Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Sondersitzung des Kreisumweltausschusses zur Afrikanischen Schweinepest

By admin at 8:55 pm on Monday, May 11, 2026

Das Hauptausbreitungsgebiet der Afrikanische Schweinepest liegt derzeit in den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein sowie im südlichen Hochsauerlandkreis (Raum Schmallenberg).

Aktuelle Fallzahlen (Stand laut LAVE NRW)SI

Die aktuellen Fallzahlen zur Afrikanischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen (Stand laut LAVE NRW) zeigen insgesamt 46.347 durchgeführte Untersuchungen. Davon entfallen 6.710 auf den Hochsauerlandkreis (HSK), 2.637 auf den Kreis Olpe (OE) und 4.462 auf den Kreis Siegen-Wittgenstein (SI).

Von den untersuchten Proben wurden landesweit 45.782 als negativ bewertet. Im HSK waren es 6.704 negative Befunde, im Kreis Olpe 2.335 und im Kreis Siegen-Wittgenstein 4.205.

Positiv auf Afrikanische Schweinepest getestet wurden insgesamt 565 Fälle in NRW. Davon entfallen 6 Fälle auf den Hochsauerlandkreis, 302 Fälle auf den Kreis Olpe sowie 257 Fälle auf den Kreis Siegen-Wittgenstein.

Ziel aller Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Anlass der Sondersitzung

Die SPD hatte eine Sondersitzung zum Thema „Maßnahmen zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest“ beantragt.
Im Antrag wurde dies damit begründet, man wolle nicht nur reaktiv handeln, sondern frühzeitig Maßnahmen diskutieren.

 

Verlauf der Sitzung

Zu Beginn stellte eine Vertreterin des Veterinäramts die aktuelle Lage dar.
Die dargestellten Informationen entsprechen im Wesentlichen den bereits öffentlich zugänglichen Daten des Landes und des Hochsauerlandkreises.

Auf Nachfrage von Herrn Schulte-Huermann (SBF/FWG), “Worin die konkrete Dringlichkeit für eine Sondersitzung liege”, antwortete die Verwaltung:

Es gebe keine besondere Dringlichkeit; das Thema hätte ebenso in der regulären Sitzung behandelt werden können.
Auch der Antragsteller (SPD) konnte keinen konkreten Grund für die Eilbedürftigkeit benennen.

Schwerpunkt der Sitzung: Forderungen der Jägerschaft

Im weiteren Verlauf kamen (für Herrn Schulte-Huermann (SBF/FWG) überraschend) zwei Vertreter der Jägerschaft zu Wort:

  • Hegering Sundern (vertreten durch Frau Hegener)
  • Kreisjägerschaft (vertreten durch Herrn Lenze)

Kernforderung:
👉 Einführung bzw. Ausweitung einer Abschussprämie von 100 € pro erlegtem Wildschwein im gesamten Kreisgebiet

Begründung:

  • Jagd auf Schwarzwild sei sehr aufwendig
  • Wildbretpreise seien derzeit niedrig
  • Jäger würden mit der Bejagung eine Leistung für die Allgemeinheit erbringen (Seuchenvorsorge)

Bereits bestehende Regelung:

  •  In bestimmten Restriktionszonen werden derzeit 50 € pro Tier gezahlt

 

Politische Reaktionen

Vertreter von SPD und CDU unterstützten die Forderung ausdrücklich.
Diskutiert wurde insbesondere die Möglichkeit, gemeinsam eine Resolution an das Land NRW zu richten, da die Zuständigkeit für entsprechende Prämien beim Land liegt.

 

Kritische Einordnung

Der SBL/FWG-Einwand, dass Jagd traditionell auch mit Verantwortung für den Wildbestand verbunden sei und nicht primär als vergütungspflichtige Tätigkeit betrachtet werden könne, wurde von Vertretern der Mehrheitsfraktionen zurückgewiesen.

 

Fazit

  • Eine akute Dringlichkeit für die Sondersitzung war nicht erkennbar
  • Die Sitzung entwickelte sich inhaltlich weg von der Seuchenlage hin zu einer Grundsatzdebatte über die Finanzierung der Jagd
  • Zentrales Ergebnis ist die politische Vorbereitung einer Forderung nach höheren Abschussprämien gegenüber dem Land NRW

👉 Das Thema wird den Ausschuss bzw. den Kreistag voraussichtlich weiterhin beschäftigen.

 

 

 

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Haushaltsrede der SBL/FWG-Fraktion zum Haushaltsbuch 2026, gehalten von Herrn Sebastian Vielhaber am 27.03.2026

By admin at 8:11 pm on Saturday, March 28, 2026

Haushaltsrede der SBL/FWG-Fraktion zum Haushaltsbuch 2026, gehalten von Herrn Sebastian Vielhaber am 27.03.2026

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Landrat,
liebe Kreistagskolleginnen und –kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren der Presse,
verehrte Zuhörer im Publikum,
verehrte Mitarbeiter der Verwaltung,

die Fraktion der Sauerländer Bürgerliste und Freie Wähler Hochsauerland haben sich intensiv mit dem Haushaltsbuch für das Jahr 2026 beschäftigt.
Und ich möchte meine Rede heute mit einer einfachen Wahrheit beginnen:
Kommunalpolitik folgt im Kern einer klaren Regel:
Wir können dauerhaft nur das ausgeben, was wir auch einnehmen.
Ein Blick in diesen Haushalt zeigt jedoch, dass genau diese Regel zunehmend unter Druck gerät. Damit stehen wir nicht allein.
Viele Städte und Gemeinden kämpfen derzeit mit steigenden Kosten, neuen Aufgaben und gleichzeitig begrenzten Einnahmen. Gerade deshalb ist es unsere Aufgabe, hier vor Ort Verantwortung zu übernehmen und klare Prioritäten zu setzen.

Der Hochsauerlandkreis ist ein starker Kreis mit rund 260.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Mit engagierten Menschen, einer starken mittelständischen Wirtschaft, einem leistungsfähigen Handwerk und einer attraktiven Natur- und Tourismusregion. Viele Unternehmen unserer Region sind international erfolgreich, gleichzeitig ist das Sauerland für viele Menschen ein wichtiger Freizeit- und Erholungsraum.
Aber er ist eben auch ein Kreis, der – wie viele kommunale Gebietskörperschaften in Deutschland – zunehmend unter finanziellen Druck gerät. Steigende Sozialausgaben, wachsende Pflichtaufgaben und begrenzte Einnahmemöglichkeiten führen dazu, dass die finanziellen Handlungsspielräume immer enger werden.
Der Haushalt 2026 macht diese Entwicklung sehr deutlich sichtbar. Ein großer Teil der Ausgaben ist durch Pflichtaufgaben gebunden, während die Möglichkeiten zur politischen Gestaltung immer kleiner werden.
Umso wichtiger ist es, den Haushalt sorgfältig zu analysieren, Prioritäten zu setzen und offen über Risiken und Perspektiven zu sprechen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns nun einen genaueren Blick auf die Zahlen werfen.
Der Gesamtergebnisplan weist Aufwendungen in Höhe von rund 637 Mio. Euro auf. Dem gegenüber stehen Erträge in Höhe von rund 630 Mio. Euro.

Das bedeutet: Auch in diesem Jahr müssen wir wieder Geld aus der Rücklage entnehmen, um einen ausgeglichenen Haushalt darstellen zu können.
Das ist keine Katastrophe. Aber ein deutliches Warnsignal.

Positiv ist:
Der Hebesatz für die Jugendamtsumlage wird zwar gesenkt, aber trotzdem sollen die Einnahmen aus der Jugendamtsumlage um mehr als 4 Mio. Euro steigen. Auch hier kommt es also zu einer erheblichen Mehrbelastung für die 9 Gemeinden ohne eigenes
Jugendamt.
Gleichzeitig steigt der Hebesatz für die Kreisumlage auf 38,08 Prozent – mit direkten Auswirkungen auf alle Städte und Gemeinden.
Die finanzielle Lage bleibt also angespannt.
Die Ursachen dafür kennen wir alle: steigende Baukosten, höhere Energiepreise, wachsende Personalkosten und immer neue gesetzliche Aufgaben – bei gleichzeitig unsicheren Einnahmen.

Deshalb wird derzeit auch über Instrumente wie den globalen Minderaufwand diskutiert.
Eines ist klar:
Ein globaler Minderaufwand ist kein Ersatz für solide Haushaltspolitik.
Aber er kann helfen, Planung und Realität näher zusammenzubringen.
Wenn bereits viele Kommunen dieses Instrument nutzen, dann sollte auch der Kreis bereit sein, es maßvoll einzusetzen.

Für uns entscheidend ist:
Ein Haushalt darf nicht nur auf dem Papier funktionieren. Er muss auch im Alltag tragfähig sein.
Ein globaler Minderaufwand von einem Prozent würde den Haushalt um rund 5 Millionen Euro entlasten.
Das würde unmittelbar auch die Umlagen senken – und damit die Städte und Gemeinden entlasten. Das verbleibende Defizit ließe sich vollständig aus der Ausgleichsrücklage decken.
Eine Erhöhung der Kreisumlage gegenüber dem Vorjahr wäre vermeidbar.
Wir sprechen also nicht über ein Risiko, sondern über ein bewährtes Instrument zur Stabilisierung.
Deshalb halten wir es für angemessen, dieses Instrument im Haushalt 2026 vorzusehen.
Neben der finanziellen Gesamtbetrachtung dürfen wir auch die inhaltlichen Schwerpunkte nicht aus dem Blick verlieren.

Ein besonders wichtiger Bereich ist die frühkindliche Bildung.
Frühkindliche Bildung ist kein Nebenschauplatz kommunaler Politik. Sie ist eine der wichtigsten Investitionen in die Zukunft unserer Kinder – und damit auch in die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes Sauerland.
Gerade deshalb sehen wir die aktuellen Entwicklungen rund um das geplante neue Kita-Gesetz des Landes kritisch. Wenn künftig in den Randzeiten der Betreuung eine Art „Pädagogik light“ möglich sein soll, dann ist das aus unserer Sicht ein Schritt in die falsche Richtung.
Fünf Stunden hochwertige pädagogische Arbeit in der Kernzeit reichen nicht aus. Bildung und Betreuung finden nicht nur zwischen neun und zwei Uhr statt. Kinder brauchen während der gesamten Betreuungszeit qualifizierte pädagogische Begleitung.
Deshalb erwarten wir vom Hochsauerlandkreis, dass er hier klare Prioritäten setzt. Wenn es notwendig ist, zusätzliche Mittel einzusetzen, um auch in den Randzeiten gut ausgebildetes Fachpersonal in den Kitas zu sichern, dann sollten wir genau das tun.
Denn eines muss auch klar sein: Geld für gute frühkindliche Bildung ist besser investiert als Geld für die Mietgarantie bei leerstehenden Kita-Plätzen, die letztlich privaten Investoren zugutekommen.
Wer heute bei der Qualität der frühkindlichen Bildung spart, zahlt morgen einen deutlich höheren Preis – gesellschaftlich und wirtschaftlich.
Wenn wir über die Zukunft des Hochsauerlandkreises sprechen, dann sprechen wir vor allem über unsere Kinder und Jugendlichen – über ihre Bildung, ihre Chancen und ihre Teilhabe.
Und genau deshalb müssen wir auch ehrlich sagen: Bei unseren Schulen gibt es weiterhin großen Handlungsbedarf. Moderne Lernräume, digitale Ausstattung, Barrierefreiheit und energetische Sanierungen sind keine Luxusprojekte – sie sind Grundvoraussetzungen für gute Bildung.
Wer heute bei unseren Schulen spart oder Investitionen aufschiebt, zahlt morgen doppelt – pädagogisch und finanziell.
Familien im Hochsauerlandkreis brauchen Planungssicherheit. Sie brauchen Strukturen, die funktionieren – nicht nur auf dem Papier.
Investitionen in Bildung, Betreuung und Inklusion sind deshalb keine freiwilligen Leistungen. Sie gehören zu den zentralen Aufgaben einer verantwortungsvollen Kreispolitik.
Neben Bildung sollten wir auch eine weitere Bevölkerungsgruppe stärker in den Blick
nehmen:

Unsere Seniorinnen und Senioren
Auch im Hochsauerlandkreis wird unsere Gesellschaft älter. Viele Menschen im Rentenalter möchten ihre Erfahrungen stärker in politische Entscheidungen einbringen – und das ist aus unserer Sicht auch richtig.
In einigen Städten gibt es bereits gute Beispiele mit aktiven Seniorenbeiräten. Auf Kreisebene fehlt eine solche Struktur bislang.
Deshalb halten wir es für sinnvoll, perspektivisch einen Kreisseniorenbeirat einzurichten, dessen Vertreter bei entsprechenden Themen in den Fachausschüssen angehört werden.
Bis dahin könnte übergangsweise der Arbeitskreis der Seniorenbeiräte im HSK diese Aufgabe übernehmen.
Denn die Erfahrung und Kompetenz der älteren Generation ist ein Gewinn für unsere kommunalpolitischen Entscheidungen.

Ein ganz anderer, aber ebenso zentraler Bereich unserer Daseinsvorsorge ist der Rettungsdienst.
In einer Anfrage haben wir nachgefragt, warum am Standort Meschede eine zusätzliche Rettungswache durch einen privaten Anbieter betrieben wird. Die Antwort der Kreisverwaltung zeigt ein deutliches Problem:
Zum Stichtag 1. Februar 2026 waren im Rettungsdienst des Kreises rund 28 Vollzeitstellen im Einsatzdienst unbesetzt, darunter zahlreiche Stellen für Notfallsanitäter und Rettungssanitäter.
Vor diesem Hintergrund soll es nach Aussage der Verwaltung derzeit nicht möglich gewesen sein, einen dritten Rettungswagen in Meschede in eigener Trägerschaft zu betreiben.
Das zeigt sehr deutlich, vor welcher Herausforderung unser Rettungsdienst steht. Für uns sollte das aber nicht bedeuten, dauerhaft auf private Anbieter auszuweichen. Vielmehr sollte es unser Ziel sein, den kommunalen Rettungsdienst wieder so attraktiv aufzustellen, dass wir ausreichend Personal gewinnen und halten können. Denn der Rettungsdienst ist eine Kernaufgabe des Kreises. Hier geht es um schnelle Hilfe im Notfall – um Menschenleben.
Deshalb sollten wir alles daransetzen, die Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst zu verbessern und genügend Fachkräfte zu gewinnen, damit der Hochsauerlandkreis seinen Rettungsdienst auch künftig möglichst aus eigener Kraft sicherstellen kann.
Denn eine starke öffentliche Daseinsvorsorge bedeutet auch:
Der Kreis muss in der Lage sein, seine zentralen Aufgaben selbst zu erfüllen.
Zum Rettungsdienst gehört aber nicht nur ausreichend Personal, sondern auch eine funktionierende Infrastruktur.
Bereits im September 2021 hat der Kreistag die dritte Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans beschlossen – also vor inzwischen viereinhalb Jahren. Darin ist unter anderem der Bau von sieben neuen Rettungswachen vorgesehen, teilweise zusätzlich, teilweise als Ersatzstandorte.
Doch man muss feststellen: Seitdem ist viel zu wenig passiert. Bis alle Wachen tatsächlich fertiggestellt sind, werden voraussichtlich mindestens acht Jahre vergangen sein – wahrscheinlich sogar noch mehr.
Dabei geht es hier nicht um irgendein Bauprojekt, sondern um eine wesentliche Verbesserung der medizinischen Versorgung der Menschen in unserem Kreis.
Zu dieser sehr unbefriedigenden Entwicklung hat leider auch die Kreisverwaltung beigetragen. Die Beauftragung eines Generalplaners wurde forciert – und der ausgewählte Planer ist nach einem mehr als fragwürdigen Auswahlverfahren schließlich insolvent gegangen.
Gerade bei so wichtigen Projekten dürfen wir uns solche Verzögerungen und daraus entstehende Mehrkosten künftig nicht mehr leisten.
Neben der Daseinsvorsorge stellt uns auch ein weiterer Bereich vor große Herausforderungen.

Der Ausbau erneuerbarer Energien wird auch im Hochsauerlandkreis weiter eine Rolle spielen. Die Meinungen darüber gehen – auch hier im Kreistag – durchaus auseinander.
Umso wichtiger ist es, die konkreten Auswirkungen vor Ort genau zu betrachten.
Dabei geht es nicht nur um den Standort der Anlagen selbst, sondern auch um die notwendige Infrastruktur – insbesondere um die Zuwegung.
Es gibt in unserem Kreis geeignete Standorte für solche Projekte. Gleichzeitig gibt es aber auch Bereiche, in denen erhebliche Eingriffe in sensible Naturräume drohen, etwa wenn Anlagen im Hang oder im Wald errichtet werden sollen und die Zuwegung durch besonders wertvolle Landschaftsräume führt.
Die Diskussion um das Aupketal bei Moosfelde hat gezeigt, wie sensibel solche Entscheidungen sind. Die vom Landrat veranlasste Dringlichkeitsentscheidung zur Befreiung von den Festlegungen des Landschaftsplans stellt einen sehr weitreichenden Eingriff dar.
Gerade deshalb hätten wir es für sinnvoll gehalten, sich im Umweltausschuss vor Ort ein eigenes Bild zu machen. Leider wurde unser Antrag auf eine Ortsbesichtigung abgelehnt.
Doch die Herausforderungen im Zusammenhang mit Windenergie enden nicht bei Stand-ort- und Infrastrukturfragen.
In zwei Anfragen habe ich nachgefragt, wie der Kreis sicherstellt, dass der Rückbau am Ende der Laufzeit auch tatsächlich finanziell abgesichert ist. Die Antworten zeigen: Die Höhe der Bürgschaften orientiert sich pauschal an 6,5 Prozent der Gesamtinvestitionskosten – eine eigene Prüfung oder regelmäßige Überprüfung der tatsächlichen Rückbaukosten findet bislang nicht statt.
Keine eigenen Gutachten.
Keine Nachkalkulation.
Keine Anpassung an reale Preis- und Kostenentwicklungen.
Und genau hier beginnt das Problem:
Denn wenn ein Betreiber in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder insolvent wird – und die Bürgschaft nicht ausreicht –, stellt sich eine sehr unangenehme Frage:
Wer bezahlt am Ende die Rechnung?
Unsere Antwort ist klar: Nicht der Steuerzahler.
Deshalb brauchen wir mehr Transparenz und eine realistische Risikoabschätzung.

Wer genehmigt, trägt Verantwortung – nicht nur für den Bau, sondern auch für den Tag, an dem nichts mehr läuft.

Meine Damen und Herren, auch im Bereich der Mobilität zeigt sich derzeit ein sehr problematisches Bild.
Zwischen Arnsberg und Meschede fährt seit Februar kein Zug mehr – und das soll voraussichtlich – mit nur einem Monat Unterbrechung – bis Dezember so bleiben. Die Bahnhöfe Oeventrop und Freienohl werden bereits seit Ende letzten Jahres nur noch von jedem zweiten Zug angefahren. Und zwischen Bestwig und Marsberg wird der Bahnverkehr über viele Jahre hinweg immer wieder stark eingeschränkt sein, mit monatelangen Vollsperrungen.
Diese Situation ist für viele Pendlerinnen und Pendler schlicht nicht akzeptabel. Leider wurden in den Gremien des Kreises mehrfach Vorschläge der SBL abgelehnt, mit denen die Auswirkungen der Baumaßnahmen deutlich hätten reduziert werden können.
Und wenn man sich gleichzeitig anschaut, dass der Kreistag gerade erst den größten Einschnitt beim Linienbusangebot in der Geschichte des Hochsauerlandkreises beschlossen hat, dann zeigt sich ein problematisches Bild: Unsere Verkehrspolitik ist nach wie vor zu stark auf das Auto ausgerichtet.

Meine Damen und Herren, bevor ich zum Schluss komme, möchte ich mich ausdrücklich bedanken.
Ein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hochsauerlandkreises und den Betrieben, die an der Erstellung des umfangreichen Haushalts- und Zahlenwerkes 2026 mitgewirkt haben.
Nicht zu vergessen bei den vielen Ehrenamtlichen in unserem Kreis, die sich in sportlichen, musischen, sozialen oder kulturellen Einrichtungen, Kinder- und
Jugendeinrichtungen sowie den Seniorenbeiäten engagieren. All diese Menschen leisten einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gemeinschaft.

Meine Damen und Herren,
dieser Haushalt ist mehr als eine Sammlung von Zahlen.
Er ist ein Gradmesser dafür, wie ernst wir es mit unserer Verantwortung nehmen.
Ja – die Rahmenbedingungen sind schwierig.
Ja – viele Entwicklungen können wir auf Kreisebene nicht allein steuern.
Aber:
Das entbindet uns nicht von der Pflicht, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Die entscheidende Frage ist doch:
Wo setzen wir unsere Prioritäten?

Bei der Qualität von Bildung – oder bei kurzfristigen Einsparungen?
Bei einer starken öffentlichen Daseinsvorsorge – oder beim schleichenden Rückzug aus eigener Verantwortung?
Bei nachhaltigen Lösungen – oder bei dem Prinzip Hoffnung?

Wir haben heute die Wahl.
Wir können diesen Haushalt einfach verwalten – oder wir können ihn aktiv gestalten.
Wir können Risiken ausblenden – oder wir können sie offen benennen und verantwortungsvoll damit umgehen.
Und wir können Belastungen weitergeben – oder wir können bewusst für Entlastung sorgen, wo sie dringend gebraucht wird.

Für uns ist klar:
Politik darf sich nicht darin erschöpfen, Probleme zu beschreiben.
Sie muss den Anspruch haben, sie zu lösen.
Deshalb werden wir diesen Haushalt daran messen, ob er den Menschen in unserem Kreis wirklich gerecht wird – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag.
Ob er unseren Kindern gute Bildung ermöglicht.
Ob er eine verlässliche Versorgung sicherstellt.
Und ob er unsere Städte und Gemeinden nicht überfordert.
Denn am Ende geht es um Vertrauen.
Vertrauen in politische Entscheidungen.
Vertrauen in die Handlungsfähigkeit dieses Kreises.

Und dieses Vertrauen entsteht nicht durch Zahlenwerke – sondern durch klare Prioritäten und nachvollziehbare Entscheidungen.

Meine Damen und Herren,
wir treffen heute keine technische Entscheidung.
Wir treffen eine Richtungsentscheidung.
Und genau deshalb lautet unsere Haltung:
Wir werden dem vorgelegten Haushalt und dem Stellenplan nicht zustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Freundliche Grüße
Sebastian Vielhaber
– Stellvertretender Fraktionsvorsitzender –

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Intransparenz und Demokratie-Fails: Absurdes aus dem Gesundheitsausschuss?

By admin at 9:56 pm on Thursday, March 12, 2026

Ein Wirtschaftsplan in Millionenhöhe ohne Details und der dreiste Versuch, Stimmrechte zu beschneiden – die Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 11.03.2026 setzte neue Maßstäbe in Sachen fragwürdiger Ausschussarbeit.

20,8 Millionen Euro für „Irgendwas“?
Auf der Tagesordnung stand der Wirtschaftsplan des Rettungsdienstes: Ein Volumen von fast 60 Mio. Euro. Davon entfallen allein 20,8 Mio. Euro auf „bauliche Maßnahmen“. Das Problem: Es gab keinerlei Erläuterungen dazu.

Die Nachfrage unserer Fraktion, um welche konkreten Projekte es sich handelt und wie hoch die Gesamtkosten inklusive der Folgejahre ausfallen, blieb unbeantwortet. Die Kreisverwaltung konnte oder wollte keine Auskunft geben. DAs Beste: Laut dem Ausschussvorsitzenden (CDU) sei man dafür angeblich gar nicht zuständig – und das in dem einzigen Gremium, das diesen Plan inhaltlich berät. Transparenz sieht sicherlich anders aus!

Der versuchte „Stimmrechts-Raub“?
Noch interessanter wurde es bei einer Abstimmung zum Verfahren. Der Ausschuss hat 23 stimmberechtigte Mitglieder mit je einer Stimme, und bisher gab es mit der Stimmberechtigung bei Abstimmungen noch nie ein Problem. Doch der Kreisdirektor (ebenfalls CDU) und einige Mitglieder der CDU-Fraktion behaupteten, es seien hier nur die Kreistagsmitglieder und nicht die Sachkundigen Bürger*innen stimmberechtigt??? Ein dreister Versuch zum Ausschluss von Stimmrechten. Gesetz und Geschäftsordnung defnieren das eindeutig anders…

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Zuwegung Windpark Aupketal: Naturschutz im Schnellverfahren geopfert?

By admin at 9:36 pm on Thursday, March 12, 2026

Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste/Freie Wähler (SBL/FWG) kritisiert das Vorgehen der Kreisverwaltung und der Mehrheitsfraktionen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Zuwege für den Windpark Aupketal scharf. Trotz massiver ökologischer Bedenken und eines ablehnenden Votums des Naturschutzbeirats sollen vollendete Tatsachen geschaffen werden – unter Umgehung des Kreistags.

Mehrere Mitglieder unserer SBL/FWG-Fraktion haben sich am 9. März 2026 vor Ort im Aupketal ein Bild von der Lage gemacht. Was wir dort vorfanden, ist erschütternd.Das Aupketal ist ein besonders wertvolles FFH- und Naturschutzgebiet. Der Landschaftsplan Arnsberg (Stand 2019) weist das „Waldreservat Moosfelde“ explizit als Waldgebiet von internationaler Bedeutung aus. Schutzzweck ist die Erhaltung eines weitgehend unzerschnittenen Lebensraums für seltene Tier- und Pflanzenarten.

Zerstörung trotz fehlender Befreiung
Obwohl die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Landschaftsplans noch gar nicht final erteilt wurden, sind die Arbeiten bereits in vollem Gange. Über 100 Laubbäume wurden gefällt, Erdbewegungen vorgenommen und Fahrwege massiv befestigt. Dabei zeigen sich erhebliche Mängel in der Ausführung:

    • Fehlender Gewässerschutz: Es gibt großräumigen Sedimenteintrag in die Bäche. Wirksame Sperren zum Schutz der Wasserläufe fehlen völlig.

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  • Schädigung des Bodens: Eigene Untersuchungen von Schotterhaufen vor Ort ergaben, dass kalkhaltiges Material verwendet wird. Für den dortigen Lößboden ist dies ökologisch völlig ungeeignet und führt zu nachhaltigen Schäden.

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    • Baustaub: Bodenmassen werden ohne jede Befeuchtung abgefahren, was zu einer enormen Staubentwicklung führt.

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Besonders kritisch: Für den Transport der riesigen Rotorblätter („Bladelifter“) sind weitere massive Eingriffe geplant, darunter Begradigungen von jeweils 100 Metern Länge vor und hinter den Brücken über die Aupke.
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Demokratiefeindliches „Eilverfahren“
Die Rolle der Verwaltung in diesem Verfahren ist mehr als fragwürdig. Am 5. Februar 2026 lehnte der Naturschutzbeirat die Befreiungen mit großer Mehrheit ab. Anstatt sich inhaltlich mit diesen Bedenken auseinanderzusetzten, konstruierte die Verwaltung eine „Eilbedürftigkeit“.
Über eine Ergänzungsvorlage vom 3. März sollte das Votum des Beirats nicht im zuständigen Kreistag am 27. März, sondern bereits am 12. März im Kreisausschuss zurückgewiesen werden. Weder der Umweltausschuss noch die Kreistagsmitglieder wurden aktiv über diese Drucksache informiert. Erst durch die Aufmerksamkeit des Sachkundigen Bürgers der SBL/FWG im Umweltausschuss wurde dieses Hinterzimmer-Verfahren bekannt.

Keine rechtliche Grundlage für Dringlichkeit
Aus Sicht der SBL/FWG sind die Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsentscheidung durch den Kreisausschuss eindeutig nicht erfüllt. Eine solche ist rechtlich nur zulässig, wenn die Einberufung des Kreistags zeitlich nicht mehr möglich wäre. Da zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage jedoch beide Gremien noch nicht einberufen waren und für beide identische Fristen gelten, hätte der Kreistag ordnungsgemäß beteiligt werden können.
Aktuelle Berichte (z.B. im Soester Anzeiger) belegen zudem, dass der Weitertransport der Rotorblätter zum Aupke-Parkplatz erst für Ende April/Anfang Mai 2026 geplant ist. Die behauptete zeitliche Not war somit offensichtlich ein Vorwand.

Fazit der SBL/FWG
Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Verwaltung vor den Forderungen des Vorhabenträgers eingeknickt ist. Es ist jedoch die Pflicht des Investors, Planungen so rechtzeitig vorzulegen, dass ordnungsgemäße Genehmigungsverfahren möglich sind.
Dass unser Antrag auf einen Ortstermin im Umweltausschuss abgelehnt wurde, ist bedauerlich. Wer sich der Situation vor Ort entzieht und fachliche Bedenken des Naturschutzbeirats per Schnellverfahren wegwischt, handelt verantwortungslos gegenüber einem der wertvollsten Naturräume unseres Kreises. Wir fordern eine Rückkehr zu einem rechtsstaatlichen Verfahren und eine sofortige Prüfung der ökologischen Schäden im Aupketal.

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Kahlschlag mit System? SBL fordert Aufklärung über Baumfällungen und Gutachter-Standards im HSK; Teil 2 “Der Antrag”

By admin at 8:45 pm on Sunday, February 15, 2026

Antrag gemäß § 2 Abs.1 i. V. m. § 21 Abs. 2g der Geschäftsordnung des Kreistags für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (geplant für den 04.03.2026) beantragt die SBL/FWG-Kreistagsfraktion den folgenden Tagesordnungspunkt:

Umgang mit Baumfällungen im Innenbereich – Verkehrssicherungspflicht, fachliche Standards und Rolle der Aufsichtsbehörden

mit folgendem Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten einen Sachstands- und Fachbericht vorzulegen zu folgenden Punkten:

1. Abgrenzung von Zuständigkeiten
Darstellung der rechtlichen Zuständigkeiten von Kommunen, Kreis und Bezirksregierung bei Baumfällungen im Innenbereich, insbesondere im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht.

2. Fachliche Standards bei Baumkontrollen und Gutachten
Darstellung der im Kreisgebiet üblichen fachlichen Anforderungen an Baumkontrollen, Gefahreneinschätzungen und die Beauftragung externer Gutachter, einschließlich der Frage, welche Mindeststandards aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde als fachgerecht anzusehen sind.

3. Verhältnismäßigkeit und Naturschutzbelange
Darstellung, wie bei Fällentscheidungen im Innenbereich sichergestellt wird, dass Eingriffe in den Baumbestand verhältnismäßig erfolgen und Naturschutzbelange – auch außerhalb formaler Zuständigkeiten – angemessen berücksichtigt werden.

4. Rolle der Aufsichtsbehörden
Darstellung der Rolle des Kreises und der Bezirksregierung bei Beschwerden oder strittigen Fällen im Zusammenhang mit Baumfällungen im Innenbereich.

5. Handlungsmöglichkeiten des Kreises
Prüfung, inwieweit der Kreis durch Empfehlungen, Leitlinien oder andere geeignete Instrumente zu einer einheitlichen, fachlich fundierten und transparenten Praxis bei Baumfällungen im Kreisgebiet beitragen kann.

Begründung

„Baumfällungen im Innenbereich führen regelmäßig zu erheblicher öffentlicher Aufmerksamkeit und tiefgreifenden Konflikten zwischen Gefahrenabwehr und Naturschutz. Aktuelle Vorgänge im Kreisgebiet – insbesondere die erheblichen Fällungen in der Stadt Olsberg – verdeutlichen eine besorgniserregende Diskrepanz in der fachlichen Bewertung der Stand- und Bruchfestigkeit von Stadtbäumen.

Wenn externe Gutachter zu wesentlich unterschiedlichen Ergebnissen, als die verantwortlichen Gutachter der Stadt kommen, erschüttert dies das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit und Fachlichkeit kommunaler Entscheidungen. Es besteht daher ein dringendes öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich:

1. Fachlicher Mindeststandards:
Welche methodischen Anforderungen stellt die Untere Naturschutzbehörde an Gutachten, um sicherzustellen, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht als Pauschalargument für ökonomisch motivierte oder übermäßige Fällungen missbraucht wird?

2. Qualitätssicherung:
Wie kann verhindert werden, dass Gefahreneinschätzungen ohne ausreichende Validierung zur Grundlage für unumkehrbare Eingriffe in das Stadtklima und das Ortsbild werden?

3. Aufsichtsfunktion:
Es bedarf einer Klärung, welche fachliche Instanz bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit kommunaler Fällbeschlüsse intervenieren oder beratend tätig werden kann.

Ziel dieser Anfrage ist es ausdrücklich nicht, die kommunale Selbstverwaltung zu beschneiden. Vielmehr soll durch die Erarbeitung einheitlicher Leitlinien und fachlicher Orientierungsrahmen eine rechtssichere, fachlich fundierte und für die Bürger nachvollziehbare Praxis im gesamten Hochsauerlandkreis gefördert werden.
Nur durch klare Standards lässt sich der Schutz des Baumbestandes mit den notwendigen Sicherheitsaspekten dauerhaft in Einklang bringen.“

Mit freundlichen Grüßen

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Kahlschlag mit System? SBL fordert Aufklärung über Baumfällungen und Gutachter-Standards im HSK

By admin at 8:39 pm on Sunday, February 15, 2026

Olsberg / Meschede. Die massiven Baumfällungen im Stadtgebiet von Olsberg sorgen weiterhin für erhebliche Unruhe und Unverständnis. Im Zentrum der Kritik steht die Entscheidung des Stadtrates, insgesamt 27 ortsbildprägende Bäume fällen zu lassen – trotz massiver fachlicher Bedenken. Die SBL-Fraktion hat nun einen umfassenden Antrag an den Kreisumweltausschuss gestellt, um die Rolle der Aufsichtsbehörden und die Qualität der zugrunde liegenden Gutachten kritisch zu hinterfragen.

Widersprüchliche Gutachten und zweifelhafte Methoden Anlass für die Initiative sind Berichte über eklatante Widersprüche bei der Zustandsbewertung der Bäume. Während die Stadtverwaltung sich auf die Einschätzung eigener Fachleute beruft, die eine akute Gefahr für die Verkehrssicherheit sehen, hagelt es Kritik von externen Experten. Ein renommierter Gutachter attackierte den Ratsbeschluss offen und bezeichnete die geplanten Fällungen als fachlich nicht nachvollziehbar. Dennoch weigerte sich die Ratsmehrheit in Olsberg beharrlich, eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen, und schuf stattdessen Fakten.

Verkehrssicherungspflicht als „Freibrief“? Für die SBL stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Verkehrssicherungspflicht im Hochsauerlandkreis zunehmend als pauschale Rechtfertigung für großflächige Fällungen missbraucht wird. „Es darf nicht sein, dass ökonomische Interessen oder Bequemlichkeit in der Verwaltung über den Naturschutz und das Ortsbild triumphieren, nur weil Gutachten nicht kritisch hinterfragt werden“, so die SBL. Wenn Gutachten zu diametral unterschiedlichen Ergebnissen kommen, ist das Vertrauen der Bürger in ein rechtsstaatliches Verfahren massiv gefährdet.

Der Kreis in der Pflicht: Antrag an den Umweltausschuss Mit ihrem Antrag will die SBL den Fokus nun auf die übergeordnete Ebene lenken. Der Kreisumweltausschuss soll klären, welche fachlichen Mindeststandards die Untere Naturschutzbehörde (UNB) bei Baumkontrollen und Gefahreneinschätzungen eigentlich vorschreibt.

Die SBL fordert im Wesentlichen:

1. Klärung der Zuständigkeiten: Wo endet die kommunale Freiheit, und wo beginnt die Aufsichtspflicht von Kreis und Bezirksregierung?

2. Qualitätssicherung: Welche Standards müssen Gutachten erfüllen, um als „fachgerecht“ zu gelten?

3. Transparenz: Wie wird bei strittigen Fällen sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt?

4. Leitlinien für den HSK: Die Prüfung, ob kreisweite Empfehlungen eine einheitliche und naturverträgliche Praxis sicherstellen können.

Ziel: Schutz des Baumbestandes statt blinder Aktionismus Die SBL betont, dass es nicht darum geht, notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu verhindern. Es geht jedoch um die Qualität der Entscheidungsfindung. Ein Baum, der Jahrzehnte zum Stadtklima beigetragen hat, darf nicht aufgrund einer fragwürdigen Aktenlage innerhalb weniger Minuten fallen. Die Aufsichtsbehörden dürfen hier nicht länger wegschauen, wenn Bürger und Experten begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Fällungen anmelden.

Wir werden über die Antwort der Verwaltung und die Beratungen im Ausschuss weiter berichten.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Forst,Klimaschutz,LandschaftsschutzComments Off on Kahlschlag mit System? SBL fordert Aufklärung über Baumfällungen und Gutachter-Standards im HSK

Leider gibt es keine kommunalen Untersuchungsausschüsse…

By admin at 11:59 pm on Friday, January 2, 2026

Den Vorgang kann man als einen von sechs Skandalen betrachten, die der Autor in seiner 21jährigen Mitgliedschaft im Kreistag des HSK erlebt hat. Sinnvoll wäre hier die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, um die Abläufe besser aufklären zu können – aber dieses meist wirkungsvolle Instrument gibt es auf kommunaler Ebene nicht, nur im Bundestag und im Landtag.

Daher hier nur die Dokumentation der aktuellen Antwort des Landrats auf eine Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion. Die Anfrage war noch vor der Konstituierung des neuen Kreistags eingebracht worden, wurde allerdings erst im Dezember beantwortet. Unterschrieben wurde die Antwort vom „neuen“ Landrat; aber die inhaltliche Zuständigkeit fällt nur in die Amtszeit des früheren Landrats.

Zur Vorgeschichte:
Am 21.09.2021 beschloss der Kreistag eine Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans. Darin ist der Neubau von 7 Rettungswachen und einem Notarztstandort vorgesehen. Landrat, Kreisverwaltung und mit ihnen (erwartungsgemäß) die CDU- und FDP-Fraktion bestanden darauf, dass mit der Planung ein Generalplanungsbüro beauftragt wird. Dafür wurde ein dubios erscheinendes Auswahlverfahren gestartet, faktisch durchgeführt von einem in Essen ansässigen Berater, der auch als Projektbetreuer tätig wurde. Als die Vergabe anstand, beantragte die SBL-Fraktion die Aufhebung des Vergabeverfahrens. Denn zum einem erschien die Beauftragung eines Generalplaners nach wie vor völlig ungeeignet, zum anderen waren uns viele gravierende Merkwürdigkeiten bei der Auswahl des vorgeschlagenen Planungsbüros aufgefallen. Doch der Kreistag lehnte am 24.08.2022 mit großer Mehrheit unseren Antrag ab und stimmte dem Vergabevorschlag zu. Über unsere vielen unbeantworteten Fragen können wir hier nicht berichten, da dieser Teil der Kreistagssitzung nicht öffentlich stattfand.

Doch das Desaster folgte: Die 8 Bauprojekte machten fast keine Fortschritte, und über das beauftragte Büro wurde am 21.07.2025 vom Amtsgericht Kassel ein Insolvenzverfahren eröffnet. Mittlerweile sind mehr als 4 Jahre seit dem Beschluss des Kreistags über die 8 Neubauten vergangen, und es werden noch mindestens 4 weitere Jahre bis zur Fertigstellung vergehen. Der Generalplaner hat für seine sehr dürftigen Arbeiten ca. 730.000 Euro erhalten.

Aus solchen Erfahrungen könnte man ja wenigstens lernen. Daher beantragte die SBL-Fraktion für die Sitzung des Kreistags am 24.10.2025, eine weisungsunabhängige Stelle einzurichten, um bei künftigen Auftragsvergaben ab etwa 500.000 € die Bonität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerber bzw. Bieter zu prüfen, sowie die Durchführung von Maßnahmen gegen möglichen Korruptionsverdacht. Doch auch dieser Antrag wurde abgelehnt, weil angeblich bereits ausreichende gesetzliche Regelungen und eine Dienstanweisung bestünden.

Auch in der Sitzung des Bauausschusses am 07.10.2025 stand das Thema auf Antrag unserer Fraktion auf der Tagesordnung. Als Zuhörer könnte man den Eindruck haben, sich in einer Märchenstunde zu befinden. Denn Ausschussvorsitzende und Kreisverwaltung behaupteten, diese Entwicklung sei nicht absehbar gewesen, und beklagten, dass sie jetzt ganz viel Arbeit hätten… Mit der Fortsetzung der Planungen wurden nun übrigens doch mehrere regionale Büros beauftragt, wie wir es von Anfang an gefordert hatten…

Nachdem die Sitzungsprotokolle zu diesem Thema sehr dürftig ausfielen, brachten wir noch eine schriftliche Anfrage ein. Im Folgenden stehen jeweils die Fragen, die dazugehörigen Antworten und (in kursiver Schrift) Kommentare. Anders als bei früheren Anfragen wurde hier von Landrat und Kreisverwaltung kein Teil der Antworten als vertraulich gekennzeichnet, so dass wir die Inhalte komplett veröffentlichen, allerdings ohne weitere Ergänzungen aus nichtöffentlichen Unterlagen.

Wir haben in diesem Blog über dieses Thema bereits mehrfach berichtet:
https://sbl-fraktion.de/?p=11821
https://sbl-fraktion.de/?p=11814
https://sbl-fraktion.de/?p=10755
https://sbl-fraktion.de/?p=10718

Antwort des Landrats auf die Anfrage „Generalplaner für die Neubauten nach dem Rettungsdienstbedarfsplan“

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Warum wurde der Vertrag mit dem Generalplaner vom damaligen Landrat erst im November 2024 unterzeichnet, mehr als 2 Jahre nach der Auftragsvergabe?
Der Vertrag war Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit dem Zuschlag im Vergabeverfahren ist dieser Vertrag dann für beide Vertragsparteien bindend geworden.. Einer Unterzeichnung der Vertragsurkunde bedurfte es rechtlich nicht mehr. Diese ist rein deklaratorisch. Der förmliche Vertrag wurde auf Wunsch des Generalplaners RJ noch angefertigt.

2. Wie ist diese Vertragsunterzeichnung zu erklären, obwohl bereits exakt 2 Wochen nach dieser Vertragsunterzeichnung im Kreishaus ein internes Krisengespräch stattfand, in dem 15 gravierende Mängel aufgelistet wurden, die alle bereits lange vor der Vertragsunterzeichnung entstanden waren?
s.o.

Wenn zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bereits zahlreiche extreme Mängel in der Arbeit des Generalplaners bekannt waren, wieso hat sich die Kreisverwaltung dann zur Vertragsunterzeichnung drängen lassen?
Im Übrigen stimmt es nicht, dass generell nach Vergaben kein Vertrag mehr erstellt und unterschrieben wird. Dies ist vielmehr üblich, um Einzelheiten in der Abwicklung mit dem Auftragnehmer zu regeln.

3. Laut Akte der Kreisverwaltung wurde bei einer Anfrage an die „Creditreform” lediglich abgefragt und festgestellt, dass die Firma des Auftragnehmers „aktiv” sei; weitere Informationen wurden bei dieser Abfrage nicht eingeholt. Aus den im „Unternehmensregister” des Bundesanzeigers öffentlich zugänglichen Jahresabschlüssen des Generalplaners ergab sich jedoch, dass die Eigenkapitalquote des Auftragsnehmers unter 0,5 % lag, in allen 4 veröffentlichten Jahresabschlüssen nie Gewinne ausgewiesen wurden und die Verschuldung größer war als der Jahresumsatz. Warum wurden diese sehr deutlichen Warnzeichen nicht beachtet?
Die Rechtslage wurde umfassend im Zusammenhang mit Ihrem Antrag vom 08.10.2025 in der Verwaltungsvorlage Drucksache Nr. 10/1292 dargelegt. Es wird daher auf diese Ausführungen verwiesen.

Hier geht es nicht um die Rechtslage, sondern um ökonomische Vernunft. Die Kreisverwaltung hat offensichtlich rein gar nichts unternommen, um die wirtschaftliche Solidität des Vertragspartners zu überprüfen – und das bei einem Auftrag im Wert von mehreren Mio Euro…

4. Bei der Akteneinsicht des Unterzeichners am 20.10.2025 fiel auf, dass alle Dokumente auf einem Server des externen Projektbetreuers in Essen liegen. Wie ist das mit der Datensicherheit und Unabhängigkeit von diesem Projektbetreuer vereinbar? Wann wird dies geändert?
Die Datensicherheit auf dem System des Projektsteuerers ist gewährleistet.
Im Fachdienst 15 ist derzeit noch kein Dokumentenmanagementsystem für Bauprojekte vorhanden, dieses befindet sich jedoch in der Anschaffung. Es wurde nach durchgeführtem Vergabeverfahren eine Auswahl getroffen, sodass absehbar die Daten auf einem eigenen System gespeichert werden können.

Hier droht das nächste Desaster. Sinn der Frage war ja nicht zu erfahren, ob die Daten für den Projektbetreuer sicher sind, sondern ob der Kreis als Auftraggeber jederzeit einen ungehinderten Zugriff behält…

5. Bei der Akteneinsicht entstand der Eindruck, dass bei diesem Projekt eine sehr große Abhängigkeit vom Projektbetreuer in Essen besteht; bekanntlich wurden bereits die Auswahl des Auftragnehmers und die Vergabeentscheidung von ihm sehr stark beeinflusst, mit sehr zweifelhaften Auswahlkriterien. Außerdem wurde akzeptiert, dass der später beauftragte Generalplaner zahlreiche Unterlagen erst verspätet einreichte, und die Angaben in seiner Bewerbung wurden nicht gründlich überprüft.
Was unternimmt der Landrat um diese Abhängigkeit vom externen Projektbetreuer zu reduzieren?

Der Hochsauerlandkreis verfolgt die Strategie, die internen Personalkapazitäten gezielt zu stärken. In welchem Umfang die weitere Beauftragung des Projektsteuerers erfolgt, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Diese Antwort ist völlig nichtssagend…

6. Warum hat die Kreisverwaltung nicht eher auf drastische grundsätzliche Mängel in der Arbeit des Generalplaners (z.B. sehr unvollständige und von den Auftragnehmern für Gewerke nicht akzeptierte Unterlagen, erhebliche Terminüberschreitungen trotz wiederholter Mahnungen) reagiert?
In den regelmäßigen Baubesprechungen sind die Anforderungen von den HSK-Vertretern und vom Projektsteuerer konkret benannt und erörtert worden. Der Generalplaner hat zugesichert, etwaige Defizite jeweils umgehend abzustellen. Das wurde auch nachgehalten.

Die Anforderungen wurden „benannt und erörtert“ und der Generalplaner hat „zugesichert“. Aber was hat er tatsächlich gemacht? Elegante Umschreibung…


7. Wie ist es zu erklären, dass nun nach dem Ausscheiden des Generalplaners diverse Mängel in der bisherigen Ausführung auffallen (z.B. ,,runde Ecken” in den Räumen), die vom externen Projektbetreuer bereits früher hätten moniert werden müssen und nun zu erheblichem zusätzlichen Aufwand führen?
Kostenintensive gestalterische Elemente wie die „runden Ecken” wurden frühzeitig erkannt.

Der Generalplaner wurde zur Änderung der Planung aufgefordert. Diese wurde rechtzeitig umgesetzt, so dass hierfür kein zusätzlicher Aufwand entstanden ist.

Es bestehen erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Antwort…


8. Welche verbindlichen Zusagen und in welcher Höhe liegen mittlerweile von den Kostenträgern für die Mehraufwände durch den Wechsel der Planer vor?

Konkrete Mehraufwendungen sind noch nicht bekannt. In den letzten gemeinsamen Baubesprechungen wurden von allen Beteiligten Einsparpotentiale erarbeitet. Die Kostenträger wurden über die Entwicklung informiert. Eine verbindliche Zusage über die Übernahme der höheren Baukosten in Höhe der Steigerung des Baukostenindexes liegt vor (derzeit ca. 4.900,00 € bis zu 5.000,00 € pro m2 BGF).

Auch diese Frage wurde nicht beantwortet. Die konkreten Mehraufwendungen durch den Wechsel des Planers sind „nicht bekannt“. Und die Steigerung des Baukostenindexes tritt unabhängig vom Mehraufwand für den Planerwechsel ein … Vielleicht führt der Wechsel aber sogar zu Einsparungen, weil der Generalplaner viel zu teuer war? (s. nächste Frage)


9. Die Anschlussaufträge für die Fortsetzung der Planungen für die Rettungswachen und Winterberg wurden nun zu jeweils etwa 1/3 niedrigeren Kosten vergeben als von der Kreisverwaltung geschätzt.
Welche Schlüsse ziehen Landrat und Kreisverwaltung daraus für die Auftragssummen des Generalplaners?

Bei der Vergabe der Objektplanung sind die Kosten auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – (zu berücksichtigende anrechenbaren Kosten, Honorarzone, übliche Nebenkosten) ermittelt worden. Die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen sind seit 2021 frei verhandelbar; die Sätze der HOAI dienen lediglich zur Orientierung. Die eingegangenen Angebote der hiesigen Architekten lagen unter den möglichen Werten nach der HOAI.
Die Auftragssumme des Generalplaners ist mit den reinen Objektplanungsleistungen nicht vergleichbar, weil im Leistungsumfang des Generalplaners auch Tragwerksplanung, Planung technische Gebäudeausrüstung sowie Brandschutz enthalten sind.

Eine Anmerkung in eigener Sache:
Mit diesem Artikel enden 19 Jahre, in denen der bisherige Fraktionsvorsitzende der SBL-Kreistagsfraktion – als wesentlichen Teil seiner Arbeit – diesen Internetblog verantwortet hat. Der Inhalt bezieht sich noch auf die alte Wahlperiode, die mit der Konstituierung des neuen Kreistags am 21.11.2025 zu Ende ging. In diesen 19 Jahren sind fast 1.000 Beiträge erschienen, mit kritischem Blick auf die Politik vor allem im Kreisgebiet.
Die Fortsetzung dieser journalistischen Arbeit ist nun Aufgabe der neuen Fraktionsführung. Themen gibt es leider nach wie vor genug; z.B. hat die CDU-Fraktion nur einen (!) Tag vor der konstituierenden Kreistagssitzung mehrere Anträge zur Hauptsatzung und zur Geschäftsordnung eingebracht, mit denen die Transparenz der politischen Arbeit massiv eingeschränkt wurde, z.B. werden Bildaufnahmen fast völig ausgeschlossen, anders als von der Kreisverwaltung vorgeschlagen. Leider wurden sie vom Kreistag beschlossen, und von den herkömmlichen Medien interessiert sich niemand dafür, wenn auf diese Weise demokratische Rechte abgebaut werden.

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Generalplaner für Rettungswachen – Die Fortsetzung

By admin at 5:50 pm on Monday, September 29, 2025

Nun liegt die Antwort des Landrats auf die schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion zum Insolvenzverfahren für den Generalplaner vor. Wir hatten über die Entwicklung und unsere Fragen bereits hier berichtet.

1. Wie ist der weitere Ablauf für die 8 Bauprojekte?
• Mit Einverständnis der vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde zum 18.08.2025 ein Auflösungsvertrag mit dem Generalplaner geschlossen.
• Der Leistungsstand zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung wurde durch den Projektsteuerer ermittelt und einvernehmlich festgelegt.
• Der Hochsauerlandkreis hat die Verträge mit den Subplanungsbüros für Technische Gebäudeausstattung (TGA), Tragwerksplanung und Brandschutz übernommen (Vergaberechtlich ohne Ausschreibung zulässig).
• Für die Rettungswachen Winterberg, Gellinghausen und Meschede wurde nach Verhandlungsvergabe die Objektplanung (Leistungsphasen 5-8 HOAI) an das Büro Fastabend, Brilon, vergeben.
• Für die Rettungswachen Hallenberg, Medebach sowie den Notarztstandort Altenbüren läuft derzeit das Vergabeverfahren für die Objektplanung.
• Für die Rettungswachen Brilon und Schmallenberg-Gleidorf erfolgt die Ausschreibung, sobald absehbar ist, dass die vorhabenbezogenen Bebauungspläne rechtskräftig sind.

2. Wer übernimmt welche Aufgaben des bisher eingesetzten Generalplaners?
• Die Objektplanung wird abschnittsweise neu vergeben, z. B. Büro Fastabend für die ersten drei Rettungswachen.
• Die Subplaner (Tragwerksplanung, TGA, Brandschutz) setzen ihre Arbeit auf Basis der Vertragsübernahme fort.
• Der Projektsteuerer übernimmt die Koordination, Fortschrittskontrolle und Nachweisführung

3. Mit welchen weiteren zeitlichen Verzögerungen bei den einzelnen Projekten ist zu rechnen?
• Rettungswachen Winterberg und Gellinghausen: Erdbau- und Rohbauarbeiten laufen weiter.
• Büro Fastabend hat die Projektbetreuung ab 04.09.2025 aufgenommen.
• Rettungswache Meschede: Einweisung der bereits beauftragten Bauunternehmer steht unmittelbar bevor.
• Danach Fortführung der Ausführungsplanung und Vergabe der Ausbaugewerke.
• Subplaner (Tragwerk, TGA, Brandschutz) haben ihre Arbeit bereits unmittelbar nach Vertragsübernahme fortgesetzt.

4. Mit welchen weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen?
• Aktuell sind noch keine konkreten Kostensteigerungen bezifferbar.
• Die Kostenträger wurden über die Entwicklung informiert; sie haben signalisiert, dass etwaige Kostensteigerungen ggf. übernommen werden können.

7. Was unternimmt der Landrat, um die Hintergründe des damaligen Vergabevorschlags aufzuklären?
• Es besteht kein Aufklärungsbedarf.
• Das Vergabeverfahren wurde nach den gesetzlichen Erfordernissen durchgeführt. Die jeweils getroffenen Entscheidungen wurden bereits mit der Beantwortung der SBL-Anfrage vom 26.08.2022 ausführlich begründet.

8. Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen objektive Kriterien für die Auswahl formuliert werden, auch schon für die Vorauswahl?
• Bei der Vergabe der Generalplanerleistung wurden objektive Kriterien sowohl für den Teilnahmewettbewerb als auch für die anschließende Angebotsphase festgelegt. Auch in Zukunft werden Kriterien formuliert werden, die zu einer möglichst wirtschaftlichen Vergabe führen.
• Die Auswahl der Kriterien erfolgt in Abhängigkeit vom jeweiligen Auftragsgegenstand und (soweit ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird) von den besonderen Anforderungen an die ausführenden Unternehmen.

9. Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen mehr Transparenz entsteht und damit nicht am Ende nur noch eine von 8 detaillierten Bewerbungen für die abschließende Vergabeentscheidung übrigbleibt?
• Die Auswahl erfolgte transparent.
• Auf die Anzahl der eingehenden Angebote nach durchgeführtem Teilnahmewettbewerb hat die Verwaltung keinen Einfluss. Im Allgemeinen korreliert die Anzahl der Angebote mit der konjunkturellen Lage.

10. Wer ist bisher und künftig in der Kreisverwaltung dafür zuständig, die wirtschaftliche Seriosität von Unternehmen zu prüfen, die einen Auftrag im Umfang von mehreren Mio. Euro erhalten sollen?
• Die wirtschaftliche Seriosität (= wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) eines Unternehmens wird durch den jeweiligen Fachdienst bzw. einen beauftragten Dritten (z.B. Planer oder Projektsteuerer) im Rahmen der Eignungsprüfung betrachtet. Zudem erfolgt vor Auftragsvergabe eine Abfrage der Unternehmensdaten im Wettbewerbsregister durch die Vergabestelle.
• Die Rechnungsprüfung kontrolliert vor Auftragsvergabe die Durchführung der Eignungsprüfung.

11. Wie stellt sich der Landrat die künftige Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer in diesem Projekt vor?
• Der Projektsteuerer hat sich als zuverlässiger und kompetenter Partner erwiesen.
• Er verfügt über detaillierte Kenntnis der Projektziele, örtlichen Gegebenheiten und besonderen Anforderungen.
• Durch seine Mitwirkung konnte der Leistungsstand zum Auflösungsvertrag fundiert festgestellt werden.
• Die Fortführung der Zusammenarbeit gewährleistet Planungssicherheit, Kontinuität und einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz

Anmerkung: Die Antworten auf die Fragen 5 und 6 können wir hier nicht wiedergeben, da sie vertrauliche Daten enthalten.

Fazit:
Aus der Antwort ist keinerlei Problembewusstsein hinsichtlich der (absehbar!) völlig missglückten Vergabeentscheidung erkennbar.
Wenn in der Bewertung der Angebote die Punkteskalen offensichtlich auf ein Unternehmen “zugeschnitten” sind, dieses Unternehmen extrem schlechte wirtschaftliche Daten aufweist (z.B. eine Eigenkapitalquote von nur 0,3 % und keine ordnungsgemäße Veröffentlichung seiner Jahresabschlüsse) und die Bewerbung offensichtlich falsche Angaben enthält, dann sollten eigentlich alle “Alarmglocken” ganz laute Warnsignale geben…
In der Einleitung zu unserer Anfrage hatten wir erneut auf diese Bedenken hingewiesen.

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Generalplaner gescheitert: SBL fordert Aufklärung und Transparenz

By admin at 5:00 pm on Thursday, September 11, 2025

Wie wichtig kritische Fragen im Kreistag und den Ausschüssen sind, zeigt sich gerade wieder am Planungsauftrag für den Neubau von 7 Rettungswachen und einem Notarztstandort im Kreisgebiet. Hierfür hatte die Mehrheit des Kreistags vor 3 Jahren ein Architekturbüro als Generalplaner beauftragt, auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung. Kürzlich wurde für dieses Planungsbüro ein Insolvenzverfahren eröffnet vom Amtsgericht Kassel eine Indolvenzverwalterin eingesetzt und die Vermögensverwaltung angeordnet.

Diese Entwicklung kommt nicht überraschend. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte bereits vor der Auftragsvergabe intensiv recherchiert und gravierende Mängel erkannt. Doch leider entschied die Mehrheit anders. Nun hat die SBL-Fraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat gerichtet und verlangt Aufklärung. Im Folgenden dokumentieren wir diese Anfrage.

“Sehr geehrter Herr Landrat,

am 24.08.2022 hat der Kreistag – auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung – mehrheitlich beschlossen, das Unternehmen „RJ Planungsbüro GmbH & Co KG“ (Kassel/Erfurt) mit der Generalplanung für den Neubau von 7 Rettungswachen und einem Notarztstandort zu beauftragen.
Nun ist durch die „Insolvenzbekanntmachungen“ öffentlich bekannt, dass das Amtsgericht Kassel am 21.07.2025 (Az. 666 IN 225/25 e) eine Vorläufige Insolvenzverwalterin für dieses Unternehmen eingesetzt hat und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet wurde.

Wie auch im Protokoll der Kreistagssitzung vom 24.08.2022 (TOP 10) nachzulesen, hatte die SBL-Kreistagsfraktion gegen diese Vergabeentscheidung erhebliche Bedenken, sowohl gegen die Vergabe an einen Generalplaner überhaupt als auch konkret gegen die Vergabe an dieses Unternehmen. Unsere Fraktion hat in dieser Kreistagssitzung die Aufhebung des Verfahrens und die Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens gefordert (was in der gesamten Wahlperiode nur zweimal der Fall war). Wir haben damals die eklatanten Mängel im Bewertungs- und Auswahlverfahren detailliert dargelegt. Der von der Kreisverwaltung eingesetzte Projektsteuerer hatte an der Festlegung der Kriterien und der Bewertung der Angebote einen sehr großen Anteil. Eine Akteneinsicht ergab viele weitere Merkwürdigkeiten und außerdem Zweifel an der Seriösität des Anbieters, ebenso wie eigene Recherchen. So erfüllt das Unternehmen seine Publikationspflichten nur unzureichend, nach dem letzten im „Unternehmensregister“ veröffentlichten Jahresabschluss liegt die Eigenkapitalquote bei nur 0,3%, und ein Gewinn wurde in keinem der vier veröffentlichten Jahresabschlüsse ausgewiesen. Außerdem waren einige Angaben in der Bewerbung offensichtlich unrichtig. Einige weitere Einzelheiten stehen auch in unserer Anfrage vom 26.08.2022.

Leider haben sich unsere damals geäußerten Bedenken nun mehr als bestätigt. Das Ergebnis der vor drei Jahren getroffenen Entscheidung ist desaströs:
• Die Umsetzung der 3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans wird mindestens 8 Jahre dauern und sich nun weiter verzögern, so dass die sog. Hilfsfristen noch länger nicht eingehalten werden können.
• Die von der Kreisverwaltung genannten Vorteile für die Beauftragung eines Generalplaners (statt Einzelaufträgen bevorzugt an lokale Unternehmen) sind nicht eingetreten; insbesondere wurden nun doch individuelle statt standardisierter Planungen für die einzelnen Objekte vorgenommen.
• Die Kosten steigen erheblich.
• Der Aufwand für die Baubetreuung in der Kreisverwaltung steigt ebenfalls erheblich.
• Die für eines der Neubauprojekte beschlossene Holzbauweise findet nicht statt.
• Es ist noch nicht geklärt, ob und welche speziellen Beziehungen zwischen Projektsteuerer und Generalplaner es möglicherweise gab.

Daher stellen wir folgende Fragen:
1) Wie ist der weitere Ablauf für die 8 Bauprojekte?
2) Wer übernimmt welche Aufgaben des bisher eingesetzten Generalplaners?
3) Mit welchen weiteren zeitlichen Verzögerungen bei den einzelnen Projekten ist zu rechnen?
4) Mit welchen weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen?
5) Welche Zahlungen wurden bisher an den Generalplaner geleistet, welche erfolgen noch, welche Forderungen gibt es (auch seitens der Insolvenzverwalterin)?
6) Welche Zahlungen wurden bisher an den Projektsteuerer geleistet, welche erfolgen noch, welche Forderungen gibt es?
7) Was unternimmt der Landrat, um die Hintergründe des damaligen Vergabevorschlags aufzuklären?
8) Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen objektive Kriterien für die Auswahl formuliert werden, auch schon für die Vorauswahl?
9) Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen mehr Transparenz entsteht und damit nicht am Ende nur noch eine von 8 detaillierten Bewerbungen für die abschließende Vergabeentscheidung übrig bleibt?
10) Wer ist bisher und künftig in der Kreisverwaltung dafür zuständig, die wirtschaftliche Seriösität von Unternehmen zu überprüfen, die einen Auftrag im Umfang von mehreren Mio Euro erhalten sollen?
11) Wie stellt sich der Landrat die künftige Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer in diesem Projekt vor?”

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HSK-Kreisdirektor als Verbandsvorsteher abberufen

By admin at 11:35 pm on Friday, May 23, 2025

Der NWL ist der Zweckverband für den Schienenpersonennahverkehr in Westfalen. Er ist somit Besteller für alle Nahverkehrszüge, auch auf der Oberen Ruhrtalbahn. Als Mitglieder gehören dem NWL 19 Kreise an. Sein oberstes beschlussfassendes Organ ist die Verbandsversammlung, die 45 Personen als Mitglieder hat, darunter 22 aus der CDU.

Die trafen sich am 20. Mai in Unna zu einer außerordentlichen Sitzung. Anlass war die Abberufung der Verbandsvorstehers, also des Chefs des NWL. Diese Position hatte seit 4 Jahren der Kreisdirektor der HSK inne. Zwischendurch hatte er allerdings für mehrere Monate die Tätigkeit ganz eingestellt, ohne dass es zu einer Beendigung seiner Amtszeit kam.

Doch es gab gravierende Probleme, über die wir bereits hier berichtet haben. Hauptstreitpunkt war die sog. Konkurrentenklage des Kreisdirektors gegen die bisherige stellvertretende Geschäftsführerin, die als neue Chefin vorgesehen war, dann hauptamtlich. Diese Probleme führten dazu, dass Anfang April etwa 30 Mitglieder der Verbandsversammlung den Antrag auf Abberufung mit ihrer Unterschrift unterstützten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Wartezeit von 6 Wochen bis zur Abstimmung.

Diese Abstimmung fiel eindeutig aus: Alle anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung entschieden sich einstimmig für die Abberufung, aus allen Kreisen und aus allen Parteien. Ein sehr seltenes Ereignis! Der Kreisdirektor der HSK nahm selbst nicht an der Versammlung teil. Der amtierende Vorsitzende der Versammlung kommentierte die Erleichterung über das Ergebnis bei der Bekanntgabe so: “Uns allen ist ein Stein vom Herzen gefallen.”

Direkt nach der Abberufung des bisherigen Verbandsvorstehers setzte die Verbandsversammlung die bisherige stellvertretende Geschäftsführerin Auffermann als neue Geschäftsführerin ein; auch diese Position war vakant. Frau Auffermann ist auch als künftige Verbandsvorsteherin des NWL vorgesehen; dies soll dann hauptamtlich erfolgen.

Für den Kreisdirektor des HSK wird es nun sehr schwierig, den HSK außerhalb des HSK in diversen Angelegenheiten zu vertreten. Allerdings sind Landrat und CDU-Kreistagsfraktion offensichtlich nicht dazu bereit, den Kreisdirektor auch im HSK abzuberufen, wie es die SBL vorgeschlagen hat. Seine Amtszeit läuft bis Ende 2027; es könnte eine für alle Beteiligten sehr herausfordernde Phase werden…

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Kreise in NRW werden 50 Jahre alt – keine Feier im HSK

By admin at 11:50 am on Monday, May 12, 2025

Zum 01.01.1975 trat in NRW eine Kommunalreform in Kraft. Dabei entstanden auch die heute noch “gültigen” Kreise. Der Hochsauerlandkreis wurde gebildet aus dem Zusammenschluss der 3 Altkreise Arnsberg, Meschede und Brilon, mit einigen Veränderungen: So wurden vom Altkreis Arnsberg die Ämter Warstein und Balve den Kreisen Soest bzw. Märkischer Kreis zugeordnet. Nördlich von Marsberg gab es einige kleinere “Zugewinne” aus Ostwestfalen.

Das 50jährige Bestehen des HSK sollte eigentlich ein Anlass zum Feiern sein, insbesondere auch für die Öffentlichkeit und für die Mitarbeitenden der Kreisveraltung. Das hatte die SBL-Kreistagsfraktion vor einem Jahr angeregt, und der Landrat kündigte in der Kreistagssitzung am 21.06.2024 öffentlich an: “Herr Landrat Dr. Schneider kündigt die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen des Hochsauerlandkreises im Jahr 2025 an. Der Hochsauerlandkreis wird am 18.05.2025 einen „Tag der offenen Tür“ zusammen mit der Kreispolizeibehörde und Radio Sauerland anbieten.” So steht es im Protokoll.

Doch einige Monate später sagte der Landrat die Feier für die Öffentlichkeit und die Mitarbeitenden wieder ab. Nun gibt es nur einen Festakt für Honoratioren, nach der Kreistagssitzung am 04.07.2025. Einwohner*innen und Mitarbeitende werden dazu nicht eingeladen. Schade! Es wäre eine gute Gelegenheit zur Präsentation des Kreises und zur Eigenwerbung gewesen. Im Rahmen der Beratungen des Kreishaushalts 2025 stellte die SBL-Fraktion im Dezember 2024 den Antrag, das Kreisjubiläum doch öffentlich zu feiern: CDU/FDP und SPD lehnten dies ab.

KreisfestSoest2025

Wer am 18.05.2025 ein Kreisjubiläum feiern möchte, muss ins benachbarte Soest fahren. Denn der Kreis Soest veranstaltet am dortigen Kreishaus (in der Nähe des Bahnhofs) von 10 bis 16 Uhr ein umfangreiches und buntes Jubiläumsprogramm:
https://www.kreis-soest.de/kreis-politik/alle-themen/50-jahre-kreis-soest

PlanKreisfestSoest2025

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Cyber-Angriff auf die SIT kostete den HSK bisher mehr als 2,7 Mio Euro

By admin at 10:40 pm on Monday, January 13, 2025

Der Cyber-Angriff auf die Südwestfalen-IT (SIT) ist jetzt etwas mehr als ein Jahr her. In der Sitzungsdrucksache 10/1109 für den Kreisaussschuss (veröffentlicht am 13.01.2025) werdeb die Kosten, die bisher durch Mehraufwendungen und Mindereinnahmen entstanden sind, allerdings nur vom November 2023 bis zum September 2024.

In diesem Zeitraum von 11 Monaten fielen bei der SIT 836 TEuro für IT-Sicherheit (davon 515 TEuro für Lizenzkosten) und 1.964 TEuro für “Krisenbewältigung” (was nicht näher erläutert wird).

Weiter heisst es in der Sitzungsdrucksache der Kreisverwaltung:
“Des Weiteren sind verringerte Umsatzerlöse zu verzeichnen, da die Produkte zeitweise gar nicht zur Verfügung standen und durch den eng an den Prioritäten und Erfordernissen der Zweckverbandsmitglieder orientierten Wiederaufbau zunächst mit den wichtigsten Funktionen und dann sukzessive im vollen Funktionsumfang bereitgestellt wurden. Sowohl für die hier genannten Zeiträume in 2023, als auch in 2024, ergaben sich Erlösminderungen im einstelligen Millionenbereich. Soweit die Erlösminderungen die Zweckverbandsmitglieder betreffen, erfolgte der finanzielle Ausgleich der Entgeltausfälle 2023 durch eine im September 2024 beschlossene Umlage zur Deckung des Jahresfehlbetrags in 2023 (4,2 Mio.).”

“Im Wirtschaftsplan für 2025 sind fast 800.000 Euro an laufenden Kosten von IT-Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt; beispielsweise wird die jährliche CrowdStrike-Lizenz (Software zur Angriffserkennung) knapp 600.000 Euro p.a. kosten.”

Die vorgenannten Zahlen beziehen sich auf die SIT insgesamt.

Speziell für den HSK wird ausgeführt:
“Durch die inzwischen vorgenommene Hochrechnung der Einnahmeausfälle des FD Verkehrsordnungswidrigkeiten belaufen sich die Mindereinnahmen nun auf insgesamt ca. 1.975.000 € (+ ca. 1 Mio. €)…
Der Gesamtschaden für die Zeit vom 30.10.2023 bis zum 30.09.2024 beläuft sich nach alledem auf etwa 2,7 Mio. €. Nach wie vor handelt es sich großenteils um Schätzungen und Hochrechnungen.”

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50 Jahre HSK

By admin at 4:24 pm on Wednesday, January 1, 2025

Heute – am Neujahrstag – kann der Hochsauerlandkreis Jubiläum feiern: Vor 50 Jahren, am 01.01.1975, war das Gründungsdatum. Im Rahmen der kommunalen Neugliederung in NRW entstand der neue Kreis durch den Zusammenschluss wesentlicher Teile der 3 Altkreise Arnsberg, Meschede und Brilon. Sitz des neuen Kreises wurde Meschede, den beiden anderen bisherigen Kreisstädten Arnsberg und Brilon wurde durch Vertrag eine teilweise Kompensation in Form von Nebenstellen der Kreisverwaltung garantiert.

Der Weg zum neuen Kreis war steinig. Zunächst hatten sich die Altkreise Arnsberg und Meschede geeinigt. Als dort die Verhandlungen für die konkrete Umsetzung der Reform schwieriger wurden, näherten sich die Altkreise Meschede und Brilon aneinander an. Besonders umkämpft war der Raum Marsberg, denn viele Kommunalpolitiker aus dieser Region votierten für eine Zugehörigkeit zu Paderborn. Schließlich legte das NRW-Innenministerium am 15.03.1974 den endgültigen Entwurf für das Neugliederungsgesetz für das Sauerland und den Raum Paderborn vor, das vom Landtag am 05.11.1974 so beschlossen wurde.
Gegenüber dem bisherigen Gebietsstand verlor der Kreis Arnsberg die Ämter Balve (an den Märkischen Kreis) und Warstein (an den Kreis Soest). Aus den Altkreisen Olpe, Wittgenstein und Büren gab es geringe Zuwächse für den neuen großen Kreis. Er bestand aus nur noch 12 Kommunen, die aus mehr als 200 Gebietskörperschaften entstanden waren.

Die damalige Entwicklung wird anschaulich in einer Karikatur von Rudolf Schöpper mit dem Titel “Nach der grossen Schlacht im Sauerland” dargestellt, die heute noch als Bild im Haus einer darin abgebildeten Personen hängt. Man sieht z.B. die “Gefechte” um den Kreissitz und im Raum Marsberg sowie die Arrondierung der Stadt Arnsberg.
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(Quelle: privat)

Auch die Umsetzung verlief anfangs nicht einfach. In einem Beitrag des 1975 gewählten Oberkreisdirektors (OKD) für eine im Jahr 2007 erschienenen Band über die Kreisverwaltungen lesen wir dazu: “Zunächst wurde – nicht ohne Erfolg – nach ‘Leichen im Keller’ der jeweiligen Nachbarn gesucht. Gemeint waren kostenträchtige Einrichtungen der Altkreise, die vom neuen Großkreis zu übernehmen waren. Im Kreis Arnsberg zählte dazu die reichlich groß bemessene Sportanlage Große Wiese, das im Jahr 1937 von der Stadt Arnsberg übernommene Sauerland-Museum und vor allem der defizitäre Flugplatz in Echthausen… Im Altkreis Brilon war des die Bobbahn in Winterberg, die von der Nachbarkreisen kritisch unter die Lupe genommen wurde.
Die meisten dieser Problemprojekte sind auch heute noch aktuell…
Noch ein Zufall: In der Einleitung des derzeitigen Landrats zum HSK-Jahrbuch 2025 finden sich diverse Passagen aus diesem Beitrag aus dem Jahr 2007 wortgleich wieder…

Die personellen Aufgaben wurden gelöst: Der bisherige OKD des Altkreises Brilon wurde OKD im neuen Kreis, der bisherige OKD des Altkreises Meschede wurde zum Kreisdirektor, und der bisherige OKD des Altkreises Arnsberg wurde zum Stadtdirektor der neuen großen Stadt Arnsberg mit fast 80.000 Einwohnern. Ganz anders als bei der ab heute wirksamen Fusion der 3 Sauerländer Sparkassen: Deren neuer Vorstand besteht nun aus allen 6 Vorstandsmitgliedern der bisherigen Sparkassen, und die Kosten für diesen aufgeblähten Vorstand werden sich auf etwa 7 Mio Euro pro Jahr belaufen…

Vier Jahre lang bekamen alle im HSK neu zugelassenen Fahrzeuge ein Kennzeichen mit den Buchstaben “MES” für den Kreissitz Meschede. Auf vielfachen Wunsch aus der Region wurde ab 01.03.1979 das regionsbezogene Kennzeichen “HSK” eingeführt. Die alten Kennzeichen mit “AR” und “BRI” blieben weiter gültig; vereinzelt sind sie auch heute noch zu sehen.

Der erste Kreistag des neuen Kreises bestand aus 55 Mitgliedern. Sie kamen aus nur zwei Parteien: CDU (36) und SPD (19). Der Frauenanteil betrug genau 1/55, was sich übrigens auch mit dem nächsten, 1979 gewählten Kreistag nicht änderte.

Schade, dass die Bevölkerung nicht am 50jährigen Jubiläum des HSK teilhaben kann. Nachdem die SBL-Kreistagsfraktion im Frühjahr 2024 auf das anstehende Ereignis hingewiesen und eine Feier für die Öffentlichkeit angeregt hatte, kündigte der Landrat in der Sitzung des Kreistags am 21.06.2024 einen Tag der Offenen Tür für den 18.05.2025 an, mit einem vielfältigen Programm. Doch dieses Fest wurde vom Landrat im Herbst wieder abgesagt. Als die SBL am 13.12.2024 in der Haushaltssitzung des Kreistags beantragte, dieses einzige Angebot zum Kreisjubiläum für die Bevölkerung und für die Mitarbeitenden doch durchzuführen, wurde dies leider von der Mehrheit im Kreistag abgelehnt. Zwei Feiern nur für geladene Gäste finden dagegen erwartungsgemäß trotzdem statt, ganz ohne Öffentlichkeit…

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Haushaltsentwurf: 30 Mio Euro Minus

By admin at 10:43 pm on Monday, October 14, 2024

In der Kreistagssitzung am letzten Freitag brachte der Landrat auch den Entwurf des Kreishaushalts für das Jahr 2025 ein. Erfreulich: Der Landrat hielt nicht nur die Einbringungsrede, sondern der Haushaltsentwurf wurde gleichzeitig komplett ausgehändigt – was in den letzten Jahren nicht immer der Fall war. Der Haushaltsentwurf enthält ein Minus von 30,14 Mio Euro. Zum teilweisen Ausgleich dieses Defizits soll die allgemeine Kreisumlage extrem steigen, von 34,19 % im Jahr 2024 um 4,05 Punkte auf 38,24 % im Jahr 2025. Der Hebesatz für die Kreisumlage ist der Prozentsatz, mit dem die 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet des HSK den Kreis an ihrer eigenen Finanzkraft beteiligen müssen; über deren Höhe entscheidet der Kreis alleine.

Noch dicker kommt es für die 9 Kommunen ohne eigenes Jugendamt: Für sie soll die Jugendamtsumlage von 21,55 % auf 25,31 % steigen. Für die beiden Umlagen zusammen ergibt sich dadurch ein Anstieg um 7,81 Punkte, also etwa 14 %.

Die Modellrechnungen ergeben einen Anstieg der Beitragslast z.B. für Meschede (bisher 30,81 Mio Euro) um 7,01 Mio Euro, also um 23 %! Die einzige Kommune mit künftig geringeren Beiträgen an den Kreis wird die Stadt Brilon sein: Ihre Umlagelast sinkt um etwa 2,89 Mio. Euro. Grund dafür sind die gegenüber dem vorherigen Bemessungszeitraum deutlich gesunkenen Steuereinnahmen dieser Stadt.

Dabei profitiert der HSK selbst noch davon, dass er vom Land NRW einen Anstieg des Landeszuschusses (der sog. Schlüsselzuweisungen) in Höhe von 6,14 Mio Euro erwarten kann.

Zu den Ausgabensteigerungen des Kreises steigen besonders stark die Personalausgaben bei. Sie sollen um ein Zehntel wachsen, um 7,7 Mio Euro auf 86,16 Mio Euro. Statt 9,8 % wird im Erläuterungsbericht von Landrat und Kreiskämmerer behauptet, es seien 8,9 % Steigerung: leider geschönt. 8,9 Mio Euro fallen für die Pensions- und Beihilfelasten an, 3,50 Mio Euro mehr als im Vorjahr. Auch dies ist geschönt, denn von der Steigerung der Pensioslasten werden 4,76 Mio Euro in die beiden folgenden Jahre verschoben und belasten dann die Kreishaushalte…

Übrigens: In seiner Rede zur Einbringung des Haushalts begrüßte der Landrat die Anhebung des Preises für das Deutschlandticket. Er hat einen Dienstwagen mit Fahrer…

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CDU verhindert “Grünes Klassenzimmer” und stellt ihren Landratskandidaten bloß

By admin at 7:14 am on Saturday, October 12, 2024

Es sollte ein “Leuchtturmprojekt” werden: Die Einrichtung eines “Grünen Klassenzimmers” im Berufskolleg Olsberg, dessen Träger der Hochsauerlandkreis ist. Gedacht war es als besonderer Lernort. Im Vordergrund steht das Ziel, Kindern
und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Umwelt zu vermitteln.
An Einzelmaßnahmen waren geplant:
1. Bau eines neuen (größeren) Geräteschuppens mit Photovoltaikanlage
2. Aufbau von Schaubienenstöcken
3. Aufbau einer Bienenschautafel mit Sitzmöglichkeiten (Baumstumpfhocker) und Sonnensegel
4. Aufbau eines Sprudelsteins incl. Armbecken (Kneip)
5. Gestaltung eines Apothekergartens
6. Gestaltung eines Forums mit Sitzbänken, Holzdeck, versenkbarem Smartboard, einrollbarem
Sonnensegel und Stehpult
7. Insektenhotel
8. Diverse Bepflanzungen (Bäume, Sträucher, Hecken, Blumen, etc.)
9. Sonstige Sitzmöglichkeiten
Die Präsentation ist hier abrufbar:
https://hochsauerlandkreis.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbh7G2hYqQJK2Nr7tlNq0N_VSBzn2VBNJYY7CiEqhlSU/TOP3_Gruenes_Klassenzimmer.pdf.pdf

Der Schulleiter des Berufskollegs Olsberg und die Leiterin der Gesundheitsfachschule für PTA hatten das Projekt im März im Bauausschuss vorgestellt. Danach wurde es der lokalen Aktionsgruppe der LEADER Region Hochsauerland (LAG) präsentiert und von dieser einstimmig befürwortet. Dort sind alle 6 Städte und Gemeinden vertreten, u.a. durch den Medebacher Bürgermeister und designierten Landratskandidaten der CDU. Der nächste Schritt wäre ein Förderantrag als LEADER-Projekt gewesen, so dass 70% Zuschuss zu den Projektkosten zu erwarten waren. Für den HSK wären Kosten von 40 TEuro entstanden, die bereits im Kreishaushalt 2024 enthalten sind.
Doch im Kreistag stoppte die CDU-Fraktion das Projekt jetzt (am 11. Oktober), mit der üblichen Unterstützung durch FDP und AfD. Dies geschah angeblich aus Kostengründen. Wenn man aber die Rahmenbedingungen betrachtet, liegen ideologische Gründe sehr nah. Nach wie vor scheinen diese 3 Fraktionen große Probleme mit Projekten zu haben, die einen ökologischen Bezug haben…

Einige weitere Themen aus der letzten Kreistagssitzung:

Der Kreiswahlausschuss für die am 14.09.2025 anstehenden Kommunalwahlen wurde besetzt. Ihm gehören 5 Mitglieder der CDU, 2 der SPD und je 1 Mitglied aus SBL, Grünen und FDP an. Nach der Zahl der anwesenden Kreistagsmitglieder hätte die SPD 3 Sitze erhalten müssen und die FDP keinen. Aber nur 11 der 12 SPD-Kreistagsmitglieder stimmten für ihre eigene Liste, und dadurch wurde der FDP ein Sitz “geschenkt”. Das ist sehr schade, weil durch dieses Stimmverhalten der SPD im Wahlausschuss CDU/FDP die Mehrheit hat…

Ein unbegreifliches Ergebnis brachte auch die Vorbereitung der Vergabe der Abholfahrten für die kreiseigenen Förderschulen. Dafür wurde das sog. Pflichtenheft beschlossen. Die SBL hatte beantragt darin aufzunehmen, dass die Begleitpersonen dieser Fahrten für alle Stunden, die sie auf diesen Fahrten im Bus unterwegs sind, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten müssen. Denn aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass dies in der Praxis bisher nicht immer der Fall ist, weil z.B. nicht alle Arbeitszeiten registriert werden. Der Block aus CDU/FDP/AfD lehnte sogar diese Forderung ab!

Im Rahmen des Berichts des Kämmerers sollte auch beschlossen werden, eine Ausschüttung des Gewerbeabfallbetriebs (GAH) in Höhe vo 4.172.696,52 Euro zum 16.12.2024 vorzunehmen. Sie soll in Höhe von 2,5 Mio Euro dem Kreishaushalt zugute kommen; der Rest ist für Steuern bestimmt, die aus der Tätigkeit der GAH entstehen.
Bereits seit Jahren waren Ausschüttungen der GAH geplant, wurden aber bisher nie durchgeführt. Sie haben ihren Berechtigung dadurch, dass der Kreis erhebliche Finanzmittel in die GAH gesteckt hat. Nun hat sich die Situation des Kreishaushalts weiter verschlechtert, so dass erstmals eine Ausschüttung erfolgen sollte. Allerdings intervenierte der Vorsitzende der Gremien der Abfallbetriebe, dass dadurch die Liquidität der GAH gefährdet würde. Die Entscheidung wurde daher verschoben.
Das Problem liegt allerdings tiefer: Die GAH lagert Gewerbeabfälle auf der kreiseigenen Deponie in Frielinghausen ein, die zu etwa 80% von außerhalb des Kreisgebiets kommen. Die dafür tatsächlich erzielten Einnahmen sind zu niedrig; daher wird die GAH indirekt aus dem Kreishaushalt und aus den Einnahmen für den Hausmüllbetrieb (AHSK) subventioniert. Die tatsächliche Höhe bleibt intransparent; auch auf die konkrete Frage der SBL nach der Höhe der finanziellen Transfers zwischen GAH und AHSK gab es keine Antwort von Landrat und Kämmerer.

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