Corona-Schutzverordnung: Ski und Rodel nicht gut
Vorerst kein Ski-Pass und -Spass
Am 30.11.2020 entschied die NRW-Landesregierung, dass die Corona-Schutzverordnung mit Skifahren im Sauerland und allem Drum und Dran nicht kompatibel sein kann. Die Lifte im Skigebiet Winterberg bleiben nun auf jeden Fall bis zum 20.12.2020 geschlossen. Dann sieht man weiter.
Vorsicht und Voraussicht
So gesehen hätte sich die SBL-Fraktion ihre Anfrageu „Staus und Warteschlangen in den Ski-Gebieten in und um Winterberg“, die sie bereits amm 12.11.2020 gestellt hatte, vielleicht ersparen können? Sie ist aber nun mal in der Welt. Mittlerweile ist auch die Antwort aus dem Kreishaus da. Warum sollten wir Ihnen beides ersparen? Man weiß ja nie was noch kommt.
Eins nach dem anderen. Zuerst die Anfrage der SBL:
„Sehr geehrter Herr Landrat,
in den letzten Jahren ist es immer wieder zu Staus und Wartezeiten bei der Anfahrt zu den Wintersportgebieten in und um Winterberg gekommen und zu Warteschlangen vor Liften und Hütten.
Vor allem hinsichtlich der Corona-Situation möchten wir fragen:
• Gibt es seitens des HSK ein Konzept, in der Wintersport-Arena lange Wartezeiten, Staus und Menschenansammlungen zu vermeiden?
• Falls ja, um welche konkreten Maßnahmen wird es sich handeln?
• Falls nein, was wird der HSK unternehmen, um die Infektionsgefahren zu reduzieren?“
Und nun die Antwort der HSK-Kreisverwaltung, datiert auf den 23.11.2020:
„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage vom 12.11.2020 beantworte ich nach Abstimmung mit der Wintersport-Arena Sauerland wie folgt:
zu Frage 1)
Ein entsprechendes Konzept wurde durch die Wintersport-Arena Sauerland erarbeitet und mit dem Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises abgestimmt.
Zu Frage 2)
Die Kernpunkte des Konzeptes sind auf der Internetseite der Wintersport-Arens Sauerland unter „Aktuelles“ veröffentlicht und werden fortlaufend aktualisiert.
Bei Abfassung dieses Schreibens datiert der letzte Stand dieser Hinweise vom 17.11.2020.
Das Konzept umfasst folgende Maßnahmen:
1. In Warteschlagen und in den Liften besteht eine Mund-Nasenschutzpflicht.
2. In den Anstehbereichen ist der Mindestabstand hintereinander von 1,50 m einzuhalten. In besucherstarken Zeiträumen setzen die Skigebiete bei Bedarf Sicherheitspersonal ein, um die Maskenpflicht und den Abstand zu kontrollieren.
3. Für den Ticketvertrieb wird das Online-Angebot beworben, um das Kassengeschäft vor Ort zu reduzieren.
4. Die Wintersport-Arena-Card als Saisonticket und das Saisonticket für das Skikarussell Winterberg werden in dieser Saison nicht angeboten. Ziel der Maßnahme ist u.a. die bessere Abschätzung der tagesaktuellen Besucherzahlen und deren Steuerung mittels eines Ampelsystems.
5. 5. Tages- und 2-Tages-Tickets werden grundsätzlich auch in den anderen Skigebieten im Raum Winterberg gelten, wie z.B. Neuastenberg, Altastenberg, Züschen, etc. um über eine weitere Option zur Steuerung der Besucher zu verfügen und einer Konzentration auf das Ski-karussell Winterberg vorzubeugen.
6. Im Skiverleih gelten die gleichen Regeln wie im Einzelhandel. Die zulässigen Gästezahlen sind der Größe der Geschäftsräume angepasst. Zudem wir die Online-Buchung beworben.
7. Für die Skischulen gelten reduzierte Gruppengrößen bei fester Zuordnung. Das Zeitfenster für die Kurszeiten wird nach Möglichkeit zur Entzerrung erweitert.
8. In den Skihütten gelten die gleichen Regelns wie für die Gastronomie. Bei erneuter Öffnung der Gastronomie müssen die Abstände zwischen den Tischen eingehalten werden und beim Verlassen des Platzes besteht Maskenpflicht. Auf Apres-Ski-Angebote wird verzichtet.“
Zu Frage 3)
Die Maßnahmen des Konzeptes sind zu Frage 2) dargestellt.“
PS:
Im Skigebiet in Willingen im benachbarten Bundesland Hessen stehen auch die Lifte mindestens bis zum 20.12.2020 still.