Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Stehend auf dem kalten Bahnsteig warten – statt im Anschlusszug zu sitzen

By admin at 12:55 am on Sunday, December 26, 2021

Donnerstag, 23.12., um 19:42 Uhr auf dem Bahnhof Warburg: Der Regionalexpress RE11 (“RRX”) aus Kassel fährt auf Gleis 4 ein. Seine weitere Fahrt führt über Paderborn und Soest durch das Ruhrgebiet bis nach Düsseldorf. Auf dem Bahnsteig in Warburg ist es dunkel, und die Temperaturen liegen unter null Grad.

Fast 40 Fahrgäste steigen hier aus, weil sie in den Anschlusszug umsteigen möchten, der durch das Sauerland bis nach Schwerte fährt. Der Weg wäre kurz, denn der RE17 soll am Gleis 3 abfahren, am selben Bahnsteig gegenüber. Doch der Anschlusszug ist mal wieder weg. Denn der RE11 hatte 8 Minuten Verspätung. Das bedeutet: Mindestens eine Stunde auf dem kalten Bahnhof verbringen, bis (hoffentlich) der nächste Zug ins Sauerland fährt. Wenn der RE17 5 Minuten gewartet hätte, hätten alle noch umsteigen können. Doch das hat mal wieder nicht funktioniert. Einige der Betroffenen organisieren sich per Handy Abholfahrten, aber die meisten sind im Bahnhof quasi “gefangen”.

Besonders ungünstig ist das für diejenigen “Beförderungsfälle”, die weiter als bis nach Meschede fahren wollen: Denn der Regionalzug RE17, der um 19:38 Uhr in Warburg abfuhr, war der letzte, der von Warburg noch über Meschede hinaus fährt. Wer also als Fahrtziel z.B. Freienohl, Arnsberg, Neheim-Hüsten oder Wickede hat, der kommt auch eine Stunde später nicht an sein Ziel.

Wie ist es zu dieser Situation gekommen? Der Regionalzug RE11 fuhr – aus unerfindlichen Gründen – 4 Minuten zu spät in Kassel ab, obwohl er rechtzeitig dort eingetroffen war. Und unterwegs wurde dann so “gebummelt”, dass bis Warburg weitere 8 Minuten Verspätung oben drauf kamen. Und dieser RE11 wird (noch) von der Firma Abellio betrieben. Ab Warburg fährt dann der RE17 von DB Regio, und die Kommunikation zwischen diesen beiden Unternehmen klappt offensichtlich überhaupt nicht. Zusammen mit einer sehr kurzen Umstiegszeit nach Fahrplan führt dies dazu, dass sehr häufig die Umstiegs-Fahrgäste die wenig erfreuliche Atmosphäre auf dem Warburger Bahnhof “genießen” müssen. Warteraum oder gastronomische Angebote oder WC sind dort nicht vorhanden.

Ähnliches passiert viel zu häufig bei Fahrten ins, durch das oder aus dem Sauerland. Betroffen sind Umstiege zwischen Zügen, zwischen Bahn und Bus und zwischen Bussen. Ein wesentlicher Grund ist die fehlende Kommunikation zwischen den Fahrern der Verkehrsmittel. Sogar innerhalb desselben Unternehmens funktioniert das manchmal nicht, wie sich im Sommer bei einem von uns aufgegriffenen Fall bei der (öffentlichen) Busgesellschaft RLG zeigte: Weil der Anschlussbus nicht mal 2 Minuten wartete, mussten die Fahrgäste 2 Stunden lang bis zum nächsten Bus buchstäblich im Regen stehen. Dabei hatten die betroffenen Fahrgäste vor Ankunft den Fahrer ihres ersten Busses auf das drohende Problem angesprochen, doch es passierte nichts.

Dabei gibt es viele geeignete Möglichkeiten, die Häufigkeit von verpassten Anschlüssen erheblich zu reduzieren. Die SBL hat auch im Laufe des Jahres 2021 dazu viele konkrete Anträge gestellt, z.B. bei den Hautshaltsberatungen im Dezember 2021:

“Die Haushaltsposition 120101 wird um 100 TEuro erhöht, um damit Maßnahmen für die Qualitätsverbesserung von Fahrgastinformationen und Anschlussverbindungen im Kreisgebiet durchzuführen.

Begründung und Erläuterung:
Wie bereits in den Beratungen zum Nahverkehrsplan dargestellt, ist die Qualität der Informationen für die Nutzer*innen von Bus und Bahn völlig unzureichend. Dies wirkt sich sehr nachteilig auf das Erreichen von Anschlussverbindungen aus, weil weder die Fahrgäste noch die Fahrer*innen sich auf die tatsächlichen Abfahrtszeiten einstellen können. Besonders ärgerlich ist es, wenn z.B. in Neheim-Hüsten, Arnsberg, Meschede, Bestwig oder Olsberg ein Bus gerade dann abfährt, wenn der Zug in den Bahnhof eingefahren ist.
Einige Beispiele für Informationsdefizite:
• Die an den Bushaltestellen mehrerer Bahnhöfen vorhandenen großen Ziffern-Anzeigen für die Minutenzahl bis zum Eintreffen der nächsten Züge funktionieren nicht.
• Nur an wenigen Bushaltestellen gibt es DFI mit den Anzeigen für die Abfahrtzeiten der nächsten Busse in Echtzeit; an wichtigen Umsteigehaltestellen wie z.B. Arnsberg-Neumarkt fehlen sie.
• An diesen Dynamischen Fahrgast-Informationen (DFI) werden die Abfahrtszeiten der Bahnbusse („Westfalenbus“) nur nach Fahrplan und nicht real angezeigt, so dass sie weitgehend nutzlos sind; auch bei RLG-Abfahrten erscheinen oft Falschinformationen.
• Nur in ganz wenigen Zügen und Bussen wird per Bildschirm über Anschlussverbindungen informiert.
• Für den ÖPNV im Kreisgebiet gibt es 5 unterschiedliche Apps über die Abfahrten von Bahn und Bus mit jeweils unvollständigen und teilweise falschen Informationen.
Bundesweit ist es mittlerweile unstrittig, dass zu einem Klimakonzept insbesondere auch eine Verkehrswende gehört, mit vermehrter Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Dafür muss deren Attraktivität steigen, und dazu gehört auch eine deutliche Verbesserung der Fahrgastinformationen und der Wahrscheinlichkeit, Umsteigeverbindungen zu erreichen. Stundelange Wartezeiten auf das nächste Verkehrsmittel, evtl noch bei Kälte und Nässe, führen.”

Doch auch dieser Antrag wurde von der GroKo im Kreistag (Landrat + CDU + FDP + SPD) abgelehnt. Leider fehlt da bisher jegliches Problembewusstsein, insbesondere auch bei Kommunalpolitikern und Beamten, die den HSK in den Gremien der RLG und der Zweckverbände für den Personennahverkehr vertreten. Vielleicht sollte man auch hier eine Quote einführen: Mindestens die Hälfte dieser Gremienmitglieder sollten selbst aktive Nutzer von Bahn und Bus sein?

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Stehend auf dem kalten Bahnsteig warten – statt im Anschlusszug zu sitzen

Rederecht für Minderheiten

By admin at 12:45 am on Sunday, December 19, 2021

Am 08.12.2021 wurde in Münster bei Oberverwaltungsgericht (OVG) über eine Klage von 5 Briloner Ratsmitgliedern verhandelt, das Bedeutung auch für viele andere Kommunen in NRW hat. Anlass war eine von der Mehrheit des Briloner Rates bereits im Sommer 2017 beschlossene Änderung der Geschäftsordnung. Dadurch wurden die Redemöglichkeiten erheblich eingeschränkt. U.a. waren nun nur noch 2 statt bisher 3 Wortbeiträge je Tagesordnungspunkt (TOP) zulässig, und die maximale Rededauer wurde von 10 auf 5 Minuten halbiert. Das reicht bei fast allen Tagesordnungspunkten aus, aber bei einige kritischen und kontroversen Punkten eben nicht. Daher klagten alle 5 Mitglieder des damaligen Rates, die nicht zur CDU oder SPD gehören, gemeinsam gegen diese Einschränkung. Sie betrifft sowohl den Rat als auch die von ihm gebildeten Ausschüsse.

Im Dezember 2019 gab das Verwaltungsgericht den 5 Klägern von Bürgerliste, FDP und Linken weitgehend Recht. In der Folge legte der Rechtsanwalt des Bürgermeisters einen Kompromissvorschlag vor: Sowohl im Rat als auch in den Ausschüssen sollten künftig 3 Wortmeldungen je TOP möglich sein. Nur bei den TOPs im Rat, die bereits vorher in einem Ausschuss beraten wurden, sollten es nur maximal 2 Wortmeldungen geben. Die Redezeit im Rat sollte höchstens 5 Minuten und in den Ausschüssen bis zu 7 Minuten betragen. Diesen Vorschlag brachte der Bürgermeister im Januar 2020 in den Rat ein. Alle Kläger waren damit ohne jede weitere Bedingung einverstanden. Aber die CDU wollte nicht mitmachen. Statt dann den Vorschlag ohne die CDU-Fraktion zu beschließen, fiel der Bürgermeister – wie schon öfters in ähnlichen Situationen – “um” und unterstützte seinen eigenen Vorschlag nicht mehr. Stattdessen trieb die Stadt Brilon durch das Einlegen einer Berufung in die 2. Instanz beim OVG.

Dort wurde nun verhandelt, nachdem fast zwei weitere Jahre vergangen waren.

Das Ergebnis: Kläger und Bürgermeister verständigten sich auf Anregung des Gerichts darauf, dass der Bürgermeister seinen im Januar 2020 von ihm zurückgezogenen Kompromissvorschlag erneut in den Rat einbringt, ohne Veränderung. Dazu erklärte der Bürgermeister ausdrücklich (wie es auch im Protokoll steht): “Eine solche Zusage gebe ich hiermit ab”.

Im Protokoll der Verhandlung finden sich weitere Hinweise des Senats des OVG, wie mit dem Rederecht umzugehen ist und die Bedeutung über die Stadt Brilon hinaus haben.
Konkret heisst es dort:
“Der Senat lege dabei des Weiteren zu Grunde, dass schon nach dem Wortlaut der umstrittenen Regelung Nachfragen, Verständnisfragen und vergleichbare Äußerungen nicht als Redebeitrag gewertet werden dürfen.” Wenn also ein Ratsmitglied Fragen zum Inhalt einer Sitzungsdrucksache hat, so wird dies nicht auf die Zahl der Wortmeldungen angerechnet – anders als bisher meist gehandhabt.
Und: ”
In der Sache neige der Senat im Übrigen dazu, die rechtliche Einschätzung des Verwaltungsgerichts zu teilen.” Das hatte bereits festgestellt (s.o.), dass vor allem in den Ausschüssen die Rederechte durch die Änderung der Geschäftsordnung zu stark eingeschränkt worden waren.

Jetzt ist der Rat der Stadt Brilon wieder an der Reihe. Folgt er dann mehrheitlich dem Kompromissvorschlag, ist die Situation geklärt. Andernfalls dürfte es weiteren Klärungsbedarf geben …

Filed under: TransparenzComments Off on Rederecht für Minderheiten

“Wir brauchen zügig mehr neue Wohnungen”

By admin at 8:08 pm on Wednesday, December 15, 2021


Auszüge aus der Haushaltsrede von SBL-Ratsmitglied Gerd Stüttgen am 09.12.2021 in Arnsberg

“Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,

der Doppelhaushalt 22/23 ist ein Mammutprojekt und setzt gerade im Bereich der Investitionen im Wesentlichen auf die richtigen Schwerpunkte.
Ob er dazu in der Lage ist, einen wirksamen Beitrag zu einer bereits im Jahre 2030 klimaneutralen Stadt Arnsberg zu leisten darf bezweifelt werden.

Auch wenn ich den weitgehend konsensualen Umgang mit den Anträgen im Grunde begrüße, so sollen doch einige Anträge hier näher beleuchtet werden:
Ich erinnere hier an den gemeinsamen Antrag von Sauerländer Bürgerliste (SBL) und mir „Einführung eines preiswerten Arnsberg-Tickets für den ÖPNV“.
Natürlich ist es einfach sich mit Hinweis auf die Kosten hinter dem HSK und den Verkehrszweckverbänden zu verstecken. Will man aber 2030 Klimaneutralität in unserer Stadt haben, muss gerade in diesem Bereich schnell gehandelt werden. Das erfordert eben „Nägel mit Köpfen“ zu machen.
Einem solchen Antrag als perspektivisch zuzustimmen reicht da nicht aus.

Die beiden weiteren Anträge zur „Gründung einer städt. Wohnungsbaugesellschaft zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes“ und „Elternbeiträge für Kindergärten und Tagespflege abschaffen!“ von SBL und mir wurden immerhin auch nicht per se abgelehnt, sondern mit den entsprechenden Hinweisen aus der Verwaltung auch als gewissermaßen perspektivische Anträge angenommen.

Das ist zum einen erfreulich, zeigt es doch wie wichtig und richtig auch diese Anträge sind, löst aber zeitnah überhaupt kein Problem.
Menschen in Wohnungsnot darauf zu verweisen, dass der Antrag ja im Grunde richtig ist, verhöhnt die Betroffenen.
Wir brauchen zügig mehr neue Wohnungen und nicht nur perspektivisch. Und deshalb brauchen wir auch kurzfristig eine eigene städt. Wohnungsbaugesellschaft und nicht irgendwann.
Zusätzlich sollte die Verwaltung zeitnah prüfen, ob nicht eine Nutzung des ehemaligen Schwesternwohnheimes am St. Marien-Krankenhaus Arnsberg des Klinikums Hochsauerland zu Wohnzwecken realisierbar ist.

Ob man mit dem Bau einer Hauptschule in der heutigen Zeit ein richtiges Zeichen setzt, darf ohnehin mehr als bezweifelt werden. Der Trend geht eindeutig zu einem längeren gemeinsamen Lernen und ein indianisches Sprichwort lautet: „Wenn Du ein totes Pferd reitest, steig ab!“. Viel zu lange wurde „das tote Pferd Hauptschule“ schon geritten. Wir sollten mit dem entsprechenden Elan und dem durchaus vorhandenen Elternwillen endlich den Mut haben, auch bei uns in Arnsberg eine Gesamtschule zu bilden. 52 von 53 Kreisen und Kreisfreien Städten haben mindestens zwei Gesamtschulen. Nur der HSK hat als einziger Kreis in NRW nicht mal eine Gesamtschule. Hier stünde es der größten Stadt im HSK gut zu Gesicht, eine Vorreiterrolle zu übernehmen.
Auch wenn ich anerkenne, dass die Raumsituation an der Grimmeschule schlecht ist und Politik hier im Wort steht, so dauert der Neubau mehrere Jahre. Die jetzigen „Grimme-Schüler“ würden von einem Neubau kaum profitieren.
Ich plädiere für eine Ertüchtigung der jetzigen Räumlichkeiten der Grimmeschule und für einen Neubau eines Schulgebäudes, wenn der Standort einer künftigen Gesamtschule feststeht und ein solcher Neu dann auch wirklich erforderlich sein sollte.
Ich werde daher dem Neubau einer Hauptschule nicht zustimmen.

Lassen sich mich das Thema „Streaming von Ratssitzungen“ kurz ansprechen. Hier habe ich in einer der letzten Ratssitzungen schon eingehend zu ausgeführt. Man kann nicht einerseits Bürgerorientierung, Mitbestimmung und gelebte Demokratie sowie Transparenz immer wieder medienwirksam einfordern, dann aber den „Schwanz einziehen“, wenn es gerade um eine zukunftsweisende Entscheidung in diese Richtung geht.
Ich werde daher zu diesem Punkt geheime Abstimmung beantragen. Vielleicht mögen sich dann manche Befürworterinnen und Befürworter trauen, ihre Meinung Pro Streamings auch kund zu tun.

Dass Arnsberg in großer Zahl Kita-Plätze schafft ist begrüßenswert. Allerdings erteile ich dem Investorenmodell hier eine klare Absage. Wenn man eine Kita bauen lässt und dann anschl. von einem Investor zurückmietet, verzichtet die Stadt auf Fördermittel von Bund und Land i. H. v. 33.000 € pro Kita-Platz. Bei einer zweigruppigen Kita sind das bereits 600 bis 700.000 €. Bei einer dreigruppigen Kita ist man dann schnell bei einer Mio. €. Also, auch wenn viele Bau-Projekte in unserer Stadt noch anstehen und wir sie vor uns „herschieben“, sollten wir nicht leichtfertig auf derartige Förderungen verzichte. Stattdessen lieber im städtischen Bereich von Planung und Bauen erforderlichenfalls weiter Prioritäten verschieben und Personal noch gezielter einsetzen.
Auch sollten wir kritisch fragen, wie hoch der Anteil des Fachpersonals bei privaten Kita-Trägern ist. Im östlichen Teil unseres Kreises zumindest hört man, dass sich ein auch im Westkreis aktiver Träger bislang mit der Bezahlung von Tariflöhnen zunächst nicht ganz so leichtgetan hat und zur Kostenreduzierung besonders viel Hilfspersonal einsetzt. Hier wäre also hinsichtlich der Qualität der Betreuung und der Arbeitsbedingungen Vorsicht geboten.

Alles in allem werde ich dem Doppelhaushalt trotz mancher Bedenken meine Zustimmung geben. Stimmt doch die Richtung, gerade bei den Investitionen, in wesentlichen Teilen.”

Filed under: Kommunale FinanzenComments Off on “Wir brauchen zügig mehr neue Wohnungen”

Abläufe in den Führerscheinstellen sollen überprüft werden

By admin at 12:44 am on Sunday, December 12, 2021

Am Freitag wurde vom Kreistag der Haushalt 2022 des HSK beschlossen, mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen.
Die SBL hatte mehrere Anträge gestellt, über die wir noch berichten werden.

Einer dieser Anträge betraf die Führerscheinstellen des Kreises:

“Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, dem Kreistag bis zum 31.12.2021 ein Konzept für eine Neuorganisation der Führerscheinstellen vorzulegen, das insbesondere zu einer erheblichen Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe führt. Dabei sind auch Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen.

Begründung und Erläuterung:
Derzeit rollt auf die Führerscheinstellen eine Welle von Anträgen auf Neuausstellung von Fahrerlaubnissen zu. Grund dafür ist ein bereits am 15.02.2019 gefasster Beschluss des Bundesrats, nach dem die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19.01.2022 ihre alten grauen Führerscheine umtauschen müssen. Aus einer Auskunft der Kreisverwaltung ergibt sich, dass im HSK ab dem 30.11.2021 noch etwa 14.000 ‘Altfahrerlaubnisse’ für diese Altersgruppe umgetauscht werden müssen.
Offensichtlich war die Kreisverwaltung auf diese seit langem planbare und zu erwartende Entwicklung nicht vorbereitet. Auf den Internetseiten der Kreisverwaltung wird darauf hingewiesen, dass für das Betreten der Führerscheinstelle eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Seit Wochen sind jedoch online keine Termine erhältlich. Auch telefonisch sind die Führerscheinstellen fast unerreichbar.
Außer dieser ‘Umtauschwelle’ funktionieren regelmäßig auch andere Aktionen wie z.B. die alle 5 Jahre anstehenden Verlängerungen von Lkw-Führerscheinen mangels Terminen nicht. Die Betroffenen sind aber häufig aus beruflichen Gründen darauf angewiesen.
Hier müssen kurzfristig Lösungen gefunden werden, die transparent dargestellt werden. Diese liegen nicht allein in mehr Personalstellen, sondern auch in anderer Termin- und Ablauforganisation und in Digitalisierung zur Reduzierung von persönlichen Terminen.”

Der Landrat erklärte dazu, dass auch er mit dem jetzigen Zustand nicht zufrieden sei. Er kündigte Gespräche darüber im Kreishaus an und wird dem Kreistag demnächst berichten.

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Abläufe in den Führerscheinstellen sollen überprüft werden

Nicht auf Zuschüsse für Kitas verzichten!

By admin at 12:38 am on Friday, December 10, 2021

Bei mehreren Neubauten von Kitas im HSK wurde in den letzten Jahren beschlossen, auf die Bundes- und Landesmittel für neue Kita-Plätze komplett zu verzichten. Stattdessen entstanden zusätzliche Mietkosten, und dafür erklärte der HSK sogar seinen Beitritt zum Mietvertrag, für 20 Jahre. Im Ergebnis müssen dann die ausfallenden Zuschüsse von bis zu 4 Mio Euro je neuer Kita durch kommunale Mittel ersetzt werden. Das ist eine für den Kreis und die Gemeinden sehr teure Lösung.

Einer von 6 Anträgen, die die SBL-Kreistagsfraktion für die morgen im Kreistag stattfindende Haushaltsberatung eingebracht hat, betrifft daher dieses sog. Investorenmodell. Unser Antrag:

“Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, dem Kreistag und dem Kreisjugendhilfe¬ausschuss bis zum März 2022 ein Konzept vorzulegen, das bei künftigen Neu- und Erweiterungsbauten von Kindertagesstätten das „Investorenmodell“ ausschließt.

Begründung und Erläuterung:
Bei der Neueinrichtung von Kita-Plätzen werden pro Platz bis zu 33.000 Euro Zuschuss aus Bundes- und Landesmitteln gewährt.
Neuerdings versuchen Kita-Träger jedoch den Einsatz des sog. Investorenmodells. Dabei beauftragt der künftige Träger eine andere Gesellschaft mit dem Bau der Kita und mietet das Gebäude nach Fertigstellung von dieser Gesellschaft an. Dabei wird komplett auf die Investitionszuschüsse von Bund und Land verzichtet. Die laufenden Betriebskosten erhöhen sich dann durch die Mietzahlungen. Da bei diesem Modell vom Kreis ein Beitritt zum Mietvertrag mit einer Mietgarantie für 20 bis 25 Jahre verlangt wird, sind die erhöhten Betriebskosten zu einem großen Teil aus kommunalen Mitteln zu refinanzieren. Für die Träger ist dieses Modell sehr attraktiv, aber es führt zu einer „Plünderung“ der kommunalen Kassen.
Allein für die Stadt Brilon wurden seit 2017 dreimal solche Modelle beschlossen. Dafür fallen etwa 8 Mio Euro Bundes- und Landesmittel aus, die nun in andere Regionen verteilt werden.
Sinnvoller sind eine Ausschöpfung der vorhandenen Bundes- und Landesmittel und eine Ergänzung durch kommunale Zuschüsse, um Lücken, die die Träger bei der Finanzierung haben, zu schließen. Dadurch werden mittel- und langfristig für jede neu errichtete Kita mehrere Millionen Euro eingespart.”

Filed under: Jugendpolitik,Kommunale FinanzenComments Off on Nicht auf Zuschüsse für Kitas verzichten!

Wie soll die Bobbahn künftig finanziert werden?

By admin at 11:00 am on Thursday, December 2, 2021

Eine der umstrittensten Beteiligungen des HSK ist die Bobbahn in Winterberg. Gesellschafter der “Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH”, wie die Gesellschaft offiziell heisst, sind zu je 50% der Hochsauerlandkreis und die Stadt Winterberg.
Am Montag (29.11.2021) standen im Wirtschaftsausschuss des HSK die Wirtschaftspläne von 7 Beteiligungsgesellschaften auf der Tagesordnung, darunter auch die Bobbahn.

Die Verschuldung der Gesellschaft liegt Ende 2021 bei 1,605 Mio Euro. Jährlich werden aufgrund eines Tilgungskonzeptes, das die SBL veranlasst hat, 100 TEuro zurück gezahlt. Für den laufenden Betrieb benötigt die Bobbahn bisher einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von 764 TEuro. Außerdem zahlen die Gesellschafter 100 TEuro pro Jahr an Investitionskostenzuschuss (also genau den Betrag, den sie vorher als Tilgung erhalten haben …)
Sogar die Geschäftsführung stellt im Wirtschaftsplan fest: “Die Gesellschaft leidet unter einem strukturellen Defizit.”

Nun verändern sich aber diese Rahmenbedingungen erheblich:
Der Bund kürzt seinen Betriebskostenzuschuss um 248 TEuro,
und die Gesellschaft benötigt weitere 136 TEuro für Investitionen.
Das bedeutet, dass sich die Liquidität innerhalb eines Jahres um fast 400 TEuro verschlechtert, und das voraussichtlich auf Dauer. Damit wird sich die Belastung der Gesellschafter über die bisher gezahlten 864 TEuro hinaus auf etwa 1,25 Mio Euro erhöhen.

Und spannend wird auch, wie die Belastungen verteilt werden. Als die SBL in der Wirtschaftsausschusssitzung nachfragte, wie sich die Geschäftsführung die Finanzierung für die Zukunft vorstellt, verwies einer der Geschäftsführer auf eine Formulierung im Wirtschaftsplan. Da steht: “Sollte das Verlustniveau wegen dauerhaft wegfallender Bundesmittel auch in den folgenden Jahren vergleichbar dem 2022`iger Verlust ausfallen, bedarf es für den Ausgleich der Verluste erhöhter Verlustübernahmen seitens der Gesellschafter.”
Dieser Satz stellte sich aber sogleich als Makulatur heraus, denn sofort danach berichtete derselbe Geschäftsführer, dass in der Gesellschafterversammlung auf Wunsch des Gesellschafters Stadt Winterberg beschlossen worden sei, diesen Satz zu streichen…

Es gibt also keinerlei Strategie, wie die Mehrbelastungen verteilt werden sollen. Wenn die Stadt Winterberg sich weigert, ihren Anteil zu tragen, bedeutet das entweder die Auflösung der Bobbahn-Gesellschaft oder eine Veränderung des Gesellschaftsvertrages zu Lasten des HSK.

Hinzu kommen ungeklärte Grundstücksfragen, denn es gibt Streit darüber, ob die Bobbahn-Gesellschaft auf Dauer über die Grundstücke verfügen kann, auf denen die Bobbahn gebaut wurde. Dazu kündigte die Geschäftsführung auf Anfrage der SBL für Anfang 2022 einen Bericht an.

Hier steht der vollständige Wirtschaftsplan, allerdings auf Seite 9 noch mit dem mittlerweile gestrichenen Satz für die Verlustübernahmen:
https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZchKb8AaqlbkFqHpqaJCB87SLh_061sxLUKzB8yfxdvb/Anlage_5_SZW.pdf

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Bobbahn WinterbergComments Off on Wie soll die Bobbahn künftig finanziert werden?