Wellness für wen?
„Die Puten sind eingestallt. Sie fühlen sich wohl.“ So oder so ähnlich stand es Anfang Juni 2016 über die Inbetriebnahme eines Großmastbetriebs in Meschede-Schederberge in einem WP-Artikel. Da lachen ja die Hühner! Wer will uns denn da ernsthaft erzählen, dass Tiermast für die betroffenen Lebewesen ein Vergnügen ist!?
Es gibt unzählige Veröffentlichungen über Massentierhaltung und ihre Folgen für Tiere, Menschen und Umwelt. Und was darüber publiziert wird, hört sich beängstigend an. Ein besonders delikater Nebeneffekt ist offensichtlich die „Zucht“ von MRSA (multiresistenten Keimen). Diese Bakterien scheinen sich in Tiermastbetrieben wirklich richtig wohl zu fühlen.
Fachabteilung des HSK hält Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) bzgl. MRSA für relevant
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beim Hochsauerlandkreis sieht die Folgen der Tiermast offenbar, genau wie das Robert-Koch-Institut, nicht ohne Sorgen. Deutlich wird das u.E. in einem umfangreichen Antwortschreiben der Behörde auf zwei Anfragen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW). Wir fassen hier einige unserer Meinung nach wesentlichen Punkte aus dem Antwortschreiben zusammen.
Fragen und Antworten zur Anfrage „Putenmast und MRSA“
MRSA in Abluft von Mastbetrieben nachweisbar
• Frage der SBL/FW: Welche neuen Erkenntnisse hat das Gesundheitsamt zu den Gefahren, die durch die Ausbreitung von MRSA- und anderen multiresistenten Keimen in unmittelbarer und in mittelbarer Mähe von Wohngebieten auftreten?
• Auszug aus der Antwort des HSK: Die Verbreitung von MRSA über eine Mastanlage und deren Wohnumfeld hinaus sei offenbar eher selten. Jedoch … Zitat (im Zusammenhang mit einer Region, die eine hohe Dichte von Schweinemastanlagen hat): „MRSA gelangen über Entlüftungsanlagen von Mastbetrieben nach außen und wurden in Windrichtung gemessen in einem Abstand von 350m in der Abluft nachgewiesen und auf dem Boden in einer Entfernung von 500m zum Stall detektiert (Schulz et al., 2012). Friese et al. (2013) haben LA-MRSA in der Gülle und in Böden, auf denen die Gülle von Geflügelmastanlagen ausgebracht wurde, nachgewiesen.“ In Kotproben von Saatkrähen in Österreich seien, schreibt der HSK, LA-MRSA nachgewiesen. Und in Niedersachsen habe eine Untersuchung in Einzelfällen bei Menschen ohne Nutztierkontakte, jedoch mit Wohnsitz in Nachbarschaft zu Mastanlagen, LA-MRSA CC398 nachgewiesen. Es bestehe Bedarf an weiteren Untersuchungen.
• Frage der SBL/FW: Sind Sie wie Dr. Peter Liese, wie der Leserbriefverfasser und wie viele andere Bürgerinnen und Bürger der Meinung, dass die weitere Ausbreitung antibiotikaresistenter Bakterien verhindert werden muss?
• Antwort des HSK: „Ja.“
• Frage der SBL/FW: Wenn Ja: Welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor multiresistenten Keimen ziehen Sie in Erwägung? Wann und wie sollen sie ggf. umgesetzt werden?
• Auszug aus der Antwort des HSK: Das Gesundheitsamt des HSK führe regelmäßige und anlassbezogene Begehungen von medizinischen Einrichtungen durch. Krankenhäuser etc. seien verpflichtet nosokomiale Infektionen zu dokumentieren und zu bewerten. Die Umsetzung und die Ergebnisse würden vom Gesundheitsamt überprüft und ausgewertet. Das Gesundheitsamt sei im Rahmen von Bauanträgen in die Planung von Mastbetrieben eingebunden. „Hierbei wird die mögliche Emission über Abluftanlagen geprüft.“ Das Gesundheitsamt bearbeite die Problematik der multiresistenten Keime schwerpunktmäi0g auf dem Gebiet der Prävention. Zu dem Zweck sei im Jahr 2010 das Netzwerk „MRE-net HSK“ gegründet worden. Die Geschäftsstelle sei beim Gesundheitsamt angesiedelt.
Fragen und Antworten zur Anfrage „Tiermast – Antibiotika-Datenbank und multiresistente Keime“
Behördliche Kontrollen und Ergebnisse
• Frage der SBL/FW: Wie häufig und mit welchem Ergebnis überprüfte Ihre Behörde seit Januar 2014 bis heute, ob Betriebe, die weniger als die im Arzneimittelgesetz genannten Anzahlen an Masttieren halten, ihrer Dokumentationspflicht im sog. Arzneimittel-Bestandsbuch nachgekommen sind?
• Antwort des HSK: Zwischen dem 01.01.2014 und dem 18.05.2015 sind laut Angaben des HSK insgesamt 45 Kontrollen in landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben bzw. Hobbyhaltungen landwirtschaftlicher Nutztiere durchgeführt worden.
• Frage der SBL/FW: Was hat der Abgleich der in der Tierarzneimittel-Datenbank vorhandenen Meldungen mit der Liste der meldepflichtigen Mastbetriebe für den oben angegebenen Zeitraum ergeben? Wir bitten um detaillierte Angaben!
• Antwort des HSK: Aus der Antwort geht hervor, dass im fraglichen Zeitraum der überwiegende Teil der Betriebe die Pflichtmeldungen getätigt haben. Die „Nichtmelder“ hätten jeweils nach schriftlicher Erinnerung ihre Meldungen nachgeholt.
• Frage der SBL/FW: Zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen hinsichtlich der Belastung mit multiresistenten Keimen kam das Kreisveterinäramt bei Kontrollen von Tiermastbetrieben so-wie bei den Lebensmittelproben seit Beginn des Jahres 2014 bis heute? Wir bitten um detaillierte Angaben!
• Auszug aus der Antwort des HSK: „ … Im Rahmen des Zoonosen-Monitorings in Tierhaltungen wurden im Jahre 2014 vom HSK Proben aus Geflügel haltenden Betrieben angefordert. Im Einzelnen handelte es sich um 6 Proben aus Legehennenhaltung und 1 Probe aus Putenmast. Die Proben aus der Legehennenhaltung wurden auf Extended-Spectrum Beta-Lactamasen (ESBL-) bildende E.coli untersucht und waren jeweils positiv. Die Probe aus der Putenmast wurde gezielt auf MRSA untersucht und war negativ.“ Zudem, so erläutert der HSK, wurden 2014 im Rahmen des Zoonosen-Monitorings in Lebensmitteln vom HSK 8 Proben vom Erzeuger bzw. aus dem Einzelhandel zur Untersuchung auf MRSA angefordert, davon 5 Sammelmilchproben aus Milcherzeugungsbetrieben, jeweils mit negativem Ergebnis. Die (einzige) Probe Putenfleisch brachte ein positives Ergebnis. Im Jahr 2015 seien 4 Proben aus dem Einzelhandel zur Untersuchung auf MRSA angefordert worden, davon Schweinefleisch mit positivem Resultat. Rindfleisch, Riesengarnelen und Mischsalat waren demnach frei von MRSA.
• Frage der SBL/FW: Wie viele Mitarbeiter/Innen stehen Ihrer Behörde aktuell für die oben beschriebenen Aufgaben zur Verfügung?
• Antwort des HSK: Die Frage wurde u.E. nicht konkret beantwortet. Wir erfuhren, dass die halbjährlich wiederkehrende Überwachung der Vollständigkeit der Pflichtmeldungen und einige weitere Aufgaben ein Teilaufgabengebiet eines Tierarztes im Fachdienst 36 ist und, dass die stichprobenartige Kontrolle der Dokumentationen im Arzneimittel-Bestandsbuch im Rahmen anderer Dienstgeschäfte von allen Tierärzten des FD 36 durchgeführt wird.
Wetten dass, die Auswirkungen der Massentierhaltung und MRSA ein Dauerthema bleiben!? Insofern würden wir ein „Mitarbeiter-Plus“ beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt begrüßen! Damit allein ist es aber nicht getan. Es müssen die bäuerlichen und landwirtschaftlichen Strukturen verändert werden!