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Ratzfatz war es weg … das denkmalgeschützte Haus

By admin at 12:51 am on Sunday, January 19, 2020

Es war einmal

Mitten in Brilon wurde im letzten Dezember (2019) für viele Briloner überraschend und quasi ohne Vorwarnung ein denkmalgeschütztes, etwa 230 Jahre altews Fachwerkhaus komplett abgerissen.

Warum?

Was sagt die Obere Denkmalbehörde dazu?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL) fand diese Hauruck-Aktion merkwürdig. SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos richtete sich daher am 17.12.2019 mit mehreren Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider.
Die Anfrage wurde schriftlich beantwortet. Wir zitieren hier die komplette Antwort.

Die Sicht der Behörde

„Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Zu 1.
Wie war der tatsächliche Ablauf in dieser Angelegenheit?
Herr F.R. hat am 07.11.2018 bei der Stadt Brilon einen Antrag zum „Abbruch/Rückbau” des Baudenkmals „Krumme Straße 2 in Brilon” gestellt. Dieser Antrag wurde dem LWL-Denkmalpflege, Landschafts— und Baukultur in Westfalen in Münster (LWL) mit Schreiben der Stadt Brilon vom 10.12.2018 vorgelegt. Gleichzeitig erfolgte der Hinweis, dass beabsichtigt ist, die Genehmigung/Erlaubnis zum Abbruch zu erteilen.

Mit Schreiben vom 29.04.2019 hat die Stadt Brilon dem LWL mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abbruch zu erteilen und gleichzeitig um Benehmensherstellung gem. Paragraph 21 Abs. 4 DSchG gebeten. Eine Durchschrift dieses Schreibens wurde der Oberen Denkmalbehörde des Hochsauerlandkreises vorgelegt.

Nach Durchsicht der Unterlagen bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Unterlagen ausreichend sind für die Beurteilung der Frage, ob das Benehmen hergestellt werden kann bzw. ob es zu versagen ist. Dieses Prüfungsergebnis wurde dem LWL mit Schreiben vom 09.05.2019 mitgeteilt.

Am 12.06.2019 hat ein Gespräch zwischen dem LWL, der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Brilon sowie der Oberen Denkmalbehörde des Hochsauerlandkreises stattgefunden.

In weiteren Verfahren wurde die Obere Denkmalbehörde des Hochsauerlandkreises nicht beteiligt.

Mit Schreiben vom 25.10.2019 hat der LWL darauf hingewiesen, dass das Benehmen gem. Paragraph 21 Abs. 4 DSchG von ihm nicht hergestellt werden sei (Hervorhebung vom Autor). Weiterhin wurde die Obere Denkmalbehörde des Hochsauerlandkreises um Klärung im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Rechtsaufsicht gebeten.

Nach Prüfung der daraufhin bei der Stadt Brilon angeforderten Unterlagen wurde festgestellt, dass der LWL die 3-monatige Frist des Paragraph 21 Abs. 4 DSchG ohne Versagung des Benehmens hat verstreichen lassen. Nach Paragraph 21 Abs. 4 S. 2 DSchG gilt in diesen Fällen das Benehmen als hergestellt.

Weiterhin stellte die Stadt Brilon dem LWL nach Ablauf der v. g. Frist mit Schreiben vom 28.08.2019 anheim, eine Ministeranrufung gem. Paragraph 21 Abs. 4 S. 3 DSchG herbeizuführen. Auch von dieser Möglichkeit hat der LWL innerhalb einer Frist von 2 Monaten keinen Gebrauch gemacht.

Am 15.11.2019 wurden durch die Stadt Brilon die Abbruchgenehmigung sowie die denkmalrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung des Denkmals erteilt (Hervorhebung vom Autor).

Zu 2.
Welche Kommunikation gab es zwischen dem Denkmalamt des LWL und der Oberen Denkmalbehörde?
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Stellungnahme zu 1. verweisen.

Zu 3.
Warum hat die Obere Denkmalbehörde dem Abriss zugestimmt?
Die Obere Denkmalbehörde hat dem Abriss nicht zugestimmt (Hervorhebung vom Autor).
Gem. Paragraph 21 Abs. 4 DSchG treffen die Unteren und Oberen Denkmalbehörden ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Landschaftsverband. Im vorliegenden Fall gilt das Benehmen als hergestellt (s. Ausführungen zu 1.).

Zu 4.
Sieht der Landrat die Einrichtung eines Parkplatzes für ein Wochenende als Grund für den Abriss eines Baudenkmals?
Nein.

Zu 5.
Wie wird die Obere Denkmalbehörde künftig ihre Aufgaben für den Denkmalschutz wahrnehmen?
Die Obere Denkmalbehörde wird auch in Zukunft die ihr obliegenden Aufgaben nach Maßgabe des Denkmalschutzgesetzes wahrnehmen.”

Fazit:
Es bleibt eine sehr ungewöhnlicher Ablauf.
Die Denkmalbehörde des LWL hat dem ABriss nicht zugestimmt, und die Obere Denkmalbehörde beim HSK auch nicht. Man hat die Stadt Brilon aber gewähren lassen. Wessen Interessen waren hier maßgeblich???

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