Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Hat der Hochsauerlandkreis viel Geld verschleudert?

By adminRL at 1:58 am on Thursday, October 30, 2014

Die Kreistagssitzung am kommenden Freitag verspricht spannend zu werden, denn die Fraktionen der SBL/FW und der DIE LINKE haben gemeinsam einen Antrag zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses gestellt, über den der Kreistag abstimmen wird.

Anlass dazu ist die Vergabe von Schülerfahrten in Höhe von über 6,4 Mio. Euro, die nach ihrer Meinung nicht korrekt abgelaufen ist und im Zusammenhang mit einem Dringlichkeitsentscheid steht.

Da seitens des Landrats bisher nicht für ausreichende Aufklärung in der Angelegenheit gesorgt worden ist, sehen die beiden Fraktionen nun einen Untersuchungsausschuss als notwendig an.

Die Sitzungsvorlage des Landrats und der Kreisverwaltung zu diesem TOP ist noch immer nicht im Briefkasten, 36 Stunden vor Beginnn der Kreistagssitzung am 31.10.2014. Nach der Geschäftsordnung hätte die Sitzungsvorlage spätestens am 20.10.2014 versandt werden müssen, doch das hat immer noch nicht funktioniert. Zeit genug hatte die Kreisverwaltung, denn die beiden Fraktionen hatten ihren Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission bereits am 01.10.2014 gestellt. Was ist da los???

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Minus 266.804.183,89 Euro!

By adminRL at 4:45 pm on Monday, October 27, 2014

Um fast 267 Mio Euro soll nun endlich der Wert der RWE-Beteiligung des HSK korrigiert werden; nach unten, versteht sich! So steht es in der Sitzungsvorlage des Landrats und der Kreisverwaltung (Drucksache 9/81) für die Kreistagssitzung am kommenden Freitag.

Ursprünglich waren die Aktien der RWE-Beteiligung in der Bilanz des HSK mit 86,69 Euro je Stück bewertet worden. 2008 erfolgte dann eine Korrektur auf 81,87 Euro, was zu einer Verringerung der Ausgleichsrücköage des HSK um mehr als 24 Mio Euro führte. Indirekt ergeben sich dadurch Erhöhungen der von den Gemeinden an den Kreis zu zahlenden Umlagen.

Der Aktienkurs sank aber weiter und weiter, ohne dass eine Neubewertung erfolgte. Wiederholt forderte die SBL eine Korrektur der Bilanzdaten. Nun – kurz nach der Kommunalwahl – ist es endlich so weit: Die 5,9 Mio RWE-Aktien des HSK sollen im Jahresabschluss 2013 mit nur noch 29,46 Euro je Stück bewertet werden, dem Kurswert am 31.03.2014.

Damit schrumpft die “Allgemeine Rücklage” des HSK drastisch, um mehr als 1.000 Euro je Einwohner. Besonders pikant: Die Mehrheit im Kreistag beschloss 2009 gegen den Widerstand der SBL, für 30 Mio Euro weitere RWE-Aktien von der West-LB zu erwerben. Damals stand der Kurs noch bei etwas über 56 Euro. Das bedeutet, dass von den 30 Mio Euro, die im Jahr 2009 ausgegeben wurden, 5 Jahre später die Hälfte verloren ist: ein sehr schlechtes Geschäft!
Auch die RWE-Dividende ist in den Keller gefallen und betrug 2013 nur noch 1 Euro je Aktie.

Mit dem infolge des drastischen Absinken des RWE-Kurswerts verlorenen Geld hätte man viele sinnvolle Dinge machen können: Sozialticket einführen, Schulsozialarbeit sichern, Schulen besser ausstatten, mehr Ganztags- und U3-Betreuung in den Kitas, Senkung des Schulgeldes in der PTA-Schule, Bau von Radwegen und Sportanlagen, Fahrpreise senken, Informationsanzeigen an zentralen Bushaltestellen einrichten, …

So aber wird das Scheitern der Anlagepolitik des Landrats und der Mehrheit im Kreistag deutlich dokumentiert, und für uns alle wird es langfristig sehr teuer werden…

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SBL/FW-Kreistagsfraktion besucht die „Interessengemeinschaft gegen Putenmast“ in Schederberge und lädt anschließend zur Fraktionssitzung in Meschede ein

By adminRL at 8:54 am on Sunday, October 26, 2014

In Absprache mit der „Interessengemeinschaft Schederberge“ lädt die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) für Dienstag den 28.10.2014 alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur gemeinsamen Besichtigung des Geländes um den potentiellen Putenmast-Hof in Meschede-Schederberge ein.

Folgender Ablauf ist geplant:
Ankunft in Meschede-Schederberge um 17.00 Uhr, Treffen mit Mitgliedern der „Initiative gegen Putenmast“, Informationsaustausch und Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten, gegen 18.45 Uhr Fahrt nach Meschede zur Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße zur SBL-Fraktionssitzung, Beginn 19.00 Uhr.

Die SBL-Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe möchten in der Pulverturm-Gaststätte über die Themen der am nächsten Freitag stattfindenden Kreistagssitzung informieren und diskutieren. Einige Ausschussmitglieder berichten über den Verlauf und die Ergebnisse der letzten Ausschuss-Sitzungen, z.B. über den Gesundheits- und Sozialausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss. Außerdem gibt es Informationen zu den von der SBL/FW in den letzten Wochen gestellten Anfragen und Anträge.

Über Meinungsäußerungen, Informationen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern würde sich die SBL/FW sehr freuen. Die Fraktionsmitglieder greifen Hinweise und Vorschläge gerne auf! Darum Termin und Uhrzeit bitte vormerken (und hingehen)!:

Dienstag 28.10. um 17.00 Uhr Treffen in Meschede-Schederberge
Dienstag 28.10. um 19.00 Uhr Sitzung in der Gaststätte „Zum Pulverturm“!

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SBL/FW stellt Anfrage zur Massentierhaltung

By adminRL at 1:13 am on Saturday, October 25, 2014

Immer wieder erreichen uns Meldungen über grauenvolle Zustände in der industriellen Massentierhaltung. So kam es beispielsweise durch einen Stromausfall und einem technischen Defekt an der Alarmierungsanlage in einer Schweinezuchtanlage in der Gemeinde Mörsdorf in Thüringen im Juni 2014 zum Tod von ca. 2.000 Schweinen. Aufgrund des Ausfalls der Lüftungsanlage sind die Tiere qualvoll erstickt.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte daher mit einem Schreiben vom 21.10.2014 beim Landrat des Hochsauerlandkreises nach, ob es in Zucht- und Mastbetrieben im HSK zu ähnlichen Vorfällen gekommen ist. Hier die drei Fragen:

• Kam es auch im Hochsauerlandkreis in den vergangenen 5 Jahren zu technischen Defekten in Schweine-, Puten- und Hühnerzuchtbetrieben, in deren Folge Tiere verendeten oder beeinträchtigt wurden?

• Wenn ja, wann, wo und wie kam es dazu, und wie groß waren die Folgen (Dauer der Störung, ggf. Anzahl der verendeten und/oder gekeulten Tiere und der Tiere mit Fol-geschäden)?

• Sind alle oder zumindest einzelne Tierhaltungsanlagen im HSK mit einer Notstrom-versorgung ausgestattet?

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SBL/FW stellt Anfrage zur möglichen Einführung des „Kita-Navigators“

By adminRL at 10:12 am on Wednesday, October 22, 2014

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW) ist zum 01.08.2014 geändert worden, so dass die Anmeldungen für das im August 2015 beginnende neue Kita-Jahr bereits bis zum 31.01.2015 vorliegen müssen.

Die Stadt Münster hat auf diese Veränderung bereits reagiert und bietet den Eltern an, ihre Kinder ab sofort im Kita-Navigator vormerken zu lassen. Bis spätestens 31.01.2015 muss die Meldung erfolgt sein. (Bisher lief die Frist erst Ende Februar aus.)
Im Anschluss an das Anmeldeverfahren entscheiden die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster – ohne Einflussnahme des Jugendamts – über die Aufnahme der Kinder. Das städtische Jugendamt beginnt mit der Platzvergabe dann am 09.02.2015.

Siehe dazu die Presseinformation der Stadt Münster „Kita-Plätze schon ab Anfang Februar“ vom 30.09.2014:
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/890842F.html?CFID=7164294&CFTOKEN=69540428

Im Zusammenhang mit der Vergabe der Kita-Plätze im Bereich des HSK-Jugendamtes bat nun die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) mit Anfrage vom 21.10.2014 Landrat Dr. Schneider um die Beantwortung der Frage nach dem Stand seiner Überlegungen, für das kommende Kita-Jahr das Anmeldeverfahren mittels des Kita-Navigators oder der Kita-Card durchzuführen (unter Berücksichtigung der Neufassung des Kibiz-Gesetzes).

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Jagdsteuer könnte wieder erhoben werden

By adminRL at 11:09 pm on Monday, October 20, 2014

Seit Januar 2013 durfte der HSK keine Jagdsteuer mehr erheben. Zuvor war sie in drei Jahresschritten abgebaut worden, noch von der alten CDU/FDP-Koalition in Düsseldorf. Damit gingen dem HSK etwa 800.000 Euro an jährlichen Einnahmen verloren.

Im September 2014 hat Landesumweltminister Johannes Remmel (endlich!) den Entwurf für ein neues Jagdgesetz vorgelegt. In dem Entwurf (Landtags-Vorlage 16/2211) ist auch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen enthalten:
“Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … wird wie folgt geändert:
1. § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
“(1) Die Gemeinden können Steuern erheben. Jagdsteuern können nur von den kreisfreien Städten und von den Kreisen erhoben werden. Die Steuer wird nach einem Prozentsatz der Jahresjagdpacht bemessen, der 20 Prozent nicht überschreiten darf. Bei nicht verpachteten Eigenjagdbezirken wird die Steuer nach dem durchschnittlichen Pachtpreis je Hektar aller Jagdbezirke des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt ermittelt.”

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es dazu:
“Die Wiedereinführung der Jagdsteuer ist Inhalt des Koalitionsvertrages 2012-2017 zwischen der NRW SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN NRW. Durch Änderung des § 3 Absatz 1 und Aufhebung des § 22 wird für die Kreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit geschaffen, die mit Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer bis zum Jahr 2012 abgeschmolzene und ab 1. Januar 2013 abgeschaffte Jagdsteuer wieder zu erheben. Die Jagdsteuer knüpft die Steuererhebung an die Ausübung des Jagdrechtes an. Der Steuersatz wird auf 20 Prozent des Pachtpreises begrenzt. Ein Steuersatz von 20 Prozent ist mit höherrangigem Recht vereinbar, so auch die Rechtsprechung.
Bei nicht verpachteten Eigenjagdbezirken wird die Steuer aus Gründen der Praktikabilität nach dem durchschnittlichen Pachtpreis je Hektar aller Jagdbezirke des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt ermittelt und nicht anhand des Pachtpreises gleichgearteter Jagdbezirke.
Die Erhebung der Jagdsteuer stellt ein Recht der Kreise und kreisfreien Städte dar.”

Falls der Landtag den Gesetzentwurf so beschließt, könnte der HSK die Jagsteuer bald wieder einführen. Dies könnte erheblichen finanziellen Spielraum für soziale Projekte schaffen, z.B. für die Weiterführung der Schulsozialarbeit im bisherigen Umfang oder für die Einführung eines Sozialtickets für Bahn und Bus. Als die Jagdsteuer vom Landtag abgeschafft wurde, haben dies damals alle Fraktionen im Kreistag des HSK bedauert. Demnächst könnte es ernst werden, ob sie sich noch an ihre damalige Bewertung erinnern und nun die Wiedereinführung der Jagdsteuer unterstützen…

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Fragen und Antworten zum Gewinnspiel bei Radio Sauerland: Radio NRW ist nicht zur Transparenz bereit

By adminRL at 9:44 am on Saturday, October 18, 2014

Alle Jahre wieder beglückt Radio Sauerland seine Hörerinnen und Hörer mit jährlich zwei Gewinnspielen. Im letzten Sommer sollte es wieder einmal Geld regnen. Den Hörern wurde suggeriert, sie könnten durch einen Anruf bei der „Geldregen-Hotline“ bis zu 25.000 Euro gewinnen, am „Doppeldonnerstag“ sogar bis zu 50.000 Euro. Die Anrufe waren nicht kostenfrei, sondern sehr teuer; es konnten Kosten von mehr als 1 Euro je Anruf entstehen. Und ein ganz großer Teil Anrufe führte nur zu einer Automaten-Durchsage, dass man es erneut probieren sollte… Ein großer Teil der Gebühren für die Anrufe fließt über den Provider in die Taschen des Gewinnspielveranstalters: das ist Radio NRW, die Dachgesellschaft von 44 Lokalradios in NRW. Radio NRW gestaltet auch etwa 95% der Sendezeit von Radio Sauerland.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hält das „Geldsegen-Spiel“ für nicht sonderlich seriös und stellte deshalb dem Landrat mehrere Fragen. Der HSK ist einer von zwei Gesellschaftern von Radio Sauerland; der andere ist die Funke-Gruppe (früher WAZ-Konzern). Diese schriftliche Anfrage liegt nun schon einige Zeit zurück. Sie ist datiert auf den 12. August 2014. Für die Antwort nahmen sich die Verantwortlichen viel Zeit. Das Schreiben erreichte die SBL/FW nach mehr als 2 Monaten, am 17. Oktober 2014. Ob die Antwort eine Antwort ist, entscheiden Sie bitte selbst! Hier sind sie, die sieben Fragen der SBL/FW, nebst den Antworten und „Antworten“:

Frage 1
Hält der Landrat diese Art von Werbung eines Lokalradios, dessen Mitgesellschafter der HSK ist, für die Teilnahme am “Sommer-Geldregen” für vertretbar?
Antwort
Ja

Frage 2
Warum beteiligt sich Radio Sauerland am aktuellen Gewinnspiel?
Antwort
Zur Reichweitenstärkung des NRW-Lokalfunks finden regelmäßig landesweit mit allen Betriebsgesellschaften und Veranstaltergemeinschaften abgestimmte sogenannte „Major-Promotions” statt. Dies ist ein etabliertes Instrument zur Hörerbindung.
Telefonmehrwert-Gewinnspiele (TMWD-Gewinnspiele) — dazu zählt auch der von Ihnen angesprochene „Sommer-Geldregen” — dienen darüber hinaus der Finanzierung der Sender und somit der Sicherung des Sendebetriebs und der Arbeitsplätze.

Frage 3
Warum wird den Hörer/innen bei der Ausstrahlung der Gespräche mit den Gewinnern der (falsche) Eindruck vermittelt, es handele sich um Live-Beiträge? In welchem zeitlichen Abstand vor der Ausstrahlung wurden die Beiträge aufgezeichnet?
Antwort
Zur Erhaltung des Programmflusses werden die Gespräche mit den Gewinnern kurz vor Ausstrahlung aufgezeichnet. Dieses im Hörfunk übliche Verfahren ist auch transparent in den Gewinnspielbedingungen aufgeführt.

Frage 4
An welchen Gewinnspielen hat sich Radio Sauerland in den letzten 5 Jahren selbst oder als Teil von Radio NRW oder als Teil eines anderen Zusammenschlusses von Lokalradios beteiligt?
Antwort
Auf landesweiter Ebene wurden und werden jährlich zwei TMWD-Gewinnspiele mit den Veranstaltergemeinschaften und Betriebsgesellschaften abgestimmt und veranstaltet.
Radio Sauerland selbst führt keine eigenen TMWD-Gewinnspiele durch.

Frage 5
Wie hoch waren bei diesen Gewinnspielen die im HSK an Hörerinnen und Hörer ausgeschütteten Gewinne (als Summe je Gewinnspiel)?
Antwort
Aus datenschutzrechtlichen Gründen lehnt radio NRW eine Beantwortung dieser Frage ab.

Frage 6
Wie viele Anrufe aus dem HSK gab es je Gewinnspiel?
Antwort
Aufgrund verschiedener Faktoren (Pendler, Frequenz-technische Versorgung, mobile Anrufe) Ist laut radio NRW keine belastbare Aussage möglich.

Frage 7
Wie hoch waren je Gewinnspiel die Erträge für Radio Sauerland bzw. die auf Radio Sauerland beziehbaren anteiligen Erträge von Radio NRW bzw. des anderen Zusammenschlusses von Lokalsendern?
Antwort
Sofern bei Gewinnspielen von radio NRW Überschüsse erzielt werden, gehen diese in die allgemeine Erlösausschüttung an die 44 Lokalradios ein.
Radio NRW ist nicht bereit, die durch einzelne Gewinnspiele erzielten Erträge insgesamt und/oder für einzelne Sender zu kommunizieren.

Fazit:
1. Für Radio NRW scheint das “Gewinnspiel” sehr einträglich zu sein; es gibt also zumindest einen “Gewinner”.
2. Ob Radio Sauerland davon irgendeinen Nutzen hat, bleibt offen. Dokumentiert wird die grOße Abhängigkeit, die Radio Sauerland von Radio NRW hat.
3. Ob es wenigstens einen einzigen “echten” Gewinner (oder gar mehrere) in der Hörerschaft von Radio Sauerland gab, bleibt offen. Vielleicht sind ja auch die Gewinner nur gefaked? Die Kosten für die Telefonanrufe sind dagegen echt…
4. Ob ein Landkreis als Mitgesellschafter solche Werbeaktionen indirekt unterstützen sollte (s. Antwort auf Frage 1), bedarf der weiteren Diskussion.

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Müll-Mangel sozusagen amtlich bestätigt!

By adminRL at 1:28 pm on Friday, October 17, 2014

Weniger Müll
Ist das Geschäft mit dem Müll etwas ins Stottern geraten? Im Hochsauerlandkreis wird jedenfalls nicht mehr so viel Restmüll „produziert“ wie noch vor wenigen Jahren.

Antwort des HSK
Das geht aus der Antwort der Kreisverwaltung (mit Datum vom 30.09.2014) auf die Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) (vom 09.09.2014) hervor. Wurden im Jahr 2006, dem Jahr mit dem höchsten Restmüllaufkommen, aus dem Hochsauerlandkreis noch
64.704 Mg /a Restmüll in die Sortieranlage der Firma R.A.B.E in Meschede-Enste geliefert, so waren es im laufenden Jahr bis einschließlich August „nur“ noch 29.032 Mg/a. Zur Erläuterung: 1 Mg entspricht 1 t.
Rechnen wir das mal auf das ganze Jahr hoch, so kommen wir auf eine Abfalljahresmenge von rund 43.548 Mg/a und wären somit deutlich unter der vom HSK der Firma R.A.B.E bis zum 31.05.2020 vertraglich garantierten Liefermenge in Höhe von 45.000 Mg/a jährlich.

Kleines Problem
Das kleine Problem verschärft sich nun auch noch durch das Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und zwar insofern, als dass die (endlich!) bevorstehende Einführung der Bio-Tonne in der Stadt Arnsberg die Müll-Lieferungen an R.A.B.E erheblich reduzieren wird. Wahrscheinlich fehlen der Sortieranlage in Enste dann round about 8.000 Mg/a Müll. Bisher hatten nur die 11 anderen Städte und Gemeinden im HSK eine Biotonne; die Stadt Arnsberg hatte sich beharrlich dagegen gesträubt.

Größeres Problem
Und nun haben wir ein dickes Problem; denn dann ist die Müllsortieranlage der Firma R.A.B.E in Meschede-Enste deutlich „unterversorgt“. Was nun?

Antwort des HSK komplett
Aber sehen Sie selbst. Hier die Antwort der Kreisverwaltung bzw. des Abfallentsorgungsbetriebs des Hochsauerlandkreises (AHSK) in voller Länge:

„Ihre Anfrage vom 09.09.2014
Thema: Anlage der Firma „R.A.B.E Aufbereitung GmbH” in Meschede-Enste

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Loos,

die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Wie hoch ist im Jahr 2014 und in den folgenden Jahren die Mindestmenge, die aus dem HSK an die R.A.B.E-Anlage geliefert werden muss?
Der AHSK muss in 2014 und den Folgejahren bis zum 31.05.2020 mindestens 45.000 Mg/a an die R.A.B.E — Anlage liefern.

Frage 2: Welche Mengen an Hausmüll, Gewerbemüll und sonstigen Abfällen, die dazu beitrugen, die Mindestmenge zu erreichen, wurden seit 2005 pro Jahr an die Firma R.A.B.E geliefert?
Folgende Mengen wurden geliefert:
2005 37.982 Mg 7 Monate
2006 64.704 Mg
2007 53.889 Mg
2008 51.768 Mg
2009 49.416 Mg
2010 48.327 Mg
2011 47.778 Mg
2012 44.740 Mg
2013 44.169 Mg
2014 29.032 Mg bis einschließlich August 2014

Frage 3 Falls auch „sonstige Abfälle” an R.A.B.E geliefert worden sind, um welche Abfälle handelt es sich dabei ggf.?
Es wurden keine sonstigen Abfälle angeliefert.

Frage 4: Wurden vom HSK oder einem seiner Abfallbetriebe in einem der Jahre seit 2005 bereits Ersatzzahlungen für nicht gelieferte Mindestmengen geleistet;
wenn ja, in welcher Höhe?
Es wurden bisher keine Ersatzzahlungen geleistet.

Müll-Mangel III – Stadt Arnsberg möchte eigenen Müll energetisch verwerten

Bio-Müll für Energiegewinnung
Ergänzend zum Thema „Müll-Mangel“ möchten wir noch berichten, dass der Kreisverwaltung ein Antrag der Stadt Arnsberg vom 14.01.2014 „auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang für private und kommunale Baum- und Strauchabschnitte“ vorliegt. Er fußt offenbar auf einer gemeinsamen Idee der CDU- und der Grünen-Stadtratsfraktion und soll bezwecken, dass die Biomasse aus privaten und kommunalen Baum- und Strauchabschnitten für eine städtische Energiegewinnung erschlossen wird.

Das „Nein“ der Kreisverwaltung …
Die Kreisverwaltung sagt dazu „Nein!“ Denn Abfälle aus privaten Haushalten unterlägen grundsätzlich dem Anschluss- und Benutzerzwang und seien daher dem Hochsauerlandkreis als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger zu überlassen, auch wenn der Kreis gem. § 7 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Hochsauerlandkreis“ vom 19.02.2005 auf Antrag Ausnahmen erteilen könne. Also: „Nein!“

… und die Sorgen um ein ordnungsgemäße Kompostierung und um die Gebühren
Denn Sorgen macht sich der HSK in dem Zusammenhang um die Kompostierungsanlage der Fa. Klute auf der Hellefelder Höhe. Zitat aus der Verwaltungs-Vorlage 9/65: „Dort ist dieses Material als Strukturmaterial für eine ordnungsgemäße Kompostierung besonders wichtig. Eine teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang würde daher sowohl den technischen als auch den wirtschaftlichen Betrieb der Kompostierungsanlage stark beeinträchtigen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Kompostierungsanlage als öffentlich Anlage im Auftrag des AHSK betrieben wird und der Wegfall des strukturierten Materials aus der Stadt Arnsberg unmittelbare Auswirkungen auf die Gebührenhöhe im Hochsauerlandkreis bedingen würde.“

Betriebsausschuss und Kreistag entscheiden
Über den Antrag der Stadt Arnsberg entscheiden im Oktober 2014 Betriebsausschuss und Kreistag. Wir sind gespannt ob die Mehrheit der Ausschuss- und Kreistagsmitglieder dem Beschlussvorschlag des HSK mit dem kategorischen „Nein!“ folgen wird!? ….

…. Wobei es ja durchaus Sinn macht, aus Abfällen Energie zu erzeugen! Aber dann fehlt er ja leider woanders, der gute, teure Müll!

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Neue Aufgabe: Kreisjugendamt möchte Tausende von Arbeitsverträgen sammeln…

By adminRL at 7:42 am on Wednesday, October 15, 2014

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Kind im Alter zwischen 1 Jahr und der Einschulung, und möchten es in einer Kita betreuen lassen: Dann war es bisher kein Problem, das Kind in einer Kita anzumelden, und Sie konnten sich frei für eine (maximale) wöchentliche Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden entscheiden.

Das soll sich nun ändern. Denn das Kreisjugendamt des HSK hat festgestellt, dass ihm der nun erreichte Anteil der 45-Stunden-Buchungen von 46% an allen Buchungen zu hoch ist. Bei einer Senkung auf 36% könne das Kreisjugendamt etwa 150.000 Euro pro Jahr einsparen. Also hat es für die nächste Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses eine Sitzungsvorlage erstellt, zu der ein Formular gehört, dass die Eltern der potentiellen Kita-Kinder künftig ausfüllen sollen.

Nachweis_Betreuungsbedarf
(Anklicken vergrößert das Bild)

Darin wird nach dem Grund der 45-Stunden-Betreuung gefragt, denn die Eltern sollen nur noch mit besonderer Begründung eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind erhalten. Alleine die Angabe reicht aber nicht. Es sollen Belege mit eingereicht werden, u.a. wird im Falle der Erwerbstätigkeit die Vorlage des Arbeitsvertrages (bzw. der Arbeitsverträge) ausdrücklich erwartet. Selbstverständlich muss auch die Telefonnummer angegeben werden.

Das soll dann über die “Einrichtung” (also die künftige Kita) beim Kreisjugendamt eingereicht werden, und Kita-Leitung sowie Kreisjugendamt können sich ein Archiv mit Arbeitsverträgen anlegen. Weitere Kontrollen über die von den Eltern gemachten Angaben sind selbstverständlich auch vorgesehen. Außer dem Archiv kann das Kreisjugendamt dann also auch noch eine Kontrollbürokratie aufbauen… Im Bereich der HSK-Kreisjugendamtes gibt es etwa 4.200 Kinderbetreuungsplätze. Wenn nur die Hälfte der Eltern einen 45-Stunden-Platz haben möchte, würde das jährlich mehr als 2.000 zu überprüfende Fälle bedeuten.

Man fragt sich, was das soll?! Was gehen das Kreisjugendamt die Arbeitsverträge und die Telefonnummern der Eltern an??

Völlig übersehen wird dabei auch, dass die am 04.06.2014 vom Landtag beschlossene Neufassung des NRW-Kinderbildungsgesetzes (“Kibiz”) den Eltern seit 01.08.2014 sehr viel Wahlfreiheit beim zeitlichen Umfang der Kinderbetreuung einräumt. Im neu eingefügten § 3a des “Kibiz” heisst es:

§ 3a KiBiz – Wunsch- und Wahlrecht
(1) Eltern haben das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanungen zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen.

(3) Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen. Die Träger der Tageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sollen das Angebot an den Bedarfen der Familien ausrichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege entsprechen.

In der Gesetzesbegründung (Landtags-Drucksache 16/5293) heisst es dazu:
“Die Bestimmung im Absatz 3 des § 3a konkretisiert das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern im Hinblick auf den zeitlichen Betreuungsumfang. Sie steht in engem Kontext mit den neuen Regelungen des § 13e zu Öffnungs- und Schließzeiten. Mit dem neuen Absatz 3 werden die Bedarfsgerechtigkeit und die Orientierung an den Betreuungszeitwünschen der Eltern verbessert. Wenn die tatsächlich Nachfrage nach Betreuungsplätzen höher liegt als bei sorgfältiger, bestmöglicher Jugendhilfeplanung vorhersehbar, schränkt dies die Pflichten zur Erfüllung des Rechtsanspruches nicht ein, da das Jugendamt aufgrund ausdrücklicher Regelung in § 80 Absatz 1 SGB VIII, auch für unvorhergesehenen Bedarf Vorsorge zu treffen hat. Die Orientierung an den Wünschen für den Betreuungsumfang gilt nicht nur im Hinblick auf das in Nordrhein-Westfalen große Angebot an Ganztagsplätzen, sondern auch auf Wünsche von Eltern nach niedrigeren Betreuungszeiten von 25 Stunden in den Kindertageseinrichtungen u. ä..”

Warum registriert das Kreisjugendamt solche Gesetzesänderungen zugunsten der Eltern und Familien nicht und versucht ausgerechnet danach die Wahlmöglichkeiten der Eltern drastisch einzuschränken?

Die SBL wird beantragen, dass der Kreisjugendhilfeausschuss den Vorschlag des Kreisjugendamtes ablehnt! In den letzten 6 Jahren ist der Anteil der Ganztagsbetreuungen in den Kitas im Bereich des HSK-Jugendamtes von 23% auf 46% gestiegen, fast gleichmäßig um etwa 4%-Punkte pro Jahr. Das ist exakt die Steigerungsrate, die auch im Kibiz vorgesehen ist. Wo ist das Problem? Der Ausbau der Kinderbetreuung schafft gute Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder anderen Tätigkeiten, falls die Eltern diese Betreuungsdauer wünschen. Wenn das Kreisjugendamt so weitermacht, kann man den Städten und Gemeinden nur empfehlen, eigene Jugendämter einzurichten, wie es in Arnsberg, Sundern und Schmallenberg bereits geschehen ist.

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Zur Situation der Flüchtlinge und Asylbewerber im Hochsauerlandkreis …

By adminRL at 7:54 am on Tuesday, October 14, 2014

… gibt uns die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises auf die schriftliche Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 16. September 2014 noch keine Antwort. Aus personellen Gründen könne die Beantwortung derzeit nicht erfolgen, heißt es in der Zwischennachricht mit Datum vom 6. Oktober 2014.

Anders sieht es bei der Anfrage zum Impfangebot an Flüchtlingen und Asylbewerber aus. Die hatte die SBL/FW am 23. September an das Kreisgesundheitsamt geschickt.
Die Antwort liegt vor. Das Schreiben ist auf den 29. September 2014 datiert. Demnach wartet der HSK auf einen neuen Erlass zur gesundheitlichen Untersuchung von zentral untergebrachten Flüchtlingen und Asylbewerbern. Mit dem Erlass soll auch das Impfangebot geregelt werden.

Hier der vollständige Wortlaut der Antwort des Kreisgesundheitsamts:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Impfangebot an Flüchtlinge und Asylbewerber

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich hiermit wie folgt:

Vorbemerkung
Die in Ihrer Anfrage zitierte Impfaktion des Kreises Unna fand nicht in einer städtischen Flüchtlingsunterkunft, sondern in einer der zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen statt, aus der die Flüchtlinge nach einer kurzen Verweilzeit von maximal zwei Wochen in alle Landesteile weitergeleitet werden. Im Falle des Auftretens einer meldepflichtigen Infektionskrankheit in diesen Einrichtungen ist die Gefahr einer flächenhaften Weiterverbreitung der Erkrankung in die kommunalen Unterkünfte sehr groß. Im Hochsauerlandkreis existiert derzeit keine zentrale Aufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Frage
Ist es in den letzten Wochen und Monaten in den Asylunterkünften des Hochsauerlandkreises vereinzelt oder gehäuft zum Ausbruch von Infektionskrankheiten wie Masern und Mumps gekommen?

Antwort
Nein.

Frage
Ist seitens des Hochsauerlandkreises vorgesehen, Flüchtlinge und Asylbewerber auf freiwilliger Basis vorsorglich gegen Infektionskrankheiten zu impfen?

Antwort
Nein.
Allerdings mussten in der letzten Zeit im Zusammenhang mit Infektionsausbrüchen in verschiedenen zentralen Aufnahmeeinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Burbach, Wickede-Wimbern, Hemer, Schöppingen) bei Asylbewerbern, die dem Hochsauerlandkreis zugewiesen wurden, verstärkt Impfungen veranlasst werden (61 Personen – als nicht geimpfte Kontaktpersonen von Erkrankten). Hiermit ist auch zukünftig weiter zu rechnen.

Frage
Wenn nein, warum nicht?

Antwort
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 19.09.2014 angekündigt, in Kürze einen Erlass zur gesundheitlichen Untersuchung von Ausländerinnen und Ausländern, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, zu veröffentlichen. Ein Impfangebot soll Bestandteil dieser Regelung sein, ferner werden behördliche Zuständigkeiten definiert. Die Veröffentlichung dieses Erlasses soll zunächst abgewartet werden.“

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SBL/FW-Kreistagsfraktion lädt zum Treffen in Hallenberg ein

By adminRL at 9:53 pm on Sunday, October 12, 2014

Die Kreistagsmitglieder der SBL/FW, Reinhard Loos und Stefan Rabe, laden alle Mitglieder und ALLE interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Fraktionssitzung ein. Das Treffen ist am kommenden

Montag dem 13.10.2014, um 19.00 Uhr, im Restaurant Sauerländer Hof in Hallenberg.

Auf der Tagesordnung stehen der Rückblick auf die Ergebnisse und den Verlauf der letzten Kreistagssitzung, die neuen Anfragen und Anträge der SBL/FW, wie z.B. der Antrag zu den Perspektiven des Schienenpersonenverkehrs im Sauerland, die Anfragen zum Sponsoring der Bobbahn Winterberg, zum Ausmaß der Weihnachtsbaumflächen im HSK, zum neuen Putenmastbetrieb in Meschede und zu den vertraglich garantierten Müllmengen, die aus dem HSK in die Anlage der Firma R.A.B.E geliefert werden müssen.

Die SBL/FW freut sich besonders über die Zusage der Mitglieder des Vereins „Building ONE World“ aus Hallenberg. Sie werden zu Beginn der Sitzung ihre Initiative und ihre Projekte vorstellen.

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Perspektiven des Schienenpersonenverkehrs im Sauerland

By adminRL at 9:33 pm on Thursday, October 9, 2014

Am Montag, 20. Oktober, hat der Aussschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus seine konstituierende Sitzung. Die SBL/FW-Fraktion hat einen Antrag für die Tagesordnung eingebracht, zu den Perspektiven des Schienenpersonenverkehrs im Sauerland. Die Anregungen dazu waren auf dem monatlichen Treff des VCD (Verkehrsclub Deutschland) gekommen.

In diesem Tagesordnungspunkt sollen gemäß dem Antrag der SBL u.a. folgende Themen angesprochen werden:

1. Wie ist der Stand bei den Planungen für die Sanierung der drei langen Bahntunnel im Kreisgebiet hinsichtlich Anzahl der Gleise, Sperrung während der Bauzeit und Zeitraum für die Ausführung der Arbeiten?
Ein Bundestagsabgeordneter hatte in einem Interview geäußert, seitens des Bundes seien Mittel für die zweigleisige Tunnelsanierung bereit gestellt worden. Hat der Herr Bundestagsabgeordnete dem HSK gegenüber Hinweise geäußert, wie an diese Bundesmittel zu kommen ist?
2. Welche Möglichkeiten für Streckenreaktivierungen und Fahrplanverbesserungen im Hochsauerlandkreis ergeben sich aus der von der Konferenz der Landesverkehrs¬minister am 02.10.2014 beschlossenen Aufstockung des NRW-Anteils an den Regionalisierungsmitteln des Bundes, zu der der Bundesverkehrsminister bereits sein Einverständnis signalisiert hat?
Der NRW-Anteil soll von bisher 15,76% auf künftig 18,99% des Gesamtvolumens steigen, so dass damit zu rechnen ist, dass NRW bereits ab 2015 200 Mio Euro und ab 2019 sogar eine halbe Milliarde Euro mehr zur Verfügung haben wird. Es sollten bald Aktivitäten gestartet werden, um einen Teil dieser zusätzlichen investiven Mittel für den heimischen Raum zu sichern.
3. Wie ist der Stand hinsichtlich der Reaktivierung der Röhrtalbahn?
Wie kann der Hochsauerlandkreis die Reaktivierung gegenüber dem Land bzw. dem NWL/ZRL mehr in den Vordergrund rücken?
4. Welche Möglichkeiten bestehen für
– Wiedereinführung der Frühverbindung nach Kassel, um dort Anschlüsse an frühe Fernzüge zu erreichen?
– Sicherung eines Ein-Stunden-Takts nach Kassel (derzeit besteht durch die Ausdünnung des Fernverkehrs auf der MDV häufig nur eine zweistündliche Verbindung)?
– Schließung des Fahrplanlochs am Abend bei der RE 17 aus Warburg ins Sauerland (derzeit fährt gegen 19:40 Uhr kein Zug ab Warburg ins Sauerland, so dass z.B. die ICs der MDV, die freitags und sonntags um 19:32 Uhr in Warburg ankommen, keinen Anschluss ins Sauerland haben, sondern mehr als eine Stunde Wartezeit entsteht)?
– Anschluss auch an Sonn- und Feiertagen an den ICE der MDV nach Thüringen und Sachsen um 8:26 Uhr ab Warburg?

Nach den Berichten und Erörterungen zu den genannten Fragen sollte überlegt werden, welche politischen Aktionsmöglichkeiten bestehen.

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Mast-Knast für Puten III

By adminRL at 9:46 am on Sunday, October 5, 2014

Und nun der letzte Teil unseres Beitrags mit der Antwort der Kreisverwaltung auf unsere Anfrage zur geplanten Mega-Putenmastanlage in Meschede-Schederberge:

Punkt 4 – Fragen aus dem Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer

Die SBL-Fraktion wollte hiermit die Kreisverwaltung fragen, ob sie so freundlich ist – die entsprechenden Auskünfte, die bei der SBL-Anfrage vom 22.07.2014 mit Verweis auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer unbeant¬wortet blieben – bei der Land¬wirtschaftskammer Meschede einzuholen?

Frage a – Trifft es zu, dass im näheren und weiteren Umfeld des bestehenden wie des geplanten Puten¬mastbetriebs im Stadtgebiet Meschede von dem Betreiber der Mastanlage(n) landwirtschaftliche Flächen aufgekauft oder gepachtet werden, um dort Mais für die Geflügelmast anzubauen?

Frage b – Wenn ja, wie groß sind die Maisanbauflächen für die Putenmast im Stadtgebiet Meschede? In welchen Ortschaften befinden sich größere Maismonokulturen?

Frage c – Trifft es zu, dass diese Maisflächen mit Gülle aus der Putenmast und/oder den restlichen Substraten aus den Biogasanlagen des Geflügelmästers „gedüngt“ werden? Was geschieht mit der Gülle, die aufgrund der großen Menge nicht direkt als Dünger oder als Biogas¬anlagen-Substrat verwendet werden kann?

Antwort der Kreisverwaltung auf die Fragen 4 a, b, c: Die unter diesem Punkt gestellten Fragen betreffen nicht den Aufgabenkreis der Kreisverwaltung sondern, wie Sie durchaus richtig bemerken, den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer. § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages beschränkt das Anfragerecht eines jeden Kreistagsmitglieds jedoch ausdrücklich auf Angelegenheiten des Kreises. Folgerichtig muss es diesbezüglich bei dem Verweis auf die Zuständigkeit der Landwirtschaftskammer bleiben.

Punkt 5 – Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen

Frage a – Wird der im Herbst letzten Jahres vom NRW-Landtag angenommene Antrag zu den Mindest¬standards in der Putenmast – wie das Ende des Schnäbelkürzens – in allen Betrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie wird überprüft ob sich die Betriebe an die Regelungen halten? Wie hoch ist in den Sauer¬länder Mastbetrieben zurzeit der Prozentsatz der Puten mit nicht gekürzten Schnäbeln?
Antwort zur Frage a – Bei dem von Ihnen zitierten Beschluss des NRW-Landtages, handelt es sich um eine Aufforderung an die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass bundeseinheitliche Mindeststandards für die Mastputenhaltung in Form einer zukünftigen speziellen Haltungsverordnung eingeführt werden. Insofern existieren keine neuen gesetzlichen Bestimmungen, die von den Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten werden müssen.

Frage b – Wird der Beschluss des NRW-Landtags, eine strengere Regelung im BauGB zu erreichen, damit die negativen Folgen des Baus von Großmastanlagen minimiert werden, bereits bei allen Mastbetrieben im Hochsauerlandkreis beachtet und eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zur Frage b – In den Genehmigungsverfahren der Bauaufsichts- und Immissionsschutzbehörde des Hochsauerlandkreises werden die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 Ziff. 4 bei der Errichtung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen geprüft und beachtet.

Frage c – Wie genau finden die arzneimittelrechtlichen Änderungen, die auf Bundesebene beschlossen wurden und seit Mitte dieses Jahres gelten sollen, im Hochsauerlandkreis Berücksichtigung?
Antwort zur Frage c – Halter von Masttieren sind ab einer bestimmten Bestandsgröße verpflichtet, die Anwendung von Antibiotika an eine Datenbank zu melden, die online im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) zur Verfügung steht.
Diese Meldungen sind jeweils für ein Halbjahr (Erhebungszeitraum) abzugeben und müssen
spätestens am 14. Tag desjenigen Monats, der auf den letzten Monat des Halbjahres folgt, im
System vorliegen. Der erste Erhebungszeitraum begann am 01.07.2014 und endet am 31.12.2014, so dass z. Zt. noch keine Ergebnisse vorliegen können.

Siehe auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=4753

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Fracking oder: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?

By adminRL at 12:47 am on Friday, October 3, 2014

Die Bundesregierung und die Parlamentarier sind seit einiger Zeit bemüht, die Bevölkerung zu beruhigen, so dass viele Menschen mittlerweile glauben, Fracking würde es im Sauerland und anderswo in Deutschland nicht geben. Doch jetzt lesen wir aus Berlin wieder eher Beunruhigendes über die Details des geplanten Fracking-Gesetzes.

Die Frankfurter Rundschau berichtete am 24.09.2014, der Ausschuss für Wirtschaft und Energie der Bundesregierung berate erneut über Details des geplanten Fracking-Gesetzes und weiche dabei offenbar einige der vorgesehenen Vorschriften wieder auf. Fracking werde nun in Natura 2000-Gebieten nicht mehr vollständig ausgeschlossen.

Der Frankfurter Rundschau liegt nach eigenem Bekunden ein gemeinsames Papier des Bundeswirtschaftsministeriums und des Umweltministeriums vor. Dieses enthalte erweiterte Auflagen, unter denen die umstrittene Technologie zur Gewinnung von Gas und Öl aus Ge-steinsschichten in Deutschland erlaubt werden könnte. Die wesentlichen Punkte sind demnach:
„Fracking wird in sogenannten Natura 2000 Gebieten nicht mehr vollständig ausgeschlossen. In jenen von der Europäischen Union ausgewiesenen Schutzgebieten soll die Fördertechnologie allenfalls in Schiefer- und Kohleflözgestein verboten seien. Darüber hinaus wird auch der Einsatz ‘allenfalls leicht wassergefährdender Frackflüssigkeiten’ erlaubt.“

Weiter schreibt die FR dazu: „Die Organisation Power Shift findet dies insbesondere problematisch, weil Fracking sowie die Verpressung von giftigem Lagerstättenwasser auch in der Nähe von öffentlichen Wasserentnahmestellen und von Produktionsstandorten von Lebensmitteln unter Auflagen erlaubt sein soll.“
Klick:
http://www.fr-online.de/energie/fracking-regeln-fuer-fracking-aufgeweicht,1473634,28521490.html

Was sind „Natura 2000-Gebiete“? Schauen wir mal bei Wikipedia nach! Aha, sehr aufschlussreich! Kaum zu glauben? Da steht, „Natura 2000 Gebiete“ sind Naturschutzgebiete!!! Zitat Wikipedia:
„Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein kohärentes Netz von Schutzgebieten, das innerhalb der Europäischen Union nach den Maßgaben der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In das Schutzgebietsnetz werden auch die gemäß der Richtlinie 79/409/EWG (kurz Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesenen Gebiete integriert. ….“
Klack:
http://de.wikipedia.org/wiki/Natura_2000

Dann können wir nur hoffen, dass unser Bundestagsabgeordneter Patrick Sensburg (CDU) sein Versprechen wahr macht und sich für ein vollständiges Verbot von Fracking einsetzt, so wie er das bei der Übergabe von 14.000 Unterschriften von Fracking-Gegnern durch die „BI gegen Gasbohren Hochsauerland“ in Aussicht gestellt hat.
Klonk:
http://www.patrick-sensburg.de/kontakt/8-news-startseite/458-sensburg-nimmt-unterschriften-gegen-fracking-entgegen

„Ich stehe der Fracking-Technologie daher auch weiterhin sehr kritisch gegenüber”, soll Patrick Sensburg gesagt haben. Der „kritische Standpunkt“ allein reicht uns nicht. Solch eine Äußerung kann Alles und Nichts bedeuten. Sie klingt nach: „Nein, aber …“!
Doch: Fracking muss ohne Wenn und Aber verboten werden!

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