Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Tierschutzorganisation PETA kritisiert neues Jagdgesetz

By admin at 11:58 pm on Monday, October 26, 2020

Wirtschaft – wie immer – first?
Einseitige Ausrichtung auf Monokulturen und Ertragsmaximierung führten dazu, dass viele Grundeigentümer, Landwirte und Förster ein wirtschaftliches Interesse an der Dezimierung der Wildtierpopulationen haben. Tiere aus wirtschaftlichen Gründen zu töten, sei aus Sicht des Tierschutzes untragbar, so die Meinung von PETA veröffentlicht in einer PM vom Oktober 2020.

Novellierung des Jagdgesetzes?
PETA Deutschland hatte am 25. September 2020 das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angeschrieben, mit der Bitte um eine Stellungnahme des Ministeri-ums zum ersten Entwurf der geplanten Änderung in Bundesjagd- und Bundesnaturschutzge-setz.

Tierschutz – wie immer – last?
Wie die Tierschutzorganisation auf ihren Seiten publiziert, plant die Bundesregierung, das Bundesjagdgesetz möglicherweise noch 2020 zu erneuern:
„Der von Julia Klöckner im Juli 2020 vorgestellte neue Entwurf ist aus Tierschutzsicht jedoch problematisch – er würde viele extrem grausame Jagdpraktiken weiterhin erlauben und dadurch für massives Tierleid sorgen. Wir von PETA fordern die Regierung im Namen der Tiere dazu auf, den Gesetzentwurf zurückzuweisen und die Chance zu nutzen, ihn im Sinne der Tiere mit den hier genannten fünf Punkten noch einmal zu überarbeiten.“ …

Abschüsse nach Gutdünken?
… „Unter anderem sollen in der Gesetzesnovelle Rehe, wie bereits Wildschweine, zum unlimitierten Abschuss freigegeben werden. Das soll dem natürlichen Gleichgewicht zwischen Wald und Wildtieren dienen. Dass sich das Ökosystem Wald jedoch sehr gut ohne das Töten von Tieren regulieren kann, wird im Gesetzesentwurf bisher ignoriert. Entsprechend abstrus ist der Gedanke, das Töten von Rehen ohne jede Obergrenze gesetzlich zu verankern. Sogar der Jagdverband kritisiert den neuen Entwurf: Durch den Plan, Rehabschüsse ohne Mindestzahl einführen zu wollen, stelle dieser Rehe als Schädlinge des Waldes dar – was nicht der Wahrheit entspricht. Denn: Wildtiere sind keine Bedrohung für den Waldbestand in Deutschland, stattdessen sollte die Art des schonungslosen Bewirtschaftens der Natur komplett neu überdacht werden.“

Neue Verbote?
PETA fordert:
1. Die Baujagd sowie die Jagd mit Fallen müssen verboten werden.
2. Die Jagdhundeausbildung am lebenden Tier ist zu untersagen.
3. Die Jagd auf Fuchs und Marder muss sofort verboten werden.
4. Die Jagd auf Hunde und Katzen ist zu verbieten.
5. Die Jagd auf sämtliche Vogelarten muss untersagt werden.
Das ist die Sicht von PETA. Wir können ihr durchaus was abgewinnen.
Frage
Wie sehen das die Jägerinnen und Jäger, Förster und Waldbauern im Sauerland?

Link zu PETA
https://www.peta.de/neues-jagdgesetz

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Stadt Arnsberg soll Einwohnerfragestunden im Rat einführen

By admin at 2:01 pm on Thursday, October 22, 2020

Auf den Tagesordnungen des Rates der Stadt Arnsberg gibt es bisher keine Einwohnerfragestunden als Standard. Das soll sich ändern.
Gerd Stüttgen, Ratsmitglied der SBL, hat an den Bürgermeister einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordung des Rates gestellt.

In der Geschäfts steht bisher zur Beteiligungsmöglichkeit der Einwohner*innen:
“Der Rat kann beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird.”
Eine Einwohnerfragestunde findet also nur im Ausnahmefall statt.

Künftig soll es dort heißen:
“Zu Beginn jeder Sitzung des Rates steht eine Einwohnerfragestunde auf der Tagesordnung, sofern der Rat nicht im Einzelfall für die nächstfolgende Sitzung eine abweichende Regelung beschließt.”

Zur Begründung weist das Ratsmitglied der SBL darauf hin, dass gerade in der heutigen Zeit eine erhöhte Transparenz kommunalpolitischen Wirkens und kommunalpolitischer Entscheidungen sowie vermehrte Bürgerbeteiligung unabdingbar ist, um u. a. auch dem Phänomen der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
Durch die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung könnte dem durch ein relativ niederschwelliges Angebot einer Einwohnerfragestunde entgegengewirkt werden und gleichzeitig auch mehr Akzeptanz für insbesondere schwierige Entscheidungen erreicht werden.
Einem Missbrauch dieses Instruments könnte durch entsprechende Verfahrensregeln entgegengewirkt werden. Ein solcher ist aber auch nicht zu befürchten.

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Kaum noch Laubwälder im Hochsauerland, stattdessen „Forstplantagen-Philosophie“?

By admin at 3:54 pm on Wednesday, October 21, 2020

Junge Fichten anstatt alter Buchen
Vielleicht erinnern Sie sich? Vor einem Monat veröffentlichte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) auf ihrer Internetseite und ihrer Facebook-Seite zwei Berichte über die schrittweise Abholzung eines Buchenwaldes am Südosthang des „Hohen Knochen“ nahe Neuastenberg. Hier soll in den letzten Jahren ein rund 30 Hektar großer, geschlossener, alter Buchenbestand freigeschlagen und mit Fichten bepflanzt worden sein. Einige dieser jungen Fichten sind mittlerweile aufgrund des Regenmangels wohl schon vertrocknet.

Umweltschützer, SBL, UNB
Die SBL-Kreistagsfraktion schaute sich die vom Buchenwald-Experten Norbert Panek ins Netz gestellten Fotos vom gemetzelten Buchenwald an und erkundigte sich dann schriftlich beim Landrat bzw. bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) im Hochsauerlandkreis nach deren Bewertung des Kahlschlags.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=9637

Die UNB antwortete, sie sei vom Eigentümer weder im Vorfeld noch im Nachhinein über die Abholzung des Buchenwaldes in Kenntnis gesetzt worden. Erst durch Herrn Panek wäre die Behörde im August 2020 über die Rodungsmaßnahme informiert worden. Die UNB führt weiter dazu aus, dass im konkreten Fall kein Schutzgebiet betroffen sei und daher die Maßnahme weder anzeige- noch genehmigungspflichtig ist. Aus ökologischer Sicht sei die Maßnahme zu bedauern!
Klack:
http://sbl-fraktion.de/?p=9657

Umweltverband, Regionalforstamt und Kritik an Behörden und Ministerium
Der Umweltverband Naturschutzinitiative (NI) wandte sich offenbar an das zuständige Regionalforstamt in Schmallenberg. Die PM des Umweltverbands zur Stellungnahme des Regionalforstamts stellen wir hier auf den Seiten der SBL gerne ein:

„Das Forstamt Schmallenberg räumt zwar ein, dass „die Wiederaufforstung mit reiner Fichte nicht der forstfachlich sinnvollen Vorgehensweise“ entspreche, jedoch sei der „waldbesitzende Unternehmer nicht verpflichtet, dem forstbehördlichen Ratschlag zu folgen.“
Schlimmer noch: „Die Kahlschläge erfolgten, wie eine Prüfung durch das Forstamt und die Naturschutzbehörde ergab, unter Beachtung der forstrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben NRWs und sind damit nicht gesetzeswidrig“, so das Regionalforstamt.
Nach Feststellung des Forstamtes seien die „Einschlagmaßnahmen“ zudem bereits „vor mehreren Jahren“ erfolgt. „Satellitenbilder und weitere Fotos belegen jedoch, dass noch im letzten Sommer Buchen eingeschlagen wurden“, so Norbert Panek, Wissenschaftlicher Beirat des Umweltverbandes Naturschutzinitiative (NI) und Buchenwald-Experte.

Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI) und Norbert Panek reagierten auf die Stellungnahme des Forstamtes mit Verwunderung und Unverständnis. Dass Buchenwälder immer noch – mitten in Deutschland – aktiv und völlig unbehelligt vernichtet und zu Fichten-Äckern degradiert werden könnten, stelle letztlich eine Bankrotterklärung des zuständigen Ministeriums und der verantwortlichen Behörden dar. Die Gesetze sanktionieren das Prinzip der Kahlschlagwirtschaft offensichtlich nicht, sie legalisieren es sogar. Vor allem private Waldbesitzer wie hier, nutzen dieses Defizit offenbar schamlos aus.

Sinnbild für eine Forstplantagen-Philosophie
„Der Eingriff mag zunächst als ein „dramatischer Einzelfall“ erscheinen, ist aber im Grunde symptomatisch für den gesamten immer noch gängigen Dreiklang der deutschen Forstplantagen-Philosophie: kahlschlagen – räumen – aufforsten“, so Neumann und Panek. Der der Agrarwirtschaft entlehnte Nutzungsrhythmus habe sich seit 200 Jahren kaum geändert. Die klassische Forstwirtschaft sei in ihrer Denkweise erstarrt, habe sich von der Natur nahezu komplett abgewendet. Panek: „Der „Wald“ wird reduziert auf eine Ansammlung von nutzbaren Bäumen, neuerdings im Zeichen des Klimawandels von sogenannten „klimatoleranten“ Baumarten. Und alles soll jetzt „gemischt“ sein, egal, ob standortgerecht oder nicht – ein künstlich angelegtes Forst-Sammelsurium ausgewählter Exoten. Oder man greift doch noch mal, wie am „Hohen Knochen“, auf Altbewährtes zurück – die Fichte, der erklärte Brotbaum der deutschen Forst- und Holzindustrie. Und dies wohlwissend, dass diese Baumart die Klimaerhitzung auf Standorten außerhalb ihres natürlichen Areals in Mitteleuropa in den nächsten 20 Jahren nicht überleben wird.“ Die Pflanzungen im Hochsauerland seien Sinnbild für eine Forstwirtschaft, die sich vom Prinzip der Nachhaltigkeit und ihrer selbst verordneten „Ordnungsmäßigkeit“ längst verabschiedet habe.

Gesetzesnovelle dringend notwendig
Der Kahlschlag am „Hohen Knochen“ habe gezeigt, so Neumann, dass es offensichtlich keine wirksame Rechtsgrundlage für ein klares Kahlschlagverbot im Landesforstgesetz gebe. Dies sei gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Waldsituation unverantwortlich und das in NRW gültige Waldgesetz eine „komplette Augenwischerei“. Hier müsse dringend nachgebessert und in dem Gesetz ein generelles Verbot von Kahlschlägen sowie entsprechende Sanktionierungsinstrumente gesetzlich verankert werden, so Neumann. Wie zwischenzeitlich aus einer Landtagsanfrage der Partei Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, wolle die Landesregierung „den in Rede stehenden Kahlhieb eingehend nach den Maßgaben des Forst- und Naturschutzrechts prüfen.“ Vor diesem Hintergrund werde auch ein etwaiger Änderungsbedarf der forstrechtlichen Kahlhiebsbestimmungen geprüft.
Panek fordert zudem einen Pauschalschutz für bestimmte Buchenwald-Typen im Landesnaturschutzgesetz. Intakte Buchenwälder seien mittlerweile sowohl landes- als auch bundesweit in ihrem Bestand mehr als stark gefährdet. „Gerade im verfichteten Hochsauerland hätten die letzten verbliebenen Laubwälder eine bedeutende Funktion im überregionalen Waldbiotopverbund zu erfüllen“, so Panek und Neumann.“
Klick/Klack:
https://naturschutz-initiative.de/index.php?option=com_content&view=article&id=788&catid=22

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“Bankrott”-Erklärung eines Amtes der Kreisverwaltung

By admin at 1:08 pm on Monday, October 19, 2020

Dass es derzeit schwieriger ist als vor der Corona-Pandemie, Behördenangelegenheiten zu erledigen, versteht ja jeder. Aber die Situation in den drei Straßenverkehrsämtern des HSK, wie sich nun schon seit vielen Wochen darstellt, ist alleine damit nicht zu erklären.

An- und Abmeldungen von Kfz sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen elektronischen Terminkalender findet man nach einiger Suche hier:
https://kfz-tmr.hochsauerlandkreis.de/

Dort kann man – wenn man viel Glück hat – einen Termin reservieren. Der Kalender erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Wochen. In der letzten Woche waren aber für die Straßenverkehrsämter in Brilon und Meschede in diesem Zeitraum keine freien Termine mehr verfügbar. Nur in Arnsberg gab es noch einige Termine. Das kann auch daran liegen, dass in Brilon für einen Termin 30 Minuten eingeplant werden, während es die Kolleginnen und Kollegen in Arnsberg bereits im 15-Minuten-Abstand schaffen. In der Zulassungsstelle Brilon werden für die zahlreichen Schalter pro Woche insgesamt nur 54 Termine ausgegeben!??

Besonders ungünstig ist die Situation jetzt geworden: Schon seit 4 Tagen erscheint beim Versuch, einen Termin in irgendeinem der drei Ämter zu buchen, dieses Bild:
KeineTerminvereinbarungKfz
Da geht also gar nichts mehr!

Die Straßenverkehrsämter sind die Ämter der Kreisverwaltung mit dem größten Publikumsandrang. Falls es für mehrere Wochen im voraus keine Termine für die An- oder Abmeldung von Kfz gibt, kann dies für Bürgerinnen und Bürger erhebliche finanzielle zusätzliche Belastungen zur Folge haben. Ist das der Kreisverwaltung egal? Selbstverständlich kann mal ein akutes Problem auftreten, aber als Dauerzustand? Es gibt in so einer Situation viele Möglichkeiten der Abhilfe, z.B. Umsetzung von Mitarbeiter*innen innerhalb der Kreisverwaltung, den Versuch zur “Reaktivierung” ehemaliger Mitarbeiter*innen, Änderung der Ablauforganisation, Beauftragung anderes Mitarbeiter*innen mit “Backoffice”-Tätigkeiten, Verkürzung der Zeitfenster für die einzelnen Termine, Verlängerung der Ansprechzeiten, mehr Möglichkeiten für Online-Dienstleistungen, Möglichkeiten zur Online-Stornierung nicht benötigter Termine, usw.
Fehlt es der zuständigen Fachbereichsleiterin an Kreativität und Engagement?

Die SBL-Fraktion hatte bereits am 29. September eine Anfrage zu diesem Thema an den Landrat gestellt. Der antwortete in einem am 13. Oktober versandten Schreiben u.a.:

1. Was sind die Ursachen (Anmerkung: zum Sachverhalt, dass in der Zulassungsstelle Brilon z. B. am Freitag dem 25.09. kein Termin für die nächsten 2 Wochen erhältlich waren)?
Die Anzahl der zu vergebenden Termine richtet sich v. a. nach der personellen Kapazität in den Zulassungsstellen. In der Zulassungsstelle Brilon werden derzeit – zentral für alle Zulassungsstellen – sog. Backoffice-Tätigkeiten (z. B. Bearbeitung von Meldungen wegen fehlendem Versicherungsschutz, Steuerrückständen oder Mängeln am Fahrzeug) durchgeführt. Die hiermit betrauten Mitarbeiter stehen dann für den Schalterdienst nicht zur Verfügung …

2. Was unternimmt der Landrat, um diesen nicht akzeptablen Zustand zu ändern?
Die Bündelung der Backoffice—Aufgaben hat sich bewährt: die o. g. Tätigkeiten können wesentlich effizienter abgearbeitet werden. Derzeit wird geprüft, inwieweit eine Trennung von Front- und Backoffice-Tätigkeiten mit einer geringeren Einschränkung des Schalterbetriebs möglich ist.
Ich weise darauf hin, dass die Zulassungsstellen unabhängig vom Wohnort aufgesucht werden können. Kunden aus Brilon und Umgebung können auch auf die Zulassungsstellen in Meschede und Arnsberg ausweichen, soweit ein passender Termin in Brilon nicht zur Verfügung steht.

3. Wurde schon versucht, ehemalige Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter anzusprechen?
Eine entsprechende Abfrage wurde durchgeführt. Es konnten für die Zulassungsstellen in Meschede und Arnsberg jeweils eine ehemalige Mitarbeiterin gewonnen werden.

4. Wann ist mit Veränderungen zu rechnen?
Da die unter Punkt 2 angesprochenen geplanten Korrekturen in der Ablauforganisation mit dem vorhandenen Personal erfolgen müssen, sind Veränderungen nur im Rahmen von ohnehin anstehenden personellen Veränderungen (Ruhestand, Fachdienstwechsel etc.) möglich. Von daher kann ein konkreter Zeitpunkt derzeit nicht genannt werden.
Generell wird es aber aufgrund der Corona-Lage bis auf weiteres bei der Vergabe von Online—Terminen bleiben.”

Das bedeutet im Klartext:
Der Landrat ruft zu Tourismus durch das Kreisgebiet auf (insnbesondere vom Ostkreis nach Arnsberg), und Verbesserungen sind nicht absehbar!

UPDATE:
Das Chaos im Briloner Straßenverkehrsamt scheint immer größer zu werden. Heute berichtete eine Besucherin dieses Amtes, dass sie für heute morgen dort einen der wenigen Termine ergattert hatte. Als sie zur vereinbarten Zeit ins Amt kam, waren im Schalterraum 7 (!!) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes anwesend, die sich um insgesamt nur 2 (!) Besucher kümmerten. Trotzdem musste die Einwohnerin 50 Minuten warten, bis sie dran kam…

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Schottergärten auf der „Liste der verbotenen Arten“

By admin at 11:10 pm on Thursday, October 15, 2020

Für Baden-Württemberg trifft das mit voller Wucht zu!
Wie der SWR im letzten Sommer berichtete, hat der Landtag von BW im Juli 2020 beschlossen, Schottergärten auf Privatgrundstücken zu verbieten. Das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ gab dafür anscheinend die Initialzündung.

Was bedeutet das Verbot für die Baden-Württemberger in der Praxis?
• Das Landesnaturschutzgesetz ist geändert worden.
• Gartenanlagen müssen insektenfreundlich gestaltet und vorwiegend begrünt werden.
• Demnach dürfen in BW grundsätzlich keine Schottergärten mehr angelegt werden.
• Gartenanlagen müssen wasseraufnahmefähig belassen oder gemacht werden.

Was ist mit den „Altfällen“?
Ob Bestandschutz für alte Schottergärten gilt, war im Juli 2020 zwischen dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium offenbar noch strittig. Das BW-Umweltministerium vertritt den Standpunkt, dass alle nach 1995 angelegten Schottergärten illegal sind und daher keinen Bestandsschutz genießen. Für alle vor 1995 angelegten Schottergärten seien im Zweifelsfall gerichtliche Entscheidungen abzuwarten.

Wie sieht es außerhalb von BW aus?
BW ist damit das erste Bundesland mit einem Schottergarten-Verbot. Doch der Landtag von Thüringen denkt ebenfalls über das AUS für derartige Steinwüsten nach. Das Land NRW hält sich in dieser Hinsicht anscheinend noch bedeckt.

Vorboten von flächendeckenden Verboten?
Das bedeutet aber nicht, dass es in NRW und in anderen Bundesländern grundsätzlich keine derartigen Verbote gibt. Woanders hat die ein oder andere Kommune die Regie übernommen. Z.B in Halle (Westfalen) wurden Schottergärten per Bebauungsplan untersagt. Auch in Dortmund und Herford sind wasserundurchlässige Schotterbeete verboten. In den Bebauungsplänen von Paderborn gelten sogenannte Pflanzgebote. In einem Neubaugebiet in Meschede soll ebenfalls auf Schotter verzichtet werden.
Auch in Bayern sind die Steinwüsten nicht überall gerne gesehen. Erlangen entschloss sich Anfang 2020 als erste Stadt in Bayern für ein Verbot derartiger Einöden. Und auch die Würzburger dürfen ihre Gärten zukünftig nicht mehr schottern.

Der Stein kommt ins Rollen
Es sieht anscheinend doch nicht mehr ganz so gut aus für den ungestörten Fortbestand und die Vermehrung dieser besonderen Art „Garten“!

Mehr zu eventuellen Verboten von Schotterwüsten in NRW in diesem NW-Beitrag:
https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/22268312_Streit-um-Schottergaerten-Muessen-Bauherren-mit-Verboten-rechnen.html

Hier der oben erwähnte SWR-Beitrag:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/schottergaerten-ministerien-uneins-100.html

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Chance vertan

By admin at 12:02 am on Saturday, October 10, 2020

Der Kreistag des HSK hätte heute (am 09.10.2020) beschließen können, dass der HSK aus der Gesellschaft für den Flughafen/Paderborn aussteigt. So haben es zuvor bereits 3 der 6 anderen kommunalen Gesellschafter gemacht: Die Kommunalparlamente in Gütersloh, Detmold und Bielefeld haben den Ausstieg beschlossen. Dabei war zwischen der Stadt Bielefeld und dem Hauptgesellschafter Kreis Paderborn eine Vereinbarung geschlossen worden, die die Übertragung der Anteile von der Stadt Bielefeld an den Kreis Paderborn genau regelte. Die Übernahme dieser Vereinbarung hätte den HSK ca. 1,67 Mio Euro gekostet. Die SBL hatte bereits für die vorhergehende Sitzung des Kreistags beantragt, dieses Bielefelder Modell zu übernehmen.

Doch das scheiterte heute in der Olsberger Konzerthalle (dem Corona-bedingten Sitzungsort des Kreistags) an den Stimmen von CDU, SPD und FDP. Dabei verabschiedete sich die HSK-SPD einmal mehr von vorher abgegebenen Erklärungen, in denen sie den Verbleib in der Flughafengesellschaft sehr kritisch beurteilte. Auch der Landrat änderte seine Auffassung: Nachdem er vor 5 Wochen im Kreistag noch erklärt hatte, die mit der Stadt Bielefeld vereinbarten Bedingungen seien ihm zu teuer, nutzte er nun nicht die Möglichkeit, dem Kreistag vorzuschlagen, dass der HSK seine Gesellschaftsanteile zum 31.12.2021 kündigt. Dies ist nach dem Gesellschaftsvertrag möglich und wäre für den HSK die billigste Lösung, aber nicht fair gegenüber den verbleibenden Gesellschaftern.

Einen Tag vorher hatte der Kreistag in Soest ebenfalls den Verbleib für mindestens 7 Jahre in der Gesellschaft beschlossen. Doch anders als im HSK wurden in Soest wenigstens noch weitere Bedingungen formuliert. Darin fordert der Kreis nach Sanierung und Neustart des Airports zeitnah eine Trennung zwischen Betrieb und Infrastruktur. „Der Kreis Soest erwartet hierzu eine breite Beteiligung insbesondere der Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammern sowie der Kreiswirtschaftsförderungen.“ Ein entsprechendes Konzept wird mit externer Unterstützung bis Ende September 2021 eingefordert. Nachhaltig verbessert werden soll die wirtschaftliche Nutzung der vorhandenen Infrastruktur. Ein entsprechendes Vertriebskonzept soll bis Ende 2021 vorgelegt werden. Gefordert wird außerdem die Verbesserung der Kommunikation der Gesellschafter untereinander und mit der Geschäftsführung, (Berichtet nach https://www.derpatriot.de/artikel//kreis-soest-bleibt-dem-flughafen-paderborn-lippstadt-treu.html)

Im HSK wurde ebenso wie in Soest allerdings auch ein finanzieller Rahmen abgesteckt. Die vereinbarte Verlustabdeckung übernehmen die beiden Kreise demnach in den nächsten sieben Jahren, allerdings für den HSK nur bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Jahr. Das entspricht einem Verlust der Gesellschaft von 2,5 Mio Euro pro Jahr. Sollten die Verluste im vorletzten Jahr den Betrag höher als 2,5 Millionen Euro pro Jahr ausfallen, so können die beiden Kreise ohne weitere Verpflichtungen aus der Gesellschaft ausscheiden.

Bei dieser Lösung bleiben aber viele Unsicherheiten. Dazu gehören erhebliche Zweifel, ob die Kosten für die Restrukturierung der Gesellschaft im veranschlagten Rahmen bleiben. Denn seit der Austellung des Insolvenzplans haben sich die Rahmendaten erheblich weiter verschlechtert. Der Geschäftsführer des Flughafens rechnet für das laufende Jahr mit einem Verlust von “mindestens 10 Millionen Euro”.
Und nach dieser Entscheidung ist der HSK nun für mindestens 7 Jahre in dieser Gesellschaft “gefangen”, ohne mit seinem 4%-igen Anteil nennenswerten Einfluss zu haben. Die Kosten für diese 7 Jahre sind mindestens so hoch wie bei einem Ausstieg nach dem Modell der Stadt Bielefeld.

Die Perspektiven sind schlecht: Derzeit und voraussichtlich im nächsten Jahr gibt es nur sehr wenige Flüge ab Paderborn, durchschnittlich etwa einer pro Tag. Die Verbindungen nach München hat die Lufthansa gerade für mindestens ein halbes Jahr ganz eingestellt. Und die Bedeutung des Flugverkehrs wird nicht zuletzt wegen seiner negativen Auswirkungen auf das Klima generell deutlich zurückgehen. Da ist die Bahn für viele Reisen die bessere Alternative!

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SBL macht Zukunftspläne

By admin at 11:24 pm on Tuesday, October 6, 2020

Sitzung am ersten Sonntag im Oktober
Am 04. Oktober 2020, also genau drei Wochen nach der Kommunalwahl, trafen sich dreizehn SBL-Mitglieder plus ein Gast im „Haus Buntspecht“ in Sundern-Stockum zu einer Fraktionssitzung.
Fraktionssprecher Reinhard Loos begrüßte pünktlich um 11.00 Uhr und präsentierte gleich darauf Daten, Fakten, Hintergründe und Konsequenzen der Kreistagswahl.
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Ergebnis der Wahlen im vergangenen September
Der HSK-Kreistag ist – wider Erwarten – bei der alten Größe geblieben. Er besteht auch zukünftig aus 54 Mitgliedern. In vielen anderen Kommunalparlamenten gab es Überhang- und Ausgleichsmandate, weil die CDU dort mehr Direktmandate erlangte als ihr bei sinkenden Prozentanteilen insgesamt an Sitzen zustand. Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) zieht wieder mit zwei Abgeordneten und somit in Fraktionsstärke in den neuen Kreistag ein. Daraus resultiert, dass die SBL erneut etliche Sachkundige Bürger/innen in die Fachausschüsse, wie z.B. in den Schulausschuss und den Kulturausschuss, entsenden wird.
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Licht und Schatten
Mit dem eigenen Wahlergebnis zeigten sich die bei der Fraktionssitzung anwesenden SBLer bedingt zufrieden: „Was hätten wir besser machen können? Wurde uns durch das schwieriger gewordene Umfeld und durch Corona der 3. Sitz im Kreistag vermasselt?“ Sehr gute Ergebnisse für die SBL erzielten die Wahlkämpfer/innen von der UWG in Schmallenberg und der BBL in Brilon. Ziemlich mau sah es dagegen in Eslohe und Meschede aus.

Pläne
Nach der Mittagspause stellten einige Teilnehmer/innen Ideen für die zukünftige Kreistagsarbeit vor. Sie erläuterten u.a. ihre Vorschläge für verschiedene Anträge. Dazu gehören auch Satzungsänderungen für zwei wichtige Ausschüsse. Auch die Idee, einen neuen Ausschuss einzurichten, wurde ausgiebig diskutiert. Das neue Gremium soll sich mit Zukunftsfragen wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Demographischem Wandel befassen.

Aktuelles
Aktuell steht auf der politischen Tagesordnung die Frage, ob der HSK seine Beteiligung am insolventen Flughafen Paderborn-Lippstadt fortführen soll. Die SBL sagt dazu ganz klar: „Nein!“ In der eigens zum Thema Flughafen anberaumten Kreistagssitzung am Freitag dem 09.10.2020 wird die SBL-Fraktion selbstverständlich für den Ausstieg aus dem Regionalflughafen votieren. (Siehe Verwaltungsvorlage 9/1557 „Beteiligung des Hochsauerlandkreises an der Flughafen Paderborn Lippstadt GmbH; hier: Umsetzung eines grundlegenden Sanierungskonzeptes im Zuge eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung; Anträge: CDU-Kreistagsfraktion vom 02.09.2020; SBL-Kreistagsfraktion vom 03.09. und 17.09.2020; DIE LINKE-Kreistagsfraktion vom 17.09.2020“;
Klick: https://sdoffice.hochsauerlandkreis.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZcakObBPYstxSvLGtgu-tWk )

Zukunft ist jetzt
5 lange Jahre hat die SBL jetzt wieder Zeit, konstruktive Vorschläge und Ideen in den Kreistag einzubringen. „5 Jahre“ klingt nach ganz viel Zeit. Aber wenn wir bedenken in welchem Tempo die 6 Jahre der letzten und außergewöhnlich langen Legislaturperiode verflogen sind, dann haben wir am Ende bestimmt wieder viel zu wenig Zeit. Also: Packen wir`s an! Sofort!

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Sind Schottergärten nur eine Geschmacksfrage oder haben sie sonst noch einen Wert?

By admin at 1:50 pm on Tuesday, October 6, 2020

Geschmack hin oder her. Bei Gärten und Parks gibt es viele andere und wichtigere Aspekte als Mode und Geschmack, meinen wir.

Welche?
Da können wir es uns ganz einfach machen. Es genügt schon, nachzugucken, was die Gestaltungssatzung vom Städte- und Gemeindebund NRW in den „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Schottergärten“ sagt! Wegen Überlänge (24 Seiten) greifen wir hier unter bestimmten Gesichtspunkten nur einige markante und wichtige Aussagen und auch ein paar Paragraphen auf.

Flächenversiegelung
• Versiegelte Flächen schaden dem Artenreichtum und beschleunigen das Insektensterben.

• Sie wirken sich auch negativ auf das Mikroklima aus.

• Sie verringern die Fläche, die zur Versickerung von Niederschlägen geeignet ist.

• Bei Starkregenereignissen, bei denen die Niederschlagsmengen die Kapazität der Kanalisation überschreiten, können große Wassermassen nur oberflächlich abfließen und die öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Grundstücke werden überflutet.

Artenschutz, Klimaschutz
• Pflanzen senken Temperaturen durch Beschattung und Verdunstungskälte, filtern Staub und Lärm, nehmen Kohlendioxyd auf, spenden Sauerstoff, verbessern den Wasserhaushalt und dienen somit der Gesundheit aller Bürger.

• Zum Schutz des Artenreichtums und des Mikroklimas können die Gemeinden in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25a BauGB für Vorgartenflächen die Bepflanzung und Begrünung vorschreiben.

• Nach Nr. 25a kann die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern sowie sonstigen Bepflanzungen aus städtebaulichen Gründen, zu denen auch der Umweltschutz zählt, festgesetzt werden.

Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen
• Um die Versiegelung der besonders bei Starkregenereignissen zur Vermeidung von Hochwasserschäden benötigten Vorgärten zu verhindern, können die Kommunen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB im Bebauungsplan Flächen festsetzen, die auf einem Baugrundstück für die natürliche Versickerung von Niederschlagswasser freigehalten werden müssen, um Schäden durch Hochwasser und Starkregen vorzubeugen.

• Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Diese Abwägung, bei der nach § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB insbesondere auch die Belange des Hochwasserschutzes zu berücksichtigen sind, wird hinsichtlich der Verhinderung von Schäden durch Starkregenereignisse regelmäßig zugunsten des Verbots der Verschotterung ausfallen.

§ 8 Abs. 1 S. 1 BauO NRW
• Ein weiterer Regelungsansatz ergibt sich für die Kommunen aus § 8 Abs. 1 BauO NRW. Diese Norm verpflichtet in Satz 1 den Grundstückseigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten eines bebauten Grundstücks, die nicht überbauten Flächen mit gewissen Einschränkungen wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, soweit nicht durch Bebauungspläne oder andere Satzungen bereits Festsetzungen getroffen sind.

• Die Zulässigkeit einer bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügung mit dem Inhalt, einen Vorgarten zu begrünen, wurde etwa durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 26.04.2017 (1 KO 347/14) bestätigt.

Bauordnungsverfügungen, Pflanzgebot und Baugenehmigungen
• Die Durchsetzung der bauplanerischen Festsetzungen und des § 8 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW können durch bauordnungsrechtliche Ordnungsverfügungen sichergestellt werden.

• Bereits der § 9 Abs. 1 BauO NRW a.F. verpflichtete zur Begrünung der unbebauten Flächen, sodass die in der Vergangenheit errichteten Schottervorgärten materiell rechtswidrig sind.

• Die Pflanzfestsetzungen in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGBsind von der Kommune vor Ort selbst zu kontrollieren.

Weitere Instrumente und gute Beispiele
• Die Bauberatung eignet sich, um die Bürger darüber aufzuklären, dass die Schottergärten tatsächlich nicht unbedingt pflegeleicht sind. Nach kurzer Zeit setzt sich Moos zwischen die Steinchen und müssen Gräser und Wildkräuter entweder kostenintensiv entsorgt oder die Steinchen aufwendig gereinigt werden.

• Die Stadt Korschenbroich hat ein Förderprogramm zur Entsiegelung von Vorgärtenflächen aufgelegt. Danach sollen ab dem Haushaltsjahr 2020 Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften finanziell unterstützt werden, die ihre Vorgärten durch Rückbau von versiegelten Flächen und Schotterflächen in Grünflächen (Wildblumenwiesen, Staudenbeete, Gehölzflächen mit naturnaher Bepflanzung) wieder naturnah gestalten. Es muss eine Mindestfläche von 10 m2 zurück gebaut werden, wobei sich die Eigentümer verpflichten müssen, die Begrünung mindestens 10 Jahre zu erhalten. Die Förderhöhe beträgt 2,50 €/m2 bei einem Höchstbetrag von 500 € je Maßnahme.

• Die Gemeinde Steinhagen hat in einem neuen Bebauungsplan folgende Festsetzungen getroffen: „Pflanzgebot in Vorgärten gemäß § 9(1) Nr. 25a BauGB: Die Vorgärten sind je Grundstück mit Einzel- und Doppelhäusern in den Teilflächen WA2, WA3, WA3 und WA4* zu mindestens 50 % und bei Reihenmittelhausgrundstücken in den Teilflächen WA2 zu mindestens 25 % als Vegetationsflächen (z. B. Rasen, Gräser, Stauden, Kletterpflanzen, Gehölze) anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Kombinationen mit natürlich vorkommenden mineralischen Feststoffen (z. B. Kies, Bruchsteine, Bruchsteinmauer) sind bis zu einem Drittel der Vegetationsflächen zulässig. In den Vegetationsflächen ist nur die Verwendung von offen-porigen, wasserdurchlässigen Materialien zulässig. Dies gilt auch innerhalb des Bodenaufbaus. Wasserundurchlässige Sperrschichten wie z. B. Abdichtbahnen sind unzulässig.“ *Die Beschränkung auf Teilflächen kann wahlweise vorgenommen werden.

• Die Stadt Xanten plant verstärkt Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 16d BauGB sowie nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, bei denen die Versiegelung der Vorgärten möglichst gering zu halten ist und jene gärtnerisch anzulegen sind. Befestigte und bekies-te Flächen sollen lediglich als notwendige Geh- und Fahrflächen zulässig sein und müssen sich in ihrer Ausdehnung auf das für eine übliche Nutzung angemessene Maß beschränken.

Das ist jetzt eine etwas selektive Auflistung. Alles andere ist nachzulesen
HIER:
https://www.gar-nrw.de/sites/default/files/redakteur/Dateien/Leitfaden-E_Vorgartengestaltung.pdf

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Flughafen: Ausstieg oder noch mindestens 7 weitere Jahre Mitgesellschafter?

By admin at 9:04 am on Thursday, October 1, 2020

Im Wirtschaftsausschuss des HSK ging es am 30. September nur um die Beteiligung des HSK am Flughafen Paderborn/Lippstadt. Auf Antrag der Flughafengesellschaft wurde in der vorletzten Woche ein Insolvenzverfahren eröffnet. 3 der 7 kommunalen Gesellschafter haben bereits den Ausstieg beschlossen. Dabei ist jetzt durch Beschlüsse des Paderborner Kreistags und des Bielefelder Rates geklärt, dass der Kreis Paderborn die Anteile der Stadt Bielefeld übernimmt. Der Paderborner Anteil an der Gesellschaft steigt dadurch um ca. 6%-Punkte auf 62,25%, und die Stadt Bielefeld zahlt ca. 2,5 Mio Euro an den Kreis.

Dieses Bielefelder Modell hatte die SBL bereits als Antrag zur letzten Kreistagssitzung eingebracht. Da der Anteil des HSK nur etwa 4% beträgt, wäre eine Zahlung an den Kreis Paderborn von knapp 1,7 Mio Euro fällig, und der HSK wäre endgültig aus der Gesellschaft ‘raus.

Im Kreistag erklärte der Landrat am 4. September noch, diese Lösung wäre ihm zu teuer. Davon scheint nun keine Rede mehr zu sein. Denn die Kreisverwaltung hat 3 Alternativen eingebracht: außer dem Bielefelder Modell (jetzt doch!) noch den Verbleib in der Gesellschaft und einen bedingten Verbleib für 7 Jahre. In diesem Zeitraum sollen für den HSK maximal dieselben Kosten anfallen wie beim Bielefelder Modell. Nach 7 Jahren soll dann ein Ausstieg möglich sein, wenn im 6. Jahr der Verlust des Flughafens über 2,5 Mio Euro liegt. Mit dem (Noch-)Landrat des Kreises Paderborn sei dieses Modell besprochen. Aber: Ab 1. November ist in Paderborn ein neuer Landrat Nachfolger im Amt, und im Paderborner Kreistag ändern sich die Mehrheitsverhältnisse, denn die CDU hat ihre absolute Mehrheit verloren.

Nach dem Gesellschaftsvertrag könnte der HSK auch einseitig seine Gesellschaftsanteile zum 31.12.2021 kündigen. Das wäre billiger, kommt aber in den Beschlussalternativen der Kreisverwaltung nicht vor.

In der Ausschusssitzung war auch der Geschäftsführer der Flughafengesellschaft anwesend. Er bestätigte auf Fragen der SBL, dass die Lufthansa in der letzten Woche die Flüge nach München mindestens bis zum nächsten Sommerflugplan komplett eingestellt hat. Damit ist ein wesentliches Standbein des Sanierungskonzepts fraglich. Derzeit findet durchschnittlich nur etwa ein Flug pro Tag statt, nach Griechenland und in die Türkei. Für das laufende Geschäftsjahr rechnet er mit einem Verlust von mehr als 10 Mio Euro. Die Liquidität ist ab Oktober nur dadurch gesichert, dass die Arbeitsverwaltung durch die Zahlung von Insolvenzgeld die Personalkosten übernimmt. Spätestens Anfang des nächsten Jahres benötigt die Flughafengesellschaft die finanziellen Sanierungsbeiträge der Gesellschafter. Ebenfalls auf Frage der SBL äußerte der Geschäftsführer, dass die Geschäftsführung nur beständige Gesellschafter haben möchte. Ein Verbleib des HSK als Gesellschafter auf Zeit (wie vom Landrat vorgeschlagen) sei daher von der Geschäftsführung unerwünscht.

Von den 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollen nur etwa 60 ihre Arbeitsplätze behalten. In der Paderborner Lokalpresse war in der letzten Woche zu lesen, dass bisher einer einen anderen Arbeitsplatz gefunden hat, im Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Paderborn.

Ein Beschluss wurde vom Ausschuss noch nicht gefasst. Nun soll in den Fraktionen weiter beraten werden, bis der Kreistag am 9. Oktober über Ausstieg oder Verbleib entscheidet. Bei der GroKo war Sympathie für den Verbleib zu spüren. Andere Fraktionen möchten lieber einen Schlussstrich ziehen, ohne weitere Risiken.
Nachdem auf Forderung der SBL der Ausschuss gestern öffentlich tagte, wird dies wohl auch im Kreistag der Fall sein.

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