Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

332 Flüchtlinge und Asylbewerber kamen 2013 in den Hochsauerlandkreis, davon 60 Kinder

By adminRL at 11:02 pm on Friday, January 31, 2014

Diese Frage stellte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises am 03.12.2013. Mit Schreiben datiert vom 24.01.2014 – und somit nicht gerade fristgerecht, denn die Kreisverwaltung hat eigentlich für ihre Antwort nur 2 Wochen lang Zeit – kam die Antwort. Dazu am Text-Ende unsere Anmerkungen. Hier erstmal ungekürzt das Schreiben der zuständigen Organisationseinheit des HSK:

„Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre Fragen beantworte ich nachstehend wie folgt:

1. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber zogen in diesem Jahr in den Zuständigkeitsbereich unserer Ausländerbehörde bzw. wurden ihr zugewiesen? Wie viele Kinder waren darunter?

Im Jahr 2013 sind 27 Flüchtlinge (Migranten, denen eine Asylberechtigung oder Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde) und 305 Asylbewerber in den hiesigen Zuständigkeitsbereich gezogen. Unter den Flüchtlingen befinden sich 7 und unter den Asylbewerben 53 Kinder.

2. Wie viele erwarten Sie noch bis Ende 2013?

Entfällt mit Blick auf die Antwort zu Frage 1.

3. Aus welchen Ländern flohen diese Menschen?

Die Flüchtlinge stammen überwiegend aus Syrien oder sind ungeklärter Herkunft; die Asylbewerber kamen vorwiegend aus Serbien, Eritrea, Guinea, Marokko, Mazedonien oder Ägypten.

4. Wie und wo sind sie untergebracht?
5. Wie ist die Belegungsdichte in den Unterkünften? Wie viele Menschen leben maximal in einem Raum, wie viele im Durchschnitt?
6. Wie gewährleistet der HSK (in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden) die Einhaltung von Mindeststandards bei den Anforderungen an den Wohnraum, sodass die Unterbringung — ausnahmslos – als menschenwürdig bezeichnet werden und ein Familienverband aufrecht erhalten werden kann?
7. An welche Alternativen denkt der HSK, falls die Kapazitätsgrenzen bei den Unterkünften überschritten sind?
8. Die Stadt Arnsberg verfährt nach dem sogenannten „Leverkusener Modell”, das das Ziel hat, Flüchtlinge in Privatwohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Beabsichtigt der Hochsauerlandkreis ebenfalls dieses Modell anzuwenden?
9. Bei der Unterbringung von Menschen aus verschiedenen Ländern und unterschiedlicher Ethnien können leicht Konflikte entstehen. Welche Strategien entwickelt der Hochsauerlandkreis bzw. welche Maßnahmen ergreift er, um der Gefahr etwaiger Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Flüchtlingen und Asylbewerbern oder Gruppen/Ethnien vorzubeugen bzw. sie zu minimieren?
10. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber im Jahr 2013? Welche Ausgaben wurden für 2014 im Haushalt veran-schlagt?

Die Aufnahme, Unterbringung und die Betreuung zugewiesener Asylbewerber und Flüchtlinge obliegt den Kommunen. Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung der Fragen 4 — 10 an die Städte und Gemeinden zu wenden.

11. Welche Aufwendungen hat der Hochsauerlandkreis zu tragen, welche die Städte und Gemeinden im HSK unter Berücksichtigung, dass für neu zugewanderte Flüchtlinge das Land NRW den Gemeinden ab dem Tag der Einreise für die Dauer von 2 Jahren eine Integrationspauschale gewährt, die abgesehen von einigen Ausnahmen, zwischen entweder 1.050 Euro oder 250 Euro pro Vierteljahr, je nachdem ob der Flüchtling/Asylbewerber eine Leistung nach SGB XII oder nach SGB II bezieht, variiert?

Die Aufwendungen werden nicht durch den Hochsauerlandkreis sondern von den Kommunen getragen. Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung dieser Frage an die Städte und Gemeinden zu wenden.

12. Liegen dem HSK Rückmeldungen von den freien Wohlfahrtsverbänden bzgl. der Inanspruchnahme der Migrationserstberatung vor? Wenn ja, wie groß ist der Beratungsbedarf und welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Ausländerbehörde aus den Informationen der freien Wohlfahrtsverbände?

Konkrete Rückmeldungen über die Migrationserstberatung liegen mir nicht vor.
Zwischen dem Kommunalen Integrationszentrum, den Wohlfahrtsverbänden und der Aus-länderbehörde erfolgt ein regelmäßiger Austausch, um die bestmöglichen Beratungsmöglichkeiten anzubieten.

13. Wie viele Menschen wurden im Jahr 2013 abgeschoben? Wie viele reisten „freiwillig” aus?

In dem Bezugszeitraum wurden 12 Personen in ihr Heimatland abgeschoben, weil sie vollziehbar ausreisepflichtig waren und ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nachgekommen sind.
In dem gleichen Zeitraum sind 50 Ausländer — mit entsprechender staatlicher, finanzieller Förderung — freiwillig wieder ausgereist.

14. Mit wie vielen Abschiebungen und „freiwilligen” Ausreisen rechnet der HSK noch bis zum 31.12.2013?

Entfällt mit Blick auf die Antwort zu Frage 13.

15. In welche Länder erfolgten die Abschiebungen und „freiwilligen” Ausreisen?

Die Abschiebungen erfolgten nach Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, China, Kirgistan, Serbien und in die Türkei. Die Freiwilligen Ausreisen erfolgten nach Armenien, Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Iran, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Pakistan, Russland und Serbien.

16. Wie hoch ist der Betrag, den der Hochsauerlandkreis im Jahr 2013 insgesamt an die „freiwillig” Ausreisenden für das Verlassen der Bundesrepublik zahlte bzw. noch zahlt?

Bei den Rückkehrhilfen handelt es sich vornehmlich um staatlich geförderte Programme, welche von den Kommunen eigenverantwortlich vermittelt werden.
Ich bitte Sie daher, sich zur Beantwortung dieser Frage an die Städte und Gemeinden zu wenden.“

Anmerkungen:
Nach Auffassung der SBL sollte die HSK-Ausländerbehörde in der Lage sein, alle unsere Fragen beantworten zu können. Nichts desto trotz werden wir eine ähnlich lautende Anfrage mit Hilfe der jeweiligen Ratsfraktionen an einige Stadtverwaltungen richten.
Die Angaben beziehen sich übrigens nur auf 11 Städte und Gemeinden im HSK, denn die Stadt Arnsberg hat ein eigenes Ausländeramt.

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on 332 Flüchtlinge und Asylbewerber kamen 2013 in den Hochsauerlandkreis, davon 60 Kinder

“Ökologisch und ökonomisch falsch”

By adminRL at 3:34 pm on Thursday, January 30, 2014

Auch in der Verbandsversammlung des Landschaftsverbandes wird über die RWE-Aktien diskutiert. In der heutigen Haushaltsberatung erklärte Birgit Niemann-Hollatz, Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unter anderem:

“In dieser Wahlperiode haben wir es leider nicht geschafft, uns von den RWE-Aktien zu trennen. Dafür gab es bedauerlicherweise keine ausreichende Mehrheit. Das ist ökologisch und ökonomisch falsch. Es gibt überhaupt keinen sachgerechten Grund, dass die öffentliche Hand sich weiterhin an dem Essener Atom- und Braunkohle-Konzern beteiligt. Unsere Beteiligung an der RWE AG war in dieser Wahlperiode eine gewaltige Kapitalvernichtung. Vor vier Jahren, am 29. Januar 2010, hatte die RWE Stammaktie einen Kurs von 64 €, heute Morgen hatten wir 26,95 €. Noch schlimmer sieht es bei der Dividende aus: von ehemals 4,50 € in 2008 werden für 2013 wahrscheinlich nur noch 1 € ausgeschüttet werden.

Ich mache mal einen kurzen Abstecher zur Stadt Gütersloh: dort haben wir im Dezember 2013 einstimmig – mit einigen Enthaltungen – beschlossen, unsere RWE-Aktien zu verkaufen. Die Erträge werden jetzt zur Tilgung von Bankkrediten – also zur Verringerung der Verschuldung – eingesetzt. Wir hoffen, dass sich in der nächsten Wahlperiode auch in der Landschaftsversammlung eine Mehrheit für den Verkauf der RWE-Aktien ausspricht. Die Zeit ist mehr als reif, sich endlich vom RWE zu trennen.”

Quelle: http://www.gruene-lwl.de/dateien/artikel/2014-01-30_haushaltsrede_birgit_niemann-hollatz_presse.pdf

Auch im HSK wird die Diskussion weitergehen, spätestens dann, wenn der Landrat dem Kreistag in einigen Wochen erklären muss, wieso nun eine Abwertung der RWE-Aktien in der Bilanz des Kreises um etwa 250 – 300 Mio Euro erforderlich wird!

Filed under: EnergiepolitikComments Off on “Ökologisch und ökonomisch falsch”

Meschede macht eine massive Werbekampagne für die Sekundarschule

By adminRL at 6:08 pm on Tuesday, January 28, 2014

In schöner Regelmäßigkeit veröffentlicht die WP Meschede „Werbe-Artikel“ pro Sekundarschule. Der Redakteur wird meist nicht genannt, was darauf schließen lässt, dass der jeweilige Artikel „made im Rathaus“ ist.

Klick:
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/eltern-entscheidung-naht-id8917019.html

und/oder
http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/meschede-sachliche-diskussion-zur-sekundarschule-id8857784.html

Bekanntlich ist der erste Versuch eine Sekundarschule in Meschede einzurichten – zur Überraschung der Verantwortlichen in der Stadtverwaltung – im Jahr 2012 am Elternwillen eindeutig gescheitert. 2014 will Meschede einen zweiten Versuch wagen und versucht nun offenbar über die Medien massiv auf die Eltern Einfluss zu nehmen. Denn die Entscheidung für oder gegen die Sekundarschule liegt nun bei den Müttern und Vätern der Viertklässler. Ob die „richtig ticken“? Da scheint sich die Stadtverwaltung nicht sicher zu sein.

Die Mitglieder der Sauerländer Bürgerliste (SBL) sehen das Agieren der Stadt aus mehreren Gründen kritisch. Nach Auffassung der SBL ist es unverständlich, wieso die Stadt Meschede und andere Städte und Gemeinden im HSK sich nicht gleich für den „großen Wurf“ Gesamtschule entscheiden. Bisher durfte im HSK nach dieser Schulform noch bei keiner einzigen Elternbefragung überhaupt gefragt werden?! Überall im Land NRW können Eltern ihre Kinder an einer Gesamtschule anmelden, neben den weiterhin bestehenden anderen Schulformen. Einzig den Schülerinnen und Schülern im Hochsauerlandkreis wird die Schulform Gesamtschule weiterhin verwehrt. Warum eigentlich? Sind es ideologische Gründe?

Der Hochsauerlandkreis ist nach dem Schulgesetz genau wie alle anderen Landkreise und Städte verpflichtet, sämtliche Schulformen anzubieten! Auch aus Gründen der Attraktivität und des Wettbewerbs um Zuzugswillige sollte sich der HSK zweimal überlegen, ob er an seiner Verhinderungs-Politik noch länger festhalten will!

Filed under: SchulpolitikComments Off on Meschede macht eine massive Werbekampagne für die Sekundarschule

Trotz Anschubs anhaltende Flaute beim Flughafen Paderborn/Lippstadt?

By adminRL at 10:04 am on Sunday, January 26, 2014

Die negativen Nachrichten bzgl. der benachbarten Regionalflughäfen Kassel-Calden und Paderborn/Lippstadt setzen sich fort. So startet in Kassel-Calden von Oktober 2013 bis Mai 2014 kein einziger Linienflug mehr.

Auch der Flughafen Paderborn/Lippstadt (in Büren-Ahden) verzeichnete bereits in den letzten Jahren deutlich rückläufige Passagierzahlen. Diese Entwicklung setzte sich im Jahr 2013 fort: Nach einer Mitteilung des Statistischen Landesamtes hatte dieser Flughafen in den ersten 9 Monaten des vergangenen Jahres mit -10% in NRW den zweitstärksten Rückgang an Passagierzahlen, nach dem Flughafen Münster/Osnabrück (bei Greven) mit -17%.

Der Kreistag in Paderborn beschloss im Dezember 2013, im Kreishaushalt 2014 ca. 700.000 Euro anteilige Verlustabdeckung für den heimischen Regionalflughafen vorzusehen. Zusätzlich beschloss der Paderborner Kreistag noch eine “Anschubfinanzierung” in Höhe von 500.000 Euro. Damit ist absehbar, dass sich der von den Gesellschaftern zu tragende Verlust (einschließlich der “Anschubfinanzierung”) faktisch erheblich erhöht. Der Landkreis Paderborn ist mit einem Anteil von 56% Mehrheitsgesellschafter des Flughafens.

In den Flughafen Paderborn/Lippstadt sollen nach den uns bekannten Daten in den Jahren 2008 bis 2016 fast 30 Mio. Euro investiert werden, die von den Gesellschaftern, u.a. dem Hochsauerlandkreis, aufgebracht werden müssen.

In diesem Zusammenhang stellte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) diese Fragen an Landrat Dr. Karl Schneider:
• Wie haben sich die Passagierzahlen und die Zahl der Flugbewegungen in Paderborn/Lippstadt von 2004 bis 2013 entwickelt?
• In welcher Höhe wurden in den Jahren 2004 bis 2013 für den Flughafen Paderborn/Lippstadt tatsächlich Investitionen getätigt und für welche wesentlichen Projekte? (Bitte um Nennung der Summe der jährlichen Investitionen insgesamt und die Anteile des Hochsauerlandkreises an der Finanzierung, sei es durch Kapitalerhöhung, Gesellschafterdarlehen, Verzicht auf Ge-winnbeteiligung, erhöhte Verlustbeteiligung oder auf andere Art und Weise)
• Wie hoch sind die Beträge, die nach aktuellem Stand für die Jahre 2014 bis 2016 für Investitionen zum Ausbau und zur Modernisierung und sowie für die Verlustabdeckung des Flughafens vorgesehen sind?
Wie hoch ist voraussichtlich der Anteil des HSK (in Zahlen und Prozenten)?
• Welche Auswirkungen und Konsequenzen hat der oben zitierte Beschluss des Kreistags Paderborn zur Verlustabdeckung des Flughafens Paderborn/Lippstadt für den Hochsauerlandkreis?
• Beim Landkreis Gütersloh bestanden gegen das im Jahr 2011 beschlossene Investitionsprogramm und dessen Finanzierung erhebliche Bedenken. Gibt es bei einem oder mehreren der anderen Gesellschafter des Flughafens aktuell Überlegungen und Bestrebungen, sich aus der Finanzierung zurückzuziehen oder sie einzuschränken?
Wenn Ja, welche und beim wem?
Welche Folgen würden sich daraus für den Hochsauerlandkreis ergeben?
• Ist die von Ihnen im Oktober 2011 im Kreistag gegebene Zusicherung, dass der Verlust des Flughafens pro Jahr insgesamt nicht mehr als 1,5 Mio. Euro betragen würde, aus Ihrer Sicht noch realistisch?

Anmerkung: WDR 5 erkundigte sich Ende Dezember vergangenen Jahres beim neuen Paderborner Flughafen-Chef Marc Cezanne nach den Passagierzahlen 2013. Cezanne schätzte sie auf 800.000. Vor einigen Jahren lagen die Fluggastzahlen mit 1,3 Mio. jährlich noch deutlich höher. Als Grund für das „Absacken“ nannte der Flughafen-Chef strukturelle Veränderungen bei den Airlines. Beispielsweise Lufthansa hätte damit begonnen, Ressourcen auf die großen Flughäfen zu konzentrieren.
Schöne Aussichten!

Filed under: Kommunale Finanzen,Verkehrspolitik2 Comments »

Anfrage der SBL zu den “Gruppenformen” in den Kitas

By adminRL at 2:04 am on Thursday, January 23, 2014

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist für manche ein Buch mit „sieben Siegeln“. Die Regelungen sind nicht auf Anhieb leicht verständlich; denn es gibt verschiedene Kindpauschalen, drei Gruppenformen, bei denen das Alter und die Zahl der Kinder variieren und dazu noch drei verschiedene Betreuungszeiten. Jede Komponente bringt andere Kosten und Zuschüsse mit sich, für die sich verständlicherweise besonders die Kostenträger interessieren.

Und die Einnahmen der Kita-Träger bzw. KOsten für das Jugendamt unterscheiden sich erheblich. Nur ein paar Beispiele: Nach den Tabellen des NRW-Familienministeriums ist die preiswerteste Variante die 25-Stunden-Betreuung in der Gruppenform III (25 Kinder ab dem Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung). In diesem Fall beträgt die monatliche Kindpauschale 3.309,82 Euro. Am teuersten wird es in der 45-Stunden-Betreuung der Gruppenform II (10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren). Die Tabelle des Familienministeriums weist dafür 15.910,21 Euro aus. Zum Vergleich, in dieser Gruppenform kostet die 25-Stundenbetreuung 9.245,57 Euro und ist damit fast dreimal so teuer wie die gleiche Stundenzahl in der Form III.

Aus einigen Kitas hören wir, die Kostenträger ( = Jugendämter) würden die Gruppenform II aufgrund finanzieller Erwägungen nicht bevorzugen. Viele Kita-Träger und MitarbeiterInnen der Kitas wünschen sich allerdings diese Gruppenform für ihre Einrichtungen. Sie führen dafür neben den finanziellen Gründen auch pädagogische an, weil insbesondere die kleinen Kinder eine intensivere Betreuung benötigen.

Reinhard Loos, Kreistagsmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), stellte daher am 21.01.2014 diese Anfrage an den Landrat:

„Die Kindpauschalen bei den drei Gruppenformen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) unterscheiden sich erheblich. In der Gruppenform II ( Kinder im Alter von unter 3 Jahren) liegen die Pauschalen deutlich höher als in Gruppenform I (Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung). Noch größer sind die Unterschiede zur Gruppenform III (Kinder im Alter von 3 Jahren und älter).
Aus Sicht vieler Träger ist es aus pädagogischen Gründen sinnvoll, Kinder im Alter von unter drei Jahren in der Gruppenform II zu betreuen, weil dann eine wesentlich bessere Personalausstattung möglich ist.

Zu diesem Sachverhalt stelle ich folgende Fragen:

• Wie viele Kinder sind aktuell in allen Kitas des Kreisjugendamtes der Gruppenform I zugeordnet, wie viele der Gruppenform II und wie viele der Gruppenform III?

• Wie ist die Aufteilung der Gruppenformen bezogen auf die Städte und Gemeinden? (Anzahl der belegten Plätze für jede Stadt und Gemeinde nach Gruppenformen)

• Wie ist die Aufteilung nach den gebuchten Betreuungs-Stunden (25, 35 oder 45 Stunden pro Woche) und nach Altersstufe (U3 / ab 3 Jahren) je nach Gruppenform?“

Filed under: JugendpolitikComments Off on Anfrage der SBL zu den “Gruppenformen” in den Kitas

Wann endet das Berichts-Chaos?

By adminRL at 1:37 am on Monday, January 20, 2014

Über die eklatanten Mängel in der Finanz-Berichterstattung des Hochsauerlandkreises hatten wir hier berichtet. Mehrere Gesamtabschlüsse sind überfällig, ebenso fehlen Beteiligungsberichte, mit Informationen über die Gesellschaften, an denen der Kreis beteiligt ist. Deswegen hatte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos am 17. Dezember 2013 eine Anfrage an den Landrat gestellt.

Nach einem Monat kam die Antwort; sie umfasst 14 Zeilen.
Darin wird angekündigt, dass der erste (!) Gesamtabschluss des HSK, der für das Jahr 2010 zu erstellen ist, nun endlich für die Sitzung des Kreistags am 21. März 2014 vorgelegt werden soll.
Das bedeutet dann 2 1/2 Jahre Verzögerung; über deren Gründe erfahren wir nichts.
Immerhin schon für die Kreistagssitzung im Dezember 2014 kündigt der Landrat die Vorlage der ebenfalls überfälligen Gesamtabschlüsse 2011 und 2012 an. Dann müßte nach Gesetz eigentlich auch schon der Gesamtabschluss für 2013 vorgelegt worden sein, aber auch dazu macht der Landrat in seinem Antwortschreiben keine Ausführungen.

Vergleichsweise zügig soll es nun einen Fortschritt beim Beteiligungsbericht geben. Aus der Antwort des Landrats läßt sich schließen, dass der Beteiligungsbericht 2011 ganz ausfällt (wie es übrigens auch schon mit den Beteiligungsberichten für 2001 bis 2007 und für 2009 der Fall war). Ob es allerdings für 2012 nun einen kompletten Beteiligungsbericht gibt, scheint offen. Denn für die Kreistagssitzung im März 2014 kündigt der Landrat nur “die Fortschreibung des Beteiligungsberichtes, bezogen auf die Situation der Beteiligungen zum 31.12.2012″ an. So eine “Fortschreibung” kann mehr oder weniger informativ sein. Aber immerhin etwas…
Bleibt nur zu hoffen, dass dieses Mal die Ankündigungen des Landrats auch tatsächlich eingehalten werden; das war in den letzten drei Jahren bei mehreren Ankündigungen für Abschlüsse und Beteiligungsberichte nicht der Fall.

Ob die Verwaltung wohl genau so großzügig mit Bürgerinnen und Bürgern verfahren würde, die ihnen gesetzlich auferlegte Berichtsfristen dermaßen überziehen???

Filed under: Kommunale Finanzen2 Comments »

Über die Macht von Lobbyisten und die Ohnmacht eines Gremiums

By adminRL at 2:26 am on Saturday, January 18, 2014

Was halten Sie davon, wenn ein demokratisch getroffenes Votum des Landschaftsbeirats in einer „Nacht- und Nebelaktion“ gekippt wird, aber der Landrat keinen Grund zur Beanstandung sieht?

Worum es geht? Es geht um den Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten im Sauerland.

Wie wir hier
http://sbl-fraktion.de/?p=3772
berichteten, forderte Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) Landrat Dr. Karl Schneider am 15.12.2013 auf, einen Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”.

Bei dem beanstandeten Beschluss handelt es sich um eine unserer Meinung nach höchst fragwürde Entscheidung, auf die Schnelle ein Votum des Landschaftsbeirats bzgl. des Kormoran-Abschusses in Naturschutzgebieten zu kippen. Der Landschaftsbeirat hatte sich – entgegen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung – gegen die von den Fischereigenossen-schaften geforderten „Vergrämungsabschüsse“ ausgesprochen.

Die Argumentation des Landrats

Der Landrat ging am 06.01.2014 mit einem umfangreichen Schreiben auf die Aufforderung des Kreistagsmitglieds Reinhard Loos zur Beschluss-Beanstandung ein. Der Landrat argumentiert, er habe nur dann einen Beschluss zu beanstanden, wenn dieser geltendes Recht verletze. Ein solcher Rechtsverstoß sei aber bei dem Beschluss des Kreistags vom 13.12.2013 seiner Ansicht nach nicht festzustellen.

Die Story

Die „Vorgeschichte“ der gekippten Entscheidung stellt der HSK in seinem Antwortschreiben so dar:

Die Entscheidung des Landschaftsbeirats vom 19.11.2013 wurde einem Vertreter der Fischereigenossenschaft Diemel gleich am 19.11.2013 telefonisch mitgeteilt, also am Tag des ablehnenden Beschlusses des dafür zuständigen Landschaftsbeirates.

(Erst) am 05.12.2013 ging daraufhin beim HSK ein Schreiben der Antragsteller (Fischereigenossenschaft) ein, und zwar auf eine erneute Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten. Es wird jetzt eine baldige Entscheidung über den Antrag vom 21.08.2013 gefordert.

Dabei weist die Fischereigenossenschaft darauf hin, „dass ansonsten die mit der zurückliegenden Erteilung der Ausnahmegenehmigung erreichte Rechtsposition der Fischereigenossenschaft bei gleichzeitiger Abwägung der Interessen von Fisch- und Vogelschutz durch die Verwaltung und unveränderter Sach- und Rechtslage ohne nachvollziehbare sachliche Gründe verschlechtert werde“.

Dieser Satz war, wenn wir das Schreiben des HSK vom 06.01.2014 richtig interpretieren, für den Landrat der Anhaltspunkt dafür, dass die Angelegenheit keinen Aufschub mehr duldet, da die Tagesordnungen für die Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistags am Tag des Eingangs des Schreibens der Fischereigenossenschaft bereits versandt worden waren. ??? Dabei hatte die Fischerei-Lobby doch über zwei Wochen Zeit, sich zu besinnen …. und … auf den richtigen Moment für ihre Intervention zu warten.

Die Reaktion des Hochsauerlandkreises und des Kreistags

Am 12.12.2013 sei dann die neu erstellte Verwaltungsvorlage 8/989 auch gleich an alle Kreistagsmitglieder per E-Mail abgeschickt worden und zwar mit dem Hinweis auf die erforderliche Entscheidung zur Erweiterung der Tagesordnung. Kreisausschuss und Kreistag seien in ihren Sitzungen den Hinweisen zur Erweiterung der Tagesordnung gefolgten und hätten bei einer Gegenstimme die Tagesordnung um den betreffenden Tagesordnungspunkt ergänzt. Der Kreistag sei dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 8/989 (Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten) mehrheitlich gefolgt!

Aus den vorstehenden Gründen werde er, so schreibt Landrat Dr. Karl Schneider, die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistags vom 13.12.2013 zur jeweiligen Erweiterung der Tagesordnung nicht beanstanden.

Unser Resümee

Aus den vorstehenden Gründen fragen wir uns, degradieren Verwaltung und Kreistag den Landschaftbeirat zu einer reinen Alibi-Veranstaltung!?
Die angebliche Dringlichkeit ist nicht nachvollziehbar, denn dem Hochsauerlandkreis droht kein erheblicher Schaden und das Verhalten der Antragsteller läßt nicht darauf schließen, dass hier ein hochgradiges Interesse vorlag…
Außerdem fragen wir uns, wieso eine kleine Fischereigenossenschaft im Hochsauerlandkreis so viel Macht und Einfluss hat!? Der Fisch stinkt doch bis zum Himmel und zurück!?

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,LandschaftsschutzComments Off on Über die Macht von Lobbyisten und die Ohnmacht eines Gremiums

Fracking – Platzt die Blase schon bald?

By adminRL at 7:13 pm on Wednesday, January 15, 2014

Ist der Fracking-Boom in den USA schon bald am Ende? Über entsprechende Anzeichen berichtet „Die Welt“ in ihrer Online-Ausgabe vom 12.01.2014.

Die Investitionen der Energiekonzerne in die Schiefergas- und Schieferölfelder der USA brachen demnach im letzten Jahr mit „nur“ 3,4 Milliarden Dollar um die Hälfte ein. Den scheidenden Shell-Chef Peter Vosser zitiert „Die Welt“ mit den Worten: „Das Geschäft mit unkonventionellem Erdgas hat sich nicht so entwickelt wie erhofft”. Zudem gebe es in den USA weitere, teils auch technische Probleme bei der Schiefergasförderung, wie schnell erschöpfte Quellen und die unzulängliche Pipeline-Infrastruktur. Das ist Balsam für die Seele der Fracking-Gegner!

Doch „Die Welt“ lässt auch die Fracking-Freunde nicht im Regen stehen. Für sie heißt die gute Nachricht: „Marktbeoachter wie der unabhängige Hamburger Energie-Informationsdienst (EID) sehen in der jüngsten Investitionszurückhaltung allerdings nur eine vorübergehende Marktreaktion. …. Deshalb würden Produktionsfirmen ihre Investitionen jetzt vorübergehend umschichten, zum Beispiel in die preislich derzeit sehr viel attraktivere Erdöl-Förderung.“ Der Trend zum Schiefergas sei deshalb noch lange nicht zu Ende.

Das letzte Zitat kann für uns in Deutschland, in NRW und im Sauerland nur bedeuten, weiter sehr aufmerksam die Energie-Riesen und die „Gewaltigen der Politik“ zu beäugen, damit wir uns notfalls rechtzeitig wehren können. Der Druck der Lobbyisten ist wahrscheinlich größer als der Druck des ausströmenden Gases aus einem Bohrloch. Fracking ist noch lange nicht vom Tisch, nicht im Sauerland und nirgendwo!
Klick: http://www.welt.de/wirtschaft/article123781286/Fracking-Boom-in-Amerika-flaut-ueberraschend-ab.html

Filed under: Energiepolitik,LandschaftsschutzComments Off on Fracking – Platzt die Blase schon bald?

Nicht im HSK: Das Bus- und Bahnticket für Schüler und Azubis

By adminRL at 10:13 pm on Saturday, January 11, 2014

Die Nachbarkreise Höxter und Paderborn haben es: Das Schülermonats-Ticket.
Die Nachbarkreise Olpe und Siegen-Wittgenstein haben es: Das Schülermonats-Ticket. Es ist für die Schüler und Auszubildenden kostenfrei und gültig für alle Fahrten in diesen beiden Landkreisen, nicht nur für die Fahrten zwischen Wohnort und Schule.
Wer hat es nicht? Der Hochsauerlandkreis!

Schon am 2. Oktober 2013 fragte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos bei Landrat Dr. Schneider schriftlich nach, ob ihm bekannt sei, dass die beiden südwestfälischen Nachbarkreise Olpe und Siegen-Wittgenstein beabsichtigen, ein solches Schülerticket für den ÖPNV einzuführen und, ob eine Prüfung stattgefunden habe, ob auch im HSK und im Kreis Soest, mit der gemeinsamen Tochtergesellschaft RLG, ein solches Bus- und Bahnticket für alle SchülerInnen und Auszubildende angeboten werden kann.

Die ernüchternde Antwort des HSK kam nach fast 3 Monaten „Bedenkzeit“. Sie trägt das Datum vom 19. Dezember 2013. Auch die bevorstehenden Weihnachtstage stimmten den Landrat offensichtlich nicht gnädiger. In Kurzfassung: Der Chef der Kreisverwaltung teilt mit, auf ein solches Schülerticket werde der Hochsauerlandkreis weiter verzichten. Die Information über die Einführung des Tickets in den Nachbarkreisen habe er lediglich über die Medien erhalten.

Begründet wird die „Verweigerungshaltung“ mit einer völlig anderen Ausgangslage der ÖPNV-Finanzierung in den beiden südwestfälischen Nachbarkreisen. Dort käme es den beiden Aufgabenträgern ganz wesentlich auf den Erhalt der Liquidität der dort tätigen Verkehrs-unternehmen an.

Vielleicht kommt es den südwestfälischen Nachbarkreisen aber auch auf ihre Schülerinnen und Schüler und die Azubis an?

Einen Trost hält der Hochsauerlandkreis aber für die Kids hier bereit – die FUN-Karte. Auf dieses Angebot weist der Landrat in seinem Schreiben an die SBL explizit hin. Sie kostet monatlich zwischen 10,00 Euro und 16,80 Euro, je nachdem ob Monats- oder Jahres-Abo gekauft wird und nach Geltungsbereich. Dieses Ticket gilt allerdings nur bis zum Alter 20 und darf nur in der Freizeit genutzt werden, aber nicht für Fahrten zur Schule oder zum Ausbildungsplatz.

Rückschlüsse, ob und für wen Fun und Freizeit im HSK einen höheren Stellenwert haben als Schule und Ausbildung, wollen wir hier und heute mal lieber nicht ziehen.

PS: In einigen Nachbarkreisen gibt es sowohl als auch. Z.B. die Verkehrsservice-Gesellschaft Paderborn/Höxter mbH (VPH) bietet das Schüler-Monats-Ticket und verschiedene Fun-Tickets zu unterschiedlichen Preisen für Jugendliche bis einschließlich 20 Jahren an.

Filed under: Soziales,VerkehrspolitikComments Off on Nicht im HSK: Das Bus- und Bahnticket für Schüler und Azubis

Sauerland-Museum – Dreijährige Bauphase beginnt voraussichtlich im September 2014

By adminRL at 10:48 am on Friday, January 10, 2014

Im Sommer 2014 schließt das Sauerland-Museum im Landsberger Hof in Arnsberg für mindestens 3 Jahre seine Tür. Der Grund dafür ist eine seit langem geplante, umfangreiche Sanierung sowie der Erweiterungsbau, der etwa 20 Meter tief in den Berg bis unten zur Ruhrstraße gehen soll. Ob das gute, alte Museum danach noch soviel Charme ausstrahlt? Wer weiß?

Auch die lange Schließungsphase bereitet einigen Sorgen. Öffentliche Kritik daran übte z.B. der Seniorenbeirat Arnsberg. Das Gremium äußerte Befürchtungen hinsichtlich der Verschlechterung von geschäftlicher und wirtschaftlicher Situation in der Arnsberger Altstadt.

Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) sieht neben den hohen Kosten (nach jetzigem Stand ca. 12 Mio. Euro) und den großen technischen und finanziellen Risiken auch die lange Schließungsphase kritisch. Er schickte am 17.11.2013 diese Fragen an den Landrat:

Worin liegen die Gründe für eine so lange Schließungszeit, obwohl ein großer Teil der geplanten Bauarbeiten außerhalb der bisherigen Museumsgebäude stattfinden soll?

Welche Alternativen zu einer so langen Schließungszeit wurden geprüft, mit welchen Ergebnissen?

Welche Einnahmeausfälle entstehen während der Zeit der Schließung?

Welche Kosten für das Sauerlandmuseum entstehen während der Schließungszeit, ohne dass in dieser Zeit irgendein Nutzen für die Öffentlichkeit vorhanden ist?

Was geschieht mit den Exponaten?

Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sauerlandmuseums während der Zeit der Schließung?

Hier – gekürzt und zusammengefasst – die Antwort der Kreisverwaltung mit Datum vom 18.12.2013, die der SBL aber erst am 02.01.2014 zuging:

Baubeginn soll ab September 2014 sein. Das ausführende Architektenteam kommt aus Stuttgart und heißt Bez + Kock Generalplaner GmbH. Bedingt durch den Einbau eines Aufzugs im Altbau sowie eines neuen Treppenhauses bis zur Ruhrstraße gibt es sehr große bauliche Eingriffe in das Bestandsgebäude. Zudem wird die gesamte Haustechnik erneuert, und sämtliche Oberflächen werden überarbeitet. Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass die Planer und die bauausführenden Firmen versuchen werden, die Zeitabläufe zu optimieren und straff zu organisieren. (Bemerkung: Hoffen wir, dass hier die „straffe Organisation“ besser klappt, als beim Aus- und Umbau des benachbarten Blauen Hauses! Dort verzögerte sich der Ablauf um mehrere Jahre.)

Während der Zeit der Schließung soll insbesondere der Blaue Saal (Blaues Haus) genutzt werden. Hier sind Sonderausstellungen, Konzerte, Lesungen, Vorträge etc. geplant. Das Museumscafe wird geöffnet bleiben. Der Hochsauerlandkreis geht davon aus, dass diese Veranstaltungen „weiterhin für Leben am Alten Markt sorgen“. Die Anmietung eines leer stehenden Gebäudes und die Herrichtung als Ausstellungsräume ist aus Sicht des HSK aus Kostengründen nicht möglich. Außerdem, so steht es im Antwortschreiben vom 18.12.13, müsse sich die Museums-Leitung jetzt intensiv um die Feinkonzeption des künftigen Museums kümmern.

Fazit:
Das Sauerlandmuseum wird sehr lange geschlossen bleiben. Hoffentlich gerät es in dieser Zeit nicht in Vergessenheit…
3 Jahre Arbeitzeit für mehrere Personen für die Neukonzeption des Museums ist eine sehr sehr lange Phase.
Die technischen und finanziellen Risiken beim Erweiterungsbau werden nicht kleiner.
Der Kostenaufwand für die Baumassnahmen ist bereits nach den jetzigne Planungen sehr hoch.
Der Zeitplan ist bereits jetzt ins Stocken gekommen; noch im Sommer 2013 hieß es, dass das leerstehende Gebäude an der Ruhrstraße, dessen Grundstück für den Erweiterungsbau benötigt wird, bis Ende 2013 abgerissen sei.

Filed under: Kommunale Finanzen,Kultur im SauerlandComments Off on Sauerland-Museum – Dreijährige Bauphase beginnt voraussichtlich im September 2014

„Angemessene Unterkunftskosten“ = Angstmache?

By adminRL at 1:40 am on Thursday, January 9, 2014

Das „Vermögen“, um das es hier geht:

44,50 Euro pro Monat sind für manche ein Klacks, für andere ein Vermögen. Bei Arbeitslosengeld II-Empfängern können „die paar Euros“ ausschlagegebend sein für das Lebensumfeld und Lebensqualität, Motivation und Gesundheit.

44,50 Euro zu viel Miete zahlt nach Meinung eines Jobcenters im HSK eine krankheitsbedingt nicht mehr arbeitsfähige Frau. Sie erhielt die Aufforderung, für Abhilfe zu sorgen, sprich, sie muss umziehen. Widerspruch oder Klage gegen diese Schreiben seien nicht zulässig, wurde ihr auch gleich dazu mitgeteilt. Bisher wurde die Miete nicht beanstandet. Im August hat die Kreisverwaltung aber ein neues angeblich “schlüssiges Konzept” für die Miethöhen von Alg2-Empfängern eingeführt, durch das die bisher zulässigen Miethöhen teilweise drastisch sinken.

Die Anfrage:
SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos hält diese Behauptung des Jobcenters für unzutreffend und richtete am 17.12.2013 einen Fragenkatalog zu dieser Problematik an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=3710

Das „ominöse Kostensenkungsschreiben“:
Eine Mitarbeiterin der Organisationseinheit „Jobcenter“ in der Kreisverwaltung antwortete mit Schreiben vom 20.12.2013, das am 02.01.2014 per Mail bei der SBL einging, den örtlichen Jobcentern sei ein Musterschreiben „Aufforderung zur Kostensenkung“ ausgehändigt worden. Der Text des in der SBL-Anfrage angesprochenen Schreibens sei ihr nicht bekannt. Jedoch ginge sie davon aus, dass die Stadt Brilon ihr Musterschreiben genutzt habe, und sie beziehe sich nachfolgend auf dieses Musterschreiben.
Des Weiteren erklärt die Mitarbeiterin des HSK, Reinhard Loos` Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Hinweises über die Unzulässigkeit der Widerspruchs- und Klageerhebung gegen solche Kostensenkungsaufforderungen seien (nach Auffassung der Kreisverwaltung) unbegründet und zitiert dazu ein Urteil B7b AS 10/06 R des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006. Das Kostensenkungsschreiben sei demzufolge lediglich ein Hinweisschreiben, „jedoch kein der Bestandskraft zugänglicher, feststellender oder Leistungen für die Zukunft ablehnender Verwaltungsakt.“ Das Musterschreiben erfülle somit die sozialgerichtlichen Anforderungen an ein solches Hinweisschreiben.

Wie lassen sich diese Sätze nun deuten? Ist das besagte Hinweisschreiben zur Kostensenkung ein „Angst-mach-Schreiben“ und rechtlich vollkommen belanglos?

Antworten, auf die so manche Fragen offen bleiben.

Im Anschluss an diese Erläuterungen beantwortete die Mitarbeiterin des Hochsauerlandkreises die 7 von der Sauerländer Bürgerliste gestellten Fragen. Wir fassen das aus unserer Sicht Wichtigste hier zusammen:

Die Frage nach der Anzahl der verschickten „Kostensenkungsschreiben“ im HSK kann nicht beantwortet werden. Das begründet die Verwaltung damit, dass das EDV-technisch nicht ausgewertet werden kann und eine manuelle Erfassung nicht stattfindet??!.

Die SBL fragte danach, wann und wie die Betroffenen über die neuen Miethöchstwerte informiert worden sind, wie die Werte ermittelt wurden und wo die Mieter die Tabellen einsehen können. Aus der Antwort schließen wir, dass der HSK den Betroffenen bisher derartige Infos nicht hat zukommen lassen. Denn der HSK vertritt die Position: „Eine Verpflichtung, die Werte zu veröffentlichen, besteht aus Sicht der sozialgerichtlichen Rechtsprechung nicht“!

Es wird, so heißt es in der Antwort der Kreisverwaltung, bei der Feststellung, dass Bedarfe für Unterkunft und Heizung unangemessen sind, mit der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten das Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Mit dem Hinweisschreiben erhielten die Leistungsberechtigten Kenntnis sowohl von den als angemessen als auch als unangemessen eingestuften Kosten. Das gelte auch für Leistungsberechtigte, wenn sie vor der Anmietung einer Wohnung beim Jobcenter nachfragen. Interessierte Dritte erhielten auf Nachfrage ebenfalls diese Infos.

Auf die Frage danach, wann und wie die von solchen Schreiben betroffenen Leistungsberechtigten darauf hingewiesen würden, dass die zulässigen Höchstmietwerte bis 2015 möglicherweise angehoben werden könnten und, wenn nein, warum nicht, reagierte die Kreisverwaltung mit der Bemerkung, eine zuverlässige Prognose über die zukünftige Entwicklung sei nicht möglich (Anmerkung der SBL: Die hatten wir ja auch gar nicht erwartet!). Weiter lässt uns die Mitarbeiterin des Jobcenters wissen: „Es wäre fahrlässig, eine vage Prognose zu treffen und die getroffenen Einschätzungen an die Leistungsberechtigten weiterzugeben.“

Zitat aus unserer Frage Nr. 4: Im Schreiben vom 05.12.2013 behauptet das JobCenter, für die leistungsberechtigte (kranke) Frau sei ein Wohnungswechsel bzw. eine Senkung ihrer Aufwendungen für die Wohnung zumutbar. Wie sind derartige Behauptungen in Schreiben der JobCenter begründet?
Als Antwort erfolgt der Hinweis, einer Kostensenkungsmaßnahme liege eine umfassende Einzelfallprüfung zu Grunde. Insoweit wäre den gesetzlichen Anforderungen Rechnung getragen. Da ihr, der Mitarbeiterin, der konkrete Einzelfall, auf dem die Anfrage basiere, nicht bekannt sei, könne sie an dieser Stelle keine Feststellung treffen, welche konkreten Überlegungen zu dem konkreten Kostensenkungsschreiben geführt habe. Die betroffene Bürgerin berichtete, dass vor der Aufforderung zur Kostensenkung niemand mit ihr über die angebliche Zumutbarkeit eines Umzugs gesprochen hat.

Wie überprüft das Jobcenter, ob „angemessener“ Wohnraum tatsächlich vorhanden ist?
Dazu erfuhren wir: „Die Städte und Gemeinden sind gehalten, die örtlichen Wohnungsangebote aus den bekannten Printmedien, Internetportalen etc. regelmäßig nachzuhalten.“ Na ja…

Eine klare Antwort bekamen wir auf die sechste Frage mit: „Ihre Beurteilung trifft nicht zu.“
Und darum geht`s: Trifft es, zu, dass die tatsächliche Ermittlung der zulässigen Höchstmieten nur nach den Medianwerten der festgestellten Bestandsmieten (für derzeit vermietete Wohnungen) und nicht nach den wesentlich höheren Angebotsmieten (für verfügbare Wohnungen) erfolgte und dass – gemeindeübergreifend – etwa 80% der Angebotsmieten die Miethöchstwerte überschreiten? Die Kreisverwaltung erklärte in ihrer Antwort dazu, die Richtwerte würden nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren anhand ausgewerteter Angebots-, Neuvertrags- und Bestandsmieten ermittelt. Je nach Haushaltsgröße und Wohnungsmarkttyp schwanke das im festgesetzten Kostenrahmen tatsächlich verfügbare Angebot entsprechender Wohnungen zwischen 27% und 71%. Damit ist aus Sicht des HSK bestätigt, dass ausreichend angemessener Wohnraum zur Verfügung stehe. Wie stellt sich das wohl aus Sicht der Wohnungssuchenden dar?

Ein Rechtsmittel gegen eine Kostensenkungsaufforderung sei unzulässig. Das erklärt der HSK als Antwort auf Frage 7 noch einmal!

Kurzes Resümee der SBL:
Viele Aussagen in diesem Antwort-Schreiben erscheinen uns vage. Die betroffenen Menschen werden anscheinend mehr verwaltet als in irgendeiner Weise betreut. Wie lautete damals die Devise? Fordern und Fördern! Gefördert wird aber vielleicht vorwiegend die Bürokratie?
Und ob die Rechtsauffassung der Kreisverwaltung, dass Rechtsmittel gegen eine derartige Kostensenkungsaufforderung unzulässig sind, haltbar ist, das ist fraglich? Immerhin ist das vom HSK zitierte Urteil über 7 Jahre alt und bezieht sich auf einen ganz anderen Sachverhalt. Wir werden darauf zurückkommen…

Filed under: SozialesComments Off on „Angemessene Unterkunftskosten“ = Angstmache?

Wie geht es mit der Bobbahn in Winterberg weiter?

By adminRL at 2:06 am on Wednesday, January 8, 2014

Am Wochenende fand in Winterberg der Bob- und Skeleton-Weltcup statt. Gemessen an den Zuschauerzahlen war es im Vergleich zu anderen Wettbewerben, die auf der Winterberger Bahn stattfanden, ein Erfolg. Mehrere tausend Zuschauer verfolgten die Rennen am Freitag, Samstag und Sonntag sowie die Trainingsläufe in den Tagen zuvor. Wahrscheinlich war es der bestbesuchte Wettbewerb in der mehr als 40jährigen Geschichte der Bobbahn. Der sehr günstige Termin am ersten Wochenende nach Neujahr und das zum Skifahren ungeeignete Wetter trugen sicherlich dazu bei.

Der Weltcup war auch ein Probelauf. Denn in etwa einem Jahr steht hier die Weltmeisterschaft an. Bis dahin soll noch viel im Umfeld in Winterberg investiert werden, unter anderem am Bahnhof.

Es stellt sich aber nach wie vor die Frage, wie die finanzielle Zukunft der Bobbahn aussieht. Die beiden Gesellschafter sind der Hochsauerlandkreis und die Stadt Winterberg, die je zur Hälfte die Investitionen (so weit sie nicht durch Zuschüssse von Bund oder Land finanziert werden) und die Betriebskosten tragen müssen.

Bedenklich ist die Entwicklung der Verschuldung der Bobbahngesellschaft. Sie steigt nach den Wirtschaftsplänen, die dem Kreistag vorgelegt wurden, von 1.846 T€ zum Jahresende 2012 um etwa 800 T€ auf 2.637 T€ zum Jahresende 2014, also in nur 2 Jahren. Falls es “ungeplante” Kostensteigerungen geben sollte, könnten die Schulden noch mehr anwachsen.
Laut Vermögensplan ist „die Rückführung der Darlehen“ „durch die zukünftigen Investitionskostenzuschüsse der Gesellschafter geplant“. Die beiden Gesellschafter leisten pro Jahr einen Investitionszuschuss von 204 T€. Selbst unter der unrealistischen Annahme, dass in den nächsten 13 Jahren keine einzige Investition mehr stattfindet, würde es bis zum Jahr 2027 dauern, bis die Verschuldung abgebaut ist. In der Zwischenzeit würden die Betriebsergebnisse mit insgesamt ca. 600 T€ an Zinszahlungen belastet. Faktisch ist der Abbau der Verschuldung nicht absehbar.

Außerdem gibt es ein jährliches Defizit bei den Betriebskosten in Höhe von ca. 800 T€, die ebenfalls von den Gesellschaftern getragen werden müssen. Die tatsächliche Belastung pro Jahr summiert sich so auf etwa 1,4 Mio Euro.

Die SBL hat in der Haushaltsdebatte im Dezember im Kreistag gefordert, dem Kreistag ein Entschuldungskonzept vorzulegen. Im März oder im Juni wird das Thema wieder auf der Tagesordnung stehen. Noch besser wäre der Verkauf an einen privaten Betreiber, aber dies zu versuchen hat die Mehrheit im Kreistag bisher abgelehnt.

Filed under: Kommunale Finanzen1 Comment »

Ein Archiv mit beschränktem Inhalt…

By admin at 9:14 pm on Monday, January 6, 2014

Seit dem Jahr 1990 gibt es nun Privat-Rundfunk im Hochsauerlandkreis. Radio Sauerland hat von Anfang an zwei Gesellschafter: Die Funke-Gruppe (früher WAZ) und den Hochsauerlandkreis selbst. Der HSK besetzt auch die Schlüsselfunktionen in den Aufsichtsgremien; bei den bisherigen hiesigen Mehrheitsverhältnisse muss man nicht lange rätseln, welche Partei ihren Einfluss geltend macht.

Das alles schließt aber nicht aus, dass der Haussender sich um eine ausgewogene Berichterstattung bemühen könnte. Auf der Suche danach hilft das Nachrichtenarchiv des Senders weiter, hier zu finden: http://www.radiosauerland.de/sauerland/nachrichtenarchiv.html.

Dort kann man Suchbegriffe eingeben. Wir versuchen es mit “SBL” und mit “Bürgerliste”. Das Ergebnis: Die letzte Meldung über die SBL kam im Haussender des HSK am 18.10.2012. Damals ging es um Altlastensanierung. Seitdem kam die SBL in den Meldungen von Radio Sauerland nicht mehr vor. Der nächste Test mit dem Begriff “CDU” eröffnet ganz andere Dimensionen…

Nun wissen die Leserinnen und Leser dieses Blogs und anderer Internetblogs, dass die SBL auch viele andere kommunalpolitische Themen bearbeitet und darüber berichtet hat. Entweder haben unsere Berichte und Kommentare die Studios in Meschede nicht erreicht – oder das Archiv ist löchrig – oder das Niveau unserer Meldungen war für den Lokalfunk einfach viel zu schlecht!?

Einen kleinen Trost gibt es: Die Reichweite von Radio S. ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Dies ergibt sich aus der zweimal pro Jahr in NRW durchgeführten Analyse der Tagesreichweiten. Bei der aktuellsten “Reichweitenanalyse E.M.A. NRW 2013 II” erreichte Radio S. nur noch 29 % “Hörer gestern”; in der Reichweitenanalyse 2010 waren es noch 37 % gewesen. Somit gibt es auch immer weniger Hörerinnen und Hörer, die in den Nachrichten von Radio S. nicht mitbekommen können, welche Themen die SBL aufgreift…

Filed under: MedienComments Off on Ein Archiv mit beschränktem Inhalt…

Wozu dient ein Naturschutzgebiet?

By adminRL at 11:25 am on Sunday, January 5, 2014

Man könnte meinen, dass diese Frage ganz einfach zu beantworten ist.
§ 23 Bundesnaturschutzgesetz sagt dazu:
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,

Das scheint auch fast überall so zu gelten – nur die Mehrheit im Kreistag des Hochsauerlandkreises scheint das anders zu sehen. In der letzten Sitzung ging es wieder mal um eine Ausnahme vom Schutz von Tieren in Naturschutzgebieten. Normalerweise dürfen in einem Naturschutzgebiet keine Kormorane geschossen werden. Dem Landschaftsbeirat wurde in seiner Sitzung am 19.11.2013 von der Verwaltung der Antrag vorgelegt, den Abschuss von Kormoranen in einigen Naturschutzgebieten doch zuzulassen. Dieses Ansinnen lehnte der Landschaftsbeirat ab. Ein Mitglied wies in der Diskussion darauf hin, dass Kormorane auch in allen anderen Kreisen in NRW nicht innerhalb von Naturschutzgebieten geschossen werden dürfen.

Man könnte denken, dass das Thema damit erledigt sei. In die veröffentlichte Tagesordnung für die nächste Kreistagssitzung wurde es gar nicht erst aufgenommen. Doch die Fischerei-Lobby gab nicht auf. Zwar geschah zunächst lange nichts, kurz vor der Kreistagssitzung am 13.12.2013 wandte sich die Fischerei-Lobby an Landrat und Kreisverwaltung mit dem Antrag, der Kreistag möge den Beschluss des Landschaftsbeirats kippen und den Kormoran-Abschuss an Hoppecke und Diemel zulassen.

Nun gibt es klare Regelungen für die Tagesordnungen von Sitzungen des Kreistags und der Gemeinderäte. Alle Tagesordnungspunkte müssen vorher bekannt gegeben werden. Damit können sich die Mitglieder des Gremiums auf diese Punkte vorbereiten, und die Öffentlichkeit weiß vorher Bescheid, was zur Entscheidung ansteht. Nur in ganz engen Ausnahmefällen dürfen während der Sitzung zusätzliche Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist u.a., dass eine Angelegenheit keinen Aufschub duldet oder eine “äußerste Dringlichkeit” besteht. Im Fachkommentar heißt es dazu: “Keinen Aufschub duldet eine Angelegenheit, wenn ihre Entscheidung unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Ladungsfrist nicht bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben werden kann, ohne dass Nachteile eintreten, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können … Beispiele sind der Ablauf von Fristen oder drohende finanzielle Verluste, z.B. Verzinsungsaufwendungen“. Dabei haben Kreistag und Rat keinen Beurteilungsspielraum, auch nicht mit einem Mehrheitsbeschluss.

Die sehr engen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Tagesordnung liegen hier sicherlich nicht vor. Trotzdem verteilte die Kreisverwaltung in der Sitzung eine Tischvorlage, der Kreistag beschloß mit Mehrheit die Erweiterung der Tagesordnung und stimmte anschließend mit Mehrheit dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Abschuss von Kormoranen in den Naturschutzgebieten “Unteres Diemeltal” und “Oberes Diemeltal” doch zuzulassen. Eine inhaltliche Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt war nicht möglich, weil davon ja vorher nichts bekannt war.

Doch die SBL gibt sich damit nicht zufrieden. Kreistagsmitglied Reinhard Loos forderte den Landrat zwei Tage nach der Kreistagssitzung auf, den Beschluss des Kreistags wegen erheblicher formeller Mängel “gemäß § 39 Abs. 2 KrO NRW umgehend zu beanstanden”. Das ist nun schon drei Wochen her, und noch immer ist keine Antwort des Landrats eingegangen. Auf die Fischerei-Lobby haben Landrat und Kreisverwaltung viel schneller reagiert…

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Wozu dient ein Naturschutzgebiet?

Gedanken zum Jahreswechsel

By adminRL at 12:19 pm on Wednesday, January 1, 2014

Hinter uns liegt ein ereignisreiches Jahr, und das jetzt beginnende Jahr scheint es auch zu werden.

Einige markante Ereignisse aus der Kreispolitik des Jahres 2013:

Die Erweiterung des Sauerlandmuseums in der Arnsberger Altstadt wurde beschlossen, obwohl es auch in der CDU-Fraktion, die die Mehrheit im Kreistag hat, erhebliche Widerstände gab. Die Baumaßnahme soll mindestens 12 Mio Euro kosten, die finanziellen und technischen Risiken sind sehr  hoch.  Alternativen zur Aufwertung des Museums wurden leider verworfen bzw. gar nicht ernsthaft geprüft. Das Museum soll während der Baumaßnahmen drei Jahre lang ganz geschlossen bleiben.

Als weitere große Baumaßnahme wurde der Neubeu eines Kreisfeuerwehrzentrums in Meschede-Enste beschlossen. Derzeitig geschätzter  Kostenstand: 14,1 Mio Euro. Der Antrag der SBL, das Bauvolumen auf 9 Mio Euro zu begrenzen und im Kreisgebiet vorhandene Einrichtungen weiterhin zu nutzen, fand im Kreistag keine Mehrheit.

Die RWE-Aktien sind weiter im Abstieg. Im Jahr 2013 gab der Vorstand der RWE bekannt, dass die Dividende von zuletzt 2 Euro auf nun noch 1 Euro sinken soll. Sie lag vor einigen Jahren noch bei 4,50 Euro. Gleichzeitig gab es riesige Kursverluste, so dass nun in der Bilanz des Hochsauerlandkreises ein Wertberichtigungbedarf für die fast 6 Mio RWE-Aktien in Höhe von etwa 300 Mio Euro (!!) besteht. Der Versuch von Landrat und CDU, den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei den RWE-Aktien nur um alte Bestände aus den Altkreisen vor der kommunalen Neugliederung handelt, wird scheitern: Im Sommer 2009 beschloß der Kreistag mit Mehrheit, für 30 Mio Euro weitere RWE-Aktien zu kaufen. Von diesem “frischen” Geld ist nach 4 Jahren mehr als die Hälfte verloren. Die SBL hatte gegen diesen Beschluss 2009 sogar geklagt.

Der Umgang der Ausländerbehörde in Meschede mit Flüchtlingen ruft weiterhin in vielen Fällen Wut und Entsetzen hervor, vor allem im Vergleich mit anderen Ausländerbehörden in Westfalen. Humanität sieht anders aus… Da wirkt es wenig überzeugend, wenn gleichzeitig im Kreishaus ein sogenanntes Integrationsbüro gegründet wird.

Die Kreisverwaltung hat ein neues “Konzept” für die maximale Höhe der Unterkunftskosten für die Empfänger von Grundsicherung eingeführt, so dass die zulässigen Mieten im Durchschnitt um etwa 10% gekürzt werden. Als Folge wurden nun bereits Aufforderungen an Leistungsempfänger verschickt, sich eine andere, billigere Wohnung zu suchen. Das Konzept wurde mit sehr fragwürdigen statistischen Grundlagen erstellt. Z.B. wurden die Mietwerte nur nach den Bestandsmieten (für bereits vermietete Wohnungen) und nicht nach den Angebotsmieten (für verfügbare Wohnungen) errechnet. Und es wurden im flächengroßen HSK nur drei Teilgebiete gebildet, so dass z.B. von der Kreisverwaltung  indirekt unterstellt wird, Betroffene könnten nur wegen der preisgünstigeren Wohnung von Hallenberg nach Marsberg oder Eslohe umziehen. Das ist bei den Verkehrsverbindungen im HSK völlig unrealistisch. Außerdem sind z.B. die Mieten in Brilon und Eslohe oder Medebach nicht identisch, aber für diese Gemeinden sollen die gleichen Höchstmieten gelten.

Energiepolitik ist im Kreisgebiet nach wie vor ein wichtiges und viel diskutiertes Thema. Ende des Jahres wurde von einem externen Gutachterbüro ein neues und umfangreiches Klimaschutzkonzept vorgelegt. Es belegt, dass bereits bei einem sehr moderaten Ausbau der regenerativen Energien in 10 Jahren bereits 96% des im Kreisgebiet benötigten Stroms aus regenerativen Energien im Kreisgebiet erzeugt werden kann. Kaum ein anderer Kreis hat so gute Voraussetzungen für eine Energiewende, denn der HSK hat mit seiner sehr großen Fläche und seiner Topographie fast ideale Voraussetzungen für Windkraft und Wasserkraft. In den letzten Jahren ist hier viel zu wenig geschehen. So kam in Brilon von 2005 bis 2012 nur ein einziges Windrad neu hinzu, obwohl Brilon die achtgrößte Fläche aller 396 Gemeinden in NRW, ideale Höhenlagen und viele freie Flächen hat. Dabei hält es die SBL für wichtig, die Wälder von Windrädern frei zu halten und ausreichende Abstände zu Siedlungen einzuhalten; für letzteres schafft der aktuelle Windkrafterlass des Landes gute Voraussetzungen. Bei den Abständen kommt es auf den Schutz vor Lärm und anderen Emissionen an, nicht darauf, ob Windräder in der Ferne noch gesehen werden können.

Auf Antrag der SBL hatte der Kreisjugendhilfeausschuss – gegen den Widerstand der Kreisverwaltung – beschlossen, sich an einem bundesweiten Forschungsprojekt zur Ermittlung des U3-Betreuungsbedarfs zu beteiligen. Erste Ergebnisse liegen nun vor, weitere erwarten wir noch.

Das Sozialticket (günstige Monatskarten für Bus und Bahn, für Bezieher z.B.von Grundsicherung oder von Wohngeld) ist mittlerweile in 9 von 12 Landkreisen und kreisfreien Städten im Regierungsbezirk Arnsberg eingeführt. Der HSK ist bisher nicht dabei, weil CDU und SPD seine Einführung mehrfach ablehnten, trotz eines zu erwartenden Landeszuschusses von ca. 300.000 Euro pro Jahr. Nun kommt das Sozialticket auf Antrag des SBL erneut als Thema in den zuständigen Ausschuss, denn der HSK scheint sich von der allgemeinen Entwicklung abzuhängen. Auch der Rat der Stadt Brilon hat den HSK zur Einführung des Sozialtickets aufgefordert.

In mindestens zwei Fällen steht die Leitung der Kreispolizeibehörde im Verdacht, manipulativ tätig gewesen zu sein. Es geht um ein von ihr eingeleitetes ungerechtfertigtes Strafverfahren gegen ein Kreistagsmitglied und die ungerechtfertigten Kündigungen eines Mitarbeiters. Das Strafverfahren endete mit Freispruch, die Kündigungen wurden allesamt von mehreren Arbeitsgerichten für unwirksam erklärt. Einer der beiden Fälle war schon im Innenausschuss des Landtags, der andere ist jetzt beim Landesinnenministerium angekommen, das das Landeskriminalamt und das Justizministerium eingeschaltet hat. Auch die Rolle der Staatsanwaltschaft Arnsberg war in beiden Angelegenheiten sehr merkwürdig. Für die Zukunft muss insbesondere geklärt werden, dass die Kreispolizeibehörde Ermittlungen in Angelegenheiten, in denen ihre eigenen Führungskräfte und/oder Mitarbeiter beschuldigt sind, an eine andere Polizeibehörde abgibt.

Am 25. Mai 2014 wird gewählt. Außer dem Europaparlament werden Kreistag und Stadt- bzw. Gemeinderäte neu gewählt, außerdem der Landrat und in 10 von 12 kreisangehörigen Gemeinden die Bürgermeister. Nur in Meschede und Sundern gibt es im Herbst 2015 eine Extra-Neuwahl der Bürgermeister. Aus einer Anfrage der SBL ergab sich, dass eine getrennte Neuwahl des Landrats 150.000 Euro Mehrkosten verursacht hätte. Dies führte nach monatelanger Wartezeit dazu, dass auch der im HSK amtierende Landrat bekanntgab, sich vorzeitig der Neuwahl zu stellen. Bei ihm ging es allerdings nur um knapp 4 Moante “verlorene” Amtszeit. Die CDU machte daraus in ihrer Pressemitteilung gleich ein ganzes Jahr, auf das der Landrat angeblich verzichte…

Die SBL wird sich auch 2015 an den Wahlen auf Kreisebene beteiligen und bereitet derzeit die Aufstellung der Kandidaten vor, in Zusammenarbeit mit den Bürgerlisten auf Gemeindeebene. Anregungen sind wie immer willkommen, auch für Themen, um die wir uns kümmern sollen.

Reinhard Loos

 

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Gedanken zum Jahreswechsel