Hebesatz für Kreisumlage nicht erhöhen, Flächenansatz anheben
Für die Haushaltsberatungen am Freitag im Kreistag hat die SBL/FW insgesamt 6 Anträge gestellt.
Hier die ersten drei, die alle die Kreisfinanzen betreffen:
Hebesatz der Kreisumlage nicht erhöhen
“Unsere Fraktion beantragt, den Hebesatz der Kreisumlage unverändert zu lassen.
Begründung und Erläuterung:
Nach der Änderungsliste (Drs 9/604) ist noch eine Hebesatzerhöhung im 0,41 Punkte geplant.
Die Einnahmen des Kreises steigen jedoch alleine durch den sog. Mitnahmeeffekt um 3,65 Mio Euro.
Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren die Jahresrechnung des Kreises regelmäßig um 3 bis 5 Mio Euro günstiger ausfiel als geplant. Dies zeigt, dass in der Haushaltsplanung von Landrat und Kreiskämmerer erhebliche Reserven bestehen.
Sollten auch die nicht ausreichen, so verfügt der Kreis über eine Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 18 Mio Euro, die im Vergleich zu den Städten und Gemeinden noch relativ gut ausgestattet ist. Ein wesentlicher Abbau trat bisher nur im Jahr 2008 ein, als aus der Ausgleichs¬rücklage eine Wertberichtigung der RWE-Aktien in Höhe von 24,3 Mio Euro erfolgte.”
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Land NRW zu mehr Gewicht des Flächenansatzes auffordern
“Unsere Fraktion beantragt, dass der Kreistag des HSK den Landtag und die Landesregierung auffordert, eine Erhöhung des Gewichts des Flächenansatzes für die Berechnung der sog. Ausgangsmesszahl der Gemeinden von derzeit 0,27% auf 1% vorzunehmen.
Außerdem soll ein Flächenansatz von ebenfalls 1% Anteil für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen an die Kreise neu eingeführt werden.
Begründung und Erläuterung:
Die Ausgangsmesszahl ist die Basis für die Berechnungen der Schlüsselzuweisungen für die Gemeinden.
Bisher gehen dort folgende Faktoren mit folgenden Gewichtungen ein (§ 8 GFG NRW):
Hauptansatz (“veredelte” Einwohnerzahl) 49,46%
Schüleransatz 5,85%
Soziallastenansatz 36,20%
Zentralitätsansatz 8,23%
Flächenansatz 0,27%
Diese Gewichtung wird den Mehraufwendungen flächengroßer Gemeinden und Kreise für ihre Infrastruktur nicht gerecht.
Für die Kreise gibt es bisher keinen Flächenansatz (§ 11 GFG NRW).”
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Für Rettungstransportwagen Bedarf realistisch ermitteln
“Unsere Fraktion beantragt, die Kosten für den überflüssigen 2. RTW in der Rettungswache Sundern in den Nächten von Freitag auf Samstag einzusparen.
Begründung und Erläuterung:
Nach der bisherigen Planung sollen in der Rettungswache Sundern in den Nächten von Freitag auf Samstag 2 RTW einsatzbereit sein, mit entsprechendem Personal. Im gesamten Basisjahr 2013 betrug die Einsatzhäufigkeit in diesen Schichten jedoch nur 0,6 pro Schicht.
Dafür ist kein 2. RTW zu rechtfertigen. Die Bemessung erfolgte alleine aufgrund eines “Massenanfalls von Verletzten” (so die Sprache der Rettungsdienste): Wegen eines Norovirus in einem Sommerferienlager in einer Schützenhalle im Bereich der Stadt Sundern waren einmalig mehr als 30 RTW gleichzeitig im Einsatz, und das überwiegend viele Stunden lang. Daraus wurde statistisch ein zusätzlicher Bedarf für das gesamte Jahr errechnet. Bei einem derartigen punktuellen Sonderereignis ist es aber unerheblich, ob ein oder zwei RTW in der benachbarten Rettungswache stehen; es müssen viele RTW herangeholt werden. Es wird sehr selten auftreten, aber kann an jedem Ort und zu jeder Zeit auftreten und ist nicht auf eine bestimmte Zeit und einen Ort zu reduzieren.”