungen der zuständigen Landesbehörde LANUV für das Vogelschutzgebiet (VSG) bei Brilon und Marsberg ergeben.

Karte-202301-AendVSG-AmtsblattHSK
(Durch Anklicken läßt sich die Karte vergrößert anzeigen)

Die grünen Flächen kommen neu hinzu, die hellgelben bleiben wie bisher geplant, und die hellrot markierten Flächen entfallen. Das bedeutet, dass die Stadt Olsberg nun fast nicht mehr am Vogelschutzgebiet beteiligt ist; aber sie hatte bisher schon nur einen sehr geringen Anteil. In Marsberg gibt es mehr zusätzliche als entfallende Flächen, in Brilon ist die Veränderungsbilanz fast ausgeglichen, und aus den Stadtgebieten von Büren und Bad Wünnenberg kommen große Flächen hinzu. In allen Städten bleiben aber zahlreiche und große Flächen (vor allem in den Zentren und deren Umfeld), die nicht zum neuen VSG gehören.

In der Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg heißt es u.a.:
“Für das zu meldende VSG Gebiet ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt. Hierunter werden Gebiete verstanden, die im ursprünglichen Meldeprozess vor 2004 nicht als VSG ausgewiesen wurden, obwohl sie aufgrund der Datenlage hätten ausgewiesen werden müssen, weil sie ebenfalls zu den für den Vogelschutz „geeignetsten Gebieten“ gehören. Dort gilt das Schutzregime gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Vogelschutz-Richtlinie. Aus diesem Grunde können sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Auswirkungen auf Pläne und Projekt ergeben.

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt aus diesem Grunde, gemäß § 32 Abs. 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) i.V.m. § 51 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz NRW – LNatSchG NRW), in der geltenden Fassung, der Europäischen Kommission – über die Bundesrepublik Deutschland – ein weiteres Gebiet nach der Richtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30.11.2009 zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten zu melden.

Das LANUV hat das Gebiet nach den in Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anhang III FFH-RL bzw. nach den in Art. 4 Abs. 1 und 2 V-RL genannten naturschutzfachlichen Kriterien entsprechend den Vorgaben der Natura 2000-Richtlinien und der ständigen Rechtsprechung auf europäischer und Bundesebene geprüft und ermittelt.”

Der vollständige Text des Amtsblattes Nr. 3/2023 des HSK steht hier:
https://www.hochsauerlandkreis.de/fileadmin/user_upload/Fachbereich_1/FD_11/Amtsblaetter/Amtsblaetter_2023/00_Amtsblatt_3_2023.999.pdf

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Das europäische Vogelschutzgebiet kommt doch!

By admin at 12:31 pm on Tuesday, November 8, 2022

Die Bemühungen des Briloner und des Marsberger Bürgermeisters, unterstützt vom Landrat und von CDU und SPD im HSK, das neue Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg zu verhindern, sind gescheitert. Das ergibt sich aus einer heute Vormittag veröffentlichten Pressemitteilung der Pressestelle des HSK.
https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1115715.html

Wenn man den rhetorischen “Nebel” aus der Überschrift ignoriert, ergibt sich daraus:

Grundlage der Gebietskulisse des geplanten Vogelschutzgebietes (VSG) „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ soll weiterhin die 2021 von der Bezirksregierung in das Verfahren gebrachte Fläche sein. Sie soll um Fichten- und Ackerflächen reduziert, gleichzeitig aber um naturnahe Waldflächen im angrenzenden Kreis Paderborn erweitert werden. Dies ist das Ergebnis eines Gespräches, an dem der NRW-Umweltminister, der Landrat, die beiden Bürgermeister, der IHK-Geschäftsbereichsleiter, der Kreisgeschäftsführer des Landwirtschaftsverbandes und weitere Vertreter des Umweltministeriums sowie der Bezirksregierung Arnsberg teilgenommen haben.
Bemerkenswerterweise waren zu diesem Gespräch weder VertreterInnen der Naturschutzverbände noch der Fraktionen, die die Ausweisung des Vogelschutzgebietes unterstützt haben, eingeladen, sondern nur Gegner des VSG…

Es wurde bei dem Treffen der aktuelle Stand des Ausweisungsverfahrens des EU-Vogelschutzgebietes „Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ erörtert. Danach sollen primär Raubwürger, Grauspecht und Neuntöter als sogenannte wertgebende Arten geschützt werden (wie vom VNV beabsichtigt). Nach Angaben des Ministers beharrt die EU-Kommission auf einer Meldung des Schutzgebietes, droht andernfalls mit einem EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Bleibt zu hoffen, dass sich nun auch die heimischen Behörden und die GroKo-Fraktionen (CDU und SPD) konstruktiv am Vogel- und Artenschutz beteiligen. Dann könnte es gelingen, eine Vereinbarung über die Gebietskulisse und die Schutzinstrumente herbeizuführen, unter Beteiligung von Kommunen, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben sowie VNV und NABU. In der „Medebacher Bucht“ sind (fast) alle Beteiligten mit den dabei erzielten Ergebnissen zufrieden.

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Jetzt würde sie so schön Schatten spenden, die alte Eiche bei Meschede-Enste

By admin at 11:25 am on Saturday, July 23, 2022

Im Sauerland leben alte und wertvolle Bäume offenbar gefährlich.

Wie kommen wir zu so einer steilen These?
Aufgrund von Ereignissen und Fakten, nicht durch bloße Theorien!

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Über eines der jüngsten traurigen Erlebnisse haben wir hier mehrfach berichtet.
Es heißt „Fällung eines gut 200 Jahre alten Naturdenkmals bei Meschede-Enste“
Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=10482

Ergänzend zu der Niederschrift der Sitzung des HSK-Umweltausschusses, der am 18.05.2022 tagte,
Klack: http://sbl-fraktion.de/?p=10639
veröffentlichen wir hier nun der Vollständigkeit halber den die abgeholzte Eiche bei Enste betreffenden Auszug aus dem öffentlichen Protokoll der Kreistagssitzung am 10.06.2022:

„13. Umweltangelegenheiten

13.1 Fällung eines Naturdenkmals bei Meschede-Enste;
hier: Antrag der SBL-Kreistagsfraktion vom 02.05.2022 – Drucksache 10/466 –

Herr Landrat Dr. Schneider erklärt, dass der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in seiner Sitzung am 18.05.2022 einstimmig empfohlen hat, in sog. Entlassfällen (Verlust der Naturdenkmaleigenschaft) jeweils zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einen zertifizierten Baumsachverständigen hinzuzuziehen.

Herr Loos begrüßt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten.

Herr Ludwig Schulte erklärt, dass von Seiten der CDU-Kreistagsfraktion kein zweiter Gutachter als erforderlich erachtet wird, wenn bereits ein Baumkontrolleur der Kreisverwaltung festgestellt hat, dass die Standfestigkeit eines Baumes nicht mehr gegeben ist. Falls in Folge einer fälschlichen Beurteilung eines externen Sachverständigen über die Standfestigkeit eines Baumes jemand zu Schaden kommen würde, müsste die Kreisverwaltung vermutlich trotzdem die Verantwortung übernehmen.

Herr Willeke erklärt für die FDP-Kreistagsfraktion, dass dem Beschlussvorschlag des Ausschusses nicht gefolgt wird. Letztlich haften sowohl der Hochsauerlandkreis als auch der Eigentümer für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten. Er berichtet von eigenen Erfahrungen mit externen Sachverständigen und der Beurteilung der Standfestigkeit von Bäumen. Er schlägt vor, in Meschede-Enste und künftig bei ähnlich gelagerten Sachverhalten neue Eichen zu pflanzen, wenn die Fällung eines ehemaligen Naturdenkmals erforderlich ist.

Herr Brüggemann stellt die Vorteile der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten heraus und plädiert dafür, dieser Entscheidung zu folgen.

Herr Vollmer zeigt sich von der Haltung der CDU-Kreistagsfraktion enttäuscht, da in seinen Augen die Beschlussempfehlung des Ausschusses richtig gewesen sei. Er verdeutlicht, keinen Zweifel an der Kompetenz der Baumkontrolleure des Hochsauerlandkreises zu haben. Er geht auf die VTA-Methode als Technik für Baumkontrollen ein. Zertifizierte Baumgutachter verfügen jedoch über weitgehendere technische Möglichkeiten für Baumkontrollen. Gerade in Grenzfällen der Beurteilung über die Standfestigkeit eines Baumes anhand der VTA-Methode sind weitergehende Untersuchungsmethoden wie Ultraschall- oder Bohrverfahren hilfreich, um die Feststellung des Baumkontrolleurs zu bestätigen. Er befürwortet das Pflanzen neuer Bäume, weist jedoch gleichzeitig dar-auf hin, dass hierdurch die Vielfalt nicht wiederhergestellt werden kann.

Herr Scharfenbaum geht davon aus, dass maximal drei bis vier Naturdenkmäler pro Jahr betroffen sind, bei denen die Standfestigkeit fraglich sein könnte.

Herr Landrat Dr. Schneider schlägt eine Kompromisslösung vor. Bei einer derartig kleinen Anzahl von Fällen befürwortet er die Hinzuziehung eines zertifizierten Baumsachverständigen.

Frau Tillmann verdeutlicht, dass in ihren Augen die Eiche in Meschede-Enste nicht hätte gefällt werden dürfen. Die von Seiten der Verwaltung vorgeschlagene Kompromisslösung erachtet sie als tragfähig. Es müssten zunächst alle geeigneten milderen Mittel ausgeschöpft werden, bevor ein wertvoller Baum gefällt wird. Vor der Fällung hätte der Naturschutzbeirat über die Befreiung beraten sollen.

Herr Böddeker spricht sich dafür aus, dass bei der kleinen Anzahl außerordentlich wertvoller Naturdenkmäler noch einmal eine Überprüfung durch einen zertifizierten Baumsachverständigen erfolgen sollte, bevor eine Fällung erfolgt. Diese Unterstützung sichert auch die Entscheidung des Baumkontrolleurs ab.

Der Kreistag lehnt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, in sog. Entlassfällen (Verlust der Naturdenkmaleigenschaft) jeweils zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einen zertifizierten Baumsachverständigen hinzuzuziehen, mehrheitlich bei 26 zu 23 Gegenstimmen ab.“

Ob dies nun der letzte Akt in Sachen „Alte Eiche bei Enste“ ist? Wir wissen es noch nicht.

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Was sagte der HSK-Umweltausschuss zur Fällung eines etwa 200 Jahre alten Naturdenkmals?

By admin at 9:25 am on Sunday, July 3, 2022

Aus dem Protokoll der Sitzung des HSK-Umweltausschusses am 18.05.2022

Vielleicht erinnern Sie sich?
Die SBL hat ja schon mehrfach davon berichtet,
z.B. hier: http://sbl-fraktion.de/?p=10617 (mit weiteren Links),
dass eine etwa 200 Jahre alte vitale Eiche, die auf der Liste der Naturdenkmale stand, im März 2022 gefällt worden ist. Auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion stand das Thema dann auf der Tagesordnung des Umweltausschusses des HSK, der am 18.05.2022 tagte. Neben der SBL kritisierten auch andere Fraktionen in der Ausschusssitzung die Aktion, die zur Baumfällung führte.

Beschluss
Der Ausschuss beschloss nach der Debatte einstimmig (mit einer Enthaltung der FDP), dass künftig Bäume nur dann aus der Liste der Naturdenkmale “entlassen” (und erst dann gefällt) werden dürfen, wenn zuvor von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Gutachten erstellt wurde, das die Notwendigkeit bestätigt.. Freude und Erleichterung bei der SBL und auf der Zuhörertribüne! Denn die Umsetzung dieses Beschlusses würde einen hohen Schutz für die Bäume, die auf der Liste der Naturdenkmale stehen, bedeuten.
Aber …

Doch zunächst der Wortlaut der Sitzungsniederschrift:

„TOP 5 – Fällung eines Naturdenkmals bei Meschede-Enste;
hier: Antrag der SBL-Kreistagsfraktion vom 02.05.2022
– Drucksache 10/466 –

Herr Schulte-Huermann (SBL) trägt für den Antragsteller vor, dass im betreffenden Fall eine über 200 Jahre alte Eiche als Naturdenkmal entlassen und als Folge hieraus gefällt wurde, ohne den Baum einer ausreichenden fachlichen Überprüfung durch einen Baumgutachter zu unterziehen. Seitens des im Verfahren beteiligten Baumkontrolleurs des Hochsauerlandkreises seien keine Grabungen veranlasst worden noch sei die Notwendigkeit eines Zugversuches überhaupt geprüft worden. Von Frau Tillmann (Grüne) wird die fachliche Qualifikation der Baumkontrolleure in Frage gestellt und kritisiert, dass keine aktuellen Fotos des Baumes zwecks Dokumentation vorlägen.

Herr Dünnebacke (Verwaltung) trägt hierzu vor, dass die zuständigen Baumkontrolleure des Hochsauerlandkreises ca. 3.000 Baumkontrollen hinsichtlich Verkehrssicherheit und auch Pflegebedarf jährlich durchführen. Der Vorwurf, dass die Mitarbeiter nicht ausreichend qualifiziert seien, wird von ihm entschieden zurückgewiesen. Bei den Baumkontrolleuren handelt es sich um erfahrene Mitarbeiter, die in diesem Bereich bereits seit ca. 25 Jahren tätig sind. Sie werden jährlich geschult und diese Mitarbeiter seien fachlich kompetent. Der Baumkontrolleur entscheidet aufgrund der Feststellungen vor Ort. Bei eindeutigen Diagnosen zu Baumerkrankungen bzw. Feststellungen von Schäden sei sofortiges Handeln erforderlich. Dann wird, wie im konkreten Fall, auch nicht in jedem Fall ein externer Sachverständiger eingeschaltet. Dass in Zweifelsfällen über die Standsicherheit von Bäumen heute eher eine Entscheidung zum Entfernen eines Baumes getroffen wird, sei auch der aktuellen Rechtsprechung anzulasten, die in gerichtlichen Auseinandersetzungen über Schadensersatz bei umgestürzten Bäumen Entscheidungen zu Lasten der behördlicherseits eingesetzten Baumkontrolleuren getroffen hat.

Herr Noeke (CDU) verweist auf die guten Erfahrungen mit den Baumkontrolleuren des Hochsauerlandkreises bei den ihm gehörenden Bäumen. Er sei immer dankbar für die Hinweise der Baumkontrolleure gewesen und die Aussagen und Entscheidungen seien für ihn nachvollziehbar gewesen.

Herr Vollmer (Grüne) geht auf die verschiedenen Ausbildungsstufen der im Bereich der Baumkontrolle tätigen Mitarbeiter ein. Zum einen gibt es kundiges Baumpflegepersonal (z.B. Gärtner oder Forstwirte), die ihre Feststellungen an fachlich geschultes Personal weiterleiten, die Baumkontrolleure (Anwendung der VTA-Methode Visual Tree Assessment) sowie die zertifizierten Baumsachverständigen. Nach seinen Ausführungen sind die zertifizierten Baumsachverständigen vom Ausbildungsstand sowie von ihrer technischen Ausstattung (Röntgengeräte, Baumzugversuche u.ä.) am besten für ihre Tätigkeit ausgebildet bzw. ausgestattet. Die beim HSK tätigen Mitarbeiter gehören der 2. Gruppe der in diesem Bereich tätigen Personen an. Aus diesem Grunde sei es ratsam, in Zweifelsfällen, etwa bei Standsicherheitsfragen von Bäumen, zertifizierte Baumsachverständige zusätzlich einzuschalten.

Herr Dünnebacke (Verwaltung) trägt vor, dass im Laufe eines Jahres ca. drei bis fünf Bäume aufgrund ihres Zustandes die Naturdenkmaleigenschaft verlieren. Um zukünftig in Entlassfällen möglichst rechtsfehlerfrei zu arbeiten schlägt er vor, in diesen Fällen einen zertifizierten Baumsachverständigen zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einzuschalten. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des gesamten Ausschusses und daher wird der Beschlussvorschlag entsprechend erweitert.

Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus wird seitens des Ausschusses dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen zu beschließen, in sog. Entlassfällen (Verlust der Naturdenkmaleigenschaft) jeweils zusätzlich zur fachlichen Expertise des Kreisbaumkontrolleurs einen zertifizierten Baumsachverständigen hinzuzuziehen.“

Aber …
Nur wenige Wochen später wichen Freude und Erleichterung über den Beschluss des Umweltausschusses abrupt einer herben Ernüchterung.

Warum?
Weil einigen Mitgliedern der CDU-Kreistagsfraktion dieser Beschluss offenbar ein Dorn im Auge war. Diese Abneigung blieb leider nicht ohne Folgen.

Welche Folgen?
Ganz einfach: Der CDU-Fraktionsvorsitzende hatte das Thema „Eiche bei Enste“ auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 10.06.2022 gebracht, wohl mit der Absicht, den Beschluss des Fachausschusses zu kippen. Der Kreistag entschied mit 26:23 Stimmen gegen den Natur- und Baumschutz. Unterstützung erhielt die CDU dabei nur von ihrem treuen Partner FDP. Das reichte leider für eine knappe Mehrheit.

Was sagt uns das?
Diese CDU ist leider für alle naturverbundenen Menschen als Koalitionspartner ungeeignet! Und traut nicht einmal ihren eigenen Mitgliedern im Fachausschuss…

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Naturschutzgegner CDU

By admin at 10:16 am on Saturday, June 11, 2022

Als extremer Feind des Naturschutzes erwies sich die CDU-Kreistagsfraktion in der Sitzung des Kreistags am 10. Juni.
Es ging noch einmal um die alte wertvolle Eiche bei Meschede-Enste, die auf Wunsch der “Baumkontrolleure” der Kreisverwaltung und der Mescheder Stadtverwaltung gefällt worden war. Die Eiche stand zuvor auf der Liste der Naturdenkmale, wie nur etwa 100 weitere Bäume im gesamten Kreisgebiet. Wir hatten mehrfach darüber berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=10482
http://sbl-fraktion.de/?p=10575
http://sbl-fraktion.de/?p=10591

In der Sitzung des Umweltausschusses am 18. Mai stand dieses Thema auf Antrag der SBL auf der Tagesordnung. Es bestand weitgehende Einigkeit, dass dieser wertvolle Baum nicht hätte gefällt werden dürfen. So unterblieb z.B. eine Untersuchung der Wurzeln, und es wurde nicht geprüft, ob – falls überhaupt irgendeine Gefährdung bestanden hätte – nicht eine Kürzung der Krone als “milderes Mittel” erfolgen konnte. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass künftig Naturdenkmale erst dann gefällt werden dürfen, wenn zuvor ein vereidigter Baumsachverständiger dies in einem Gutachten bestätigt hatte. Dafü stimmten auch alle im Ausschuss anwesenden Mitglieder der CDU-Fraktion.

Im Kreistag wurde auf Wunsch des Fraktionsvorsitzenden der CDU der Beschluss des Ausschusses gekippt. Damit stellte sich die CDU-Fraktion sogar gegen den Vorschlag ihres Landrats, der kein Problem darin sah, in den etwa 2 bis 3 relevanten Fällen pro Jahr einen Gutachter zu beauftragen.

Der Kreistag entschied mit 26:23 Stimmen gegen den Natur- und Baumschutz. Unterstützung erhielt die dabei CDU nur von ihrem treuen Partner FDP, aber das reichte leider für eine knappe Mehrheit.

Alle anderen Fraktionen äußerten sich sehr kritisch über das Vorgehen der CDU. Es wird Zeit, dass es im HSK andere Mehrheiten gibt. Und diese CDU ist für alle naturverbundenen Menschen als Koalitionspartner ungeeignet!

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,LandschaftsschutzComments Off on Naturschutzgegner CDU

Fällung von Naturdenkmalen nur noch nach Gutachten

By admin at 10:46 pm on Wednesday, May 18, 2022

Wir hatten hier schon mehrfach darüber berichtet, dass eine etwa 200 Jahre alte prächtige Eiche, die auf der Liste der Naturdenkmale stand, im März 2022 gefällt wurde. Nachzulesen: hier und hier. Auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion stand das Thema heute auf der Tagesordnung des Umweltausschusses des HSK. Mehrere Bürgerinnen und Bürger hatten uns bei den Vorbereitungen inhaltlich unterstützt.

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Kritisiert wurde von unserer Fraktion u.a. folgende Abläufe, die sich in Zukunft nicht wiederholen sollten:
1. Es lagen keine baumfachlich belastbaren Gründe vor, welche als Grundlage für die Aufhebung des Schutzstatus dieser Eiche geeignet waren. Dies hat ein Baumsachverständiger, der den Baum besichtigt hat, bestätigt. Alleinig der Hinweis auf einen Pilzbefall reicht nicht aus. Auch andere Bäume mit dem Schutzstatus Naturdenkmal sind hohl und von einer holzzersetzenden Pilzart befallen, ähnlich wie der Riesenporling (Meripilus giganteus) oder der Klapperschwamm (Grifola frondosa). Dies allein ist kein Grund zur Aufhebung des Schutzstatus, wenn nicht weitere konkrete Gefährdungstatbestände nachweisbar vorliegen.
2. Es dauert mehrere Jahrzehnte , bis der Pilzbefall eines Wurzelsystems zum Stadium der nicht mehr gegebenen Standfestigkeit führt. Im zeitlichen Vorlauf dieses finalen Stadiums verschlechtert sich das Kronenbild drastisch. Es steht einer/m Sachverständigen also ein äußeres Merkmal zur Verfügung, um Handlungsbedarf, beispielsweise eine Kroneneinkürzung, zu erkennen. Ein derart schlechtes Kronenbild lag bei der gefällten Eiche nicht vor. Insbesondere ist die dem Naturschutzbeirat in der Anlage zur Drucksache 10/168 mitgeteilte „absterbende Oberkrone“ nicht feststellbar.
3. Sofern eine erhebliche, pilzbedingte Schädigung des Wurzelkörpers der Eiche (mittels Aufgrabungen oder Absaugen) festgestellt und fotografisch dokumentiert worden wäre, hätte man aus Sachverständigensicht eine Kroneneinkürzung vornehmen lassen sollen, als Akt der Wahl des milderen Mittels (Pflicht zur Prüfung möglicher Alternativen). Nach unserem Kenntnisstand wurde eine derartige Untersuchung gar nicht durchgeführt, sondern ohne Nachweisführung über die Entlassung aus dem Schutzstatus entschieden.
4. Insbesondere unterblieb das erforderliche Freilegen von Wurzeln, um deren tatsächlichen Status feststellen zu können.
5. Bei den Sachbearbeitern der Kreis- und der Stadtverwaltung handelt es sich nicht um einen Gutachter bzw. Sachverständige, sondern um Baumkontrolleure. Gutachter haben außer einen noch auch umfassenderen Ausbildung vor allem auch bessere technische Möglichkeiten, z.B. für Ultraschall und Bohrungen.

Auch aus anderen Fraktionen gab es Kritik an der Aktion, die zur Baumfällung führte.

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Der Ausschuss beschloss dann einstimmig (mit einer Enthaltung der FDP), dass künftig Bäume nur dann aus der Liste der Naturdenkmale “entlassen” (und erst dann gefällt) werden dürfen, wenn zuvor von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Gutachten erstellt wurde, das die Notwendigkeit bestätigt. Dies bedeutet einen hohen Schutz für die Bäume, die auf der Liste der Naturdenkmale stehen. Damit bleibt die wertvolle Eiche leider verloren, aber zumindest wurde das Ziel erreicht, dass sich ein derartiges Ereignis nicht so leicht wiederholen kann.

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SBL-Fraktion beantragt, den Naturschutzpreisträgers Norbert Panek als Sachverständigen in den Umweltausschuss einzuladen

By admin at 10:40 pm on Monday, May 9, 2022

Monokulturen, Waldböden
Spätestens seit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 lassen sich auch für unsere Region die verheerenden Auswirkungen des Klimawandels nicht mehr leugnen. Aus kleinen Bächen und Flüssen wurden durch den Starkregen in kürzester Zeit reißende Flüsse mit zerstörerischer Gewalt. Greenpeace und etliche andere Umweltverbände gehen davon aus, dass die fehlende Schutzfunktion der Mittelgebirgswälder zu diesem Desaster beigetragen hat. Denn Monokulturen und die starke Bewirtschaftung der Wälder bewirkten eine Verdichtung der Waldböden und verringerten somit dessen Fähigkeit, Wasser zu speichern.

Hier im Sauerland
Wie wir allerorten im Sauerland sehen können, kommen auch in unseren von Stürmen geschädigten Wäldern vermehrt schwere Forstmaschinen zum Einsatz. Die brachialen Geräte verdichten die Böden bekanntlich sehr stark. Dadurch können sich die für Waldböden und eine gesunde Natur so wichtigen Pilze und Bakterien nur schlecht entwickeln. Das beeinträchtigt wiederum das Baumwachstum und führt letztendlich, neben diversen anderen schädlichen Auswirkungen, wieder zu der bereits oben erwähnten reduzierten Wasserspeicherfähigkeit der Waldböden.

Antrag der Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL)
Um die Art und Weise der Waldbewirtschaftung im Sauerland besser beurteilen zu können beantragte die SBL-Fraktion am 29.04.2022, den Waldschützer Norbert Panek als Referenten in den Umweltausschuss einzuladen. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten tagt voraussichtlich am 18.05.2022.
Herr Panek möchte bitte darstellen:
Wie sich kurz- und langfristig eine nicht naturschonende und wenig sachgemäße Waldbewirtschaftung (mit Harvestern und anderem schweren Gerät) in unseren Wäldern und unseren Waldböden auswirken wird,
wie sich diese Form der Waldbewirtschaftung bei Extremwetter-Ereignissen auswirken kann,
wie elementar wichtig ein natürlich gewachsener und gesunder Lebensraum Wald für Mensch, Tier und Umwelt jetzt und in Zukunft ist.

PS: Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten ist öffentlich.

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Kreisverwaltung soll im Umweltausschuss über Fällung der bisher als Naturdenkmal ausgewiesenen Eiche bei Meschede-Enste berichten

By admin at 10:37 am on Thursday, May 5, 2022

Die SBL-Kreistagsfraktion hat am 02.05.2022 folgenden Antrag für die Tagesordnung dernächsten Sitzung des umweltausschusses des HSK gestellt. Geplant ist die Sitzung für Mittwoch 18.05.2022.

“Antrag gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (geplant für den 18.05.2022)
Thema: Fällung eines Naturdenkmals bei Meschede-Enste

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:

• Fällung einer als Naturdenkmal ausgewiesenen rund 200 Jahre alten Eiche bei Meschede-Enste

Wir bitten um eine detaillierte Darstellung, was aus Sicht des Hochsauerlandkreises die Fällung der ND-Eiche bei Meschede-Enste unumgänglich gemacht hat. Des Weiteren bitten wir, die Dokumentation über den Zustand des Baumes und die Ergebnisse der Kontrollen für den Zeitraum der letzten 15 Jahre vorzustellen und zu erläutern und ob und wie die Baumkontrolleure die Baumwurzeln auf den Befall mit dem Riesenporling kontrolliert haben, z.B. durch Entnahme von Wurzelproben. Fraglich erscheint uns auch der Zeitpunkt der Fällung, da ja bekanntlich ab 1. März ein bundesweites Fällverbot für Bäume außerhalb des Waldes gilt. Wir bitten, auch auf diesen Punkt einzugehen.

Begründung und Erläuterung:

Nachdem sich unsere Fraktion bezüglich der im März 2022 gefällten Eiche mit zwei Anfragen (vom 18.03.2022 und vom 08.04.2022) an Ihre Behörde gewandt hatte, antwortete die Untere Naturschutzbehörde, zwei Baumkontrolleure (jeweils einer vom Hochsauerlandkreis und einer von der Stadt Meschede) hätten bei der Eiche einen „aggressiven Wurzelpilzbefall“ festgestellt. Ein externer Baumsachverständiger sei nicht hinzugezogen worden. Uns liegen aber Aussagen mehrerer Experten vor, die den Baum nach der Fällung besichtigt haben und nach denen dieser sehr imposante und wertvolle Baum nicht gefällt werden musste.

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos, SBL-Fraktionssprecher”

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