Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Kein Herz für Tiere?

By adminRL at 11:15 pm on Friday, December 30, 2016

Angesichts von Hunger und Not, Kriegen und Konflikten, Terroranschlägen und rassistischer Gewalt und Hetze in der Welt erscheinen Gedanken über unzureichenden Tierschutz und mangelnde Unterstützung der Tierschützer für manchen Zeitgenossen vielleicht etwas lächerlich. Sind sie darum weniger berechtigt? Wir meinen: NEIN. Tierwohl schließt Menschenwohl nicht aus. Im Gegenteil.

Hat jemals jemand gezählt, wie viele Menschen sich uneigennützig für das Wohl von Tieren einsetzen? Beispielsweise gibt es in Bestwig-Nuttlar den kleinen Verein „Katzenhilfe Hochsauerland“, früher „Katzenhilfe Meschede“. Allen finanziellen und sonstigen Widrigkeiten zum Trotz kümmern sich die Vereinsmitglieder seit vielen Jahren unermüdlich und aufopferungsvoll um herrenlose Tiere, vorwiegend um Katzen.
Klick:
http://www.katzenhilfe-meschede.de/

Die Katzenhelfer hätten aufatmen können, wenn im Kreistag in Meschede am 16.12.2016 der Antrag der Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) „Befassung mit Katzenschutzverordnung“ auch die Zustimmung der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Grüne bekommen hätte. Leider zeigten diese vier mehr oder weniger großen Fraktionen – anders als die fünf Kreistagsmitglieder der kleinen Fraktionen von SBL/FW und DIE LINKE sowie der Piraten – kein Herz für Tiere. Ist da nicht die Frage berechtigt, welchen Stellenwert der Tierschutz bei der Mehrheit der Kreistagsmitglieder hat?

Um was geht es genau? Um die Umsetzung einer Kastrationsverordnung für Katzen, mit der die Überpopulation freilebender, zumeist verwahrloster und kranker Katzen langfristig eingedämmt werden soll.
Klack:
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/heimtiere/katzen/info-katzenschutz/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht.html

In vielem Kommunen in NRW und in anderen Bundesländern ist die Verordnung bereits verabschiedet, beispielsweise im Landkreis Herford mit 9 Städten, im Ennepe-Ruhr-Kreis mit 9 Städten, in den Städten Lippstadt, Iserlohn und Menden. Unabhängig von der HSK-Kreisverwaltung setzen im Kreisgebiet die Städte Arnsberg, Brilon und Sundern die Verordnung aufgrund eines Ratsbeschlusses eigenständig um, nicht aber die übrigen Städte und Gemeinden im HSK. Und deshalb ist und bleibt, so meint die SBL/FW, die Kreisverwaltung gefragt.

Die Katzenschutzverordnung muss überall greifen! Ein Flickenteppich macht keinen Sinn. Ansonsten werden die Bemühungen der Städte Arnsberg, Brilon und Sundern und die Arbeit der Tierschützer konterkariert. Denn Katzen sind mobil! Wir bleiben dabei, der Hochsauerlandkreis und der Kreistag sind gefragt!

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UN-Task Force: Globales Geflügel bringt Geflügelpest

By adminRL at 9:12 am on Wednesday, December 28, 2016

Auch für das Sauerland sind leider Geflügelpest und Putenmastbetriebe relevant. Zwischen beiden könnte es einen Zusammenhang geben, so das “WAI – Wissenschaftsforum Aviäre Influenza”:

H5N8 und andere aviäre Influenza-Viren, die Geflügelpest auslösen können, werden durch Produktionsmethoden und Handelsstrukturen der globalisierten Geflügel-Industrie verbreitet. Zu diesem Ergebnis ist am 20.12.2016 die unter anderem vom UN-Umweltprogramm UNEP und der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft FAO einberufene Task Force gekommen.

Die „Wissenschaftliche Arbeitsgruppe Aviäre Influenza und Wildvögel“ (Scientific Task Force on Avian Influenza and Wild Birds), 2005 von den UN-Organisationen FAO und UNEP sowie weiteren Vereinigungen aus Naturschutz und Wissenschaft gegründet, hat in ihrer aktuellen Stellungnahme acht Botschaften und eine Forderung an die Regierungen, die Geflügelwirtschaft und den Naturschutz übermittelt.

Die wichtigsten Botschaften der UN-Task Force sind, zusammengefasst:
Ausbrüche von Geflügelpest durch H5N8 und andere aviäre Influenza-Viren sind typischerweise verbunden mit intensiver Geflügelproduktion und deren Handelsstrukturen, die zur Ausbreitung der Viren durch kontaminiertes Geflügel, Geflügelprodukte oder unbelebte Objekte führen. Wildvögel können gefährdet werden, wenn das Virus aus der Geflügelwirtschaft in die Umwelt gelangt.

Ob und welche Rolle Wildvögel bei der Verbreitung von Geflügelpest spielen, besonders über große Entfernungen, ist ungewiss. Es gibt keine Hinweise auf eine Verbreitung der Viren durch infizierte Wildvögel ohne Krankheitsanzeichen.

Die Forderungen der UN-Task Force lassen sich wie folgt zusammenfassen:
– Verstärken der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit bei der Erforschung der tatsächlichen Ausbreitungswege des Virus, einschließlich möglicher Übertragungswege durch nationalen und internationalen Handel mit Geflügel und Nebenprodukten, sowie bei der Erforschung der Übertragungswege bei Geflügel, Zootieren und Wildvögeln.
– Konzentrieren der Seuchenvorsorge auf Biosicherheit und Kontrollen in Geflügelhaltungen, Vermarktungssystemen und Zoos, um eine Weiterverbreitung zu anderen Geflügelhaltungen, Zoos oder Wildvögeln zu verhindern.
– Sicherstellen, dass im Zuge der Geflügelpest-Bekämpfung Wildvögel weder getötet noch ihre Habitate geschädigt werden.
– Infizierte Wildvögel als Indikatoren ansehen, die Anlass geben, nach der Quelle der Infektion zu suchen.

Link zur Stellungnahme der „Scientific Task Force on Avian Influenza and Wild Birds“: www.wai.netzwerk-phoenix.net

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Ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler in NRW besucht eine Gesamtschule – im HSK keiner.

By adminRL at 12:54 am on Tuesday, December 27, 2016

Am 16. Dezember hat Landesschulministerin Sylvia Löhrmann dem NRW-Landtag den “Evaluationsbericht zum Sechsten Schulrechtsänderungsgesetz” vorgelegt. Er besteht aus 59 Seiten. Hinzu kommen 41 Seiten mit “Interkommunale Zusammenarbeit erfolgreich gestalten – Ein Leitfaden für Träger öffentlicher Schulen”, der vom Schulministerium zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt wurde. In dem Bericht geht es vor allem um die Umsetzung des “Schulpolitischen Konsens”, der am 19. Juli 2011 zwischen Koalitionsfraktionen und Opposition im Landtag geschlossen wurde.

Einige Auszüge aus der “Evaluation”:
“Bei einem aufgrund des demografischen Wandels vielerorts sinkenden Schüleraufkommen bedeutet eine Ausweitung der Kapazitäten an Schulangeboten des längeren gemeinsamen Lernens spiegelbildlich den Wegfall von Schulplätzen bzw. Schulen des gegliederten Systems.”
“Die Zahl der Sekundarschulen hat sich in den letzten beiden Jahren nur noch geringfügig erhöht. Dies ist neben der Rückläufigkeit bei den Errichtungen auch darauf zurückzuführen, dass die kommunalen Schulträger bei insgesamt fünf öffentlichen Sekundarschulen zwischenzeitlich eine Änderung der Schulform in eine Gesamtschule beschlossen haben. Entsprechend ist die Anzahl an Gesamtschulen etwas stärker angestiegen.”
“Bei einer im Berichtszeitraum kontinuierlich sinkenden Schülerzahl insgesamt hat sich somit der Anteil der Schülerinnen und Schüler an Schulen des längeren gemeinsamen Lernens vergrößert. Im Schuljahr 2015/2016 besuchte bereits fast ein Viertel der Schülerinnen und Schüler (24 %) eine Gesamtschule.”
“Mit 84 neuen öffentlichen Gesamtschulen hat sich die Zahl der Gesamtschulen seit dem Schulpolitischen Konsens deutlich erhöht. In der Folge ist dieses Schulangebot nun auch in Regionen verfügbar, in denen bisher Schulangebote des längeren gemeinsamen Lernens nicht vorgehalten wurden.”
“Neben den fünf Sekundarschulen im nördlichen Kreisgebiet verfügt der Hochsauerlandkreis über keine weiteren Schulen des längeren gemeinsamen Lernens, so dass hier noch nicht von einem flächendeckenden Angebot gesprochen werden kann. Bei der Gestaltung neuer Schulangebote des längeren gemeinsamen Lernens haben die Schulträger in den Kreisen Minden-Lübbecke und Lippe ersichtlich auf die Schulform Sekundarschule gesetzt. Zu berücksichtigen ist aber, dass die neuen Sekundarschulen – im Gegensatz zu der Situation im Hochsauerlandkreis – in beiden Kreisen ein dort bereits vorhandenes Gesamtschulangebot ergänzen.”
“… im Rhein-Sieg-Kreis. Mit insgesamt 18 Gesamtschulen, ergänzt um drei Sekundarschulen, wird auch dort die Schulform Gesamtschule deutlich bevorzugt.”
“Weiterhin werden in Folge des Schulkonsenses auch im ländlich strukturierten Raum neue Gesamtschulen errichtet. Gesamtschulen als Langzeitform der Schule des längeren gemeinsamen Lernens werden von Eltern landesweit stark nachgefragt. Der Bedarf ist in vielen Regionen noch nicht gedeckt, wie die hohen Anmeldezahlen und die gleichfalls hohe Zahl der Abweisungen belegen. Die Gesamtschule ist in NRW durch ihre lange Tradition und durch den im Zentralabitur erbrachten Beweis der Gleichwertigkeit eine breit akzeptierte Schulform.”
“Während die Anmeldezahlen für die neu errichteten Gesamtschulen stabil sind und die Aufnahmekapazität zum Teil deutlich überschritten wird, unterschreiten nach den vorläufigen – und insoweit bis zum Vorliegen der Amtlichen Schuldaten noch nicht belastbaren – Aufnahmezahlen zum Schuljahr 2016/2017 insgesamt 13 der 107 öffentlichen Sekundarschulen die Fortführungsgröße.”

Aus dem “Leitfaden” für Interkommunale Zusammenarbeit:
“Die Gemeinden als kommunale Schulträger sind nach § 78 Absatz 4 i.V.m. § 80 Absatz 4 Schulgesetz NRW zu einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung verpflichtet, sofern die Voraussetzung für die Errichtung und Fortführung von Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und Gesamtschulen nur durch Schülerinnen und Schüler mehrerer Gemeinden gesichert werden kann (gebietsübergreifendes Bedürfnis).”
“Nach der schulgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung sind Kreise nicht nur Schulträger der Berufskollegs, sondern auch „Reserveschulträger” für Schulen, für die die Trägerschaft von Gemeinden vorgesehen ist. Führt eine (an sich pflichtige) Zusammenarbeit kreisangehöriger Gemeinden nicht zum Erfolg, so geht die Pflicht zur Errichtung oder Fortführung einer Schule nach § 78 Absatz 4 Schulgesetz NRW auf den Kreis über.”

Der komplette Bericht kann hier auf dem Dokumentenserver des Landtags nachgelesen werden.

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Die Antwort bleiben wir weiter schuldig …

By adminRL at 1:04 am on Saturday, December 24, 2016

Unnötige Kosten durch erschwerten Arbeitsmarktzugang
Im Sommer 2015 veröffentlichte des Arbeitskreises Asyl (AK Asyl) Schätzungen über die Summe der zusätzlichen Kosten für Asylsuchende und Flüchtlinge, die keinen Arbeitsmarktzugang erhalten. Demnach beliefen sie sich allein in einem einzigen Landkreis auf rund 3,8 Millionen Euro pro Jahr.
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte sich damals und fragt sich bis heute, ob diese Ausgaben nicht reduziert werden könnten. Warum liegen für Geflüchtete die Hürden zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit so hoch? Von einem erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt würden doch nicht nur Geflüchtete profitieren, sondern vor allem auch Unternehmen und Steuerzahler.

Die Zeit vergeht …
Nachdem die oben genannte Meldung publik war, also vor weit über einem Jahr, schrieb die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 11. August 2015 Landrat Dr. Karl Schneider an und stellte ihm bzw. seiner Behörde zwei Fragen:
• Wie viele Menschen im Bereich Ihrer Kreisausländerbehörde dürfen aufgrund einer fehlenden Arbeitserlaubnis derzeit nicht arbeiten?
• Wie hoch sind die aus öffentlichen Finanzmitteln zu tragenden Mehrausgaben für die im Bereich des Kreisausländeramts lebenden Menschen mit Duldung, die wegen einer fehlenden Arbeitserlaubnis nicht arbeiten dürfen im Vergleich dazu, dass sie eine Erwerbstätigkeit ausüben würden?
…. und wartete, wartete, wartete …. etwa 16 (!!) Monate lang bis Dezember 2016. An der Länge des Antworttextes kann es nicht gelegen haben…

Kurze Variante
Zusammengefasst könnte die Antwort aus dem Kreishaus (mit dem Datum vom 05.12.2016) so lauten:
• Wir wissen es nicht.
• Wir wissen es nicht.

Lange Variante
Wer es trotzdem genauer wissen möchte, hier das komplette (!!) Schreiben der Kreisverwaltung mit Datum vom 05.12.2016:

„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Mehrausgaben für Menschen mit Duldung, die keine Arbeitserlaubnis haben vom 11.08.2015

Sehr geehrter Herr Loos,

ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 11.08.2015 und meine Zwischennachricht vom 27.08.2015.

Der Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen richtet sich nach ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Kein Arbeitsmarktzugang besteht beispielsweise für die Zeit des Aufenthaltes in einer Erstaufnahmeeinrichtung und für Geduldete, die das Abschiebehindernis selber zu vertreten oder ihre Mitwirkungspflichten bei der Beseitigung des Abschiebungshindernisses verletzt haben.
Für Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten gilt seit dem 24. Oktober 2015 ein Arbeitsverbot, wenn der Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde.

Zu den Fragen im Einzelnen:

1. Wie viele Menschen im Bereich Ihrer Kreisausländerbehörde dürfen aufgrund einer fehlenden Arbeitserlaubnis derzeit nicht arbeiten?
Wie beschrieben, werden Arbeitsverbote nicht nur durch die Ausländerbehörde verhängt; im Regelfall ist der Zugang zum Arbeitsmarkt bereits kraft Gesetzes untersagt.
Zu dieser Fragestellung werden daher keine gesonderten Statistiken geführt.

2. Wie hoch sind die aus öffentlichen Finanzmitteln zu tragenden Mehrausgaben für die im Bereich des Kreisausländeramts lebenden Menschen mit Duldung, die wegen einer fehlenden
Arbeitserlaubnis nicht arbeiten dürfen im Vergleich dazu, dass sie eine Erwerbstätigkeit ausüben würden?
Die Gewährung von Geldleistungen an zugewiesene ausländische Flüchtlinge bzw. Asylbewerber obliegt den Kommunen. Ich bitte Sie daher, sich mit dieser Frage an die Städte und Gemeinden zu wenden.“

Anmerkung:
Die ‘Antwort’ aus dem Kreishaus enthält von “Der Arbeitsmarktzugang” bis “zu wenden” – ohne die Texte der Fragen – insgesamt 124 Wörter, die wir nach 481 Tagen Wartezeit erhielten. Das entspricht einer Bearbeitungsdauer von 3,88 Tagen je Wort, also schaffte die Kreisverwaltung weniger als 2 Wörter je Woche …

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Noch einmal: Gibt es einen Zusammenhang zwischen PFT und verspätet einsetzender Pubertät?

By adminRL at 1:54 pm on Thursday, December 22, 2016

Antrag
Diese Frage hatten sich die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ja aufgrund von Presseveröffentlichungen im Oktober 2016 gestellt und daraufhin einen Antrag auch an den Landrat gestellt.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6985

Befassung in den Ausschüssen
Die Studie über die Ergebnisse der PFT-Langzeituntersuchungen wurde also am 20.10.2016 in den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und des Gesundheits- und Sozialausschusses vorgestellt, so wie in der Drucksache 9/549 ausgeführt.

Antwortschreiben an die SBL/FW
Die SBL/FW erhielt zudem mit Datum vom 02.12.2016 ein Schreiben des Landrats. Es hat folgenden Wortlaut:

„Sehr geehrter Herr Loos,

nach Bekanntwerden der PFT-Belastung des Neheimer Trinkwassers im Jahr 2006 fanden Untersuchungen der möglichen Beeinträchtigung der Neheimer Bevölkerung in Form eines Human-Biomonitorings statt. Die Belastungen des Blutplasmas der Teilnehmer einer Neheimer Probandengruppe mit PFOA und anderen Kongeneren der PFT-Gruppe wurden mehrstufig über drei Jahre bestimmt. Diese umweltepidemiologischen Studien wurden im Einzelnen seitens des LANUV in der Folge veröffentlicht. Aus den Resultaten dieser mehrstufigen Studien wurde anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Studie zur „Beobachtung der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Müttern nach hoher Belastung mit PFOA-Arnsberg Kohorte“ im Jahr 2015 durch das Umweltbundesamt veröffentlicht.

Weitere Folgestudien wurden in diesem Zusammenhang bislang nicht durchgeführt. Somit liegen bislang auch keine weiteren Ergebnisse vor.“

Zusammenhänge „sollten überprüft werden“
Also gucken wir doch da mal rein …

http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beobachtung-der-gesundheitlichen-entwicklung-von

… und zitieren daraus:
„Entwicklungstoxische Wirkungen poly- und perfluorierter Substanzen (PFAS) sind aus dem Tierversuch bekannt. Aus aktuellen epidemiologischen Untersuchungen wurde eine Verzögerung der Pubertätsentwicklung PFAS-exponierter Kinder berichtet. Ziel der Untersuchung war, die Pubertätsentwicklung Arnsberger Kinder zu erfassen, die bis zum Jahr 2006 gegenüber erhöhten PFOA-Konzentrationen im Trinkwasser exponiert waren. Mögliche Assoziationen zwischen der Pubertätsentwicklung und der inneren PFOA-Belastung sollten überprüft werden.“

Bericht ist online
Der Bericht des Bundesumweltamtes von 11/2015 über „die Beobachtung der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Müttern nach hoher Belastung mit PFOA Arnsberger Kohorte“ lässt sich über den oben angegebenen Link „downloaden“. Er ist „nur“ 223 Seiten lang.

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Sperrklausel führt zu Klagen beim Landesverfassungsgerichtshof

By adminRL at 9:43 pm on Monday, December 19, 2016

Der NRW-Landtag am 10.06.2016 beschlossen, dass ab der nächsten Kommunalwahl nur noch Parteien und Wählergruppen bei der Sitzverteilung berücksichtigt werden, die mindestens 2,5 Prozent der Stimmen erhalten haben. Geändert wurden deswegen nicht nur das Kommunalwahlgesetz, sondern auch die Landesverfassung.
Dagegen sind mittlerweile sieben sog. Organklagen beim Landesverfassungsgerichtshof in Münster eingegangen. Zu den Klägern gehören die Piraten, Die Linke und die ÖDP. Eine der Klagen hat am 10.12.2016 die Sauerländer Bürgerliste e.V. in Münster eingereicht. Über die Klage informiert der Verfassungsgerichtshof hier: http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/14_161215/index.php.

Die Präsidentin der Landesverfassungsgerichtshof hat der SBL mitgeteilt, dass die Klage an den Landtag übersandt wurde, der bis zum 28.02.2017 Gelegenheit zur Stellungnahme hat.

Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits im Jahr 1999 entschieden, dass die damals im Kommunalwahlgesetz geregelte 5 %-Sperrklausel mit der Landesverfassung nicht vereinbar war (Urteil vom 6. Juli 1999 – VerfGH 14/98, 15/98 –). Damals war die Sperrklausel allerdings nur im Kommunalwahlgesetz und nicht auch in der Landesverfassung enthalten.

Zur Begründung der Klage weist die SBL darauf hin, dass durch die Sperrklausel das Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl (aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes sowie Art. 1 Abs. 1, Art. 2 der Landesverfassung) verletzt werde. Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichbehandlung hinsichtlich des Erfolgswertes der für einzelne Parteien und Wählergruppen abgegebenen Wählerstimmen. Stimmen für Kandidaten einer Liste, die an der Sperrklausel scheitere, würden nicht berücksichtigt. Erschwerend komme hinzu, dass sich die Sperrklausel bereits im Vorfeld der Sitzverteilung nachteilig auf kleinere Parteien und Wählergruppen auswirke, weil viele Wähler wegen der vermeintlichen Chancenlosigkeit solcher Parteien und Wählergruppen davon absähen, für diese zu stimmen. Diese Beeinträchtigungen der Wahlrechts- und Chancengleichheit seien verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Insbesondere gebe es trotz der Abschaffung der früheren kommunalwahlrechtlichen Sperrklausel in Nordrhein-Westfalen keine belegbaren Hinweise auf drohende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen infolge einer „Parteizersplitterung“.

In der Klageschrift der SBL werden auszugsweise die Stellungnahmen der Jura-Professoren Hinnerk Wißmann, Urs Kramer und Janbernd Oebbecke zitiert, die sie bei einer Anhörung des Hauptausschusses im Landtag am 21.01.2016 vorgetragen haben. Auch diese drei Experten halten die Sperrklausel für nicht vereinbar mit den Anforderungen des Grundsgesetzes. Dort heißt es z.B.:
“Der Gesetzentwurf … genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an die Einschränkung der Wahlrechtsgleichheit in Bezug auf Kommunalvertretungen gestellt werden.” (Wißmann)
“Im Ergebnis ist die Einführung einer Sperrklausel für Kommunalwahlen sowohl durch ein einfaches als auch durch ein verfassungsänderndes Gesetz an der durch das Demokratieprinzip der nordrhein-westfälischen Verfassung und das Homogenitätsgebot des Grundgesetzes gewährleisteten Wahlrechtsgleichheit zu messen… Auf dieser Grundlage vermögen die derzeit in Nordrhein-Westfalen vorherrschenden Umstände die Einführung einer Sperrklausel nicht zu tragen. Bezeichnenderweise wird ein solcher Grund, soweit ersichtlich, bisher eben auch in keinem anderen Flächenstaat der Bundesrepublik Deutschland gesehen.” (Kramer)
“Der Versuch, dem strengen Maßstab des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG durch Aufnahme der Sperrklausel in die Verfassung auszuweichen, ist untauglich… Der mit der Sperrklausel verbundene Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit kann nicht mit der Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Gemeinden und Kreise im Lande gerechtfertigt werden.” (Oebbecke)

Als Besonderheit geht die Klage der SBL auch auf die spezielle Situation im Kreistag des Hochsauerlandkreises ein. Dort besteht faktisch eine “GanzGanzGroßeKoalition”. Wenn aufgrund der Sperrklausel SBL, Linke und Piraten nicht mehr im nächsten Kreistag vertreten wären, könnte der Kreistag oppositionsfrei werden. Das wäre angenehm für den Landrat und die GaGaGroKo, aber sicher nicht im Sinne der Demokratie!

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Kreishaushalt beschlossen, Kreisumlage erhöht

By adminRL at 1:05 pm on Saturday, December 17, 2016

Einige Ergebnisse der Kreistagssitzung am Freitag, 16.12.2016

Das wichtigste Ergebnis ist die Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2017. Er wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP verabschiedet. Aber auch die Grünen im HSK unterstützen den Landrat, denn ihr Sprecher erklärte in seiner Haushaltsrede: “In vielen Punkten stehen wir Grünen voll hinter dem Landrat und seiner Verwaltung”. Zu Beginn der Sitzung hatte sich der Landrat beklagt, er würde zu wenig gelobt…

Die von den Gemeinden zu zahlende Kreisumlage wird im Jahr 2017 um 0,41 Prozentpunkte auf dann 40,19 % angehoben. Ungünstig war in diesem Zusammenhang, dass die Bürgermeister der 12 kreisangehörigen Städte und Gemeinden sich mit einer Erhöhung um sogar 0,56 Punkte einverstanden erklärt hatten. Dabei befinden sich fast alle Kommunen in einer finanziell schwierigen Situation; nur noch 2 von 12 verfügen über Ausgleichsrücklage. Diese Ausgleichsrücklage ist dagegen beim Kreis noch mit ca. 20 Mio Euro gut gefüllt.

Die SBL/FW hatte beantragt, den Hebesatz unverändert zu lassen. Denn alleine aufgrund der Steigerung der Umlagegrundlagen erzielt der Kreis Mehreinnahmen in Höhe von 3,65 Mio Euro. Außerdem hat das finanzielle Jahresergebnis des Kreises in den letzten Jahren regelmäßig 3 bis 5 Mio Euro besser ausgesehen als geplant; im laufenden Jahr 2016 gibt es eine Ergebnisverbesserung von ca. 4,5 Mio Euro. Nachdem die SBL/FW diesen Antrag eingebracht hatte, beantragte auch die SPD-Fraktion, auf eine Erhöhung der Kreisumlage zu verzichten. Als das abgelehnt wurde, stimmte die SPD dem Haushalt trotzdem zu…

Die Änderungsanträge der SBL/FW wurden – mit einer Ausnahme – von der “GaGaGroKo” (CDU/SPD(FDP und Grüne) abgelehnt, z.B. eine Vereinfachung für den Bezug des Sozialtickets oder Änderungen beim Rettungsdienst. Weiter verfolgt wird der Antrag, vom Land NRW zu fordern, das Gewicht des Flächenansatzes bei den Zuweisungen des Landes an die Gemeinden zu erhöhen. Die Fläche hat bisher nur einen Anteil von 0,27%, also sehr viel geringer als Einwohner, Zentralitätsfunktion und Soziallasten. Hierzu verständigte sich der Kreistag darauf, Gespräche mit anderen Landkreisen in NRW zu führen. Über das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung des Kreistags berichtet werden.

Die GaGaGroKo lehnte es auch geschlossen ab, über die Kapitalerhöhung des Kreises an der “Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbH & Co. KG” im öffentlichen Teil der Kreistagssitzung zu beraten. Dabei gibt es hier keinen inhaltlichen Grund für die Nichtöffentlichkeit, und jeder kann im Anfang Dezember erschienenen Beteiligungsbericht des HSK z.B. nachlesen, dass die “Betriebsgesellschaft Radio Hochsauerlandkreis mbH & Co. KG” in den Jahren von 2006 bis 2015 einen Verlust von 1.063.130 Euro erwirtschaftet hat.

Die vier Fraktionen der GaGaGroKo stellten sich auch gegen den Tierschutz und lehnten es ab, eine Katzenschutzverordnung zu beschließen, wie es z.B. der Ennepe-Ruhr-Kreis Ende Oktober gemacht hat, um eine durch Landesgesetz entstandene Aufgabe umzusetzen.

Unterstützt hat die SBL/FW den Antrag der Piraten, künftig einen Audio-Stream aus Kreistagssitzungen zuzulassen, um die Transparenz zu erhöhen. Bisher gibt es nur einige Twitterer (#kthsk), die aus dem Kreistag live berichten. Dieser Antrag wurde in den Kreisausschuss verwiesen.

Nicht beantworten konnte der Landrat die Nachfrage, warum im Beteiligungsbericht behauptet wird: “Zum Stichtag 31.12.2015 wurde trotz des eingetretenen Kursrückgangs der RWE-Aktie auf 11,71 €/Aktie das gem. § 35 Abs. 5 GemHVO eingeräumte Wahlrecht in der Weise ausgeübt, dass zu diesem Bilanzstichtag keine Wertberichtigung der aktuell auf Basis eines Kurses von 29,46 €/Aktie bewerteten Beteiligung vorgenommen wurde.” Ein solches Wahlrecht enthält die Gemeindehaushaltsverordnung nicht, sondern dort heisst es eindeutig, dass die Wertberichtigung bei dauerhaften Kursminderungen erfolgen muss! Damit wäre allerdings in der Bilanz des Kreises deutlich geworden, dass aufgrund der gescheiterten Anlagepolitik mit den RWE-Aktien das Eigenkapital des Kreises von 415,2 Mio Euro im Jahr 2008 auf nur noch etwa 30 Mio Euro gesunken ist.

Ohne inhaltliche Antwort blieb auch die Nachfrage, warum der Kreistag nicht über die Neubesetzung der Stelle des Geschäftsführers der kreiseigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) informiert wurde. Informiert waren nur die Gremien der WFG. Bei derartigen wichtigen Angelegenheiten kreiseigener Gesellschaften ist aber der gesamte Kreistag vorher zu informieren. Auffällig ist auch, dass hier eine Neubesetzung ohne Ausschreibung vorgenommen wurde, offenbar nach persönlicher Ansprache des Kandidaten durch den Landrat.

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Sozialticket vereinfachen, Beschlüsse ausführen, Berufsausbildungsgänge neu verteilen

By adminRL at 9:56 am on Friday, December 16, 2016

Die weiteren Anträge unserer Fraktion für die Haushaltsdebatte:

Bestellung des Sozialtickets vereinfachen

“Unsere Fraktion beantragt, die Vertreter des HSK in den Gremien der RLG zu beauftragen, dort eine wesentliche Vereinfachung für den Bestellvorgang des Sozialtickets zu beantragen und zu beschließen.

Begründung und Erläuterung:
Erfreulicherweise wurde in der letzten Sitzung des Kreistags die Einführung des Sozialtickets beschlossen. Die Bestellung ist für den angesprochenen Personenkreis jedoch sehr aufwendig: Bis zum 15. der vorhergehenden Kalendermonats soll das ausgefüllte Antragsformular bei der RLG in Soest vorliegen. Der Besteller muss u.a. ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen.
Z.B. für Flüchtlinge wird die Kontodeckung aber nicht immer gewährleistet sein. Ihre Regelsätze sinken ab Januar 2017 noch einmal. Für Alleinstehende betragen sie dann monatlich 332 Euro bei eigener Wohnung und 299 Euro in Gemeinschaftsunterkünften. Der “normale” Regelsatz für Grundsicherungsempfänger beträgt dagegen 409 Euro.
Sinnvoll wäre daher z.B. eine Abwicklung der Antragstellung über die Sozialämter mit gleichzeitiger Möglichkeit, die Kosten mit dem Regelsatz zu verrechnen.
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Umsetzung von Beschlüssen durch die Kreisverwaltung überwachen

“Unsere Fraktion beantragt die Einführung eines Beschluss-Controlling für Ergebnisse der Beratungen des Kreistags und seiner Ausschüsse. Alle sich aus den Sitzungen dieser Gremien ergebenden Aufträge an die Kreisverwaltung sollen in einer Datei erfasst werden. Dort werden auch die folgenden Aktionen der Verwaltung zur Umsetzung verzeichnet. Sie wird den Fraktionen monatlich zur Verfügung gestellt, wie auch der Sitzungskalender.

Begründung und Erläuterung:
In der Sitzung des WST-Ausschusses am 22.02.2016 war vereinbart worden, dass die Kreisverwaltung “in Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen und in Abstimmung mit dem Kreis Soest … zunächst die Rahmenbedingungen für eine eventuelle Förderung des Tickets” abstimmen sollte (Drs 9/418). “Die Verhandlungsergebnisse sollen dann in der nächsten Sitzung vorgestellt werden, sodass die weiteren Verfahrensschritte beraten werden können.”
In der nächsten Sitzung des Ausschusses am 13.06.2016 stand das Thema jedoch nicht auf der Tagesordnung, und es erfolgte auch keinerlei Information an den Ausschuss. Erst als die SBL/FW-Fraktion deswegen am 07.07.2016 eine zusätzliche Sitzung des Ausschusses beantragte, die vor dem Antragsschluss für Landesmittel für Sozialtickets am 15.09. statt¬finden sollte, wurde die Kreisverwaltung aktiv. Unsere Fraktion verzichtete nach der schrift¬lichen Zusage des Landrats vom 19.07.2016, dass die Fördermittel vorsorglich fristgerecht beim Land beantragt werden, auf diese Ausschusssitzung.
Es sollte daher für die Zukunft mehr Transparenz über den Stand der Umsetzung von Sitzungs¬ergebnissen geschaffen werden.
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Gesamtkonzept fuer berufliche Ausbildungsgaenge

“Unsere Fraktion beantragt, ein Gesamtkonzept für die Neuverteilung der Berufsausbildungsgänge auf die fünf Berufskollegs des HSK zu erstellen und dafür 10.000 Euro in den Kreishaushalt einzustellen.

Begründung und Erläuterung:
Nach den Ergebnissen der Sitzung des Schulausschusses am 29.11.2016 zeichnet sich ab, dass – laut einem Fachgutachen – mehrere Berufskollegs im HSK einen dringenden baulichen Sanierungsbedarf haben. Bisher wurden 6 Gebäude untersucht, und diesbezüglich liegen bereits ausführliche Dokumentationen vor.
Es wird daher voraussichtlich zu erheblichen Veränderungen im Raumangebot kommen. Dies bedingt eine Neuverteilung einiger Berufsausbildungsgänge. Diese Planung sollte – auch im Interesse der potentiellen Auszubildenden und der Betriebe – frühzeitig erfolgen und negative Effekte – wie die Abwanderung von Auszubildenden nach Hessen – möglichst vermeiden.”

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Hebesatz für Kreisumlage nicht erhöhen, Flächenansatz anheben

By adminRL at 12:25 am on Thursday, December 15, 2016

Für die Haushaltsberatungen am Freitag im Kreistag hat die SBL/FW insgesamt 6 Anträge gestellt.
Hier die ersten drei, die alle die Kreisfinanzen betreffen:

Hebesatz der Kreisumlage nicht erhöhen

“Unsere Fraktion beantragt, den Hebesatz der Kreisumlage unverändert zu lassen.

Begründung und Erläuterung:
Nach der Änderungsliste (Drs 9/604) ist noch eine Hebesatzerhöhung im 0,41 Punkte geplant.
Die Einnahmen des Kreises steigen jedoch alleine durch den sog. Mitnahmeeffekt um 3,65 Mio Euro.
Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren die Jahresrechnung des Kreises regelmäßig um 3 bis 5 Mio Euro günstiger ausfiel als geplant. Dies zeigt, dass in der Haushaltsplanung von Landrat und Kreiskämmerer erhebliche Reserven bestehen.
Sollten auch die nicht ausreichen, so verfügt der Kreis über eine Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 18 Mio Euro, die im Vergleich zu den Städten und Gemeinden noch relativ gut ausgestattet ist. Ein wesentlicher Abbau trat bisher nur im Jahr 2008 ein, als aus der Ausgleichs¬rücklage eine Wertberichtigung der RWE-Aktien in Höhe von 24,3 Mio Euro erfolgte.”
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Land NRW zu mehr Gewicht des Flächenansatzes auffordern

“Unsere Fraktion beantragt, dass der Kreistag des HSK den Landtag und die Landesregierung auffordert, eine Erhöhung des Gewichts des Flächenansatzes für die Berechnung der sog. Ausgangsmesszahl der Gemeinden von derzeit 0,27% auf 1% vorzunehmen.
Außerdem soll ein Flächenansatz von ebenfalls 1% Anteil für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen an die Kreise neu eingeführt werden.

Begründung und Erläuterung:
Die Ausgangsmesszahl ist die Basis für die Berechnungen der Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden.
Bisher gehen dort folgende Faktoren mit folgenden Gewichtungen ein (§ 8 GFG NRW):
Hauptansatz (“veredelte” Einwohnerzahl) 49,46%
Schüleransatz 5,85%
Soziallastenansatz 36,20%
Zentralitätsansatz 8,23%
Flächenansatz 0,27%
Diese Gewichtung wird den Mehraufwendungen flächengroßer Gemeinden und Kreise für ihre Infrastruktur nicht gerecht.
Für die Kreise gibt es bisher keinen Flächenansatz (§ 11 GFG NRW).”
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Für Rettungstransportwagen Bedarf realistisch ermitteln

“Unsere Fraktion beantragt, die Kosten für den überflüssigen 2. RTW in der Rettungswache Sundern in den Nächten von Freitag auf Samstag einzusparen.

Begründung und Erläuterung:
Nach der bisherigen Planung sollen in der Rettungswache Sundern in den Nächten von Freitag auf Samstag 2 RTW einsatzbereit sein, mit entsprechendem Personal. Im gesamten Basisjahr 2013 betrug die Einsatzhäufigkeit in diesen Schichten jedoch nur 0,6 pro Schicht.
Dafür ist kein 2. RTW zu rechtfertigen. Die Bemessung erfolgte alleine aufgrund eines “Massenanfalls von Verletzten” (so die Sprache der Rettungsdienste): Wegen eines Norovirus in einem Sommerferienlager in einer Schützenhalle im Bereich der Stadt Sundern waren einmalig mehr als 30 RTW gleichzeitig im Einsatz, und das überwiegend viele Stunden lang. Daraus wurde statistisch ein zusätzlicher Bedarf für das gesamte Jahr errechnet. Bei einem derartigen punktuellen Sonderereignis ist es aber unerheblich, ob ein oder zwei RTW in der benachbarten Rettungswache stehen; es müssen viele RTW herangeholt werden. Es wird sehr selten auftreten, aber kann an jedem Ort und zu jeder Zeit auftreten und ist nicht auf eine bestimmte Zeit und einen Ort zu reduzieren.”

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Beinträchtigen Biogasanlagen und Gülle die Wasserqualität des Hennesees?

By adminRL at 10:05 pm on Sunday, December 11, 2016

Biogasanlagen funktionieren nicht immer „umweltfreundlich“

Meldungen über Störungen und Unfälle beim Betrieb von Biogasanlagen häufen sich. Durch diese Vorfälle kommt es oft zu erheblichen Gewässerverseuchungen, was wiederum ein massenhaftes Absterben von Fischen und anderen Lebewesen zur Folge haben kann.

Berichte wie diese
http://www.ndr.de/nachrichten/Tote-Gewaesser-rund-um-Biogasanlagen,umweltverschmutzung118.html
und
http://www.hersfelder-zeitung.de/lokales/eiterfeld/unfall-treischfelder-biogasanlage-tote-fische-taft-5578347.html
wirken nicht gerade beruhigend. Folgerichtig drängt sich die Frage nach der Situation am Hennesee (z.B. Horbach und Schederberge) und auch bei andern anderen Stauseen und Gewässern im Hochsauerlandkreis auf.

Mehrere Biogasanlagen in Wassernähe

Anlässlich einer Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 21.04.2015 informierte die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 04.05.2015 u.a. über die Anzahl der Biogasanlagen im Bereich des Hennesees und listete auf:
• Meschede – Horbach
• Meschede – Obermielinghausen
• Meschede – Mielinghausen
Ein Putenmastbetrieb und die vermutlich durch ihn gespeisten Biogasanlagen befinden sich in unmittelbarer Nähe des Baches Horbach. Der Horbach entwässert auf kurzem Wege in den Hennesee in die Horbacher Bucht.
Zudem teilte der Hochsauerlandkreis im Mai 2015 mit, dass sich 5 Anlagen in Wasserschutzgebieten befinden und, dass sie seit 2010 vier Störfälle bzw. Unfälle an Biogasanlagen im HSK registriert ha-ben.

Zig Fragen

Grund genug für die SBL/FW, den Landrat aufzufordern, die Antworten seiner Verwaltung auf die SBL/FW-Anfrage vom 21.04.2015 zu aktualisieren.
Hier die neuen Fragen der Sauerländer Bürgerliste:
1. Wie viele Biogasanlagen werden aktuell im HSK betrieben? Wie viele neue Anlagen kamen in den letzten 1 ½ Jahren dazu? Wie viele sind im Bau und/oder geplant?
2. Über welche Kapazitäten verfügen die bestehenden Anlagen im HSK insgesamt („Input“ und „Output“ pro Jahr)?
3. Wo befinden sich die Anlagen genau? Wer sind die jeweiligen Betreiber?
4. Welche Sicherheitsvorkehrungen werden seitens der Betreiber und der Behörden getroffen? Wer ist für die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die dem Betreiber obliegen, zuständig?
5. Wer ist für diese Dokumentationen verantwortlich: Technische Überwachung der Anlagen, Störungen, Unfälle, Schäden und Kosten der Schadensbehebung? Wo sind die Dokumente einsehbar?
6. Befinden sich mittlerweile mehr als 5 Anlagen in Wasserschutzgebieten? Wenn ja, um wie viele handelt es sich jetzt insgesamt? Wie viele Biogasanlagen befinden sich in der Nähe von Stauseen, Seen, Flüssen, Bächen?
7. Kam es Ihres Wissens in den letzten 1 1/2 Jahren bei Biogasanlagen im HSK zu Störungen und Unfällen? Wie viele davon ereigneten sich in Wasserschutzgebieten oder in deren Nähe? Wie groß waren jeweils Ausmaß und Folgen?
8. Wann und wie oft und in welcher Höhe wurden Betreiber aus dem HSK nach dem Umwelthaftungsrecht und nach dem Umweltschadensrecht für Schäden haftbar gemacht, die durch ihre Anlagen verursachten wurden?
9. Wo und wie werden die Substrate aus den im HSK befindlichen Biogasanlagen verwertet? In welchen Mengen fallen sie im HSK an?
10. Gibt es Ihres Wissens einen „Import“ dieses Materials aus anderen Gebieten? Oder kommt es umgekehrt zu einem „Export“ in andere Regionen?
11. Wie stellt der HSK sicher, dass es nicht zu Überdüngungen von Feldern, zu Gewässerverseuchungen und zu anderen Umweltbeeinträchtigungen durch Substrate aus Biogasanlagen und Gülle kommt?
12. Ist der Schlamm aus dem Vorbecken des Hennesees auf seinen Nitratgehalt untersucht worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis?

Fortsetzung folgt …..

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50.000 m3 Schlamm aus dem Hennesee sollen auf Deponie nach Bestwig

By adminRL at 3:32 pm on Wednesday, December 7, 2016

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) war bei Durchsicht des Protokolls der Landschaftsbeiratssitzung stutzig geworden. Es ging in der Sitzung um die vom Ruhrverband schon vor einem ¾ Jahr beantragte Entschlammung eines Teils des Hennesee-Vorbeckens. Diese Maßnahme war offenbar schon vor 4 Jahren geplant, hat sich aber wegen fehlender Entsorgungsmöglichkeiten für den Schlamm bis jetzt verzögert. Da von dieser Aktion auch alles was im Vorbecken lebt betroffen ist, soll – laut Protokoll – vorab eine Artenschutzprüfung durchgeführt worden sein.

Die SBL/FW-Fraktion schickte am 15.11.2016 dem Landrat dazu einige Fragen und Unterfragen. Die Kreisverwaltung beantwortete sie mit Schreiben vom 28.11.2016 wie folgt:

Entschlammung soll im Sommer 2017 erfolgen
Frage 1: Wann soll die Entschlammung des Vorbeckens des Hennesees erfolgen?
Antwort: „Der Bezirksregierung Arnsberg -Talsperrenaufsicht-‚ ist die geplante Entschlammung des Vorbeckens der Hennetalsperre bekannt. Ein diesbezügliches Verwaltungsverfahren wird allerdings nicht geführt, da das Vorhaben als Unterhaltungsmaßnahme eingestuft wird. Dieses Vorgehen ist landesweit abgestimmt.
Der Ruhrverband hat das Vorhaben deshalb mit den zuständigen Fachdisziplinen der Kreisverwaltung abgestimmt. Nach den mir vorliegenden Informationen des Ruhrververbandes ist die Maßnahme für das Sommerhalbjahr 2017 geplant.“

Ca. 140.000 m3 Schlammablagerungen im Vorbecken
Frage 2: Wie viele Kubikmeter Schlamm fallen dabei voraussichtlich an?
Antwort: „Nach einer hydrographischen Vermessung befinden sich im Vorbecken Schlammablagerungen in einer Größenordnung von ca. 140.000 m3. Im Zuge der nunmehr geplanten Teilräumung sollen ca. 50.000 m3 Sediment dem Vorbecken entnommen werden.“

Außer erhöhter Organikbelastung keine Auffälligkeiten
Frage 3: Mit welchen Schadstoffen und Umweltgiften (beispielsweise Schwermetalle und Nitrat) ist das auszubaggernde Material belastet? (Bitte um genaue Angabe der Stoffe und deren vermutlicher Herkunft sowie der jeweiligen Messwerte!)
Antwort. „Da die Sedimente zur Endgestaltung der Schlammdeponie Bestwig-Velmede des Ruhrverbandes verwendet werden sollen, richtet sich die Zulässigkeit des Einbaus nach der Deponieverordnung (siehe Frage 4).
Aufgrund der aktuellen Analysewerte von 2016 halten die Sedimente – außer bei der Organikbelastung – die Zuordnungskriterien für eine Deponie der Klasse DK 0 nach Anhang 3 der Deponieverordnung ein. Insbesondere die für eine Deponierung maßgeblichen Analysewerte im Eluat bei den Schwermetallen zeigen keine Auffälligkeiten.
Wegen der erhöhten Organikbelastung (TOC 4,6 Masse% TM) wurden ergänzende Untersuchungen zur Gasbildungsrate mittels ATc Teste nach Ziffer 3.3.1.1 des Anhangs 4 der Deponieverordnung durchgeführt. Die Ergebnisse waren unauffällig und führen damit nicht zur Deponiegasbildung, so dass diese Organikbelastung bei der Ablagerung auf der ehemaligen Schlammdeponie Bestwig-Velmede zu vernachlässigen ist.“

Ortswechsel von Meschede nach Bestwig
Frage 4: Wie und wo soll der Schlamm entsorgt werden?
Antwort: „Das aufzunehmende Sediment wird ausschließlich zu den ehemaligen Klärschlammteichen des Ruhrverbandes in Bestwig-Velmede transportiert. Die Deponie wird so im Zuge der Endgestaltung an das Landschaftsbild angepasst. Die eingebauten Sedimente werden zuletzt mit rekultivierungsfähigem Boden abgedeckt.“

Streng geschützte Muschelart nicht gefährdet?
Frage 5: Im Hennesee leben verschiedene Muschel-Arten. Ist beabsichtigt, vor dem Ausbaggern des Vorbeckens wenigstens einen Teil von ihnen aufzusammeln und die Muscheln an anderer Stelle wieder in den Hennesee einzusetzen, damit das Überleben der verschiedenen Populationen gesichert ist? Wenn nein, warum nicht?
Antwort: „Nach den mir vorliegenden Informationen vom Ruhrverband lebt im Vorbecken als Muschelart lediglich die gemeine Teichmuschel. Weder dem LANUV, noch der Biologischen Station oder dem Ruhrverband selbst liegen Informationen über die Größe der Population vor. Das langsame Ablassen des Wasserspiegels im Vorbecken ermöglicht es aber den Teichmuscheln, mit dem sinkenden Wasserspiegel den Räumungsbereich zu verlassen. Die Muschelpopulation wird durch die Teilräumung somit nicht gefährdet.“
Anmerkung: Das sehen Naturschützer offenbar anders. Demnach handelt es sich bei der Gemeinen Teichmuschel um eine streng geschützte Art. Und sie ist nicht in der Lage, dem ablaufenden Wasser zu folgen. Um ihren Bestand zu sichern, müsste zumindest ein Teil der Gemeinen Teichmuschel vorsorglich aufgesammelt und an anderer Stelle wieder in den See eingesetzt werden. Zudem lebt (laut Aussagen von Naturschützern) im Hennesee die Wandermuschel. Sie hätte aufgrund ihrer geringeren Größe aber bessere Chancen, das Ablassen des Wassers zu überleben. Auch das Vorkommen der ebenfalls streng geschützten Großen Teichmuschel halten Naturschützer für nicht ganz ausgeschlossen.

Kein Problem mit Gülle und Antibiotika
Frage 6: Wie beurteilen Sie die Wasserqualität des Hennesees, auch hinsichtlich der möglichen Gülle- und Antibiotika-Belastung der Zuflüsse durch die in Gewässernähe produzierenden landwirtschaftlichen Betriebe? (Bitte um Angabe der genauen Messwerte!)
Antwort: „Die Wasserqualität der Hennetalsperre ist als gut zu beurteilen. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass aus der Hennetalsperre Rohwasser zur Trinkwasseraufbereitung gewonnen wird. ln diesem Zusammenhang betreibt der Wasserversarger in Zusammenarbeit mit dem Ruhrverband ein umfangreiches und intensives Monitoring, das auch die Zuflüsse Henne und Horbach einbezieht. Diese Monitoringergebnisse liegen mir nicht vor; aus den vorstehenden Gründen verweise ich Sie an den Ruhrverband als Betreiber der Talsperre.“

Aktuell kein Antrag auf Bau einer Wasserski-Anlage
Frage 7: Ist der Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee weiterhin beabsichtigt?
Antwort: „Im Zuge der REGIONALE 2013 hat im Jahr 2011 ein Vorgespräch über die Errichtung einer Wasserskianlage auf dem Vorbecken der Hennetalsperre stattgefunden. Für die Zulassung dieser Anlage wäre seitens der unteren Wasserbehörde eine Genehmigung zu erteilen. Ein diesbezüglicher Antrag liegt hier nicht vor und dem HSK liegen keine Informationen darüber vor, ob das Vorhaben noch weiterverfolgt wird.“

Keine Aussagen zu möglichen Umweltgefahren
Frage 8: Wenn ja, wie beurteilen Sie dieses Vorhaben unter natur- und landschaftsschutzrechtlichen Aspekten? (Umweltschützer sehen den Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee kritisch. Sie befürchten u.a. die Zerstörung des Lebensraums von Vögeln.)
Antwort: „Ohne Vorliegen eines entsprechenden wasserrechtlichen Antrages kann das Vorhaben von mir natur- und landschaftsrechtlich nicht beurteilt werden.

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Teil II von „Im Sauerland besonders kostbar? – Der ÖPNV“

By adminRL at 11:44 pm on Saturday, December 3, 2016

Wieso Teil II?
Weil die Antwort aus dem Kreishaus da ist.

Der Vollständigkeit wegen, Teil I sieht so aus:
http://sbl-fraktion.de/?p=7056

Im Teil II – dem Antwortschreiben aus dem Kreishaus mit Datum vom 25.11.2016 – stehen gewaltige Zahlen und einiges zu Kalkulationen, Tarifsystemen, Verlusten und Verlustausgleichen sowie eigens aus dem Kreishaus direkt von der RLG angeforderte Daten. Eine teure, etwas trockene Materie, aber sehen Sie selbst. Der Teufel steckt im Detail:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Anfrage vom 08.11.2016 beantworte ich wie folgt:

zu 1.) Der WestfalenTarif integriert fünf regionale Tarifsysteme. Dabei wird der im überregionalen Verkehr angewandte NRW-Tarif in das neue Tarifmodell überführt. Prämisse für die Kalkulation des Tarifs ist die Erlösneutralität.

zu 2.) Die Erlöse aus dem Ruhr-Lippe- und Münsterland-Tarif werden nach Überleitung in den WestfalenTarif in unveränderter Form aufgeteilt.

Für Erlöse aus dem NRW-Tarif, die in den WestfalenTarif überführt werden, wird derzeit eine neue Einnahmeaufteilung verhandelt. Bis 2020 ist ein Deltaverfahren vereinbart, welches die bisherigen Erlöse für den ÖSPV absichert. Entfallende Erlöse gemäß NRW-Tarif werden für den ÖSPV mindestens in der bisherigen Höhe gesichert.

zu 3.) Der Verlustausgleich betrug in den Jahren 2013 bis 2015:
2015 — 3.660.844,02 € (Soest — 1.581.484,62 €; Hochsauerlandkreis — 2.079.359,40 €)
2014 — 3.676.725,91 € (Soest — 1.588.345,59 €; Hochsauerlandkreis — 2.088.380,32 €)
2013 — 3.511.768,45 € (Soest — 1.517.083,97 €; Hochsauerlandkreis —— 1.994.684,48 €)
Eine Bewertung des Verlustausgleichs je Einwohner ist nicht aussagekräftig, da die RLG
a) ihre Verkehrsleistungen nicht flächendeckend in allen Kommunen der beiden Kreise anbietet und
b) der Anteil der Verkehrsleistung der RLG an der Gesamtverkehrsleistung in den beiden Kreisen nicht vergleichbar ist.

zu 4.) Die Betriebsleistung der RLG (Wagen-km Omnibus) im Jahr 2015 betrug 8.987 tkm (Quelle: Geschäftsbericht RLG).

zu 5.) Die Summe aller im Nahverkehr im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest erzielten jährlichen Einnahmen und deren Verteilung auf die verschiedenen Verkehrsunternehmen sind dem Hochsauerlandkreis nicht bekannt.

zu 6.) Die Zahlungen der RLG an die WVG betrugen:
2015 — 1.355.697,21 €
2014 — 1.322.527,86 €
2013 — 1.172.000,00 €

Zu 7.) Ruhr—Lippe-Tarif und zukünftig WestfalenTarif sind keine entfernungsbezogenen Tarife, sondern Flächenzonentarife. Die Preisgestaltung wird durch die verschiedenen Tarifpartner bestimmt, die Erlösverantwortung haben. Wesentlich für die Verhandlungen ist ein Ausgleich zwischen einem attraktiven Tarif und geeigneten Rahmenbedingungen für die Erbringung möglichst wirtschaftlicher Verkehrsleistungen.“

Anmerkung:
Viele Fragen bleiben offen. So wissen wir immer noch nicht, warum der HSK je Einwohner 1,5 mal so viel am Verlust der RLG trägt als der Kreis Soest, wie die Einnahmen aus den Fahrkarten verteilt werden, wie sich die Fahrleistungen auf die beiden Kreise aufteilen und warum im HSK für gleich lange Strecken höhere Preisstufen verlangt werden als im Kreis Soest…

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