Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Die Lage in der Türkei und der Flughafen Paderborn-Lippstadt (K)eine Erfolgsgeschichte?

By adminRL at 9:23 am on Wednesday, July 27, 2016

Bekanntlich gehört der Hochsauerlandkreis zu der exklusiven Gruppe der Gesellschafter des Flughafens Paderborn-Lippstadt, was bedeutet, dass er an den finanziellen Verlusten des Regional-Airports beteiligt ist. Dieses „Schicksal“ teilt der HSK u.a. mit den Kreisen Soest, Paderborn und Gütersloh. Denn trotz aller Bemühungen und manch anders lautender Pressemeldung ist der Regionalflughafen wohl nur bedingt eine Erfolgsgeschichte?

Einbruch bei den Passagierzahlen
Leider scheinen sich nun auch die „Turbulenzen“ in der Türkei auf den Flughafen Paderborn negativ auszuwirken. Wie der WDR am 06.07.2016 berichtete, brachen die Passagierzahlen im ersten Halbjahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr erneut um rund 14 Prozent ein. Den Grund dafür sehe Flughafen-Chef Marc Cezanne in den Terroranschlägen in beliebten Ferienländern wie der Türkei, meldete der WDR.
Klick: http://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/flughafen-lippstadt-weniger-fluggaeste-100.html
Gegenüber dem Jahr 2005 hat sich die Anzahl der Passagiere etwa halbiert.

Weiter im Sinkflug?
Wahrscheinlich sind die jüngsten Ereignisse in der Türkei nicht sonderlich geeignet, diesen Trend umzukehren. Steuert der Flughafen Paderborn-Lippstadt womöglich mit noch mehr Schwung in die „Roten Zahlen“? Für das Jahr 2015 wurde in der ostwestfälischen Tagespresse über einen Verlust von etwa 2 Mio Euro berichtet.

Fragen der SBL/FW
Auch darum beschäftigt sich die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) nun zum wiederholten Mal mit dem Airport bei Büren. SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos richtete sich am 26.07.2016 mit diesen drei Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:
• Wie haben sich die Passagierzahlen in Paderborn-Lippstadt seit 2005 bis Ende Juni 2016 entwickelt? (Zahl der abfliegenden Passagiere jeweils aufgeteilt nach 1. und 2. Halbjahr)
• Wie viele Starts von sogenannten „Abschiebeflugzeugen“ gab es in den vergangenen Jahren Paderborn-Lippstadt? Wie viele Menschen wurden bis einschließlich Juni 2016 vom Pader-borner Flughafen aus abgeschoben?
• Welche aktuellen Konzepte und Perspektiven für das laufende Jahr sind Ihnen hinsichtlich der finanziellen Ergebnisse des Airports bekannt?

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Wie sieht es mit der “Jugendkultur” im HSK aus?

By adminRL at 11:34 am on Friday, July 22, 2016

Für die nächste Sitzung des Kulturausschusses hat die SBL/FW-Fraktion einen Antrag zur Tagesordnung gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

im Zusammenhang mit der Schließung des Lichtwerks in Schmallenberg veröffentlichte die Westfalenpost Meschede in ihrer Ausgabe vom 31.05.2016 einen Leserbrief.

Der Autor bedauert das Ende des Lichtwerks und stellt dar, dass das Sauerland in Sachen Jugendkultur seiner Meinung nach nicht sonderlich gut aufgestellt ist. Dabei weist er auch auf das Ergebnis einer Befragung von 4.151 jungen Menschen im HSK hin, deren Ergebnis am 19.02.dieses Jahres im Kreishaus in Meschede vorgestellt worden ist. Jugendliche wünschen sich demnach viel mehr eigene Konzerte, Festivals, Open-Air-Veranstaltungen, Diskotheken und Partys.

Der Verfasser des Leserbriefs fragt, wo denn das Resultat des Gutachtens sei. Er bekomme „Beklemmungen“ wenn er an die Zukunft denke und wünsche sich von den Kommunalpolitikern ein klares “Ja“ zu Musikclubs und Jugendpartys. In größeren Städten wir Berlin, Hamburg oder Köln würden Musikclubs finanziell gefördert. Diese Clubs gehörten zu den Attraktionen einer Stadt. Kultur könne und müsse auch touristisch vermarktet werden, schreibt er weiter und gibt zu bedenken, dass 95 Prozent aller staatlichen Kulturausgaben an Theater, Opernhäuser, Museen etc. flössen, damit aber lediglich 5 Prozent des kulturinteressierten Publikums erreicht werde.

Ob es wirklich an „Events“ speziell für Jugendliche im HSK fehlt, können wir nicht beurteilen. Wir halten es aber für sinnvoll, sich mit dieser Frage zu befassen. Wir meinen, der Kulturausschuss sollte sich mit dem Begriff „Jugendkultur“ auseinandersetzen.

Was verstehen Jugendliche, was verstehen Erwachsene unter „Jugendkultur“?
Welche Diskrepanz gibt es da?
Wie verändern sich die Wünsche und Bedürfnisse der jungen Leute?
Gibt es hier so etwas wie „Subkultur“?
Wie kann Kultur einen Beitrag dazu leisten, das Bleiben im Sauerland oder den Zuzug in unseren ländlichen Raum attraktiver zu machen?
Und so weiter ….

Daher beantragen wir, Fragen und Anregungen aus dem Leserbrief aufzugreifen und MitarbeiterInnen von Einrichtungen für Jugendliche sowie interessierte Jugendliche aus dem HSK zu einer der nächsten Sitzungen des Kulturausschusses einzuladen, um ihnen Gelegenheit zu geben, den Ausschussmitgliedern und der Verwaltung ihre Erfahrungen, Ideen und Anregungen vorzustellen. Dabei sollten auch die Ergebnisse der oben erwähnten Befragung eine Rolle spielen. ”

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Nitratbelastung im Grundwasser steigt an – HSK arbeitet derzeit ein Überwachungskonzept aus

By adminRL at 7:22 am on Monday, July 18, 2016

Nitrat soll unserer Gesundheit nicht gerade zuträglich sein. Im Gegenteil! Umso besorgniserregender ist, dass die Nitrat-Belastung im Wasser und in Lebensmitteln ansteigt.
Klick: http://www.nitrat.de/Gesundheit/gesundheit.html

Wie hoch sind die Werte im HSK?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte der Kreisverwaltung am 21.06.2016 diese vier Fragen zum „Überwachungskonzept für Güllelagerstätten in Wasserschutzgebieten“:
• Wo, in welcher Art von Betrieben und in welcher Häufigkeit und Intensität wurden und werden im laufenden Jahr Entwässerungssysteme, die Festmist- und Silagelagerung sowie die Jau-che-, Gülle- und Silagesickersaftlagerung überprüft?
• Wie oft kam es bis Ende Mai 2016 zu Beanstandungen? Welcher Art waren die Mängel, Schäden und Beeinträchtigungen?
• Welche negativen Auswirkungen auf die Umwelt (Wasser, Böden, Luft etc.) sind Ihres Erach-tens erkennbar und/oder messbar?
• Gibt es „Gülle-Hotspots“? Wenn ja, wo?

„Trend zu ansteigenden Nitratwerten“ – (Trotzdem noch) „kein spezielles Überwachungskonzept“
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Wo, in welcher Art von Betrieben und in welcher Häufigkeit und Intensität wurden und
werden im laufenden Jahr Entwässerungssysteme, die Festmist- und Silagelagerung sowie
die Jauche-‚ Gülle- und Silagesickersaftlagerung überprüft?
Bereits in meiner Antwort auf die Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion zum Thema „Überwachungskon-zept für Güllerlagerstätten in Wasserschutzgebieten“ habe ich dargestellt, dass die untere Wasserbe-hörde gegenwärtig kein spezielles Überwachungskonzept vorhält und ein solches gegenwärtig erarbeitet wird.
Die bis Mai 2016 durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen wurden nicht mit Blick auf eine spezielle
landwirtschaftliche Betriebsform durchgeführt.“

Anzahl und Art der Beanstandungen
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Wie oft kam es bis Ende Mai 2016 zu Beanstandungen? Welcher Art waren die Mängel,
Schäden und Beeinträchtigung?
Die nachfolgende tabellarische Übersicht gibt einen Überblick über Menge und Art der vor Ort
festgestellten Mängel.“
Die tabellarische Auflistung ist umfangreich. Wir fassen hier einfach mal zusammen:
Festgestellte Mängel insgesamt 64, davon 7 bei der Güllelagerung, 30 bei der Silagelagerung und 27 bei der Festmistlagerung. Am häufigsten wurde fehlende Abdichtungen (10), keine Auffangmöglichkeiten (11 und direkte Ableitung in Gewässer (10) beanstandet.

Ansteigende Nitratwerte
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Welche negativen Auswirkungen auf die Umwelt (Wasser, Böden, Luft etc.) sind Ihres
Erachtens erkennbar?
Der Eintrag von landwirtschaftlichen Abwässern bzw. Sickersäften und Jauche in oberirdische
Gewässer hat in einzelnen Fällen zu einer Gewässerverunreinigung mit Bildung von Abwasserpilz
geführt. Infolge der Düngung landwirtschaftlicher Nutzflächen mit Gülle ist in den für die
Trinkwassergewinnung maßgeblichen Grundwasserkörpern im HSK überwiegend ein Trend zu
(geringfügig bis mäßig) ansteigenden Nitratwerten zu beobachten, die sich jedoch noch deutlich
unter dem gesetzlichen Schwellenwert von 50 mg/l Nitrat und dem in § 10 Abs. 2 Grundwasserverordnung festgelegten Maßnahmenwert von 37,5 mg/I Nitrat bewegen. Über schädliche Bodenveränderungen durch den Eintrag landwirtschaftlicher Abwässer ist hier nichts bekannt.
Gleiches gilt mit Blick auf das Medium Luft.“

Keine „Gülle-Hotspots“ im HSK
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Gibt es „Gülle-Hotpots“? Wenn ja, wo?
Weder hinsichtlich der Lagerung noch der Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen sind im Hochsauerlandkreis „Gülle-Hotspots“ bekannt.“

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Kreisjugendhilfeausschuss – SBL/FW beantragt einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt

By adminRL at 6:24 pm on Friday, July 15, 2016

Wie bereits berichtet, besteht in der Briloner Kernstadt Bedarf für eine weitere Kindertagesstätte. Zwei Träger interessieren sich dafür. In der letzten Sitzung des Kreisjeugendhifeausschusses am 16. Juni wurde nur einer von ihnen zum Vortrag eingeladen – und ohne dass dies den Ausschussmitgliedern vorher bekannt war.
Nun soll zügig eine Entscheidung fallen, mit einer fairen Chance für beide potentiellen Träger. Dies muss so rechtzeitig erfolgen, dass noch bis zum Antragsschluss am 30.08.2016 Fördermittel des Landes für die Einrichtung der neuen Kita-Plätze beantragt werden können.

Die SBL/FW-Fraktion hat daher folgenden Antrag eingebracht:
In die Tagesordnung der nächsten Sitzung des KJHA wird der TOP “Trägerschaft für eine zusätzliche Kindertagesstätte in der Briloner Kernstadt” aufgenommen.

Erläuterung:
Aus den Erörterungen in der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses KJHA am 16.06.2016 ergibt sich der Bedarf für eine zusätzliche Kita in der Briloner Kernstadt. Damit diese Kita möglichst bereits zum Beginn des Kindergartenjahres 2017/2018 starten kann, sollte in der nächsten Sitzung des KJHA (am 24.08.2016) über die Trägerschaft entschieden werden. Denn der künftige Träger benötigt Planungssicherheit für seine Einrichtung und die darin angebotenen Gruppen. Zu dieser Sitzung des KJHA sollten alle interessierten potentiellen Träger eingeladen werden und dort ihr Konzept und ihren Planungsstand vorstellen.

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Der HSK kann Fördergelder für das Sozialticket beantragen …

By adminRL at 8:07 pm on Tuesday, July 12, 2016

… wird er es auch tun?

Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), setzt sich schon seit mehreren Jahren dafür ein, dass nun auch endlich finanziell nicht gut gestellte Menschen aus dem Hochsauerlandkreis ein Sozialticket für den ÖPNV erhalten. Dortmunder, Düsseldorfer und Essener sowie Bürgerinnen und Bürger in weiteren 45 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW sind da im Vergleich zu Sauerländerinnen und Sauerländern klar im Vorteil. Das günstige Ticket ist dort für die Anspruchsberechtigten schon seit längerer Zeit nicht nur Wunschdenken, sondern Realität. Im HSK aber scheiterten bisher leider alle entsprechenden Ansätze. Warum? Weil bisher offenbar der politische Wille fehlte!?

Der nächste Versuch

Am 06.07.2016 wandte sich SBL/FW-Kreistagsmitglied Reinhard Loos mit folgendem Antrag an Landrat:

“Antrag auf Einberufung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus gemäß …

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

hiermit beantragt unsere Fraktion die baldige Einberufung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus mit folgendem Tagesordnungspunkt:

Einführung des Sozialtickets im HSK; hier: Beantragung der Fördergelder

Begründung und Erläuterung:

Unsere Fraktion und die SPD-Fraktion haben Anträge zum Sozialticket gestellt, das mittlerweile in fast allen Kreisen in NRW eingeführt wurde, so auch – unter Mitwirkung der RLG – zum 01.04.2016 im Kreis Soest. Z.B. wurde uns erst gestern wieder berichtet, dass im HSK ein Sprachkurs für Flüchtlinge ausfallen muss, weil die vorgesehenen Teilnehmer die Fahrkosten nicht bezahlen können.

In der von der Kreisverwaltung für die Sitzung des WST-Ausschusses am 22.02.2016 erstellten Drucksache 9/418 zum Thema Sozialticket steht u.a.:

“Gemäß den Regelungen der Richtlinie sind Förderanträge spätestens bis zum 15.09. des Vorjahres der beantragten Förderung zu stellen, sodass der nächstmögliche Zeitpunkt für die Einführung des Sozialtickets der 01.01.2017 ist.”

“In Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen und in Abstimmung mit dem Kreis Soest sollen nun zunächst die Rahmenbedingungen für eine eventuelle Förderung des Tickets abgestimmt werden. Hierbei werden folgende Leitlinien eine wesentliche Rolle spielen:

Die Verhandlungsergebnisse sollen dann in der nächsten Sitzung vorgestellt werden, sodass die weiteren Verfahrensschritte beraten werden können”

Im Protokoll dieser Sitzung des WST-Ausschusses heißt es dazu:

“Der Ausschuss für Wirtschaft, Struktur und Tourismus nimmt die Vorlage zur Kenntnis.”

In der Sitzung des WST-Ausschusses am 13.06.2016 in Arnsberg-Hüsten wurde jedoch NICHTS zum Thema Sozialticket vorgestellt.

Auf Nachfrage unserer Fraktion hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW am 04.07.2016 bestätigt, dass nach wie vor gemäß Ziffer 7.1 der “Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen” Förderanträge für das Sozialticket spätestens bis zum 15.09. des Vorjahres zu stellen sind.

Die nächste Sitzung des WST-Ausschusses ist nach bisheriger Planung im Sitzungskalender erst für den 17.10.2016 vorgesehen, also erheblich zu spät. Da die Fördergelder für das Jahr 2017 nur bis zum 15.09.2016 beantragt werden können, sollte der WST-Ausschuss bis spätestens Ende August 2016 über die Einführung des Sozialtickets beraten und beschließen. Die Bestätigung (oder Verwerfung) dieses Beschlusses kann dann in der nächsten “regulären” Sitzung des Kreistags erfolgen.”

Mehr über die das Sozialticket und seine Vorteile HIER:
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialticket

Mehr über die Geschichte des Sozialtickets im HSK …
…. folgt.

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Wer wird Träger der neuen Kita in Brilon?

By adminRL at 2:13 pm on Monday, July 11, 2016

In der Briloner Kernstadt fehlen Kindergartenplätze; daran gibt es keinen Zweifel. Derzeit gibt es für alle dort befindlichen Kitas viele Anmeldungen und lange Wartelisten. Möglichst schon zum 01.08.2017 soll eine neue Kindertagesstätte (Kita) ihre Arbeit aufnehmen. Die Frage ist nur, wer sie baut? Zwei Träger, die beide bereits Kitas im Stadtgebiet Brilon betreiben, interessieren sich dafür. In allen bisher in Brilon und Umgebung vorhandenen Kitas dieser Träger wird übrigens gute Arbeit geleistet.

In der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses (KJHA) am 16. Juni stand das Thema “Kindergartensituation in Brilon” auf der Tagesordnung. Zur Überraschung und ohne vorherige Kenntnis vieler Mitglieder des Ausschusses war einer der beiden potentiellen Träger zur Präsentation seines Konzepts eingeladen worden, der andere nicht. Dem Ausschuss war vorher nicht bekannt, dass überhaupt eine Präsentation stattfinden sollte. Lag die Überraschungs-Einladung vielleicht daran, dass enge personelle Verflechtungen zwischen dem Kreisvorstand des eingeladenen Trägers und der Partei der größten Kreistagsfraktion bestehen??

Mittlerweile hat die SBL/FW-Fraktion für die nächste Sitzung des KJHA den Tagesordnungspunkt “Trägerschaft für eine zusätzliche Kindertagsstätte in der Briloner Kernstadt” und einen Sitzungstermin im August beantragt. Der KJHA wird dann – nach ordentlicher Vorbereitung – eine Entscheidung treffen. Die nächste Sitzung des KJHA findet nun bereits am 24.08.2016 und nicht – wie bisher angekündigt – erst Ende September statt. Denn bis zum 30.08.2016 können beim Landesjugendamt Fördermittel für neue Kita-Plätze beantragt werden; das kann dann nach der Ausschusssitzung noch rechtzeitig erfolgen. Im KJHA sollen dann beide Träger ihre Konzepte vorstellen.

Am Donnerstag (7. Juli) ging es auch im Rat der Stadt Brilon um die neue Kita. Die BBL-Fraktion beantragte dort, dass eine Woche vor der Sitzung des KJHA eine zusätzliche Sitzung des Briloner Sozialausschusses stattfindet. Der soll sich ebenfalls die Konzepte der beiden potentiellen Träger anhören und aus Briloner Sicht eine Empfehlung an den KJHA abgeben.

So wird es hoffentlich gelingen, den weiteren Ablauf in der Auswahl des Kita-Trägers transparent und gerecht zu gestalten! Wieder einmal zeigt sich, wie wichtig es ist, manche Aktivitäten der CDU-Fraktion sehr genau zu beobachten…

PS:
Ebenfalls wieder einmal zeigt sich auch bei diesem Thema in einigen Presseberichten, dass einige Akteure scheinbar sehr enge Kontkate zu einigen Journalisten haben…

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„Wellness-Farm“ Putenstall Schederberge – MRSA inklusive?

By adminRL at 12:06 am on Thursday, July 7, 2016

Wellness für wen?

„Die Puten sind eingestallt. Sie fühlen sich wohl.“ So oder so ähnlich stand es Anfang Juni 2016 über die Inbetriebnahme eines Großmastbetriebs in Meschede-Schederberge in einem WP-Artikel. Da lachen ja die Hühner! Wer will uns denn da ernsthaft erzählen, dass Tiermast für die betroffenen Lebewesen ein Vergnügen ist!?
Es gibt unzählige Veröffentlichungen über Massentierhaltung und ihre Folgen für Tiere, Menschen und Umwelt. Und was darüber publiziert wird, hört sich beängstigend an. Ein besonders delikater Nebeneffekt ist offensichtlich die „Zucht“ von MRSA (multiresistenten Keimen). Diese Bakterien scheinen sich in Tiermastbetrieben wirklich richtig wohl zu fühlen.

Fachabteilung des HSK hält Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) bzgl. MRSA für relevant

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beim Hochsauerlandkreis sieht die Folgen der Tiermast offenbar, genau wie das Robert-Koch-Institut, nicht ohne Sorgen. Deutlich wird das u.E. in einem umfangreichen Antwortschreiben der Behörde auf zwei Anfragen der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW). Wir fassen hier einige unserer Meinung nach wesentlichen Punkte aus dem Antwortschreiben zusammen.

Fragen und Antworten zur Anfrage „Putenmast und MRSA“

MRSA in Abluft von Mastbetrieben nachweisbar

• Frage der SBL/FW: Welche neuen Erkenntnisse hat das Gesundheitsamt zu den Gefahren, die durch die Ausbreitung von MRSA- und anderen multiresistenten Keimen in unmittelbarer und in mittelbarer Mähe von Wohngebieten auftreten?
• Auszug aus der Antwort des HSK: Die Verbreitung von MRSA über eine Mastanlage und deren Wohnumfeld hinaus sei offenbar eher selten. Jedoch … Zitat (im Zusammenhang mit einer Region, die eine hohe Dichte von Schweinemastanlagen hat): „MRSA gelangen über Entlüftungsanlagen von Mastbetrieben nach außen und wurden in Windrichtung gemessen in einem Abstand von 350m in der Abluft nachgewiesen und auf dem Boden in einer Entfernung von 500m zum Stall detektiert (Schulz et al., 2012). Friese et al. (2013) haben LA-MRSA in der Gülle und in Böden, auf denen die Gülle von Geflügelmastanlagen ausgebracht wurde, nachgewiesen.“ In Kotproben von Saatkrähen in Österreich seien, schreibt der HSK, LA-MRSA nachgewiesen. Und in Niedersachsen habe eine Untersuchung in Einzelfällen bei Menschen ohne Nutztierkontakte, jedoch mit Wohnsitz in Nachbarschaft zu Mastanlagen, LA-MRSA CC398 nachgewiesen. Es bestehe Bedarf an weiteren Untersuchungen.

• Frage der SBL/FW: Sind Sie wie Dr. Peter Liese, wie der Leserbriefverfasser und wie viele andere Bürgerinnen und Bürger der Meinung, dass die weitere Ausbreitung antibiotikaresistenter Bakterien verhindert werden muss?
• Antwort des HSK: „Ja.“

• Frage der SBL/FW: Wenn Ja: Welche Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor multiresistenten Keimen ziehen Sie in Erwägung? Wann und wie sollen sie ggf. umgesetzt werden?
• Auszug aus der Antwort des HSK: Das Gesundheitsamt des HSK führe regelmäßige und anlassbezogene Begehungen von medizinischen Einrichtungen durch. Krankenhäuser etc. seien verpflichtet nosokomiale Infektionen zu dokumentieren und zu bewerten. Die Umsetzung und die Ergebnisse würden vom Gesundheitsamt überprüft und ausgewertet. Das Gesundheitsamt sei im Rahmen von Bauanträgen in die Planung von Mastbetrieben eingebunden. „Hierbei wird die mögliche Emission über Abluftanlagen geprüft.“ Das Gesundheitsamt bearbeite die Problematik der multiresistenten Keime schwerpunktmäi0g auf dem Gebiet der Prävention. Zu dem Zweck sei im Jahr 2010 das Netzwerk „MRE-net HSK“ gegründet worden. Die Geschäftsstelle sei beim Gesundheitsamt angesiedelt.

Fragen und Antworten zur Anfrage „Tiermast – Antibiotika-Datenbank und multiresistente Keime“

Behördliche Kontrollen und Ergebnisse

• Frage der SBL/FW: Wie häufig und mit welchem Ergebnis überprüfte Ihre Behörde seit Januar 2014 bis heute, ob Betriebe, die weniger als die im Arzneimittelgesetz genannten Anzahlen an Masttieren halten, ihrer Dokumentationspflicht im sog. Arzneimittel-Bestandsbuch nachgekommen sind?
• Antwort des HSK: Zwischen dem 01.01.2014 und dem 18.05.2015 sind laut Angaben des HSK insgesamt 45 Kontrollen in landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben bzw. Hobbyhaltungen landwirtschaftlicher Nutztiere durchgeführt worden.

• Frage der SBL/FW: Was hat der Abgleich der in der Tierarzneimittel-Datenbank vorhandenen Meldungen mit der Liste der meldepflichtigen Mastbetriebe für den oben angegebenen Zeitraum ergeben? Wir bitten um detaillierte Angaben!
• Antwort des HSK: Aus der Antwort geht hervor, dass im fraglichen Zeitraum der überwiegende Teil der Betriebe die Pflichtmeldungen getätigt haben. Die „Nichtmelder“ hätten jeweils nach schriftlicher Erinnerung ihre Meldungen nachgeholt.

• Frage der SBL/FW: Zu welchen Erkenntnissen und Ergebnissen hinsichtlich der Belastung mit multiresistenten Keimen kam das Kreisveterinäramt bei Kontrollen von Tiermastbetrieben so-wie bei den Lebensmittelproben seit Beginn des Jahres 2014 bis heute? Wir bitten um detaillierte Angaben!
• Auszug aus der Antwort des HSK: „ … Im Rahmen des Zoonosen-Monitorings in Tierhaltungen wurden im Jahre 2014 vom HSK Proben aus Geflügel haltenden Betrieben angefordert. Im Einzelnen handelte es sich um 6 Proben aus Legehennenhaltung und 1 Probe aus Putenmast. Die Proben aus der Legehennenhaltung wurden auf Extended-Spectrum Beta-Lactamasen (ESBL-) bildende E.coli untersucht und waren jeweils positiv. Die Probe aus der Putenmast wurde gezielt auf MRSA untersucht und war negativ.“ Zudem, so erläutert der HSK, wurden 2014 im Rahmen des Zoonosen-Monitorings in Lebensmitteln vom HSK 8 Proben vom Erzeuger bzw. aus dem Einzelhandel zur Untersuchung auf MRSA angefordert, davon 5 Sammelmilchproben aus Milcherzeugungsbetrieben, jeweils mit negativem Ergebnis. Die (einzige) Probe Putenfleisch brachte ein positives Ergebnis. Im Jahr 2015 seien 4 Proben aus dem Einzelhandel zur Untersuchung auf MRSA angefordert worden, davon Schweinefleisch mit positivem Resultat. Rindfleisch, Riesengarnelen und Mischsalat waren demnach frei von MRSA.

• Frage der SBL/FW: Wie viele Mitarbeiter/Innen stehen Ihrer Behörde aktuell für die oben beschriebenen Aufgaben zur Verfügung?
• Antwort des HSK: Die Frage wurde u.E. nicht konkret beantwortet. Wir erfuhren, dass die halbjährlich wiederkehrende Überwachung der Vollständigkeit der Pflichtmeldungen und einige weitere Aufgaben ein Teilaufgabengebiet eines Tierarztes im Fachdienst 36 ist und, dass die stichprobenartige Kontrolle der Dokumentationen im Arzneimittel-Bestandsbuch im Rahmen anderer Dienstgeschäfte von allen Tierärzten des FD 36 durchgeführt wird.

Wetten dass, die Auswirkungen der Massentierhaltung und MRSA ein Dauerthema bleiben!? Insofern würden wir ein „Mitarbeiter-Plus“ beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt begrüßen! Damit allein ist es aber nicht getan. Es müssen die bäuerlichen und landwirtschaftlichen Strukturen verändert werden!

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Zukünftig weniger Naturdenkmale im Hochsauerlandkreis

By adminRL at 11:40 am on Sunday, July 3, 2016

Was ist ein „Naturdenkmal“?
Das kann offenbar eine Sache der Definition sein. Berufen wir uns aber erst mal auf „Wikipedia“. In dem online-Lexikon steht:
„Ein Naturdenkmal ist ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Es kann ein einzeln stehendes oder vorkommendes Gebilde wie eine Felsnadel oder ein einzeln stehender Baum sein, undefinierten Umfangs wie eine Höhle oder auch ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung wie ein Felsengarten oder eine Wiese; letztere werden als flächenhaftes Naturdenkmal oder Flächennaturdenkmal bezeichnet.“

Naturdenkmal „Baum“
Wir konzentrieren uns hier und jetzt auf die Naturdenkmale „einzeln stehende Bäume“. Sie sind selbstverständlich auch im Hochsauerlandkreis besonders geschützt. Bis jetzt …
Denn,
bisher hieß es in der Verordnung, die “Untere Landschaftsbehörde trägt die Verkehrssicherungspflicht”.
Doch,
mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und den Grünen wurde in der Kreistagssitzung am 24.06.2016 genau dieser Satz gestrichen.

Warum?
Die Entscheidung fiel (offensichtlich) aufgrund einer Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung. Die Verwaltung begründete sie mit den zunehmenden Kosten für die Pfleger der Naturdenkmale. Demnach differierten die Ausgaben in den letzten 5 Jahren teils erheblich. So wurden laut Angaben der Kreisverwaltung 2013 rund 15.000 Euro verausgabt. Im Jahr 2014 beliefen sich die Kosten mit rund 32.500 Euro auf mehr als das Doppelte.

Die Mehrheit beschließt
Die Mehrheit im Kreistag entschied, zahlreiche einzelne Bäume für nicht mehr Naturdenkmalwürdig zu erklären. Die Frage eines Kreistagsmitglieds der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), nach welchen Kriterien hierbei vorgegangen wurde, konnte die Verwaltung leider nicht beantworten.

Die Minderheit fragt
Die SBL/FW hatte sich am 07.06.2016, bezugnehmend auf die Verwaltungsvorlage 9/30, in der die Kosten für die für die Pflege der Naturdenkmale (ND) für die Jahre 2011 bis 2014 dargestellt worden sind, mit diesen 2 Fragen an den Landrat gewandt:
• Wie haben sich die Ausgaben für die Pflege von ND im Jahr 2015 entwickelt, und welche Tendenz zeichnet sich für 2016 ab?
• Von welchen Faktoren hängen die Unterschiede in den jährlichen Kosten ab?

Die Kreisverwaltung antwortete …
… mit Schreiben datiert auf den 08.06.2016:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zur Entwicklung der Kosten für die Naturdenkmal-Pflege können die aktuellen Zahlen mitgeteilt werden:

2015 betrugen die Kosten 45.432,98 €. Die Naturdenkmal-Pflege im Innenbereich wurde mit 70% (12.306,63 €) durch das Land gefördert. 2016 wurde bisher eine Ausschreibung durchgeführt und Aufträge im Wert von 20.798,82 € vergeben. Davon sind 3.417,80 € Fördermittel, der Rest kann erstmalig aus Ersatzgeld aufgebracht werden. Sehr wahrscheinlich muss 2016 eine weitere Ausschreibung, allerdings in geringerem Umfang erfolgen.

Die Faktoren für die Kostenentwicklung sind
• die aktuellen Feststellungen an den Bäumen anlässlich der zweimal jährlich erfolgenden Kontrollen
• das zunehmende Alter der Bäume sorgt für immer mehr Gutachtenaufträge zur Standsichereit
• der Zeitpunkt der Aufträge (Unternehmensauslastungen bestimmen den Preis)
• Anzahl der Bäume im Innenbereich mit Landesförderung“

Unsere (Be-)Rechnung (für 2015)
Kosten
– 45.432,98 Euro
Landesmittel
+ 12.306,63 Euro
verbleibende Kosten
33.126,15 Euro (die der HSK getragen hat)

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