Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Flughafen weiter in Turbulenzen

By admin at 10:05 am on Tuesday, June 29, 2021

Der Flughafen Paderborn/Lippstadt in Büren-Ahden hatte bis Ende letzten Jahres außer dem Mehrheitsgesellschafter Kreis Paderbon 6 weitere kommunale Gesellschafter. Davon sind 3 zum Jahresbeginn ausgestiegen: die Kreise Gütersloh, Lippe (Detmold) und die kreisfreie Stadt Bielefeld. Sie haben ihre Gesellschaftsanteile an den Kreis Paderborn abgegeben. Der hält nun ca. 78% der Anteile und kann daher alles alleine entscheiden. Denn die anderen Gesellschafter verfügen nur noch über weniger als 25% und haben damit keine “Sperrminorität” mehr. Trotzdem hält die GroKo im Kreistag des HSK (CDU/SPD/FDP) weiterhin an der Beteiligung des HSK fest. Auch der Hinweis der SBL, dass der HSK nun gesellschaftsrechtlich keinerlei Einfluss mehr hat, änderte daran nichts. Dafür zahlt der HSK viel Geld, ca. 1 Mio Euro bereits Ende 2020 und in den nächsten Jahren jedes Jahr mindestens 100.000 Euro.

Der Flughafen hat gerade ein Insolvenzverfahren abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Mitarbeiterzahl drastisch reduziert, von bisher etwa 170 auf nun nur noch etwa 65. Zukünftig sollen pro Jahr nur noch etwa 300 Tsd Passagiere abgefertigt werden; vor gut einem Jahrzehnt waren es noch 1,4 Mio !

Nun scheint es auch an der Spitze der Flughafenverwaltung einschneidende Veränderungen zu geben. Die in Ostwestfalen erscheinende “Neue Westfälische” (NW) meldete am 23. Juni unter der Überschrift “Kommt es zum Chefwechsel am Paderborner Flughafen?”:
“… scheint sich an der Spitze des Airports eine Veränderung anzubahnen. … Im Kreistag ging es am Montagabend im nicht-öffentlichen Sitzungsteil unter der Überschrift ‘Beteiligung des Kreises Paderborn an der Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH’ auch um die Zukunft in Ahden. Zur Überraschung der Zuschauer erschien bereits während der öffentlichen Sitzung Roland Hüser, der Prokurist des Flughafens, und sortierte auf einem Zuschauerplatz seine Unterlagen am Laptop.
Keine Spur an diesem Abend von Geschäftsführer Marc Cezanne, der sonst üblicherweise die Kommunalpolitiker über aktuelle Entwicklungen unterrichtet. Nach NW-Informationen hat am Montag Hüser die Ausrichtung des Flughafens für die Zeit nach der großen Existenzkrise im Kreistag dargelegt. Der Kreis Paderborn ist mit knapp 80 Prozent mit Abstand größter Anteilseigner an der Airport-GmbH.
Zuletzt hatten bereits politische Beobachter gegenüber der NW geäußert, dass Cezanne über eine längere Zeit nicht mehr öffentlich in Erscheinung getreten ist. Er hatte zwar den Medien Ende April zum offiziellen Ende des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung Rede und Antwort gestanden, doch danach wurde es stiller um ihn. Bei der Landung der türkischen Fußball-Nationalmannschaft sowie in den jüngsten Presseerklärungen zu neuen Flugzielen war von Cezanne nichts zu sehen und zu lesen. … Roland Hüser übernahm ebenfalls 2013 die Rolle als zweiter Mann in der Airport-Leitung. Zuvor war er seit 1999 Abteilungsleiter Passagierdienste. Offenbar ist er nun bereit für den Spitzenjob.”
https://www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/23036429_Kommt-es-zum-Chefwechsel-am-Paderborner-Flughafen.html

Ob der bisherige Prokurist Hüser nun neuer Flughafen-Chef werden soll, darüber wurde der Kreistag des HSK bisher nicht informiert.

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Landrat soll Kreistagsbeschluss beanstanden

By admin at 11:41 pm on Wednesday, June 23, 2021

“Verletzt ein Beschluß des Kreistags das geltende Recht, so hat der Landrat den Beschluß zu beanstanden.” So steht es in § 39 der “Kreisordnung”, die verbindliche Vorgaben für alle 31 Kreise in NRW macht.

Der Bedarf für eine solche Beanstandung besteht nun im Hochsauerlandkreis. Denn der Landrat ließ in der Sitzung des Kreistags am 18. Juni über das “Zukunftsprogramm 2025″ abstimmen , ohne vorher auch nur einen einzigen der Änderungsanträge der SBL und der Grünen zur Abstimmung zu stellen. Darüber haben wir hier schon berichtet:
http://sbl-fraktion.de/?p=10081

Diese Verfahrensweise ist ein eindeutiger und gravierender Verstoß nicht nur gegen demokratische Grundregeln, sondern auch gegen die Geschäftsordnung des Kreistags. Darin steht in § 17 Abs. 3 eindeutig, dass „über einen Gegenantrag oder einen Antrag auf Abänderung vor dem ursprünglichen Antrag abgestimmt“ werden muss.

Es mag für manchen Lokalpolitiker ungewöhnlich sein, aber einige Spielregeln müssen eingehalten werden. Wenn der Landrat über eingebrachte Änderungs- und Ergänzungsanträge keine Beratung und keine Abstimmung zulässt, könnten Kreistagssitzungen demnächst auch ganz entfallen und durch ein Treffen des Landrats mit je einem Vertreter der Fraktionen von CDU und SPD ersetzt werden. Hier geht es um ein Zukunftsprogramm, mit dem die Kreispolitik in den nächsten 4 Jahren gesteuert werden soll.

Weil der Beschluss über das „Zukunftsprogramm Hochsauerlandkreis 2025“ nicht rechtmäßig zustande kam, haben die beiden Kreistagsmitglieder der SBL den Landrat schriftlich aufgefordert, entsprechend der Vorgaben der Kreisordnung diesen Beschluss zu beanstanden. Auch die beiden Kreistagsmitglieder der Fraktion Die Linke/FW haben eine solche Aufforderung an den Landrat geschickt.

Wir werden über die weitere Entwicklung berichten!

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Undemokratisch in die Zukunft

By admin at 4:30 pm on Saturday, June 19, 2021

Auf der Tagesordnung des Kreistags stand am Freitag (18. Juni) auch der Beschluss über das „Zukunftsprogramm 2025“. Es wurde von der Kreisverwaltung entworfen und enthält „Ziele der Zukunft“ für die vier „Lebensbereiche“
• Gesellschaft
• Wirtschaft & Tourismus
• Umwelt & Klima
• Digitalisierung & Verwaltung.

Das letzte „Zukunftsprogramm“ stammte aus dem Jahre 2013 und sollte nun an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

So weit – so gut.
Alles andere als gut war jedoch der Ablauf zur Beschlussfassung.

Die SBL hatte schriftlich und fristgerecht Änderungs- und Ergänzungsanträge in den Kreistag eingebracht. Auch die Fraktion der Grünen hatte eigene Änderungsanträge für die Kreistagssitzung gestellt. Doch statt über die Anträge zu diskutieren und abstimmen zu lassen, verhinderte der Landrat als Sitzungsleiter jede Debatte und ließ mit der Mehrheit seiner GroKo (CDU/SPD/FDP) das „Zukunftsprogramm“ in der dem Kreistag vorgelegten Fassung bestätigen. Kein einziger Änderungsantrag wurde zur Abstimmung gestellt.

Dies ist ein extremer Rückfall in undemokratische Abläufe.
In der Woche vorher hatte der Wirtschaftsausschuss getagt, der federführende Ausschuss für dieses Programm. Bereits dort hatte die GroKo beschlossen, keinen einzigen Änderungsantrag zuzulassen, so dass auch dort schon keine inhaltliche Debatte stattfinden konnte.

Bei den Änderungsanträgen der SBL ging es u.a. um:
• Für alle Ziele wird ein Zeithorizont für die Umsetzung angegeben; das können ein oder mehrere Kalenderjahre sein oder auch eine laufende Aufgabe. Ohne eine solche Zuordnung bleibt die Umsetzung der Ziele sehr unverbindlich.
• Teil des Zukunftsprogramms wird eine laufende Evaluierung der Umsetzung der in ihm enthaltenen strategischen Ziele. Dabei soll eine externe Begleitung durch eine wissenschaftliche und unabhängige Einrichtung erfolgen, die sich mit Organisationsentwicklung befasst. Halbjährlich soll dem Kreistag über die Zielerreichung und über die Prozesse berichtet werden.
• Für alle Ziele soll jetzt eine Überprüfung der Aktualität erfolgen… In der Zwischenzeit gab es wesentliche Veränderungen, z.B. durch das am 29.04.2021 verkündete Urteil des BVerfG zum Klimaschutz.
• Der HSK führt in seinen Bildungseinrichtungen konkrete Maßnahmen durch, damit alle Menschen gleiche Bildungschancen haben.
• In seinen eigenen Schulen sorgt der HSK für digitale Kompetenz und technische Ausstattung, so dass auch Distanzunterricht erfolgreich durchgeführt werden kann, falls er notwendig wird.
• Kinder und Jugendliche müssen jederzeit qualifizierte Ansprechpartner erreichen können, die sie besonders in Notsituationen schnell unterstützen können.
• Das Kreisgesundheitsamt führt eine umfassende Digitalisierung ein, so dass erforderliche Daten sicher, schnell und arbeitssparend zwischen den beteiligten Akteuren übertragen werden können.
• Alle öffentlich zugänglichen Gebäude des HSK sind barrierefrei erreichbar.
• Der HSK schafft eine „Willkommenskultur“, so dass deutlich wird, dass auch im HSK Menschen aller Herkunft willkommen sind.
• Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit musischen und anderen kulturellen Bildungsangeboten zu günstigen Preisen.
• Der HSK unterstützt Untersuchungen zur möglichen Reaktivierung von Bahnstrecken und fördert die Umsetzung der Reaktivierungen.
• Der HSK unterstützt weiterhin den Erhalt und die Modernisierung der bestehenden Bahnstrecken, insbesondere eine durchgehende Zweigleisigkeit sowie die Elektrifizierung zwischen Schwerte und Warburg und die Modernisierung aller Bahnhöfe.
• Der HSK sorgt für eine wesentliche Verbesserung der Anschlüsse beim Übergang zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln und der Verbindungen zum Fernverkehr der Bahn.
• Der HSK setzt sich für eine kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Zügen ein, wie es bereits in den Nachbarkreisen Olpe, Siegen und Waldeck-Frankenberg der Fall ist.
• Der HSK setzt sich dafür ein, dass alle Haushalte eine angemessene Wohnung mit für sie bezahlbarer Miete erhalten können, insbesondere auch die Empfänger von Grundsicherungsleistungen.
• Der HSK richtet – wie bereits andere Kommunen – die Stelle für einen Mobilitätsbeauftragten ein.
• Der HSK sorgt dafür, dass im Kreisgebiet alle in NRW vorhandenen Schulformen angeboten werden, damit beim Schulwechsel infolge des Arbeitsplatzwechsels eines Elternteils in den HSK keine Nachteile entstehen.
• Der HSK entwickelt Konzepte, um Tourismus in einer klimafreundlichen und nachhaltig wirtschaftenden Region mit viel Natur sowie mit umfassenden Gesundheitsangeboten darzustellen.
• Einrichtung der Stelle einer/eines Klimaschutzbeauftragten.
• Bezug der Energie für die eigenen Gebäude nur aus regenativen Quellen.
• Untersuchung aller Abläufe in den Verwaltungen auf Möglichkeiten zur CO2-Reduzierung.
• Einschränkung der Massentierhaltung.
• Schutz vor Überdüngung und zu hohen Nitratgehalten.
• Digitalisierung in Ämtern mit hohen Besuchsfrequenzen, z.B. Straßenverkehrsamt, so dass von den Bürgerinnen und Bürgern fast alle Vorgänge online erledigt werden können.
• Erhebliche Reduzierung der Anmelde- und Wartezeiten im Straßenverkehrsamt.
• Verkauf aller Anteile an der Flughafengesellschaft PB/LP an den Kreis Paderborn.

Über nichts davon durfte im Kreistag gesprochen werden…

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Änderungsantrag der SBL zur Stellungnahme zum Vogelschutzgebiet

By admin at 12:09 pm on Friday, June 18, 2021

Der Kreistag soll in seiner Sitzung am 18.06.2021 die Stellungnahme des HSK zum „Vogelschutzgebiet (VSG) Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg“ beschließen. Der Beschlussvorschlag von Landrat und Verwaltung sieht eine Ablehnung der Planungen vor, wegen angeblicher rechtlicher Fehler.
Dazu hat die SBL-Kreistagsfraktion am 14.06.2021 den folgenden Änderungsantrag gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

die SBL-Kreistagsfraktion hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung den folgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag in Drs. 10/190 beschlossen:
„Der Kreistag beschließt, dass der Hochsauerlandkreis im Verfahren ‚Beteiligung der Träger öffentlicher Belange …’ zu der beabsichtigten Gebietsmeldung DE-4517-401 ‚Diemel- und Hoppecketal mit Wäldern bei Brilon und Marsberg’ keine Stellungnahme abgibt und damit dem Votum das Naturschutzbeirats folgt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bitte um Initiierung von Verhandlungen mit dem Ziel des Abschlusses einer Vereinbarung nach dem Muster der ‚Medebacher Vereinbarung’ bzw. der ‚Hellwegbördevereinbarung’ an die höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg heran zu treten.“

Begründung
1.
Der von der Kreisverwaltung vorgelegte Entwurf hat offensichtlich das Ziel, das geplante Vogelschutzgebiet (VSG) zu verhindern. Damit wird er den Belangen des Natur- und Artenschutzes nicht gerecht, insbesondere nach dem am 29.04.2021 verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.
Die vorliegenden Daten zeigen eindeutig, dass eine Fläche mindestens in der vom LANUV vorgeschlagenen Größe als Europäisches VSG ausgewiesen werden muss.
Auch Landesumweltministerin Heinen-Esser hat in der Videokonferenz am 17.05.2021 ausdrücklich die fachliche Kompetenz von LANUV und VNV, auf deren fachlicher Arbeit die nun vorgelegten Ergebnisse beruhen, hervorgehoben.

2.
Darüber hinaus ist der Entwurf der Stellungnahme auch unter juristischen Gesichtspunkten ungeeignet.
Als zentraler Kritikpunkt wird in dem von der Kreisverwaltung vorgelegten Entwurf genannt: „das bisherige Verfahren zur Festlegung der Gebietskulisse … entspricht nicht gesetzlichen Vorgaben des § 51 Landesnaturschutzgesetz NRW.
Danach ist die Ermittlung der Gebiete … ausdrücklich und ausschließlich Aufgabe des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Es handelt sich insoweit um eine hoheitliche Aufgabe, die nicht von einer Privatperson – mag sie oder ihre Mitarbeiter, Mitglieder etc. noch so qualifiziert und integer sein – anstelle der Behörde übernommen werden darf.“
Konkret heißt es dazu in § 51 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz jedoch:
„(1) Die Gebiete, die der Europäischen Kommission von der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.06.2013, S. 193) geändert worden ist, zu benennen sind, werden nach den in dieser Vorschrift genannten naturschutzfachlichen Maßgaben durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ermittelt.“ (Unterstreichungen hinzugefügt, wie auch unten)
Nur die Ermittlung der Gebiete ist also allein dem LANUV übertragen, nicht aber die Beschaffung von Informationen, die zur Ermittlung der Gebiete führen. Das LANUV ist somit frei, auf welche fachlichen Quellen es sich bei der Ermittlung dieser Gebiete stützt, und es ist nirgendwo festgelegt, dass nur Beamtinnen und Beamte schützenswerte Vögel beobachten, zählen und kartieren dürfen, weil bereits dies eine hoheitliche Aufgabe sei.
Im konkreten Fall hat das LANUV aufgrund von Unterlagen des VNV, die dieser in jahrelanger fachlicher Arbeit erstellt hat und die vom LANUV überprüft wurden, die Gebietsabgrenzung vorgeschlagen. Damit sind alle gesetzlichen Anforderungen nach § 51 LNatSchG zweifelsfrei erfüllt.
Auch die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung macht keine Einschränkungen, wer an der Zählung der Vögel mitwirken darf, sondern betont die fachlichen Kriterien:
„Gehört ein Gebiet nach dem naturschutzfachlichen Vergleich zu den für den Vogelschutz ‚geeignetsten’ Gebieten, ist es zum Vogelschutzgebiet zu erklären… Die Identifizierung Europäischer Vogelschutzgebiete hat sich ausschließlich an ornithologischen Kriterien zu orientieren. Eine Abwägung mit anderen Belangen findet nicht statt.“ (BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 – 4 A 15/02)
Im selben Urteil des BVerwG wird außerdem klar gestellt, dass wirtschafts- und verkehrspolitische Gründe keine Rolle spielen dürfen:
„Der erkennende Senat hat … die Überzeugung gewonnen, dass die Nichtmeldung des Nassanger-Gebiets maßgeblich auf wirtschafts- und verkehrspolitische Gründe zurückzuführen ist. Der Kl. hat in seiner dem Senat vorgelegten Stellungnahme zur bayerischen Gebietsauswahl von FFH- und Vogelschutzgebieten … substanziiert unter Heranziehung von Veröffentlichungen und Pressemitteilungen der Staatsregierung dargelegt, dass Gebiete aus der ursprünglichen „Prüfliste” des LfU unter anderem deshalb gestrichen wurden, weil sie Flächen für Straßenbauprojekte im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthielten.“ (ebenda)
So äußert sich auch die Fachliteratur:
„Ob ein bestimmtes Gebiet als Schutzgebiet auszuweisen ist, bleibt im Einzelfall oftmals politisch umstritten. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Entscheidung, die nicht im Ermessen der zuständigen Behörde steht, denn bei der Auswahlentscheidung ist diese an ornithologische Kriterien gebunden.“ (Koch/Hofmann/Reese, Umweltrecht, Rn 91 zu § 7 Naturschutzrecht).

3.
Die Einleitung von Gesprächen, die zu einer Vereinbarung wie beim VSG „Medebacher Bucht“ führen, ist dagegen ein sinnvoller Ansatz. Gerade dieses ebenfalls im HSK gelegene VSG zeigt, dass die Ausweisung eines VSG viele Chancen nicht nur für den Artenschutz, sondern auch für die Landwirtschaft und den Erholungswert der Landschaft bietet.”

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SBL fordert Erhalt der Bahnverbindungen nach Kassel

By admin at 11:36 pm on Wednesday, June 16, 2021

Für die Kreistagssitzung am Freitag, 18. Juni (Beginn ist um 15 Uhr in der Schützenhalle in Brilon!) hat die SBL-Kreistagsfraktion einen Antrag gestellt:
„Obere Ruhrtalbahn – Direkte Bahnverbindungen von und nach Kassel“

Der TOP war bereits auf Initiative der SBL auf die Tagesordnung gekommen. Im Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung wird auch der Vorschlag der SBL aufgegriffen, sich für den Erhalt der durchgehenden Züge aus dem HSK nach Kassel einzusetzen. Davon gibt es derzeit 6 pro Tag (Linie RE 17). Alle Direktverbindungen sollen allerdings zum Fahrplanwechsel im Jahr 2022 entfallen. Dann wäre immer auf der Fahrt nach Kassel ein Umstieg in Warburg notwendig, in Züge die aus dem Ruhrgebiet über Paderborn und Warburg nach Kassel fahren. Dieses Umsteigen ist mit einem Bahnsteigwechsel verbunden und kann in der im Fahrplan vorgesehenen Zeit von 4 bis 5 Minuten nur dann klappen, wenn der ankommende Zug keine Verspätung hat. Die tritt aber sehr häufig auf, und bereits bei nur 3 Minuten zu später Ankunft wird der Anschluss nicht mehr erreicht. Die Häufigkeit der Verspätungen erhöht sich auch dadurch, dass die Strecke zwischen Brilon-Wald und Warburg (mit mehr als 40 Minuten Fahrtdauer) nur eingleisig ist. Laut Fahrplan sollen sich die Züge der RE 17 in Marsberg begegnen. Falls aber der Zug aus einer richtung Verspätung hat, überträgt sich das gleich auf die Gegenrichtung, und der Anschluss “platzt”.

Nun hat der für den Bahnverkehr zuständige Zweckverband im März den Beschluss gefaßt, dass alle Züge aus dem Sauerland in Warburg enden. Auch die Vertreter des HSK in der Zweckverbandsversammlung waren daran beteiligt. Als einzige Kompensation wurde vom Zweckverband beschlossen, auf dem Bahnsteig in Warburg für 250.000 Euro eine beheizte Wartehalle zu bauen. Die macht zwar den Aufenthalt auf dem Bahnsteig etwas angenehmer. Eine oder gar zwei Stunden ungeplante Wartezeit im Warmen sind aber kein Ersatz für erreichte Anschlüsse. Deren Mitglieder aus dem HSK haben weder versucht Alternativen zu entwickeln noch den Kreistag über diese für die Bahnverbindungen aus dem und in den HSK sehr ungünstige Entwicklung informiert.

Damit sich die Aussichten verbessern, hat die SBL-Kreistagsfraktion den folgenden Ergänzungsantrag eingebracht:

„Falls sich die Aufrechterhaltung der direkten Zugverbindungen des RE17 zwischen dem HSK und Kassel kurzfristig nicht realisieren lässt, fordert der Kreistag die Vertreterinnen und Vertreter des HSK in den Gremien des NWL und des ZRL auf, sich dort für die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts zur Erhöhung der Anschlusssicherheit im Bahnhof Warburg einzusetzen.
Zu den in diesem Konzept vorzusehenden Maßnahmen sollten gehören:
• Umstieg vom RE17 in den RE11 bzw. in die MDV auch in Richtung Kassel ohne Wechsel des Bahnsteigs, um dadurch die für den Umstieg in Warburg erforderliche Zeit zu verkürzen,
• Schaffung von Kreuzungsmöglichkeiten auch in den benachbarten Bahnhöfen des jetzigen Kreuzungsbahnhofs Marsberg, also in Westheim und Bredelar, um die Übertragung von Verspätungen des RE17 auf die Gegenrichtung zu reduzieren,
• Ertüchtigung der Gleise und Weichen westlich des Bahnhofs Warburg, um dadurch die Ein- und Ausfahrtsgeschwindigkeit zu erhöhen,
• Anpassungen der Fahrpläne, um die Zeitspannen für den Umstieg in Warburg von derzeit nur 4 bis 6 Minuten zu verlängern,
• Wiedereinführung einer frühen Verbindung nach Kassel, so dass von dort aus schon vor 8 Uhr Weiterfahrten z.B. nach Hamburg, Rostock, Berlin, Erfurt, Dresden, Leipzig, Frankfurt, Nürnberg, München, Stuttgart und Freiburg möglich werden.
Außerdem sollten die Möglichkeiten geprüft werden, im Bahnhof Warburg ein Parallelgleis neben den Bahnsteigen zu bauen, so dass Güterzüge den Bahnhof durchfahren können, ohne dass eine Behinderung durch an den Bahnsteigen wartende Personenzüge eintritt.
All diese Maßnahmen sind unabhängig von den langfristig anzustrebenden Zielen, die Zweigleisigkeit der Strecke des RE17 wieder herzustellen und die Strecke zu elektrifizieren sowie einer Taktverdichtung zwischen Warburg und Kassel.“

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Was wird aus der Biologischen Station?

By admin at 2:12 pm on Tuesday, June 15, 2021

Im Frühjahr 2017, also vor nur 4 Jahren, zog die Biologische Station des HSK von Bödefeld nach Brilon um. Das Haus, in dem sie früher untergebracht war, wurde abgerissen. Vorher wurde das Gebäude in Brilon, in dem sich bis dahin ein Ausbildungszentrum für die Feuerwehr befunden hatte, mit viel Aufwand saniert und umgebaut.

Doch nun haben Landrat und Kreisverwaltung offenbar andere Pläne: Die benachbarte Polizeiwache Brilon soll erweitert werden. Dafür will der Kreis fast 7 Mio Euro ausgeben. Auch die bisher von der Biologischen Station Räume sollen nun von der Polizei genutzt werden. Die Maßnahme soll am Freitag (18. Juni) vom Kreistag beschlossen werden.

Doch was wird aus der Biologischen Station und ihren 13 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Dafür gibt es bisher keine Perspektive. In der Sitznugsdrucksache 10/229 von Landrat und Kreisverwaltung heisst es nur lapidar:
“Das Sanierungskonzept, welches auch die Nutzung des derzeit von der Biologischen Station Hochsauerlandkreis genutzten Bereichs vorsieht …”
“Für den Standort ‘Biologische Station’ gilt es, Alternativen zu entwickeln.”

Das bedeutet im Klartext: Bisher hat sich niemand konkrete Gedanken gemacht und eine praktikable LÖsung entwickelt.
Daher müssen die Forderungen an den Kreistag lauten: Die teure Ausweitung der Briloner Polzeiwache muss kritisch überprüft werden.
Und vor allen weiteren Planungen muss es eine akzeptable Alternative für die Biologische Station geben.
Außerdem muss geklärt werden, wer dann verlorenen Umbaukosten für die Biologische Station trägt, nachdem die Räume nur 4 Jahre für ihren neuen Zweck genutzt werden konnten.

Näheres über die Arbeit der Biologischen Station steht hier:
http://www.biostation-hsk.de/

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Gedanken über die Zeit nach Corona: Wird es wohl besondere Angebote für Kinder und Jugendliche mit sozialen und psychischen Problemen geben?

By admin at 8:51 am on Sunday, June 13, 2021

Kinder, Jugendliche und Lehrer/innen in den Zeiten der Pandemie
Im Anschluss an die seit über einem Jahr geführte Debatte über Schulöffnungen und Schulschließungen machen sich nun Lehrerverbände Gedanken darüber, wie man Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen stärker in den Blick nehmen kann. Diese Aufgabe kann nicht allein durch Eltern und Lehrkräfte geleistet werden, meint der Vertreter der SBL im Schulausschuss. Er geht auch davon aus, dass darüber hinaus leistungsschwache Schülerinnen und Schüler durch den Distanz- und Wechselunterricht zusätzliche kognitive Nachteile erlitten haben, die dringend aufgehoben werden müssen.

Anfrage
Ergo wandte sich die SBL-Fraktion am 21.05.2021 mit diesen Fragen an den Landrat Dr. Schneider:

1. Wird es im HSK für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen die Möglichkeit eines Sozialcoachings oder Telefoncoachings geben?
2. Wird es im HSK für förderbedürftige Kinder und Jugendliche Mentoring- oder Coachingangebote geben?
3. Besteht für förderbedürftige Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, dass sie sich während der Sommerferien in digitaler oder analoger Form an kostenlose Nachhilfeinstanzen wenden können?

Antwort
Die Anfrage der SBL-Fraktion wurde mit Schreiben datiert auf den 07.06.2021 so beantwortet.

„Sehr geehrter Herr Loos,

nach interner Abstimmung mit den Fachdiensten 21 (Schulverwaltung), 23 (Schulaufsicht, Medienzentrum, Regionales Bildungsnetzwerk), 26 (Jugendhilfe) und 28 (Regionale Schulberatung) beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

1. Wird es im HSK für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen die Möglichkeit eines Sozialcoachings oder Telefoncoachings geben?

Gem. § 8a SGB VIII haben Kinder und Jugendliche das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Das Jugendamt sowie ansässige Beratungsstellen (u.a. Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche des Caritasverbandes) halten unabhängig von Corona jederzeit entsprechende Beratungsangebote vor.
Im Rahmen der Jugendarbeit stehen die Jugendfreizeitstätten auch während der Pandemie für persönliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung

Die Regionale Schulberatung fokussiert als psychologischer Fachdienst für Schule die schulischen Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Beratung und Unterstützung der vor Ort tätigen Lehr- und Fachkräfte, sowie der Eltern als Bezugspersonen.
Bei zahlreichen Themen wie Ängsten, sozioemotionalen Auffälligkeiten und Schulvermeidung ist eine coronazeitbedingte Intensivierung auf Seiten der Kinder zu beobachten und weiter zu erwarten. Für sie sind verlässliche Strukturen, ein strukturgebender Schulalltag stabile Beziehungen und gestärkte Bezugspersonen von größter Bedeutung. Hier setzt schulpsychologische Arbeit an und bietet eine Unterstützung der vielfach selbst belasteten Bezugspersonen, die tagtäglich vor Ort mit diesen Herausforderungen umgehen (müssen), Stabilität geben und Lern- und Entwicklungsprozesse begleiten – unabhängig davon, ob die Kinder auch mögliche zusätzliche außerschulische Maßnahmen wahrnehmen oder in Therapien angebunden sind.
Vor diesem Hintergrund finden Lehr- und schulische Fachkräfte sowie Eltern und Schülerinnen und Schüler Unterstützung im Umgang mit diesen Herausforderungen in der Regionalen Schulberatungsstelle. Dabei ersetzt schulpsychologische Beratung keine Psychotherapie; Schulpsychologinnen und -psychologen haben keinen therapeutischen Auftrag. Auch längerfristige Förderungen und die Aufarbeitung von Lerndefiziten können hier nicht geleistet werden.

2. Wird es im HSK für förderbedürftige Kinder und Jugendliche Mentoring- oder Coachingangebote geben?

Für die Beantwortung der Fragen 2 und 3 wird davon ausgegangen, dass mit „förderbedürftig” die „leistungsschwachen“ Kinder und Jugendliche im Sinne der Anfrage gemeint sind.

Eine trennscharfe Differenzierung zwischen förderbedürftigen Kindern und Jugendlichen und solchen mit psychischen Störungen oder sozialen Problemen ist nicht möglich. Bei einigen Kindern und Jugendlichen liegen sicherlich auch beide Formen der Beeinträchtigung vor.

Von daher gelten die Ausführungen zu Frage 1 auch für die förderbedürftigen Kinder und Jugendlichen.

3. Besteht für förderbedürftige Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, dass sie sich während der Sommerferien in digitaler oder analoger Form an kostenlose Nachhilfeinstanzen wenden können?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Programm „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ aufgelegt. Das Programm hat das Ziel, mit außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten die individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler gezielt auszugleichen.

Das Programm beinhaltet folgende Förderbereiche:
a) Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen,
b) Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen,
c) Individuelle Bildungs -und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF.

Die Laufzeit des Programms wurde bis zum Sommer 2022 ausgedehnt. Die Angebote können auch außerhalb der Ferienzeiten durchgeführt werden.
Die kommunalen Schulträger im Hochsauerlandkreis haben im Rahmen einer Schulträger-Dienstbesprechung am 28.04.2021 ohne Ausnahme die Bereitschaft erklärt, bei entsprechenden Bedarfen und Angeboten vor Ort die notwendigen Eigenanteile, die die Förderrichtlinien vorsehen, zur Verfügung zu stellen. Als Initiatoren werden hier die außerschulischen Partner (z.B. OGS-Träger‚ Träger der freien Jugendhilfe) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen gesehen.

Die Träger der freien Jugendhilfe haben gegenüber dem Hochsauerlandkreis als Schulträger erklärt, dass sie mit den kreiseigenen Schulen Kontakt aufnehmen werden mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler für eine Teilnahme an den geplanten Maßnahmen zu motivieren. Darüber hinaus ist geplant,dass z.B. mit Zustimmung der Eltern die Lehrkräfte Förderempfehlungen zur Verfügung stellen, damit die Lernangebote passgenau auf die einzelnen Schüler zugeschnitten werden können.

Neben diesen Angeboten bieten einzelne Jugendfreizeitstätten Nachhilfe in unterschiedlicher Form an.“

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GaGAGroKo gegen Vogelschutzgebiet

By admin at 2:17 pm on Wednesday, June 9, 2021

Am Montag (7. Juni) stand auch im Wirtschaftsausschuss des HSK die Stellungnahme zum geplanten Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg auf der Tagesordnung. Dafür war von der Kreisverwaltung mit Unterstützung einer Münsteraner Anwaltskanzlei ein Text vorgelegt worden. Er endete mit einem Fazit, wonach angeblich das Verfahren “nicht den gesetzlichen Anforderungen” entspräche.

Eine Woche zuvor hatte der Naturschutzbeirat des HSK mit deutlichem Votum von mehr als 70% diese Stellungnahme abgelehnt und festgestellt, dass sie so wenig Substanz enthalte, dass sie auch durch Änderungen im Text nicht verwertbar wäre. Auch die Landesumweltministerin Heinen-Esser (CDU) hatte in einer Videokonferenz am 17. Mai mit mehr als 100 Teilnehmern die Arbeit des VNV und des LANUV, die die fachliche Grundlage für die Ausweisung des Vogelschutzgebietes lieferten, ausdrücklich gelobt.

Doch was geschah dann am Montag im Ausschuss? Die SBL beantragte, sich dem Votum des Naturschutzbeirats anzuschließen. Doch nur SBL und Linke/FW folgten diesem Vorschlag, die “GaGaGroKo” (CDU/SPD/FDP/Grüne) stimmte geschlossen dagegen. Stattdessen schlossen sie sich in einer weiteren Abstimmung ausdrücklich und ohne irgendeine Änderung dem Vorschlag der Kreisverwaltung und der Anwaltskanzlei an – der vor allem das Ziel hat, das Vogelschutzgebiet zu verhindern.

Sind auf der Ebene des HSK nun der Naturschutzbeirat und die Fraktionen von SBL und Linken/FW die einzigen, die sich tatsächlich um Natur- und Artenschutz kümmern? Werden hier schon irgendwelche neuen bunten Koalitionen vorbereitet?? Ist das wichtiger als der Schutz seltener und besonders schützenswerter Vogelarten wir Grauspecht, Neuntöter und Raubwürger???

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7 lange Jahre …

By admin at 12:17 pm on Saturday, June 5, 2021

Es ist ja schon öfters vorgekommen, dass die GroKo (CDU/SPD) Anträge der SBL zunächst vehement abgelehnt hat und diese dann nach 2 bis 3 Jahren als eigene Anträge neu eingebracht und vom Kreistag und dessen Ausschüssen beschlossen wurden. Dieses Mal scheint die “Lernkurve” besonders langwierig verlaufen zu sein.

Denn am 11.03.2014 hat der Kreisjugendhilfeausschuss (KJHA) erstmals über einen Antrag der SBL beraten, das Anmeldeverfahren für die Kindergartenplätze zentral und mit digitaler Unterstützung einzuführen. Auch in den Folgejahren hatte die SBL mehrfach solche Anträge gestellt, mit Unterstützung der Fraktion Die Linke. Alle wurden abgelehnt.

In der aktuellen Sitzungsdrucksache 10/187 der Kreisverwaltung vom 18.05.2021 für den KJHA vom liest sich die Entwicklung der letzten Jahre so:
“Seit 2014 war die Frage der Einführung eines digitalen Anmeldeverfahrens mehrfach Gegenstand der Erörterungen im Kreisjugendhilfeausschuss (Drcks. 8/1037, 8/1048, 9/108, 9/794, 9/926, 9/977). Aus verschiedenen Gründen hat der Ausschuss in den Jahren 2014 und 2018 einen Wechsel zu einem elektronisch basierten Kita-Anmeldeverfahren nicht befürwortet. Die nunmehr angeregte erneute Prüfung wird damit begründet, dass ein digitales Anmeldeverfahren
– die Transparenz erhöht
– Doppelanmeldungen vermeidet
– Verwaltungsprozesse vereinfacht
– die Kommunikation zwischen Jugendamt und den Städten und Gemeinden (als Eltern-beitragsfestsetzungsstellen) verbessert
– dem vielseitig geäußerten Wunsch nach Fortschritt der Digitalisierung nachkommt.”

Die Gründe sind übrigens nicht neu, aber jetzt kamen sie ja von einer anderen Fraktion…
Und, wie nicht anders zu erwarten, hat der KJHA am 31.05.2021 beschlossen:
“Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag die Verwaltung mit der beantragten Prüfung derEinführung eines digitalen Anmeldeverfahrens zu beauftragen.”

Wenn sich der Kreistag am 18.06.2021 diesem Votum anschließt, bestehen sehr gute Aussichten, dass auch im Bereich des Kreisjugendamtes des HSK ein digitales Anmeldeverfahren eingeführt wird. Viele andere benachbarte Kreise und Städte sowie die Stadt Arnsberg (mit eigenem Jugendamt) haben das bereits seit Jahren…

Warum dauert so etwas im HSK sooo lange, trotz vom Kreistag beschlossener “Digitalisierungsstrategie”?

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Vogelschutzgebiet: Deutliche Ablehnung für Vorschlag der Kreisverwaltung

By admin at 12:34 am on Tuesday, June 1, 2021

Eine öffentliche Verwaltung sollte neutral und sachorientiert handeln. Das gelingt der Kreisverwaltung des HSK auch fast immer – aber manchmal scheint hier doch eine Lobby die Aktionen zu steuern. Diesen Eindruck konnte man am Montag (31. Mai) im Naturschutzbeirat gewinnen.

Es ging um die Stellungnahme des HSK zum geplanten Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg, die bis Ende Juni an Bezirksregierung und Landesumweltministerium gehen soll. Auf Veranlassung des Vereins für Vogel- und Naturschutz (VNV) hatte das für Naturschutz zuständige Landesamt (LANUV) vorgeschlagen, bei Brilon und Marsberg ein ca. 120 ha großes Vogelschutzgebiet neu auszuweisen. Aufgrund des Vorkommens der besonders geschützten Arten Raubwürger, Neuntöter und Grauspecht besteht dort nun bereits ein sog. faktisches Vogelschutzgebiet. Die Kartierungen des VNV waren vom LANUV bestätigt worden. Für ein faktisches VSG gilt – bis zur offiziellen Ausweisung als Vogelschutzgebiet – gesetzlich eine Veränderungssperre. Nach der Ausweisung können dann für einige Vorhaben Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.

Mit der Erstellung des Entwurfs für die Stellungnahme beauftragte die Kreisverwaltung eine Münsteraner Anwaltskanzlei. Die war erwartungsgemäß nicht in der Lage, inhaltlich gegen die Ergebnisse von VNV und LANUV zu argumentieren, sondern konzentrierte sich auf formale Aspekte: Die “Ermittlung der Gebiete … zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen” sei “ausdrücklich und ausschließlich Aufgabe des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Es handelt sich insoweit um eine hoheitliche Aufgabe, die nicht von einer Privatperson … anstelle der Behörde übernommen werden darf.”

Diese Ausführungen nutzen dem Vogelschutz rein gar nichts. Welche Rolle spielt es denn, ob erst der VNV und dann das LANUV die Feststellungen über die besonders geschützten Vogelarten trifft, oder das LANUV gleich selbst aktiv wird?? Wobei darauf hinzuweisen ist, dass das LANUV – ebenso wie andere Fachbehörden – regelmäßig auf die Kompetenz des VNV zurück greift.

In ihrem “Fazit” behaupteten die Anwaltskanzlei und die Kreisverwaltung dann, das Verfahren entspreche “so, wie es bislang geführt wurde, nicht den gesetzlichen Anforderungen.” Immerhin nennen die Autoren versteckt im Text auch die Gruppen, von denen sie beeinflusst wurden: den Waldbauernverband und den “Vertreter der Landwirte” (wobei darauf hinzuweisen ist, dass es sich nur um einzelne Funktionäre handelt).

Bemerkenswertes wurde von Mitgliedern des Naturschutzbeirates zu der formalen Kritik ausgeführt: Vor zwei Jahrzehnten ist das allseits anerkannte Vogelschutzgebiet “Medebacher Bucht” auf die gleiche Weise entstanden: Der VNV brachte seine Kartierungsergebnisse ein, und das LANUV setzte die Ergebnisse dann um. Damals sah niemand die Einleitung des Verfahrens als rein “hoheitliche Aufgabe” an. Besonders heftige Kritik wurde in diesem Zusammenhang aus dem Naturschutzbeirat auch an der zuständigen Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung geübt: Sie würde die üblichen Abläufe nicht kennen. Und die Kreisverwaltung würde behaupten, dass die vom VNV vorgelegten Daten nicht dem üblichen Standard entsprächen. Aber die Landesumweltministerin, ihre Mitarbeiter und das LANUV hätten bei einer Videokonferenz am 17. Mai mit zahlreichen Teilnehmern hervorgehoben, dass die Daten einwandfrei seien. Zudem hätte die Ministerin auf die Kompetenz von VNV und LANUV hingewiesen und deutlich gemacht, dass der Artenschutz eine wichtige Aufgabe ihres Ministeriums ist. Sogar die von der Kreisverwaltung beauftragte Anwaltskanzlei habe Anfang Mai im Umweltausschuss vorgetragen, dass das Vogelschutzgebiet nicht zu verhindern sein. Der von der Kreisverwaltung vorgelegte Entwurf für die Stellungnahme sei substanzlos und auch durch Veränderungen nicht sinnvoll zu verbessern.

Das Ergebnis der Abstimmung im Naturschutzbeirat war eindeutig: Mit 8 : 3 Stimmen (also mit mehr als 70%) wurde die von der Kreisverwaltung vorgelegte Stellungnahme abgelehnt. Das letzte Wort hat am 18. Juni der Kreistag. Wird dann die Fachkompetenz oder die politische Lobby entscheidend sein?

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