Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Warum 100%?

By admin at 4:32 pm on Wednesday, June 26, 2024

Zu einer Demokratie gehören Mehrheiten und Mindeheiten. Wer die Mehrheit hat, kann meistens wesentliche Entscheidungen alleine treffen, aber in der Regel haben auch Minderheiten Beteiligungsrechte.

Aber in der Kreispolitik im HSK ist manches anders. In der Kreistagssitzung am Freitag (21.06.) waren 45 Personen zu wählen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht vorgeschlagen werden. Es hatte sich dafür (mal wieder) eine “GanzGanzGrosseKoalition” aus CDU/FDP/SPD und Grünen gebildet, die genau 45 Personen vorschlugen. Die Minderheit, bestehend aus SBL und FW/Linke, schlug eine Person für die 45 Plätze vor, einen kürzlich pensionierten Justizbeamten. Alleine die Tatsache, dass die Minderheit einen 2%-Anteil begehrte, führte bei Landrat und Mehrheitsfraktionen zu demokratieunwürdigen Kommentaren, die den kleinen Fraktionen das Recht absprechen wollten, überhaupt Vorschläge einzubringen.

Es kam dann zu einer langwierigen Wahl, bei der jedes Kreistagsmitglied bis zu 45 Stimmen für die 46 Kandidatinnen und Kandidaten abgeben konnte. Das Ergebnis fiel aus wie erwartet: Die 45 Vorschläge der “GaGaGroKo” wurden gewählt und die Mehrheit erhielt damit 100%, die Minderheit ging leer aus.

Warum ist es nicht möglich, sich auf eine halbwegs gerechte Verteilung zu einigen?

Vielleicht hängt das mit den Wahlen zum Amtsgericht im Jahr 2023 zusammen. Dort gab es zur Vorbereitung am 25.05.2023 ein Treffen von Vertretern aller Fraktionen. Dabei wollten dann 5 Fraktionen akzeptieren, dass mit ihren Stimmen ein AfD-Vertreter in den Richterwahlausschuss gewählt wird. Das lehnte der SBL-Vertreter ab, und die Runde “platzte”. Was ist von der viel beschworenen Brandmauer zu halten, wenn AfD-Vertreter mitverantwortlich für die Auswahl von Richterinnen und Richtern werden sollen, ohne dass dafür irgendeine Notwendigkeit besteht?

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Kreistagssitzung am Freitag, 21. Juni, in Meschede

By admin at 8:21 pm on Sunday, June 16, 2024

Am kommenden Freitag (21.06.) beginnt um 15 Uhr im Kreishaus in Meschede die zweite Sitzung des Kreistags des HSK im Jahr 2024.

Einige der anstehenden Themen:
– Feststellung der Ergebnisses zum Bürgerbegehren Nationalpark Arnsberger Wald;
– Bewerbung des HSK für die Beteiligung an einem Nationalpark Egge
– Einrichtung einer Arbeitsgruppe Obere Ruhrtalbahn zur Vorbereitung der Neuvergabe der Verkehrsleistungen im Sauerlandnetz

Die beiden letztgenannten Tagesordnungspunkte beruhen auf Anträgen der SBL-Kreistagsfraktion, das Bürgerbegehren wurde von ihr aktiv unterstützt.

Ein weiteres ÖPNV-Thema ist die Fortführung des Deutschland-Tickets (49-Euro-Ticket). Bisher war es im HSK nur bis zum 31.07.2024 gesichert, nun soll es mindestens bis zum 31.10.2024 zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt werden. Was danach folgt, ist allerdings noch unklar.

Besondere Spannung verspricht der TOP 14.3/14.4 mit dem langen Titel: “Gründung eines kommunalen Unternehmens und Beteiligung an einem Unternehmensverbund mit einem Unternehmen der Energiewirtschaft zur Erzeugung regenerativer Energien; hier: Gründung des Unternehmens “Erneuerbare Energien Hochsauerlandkreis GmbH (EEH)”
Dort soll eine kommunale Gesellschaft gegründet werden, an der der Kreis 50% und die kreiseigenen Gemeinden ebenfalls 50% der Anteile halten. Diese Gesellschaft soll allerdings keine eigene unternehmerische Tätigkeit entwickeln, sondern dient nach Einschätzung der SBL nur dazu, kommunales Kapital in eine weitere Gesellschaft (“WiSO”), einzubringen, in der der umstrittene Energiekonzern RWE die Mehrheit der Anteile erhalten soll. Gleichzeitig soll RWE die Aufgaben des Projektentwicklers für neue Energieanlagen übernehmen und erhält dadurch doppelte Einnahmemöglichkeiten. Wiederholte Anträge der SBL, auch mit anderen Interessenten zu verhandeln, wurden auf Wunsch der Landrats von der Kreistagsmehrheit abgelehnt. Und wenn nun aus dem Kreishaus zur eigenen Entlastung angeführt wird, es habe ja keinen anderen Interessenten gegeben, dann ist diese Aussage naiv: Nach den Äußerungen des Landrats und den Beschlüssen des Kreistags wird niemand den Aufwand für eine weitere Bewerbung tragen wollen…
Besonders pikant: Ein Teil dieses TOPs soll nicht-öffentlich verhandelt werden, was die SBL für rechtswidrig hält.

Die vollständige Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen können hier eingesehen werden:
https://hochsauerlandkreis.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZdL47_LAVeQbmWbh5Vqs7Ks

Zu Beginn der Kreistagssitzung findet wie immer eine Einwohnerfragestunde statt, in der alle Einwohnerinnen und Einwohner des HSK (ohne Anmeldung!) an den Landrat Fragen zur Kreispolitik stellen können.

Die SBL-Kreistagsfraktion trifft sich am Dienstag, 18.06., um 19 Uhr im “Alten Backhaus”, Alter Markt 27, 59821 Arnsberg (unterhalb des Glockenturms) zur vorbereitenden Fraktionssitzung. Alle Interessierten sind als Gäste herzlich willkommen!

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“Ökostrom” ist nicht das Gleiche wie Strom aus regenerativen Energien – oder: Wie eine Verwaltung versucht, den Kreistag zu manpulieren…

By admin at 9:29 am on Sunday, April 28, 2024

In der letzten Sitzung des Kreistags stand auch die Einleitung der Ausschreibung für den Strombezug für die kreiseigenen Gebäude an. Hinzu kommt der Strombezug fast aller kreisangehörigen Gemeinden und weiterer Behörden im Kreisgebiet. Die Vergabe erfolgt für 3 Kalenderjahre. Daraus ergab sich beim letzten Mal ein Volumen der Ausschreibung von ca. 38,7 Mio. kWh/Jahr für 1.872 Entnahmestellen mit einer Gesamtsumme von 8.853.544 € brutto, in 3 Jahren also etwa 26,5 Mio Euro.

In der Sitzungsdrucksache von Landrat und Kreisverwaltung wurde die zu treffende Entscheidung so erläutert:
“Der Kreistag hat die Entscheidung zu treffen, ob im Rahmen der anstehenden Ausschreibung besondere Anforderungen an den Strombezug im Hinblick daraufgestellt werden sollen, dass
a) das den Strom anbietende Unternehmen ausschließlich sog. „Ökostrom“ bezieht bzw. produziert, d.h. die Stromerzeugung erfolgt vollständig aus regenerativen Energiequellen,
oder ob
b) angesichts der Entwicklung am Energiemarkt und dem inzwischen erreichten Mix der Stromproduktion aus erneuerbaren und konventionellen Energiequellen sich der Strombezug ausschließlich am wirtschaftlichsten Angebot orientiert.
Ökostrom ist ökologisch erzeugter Strom aus regenerativen Energiequellen wie Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft, Geothermie sowie Energie aus Biomasse. Konventionell erzeugter Strom wird aus begrenzt verfügbaren Quellen wie z. B. Erdgas, Kohle oder Öl gewonnen.”

Weiter stand da:
“Laut Auskunft des Energieberatungsunternehmens ist mit Mehrkosten … bei Ökostrom mit Neuanlagenquote mit Mehrkosten i.H.v. 1,5 ct/kWh zu rechnen.”
Für Ökostrom sei mit jährlichen Mehrkosten von “bis zu 580.500,- €” zu rechnen.

Diese Behauptung glaubte die SBL-Kreistagsfraktion nicht und beantragte Akteneinsicht. Und siehe da: Der Sachverhalt ist ganz anders. Das Ergebnis der Akteneinsicht beschrieb die SBL in einem Brief an Landrat und Kreistag so:
“Dabei wird in der Drs. 10/919 (S. 3) der Eindruck erweckt, als ob mit Ökostrom gemeint sei, „die Stromerzeugung erfolgt vollständig aus regenerativen Energiequellen“…
Leider ergab sich bei der heutigen Akteneinsicht, dass die Drs. 10/919 zumindest als grob irreführend zu betrachten ist.
Denn die Aussage des beauftragten Energieberatungsunternehmens über die Mehrkosten bezieht sich keineswegs generell auf Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wird, sondern nur auf Ökostrom, für den ein formeller Herkunftsnachweis des Umweltbundesamtes (UBA) vorliegt. Derartige Herkunftsnachweise werden jedoch nicht für Strom ausgestellt, der nach dem EEG gefördert wird. Damit fallen fast alle in den letzten 20 Jahren
errichteten WEA und PV-Anlagen heraus! Das sagt das UBA selbst sehr deutlich:
https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-ist-ein-herkunftsnachweis.
Die Auskunft zu möglichen Mehrkosten für den Bezug von Ökostrom bezieht sich daher nur auf ein sehr eingegrenztes Spektrum für Strom aus erneuerbaren Energien. Beim Strombezug des Kreises geht es nicht um formelle Herkunftsnachweise des UBA, sondern um die tatsächlich genutzten Energiequellen.
Auch das beauftragte Energieberatungsunternehmen weist in seinem Schreiben vom 16.02.2024 an die Kreisverwaltung eindeutig darauf hin, auf welche Art von Strom sich seine Aussage über die zu erwartenden Mehrkosten bezieht. Es führt aus, dass derartige Herkunftsnachweise des UBA nur für WEA und für PV-Anlagen in Deutschland, die älter als 20 Jahre und daher aus der EEG-Förderung herausgefallen sind, oder für Strom aus dem Ausland (und somit ohne EEG-Förderung) ausgestellt werden…
Als Konsequenz sollte sich die weitere Beratung nicht auf den Begriff „Ökostrom“, sondern auf die Definition, dass der zu beziehende Strom komplett aus regenerativen Energien stammt, beziehen. Diese Begrifflichkeit ist auch in unserem gestern zu diesem TOP eingebrachten Änderungsantrag bereits enthalten.”

Aus der Akteneinsicht ergab sich klar, dass hier nur “Ökostrom” (mit einem Zertifikat), der aus mindestens 20 Jahre alten Anlagen in den Kostenvergleich einbezogen wurde. Damit schied Strom aus allen neueren Wind- und Solaranlagen aus!! Es ist daher tatsächlich nur ein sehr geringer Preisunterschied zwischen konventionellem Strombezug und regenerativen Energien zu erwarten.

Die SBL beantragte für die Entscheidung im Kreistag folgenden Beschluss:
„Es erfolgt eine Ausschreibung, an der sich nur Anbieter beteiligen können, deren Strom zu 100% aus regenerativen Energien erzeugt wird. Den Zuschlag erhält das Angebot mit den geringsten Bezugskosten.“

Mit den Stimmen von Landrat, CDU, FDP und SPD (!) entschied der Kreistag jedoch, dass die Vergabe alleine nach dem Preis erfolgen soll.
Dabei hatte der Kreistag vor einigen Jahren im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes ausdrücklich festgelegt, dass die eigenen Gebäude nur mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden sollen. Was sind solche Beschlüsse bei der aktuellen Mehrheit im Kreistag noch wert???

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Neue Rettungswachen frühestens im Jahr 2028 fertig

By admin at 9:05 pm on Tuesday, February 6, 2024

Im September 2021 hatte der Kreistag die “3. Fortschreibung” des Rettungsdienstbedarfsplan beschlossen. Darin wird u.a. festgelegt, dass 7 neue Rettungswachen gebaut werden sollen, und ein neuer Notarztstandort. Bisher gibt es im HSK insgesamt 12 Rettungswachen, demnächst sollen es 14 sein.

Aber bis die Neu- und Ersatzbauten zur Verfügung stehen, wird es noch mehr als 4 Jahre dauern. Dies war in der letzten Woche im Bauausschuss des Kreises zu erfahren, und führte zu deutlicher Kritik aus mehreren Fraktionen. Es ist ja keine Überraschung, dass es sehr lange bis zur Fertigstellung dauern kann, wenn Behörden bauen lassen, aber 7 Jahre sind auch dafür viel zu lang.

Was lässt sich an konkreter Kritik anbringen?

1. Es dauert viel zu lange. Erst im November 2025 soll mit den ersten Baumassnahmen begonnen werden, mehr als 4 Jahre nach dem Beschluss des Kreistags. Die Verzögerung kann auch nicht – wie in der Sitznugsvorlage der Kreisverwaltung behauptet – an der Änderung der einschlägigen DIN-Vorschrift liegen. Denn deren einzige relevante Auswirkung ist die Erhöhung des Platzbedarf für jedes abgestellte Fahrzeug von ca. 55 qm auf nun ca. 60 qm. Dafür benötigt man keine 6 Monate zusätzliche Planungszeit…

2. Die Kreisverwaltung hat sehr dafür geworben, einen Generalplaner zu beauftragen. Das beschloss der Kreistag nach kontroverser Diskussion mit Mehrheit, und den Zuschlag bekam nach einem sehr fragwürdigen Auswahlverfahren ein Büro aus Kassel und Erfurt. Das Hauptargument war, dass durch einen für alle Objekte zuständigen Generalplaner eine standardisierte Planung möglich würde, so dass die neuen Rettungswachen gleichartig geplant und gebaut werden könnten und man Zeit und Geld sparen würde. Doch diese “Ankündigung” hat sich – nicht überraschend – als falsch herausgestellt. Denn nur zwei Gebäude werden ähnlich geplant, alle anderen ganz individuell.

3. Die Planer berücksichtigen nur die reinen Baukosten und nicht die Folgekosten. Das spielt z.B. bei den Baumaterialien eine Rolle. Wenn man im geringen Umfang Baukosten spart und dafür später viel höhere Heizkosten hat, bringt das gar nichts.

4. Dem Betreuer der Bauplanung fehlt unbedingt erforderliches Basiswissen. So behauptete er in seinem Vortrag z.B., weil der Baukostenindex von November 2021 bis November 2022 von 132,3 auf 154,7 Punkte gestiegen sei, hätte es innerhalb eines Jahres eine Preissteigerung von “+ 22,4 %” gegeben. Richtig sind 16,9 %. Und in den folgenden Monaten waren es statt der vom Referenten behaupteten + 6,6 % tatsächlich nur + 4,3 %. Vielleicht sollen so später zu hohe Baukostensteigerungen für die Rettungswachen begründet werden?

Fazit: Am 15.03.2024 soll der Kreistag über die Beauftragung der weiteren Planungsphasen (“Leistungsphasen nach HOAI”) ab Phase 3 entscheiden. Vielleicht gelingt es ja dann, damit mehrere lokale Büros statt des Generalplaners zu beauftragen?

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SIT: Authentifizierung war nicht sicher genug

By admin at 9:06 pm on Monday, January 22, 2024


Auch die überregionale Presse hat sich mit dem Hackerangriff auf die Südwestfalen-IT und mit den Folgen befasst. Mehr noch: Ein Beitrag von Heinz Krischer enthält sogar Ansätze zur Analyse der Ursachen. Im Folgenden ein Ausschnitt aus diesem Artikel
https://www.welt.de/regionales/nrw/article249275488/In-Suedwestfalen-hat-ein-Hackerangriff-mehr-als-70-Kommunen-getroffen-auch-zwei-Monate-danach-liegen-noch-Systeme-lahm.html

“Die Kriminellen sind in das Serversystem der SIT eingedrungen und haben einen Mechanismus angestoßen, der gespeicherte Daten verschlüsselt. Als das in der Nacht bemerkt wird, fahren Techniker sofort die Rechner herunter. Doch da ist es schon für einen erheblichen Teil der Daten und Programme zu spät. Vieles ist unbrauchbar gemacht worden. Eine kleine Text-Datei aber ist nicht verschlüsselt: Darin fordern die Hacker die SIT auf, Lösegeld zu zahlen – dann würden die Daten wieder entschlüsselt.

Doch Südwestfalen IT zahlt nicht. „Es gibt überhaupt keinen Grund, mit Kriminellen irgendwelche Vereinbarungen zu treffen“, sagt Theo Melcher. Er ist Landrat im Kreis Olpe und Verbandsvorsteher der SIT, so etwas wie der Vorsitzende eines Aufsichtsrats. Der IT-Dienstleister gehört den Kommunen, die jetzt auch betroffen sind. Lösegeld hätte aus Steuermitteln bezahlt werden müssen – das wolle und dürfe man nicht, sagt der Landrat. Stattdessen arbeitet jetzt ein Team von 170 IT-Spezialisten im Schichtbetrieb daran, die befallenen Systeme neu aufzubauen. Und das ist zeitaufwändig. Vor wenigen Tagen informierte die SIT zähneknirschend, dass die Reparatur viel länger dauern würde, als zunächst geplant. Wie lange, sagt keiner. Volker Rombach, der Service-Chef der SIT, verweist auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Dort habe es eineinhalb Jahre gedauert, bis alles wieder lief. Und Verbandsvorsteher Theo Melcher sagt: „Sicherheit geht vor Schnelligkeit.“

Flossen Daten ab?

Während man sicher ist, dass mit dem kompletten Neuaufbau von PCs und Servern irgendwann alles wieder funktioniert, ist das in einem anderen Punkt nicht so: Bei der Frage, ob die Hacker vor dem Verschlüsseln der Server Daten abgezogen haben. Das tun sie nämlich normalerweise. Und für die Daten von 1,4 Millionen Bürgern, die auf den Servern der Südwestfalen IT lagen, könnte das ein weiteres Desaster sein. Im Darknet gibt es eine Seite, die an die Anfänge des Computerzeitalters erinnert: Leuchtend grüne Schrift auf schwarzem Hintergrund. Der Betreiber diese Retro-Webseite ist die Hackergruppe „Akira“. Magere drei Menüpunkte kann man aufrufen. „News“. Da erscheint, wer gerade neu gehackt wurde. Zumeist amerikanische, britische oder skandinavische Unternehmen. Jeweils versehen mit einem Kurz-Porträt des Opfers – und der Ankündigung: Mehr dazu gibt’s demnächst …

Und zwar auf der Seite „Leaks“. Hier platzieren die Akira-Hacker Kostproben der gestohlenen Daten. Um die gehackten Unternehmen noch weiter zu erpressen. Zahlt, oder wir veröffentlichen all eure vertraulichen Kalkulationen und Geschäftsgeheimnisse. Menüpunkt drei: Contact. Hier kann sich melden, wer Lösegeld zahlen will. „RaaS“ nennt sich das, Ransom as a Service. Ransom heißt Lösegeld, Erpressung als Geschäftsmodell. „Bis jetzt gehen wir davon aus, dass bei dem Angriff keine Daten aus Südwestfalen abgeflossen sind“, sagt Christoph Hebbecker, Staatsanwalt bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) in Köln. Dort laufen die Fäden der Ermittlungen zusammen. Aber sicher sein könne man sich nicht, räumt der Staatsanwalt ein. Tatsächlich hat Akira auf ihrer Seite bis heute noch nichts zu den Daten von Südwestfalen IT angedroht. Das ist eine gute Nachricht. Die weniger gute ist: Akira nutzte möglicherweise eine bekannte Sicherheitslücke. Schon im August warnte Hardwarehersteller Cisco, dass Akira einen Weg gefunden habe in Systeme einzubrechen, wenn es dort keine Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) gibt. Wenn also nicht mehrere Passwörter auf unterschiedlichen Endgeräten eingegeben werden müssen, bevor man Zugriff auf die Systeme hat. „Die Multi-Faktor-Authentifizierung war nach aktuellem Kenntnisstand nicht flächendeckend im Einsatz“, räumt ein Sprecher der Südwestfalen IT auf Anfrage ein. „Ob dies allerdings ursächlich für den leider erfolgreichen kriminellen Cyberangriff war, ist Gegenstand eines forensischen Berichts, der derzeit erarbeitet wird.“

Eine Spur weist nach Russland

Für die Ermittler ist Akira keine unbekannte Gruppierung. Seit dem Frühjahr 2023 sind die Hacker weltweit aktiv – und gefürchtet. Amerikanische Cyber-Sicherheits-Experten von „Arctic Wolf“ glauben nachweisen zu können, dass zumindest einige der Akira-Köpfe früher der Gruppe „Conti“ angehörten. Einer Hackervereinigung aus Russland. „Wir schauen uns das genau an“, sagt Cybercrime-Staatsanwalt Hebbecker. Aber die Identifizierungsquote bei solchen Hackerangriffen sei gering. Immerhin: Nach dem Angriff auf die Uniklinik Düsseldorf gelang es, Verdächtige zu benennen. Zwei Russen stehen deshalb jetzt auf der Most-Wanted-Liste von Europol.”

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Unnötige Geldausgaben beim HSK

By admin at 7:50 pm on Thursday, January 18, 2024

Ein Auszug aus der Haushaltsrede der SBL-Fraktion zum Kreishaushalt 2024 (Teil 1 von 2):

Wenn man sich über den Haushalt Gedanken macht, muss man auch überlegen, ob es unnötige Ausgaben gibt. Geben wir zu viel Geld aus, obwohl wir die gleiche Leistung für weniger Geld bekommen könnten? Es wird Sie nicht wundern, dass es auch in dem Haushalt, der uns heute vorliegt, viele Beispiele dafür gibt.
Es gab viele Ausschreibungen in den vergangenen Jahren, die schlecht gelaufen sind und zu teuer waren. Ich gehe nur auf ein konkretes Beispiel ein, das war eine Kita in Brilon, ein Drama in mehreren Akten. Es fing an im Oktober 2021, als die Kreisverwaltung im Jugendhilfeausschuss einen mündlichen Bericht über angeblich fehlende Kita-Plätze in Brilon gab. Kein schriftlicher Bericht, keine Sitzungsvorlage, keine Präsentation. Räume für sechs Gruppen sollten gebaut werden. Im November erfolgte dann – nachdem man als „Schnellschuss“ ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt hatte – im Jugendhilfeausschuss die Vergabe. Auch da lag noch kein Protokoll der letzten Sitzung vor, keine schriftliche Unterlage über den Bedarf, nur ein mündlicher Bericht. Wir haben das damals schon kritisiert, denn wir verfügen ja über etwas Demographie-Expertenwissen in unserer Fraktion, dass es für den angeblichen Bedarf keine solide Grundlage gab. Wir werden gleich sehen, dass diese Bedenken berechtigt waren.

Der zuständige Fachbereichsleiter der Kreisverwaltung sagte, wir bräuchten nicht über andere Lösungen nachzudenken, denn es hätte ein Interessenbekundungsverfahren gegeben und das sei verbindlich. Dabei wurde ignoriert, dass der Sozialausschuss der Stadt Brilon vorschlug, ein anderes Konzept umzusetzen. Das sei aber angeblich nicht zulässig.

Es ging dann weiter, dass diese Kita nach dem „Investorenmodell“ gebaut wurde. Man muss immer wieder sehen, im Investorenmodell fehlen uns pro neuem Platz 33.000 Euro Zuschüsse von Land und Bund. Das sind bei einer sechsgruppigen Kita über 3 Mio Euro. Das Geld fehlt dann in den kommunalen Haushalten. Ein kleiner Teil kommt wieder rein über die Betriebskostenzuschüsse für die Miete vom Land.

Wie wir schon mehrfach erwähnt haben, wurde über ein Jahr lang der falsche Investor genannt. In allen Vorlagen aus den Jahren 2021 und 2022 stand nur die Firma A. als Investor drin. Und auf einmal wurde dann ein ganz anderer Investor genannt. Wie ist das möglich, haben wir nachgefragt. Angeblich gab es nach den mehrfachen Antworten des Landrats keinen Investorwechsel. Wenn diese Antwort des Landrats richtig wäre, wäre dafür nur eine Auflösung denkbar: Man hat von vorneherein, in allen Vorlagen und bewusst den falschen Investor genannt. Wenn man weiss, dass es sich bei dem tatsächlichen Investor, der jetzt durch eine 20jährige Mietgarantie begünstigt wird im Investorenmodell, um eine Familiengesellschaft mit einem kriminellen Umfeld – laut Gerichtsurteilen – handelt, dann ist das alles nicht nachvollziehbar.

Und vor allem: Nach dem Bericht der Stadt Brilon im Sozialausschuss sind in dieser Kita nur 44 Plätze belegt, in einer ebenfalls sechsgruppigen Nachbar-Kita sind es 115. Das heißt, dass nur etwa ein Drittel der Plätze belegt ist, obwohl seit dem Beschluss über die Kita die Flüchtlinge aus der Ukraine für zusätzlichen Platzbedarf gesorgt haben. Das bedeutet, dass die Mietgarantie des Kreises besonders teuer wird. Wir geben Geld aus für ein Investorenmodell und für einen Investor, und müssen durch die Mietgarantie noch zusätzlich was oben drauf legen. Meine Damen und Herren, das ist kein Beispiel für solide Finanzpolitik – wessen Interessen hier auch immer eine Rolle gespielt haben.

Ein anderes Beispiel, wo man ohne Qualitätseinbußen Geld sparen kann, ist die RLG. Muss das so sein, dass die RLG pro Jahr mehr als 2 Mio Euro nach Münster an die Zentralverwaltung und an die Geschäftsführung abführt? Muss das so sein – wie bereits mehrfach angemerkt –, dass wir 57% des Betriebsverlustes zahlen, 40% mehr als der Kreis Soest? Und das, obwohl der Kreis Soest höhere Anteile an der Gesellschaft hat. Deswegen haben wir beantragt, das nochmal zu prüfen. Man muss, wenn man knapp bei Kasse ist, auch bereit sein, bisherige Verfahrensweisen auf den Prüfstand zu stellen.

Es gibt viele weitere Beispiele, zu denen heute schon einiges zu hören war: Flughafen, Bobbahn, eine Mio Euro Mehrkosten für den Bauhof in Brilon – fast verdoppelt für den Kreis. Wo man sorgfältiger drangehen muss, ist auch der Rettungsdienst, die hätten Ausschreibungen vielleicht auch anders erfolgen können.
Noch ein letztes Beispiel dafür, wie wir mit Geld umgehen: GAH und AHSK. Darüber wurde auch schon im letzten Betriebsausschuss gesprochen. Wir sollen heute beschließen, dass die Abfall-gebühren für Siedlungsabfall von 238 Euro auf 258 Euro je Tonne steigen. Wenn man in den Nachbarkreis Paderborn schaut, im Entsorgungszentrum Alte Schanze kostet eine Tonne Hausmüll nur 145 Euro, also nur etwas mehr als die Hälfte.

Wenn man sich die Geschichte von GAH und AHSK näher anschaut und die Antworten auf mehrere Anfragen unserer Fraktion liest, ergibt sich, dass für Gewerbemüll tatsächlich nur etwa ein Sechstel des Preises erlöst wird wie er jetzt für Hausmüll verlangt werden soll. Und 80% des Gewerbemülls kommen von außerhalb des Kreisgebiets. Da läuft was falsch! Ich mag ja gerne glauben, dass Hausmüll wegen der Weiterbehandlung etwas teurer ist als Gewerbemüll, aber nicht das Sechsfache!

Wenn man die Entwicklung der letzten Jahre verfolgt, die Wirtschaftspläne des AHSK von 2020 und von 2024, vergleicht, sind in diesen wenigen Jahre allein die Kosten, die im Haushalt des AHSK nur in den fünf größten Positionen für die Reststoffdeponie vorgesehen sind, um 1,6 Mio. Euro gestiegen, obwohl der AHSK die Deponie nicht selbst nutzt. Gleichzeitig sind die Kosten, die die GAH an den AHSK für Gewerbemüll erstattet, nur um weniger als ein Drittel dieses Betrages gestiegen. Das kann nicht stimmen. Personalkostensteigerungen sind dabei noch nicht eingerechnet. Das ist der Beweis und der Skandal für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie mit ihren Hausmüllgebühren indirekt den Gewerbemüll – der zudem zum großen Teil von außerhalb kommt – subventionieren. Das ist nicht vertretbar. Deswegen unser Antrag, beim Siedlungsabfall die Müllgebühren nicht zu erhöhen.

(Der Auszug entstand aus dem Mitschnitt der frei gehaltenen Rede von Fraktionssprecher Reinhard Loos)

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Hartnäckiges Nachfragen kann helfen…

By admin at 10:44 pm on Thursday, December 21, 2023

Nun kam die Wahrheit doch ans Licht!
Bereits im Juni 2023 hatte Kreistagsmitglied Dietmar Schwalm eine Anfrage an den Landrat gerichtet, weil ihm (und unserer Fraktion) bekannt geworden war, dass in einem ehemaligen Fitness-Center in Olsberg Schimmelpilzbefall herrscht. Das ist besonders bedeutsam, weil dieses Gebäude nun zu einer Kindertagesstätte umgewidmet werden soll, in Trägerschaft des DRK. Dazu antwortete der Landrat, dass kein Schimmelbefall vorliege.

Und auch eine mit Kindertagesstätten vertraute Einwohnerin aus Olsberg hatte in der Einwohnerfragestunde des Kreistags ganz konkret nach der Eignung dieses Gebäudes für eine Kindertagesstätte gefragt. Auch da kam die Antwort, alles sei sorgfältig geprüft worden, und es sei kein Schimmelbefall gefunden worden.

Auf einer erneute schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion antwortete der Landrat am 30.10.2023: “Eine Mitarbeiterin des Sachgebietes Hygiene und Infektionsschutz hat das Gebäude … persönlich in Augenschein genommen. Aufgrund des im Vorfeld von verschiendenen Seiten behaupteten Schimmelpilzbefalls, erfolgte die Prüfung besonders kritisch. Bei der Prüfung wurden keine Auffälligkeiten, insbesondere keine feuchten oder schimmeligen Stellen festgestellt.”

Auch die Lokalpresse fragte wegen dieses Themas nach. Am 15.12. war auf der 1. Seite des Lokalteils für den Altkreis Brilon zu lesen: “Vor einiger Zeit waren zu der Immobilie beim HSK zwei Anfragen von Kreistagsmitgliedern eingegangen, in denen Bedenken hinsichtlich der hygienischen Zustände des Gebäudes vorgebracht wurden. Diesbezüglich gibt es aber Entwarnung: … Aufgrund des im Vorfeld von verschiedenen Seiten behaupteten Schimmelpilzbefalls sei die Prüfung besonders kritisch erfolgt. Ergebnis: „Bei der Prüfung wurden keine Auffälligkeiten, insbesondere keine feuchten oder schimmeligen Stellen festgestellt“, betont der Kreis.
Auch René Teich bestätigt von Seiten des DRK, dass ein unabhängiger Gutachter festgestellt habe, dass es keinen Schimmelbefall gebe.”

Nun gibt es ein neues Schreiben des Landrats vom 19.12.2023, und auf einmal ist alles ganz anders als bisher behauptet. Denn jetzt schreibt der Landrat, es seien “Feuchte- und Schimmelschäden festgestellt worden. Ich bedaure, dass hausintern Informationen zwischen den beteiligten Fachdiensten nicht richtig ausgetauscht wurden und zu dieser Fehlinformation geführt haben.”

Nachdem das nun geklärt ist, kommt es darauf an, dass die Kinder eine schimmelfreie Kita erhalten, entweder in einem anderen Gebäude oder durch eine wirksame Sanierung. Wir bleiben dran!

Fazit:
Man sollte nicht alles glauben, was aus dem Kreishaus (oder vom DRK) behauptet wird, selbst wenn viermal gleichlautende Antworten gegeben werden…

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Was wurde aus den Anträgen der SBL zum Kreishaushalt?

By admin at 12:11 am on Thursday, December 21, 2023

Zu den Beratungen des Kreishaushalts 2024 im Kreistag hatte die SBL mehrere Anträge eingebracht. Einige davon sollen nun umgesetzt werden (zumindest teilweise).

Im einzelnen:

Finanzierung der PTA-Lehranstalt
Antrag:
“Der Landrat wird beauftragt erneut zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für die PTA-Lehranstalt durch das Land NRW bestehen und – falls sich dafür bisher keine Option anbietet – das Land NRW dazu aufzufordern, sich an den Kosten für die PTA-Ausbildung in gleicher Weise wie z.B. für die Ausbildung von MFA zu beteiligen.”
Ergebnis:
Landrat und Kreisverwaltung führen Gespräche mit dem Land mit dem Ziel, den Zuschuss des Landes zur PTA-Lehranstalt zu erhöhen. Damit wird zwar noch keine Finanzierung durch das Land wie für die Berufsausbildungen in den Berufskollegs erreicht, aber immerhin eine Verbesserung der Finanzsituation.

Abfallgebühren
Antrag:
“Die Gebühren für den Hausmüll bleiben bei 238 Euro je Tonne (statt der vorgeschlagenen Erhöhung auf 258 Euro). Dafür werden die Kostenverrechnungen zwischen GAH und AHSK verändert und es werden die Einnahmen aus dem Gewerbeabfall erhöht”
Ergebnis:
In die nächste Sitzung der Gesellschafterversammlung der GAH wird der Wirtschaftsprüfer eingeladen, um eine Analyse der “Leistungsbeziehungen” zwischen AHSK und GAH vorzulegen und zu erläutern. Danach wird die Kostenverteilung für die Zukunft neu überlegt.

SIT
Antrag:
“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, welche der bisher von der SIT für den HSK erbrachten IT-Dienstleistungen künftig auch weiterhin von der SIT erfolgen und für welche Dienst¬leistungen andere Partner beauftragt werden, und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten.
Außerdem wird der Landrat beauftragt, für die Kreisverwaltung ein eigenes Notfall- und Havariekonzept aufzustellen, das geeignete Maßnahmen für Ausfallsituationen enthält.”
Ergebnis:
Der Landrat ging auf den Antrag der SBL ein und bestätigte, dass auch er die Tätigkeit der SIT kritisch sieht. Daher wird demnächst im Kreistag über das Thema berichtet werden.
Außerdem wird die Kreisverwaltung neue Notfallpläne erarbeiten zur Sicherstellung der IT-Dienstleistungen im Störungsfall.

RLG
Antrag:
“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten, welche Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands des HSK für die RLG (ohne Auswirkungen auf das Angebot) bestehen. Dabei sollte es insbesondere um den Kostenanteil des HSK am Betriebsverlust und um die Geschäftsführungskosten für die WVG gehen.”
Ergebnis:
Das Thema soll nun im Wirtschaftsausschuss aufgegriffen werden.

Kulturtickets
Leider nicht angenommen wurde der SBL-Antrag:
“Für Kulturveranstaltungen des HSK (z.B. Sauerland-Herbst) werden restliche Eintrittskarten, die einige Tage vor dem Veranstaltungstermin noch verfügbar sind, für Personen mit geringem Einkommen zu einem erheblich reduzierten Preis angeboten.”

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Nationalpark: Landrat/CDU/FDP verhindern Informationsphase

By admin at 12:47 am on Wednesday, December 13, 2023

Eine der wichtigen Entscheidungen, die am Freitag (08.12.2023) in Kreistag anstanden, war eine Abstimmung zum Thema Nationalpark. Wie bereits berichtet, hat die aktuelle Landesregierung sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass es in NRW – neben dem Nationalpark Eifel – einen weiteren Nationalpark geben soll. Bisher gibt es in Deutschland insgesamt 16 Nationalparke, alle sind Erfolgsgeschichten. Sie haben sowohl für die Erhaltung von naturbelassenen Gebieten als auch für den Tourismus großen Nutzen.

Die NRW-Landesregierung hat 6 Gebiete definiert, die sich als Nationalpark eignen. Eines davon ist der Arnsberger Wald. Er liegt in den Kreisen HSK und Soest, im HSK in den Städten Arnsberg und Meschede. Dieser Nationalpark wäre etwa 7.500 ha groß und würde ausschließlich staatliche Flächen betreffen: privater Grund und Boden würde nur dann einbezogen, wenn die Eigentümer dies ausdrücklich wünschen.

Die Kreise in NRW sind nun aufgefordert, sich bei Interesse bis zum 31.03.2024 für den Nationalpark in ihrem Bereich zu bewerben. Wenn man vorher eine unverbindliche Interessenbekundung abgibt, bietet die Landesregierung ein umfangreiches Informationsprogramm: Erkundung im Nationalpark Eifel, Info-Veranstaltungen vor Ort im eigenen Kreis mit Experten, u.v.m., und das ohne Kosten für die Kreise.

Im Kreishaus in Meschede ging es nun darum, ob – wie von Landrat, CDU und FDP gewünscht – sofort die Ablehnung einer Bewerbung beschlossen wird oder ob zunächst die Informationsmöglichkeiten genutzt werden, um sich umfassend über Vor- und Nachteile zu informieren. Die Entscheidung über eine Bewerbung hätte dann in der nächsten Kreistagssitzung am 15.03.2024 erfolgen können. Schon vor der Sitzung hatte die SBL-Fraktion den Antrag gestellt, sich zunächst umfassend zu informieren; während der Kreistagssitzung beantragte dann auch die SPD-Fraktion, die endgültige Entscheidung zu verschieben.

Viele Naturschutzverbände, der SGV Soest, der SGV Arnsberg, die IHK, die Städte Arnsberg und Meschede sprachen sich deutlich dafür aus, zunächst vielfältige Informationen zu sammeln. Auch die Landrätin des Kreises Soest hatte für ihren Kreistag, der am 14.12.2023 tagt, eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten lassen. Doch all dies interessierte die Mehrheit im HSK-Kreistag überhaupt nicht. Ohne jede Rücksicht auf die Interessen der anderen Beteiligten beschloss der Kreistag mit 28 : 22 Stimmen die sofortige und endgültige Ablehnung jeder Bewerbung. Dies stieß bei vielen Verbänden auf völliges Unverständnis. Anscheinend haben Gruppen wie z.B. eine Lobby von Jägern hier einen sehr großen Einfluss, und bevor sich durch Informationsveranstaltungen möglicherweise ein anderes Bild hätte ergeben können, sollte das Thema schnell “erledigt” werden.

Auffällig dabei waren die vielen falschen Behauptungen wie z.B., dass auch Privatgrund betroffen sei, dass in einem Nationalpark überhaupt nicht gejagt werden dürfe, dass der heimische Holzmarkt erheblich gestört würde oder dass die IHK als Vertreterin der Wirtschaft den Nationalpark ablehnen würde. Aufschlussreich in diesem Zusammenhang war auch die Antwort des Landrats in der Einwohnerfragestunde auf die Frage eines BUND-Mitglieds, aus der sich ergab, dass ihn die Meinungen der beteiligten Städte überhaupt nicht interessieren, weil nur der Kreis zuständig wäre?!

Es ist sehr schade, dass durch diese Ignoranz eine große Chance für die Region vergeben wurde. Wir brauchen bei der nächsten Kommunalwahl im September 2025 im Kreistag eine andere Mehrheit – die (aktuell noch) der Block CDU/FDP hat!

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,LandschaftsschutzComments Off on Nationalpark: Landrat/CDU/FDP verhindern Informationsphase

Haushaltsberatung im Kreistag

By admin at 12:03 pm on Wednesday, December 6, 2023

Am Freitag (08.12.) findet ab 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses in Meschede die voraussichtlich letzte Sitzung des Kreistages in diesem Jahr statt. Zu Beginn gibt es – wie in jeder Kreistagssitzung – die Einwohnerfragestunde. Dann kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner des HSK (mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen, die in der Regel sofort beantwortet werden.

Im Mittelpunkt der Sitzung steht die Beratung und Beschlussfassung des Kreishaushalts für das Jahr 2024. Die Kreisverwaltung plant mit einem hohen Defizit von fast 24 Mio Euro. Es soll zur einen Hälfte durch die Erhöhung des Hebesatzes um 2,45 Punkte für die von den Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage ausgeglichen werden, zur anderen Hälfte aus der Ausgleichsrücklage des Kreises. Insgesamt soll die Belastung der 12 kreisangehörigen Kommunen für die allgemeine Kreisumlage um 19,8 Mio Euro steigen, davon 11,8 Mio Euro durch die Erhöhung des Hebesatzes und 8,0 Mio Euro infolge der Erhöhung der Umlagegrundlagen. Hinzu kommen 4,4 Mio Euro Mehrbelastung für die 9 Kommunen, die kein eigenes Jugendamt haben.
Besonders stark ist die Stadt Brilon betroffen: Ihre Zahlungen an den HSK steigen um 8,8 Mio Euro.
Trotzdem nahmen die 12 Bürgermeister nicht die Möglichkeit wahr, eine Stellungnahme zum Entwurf des Kreishaushalts abzugeben und/oder ihre Anmerkungen in einer Sitzung des Kreisausschusses vorzutragen. Das gesetzlich vorgesehene Beteiligungsverfahren wurde von den Bürgermeistern im HSK völlig ausgeblendet.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat wieder mehrere Anträge zum Kreishaushalt eingebracht. Hier sind einige davon:

Abfallgebühren

“Die Gebühren für den Hausmüll bleiben bei 238 Euro je Tonne (statt der vorgeschlagenen Erhöhung auf 258 Euro). Dafür werden die Kostenverrechnungen zwischen GAH und AHSK verändert und es werden die Einnahmen aus dem Gewerbeabfall erhöht.”

Begründung und Erläuterung:
Aus einer Antwort des Landrats auf eine Anfrage unserer Fraktion ergibt sich, dass die Einnahmen der GAH je Tonne Gewerbeabfall bisher nur ein Sechstel der nun vom AHSK geplanten Gebühr für Hausmüll betragen. Dies entspricht nicht dem Verhältnis der tatsäch-lichen Kosten. Zudem werden 80% des Gewerbemülls von außerhalb des Kreisgebiets ange¬liefert. Die einheimischen Haushalte zahlen also relativ hohe Gebühren, die auswärtigen Gewerbeabfalllieferanten sehr geringe.
Bei einem Verzicht auf die Gebührenerhöhung für Hausmüll kann ein Ausgleich der Einnah-men zwischen AHSK und GAH durch eine Anpassung der Ausgleichs¬zahlungen für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen (insbesondere Personal) erfolgen, die nach den aktuellen Planungen fast unverändert gegenüber den Vorjahren bleiben sollen.

Günstige Kulturtickets

“Für Kulturveranstaltungen des HSK (z.B. Sauerland-Herbst) werden restliche Eintritts-karten, die einige Tage vor dem Veranstaltungstermin noch verfügbar sind, für Personen mit geringem Einkommen zu einem erheblich reduzierten Preis angeboten.”

Begründung und Erläuterung:
Interessierte, die von für sie hohen Eintrittspreisen abgeschreckt werden, erhalten so die Möglichkeit zur Teilnahme an Kulturveranstaltungen.
Zur konkreten Ausgestaltung soll die Kreisverwaltung dem Kulturausschuss einen Vorschlag unterbreiten.

Kosten der PTA-Lehranstalt

“Der Landrat wird beauftragt erneut zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für die PTA-Lehranstalt durch das Land NRW bestehen und – falls sich dafür bisher keine Option anbietet – das Land NRW dazu aufzufordern, sich an den Kosten für die PTA-Ausbildung in gleicher Weise wie z.B. für die Ausbildung von MFA zu beteiligen.”

Begründung und Erläuterung:
Die PTA-Lehranstalt in Olsberg ist ein wichtiger Teil des berufsbezogenen schulischen Ausbildungsangebots im HSK. Erfreulicherweise konnte in den letzten Jahren bereits eine Schulgeldfreiheit erreicht werden. Die PTA-Ausbildung im HSK hat zudem überregionale Bedeutung. Im Vergleich zu ähnlichen Ausbildungsgängen (z.B. für MFA in Berufskollegs) führt die PTA-Ausbildung für den Kreis jedoch zu einer hohen Kostenbelastung (aktuell 541 TEuro), die sonst überwiegend vom Land NRW getragen wird. Hier sollte sich das Land NRW in gleicher Weise beteiligen wie bei den Ausbildungsgängen in den Berufskollegs.

Kosten der RLG

“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten, welche Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands des HSK für die RLG (ohne Auswirkungen auf das Angebot) bestehen. Dabei sollte es insbesondere um den Kostenanteil des HSK am Betriebsverlust und um die Geschäftsführungskosten für die WVG gehen.”

Begründung und Erläuterung:
Derzeit zahlt der HSK etwa ein Drittel mehr als der Kreis Soest für die Verlustabdeckung des operativen Betriebs der RLG, obwohl der HSK weniger Anteile an der Gesellschaft hält.
An die Zentralverwaltung der WVG werden von der RLG 2,1 Mio Euro pro Jahr abgeführt (zusätzlich zu den Kosten für die eigene Verwaltung), so dass geprüft werden sollte, welche administrativen Dienstleistungen von der RLG günstiger selbst erbracht werden können.

Cyberangriff auf die SIT

“Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, welche der bisher von der SIT für den HSK erbrachten IT-Dienstleistungen künftig auch weiterhin von der SIT erfolgen und für welche Dienst¬leistungen andere Partner beauftragt werden, und dem Kreistag in der übernächsten Sitzung darüber zu berichten.
Außerdem wird der Landrat beauftragt, für die Kreisverwaltung ein eigenes Notfall- und Havariekonzept aufzustellen, das geeignete Maßnahmen für Ausfallsituationen enthält.”

Begründung und Erläuterung:
Notwendige Konsequenzen aus dem Cyberangriff auf die SIT und dessen Folgen.

Fahrradinfrastruktur

“Der Landrat wird beauftragt, eine Fachtagung zur Umsetzung des Nahmobilitätskonzepts zu organisieren, vor allem für die Verbesserung der Radinfrastruktur.”

Begründung und Erläuterung:
Der Kreistag hat am 02.06.2023 das kreisweite Nahmobilitätskonzept beschlossen, das vor allem Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Radinfrastruktur enthält. Bisher stockt jedoch die Umsetzung, und auch der angekündigte Beitritt des HSK zur AGFS wurde noch nicht vollzogen. An der Erstellung des Konzepts waren die Verwaltungen des Kreises und der Kommunen beteiligt, Verbände und Vereine waren kaum einbezogen.
Zur Förderung der Umsetzung soll nun eine Fachtagung – unter Beteiligung der AGFS und der Kommunen – stattfinden, zu der auch alle interessierten Verbände und BürgerInnen eingeladen werden und in der konkrete Umsetzungsschritte vorgestellt und diskutiert werden.
* AGFS: = Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte (und Kreise)

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Mehr Informationen über die Folgen des Ausfalls des SIT!

By admin at 8:19 am on Friday, November 24, 2023

Nun sind es schon 26 Tage, in denen alle Dienstleistungen des Südwestfalen-IT ausgefallen sind. Infolge einer Cyber-Attacke können seit 30.10.2023 im HSK z.B. keine Kfz angemeldet werden, keine Führerscheine ausgestellt werden und keine regulären Personalausweise bestellt werden. Mittlerweile gibt es einige Ersatzlösungen. So können seit einigen Tagen Kfz nach mehreren Tagen Bearbeitungszeit Zulassungen mit PB- oder KB-Kennzeichen erhalten. Und EinwohnerInnen können von Brilon nach Bad Wünnenberg oder Willingen fahren und dort Personalausweise beantragen.

Bei vielen Betroffenen besteht aber große Unzufriedenheit mit der Informationspolitik der SIT. Die hat zwar eigens eine Firma für Krisenkommunikation aus Leipzig engagiert, aber das brachte keine sichtbaren Erfolge. So wurde am 06.11. auf der “Notfall-Internetseite” der SIT angekündigt: “Die SIT wird nun täglich über mögliche neue Erkenntnisse informieren.” Die Realität ist davon weit entfernt, denn in den 18 Tagen danach gab es genau dreimal neue Mitteilungen.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat nun für die nächste Kreistagssitzung (am Freitag, 08.12., ab 14 Uhr im Kreishaus in Meschede) diesen Antrag für die Tagesordnung eingebracht:”

“Sehr geehrter Herr Landrat,

für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistags beantragt die SBL-Kreistagsfraktion den TOP:
Bericht des Landrats über die Folgen des Totalausfalls aller Systeme der SIT

Dabei soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden:
• Auswirkungen auf die von der Kreisverwaltung angebotenen Dienstleistungen
• Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Kreisverwaltung
• Aktueller Stand der Ersatzlösungen (z.B. durch Kooperation mit Nachbarkreisen)
• Zeitliche Perspektive für eine Wiederaufnahme des Normalbetriebs
• Maßnahmen zur Überprüfung der Server und PCs in der Kreisverwaltung (weiter uneingeschränkt nutzbar?)
• Weiter bestehende Gefährdungen der Datensicherheit
• Möglicherweise abgeflossene Daten
• Netzwerksegmentierung
• Zukunftsstrategie, z.B. Beauftragung anderer IT-Dienstleister und Erstellen von Havarieplänen
• Finanzielle Auswirkungen für die Kreishaushalte 2023 und 2024″

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2 Wochen Ausfall der IT – oder länger?

By admin at 12:20 am on Friday, November 3, 2023

Die meisten Verwaltungsprogramme des Hochsauerlandkreises und der anderen vier Kreise in Südwestfalen sowie der 59 kreisangehörigen Städte und Gemeinden laufen über die Server der Südwestfalen-IT (SIT), mit Standorten in Siegen und in Hemer. Seit Anfang der Woche ist die SIT komplett “down”. Denn unbekannte Hacker haben einen Teil der Daten auf den Servern der SIT verschlüsselt und versuchen nun, dafür Lösegeld zu erpressen. Es handelt sich um einen Cyberangriff mit sog. Ransomware.
Das hat in der Vergangenheit bei anderen betroffenen Kommunen dazu geführt, dass die Verwaltungen etwa ein Vierteljahr lang nur eingeschränkt arbeitsfähig waren.
https://unternehmen-cybersicherheit.de/hackerangriff-schwerin-normalbetrieb-erst-wieder-anfang-2022/

Auf der Homepage der SIT heisst es dazu (seit Montag 30.10. unverändert):
“Die Südwestfalen-IT (SIT) ist Ziel eines Cyberangriffs mit Ransomware (sog. Erpressungstrojaner) geworden, der aktuell die Handlungsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen beeinträchtigt…
In der Nacht von Sonntag auf Montag wurden verschlüsselte Daten auf Servern der SIT gefunden, die auf einen unautorisierten externen Zugriff hindeuten. Unmittelbar im Anschluss begannen die Techniker noch in der Nacht mit der Analyse und ersten Schritten der Schadensbegrenzung. Am Montagmorgen tagte der hausinterne Krisenstab.
Um die Weiterverbreitung der Schadsoftware innerhalb des Netzwerks zu verhindern, wurden die Verbindungen des Rechenzentrums zu und von allen Verbandskommunen gekappt. Infolgedessen können die Verwaltungen derzeit nicht auf die von der SIT bereitgestellten Fachverfahren und Infrastrukturen zugreifen und sind in ihren Dienstleistungen für die Bürger stark eingeschränkt.”
www.sit.nrw

Nachdem zunächst bei der Dauer des Ausfalls nur von Tagen geredet wurde, geht es nun schon um mehrere Wochen. Die Kreisverwaltung des HSK veröffentlichte heute (am 02.11.) Nachmittag folgende Presseerklärung:
“Längerer Ausfall der IT-Systeme vermutet – Kfz-Zulassungsstellen Samstag geschlossen
Die Kreisverwaltung geht nach den neuesten Informationen davon aus, dass die betroffenen IT-Anwendungen auch in der kommenden Woche (6. bis 12. November) nicht laufen werden. Mails, die an den Hochsauerlandkreis gesendet werden, kommen nach wie vor nicht an und sie werden voraussichtlich auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt. Der Kreis bittet deshalb die Bürgerinnen und Bürger, die seit dem späten Sonntagabend, 29. Oktober, eine Mail gesendet haben, ihr Anliegen per Post oder per Telefon erneut vorzutragen. Da Kfz-Zulassungen nach wie vor nicht möglich sind, bleiben die Zulassungsstellen in den Kreishäusern Arnsberg, Brilon und Meschede am Samstag, 4. November, geschlossen.”
https://www.presse-service.de/data.aspx/static/?ID=1141913.html

Die aktuelle Situation führt dazu, dass z.B. keine Kfz angemeldet werden können, keine Führerscheine ausgegeben werden können, keine Personalausweise und Geburtsurkunden beantragt und ausgestellt werden können und fast alle betroffenen Kommunen keine Mails empfangen und senden können. Und die Gremienmitglieder können keine Sitzungsunterlagen abrufen. Aufgabe der Kreisverwaltung und der Gemeindeverwaltungen ist es nun, nach Ersatzlösungen zu suchen, die möglichst schnell starten können.

Die wichtigste Aufgabe ist jetzt die Lösung der akuten Probleme. Danach muss aber hinterfragt werden, ob die Geschäftsführung der SIT ausreichend Vorsorge gegen solche Hackerangriffe und deren Folgen getroffen hat. Klar ist, dass es keinen 100%-igen Schutz gegen Cyberkriminalität gibt. Aber jedes derartige IT-Unternehmen benötigt ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept, u m die Risiken möglichst gering zu halten und im Falle eines Angriffs einen baldigen Neustart sicherzustellen. Der Verlauf einiger Sitzungen der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrats der SIT lässt Zweifel wachsen, ob von der SIT dem IT-Sicherheitskonzept ausreichend Aufmerksamkeit gewidmet wurde.

Die SBL-Kreistagsfraktion hat noch am Montag folgendes Schreiben an den Landrat geschickt:
“Situation der IT-Anwendungen, Dienstleistungen und Gremiensitzungen
Sehr geehrter Herr Landrat,
seit heute gibt es den Totalausfall aller IT-Systeme der SIT. Die Folgen könnten längere Zeit anhalten; vor zwei Jahren hat es in einer ähnlichen Situation im Landkreis Ludwigslust-Parchim und in Schwerin etwa ein Vierteljahr gedauert, bis die Verwaltungen wieder voll arbeitsfähig waren.
Bitte informieren Sie die Fraktionen zeitnah über die Möglichkeiten und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung möglichst vieler Dienstleistungen der Kreisverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Betriebe.
Außerdem möchten wir informiert werden, ob auch im HSK mit einer Verlegung von Sitzungs-terminen zu rechnen ist, wie es in mehreren größeren Städten in Südwestfalen (Arnsberg, Lüdenscheid) heute bereits angekündigt wurde.”

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Von angeblichen Kleingeistern …

By admin at 10:26 pm on Sunday, October 22, 2023

(Bericht von der Kreistagssitzung am 20.10.2023)

Wenn ein alter verbitterter AfD-Mann jemanden als „Kleingeist“ bezeichnet und eine junge SPD-Krankenpflegekraft-Frau behauptet, dass andere von ihrer Thematik keine Ahnung haben …….
….. ja dann war wieder Kreistagssitzung im Hochsauerlandkreis!

Und dass der Landrat mal wieder alle demokratischen Anstandsregeln im Umgang mit den Fraktionen von SBL und Linke/FW missachtet hat, das sei diesmal nur am Rande erwähnt!
Es war eigentlich die Sitzung, in der es vorrangig um die Einbringung des Haushalts 2024 ging. Hierfür wird es ja erst in der Dezember-Sitzung die Antworten und die Diskussionen der Fraktionen geben.

Grund für die an einigen Stellen unfaire Diskussion war der Bericht zur Ausführung des diesjährigen Haushalts (Drucksache 10/808 und Anlage). Es ging dabei u.a. um die Renovierungskosten von Räumlichkeiten auf dem Flugplatz Meschede-Schüren für den zukünftig dort stationierten Intensivtransporthubschrauber (ITH). Eigentlich sollte die Bereitstellung dieses Hubschraubers von dem Arnsberger „Allround-Investors“ Marcel Kaiser auf dessen wirtschaftlichem Risiko finanziert werden, so hatte es die Kreisverwaltung im Gesundheits- und Sozialausschuss im März 2023 zugesagt. Jetzt sollen aus dem laufenden Haushalt mal soeben 85.000 € Kreismittel „locker“ gemacht werden, obwohl jeder im Saal schon wusste, wie eng die Finanzsituation im Jahr 2024 wird, und im nächsten Jahr weitere mindestens 25.000 €.

Und bei dieser Diskussion beteiligten sich nun der alte verbitterte AfD-Mann und die junge SPD-Krankenpflegekraft. Wenn man von der AfD als „Kleingeist“ bezeichnet wird, fühlt man sich als Demokrat fast geadelt. Aber wenn von jungen Menschen im Kreistag gesagt wird, dass die Fraktionsvorsitzenden von FW/LINKE sowie der SBL keine Ahnung haben, was ein Intensivtransporthubschrauber ist und welche Aufgaben er hat, und daneben auch behauptet wird, nur sie selbst wisse, worum es dabei gehe, dann ist das aus Sicht des Autors entweder jugendliche Arroganz oder einfach nur eine Unverschämtheit. Inhaltlich geht es dabei darum, welche Einsätze ein solcher ITH außer der Verlegung von PatientInnen von einer Klinik in eine andere übernehmen darf, ob er also irgendwie auch Rettungseinsätze unterstützen kann) Unsere Fraktionen haben zudem mehrere sehr erfahrene Akteure aus dem Gesundheitswesen in ihren Reihen…
Hier ein Tipp: Ein persönliches Gespräch mit den Mitstreiter*innen im Kreistag kann schon im Vorfeld viele Vorurteile abbauen!

Und was gibt es noch Wichtiges aus der Sitzung zu berichten?
Die Einwohner*innen-Fragestunde wurde diesmal von einer Frau aus Olsberg genutzt, die auf die Missstände bei der Vergabe der dortigen neuen Kindertageseinrichtung hinwies. Anstatt vor Ort gemeinsam dafür zu sorgen, dass ein von allen Eltern akzeptierter Träger gefunden wird, der in schimmelfreien Räumen die Kita betreibt, hat man lieber wochenlang nach der seit der Kreistagssitzung bekannten „Whistleblowerin“ gesucht. Gut ist es für die engagierte Erzieherin, dass auch im Sauerland es nicht mehr erlaubt ist „zu teeren und zu federn“.

Bei der Veränderung des kreisweiten Mobitickets (Sozialtickets) auf das ganze Bundesgebiet über das Deutschlandticket mit einer Preiserhöhung von 2 € pro Monat, wurde von der Verwaltung festgestellt, dass dieses von der SBL beantragte und von der damaligen Linksfraktion unterstützte Sozialticket seit 2016 sehr gut angenommen wurde (Drucksache 10/789).

Für die Firma Westfalenbus GmbH ist das ÖPNV-Angebot im Linienbündel HSK-West nicht mehr finanzierbar; sie fuhr bisher ohne öffentliche Zuschüsse. Deswegen soll die Vergabe an die vom Hochsauerlandkreis und vom Kreis Soest finanzierte RLG gehen. Diese wird dann höchstwahrscheinlich die Firma Westfalenbus weiter für sich auf deren alten Linien fahren lassen (Drucksache 10/787), und dafür sind im Kreishaushalt weitere 3,7 Mio Euro vorgesehen. Sinnvoll wäre es, wenn in dem Zusammenhang über eine Ausdehnung einiger Linien (z.B. zwischen Brilon und Marsberg und zwischen Meschede und Schmallenberg) in die Abendstunden nachgedacht würde. Dieser Wunsch wurde von der Sauerländer Bürgerliste geäußert und wird von der Fraktion FW/LINKE unterstützt.

(Bei diesem Artikel handelt es sich um eine ergänzte Fassung des Berichts des Kreistagskollegen Dietmar Schwalm)

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HSK-SPD und HSK-Grüne rücken weiter zur CDU

By admin at 10:32 pm on Friday, September 15, 2023

Wie lassen sich Veränderungen in den Einstellungen von politischen Parteien gut feststellen? Wenn sie ihre Haltung zu genau derselben Frage im Abstand von einigen Jahren verändern.

Eine solche Veränderung ließ sich in der letzten Kreistagssitzung gut beobachten. Die SBL-Fraktion hatte eine Änderung der Hauptsatzung des HSK beantragt: Personalentscheidungen über Führungskräfte der obersten Ebene sollen nicht mehr alleine durch den Landrat getroffen werden, sondern unter Mitwirkung des Kreistags. Die Beteiligung des Kreistags oder des Kreisausschusses ist von der Kreisordnung des Landes NRW vorgesehen und wird in vielen Kreisen in NRW so praktiziert, z.B. in den Nachbarkreisen Soest, Paderborn, Olpe und Unna.
Aktueller Anlass für den SBL-Antrag war die Missachtung der Mitwirkungsrechte des Kreisjugendhilfeausschusses bei der Neubesetzung der Stelle der Jugendamtsleitung. Für diese Entscheidung schreibt bereits der Sozialgesetzbuch eine vorherige Beteiligung des Ausschusses vor.

Nun hatte die SBL folgende Änderung beantragt:
“Für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Bediensteten des Kreises ist der Landrat/die Landrätin zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Entscheidungen, die für Bedienstete in Führungsfunktionen deren beamtenrechtliches Grundverhältnis oder deren Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern, trifft der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat/der Landrätin, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein solches Einvernehmen nicht zustande, kann der Kreistag diese Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder treffen.”

Bereits in der Sitzung des Kreistags am 04.12.2009 hatte die SBL bei der Beratung der Neufassung der Hauptsatzung einen identischen Antrag gestellt. Damals wurde er im Kreistag von mehreren Fraktionen ausdrücklich unterstützt. Im Protokoll der Sitzung vom 04.12.2009 werden die Stellungnahmen der Fraktionvorsitzenden von SPD und Grünen so wiedergegeben: “Herr Schneider teilt mit, dass die SPD-Fraktion dies bereits 2004 vorgeschlagen habe, dieser Vorschlag jedoch abgelehnt wurde. Er schließt sich den vorliegenden Anträgen von Herrn Loos … an. Herr Vollmer stimmt den Ausführungen von Herrn Loos und Herrn Schneider zu.”

Doch 2023 ist das ganz anders. SPD und Grüne lehnen den Antrag ab.
Dass der Landrat nicht möchte, dass der Kreistag mehr Einfluss erhält, ist nicht verwunderlich. Und dass “seine” CDU-Fraktion das dann auch nicht möchte, ist ebenfalls nicht überraschend. Und FDP und AfD stimmen mal wieder – wie so oft – mit der CDU ab. Bedenklich ist aber, dass nun auch SPD und Grüne nicht mehr die Handlungsmöglichkeiten des Kreistags stärken möchten. Warum hat sich das seit 2009 verändert?

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Weitere Sitzung des Kreistags, mit SBL-Anträgen

By admin at 11:45 pm on Saturday, August 26, 2023

Am Mittwoch, 30. August, trifft sich der Kreistag des HSK zu einer zusätzlichen Sitzung. Diese 3. Sitzung im laufenden Jahr war zunächst nicht geplant; daher auch der ungewöhnliche Sitzungstag statt wie sonst am Freitag.

Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung ist die Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler der kommunalen Schulträger. Über dieses Thema hatten wir bereits berichtet: http://sbl-fraktion.de/?p=11087. Die SBL-Kreistagsfraktion hat zwei Änderungsanträge zur Beschlussvorlage der Kreisverwaltung eingebracht:

“1. Der Hochsauerlandkreis bietet das preisreduzierte Deutschlandticket auch den Schülerinnen und Schüler in teilzeitschulischen Bildungsgängen an.
2. Die Deutschland-Tickets für alle Schülerinnen und Schüler werden bei der Westfalenbus GmbH bestellt.

Begründung und Erläuterung:
Die SBL-Fraktion hat bereits mehrfach die Einführung des Deutschland-Tickets für Schülerinnen und Schüler gefordert. Nun steht – wenn auch sehr spät – die Umsetzung an.
Zu 1:
Bisher ist die Preisreduzierung nur für Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf ein Schulwegticket in Vollzeit-Bildungsgängen geplant. Die in der Drs. 10/752 enthaltenen Berechnungen zeigen jedoch, dass die bei den Schulwegtickets erzielten Einsparungen ausreichen, das verbilligte Deutschland-Ticket allen Schülerinnen und Schülern anzubieten. Selbst für den theoretischen Fall einer Bestellquote von 100% aller Vollzeitschülerinnen und -schüler wäre die Einsparung bei den Schulwegtickets noch fast doppelt so hoch wie der Zuschussbedarf für die verbilligten Tickets.
Auszubildende sollten nicht schlechter gestellt werden als andere Schülerinnen und Schüler; ihnen sollte daher ebenfalls das verbilligte Deutschland-Ticket angeboten werden.
Zu 2:
Leider ist die kreiseigene Busgesellschaft RLG immer noch nicht in der Lage, das Deutschland-Ticket als Chipkarte auszugeben, im Gegensatz zu fast allen anderen Verkehrsunternehmen. Die RLG bietet Deutschland-Tickets nur als digitale Variante für Smartphones und als QR-Ausdruck auf einem DIN A4-Blatt an. Diese Varianten sind für viele Schülerinnen und Schüler ungeeignet bzw. unhandlich.
Daher sollte der Bezug der Deutschland-Tickets über die ebenfalls im Kreisgebiet tätige Westfalenbus GmbH erfolgen. In der Sitzung des Schulausschusses am 08.08.2023 wurde von der Kreisverwaltung berichtet, dass die Westfalenbus GmbH Chipkarten ausliefern kann.”

Erwartungsgemäß empfiehlt die Kreisverwaltung, die beiden Anträge der SBL abzulehnen.

Dieselbe Situation besteht auch für einen Antrag der SPD-Fraktion, die nach der SBL ebenfalls beantragt hat,
“dass Deutschlandticket in der Version
29 € Selbstzahler (durch Schülerinnen / Schüler),
20 € Fördersumme (durch kommunalen Träger)
auch für jene Schülerinnen und Schüler zugänglich zu machen, die die Berufskollegs nicht vollzeitig besuchen (klassische Ausbildung oder Duales System).”

Ein Weiteres Thema ist die von der SBL beantragte Änderung der Hauptsatzung:
“Für die dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen hinsichtlich der Bediensteten des Kreises ist der Landrat/die Landrätin zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Entscheidungen, die für Bedienstete in Führungsfunktionen deren beamtenrechtliches Grundverhältnis oder deren Arbeitsverhältnis zum Kreis verändern, trifft der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat/der Landrätin, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Kommt ein solches Einvernehmen nicht zustande, kann der Kreistag diese Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Kreistagsmitglieder treffen.”

Begründung und Erläuterung:
Bereits in der Sitzung des Kreistags am 04.12.2009 hatte die SBL bei der Beratung der Neufassung der Hauptsatzung beantragt, die von der Kreisverwaltung für § 15 Abs. 1 vorgeschlagene Formulierung „durch Alternative 1 zu § 16 Absatz 1 der Musterhauptsatzung des Landkreistages“ zu ersetzen, also – wie gesetzlich als Möglichkeit vorgesehen – die Entscheidungen über Bedienstete in Führungsfunktionen auf den Kreistag zu übertragen. Für viele Kreistage in NRW gelten solche Regelungen (z.B. in den Nachbarkreisen Soest, Paderborn, Olpe und Unna).”

Damals wurde dieser Antrag von der SPD und den Grünen unterstützt, aber trotzdem von einer Mehrheit des Kreistags abgelehnt. Der Ablauf der Besetzung der Jugendamtsleitung in den letzten Monaten hat allerdings gezeigt, dass Landrat und Kreisverwaltung sich nicht an die außerhalb der Hauptsatzung geltenden gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung von Gremien bei Personalentscheidungen über die Besetzung von Führungspositionen halten. Denn diese Personalentscheidung wurde vor mehr als einem halben Jahr getroffen, ohne dass die vorher erforderliche Anhörung des Kreisjugendhilfeausschusses
erfolgt ist.

Auf der Tagesordnung stehen außerdem eine von der Kreisverwaltung gewünschte Erhöhung der von den BürgerInnen und Bürgern zu zahlenden Verwaltungsgebühren (die Kosten je DIN A4-Kopie sollen sich verdoppeln!), die Ausschreibung von Planungsleistungen für die Sanierung des Berufskollegs Meschede und Entscheidungen über Auftragsvergaben.

Zu Beginn um 17 Uhr findet – wie immer – eine Einwohnerfragestunde statt, in der jede(r) beliebige Fragen zur Kreispolitik an den Landrat stellen kann.

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