Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wie gehen Kommunen im HSK mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger um? Wie reagiert der Landrat?

By admin at 1:18 pm on Saturday, March 27, 2021

Bekannt wurde vor einigen Tagen der Fall der Stadt Marsberg. Da hatte die Verwaltungsspitze Mitte Februar 2,5 Mio Euro bei der Bremer Greensill-Bank angelegt. Zwei Wochen später ging diese Bank in Insolvenz. Warnhinweise gab es vorher reichlich. Aber die wurden von den Verantwortlichen in Marsberg entweder ignoriert oder gar nicht erst gelesen.

In der Lokalpresse steht am 27.03.2021 unter der Überschrift „Kein Risiko gesehen“:
“In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Stadt Marsberg 2,5 Millionen Euro bei der Greensill-Bank angelegt hatte – nur zwei Wochen, bevor die Bank insolvent wurde. Das Geld ist vermutlich verloren.”
“Das Fachmagazin ‘Der neue Kämmerer’ hatte allerdings schon 2018 Ausfallrisiken beschreiben. Die Greensill-Bank selbst wies auf ihrer Internetseite darauf hin, dass Einlagen von Kommunen bei ihnen nicht gesichert sind.”
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/marsberg-pleite-der-greensill-bank-kein-risiko-gesehen-id231900767.html

Bekennen sich jetzt in Marsberg Bürgermeister und Kämmerer zu ihrer Verantwortung, und was sind die Folgen?

Das nächste Risiko des Geld-Versenkens droht nun in der Stadt Brilon. Aber dort gab es nicht nur eine Entscheidung der Verwaltungsleitung, sondern sogar einen Beschluss des Rates. Denn auf Vorschlag des Bürgermeisters sollen sich die Stadtwerke mit zunächst 200.000 Euro an einer „Versorger-Allianz“ beteiligen. Die hat sich als verschachtelte Gesellschaft über die “450connect GmbH” um den Erwerb der Rechte am 450 MHz-Mobilfunknetz beworben und am 09.03.2021 von der Bundesnetzagentur den Zuschlag erhalten.

Zu dieser Beteiligung steht die Sitzungsdrucksache 2021-0032:
„Die Versorger-Allianz 450 hat zur Umsetzung des Branchenmodells … am 30.09.2020 die „Versorger-Allianz 450 Beteiligungs-GmbH & Co. KG“ gegründet. Gründungsgesellschafter waren die Netze BW GmbH, die OVAG, die SWO Netz GmbH und die MVV Netze GmbH. Dabei wurde die Gesellschaft zunächst nur für die Finanzierung der anstehenden Vorbereitungen kapitalisiert. …
Für die Realisierung des 4×25-Modells (Ziehung der Option, 25 % an der 450connect zu kaufen) und damit der vollständigen Umsetzung des Branchenmodells ist es erforderlich, weitere Gesellschafter der Versorger-Allianz zu gewinnen, da die bisherigen Gesellschafter den 25 %igen Anteil zum Aufbau des 450 MHz-Funknetzes und zum Kauf der 450connect nicht allein aufbringen.“
https://sessionnet.krz.de/brilon/bi/vo0050.asp?__kvonr=1016257

Der Briloner Rat hat mit seiner GroKo-Mehrheit am 11. März beschlossen:
„Einer Beteiligung der Stadtwerke Brilon AöR als Kommanditist an der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs-GmbH & Co. KG mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 0,2 Mio. € bzw. einer prozentualen Beteiligung von bis zu ca. 0,56 %, einzugehen wird zugestimmt.”

Der Bürgermeister hatte diesen Tagesordnungspunkt sogar nur für den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung vorgesehen. Erst auf Intervention von Ratsmitgliedern, dass das rechtswidrig wäre, folgte dann die Beratung im öffentlichen Teil.

An den Beschluss knüpfen sich wesentliche Fragen, z.B.:

Ist es Aufgabe der Stadtwerke, sich an einer Mobilfunkgesellschaft zu beteiligen?
Wohl kaum. Die Stadtwerke sollen die Bürgerinnen und Bürger mit Wasser und Energie sowie anderen notwendigen Dienstleistungen versorgen.

Gibt es irgendeinen Einfluss der Stadtwerke auf diese Gesellschaft?
Der Einfluss beträgt NULL. Denn es gibt in den Gesellschaften „Big Player“, die das Sagen haben.
Besonders peinlich: Sowohl der Bürgermeister als auch der Stadtwerke-Chef konnten im Rat am 11.03. nicht sagen, wer den bestimmenden Einfluss hat, weil er mehr als 75% der Anteile hält. Im mit der Beschlussvorlage vorgelegten „Gesellschaftsvertrag Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG“ werden die Kapitalbeteiligungen der bisherigen Kommanditisten so genannt:
Netze BW GmbH:
EUR 415.800 5,08%
Oberhessische Versorgungsbetriebe AG:
EUR 45.550 83,16%
MW Netze GmbH:
EUR 25.400 9,11%
SWO Netz GmbH:
EUR 13.250 2,65%
Das Gesellschaftskapital beträgt insgesamt 500.000 EUR (100%)
Die Prozentanteile passen nicht zu den Euro-Beträgen der Beteiligung. Klar ist nur, dass entweder die „Netze BW GmbH“ oder die „OVAG“ mehr als 75% der Anteile halten und damit alles alleine bestimmen können.
Auch in der Ratssitzung am 24.03. konnte der Bürgermeister auf Nachfrage eines Ratsmitglieds der Bürgerliste immer noch nicht sagen, wer nun der Mehrheitsgesellschafter ist…

Welche finanziellen Risiken bestehen?
Wenn die Gesellschaft insolvent werden sollte, dann ist die Einlage mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren. Und es bestehen viele wirtschaftliche Risiken.
Dabei kann sich der Finanzbedarf noch erheblich über den beim Start eingezahlten Betrag von 200.000 Euro hinaus erhöhen. Denn die Kommanditisten sind laut Gesellschaftsvertrag verpflichtet, außer ihren Kapitaleinlagen auf Anforderung „zusätzliche Pflichteinlagen“ zu leisten.
Selbstverständlich bestehen auch Gewinnchancen, aber für risikoreiche Gechäfte außerhalb ihres Betriebszwecks sind Stadtwerke nicht zuständig!

Hat man es in der Gesellschaft mit soliden Partnern zu tun?
Die “Netze BW GmbH” gehört als Verteilnetzbetreiber zum EnBW-Konzern. Und diese “EnBW Energie Baden-Württemberg AG” ist ein börsennotiertes Energieversorgungsunternehmen und nach RWE und E.ON das drittgrößte Energieunternehmen in Deutschland. Ob die sich für die Belange der Stadtwerke Brilon interessieren werden?

Ist diese Beteiligung genehmigungsfähig?
Normalerweise müsste die Kommunalaufsicht wegen der ungeeigneten Zweckbestimmung und der finanziellen Risiken die Zustimmung verweigern.
Denn nach § 107 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW darf sich eine Gemeinde dann an Unternehmen beteiligen, wenn
“1. der öffentliche Zweck die Betätigung erfordert”
Dies gilt nach § 108 und § 114a GemO NRW auch für mittelbare Beteiligungen durch die Stadtwerke.
Die Voraussetzung, dass die wirtschaftliche Betätigung “erforderlich” ist, ist hier eindeutig nicht erfüllt. In den letzten Jahren war aber schon öfters zu erleben, dass die Kreisverwaltung (als Kommunalaufsicht) aus „Opportunitätsgründen“ (kein Witz!) nicht einschritt.

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Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellt Anfrage zu der Methodik zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für die “Kosten der Unterkunft”

By admin at 7:28 pm on Wednesday, March 24, 2021

Konzept und Methode unlogisch?
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL), wandte sich am 23.03.2021 erneut mit einer Anfrage zu der nach Meinung der SBL fragwürdigen Berechnungsmetho-de zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen für die “Kosten der Unterkunft” an Landrat Dr. Karl Schneider.

Hier der Wortlaut des Schreibens:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

sowohl nach der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (GSA) am 18.02.2021 als auch nach dem anschließenden Auftritt der zuständigen Amtsleiterin im Sozialausschuss einer kreisangehörigen Stadt am 16.03.2021 sind viele Fragen offengeblieben. Bekanntlich ist der von der Kreisverwaltung beauftragte Dienstleister mit wesentlichen Teilen seiner bisherigen Methodik (“Wohnungsmarkttypen” mit Clusterung) im Jahr 2019 beim Bundessozialgericht gescheitert, nachdem zuvor auch von der Kreisverwaltung des HSK immer wieder behauptet worden war, dass die von unserer Fraktion schon seit vielen Jahren deswegen geäußerten Bedenken unberechtigt wären.

Daher stellen wir nun folgende Fragen als schriftliche Anfrage:

1. Wie hoch sind die 20 Obergrenzen für die Kaltmieten in den 4 Vergleichsräumen und dort jeweils für die 5 Größen von Bedarfsgemeinschaften (1 bis 5 Personen)?

2. Wie viele Mieten wurden in den zu unterscheidenden 20 “Fällen” (4 Vergleichsräume mit jeweils 5 Größen von BG) erfasst als
– Bestandsmieten,
– Angebotsmieten,
– Neuvertragsmieten?

3. Wie viele der Angebotsmieten in den 20 “Fällen” liegen jeweils unter den Obergrenzen gemäß Frage 1, absolut und als Anteil aller Angebotsmieten für den jeweiligen Fall?

4. Wie hoch war der Rücklauf in den 12 kreisangehörigen Städten und Gemeinden bei der postali-schen Befragung von Vermietern?

Stellen Sie bitte außerdem den Fraktionen die Präsentation über das neue KdU-Konzept zur Verfügung, die Anfang des Jahres 2021 für die Sozialämter erstellt wurde; sie ist wesentlich ausführlicher als die im GSA gezeigte Präsentation.
.

Anmerkung:
Die Antwort zu Frage 3 lässt sich durch simple Datenbankfunktionen in etwa einer Viertelstunde aus einer Datei mit den Datensätzen, die Grundlage für die Ermittlung der Höchstmieten waren, ermitteln. Denn diese Datensätze enthalten die Kaltmiete je qm, den Vergleichsraum und die Gemeinde. Sollte sich die Kreisverwaltung nicht zur inhaltlichen Beantwortung dieser Frage in der Lage sehen, möge sie unserer Fraktion die Datei mit allen Datensätzen der Angebotsmieten zur Verfügung stellen, in irgendeinem Tabellen- oder Datenbankformat. Wir ermitteln die Ergebnisse dann selbst.“

Weitere Anmerkung der Redaktion:

Die Kosten der Unterkunft (KdU) betreffen alle Leistungsbezieher nach
– SGB II (Alg 2, „Hartz IV“, einschl. „Aufstocker“ zum Arbeitslohn) und
– SGB XII (Sozialhilfe für nicht Arbeitsfähige einschl. Rentner)

Sie werden zusätzlich zum Regelsatz gezahlt (aktuell 446 € p.M. für einen alleinstehenden Erw.)
Die KdU Sollen die „angemessene“ Miete und Nebenkosten abdecken. Heizkosten werden extra gezahlt.

Alle, die in einem Haushalt leben, werden als „Bedarfsgemeinschaft“ (BG) betrachtet; nach Personenanzahl der BG und Vergleichsraum (s,u.) wird die angemessene Miete ermittelt.

Ein sog. „Schlüssiges Konzept“ für die KdU wird alle 4 Jahre vom HSK neu aufgestellt
(zuletzt im Februar 2021 rückwirkend zum 01.01.2021) und alle 2 Jahre mit Index fortgeschrieben.

Die Entscheidung erfolgt durch den Kreistag des HSK; vorher wird Zustimmung aller Bürgermeister eingeholt.

Die Abwicklung wird vom Kreis auf die Sozialämter der Gemeinden delegiert.

Für die KdU gibt es nur etwa 25% Zuschuss vom Bund (plus Zuschläge für andere Zwecke), während die Regelsätze zu 100% refinanziert werden. Daher belasten die KdU die kommunalen Haushalte.

Falls das Sozialamt die Miete einer Bedarfsgemeinschaft als „unangemessen hoch“ ansieht, erfolgt eine Umzugsaufforderung (im Behördendeutsch als “Kostensenkungsaufforderung bezeichnet) und ggf. eine Kürzung des Regelsatzes (wegen der Pandemie derzeit nur zurückhaltend).

Im „Archiv“ der SBL finden Sie unter den Stichworten „KdU“ oder „Kosten der Unterkunft“ eine ganze Reihe Infos, wie beispielsweise den Bericht über die erfolgreiche Klage einer Rentnerin aus Brilon gegen das Unterkunftskosten-Konzept des Hochsauerlandkreises.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?s=Kosten+der+Unterkunft

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Impfungen in Hausarztpraxen verzögern sich weiter

By admin at 12:59 am on Tuesday, March 23, 2021

Der Corona-Impfstart in den Hausarztpraxen in NRW verzögert sich weiter. Am 22. März hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) den Arztpraxen mitgeteilt:
“Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. März 2021 sollen nun aber Impfungen in Arztpraxen ab dem 5. April 2021 flächendeckend ermöglicht werden.
Vor diesem Hintergrund hat uns das Gesundheitsministerium des Landes NRW heute mitgeteilt, dass der Impfstart in ersten Praxen ab dem 29. März 2021 nicht wie geplant stattfinden kann.
Durch den vorgezogenen Start des Impfens in der Praxis ab dem 5. April 2021 erhält das Land NRW leider nicht ausreichend Impfdosen, um die geplante Impfaktion durchzuführen.”

Am 12. März hatte die KVWL noch eine Verlosung (kein Witz!) von Corona-Impfstoff angekündigt. Alle niedergelassenen Hausärzte und Frauenärzte wurden von ihr angeschrieben:
“Ab dem 29. März 2021 können Hausärzte und Gynäkologen AstraZeneca aus den Beständen des Landes geliefert bekommen. Voraussichtlich wird es sich um einmalig 100 Impfdosen pro Praxis handeln.” Die sind für chronisch Kranke bestimmt. Für die Vergabe ist “ein Registrierungs- und ggf. Losverfahren vorgesehen. Sofern Ihre Praxis zu den ausgewählten gehört, bekommen Sie von der KVWL ein Briefing-Paket mit allen wichtigen Informationen …”
1.500 Arztpraxen sollten die Impfdosen bekommen; sie sollten ab 29. März an die Praxen geliefert werden. Da es in NRW etwa 7.500 Haus- und Frauenarztpraxen gibt, hätte die Wahrscheinlichkeit, bei der Verlosung erfolgreich zu sein, etwa 20% betragen. Doch diese Verlosung findet nun nicht statt.

Vielleicht erhalten die Hausarztpraxen nun wirklich ab 5. April jeweils 20 Impfdosen pro Woche, ganz ohne Verlosung – falls nicht wieder Behörden oder Politiker das kurzfristig stoppen??

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War es eine Märchenstunde?

By admin at 9:16 am on Wednesday, March 17, 2021

Im Sozialausschuss der Stadt Brilon ging es am Dienstag (16.03.) auf Antrag der Briloner Bürgerliste (BBL) auch um die Kosten der Unterkunft (KdU). Die BBL hatte beantragt, der Briloner Bürgermeister solle den Landrat auffordern, “die Angemessenheitsgrenzen für die Stadt Brilon so festzulegen, dass zu diesen Mieten Wohnungen in der Stadt Brilon auch tatsächlich in ausreichender Zahl verfügbar sind.”

Von den Angemessenheitsgrenzen der KdU betroffen sind alle Leistungsbezieher nach
– SGB II (Alg 2, „Hartz IV“, einschl. „Aufstocker“ zum Arbeitslohn) und
– SGB XII (Sozialhilfe für nicht Arbeitsfähige einschl. Rentner).
Die KdU werden zusätzlich zum Regelsatz gezahlt, der aktuell 446 € p.M. für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt. Sie sollen die „angemessene“ Miete und Nebenkosten abdecken. Heizkosten werden extra gezahlt. Alle, die in einem Haushalt leben, werden als „Bedarfsgemeinschaft“ (BG) zusammen betrachtet; nach Personenanzahl der BG und Stadt/Gemeinde wird die angemessene Miete ermittelt. Falls die Miete einer BG angeblich „unangemessen” hoch ist, erfolgt vom Sozialamt eine “Kostensenkungsaufforderung”. Dann bleibt in der Realität nur ein Umzug (falls eine billigere Wohnung verfügbar ist) oder es läuft auf eine Kürzung des Regelsatzes hinaus, um den angeblich zu hohen Anteil der Miete.

Für die Angemessenheitsgrenzen wird alle 4 Jahre vom HSK ein sog. „schlüssiges Konzept“ aufgestellt und alle 2 Jahre nach einem Index fortgeschrieben. Zum 01.01.2021 stand ein neues Konzept an; es wurde am 26.02.2021 vom Kreisausschuss des HSK beschlossen. Die Durchführung wird vom Kreis auf die Sozialämter der Gemeinden delegiert.

Die Ergebnisse haben allerdings mit der Realität wenig zu tun, weil die festgelegten Höchstmieten nicht marktgerecht sind. So gelten für Brilon, Marsberg und Olsberg Quadratmetermieten nur bis 4,88 Euro als angemessen, bei größeren Bedarfsgemeinschaften sogar nur bis 4,57 Euro.

Mit der Erstellung der Konzepte wird von der Kreisverwaltung seit 2013 die Fa. “Analyse & Konzepte” (A+K) beauftragt. Wer sich näher mit der Methodik der Fa. A+K beschäftigt, stößt auf gravierende methodische Probleme. So erfolgt die Berechnung der angemessenen Mieten nur anhand der “Bestandsmieten”, also der erhobenen Mieten für bereits vermietete Wohnungen. Aber es bestehen gravierende Unterschiede zu den deutlich höheren “Angebotsmieten” für tatsächlich verfügbare Wohnungen.
Der Rücklauf bei einer postalischen Anfrage an ca. 12.000 private Vermieter lag unter 10%. Dafür wurden dann Mieten von sog. institutionellen Mieten erhoben. Das ist in Brilon vor allem eine Wohnungsbaugenossenschaft, deren Wohnungen aber gar nicht frei verfügbar sind.
Eine realistische Überprüfung, ob tatsächlich Wohnungen zu den festgelegten Höchstmieten verfügbar sind, erfolgt nicht. Dabei ergibt sich sogar aus den Unterlagen der Kreisverwaltung die Absurdität der festgelegten Höchstmieten: Parallel zu den Bestandsmieten wurden z.B. für Brilon/Marsberg/Olsberg Angebotsmieten erhoben, und die lagen für 1-Personen-Haushalte in 46 von 47 Fällen über dem von der Kreisverwaltung festgelegten Höchstwert.

Im Sozialausschuss trug die zuständige Amtsleiterin der Kreisverwaltung vor. Angeblich sei das Konzept auf “wissenschaftlicher Grundlage” ermittelt worden und durch die Rechtsprechung so vorgeschrieben. Dazu, ob Mieten wirklich nur bis 4,88 Euro als angemessen gelten können, wurde nichts gesagt. Auch zur tatsächlichen Verfügbarkeit von Wohnungen zu diesen Preisen gab es keine konkrete Aussage, trotz Nachfrage mehrerer Ausschussmitglieder. Auf die Einwände mehrerer Teilnehmer, dass die ermittelten Mieten unrealistisch wären, kam die Antwort, dass es sich um “Einzelfälle” handeln müsse. Und angeblich gebe es bei Überschreitung der Höchstmiete keine “Umzugsaufforderungen”, sondern “Kostensenkungsaufforderungen” (Wo ist der Unterschied für die Betroffenen??).
Und es sei ja auch egal, wenn eine Familie wegen der Miethöhe in eine andere Stadt, in einen weit entfernten Ortsteil umziehen müsse…
Und für die Ortsteile seien die festgelegten Mieten ausreichend (dabei ergibt sich sogar aus den Daten der Kreisverwaltung das Gegenteil, wie oben für Brilon/Marsberg/Olsberg dargestellt)
Wer mit der Kürzung seiner Grundsicherung nicht einverstanden sei, der könne ja beim Sozialgericht dagegen klagen. (Das wird allerdings nur für wenige Betroffene möglich sein!)
Besonders peinlich: Die Amtsleiterin kritisierte, dass die BBL in ihrem Antrag geschrieben hatte, der Kreisausschuss habe im Februar das neue Konzept für die KdU beschlossen, und behauptete, das habe der Kreistag gemacht. Normalerweise wäre das völlig belanglos, aber wenn die Amtsleiterin so etwas als wichtig ansieht und aufgreift, dann sollte ihre Kritik wenigstens zutreffen. Der Kreistag hat in diesem Jahr noch gar nicht getagt. Seriösität sieht anders aus…

Ehrlich war wenigstens die SPD-Fraktion. Ihr Sprecher bezeichnete den BBL-Antrag als “Quatsch” und erklärte, wichtig sei nur, dass die Kosten für die KdU “haushaltsrelevant” seien. Ob die angemessenen Mieten realistisch ermittelt werden und die Betroffenen zu diesen Mieten Wohnungen erhalten können, ist der SPD also völlig egal.
Gab es nicht auch im HSK mal eine sozialdemokratische Partei, für die Sozialpolitik wichtig ist? Und die etwas dagegen unternommen hätte, wenn Familien mit geringen Einkommen aus ihren Wohnungen vertrieben werden, weil ihre Miete als nicht “angemessen” gilt, obwohl sie keineswegs zu hoch ist?

Fazit:
Es bleibt zu hoffen, dass Betroffene sich gegen dieses “Konzept” wehren werden. Die SBL hat schon in der Vergangenheit Klagen bei Sozialgerichten erfolgreich begleitet. Die von der Kreisverwaltung beauftragte Firma A+K zeichnet sich auch dadurch aus, dass ihre Konzepte und die angewandte Methodik schon oft von Sozialgerichten für rechtswidrig erklärt wurden, so vom Bundessozialgericht in mehreren grundlegenden Urteilen am 30.01.2019.

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Polizei unter Verdacht

By admin at 12:41 am on Tuesday, March 16, 2021

NRW
Der „Nordstadtblogger“ fragt:
Alles nur Einzelfälle oder gibt es rechtsextreme Netzwerke? Insgesamt gebe es den Angaben des Innenministeriums zufolge aktuell 186 Verdachtsfälle, davon die große Mehrzahl von 170 gegen Polizeibeamte. Weitere Fälle würden Verwaltungsbeamte und Regierungs-beschäftigte betreffen. Die Ermittlungen führten bislang zu 273 Straf- und Disziplinarverfahren, von denen 72 abgeschlossen sind. Die Ballungen lägen in den Polizeipräsidien Essen (50), Köln (21), Aachen (25) und Dortmund (14).

Ermittlungen laufen
Pressemeldungen zufolge gibt es aktuell wohl Ermittlungen zu Chatgruppen innerhalb der Polizei, in denen extremistische, rassistische und fremdenfeindliche Inhalte gepostet worden sein sollen.

Dortmund
Der „Hellweger Anzeiger“ meldet:
„Am Donnerstag waren 14 Verdachtsfälle von rechten Tendenzen in der Dortmunder Polizei öffentlich geworden. Die lokale Polizeibehörde selbst spricht von 15 Fällen, zu denen sie am Freitag (12.03.2021) Details veröffentlicht hat.“

Meschede
Polizeieinsatz in Meschede blieb nicht ohne Folgen
Dem Polizeipräsidium Dortmund müsste zu allem Übel auch noch ein Fall aus Meschede zur Ermittlung vorliegen. Es handelt sich um einen Tatbestand, bei dem ein Polizist im Dezember 2020 in Meschede augenscheinlich Gewalt gegen einen hilflosen Menschen ausgeübt hat. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass Rechtsextremismus bei diesem „Fehltritt“ keine Rolle spielte.

Vielleicht erinnern Sie sich?
Anfang Dezember 2020 berichteten verschiedene Medien, auch der „Stern“ über einen Polizeieinsatz in Meschede, bei dem eine auf ihr Fahrrad gelehnte, anscheinend schlafende Frau durch den Tritt eines Polizeimitarbeiters gleichzeitig mit ihrem Rad zu Fall gebracht wurde. Dieser Vorfall lässt sich nicht abstreiten; denn das Ereignis wurde von einem Augenzeugen gefilmt und ins Netz gestellt.
Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/video-konsequenzen-fuer-tretenden-polizisten-aus-meschede-id231062474.html
Klack:
https://www.stern.de/panorama/stern-crime/polizist-tritt-obdachlose-samt-fahrrad-um—verstoss-gegen-menschenwuerde–9516498.html

Die Aufregung und das öffentliche Interesse waren groß. Es hieß, aus der Bevölkerung seien Anzeigen gegen den Polizeibeamten erfolgt. Aus Neutralitätsgründen ermittele die Dortmunder Polizei. Der Beamte übe weiter seinen Dienst aus. Unklar ist, welche Folgen es für weitere Polizeibeamte, die den Vorfall mitbekommen haben, gibt.

Die Öffentlichkeit hat unseres Wissens in den vergangenen drei Monaten nichts über den Ermittlungsstand erfahren. Dabei gehört es zu den Verpflichtungen der Kommunen und damit auch des Kreises, Obdachlose vor Übergriffen jeder Art zu schützen.

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) bat daher Landrat Dr. Karl Schneider mit Schreiben vom 09.03.2021 um Antwort auf folgende Fragen:

1. Wie ist der Stand der Ermittlungen?

2. Wird nach Abschluss der Ermittlungen die Öffentlichkeit über das Ergebnis informiert?

3. Verrichtet der betreffende Beamte weiterhin seinen Dienst in Meschede?

4. Was unternimmt der Landrat, um Obdachlose und andere wehrlose Menschen vor derartigen Übergriffen (von Polizeibeamten und anderen Personen) zu schützen?

Abschließend bat die SBL-Kreistagsfraktion den Leiter der Kreisverwaltung:
„Bitte berücksichtigen Sie, dass einige Menschen die Vorstellung beängstigt, dass ein anscheinend gewalttätiger Mann womöglich ohne erkennbares Motiv vorsätzlich Gewalt gegen wehrlose Menschen ausübt, so wie offenbar in dem beschriebenen Fall geschehen! Eine Zuständigkeit des Landrats ergibt sich auch aus dem Fünften Kapitel des SGB XII.“

Über die Antwort aus dem Kreishaus werden wir hier berichten.

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Klimaschutzkonzept auf Umwegen?

By admin at 8:32 pm on Friday, March 12, 2021

Es ist schon merkwürdig, welche Umwege manchmal Anträge der SBL nehmen müssen.
Im Februar fanden im Kreisausschuss die Beratungen über den Kreishaushalt 2021 statt. Dafür hatte die SBL u.a. den folgenden Antrag eingebracht:
“In der Kreisverwaltung wird die Stelle einer/eines Klimaschutzbeauftragten neu eingerichtet.
Begründung und Erläuterung:
Das 2013 vom Kreistag beschlossene Klimaschutzkonzept wurde leider bisher nur zu kleinen Teilen umgesetzt. Andere damals ausdrücklich beschlossene Maßnahmen (wie z.B. der Strombezug für kreiseigene Gebäude aus regenerativen Energien) wurden sogar vom Kreistag ausdrücklich abgelehnt.
Der Klimaschutzbeauftragte soll die Aufgabe erhalten, bis Ende des Jahres das Klimaschutzkonzept zu aktualisieren und dann 3 Jahre lang (mit 50% Förderung nach der Kommunalrichtlinie des BMU) Maßnahmen umzusetzen.”

Auf Vorschlag des Landrats wurde der Antrag der SBL mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nur die Fraktion B90/Die Grünen unterstützte ihn.
Nun aber feiert er nach kurzer Zeit offensichtlich eine Auferstehung. In der heutigen Ausgabe der WP für den Altkreis Brilon lesen wir einen Bericht über die Sitzung des Hauptaussschusses der Stadt Olsberg, mit der Überschrift “Breite Basis für HSK-Klimaschutz”.

Daraus erfahren wir interessante Entwicklungen. Der Olsberger Bürgermeister wird dort so zitiert: „Das bestehende Klimaschutzkonzept, das 2013 vom Hochsauerlandkreis für alle Kommunen ausgearbeitet hatte, ist nicht mehr aktuell und daher nicht Förderungswürdig.“
Weiter heisst es in dem Bericht: “Auch eine Überarbeitung sei nicht möglich. Daher müsse völlig neues Konzept her, so Bürgermeister Wolfgang Fischer … Da auch die anderen Städte und Gemeinden im HSK vor einer ähnlichen Situation stehen, habe er sich mit bereits einigen Bürgermeisterkollegen … in Verbindung gesetzt. Auch sie hätten sich für ein gemeinsames Konzept wie 2013 ausgesprochen, dem Landrat Dr. Karl Schneider nicht ablehnend gegenüber stehe. Auf der Bürgermeisterkonferenz im Mai sollen weitere Einzelheiten besprochen werden. …
Immerhin besteht die Möglichkeit 50 Prozent Fördermittel für die Stelle eines Klimaschutzmanagers zu erhalten. Voraussetzung ist allerdings, ein Klimakonzept, das auf eigene Kosten erstellt werden muss, und nicht älter als 36 Monate ist.”
https://www.wp.de/staedte/altkreis-brilon/vorstoss-aus-olsberg-breite-basis-fuer-klimaschutz-im-hsk-id231775997.html

Schön, dass der Landrat nun dem Vorschlag seines Parteikollegen aus Olsberg “nicht ablehnend gegenübersteht”. Nachdem sich die Bürgermeister Anfang Mai darüber verständigt haben, könnte der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 18. Juni den Beschluss über Klimaschutzbeauftragten und Klimaschutzmanager fassen. Das hätte auch etwa vier Monate eher gelingen können, wenn das Kommunalparlament den Antrag der SBL gleich angenommen hätte…

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Klimaschutz – nicht mit der GroKo im HSK!

By admin at 11:32 pm on Thursday, March 4, 2021

Für die Haushaltsberatung im Kreisausschuss hatte die SBL auch einen Antrag zum Klimaschutz gestellt.

“In der Kreisverwaltung wird die Stelle einer/eines Klimaschutzbeauftragten neu eingerichtet.

Begründung und Erläuterung:
Das 2013 vom Kreistag beschlossene Klimaschutzkonzept wurde leider bisher nur zu kleinen Teilen umgesetzt. Andere damals ausdrücklich beschlossene Maßnahmen (wie z.B. der Strombezug für kreiseigene Gebäude aus regenerativen Energien) wurden sogar vom Kreistag ausdrücklich abgelehnt.
Der Klimaschutzbeauftragte soll die Aufgabe erhalten, bis Ende des Jahres das Klimaschutzkonzept zu aktualisieren und dann 3 Jahre lang (mit 50% Förderung nach der Kommunalrichtlinie des BMU) Maßnahmen umzusetzen.”

Das 2013 vom Kreistag des HSK beschlossene Klimaschutzkonzept wurde bisher zu weniger als einem Viertel umgesetzt. Mittlerweile sind viele Basisdaten überholt.
Der HSK könnte nun einen Klimaschutzmanager einstellen, der zunächst das Klimaschutzkonzept des HSK aktualisiert. Dafür müsste der Kreis die Personalkosten alleine tragen. Anschließend könnte der Klimaschutzmanager 3 Jahre lang Vorhaben umsetzen, und das mit Personalkostenförderung.

Schade, dass im Kreisausschuss nur SBL und Grüne für die Einstellung des Klimaschutzmanagers gestimmt haben (die Linke ist im Kreisausschuss nicht stimmberechtigt). Die GroKo (CDU/SPD/FDP) sowie die AfD stimmten dagegen. So wird das nichts mit dem Klimaschutz im HSK!
Die AfD stimmte übrigens bei allen Abstimmungen der Haushaltsberatung zusammen mit der CDU.

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Notfall Rettungsdienst?

By admin at 11:57 pm on Wednesday, March 3, 2021

Ein von der Kreisverwaltung beauftragter Gutachter hat den Entwurf für den Rettungsdienstbedarfsplan vorgelegt. Dazu gehört umfangreiches Datenmaterial, viel mehr als bei bisherigen Plänen für den Rettungsdienst.

Daran wird deutlich, dass im HSK die sog. Hilfsfrist bei weitem nicht eingehalten wird. Mit ihr wird definiert, wie lange es in 90% der Notfalleinsätze dauern darf, bis das “Rettungsmittel” (i.a. also der RTW) nach dem Einsatzbefehl die Einsatzstelle erreicht. Für den HSK ist diese Frist mit 12 Minuten definiert. Das ist bereits ungewöhnlich lang. In Städten gilt meist eine Hilfsfrist von 8 Minuten. Im benachbarten Landkreis Waldeck-Frankenberg (ebenfalls eine ländliche Region) sind es 10 Minuten.

Hilfsfristen

Selbst diese lange Hilfsfrist wird im HSK aber nur in 84,4% der Fälle eingehalten. Die Quote der Nichteinhaltung liegt mit 15,6% über die Hälfte höher als die zulässigen 10%. Erst bei einer Hilfsfrist von 14 Minuten würde die Hilfsfrist in 90% der Fälle eingehalten . Innerhalb von 10 Minuten wird das Ziel nur in 72,2% der Notfalleinsätze erreicht, in maximal 8 Minuten sogar nur in 52,2%. Zu beachten ist dabei auch, dass nur die 12.593 Notfalleinsätze (mit Blaulicht und/oder Sirene) innehalb eines Jahres ausgewertet werden; ihr Anteil an allen Einsätzen beträgt 28%.

Es besteht also Handlungsbedarf. Dafür sollen u.a. die Einsatzsstunden der Rettungstransaportwagen (RTW) erhöht werden. Und es soll nur für 3 von bisher 12 Rettungswachen keine räumlichen Veränderungen geben; die anderen sollen an verkehrsgünstigere Standorte verlegt werden:
neueRW
(“VB” steht für Versorgungsbereich)

Im Juni 2021 soll der neue Bedarfsplan vom Kreistag beschlossen werden.

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