Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Bilanzkosmetik beim HSK?

By adminRL at 12:31 pm on Sunday, October 30, 2016

Normalerweise erwartet man von Bilanz und Jahresabschluss eines Unternehmens Wahrheit und Klarheit. Beide sollen ein realistisches Bild über die aktuelle Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmen geben.

Auch der Hochsauerlandkreis muss Bilanz und Jahresabschluss aufstellen. Dies war eines der Themen in der Kreistagssitzung am 28.10.2016. Im vom Landrat und Kreiskämmerer vorgelegten Jahresabschluss sind die RWE-Aktien immer noch mit einem Stückwert von 29,46 Euro enthalten. Der HSK hält – direkt und indirekt – immerhin 5.862.914 RWE-Aktien.
Von dem bilanzierten Kurswert ist die RWE-Aktie aber weit entfernt. Der höchste Kurswert im Verlauf des gesamten bisherigen Jahres 2016 wurde mit 15,95 Euro am 13.07.2016 erreicht. Der niedrigste Schlusskurs galt am 24.02.2016 mit 10,17 Euro. Zum Stichtag 31.12.2015 betrug der Kurswert der RWE-Aktie 11,71 Euro, zum 31.03.2016 lag die RWE-Aktie bei 11,38 Euro, und am 24.10.2016 bei 14,00 Euro.

Früher hatten die Kommunen – anders als Unternehmen – ein Wahlrecht, ob sie Wertberichtigungen vornehmen oder nicht. Dies ist vorbei: Seit 2013 legt § 35 der (auch für Kreisr gültigen) Gemeindehaushaltsverordnung fest, dass bei dauerhaften Wertminderungen eine Wertberichtigung vorgenommen werden muss.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hatte im Kreistag beantragt, den bilanzierten Kurswert auf 11,38 Euro, also den zum Ende des sog. “Aufhellungszeitraums” von einem Vierteljahr nach dem Stichtag zu korrigieren (also über dem Kurz am Stichtag 31.12.2015). Dadurch ergibt sich ein Wertberichtigungsbedarf von ca. 106 Mio Euro, und die Bilanz wäre korrekt.

In der Vergangenheit hatte der HSK schon erheblichen Wertberichtigungsbedarf bei seinen RWE-Aktien: 2008 ging es um 24 Mio Euro nach unter, 2014 um weitere 267 Mio Euro. Zwischen 2008 und 2014 hat die Anlagepolitik von Landrat, Kreisverwaltung und Mehrheit im Kreistag also schon zu einem Wertverzehr von 291 Mio Euro geführt. Insgesamt beträgt der Wertverzehr mittlerweile etwa 397 Mio Euro (!!), und das Eigenkapital des HSK liegt damit bei nur noch etwa 6 Mio Euro. Ein verheerendes Ergebnis! Noch 1,16 Euro pro Aktie an weitrem Wertberichtigungsbedarf, und das Eigenkapital des HSK würde negativ. Das wäre für ein Unternehmen Anlass für ein Insolvenzverfahren… Die Finanzkompetenz derjenigen, die sich an der RWE-Aktien festgeklammert haben, ist “beeindruckend”. Viele andere Kommunen – wie z.B. die Landeshauptstadt Düsseldorf – waren schlauer und haben sich längst von ihren RWE-Aktien getrennt, während der HSK nach einem Mehrheitsbeschluss des Kreistags im Jahr 2009 sogar noch für 30 Mio Euro weitere RWE-Aktien erwarb.

Und die Perspektiven sind ungünstig: Im Zusammenhang mit dem Börsengang der RWE-Tochter Innogy am 07.10.2016 sank der Kurs der Aktie der Muttergesellschaft innerhalb weniger Tage um 1,95 Euro, und Dividende zahlt die RWE bekanntlich nicht mehr-

Doch anscheinend kann nicht sein, was nicht sein darf! Für den Antrag unserer Fraktion stimmten die 5 Kreistagsmitglieder von SBL/FW, Linken und Piraten sowie ein Mitglied der FDP-Fraktion. Die GaGaGroKo aus CDU, SPD, Grünen und FDP lehnte ihn – mit der genannten einen Ausnahme – geschlossen ab. Vielleicht soll der dramatische Wertverlust vor den anstehenden Wahlen zum Bundestag und Landtag verschleiert werden??

Besonders pikant: Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) stellt in einem Schreiben vom 12.10.2016 zur Prüfung des Schul- und Bildungsbetriebes des HSK fest: “Aus Sicht der GPA NRW ist zwingend eine außerplanmäßige Abschreibung der Beteiligung aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung notwendig.”
Eine weitere Klärung ist somit erforderlich…

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Warum eine Behörde “Manipulation” verhindert…

By adminRL at 11:51 pm on Tuesday, October 25, 2016

Dass immer wieder versucht wird, irgendwo zu manipulieren, überrascht ja nicht. Dass es erfreulicherweise auch Versuche gibt, Manipulationen zu verhindern, wissen wir auch. Die Erkenntnis, dass eine sehr ungewöhnliche “Manipulation” drohte, die die Kreisverwaltung verhindert hat, verdanken wir der Antwort der Kreisverwaltung auf eine schriftliche Anfrage der SBL/FW-Kreistagsfraktion!

Der Sachverhalt ist etwas kompliziert. Es geht – mal wieder – um den Entwurf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans, der am Freitag (28.10.2016) vom Kreistag beschlossen werden soll. Dieser Plan legt z.B. fest, wie viele Rettungstransportwagen (RTW) zu welchen Zeiten in den 12 Rettungswachen im HSK mit Personal einsatzbereit sind. Falls die Mehrheit der Kreistags – wie fast immer – dem Vorschlag der Kreisverwaltung folgt, würde sich ab Januar 2017 eine drastische Reduzierung der Notfalleinsatzbereitschaft für die Rettungswachen im nordöstlichen Kreisgebiet, also in Marsberg, Brilon und Olsberg ergeben. Dort wird – wie in allen Rettungswachen im Kreisgebiet – rund um die Uhr ein RTW mit 2 Personen Besatzung einsatzbereit vorgehalten. Auch in diesen 3 Rettungswachen steht bisher außerdem an allen 7 Tagen in der Woche jeweils von 7 bis 19 Uhr ein zweiter RTW einsatzbereit, also 84 Stunden je Woche. Künftig soll der 2. RTW in Marsberg und Brilon nur noch an 8 Stunden pro Woche für Notfalleinsätze bereit stehen, in Olsberg an 40 Stunden pro Woche. Außerdem gibt es für alle 3 Rettungswachen zusammen noch ein weiteres Fahrzeug, das aber für Krankentransporte vorgesehen ist.

Die sog. Hilfsfrist beträgt im Kreisgebiet 12 Minuten: Diese Zeitspanne von der Alarmierung bis zum Eintreffen des RTW am Einsatzort soll nur in höchstens 10% aller Notfälle überschritten werden. Bisher lag der Anteil der Überschreitungen bereits um etwa die Hälfte höher als die Zielvorgabe. Hauptgrund ist, dass häufig in der eigentlich zuständigen Rettungswache kein RTW “frei” ist. Wenn nun die RTW ausgedünnt werden und gleichzeitig – wie in den letzten Jahren zu beobachten – die Anzahl der Einsätze steigt, ist zu erwarten, dass sich der Anteil der Fristüberschreitungen weiter erhöht. Das wäre sehr nachteilig für die Versorgung der Notfallpatienten. In Brilon stehen zwar künftig sogar 3 RTW in der Garage, aber Personal wird nur für einen Notfall-RTW vorgehalten.

Nun soll es künftig aber auch Rettungswachen geben, in denen sogar nachts ein 2. RTW einsatzbereit gehalten wird, obwohl dies keinen Sinn ergibt. Die Kreisverwaltung hatte Gutachter aus Bonn mit der Auswertung der Datensätze über die Einsätze des Jahres 2013 beauftragt.
In der Rettungswache Sundern sind im ganzen Jahr insgesamt lediglich 32 relevante Einsätze in allen 50 Nachtschichten angefallen, die an einem Freitag Abend begannen, also etwa 0,6 Einsätze pro Schicht. Trotzdem sollen dort laut Gutachten und Entwurf des Bedarfsplans künftig in dieser Schicht immer 2 RTW einsatzbereit sein. Ursächlich dafür ist ein einziger Einsatz im August 2013 beim Auftreten des Noro-Virus in einem Sommerferienlager in Sundern-Westenfeld. Dafür waren 33 RTW im Einsatz mit Einsatzdauern bis zu 15 Stunden je Fahrzeug. Nur durch diesen einen Massen-Einsatz erhöhte sich die angebliche Anzahl der Einsätze um die Hälfte, denn die RTW aus den Rettungswachen wurden so gezählt, als ob sie zu 15 einzelnen Einsätzen gefahren wären. Der statistische Durchschnitt für die Dauer eines Einsatzes stieg für diese Schicht von ca. 65 auf ca. 153 Minuten. So entstand nun statistisch ein angeblich dauerhafter Bedarf für einen 2. RTW in dieser Schicht.
Ein gleichartiger Fall trat im Bereich der Rettungswache Arnsberg durch den Brand in einem Altenheim an einem Freitag Abend im Oktober 2013 auf; hier waren 23 RTW im Einsatz, teilweise über 5 Stunden lang. Auch hier soll nun in der Schicht von Freitag Abend bis Samstag Morgen immer ein 2. RTW vorgehalten werden, während in der vorhergehenden Schicht am Freitag Nachmittag trotz größerer Einsatzhäufigkeit ein einziger RTW ausreichen soll.
Das waren übrigens im gesamten Jahr 2013 und im gesamten Kreisgebiet die einzigen beiden Notfalleinsätze zu Ereignissen, die als “MANV III” oder “MANV IV” klassifiziert sind. “MANV” steht dabei in der Sprache des Rettungswesens für “Massenanfall von Verletzten”, “III” für 13 bis 25 betroffene Personen, “IV” für mehr als 25 Personen.

In ihrer Antwort auf eine Anfrage zu diesen sehr merkwürdigen Erkenntnissen führte die Kreisverwaltung am 24.10.2016 aus: Es “wurden die Leitstellenrohdaten … nach, in Abstimmung mit dem Gutachter festgelegten Kriterien, bereinigt.” Und: “Eine weitere Nichtberücksichtigung einzelner Einsatzdaten stellt eine Manipulation der Datengrundlage dar… Finden einzelne Einsätze keine Berücksichtigung, sind sowohl die Glaubwürdigkeit des Gutachtens sowie die Sinnhaftigkeit der Fortschreibung des Bedarfsplans in Frage zu stellen“.

Diese “Logik” der misslungenen Bereinigung ist für Kommunalpolitiker, die nicht selbst Verwaltungsbeamte sind, schwer zu durchschauen. Denn dadurch wird unterstellt, dass auch künftig eine derartige Massenerkrankung oder ein Brand nur am selben Wochentag und zur selben Tageszeit und im Bereich derselben Rettungswache wie 2013 auftritt, aber nirgendwo und nirgendwann anders. Während sich Einsätze für Unfälle und plötzlich auftretende ernsthafte Erkrankungen sinnvoll nach Ort und Zeit kalkulieren lassen, ist das bei solchen einzelnen und seltenen Großereignissen nicht der Fall. Dann werden sowieso mehrere RTW benötigt, aus anderen Orten. Aber der nächste Noro-Virus oder der nächste Brand mit vielen Betroffenen könnten auch in jedem anderen Ort und zu jeder Zeit auftreten – was selbstverständlich niemand wünscht. Der 2. RTW in einer einzelnen Schicht in Sundern und Arnsberg bringt dafür keinen Nutzen.

Diese unsinnige Vorhaltung eines 2. RTW in den Nachtschichten in zwei Rettungswachen wird während der zu erwartenden Laufzeit des Rettungsdienstbedarfsplans zusätzliche Personalkosten von mehr als 500.000 Euro verursachen – ohne adäquaten Nutzen. Gleichzeitig fehlen an anderen Orten und zu anderen Zeiten dort dringend benötigte RTW. Tatsächlich wäre die “Manipulation” dann verhindert worden, wenn man für solche singulären Ereignisse kreisweite Notfallpläne aufstellen würde, und zwar für die gesamte Woche.

Besonders pikant: Ausgerechnet die von der Kreisverwaltung beauftragten Gutachter schreiben in einem im Jahr 2012 erschienenen Buch mit dem Titel “Regelwerk zur Bedarfsplanung Rettungsdienst” zum statistischen Umgang mit solchen Fällen: “Auszunehmen von der Grundannahme der Unabhängigkeit der Notfallereignisse und der damit verbundenen Anzahl an gleichzeitig benötigten Fahrzeugen sind besondere Schadenslagen, die einen gleichzeitigen Rettungsmittelbedarf über die dienstplanmäßige Regelvorhaltung hinaus im Versorgungsbereich der Rettungswache zur Folge haben und die nicht mehr unter die Aufgabenstellung zur Bemessung der Rettungsmittelvorhaltung für die Notfallrettung fallen.
Sehr wahr! So sollte man es machen! Aber das wäre für die Kreisverwaltung ja eine “Manipulation”…

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Kreisverwaltung beschäftigt langfristig Leiharbeitnehmer

By adminRL at 10:03 am on Monday, October 24, 2016

Auch die Kreisverwaltung beschäftigt Leiharbeitnehmer, und das sogar für längere Zeiträume, nicht nur für kurzfristige Engpässe. Dies ergibt sich aus der Antwort der Kreisverwaltung auf eine Anfrage der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 26.09.2016. Die Antwort ging am 17.10.2016 ein.

Leiharbeiter/innen werden/wurden bislang überwiegend in Schulsekretariaten, in Zulassungsstellen, in der Kreiskasse und bei der Musikschule beschäftigt. “Die Einsatzzeiten betragen 6 Monate und teilweise länger… Die Beschäftigung erfolgte als Krankheitsvertretung oder um Arbeitsspitzen abzubauen.”

Mehrere Leiharbeiter/innen konnten anschließend in ein Beschäftigungsverhältnis beim Hochsauerlandkreis übernommen werden.
Die Leiharbeit scheint keine vorübergehende Massnahme gewesen zu sein, denn: “Das Instrument soll auch zukünftig genutzt werden.”

Zur Vergütung heisst es, die “vereinbarten Stundensätze basieren auf den Tabellenentgelten des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst”.
Damit bleibt offen, ob die an die Leiharbeitnehmer gezahlte Vergütung oder die Kosten für die Kreiskasse gemeint sind. Die Aufschläge der Leiharbeitsfirmen auf die an die Mitarbeiter gezahlten Vergütungen betragen erfahrungsgemäss etwa 100%. So oder so sind entweder die ausgezahlten Entgelte sehr niedrig, oder es sind – gegenüber dem Einsatz eigener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – erhebliche Mehrkosten für die Kreiskasse entstanden. Bei so langen Einsatzdauern hätte es möglich sein müssen, dass die Kreisverwaltung selbst Aushilfen einstellt!

Einen Beschluss des Kreistags über den Einsatz von Leiharbeitnehermern gab es übrigens nie, auch nicht im Zusammenhang mit dem Stellenplan.

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PCB-Skandal – Leider auch im HSK

By adminRL at 12:08 pm on Thursday, October 20, 2016

Aufgrund eines Antrags der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sollen die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in der Sitzung am 20.10.2016 über die Bodenbelastung im Bremecketal im Stadtgebiet von Brilon informiert werden.

Wir meinen, der Öffentlichkeit soll das auch nicht verborgen bleiben. Darum hier ein Überblick:

Welcher Art ist die Boden- und Umwelt-Belastung?
Es handelt sich um PCB- und Schwermetall-Kontaminationen.

Wann und wie wurden sie festgestellt?
Eher zufällig bei Bauarbeiten im Bereich des Flusses Hoppecke im Jahr 2012.

Was geschah dann?
Nach weiteren Untersuchungen wurde ein Sanierungskonzept aufgestellt, wonach der belastete Boden vollständig ausgehoben und entsorgt werden muss.

Was soll die Sanierung kosten?
Die Kosten wurden zunächst auf 800.000 Euro geschätzt. 80 % davon trägt das Land NRW, den Rest die Stadt Brilon.

Wird der Kostenrahmen gehalten?
Leider nein. Das abgelagerte Material ist „inhomogen zusammengesetzt“ und die PCB-Belastung in weiten Teilen sehr hoch. Das kontaminierte und das nicht kontaminierte vermischten sich beim Ausbau. Deshalb muss anders vorgegangen werden als ursprünglich beabsichtigt, was wiederum zu erheblich höheren Kosten führt. Die Gesamtkosten belaufen sich jetzt auf 2.100.000 Euro und liegen somit 1.300.000 Euro höher als ursprünglich geschätzt. Die Stadt Brilon hat weitere Landesmittel beantragt.

Welches Ergebnis soll mit der Sanierung erzielt werden?
Ende dieses Jahres wird die Sanierung voraussichtlich abgeschlossen sein. Nach der kompletten Auskofferung des PCB-kontaminierten Bodens sollen das Flusswasser von der Hop-pecke und das Grundwassers belastungsfrei sein.

Wer ist für die Boden- und Wasservergiftung verantwortlich?
Das steht – wie so oft in solchen Fällen – in den Sternen. Die Kreisverwaltung schreibt dazu: “Der Verdacht, die Stoffe könnten von einem in der Nähe liegenden Industriestandort stammen, kann die Haftung eines Dritten allein nicht begründen, selbst wenn die entsprechende Herkunft der Materialien bewiesen werden könnte-” Also bleibt die Haftung an der Stadt Brilon als Grundstückseigentümer und somit an der Allgemeinheit hängen.

Das ist der Bericht im Miniformat, jetzt die Maxi-Ausgabe:

Antrag der SBL/FW vom 13.09.2016
„Antrag gemäß § 5 Abs. 2 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung für die Tagesordnung
der Sitzung des
Thema: Bericht über das mit PCB kontaminierte Gelände im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

• Wir beantragen hiermit Informationen über den aktuellen Stand der Sanierung der PCB-verseuchten Fläche im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon (Auswirkungen z.B. auf Grundwasser und Fließgewässer, Maßnahmen zur Minimierung der Umweltbelas-tung, Art der Sanierung, zu erwartende Kosten, mögliche Verursacher, Geltendmachung eventueller Regressansprüche).“

Verwaltungsvorlage 9/579 vom 06.10.2016 für den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten

„Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste hat mit Schreiben vom 13.09.2016 Informationen über den aktuellen Stand der Sanierung der PCB-verseuchten Fläche im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon, beantragt.

Seitens der Stadt Brilon war beabsichtigt, im Jahre 2012 entsprechend den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Stauwehranlage im Bereich des Flusslaufes Hoppecke im Hoppecketal, westlich des Bremecketales, zu beseitigen und das Gewässerbett neu zu modellieren, um dadurch die Durchwanderbarkeit für Gewässerlebewesen wiederherzustellen. Im Rahmen der Vorarbeiten zu dieser Maßnahme wurden in den am Bachbett angrenzenden Grundstücksflächen Baggerschürfe ausgeführt. Die entnommenen Bodenmengen wiesen bereits vor Ort erkennbare organoleptische Auffälligkeiten auf, bei anschließenden chemischen Analysen der entnommenen Mischproben zeigten sich u.a. deutliche PCB- und Schwermetallbelastungen.

Über diese Ergebnisse informierte die Stadt Brilon umgehend die hiesige Untere Bo-denschutzbehörde. Nach intensiven Abstimmungsgesprächen und weiteren Untersu-chungen wurde das Gutachterbüro Wessling von der Stadt Brilon mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Diese Konzeption lag als Diskussionsgrundlage dann im Herbst 2013 vor.

Im Hinblick auf die Lage der Bodenbelastung unmittelbar am Gewässer und teilweise im Grundwasserschwankungsbereich bestand dabei bei allen Beteiligten Einvernehmen dahingehend, dass nur die vom Gutachterbüro vorgeschlagene Sanierungsmethode (vollständige Auskofferung und Entsorgung des belasteten Bodens) langfristig eine ef-fektive Abwehr von Gefahren für die Umwelt verspricht.

Bei dieser Art der Sanierung ergibt sich ein sehr großer Kostenblock durch die notwen-dige Entsorgung der ausgekofferten Massen, der naturgemäß umso höher ausfällt, je höher die von den vorgefundenen Belastungen abhängigen Entsorgungskosten sind. Nach den damaligen Erkenntnissen gingen alle Beteiligten davon aus, dass sich die vor-gefundenen Bodenmassen nach dem Grad der Belastung (unterteilt in Oberboden, Kalk-schlamm und Auffüllung) separieren lassen und damit Teilmengen auch kostengünstig entsorgt oder sogar verwertet werden können. Auf dieser Grundlage wurden die notwendigen Gesamtaufwendungen auf rd. 800.000,– € geschätzt.

Nach entsprechender Mittelbereitstellung sowie Beantragung und Gewährung einer Lan-desförderung i.H.v. 80 % wurde im laufenden Jahr mit der Durchführung der Sanierung begonnen. Dabei zeigte sich jedoch, dass infolge der inhomogenen Zusammensetzung des dort abgelagerten Materials die angedachte Separierung der Bodenmassen nicht möglich war. Vielmehr ist die Belastung mit PCB in weiten Teilen des Bodens so hoch, dass nur eine thermische Beseitigung in einer Verbrennungsanlage möglich ist. Dies führt im Ergebnis zu sehr hohen zusätzlichen Entsorgungs- und Transportkosten. Insgesamt betragen die Mehraufwendungen ca. 1.300.000,– €, die Gesamtkosten damit rd. 2.100.000,– €. Durch Optimierungen bei der Auskofferung (z.B. engmaschigere Beprobungen) wird versucht, diese Kostensteigerung in der weiteren Umsetzung noch etwas einzudämmen. In Absprache mit dem Fördergeber wurden die Bauarbeiten bis zum Verbrauch der bisher gewährten Mittel fortgeführt.

Die Stadt Brilon hat eine entsprechende Erweiterung der Landesförderung beantragt und die notwendigen Eigenmittel bereits bereitgestellt. Zudem wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt, um die Sanierungsmaßnahme ohne längere Unterbre-chungen zeitnah weiterzuführen und abzuschließen zu können.

Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahme bis Jahresende abgeschlossen werden kann. Durch die vollständige Auskofferung der belasteten Böden sind dann zukünftig keine Belastungen des Grundwassers oder der Hoppecke mehr zu befürchten. Im Verlauf der Hoppecke konnten auch im Vorfeld keine Belastungen im Gewässer nachge-wiesen werden. Da die Belastungen zumindest teilweise im Grundwasserschwankungsbereich liegen, ist aus Sicht des HSK davon auszugehen, dass sich auch Belas-tungen des Grundwassers in der Hoppecke mitgeteilt hätten. Ziel der Sanierung war da-her eine Verhinderung des langfristigen Ausblutens der Schadstoffe, z.B. bei Hochwasserereignissen. Eine akute und unmittelbare Gefährdung der Bevölkerung war nicht gegeben, zumal auch keine Trinkwasserentnahmen in der Nähe liegen.

Trotz der Kostensteigerungen ergeben sich hier auch aus heutiger Sicht keine Zweifel an der Richtigkeit der gewählten Sanierungsmethode. Alle Maßnahmen finden weiterhin in enger Abstimmung mit allen Beteiligten statt und werden bei regelmäßigen Baubesprechungen erörtert.

Die vorgefundenen Bodenbelastungen sind nicht auf der Fläche entstanden, sondern dort in der Vergangenheit aufgeschüttet worden. Es ist in Zusammenarbeit mit der Stadt Brilon intensiv versucht worden, Hinweise darauf zu finden, wann, durch wen und ggf. auf wessen Veranlassung die Schadstoffe dort abgelagert wurden. Dies war jedoch nicht möglich. Der Verdacht, die Stoffe könnten von einem in der Nähe liegenden Industriestandort stammen, kann die Haftung eines Dritten allein nicht begründen, selbst wenn die entsprechende Herkunft der Materialien bewiesen werden könnte. Auch dadurch wäre nämlich nicht nachgewiesen, durch wen und wann die Ablagerung vor Ort erfolgte, wer also Handlungsstörer ist. Insofern verbleibt die Haftung nach derzeitigem Stand bei der Stadt Brilon als Eigentümerin des Grundstücks.“

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Gibt es einen Zusammenhang zwischen PFT und verspätet einsetzender Pubertät?

By adminRL at 11:28 pm on Tuesday, October 18, 2016

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung beschäftigte sich Anfang September 2016 in einem Bericht über einen gewaltigen Umweltskandal in Baden-Württemberg auch mit „alten Bekannten“ aus dem Sauerland, gemeint ist der PFT-Skandal aus dem Jahr 2006.
Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=6926

Aufgrund der in der FAZ erwähnten Langzeitstudie (von der wir bis dato nichts wussten), wonach bei Kindern, die PFC mit der Nahrung aufnahmen, die Pubertät verspätet einsetzt, schrieb die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Landrat Dr. Karl Schneider an und beantragte, das Thema in den nächsten Sitzungen des Umwelt- und des Gesundheitsausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.

Mit der Verwaltungsvorlage 9/549 vom 23.09.2016 legt der Hochsauerlandkreis seine Informationen zur PFT-Langzeituntersuchung folgendermaßen dar.
Wir fassen a) kurz zusammen und stellen b) den ganzen Text der Verwaltungsvorlage online.

Zusammenfassung:
Der HSK beruft sich auf den Abschlussbericht der Ruhr-Universität Bochum der Kohortenstudie zur PFT-Belastung im Blut und Trinkwasser im Hochsauerlandkreis vom 30. Juni 2015. Dieser sei zu der Bewertung gekommen, dass es keine Hinweise auf akute Gesundheitsgefahren durch die Konzentration an PFT im Blut der Arnsbergerinnen und Arnsberger gebe. Die vorliegenden epidemiologischen Untersuchungen erlaubten aber derzeit noch keine abschließenden Bewertungen potenzieller gesundheitlicher Auswirkungen.

Zur Entwicklungsverzögerung bei Kindern aufgrund erhöhter PFT-Werte im Blut verweist der HSK auf eine Studie in den USA aus dem Jahr 2011. Vorsichtig lässt sich die Umschreibung des Ergebnisses wohl so deuten: „Ja, es spricht einiges dafür, dass ein Zusammenhang zwischen perfluorierten Tensinden und einer verzögerten Pubertätsentwicklung besteht.“

Vorlage 9/549 der Kreisverwaltung komplett:
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete am 04.09.2016 von einem PFT-Skandal in Ba-den-Württemberg. Im Artikel der FAZ wird auch die Langzeituntersuchung der Arnsberger Bevölkerung zitiert:

„ …Bei Kindern, die PFC mit der Nahrung aufnahmen, setzte die Pubertät verspätet ein, fand die Universität Bochum zusammen mit dem Umweltbundesamt heraus….“

Diese Äußerung findet sich allerdings nicht im Abschlussbericht der Ruhr-Universität Bochum, der im o.g. Artikel zitierten Langzeitstudie, zur „Weiterführung (3. Follow-Up) der Kohortenstudie zur PFT-Belastung im Blut und Trinkwasser im Hochsauerlandkreis“ vom 30.Juni 2015 wieder.

Viel mehr kommt man hierin zu der Bewertung, dass nach den bisher vorliegenden internati-onalen Daten zur Belastung von Menschen mit perfluorierten Verbindungen es keine Hinweise auf akute Gesundheitsgefahren durch die Konzentration an PFT, die im Blut von Anwohnern im Raum Arnsberg gemessen wurde, gibt. Unabhängig von der Langzeituntersuchung in Arnsberg geben die Experten der Ruhr Universität Bochum einen Einblick in derzeit aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen auf mögliche Effekte einer Belastung mit perfluorierten Verbindungen, die im Zusammenhang mit unterschiedlichen Messgrößen, wie z.B. der körperlichen Entwicklung bei Jugendlichen stehen. Die vorliegenden epidemiologischen Untersuchungen erlauben jedoch derzeit noch keine abschließende Bewertung potenzieller gesundheitlicher Auswirkungen auf den Menschen.

Dieser Abschlussbericht sowie die Berichte zu den vorherigen Untersuchungen in Arnsberg sind auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/umweltmedizin/umwelt-und-epidemiologie/pft/

Im Nachgang der o.g. Kohortenfolgenstudie in Arnsberg ging die Ruhr-Universität Bochum gemeinsam mit dem Umweltbundesamt der Fragestellung nach, ob sich im Zusammenhang mit erhöhten PFT-Blutplasmagehalten Verzögerungen in der Entwicklung bei Kindern zeigen, wie es eine Studie aus den USA aus dem Jahr 2011 (C8-Studie) äußert. Genutzt wurde das Kollektiv der Probanden aus der Kohortenstudie in Arnsberg.

Als Ergebnis dieser Studie ergab sich, dass trotz des kleinen Umfangs des Kollektivs in einigen Modellen statistisch signifikante negative Assoziationen zwischen der PFAS-Belastung und Pubertätsmarkern beobachtet wurden, die mit der Hypothese einer Verzögerung der Pubertätsentwicklung durch PFAS vereinbar sind. Diese Ergebnisse sind allerdings aufgrund des geringen Stichprobenumfangs, der bekannten hohen interindividuellen Variabilität der Pubertätsentwicklung und des begrenzten Anteils von Probanden in den fortgeschrittenen Pubertätsstadien mit Vorsicht zu interpretieren.

Dieser Bericht zur Beobachtung der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Müttern nach hoher Belastung mit PFOA im Raum Arnsberg ist auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes unter folgendem link für die Öffentlichkeit zugänglich:
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/beobachtung-der-gesundheitlichen-entwicklung-von

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Zu wenig Personal für Überwachung von Güllelagerstätten und Biogasanlagen

By adminRL at 3:15 pm on Sunday, October 16, 2016

Mit Drucksache 9/565 für den Umweltausschuss am 20.10.2016 informiert die Kreisverwaltung des HSK über ihre Vorgehensweise bei der Überwachung von Güllelagerstätten und Biogasanlagen.

Was sollte in Sachen Vorsorge getan werden? Was wird getan? Da driftet wohl was auseinander?
Der HSK weist auf einen Erlass des Umweltministeriums hin, wonach die zuständigen Wasserbehörden gebeten werden, vermehrt Gewässerschauen und Kontrollen durchzuführen und Hinweisen Dritter nachzugehen. Der Grund ist demnach das gehäufte Auftreten von Abwasserpilz in oberirdischen Gewässern. „In begründeten Fällen sollen die Entwässerungssysteme der Betriebe, deren Festmist- und Silagelagerung sowie deren Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftlagerung detailliert überprüft werden. Prioritär sollen Lagerstätten in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern geprüft werden.“ So die Forderung des Ministeriums.

Der Hochsauerlandkreis stellt dazu fest, „eine systematische Überwachung sämtlicher Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen ist mit dem gegenwärtig vorhandenen Personalbestand nicht zu leisten. Die Überwachung erfolgt deshalb anlassbezogen. Festgestellte Mängel würden aufgegriffen und in einer Überwachungsdatei erfasst. Dem betroffenen Anlagenbetreiber werde eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel eingeräumt.

In der Sitzungsvorlage 9/565 sind die weiteren Maßnahmen dargestellt. Zudem wird konstatiert, dass Gefahren für den Wasserhaushalt vielmehr in der Vernachlässigung der dem Betreiber obliegenden Sorgfaltspflichtenliegen liegen als bei baulichen Mängeln an den Lagerbehältern.

Zu viel Gülle und Mist ist Mist und kann zu Problemen und Schäden führen. Hoffen wir, dass unsere „Gülle-Produzenten, -Lageristen und -Kontrolleure“ verantwortungsvoll sind und blei-ben!!

Klick: http://www1.wdr.de/verbraucher/gesundheit/nitrat-100.html

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Putenmastanlage und Kreistags-Vorbereitung am Montag 24.10. in Meschede

By adminRL at 10:06 pm on Wednesday, October 12, 2016

Am Montag 24.10.2016 um 19.00 Uhr treffen sich die Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) zu einer öffentlichen Sitzung in der Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße 33 in Meschede.

Vorab, um 17.00 Uhr, wollen sich die SBL/FW-Mitglieder in Meschede-Schederberge einen Eindruck darüber verschaffen, ob und wie sich die Dorfbewohner mit der vor einigen Monaten in Betrieb genommenen großen Putenmastanlage arrangieren.

Folgender Ablauf ist geplant:
Ankunft in Meschede-Schederberge um 17.00 Uhr, Treffen mit Mitgliedern der „Initiative gegen Putenmast“, Informationsaustausch und Dorfrundgang, gegen 18.45 Uhr Fahrt nach Meschede zur Gaststätte „Zum Pulverturm“, Pulverturmstraße zur SBL-Fraktionssitzung, Beginn 19.00 Uhr.

Im „Pulverturm“ möchten die SBL/FW-Kreistagsmitglieder Reinhard Loos und Stefan Rabe über die Themen der bevorstehenden Ausschusssitzungen und der nächsten Kreistagssitzung informieren und diskutieren.

Ein ganz heißes Eisen ist z.B. der Rettungsdienstbedarfsplan. Nach den derzeit vorliegenden Plänen droht in einigen Bereichen im HSK eine deutliche Verschlechterung bei der Versorgung von Notfall-Patienten.

Positives gibt es auch zu berichten. Nach langen Geburtswehen ist nun endlich auch für den HSK das Sozialticket in Sicht. Damit können Bezieher von Sozialleistungen zu ermäßigten Preisen Monatskarten für Bahn und Bus erwerben. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) setzt sich seit vielen Jahren für die Einführung des Sozialtickets ein. Auch die nun anstehende Beratung geht auf einen Antrag der SBL/FW-Fraktion zurück.

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4 Fraktionen lehnen Kritik an nächtlichen Abschiebungen ab

By adminRL at 8:12 pm on Saturday, October 8, 2016

Im HSK ist manches anders als in anderen Kreisen in NRW, vor allem in der Politik. Das war in dieser Woche wieder im Gesundheits- und Sozialausschuss zu erfahren.
Auf der Tagesordnung stand dieser Antrag der SBL/FW-Fraktion, der fast wortgleich auch im Rat der Stadt Münster eingebracht worden war:
“Der Gesundheits- und Sozialausschuss bzw. der Kreistag fordern den Landrat auf, wie folgt zu verfahren:
1. Der Hochsauerlandkreis nutzt im Vorfeld der Aufenthaltsbeendigung alle rechtlichen Möglichkeiten, um Abschiebungen zu verhindern.
2. Der Hochsauerlandkreis spricht sich nachdrücklich gegen die inhumane Praxis nächtlicher Abschiebungen aus.
3. Überstellungstermine in Dublin Fällen sollen, wie z.B. im Kreis Coesfeld und anderen Kommunen übliche Praxis, vorher mitgeteilt werden.
4. Die HSK-Ausländerbehörde ist dazu angehalten, die einschlägigen Erlasse des Landes NRW anzuwenden und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten so Abschiebungen zu verhindern. Abschiebungen in Nachtstunden sollen nicht mehr stattfinden.
5. Der Hochsauerlandkreis soll umfänglich im Vorfeld von Abschiebungen darauf hinweisen, dass Rechtsschutz in Anspruch genommen werden kann.
6. Der Hochsauerlandkreis nützt alle Möglichkeiten für Menschen in Ausbildung, unabhängig von ihrem Herkunftsland, dass sie diese auch beenden können. Die bewährten zivilgesellschaftlichen Verfahren sollen umfassend angewendet und ihre Vertreter, wie z.B. Arbeitgeber oder Kammern, sollen dabei eingebunden werden.
7. Der Landrat wird gebeten, soweit erforderlich die Möglichkeit zur Remonstration gegen nächtliche Abschiebungen und eine inhumane Abschiebepraxis, insbesondere auch bei der Terminsetzung, zu nutzen.”

Jede und jeder, der die Begleitumstände nächtlicher Abschiebungen z.B. von Familien mit Kindern mal miterleben musste, wird wissen, wie inhuman eine derartige Abschiebepraxis ist.

In MÜnster führte der Antrag dazu, dass der Rat am 29.06.2016 mit großer Mehrheit die Einsetzung eines “Runden Tisches” beschloss. Daran nehmen Vertreter der Fraktionen, der Verwaltung und des Integrationsrates teil. Es soll dort u.a. um Anerkennung von “Abschiebehindernisse nach Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten” gehen sowie um Humanität bei Abschiebungen und um umfassende Beratung für Betroffene.

Doch im zuständigen Fachausschuss des HSK gilt eine andere Betrachtungsweise. Die Mitglieder aus den Fraktionen von CDU-, SPD- und FDP sowie beide Vertreter der HSK-Grünen lehnten den Antrag komplett ab und sprachen sich damit gegen alle darin erhobenen Forderungen aus. Nur die SBL/FW und Die Linke stimmten für den Antrag. Das Ausschussmitglied der Piraten ist nicht stimmberechtigt.

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Sozialticket in Sicht

By adminRL at 11:33 am on Thursday, October 6, 2016

Manchmal braucht man in der Politik einen langen Atem. Besonders im HSK scheint ein besonders hohes Durchhaltevermögen erforderlich. Umso schöner, wenn Initiativen einer Fraktion schließlich doch noch zum Erfolg führen. Seit mehreren Jahren hat die SBL/FW-Fraktion wiederholt die Einführung eines Sozialtickets beantragt. Mit einem solchen Ticket können Bezieher von Sozialleistungen zu ermäßigten Preisen Monatskarten für Bahn und Bus erwerben.

Auch im Rahmen der Beratungen für den Kreishaushalt 2016 hatte die SBL/FW wieder einen solchen Antrag gestellt. Konkretes Beispiel war dieses Mal das Sozialticket im Nachbarkreis Soest. Dessen Einführung zum 01.04.2016 hatte der Kreistag in Soest Ende 2015 fast einstimmig beschlossen. Damit war auch die RLG einbezogen, also die gemeinsam vom Kreis Soest und vom HSK betriebene Busgesellschaft. Über die bisher im Kreis Soest geltenden Regelungen kann man sich hier informieren: http://www.rlg-online.de/sozialticket.

Am 22.02.2016 wurde im Wirtschaftsausschuss des HSK vereinbart, dass die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses im Juni ein Konzept vorlegen sollte. Denn nur bis zum 15.09. eines Jahres kann ein Kreis einen Zuschuss des Landes NRW für das Sozialticket beantragen; dieser Zuschuss beträgt mindestens 300.000 Euro pro Jahr und Kreis. Er ging dem HSK bisher verloren, zugunsten anderer Kreise, die dann einen höheren Zuschuss erhielten. Im Laufe des Jahres gab es auch Unterstütznug von der Fraktion die Linke und der SPD-Fraktion. Doch der Wirtschaftsausschuss tagte am 13.06.2016, und das Thema Sozialticket stand nicht auf der Tagesordnung. Daraufhin beantragte die SBL/FW-Fraktion eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses noch vor dem Antragsschlusstermin am 15.09.2016. Als wir dann vom Landrat die schriftliche Zusage erhielten, dass der Zuschussantrag beim Land vorsorglich gestellt würde, verzichteten wir auf die Sondersitzung.

Die nächste Sitzung des Wirtschaftsausschusses findet am 17.10.2016 statt. Dort steht das Sozialticket auf der Tagesordnung, und es gibt eine Sitzungsvorlage (Drucksache 9/541) von Landrat und Kreisverwaltung, mit dem Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Einführung eines Sozialtickets im Hochsauerlandkreis zum 01.01.2017 unter folgender Bedingung:
Die Finanzierung des Sozialtickets erfolgt vollständig aus den Fördermitteln des Landes NRW. Eine Beteiligung an der Finanzierung durch den Hochsauerlandkreis wird ausgeschlossen.
Wird diese Bedingung nicht mehr erfüllt, bedarf es eines neuen Beschlusses des Kreistages über die Fortführung des Angebotes.

Berechtigt sollen sein Empfänger von:
 Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II
 Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (Sozialhilfe) nach SGB XII
 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

Angeboten werden soll ein kreisweit gültiges Monatsticket für 27,50 Euro.

Mit der Annahme dieses Vorschlags wäre der Anfang gemacht. Denn erfahrungsgemäß reicht der Landeszuschuss für die Finanzierung des Sozialtickets aus. Und außerdem erzielt die RLG zusätzliche Einnahmen aus den zusätzlichen Tickets, die den zu 57% vom HSK abzudeckenden Verlust der RLG mindern.

Vor allem aber wird es dann deutlich bessere Möglichkeiten für einkommensschwache Personen geben. Z.B. sollte dann die Teilnahme von Flüchtlingen an Sprach- und Integrationskursen nicht mehr an den zu hohen Fahrkosten scheitern.

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Reaktivierung der Röhrtalbahn

By adminRL at 11:46 pm on Tuesday, October 4, 2016

Seit Jahren schon setzt sich die SBL für die Reaktivierung der Röhrtalbahn zwischen Neheim-Hüsten und Sundern ein. In Sundern gab es nun den Vorschlag, die Trasse in einen Radweg umzuwandeln. Dazu hat der Kreiverband Hochsauerland des Verkehrsclub Deutschland (VCD) Stellung genommen. Einige Auszüge:

Es gibt zwei Äußerungen bzw. Behauptungen, die aufgrund ihrer Unvollständigkeit zu unwahren Aussagen führen:

o Zum einen ist dies die Darstellung, es sei in vielen Gremien in unregelmäßigen Abständen über die Zukunft der Röhrtalbahn diskutiert worden – mit dem Eindruck, dass es dabei bisher kein Ergebnis gegeben hätte. Hier wird die Information unterschlagen, dass die Diskussionen durch Ratsbeschlüsse und Beschlüsse in den anderen Gremien abgeschlossen wurden (s. u.). Es gibt also seit einigen Jahren keinen Schwebezustand mehr, sondern mehrere aufeinander aufbauende politisch verbindliche Aufträge zur Reaktivierung der Röhrtalbahn!

o Zweitens wird behauptet, eine Reaktivierung des SPNV sei heute utopischer denn je. Das genaue Gegenteil ist der Fall! Dies leitet sich aus der reinen Faktenlage ab, die sich folgendermaßen darstellt:
Es ist heute wahrscheinlicher denn je, dass die Röhrtalbahn für den Personenverkehr reaktiviert wird. Dazu hilft ein Blick in die Historie:

– Bald nach dem Jahr 2000 taten sich engagierte Bürger im Rahmen der Lokalen-Agenda-21 – Gruppe zusammen, weil sie das gemeinsame Ziel hatten, die Reaktivierung der Röhrtalbahn für den Personenverkehr voranzutreiben. Es gab und gibt aus dieser Gruppe bis heute zahlreiche Aktionen (neben Sonderfahrten zur Hüstener Kirmes und zu den Weihnachtsmärkten des Landes auch eine Veranstaltungsreihe mit Podiumsdiskussion, die Erstellung eines Fakten-Flyers, regelmäßige Treffen).

– Gegen Ende des letzten Jahrzehnts „reichte“ das bunte Treiben den in der Stadt Sundern Verantwortlichen dann und der Bürgermeister, unterstützt von der CDU-Fraktion, forderte, den Sinn oder Unsinn einer Röhrtalbahnreaktivierung stichhaltig und qualifiziert untersuchen zu lassen. Kurz: Man wollte die Röhrtalbahn aufgrund eines realistischen Gutachtens entweder ablehnen oder befürworten können!

– Damit waren sowohl die Nachbarstadt Arnsberg, der HSK, aber erst recht der für den Schienenpersonennahverkehr in unserer Region zuständige Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Ruhr-Lippe (ZRL) mit Sitz in Unna mit im Boot (Erläuterung: Der ZRL bezahlt den Schienenpersonennahverkehr aus den vom Bund zur Verfügung gestellten „Regionalisierungsmitteln“). Um die Kosten im Rahmen zu halten, wurde zunächst ein reines Infrastrukturgutachten beauftragt. Hintergrund: Züge auf der Röhrtalbahn müssen sich ab Neheim-Hüsten in das Gesamtgefüge der Zugverbindungen auf der Oberen Ruhrtalbahn einfügen können. – Wäre dies schon rein
von den Fahrtzeiten, nötigen Umläufen, Haltepunkten etc. nicht gegeben, wäre die Röhrtalbahn am Ende gewesen. Das Gutachten wurde auch von politischen Vertretern kritisch begleitet. Es erbrachte ein positives Ergebnis. Die Frage, ob eine Reaktivierung auch volkswirtschaftlich sinnvoll ist, war damit noch nicht beantwortet. Dazu bedurfte es der Erstellung einer wesentlich umfangreicheren (und somit auch kostenintensiveren!) Untersuchung nach einem landesweit vorgegebenen einheitlichen Verfahren, der sogenannten Nutzen-Kosten-Analyse.

– Nachdem die generelle Machbarkeit gutachterlich nachgewiesen worden war, wurde sodann – unter Aufwendung erheblicher Geldmittel – eine Nutzen-Kosten-Analyse beauftragt, die wiederum auch von der Lokalpolitik kritisch begleitet wurde (s. o.). Hier werden u. a. mögliche Investitionskosten, Kosten des Betriebes, Fahrgastpotenzial, Einzugsbereiche untersucht. Um es kurz zu machen: In allen möglichen Varianten ergab sich ein erheblicher volkswirtschaftlicher Gewinn bei einer Reaktivierung der Röhrtalbahn. Das war gegen Ende des Jahres 2011.

– DAMIT LAG DIE GEWÜNSCHTE ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE VOR!

– In der Folge wurden zunächst in den Räten der Städte Arnsberg und Sundern, anschließend im Kreistag, dann im Regionalrat und in der Verbandsversammlung des inzwischen in den NWL (Nahverkehr Westfalen-Lippe) eingegliederten ZRL Beschlüsse gefasst, dass die Röhrtalbahn für den SPNV reaktiviert werden soll. Das ist um das Jahr 2012 herum erfolgt. So hat der Kreistag am 16.12.2011 u.a. die Kreisverwaltung (Zitat:) “beauftragt, die vorliegenden Ergebnisse (Infrastrukturgutachten und Potentialuntersuchung) der Reaktivierung der Röhrtalbahn in den bereits beschlossenen Nahverkehrsplan des NWL einzubringen und eine Beschlussfassung im NWL zeitnah herbeizuführen … In Abstimmung mit dem ZRL/NWL wird sich der Hochsauerlandkreis bei der Fortschreibung der Bedarfspläne des Landes NRW dafür einsetzen, eine Korrektur … bezüglich der Bewertung einer Reaktivierung der Röhrtalbahn zu erwirken.” Hier ist außerdem darauf hinzuweisen, dass in mehreren der erwähnten Gremien absolute CDU-Mehrheiten, mindestens aber entscheidende Stimmanteile, vorgeherrscht haben und bis heute bestehen!

– Aufgrund dieser Beschlüsse ist die Röhrtalbahn nun im ÖPNV-Bedarfsplan enthalten und steht nach unseren Informationen bereits auf Listenplatz vier, wobei die ersten drei Reaktivierungen bereits in verschiedenen Phasen der Umsetzung sind! Demnach ist nach unserem Verständnis die Röhrtalbahn „als nächste dran“. Das ist nur 4 Jahre nach einem derartigen Beschluss ein Riesenerfolg.

Vorschlag 1 zum Thema Röhrtalbahn:
Da die Beschluss- und die Faktenlage offenbar selbst unmittelbar am Verfahren Beteiligten nicht mehr geläufig ist, oder sich durch personelle Wechsel nicht übermittelt hat, ist es (für sämtliche Ratsmitglieder sowie weitere Interessierte) sinnvoll, sich vor der Herbeiführung etwaiger Beschlüsse den Stand der Dinge durch einen oder mehrere im Verfahren kundige Experten (ggf. vom HSK und / oder ZRL/NWL) in einer Ratssitzung darstellen zu lassen. Schließlich gibt es im Sunderner (und Arnsberger) Rat seit der letzten Kommunalwahl viele neue Gesichter in allen Fraktionen.

Zum Thema Radwege im Röhrtal:
1) Der VCD hat bereits 2003 ein Konzept für einen durchgängigen Radweg im Röhrtal vorgelegt, welches mehr als einmal auch im politischen Raum in Teilen vorgestellt wurde.
2) Die Stadt Sundern hat ca. im Jahr 2009 den ENTWURF für ein städtisches Radwegenetz vorgelegt, welches naturgemäß auch Abschnitte im Röhrtal enthält.
3) Erst im September 2016 – vor ca. 2 Wochen also – wurde aufgrund einer Anfrage die Situation des Radverkehrs im Rat der Stadt Sundern erläutert, in dem eine Karte aus dem Konzept von 2009 mit Stand Mai 2015 beigefügt war.
Bislang wurden in Sundern keine Beschlüsse herbeigeführt, die – und sei es nur für einzelne Abschnitte des Röhrtals – einen Prüfauftrag an die Verwaltung oder andere Straßenbaulastträger ergeben hätten. Und nun dauert es allen zu lange, bis etwas passiert. Dabei ist man noch nicht einmal den ersten Schritt gegangen.

Vorschlag 2 zum Thema Radwege:
Daher liegt es nahe, den vorliegenden Entwurf für ein städtisches Radwegekonzept (Mai 2016) noch einmal auf den aktuellen Stand zu bringen und dann im Rat zu beschließen – dann hätten die Verwaltung und andere Baulastträger eine solide Handlungsgrundlage.
Abschlussbemerkung: Seit der letzten Sunderner Ratssitzung muss doch allen Beteiligten und Interessierten klar sein: Auch ein „simpler“ Radweg lässt sich nicht schnell bauen.
SOGAR BESCHLOSSENE, DURCHFINANZIERTE UND VERKÜNDETE RADWEGE BRAUCHEN NOCH JAHRE, bis sie fertig gestellt sind. Dafür sind nicht nur alte Beispiele wie Westenfeld-Sundern zu nennen, sondern auch die ganz aktuellen Beispiele Estinghausen-Hövel (schon letztes Jahr verkündet, heute noch nicht einmal begonnen) und Sundern-Amecke (liegt derzeit auch wieder auf Eis).
Der VCD Hochsauerland e. V. steht weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung – das gilt natürlich gegenüber allen Fraktionen und Gruppen.

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