Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Haushaltsentwurf: 30 Mio Euro Minus

By admin at 10:43 pm on Monday, October 14, 2024

In der Kreistagssitzung am letzten Freitag brachte der Landrat auch den Entwurf des Kreishaushalts für das Jahr 2025 ein. Erfreulich: Der Landrat hielt nicht nur die Einbringungsrede, sondern der Haushaltsentwurf wurde gleichzeitig komplett ausgehändigt – was in den letzten Jahren nicht immer der Fall war. Der Haushaltsentwurf enthält ein Minus von 30,14 Mio Euro. Zum teilweisen Ausgleich dieses Defizits soll die allgemeine Kreisumlage extrem steigen, von 34,19 % im Jahr 2024 um 4,05 Punkte auf 38,24 % im Jahr 2025. Der Hebesatz für die Kreisumlage ist der Prozentsatz, mit dem die 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet des HSK den Kreis an ihrer eigenen Finanzkraft beteiligen müssen; über deren Höhe entscheidet der Kreis alleine.

Noch dicker kommt es für die 9 Kommunen ohne eigenes Jugendamt: Für sie soll die Jugendamtsumlage von 21,55 % auf 25,31 % steigen. Für die beiden Umlagen zusammen ergibt sich dadurch ein Anstieg um 7,81 Punkte, also etwa 14 %.

Die Modellrechnungen ergeben einen Anstieg der Beitragslast z.B. für Meschede (bisher 30,81 Mio Euro) um 7,01 Mio Euro, also um 23 %! Die einzige Kommune mit künftig geringeren Beiträgen an den Kreis wird die Stadt Brilon sein: Ihre Umlagelast sinkt um etwa 2,89 Mio. Euro. Grund dafür sind die gegenüber dem vorherigen Bemessungszeitraum deutlich gesunkenen Steuereinnahmen dieser Stadt.

Dabei profitiert der HSK selbst noch davon, dass er vom Land NRW einen Anstieg des Landeszuschusses (der sog. Schlüsselzuweisungen) in Höhe von 6,14 Mio Euro erwarten kann.

Zu den Ausgabensteigerungen des Kreises steigen besonders stark die Personalausgaben bei. Sie sollen um ein Zehntel wachsen, um 7,7 Mio Euro auf 86,16 Mio Euro. Statt 9,8 % wird im Erläuterungsbericht von Landrat und Kreiskämmerer behauptet, es seien 8,9 % Steigerung: leider geschönt. 8,9 Mio Euro fallen für die Pensions- und Beihilfelasten an, 3,50 Mio Euro mehr als im Vorjahr. Auch dies ist geschönt, denn von der Steigerung der Pensioslasten werden 4,76 Mio Euro in die beiden folgenden Jahre verschoben und belasten dann die Kreishaushalte…

Übrigens: In seiner Rede zur Einbringung des Haushalts begrüßte der Landrat die Anhebung des Preises für das Deutschlandticket. Er hat einen Dienstwagen mit Fahrer…

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CDU verhindert “Grünes Klassenzimmer” und stellt ihren Landratskandidaten bloß

By admin at 7:14 am on Saturday, October 12, 2024

Es sollte ein “Leuchtturmprojekt” werden: Die Einrichtung eines “Grünen Klassenzimmers” im Berufskolleg Olsberg, dessen Träger der Hochsauerlandkreis ist. Gedacht war es als besonderer Lernort. Im Vordergrund steht das Ziel, Kindern
und Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Umwelt zu vermitteln.
An Einzelmaßnahmen waren geplant:
1. Bau eines neuen (größeren) Geräteschuppens mit Photovoltaikanlage
2. Aufbau von Schaubienenstöcken
3. Aufbau einer Bienenschautafel mit Sitzmöglichkeiten (Baumstumpfhocker) und Sonnensegel
4. Aufbau eines Sprudelsteins incl. Armbecken (Kneip)
5. Gestaltung eines Apothekergartens
6. Gestaltung eines Forums mit Sitzbänken, Holzdeck, versenkbarem Smartboard, einrollbarem
Sonnensegel und Stehpult
7. Insektenhotel
8. Diverse Bepflanzungen (Bäume, Sträucher, Hecken, Blumen, etc.)
9. Sonstige Sitzmöglichkeiten
Die Präsentation ist hier abrufbar:
https://hochsauerlandkreis.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZbh7G2hYqQJK2Nr7tlNq0N_VSBzn2VBNJYY7CiEqhlSU/TOP3_Gruenes_Klassenzimmer.pdf.pdf

Der Schulleiter des Berufskollegs Olsberg und die Leiterin der Gesundheitsfachschule für PTA hatten das Projekt im März im Bauausschuss vorgestellt. Danach wurde es der lokalen Aktionsgruppe der LEADER Region Hochsauerland (LAG) präsentiert und von dieser einstimmig befürwortet. Dort sind alle 6 Städte und Gemeinden vertreten, u.a. durch den Medebacher Bürgermeister und designierten Landratskandidaten der CDU. Der nächste Schritt wäre ein Förderantrag als LEADER-Projekt gewesen, so dass 70% Zuschuss zu den Projektkosten zu erwarten waren. Für den HSK wären Kosten von 40 TEuro entstanden, die bereits im Kreishaushalt 2024 enthalten sind.
Doch im Kreistag stoppte die CDU-Fraktion das Projekt jetzt (am 11. Oktober), mit der üblichen Unterstützung durch FDP und AfD. Dies geschah angeblich aus Kostengründen. Wenn man aber die Rahmenbedingungen betrachtet, liegen ideologische Gründe sehr nah. Nach wie vor scheinen diese 3 Fraktionen große Probleme mit Projekten zu haben, die einen ökologischen Bezug haben…

Einige weitere Themen aus der letzten Kreistagssitzung:

Der Kreiswahlausschuss für die am 14.09.2025 anstehenden Kommunalwahlen wurde besetzt. Ihm gehören 5 Mitglieder der CDU, 2 der SPD und je 1 Mitglied aus SBL, Grünen und FDP an. Nach der Zahl der anwesenden Kreistagsmitglieder hätte die SPD 3 Sitze erhalten müssen und die FDP keinen. Aber nur 11 der 12 SPD-Kreistagsmitglieder stimmten für ihre eigene Liste, und dadurch wurde der FDP ein Sitz “geschenkt”. Das ist sehr schade, weil durch dieses Stimmverhalten der SPD im Wahlausschuss CDU/FDP die Mehrheit hat…

Ein unbegreifliches Ergebnis brachte auch die Vorbereitung der Vergabe der Abholfahrten für die kreiseigenen Förderschulen. Dafür wurde das sog. Pflichtenheft beschlossen. Die SBL hatte beantragt darin aufzunehmen, dass die Begleitpersonen dieser Fahrten für alle Stunden, die sie auf diesen Fahrten im Bus unterwegs sind, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten müssen. Denn aus zahlreichen Gesprächen wissen wir, dass dies in der Praxis bisher nicht immer der Fall ist, weil z.B. nicht alle Arbeitszeiten registriert werden. Der Block aus CDU/FDP/AfD lehnte sogar diese Forderung ab!

Im Rahmen des Berichts des Kämmerers sollte auch beschlossen werden, eine Ausschüttung des Gewerbeabfallbetriebs (GAH) in Höhe vo 4.172.696,52 Euro zum 16.12.2024 vorzunehmen. Sie soll in Höhe von 2,5 Mio Euro dem Kreishaushalt zugute kommen; der Rest ist für Steuern bestimmt, die aus der Tätigkeit der GAH entstehen.
Bereits seit Jahren waren Ausschüttungen der GAH geplant, wurden aber bisher nie durchgeführt. Sie haben ihren Berechtigung dadurch, dass der Kreis erhebliche Finanzmittel in die GAH gesteckt hat. Nun hat sich die Situation des Kreishaushalts weiter verschlechtert, so dass erstmals eine Ausschüttung erfolgen sollte. Allerdings intervenierte der Vorsitzende der Gremien der Abfallbetriebe, dass dadurch die Liquidität der GAH gefährdet würde. Die Entscheidung wurde daher verschoben.
Das Problem liegt allerdings tiefer: Die GAH lagert Gewerbeabfälle auf der kreiseigenen Deponie in Frielinghausen ein, die zu etwa 80% von außerhalb des Kreisgebiets kommen. Die dafür tatsächlich erzielten Einnahmen sind zu niedrig; daher wird die GAH indirekt aus dem Kreishaushalt und aus den Einnahmen für den Hausmüllbetrieb (AHSK) subventioniert. Die tatsächliche Höhe bleibt intransparent; auch auf die konkrete Frage der SBL nach der Höhe der finanziellen Transfers zwischen GAH und AHSK gab es keine Antwort von Landrat und Kämmerer.

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Haushaltsentwurf 2025 wird eingebracht

By admin at 9:31 am on Sunday, October 6, 2024

Die nächste Sitzung des Kreistags findet am kommenden Freitag (11. Oktober) um 15 Uhr im Kreishaus in Meschede statt. Ein wesentlicher Punkt ist die Einbringung des Entwurfs für den Kreishaushalt 2025 durch den Landrat. Nach den bisherigen Ankündigungen ist mit einem Defizit von etwa 24 Mio Euro zu rechnen. Es soll vor allem durch eine Anhebung der von den 12 Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage um mehr als ein Zehntel ausgeglichen werden.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem die Jahresabschlüsse des “Betrieb Schul- und Bildungseinrichtungen” (zu dem u.a. die Kreis-VHS und die Kreismusikschule sowie die Museen gehören), des “Betrieb Rettungsdienst” und des “Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises”.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) soll zum 1. Juli 2025 das Sauerländer Besucherbergwerk in Bestwig-Ramsbeck mit allen obertägigen und untertägigen Anlagen übernehmen, zum symbolischen Preis von 1 Euro. Die bisherigen Gesellschafter Hochsauerlandkreis und Gemeinde Bestwig beteiligen sich an den laufenden Betriebskosten mit je 250.000 Euro pro Jahr. Über einen Beirat haben der Hochsauerlandkreis und die Gemeinde Bestwig ein Mitspracherecht an der künftigen Entwicklung.

Zur Sicherstellung der Finanzierung der Kitas soll das Land NRW aufgefordert werden, in der angekündigten KiBiz-Reform das Defizit hinsichtlich der Anpassung von Tarif- und Sachkostensteigerungen zu lösen, durch eine höhere Fortschreibung der Kindpauschalen.

Zu Beginn der Sitzung findet wieder eine Einwohnerfragestunde statt, in der alle EinwohnerInnen dem Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können. Die SBL-Kreistagsfraktion trifft sich am Montag (07.10.) um 18:30 Uhr im Gasthof Röhrig in Schmallenberg-Fleckenberg zur vorbereitenden Fraktionssitzung. Gäste sind wie immer willkommen!

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Finanzierung der Schuldnerberatung nicht gesichert

By admin at 11:55 pm on Tuesday, September 24, 2024

Morgen (am Mi, 25.09. um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede) tagt der Gesundheits- und Sozialausschuss des HSK. In TOP 4 geht es – auf Antrag der SBL-Kreistagsfraktion – um die Finanzierung der Schuldnerberatung im Kreisgebiet.

Im Antrag der SBL steht zur Begründung und Erläuterung:
“Aus mehreren Gesprächen wurde uns bekannt, dass aktuell die Finanzierung der Schuldner beratung für Menschen, die nicht in der Grundsicherung sind, nicht gesichert ist. Die Kreisverwaltung soll daher darstellen, wie aktuell die Finanzierung der Schuldnerberatung für die einzelnen Zielgruppen gestaltet ist und welche Veränderungsmöglichkeiten bestehen.

In diesem Zusammenhang soll auch dargestellt werden, in welchem Umfang und auf welche Weise die derzeit 4 Sparkassen im Kreisgebiet ihren gesetzlichen Auftrag gemäß § 2 Abs. 2 SpkG NRW erfüllen, zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen beizutragen.”

Die dazu von der Kreisverwaltung erstellte Drucksache 10/1041 geht leider völlig an der Problematik vorbei. In der Sitzungsdrucksache wird der Eindruck erweckt, dass bereits vor einem Jahr die Finanzierung der Schuldnerberatung auch für Personen, die keine Leistungen aus dem SGB II (Bürgergeld) oder SGN XII erhalten, geregelt worden sei. Das Gegenteil ist richtig. Denn bis heute wurde keine Vereinbarung zwischen dem Kreis und den beiden im Kreisgebiet tätigen Trägern über die Finanzierung der Schuldnerberatung abgeschlossen.

Dabei argumentiert die Kreisverwaltung unseriös. In der Drucksache für die anstehende Ausschusssitzung wird behauptet: “Der Beschlussvorschlag vom 27.09.2023 wurde sowohl vom Gesundheits- und Sozialausschuss, dem Kreisausschuss als auch vom Kreistag angenommen. Er sieht vor, die Förderung der Schuldnerberatung im Hochsauerlandkreis auf Basis der erforderlichen Netto-Betriebsausgaben, unter Berücksichtigung eines Eigenanteils der Träger von mindestens 10 %, neu zu gestalten und die Beratung auch für Menschen ohne Transferleistungsbezug zu öffnen.

In dem von der Kreisverwaltung erst im April 2024 (also mehr als ein halbes Jahr nach der letzten Ausschusssitzung zu diesem Thema !!) den beiden Trägern vorgelegten Vertragsentwurf wird dagegen ausgeführt: “Die Erfahrungen der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass im Einzelfall auch ohne Leistungsbezug nach dem SGB II oder SGB XII eine präventive Schuldnerberatung wünschenswert ist… Um einen Übertritt in das SGB II oder SGB XII durch eine längerfristige und nachhaltige Schuldnerberatung zu verhindern, kann der Hochsauerlandkreis im Einzelfall einer präventiven Beratung dieser Zielgruppe zustimmen… Vor Beginn der Beratung ist unter Darlegung von Sachverhalt und Beratungsumfang die schriftliche Zustimmung des Hochsauerlandkreises einzuholen. Eine Aufstockung der Finanzmittel ist mit der Öffnung der Zielgruppe nicht verbunden.
Danach bliebe die Schuldnerberatung für Menschen ohne Leistungsbezug die Ausnahme, sie müsste in jedem Einzelfall vorher schriftlich von der Kreisverwaltung genehmigt werden, und zusätzliche Finanzmittel gäbe es dafür nicht!

Wir werden versuchen, das Problem in der Ausschusssitzung zu lösen, im Interesse der Menschen, die auf diese Beratungsangebote angewiesen sind.

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Anfrage zu sehr merkwürdigen Genehmigungsverfahren

By admin at 11:21 am on Tuesday, September 24, 2024

Wir hatten hier bereits darüber berichtet, dass Anfang September in einem Verfahren beim OVG Münster deutlich wurde, dass die Kreisverwaltung eine Genehmigung für das Repowering einer noch gar nicht gebauten Windenergieanlage unter sehr merkwürdigen Umständen erteilt hat. Dazu hat die SBL-Kreistagsfraktion jetzt die folgende Anfrage an den Landrat eingebracht:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
zum Thema: Fehlende Prüfung von Repoweringanträgen

Sehr geehrter Herr Landrat,

in der Antwort vom 23.07.2024 auf eine schriftliche Anfrage des Unterzeichners teilt der Landrat mit, dass in den letzten Jahren 14 Anträge für das Repowering von WEA vor Errichtung der ursprünglich genehmigten Anlage eingereicht wurden, von denen 13 bereits genehmigt wurden.

Im Rahmen eines solchen Änderungsgenehmigungsverfahrens werde zur Umweltverträglichkeit nur „eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt“. Auch eine Artenschutzprüfung fände nur unter besonderen Umständen statt. Der Vorhabenträger könne beantragen, welche Art des Genehmigungsverfahren erfolgen soll.

Dies entspricht nicht der Rechtslage, wie sie mir aus § 16b Abs. 7 BImSchG bekannt ist. Wenn sich z.B. die Rotorfläche vervierfacht und die Anlagenhöhe um mehr als 70 Meter erhöht, können dadurch selbstverständlich “nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden”, insbesondere “schädliche Umwelteinwirkungen” gemäß § 5 i.V.m. § 6 BImSchG.

Am 02.09.2024 wurde beim OVG Münster im Verfahren 22 D 137/23.AK verhandelt. Der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland (VUNH) hatte gegen den Hochsauerlandkreis Klage erhoben wegen der Genehmigung einer WEA direkt am NSG Goldbachtal bei Brilon-Scharfenberg und in einem Gebiet, das erst nachträglich aus dem neuen Vogelschutzgebiet bei Brilon und Marsberg herausgeschnitten wurde. Bereits vor Errichtung dieser WEA beantragte der Betreiber ein Repowering, durch das sich z.B. die Rotorfläche auf etwa das Vierfache und die Höhe der Anlage um mehr als 70 Meter vergrößern sowie der Standort verändern sollen. Dieses angebliche Repowering ist also mit erheblichen Veränderungen gegenüber der ursprünglich beantragten Anlage verbunden.

Der OVG-Senat rügte in der Verhandlung deutlich die von der Kreisverwaltung unzureichend durchgeführte Vorprüfung. Zu den Auswirkungen des Repowering seien nur allgemeine Formulierungen und ohne Begründung erfolgt; die Kreisverwaltung habe nicht konkret dargelegt, warum sie auf weitere Prüfungen verzichtete.

Im Protokoll des OVG zu dieser Verhandlung heißt es u.a., dass „die angefochtene Genehmigung an einem absoluten Verfahrensfehler wegen einer nicht ordnungsgemäßen allgemeinen Umweltverträglichkeits-Vorprüfung leiden dürfte.“
Und weiter:“ … , dürfte die im Änderungsgenehmigungsverfahren … nur drei Tage nach Eingang des Änderungsantrags – mit Blick auf § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG getroffene Einschätzung des Beklagten, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei, jedenfalls deshalb nicht nachvollziehbar gewesen sein, weil sie nicht auf einer hinreichenden naturschutzfachlichen Grundlage getroffen worden sein dürfte. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Formblatt der Vorprüfung …, dem – aus Rechtsgründen erforderliche – Begründungen für die jeweiligen Einschätzungen praktisch nicht zu entnehmen sind, sondern insbesondere auch aus dem zeitlichen Ablauf des Änderungsgenehmigungsverfahrens (einschließlich der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Beklagten …) sowie dem Änderungsbescheid selbst”.

Konkrete Erklärungen für ihr Verhalten konnte die Kreisverwaltung in der Verhandlung beim OVG nicht liefern; die zuständige Sachbearbeiterin sei im Urlaub, und keiner der (zahlreichen) anderen anwesenden Vertreter der Kreisverwaltung sei darüber informiert. Dabei war der Termin dieser Gerichtsverhandlung seit zwei Monaten bekannt…

Es war also nicht nachvollziehbar, warum die Kreisverwaltung hier auf eine UVP, auf eine Artenschutzprüfung und auf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtete.

Diese Feststellungen des Senats führten dazu, dass das Verfahren mit einem Vergleich endete. Der als Beigeladener anwesende Anlagenbetreiber erklärte sich erst nach wiederholten deut¬lichen Hinweisen des Vorsitzenden Richters auf die Risiken aus dem unzureichenden Genehmigungsverfahren bereit, die Abschaltzeiten der Anlage zum besseren Schutz der Fledermäuse deutlich auszuweiten. Dabei wird die Tabelle aus der vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebenen und von Dietz u.a. erstellten „Fachempfehlung für eine bundesweite Signifikanzschwelle für Fledermäuse und Windenergieanlagen“ angewendet, die unterschiedliche „Cut-In-Windgeschwindigkeiten“ in Abhängigkeit von Anlagenstandort, Rotordurchmessen, Kalendermonat und Tageszeit vorgibt.

Daneben gab es durch den Senat des OVG auch weitere Kritik am Genehmigungsverfahren. So wurde z.B. festgestellt, dass kein Zeitraum festgelegt war, wann die Anlagenbetreiber das Monitoring durchführen sollten; es hätte nach der von der Kreisverwaltung erteilten Genehmigung auch erst am Ende der Betriebsdauer erfolgen können.
Im Zusammenhang mit diesem Verfahren beim OVG stelle ich folgende Fragen:

1. a) Welche Konsequenzen ziehen Landrat und Kreisverwaltung daraus, dass vom Senat des OVG die unzureichende Vorprüfung deutlich gerügt wurde, für künftige Genehmigungen bei Repowering-Anträgen, insbesondere für noch nicht errichtete WEA?
b) Werden künftig bei derartigen Repowering-Anträgen UVP, Artenschutzprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen? Wenn Nein, warum nicht?

2. Werden Landrat und Kreisverwaltung bei künftigen Genehmigungen von WEA für die Abschaltungen zum Fledermausschutz die sog. Dietz-Tabelle anwenden?
Falls Nein, warum nicht?

3. Bei einem Rotordurchmesser von 160 m (wie beim hier beantragten scheinbaren Repowering) sollte das Monitoring so erfolgen, dass die Fledermausflüge in unterschiedlichen Höhen erfasst werden.
Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig an die Höhen, in denen das Monitoring erfolgen muss, und warum?

4. Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig beim Gondelmonitoring hinsichtlich Zeitraum, differenzierter Erfassung der Arten, Intensität der Messungen, Empfänger der erfassten Daten und Konsequenzen aus den Messergebnissen?

5. a) Welche Anforderungen stellen Landrat und Kreisverwaltung künftig hinsichtlich des Habitatschutzes und des Artenschutzes, die beide von der Klägerin im o.g. Verfahren als unzureichend gerügt wurden?
b) Gibt es Anhaltspunkte, dass ein verbesserter Schutz der Fledermäuse sich nachteilig auf den Schutz anderer Arten auswirken kann?
Falls Ja, warum und mit welchen Folgen?

6. Ab welcher Veränderung der Rotorfläche und der Höhe einer WEA geht die Kreisverwaltung bei einem Repowering davon aus, dass dadurch “nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können”, die “für die Prüfung nach § 6 (BImSchG) erheblich sein können”?

7. Welche weiteren Konsequenzen ziehen Landrat und Kreisverwaltung aus dem Verlauf dieser Verhandlung beim OVG und der dort erfolgten deutlichen Kritik an ihrer Arbeit als Genehmigungsbehörde?

8. a) Wie lange dauert bisher in der Verwaltung des HSK das Genehmigungsverfahren im Durchschnitt für WEA bei Anträgen auf Neuerrichtung,
b) wie lange bei Repoweringanträgen?

9. Dürfen künftig alle Antragsteller von komplexen Repoweringprojekten damit rechnen, dass von der Kreisverwaltung über ihre Anträge innerhalb von drei Tagen entschieden wird (wie im hier vom OVG behandelten Fall)?
Falls Nein, warum nicht?

10. Vertreter der Kreisverwaltung, Anlagenbetreiber und beauftragter Gutachter traten während der Verhandlung beim OVG und in den Beratungspausen immer gemeinsam auf und berieten sich fast permanent untereinander. Was unternehmen Landrat und Kreisverwaltung, damit nicht der Eindruck einer sehr großen Nähe zwischen Antragsteller, Genehmigungsbehörde und beauftragten unabhängigen Gutachtern entsteht?

Mit freundlichen Grüßen”

Über die Antwort werden wir berichten!

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Manchmal arbeitet die Kreisverwaltung ganz schnell…

By admin at 9:26 pm on Sunday, September 8, 2024

Viele werden es kennen: Auf Genehmigungen zu Bauvorhaben wartet man viele Monate oder auch schon mal Jahre. Doch in ganz bestimmten Fällen entwickeln Verwaltungen unglaubliche Geschwindigkeiten bis zum Erteilen einer Genehmigung – und verzichten dabei auch auf viele notwendige Verfahrensschritte.

Ein solcher Fall wurde am 02.09.2024 bei einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster öffentlich. Es ging um das Repowering einer Windenergieanlage (WEA) bei Brilon-Scharfenberg. Dabei gibt es mehrere Besonderheiten: Diese WEA ist noch gar nicht gebaut worden, sondern das angebliche Repowering wurde bereits vor dem ersten Spatenstich beantragt. Und diese WEA grenzt an drei Seiten direkt an das Naturschutzgebiet Goldbachtal, Abstand nur etwa 8 Meter. Und das Areal für die neue WEA war ursprünglich Teil des neuen Vogelschutzgebiets (VSG) bei Brilon und Marsberg, wurde dann aber maßgenau aus dem VSG herausgeschnitten. Und die Betreibergesellschaft besteht aus 3 prominenten CDU-Mitgliedern…

In seiner Antwort vom 23.07.2024 auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Fraktion teilte der Landrat mit, dass im Rahmen eines solchen Änderungsgenehmigungsverfahrens für dein derartiges “Repowering” zur Umweltverträglichkeit nur „eine allgemeine Vorprüfung durchgeführt“ werde. Auch eine Artenschutzprüfung fände nur unter besonderen Umständen statt. Der Vorhabenträger könne beantragen, welche Art des Genehmigungsverfahren erfolgen soll.

Am 02.09.2024 wurde beim OVG Münster im Verfahren 22 D 137/23.AK verhandelt. Der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland hatte gegen den Hochsauerlandkreis Klage erhoben wegen der Genehmigung dieser WEA direkt am NSG Goldbachtal. Bereits vor Errichtung dieser WEA hatte die Betreibergesellschaft ein Repowering beantragt, durch das sich z.B. die Rotorfläche auf etwa das Vierfache, die Höhe der Anlage um mehr als 70 Meter erhöhen und der Standort verändern sollen. Dieses angebliche Repowering ist also mit erheblichen Veränderungen gegenüber der ursprünglich beantragten Anlage verbunden.

Der OVG-Senat rügte in der Verhandlung deutlich die von der Kreisverwaltung durchgeführte angebliche Vorprüfung. Zu den Auswirkungen des Repowering seien nur allgemeine Formulierungen und ohne Begründung erfolgt; die Kreisverwaltung habe nicht konkret dargelegt, warum sie auf weitere Prüfungen verzichtete. Im Protokoll des OVG zu dieser Verhandlung heisst es u.a.: “… , dürfte die im Änderungsgenehmigungsverfahren … nur drei Tage nach Eingang des Änderungsantrags – mit Blick auf § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG getroffene Einschätzung des Beklagten, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei, jedenfalls deshalb nicht nachvollziehbar gewesen sein, weil sie nicht auf einer hinreichenden naturschutzfachlichen Grundlage getroffen worden sein dürfte. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Formblatt der Vorprüfung …, dem – aus Rechtsgründen erforderliche – Begründungen für die jeweiligen Einschätzungen praktisch nicht zu entnehmen sind, sondern insbesondere auch aus dem zeitlichen Ablauf des Änderungsgenehmigungsverfahrens (einschließlich der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde des Beklagten …) sowie dem Änderungsbescheid selbst”.

Konkrete Erklärungen für ihr Verhalten konnte die Kreisverwaltung in der Verhandlung beim OVG nicht liefern; die zuständige Sachbearbeiterin sei im Urlaub, und keiner der (zahlreichen) anderen anwesenden Vertreter der Kreisverwaltung sei darüber informiert.

Es war also nicht nachvollziehbar, warum die Kreisverwaltung hier auf eine UVP, auf eine Artenschutzprüfung und auf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtete. Nach drei Tagen wurde ohne jede Prüfung der Auswirkungen durch die erheblichen Veränderungen der Anlage die Genehmigung erteilt. Alles nur Zufall?

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Zusätzliche Kreistagssitzung am 4. September

By admin at 8:39 am on Saturday, August 31, 2024

Am Mittwoch (04.09.2024) sind die Mitglieder des Kreistags zu einer zusätzlichen Sitzung eingeladen. Sie beginnt um 17 Uhr im Großen Sitzungssaal des Mescheder Kreishauses.

Anlass ist der Beschluss über die Fusion der 3 Sparkassen im Kreisgebiet, mit Sitzen in Arnsberg, Meschede und Brilon. Sie sollen zum 01.01.2025 zu einer einzigen Sparkasse zusammen geschlossen werden, unter dem Namen der bisherigen Mescheder Sparkasse “Mitten im Sauerland”. An dieser neuen Sparkasse werden künftig 12 Kommunen beteiligt sein: 11 aus dem HSK (alle außer Marsberg, das zur Sparkasse Padeborn gehört), und Finnentrop aus dem Kreis Olpe.

Solche Bankenfusionen sind nichts Ungewöhnliches und sollen die Leistungsfähigkeit der Geldinstitute erhöhen. Im konkreten Fall sind allerdings zwei Probleme absehbar:

1) Der neue Vorstand soll aus sechs (!!) Mitgliedern bestehen. Es werden also alle bisherigen Vorstandsmitglieder in den neuen Vorstand berufen. In Meschede wird sogar für den ausscheidenden bisherigen Vorstandsvorsitzenden extra ein neues Vorstandsmitglied ernannt. Dieser aufgeblähte Vorstand verursacht sehr hohe Kosten, denn wegen der größe des neuen Instituts dürften die bisherigen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder deutlich steigen.

2) Vorsitzender des neuen Vorstands soll der bisherigen Vorsitzende der Sparkasse mit Sitz in Brilon werden. Er ist dort seit Jahren im Amt. In dieser Zeit häufen sich die Berichte über steigende Fluktuation von Mitarbeitern und schlechten Service für die Kunden.

Daber stellt das Sparkassengesetz NRW klare Anforderungen an den Gemeinwohlauftrag der Sparkassen, z.B.:

Ҥ 2
Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag
(1) Die Sparkassen haben die Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen.
(2) Die Sparkassen stärken den Wettbewerb im Kreditgewerbe. Sie fördern die finanzielle Eigenvorsorge und Selbstverantwortung vornehmlich bei der Jugend, aber auch in allen sonstigen Altersgruppen und Strukturen der Bevölkerung. Sie versorgen im Kreditgeschäft vorwiegend den Mittelstand sowie die wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreise. Die Sparkassen tragen zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen bei.
(3) Die Sparkassen führen ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags. Gewinnerzielung ist nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes.”

Ҥ 5
Kontrahierungspflichten
(1) Die Sparkassen sind verpflichtet, Spareinlagen in Höhe von mindestens einem Euro entgegenzunehmen.
(2) Die Sparkassen sind verpflichtet, für natürliche Personen aus dem Trägergebiet auf Antrag Girokonten zur Entgegennahme von Einlagen in Euro zu führen. …”

Zu Beginn der Sitzung des Kreistags findet wie immer eine EinwohnerInnen-Fragestunde statt. Dann kann jede(r) Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen.

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Warum 100%?

By admin at 4:32 pm on Wednesday, June 26, 2024

Zu einer Demokratie gehören Mehrheiten und Mindeheiten. Wer die Mehrheit hat, kann meistens wesentliche Entscheidungen alleine treffen, aber in der Regel haben auch Minderheiten Beteiligungsrechte.

Aber in der Kreispolitik im HSK ist manches anders. In der Kreistagssitzung am Freitag (21.06.) waren 45 Personen zu wählen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht vorgeschlagen werden. Es hatte sich dafür (mal wieder) eine “GanzGanzGrosseKoalition” aus CDU/FDP/SPD und Grünen gebildet, die genau 45 Personen vorschlugen. Die Minderheit, bestehend aus SBL und FW/Linke, schlug eine Person für die 45 Plätze vor, einen kürzlich pensionierten Justizbeamten. Alleine die Tatsache, dass die Minderheit einen 2%-Anteil begehrte, führte bei Landrat und Mehrheitsfraktionen zu demokratieunwürdigen Kommentaren, die den kleinen Fraktionen das Recht absprechen wollten, überhaupt Vorschläge einzubringen.

Es kam dann zu einer langwierigen Wahl, bei der jedes Kreistagsmitglied bis zu 45 Stimmen für die 46 Kandidatinnen und Kandidaten abgeben konnte. Das Ergebnis fiel aus wie erwartet: Die 45 Vorschläge der “GaGaGroKo” wurden gewählt und die Mehrheit erhielt damit 100%, die Minderheit ging leer aus.

Warum ist es nicht möglich, sich auf eine halbwegs gerechte Verteilung zu einigen?

Vielleicht hängt das mit den Wahlen zum Amtsgericht im Jahr 2023 zusammen. Dort gab es zur Vorbereitung am 25.05.2023 ein Treffen von Vertretern aller Fraktionen. Dabei wollten dann 5 Fraktionen akzeptieren, dass mit ihren Stimmen ein AfD-Vertreter in den Richterwahlausschuss gewählt wird. Das lehnte der SBL-Vertreter ab, und die Runde “platzte”. Was ist von der viel beschworenen Brandmauer zu halten, wenn AfD-Vertreter mitverantwortlich für die Auswahl von Richterinnen und Richtern werden sollen, ohne dass dafür irgendeine Notwendigkeit besteht?

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Kreistagssitzung am Freitag, 21. Juni, in Meschede

By admin at 8:21 pm on Sunday, June 16, 2024

Am kommenden Freitag (21.06.) beginnt um 15 Uhr im Kreishaus in Meschede die zweite Sitzung des Kreistags des HSK im Jahr 2024.

Einige der anstehenden Themen:
– Feststellung der Ergebnisses zum Bürgerbegehren Nationalpark Arnsberger Wald;
– Bewerbung des HSK für die Beteiligung an einem Nationalpark Egge
– Einrichtung einer Arbeitsgruppe Obere Ruhrtalbahn zur Vorbereitung der Neuvergabe der Verkehrsleistungen im Sauerlandnetz

Die beiden letztgenannten Tagesordnungspunkte beruhen auf Anträgen der SBL-Kreistagsfraktion, das Bürgerbegehren wurde von ihr aktiv unterstützt.

Ein weiteres ÖPNV-Thema ist die Fortführung des Deutschland-Tickets (49-Euro-Ticket). Bisher war es im HSK nur bis zum 31.07.2024 gesichert, nun soll es mindestens bis zum 31.10.2024 zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt werden. Was danach folgt, ist allerdings noch unklar.

Besondere Spannung verspricht der TOP 14.3/14.4 mit dem langen Titel: “Gründung eines kommunalen Unternehmens und Beteiligung an einem Unternehmensverbund mit einem Unternehmen der Energiewirtschaft zur Erzeugung regenerativer Energien; hier: Gründung des Unternehmens “Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH (EEH)”
Dort soll eine kommunale Gesellschaft gegründet werden, an der der Kreis 50% und die kreiseigenen Gemeinden ebenfalls 50% der Anteile halten. Diese Gesellschaft soll allerdings keine eigene unternehmerische Tätigkeit entwickeln, sondern dient nach Einschätzung der SBL nur dazu, kommunales Kapital in eine weitere Gesellschaft (“WiSO”), einzubringen, in der der umstrittene Energiekonzern RWE die Mehrheit der Anteile erhalten soll. Gleichzeitig soll RWE die Aufgaben des Projektentwicklers für neue Energieanlagen übernehmen und erhält dadurch doppelte Einnahmemöglichkeiten. Wiederholte Anträge der SBL, auch mit anderen Interessenten zu verhandeln, wurden auf Wunsch der Landrats von der Kreistagsmehrheit abgelehnt. Und wenn nun aus dem Kreishaus zur eigenen Entlastung angeführt wird, es habe ja keinen anderen Interessenten gegeben, dann ist diese Aussage naiv: Nach den Äußerungen des Landrats und den Beschlüssen des Kreistags wird niemand den Aufwand für eine weitere Bewerbung tragen wollen…
Besonders pikant: Ein Teil dieses TOPs soll nicht-öffentlich verhandelt werden, was die SBL für rechtswidrig hält.

Die vollständige Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen können hier eingesehen werden:
https://hochsauerlandkreis.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdL47_LAVeQbmWbh5Vqs7Ks

Zu Beginn der Kreistagssitzung findet wie immer eine Einwohnerfragestunde statt, in der alle Einwohnerinnen und Einwohner des HSK (ohne Anmeldung!) an den Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können.

Die SBL-Kreistagsfraktion trifft sich am Dienstag, 18.06., um 19 Uhr im “Alten Backhaus”, Alter Markt 27, 59821 Arnsberg (unterhalb des Glockenturms) zur vorbereitenden Fraktionssitzung. Alle Interessierten sind als Gäste herzlich willkommen!

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“Ökostrom” ist nicht das Gleiche wie Strom aus regenerativen Energien – oder: Wie eine Verwaltung versucht, den Kreistag zu manpulieren…

By admin at 9:29 am on Sunday, April 28, 2024

In der letzten Sitzung des Kreistags stand auch die Einleitung der Ausschreibung für den Strombezug für die kreiseigenen Gebäude an. Hinzu kommt der Strombezug fast aller kreisangehörigen Gemeinden und weiterer Behörden im Kreisgebiet. Die Vergabe erfolgt für 3 Kalenderjahre. Daraus ergab sich beim letzten Mal ein Volumen der Ausschreibung von ca. 38,7 Mio. kWh/Jahr für 1.872 Entnahmestellen mit einer Gesamtsumme von 8.853.544 € brutto, in 3 Jahren also etwa 26,5 Mio Euro.

In der Sitzungsdrucksache von Landrat und Kreisverwaltung wurde die zu treffende Entscheidung so erläutert:
“Der Kreistag hat die Entscheidung zu treffen, ob im Rahmen der anstehenden Ausschreibung besondere Anforderungen an den Strombezug im Hinblick daraufgestellt werden sollen, dass
a) das den Strom anbietende Unternehmen ausschließlich sog. „Ökostrom“ bezieht bzw. produziert, d.h. die Stromerzeugung erfolgt vollständig aus regenerativen Energiequellen,
oder ob
b) angesichts der Entwicklung am Energiemarkt und dem inzwischen erreichten Mix der Stromproduktion aus erneuerbaren und konventionellen Energiequellen sich der Strombezug ausschließlich am wirtschaftlichsten Angebot orientiert.
Ökostrom ist ökologisch erzeugter Strom aus regenerativen Energiequellen wie Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft, Geothermie sowie Energie aus Biomasse. Konventionell erzeugter Strom wird aus begrenzt verfügbaren Quellen wie z. B. Erdgas, Kohle oder Öl gewonnen.”

Weiter stand da:
“Laut Auskunft des Energieberatungsunternehmens ist mit Mehrkosten … bei Ökostrom mit Neuanlagenquote mit Mehrkosten i.H.v. 1,5 ct/kWh zu rechnen.”
Für Ökostrom sei mit jährlichen Mehrkosten von “bis zu 580.500,- €” zu rechnen.

Diese Behauptung glaubte die SBL-Kreistagsfraktion nicht und beantragte Akteneinsicht. Und siehe da: Der Sachverhalt ist ganz anders. Das Ergebnis der Akteneinsicht beschrieb die SBL in einem Brief an Landrat und Kreistag so:
“Dabei wird in der Drs. 10/919 (S. 3) der Eindruck erweckt, als ob mit Ökostrom gemeint sei, „die Stromerzeugung erfolgt vollständig aus regenerativen Energiequellen“…
Leider ergab sich bei der heutigen Akteneinsicht, dass die Drs. 10/919 zumindest als grob irreführend zu betrachten ist.
Denn die Aussage des beauftragten Energieberatungsunternehmens über die Mehrkosten bezieht sich keineswegs generell auf Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird, sondern nur auf Ökostrom, für den ein formeller Herkunftsnachweis des Umweltbundesamtes (UBA) vorliegt. Derartige Herkunftsnachweise werden jedoch nicht für Strom ausgestellt, der nach dem EEG gefördert wird. Damit fallen fast alle in den letzten 20 Jahren
errichteten WEA und PV-Anlagen heraus! Das sagt das UBA selbst sehr deutlich:
https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-ist-ein-herkunftsnachweis.
Die Auskunft zu möglichen Mehrkosten für den Bezug von Ökostrom bezieht sich daher nur auf ein sehr eingegrenztes Spektrum für Strom aus erneuerbaren Energien. Beim Strombezug des Kreises geht es nicht um formelle Herkunftsnachweise des UBA, sondern um die tatsächlich genutzten Energiequellen.
Auch das beauftragte Energieberatungsunternehmen weist in seinem Schreiben vom 16.02.2024 an die Kreisverwaltung eindeutig darauf hin, auf welche Art von Strom sich seine Aussage über die zu erwartenden Mehrkosten bezieht. Es führt aus, dass derartige Herkunftsnachweise des UBA nur für WEA und für PV-Anlagen in Deutschland, die älter als 20 Jahre und daher aus der EEG-Förderung herausgefallen sind, oder für Strom aus dem Ausland (und somit ohne EEG-Förderung) ausgestellt werden…
Als Konsequenz sollte sich die weitere Beratung nicht auf den Begriff „Ökostrom“, sondern auf die Definition, dass der zu beziehende Strom komplett aus regenerativen Energien stammt, beziehen. Diese Begrifflichkeit ist auch in unserem gestern zu diesem TOP eingebrachten Änderungsantrag bereits enthalten.”

Aus der Akteneinsicht ergab sich klar, dass hier nur “Ökostrom” (mit einem Zertifikat), der aus mindestens 20 Jahre alten Anlagen in den Kostenvergleich einbezogen wurde. Damit schied Strom aus allen neueren Wind- und Solaranlagen aus!! Es ist daher tatsächlich nur ein sehr geringer Preisunterschied zwischen konventionellem Strombezug und regenerativen Energien zu erwarten.

Die SBL beantragte für die Entscheidung im Kreistag folgenden Beschluss:
„Es erfolgt eine Ausschreibung, an der sich nur Anbieter beteiligen können, deren Strom zu 100% aus regenerativen Energien erzeugt wird. Den Zuschlag erhält das Angebot mit den geringsten Bezugskosten.“

Mit den Stimmen von Landrat, CDU, FDP und SPD (!) entschied der Kreistag jedoch, dass die Vergabe alleine nach dem Preis erfolgen soll.
Dabei hatte der Kreistag vor einigen Jahren im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes ausdrücklich festgelegt, dass die eigenen Gebäude nur mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden sollen. Was sind solche Beschlüsse bei der aktuellen Mehrheit im Kreistag noch wert???

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Neue Rettungswachen frühestens im Jahr 2028 fertig

By admin at 9:05 pm on Tuesday, February 6, 2024

Im September 2021 hatte der Kreistag die “3. Fortschreibung” des Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen. Darin wird u.a. festgelegt, dass 7 neue Rettungswachen gebaut werden sollen, und ein neuer Notarztstandort. Bisher gibt es im HSK insgesamt 12 Rettungswachen, demnächst sollen es 14 sein.

Aber bis die Neu- und Ersatzbauten zur Verfügung stehen, wird es noch mehr als 4 Jahre dauern. Dies war in der letzten Woche im Bauausschuss des Kreises zu erfahren, und führte zu deutlicher Kritik aus mehreren Fraktionen. Es ist ja keine Überraschung, dass es sehr lange bis zur Fertigstellung dauern kann, wenn Behörden bauen lassen, aber 7 Jahre sind auch dafür viel zu lang.

Was lässt sich an konkreter Kritik anbringen?

1. Es dauert viel zu lange. Erst im November 2025 soll mit den ersten Baumassnahmen begonnen werden, mehr als 4 Jahre nach dem Beschluss des Kreistags. Die Verzögerung kann auch nicht – wie in der Sitznugsvorlage der Kreisverwaltung behauptet – an der Änderung der einschlägigen DIN-Vorschrift liegen. Denn deren einzige relevante Auswirkung ist die Erhöhung des Platzbedarf für jedes abgestellte Fahrzeug von ca. 55 qm auf nun ca. 60 qm. Dafür benötigt man keine 6 Monate zusätzliche Planungszeit…

2. Die Kreisverwaltung hat sehr dafür geworben, einen Generalplaner zu beauftragen. Das beschloss der Kreistag nach kontroverser Diskussion mit Mehrheit, und den Zuschlag bekam nach einem sehr fragwürdigen Auswahlverfahren ein Büro aus Kassel und Erfurt. Das Hauptargument war, dass durch einen für alle Objekte zuständigen Generalplaner eine standardisierte Planung möglich würde, so dass die neuen Rettungswachen gleichartig geplant und gebaut werden könnten und man Zeit und Geld sparen würde. Doch diese “Ankündigung” hat sich – nicht überraschend – als falsch herausgestellt. Denn nur zwei Gebäude werden ähnlich geplant, alle anderen ganz individuell.

3. Die Planer berücksichtigen nur die reinen Baukosten und nicht die Folgekosten. Das spielt z.B. bei den Baumaterialien eine Rolle. Wenn man im geringen Umfang Baukosten spart und dafür später viel höhere Heizkosten hat, bringt das gar nichts.

4. Dem Betreuer der Bauplanung fehlt unbedingt erforderliches Basiswissen. So behauptete er in seinem Vortrag z.B., weil der Baukostenindex von November 2021 bis November 2022 von 132,3 auf 154,7 Punkte gestiegen sei, hätte es innerhalb eines Jahres eine Preissteigerung von “+ 22,4 %” gegeben. Richtig sind 16,9 %. Und in den folgenden Monaten waren es statt der vom Referenten behaupteten + 6,6 % tatsächlich nur + 4,3 %. Vielleicht sollen so später zu hohe Baukostensteigerungen für die Rettungswachen begründet werden?

Fazit: Am 15.03.2024 soll der Kreistag über die Beauftragung der weiteren Planungsphasen (“Leistungsphasen nach HOAI”) ab Phase 3 entscheiden. Vielleicht gelingt es ja dann, damit mehrere lokale Büros statt des Generalplaners zu beauftragen?

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SIT: Authentifizierung war nicht sicher genug

By admin at 9:06 pm on Monday, January 22, 2024


Auch die überregionale Presse hat sich mit dem Hackerangriff auf die Südwestfalen-IT und mit den Folgen befasst. Mehr noch: Ein Beitrag von Heinz Krischer enthält sogar Ansätze zur Analyse der Ursachen. Im Folgenden ein Ausschnitt aus diesem Artikel
https://www.welt.de/regionales/nrw/article249275488/In-Suedwestfalen-hat-ein-Hackerangriff-mehr-als-70-Kommunen-getroffen-auch-zwei-Monate-danach-liegen-noch-Systeme-lahm.html

“Die Kriminellen sind in das Serversystem der SIT eingedrungen und haben einen Mechanismus angestoßen, der gespeicherte Daten verschlüsselt. Als das in der Nacht bemerkt wird, fahren Techniker sofort die Rechner herunter. Doch da ist es schon für einen erheblichen Teil der Daten und Programme zu spät. Vieles ist unbrauchbar gemacht worden. Eine kleine Text-Datei aber ist nicht verschlüsselt: Darin fordern die Hacker die SIT auf, Lösegeld zu zahlen – dann würden die Daten wieder entschlüsselt.

Doch Südwestfalen IT zahlt nicht. „Es gibt überhaupt keinen Grund, mit Kriminellen irgendwelche Vereinbarungen zu treffen“, sagt Theo Melcher. Er ist Landrat im Kreis Olpe und Verbandsvorsteher der SIT, so etwas wie der Vorsitzende eines Aufsichtsrats. Der IT-Dienstleister gehört den Kommunen, die jetzt auch betroffen sind. Lösegeld hätte aus Steuermitteln bezahlt werden müssen – das wolle und dürfe man nicht, sagt der Landrat. Stattdessen arbeitet jetzt ein Team von 170 IT-Spezialisten im Schichtbetrieb daran, die befallenen Systeme neu aufzubauen. Und das ist zeitaufwändig. Vor wenigen Tagen informierte die SIT zähneknirschend, dass die Reparatur viel länger dauern würde, als zunächst geplant. Wie lange, sagt keiner. Volker Rombach, der Service-Chef der SIT, verweist auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Dort habe es eineinhalb Jahre gedauert, bis alles wieder lief. Und Verbandsvorsteher Theo Melcher sagt: „Sicherheit geht vor Schnelligkeit.“

Flossen Daten ab?

Während man sicher ist, dass mit dem kompletten Neuaufbau von PCs und Servern irgendwann alles wieder funktioniert, ist das in einem anderen Punkt nicht so: Bei der Frage, ob die Hacker vor dem Verschlüsseln der Server Daten abgezogen haben. Das tun sie nämlich normalerweise. Und für die Daten von 1,4 Millionen Bürgern, die auf den Servern der Südwestfalen IT lagen, könnte das ein weiteres Desaster sein. Im Darknet gibt es eine Seite, die an die Anfänge des Computerzeitalters erinnert: Leuchtend grüne Schrift auf schwarzem Hintergrund. Der Betreiber diese Retro-Webseite ist die Hackergruppe „Akira“. Magere drei Menüpunkte kann man aufrufen. „News“. Da erscheint, wer gerade neu gehackt wurde. Zumeist amerikanische, britische oder skandinavische Unternehmen. Jeweils versehen mit einem Kurz-Porträt des Opfers – und der Ankündigung: Mehr dazu gibt’s demnächst …

Und zwar auf der Seite „Leaks“. Hier platzieren die Akira-Hacker Kostproben der gestohlenen Daten. Um die gehackten Unternehmen noch weiter zu erpressen. Zahlt, oder wir veröffentlichen all eure vertraulichen Kalkulationen und Geschäftsgeheimnisse. Menüpunkt drei: Contact. Hier kann sich melden, wer Lösegeld zahlen will. „RaaS“ nennt sich das, Ransom as a Service. Ransom heißt Lösegeld, Erpressung als Geschäftsmodell. „Bis jetzt gehen wir davon aus, dass bei dem Angriff keine Daten aus Südwestfalen abgeflossen sind“, sagt Christoph Hebbecker, Staatsanwalt bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) in Köln. Dort laufen die Fäden der Ermittlungen zusammen. Aber sicher sein könne man sich nicht, räumt der Staatsanwalt ein. Tatsächlich hat Akira auf ihrer Seite bis heute noch nichts zu den Daten von Südwestfalen IT angedroht. Das ist eine gute Nachricht. Die weniger gute ist: Akira nutzte möglicherweise eine bekannte Sicherheitslücke. Schon im August warnte Hardwarehersteller Cisco, dass Akira einen Weg gefunden habe in Systeme einzubrechen, wenn es dort keine Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) gibt. Wenn also nicht mehrere Passwörter auf unterschiedlichen Endgeräten eingegeben werden müssen, bevor man Zugriff auf die Systeme hat. „Die Multi-Faktor-Authentifizierung war nach aktuellem Kenntnisstand nicht flächendeckend im Einsatz“, räumt ein Sprecher der Südwestfalen IT auf Anfrage ein. „Ob dies allerdings ursächlich für den leider erfolgreichen kriminellen Cyberangriff war, ist Gegenstand eines forensischen Berichts, der derzeit erarbeitet wird.“

Eine Spur weist nach Russland

Für die Ermittler ist Akira keine unbekannte Gruppierung. Seit dem Frühjahr 2023 sind die Hacker weltweit aktiv – und gefürchtet. Amerikanische Cyber-Sicherheits-Experten von „Arctic Wolf“ glauben nachweisen zu können, dass zumindest einige der Akira-Köpfe früher der Gruppe „Conti“ angehörten. Einer Hackervereinigung aus Russland. „Wir schauen uns das genau an“, sagt Cybercrime-Staatsanwalt Hebbecker. Aber die Identifizierungsquote bei solchen Hackerangriffen sei gering. Immerhin: Nach dem Angriff auf die Uniklinik Düsseldorf gelang es, Verdächtige zu benennen. Zwei Russen stehen deshalb jetzt auf der Most-Wanted-Liste von Europol.”

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Unnötige Geldausgaben beim HSK

By admin at 7:50 pm on Thursday, January 18, 2024

Ein Auszug aus der Haushaltsrede der SBL-Fraktion zum Kreishaushalt 2024 (Teil 1 von 2):

Wenn man sich über den Haushalt Gedanken macht, muss man auch überlegen, ob es unnötige Ausgaben gibt. Geben wir zu viel Geld aus, obwohl wir die gleiche Leistung für weniger Geld bekommen könnten? Es wird Sie nicht wundern, dass es auch in dem Haushalt, der uns heute vorliegt, viele Beispiele dafür gibt.
Es gab viele Ausschreibungen in den vergangenen Jahren, die schlecht gelaufen sind und zu teuer waren. Ich gehe nur auf ein konkretes Beispiel ein, das war eine Kita in Brilon, ein Drama in mehreren Akten. Es fing an im Oktober 2021, als die Kreisverwaltung im Jugendhilfeausschuss einen mündlichen Bericht über angeblich fehlende Kita-Plätze in Brilon gab. Kein schriftlicher Bericht, keine Sitzungsvorlage, keine Präsentation. Räume für sechs Gruppen sollten gebaut werden. Im November erfolgte dann – nachdem man als „Schnellschuss“ ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt hatte – im Jugendhilfeausschuss die Vergabe. Auch da lag noch kein Protokoll der letzten Sitzung vor, keine schriftliche Unterlage über den Bedarf, nur ein mündlicher Bericht. Wir haben das damals schon kritisiert, denn wir verfügen ja über etwas Demographie-Expertenwissen in unserer Fraktion, dass es für den angeblichen Bedarf keine solide Grundlage gab. Wir werden gleich sehen, dass diese Bedenken berechtigt waren.

Der zuständige Fachbereichsleiter der Kreisverwaltung sagte, wir bräuchten nicht über andere Lösungen nachzudenken, denn es hätte ein Interessenbekundungsverfahren gegeben und das sei verbindlich. Dabei wurde ignoriert, dass der Sozialausschuss der Stadt Brilon vorschlug, ein anderes Konzept umzusetzen. Das sei aber angeblich nicht zulässig.

Es ging dann weiter, dass diese Kita nach dem „Investorenmodell“ gebaut wurde. Man muss immer wieder sehen, im Investorenmodell fehlen uns pro neuem Platz 33.000 Euro Zuschüsse von Land und Bund. Das sind bei einer sechsgruppigen Kita über 3 Mio Euro. Das Geld fehlt dann in den kommunalen Haushalten. Ein kleiner Teil kommt wieder rein über die Betriebskostenzuschüsse für die Miete vom Land.

Wie wir schon mehrfach erwähnt haben, wurde über ein Jahr lang der falsche Investor genannt. In allen Vorlagen aus den Jahren 2021 und 2022 stand nur die Firma A. als Investor drin. Und auf einmal wurde dann ein ganz anderer Investor genannt. Wie ist das möglich, haben wir nachgefragt. Angeblich gab es nach den mehrfachen Antworten des Landrats keinen Investorwechsel. Wenn diese Antwort des Landrats richtig wäre, wäre dafür nur eine Auflösung denkbar: Man hat von vorneherein, in allen Vorlagen und bewusst den falschen Investor genannt. Wenn man weiss, dass es sich bei dem tatsächlichen Investor, der jetzt durch eine 20jährige Mietgarantie begünstigt wird im Investorenmodell, um eine Familiengesellschaft mit einem kriminellen Umfeld – laut Gerichtsurteilen – handelt, dann ist das alles nicht nachvollziehbar.

Und vor allem: Nach dem Bericht der Stadt Brilon im Sozialausschuss sind in dieser Kita nur 44 Plätze belegt, in einer ebenfalls sechsgruppigen Nachbar-Kita sind es 115. Das heißt, dass nur etwa ein Drittel der Plätze belegt ist, obwohl seit dem Beschluss über die Kita die Flüchtlinge aus der Ukraine für zusätzlichen Platzbedarf gesorgt haben. Das bedeutet, dass die Mietgarantie des Kreises besonders teuer wird. Wir geben Geld aus für ein Investorenmodell und für einen Investor, und müssen durch die Mietgarantie noch zusätzlich was oben drauf legen. Meine Damen und Herren, das ist kein Beispiel für solide Finanzpolitik – wessen Interessen hier auch immer eine Rolle gespielt haben.

Ein anderes Beispiel, wo man ohne Qualitätseinbußen Geld sparen kann, ist die RLG. Muss das so sein, dass die RLG pro Jahr mehr als 2 Mio Euro nach Münster an die Zentralverwaltung und an die Geschäftsführung abführt? Muss das so sein – wie bereits mehrfach angemerkt –, dass wir 57% des Betriebsverlustes zahlen, 40% mehr als der Kreis Soest? Und das, obwohl der Kreis Soest höhere Anteile an der Gesellschaft hat. Deswegen haben wir beantragt, das nochmal zu prüfen. Man muss, wenn man knapp bei Kasse ist, auch bereit sein, bisherige Verfahrensweisen auf den Prüfstand zu stellen.

Es gibt viele weitere Beispiele, zu denen heute schon einiges zu hören war: Flughafen, Bobbahn, eine Mio Euro Mehrkosten für den Bauhof in Brilon – fast verdoppelt für den Kreis. Wo man sorgfältiger drangehen muss, ist auch der Rettungsdienst, die hätten Ausschreibungen vielleicht auch anders erfolgen können.
Noch ein letztes Beispiel dafür, wie wir mit Geld umgehen: GAH und AHSK. Darüber wurde auch schon im letzten Betriebsausschuss gesprochen. Wir sollen heute beschließen, dass die Abfall-gebühren für Siedlungsabfall von 238 Euro auf 258 Euro je Tonne steigen. Wenn man in den Nachbarkreis Paderborn schaut, im Entsorgungszentrum Alte Schanze kostet eine Tonne Hausmüll nur 145 Euro, also nur etwas mehr als die Hälfte.

Wenn man sich die Geschichte von GAH und AHSK näher anschaut und die Antworten auf mehrere Anfragen unserer Fraktion liest, ergibt sich, dass für Gewerbemüll tatsächlich nur etwa ein Sechstel des Preises erlöst wird wie er jetzt für Hausmüll verlangt werden soll. Und 80% des Gewerbemülls kommen von außerhalb des Kreisgebiets. Da läuft was falsch! Ich mag ja gerne glauben, dass Hausmüll wegen der Weiterbehandlung etwas teurer ist als Gewerbemüll, aber nicht das Sechsfache!

Wenn man die Entwicklung der letzten Jahre verfolgt, die Wirtschaftspläne des AHSK von 2020 und von 2024, vergleicht, sind in diesen wenigen Jahre allein die Kosten, die im Haushalt des AHSK nur in den fünf größten Positionen für die Reststoffdeponie vorgesehen sind, um 1,6 Mio. Euro gestiegen, obwohl der AHSK die Deponie nicht selbst nutzt. Gleichzeitig sind die Kosten, die die GAH an den AHSK für Gewerbemüll erstattet, nur um weniger als ein Drittel dieses Betrages gestiegen. Das kann nicht stimmen. Personalkostensteigerungen sind dabei noch nicht eingerechnet. Das ist der Beweis und der Skandal für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie mit ihren Hausmüllgebühren indirekt den Gewerbemüll – der zudem zum großen Teil von außerhalb kommt – subventionieren. Das ist nicht vertretbar. Deswegen unser Antrag, beim Siedlungsabfall die Müllgebühren nicht zu erhöhen.

(Der Auszug entstand aus dem Mitschnitt der frei gehaltenen Rede von Fraktionssprecher Reinhard Loos)

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Hartnäckiges Nachfragen kann helfen…

By admin at 10:44 pm on Thursday, December 21, 2023

Nun kam die Wahrheit doch ans Licht!
Bereits im Juni 2023 hatte Kreistagsmitglied Dietmar Schwalm eine Anfrage an den Landrat gerichtet, weil ihm (und unserer Fraktion) bekannt geworden war, dass in einem ehemaligen Fitness-Center in Olsberg Schimmelpilzbefall herrscht. Das ist besonders bedeutsam, weil dieses Gebäude nun zu einer Kindertagesstätte umgewidmet werden soll, in Trägerschaft des DRK. Dazu antwortete der Landrat, dass kein Schimmelbefall vorliege.

Und auch eine mit Kindertagesstätten vertraute Einwohnerin aus Olsberg hatte in der Einwohnerfragestunde des Kreistags ganz konkret nach der Eignung dieses Gebäudes für eine Kindertagesstätte gefragt. Auch da kam die Antwort, alles sei sorgfältig geprüft worden, und es sei kein Schimmelbefall gefunden worden.

Auf einer erneute schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion antwortete der Landrat am 30.10.2023: “Eine Mitarbeiterin des Sachgebietes Hygiene und Infektionsschutz hat das Gebäude … persönlich in Augenschein genommen. Aufgrund des im Vorfeld von verschiendenen Seiten behaupteten Schimmelpilzbefalls, erfolgte die Prüfung besonders kritisch. Bei der Prüfung wurden keine Auffälligkeiten, insbesondere keine feuchten oder schimmeligen Stellen festgestellt.”

Auch die Lokalpresse fragte wegen dieses Themas nach. Am 15.12. war auf der 1. Seite des Lokalteils für den Altkreis Brilon zu lesen: “Vor einiger Zeit waren zu der Immobilie beim HSK zwei Anfragen von Kreistagsmitgliedern eingegangen, in denen Bedenken hinsichtlich der hygienischen Zustände des Gebäudes vorgebracht wurden. Diesbezüglich gibt es aber Entwarnung: … Aufgrund des im Vorfeld von verschiedenen Seiten behaupteten Schimmelpilzbefalls sei die Prüfung besonders kritisch erfolgt. Ergebnis: „Bei der Prüfung wurden keine Auffälligkeiten, insbesondere keine feuchten oder schimmeligen Stellen festgestellt“, betont der Kreis.
Auch René Teich bestätigt von Seiten des DRK, dass ein unabhängiger Gutachter festgestellt habe, dass es keinen Schimmelbefall gebe.”

Nun gibt es ein neues Schreiben des Landrats vom 19.12.2023, und auf einmal ist alles ganz anders als bisher behauptet. Denn jetzt schreibt der Landrat, es seien “Feuchte- und Schimmelschäden festgestellt worden. Ich bedaure, dass hausintern Informationen zwischen den beteiligten Fachdiensten nicht richtig ausgetauscht wurden und zu dieser Fehlinformation geführt haben.”

Nachdem das nun geklärt ist, kommt es darauf an, dass die Kinder eine schimmelfreie Kita erhalten, entweder in einem anderen Gebäude oder durch eine wirksame Sanierung. Wir bleiben dran!

Fazit:
Man sollte nicht alles glauben, was aus dem Kreishaus (oder vom DRK) behauptet wird, selbst wenn viermal gleichlautende Antworten gegeben werden…

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Was wurde aus den Anträgen der SBL zum Kreishaushalt?

By admin at 12:11 am on Thursday, December 21, 2023

Zu den Beratungen des Kreishaushalts 2024 im Kreistag hatte die SBL mehrere Anträge eingebracht. Einige davon sollen nun umgesetzt werden (zumindest teilweise).

Im einzelnen:

Finanzierung der PTA-Lehranstalt
Antrag:
“Der Landrat wird beauftragt erneut zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für die PTA-Lehranstalt durch das Land NRW bestehen und – falls sich dafür bisher keine Option anbietet – das Land NRW dazu aufzufordern, sich an den Kosten für die PTA-Ausbildung in gleicher Weise wie z.B. für die Ausbildung von MFA zu beteiligen.”
Ergebnis:
Landrat und Kreisverwaltung führen Gespräche mit dem Land mit dem Ziel, den Zuschuss des Landes zur PTA-Lehranstalt zu erhöhen. Damit wird zwar noch keine Finanzierung durch das Land wie für die Berufsausbildungen in den Berufskollegs erreicht, aber immerhin eine Verbesserung der Finanzsituation.

Abfallgebühren
Antrag:
“Die Gebühren für den Hausmüll bleiben bei 238 Euro je Tonne (statt der vorgeschlagenen Erhöhung auf 258 Euro). Dafür werden die Kostenverrechnungen zwischen GAH und AHSK verändert und es werden die Einnahmen aus dem Gewerbeabfall erhöht”
Ergebnis:
In die nächste Sitzung der Gesellschafterversammlung der GAH wird der Wirtschaftsprüfer eingeladen, um eine Analyse der “Leistungsbeziehungen” zwischen AHSK und GAH vorzulegen und zu erläutern. Danach wird die Kostenverteilung für die Zukunft neu überlegt.

SIT
Antrag:
“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, welche der bisher von der SIT für den HSK erbrachten IT-Dienstleistungen künftig auch weiterhin von der SIT erfolgen und für welche Dienst¬leistungen andere Partner beauftragt werden, und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten.
Außerdem wird der Landrat beauftragt, für die Kreisverwaltung ein eigenes Notfall- und Havariekonzept aufzustellen, das geeignete Maßnahmen für Ausfallsituationen enthält.”
Ergebnis:
Der Landrat ging auf den Antrag der SBL ein und bestätigte, dass auch er die Tätigkeit der SIT kritisch sieht. Daher wird demnächst im Kreistag über das Thema berichtet werden.
Außerdem wird die Kreisverwaltung neue Notfallpläne erarbeiten zur Sicherstellung der IT-Dienstleistungen im Störungsfall.

RLG
Antrag:
“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten, welche Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands des HSK für die RLG (ohne Auswirkungen auf das Angebot) bestehen. Dabei sollte es insbesondere um den Kostenanteil des HSK am Betriebsverlust und um die Geschäftsführungskosten für die WVG gehen.”
Ergebnis:
Das Thema soll nun im Wirtschaftsausschuss aufgegriffen werden.

Kulturtickets
Leider nicht angenommen wurde der SBL-Antrag:
“Für Kulturveranstaltungen des HSK (z.B. Sauerland-Herbst) werden restliche Eintrittskarten, die einige Tage vor dem Veranstaltungstermin noch verfügbar sind, für Personen mit geringem Einkommen zu einem erheblich reduzierten Preis angeboten.”

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