Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wissenswertes über Integrationshelfer/innen an Kitas und Schulen

By adminRL at 7:03 am on Tuesday, September 29, 2015

Über welche Qualifikation sollten Integrationskräfte verfügen? Diese Frage stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 1. September an Landrat Dr. Karl Schneider bzw. die zuständigen Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung.
Hier kann man das nachlesen:
http://sbl-fraktion.de/?p=6068

Die Antwort ist nun da. Wir fassen sie mal zusammen und stellen die jeweilige Frage der SBL vorweg:

Frage 1:
Welche Voraussetzungen muss eine an Schulen eingesetzte Integrationskraft erfül-len? Über welche Kenntnisse, Vor- und Aus- und Weiterbildung sollte sie verfügen?
Antwort zur Frage 1:
„Es gibt keine geschützte Berufsbezeichnung und keine festgelegten Kriterien für die Ausbildung einer Integrationskraft.“

Frage 2:
Wie genau sind die Aufgaben einer Integrationskraft definiert?
Antwort zur Frage 2:
„Die Aufgaben können je nach „Krankheits- / Behinderungsgrad“ sehr individuell und vielschichtig sein, sich aber auch auf eine Alltagsbegleitung reduzieren.
Der vom Leistungsanbieter eingesetzte Integrationshelfer unterstützt i.R. der Eingliederungshilfe das betroffene Kind.
– durch individuelle Begleitung und Assistenz im schulischen Handlungsfeld bei inner- und außerschulischen Situationen
– durch Unterstützung von Steuerungs- und Regelfunktionen in physischer und psychischer Hinsicht in den Bereichen der allgemeinen Versorgung von Grundbedürfnissen
– bei der spezifischen Versorgung und Förderpflege
Dazu gehört auch die Betreuung und Begleitung während des Schulweges, Schulveranstaltungen oder Klassenfahrten, soweit ein entsprechender Bedarf besteht.
Didaktische und pädagogische Aufgaben werden von einem Integrationshelfer nicht wahr genommen.“

Frage 3:
Wer entscheidet darüber, welche Frauen oder Männer als Integrationskräfte eingestellt werden? Wer überprüft Qualität und Effizienz ihrer Arbeit?
Antwort zur Frage 3:
„Der Hochsauerlandkreis arbeitet bei der Integrationshilfe auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit (derzeit 14) Leistungsanbietern innerhalb und außerhalb des Kreises zusammen. Diese stellen die Integrationshelfer/innen ein.“

Frage 4:
Um welche Art von Arbeitsverhältnissen handelt es sich bei diesen Mitarbeiter/innen? (Minijob?, Befristung?)”
Antwort zur Frage 4:
„Nicht bekannt.“

Fazit der SBL:
Jede und jeder kann sofort und auf der Stelle – ohne Aus- und Vorbildung – als Integrationskraft an einer Kita oder in einer Schule arbeiten, um sich z.B. dort um in ihrer Entwicklung beeinträchtigte Kinder zu kümmern …. sofern sie in der Kita oder Schule eingestellt werden!? Wer sind die 14 Leistungsanbieter, mit denen der HSK eine Rahmenvereinbarung zur Integrationshilfe abgeschlossen hat? Wie sehen die Rahmenvereinbarungen aus? Und handelt es sich bei den Jobs als Integrationskraft vorwiegend um prekäre Beschäftigungsverhältnisse? Sollten wir noch einmal nachfragen?

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SBL/FW stellt Fragen zur Verteilung der Flüchtlinge im HSK

By adminRL at 11:25 am on Sunday, September 27, 2015

Wir alle kennen die Presse-Meldungen über die hohe Zahl der nach Deutschland strömenden Flüchtlinge und wissen wie groß die Aufgaben sind, die alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und -helfer und die Kommunen leisten.

Auch darum stellte Kreistagsmitglied Stefan Rabe von der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 22.09.2015 an den Landrat folgende Anfrage:

„Sehr geehrter Herr Landrat,

wir möchten Sie bitten, einige Fragen zum Themen-Komplex Flüchtlinge und Asylsuchende zu beantworten:

1. Wie viele Flüchtlinge und Asylsuchende wurden seit 01.01.2015 bis heute im gesam-ten Kreisgebiet aufgenommen und wie genau verteilen sie sich auf die einzelnen Städte und Gemeinden, auch in Relation zur Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune? (Bitte um Auflistung der einzelnen Städte und Gemeinden mit der jeweiligen Flüchtlingszahl möglichst an einem Stichtag, getrennt nach zentralen Notunterkünften wie z.B. Haus Meschede sowie Briloner Schulzentraum und nach Zuweisungen an die Kommunen!)

2. In welchem Monat und wo genau erfolgte die aktuell höchste Zuweisung von Flüchtlingen und Asylbewerber/Innen?

3. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich unter den zugewiesenen Menschen?

4. Welche unbürokratischen Hilfestellungen und Dienstleistungen stellt der Hochsauerlandkreis Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie hauptberuflichen und ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuerinnen und -betreuern zur Verfügung?“

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Kreisjugendhilfeausschuss votiert für Erstattung der Elternbeiträge

By adminRL at 6:32 am on Friday, September 25, 2015

Öffentlich und doch nicht öffentlich
(Fast) unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagte am 24. September 2015 im Kreishaus in Meschede öffentlich der Kreisjugendhilfeausschuss. Wie, öffentliche Sitzung (fast) ohne Öffentlichkeit? Ja, so ist das wenn die Öffentlichkeit bei öffentlichen Sitzungen nicht dabei ist!

Eine Entscheidung für die Eltern
Dabei ist das erste Sitzungs-Ergebnis gar nicht so schlecht. Jedenfalls nicht aus Sicht einiger Eltern, und zwar für diejenigen, die unmittelbar von den Auswirkungen der Kita-Streiks betroffen waren. Es ging um diesen Tagesordnungspunkt: „Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund der Streiks in den Kitas.“

Wie es zu der Entscheidung kam – Pardon, das dauert(e) …
Dazu lagen Anträge der Kreistagsfraktionen von FDP, Die Linke und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vor. Es gab eine sich länger hinziehenden Debatte zwischen, sagen wir mal, dem „verwaltungsnahen Lager“ und den Verfechtern der oben genannten Anträge.

Zunächst geriet erst mal die Verwaltung, genauer gesagt die betreffende Verwaltungsvorlage etwas in die Kritik. Ein Ausschussmitglied aus Brilon äußerte, er vermisse da den Hinweis auf den Beschluss des Sozialausschusses von Brilon. Dieser Beschluss hätte den Mitgliedern des Kreisjugendhilfeausschusses vorgelegt werden müssen. Schließlich seien vom Kita-Streik vorwiegend Kinder und Eltern aus Brilon betroffen gewesen. (Es handelt sich wohl um 250 Eltern!). Und dafür zuständig sei nicht die Stadt Brilon, sondern der HSK.

Zwei CDU-Mitglieder sprachen sich dann wiederholt für Vertagung der Anträge aus. Als Argument führten sie die laufenden Tarifverhandlungen und die Neutralitätspflicht an. Der Fraktionssprecher einer kleinen Oppositions-Partei beantragte davon unbeeindruckt: „Heute abstimmen“! Das „andere Lager“ blieb aber auch hartnäckig und ließ verlauten, Neutralität bedeute, sich in Verhandlungen nicht einzumischen. Dem entgegnete ein anderes intensiv an der Debatte beteiligtes Ausschussmitglied, es handele sich doch um zwei verschiedene Sachverhalte. Er fragte in die Runde, was es denn für einen Unterschied mache, ob wir jetzt oder erst nach den Tarifauseinandersetzungen entscheiden.
Der Verwaltungsvorlage könne er nicht folgen, stellte ein Ausschussmitglied aus Brilon klar. Er forderte, die Elternbeiträge müssten schnellst möglich erstattet werden. Woraufhin es von „anderer Seite“ hieß, die CDU wolle neutral bleiben. Und: „Wir können heute nicht das Geld woanders hin verteilen.”

So ging es noch etwas weiter. Letztendlich wurde dann doch abgestimmt. Und das bedeutet konkret:
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Satzung vorzubereiten mit einem Vorschlag über die Art und Weise der Erstattung der Elternbeiträge. Der Fachbereichsleiter versicherte, er wolle zwei Alternativen vorlegen.

Über weitere Themen der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses berichten wir noch.

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Rechenkünstler

By adminRL at 9:39 pm on Thursday, September 24, 2015

In mehreren Stadträten im HSK stehen derzeit Anträge auf der Tagesordnung, in der jeweiligen Stadt die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Stadtverwaltungen scheinen hier häufig eine Bremserfunktion auszuüben. Über die Rahmenvereinbarung des Landes NRW, die den Gemeinden seit 28. August diese Möglichkeit einräumt, hatten wir bereits hier und hier berichtet.

Heute wurde dieser Antrag im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brilon vorberaten. Besonders “trickreich” verhielt sich das städtische Sozialamt während der Ausschusssitzung. Es argumentierte, die Verwaltungskosten für die Gesundheitskarte würden zu hoch, und warf dafür eine Berechnung der erwarteten Kosten an die Präsentationswand: 8% der Sachausgaben und 10 Euro pro Flüchtling und Monat ergäben zusammen etwa 50 TEuro Belastung für die Stadt. Das sei mehr als die Stadt bisher an Verwaltungskosten aufwende.

Doch wie kam das zustande? In der Rahmenvereinbarung des Landes NRW mit den Krankenkassen heisst es:
“Zur Abgeltung der entstehenden Verwaltungsaufwendungen leistet die zuständige Gemeinde Verwaltungskostenersatz … in Höhe von 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10,00 EUR pro angefangenem Betreuungsmonat je Leistungsberechtigtem… Der höhere Betrag ist zu erstatten.”

Aus diesen Formulierungen geht eigentlich glasklar hervor, dass ENTWEDER 8% der Leistungsaufwendungen ODER 10 Euro je Person und Monat anfallen. Das Briloner Sozialamt addierte vorsichtshalber beide Beträge, kam damit fast auf die doppelten Kosten und wollte den Ausschussmitgliedern damit viel zu hohe Kosten darstellen.
So sollte man nicht argumentieren! Bei Leistungsbescheiden für Empfänger von Grundsicherungsleistungen wird das Briloner Sozialamt diese Rechenmethode wahrscheinlich nicht anwenden…

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Landrat hält Besuch der Flüchtlingsunterkunft für unangemessen

By adminRL at 9:43 pm on Wednesday, September 23, 2015

Stefan Rabe, stellvertretender Fraktionssprecher der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), hält es für richtig und wichtig, wenn sich Kommunalpolitiker/innen über die Situation und die Schicksale von Flüchtlingen, z.B. in der Notunterkunft „Haus Dortmund“ in Meschede, direkt vor Ort informieren, so wie das ja auch beispielsweise der zukünftige Bürgermeister von Meschede, Christoph Weber, gemeinsam mit dem CDU-Europa-Abgeordneten Dr. Peter Liese, kurz vor der Bürgermeisterwahl getan hat.

Das Kreistagsmitglied Rabe fragte daher den Landrat Dr. Karl Schneider mit Schreiben vom 8. September 2015 um seine Meinung zu einem Besuch der Flüchtlingsunterkunft Haus Dortmund durch Mitglieder des Kreisausschusses. Dem Kreisausschuss hat übrigens (einschließlich Landrat) 17 Mitglieder, ist also viel kleiner als der Kreistag mit 55 Mitgliedern. Wir berichteten schon über die Anfrage …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6108

Hier noch einmal die Frage an den Landrat:
„Halten Sie es für richtig und gut und würden Sie es unterstützen, wenn die Mitglieder des Kreisausschusses den Flüchtlingen und Asylsuchenden im ‘Haus Dortmund’ sowie ihren Betreuerinnen und Betreuern einen offiziellen Willkommensbesuch abstatten?“

Ergänzend dazu schrieb das SBL-Kreistagsmitglied: „Der Besuch der Flüchtlingsunterkunft sollte selbstverständlich nur in vorheriger Absprache mit den Flüchtlingen und dem Malteser-Hilfsdienst erfolgen. Er könnte beispielsweise auf den Tag der nächsten Kreisausschuss-Sitzung terminiert werden.”

Die Antwort aus dem Kreishaus (mit Datum vom 15.09.2015) ließ diesmal nicht lange auf sich warten. Eindeutiger kann eine Ablehnung wohl kaum sein!? Aber lesen Sie selbst:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Abs. 1 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 08. September 2015;
hier: Besuch der Flüchtlingssammelunterkunft im Haus Dortmund in Meschede durch die Mitglieder des Kreisausschusses

Sehr geehrter Herr Rabe,

bevor ich auf Ihre oben genannte Schreiben vom 08. September 2015 eingehe, erlauben Sie mir Folgendes zu bemerken: Die aktuell hohe Zahl an Asylbewerbern stellt alle Kommunen vor schwierige nicht nur finanzielle sondern auch gesellschaftliche Herausforderungen. Mein Dank gilt allen freiwilligen und stillen Helfern sowie den Kommunen, die sich für die Unter-bringung und Versorgung der Asylbewerber über die Grenzen des Leistbaren hinaus einsetzen.

Eine von Ihnen angeregte Besichtigung der Notunterkunft „Haus Dortmund” in Meschede durch den gesamten Kreisausschuss halte ich unter humanitären Gesichtspunkten, aber auch aus Rücksicht auf die Privatsphäre und Achtung der persönlichen Schicksale der Asylsuchenden für unangemessen.“

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Kreisjugendhilfeausschuss tagt am Donnerstag 24.09.2015 …

By adminRL at 6:30 am on Wednesday, September 23, 2015

… um 17.00 Uhr im Sitzungssaal „Sauerland“ im Kreishaus in Meschede, Steinstr. 27.

Die Sitzung ist öffentlich. Sie verspricht spannend zu werden. Und das steht auf der Tagesordnung:

• Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund der Streiks in den Kitas. Dazu liegen Anträge der Kreistagsfraktionen von FDP, Die Linke und Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vor

• Aktuelle Tarifauseinandersetzung im Sozial- und Erziehungsdienst – Antrag der Fraktion DIE LINKE

• Änderung der Richtlinien zur Kindertagespflege des Kreisjugendamtes

• Informationen zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, aufgrund des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung

• 46 Jahre Internationale Jugendbegegnung mit Jerusalem

• Situation nicht-heterosexueller Jugendlicher im Hochsauerlandkreis – Antrag der Fraktion DIE LINKE

• Bilanz der operativen Jahresplanung 2014

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Besuchen die Mitglieder des Kreisausschusses die Flüchtlingsunterkunft in Meschede?

By adminRL at 9:35 pm on Sunday, September 20, 2015

Der Hochsauerlandkreis ist nicht direkt zuständig für die rund 120 Asylsuchenden in der ehemaligen Jugendherberge in Meschede. Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg. Trotzdem meint Stefan Rabe, der stellvertretende Fraktionssprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), ein offizieller Besuch einer Gruppe von Kreistagsmitgliedern in der Flüchtlingssammelunterkunft „Haus Dortmund“ in Meschede sei richtig und wichtig und mehr als eine höfliche Geste.

Die SBL/FW schickte daher am 8. September an Landrat Dr. Karl Schneider ein Schreiben mit folgendem Inhalt:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Besuch der Flüchtlingssammelunterkunft im Haus Dortmund in Meschede durch die Mitglieder des Kreisausschusses

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

vor mehr als 2 Monaten richtete der Malteser Hilfsdienst in der ehemaligen Jugendherberge „Haus Dortmund“ in Meschede eine Notunterkunft für rund 140 Flüchtlinge ein. „Haus Dortmund“ ist unseres Wissens als Übergangsbleibe konzeptioniert. Denn von hier aus sollen die Flüchtlinge und Asylbewerber/innen innerhalb weniger Wochen auf die Kommunen verteilt werden. Doch wie klappt das? Und wie funktioniert das Zusammenleben der vielen Menschen auf so engem Raum? Was benötigen sie am dringlichsten? Wie können wir ihnen helfen?

Die SBL/FW findet es wichtig, den Menschen im „Haus Dortmund“ als Zeichen unseres Respekts und unserer Akzeptanz einen offiziellen Willkommensbesuch abzustatten. So wäre es auch möglich, die Männer, Frauen und Kinder in der Notunterkunft ein wenig kennen zu lernen, ggf. mit ihnen ins Gespräch zu kommen und sich über ihre Situation zu informieren. In erster Linie sollte es aber darum gehen, den Flüchtlingen und Asylsuchenden zu zeigen, dass sie in Deutschland geachtet werden und wir an ihrem Schicksal ernsthaft Anteil nehmen.

Die SBL-Fraktion möchte Sie daher fragen,
• Halten Sie es für richtig und gut und würden Sie es unterstützen, wenn die Mitglieder des Kreisausschusses den Flüchtlingen und Asylsuchenden im „Haus Dortmund“ sowie ihren Betreuerinnen und Betreuern einen offiziellen Willkommensbesuch abstatten?

Der Besuch der Flüchtlingsunterkunft sollte selbstverständlich nur in vorheriger Absprache mit den Flüchtlingen und dem Malteser-Hilfsdienst erfolgen. Er könnte beispielsweise auf den Tag der nächsten Kreisausschuss-Sitzung terminiert werden.”

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Schnell oder langsam? – Internet im HSK

By adminRL at 12:09 am on Friday, September 18, 2015

– Anfrage
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) stellte am 1. September 2015 an Landrat Dr. Schneider einige Fragen zum „Schnellen Internet“. Grund oder Hintergrund: Im Jahr 2008 wurde vom HSK die Telekommunikationsgesellschaft TKG gegründet. Die TKG sollte erreichen, die Internetversorgung im Kreisgebiet zu verbessern.
Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=6086

Antwort –
Mit Schreiben datiert auf den 10. September antwortete die Organisationseinheit Regionalentwicklung, Strukturförderung.

– Kurze Zusammenfassung
Die Verluste der TKG seit 2008 bis Ende 2014 belaufen sich auf rund 1 Mio. Euro
Die Frage der SBL nach „unterversorgten Gebieten“ mit mindestens 16 MBit/s und weniger als 2 MBit/s wurde lediglich dahingehend beantwortet, dass eine langfristige Strategie erarbeitet werde, jedoch derzeit noch keine konkreten Ergebnisse vorlägen.
Dazu, wann sich die schlechte Breitbandversorgung ändern wird, heißt es, es bliebe zunächst das auch von der Bundesregierung ausgegebene Ziel, bis 2018 die 50 MBit/s zu erreichen.
Mindestens 50 MBit/s gibt es laut Kreisverwaltung für mindestens 83,2 % der Haushalte im HSK. Glückliches Arnsberg – dort sind demnach 94,2 % gut versorgt. Ganz unten rangieren Hallenberg und Schmallenberg mit 56 % bzw. 57,7 %. Die Kreisstadt Meschede soll es auf 90,8 % „Schnelle Haushalte“ bringen.
Ein öffentlich zugängliches Kataster darüber, wo es schnelles Internet gibt, existiert nicht. Einzelne Anbieter stellen wohl ihre Verfügbarkeiten straßenscharf dar.
Was tut sich gerade? Derzeit laufen verschiedene unterschiedliche Förderprogramme des Landes und des Bundes. Außerdem soll es demnächst zusätzlich ein Bundesförderprogramm mit 2,7 Mrd. Euro Fördervolumen geben.

– Damit nichts ins Daten- und Inforamtionsloch fällt, hier die VOLLSTÄNDIGE ANTWORT vom 10.09.2015

„Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Schnelles Internet

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor der konkreten Beantwortung der Fragen ist der guten Ordnung halber richtigzustellen, dass die Telekommunikationsgesellschaft Südwestfalen mbH (TKG-SWF) dem HSK pro Jahr „nicht rund 1 Mio. Euro Kosten verursacht”, sondern dass die bislang entstandenen Verluste in der Sparte HSK der TKG-SWF von 2008 bis Ende 2014 sich auf rund 1 Mio. Euro belaufen.

Frage 1.) Welche Gebiete (Ortsteile bzw. deren Teile) im HSK sind bezogen auf eine schnelle Inter-netanbindung (mindestens 16 MBit/s) unterversorgt; in welchen Gebieten im HSK liegt die Breitbandrate bei weniger als 2 MBit/s?

Antwort zu 1.) Der Hochsauerlandkreis koordiniert für die Städte und Gemeinden die Verfahren zu den überarbeiteten Förderprogrammen. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, der TKG-SWF und der Bezirksregierung wird erörtert, welche Förderprogramme genutzt werden, um die „Weißen Flecken” zu beseitigen. Dies gilt sowohl für die gewerbliche als auch die private Nutzung.
Dazu werden derzeit umfangreiche Recherchen über die vorhandenen Bandbreiten durchgeführt und die förderfähigen Orte bzw. Gebiete identifiziert. Gleichzeitig wird eine langfristige Strategie für die Verbesserung der Bandbreiten im Hochsauerlandkreis erarbeitet. Konkrete Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.

Frage 2.) Wann wird sich die schlechte Breitbandversorgung voraussichtlich ändern?

Antwort zu 2.) Insgesamt ist die Breitbandversorgung im Hochsauerlandkreis mit 50 MBit/s für mind. 83,2 % der Haushalte im landesweiten Vergleich im oberen Drittel angesiedelt (weitere Informationen unter:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/r/regionalrat_arnsberg/tagesordnungen/2015/15_09_24/top_03.pdf.)

Für die Orte und Gebiete, die derzeit noch nicht diese Bandbreite erhalten, bleibt zunächst – unabhängig von der zu erarbeitenden Langfriststrategie für den Hochsauerlandkreis – zunächst das auch von der Bundesregierung ausgegebene Ziel, bis 2018 die 50 MBit/s zu erreichen.

Frage 3.) Wo im HSK gibt es Internet mit mindestens 50 MBit/s?

Antwort zu 3.) Durchschnittlich stehen im HSK Bandbreiten von 50 Mbit/s für mindestens 83,2% der Haushalte zur Verfügung. Die Angaben je Kommune sind nachfolgend aufgeführt.
Winterberg 79,6
Sundern 81,7
Schmallenberg 57,7
Olsberg 75,7
Meschede 90,8
Medebach 58,1
Marsberg 82,4
Hallenberg 56
Eslohe 78,5
Brilon 82,3
Bestwig 86,1
Arnsberg 94,2

Frage 4.) Der Wirtschaftsminister des Landes NRW hat am 24.08.2015 in Meschede ein Förderpro-gramm des Landes und des Bundes zur Verbesserung der Breitbandversorgung angekündigt.
Welche positiven Auswirkungen können sich daraus im HSK
a) für Gewerbegebiete und
b) für Wohngebiete ergeben?

Antwort zu 4.) Derzeit existieren mehrere unterschiedliche Förderprogramme und Förderzugänge in NRW. Außerdem soll demnächst ein Bundesförderprogramm mit 2,7 Mrd. Euro Fördervolumen die Breitbandförderung der Länder ergänzen. Eine aktuelle Übersicht ist als Anlage beigefügt. Bezüglich der Auswirkungen wird auf die Antwort zu Frage 1) verwiesen.2.)“

PS: In der oben erwähnten Anlage sind verschiedene Förderprogramme, Antragsteller, Fördergebiete etc. aus NRW aufgelistet.

Wann, wie und wo die Förderprogramme und die TKG greifen? Schauen wir mal …
Derzeit gibt es jedenfalls an einem Wohnsitz eines SBL-Kreistagsmitglieds Internet mit einer Downloadrate von 0,3 MBit/s und Upload mit 0,1 MBit/s. Das erinnert an die allerersten Modems…

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Der Hochsauerlandkreis und das Trauerspiel „RWE-Aktie“

By adminRL at 11:42 pm on Monday, September 14, 2015

Der Kurs der RWE-Aktie fällt weiter. Heute (am 14.09.2015) erreichte ihr Kurs mit 11,80 Euro sein bisheriges Allzeit-Tief. Der Höchststand lag bei 97,90 Euro. Das war im Jahr 2007. Seitdem geht es mit der RWE-Aktie mehr oder weniger kontinuierlich bergab, in letzter Zeit mit besonders viel „Schwung“.

Die Verluste beeinträchtigen auch die Dividenden-Ausschüttung. Zuletzt wurde nur noch 1 Euro pro Aktie ausgezahlt. 2009 waren es 4,50 Euro. Ob zukünftig noch 1 Euro Dividende zu halten ist, scheint fraglich. Analysten erwarten weitere deutliche Dividendenkürzungen und eine Herabstufung des Kursziels von 28 Euro auf 14 Euro.

Was hat das mit uns Otto Normalos zu tun? Ne Menge! Als Einwohner des Hochsauerlandkreises sind wir alle indirekt RWE-Aktienbesitzer. Der HSK hält nämlich fast 6 Millionen Stück dieser Wertpapiere, das sind fast 1% des gesamten Aktienbestandes dieses großen Energiekonzerns. Sie verhageln dem Kreis nicht erst seit kurzem die Bilanzen. Zum einen ist der Wertverlust dramatisch, zum anderen macht sich die deutlich geringere Dividenden-Ausschüttung im Haushalt bemerkbar. Das Trauerspiel begann ja schon vor Jahren und geht jetzt in den X-ten Akt, mit immer schlechteren Ergebnissen.

Der HSK möchte die Verluste vielleicht nicht alleine kompensieren. Möglich, dass er deswegen den Städten und Gemeinden für 2016 und in den folgenden Jahren die Kreisumlage erhöht. Die ohnehin finanziell schon stark gebeutelten Kommunen sehen sich dann vielleicht gezwungen, Geld bei den Bürgern, etwa durch die Erhöhung der Grundsteuern, einzusammeln. Wer weiß?

Besonders unglücklich war der Aktien-Nachkauf durch den HSK in Höhe von 30 Millionen Euro im Jahr 2009. Da zeichnete sich das bevorstehende Dilemma schon ab. Die Intervention der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) blieb seinerzeit leider erfolglos. Wie wir wissen, sind die vielen Millionen, die der HSK damals aus seinen liquiden Mitteln ausgegeben hat, nun weitgehend verbrannt.

Wie stellt sich der Verlust durch die RWE-Aktien für den HSK aktuell dar? Die SBL/FW schickte dem Landrat am 08.09.2015 diese 5 Fragen:
1. Wie hoch beziffern Sie aktuell die Verluste aus dem Aktien-Nachkauf des Hochsauer¬landkreises im Jahr 2009?
2. Wann nimmt der Kämmerer voraussichtlich die nächste Wertberichtigung vor, und in welchem Umfang?
3. Welchen Gesamtumfang für den HSK und die ihm zuzuordnenden Gesellschaften werden dann die Wertberichtigungen auf die RWE-Aktien erreicht haben?
4. Welche Maßnahmen planen Sie, um zu verhindern, dass der Hochsauerlandkreis weitere finanzielle Einbußen durch Wertverluste der RWE-Aktie erleidet?
5. Falls der Aktiennachkauf 2009 nicht erfolgt wäre und somit der HSK die damit verbundenen Verluste nicht realisieren müsste, für wie viele Jahre hätte anstatt dessen von dem verlorenen gegangenen Geld ein Sozialticket finanziert werden können?

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Gesundheitskarte für Flüchtlinge – Ratsfraktionen im Hochsauerlandkreis stellen Anträge

By adminRL at 10:49 pm on Saturday, September 12, 2015

Beispiel Antrag der UWG-Fraktion in Schmallenberg
„Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge/Beitritt zur Rahmenvereinbarung zwischen NRW und den Krankenkassen“
– Diesen Antrag stellte die UWG Schmallenberg
am 30.08.2015.

Der UWG-Fraktionsvorsitzende Stefan Wiese schrieb:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Halbe,

Die UWG-Fraktion beantragt, der Rat der Stadt möge beschließen,

1. der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §2 64 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen beizutreten.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten.

Begründung:
Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen.“

Anträge anderer Ratsfraktionen
Auch die Briloner Bürger-Liste (BBL) beantragte mit Schreiben vom 01.09.2015 an Bürgermeister Dr. Bartsch der Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge beizutreten.

Ein ebensolcher Antrag liegt unseres Wissens von B 90/Die Grünen im Stadtrat Meschede vor. Er wird unterstützt vom MbZ-Ratsmitglied Lutz Wendland.

Und in Arnsberg beantragten die Fraktionen von SPD und Die Linke gemeinsam die Gesundheitskarte für Flüchtlinge.

Warum dieses etwas umständlich wirkende Procedere?
Das Land NRW schloss kürzlich eine Rahmenvereinbarung mit acht großen Krankenkassen. Dieser Vertrag ermöglicht jeder Kommune, den Flüchtlingen in ihrer Stadt oder Gemeinde einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung zu schaffen, indem die Flüchtlinge quasi krankenversichert werden. Die Kosten für die Versicherung übernimmt die jeweilige Stadt bzw. die Gemeinde. Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie der Regelung beitreten will. Darum ist es wichtig, dass mindestens eine Fraktion im Rat den Antrag auf Einführung der Gesundheitskarte stellt. Denn ohne Antrag kann darüber nicht entschieden werden.

Welche Vorteile bringt das?
Damit können alle Flüchtlinge eine Versichertenkarte einer Krankenkasse erhalten – wie alle anderen Versicherten auch. Die Flüchtlinge können dann – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch – direkt zu dem Arzt oder der Ärztin ihrer Wahl gehen und dort die notwendige Behandlung erhalten. Damit entfällt ein Riesenwust an Verwaltungsbürokratie. Erfahrungen aus Hamburg und Bremen zeigen, dass dadurch nicht nur die medizinische Versorgung der Flüchtlinge erheblich erleichtert wird, sondern auch noch Kosten gespart werden. Nach Bremen und Hamburg ermöglicht Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland den Städten und Gemeinden eine Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge einzuführen.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
Voraussetzung ist, dass die jeweilige Gemeinde ihren Beitritt erklärt. Der Beitritt ist mit einer Frist von zwei Monaten zum nächsten Quartalsbeginn schriftlich gegenüber dem Landesgesundheitsministerium (MGEPA) zu erklären. Die Regelungen der Vereinbarungen gelten dann mit Beginn des Folgequartals nach Eingang der Erklärung beim MGEPA. Bis zum 31.10.2015 kann also durch jede Gemeinde der Beitritt mit Wirkung zum 01.01.2016 erklärt werden. In der Auswahl der für sie zuständigen Krankenkasse ist jede Gemeinde frei.

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Lagerplatz statt Museumserweiterung?

By adminRL at 10:02 am on Wednesday, September 9, 2015

Jetzt wissen wir endlich, warum in diesem Jahr nicht mehr mit den Baumassnahmen für den Erweiterungsbau des Sauerlandmuseums an der Ruhstraße in Alt-Arnsberg begonnen werden kann: Das Grundstück wird als Lagerplatz benötigt!?

Denn auf unsere Anfrage vom 01.09.2015
“Unterhalb des Museumshanges auf dem vom HSK sehr teuer erworbenen Grundstück an der Ruhrstraße liegt zahlreiches Baumaterial. Es stammt nach unseren Beobachtungen noch vom Straßenbau an der Ruhrstraße. Obwohl sich diese Baumaßnahme der Stadt Arnsberg erheblich verzögert hat, ist sie nun schon seit einigen Monaten beendet. Für den Gelegenheitsbeobachter kann der Eindruck entstehen, dass das gelagerte Baumaterial mit den Vorbereitungen für den geplanten Anbau zusammenhängt, ähnlich wie der Bauzaun am ehemaligen Karstadt-Kaufhaus in der Mescheder Innenstadt.
Wir fragen daher: Erfüllt das Baumaterial an der Ruhrstraße noch irgendeine andere Funktion?”

erhielten wir vom Landrat am 09.09.2015 schriftlich diese Antwort:
“Das Grundstück „Ruhrstraße 13 bis 15″ wurde der Stadt Arnsberg bzw. den Stadtwerken der Stadt Arnsberg als Lagerplatz für Baumaterial zur Verfügung gestellt. Die Gesamt-Baumaßnahme „Umbau Brückenplatz, Klosterbrücke und Ruhrstraße” wird voraussichtlich erst etwa Ende 2015 beendet sein. Dann wird das kreiseigene Grundstück komplett geräumt.”

20150812_113415

Also ist in diesem Jahr nicht mehr mit einem Freiräumen des Grundstücks zu rechnen. Das Grundstück, für das der HSK mehr als 800.000 Euro ausgegeben hat, hat dann (seit März 2014) etwa 2 Jahre lang als Lagerplatz für die Stadt Arnsberg gedient…

Neue Auskünfte zum Zeitplan für den Um- und Erweiterungsbau des Sauerlandmuseums haben wir übrigens nicht erhalten. Vielleicht gibt es ja noch andere Hinderungsgründe als die Lagerung von Baumaterialien für eine Straßenbaumaßnahme der Stadt…
Aber das seit Monaten am Museumseingang befindliche sehr provisorische Schild über die (seit über einem Jahr bestehende) Schließung des Sauerlandmuseums soll in den nächsten Tagen durch ein professionelles Schild ersetzt werden!
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Sauerländer Bürgerliste stellt Anfrage zum „Schnellen Internet”

By adminRL at 10:16 am on Monday, September 7, 2015

2008 wurde vom HSK die Telekommunikationsgesellschaft TKG gegründet, um die Imternetversorgung im Kreisgebiet zu verbessern. Die Gesellschaft verursacht dem HSK Jahr für Jahr erhebliche Kosten. Doch auch nach nunmehr 7 Jahren gibt es in unserem Kreisgebiet immer noch unterversorgte Flecken und viele Sauerländerinnen und Sauerländer sind mit der Geschwindigkeit ihrer Internetanbindung nach wie vor unzufrieden. Nicht nur sie und wir wissen, langsames Internet ist ein Standortnachteil!

Daher stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 1. September 2015 Landrat Dr. Schneider diese Fragen:

Welche Gebiete (Ortsteile bzw. deren Teile) im HSK sind bezogen auf eine schnelle Internetanbindung (mindestens 16 MBit/s) unterversorgt; in welchen Gebieten im HSK liegt die Breitbandrate bei weniger als 2 MBit/s?

Wann wird sich die schlechte Breitbandversorgung voraussichtlich ändern?

Wo im HSK gibt es Internet mit mindestens 50 MBit/s?

Existiert ein öffentlich zugängliches Kataster, aus dem sich “straßenscharf” ersehen lässt, wo es schnelles Internet gibt, und wie wird dieses aktuell gehalten? (Anmerkung: Der Breitbandatlas unter http://www.zukunft-breitband.de erfüllt diese Funktion nicht, weil er nur Versorgungsanteile bezogen auf komplette Gemeindegebiete darstellt)

Der Wirtschaftsminister des Landes NRW hat am 24.08.2015 in Meschede ein Förderprogramm des Landes und des Bundes zur Verbesserung der Breitbandversorgung angekündigt.
Welche positiven Auswirkungen können sich daraus im HSK
a) für Gewerbegebiete und
b) für Wohngebiete
ergeben?

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Keine Arbeitserlaubnisse für Flüchtlinge und Asylbewerber – Können wir uns „den Luxus“ überhaupt leisten?

By adminRL at 11:20 am on Friday, September 4, 2015

Nach Schätzungen des Arbeitskreises Asyl (AK Asyl) beträgt die Summe der zusätzlichen Kosten für Asylsuchende und Flüchtlinge, die keinen Arbeitsmarktzugang erhalten, in einem einzigen Landkreis rund 3,8 Millionen Euro pro Jahr. Eine beachtliche Ausgabe … und in vielen Fällen sicher ganz unnötig!?

Daher bat die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) den Landrat um die Beantwortung dieser beiden Fragen:
• Wie viele Menschen im Bereich Ihrer Kreisausländerbehörde dürfen aufgrund einer fehlenden Arbeitserlaubnis derzeit nicht arbeiten?
• Wie hoch sind die aus öffentlichen Finanzmitteln zu tragenden Mehrausgaben für die im Bereich des Kreisausländeramts lebenden Menschen mit Duldung, die wegen einer fehlenden Arbeitserlaubnis nicht arbeiten dürfen im Vergleich dazu, dass sie eine Erwerbstätigkeit ausüben würden?
Welche Position vertritt der Hochsauerlandkreis dazu? Wir werden berichten …

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Seit einem Jahr geschlossen – Do you remember Sauerlandmuseum? (Teil II)

By adminRL at 10:43 pm on Wednesday, September 2, 2015

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte dem Landrat Ende Juli 2015 ein paar Fragen zur einer eventuell existierenden visuellen Bestandsaufnahme in Form von Videos und/oder Fotoserien, z.B. in Form eines virtuellen Rundgangs, mit denen die Basis-Dauerausstellung und andere Ausstellungen des alten Sauerlandmuseums ggf. dokumentiert worden sind.

Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6002

Ja, es gibt sie, die fotografischen Dokumentationen und Videoaufzeichnungen! Das ist gut!

Das Antwortschreiben mit Datum vom 25. August 2015 liegt der SBL/FW jetzt vor. Hier ist es:

„Ihre Anfrage gem. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
Thema: Videos und Fotoserien aus dem bisherigen Sauerland-Museum

Sehr geehrter Herr Loos,

das Sauerland-Museum ist seit Ende Oktober 2014 geschlossen. Zuvor wurde im Obergeschoss des Landsberger Hofes die in die Jahre gekommene Dauerausstellung präsentiert, während das Erdgeschoss einschließlich des Südflügels als Fläche für die publikumsintensiven Sonderausstellungen genutzt wurde.

Die ehemalige Dauerausstellung wurde vor ihrem Abbau raumweise fotografisch dokumentiert. Zusätzlich liegen zahlreiche Einzelfotografien besonderer Exponate vor.

Die größeren Sonderausstellungen mit westfalenweiter Bedeutung und zum Teil darüber hinaus sind durch umfangreiche Videoaufzeichnungen dokumentiert und der Öffentlichkeit in Form von ausleihbaren DVDs zugänglich. Zu nennen sind exemplarisch: „Die Säkularisation im Herzogtum Westfalen”, „Engelbert Seibertz”, „Vorne fallen die Tore”, „Franz Stock und der Weg nach Europa”, „Bedrohtes Paradies”, „Woher wir kommen” und „Sehnsuchtsjahre — Wohn- und Alltagskultur der 50er.“

Was hilft gegen das Vergessen? So wie beim legendären Bernstein-Zimmer vermitteln Fotos und Videos sicherlich eine gute Vorstellung von dem wir es DAMALS mal war. Leider werden ja voraussichtlich noch 3 bis 5 Jahre ins Land gehen, bis Um- und Neubau fertig gestellt und reale Menschen wieder reale Räume betreten und reale Ausstellungen im alten Landsberger Hof und im Museumsneubau besuchen können.

Die Pressestelle des Hochsauerlandkreises „prognostizierte“ Ende August 2015 die anvisierten Jahreszahlen für die Museums-(Wieder-)Eröffnung(en): „Unser bisheriger Terminplan, der jetzt immer weiter verfeinert wird, sieht für die Wiedereröffnung des Landsberger Hofes den Frühling 2018 und für die Eröffnung des Neubaus den Sommer 2019 vor.“ Sprich, bis dahin fließt noch eine Menge Wasser durch die Ruhr, auch wenn der Planungsprozess jetzt auf Hochtouren läuft.

Ob manche Arnsberger bei dem Gedanken an eine „Terminplan-Verfeinerung“ ein Grummeln im Bauch verspüren, wissen wir nicht!? Schließlich musste ja der Terminplan schon mehr als einmal deutlich verfeinert werden. Ursprünglich war die Wiedereröffnung von ALt- und Neubau für Sommer 2017 vorgesehen…

Und noch eine Anmerkung:
“… seit Ende Oktober 2014 geschlossen” ließ der Landrat schreiben. Was war denn im Sauerlandmuseum zwischen dem Museumsfest am 24.08.2014 und Ende Oktober 2014 noch geöffnet, und für wen?
3 Tage von der Museum stand aufgrund einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung in der Tageszeitung:
“Auch wenn das Sauerland-Museum sich mit dem Fest offiziell und durchaus lautstark in die Umbauphase verabschiedet,…”
[http://www.derwesten.de/wp/staedte/arnsberg/grosses-fest-am-sonntag-id9723723.html]
Tags drauf hieß es in den Medien: “Mit einem sehr gut besuchten und gelungenen Museumsfest hat sich das Arnsberger Sauerlandmuseum in seine dreijährige Umbauphase verabschiedet.” [http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/im-sauerlandmuseum-trotz-umbau-weiter-attraktive-angebote]
Bastelt da schon jemand im Kreishaus an der publizistischen Verkürzung der Schließungszeit??

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Bahntunnel werden zweigleisig und ohne Streckensperrung saniert

By adminRL at 9:22 am on Wednesday, September 2, 2015

Lange haben viele Verbände und Politiker, auch die SBL, darum gekämpft: Nun ist gesichert, dass die beiden Bahntunnel zwischen Oeventrop und Freienohl zweigleisig saniert werden. Damit bleibt die Leistungsfähigkeit der Strecke, die bei einer eingleisigen Sanierung erheblich eingeschränkt worden wäre, erhalten. An den bisher zu erwartenden Mehrkosten von ca. 21 Mio Euro beteiligt sich der Nahverkehrsverband Westfalen-Lippe (NWL) mit bis zu 15 Mio Euro. Die restlichen Kosten (einschließlich etwaiger Kostensteigerungen) trägt die Deutsche Bahn. Der NWL wird in den nächsten Jahren zusätzliche Zugverbindungen bestellten, u.a. zwischen Bestwig und Brilon-Wald.

Besonders freut sich die SBL darüber, dass die Tunnelsanierung nun “unter rollendem Rad”, also ohne Vollsperrung der Strecke erfolgen soll. Diesen Antrag hatte die SBL im Wirtschaftsausschuss des Kreises eingebracht. Aufgrund der intensiven Zusammenarbeit mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) war der SBL bekannt, dass eine derartige Sanierung (Tunnel in Tunnel) bereits im Lahntal erfolgreich durchgeführt worden war. So kann der Bahnbetrieb (wenn auch eingeschränkt) während der gesamten Bauzeit von 18 bis 24 Monaten aufrecht erhalten werden. Die Mehrkosten von erwartet 12 Mio Euro für dieses Verfahren trägt die Deutsche Bahn. Der Baubeginn soll nicht vor 2021 erfolgen.

Die Presseerklärung des NWL ist hier nachzulesen:
http://www.nwl-info.de/aktuelles/pressemitteilungen/2015/08/31/tunnelsanierung-obere-ruhr.php

Leider ist für den 1,4 km langen Bahntunnel zwischen Olsberg und Brilon-Wald noch keine Lösung in Sicht. Dort wird schon seit etwa einem Jahrzehnt nur noch eingleisiger Betrieb gefahren.

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