Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Späte Einsicht

By admin at 11:56 pm on Tuesday, November 28, 2017

In der letzten Sitzung des Kreistags wurde eine Baukommmsion für die Sanierung bzw. den Neubau der kreiseigenen Berufskollegs eingerichtet und besetzt. Zur allgemeinen Überraschung ließ der Landrat keine Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger als Mitglieder für diese Baukommission zu, sondern nur Kreistagsmitglieder. In den anderen drei bisher eingerichteten Baukommissionen war das nie ein Problem.
Darüber haben wir hier berichtet.

Noch während der Kreistagssitzung beantragte die SBL/FW-Fraktion, dies zu ändern – und stieß auf die Ablehnung der CDU-Kreistagsmehrheit.

Doch manchmal kommen Einsichten etwas später. Erst bei zwei anderen Kreistagsfraktionen, die nach der letzten Kreistagssitzung nun ebenfalls beantragten, dass auch Sachkundige Bürger Mitglieder dieser Baukommission werden könnten.
Und dann beim Landrat. Er schrieb am 17.11.2017 einen Brief an die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen und kündigte eine Änderung an. In der Sitzungsvorlage 9/896 für die Kreistagssitzung am 15.12.2017 wird nun eine Neubesetzung der Baukommission für die Berufskollegs vorgeschlagen, und es steht dort auch der Satz: “Eine Besetzung mit sachkundigen Bürgern ist möglich”.
Das hätten wir eher haben können. Aber immerhin: Besser spät als nie!

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Sekundarschulen in der Krise

By admin at 11:36 pm on Saturday, November 25, 2017

Die in Ostwestfalen erscheinende “Neue Westfälische” (NW) veröffentlichte in dieser Woche einen Beitrag mit der Überschrift “Sekundarschulen in NRW in der Krise“.

Danach drohe Sekundarschulen in NRW nur sechs Jahre nach ihrer Gründung wegen sinkender Schülerzahlen das Ende. Vor allem im ländlichen Raum bestünde die Gefahr, dass die Schulen geschlossen werden, so die NW.

Dies haben sogar CDU und FDP in einem Antrag an den Schulausschuss des Landtags fest gestellt.

Aktuell gebe es in NRW laut NW noch 117 Sekundarschulen, davon 22 in Ostwestfalen-Lippe. Laut Schulministerium seien bislang zehn Sekundarschulen in Gesamtschulen umgewandelt worden. In drei weiteren Kommunen seien entsprechende Beschlüsse in Vorbereitung.

Ein gravierendes Problem für Sekundarschulen ist die fehlende Oberstufe. Im Gegensatz zu Gesamtschulen sind Sekundarschulen auf die Kooperation mit einer anderen Schule angewiesen, während in Gesamtschulen das Abitur im selben System möglich ist.

Im HSK gibt es bisher 6 Sekundarschulen (an 8 Standorten) und keine einzige Gesamtschule. Alle anderen 52 Kreise und kreisfreien Städte in NRW haben jeweils mindestens 2 Gesamtschulen, einzelne ländliche Kreise (z.B. in OWL die Kreise Gütersloh und Paderborn) sogar jeweils 10. In mehreren westfälischen Kreisen (Gütersloh, Lippe, Ennepe-Ruhr) sind sogar die Kreise selbst Schulträger von Gesamtschulen. In Nachbarschaft zum HSK wurde erst im letzten Schuljahr in Büren eine sehr erfolgreiche Gesamtschule neu gegründet, trotz mehrerer Gymnasien am Ort.

Im HSK beginnen bekanntlich viele Entwicklungen etwas später und dauern etwas länger. Aber auch hier wird die CDU bald ihren Fundamental-Widerstand gegen die Einrichtung von Gesamtschulen aufgeben müssen, wenn der HSK nicht bildungspolitisch abgehängt werden soll.

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Kormoran-Abschüsse im Hochsauerlandkreis – Wenn die Ausnahme zur Regel wird

By admin at 1:04 am on Friday, November 24, 2017

Alle Jahre wieder …
„Corpus Delicti“ ist die Verwaltungsvorlage 9/831 „Anträge auf Genehmigung von Kormoranabschüssen; hier: Verlängerung der erteilten Ausnahmegenehmigung/Befreiung für ein Jahr“. Sie stand am 10.10.2017 auf der Tagesordnung des Naturschutzbeirats (ehemals Landschaftsbeirat).

Offenbar mit Erfolg beklagen sich alle Jahre wieder Angelsport- und Sportfischervereine und Fischereigenossenschaften im Hochsauerlandkreis bei der Kreisverwaltung über ihre missliebige Konkurrenz durch Kormorane. Und alle Jahre wieder erteilt der Hochsauerlandkreis daraufhin eine Ausnahmegenehmigung für den „Vergrämungsabschuss“ der schwarzen Vögel sogar in Naturschutzgebieten. Begründet wird diese wiederkehrende Maßnahme mit dem „Erlass zum Schutz der heimischen Äschenbestände und zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch den Kormoran.”

Der Blickwinkel des Naturschutzbundes NRW (NABU) …
.. ist wahrscheinlich immer noch ein ganz anderer. In einer 3 Jahre alten Publikation schrieb der Verband:
„Der Kormoran unterliegt wie alle europäischen Vogelarten dem allgemeinen Schutz der EU-Vogelschutzrichtlinie. Trotzdem wird er in den meisten Bundesländern verfolgt. Auch in Nordrhein-Westfalen.“
Und:
„Die Genehmigung von Abschüssen bzw. Tötungen nach Artenschutzrecht sowohl per Landesverordnung als auch per Einzelgenehmigung für Arten, die weder dem Jagdrecht unterliegen noch in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie als jagdbare Arten gelistet sind, ist rechtswidrig.
Und:
„Es kann in keiner Weise von einer Überpopulation gesprochen werden. Der Kormoran ist nicht für den Rückgang von seltenen Fischarten verantwortlich, sondern die Verbauung der Gewässer, der Verlust der Strukturvielfalt an Bächen und Flüssen, sowie die Gewässerverschmutzung durch Landwirtschaft und Industrie.“
Klick: https://nrw.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/kormoran/04391.html

Wirtschaftliche Interessen kontra Artenschutz
Wurde hier wirtschaftlichen Interessen (wieder) größere Bedeutung beigemessen als dem Umwelt- und Artenschutz?

Gegenwart und Zukunft
Laut der mittlerweile vorliegenedn Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirats stimmten die Beiratsmitglieder mehrheitlich für den „Vergrämungsabschuss von Kormoranen im bisher zugelassenen Umfang befristet bis zum 15.02.2018.“
Wir sind uns ziemlich sicher, dass wie in jedem Jahr auch im Oktober 2018 die Ausnahmegenehmigung – die schon längst keine Ausnahme mehr ist – wieder auf der Tagesordnung steht und auch ohne Umschweife auch wieder erteilt wird!?

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Landtagsmehrheit beim Landesverfassungsgericht gescheitert

By admin at 5:42 pm on Wednesday, November 22, 2017

Genau so klar wie die Mehrheit im Landtag, als dieser im Juni 2016 die Einführung einer 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen beschloss, war auch die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zu dieser Sperrklausel: Sie verstößt bei den Wahlen der Gemeinderäte und Kreistags gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit. Damit ist das Vorhaben der Landtagsfraktionen von CDU, SPD und Grünen gescheitert, auf diese Weise den kleineren Parteien und Wählergruppen den Zugang zu den Kommunalparlamenten erheblich zu erschweren. An der Urteilsverkündung nahmen 6 Landtagsabgeordnete teil; das Landeskabinett war nicht vertreten.

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In der mündlichen Urteilsbegründung am 21. November stellte die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts klar, dass für die Einführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen sehr hohe Anforderungen gelten. Die seien bei weitem nicht erfüllt worden. Denn weder in der Gesetzesbegründung noch bei der Sachverständigenanhörung im Landtag noch bei der mündlichen Verhandlung beim Gericht in Münster sei es den Vertretern des Landtags gelungen deutlich zu machen, dass wegen der kleinen Fraktionen und Gruppen tatsächlich eine Funktionsunfähigkeit der Kommunalparlamente drohe. Bereits im Jahr 1999 sei die frühere 5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen abgeschafft worden. Für diesen langen Zeitraum hätte es möglich sein müssen, auf der Basis empirischer Daten eine eventuelle bestehende tatsächliche Funktionsunfähigkeit nachzuweisen. Dies sei aber nicht erfolgt. Die Gesetzesbegründung erschöpfe sich im Wesentlichen in abstrakten, schematischen Erwägungen zu möglichen negativen Folgen einer Zersplitterung der Kommunalvertretungen. Der Gesetzgeber dürfe sich nicht mit einer abstrakten, schematischen Beurteilung begnügen. Eine durch das vermehrte Aufkommen kleiner Parteien und Wählervereinigungen bedingte bloße Erschwerung der Meinungsbildung dürfe er nicht mit einer Funktionsstörung oder Funktionsunfähigkeit gleichsetzen. Die Präsidentin hob ausdrücklich positiv hervor, dass von kleinen Parteien öfters neue Themen in die Kommunalpolitik eingebracht würden.

Gescheitert ist damit auch das Vorhaben der Landtagsmehrheit, die Sperrklausel durch die Aufnahme in die Landesverfassung abzusichern. Denn Änderungen der Landesverfassung, die den Grundsätzen unter anderem des demokratischen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes widersprechen, seien unzulässig. Zu den zwingenden Vorgaben für die Ausgestaltung der verfassungsmäßigen Ordnung in den Ländern gehöre der Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Die Sperrklausel bewirke eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen hinsichtlich ihres Erfolgswertes, da Stimmen für solche Parteien und Wählervereinigungen, die an der 2,5 %-Sperrklausel scheitern, verloren gehen.

Ausdrücklich negativ erwähnt wurde der vom Landtag beauftragte Gutachter Prof. Dr. Bogumil, dessen Gutachten nicht geeignet sei, diesen erheblichen Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit zu begründen. Auch der Verfahrensbevollmächtigte des Landtags, Prof. Dr. Michael, hatte nach Berichten von Teilnehmern unserer Fraktion an der mündlichen Verhandlung dort kein gutes Bild abgegeben.

Es waren insgesamt noch sieben Verfahren zu entscheiden. Das vollständige Urteil zur Klage der Piraten-Partei lässt sich hier nachlesen:
http://www.vgh.nrw.de/entscheidungen/171121_11-16.pdf

Die Pressemitteilung des Verfassungsgerichts und Antworten auf 10 häufig zum Verfahren gestellte Fragen („FAQ“) finden sich hier:
http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/10_171121/index.php
http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/11_171121/index.php

Die SBL gehörte selbst zu den ursprünglich 9 Klägern gegen die Sperrklausel. Ihr Antrag wurde aber vom Landesverfassungsgericht für unzulässig erachtet, denn die SBL ist keine landesweit tätige Partei, sondern eine regionale Wählergruppe. Folgt man dieser Begründung, könnten sich Wählergruppen nie gegen verfassungswidrige Entscheidungen des Landtags wehren; der Rechtsstaat wäre hier aufgehoben. Daher hat die SBL gegen diese Feststellung des Landesverfassungsgerichts bereits vor einem halben Jahr Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt, über deren Zulassung bisher nicht entschieden wurde. Eine weitere in Kalrsruhe eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Sperrklausel kann die SBL nun für erledigt erklären.

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3 Jahre lang Tunnelsanierung bei Freienohl ab 2023

By admin at 12:00 am on Tuesday, November 21, 2017

Vor einigen Tagen informierte die DB Netz AG, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, in der Freienohler Schützenhalle über die geplanten Sanierungen der beiden Bahntunnel bei Freienohl. Das Interesse war größer als erwartet, denn die 32 aufgestellten Stühle reichten nicht für die mehr als 50 Teilnehmer.

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Beginn der Baumaßnahmen in den beiden nur etwa 3 Kilometer von einander entfernten und etwa 140 Jahre alten Tunnel soll im Jahr 2023 sein. In der sechsmonatigen Vorbereitungsphase werden die beiden Gleise vorübergehend durch nur ein Gleis in der Mitte der Tunnel ersetzt. Während dieser Zeit wird eine etwa dreimonatige Vollsperrung erforderlich. Dann beginnt die etwa 2 Jahre dauernde Bauphase, in der der Tunnelquerschnitt erheblich erweitert wird, um etwa einen halben Meter in der Höhe und um fast zwei Meter in der Breite. Der Gleisabstand (gemessen in der Mitte) wird von 3,50 Meter auf 4,00 Meter erhöht. Seitlich werden Rettungswege angelegt.

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Die Tunnelsanierung erfolgt nach dem sog. “Tunnel-in-Tunnel”-Verfahren. Dabei können die Züge während der Tunnelbauarbeiten eingleisig mit 60 km/h durch den Tunnel fahren, und drum herum wird gebaut. Dieses Verfahren wurde mittlerweile bei 5 Tunnelsanierungsprojekten erfolgreich eingesetzt. Dadurch entfällt die sonst erforderliche mehrjährige Vollsperrung der Bahnstrecke, es kommt allerdings zu Änderungen im Fahrplan infolge der Eingleisigkeit. Durch die guten Kontakte der SBL/FW-Kreistagsfraktion zum Verkehrsclub Deutschland (VCD) war uns dieses Verfahren bekannt, und wir haben es erfolgreich als Antrag in den Forderungskatalog des Kreistags eingebracht. Vorher war dieses Verfahren, das für die Bahnnutzer viele Vorteile gegenüber einem Schienersatzverkehr (SEV) bringt, nicht im Gespräch. Ein weiterer wesentlicher Schritt ist, dass die Tunnel nun – anders als ursprünglich von der DB geplant – zweigleisig ausgebaut werden. Dafür beteiligt sich der regionale Zweckverband für den Schienenpersonenverkehr (NWL) mit etwa 10 Mio Euro an den Baukosten. Und der Tunnelquerschnitt wird so groß, dass eine Elektrifizierung der Strecke möglich wäre.

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Nach Fertigstellung der neuen Tunnelquerschnitte folgt noch eine sechsmonatige Nachbereitungsphase zur Herstellung der Zweigleisigkeit. Auch in dieser Zeit wird wieder eine dreimonatige Vollsperrung erforderlich. Danach können die Tunnel dann wieder im Begegnungsverkehr mit 80 km/h befahren werden.

Fast zeitgleich wird von 2022 bis 2026 auch der Elleringhäuser Tunnel zwischen Olsberg und Brilon-Wald saniert. Er ist etwa 1,4 km lang und kann künftig nur eingleisig betrieben werden.

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Gesundheitsforum der Friedrich-Ebert-Stiftung: Aussagen von Experten

By admin at 5:48 pm on Sunday, November 19, 2017

Als Fortsetzung der gestrigen Berichterstattung über die Veranstaltung am 15.11. in Bestwig veröffentlichen wir noch einige detaillierte Äußerungen von eingeladenen Experten:

Dipl.-Kaufm. Werner Kemper, Sprecher der Geschäftsführung, Klinikum Arnsberg

„In Meschede wurde die Situation diskutiert, wie wir die Krankenhausstrukturen verbessern bzw. verändern können.“ Die sogenannte „fallpauschalisierte Bezahlung“, bei der es um Vorgabemengen für eine Zulassung geht, führte dazu, dass die Abteilung Geburtshilfe geschlossen wurde. So auch in Menden. Das stelle Regionen wie den HSK vor ganz neue Herausforderungen. Die Vorgaben müssten hier in der Region genauso erfüllt werden wie im Ruhrgebiet, schilderte Kemper. Mindestmengen müssten in bestimmten Bereichen erfüllt werden, wie z. B. 160 Kaiserschnitte im Jahr. Um die Mindestmengen zu erfüllen, müsse ein Spezialisten-Team vorgehalten werden. „Die Kliniken stoßen an ihre Grenzen.“
Das Wichtigste seien qualifizierte Mitarbeiter (Ärzte und Pflegepersonal), also Personen, mit denen diese Leistung überhaupt erst erbracht werden könne. „In Meschede werden im Jahr 9,5 Tsd. Patienten behandelt, 40 % sind über 70“, so Kemper. Die ökonomische Herausforderung liege in den Strukturqualitäten. Kemper sprach von einem gewaltigen Strukturwandel, in dem wir uns befinden.
Eine Diskussion über Krankenhausbetten habe keine ökonomische Relevanz mehr. Es ginge nur noch um Leistungsvolumen. „Welche Leistung dürfen wir wo erbringen?“ In der inneren Chirurgie gäbe es nicht mehr so viele Restriktionen. Aber natürlich sei es für ein KH auch wichtig, eine bestimmte Größe zu haben.

Dr. med. Hans-Heiner Decker, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Leiter der Bezirksstelle Arnsberg

Es sei zwar ein Problem, junge Nachfolger zu finden, doch im HSK seien derzeit alle Plätze von Haus- und Fachärzten besetzt. Lediglich Brilon sei ein kritischer Bereich. „ Aber auch da sind wir zuversichtlich“, so Dr. med. Decker. „Doch was ist, wenn ein Sitz plötzlich frei wird?“
Dr. med. Decker hält Kooperationen für sinnvoll. Hausärzte könnten sich z. B. mit Fachärzten zusammenschließen. „Wir brauchen kooperative Strukturen mit Begleitung, die die Administration enthält“, so seine Forderung. Als Beispiele nennt er die Kooperation von Hausärzten mit Kinderärzten, Neurologen mit Psychiatern, Urologen mit Nephrologen oder Krankenhäuser mit Support-Anästhesie.
Der HSK habe ein großes Einzugsgebiet (200 bis 250 Tsd. Einwohner) und viele Vorzüge. Allerdings schrecke die hohe Arbeitsbelastung mit Notdiensten (im stationären Bereich jedes dritte Wochenende) ab. „Vieles ist vorprogrammiert.“ Dass die Patienten oft weite Strecken fahren müssen, z. B. von Brilon bis nach Arnsberg, schaffe zwar Unmut, doch die Dermatologie lasse sich nicht mit der Chirurgie zusammenschließen. Und: Zahlen auf dem Lande könnten nicht mit denen im Ruhrgebiet verglichen werden.
Frauen sollten in abgespeckter Form in eine Niederlassung gehen können. Zum Thema Numerus Clausus: „Der gehört eigentlich abgeschafft.“

Frederik Ley, Vorsitzender Regionalleitung DB Regio Bus NRW

Auch die Deutsche Bahn widmet sich dem Thema Gesundheitsmobilität: „Wie kommt der Patient zum Arzt und umgekehrt?“ Ley stellte den Medibus vor. Dieser integriert eine Vollausstattung für einen Hausarzt und moderne IT. In der Flüchtlingsversorgung wurde er bereits eingesetzt. „Der Medibus bietet die Flexibilität, Orte zu erreichen. Auch kann das Problem der Teilzeit gelöst werden“, so Ley. Ein kleiner Mosaikstein sozusagen, um das Problem im ländlichen Raum zu bedienen.

Max Müller, Chief Strategy Officer, DocMorris

Max Müller ist einer von vier Vorstandsvorsitzenden bei DocMorris. Er schilderte die Gesetzesgrundlage zur Gesundheitsversorgung: „§ 2 Abs. 2 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) besagt: Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben.“
Laut einer Studie aus Niedersachsen würden diejenigen Studenten, die aus dem ländlichen Raum stammen, nach dem Studium auch wieder zurückkehren.
Er sieht folgende Ursachen der Problematik des Ärztemangels:
1. Die Anzahl der Studienplätze ist zurückgegangen.
2. In bestimmten Regionen fehlten finanzielle Anreize. Es sei schwierig, junge Ärzte aufs Land zu holen (Beispiel: Erzgebirge, Schwarzwald) – zumal wenn auch noch die Möglichkeiten der Digitalisierung wie Smartphone oder Breitbandstrukturen nicht vorhanden sind.
3. Auch die Frage: „Wo kann mein Lebenspartner arbeiten, wo kann ich die Kinder betreuen lassen?“ sei wichtig.
Die Online-Apotheke wird nächstes Jahr 18 Jahre alt. Es sei ein spannender Prozess, wenn eine Berufsordnung geöffnet wird und Onlinetechnologien wie die Onlinesprechstunden und die Telemedizin die Akzeptanz der Verbraucher finden. Müller prophezeit: „Das wird in Zukunft häufiger passieren, das ist ein Zeichen von „nicht abgehängt sein.“
Gesundheitswesen sei primär ein individuelles Thema. „Wir müssen uns neuen Möglichkeiten widmen, das Gesundheitswesen muss finanzierbar sein und wir müssen uns Gedanken darüber machen, mit weniger Menschen das System aufrecht zu erhalten“, so Müller.
Anstelle einer dauerhaften Konfrontation sollten Online und Stationär miteinander kooperieren. Denn wir sollten uns die Frage stellen: „Wie geht es uns morgen?“

Dr. Christof Bartsch, Bürgermeister der Stadt Brilon

Dr. Bartsch vertritt die kommunale Perspektive und spricht für viele Kollegen im HSK. Sein Ziel: Ein Bewusstsein für die Problematiken zu schaffen und im Rahmen der Vorbeugung nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
„13700 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen auf Dauer Arbeitsplätze besetzen (Anm.: im HSK). Alle Standortfaktoren müssen berücksichtigt werden, um die Regionen attraktiver zu machen“, schildert er. Nicht nur die Ärzteschaft ist betroffen.
Was die Gesundheitsversorgung angeht, erwarte der Bürger eine Haus- und Fachärzteschaft, die den Bedarf deckt. In Brilon seien bei 12 niedergelassenen Hausärzten sieben älter als 60 Jahre. Eine Befragung in Brilon habe gezeigt, dass fast 90 % keine Nachfolgeregelung getroffen haben. Nun sei die Kommune gefordert, sich Lösungen zu überlegen – und zwar jenseits von Marktentwicklungen.
Den Medibus sieht er als eine gute Alternative, wenn die Not sehr groß ist – wie z. B. bei den Impfaktionen und Untersuchungen der Flüchtlinge. Einen Patientendurchlauf stellt er aber wegen der wechselnden Fremdärzte in Zweifel.
„Der Bürger erwartet ein Krankenhaus am Ort, eine ortsnahe Versorgung im Grund- und Regelbereich“, so der Bürgermeister. Die Frage der Krankenhausfinanzierung (wegen der Fallpauschalen und der Vorgaben) sei ein Problem. Das sei ein Weg, der aus seiner Sicht der falsche ist. Einen Wettbewerb für Krankenhäuser auszurufen, der nicht Markt ist (bei vorgegebenen Preisen), sei eine Fehlentscheidung.
Zu Müller: „Jedes Angebot schafft auch eine Nachfrage!“ Die Krankenhausversorgung, die schnelle Versorgung im Notfall und die ortsnahe Bereitstellung von Medikamenten seien für ihn Vertrauenssache. Die niedergelassenen Ärzte und Apotheker kämen dem Erfordernis der Versicherungen nach. Sie stellen Tag- und Nachtdienste bereit und halten Angebote wie Pflegeeinrichtungen vor. Außerdem stellen sie Ausbildungsplätze vor Ort zur Verfügung und führen hier die Steuern ab.
Dr. Bartsch plädiert in Anbetracht der veränderten Anforderungen (Tendenz zur Anstellung, erhöhte Versorgungsbedürfnisse einer älteren Gesellschaft) für ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) oder ein Gesundheitshaus. Das sei ein Ansatz, den man weiter verfolgen sollte. Das sei die Lösung für die Zukunft der Kommunen als Wirtschafts- und Standortfaktor. Denn: „Wenn die Versorgung geht, gehen auch die Menschen.“

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Breites Spektrum unterschiedlicher Positionen und kritischer Stimmen zum Gesundheitssystem

By admin at 5:07 pm on Saturday, November 18, 2017

– Thema Online-Apotheken führte bei Auftaktveranstaltung zur Reihe „Hochsauerlandgespräche“ zum Aufruhr

„1.000 Ärzte heute bedeuten 1.350 bis 1.500 Ärzte morgen – Der Mehrbedarf geht schneller, als die Zunahme des Fachpersonals“, schilderte Brilons Bürgermeister Dr. Christof Bartsch auf der Auftaktveranstaltung der SPD zum Thema: „Herausforderungen der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum – Wie kann die Gesundheitsversorgung in Zeiten des demografischen Wandels sichergestellt werden?“ Geladen hatte die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Zusammenarbeit mit der SPD im HSK am Mittwochabend Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung ins Bestwiger Rathaus. Dirk Wiese (MdB) moderierte.

Das Thema Gesundheitsversorgung ist in Brilon bereits seit 2016 ein Schwerpunktthema. Schon heute müssen die Patienten oft weite Strecken fahren. „Das schafft Unmut“, so Dr. Bartsch (SPD). Der Bürger erwartet eine Haus- und Fachärzteschaft, die den Bedarf deckt.

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(v.l.n.r.: Sohel Ahmed, Landesbüro NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung (Rednerpult); Dr. med. Hans-Heiner Decker, Leiter der Bezirksstelle Arnsberg der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL); Dipl.-Kaufm. Werner Kemper, Sprecher der Geschäftsführung des Klinikums Arnsberg; Dirk Wiese MdB, Parlamentarischer Staatssekretär; Dr. Christof Bartsch, Bürgermeister der Stadt Brilon; Frederik Ley, Vorsitzender Regionalleitung DB Regio Bus NRW; Max Müller, Chief Strategy Officer, DocMorris)

Problematik

Der demografische Wandel und die Ärzteknappheit lassen eine flächendeckende Gesundheitsversorgung der Zukunft insbesondere in ländlichen Regionen wie dem HSK in einem besorgniserregenden Licht erscheinen. Denn:
• Die Zahl der über 65-jährigen Patienten wird in den nächsten zehn Jahren im HSK um 20.000 steigen und demzufolge werden weniger Ärzte auf einen komplexeren Bedarf treffen.
• Etwa 2/3 der Ärzte im HSK sind über 60 Jahre alt.
• Die Finanzsituation von Bund und Ländern führte im Jahr 2004 zu Fallpauschalen, sprich einer Vergütung von medizinischen Leistungen pro Behandlungsfall. Das bedeutet, dass Krankenhäuser bestimmte Mindestmengen erbringen müssen, um einen Bereich aufrechterhalten zu können.
• Ärzte und Ärztinnen bevorzugen nicht unbedingt die ländlichen Regionen.
• Im Ärzte- und Apothekerberuf ist eine zunehmende Feminisierung festzustellen. Doch nur wenige Ärztinnen und Apothekerinnen sind bereit, eine Praxis zu übernehmen oder in Zeiten der Familienplanung voll zu arbeiten. Der Frauenanteil bei der Ärzteschaft beträgt über 70 Prozent, bei der Apothekerschaft über 90 Prozent.

Personelle als auch ökonomische Herausforderungen stehen an, ein gewaltiger Strukturwandel steht bevor. Da sind die Politik und neue Konzepte gefragt, um eine ausreichende Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.

Bei der Auftaktveranstaltung zur Reihe „Hochsauerlandgespräche“ stand die Frage im Raum: „Herausforderungen der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum – Wie kann die Gesundheitsversorgung in Zeiten des demografischen Wandels sichergestellt werden?“

Auf der Suche nach Lösungen – Meinungen und Vorschläge der Experten

Dipl.-Kaufm. Werner Kemper, Sprecher der Geschäftsführung, Klinikum Arnsberg, sieht die ökonomische Herausforderung in den Strukturqualitäten. Denn das Wichtigste seien qualifizierte Mitarbeiter, Personen, mit denen diese Leistung überhaupt erst erbracht werden könne.

Dr. med. Hans-Heiner Decker, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, Leiter der Bezirksstelle Arnsberg, sieht eine mögliche Lösung in Kooperationen zwischen Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern.

Frederik Ley, Vorsitzender Regionalleitung DB Regio Bus NRW, stellte den Medibus vor. Dieser integriert eine Vollausstattung für einen Hausarzt und moderne IT. Ein möglicher Mosaikstein, um das Problem im ländlichen Raum zu lösen.

Max Müller, Chief Strategy Officer der Versandapothekenkette DocMorris, ist überzeugt: Anstelle einer dauerhaften Konfrontation sollten Online und Stationär miteinander kooperieren. Denn wir sollten uns die Frage stellen: „Wie geht es uns morgen?“

Dr. Christof Bartsch, Bürgermeister der Stadt Brilon, sieht die Lösung in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder in einem Gesundheitshaus. Er argumentierte, weshalb stationäre Standorte – im Vergleich zu Online-Standorten – notwendig sind.

Diskussionen mit den Podiumsmitgliedern ufern aus

Nach den Vorschlägen und unterschiedlichen Positionen aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung nutzten viele Gäste die Chance, mit den Podiumsmitgliedern zu diskutieren bzw. kritisch zu den Vorschlägen Stellung zu beziehen. Das führte zu teilweise turbulenten verbalen Auseinandersetzungen im Saal.
Nach dem Statement von Max Müller ging ein Raunen und Murren der Apothekerschaft durch den Saal. Großer Applaus für die Rede von Dr. Bartsch.

Andreas Vogd, Apotheker aus Schmallenberg, präsentierte die Apothekerschaft vor Ort und beschrieb den Ist-Zustand im HSK: „73 Apotheker bei 264 Tsd. Einwohnern haben 1442 Notdienste im Jahr, stellen ca. 50 Tsd. Rezepturen und 25 Tsd. Betäubungsmittelrezepte für Patienten mit starken Beschwerden im Jahr aus.“ Diese Leistungen seien Online-Apotheken vorenthalten. „Diese Leistungen erbringen wir seit Jahrzehnten, an Feiertagen wie Weihnachten oder Neujahr.“ Die Berufsstruktur in Fläche und Kreis würde auch bei der Apothekerschaft alterslastig. 90 % der Mitarbeiter seien Frauen, die Teilzeitarbeit liege ganz weit vorne.

Online-Apotheken niederschwellig – ungleiche Standortfaktoren

Vogd prangerte die Niederschwelligkeit der Online-Apotheken an. Sie seien niederschwellig eingestellt auf Gespräche. „Wir sind immer schneller!“ sagte er. „Innerhalb von 4 bis 5 Stunden können wir alles bekommen, was wir nicht schon haben.“ Er kritisierte zudem die ungleichen Standortfaktoren: „Online-Apotheken dürfen Rabatte und Boni verteilen, hiesige Apotheken nicht. Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung auf hohem europäischem Niveau. Wir haben nicht die gleichen Waffen. Das ist ein Skandal!“ Vogd appellierte an die Politik: Die Bevölkerung bekäme Rabatte, die der Krankenkasse entzogen würden, also der Solidargemeinschaft. Hinzu käme, dass die Versandapotheken den Aktionären verpflichtet seien. Wenn die Regeln so bleiben würden, bekämen die Vor-Ort-Apotheken ein großes Problem. In Anbetracht der viel höheren (personalintensiven) Kosten: „Geben Sie uns die gleichen Möglichkeiten. Dann haben wir einen fairen Wettbewerb vor Ort.“

Müller geht es darum, „Konzepte für die Zukunft zu diskutieren, nicht um Streit oder eine Debatte, wo es ums Geld geht.“ Dass der Bonus der Sozialversicherung entzogen werde, stimme nicht. „Wir geben das Geld zurück“, argumentierte der Vorstandsvorsitzende dagegen. Er verwies auf ein EU Gerichtsurteil: „Sie haben uns verklagt und die Klage verloren – nachdem wir ein Jahr lang diskutiert haben.“ Es seien Vorschläge gekommen, z. B. die Vergütung für Nacht- und Notdienste zu verdoppeln oder der Vorschlag der Strukturfonds. Alle Vorschläge seien von der Apothekerschaft abgelehnt worden. Müller appellierte weiterhin an eine Zusammenarbeit, verstehe aber auch Dr. Bartsch. Er nannte das Beispiel eines großen Klinikbetreibers, der private Klinikbetreiber aufgekauft hat. „Doch wir zahlen Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Die Neiddebatte wird die Versorgung keinen Schritt weiter führen.“ Müller steht für Kooperationen: Kooperationen zwischen Online- und Offlineapotheke, Kooperationen zwischen Ärzten und für gleiche Wettbewerbsbedingungen, um die Versorgung sicherzustellen.

„Sponsort DocMorris die SPD?“

Rückfrage von dem Vizepräsidenten der Apothekerkammer Münster: „Sponsort DocMorris die SPD?“ Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gingen nicht an Deutschland, sondern an Holland und eine Insel. Jeder hiesige Apotheker müsste seine Approbation abgeben.

Derartige Äußerungen ließ sich der Parlamentarische Staatssekretär nicht bieten. Sichtlich erbost kommentierte Dirk Wiese: „Der Vorwurf ist eine Frechheit. Es geht um kritische Geister und einen gesunden Diskurs; um Argumente wie bei Herrn Vogd.“ So müsse ein Diskurs geführt werden.

Dann ging ein Apotheker aus Medebach auf Müller los: „Versandapotheken sind Lieferer. Es geht um Dumpingpreisbelieferung. Die Versandapotheken arbeiten mit Billigpersonal und wollen das Geld der Krankenkassen.“ Seine Sorge: Dass die Online-Apotheken mit Krankenhäusern kooperieren. Er fragte nach Zahlen.
Müller wurde es dann mittlerweile auch zu bunt: „Sie haben keine Ideen. Sie versuchen einen großen Kübel Mist auszuschütten, um zu verschleiern, dass Sie die Prozesse verlieren.“ Dabei ginge es nur um das Thema Zukunft. Müller rechtfertigte sich und berichtet von zwischen 60 und 100 Rezepten pro PTA und Apotheke pro Tag. „Bei jedem neuen Rezept werden die Dosierungen geändert.“ Der regionale und soziale Kontakt sei nicht ganz Deutschland. „Man kann Dinge heutzutage dokumentieren.“ Es ginge schließlich um eine dauerhaft sichere und hochwertige Versorgung. „Ich lasse es nicht zu, dass Sie 600 Kollegen abqualifizieren. Sie wissen gar nicht, wie wir arbeiten.“ Er argumentierte gegen den Vorwurf, Sozialabgaben und Steuern nicht in Deutschland abzuführen.
Die Frage, ob Online-Apotheken mit Krankenhäusern kooperieren, wurde nicht beantwortet.

Weitere Wortmeldungen

„Es interessiert anscheinend nicht mehr, ob der Patient gesund wird. Bei einer vorgegebenen mittleren Verweildauer muss der Patient raus, weil sonst die Finanzierung nicht mehr gesichert ist.“ Der Teilnehmer appellierte für mehr Geld für das Gesundheitssystem. Das Gesundheitssystem sei unterfinanziert. So könne z. B. der Solidaritätsbeitrag für die Gesundheit aufgewendet werden und schon sei das Problem gelöst. Im Vergleich zu Deutschland, wo eine Pflegekraft auf zwölf Patienten kommt, seien es in den Niederlanden nur sechs Patienten pro Pflegekraft.

Eine Wortmeldung kam zur Frage „Präventologie“: „Wäre es nicht möglich, Präventologie als Fachbereich zu schaffen? Also Vorbeugung. Antwort von Kemper: „Eine Vielzahl der Ärzte gibt bereits Hinweise, Kurse werden angeboten. Präventologie ist bereits ein fester Bestandteil der ärztlichen Arbeit.“
Eine Anregung eines Besuchers an Dirk Wiese: „Sorgen Sie dafür, dass 20 bis 25 Prozent mehr Plätze für Medizin angeboten werden.“

Auch eine Ärztin meldete sich. Sie betrachtet die Entwicklung des Ärztemangels auf dem Land als grenzwertig. Warum bei über 70 Prozent Frauenanteil bei der Ärzteschaft keine Frau vorne sitzt, fragte sie. Gute Frage, nächste Frage. Doch die Zeit war bereits um bzw. schon überschritten.

Fortsetzung mit einigen Expertenaussagen folgt !

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SBL/FW fragt nach Prävention gegen Rechtsradikalismus an kreiseigenen Schulen

By admin at 9:37 pm on Wednesday, November 15, 2017

Ein Schulsozialarbeiter machte Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) darauf aufmerksam, dass sich rechtsextremes Gedankengut auch an unseren Schulen im Hochsauerlandkreis breit machen könnte.
Denn die rechtspopulistische Szene ist anscheinend auch im Hochsauerlandkreis laut und aktiv. Vor allem in den sogenannten sozialen Medien verbreitet sie offensiv ihre Parolen. Nicht wenige junge Menschen finden rechtsradikale Sprüche, aggressive, oft sogar gewalttätige Fremdenfeindlichkeit, Nazi- und Pegida-Aufmärsche und Hakenkreuzschmierereien beeindruckend und attraktiv.

Wenn solche Parolen verfangen und sogar zur Nachahmung anregen, ist das vielleicht nicht nur eine Frage des familiären und sozialen Umfelds, sondern auch eine der Bildung!?

Auf diese Befürchtungen und Sorgen, die sicherlich auch viele Lehrerinnen und Lehrer teilen, reagierte nun die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) und richtete sich am 07.11.2017 mit folgenden Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:
1. Welche Möglichkeiten sehen Sie, aufkeimendem oder bereits bestehendem Rechtspopulismus und Rassismus an Schulen – speziell an den kreiseigenen Schulen – vorzubeugen und aktiv und möglichst effizient gegen derartige Einstellungen, sowohl bei Schüler/innen und ggf. auch bei Lehrer/innen, zu handeln?
2. Sind an den kreiseigenen Schulen „Projekte gegen Rechts“ (z. B. „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“) Bestandteil themenaffiner Unterrichtsfächer? Oder sind diese Angebote in entsprechenden Fächern wie Gesellschaftslehre, Politik, Geschichte oder Erdkunde entlang der Kernlehrpläne durch gezielte Unterrichtseinheiten integriert?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, welche konkreten Angebote gibt es an welcher Schule? Mit welchem personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand und über welche Zeiträume laufen diese Maßnahmen an den einzelnen Schulen oder an außerschulischen Lernorten?
5. Lehrerinnen und Lehrer haben eine Vorbildfunktion. Gibt es für die Pädagoginnen und Pädagogen an den kreiseigenen Schulen Verhaltensanweisungen bzw. schulinterne Fortbildungen hinsichtlich der Thematisierung von AfD und anderen rechtspopulistischen Gruppen?
6. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Neutralitätsgebot?
7. Wie gehen die Lehrerinnen und Lehrer auf Schülerinnen und Schüler ein, deren rechtspopulistische Haltung offensichtlich ist?

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Was kosten Abschiebungen und Abschiebeversuche? – Die SBL/FW auf hartnäckiger Suche nach Antworten

By admin at 5:11 pm on Saturday, November 11, 2017

Vorrede
Welche Kosten sind dem Hochsauerlandkreis in den letzten Jahren für Abschiebungen und gescheiterte Abschiebeversuche entstanden? Das hatte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) den Hochsauerlandkreis erstmals (in diesem Jahr!) am 11. Juli gefragt. Aus der Antwort des HSK wurde die Fraktion leider nicht ganz schlau. Die Abschiebekosten blieben ein gut gehütetes Geheimnis.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7710

Da muss es doch einen anderen Ansatzpunkt geben, um das Geheimnis zu lüften. Er könnte „Kreishaushalt“ heißen!
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos schickte also am 08.08.2017 wieder eine Anfrage an den Landrat.

Kurzer „Sermon“
So, aber bevor wir hier für die Lesewütigen den ganzen „Sermon“, sprich das ganze Hin und Her, einstellen, zuerst in Kurzform die wenig lustige Quintessenz:
• Die HSK-Ausländerbehörde nennt zu den Abschiebekosten weiter keine konkreten Zahlen.
• Die HSK-Ausländerbehörde trägt die bei Abschiebungen entstehenden Personalkosten.
• Der HSK-Ausländerbehörde werden Transportkosten und Kosten für „Dienstleistungen Dritter“ vom Land NRW erstattet.
• Die HSK-Ausländerbehörde trägt weder die Kosten für Abschiebehaft noch für Abschiebeflüge (Die werden direkt vom Land NRW bezahlt).
Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche sind laut Antwort des HSK allesamt im Kreishaushalt unter der „Produkt-Nr. 0203101 Ausländerangelegenheiten“ verbucht.

Ok! Welche Zahlen stehen denn da für 2016 und 2017?
Das wären u.a.
Erstattung von Abschiebekosten durch das Land
2016: 33.563,40 Euro 2017: 18.000,00 Euro
Erstattung von Abschiebekosten durch Ausländer und sonstige Dritte (gemeint sind wohl die Abgeschobenen und deren Familien sowie Hilfsorganisationen wie das Kinderrechteforum, das z.B. im Fall der abgeschobenen Elina D. aus Bestwig Spenden für die Finanzierung des Rückflugs gesammelt hat)
2016: 11.463,27 Euro 2017: 7.500,00 Euro
Für die Ausländerüberwachung (was immer das beinhaltet?) sind folgende Beträge angesetzt
2016: 25.421,06 Euro 2017: 20.000,00 Euro
Dann gibt es noch die Aufwendung „Sachverständigen- und Gerichtskosten“, hinter der sich möglicherweise auch Kosten, die mit Abschiebungen zu tun haben, verstecken
2016: 14.439,84 Euro 2017: 10.000,00 Euro
Die gesamten Personalaufwendungen des Ausländeramts schlagen so zu Buche
2016: 1.065.712,34 Euro 2017: -1.083.942,00 Euro
Welche Formel wenden wir jetzt an, um aus diesen Beträgen (und vielleicht noch anderen mehr?) die Kosten des HSK, die aus Abschiebungen und Abschiebeversuchen resultieren, zu berechnen?

Jetzt der lange „Sermon“ …

Die Anfrage
SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos schrieb am 08.08.2017:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 25.07.2017, wonach zu unseren Fragen vom 11.07.2017 zu den Kosten der Abschiebungen und Abschiebeversuche leider keine konkreten Angaben gemacht werden konnten und es offensichtlich gegenüber den Antworten aus dem Jahr 2010 keinen Erkenntnisgewinn gab.
Wir möchten daher auf den Kreishaushalt eingehen. Hier ist u.a. aus dem „Teilergebnisplan Jahr 2017 – Produkt: 020301 Ausländerangelegenheiten“ unter “6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen” folgender Haushaltsansatz zu ersehen:
“4481610000 Erstattung von Abschiebekosten durch das Land”
• im Jahr 2016 in Höhe von 15.000 Euro
• im Jahr 2017 in Höhe von 18.000 Euro
Für das Jahr 2017 gab es laut “Ergebnis Jahresabschluss” Erstattungen von Abschiebekosten durch das Land sogar in Höhe von 26.979,20 Euro.
Der Kreishaushalt 2017 weist für dieses “Produkt” unter laufender Nr. 28 „Aufwendungen int. Leistungsbezieh.” aus:
• Jahr 2016 -406.178 Euro
• Jahr 2017 -427.132 Euro

Es ist zu vermuten, dass damit nicht nur Personal- und Sachkosten z.B. für das Personalamt und für das IT-Amt intern verrechnet werden.

Und als Ergebnisplanung werden für das gesamte “Produkt: 020301 Ausländerangelegenheiten” für das
• Jahr 2017 -1.573.281 Euro
veranschlagt.
Aufgrund dessen stellen wir die Fragen:
1. Welche Leistungen verbergen sich im Einzelnen unter den oben angegebenen Positionen?
2. Wie wurden bzw. werden die Erstattungen durch das Land in den Jahren seit 2015 berechnet?
Welche Kosten sind erstattungsfähig und welche nicht?
3. In welchen einzelnen Sachkonten werden Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht?
4. Bei welchen anderen Produkten im Kreishaushalt werden ggf. Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht?
5. Welche Arten von Reise-, Personal- und Sachkosten, die bei Abschiebungen und Abschiebeversuchen entstehen, werden bei anderen Ämtern als dem Amt 32 verbucht?
Welche dieser Arten von Kosten werden über interne Leistungsbeziehungen mit dem Amt 32 verrechnet, welche nicht?
6. Wo finden wir im Haushaltsplan 2017 und in den Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 die konkreten Ergebnis- bzw. Plan-Zahlen der Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche, bezogen auf die Jahre 2015, 2016 und 2017?“

Pause …..
….. und der lange Schluss
Nach fast drei Monaten Wartezeit kam die Antwort (mit Datum vom 03.11.2017). Hier ihr Wortlaut:

„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Kosten der Abschiebungen und Abschiebeversuche II

Sehr geehrter Herr Loos,
ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 08.08.2017. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Welche Leistungen verbergen sich im Einzelnen unter den oben angegebenen Positionen?
Ein Teil der Kosten, welche meiner Ausländerbehörde im Rahmen von Abschiebungen entstehen, werden nach dem Abschluss der Maßnahme durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
Diese Erstattungen des Landes werden im Teilergebnisplan des Produktes „Ausländerangelegenheiten” unter der Position 6 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und der Kontonummer 4481610000 „Erstattung von Abschiebungskosten durch das Land“ verbucht.

Die im Kreishaushalt angegebene laufende Nr. 28 „Aufwendungen interne Leistungsbeziehung“ für das Produkt mit der Nr. 020301 „Ausländerangelegenheiten“ umfasst, wie bei allen anderen Produkten im Kreishaushalt, die folgenden einzelnen Leistungen:
– Druck- und Papierkosten
– Gebäudebewirtschaftung (Heizung, etc.)
– Versorgung (Beamte)
– GUW (Angestellte)
– BeihiIfe
– Rückstellungen Pensionen/Beihilfe
– Fuhrpark
– KDVZ
– sonstige Versicherungen
– Porto

2. Wie wurden bzw. werden die Erstattungen durch das Land in den Jahren seit 2016 berechnet? Welche Kosten sind erstattungsfähig und welche nicht?

Durch das Land werden meiner Ausländerbehörde Transportkosten und Kosten für Dienstleistungen Dritter erstattet. Die Höhe der Erstattungen ist jeweils abhängig von den im Einzelfall entstandenen Kosten.
Die meiner Ausländerbehörde bei Abschiebungen entstehenden Personalkosten werden durch das Land nicht erstattet.
Die weiteren anlässlich einer Abschiebung auftretenden Flugkosten und Kosten für Abschiebungshaft werden direkt vom Land getragen.

3. In welche einzelne Sachkonten werden Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht?

Die meiner Ausländerbehörde im Rahmen von Abschiebungen und Abschiebeversuchen entstandenen Kosten werden in den folgenden Sachkonten verbucht:
– Personalaufwandungen (Jahressummen für Personalaufwand)
– Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte
– Ausländerüberwachung

4. Bei welchen anderen Produkten im Kreishaushalt werden ggf. Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht?

Bei anderen Produkten im Kreishaushalt werden keine Kosten für Abschiebungen und Abschiebever-suche verbucht. Darüber hinaus venNeise ich auf die Antwort zu Frage 3).

5. Welche Arten von Reise-, Personal- und Sachkosten, die bei Abschiebungen und Abschiebeversuchen entstehen, werden bei anderen Ämtern als dem Amt 32 verbucht? Welche dieser Arten von Kosten werden über interne Leistungsbeziehungen mit dem Amt 32 verrechnet, welche nicht?

Wie bereits bei der Beantwortung zu den Fragen 1) und 4) ausgeführt, werden Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche ausschließlich unter dem Produkt „AusländerangeIegenheiten“ mit der Nr. 020301 verbucht. Andere Produkte und demzufolge auch andere Fachdienste werden hierfür nicht in Anspruch genommen.

6. Wo finden wir im Haushaltsplan 2017 und in den Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 die konkreten Ergebnis- bzw. Plan-Zahlen der Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche, bezogen auf die Jahre 2015, 2016 und 2017?

Wie bereits bei der Beantwortung zu Frage 3) ausgeführt, werden die meiner Ausländerbehörde im Rahmen von Abschiebungen und Abschiebeversuchen entstandenen Kosten in
verschiedenen Sachkonten verbucht.
Im Hinblick auf die Antwort zu Frage 1) weise ich darauf hin, dass in diesen Sachkonten jedoch nicht nur die Kosten für Abschiebungen und Abschiebeversuche verbucht werden,
sondern auch andere Kostenarten, welche dem Zweck des jeweiligen Sachkontos unterfallen.
Aus diesem Grunde sind konkrete Ergebnis- und Planzahlen für den von Ihnen angefragten Teilbereich „Kosten der Abschiebungen und Abschiebeversuche“ nicht vorhanden.
Zuletzt möchte ich noch klarstellen, dass es sich bei dem in Ihrer Anfrage genannten Betrag in Höhe von 26.979,20 € (Erstattung von Abschiebungskosten durch das Land) um das Ergebnis des Jahresabschlusses von 2015 und nicht vom Jahr 2017 handelt.“

Kritik

Schon verwunderlich, dass der Hochsauerlandkreis keine konkreten Zahlen für die Kosten, die ihm durch Abschiebungen und Abschiebeversuche entstehen, beziffern will.

Erwähnen sollten wir auch noch die ebenfalls sicherlich erheblichen Kosten, die in diesem Zusammenhang bei der Polizei und den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden entstehen. In Brilon war im Mai bei einer Abschiebung sogar ein Arbeitsvermittler des Job-Centers im Auftrag des Ordnungsamtes im Einsatz!
Wie viel besser könnte dieses Geld für Deutschkurse und andere sinnvolle Integrationsmaßnahmen verwendet werden!

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Biologische Station jetzt in Brilon

By admin at 11:57 pm on Tuesday, November 7, 2017

24 Jahre lang befand sie sich in Bödefeld: Die Biologische Station Hochsauerlandkreis. Das bisher genutzte Gebäude, ein ehemaliges Schwesternhaus, war jedoch marode. Nun ist die Biologische Station nach Brilon umgezogen. Das ehemalige Schulungszentrum für die Feuerwehr wurde seit der Inbetriebnahme des Feuerwehrzentrums in Meschde-Enste nicht mehr genutzt.

Seit einigen Monaten kümmern sich nun u.a. 7 wissenschaftliche Mitarbeiter und mehrere junge Menschen im “Freiwilligen Ökologischen Jahr” (FÖJ) von Brilon aus um 563 Naturschutzgebiete und 54 FFH-Gebiete im Kreisgebiet. Im “neuen” Gebäude (direkt neben der Polizeiwache) stehen für die “FÖJ’ler” auch Zimmer zur Verfügung.

Zum Arbeitsprogramm der Biologischen Station gehören auch Vorträge und Exkursionen. Die Kosten für die Station werden zum großen Teil vom Land NRW getragen, das insgesamt 40 Biologische Stationen unterhält. Näheres zu den Aufgaben und zum Veranstaltungsprogramm steht hier:
http://www.biostation-hsk.de

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Heute fand ein kleiner Festakt zur Einweihung statt, in dem der Vorsitzende des Trägervereins Johannes Schröder, der Leiter der Station Werner Schubert sowie Landrat und Bürgermeister zu Wort kamen.

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Verwaltungs-Logik??

By admin at 11:08 pm on Monday, November 6, 2017

Die Abfallbeseitigung ist eine gemeinsame Aufgabe von Kreis und Gemeinden. Die Gemeinden sind für das Einsammeln des Mülls zuständig, der Kreis für die Verwertung und Entsorgung. In den letzten Jahren wurde bundesweit viel Wert auf Wiederverwertung gelegt. Ein wichtiger Schritt war die Inbetriebnahme der Sortieranlage in Meschede-Enste im Jahr 2005. Seitdem landet kein Hausmüll mehr auf der kreiseigenen Deponie in Frielinghausen bei Bödefeld, sondern der aussortierte und nicht verwertbare Restmüll wird zur Müllverbrennungsanlage nach Herford transportiert.

Ein weiterer Schritt war die Wiederverwertung von alten Elektrogeräten, denn in alten Geräten stecken viele wiederverwertbare Stoffe. Seit Juli 2016 ist das “Elektro- und Elektronikgerätegesetz” in Kraft.
Seitdem dürfen elektrische Geräte nicht mehr mit dem Hausmüll entsorgt werden. Die Händler haben eine Rücknahmepflicht, und die Kommunen sind für die Einrichtung und den Betrieb von Sammelstellen zuständig.

So ist es auch in Brilon, wo die Firma Stratmann eine große Niederlassung betreibt. Dort konnte man bisher problemlos große und kleine Elektrogeräte entsorgen. Die Annahme erfolgt im Auftrag der Stadt Brilon. Kosten für die Anlieferung entstanden nicht. In § 13 Abs. 4 ElektroG steht eindeutig: “Bei der Anlieferung von Altgeräten darf kein Entgelt erhoben werden.”

Doch seit September dieses Jahres scheint sich der Ablauf erheblich geändert zu haben. Auf dem Hof des Entsorgers lassen sich immer noch alte Elektrogeräte abstellen, aber das kostet, und zwar 12 Euro je Gerät. Diese “Annahmepauschale” wurde jedenfalls vor einigen Tagen erhoben.
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Kostenfrei ist dagegen weiterhin die Abholung von der Wohnung, nach Anmeldung. Wer die gelbe Karte ausfüllt und an die Firma Stratmann sendet, bekommt einen Abholtermin – und zahlt für das Abholen und die Entsorgung NICHTS.
Stratmann-Elektroschrott

Verstehen kann man kaum, was die Verwaltungen damit bezwecken!
Aber es gibt ja noch denkbare Szenarien für eine Ausweitung dieser Strategie. So könnte die Stadtverwaltung z.B. auch für die Ausgabe von Personalausweisen so ein Verfahren einführen. Wer auf dem Amt seinen neuen Personalausweis beantragt und abholt, zahlt weiterhin viel Geld dafür. Aber wer sich den Ausweis nach Hause liefern lässt, kommt kostenfrei davon? 😀
Vielleicht wäre auch ein entsprechender Service der Baugenehmigungsbehörde und des Standesamtes denkbar?

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Ziegenhof bei Brilon: Weiterhin 90%iger Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose

By admin at 12:42 am on Sunday, November 5, 2017

Euro-Biolabel für Briloner Ziegenmilch
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) befasst sich notgedrungen schon seit längerem mit dem „berühmt berüchtigten“ Ziegenhof in der Nähe von Brilon-Scharfenberg. Zuletzt erreichte die SBL/FW die Information, dass die von Bioland gegenüber dem Hof ausgesprochene fristlose Kündigung vom Schiedsgericht bestätigt worden ist. Offenbar wird die Ziegenmilch dieses Hofes aber trotzdem weiter unter einem Biolabel vermarktet (siehe Antwort auf Frage 18!)

90% der Tiere an Pseudotuberkolose erkrankt
Nach wie vor ist die „Biolabel-Ziegenherde“ hoch mit Pseudotuberkolose verseucht. Auch das geht aus der Antwort des HSK hervor (siehe Frage/Antwort Nr. 10!).

Fragen und Antworten
Mit Schreiben vom 14.09.2017 antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises auf eine Anfrage der SBL/FW vom 15.08.2017. Wer sich das Vergnügen machen will, das alles zu lesen, hier sowohl die Fragen der Kreistagsfraktion wie die Antworten des HSK:

Frage 1 – Wie viele Ziegen werden aktuell auf dem Hof B. bei Brilon gehalten?
Antwort – Zum Stichtag 01.01.2017 (routinemäßige Meldung an die Tierseuchenkasse) wurden 753 Ziegen gehalten. Am 23.08.2017 (aktuelle Vorlage des Bestandsregisters) befanden sich 625 Ziegen im Bestand.

Frage 2 – Wie häufig, wie intensiv und durch wen (Kreisveterinäramt? Hoftierarzt?) wurde der Hof B. im Laufe dieses Jahres kontrolliert?
Antwort – Das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises kontrollierte den Hof im Jahr 2017 bisher 7 Mal. In 6 Fällen erfolgte eine Kontrolle des Gesamttierbestandes.

Frage 3 – Sind seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Ziegenhofbetreiber auch andere Fachdienste und Fachleute hinzugezogen worden, wie beispielsweise Mitarbeiter des LANUV?
Antwort – Die tierschutzrechtliche Überwachung des Betriebes erfolgt durch das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises, das hierüber dem LANUV berichtet.

Frage 4 – Wie sind die Ergebnisse Ihrer und aller anderen Überprüfungen?
Antwort – Bei den Kontrollen des Veterinäramtes wurden keine tierschutzrechtlichen Beanstandungen festgestellt. Es befanden sich vereinzelt magere Ziegen im Bestand, die zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits zur Schlachtung bzw. Merzung aussortiert waren.
Auskünfte zu den Ergebnissen anderer Kontrollstellen (z. B. Ökokontrollstelle) können nur diese erteilen.

Frage 5 – Sie schrieben von einer „schrittweisen Merzung“ der kompletten Herde. Ist die „Merzung“ jetzt vollständig erfolgt oder leben noch Tiere aus dem alten, durchseuchten Bestand auf dem Hof B. oder auf anderen Höfen?
Antwort – Die Merzung des durchseuchten Bestandes ist noch nicht abgeschlossen, dementsprechend werden noch Tiere dieser Herde auf dem Hof B. gehalten. Da im Jahr 2017 Tiere nur zum Zwecke der Schlachtung bzw. der Merzung den Hof verlassen haben, sind keine lebenden Ziegen aus dem Bestand B. in andere Bestände gelangt.

Frage 6 – Erfolgte in den letzten 8 Monaten ein Zukauf gesunder Ziegen in den Bestand? Wenn ja, aus welchen Haltungen und in welchem Zustand sind die Tiere nach Brilon gekommen?
Antwort – In den letzten 8 Monaten erfolgte kein Zukauf von Ziegen.

Frage 7 – Wurden sowohl bei den Abgängen wie bei den Neuzugängen im Betrieb B. die Nummern der Ohrmarken nachvollziehbar registriert?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 6. Die Abgänge lassen sich anhand der Ohrmarkennummern nachvollziehen.

Frage 8 – Ergab sich dabei eine Diskrepanz zu der Zahl der lebenden, getöteten und verendeten Ziegen? Wurde und wird eventuellen Unregelmäßigkeiten (gemeint ist die Diskrepanz Ohrmarken/Ziegen) nachgegangen, sofern sie denn auffallen?
Antwort – Vergleicht man die Anzahl der im Betrieb gehaltenen Ziegen am 01.01.2017 mit der aktuellen Bestandsgröße am 23.08.2017 und den im Bestandsregister dokumentierten Abgängen ergibt sich die Diskrepanz von einer Ziege. Dies erklärt sich dadurch, dass am 23.08.2017 eine Ziege verendete und zur Abholung beim Entsorgungsunternehmen angemeldet wurde, diese jedoch noch nicht als Abgang im Bestandsregister eingetragen wurde.

Frage 9 – Welche Konsequenzen wurden aus den im letzten Jahr bei der Kennzeichnungspflicht festgestellten Mängeln auf dem Hof B gezogen?
Antwort – Bei den im letzten Jahr stichprobenartig durchgeführten Kontrollen der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der auf dem Hof B. gehaltenen Ziegen wurden keine Mängel festgestellt.

Frage 10 – Wie ist der Zustand der Herde? Leidet immer noch ein Teil der Ziegen auf dem Hof B. an Pseudotuberkulose, an Listeriose oder an anderen Krankheiten? (Im Februar dieses Jahres sollen etwa 90% der Tiere mit dem Erreger einer „Chronischen Infektionskrankheit“ infiziert gewesen sein. Eine Ziege war laut Ihren Angaben an Listeriose verendet.)
Antwort – Der Zustand der Herde entspricht dem einer Herde mit einem ca. 90%igen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose. Erkenntnisse über Fälle von Listeriose oder anderer meldepflichtiger Erkrankungen im Jahre 2017 liegen dem Veterinäramt des Hochsauerlandkreises nicht vor.

Frage 11 – Erfolgt zwischenzeitlich eine Separierung der nicht erkrankten von den erkrankten Tieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie und wie oft wird das kontrolliert?
Antwort – Es erfolgt eine Separierung der sichtbar erkrankten Tiere von den anderen Tieren. Diese Separierung wurde von Seiten des Veterinäramtes im Rahmen der durchgeführten Kontrollen überprüft.

Frage 12 – Gibt es jetzt außer der „Merzung“ ein Behandlungs- und Sanierungskonzept? Wenn ja, welches?
Antwort – Wie bereits in der Vorlage aus 9/687 ausgeführt, ist wegen des sehr hohen Durchseuchungsgrades die Erstellung eines Sanierungskonzeptes nicht möglich. Behandlungsmöglichkeiten, die eine Heilung der Ziegen implizieren, bestehen nicht. Die einzige verbleibende Maßnahme ist die Merzung der sichtbar erkrankten Tiere.

Frage 13 – Wenn nein, warum gibt es kein anderes?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 12.

Frage 14 – Werden die Tiere regelmäßig auf verschiedene Krankheiten hin untersucht und vorbeugend geimpft, z.B. auch gegen Pseudotuberkulose, was ja möglich sein soll?
(Dazu schreibt die Landwirtschaftskammer NRW: „Zur Sanierung einer betroffenen Herde sollte eine regelmäßige Untersuchung erfolgen, wobei Tiere mit eindeutigen Knoten möglichst gemerzt werden sollten. In manchen Herden können jedoch wertvolle Milchziegen nicht einfach abgeschafft werden, wobei die Alternative ein striktes Sanierungsprogramm darstellt. Dazu gehört die räumliche Separation der betroffenen von – augenscheinlich – nicht befallenen Tieren, die sofortige Trennung der Lämmer von den Muttertieren nach der Geburt mit sorgfältiger Nabeldesinfektion, um eine omphalogene Infektion zu vermeiden, idealerweise das Einrichten eines zweiten Melkstandes sowie eine Impfung der Herde mit einem bestandsspezifischen Impfstoff. Durch den Impfstoff werden die Symptome gemildert, nicht eliminiert!“)
Antwort – Die Herde weist bekanntlich einen sehr hohen Durchseuchungsgrad an Pseudotuberkulose auf. Die Wirksamkeit eines stallspezifischen Impfstoffes im Hinblick auf das Zurückdrängen klinischer Symptome bei sehr hohem Durchseuchungsgrad werden in der veterinärmedizinischen Praxis eher negativ beurteilt.

Frage 15 – Leiden viele Ziegen immer noch unter Verletzungen (offene Wunden, humpeln, lahmen)? Wie war und ist der Zustand der Klauen?
Antwort – Siehe Antwort zu Frage 12. Ein Besuch des Klauenpflegers hat am 07.08.2017 und am 26.08.2017 stattgefunden.

Frage 16 – Wie viele und welche Ziegen haben regelmäßig Weidegang?
Antwort – Alle Ziegen haben regelmäßig Weidegang.

Frage 17 – Wie hoch ist auf dem Hof B. seit Anfang Januar 2017 bis heute die „offizielle“ Sterberate der Ziegen, wie hoch die der Lämmer?
Antwort – Die Verlustrate der Ziegen beträgt 14,3 % (einzelne verendete und überwiegend gemerzte Tiere), diejenige der Lämmer 5,8% (sehr geringe Verlustrate, da muttergebundene Aufzucht in den ersten Lebenstagen)

Frage 18 – Wie und unter welchem Label wird die Ziegenmilch vom Hof B. derzeit vermark-tet?
Antwort – Die Ziegenmilch wird von einer Molkerei aufgekauft und unter dem Euro-Biolabel vermarktet.

Frage 19 – Handelt es sich bei den Mitarbeitern des Ziegenhofs B. um geschultes und korrekt entlohntes Personal (Sozialversicherungspflicht!), das mit den Ziegen art- und fachgerecht und mitfühlend umgeht (und auf Schläge und Tritte verzichtet)?
Antwort – Die Versorgung und das Melken der Ziegen erfolgt durch den Betriebsinhaber.
In Ausnahmefällen sind Familienmitglieder am Melkvorgang unter Aufsicht des Betriebsinhabers beteiligt. Einzelne Kontrollen des Veterinäramtes erfolgten während des Melkvorgangs der Ziegen. Dabei wurde ein sach- und tiergerechter Umgang des Melkpersonals mit den Ziegen festgestellt.

Frage 20 – Wann erwarten Sie von der Staatsanwaltschaft neue Informationen über den Stand der Ermittlungen im Fall dieses Ziegenhofs?
Antwort – Angaben über den zeitlichen Rahmen und Stand der Ermittlungen obliegen aus-schließlich der Staatsanwaltschaft.

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Kein Interesse an den Meinungen der Minderheiten

By admin at 12:03 am on Friday, November 3, 2017

Unser Sachkundiger Bürger Berni Eickhoff hat den folgenden Leserbrief zum Artikel von J. Karpa
“Wenn der Rat zum Spielball wird”,
erschienen im Hauptteil der WP vom 25.10.17,
geschrieben. Dieser Leserbrief wurde von der WP nicht veröffentlicht.

.

Herr Karpa hat über Kommunalpolitik geschrieben,
aber mit welchen Erfahrungen und welchen Beispielen als Beleg!

Zitiert und angeführt werden ein von der Landesregierung beauftragter Gutachter sowie 2 Bürgermeister, die beklagen, dass Demokratie lästig ist.
Welche Argumente für eine 2,5 %-Klausel führt er an:
• Gestaltung des Gemeinwohls muss gesichert werden
• Kleinstgruppen sind den Anforderungen des politischen Geschäfts, er meint wohl der politischen Themen, nicht gewachsen.
• Besonders schweres Argument: die Arbeits- und Funktionsfähigkeit im Rat leidet, weil die Arbeit im Parlament langwieriger geworden ist.

Entgegnungen dazu aufgrund der Erfahrungen mit eigener Rats- und Kreistagsausschussarbeit:
Die 5 %-Hürde wurde vor 18 Jahren vom Verfassungsgericht wohl nicht grundlos abgeschafft. Gerade in den Kommunen ist eine Teilnahme von politischen Außenseitern, die das gesellschaftliche Meinungsspektrum eben auch repräsentieren, demokratisch erwünscht.

Dies gefällt natürlich nicht den Massenparteien, aber warum nicht?
Deren Meinung wird nämlich nicht im Parlament, sondern bereits vorher in der Parteizirkeln gebildet und im Parlament nur kurz abgesegnet, da ja die Mehrheitsverhältnisse eindeutig sind.

In den Kommunen des Sauerlands, für die Ihre Zeitung ja wohl besonders spricht, ist es in der Regel so, dass die eindeutige Mehrheit, meist die sauerländische Monopolpartei, kein Interesse an den Meinungen der Minderheiten besitzt und sie daher als störend empfindet. Das sollte jedoch im demokratischen Prozess der Willensbildung anders sein. Es ist schon eine harte Sache, wenn man diesen Vorgang nur als lästig darstellt. In den Kleinstädten des Sauerlandes ist es nämlich – vielleicht im Gegensatz zu einer Großstadt des Ruhrgebiets – so, dass die Vertreter der Minderheiten in aller Regel voll im Dorfleben integriert sind und sich dort auch mehr als andere einbringen. Daher ist es enttäuschend – ja diskriminierend – wenn als Beleg für die Arbeit dieser Minderheitsvertreter Aktionen der NPD als Beleg herangeführt werden. Warum macht Herr Karpa das?

Weiterhin ist Tatsache, dass sich diese Vertreter der Kleinparteien sicher nicht weniger, sondern viel mehr Arbeit machen, sich zu informieren über die aktuell behandelten Themen. Bei den Großparteien reicht es, wenn einige der Vertreter die Vorlagen lesen. Sie stimmen ja sowieso im Verband ab, und der Fraktionsvorsitzende und ein paar Kollegen wissen schon was „wir“ wollen. Demgegenüber ist ein Kleinfraktionsmitglied viel öfter gefordert, seine Meinung zu vertreten und zu begründen.

Aufgrund dessen ist es typisch, dass nun endlich die Großparteien das Verfassungsgerichtsurteil korrigieren wollen. Es schadet ja einem schnellen Abhaken der Ratsvorlagen. Was ist das für ein Argument in der demokratischen Meinungsbildung! Im Fernsehen werden ganze Sendungen über politische Themen lang und breit diskutiert, aber in den Kommunalparlamenten soll das nicht sein, da muss es schnell gehen.

Herr Karpa: Das Verfassungsgericht war der Meinung, dass ohne eine %-Hürde das Gemeinwohl gestaltet wird und nicht umgekehrt, und so ist meine praktische Erfahrung: Mehr Demokratie wagen!!
Warum zählen Sie nicht die Parteien in den Parlamenten von Medebach, Winterberg, Hallenberg, Olsberg usw.? Was wollen Sie wirklich?

Berni Eickhoff, Medebach-Düdinghausen;
Erfahrungen im Stadtrat Medebach (8 Jahre lang für die FWG Medebach) und WST-Ausschuss des HSK (für die SBL/FW)

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