Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) lädt zur öffentlichen Fraktionssitzung in Meschede ein

By adminRL at 1:28 pm on Friday, February 26, 2016

Am Montag, dem 29.02.2016 um 19.00 Uhr, treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer öffentlichen Sitzung in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 in Meschede. Die Gaststätte liegt in der Nähe der Abteil Königsmünster.

Auf der Tagesordnung stehen Berichte aus den Baukommissionen und Ausschüssen sowie Themen der bevorstehenden Kreistagssitzung am 4. März, wie z.B. der Ausbau des Breitbandnetzes im HSK, die Stellungnahme des Kreises zur Endfassung des Landesentwicklungsplans und die Planungen für die Einführung eines Sozialtickets für den Öffentlichen Personennahverkehr. Ein weiteres aktuelles Thema ist das Urteil des Sozialgerichts Dortmund, mit dem das Konzept der Kreisverwaltung für die Höchstgrenzen der Unterkunftskosten von Alg2- und Sozialhilfeempfängern für “gescheitert” erklärt wurde.

Erörtern wollen die SBL-Mitglieder auch, wie sich der Kurseinbruch der RWE-Aktie auf die Finanzen des Hochsauerlandkreises auswirken wird. Der HSK besitzt direkt und indirekt etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns. Nach extremen Kursverlusten der RWE-Aktien in den letzten Jahren fällt nun auch noch die Dividende aus, die zuletzt dem HSK noch fast 6 Mio Euro pro Jahr einbrachte.

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Was unternimmt das Kreisjugendamt bei Gefährdung des Kindeswohls? – SBL/FW stellt Antrag zur Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses

By adminRL at 10:02 am on Thursday, February 25, 2016

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte am 23.02.2016 an den Landrat folgenden Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses:

„Antrag nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags zur Aufnahme auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 09.03.2016

Thema: Bericht über Sicherung der Fachlichkeit des Kreisjugendamts bei drohender Gefährdung des Kindeswohls

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

das Kreisjugendamt (KJA) steht seit Eröffnung des Strafverfahrens beim Amtsgericht Medebach gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Das Verfahren gegen die Mutter ist noch nicht zu Ende. Es wurde vom Amtsgericht Medebach an das Landgericht Arnsberg verwiesen. In seiner Begründung für den Verweisungsbeschluss führt das Amtsgericht u.a. aus, dass das Gericht die Schuld nicht allein bei der Kindsmutter sieht, sondern auch von einem „massiven behördlichen Versagen“ ausgeht. Denn das Kreisjugendamt in Meschede sei beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes und der erheblichen Gefährdung eines weiteren Kleinkindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder der Familie Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war. Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf.

Diese Informationen hätten nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich offenbar nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngsten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, offensichtlich nicht registriert.

Die Versäumnisse sind gravierend. Wir halten es für unwahrscheinlich, dass dieses „massive behördliche Versagen“ eine Mitarbeiterin des KJA allein zu verantworten hat. Wichtig ist es, dass sich der Kreisjugendhilfeausschuss mit den Abläufen und Konzepten im KJA befasst.

Daher bitten wir um einen Bericht, in dem u.a. Auskunft über folgende Sachverhalte gegeben werden sollte:

1. Welche fachliche Begleitung gibt es für die SachbearbeiterInnen?

2. Wie sieht die kollegiale Fallberatung aus? Wie wird die Einbeziehung mehrerer Fachkräfte gemäß § 8 SGB VIII gesichert?

3. Wie erfolgt die Sicherung der Fachlichkeit durch die Leitung des KJA? 4. In welchen Situationen gibt es Supervision für die SachbearbeiterInnen?

5. Welche standardisierten Abläufe gelten bei Kindeswohlgefährdung?

6. Welche Fluktuationen gab es bei den SachbearbeiterInnen in den Außenstellen in den letzten drei Jahren?

7. Wie ist die Erreichbarkeit des KJA in Notfällen gesichert? Gab es in den letzten drei Jahren Situationen, in denen das KJA nicht erreichbar war?

8. Welche Informationen erhalten Pflegeeltern über ihnen neu zugewiesene Pflegekinder, bei Bereitschaftspflege und bei Dauerpflege?

9. Welche Informationen gibt das KJA an andere Jugendämter weiter, wenn gefährdete Kinder in deren Zuständigkeit wechseln?

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL-Fraktionssprecher“

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Kosten der Unterkunft – SBL/FW bringt Antrag zum morgigen Gesundheits- und Sozialausschuss ein

By adminRL at 12:31 pm on Tuesday, February 23, 2016

Am 19.02.2016 hat das Sozialgericht Dortmund aufgrund der Klage einer fast 80jährigen Rentnerin das Konzept des Hochsauerlandkreises über die angemessenen Mieten von Grundsicherungsempfängern für “gescheitert” erklärt. Die Klägerin hat nun Anspruch auf Anerkennung einer Miete in Höhe der Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag.

Zuvor hatten bereits die Sozialgerichte Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magdeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Unterkunftskosten-Konzepte desselben Unternehmens, das auch vom Hochsauerlandkreis mit der Erstellung des Konzepts beauftragt worden war, aufgehoben.

Aus diesem Anlass beantragte SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos, für die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 24.02.2016 den Tagesordnungspunkt „Information über kurzfristige Konsequenzen aus dem Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.02.2016 (Az S 62 SO 444/14)” zusätzlich aufzunehmen und fragt:
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, bei denen bisher die Leistungen wegen angeblich zu hoher
Unterkunftskosten gekürzt worden sind?
• Wie gehen der Hochsauerlandkreis bzw. seine Delegationskommunen nun mit Grundsicherungsempfängern um, die bisher Umzugsaufforderungen wegen angeblich zu hoher
Unterkunftskosten erhalten haben?
• Wird der Hochsauerlandkreis für die bald anstehende Aktualisierung des Konzepts nun ein anderes Unternehmen beauftragen?

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Sozialgericht kippt Mietkostenkonzept des HSK

By adminRL at 6:18 pm on Friday, February 19, 2016

Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach SGB II (“Hartz IV” für Arbeitsfähige) und SGB XII (Sozialhilfe, z.B. für Rentner) erhalten auch die Kosten für ihre Unterkunft erstattet. Allerdings werden ihnen nicht immer die tatsächlichen Kosten gezahlt, sondern nur die als “angemessen” geltenden Kosten. Für diese Miethöchstbeträge hatten Landrat und Kreisverwaltung im Sommer 2013 ein Konzept in Kraft gesetzt, übrigens ohne einen Beschluss des Kreistages. Es sah für drei Teilgebiete und 5 Haushaltsgrößen differenzierte Höchstmieten vor; für Brilon waren das einschließlich der “kalten” Nebenkosten (also ohne Heizung) für einen Ein-Personen-Haushalt 285,50 Euro. Die selben Werte wie für Brilon galten auch für Bestwig, Eslohe, Olsberg, Marsberg, Medebach und Hallenberg, eine aus Sicht vieler Betroffener fragwürdige Gleichsetzung.

Heute wurde dieses Konzept über die Kosten der Unterkunft vom Sozialgericht Dortmund für “gescheitert” erklärt (Az S62 SO 444/14). Eine fast 80 Jahre alte Rentnerin hatte dagegen geklagt. Die zu 100% schwerbehinderte Frau, die u.a. mit Hüften, Rücken und Augen erhebliche Probleme hat, hatte bis Juni 2014 in Olsberg gewohnt, in der II. Etage. Da sie die Treppe nicht mehr bewältigen konnte und sie in die Nähe ihrer Tochter, die sich intensiv um sie kümmert, ziehen wollte, zog sie nach Brilon, ins Stadtzentrum, in eine ebenerdige, 56 qm große Wohnung. Von dort konnte sie noch viele Besorgungen selbst erledigen und sich somit einen möglichst hohen Grad an Selbständigkeit erhalten. Die Tochter wohnt nun nur etwa 700 Meter entfernt.

Trotz 45 Jahren Erwerbsarbeit und der Erziehung von 4 Kindern reicht die Rente der Frau aber nicht aus, so dass sie auf ergänzende Sozialhilfeleistungen angewiesen ist. Anders als zuvor in Olsberg kürzte ihr aber nun das Sozialamt der Stadt Brilon die Unterstützung für die Miete, weil diese angeblich unangemessen war. Pro Monat fehlten ihr etwa 84 Euro.

Der dagegen beim Briloner Sozialamt eingelegte Widerspruch blieb erfolglos, so dass die Rentnerin vor das Sozialgericht zog. Dieses stellte heute fest, dass das Konzept des HSK nicht gültig ist. Zur Begründung führte das Sozialgericht aus, dass in diesem Konzept keine kreisbezogenen Daten für den Anteil der Nachfrager nach billigem Wohnraum enthalten sind und die aus einer bundesweiten Untersuchung übernommenen Daten zudem zu alt seien, da sie bereits aus dem Jahr 2009 stammen.
Als Folge gelten nun statt der Tabellenwerte aus dem Konzept die Werte der Wohngeldtabelle, plus einem Sicherheitszuschlag von 10%.

Der Kreis muss nun nachbessern. Gegen das Urteil kann allerdings Berufung beim Landessozialgericht in Essen eingelegt werden.

Damit hat das Hamburger Unternehmen “Analyse und Konzepte”, dass das Unterkunftskosten-Konzept im Auftrag der Kreisverwaltung erstellt hatte, eine weitere Niederlage bei einem Sozialgericht erlitten. In jüngster Zeit hatten auch die Sozialgerichte in Bayreuth, Dessau-Roßlau, Dresden, Gießen und Magedeburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen Mietkosten-Konzepte, die diese Firma für andere Kreise erstellt hatte, für unwirksam erklärt. Die SBL hatte in den Gremien des Kreises wiederholt darauf hingewiesen, dass sie die Methodik dieses Konzepts für fragwürdig und die Höchstmieten nach diesem Konzept für zu niedrig hält; in vielen Orten des Kreises ist dafür keine geeignete Mietwohnung zu finden.

Die Kreisverwaltung plant unabhängig von der heutigen Gerichtsverhandlung eine neue Datenerhebung. Das könnte eine gute Gelegenheit sein, das Insititut zu wechseln…

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Gescheiterte Aktien-Strategie des HSK

By adminRL at 4:07 pm on Thursday, February 18, 2016

Zum Ausfall der RWE-Dividende erklärt Reinhard Loos, Vorsitzender der SBL/FW-Kreistagsfraktion im Hochsauerlandkreis:

Gestern hat der Vorstand der RWE bekannt gegeben, dass der Hauptversammlung am 20. April 2016 vorgeschlagen werden soll, keine Dividende zu zahlen. Wirklich überraschend kommt dies nicht.

Mit dieser Ankündigung ist die Anlagepolitik der Mehrheit im Kreistag und des Landrats des Hochsauerlandkreises endgültig gescheitert. Nach extremen Kursverlusten der RWE-Aktien in den letzten Jahren fällt nun auch noch die Dividende aus, die zuletzt dem HSK noch fast 6 Mio Euro pro Jahr einbrachte.

Der HSK besitzt – direkt und indirekt – etwa 5,86 Mio RWE-Aktien, fast 1% des gesamten Aktienbestandes des Energiekonzerns. In der Eröffnungsbilanz des Kreises waren die Aktien im Jahr 2008 noch mit einem Kurswert von mehr als 86 Euro bewertet. Kurz darauf erfolgte eine Korrektur, was eine Reduzierung der “Ausgleichsrücklage” des Kreises um etwa 24 Mio Euro zur Folge hatte. Vor zwei Jahren musste der Kreistag wegen des sinkenden RWE-Aktienkurses eine weitere Abwertung des Vermögens beschließen, um 267 Mio Euro.

Nun ist der Aktienkurs auf nur noch etwa 10 Euro gesunken. Es ergibt sich daraus ein weiterer Wertberichtigungsbedarf von mehr als 110 Mio Euro nach unten.

Im Sommer 2009 beschloss die Mehrheit des Kreistags sogar noch den Nachkauf von weiteren RWE-Aktien im Wert von etwa 30 Mio Euro – als “strategische Anlage” und gegen den Widerstand der SBL-Fraktion, die gegen diesen Beschluss sogar geklagt hatte. Diese “Strategie” von Kreistagsmehrheit und Landrat ist nun komplett gescheitert, und das war absehbar. Es war unverantwortlich, in so großem Maße Kapital nur beim Energiekonzern RWE einzusetzen. Die Unternehmenspolitik der RWE war nie zukunftsträchtig. Andere Kommunen (wie z.B. Düsseldorf haben sich bereits vor einigen Jahren – und damit rechtzeitig – von den RWE-Aktien getrennt.

Was bleibt dem HSK:
• eine Reduzierung des Vermögens des HSK um den unvorstellbaren Betrag von über 400 Mio. Euro,
• und der völlige Ausfall der Dividendeneinnahmen.

Bezahlen müssen dafür letztlich die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen im HSK. Denn die Einnahmen aus den Aktien dienten früher der Mitfinanzierung der Busbetriebsgesellschaft RLG und der Schul- und Bildungseinrichtungen. Dieses unsichere Konstrukt ist nun zusammengebrochen, und gleichzeitig sind die finanziellen Reserven des Hochsauerlandkreises sehr drastisch geschrumpft.

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“Massives behördliches Versagen aufgedeckt”

By adminRL at 6:49 pm on Tuesday, February 16, 2016

Mit diesen Worten beschrieb heute in Medebach Amtsrichter Fischer beim Strafverfahren gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes (2 Jahre) die Rolle des Kreisjugendamtes. Ein weiteres Kleinkind (damals knapp 1 Jahr) aus dieser Familie war stark geschädigt, hat aber nach Einlieferung in die Kinderklinik überlebt und ist mittlerweile normal entwickelt. Das Verfahren gegen die Mutter des Kindes ist aber noch nicht zu Ende, sondern wurde an das Landgericht Arnsberg verwiesen. Das Amtsgericht Medebach folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg. In seiner ausführlichen, 50 Minuten dauernden Begründung für den Verweisungsbeschluss führte Richter Fischer u.a. aus, dass er zunächst von einer fahrlässigen Tötung ausgegangen sei. Im Verlauf der viertägigen Hauptverhandlung habe er jedoch den Eindruck gewonnen, dass von einem “bedingten” Vorsatz der Mutter auszugehen sei. Bedingter Vorsatz bedeutet juristisch nicht Absicht, sondern dass die Beschuldigte die Folgen ihres Tuns hätte erkennen müssen und sie billigend in Kauf nahmen. Daraus ergibt sich nun die Zuständigkeit des Landgerichts. Die Aussagen mehrerer Sachverständiger belegten, dass bei den beiden kleinen Kindern ein akuter Magen-Darm-Infekt aufgetreten war, der aber ohne das seit Monaten bestehende mangelnde Nahrungs- und Flüssigkeitangebot eine “Bagatelle” gewesen wäre.

Außer der Kindesmutter stand auch das Kreisjugendamt im Blick des Amtsgerichts. Das Amt in Meschede sei beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war. Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf. Diese Informationen hätte nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngsten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, nicht registriert.

Nur wenige Informationen hatte auch die Pflegemutter erhalten, die das jüngste Kind 15 Monate lang betreute, nachdem es nach dem Tod ihres kleinen Bruders aus der Herkunftsfamilie genommen worden war. Das Kreisjugendamt hatte ihr nur gesagt, dass das Kind zuvor im Krankenhaus gewesen war, aber keine Informationen über die besondere familiäre Situation gegeben. Vor Ort in der Pflegefamilie hat auch nie ein Mitarbeiter des Jugendamtes das Kind besucht. Es gab allerdings häufige Treffen mit der leiblichen Mutter in den Räumen des Jugendamtes. Die Pflegemutter konnte in der Gerichtsverhandlung berichten, dass das kleine Kind innerhalb etwa eines Jahres alle Rückstände aufgeholt hat und mit normalem Gewicht und gutem Entwicklungszustand in eine andere Familie wechseln konnte.

Kreisjugendhilfeausschuss und Kreistag, die beide für das Kreisjugendamt zuständig sind, werden sich nun noch mit der Aufarbeitung der Ereignisse befassen müssen. Dabei wird es vor allem darum gehen müssen, ob es systematische Fehler in der Arbeitsweise des Kreisjugendamtes gab und/oder gibt, die abgestellt werden müssen. Gab es Fallbesprechungen im Team, Unterstützung für die Sachbearbeiter, Aufträge der Jugendamtsleitung sich um die gesamte Familie und nicht nur um ein älteres Kind mit Schulproblemen zu kümmern, Kontrolle der Hefte über die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, das Angebot mehrerer paralleler Hilfeformen, und gab es eine angemessene Auswertung der vom Jugendamt aus Westsachsen eingegangenen Berichte? Wie sehen die Konzepte der Kreisjugendamtes für Interventionen in Krisenfällen aus?

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Die Last ohne die weiße Pracht

By adminRL at 3:49 am on Tuesday, February 16, 2016

Ist Ski-Tourismus in Mittelgebirgslagen bald Geschichte?
Seit einigen Tagen wissen wir, auch die Bundesregierung geht von einer globalen Klimaveränderung aus. Laut der aktuellen Klimaprognosen resultiert daraus, dass sich die Schneegrenze um 300 m in die Höhe verlagert. Demnach soll bald nur noch jedes 10. Skigebiet in Deutschland schneesicher sein.
Klick: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/schnee-in-deutschland-regierung-gibt-zwei-drittel-der-skigebiete-verloren-a-1076520.html

Noch mehr Kunstschnee?
Was das für die Wintersportgebiete im Sauerland bedeutet, lässt sich erahnen. Wie werden die Sportanlagen-Betreiber darauf reagieren? Beabsichtigen sie, dann noch mehr Beschneiungsanlagen einzusetzen? Unserer Meinung nach darf das nicht das Mittel der Wahl sein, allein schon aus dem Grund, weil die für die Kunstschnee-Produktion eingesetzten Energien und Ressourcen sich dann wiederum wie ein zusätzlicher Klimawandel-Turbo auswirken könnten.

Noch mehr Ressourcenverbrauch?
Zu den negativen Auswirkungen des nur noch mit Einschränkungen möglichen Ski-Tourismus in Winterberg gehören, so meinen wir, die Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt, sowie der immense Energie- und Wasserverbrauch, der für die Produktion von künstlichem Schnee benötigt wird. Denn nach unseren Recherchen verfügt die Wintersportarena Winterberg über ca. 450 „Schnee-Maschinen“ unterschiedlicher Effizienz und Bauart wie beispielsweise Eiskanone, Druckluftkanone, Schneelanze und Vakuum-Schneeerzeuger. Nach offiziellen Angaben sind sie auf rund 90 Prozent aller Pisten im Einsatz.

Noch mehr Fragen?

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bat mit Schreiben vom 11.02.2016 den Landrat bzw. die bei der Kreisverwaltung angesiedelte Untere Landschaftsbehörde um die Beantwortung einiger Fragen im Zusammenhang mit der künstlichen, weißen Winterpracht:
1. Mit welcher Begründung wurde in wie vielen Fällen, für welche Standorte jeweils wann der Einsatz des „All Weather Snowmakers“ und der „Snowfactory“ von Ihrer Behörde genehmigt?
2. Sind die Namen der Betreiber und die Standorte aller „Schnee-Kanonen“ in einer öffentlich zugänglichen Datenbank einsehbar? Wenn ja, in welcher?
3. Gibt es Hinweise darauf, dass das umstrittene Produkt SnoMax in Skigebieten im Sauerland eingesetzt wurde und wird? Gab oder gibt es entsprechende Überprüfungen, z.B. mittels Schneeproben durch Labortests?
4. Wie hoch sind die Investitionen, die in den letzten 10 Jahren seitens der öffentlichen Hand in die Skigebiete in und um Winterberg flossen?
5. Wie beurteilt die Untere Landschaftsbehörde den Energie- und Ressourcenverbrauch durch die Produktion von Kunstschnee?
6. Wie beurteilt die Untere Landschaftsbehörde mögliche Umweltbeeinträchtigungen, z.B. durch Beeinflussung des Grundwasserspiegels aufgrund des enormen Wasserverbrauchs und eventuelle Veränderungen des Bodens?
7. Gibt es Erkenntnisse, ob es durch das Schmelzwasser des Kunstschnees zur Vermehrung von Bakterien in Quellen, Bächen und im Grundwasser kommt?
8. Sind Ihnen Hinweise über Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere bekannt? Wenn ja, welche?

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Förderprojekt gegen Ärztemangel: Außer Spesen nichts gewesen?

By adminRL at 12:23 am on Friday, February 12, 2016

Das Projekt
Der Hochsauerlandkreis und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises (WFG) setzen sich intensiv mit dem drohenden Ärztemangel in unserem Landkreis auseinander. Diese Bemühungen findet die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erfreulich und richtig.

Die WFG hatte vor einiger Zeit das Projekt „Ärztin PLUS“ eingebracht, auch mit dem Ziel, die Gleich-stellung von Frauen zu fördern, indem attraktive und familienfreundliche Arbeitsplätze angeboten werden. Für diese Maßnahme wurden Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfond und Bundesmitteln bewilligt.

Die Fördergelder
Wie SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos kürzlich aufgrund seiner Nachfrage im Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus nachträglich aus einer Anlage zum Protokoll der Ausschusssitzung erfuhr, sind für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft und damit für den HSK wesentlich höhere Kosten für die Durchführung des Förderprojekts entstanden als geplant. Der ursprüngliche Bewilligungsbescheid für die Fördergelder wurde teilweise widerrufen mit der Begründung, dass die Ziele des Projekts nicht vollständig erreicht worden sind.

Die SBL-Anfrage
Mittlerweile ist das Projekt „Ärztin PLUS“ abgeschlossen. Über die Ergebnisse gibt es bisher aus dem Kreishaus kaum Informationen. Daher richtete sich die SBL-Kreistagsfraktion am 19.01.2016 mit folgenden Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:
1. Welche Ziele wurden mit dem Förderprojekt „Ärztin PLUS“ erreicht?
2. Welche Ziele wurden nicht erreicht? Warum wurden diese Ziele nicht erreicht?
3. Welche nachhaltigen Auswirkungen hat das Projekt jetzt?
4. Wofür sind die Kosten von insgesamt 188,1 TEuro entstanden?
5. Wie und wann wurden die Gremien des HSK bisher über die für den Kreis durch die Halbierung des Förderanteils entstandenen Mehrkosten und die nicht ganz gelungene Projektdurchführung informiert?

Die Antwort

Mit Datum vom 28.01.2016, versandt am 08.02.2016, antwortete die Verwaltung bzw. die WFG.

Das Ergebnis in Kurzfassung:
Die intensiven Bemühungen der WFG blieben weitgehend ergebnislos, u.a. aufgrund der unterschiedlich langen Abstimmungsbedarfe und -prozesse der Krankenhäuser. Schade!

Die Folge:
Der Bewilligungsbescheid für das Projekt wurde teilweise widerrufen. Die Förderung wurde gekürzt. In Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es also im Hochsauerlandkreis offenbar keine erkennbaren Fortschritte. Schade!

Die Antwort komplett:
„Ihre Anfrage gern. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Förderverfahren „Ärztin PLUS”, Anfrage vom 19.01.2016

Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihrer o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Welche Ziele wurden erreicht?

Die WFG beabsichtigte, durch das Projekt ÄRZTIN PLUS in den beteiligten Krankenhäusern strukturelle und individuelle Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu identifizieren, und die Betriebe für das Thema alternative Arbeitszeitmodelle und Kinderbetreuungskonzepte zu öffnen. Dadurch sollten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den kooperierenden Häusern verbessert und attraktive Arbeitsplätze geschaffen werden. Zielgruppen waren Ärztinnen, medizinisches Fachpersonal sowie die Leitungsebenen der Krankenhäuser und die Mitarbeitervertretungen.

Das Konzept schloss zunächst 10 Krankenhäuser aus dem Hochsauerlandkreis ein, von denen vier Häuser durch Schließung, Interessenverlagerung oder Umstrukturierungen keine Beteiligung mehr zusagen konnten.

In sechs Häusern wurden Betriebsbefragungen durchgeführt, die Ausgangspunkt für unterschiedliche Bausteine (Beratungsangebot für Elternzeitlerinnen, Fortbildungen für Personaler zum Thema familienfreundliche Arbeitszeiten, Entwicklung neuer Kinderbetreuungsmodelle) bildeten.

In allen Häusern wurde Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Projekts gemacht, um alle Mitarbeitenden für das Thema zu sensibilisieren.
Zu den Betriebsbefragungen wurden in allen Häusern Vorgespräche geführt, um noch die Möglichkeit zu individuellen Zusatzfragen zu geben.

Ein Haus hatte konkretes Interesse am Baustein Kinderbetreuung. Es wurden erste Schritte zur Einrichtung einer Kinderbetreuung entwickelt. Nach Personalwechsel wurde signalisiert, dass das Haus seine Überlegungen geändert hatte. Die Projektergebnisse wurden den Häusern mitgeteilt, um ein weiteres Vorgehen innerhalb der Häuser abzustimmen.

Die Ergebnisse der Betriebsbefragungen wurden nach der Auswertung auf Wunsch der Häuser nicht untereinander kommuniziert, um keine evtl. hausinternen Problemstellungen in die Öffentlichkeit zu kommunizieren.

Allen Häusern wurde ein Fortbildungsangebot zum Thema familienfreundliche Arbeitszeiten
gemacht, was aber nicht wahrgenommen wurde.

Es wurden Infobroschüren zum Thema Familienfreundlichkeit, Elternzeit und Fortbildung erstellt.

2. Welche Ziele wurden nicht erreicht? Warum wurden diese Ziele nicht erreicht?

Der Projektansatz sah vor, dass das Bausteinangebot freiwillig zu nutzen war. Beabsichtigt war eine enge Verzahnung der Häuser innerhalb der Projektschritte, die regelmäßige Runde Tische mit den Personalverantwortlichen, Jugendämtern und Kitas vorsah. Es wurde jedoch deutlich, dass die Unternehmen einen unterschiedlich langen Abstimmungsbedarf hatten, der eine konzertierte Aktion nicht zuließ. Allein die Abstimmungsprozesse und letztlich die Befragung haben an fast allen Häusern wesentlich länger gedauert als erwartet, verursacht auch durch Veränderungen in den Zuständigkeitsbereichen innerhalb der Häuser, einer verschobenen Interessenlage zum Thema oder durch Fusionsprozesse.

Dies ist dem Bundesverwaltungsamt (BVA) mitgeteilt worden. Die nicht erreichten, für den Projekterfolg geforderten Kennzahlen waren für das BVA Grund, den Bewilligungsbescheid nach der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises teilweise zu widerrufen.

3. Welche nachhaltigen Auswirkungen hat das Projekt jetzt?

Ein Haus hat sich dem Zertifizierungsprozess FFU unterzogen.*

Ein fusioniertes Klinikum bewirbt auf seiner Homepage speziell beim Thema Familie und Beruf seine diesbezüglichen Bedingungen und Dienstleistungen für die Mitarbeitenden.

4. Wofür sind die Kosten von insgesamt 188,1 T Euro entstanden?

Die Kosten setzen sich für den Zeitraum von Juli 2011 bis Juni 2014 wie folgt zusammen:

Personalkosten
(0,75 Stelle Projektleitung,
0,25 Stelle Finanztechnische Abwicklung,
vorhandenes Personal, das durch das Projekt tlw. refinanziert wurde) 164.900,47 EURO

Reisekosten 948,70 EURO

Sachausgaben
(Standbeteiligung Medica, Druckkosten, Satz & Layout, etc.) 9.947,07 EURO

Verwaltungsgemeinkostenpauschale
(Miete, Strom, Telekommunikation, etc.) 12.305,82 EURO

5. Wie und wann wurden die Gremien des HSK bisher über die für den Kreis durch die Halbierung des Förderanteils entstandenen Mehrkosten und die nicht ganz gelungene Projektdurchführung informiert?

ÄRZTIN PLUS war kein Projekt des Hochsauerlandkreises, sondern der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hochsauerlandkreis mbH. Die Gremien der WFG, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung, wurden anlässlich ihrer ordentlichen Sitzungen am 21.05.2015 bzw. 22.06.2015 über den teilweisen Widerruf des Bewilligungsbescheides und die Kürzung der Förderung informiert.“

* Mit “Zertifizierungsprozess FFU” ist offensichtlich das Zertifikat “Familien-Freundliches-Unternehmen im Hochsauerlandkreis” gemeint, das jährlich etwa 10 Betriebe von der WFG erhalten.

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“Das stand doch in der Zeitung!”

By adminRL at 10:51 pm on Tuesday, February 9, 2016

… oder “Das kam doch in Radio!” – also muss es auch genau so gewesen sein. Das Vertrauen vieler Menschen in die Qualität der Berichte der “herkömmlichen” Medien ist immer noch sehr hoch. Aber auch im Sauerland ist bei Medienberichten Vorsicht geboten. Trifft der Inhalt wirklich zu?
Dass die Qualität der Berichte mitunter sehr dürftig ist, wurde in den letzten Tagen wieder aus Berichten heimischer Medien im Zusammenhang mit einer Sitzung des Briloner Stadtrates deutlich.

So meldete ‘Radio Sauerland’ am 04.02. um 10:30 Uhr: “Die Stadt Brilon prüft, ob das Haus Hornig in Gudenhagen-Petersborn als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden kann.” [http://www.radiosauerland.de/sauerland/lokalnachrichten/lokalnachrichten/archive/2016/02/04/article/-56274ebb6d.html]
Aber bereits am Tag vorher hatte der Briloner Stadtrat mit einer Stimme Mehrheit beschlossen, für dieses nicht mehr als Hotel und Gaststätte genutzte Gebäude kein Kaufangebot abzugeben. Die CDU-Fraktion wollte in diesem Ortsteil nicht so víele Flüchtlinge haben…
Zum Zeitpunkt der Meldung von Radio Sauerland war die Absicht der Stadtverwaltung also längst überholt, was sich mit einfacher Recherche hätte herausfinden lassen.

Nicht besser war die Berichterstattung der ‘Westfalenpost’. Es ging hier um eine Aufforderung an den Bürgermeister, einen Beschluss des Briloner Rates zu beanstanden. In der WP war am 06.02. u.a. zu lesen, dass ein Mitglied der Fraktion der Briloner Bürger-Liste (BBL) im Rat “mit Anträgen zu namentlichen Abstimmung und zum Ausschluss der Öffentlichkeit gescheitert war”. “Auf zweieinhalb Seiten listet er fünf vermeintliche Verstöße gegen kommunalpolitische Spielregeln auf.” [http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/buergermeister-soll-beschluss-beanstanden-aimp-id11534313.html#plx1561884076]. Alles nur nebensächliche Formalien?

Der WP-Redakteur war in der Ratssitzung am 03.02. selbst anwesend und ihm lag der komplette Text der Beanstandungsaufforderung vor; aber er hat nicht erkannt, worum es wirklich geht. Die BBL hatte keine namentliche Abstimmung beantragt und hat selbstverständlich auch keinerlei Bedarf, irgendwo von sich aus die Öffentlichkeit auszuschließen. Aber wenn der Chef der Stadtwerke eine Tochtergesellschaft (nur) für den überregionalen Onlinevertrieb von Strom und Gas gründen will, dann muss er auch sagen, für welche Zielgruppen diese Gesellschaft tätig werden soll und wie sie sich Wettbewerbsvorteile gegenüber ca. 1.200 anderen Anbietern in Deutschland verschaffen will. Auch sollte klar werden, wo die 300.000 Euro Startkapital herkommen sollen. Diese und viele weitere Fragen blieben offen. Zum Gesellschaftsvertrag durfte kein einziger Änderungsantrag gestellt werden, und notwendige Abstimmungen fanden nicht statt. Das sind dann nicht nur “vermeintliche Verstöße”, sondern schwerwiegende inhaltliche Mängel. Die Aufforderung zur Beanstandung wurde von allen 4 in der Sitzung anwesenden Ratsmitgliedern der 3 “kleinen” Parteien unterstützt, und der Bürgermeister hat den Beschluss mittlerweile tatsächlich beanstandet, so dass das Thema am 18.02. erneut im Rat auf der Tagesordnung steht. Das hätte man auch in der Tageszeitung fundierter darstellen können…

Fazit:
Nicht alles, was in den Medien berichtet wird, ist tatsächlich so gewesen. Und wer sich genauer informieren möchte, könnte weitere Quellen hinzuziehen.

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Die Reden des Landrats – Alles eine Frage der Interpretation?

By adminRL at 12:04 pm on Saturday, February 6, 2016

Rede mit Echo
Anlässlich des Neujahrsempfangs der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) hielt der Landrat des Hochsauerlandkreises eine fulminante Rede. Sie schallte sogar bis Düsseldorf. Selbstverständlich berichtete die Westfalenpost. Die Sauerländer Bürgerliste und Blogs wie www.dorfinfo.de und www.schiebener.net/wordpress berichteten auch.

Worum ging es?
Als Grund für die Aufregung diente eine Meldung, die einige Tage zuvor kursierte, aber an diesem Abend schon längst wieder vom Tisch war. Es ging um die Schützenvereine, konkret um eine angeblich vom NRW-Finanzministerium ins Spiel gebrachte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den Fall, dass die Vereine weiterhin keine Frauen aufnehmen.
Dazu eine Hörprobe, genauer gesagt ein Zitat aus der WP: „ … Landrat Dr. Karl Schneider fand jetzt drastische Worte: Dämlicher könne man nicht handeln, eine ‘blödsinnige Idee’ sei das gewesen, sagte er beim Neujahrsempfang der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft (IMW) und der Stadt Meschede; wir berichteten. Die Landesregierung liefere regelmäßig solche Schnellschüsse, sagte der Landrat. …

NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans konterte die eindrucksvolle Neujahrsrede des Landrats mindestens ebenso wortgewaltig mit einem Brief an eben diesen und an den Bürgermeister der Stadt Meschede, den Sauerländer Schützenbund, die IMW und an die Lokalredaktion der WP.
Hier eine Leseprobe aus dem Schreiben des Ministers vom 28.01.2016: „ … Auseinandersetzungen mit offenem Visier schätze ich. Ich habe aber ein enormes Problem damit, wenn jemand meint, in seinem Herrschaftsbezirk unwidersprochen haltlose Unterstellungen verbreiten und das Blaue vom Himmel herunter fabulieren zu können. …. Wer sich öffentlich mit derartig markigen Worten aus dem Fenster hängt, sollte für seine Behauptungen Urteile und Belege haben. …“

Worauf wir aber eigentlich hinaus wollen …
… ist diese/unsere Anfrage (zur besagten Rede) …
Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=6425
… und die Reaktion darauf aus dem Kreishaus mit Datum vom 02.02.2016.
Bevor wir das Schreiben der Kreisverwaltung in voller Länge veröffentlichen, stellen wir hier erst mal (zwecks besserem Verständnis) unsere Frage Auszügen aus der Antwort gegenüber. Los geht`s:

Frage der SBL: Wie ist nach Ihrer Kenntnis der Sachverhalt? Ist die mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit eine Idee des NRW-Finanzministeriums oder waren die Finanzämter die Urheber dieser Absicht?
Antwort des Landrats: „….Tatsache ist, dass ein Versuch unternommen worden ist, das Schützenwesen mit weiteren Anordnungen zu beschweren. Letztendlich ist der Finanzminister auch für das Handeln der Oberfinanzdirektion und der Finanzämter inhaltlich und politisch verantwortlich. Die Urheberschaft ist insofern unerheblich, es zählt allein, dass möglicherweise den Schützenvereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden sollte. …“

Noch eine Frage, noch eine Antwort …
… jetzt im Zusammenhang mit der Neujahrsrede des Landrats in Winterberg. Die WP gab Dr. Karl Schneider mit den Worten wieder: „ … Aber es sei höchste Zeit, Tatsachen anzusprechen, Unrecht zu benennen und „die Heuchelei anderer Kreis-Parteien“ in Bezug auf die Abschiebe-Praxis im HSK zu unterbinden. … “
Klick: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/30-fluechtlingshelfer-aus-winterberg-ausgezeichnet-id11449713.html

Frage der SBL: Welche „anderen Kreisparteien“ titulieren Sie als heuchlerisch, und warum? Wen und was meinen Sie genau damit? Falls das Zitat zutreffen sollte, wie begründen Sie Ihre Äußerung?
Antwort des Landrats: „ …. Zu meiner Rede zum Neujahrsempfang in Winterberg kann ich Ihnen folgende Information geben. Das Zitat aus der Westfalenpost ist so nicht richtig. Ich habe mich unter dem Hinweis auf die Kölner Ereignisse in etwa wie folgt geäußert: ‘Es hat viel zu lange gedauert, bis alles ans Tageslicht gekommen ist. Und auf einmal darf etwas ausgesprochen werden, was sonst als politisch unkorrekt angeprangert worden ist. Die Heuchelei kennt offenbar keine Grenzen. Was ist auch meine Behörde politisch verurteilt worden, wenn wir nach Recht und Gesetz abgeschoben haben.’ ….”
Ende des Pingpong-Spiels.

Jetzt das Schreiben des Landrats an die SBL-Fraktion komplett:
„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises; hier: Neujahrsansprachen des Landrats vom 26.01.2016

Sehr geehrter Herr Loos,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Manuskripte der von Ihnen angesprochenen Reden bei den Empfängen in Winterberg und Meschede kann ich Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen, da ich beide Reden nur als Grobraster genutzt und in weiten Teilen frei gesprochen habe („Es gilt das gesprochene Wort!”).
Ich bleibe bei meiner Kritik an der Finanzverwaltung NRW, die ich beim Jahresempfang der Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft geäußert habe. Dies habe ich auch Herrn Finanzminister Dr. Walter-Borjans in meinem Antwortschreiben auf seinen offenen Brief mitgeteilt. Tatsache ist, dass ein Versuch unternommen worden ist, das Schützenwesen mit weiteren Anordnungen zu beschweren. Letztendlich ist der Finanzminister auch für das Handeln der Oberfinanzdirektion und der Finanzämter inhaltlich und politisch verantwortlich. Die Urheberschaft ist insofern unerheblich, es zählt allein, dass möglicherweise den Schützenvereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden sollte.
Zu meiner Rede zum Neujahrsempfang in Winterberg kann ich Ihnen folgende Information geben. Das Zitat aus der Westfalenpost ist so nicht richtig. Ich habe mich unter dem Hinweis auf die Kölner Ereignisse in etwa wie folgt geäußert: ‘Es hat viel zu lange gedauert, bis alles ans Tageslicht gekommen ist. Und auf einmal darf etwas ausgesprochen werden, was sonst als politisch unkorrekt angeprangert worden ist. Die Heuchelei kennt offenbar keine Grenzen. Was ist auch meine Behörde politisch verurteilt worden, wenn wir nach Recht und Gesetz abgeschoben haben.’
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl Schneider“

Nachsatz
Wenn wir uns richtig erinnern, blickte Herr Dr. Schneider in der Stadthalle Meschede für seine „in weiten Teilen frei gesprochene Rede“ auf eine nicht unerhebliche Anzahl mit großer Schrift beschriebener DIN A5-Blätter. Schade, dass er diese Notizen offenbar anscheinend niemandem zur Verfügung gestellt hat und offenbar auch nicht stellen möchte. Womöglich hätten sich so einige Missverständnisse, auch seitens der Presse, vermeiden lassen!?

Mehr Infos:
Klick: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/imw-finanzamt-meschede-missbraucht-id11498662.html
Klack: http://www.schiebener.net/wordpress/gemeinnuetzigkeit-der-schuetzenvereine-nrw-finanzminister-walter-borjans-zu-hsk-landrat-karl-schneider-ihre-darstellung-allerdings-schlaegt-dem-fass-den-boden-aus/

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By adminRL at 9:16 am on Thursday, February 4, 2016

31 Landkreise gibt es in NRW. Ende Januar hat das Statistische Landesamt neue Bevölkerungszahlen veröffentlicht, mit dem Stand 30.06.2015. Danach ist die Bevölkerungszahl im 1. Halbjahr 2015 in 30 der 31 Landkreise gestiegen, nur im Hochsauerlandkreis ging sie zurück, und das deutlich.
Auf Landesebene gab es einen Anstieg um etwa 45.000 Einwohner. Das lag am “Wanderungsgewinn”, der mit 75.600 Einwohnern deutlich höher ausfiel als der “Sterbefallüberschuss” mit 34.400. Ein weiteres Plus von 3.800 Personen resultierte aus Korrekturen in der Meldestatistik.

Unter den Landkreisen hatte der Rhein-Sieg-Kreis mit ca. 3.100 Einwohnern den größten Zuwachs. Unser Nachbarkreis Soest wuchs um 1.500 Personen, der HSK verzeichnete ca. -700. Auch in 21 der 23 kreisfreien Städte in NRW stieg die Bevölkerungszahl, am höchsten in Essen mit +3.200.

Innerhalb des HSK hatten Hallenberg, Marsberg und Medebach mit jeweils knapp 20 Einwohnern geringe Zuwächse. In den anderen 9 Gemeinden gab es abnehmende Bevölkerungszahlen. Besonders auffällig war der Rückgang in Bestwig mit -362, das sind -3,2 Prozent. Danach kamen Brilon mit -90 und Meschede mit -80.

Die gesamte Pressemeldung des Statistischen Landesamtes ist hier nachzulesen, die Zahlen für die einzelnen Gemeinden stehen hier.

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