Notfall Rettungsdienst?
Ein von der Kreisverwaltung beauftragter Gutachter hat den Entwurf für den Rettungsdienstbedarfsplan vorgelegt. Dazu gehört umfangreiches Datenmaterial, viel mehr als bei bisherigen Plänen für den Rettungsdienst.
Daran wird deutlich, dass im HSK die sog. Hilfsfrist bei weitem nicht eingehalten wird. Mit ihr wird definiert, wie lange es in 90% der Notfalleinsätze dauern darf, bis das “Rettungsmittel” (i.a. also der RTW) nach dem Einsatzbefehl die Einsatzstelle erreicht. Für den HSK ist diese Frist mit 12 Minuten definiert. Das ist bereits ungewöhnlich lang. In Städten gilt meist eine Hilfsfrist von 8 Minuten. Im benachbarten Landkreis Waldeck-Frankenberg (ebenfalls eine ländliche Region) sind es 10 Minuten.
Selbst diese lange Hilfsfrist wird im HSK aber nur in 84,4% der Fälle eingehalten. Die Quote der Nichteinhaltung liegt mit 15,6% über die Hälfte höher als die zulässigen 10%. Erst bei einer Hilfsfrist von 14 Minuten würde die Hilfsfrist in 90% der Fälle eingehalten . Innerhalb von 10 Minuten wird das Ziel nur in 72,2% der Notfalleinsätze erreicht, in maximal 8 Minuten sogar nur in 52,2%. Zu beachten ist dabei auch, dass nur die 12.593 Notfalleinsätze (mit Blaulicht und/oder Sirene) innehalb eines Jahres ausgewertet werden; ihr Anteil an allen Einsätzen beträgt 28%.
Es besteht also Handlungsbedarf. Dafür sollen u.a. die Einsatzsstunden der Rettungstransaportwagen (RTW) erhöht werden. Und es soll nur für 3 von bisher 12 Rettungswachen keine räumlichen Veränderungen geben; die anderen sollen an verkehrsgünstigere Standorte verlegt werden:
(“VB” steht für Versorgungsbereich)
Im Juni 2021 soll der neue Bedarfsplan vom Kreistag beschlossen werden.