Was unternimmt das Kreisjugendamt bei Gefährdung des Kindeswohls? – SBL/FW stellt Antrag zur Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte am 23.02.2016 an den Landrat folgenden Antrag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses:
„Antrag nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung des Kreistags zur Aufnahme auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses am 09.03.2016
Thema: Bericht über Sicherung der Fachlichkeit des Kreisjugendamts bei drohender Gefährdung des Kindeswohls
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
das Kreisjugendamt (KJA) steht seit Eröffnung des Strafverfahrens beim Amtsgericht Medebach gegen die Mutter eines vor zwei Jahren an Unterernährung und Flüssigkeitsmangel verstorbenen Kleinkindes im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Das Verfahren gegen die Mutter ist noch nicht zu Ende. Es wurde vom Amtsgericht Medebach an das Landgericht Arnsberg verwiesen. In seiner Begründung für den Verweisungsbeschluss führt das Amtsgericht u.a. aus, dass das Gericht die Schuld nicht allein bei der Kindsmutter sieht, sondern auch von einem „massiven behördlichen Versagen“ ausgeht. Denn das Kreisjugendamt in Meschede sei beim Umzug der alleinerziehenden neunfachen Mutter aus dem Vogtlandkreis in den Raum Winterberg vom früher zuständigen Jugendamt Plauen detailliert und vorbildlich über die Defizite in der Familie informiert worden, etwa 8 Monate vor dem Tod des Kindes und der erheblichen Gefährdung eines weiteren Kleinkindes. U.a. stand in den Mitteilungen, dass alle 9 Kinder der Familie Ernährungsmängel aufwiesen und die Wohnung vermüllt gewesen war. Auch in anderen Bereichen bestand erheblicher Handlungsbedarf.
Diese Informationen hätten nach Sozialgesetzbuch Anlass sein müssen, dass sich auch am neuen Wohnort mehrere Fachkräfte des Jugendamtes mit der Familie befassen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII: “Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen”). Doch das Kreisjugendamt befasste sich offenbar nur mit den Schulproblemen eines der älteren Kinder, auf Hinweis aus der Schule. Fehlende Vorsorgeuntersuchungen und extreme Unterernährung der beiden jüngsten Kinder wurden bei den Besuchen, die zudem viel zu selten stattfanden, offensichtlich nicht registriert.
Die Versäumnisse sind gravierend. Wir halten es für unwahrscheinlich, dass dieses „massive behördliche Versagen“ eine Mitarbeiterin des KJA allein zu verantworten hat. Wichtig ist es, dass sich der Kreisjugendhilfeausschuss mit den Abläufen und Konzepten im KJA befasst.
Daher bitten wir um einen Bericht, in dem u.a. Auskunft über folgende Sachverhalte gegeben werden sollte:
1. Welche fachliche Begleitung gibt es für die SachbearbeiterInnen?
2. Wie sieht die kollegiale Fallberatung aus? Wie wird die Einbeziehung mehrerer Fachkräfte gemäß § 8 SGB VIII gesichert?
3. Wie erfolgt die Sicherung der Fachlichkeit durch die Leitung des KJA? 4. In welchen Situationen gibt es Supervision für die SachbearbeiterInnen?
5. Welche standardisierten Abläufe gelten bei Kindeswohlgefährdung?
6. Welche Fluktuationen gab es bei den SachbearbeiterInnen in den Außenstellen in den letzten drei Jahren?
7. Wie ist die Erreichbarkeit des KJA in Notfällen gesichert? Gab es in den letzten drei Jahren Situationen, in denen das KJA nicht erreichbar war?
8. Welche Informationen erhalten Pflegeeltern über ihnen neu zugewiesene Pflegekinder, bei Bereitschaftspflege und bei Dauerpflege?
9. Welche Informationen gibt das KJA an andere Jugendämter weiter, wenn gefährdete Kinder in deren Zuständigkeit wechseln?
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
SBL-Fraktionssprecher“